Landesrundschreiben Oktober (pdf - 1 368 kB)

Nr. 7 | 25. Oktober 2016
Wahl zur Vertreterversammlung
04
3 Hausärztinnen für Bremerhaven Lob für Flüchtlingsversorgung 09
Patienteninfos selbst erstellen 12
Einweisung und Überweisung Medikationsplan 24
Zahlungstermine 2017 Honorarbericht 2/2016 32
34
18
08
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
dr . jörg hermann Vorsitzender der KV Bremen
die Herbstferien liegen hinter uns. Ich war mal kurz in Griechenland. Die Einheimischen waren besonders herzlich, als ich berichten
konnte, ich sei Nordgrieche mit einer höheren Pro-Kopf-Verschuldung als sie selbst. Als guter Doktor hatte ich natürlich meine
Dauermedikation vergessen. So marschierte ich in die örtliche
φαρμακείο, deren Verkaufsfläche und Außenwerbung jeweils etwa
5 m² groß waren. Mein Wunsch nach einem Massen-StandardMedikament wurde nicht etwa mit der Frage nach meinem elektronischen Heilberufsausweis, sondern mit dem Hinweis beantwortet:
„Gibt es nicht, und wann es kommt, ist unklar, vielleicht nächste
Woche.“
2
Vorstandsinfo
Landesrundschreiben | Oktober 2016
Geflogen war ich mit einer Maschine der „Small Planet Airlines“,
eine winzige Fluggesellschaft. Schmucke Kiste, nette Flugbegleiter,
persönliche Betreuung. Natürlich galt hier auch ein Gepäckbudget
und die Beinfreiheit könnte noch etwas größer sein, aber insgesamt
mehr als zufriedenstellend. Und der Preis war einer der kleinsten im
Wettbewerb. Alles wie in der KV Bremen eben! Dort ist die kleinste
Vertreterversammlung neu zu wählen. Sie haben natürlich die Wahlunterlagen nicht auf den Stapel „dringend und wichtig“ gelegt und
vergessen, sondern schon ausgefüllt und zurück geschickt. Gut so!
Es könnte ja das letzte Mal sein, dass Sie ernsthaften Einfluss auf
Selbstverwaltung haben. Wenn die Lauterbach’schen Ideen aus
dem Entwurf „Selbstverwaltungsstärkungsgesetz“ wirklich im
Bundesgesetzblatt landen, ist die Selbstverwaltung mehr oder
weniger abgeschafft. Und wie so oft: Wir werden sie erst vermissen,
wenn sie weg ist.
Ach und noch eins: Fast täglich spreche ich mit Kollegen, die sich
über ihren Nachbarn beschweren, der keine Patienten mehr
annimmt, und die sich beklagen, dass die Patientenmassen nicht
mehr zu schaffen seien. In so einer Situation wäre ja mancher
Handwerker auch gerne. In meinen Augen ist das doch die ideale
Voraussetzung, nicht indizierte Über- und Einweisungen strikt und
konsequent abzulehnen. Demjenigen, der dann droht, sich einen
anderen Arzt zu suchen, können sie dann ganz entspannt Glück
wünschen. Wie es richtig geht, finden Sie ‒ neben anderen
lesenswerten Themen ‒ in diesem Landesrunschreiben.
Wo wir gerade davon sprechen: Dem Heft liegt eine Umfrage des
Zentralinstituts (Zi) zu ungerechtfertigten Anforderungen von
Krankenhäusern bei. Bitte beteiligen Sie sich, damit wir in dieser
Sache endlich handfeste Zahlen und Aussagen bekommen. Die
Rückumschläge schicken wir Ihnen im Januar.
Mit den besten kollegialen Grüßen
Ihr
Dr. Jörg Hermann
Vorsitzender der KV Bremen
AUS DER KV
04 — Sie haben die Wahl! Geben Sie Ihre Stimme bis 2. November ab
08 — Förderprogramm zeigt Wirkung:
Drei neue Hausärztinnen für Bremerhaven
09 — Flüchtlingsversorgung: Dickes Lob für „souveräne“ Bremer Ärzte
10 — Nachrichten aus Bremerhaven, Bremen, Berlin und ...
IM BLICK
12 — Anleitung zum Selbermachen: So stellen Sie eigene Patienteninfos her
16 — Gesundheitswirtschaft: Bremen oben auf ‒ trotz vieler Probleme
3
IN PRAXIS
18 — Einweisung/Überweisung: Die wichtigsten Fakten im Blick
22 — Auf einen Blick: Das ist neu zum 1. Oktober
IN KÜRZE
24 — Meldungen & Bekanntgaben
Medikationsplan ab dem 1. Oktober: Die Vergütungsregeln für Hausärzte
25 — Medikationsplan ab dem 1. Oktober: Die Vergütungsregeln für Fachärzte
27 — Mammographie-Screening: Aufklärungsgespräch jetzt im EBM
Psych. Psychotherapeuten können Samstagssprechstunde abrechnen
Gelbes Untersuchungsheft ist da und kann abgeholt werden
28 — Patientenadaptiertes Narkosemanagement auch als Zentrumsleistung
Hausarztwechsel: „H“-Suffix bei Chronikerpauschale nur
im ersten Quartal anschreiben
Fachfremde Leistungen: Ein-Prozent-Regelung in der Gynäkologie
29 — Stuhltest iFOBT kann noch nicht abgerechnet werden
Neue Chronikerbescheinigung wird nicht mehr von Kassen ausgegeben
Weiterbildungsassistenten: Förderung bis Ende November beantragen
Verordnungsverbot bei Frühförderung beachten
30 — Fortbildungspunkte automatisch an die KV senden lassen
KV Bremen wird weiter über Fristen bei der Fortbildung informieren
Seminar zur Hypertonieschulung
31 — Neue QS-Vereinbarung für die Schmerztherapie tritt in Kraft
Barmer GEK und Deutsche BKK fusionieren: Hinweise für die Praxis
32 — Ärzte und Psychotherapeuten für Angestellten-Ausschuss gesucht
Praxen können sich im Stadtführer „Barrierefreies Bremen“ eintragen lassen
33 —Zahlungstermine und Zahlungsmodus 2017
IN ZAHLEN
34 —Honorarbericht für das Quartal 2/2016
SERVICE
41 —Kleinanzeigen
44 —Der Beratungsservice der KV Bremen
32 —Impressum
Landesrundschreiben | Oktober 2016
23 — Sie fragen ― Wir antworten
Inhalt
20 — Gut gemeint ‒ blöd gelaufen: Ärger in der GKV-Dreiecksbeziehung
Sie haben die Wahl!
Geben Sie Ihre Stimme bis 2. November ab
4
Aus der KV
Die Mitglieder der KV Bremen wählen bis zum
2. November eine neue Vertreterversammlung.
Warum jeder Niedergelassene von seinem Stimmrecht
Gebrauch machen sollte, legt Dr. Gerhard Vogt
eindrucksvoll in einem Gastbeitrag dar. Vogt hat über
Jahrzehnte in der Selbstverwaltung gewirkt und ist
Träger des Ehrenzeichens der Deutschen Ärzteschaft.
Landesrundschreiben | Oktober 2016
2016 finden turnusgemäß Neuwahlen zu den Selbstverwaltungsorganen der Kassenärztlichen Vereinigung Bremen statt, und es wäre gut und richtig, wenn sich alle Ärzte
und Psychotherapeuten daran beteiligten. Da stellen sich
allerdings für manche Mitglieder Fragen: Sind Wahlen zur
ärztlichen Selbstverwaltung eine lästige Pflicht? Was
geschieht, wenn man sie überhaupt ignoriert? Ziemlich
gelassen oder vielleicht sogar frustriert meinen manche,
man könne auf die körperschaftliche Selbstverwaltung
durch Ärztekammer und Kassenärztliche Vereinigung gern
auch verzichten, sie brächte den Ärzten nichts und koste
nur ihr Geld.
Eigenartig nur: Die Selbstverwaltung hat auch in der
Politik, vor allem im linken Meinungsspektrum, engagierte
Gegner. Man solle sie, vor allem die Kassenärztlichen Vereinigungen, am besten ganz abschaffen oder zumindest ihre
Wirkungsmöglichkeiten erheblich mindern. Wie man
sieht, die Selbstverwaltung ist offenbar von außen her
betrachtet doch nicht irrelevant und damit politischer Gegnerschaft würdig. Vermutlich ist es den wenigsten Kritikern
unter den Ärzten heute noch bewusst: Die Ärzte selbst
haben die Errichtung ihrer Körperschaften – Ärztekammern und Kassenärztliche Vereinigungen – verlangt. Der
Staat hat sie erst auf jahrzehntelanges Drängen der beiden
großen Verbände mit freiwilliger Mitgliedschaft (Deutscher
Ärztevereinsbund und Hartmannbund) in zwei Schritten
geschaffen, und das auch nur sehr zögerlich. Denn dem
Staat war natürlich bewusst, dass er damit weitgehend
eigene Eingriffsrechte in das Gesundheitswesen aufgab.
Die Gründe, die seinerzeit die Ärzteverbände zu ihren
Forderungen bewogen haben, sind auch jetzt noch im
Wesentlichen gültig. Es lohnt sich daher ein Blick in die
Geschichte des Gesundheitswesens: Regionale Zusammenschlüsse von Ärzten gab es schon seit dem 18. und verstärkt
seit dem 19. Jahrhundert. Sie förderten nicht nur Kollegialität, Geselligkeit und berufliche Fortbildung, sondern nahmen auch wirtschaftliche Interessen wahr und sorgten in
gewissem Rahmen für eine ordnungsgemäße Berufsausübung und die Wahrung des Ansehens des Berufsstands
nach außen. Nach der Reichseinigung 1871 schlossen sich
die meisten Ärztevereine zum Deutschen Ärztevereinsbund (DÄVB) zusammen; 1873 fand der 1. Deutsche Ärztetag als berufspolitisches Organ dieses neuen Bundes statt.
1900 gründete Hermann Hartmann seinen reichsweit tätigen „Kampfverband zur Wahrung der wirtschaftlichen
Interessen der Kassenärzte“, den später nach seinem Initiator benannten Hartmannbund. Diese beiden großen und
einflussreichen, alsbald auch eng kooperierenden Verbände
waren fortan die zentralen Organisationen der deutschen
Ärzteschaft, bis zur Auflösung durch die Nationalsozialisten 1936. […]
Nachdem Ende des 19. Jahrhunderts die soziale Krankenversicherung gegründet wurde, entstand 1900 der Hartmannbund mit dem Ziel, die teilweise als unwürdig, unzureichend und demütigend empfundenen Bedingungen für
die Arbeit der einzelnen Kassenärzte grundlegend zu verbessern und auch ein Schiedswesen einzuführen, ferner die
damals üblichen privatrechtlichen Einzelverträge durch
Kollektivverträge mit den Krankenkassen abzulösen. Diesen sollten die Ärzte in ihrer Gesamtheit auf „Augenhöhe“
gegenübertreten können, ferner wurde ein geregeltes Zulassungsverfahren angestrebt. Erstmals schon forderte der 30.
Deutsche Ärztetag 1902 eine feste Organisationsstruktur
der Kassenärzte. Aber erst nach drei schwierigen Jahrzehnten mit Teilerfolgen, aber auch Rückschlägen, nach Auseinandersetzungen mit einer oftmals bedrückenden Schärfe,
akzeptierte die Reichsregierung 1931 Vorschläge der ärztlichen Spitzenverbände und Kassenverbände: Sie errichtete
regionale Kassenärztliche Vereinigungen als weitere Selbstverwaltungskörperschaften der Ärzteschaft – einer der letzten sozialpolitisch bedeutsamen Akte in der Weimarer
Republik. 1933 wurden sie zur Kassenärztlichen Vereinigung Deutschlands (KVD) als alleinige Vertretung der Kassenärzte zusammengeschlossen.
Der einzelne Arzt war damit nicht mehr Vertragspartner einer oder mehrerer Krankenkassen. Seither treten vielmehr die KVen den Krankenkassen als gleichberechtigte
und gleichgewichtige Verhandlungspartner gegenüber,
5
Aus der KV
Landesrundschreiben | Oktober 2016
nehmen dabei die Interessen ihrer Mitglieder wahr und
schließen in „gemeinsamer Selbstverwaltung“ u. a. Kollektivverträge. Im Vordergrund stehen dabei seit jeher Honorarverträge, ebenso Mantelverträge über die Gewährleistung einer qualitativ hochstehenden, gleichmäßigen und
ordnungsgemäßen Versorgung der Bevölkerung durch niedergelassene Ärzte in freier Praxis.
Neben der Interessenvertretung übertrug der Staat
den Ärztekammern und Kassenärztlichen Vereinigungen
auch ordnungspolitisch begründete Rechte im Interesse der
Allgemeinheit bis hin zu bestimmten Sanktionsmöglichkeiten gegenüber einzelnen Mitgliedern. Diese Ordnungsfunktionen erfordern allerdings, dass alle vom Gesetz
betroffenen Personen Pflichtmitglieder der jeweiligen Körperschaft sein müssen. […]
Schon von Anfang an, auch schon im Kaiserreich, war
es selbstverständlich, dass die Organe der ärztlichen Selbstverwaltung aus freien, gleichen und geheimen Wahlen hervorgehen. Dazu waren und sind stets alle Mitglieder aufgerufen. Sie können mit ihrer Stimme – gemeinsam mit
anderen Wählern – im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften Einfluss auf die Zusammensetzung und die Arbeit der
Organe nehmen, und dabei ist es bis heute geblieben. Die
Amtsdauer der Organe war seit jeher begrenzt. In der KV
wird nach derzeit geltendem Recht die ehrenamtlich
besetzte Vertreterversammlung und von dieser der hauptberufliche Vorstand jeweils für eine Amtsdauer von sechs
Jahren gewählt.
Grundgedanke der Selbstverwaltung ist es, dass sie
anstelle staatlicher Behörden zu handeln hat. Damit wird
bürokratische Zentralisation vermieden, administrative
Aufgaben werden dezentralisiert und eine größere Nähe
zum einzelnen Mitglied hergestellt. Entscheidungen können – dank des in den Gremien und Verwaltungen vielfältig
vorhandenen Sachverstands – berufsnäher, pragmatischer
und differenzierter getroffen werden. Zur körperschaftlichen Selbstverwaltung gibt es, je komplizierter und differenzierter die Lebensumstände und die Rechtsordnung in
unserem Staate werden, keine realistische und dauerhaft
WICHTIGE TERMINE
bis 2.11.
Wahlzeitraum
2.11.
Auszählung
2.11.
Veröffentlichung auf der Homepage
der KV Bremen / Newsletter
17.11.
Fristablauf zur Anfechtung der Wahl
Januar 2017
Konstituierende Sitzung der
Vertreterversammlung
SO SETZT SICH DIE
VERTRETERVERSAMMLUNG ZUSAMMEN
70+20+10
WAHLKREIS
PSYCHOTHERAPEUTEN
2 SITZE
WAHLKREIS II
ÄRZTE
BREMERHAVEN
4 SITZE
WAHLKREIS I
ÄRZTE BREMEN
14 SITZE
6
Aus der KV
Landesrundschreiben | Oktober 2016
tragfähige Alternative. Wenn es die Selbstverwaltung nicht
(mehr) gäbe, stünde der Staat theoretisch vor zwei Möglichkeiten: Entweder müsste er das Gesundheitswesen weitgehend dem freien Spiel der Kräfte überlassen, wie z. B. in den
USA. Das dürfte in Deutschland kaum mehrheitsfähig sein
und nach aller Voraussicht unsozialer und teurer werden als
unser jetziges System. Der Markt allein garantiert eben kein
gleichmäßiges, flächendeckendes und qualitativ hohes Versorgungsniveau für alle Bürger. Wirtschaftliche Überlegungen und Zwänge würden die Versorgung noch stärker
beeinträchtigen als schon jetzt. Es wäre eine Illusion anzunehmen, dass der rechtlich perfekt durchstrukturierte
deutsche Sozialstaat jemals auf ordnende Eingriffe in das
Gesundheitswesen verzichten werde. Die Gesellschaft
stellt, und das heute mehr denn je, hohe Ansprüche an den
einzelnen Leistungsträger, seine qualifizierte Berufsarbeit
und sein persönliches Verhalten, und dies muss auch künftig gewährleistet werden.
Oder der Staat müsste selbst die Aufgaben durch seine
Behörden übernehmen. Sie müssten dann dieselbe Arbeitskapazität und hoch differenzierte Sachkunde in den vielen
Fachgebieten und Subspezialitäten der Medizin sowie
erfahrene Beamte dafür haben. Auch das ist aus vielen
Gründen wenig realistisch.
In mancher Fachliteratur wird das Recht auf körperschaftliche Selbstverwaltung als besonderes „Privileg“ des
Berufsstandes bezeichnet. Heute aber ist nicht wenigen
Ärzten der hohe Wert dieses Rechts kaum noch bewusst;
sie stellen es gar nicht selten sogar in Frage. Die Bedeutung
von Freiheitsrechten wird oftmals erst erkannt, wenn diese
eingeschränkt oder sogar beseitigt werden. Die Ärzteschaft
hat das in der Zeit des Nationalsozialismus erlebt, als die
bestehenden Ärztekammern und Kassenärztlichen Vereinigungen aufgehoben und durch eine diktatorisch gesteuerte,
staatlich kontrollierte Institution ersetzt wurde, die primär
der Durchsetzung und Indoktrination machtpolitischer
und rassenpolitischer Ziele diente und nicht mehr an der
individuellen Patientenversorgung orientiert war. Nach
dem 2. Weltkrieg waren es dann wieder Ärzte und ihre
Organisationen, die sich mit guten Gründen nachdrücklich
und erfolgreich für die Wiedererrichtung ihrer Selbstverwaltung einsetzten.
Im 21. Jahrhundert droht der Selbstverwaltung Gefahr
nun viel eher daraus, dass ihr Gestaltungsspielraum immer
mehr eingeschränkt wurde und sie in immer breiteren
Tätigkeitsfeldern nur noch Entscheidungen des staatlichen
Gesetzgebers auszuführen habe. Auch der Sicherstellungsauftrag der KVen für die vertragsärztliche Versorgung
wurde ausgehöhlt. Verärgerung und Frustration unter den
Mitgliedern über so erzwungene administrative Handlungsweisen der KVen sind verständlich, richten sich aber
weitgehend an den falschen Adressaten.
Die Lösung kann nicht in einer Aufspaltung der ärztlichen Kräfte liegen. Ein besonders bedenkliches Beispiel
dafür ist die Einfügung eines Paragraf 73b in das SGB V. […]
Dass damit die bisher umfassende Aufgabe und Vertretungsmacht der Kassenärztlichen Vereinigung als alleiniger
Kontrahent der Krankenkassen beeinträchtigt wurde und
VON DER STIMMENZ AHL ZUR SITZVERTEILUNG
Die (gültigen) Wahlzettel sind ausgezählt und
der Liste oder dem Einzelkandidaten
zugeordnet. Als Beispiel nehmen wir den
Wahlkreis I (Bremen) mit 14 zu vergebenen
Sitzen in der Vertreterversammlung. Wir
gehen fiktiv von 500 gültigen Stimmen aus und
dieser beispielhaften Verteilung.
Stimmen
Jetzt kommt das sogenannte Hare-NiemeyerVerfahren zum Einsatz, mit dem die Stimmenanzahl
auf Sitze umgerechnet wird. Die auf die einzelnen
Wahlvorschläge entfallenden Stimmen werden
durch die Gesamtzahl dividiert und dann mit der
Gesamtzahl der zu vergebenen Mandate multipliziert.
Umrechnung
Liste 1
180
5,04
Liste 2
85
2,38
Liste 3
110
3,08
Liste 4
100
2,80
Einzelkandidat
25
0,70
| Düren
war 1971 bis 1992 Geschäftsführer der Ärztekammer Nordrhein und von
1977 bis 1992 Chefredakteur des Rheinischen Ärzteblattes. Vogt ist Träger
des Ehrenzeichens der Deutschen Ärzteschaft.
Leicht gekürzte Fassung, im Original 2010 unter dem Titel „Bedeutung der
ärztlichen Selbstverwaltung“ erschienen.
Die „krummen“ Zahlen sind ein
Problem. Die Nachkommastellen
werden zunächst ignoriert.
Jedem Wahlvorschlag wird der
ganzzahlige Teil zugeordnet.
12 von 14 Sitzen sind jetzt
besetzt. Die Mandate, die noch
nicht vergeben sind, werden an
die Wahlvorschläge verteilt,
deren Nachkommawerte am
größten sind (sogenannte
Mandatsvergabe nach höchstem
Zahlenbruchteil).
Umrechnung
Sitze
5
5
2
2
3
3
2
3
0
1
Jede Liste entsendet nun entsprechend
des Ergebnisses Delegierte in die
Vertreterversammlung und zwar in der
Reihenfolge der Listenplatzierung. Die
Wahlordnung der KV Bremen sieht
allerdings noch einen zusätzlichen Minderheitenschutz vor. Demnach sind wenigsten drei Mandate (der 14 im Wahlkreis I Bremen) dem hausärztlichen bzw.
fachärztlichem Versorgungsbereich
zugeordnet. Sollte dieses Quorum nicht
erreicht werden, rücken Kandidaten aus
dem jeweiligen Versorgungsbereich
nach – und andere scheiden dafür aus.
Wahlordnung der KV Bremen im Internet:
www.kvhb.de/unsere-aufgaben
Landesrundschreiben | Oktober 2016
Wer steht zur Wahl? Mit welchen Botschaften
und Zielen? Die KV Bremen hat den antretenden Listen Gelegenheit gegeben, sich vorzustellen. Dazu ist ein Sonderheft erschienen,
das allen Wahlberechtigten in der 41. Kalenderwoche zugeschickt
wurde. Die Publikation
ist auch online abrufbar unter:
www.kvhb.de/wahlen
Aus der KV
von dr . med . h . c . gerhard vogt
ERFAHREN SIE MEHR ÜBER
DIE K ANDIDATEN
7
der Bundesgesetzgeber dies sicherlich – auch bei aller notwendigen Förderung der Allgemeinmedizin – beabsichtigt
oder zumindest billigend in Kauf genommen hat, ist bedauerlich. Wenn Krankenkassen sogar berechtigt würden, wie
vor hundert Jahren wieder generell Einzelverträge mit Ärzten ihrer Wahl zu schließen, könnten diese auf Dauer
gegenüber dem Gewicht der gut organisierten Kassen in
Bedrängnis geraten.
Die Selbstverwaltung kann sich für ihre Legitimation
nicht auf ihre – unbezweifelbaren – historischen Verdienste
berufen. Sie muss sich flexibel den Veränderungen in unserer Gesellschaft anpassen. Sie muss sich weiterhin gegenüber Staat, Gesellschaft und Ärzteschaft bewähren und das
Bild innerer Geschlossenheit vermitteln. […]
Die Lösung der systembedingten Auseinandersetzungen wird nur partnerschaftlich, durch ein unvoreingenommenes Zusammenwirken aller beteiligten Leistungsträger,
mit den Versicherungsträgern und der Politik, zu erreichen
sein. Das einzelne Mitglied hat jetzt Gelegenheit, durch
Teilnahme an den anstehenden Wahlen seine berufliche
Selbstverwaltung zu bestätigen und zu stärken.
Förderprogramm zeigt Wirkung:
Drei neue Hausärztinnen für Bremerhaven
8
Sehr gute Nachrichten für Bremerhaven: Drei neue
Hausärztinnen lassen sich in der Stadt nieder. Damit
zeigt das im Juni verabschiedete Förderpaket bereits
nach wenigen Monaten Wirkung. Der Versorgungsgrad steigt erstmals seit vielen Jahren über die
magische Grenze von 100 Prozent.
Aus der KV
Landesrundschreiben | Oktober 2016
„Das ist eine Verbesserung der hausärztlichen Versorgung in Bremerhaven, die spürbar und nachhaltig ist und
vor allem auch schneller von statten geht, als erhofft“, lautet
das Fazit der KV-Vorstände Dr. Jörg Hermann und Günter
Scherer. Im Juni hatte die Vertreterversammlung ein neues
Förderpaket aufgelegt, das insbesondere die hausärztliche
Versorgung in Bremerhaven im Blick hatte. Nun gibt es
schon Ergebnisse. Drei neue Hausärztinnen haben einen
Förderantrag gestellt und lassen sich nun in der Stadt nieder
bzw. haben es bereits getan. Die drei neuen Allgemeinmedizinerinnen sind:
Dr. Swantje Blümel, zum 1. Januar 2017 in Praxisgemeinschaft mit Frau Suschko-Kück, Schiffdorfer Chaussee 98
Svetlana Michirev, zum 1. Juli 2017 in neuer Praxis,
Hafenstr. 188
Dr. Corinna Becker, seit 1. Juli 2016 als Nachfolgerin von
Frau Dr. Bock-Tessarczik, Hafenstr. 90
Das Startup-Programm der KV Bremen sieht einen
Investitionskostenzuschuss von bis zu 60.000 Euro vor.
Der Betrag ist an eine Reihe von Bedingungen geknüpft.
Die Bewerber müssen unter anderem ein tragfähiges Finanzierungskonzept vorlegen und sich verpflichten, wenigstens fünf Jahre in Bremerhaven zu praktizieren. Der Investitionszuschuss wird aus dem so genannten Strukturfonds
bezahlt, der jeweils hälftig von der KV Bremen und den
regionalen Krankenkassen gespeist wird. Daneben setzt die
KV Bremen weitere Anreize durch eine Umsatzgarantie
bzw. einen Bonus auf das Arzteinkommen für höchstens
24 Monate.
Derzeit praktizieren 65 Hausärzte in Bremerhaven,
was einem Versorgungsgrad von 99 Prozent entspricht. Die
neuen Hausärztinnen eingerechnet steigt die Quote auf 102
Prozent. Bei 100 Prozent geht der Gesetzgeber von einer
gewünschten Normalversorgung aus, bei einer Quote von
110 Prozent gilt ein Planungsbereich als überversorgt. Zwei
weitere Kandidaten, die sich in Bremerhaven niederlassen
wollen, stehen in den Startlöchern, ihre Anträge werden
voraussichtlich bis Jahresende beschieden.
Flüchtlingsversorgung: Dickes Lob
für „souveräne“ Bremer Ärzte
9
Etwa 10.000 Flüchtlinge sind im vergangenen Jahr in
Bremen angekommen. Eine Herkulesaufgabe für alle
Beteiligten, die vor allem die niedergelassenen Ärzte
mit Bravour gemeistert haben. Das ist das Ergebnis
einer Studie des Bremer Instituts für Public-Health und
Pflegeforschung. Doch der gute Ist-Zustand wird auf
eine harte Probe gestellt.
Aus der KV
Hausärzte sind ein zentraler Ansprechpartner für
Flüchtlinge. Die Studie beschäftigt sich mit der Frage, wie
die Integration dieser Menschen in die medizinische Regelversorgung funktioniert – angesichts der vielen rechtlichen
und bürokratischen Hürden.
Und wie funktioniert diese Integration?
Erstaunlich gut. Wenn man sich die Berichterstattung
in den Fachmedien anschaut, dann ist dort eine große
Unruhe und Unsicherheit festzustellen, wie Ärzte mit den
Begebenheiten der Flüchtlingsversorgung umzugehen
haben. Diese Unsicherheit gibt es bei den Bremer Ärzten
nicht!
Woran liegt das?
Das Bremer Modell macht die Versorgung und die
Abrechnung der Leistungen sehr komfortabel für die Arztpraxen. Außerdem scheinen die Ärzte an der Weser sehr
gut informiert zu sein. Das liegt auch an den klaren Informationen – zum Beispiel von der KV Bremen.
Danke. Und dennoch: Überrascht Sie dieses Ergebnis?
Ja. Ich hätte erwartet, dass die Hausärzte viel unsicherer mit den rechtlichen Rahmenbedingungen umgehen.
Angesichts der teilweise sehr schwammigen Vorgaben beispielsweise im Asylbewerberleistungsgesetz war das anzunehmen. Aber nein. Aus den Interviews weiß ich, dass die
Bremer Hausärzte sehr souverän mit dem Thema umgehen
und genau wissen, welche Leistungen sie erbringen und
wie sie sie abrechnen können. Davon profitieren letztendlich auch die Flüchtlinge.
jennifer koch ist wissenschaftliche Mitarbeiterin des Bremer Instituts für
Public-Health (IPP). Sie promoviert zum Thema „Integration von Asylsuchenden
in der hausärztlichen Versorgung in Bremen“. In diesem Zusammenhang hat
sie auch Bremer Hausärzte interviewt.
V111-PROBLEMATIK IN
DER NEUEN Z AST IN
BREMEN NORD
In der früheren Konzernzentrale des
Bremer Vulkan entsteht eine zweite
Zentrale Aufnahmestelle (ZAST) für
Asylbewerber. Zu diesem Zweck werden
seit Monaten alle drei Flügel des Gebäudes kernsaniert und umgebaut. Insgesamt soll hier ab Herbst diesen Jahres
Wohnraum für 750 bis 800 Flüchtlinge
geschaffen werden. Das dürfte die
umliegenden Arztpraxen vor eine neue
Herausforderung stellen. Insbesondere
auch wegen einer Fehlplanung des Sozialressorts. Demnach sollen Flüchtlinge
den Überweisungsschein V111 nicht vor
Ort in der Erstaufnahmeeinrichtung erhalten, sondern in der Anlaufstelle im
Fruchthof, Bremen-Mitte. In einem Protestbrief hat die KV Bremen die Sozialbehörde aufgefordert, diese Regelung
zurückzunehmen. Sollten Flüchtlinge
ohne das Formular V111 oder einen anderen Berechtigungsnachweis in einer
Praxis vorstellig werden, müssen niedergelassene Ärzte – sofern kein medizinscher Notfall vorliegt – die Behandlung
ablehnen und ans Krankenhaus verweisen. Dies gilt analog für den Ärztlichen
Bereitschaftsdienst der KV Bremen. Eine
Antwort steht aus.
Landesrundschreiben | Oktober 2016
Frau Koch, worum geht es in Ihrer Studie?
Nachrichten aus
Bremerhaven, Bremen, Berlin und ...
10
Nachrichten
Landesrundschreiben |
Künftig kann nicht mehr
jeder Heilpraktiker werden
Krankenhausplanung: Geld für das
„Griechenland des Nordens“?
Berlin | Heilpraktiker in Deutschland
müssen sich künftig auf strengere
Zulassungsregeln einstellen. Die Bundesregierung hat sich positiv zu einem
Vorschlag der Gesundheitsministerkonferenz der Länder gestellt, die Hürden für die Zulassung deutlich zu verschärfen. Ein Gesetz wird vorbereitet.
Bislang muss die zuständige Behörde
lediglich bestätigen, dass von dem
angehenden Heilpraktiker keine
Gefahr für seine Patienten ausgeht.
Bremen, Hannover | Bremen und Niedersachsen wollen
bei der Krankenhausplanung künftig enger zusammenarbeiten. Das haben beide Landesregierungen auf einer gemeinsamen Kabinettssitzung im September beschlossen. Beim
Geld hört die Freundschaft allerdings wohl auf. Der CDUFraktionschef im Hannoveraner Landtag, Björn Thümler,
ätzte: Man dürfe die Kliniken im „Griechenland des Nordens“ nicht mitfinanzieren, während die niedersächsichen
Krankenhäuser im Bremer Umland zu kämpfen haben.
Kritik an Frühgeborenen-Station
Bremen | Die freien Kliniken kritisieren die geplante Aufstockung des Klinikum Bremen-Mitte um eine Frühgeborenen-Station. Die Befürchtung ist, dass sich das Zentrum
nicht nur auf spezialisierte Fälle beschränken wird. Wie der
Weser Kurier berichtete, habe das Gesundheitsressorts eingeräumt, dass Kreißsäle und Betten für die Risikoschwangeren künftig auch für die reguläre Geburtshilfe genutzt
werden könnte. Im Neubau sollen 60 Betten und drei
Kreißsäle entstehen.
Sieben neue Professuren
für Psychologie
Reinkenheide findet
Partner auf Helgoland
Designerdrogen
verdrängen Kokain und Co.
Bremen | Das Studienfach Psychologie an der Universität Bremen wird
nun doch nicht gestrichen. Stattdessen
sollen sieben Professuren für einen
Bachelorstudiengang Psychologie nach
den Richtlinien der Psychologischen
Fachgesellschaft (DPGs) und ein Masterstudiengang Psychologie mit einem
Schwerpunkt Psychotherapie aufgebaut werden, teilte die Universität mit.
Eine Expertenkommission hatte angeregt, dass sich das Studium stärker auf
die Ausbildung zum Psychotherapeuten fokussieren soll.
Bremerhaven | Das Klinikum Reinkenheide hat einen Kooperationsvertrag mit der Paracelsus-Nordseeklinik
Helgoland abgeschlossen. Die Zusammenarbeit umfasst die Chirurgie,
Innere Medizin, Neurologie sowie die
ärztliche Weiterbildung, wie die Nordsee-Zeitung berichtet. Wenn intensivmedizinische Behandlungen die Möglichkeiten der Paracelsusklinik übersteigen, werden Patienten nach Bremerhaven verlegt. Umgekehrt sollen
Parkinson-Patienten gegebenenfalls
auf Helgoland behandelt werden.
Göttingen | Immer mehr Menschen
vergiften sich mit synthetisch hergestellten Drogen. Das geht aus dem Jahresbericht 2015 des Giftinformationszentrums Nord in Göttingen hervor.
Die Zahl der Vergiftungen sowie die
Anzahl der chemischen Zusammensetzungen nehmen zu. „Synthetische
Drogen verdrängen klassische Drogen
wie Haschisch, Kokain oder Heroin“,
fasst der Leiter der Einrichtung, Dr.
Martin Ebbecke, zusammen. Rund
38.000 Anfragen hat das Giftinformationszentrum Nord 2015 bearbeitet.
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... oder so?
Wir sind da für …
… neue Mitglieder
Wir unterstützen Sie bei Abrechnungsfragen in der ersten Phase Ihrer Niederlassung.
Wir erläutern die Honorarsystematik und verschaffen Ihnen einen Überblick zu regionalen Verträgen.
… etablierte Mitglieder
Auch für erfahrene Ärzte und Psychotherapeuten lohnt sich unsere persönliche Beratung.
Wir analysieren Ihre Abrechnung, um beispielsweise Honorarveränderungen nachzuvollziehen.
Wir zeigen weitere Abrechnungsmöglichkeiten in Ihrer Fachgruppe auf.
…Praxismitarbeiter/MFA
Praxismitarbeiter nehmen ihren „Chefs“ auch viel Arbeit in Sachen Abrechnung ab.
Wir helfen Ihren Mitarbeitern dabei, Ihnen zu helfen!
Isabella Schweppe
Daniela Scheglow Telefon: 0421.34 04-300
Telefon: 0421.34 04-315
E-Mail: [email protected]
E-Mail: [email protected]
Psychotherapeuten-Beratung:
Petra Bentzien
Telefon: 0421.34 04-165
E-Mail: [email protected]
Anleitung zum Selbermachen:
So stellen Sie eigene Patienteninfos her
12
Im Blick
Informationen für Patienten lassen sich ganz unterschiedlich aufbearbeiten. Der klassische Flyer bietet
sich an ‒ oder auch ein Blog auf der Homepage.
Dass man dies als Arzt durchaus auch selber machen
und dabei auch Freude daran haben kann, darüber
berichten zwei Bremer. Wir haben Brigitte Sauter
und Dr. Stefan Bodanowitz befragt.
Landesrundschreiben | Oktober 2016
Hat sich die Patientenansprache in den vergangenen
Jahren verändert?
dr . stefan bodanowitz ist seit 21
Jahren Facharzt für Augenheilkunde und seit 1998 in Bremen tätig.
Er betreibt mit Dr. Erwin Ertel und
Dr. Christine Kusserow-Napp eine
Gemeinschaftspraxis. Die beiden
Standorte liegen in der Bürgermeister-Spitta-Allee (neben dem Sendesaal, eigenes OP-Zentrum) sowie
im Ärztehaus „An der Weide“.
Ja, es verändert sich viel in der Patientenansprache.
Während die mündliche Aussage des Arztes früher die ausschließliche Informationsquelle war, wollen die Patienten
sich heute selbst informieren. Dieses aktive Informationsverhalten ist auch bei älteren Menschen angekommen. Ich
schätze, dass in ein paar Jahren fast jeder im Internet unterwegs ist.
Sie gestalten Ihre Patientenflyer selbst. Warum?
Ich habe vor zehn Jahren angefangen, die Broschüren
selbst zu gestalten, da die konventionellen Flyer die Qualität und den Inhalt nicht getroffen haben, die ich mir wünsche. Viele Inhalte sind austauschbar, enthalten Worthülsen
und sind wenig individuell. Die Broschüren, die von der
Industrie zur Verfügung gestellt werden, zielen außerdem
in der Regel auf einen Produktverkauf ab. Zudem werden
die Flyer selten erneuert und greifen aktuelle Entwicklungen in der Medizin erst sehr spät auf, das ist ein Manko.
Meine Broschüren hingegen kann ich jederzeit bearbeiten
und anpassen. Auch Aspekte wie Farben und Kontraste
beim Layout kann ich an die Bedürfnisse der Patienten
anpassen.
Was machen Sie anders?
Entscheidend ist, dass ich Einfluss auf die Qualität
13
Im Blick
Landesrundschreiben | Oktober 2016
DER PATIENTENFLYER
von Aufmachung und Inhalt nehmen kann. Ich gestalte lesbare Produkte mit hohen Kontrasten. Zudem verwende ich
eine größere, eher unübliche Schriftgröße, denn die Texte
müssen auch für ältere und sehbehinderte Leute geeignet
sein. Der Vorteil der selbsterstellten Broschüren ist außerdem, dass ich beim Druck auf eine bessere Papierqualität
zurückgreifen kann. Einen qualitativ hochwertigen Flyer
behalten die Patienten auch länger.
Warum lassen Sie die Flyer nicht von einer Werbefirma
gestalten?
Ich habe eher schlechte Erfahrungen mit Auftragnehmern gemacht, da häufig ein hoher Kommunikationsaufwand entsteht. Durch die modernen Möglichkeiten über
Internetfirmen ist die Abwicklung mittlerweile sehr einfach, deswegen mache ich es lieber selbst. Außerdem lebt
eine Arztpraxis davon, dass sie keine Fabrik ist. Ich möchte
mich selbst um solche Details kümmern.
Welche Themen werden in Ihren Broschüren behandelt?
Zurzeit gibt es etwa fünf Flyer, die die häufigsten
Krankheitsbilder wie Grauen Star oder Diabetes behandeln.
Diese werden in einer Auflage von 2.000 bis 3.000 Stück
gedruckt und können anschließend auch online über unsere
Homepage heruntergeladen werden.
Wie viel Aufwand erfordert die Gestaltung der Flyer?
Inklusive Texte, Fotos, Satz und Druck benötige ich
rund 40 Stunden pro Flyer. Anschließend lasse ich immer
jemanden Korrektur lesen. Es ist mir wichtig, dass die Lektorfunktion keine Profis übernehmen, deswegen machen
das häufig meine Kinder. Die Sprache der Broschüren soll
einfach sein, außerdem möchte ich Fach- und Fremdwörter
meiden. Insgesamt müssen die Texte leicht verständlich
sein, das ist auch für mich eine interessante Stilübung. Alle
ein bis zwei Jahre nach der Fertigstellung werden die Flyer
überarbeitet.
Wie ist die Rückmeldung Ihrer Patienten auf das Angebot?
Wir bekommen immer wieder positive Rückmeldungen von den Patienten. Besonders die Tatsache, dass die
Flyer eher nüchtern und sachlich gehalten sind, wissen kritische Leser zu schätzen. Viele Broschüren verwenden
Superlative wie „modernste“ oder „tollste“, das meide ich
in Flyern. Wichtig ist mir, sachliche medizinische Informationen herauszugeben. Auch eine ausgewogene Darstellung
ist relevant.
Das Interview führte insa lohmann
| freie Journalistin | Bremen
Seit wann gibt es den Blog Ihrer Hausarztpraxis?
Unsere Homepage und damit auch unseren Blog gibt
es seit 2011.
Warum ist der Blog aus Ihrer Sicht eine gute Sache?
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Der Blog ist kein Selbstzweck, sondern er ist ein wichtiges Element im Rahmen unserer gesamten Internetnutzung. Uns ist es wichtig, regelmäßig aktuelle Informationen
anbieten zu können, daher haben wir den Blog in die Website integriert. Außerdem wollten wir über das Internet
auch praktische Serviceleistungen anbieten, wie die Vereinbarung von Terminen und Bestellung von Rezepten oder
Überweisungen. Das alles geht fließend ineinander über.
Im Blick
Landesrundschreiben | Oktober 2016
Welchen Vorteil hat die digitale Interaktion?
Wenn jemand wegen der Öffnungszeiten auf die
Website schaut, liest er jetzt auch mal ein bis zwei aktuelle
Beiträge oder nimmt gleich per E-Mail den Kontakt auf.
Letzteres kann wiederum helfen, uns im Tagesgeschäft zu
entlasten, weil die Abarbeitung der Mails etwas flexibler
erfolgen kann als z.B. die Beantwortung von Anrufen. Auch
für die Patienten ist das oft angenehmer.
Was soll der Blog bewirken?
brigit te sauter ist Teil einer hausärztlichen Gemeinschaftspraxis in
Habenhausen. Die Ärzte haben
2009 eine alteingesessene Praxis
in der Karl-Marx-Straße 70 A
übernommen. Seit einem Partnerwechsel 2012/13 besteht das
Ärzte-Team aus Barbara Flöer,
Dr. Klaus Hertramph und
Brigitte Sauter.
Grundsätzlich gilt: Unsere Praxis lebt – das soll sich
auch auf der Website widerspiegeln, daher bietet sich ein
Blog als zentrales Element einfach an. Dort können wir
sowohl Neuigkeiten aus der Praxis bekanntmachen als auch
gezielte Gesundheitstipps veröffentlichen, die häufig nachgefragt werden. Das führt zu einer engeren Bindung der
Patientinnen und Patienten an unsere Praxis. Wichtig ist
auch die Bedeutung, die der Blog für die Auffindbarkeit der
Praxis in Suchmaschinen hat. Viele Patienten googeln ja erst
einmal, bevor sie zum Arzt gehen, und dabei treffen sie jetzt
mit deutlich höherer Wahrscheinlichkeit auf unsere Praxis.
In technischer Hinsicht ermöglicht das Blog-System
es uns, jederzeit selbst Neuigkeiten auf der Website zu veröffentlichen, ohne einen Programmierer kontaktieren zu
müssen.
Welche Themen werden dort behandelt?
Bei der Auswahl der Themen gibt es verschiedene
Bereiche: „Aktuelles“: zum Beispiel Ankündigung von
Urlaubszeiten und Vertretungen, Verfügbarkeit neuer
Grippeimpfstoffe, Starttermine neuer professioneller
Abnehmkurse in unserer Praxis.
„Gesundheitsfürsorge und Prävention“: zum Beispiel
Angebote der Krankenkassen (u.a. Krebsvorsorgemaßnahmen, Impfstatus) und sinnvolle kostenpflichtige Maßnahmen.
„Verhalten bei bestimmten Erkrankungen“: Symptome, Diagnose und Behandlung von häufig auftretenden
Problemen (z.B. beim akuten Harnwegsinfekt, bei der banalen Erkältung oder bei Über- oder Untergewicht).
„Patientenrechte“: zum Beispiel das Erstellen einer
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Im Blick
Landesrundschreiben | Oktober 2016
DER INTERNET-BLOG
Patientenverfügung und einer Betreuungsvollmacht mit
Verweis auf weitere Informationsquellen.
Fünftens „Sonstige Themen“, die uns im Lauf des Jahres am Herzen liegen (zum Beispiel Nobelpreisverleihung,
Resilienz).
Wie viel Aufwand erfordert die Betreuung des Blogs?
Zunächst haben wir zwei Artikel pro Monat veröffentlicht, aber das war uns neben der täglichen Arbeit doch zu
viel Aufwand. Daher haben wir uns jetzt bei durchschnittlich einem neuen Beitrag pro Monat eingependelt, ergänzt
durch kurze aktuelle Hinweise auf Urlaubszeiten, Kursbeginne, personelle Wechsel oder ähnliches.
Das Schreiben der einzelnen Artikel dauert unterschiedlich lange – manche Themen bedürfen der Recherche,
manches fließt fast von selbst aus der Feder. Unterstützt
werden wir in der Betreuung unseres Blogs maßgeblich
durch einen Journalisten, der die Beiträge redaktionell bearbeitet.
Wie ist die Rückmeldung Ihrer Patienten auf das Angebot?
Die Resonanz unserer Patienten ist unterschiedlich.
Manche sind dankbar, wenn wir bei Vorliegen eines Krankheitsbildes direkt auf unsere Seite verweisen können, wo
entsprechende Tipps zu lesen sind. Manche sprechen uns
auch direkt an, weil sie Nachfragen zu einem Beitrag haben
oder weil sie eine andere Meinung haben.
Welchen Vorteil bietet aus Ihrer Sicht diese Form der
Patientenansprache? Warum online?
Wir finden den Blog gut, weil Patienten sich informieren können, gezielt nachfragen können, vielleicht sich
auch zu einem Thema belesen können, das sie sich sonst
nicht anzusprechen trauen würden. Und weil sie sich
immer informieren können, was es an Aktuellem gibt, das
für sie von Belang ist, egal zu welcher Uhrzeit – und ohne in
die Praxis kommen zu müssen.
Wer nutzt die Homepage?
Menschen aus allen Generationen. Manche nur, um
einen neuen Hausarzt im Stadtteil zu finden, in den sie
gerade gezogen sind, andere, um die Öffnungszeiten nachzusehen. Gerade an den Wochenenden bestellen viele Patienten ihre Medikamente oder Überweisungen.
Welchen Vorteil hat der Blog gegenüber gedruckten
Informationen?
Wir sehen, welche Beiträge besonders viel gelesen
werden – der beliebteste Artikel ist schon mehr als 28.000
Mal abgerufen worden. So können wir auch mehr zu diesen
Themen schreiben. Einige Beiträge bieten wir dann allerdings auch in gedruckter Form als Flyer in der Praxis an, da
nicht alle Patienten im Internet unterwegs sind.
Das Interview führte insa lohmann
| freie Journalistin | Bremen
Gesundheitswirtschaft:
Bremen oben auf – trotz vieler Probleme
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Im Blick
Die Gesundheitswirtschaft boomt – insbesondere in
Bremen. Eine neue Studie zeigt: In keinem anderen
Bundesland ist die Bruttowertschöpfung je Einwohner
so hoch wie hier. Einen großen Anteil daran haben
die Praxen im Land. Das Potenzial im Stadtstaat sei
gewaltig, sagen Experten und bemängeln gleichzeitig:
Es fehlt ein Masterplan.
Landesrundschreiben | Oktober 2016
Gesundheit wird in Deutschland überwiegend als
Kostenfaktor betrachtet, einen Vergleich mit anderen, stärker auf Gewinn fixierten Wirtschaftszweigen wurde aufgrund des hohen ideellen Werts und Dienstleistungen nur
ungern gezogen. Im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums hat das Wirtschaftsforschungsinstitut WifOR nun
eine Studie vorgelegt, die sich mit dieser Seite auseinandersetzt. Titel: Die Gesundheitswirtschaft in Ost- und Westdeutschland. „Wir betreten Neuland und schaffen ein
Bewusstsein für die Gesundheitsbranche als Wachstumsund Beschäftigungsmotor für die deutsche Volkswirtschaft“, fasst Studienleiter Benno Legler zusammen.
Die Ergebnisse sind beeindruckend: Danach ist die
volkswirtschaftliche Bedeutung der Gesundheitswirtschaft
in den vergangenen zehn Jahren erheblich gestiegen. In
Deutschland beschäftigt sie derzeit 6,8 Millionen Menschen
und erwirtschaftet mit 324 Milliarden Euro rund zwölf Prozent des gesamten Bruttoinlandsproduktes. Insgesamt lag
der Zuwachs im Zeitraum von 2004 bis 2014 bei 30 Milliarden Euro, die sogenannte Bruttowertschöpfung – die sich
aus dem Gesamtwert der im Produktionsprozess erzeugten
Güter abzüglich der hierzu verwendeten Vorleistungen
ergibt – stieg jährlich im Durchschnitt um 3,5 Prozent – und
übertraf das Wachstum der Gesamtwirtschaft. Die WifORStudie förderte zutage, dass die Gesundheitsbranche rund
16 Prozent des deutschen Arbeitsmarktes ausmacht und 7,5
Prozent der Exporte – beides vergleichsweise hohe Werte
für einen einzelnen Wirtschaftszweig. „Gesundheit und
Gesundheitsversorgung stellen ein Wachstumsmotor der
Gesamtwirtschaft dar und sind unabhängig von wirtschaftlichen Krisen“, sagt Legler.
Strukturell unterscheidet die Studie zwischen dienstleistungsorientierter und industrieller Gesundheitswirtschaft: Rund drei Viertel der Branche machen Ärzte, Krankenhäuser und Krankenkassen aus, aber auch Angebote des
sogenannten Gesundheits-Tourismus sowie gesundheitsrelevante Wellness-Leistungen. Neben diesem Dienstleistungssektor stellt 22 Prozent der Branche die Industrie, darunter Arzneimittelhersteller, Medizintechnik-Unternehmen sowie Vertrieb und Handel. Beide Strukturbereiche konnten ein deutliches Wachstum verzeichnen, wobei
die industrielle Gesundheitswirtschaft im Westen stärker
wuchs und der dienstleistungsorientierte Bereich im Osten
Deutschlands den größeren Zuwachs verzeichnete.
Eine interessante Rangliste ergibt sich, wenn die Bruttowertschöpfung je Einwohner der einzelnen Bundesländer
errechnet wird: Danach ist der Wertschöpfungsbetrag je
Einwohner in Brandenburg, Thüringen und Sachsen am
geringsten, am höchsten jedoch in Hamburg und in Bremen, wo die Gesamtwertschöpfung zuletzt jährlich bei 2,9
Milliarden Euro lag. Gründe für das gute Bremer Abschneiden sind in der guten ambulanten und stationären Versorgung zu finden „Im konkreten Fall hat Bremen durch ein
großes Angebot an Versorgungsleistungen eine hohe
Anziehungskraft für die gesamte Metropolregion Nordwest.“ Insgesamt gibt der Forscher durchaus gute Noten für
den Gesundheitsstandort Bremen: „Auch für Bremen war
die Gesundheitswirtschaft in den vergangenen zehn Jahren
ein dynamischer Wirtschaftsfaktor“, sagt Legler. „Die Branche ist stärker gewachsen als die übrige Wirtschaft, auch
was den Arbeitsmarkt und den Export betrifft.“ Für die
Zukunft sei daher auch in Bremen eine Zunahme des
benno legler vom Wirtschaftsfor-
schungsinstitut WifOR: Für die Zukunft
ist auch in Bremen eine Zunahme des
Anteils der Gesundheitswirtschaft an
der Gesamtwirtschaft zu erwarten.
Anteils der Gesundheitswirtschaft an der Gesamtwirtschaft
zu erwarten.
Dass der Standort Bremen trotz dieser Prognose deutlich unter seinem Potenzial zurückbleibt, ist die Ansicht des
Netzwerkvereins Gesundheitswirtschaft Nordwest, ein
Zusammenschluss aus 65 Versorgern und Forschungsunternehmen aus der Gesundheitswirtschaft in der sogenannten Metropolregion Nordwest mit Oldenburg und Bremen
als Zentren. „Bremen verfügt eher über ein unauffälliges
gesundheitswirtschaftliches Profil. Der Stadtstaat hat weder
einen gesundheitswirtschaftlichen Leuchtturm wie eine
Universitätsklinik, noch verfügt er über eine größere
Ansammlung von Pharma-Unternehmen“, gibt der Verein
Gesundheitswirtschaft Nordwest auf Anfrage des Landesrundschreibens in einem offiziellen Statement des Vorstandes bekannt. In Bremen seien eine etwa 25 Unternehmen
umfassende Gruppe von eher exportorientierten Life Science- und Medizintechnik-Unternehmen mit Schwerpunkt
Analytik sowie einige mittelständische Hersteller von Software für den Gesundheitsmarkt angesiedelt.
Zugleich bestätigen die Branchenvertreter die große
Bedeutung des Wirtschaftszweiges: „Die Gesundheitswirtschaft ist nicht nur der mit Abstand größte und über längere
Zeit überdurchschnittlich wachsende Wirtschaftsbereich in
Bremen, sondern sie bietet auch krisensichere und regional
gebundenen Arbeitsplätze“, stellt Gesundheitswirtschaft
Nordwest fest. Die Zahl der Arbeitsplätze in der klassischen
Gesundheitsbranche, insbesondere im Bereich der Pflege
und der von der Demographie abhängigen Gesundheitsleistungen – zum Beispiel im Bereich des altersgerechten und
technikunterstützten Wohnens im Quartier – werde weiter
zunehmen. „Wir rechnen damit, das bald jeder sechste
Arbeitsplatz in Bremen der Gesundheitsbranche zuzurechnen ist.“
Dennoch habe das Bundesland ein spezielles Problem,
und zwar seine Krankenhäuser. „Viele Felder der Entwicklung des gesundheitswirtschaftlichen Potenzials entwickeln sich ausgehend vom Kernbereich der Gesundheitsversorgung, dem stationären Sektor“, so der Vorstand der
Gesundheitswirtschaft Nordwest. „Da die kommunalen
Krankenhäuser in Bremen und Bremerhaven mit langwierigen Umstrukturierungsprozessen beschäftigt sind, ist die
gesundheitswirtschaftliche Strategiefähigkeit unseres Bundeslandes entsprechend eingeschränkt.“ Hinzu komme,
dass die Regionalpolitik nicht aktiv auf die gesundheitswirtschaftlichen Herausforderungen eingehe: „Bremen verfügt über keine politisch gesetzte Strategie zur Gesundheitswirtschaft“, urteilt der Netzwerkverein. Einen
Masterplan Gesundheitswirtschaft, wie etwa in Niedersachsen, gebe es für Bremen nicht, Neugründungen auf
innovativen Feldern der Gesundheitswirtschaft fänden
kaum statt.
Wieviel positive Entwicklungsenergie trotz der
genannten hemmenden Faktoren freigesetzt werden könnten, werde man daran ablesen können, ob es Bremer Akteuren gelingt, durch Bildung geeigneter Konsortien Mittel aus
dem bundesweiten Innovationsfonds, der sich aus Mitteln
der gesetzlichen Krankenkassen speist, für hiesige Projekte
zu gewinnen.
von florian vollmers | Freier Journalist | Bremen
Einweisung/Überweisung:
Die wichtigsten Fakten auf einen Blick
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In Praxis
Verärgerte Patienten fragen nach einer zweiten
Einweisung oder einer zusätzlichen Überweisung fürs
Krankenhaus ‒ eine Szene, die sich in vielen Praxen
abspielt. Das Krankenhaus verlangt es, die Praxis
verneint es und der Patient mittendrin. Auf dieser
Doppelseite haben wir wichtige Fakten zum Thema
zusammengetragen. Ein Laufzettel für Patienten kann
helfen, etwas Druck aus der Situation zu nehmen.
Landesrundschreiben | Oktober 2016
GRUNDSÄTZLICHES ZU ÜBERWEISUNG
Grundsätzlich gilt: Krankenhäuser sind nicht zur ambulanten
Versorgung zugelassen. Und damit kann auch der Überweisungsschein nicht zum Einsatz kommen. Allerdings gibt es
Ausnahmen von diesem Grundsatz. Zum Beispiel ist eine
Überweisung an einen ermächtigten Arzt oder eine ermächtigte
Ambulanz möglich ‒ allerdings nur und ausdrücklich im Rahmen
des Ermächtigungsumfangs. Der Überweisungsempfänger ist
namentlich zu nennen, er muss die Leistungen persönlich
erbringen und rechnet dann über den Überweisungsschein mit
der KV ab. Vergleichbares gilt für ambulante Behandlungen
nach § 116b SGB V. In diesen beiden Fällen ist ausdrücklich ein
Überweisungsschein zu benutzen und niemals eine Einweisung.
Einen Sonderfall stellt die Überweisung zum ambulanten
Operieren in einem Krankenhaus dar. Hier ist weder der eine
noch der andere Schein notwendig. Vertragsärzte können aber
eine Überweisung ausstellen.
NICHT ERL AUBT!
ÜBERWEISUNG PLUS
EINWEISUNG
Für einen Patienten, der ins Krankenhaus eingewiesen wird, zusätzlich
eine Überweisung auszustellen, ist
unzulässig. Das Krankenhaus hat den
Fall mitsamt aller prä- und poststationären Leistungen anhand der Einweisung stationär zu behandeln. Es
dürfen also weder für das Aufnahmegespräch noch für andere prästationäre Leistungen zusätzliche Überweisungsscheine ausgestellt werden.
GRUNDSÄTZLICHES ZU EINWEISUNG
Ein Patient wird nur dann in ein Krankenhaus eingewiesen, wenn
der Vertragsarzt eine stationäre Behandlung für notwendig hält.
Das Krankenhaus entscheidet, welche Maßnahmen angezeigt
sind. Werden weitere diagnostische Leistungen, z.B. zur Beurteilung der Narkose- bzw Operationsfähigkeit, Röntgen-, CT- oder
MRT-Untersuchungen notwendig, fallen diese in die Leistungspflicht des Krankenhauses. Eine Überweisung zu diesem Zweck
wird bisweilen von Krankenhäusern gefordert, ist aber unzulässig. Die vom einweisenden Vertragsarzt erhobenen Befunde sind
dem Krankenhaus allerdings zu übergeben, falls es gewünscht
wird. Grundsatz ist: Da die vor- und nachstationäre Behandlung
von der Einweisung erfasst wird, kann ein Krankenhaus für diese
Leistungen nicht noch zusätzlich eine Überweisung verlangen.
UMFR AGE: WIE HÄUFIG
PASSIERT ES IN IHRER PR A XIS?
Wie viele ungerechtfertigte Anforderungen für Einweisungen von
Krankenhäusern erreichen die Arztpraxen im Land? Dieser Frage
geht das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi)
nach. Eine Umfrage unter niedergelassenen Ärzten soll Antworten
liefern. Diesem Landesrundschreiben liegen dazu nähere Informationen bei. Bitte beteiligen Sie sich an dieser Umfrage, damit das
Problem mit Zahlen belegt werden kann! Vorfrankierte Rücksendekuverts wird Ihnen die KV Bremen Anfang 2017 zukommen lassen.
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NICHT ERL AUBT!
DOPPELTE EINWEISUNG
Eine zweite Einweisung für denselben
Behandlungsfall auszustellen, ist unzulässig. Eine Einweisung ist grundsätzlich
gültig, bis der Behandlungsfall vom
Krankenhaus abgeschlossen wird.
FAQ: ÜBERWEISUNG
INS KR ANKENHAUS
Ein Patient, bei dem am Wochenende in einer
Krankenhausnotfallambulanz eine Schnittwunde
notfallmäßig versorgt wurde, verlangt eine Überweisung ins Krankenhaus, damit dort die weitere
Wundbehandlung durchgeführt werden kann.
Darf diese Überweisung ausgestellt werden?
Nein. Der Patient wurde in dem Krankenhaus notfallmäßig versorgt. Da er nicht stationär aufgenommen
wurde, ist davon auszugehen, dass die weitere
Behandlung ambulant erfolgen kann. Die ambulante
Behandlung fällt in den Bereich der niedergelassenen
Vertragsärzte. Der Patient kann höchstens an einen
entsprechenden niedergelassenen Facharzt überwiesen werden.
FAQ: ÜBERWEISUNG
INS L ABOR
Laborärzte erhalten Überweisungen mit
Proben von Krankenhäusern. Die Laboruntersuchungen sind im Zusammenhang mit
ambulanten Operationen erforderlich. Dürfen
diese ausgeführt und über die elektronische
Gesundheitskarte abgerechnet werden?
Ja. In Verbindung mit einem ambulanten Eingriff
nach § 115b Sozialgesetzbuch V können
Krankenhäuser intraoperative Leistungen
erbringen oder veranlassen, die in einem unmittelbaren zeitlichen und medizinischen Zusammenhang mit dem Eingriff stehen.
Weitere Fragen und Antworten:
www.kvhb.de/ueberweisung
Landesrundschreiben | Oktober 2016
NICHT ERL AUBT!
EINWEISUNG ZUR
SPEZIALSPRECHSTUNDE
Eine Einweisung darf nur ausgestellt werden, wenn eine stationäre Behandlung
zwingend notwendig ist. Eine Einweisung
für eine klar erkennbar ambulante Versorgung im Krankenhaus auszustellen, ist
unzulässig. Will der Patient eine ambulante
„Spezialsprechstunde“ im Krankenhaus in
Anspruch nehmen, muss er die Kosten
dafür selbst tragen.
WIE SAGE ICH ES
MEINEN PATIENTEN?
Wer will schon Patienten vor
den Kopf stoßen? Doch in den
beschriebenen Fällen ist das
unumgänglich. Ein wenig Druck
aus der Situation kann ein Laufzettel nehmen, der Patienten
mitgegeben wird und an das
behandelnde Krankenhaus
adressiert ist. Der Laufzettel
begründet die Absage der
Praxis. Eine Kopiervorlage ist
im Internet abrufbar unter:
www.kvhb.de/ueberweisung
In Praxis
NICHT ERL AUBT!
EINWEISUNG ZUR
AMBUL ANTEN NACHSORGE
Eine Einweisung zur ambulanten Nachsorge („Kontrolluntersuchung“, „Wiedervorstellungstermin“) auszustellen, ist unzulässig. Die poststationäre Behandlung
innerhalb von 14 Tagen nach Entlassung
des Patienten gehört zur Aufgabe des
Krankenhauses und ist von der Einweisung
abgedeckt. Für die ambulante Versorgung
nach der 14-Tages-Frist sind die niedergelassenen Vertragsärzte zuständig.
Gut gemeint – blöd gelaufen:
Ärger in der GKV-Dreiecksbeziehung
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In Praxis
Im Dreiecksverhältnis Arzt-Patient-Krankenkasse läuft
nicht immer alles reibungslos – bei den unzähligen
Regularien in der Gesetzlichen Krankenversicherung
ist das auch kein Wunder. Es ist Vorsicht geboten,
denn kleine Unachtsamkeiten können große Schwierigkeiten nach sich ziehen. Zum Schutz des Arztes haben
wir hier gemeinsam mit Krankenkassen Einzelfälle
zusammengetragen, die allerdings so oder so
ähnlich immer häufiger schieflaufen.
Landesrundschreiben | Oktober 2016
Sturzhelm
Der Fall: Ein Arzt verordnet einem Rentner (Pflegestufe II) einen Sturzhelm. Als Diagnosen werden unter
anderem Sturzneigung und Demenz angegeben. Es geht um
Kosten von gerade einmal 180 Euro. Der Ärger, den dieser
Fall auslöst, ist ungleich höher.
Das Problem: Die Krankenkasse darf den Sturzhelm
nicht bezahlen, auch wenn sie es möglicherweise gern täte.
Denn die Folgekosten eines Sturzes sind selbstredend um
einiges höher, als die infrage stehenden 180 Euro. Ganz
abgesehen von den medizinischen Folgen eines Sturzes!
Nur: Die Kasse darf das Hilfsmittel nicht bezahlen, weil es
nicht im Hilfsmittelkatalog steht und auch nicht stehen
kann. Denn – so grausam es klingt – der Gesetzgeber legt
die Vorsorge von Verletzungen in die Eigenverantwortung
der Versicherten. Anders formuliert: Die Sturzgefahr ist
keine Krankheit, sondern Folge des Alterns. Und dafür
zahlt die gesetzliche Krankenversicherung nicht.
Lückenlose AU-Bescheinigung
Fangopackungen
Der Fall: Ein Orthopäde verordnet einem Patienten
mit einem myofaszinalen Schmerzsyndrom Massagen und
Fangopackungen im Rahmen einer Langfristverordnung.
Gut gemeint, aber eine längerfristige Heilmitteltherapie mit
Fango kommt nicht in Frage.
Das Problem: Die zu rein passiven Heilmitteln zählenden Verfahren der Massage und Fango sind fast ausnahmslos langfristig nicht zu rechtfertigen. Kurzfristig ja.
Für eine Langfristtherapie reicht diese Diagnose schlicht
nicht aus. Auf lange Sicht machen aktive Bewegungsübungen, die dann vom Patienten unter Anleitung fortgeführt
werden können, mehr Sinn. Dem Arzt droht in diesem Fall
auch ein finanzieller Schaden durch eine Regressforderung
der Krankenkasse.
Der Fall: Es ist Freitag und die Praxis voll. Ein Patient
erscheint um seine Arbeitsunfähigkeit zu verlängern, die
tags zuvor endete. Die Praxis vertröstet den Mann auf Montag. Ein folgenschwerer Fehler mit dramatischen Folgen für
den Patienten: Er ist pflichtversichert und bezieht Krankengeld. Jetzt rutscht er ins Arbeitslosengeld II und verliert den
Anspruch auf Krankengeld.
Das Problem: Beim Krankengeld ist die Rechtsprechung eindeutig. Es gilt: Der Versicherte muss spätestens
einen Werktag nach Ablauf seiner AU in der Praxis vorstellig werden. Der Arzt entscheidet über eine Folgebescheinigung. Das Stichwort lautet „lückenloser Nachweis“ der
Arbeitsunfähigkeit. Selbst wenn die Praxis einen Fehler
zugestehen würde, ändert das nichts an der Sachlage für den
Patienten.
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Translarna
Der Fall: Ein Arzt verschreibt einem Duchenne-Patienten Translarna. Das Medikament dient der Erhaltung der
Gehfähigkeit. Zeitgleich verordnet eine andere Praxis demselben Patienten einen elektrischen Rollstuhl, weil er nicht
gehfähig ist! Angesichts der exorbitant hohen Kosten für
Translarna sorgt dieser Fall für helle Aufregung.
Das Problem: Translarna hat nur eine bedingte
Marktzulassung. Das Medikament wird von der gesetzlichen Krankenversicherung nur bezahlt, wenn der
Duchenne-Patient eine Rest-Gehfähigkeit besitzt, die es zu
erhalten gilt. Dies wird nachgewiesen durch einen standardisierten Sechs-Minuten-Gehtest und muss vom behandelnden Arzt entsprechend dokumentiert werden. Tragischerweise hat der Patient im vorliegenden Fall
offensichtlich keine Gehfähigkeit mehr – dies legen die fehlende Dokumentationen des ersten Arztes einerseits sowie
andererseits die vom zweiten Arzt festgestellte Immobilität
nahe. Auch hier ergeben sich möglicherweise Rückforderungsansprüche der Krankenkasse.
Häusliche Krankenpflege
Der Fall: Ein Arzt verordnet einer MS-Patientin im
Rahmen der häuslichen Krankenpflege Kompressionsstrümpfe sowie einen suprapubischen Katheter. Die Krankenkasse genehmigt ersteres und lehnt letzteres ab. Der
Anfang der Therapie wird noch bezahlt (Vertrauensschutz),
nicht aber die Kosten für den gesamten beantragten Zeitraum. Patientin und Arzt sind natürlich verärgert, die Häusliche-Krankenpflege-Richtlinie lässt aber keinen Spielraum.
Das Problem: Voraussetzung für eine Kostenübernahme eines suprapubischen Katheters sind laut Richtlinie
die Neuanlage oder Entzündung mit Läsionen der Haut an
der Katheteraustrittstelle. Beides lag im konkreten Fall
nicht vor. Der suprapubische Katheter wurde vor Jahren
angelegt, eine Entzündung liegt nicht vor, lediglich der
Hinweis, dass der Katheter leicht nässe und Sekret absondere. Dieses reicht jedoch nach der Richtlinie eindeutig
nicht aus, um eine Verordnung zu begründen. Ggf. entsteht
hier sogar ein Rückforderungsanspruch der Krankenkasse,
ein sogenannter Sonstiger Schaden, gegenüber dem verordnenden Arzt. Übrigens: Eine erneute Verordnung durch
den behandelnden Arzt mit derselben Begründung wird die
Sachlage nicht ändern.
Landesrundschreiben | Oktober 2016
Der Fall: Ein Beispiel für eine unbedarfte und gut
gemeinte Tat, die sich plötzlich gegen den Arzt wendet, ist
dieser Fall: Die Praxis stellt für einen Langzeiterkrankten
eine Folge-AU-Bescheinigung aus. Zwischen dem Ende der
AU und der Untersuchung liegen einige Werktage. Die
Praxis datiert den Untersuchungstermin (also das Feststellungsdatum) kurzerhand zurück, damit der Patient einen
lückenlosen Nachweis über seine AU hat. Eigentor!
Das Problem: Der Patient freut sich. Er genießt
Vertrauensschutz. Der Arzt allerdings kann in diesem Fall
von der Krankenkasse in Haftung genommen werden.
Schlimmer noch: Eine AU-Bescheinigung ist eine Urkunde.
Eine rückwirkende Datierung könnte im engen juristischen
Sinne als Urkundenfälschung gewertet werden, eine Straftat
nach dem Strafgesetzbuch.
Im Blick
Nachträgliche AU-Bescheinigung
Auf einen Blick: Das ist neu zum 1. Oktober
Was hat sich zum 1. Oktober 2016 für Vertragsärzte
und -psychotherapeuten geändert? Einige wichtige
­Neuerungen haben wir hier zusammengetragen.
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In Praxis
Landesrundschreiben | Oktober 2016
Biomarker
Praxis-IT
Die Labor-GOP 32097 ist um den Biomarker „Mittregionales Pro-Atriales-Natriuretisches Peptid“ (MR-Pro-ANP)
erweitert worden, nachdem die Testgüte im Vergleich mit
den bestehenden Biomarkern als nicht unterlegen bewertet
Landesrundschreiben Sept. 2016, Seite 24
wurde.
Der Kommunikationsdienst D2D ist abgeschaltet und
ersetzt durch KV-Connect.
u.a. Landesrundschreiben März 2016, Seite 8
Psychotherapie
Chronikerbescheinigung
Für die Chronikerbescheinigung wird bundesweit ein
neues Formular eingesetzt. Statt der kassenindividuellen
Vordrucke gibt es jetzt ein einheitliches Muster 55.
Seite 29
Der Durchschlag „b“ für das Muster PTV 7 ist abgeschafft
und muss nicht mehr an die KV geschickt werden.
Landesrundschreiben Sept. 2016, Seite 25
Schmerztherapie
Mammographie
Für das Aufklärungsgespräch im Rahmen des Mammographie-Screenings ist eine neue GOP 01751 in den EBM
Seite 27
aufgenommen worden.
Medikationsplan
Ärzte sind verpflichtet einen Medikationsplan in Papierform auszustellen, sofern es Patienten mit mindestens drei
verordneten Medikamenten wünschen. Die Vergütungsregeln sind für Haus- und Fachärzte unterschiedlich.
Seite 24-26
Narkosemanagement
Die neuen Anästhesiepauschalen GOP 31841/36841 sind
nicht neben der GOP 05370 (Anästhesie und/oder
Narkose, bis zu einer Schnitt-Naht-Zeit von 15 Minuten)
berechnungsfähig.
Seite 24 & Landesrundschreiben Sept., Seite 24
Die neue Qualitätssicherungs-Vereinbarung zur
Schmerztherapie bringt mehr Flexibilität und u.a. die
Erleichterung, dass antragsstellende Ärzte vorab weniger
Patienten- und Untersuchungszahlen nachweisen
müssen.
Seite 31
Ultraschall
Die neue Ultraschall-Vereinbarung bringt u.a.
Änderungen bei der Abnahme- und Konstanzprüfung
der Ultraschallgeräte sowie bei der Dokumentationsprüfung.
Landesrundschreiben Sept. 2016, Seite 28
Sie fragen ― Wir antworten
Was andere wissen wollten, ist vielleicht auch für Sie
interessant. In dieser Rubrik beantworten wir Fragen,
die den Beratern der KV Bremen gestellt wurden.
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Befundberichte
wird. Es wird auf einem selbst ausgestellten Abrechnungsschein abgerechnet. Das Einlesedatum der eGk ist
nicht erforderlich. (a1)
Krankengeld
Gibt es eine GOP für die Ausstellung
eines Auszahlungsscheines für
Krankengeld?
Nein, dies ist mit der Grund- oder Versichertenpauschale abgegolten. (a 2)
Schnitt-Naht-Zeit
Wie ist die Schnitt-Naht-Zeit für einen
Haupteingriff und Simultaneingriff in
der Abrechnung zu dokumentieren?
Grundsätzlich ist zu jedem Haupteingriff und zu jedem Simultaneingriff
ein OPS-Schlüssel und eine gesamte
Schnitt-Naht-Zeit (SNZ) zu dokumentieren. Die SNZ gibt die gesamte
benötigte Zeit wieder, welche für
Haupteingriff und Simultaneingriff
benötigt wurde und ist hinter dem
Haupteingriff (Feldkennung 5037)
anzugeben. (a 2)
Nein, diese Scheine brauchen nicht
eingereicht werden. Ersatzbelege der
Primär- und Ersatzkassen sind vier
Quartale in der Praxis aufzubewahren.
Es ist unbedingt ein Hinweis in der
Abrechnung unter Feldkennung 5009
(freier Begründungstext) anzugeben,
warum das Ersatzverfahren angewendet wurde (z. B. Lesegerät defekt). (a 2)
In diesem Fall können Sie bis auf weiteres den nächst höheren Wert doku-
mentieren. Also zum Beispiel den
Wert „61“. (qp)
Ersatzverfahren
Müssen ambulante Scheine, die im
Ersatzverfahren erstellt wurden, mit
der Abrechnung eingereicht werden?
DMP
Ich habe ein Problem beim Eintragen
des eGFR Wertes beim DMP Diabetes
mellitus Typ 1 und Typ 2. In dem Feld
ist eine Zahl vorgesehen, aber das
Analyseergebnis lautet z.B. >60ml/
min/1.73m². Wie trage ich das ein?
Landesrundschreiben | Oktober 2016
Nein, es ist nicht erforderlich (und
auch nicht zulässig), dass für die ausschließliche Befundübermittlung ein
neuer Überweisungsschein angefordert
In Praxis
Benötige ich für die ausschließliche
Abrechnung von Befundberichten
und/oder schriftlichen Mitteilungen
an andere Ärzte oder an Krankenkassen einen Überweisungsschein?
Meldungen &
Bekanntgaben
24
abrechnung
In Kürze
Landesrundschreiben | Oktober 2016
Medikationsplan ab dem
1. Oktober: Das sind die
Vergütungsregeln für
Hausärzte
Zum 1. Oktober müssen Ärzte einen Medikationsplan in Papierform ausstellen, sofern es Patienten mit mindestens drei verordneten Medikamenten
wünschen. Die Vergütungsregeln sind für Haus- und Fachärzte unterschiedlich.
Einzelleistungsvergütung
Hausärzte sowie Kinder- und Jugendärzte erhalten ab dem 1. Oktober 2016
eine Einzelleistungsvergütung (GOP 01630) für Patienten, die nicht chronisch
krank sind (keine Abrechnung der Chronikerpauschale), aber mindestens drei
verordnete systemisch wirkende Medikamente dauerhaft – über einen Zeitraum
von mindestens 28 Tagen – anwenden.
Die GOP 01630 wird einmal im Jahr als Zuschlag zur Versichertenpauschale 03000/04000 gezahlt, wenn der Arzt einen Medikationsplan erstellt hat.
Etwaige Aktualisierungen sind damit abgegolten. Die GOP 01630 ist mit 39
Punkten (4,07 Euro) bewertet und wird extrabudgetär bezahlt. Der Zuschlag
kann je Patient einmal im Krankheitsfall von einem Vertragsarzt abgerechnet
werden.
Zuschlag zur Chronikerpauschale
Für alle chronisch kranken Patienten gibt es pauschal einen Zuschlag zur
Chronikerpauschale, unabhängig davon, ob für den Patienten ein Medikationsplan zu erstellen beziehungsweise zu aktualisieren ist.
Der Zuschlag wird leistungsunabhängig einmal im Behandlungsfall
gezahlt, d.h. Ärzte erhalten den Zuschlag, unabhängig davon, ob sie für den Patienten einen Plan erstellt oder aktualisiert haben. Der Zuschlag (GOP
03222/04222) ist mit 10 Punkten (ca. 1,04 Euro) bewertet und wird extrabudgetär bezahlt.
Der Zuschlag der Hausärzte (GOP 03222) ist nicht berechnungsfähig, wenn
in demselben Behandlungsfall der hausärztlich geriatrische Betreuungskomplex
(GOP 03362) abgerechnet wird. Dieser vergütet bereits die Erstellung und/oder
Aktualisierung eines Medikationsplans.
Der Zuschlag (GOP 03222/04222) ist nicht berechnungsfähig, wenn im
Krankheitsfall schon die Einzelleistung (GOP 01630) berechnet wurde.
Der Zuschlag wird von der Kassenärztlichen Vereinigung unter Beachtung
der Abrechnungsausschlüsse automatisch zugesetzt.
Grundsätzliche Informationen zum Medikationsplan
(aus Bundesmantelvertrag)
Vertragsärzte stellen einen Medikationsplan in Papierform aus, sofern der
Versicherte mindestens drei verordnete systemisch wirkende Medikamente
anwendet und einen Medikationsplan wünscht.
Hausärzte sind zum Ausstellen von Medikationsplänen verpflichtet, Vertragsärzte der fachärztlichen Versorgung nur dann, wenn der Versicherte keinen
Hausarzt hat. Der erstausstellende Arzt ist zur weiteren Aktualisierung verpflichtet. Aktualisierungen durch andere Ärzte sind ebenfalls möglich. Laut
Gesetz können auch Apotheker den Plan auf Wunsch des Versicherten aktualisieren.
Fragen zur Abrechnung
isabell a schweppe
0421.34 04–300 | [email protected]
daniel a scheglow
0421.34 04–315 | [email protected]
Fragen zur Verordnung:
michael schna ars
0421.34 04–154 | [email protected]
Bei der Erstellung des Medikationsplanes hat der Vertragsarzt grundsätzlich die Medikamente einzubeziehen, die er selbst verordnet hat. Andere Arzneimittel führt er auf, sofern er davon ausreichend Kenntnis hat. Dies können auch
nicht verschreibungspflichtige Medikamente sein.
Weitere Infos und FAQ:
Landesrundschreiben Juli 2016, Seite 22-27
25
abrechnung
Zum 1. Oktober müssen Vertragsärzte einen Medikationsplan in Papierform ausstellen, sofern es Patienten mit mindestens drei verordneten Medikamenten wünschen. Die Vergütungsregeln sind für Haus- und Fachärzte unterschiedlich.
Die Vergütung kann als Zuschlag (GOP 01630) abgerechnet werden
zur Zusatzpauschale Onkologie der Fachgruppen Chirurgie, Gynäkologie, HNO, Dermatologie, Internisten mit Schwerpunkt (SP) Gastroenterologie und SP Pneumologie, MKG und Urologie (07345, 08345, 09345,
10345, 13435, 13675, 15345 und 26315) [Internisten mit SP Hämatologie/
Onkologie erhalten anstelle einer Einzelleistungsvergütung einen entsprechend höheren Zuschlag auf die Grundpauschale (siehe Tabelle)]
zur GOP 30700 in der Schmerztherapie
zur Zusatzpauschale für die Behandlung eines Transplantatträgers (GOP
13437, 13561, 13601 und 13677)
Der Zuschlag beträgt jeweils 39 Punkte (ca. 4,07 Euro) und wird extrabudgetär bezahlt. Der Zuschlag kann je Patient einmal im Krankheitsfall (= einmal in
vier Quartalen) von einem Vertragsarzt abgerechnet werden.
Zuschlag zur Grundpauschale
Viele Facharztgruppen erhalten einen Zuschlag zur fachärztlichen Grundpauschale. Mit dem Zuschlag wird die gegebenenfalls erforderliche Erstellung
eines Medikationsplans und dessen Aktualisierung vergütet.
Der Zuschlag wird leistungsunabhängig einmal im Behandlungsfall
gezahlt, d.h. Ärzte erhalten den Zuschlag unabhängig davon, ob sie für den Patienten einen Plan erstellt oder aktualisiert haben.
Die Höhe des Zuschlags ist je nach Fachgruppe unterschiedlich hoch: Fachgruppen, die viele Medikamente verordnen und deshalb öfter einen Plan aktualisieren oder ausstellen werden, erhalten einen höheren Zuschlag als Fachgruppen
mit wenigen Verordnungen. (Fachgruppen, die keine oder sehr wenige Medikamente verordnen, erhalten aufgrund der anteilsmäßig geringen Verordnungen
keinen Zuschlag). Die Vergütung ist extrabudgetär.
Der Zuschlag wird von der KV unter Beachtung der Abrechnungsausschlüsse automatisch zugesetzt – allerdings nicht, wenn im Krankheitsfall schon
die Einzelleistung (GOP 01630) abgerechnet wurde.
Landesrundschreiben | Oktober 2016
Einzelleistungsvergütung
Fachärzte erhalten für onkologische Patienten, Schmerzpatienten sowie
Patienten mit einer Organtransplantation eine Einzelleistungsvergütung (GOP
01630), wenn sie die fachgruppenspezifische Zusatzpauschale Onkologie, die
GOP 30700 beziehungsweise die fachgruppenspezifische Zusatzpauschale für
die Behandlung eines Transplantationsträgers abrechnen.
In Kürze
Medikationsplan ab dem
1. Oktober: Das sind die
Vergütungsregeln für
Fachärzte
GOP
Bewertung
in Euro
Anästhesist (05210 bis 05212)
05227
0,31 €
Augenarzt (06210 bis 06212)
06227
0,21 €
Chirurg (07210 bis 07212)
07227
0,21 €
Gynäkologe (08210 bis 08212)
08227
0,21 €
Hals-Nasen-Ohrenarzt (09210 bis 09212)
09227
0,21 €
Hautarzt (10210 bis 10212)
10227
0,21 €
Internist ohne SP (13210 bis 13212)
13227
0,94 €
26
Internist mit SP Angiologie
(13290 bis 13292)
13297
0,21 €
In Kürze
Internist mit SP Endokrinologie
(13340 bis 13342)
13347
0,31 €
Internist mit SP Gastroenterologie
(13390 bis 13392)
13397
0,21 €
Landesrundschreiben | Oktober 2016
Facharzt Grundpauschale
Zuschlag zur Grundpauschale
(einmal im Behandlungsfall)
Internist mit SP Hämatologie/Onkologie
(13490 bis 13492)
13497
0,94 €
Internist mit SP Kardiologie
(13540 bis 13542)
13547
0,21 €
Internist mit SP Nephrologie
(13590 bis 13592)
13597
0,94 €
Internist mit SP Pneumologie
(13640 bis 13642)
13647
0,63 €
Internist mit SP Rheumatologie
(13690 bis 13692)
13697
0,63 €
Kinder- und Jugendpsychiater
(14210 und 14211)
14217
0,21 €
Neurologe, Neurochirurg
(16210 bis 16212)
16218
0,63 €
Orthopäde (18210 bis 18212)
18227
0,21 €
Phoniater, Pädaudiologen
(20210 bis 20212)
20227
0,21 €
Psychiater (21210 bis 21212)
21227
0,63 €
Nervenheilkunde, Neurologie und
Psychiatrie (21213 bis 21215)
21228
0,63 €
Psychosomatiker (22210 bis 22212)
22219
0,21 €
Urologe (26210 bis 26212)
26227
0,21 €
Physikalische und rehabilitative Medizin
(27210 bis 27212)
27227
0,21 €
Schmerztherapeut (30700)
30701
0,94 €
Fragen zur Abrechnung
daniel a scheglow
0421.34 04–315 | [email protected]
isabell a schweppe
0421.34 04–300 | [email protected]
Fragen zur Verordnung:
michael schna ars
0421.34 04–154 | [email protected]
Grundsätzliche Informationen zum Medikationsplan
(aus Bundesmantelvertrag)
Vertragsärzte stellen einen Medikationsplan in Papierform aus, sofern der
Versicherte mindestens drei verordnete systemisch wirkende Medikamente
anwendet und einen Medikationsplan wünscht.
Hausärzte sind zum Ausstellen von Medikationsplänen verpflichtet, Vertragsärzte der fachärztlichen Versorgung nur dann, wenn der Versicherte keinen
Hausarzt hat. Der erstausstellende Arzt ist zur weiteren Aktualisierung verpflichtet. Aktualisierungen durch andere Ärzte sind ebenfalls möglich. Laut
Gesetz können auch Apotheker den Plan auf Wunsch des Versicherten aktualisieren.
Bei der Erstellung des Medikationsplanes hat der Vertragsarzt grundsätzlich die Medikamente einzubeziehen, die er selbst verordnet hat. Andere Arzneimittel führt er auf, sofern er davon ausreichend Kenntnis hat. Dies können auch
nicht verschreibungspflichtige Medikamente sein.
Weitere Infos und FAQ:
Landesrundschreiben Juli 2016, Seite 22-27
abrechnung
isabell a schweppe
0421.34 04–300 | [email protected]
Die Leistung können der Programmverantwortliche Arzt sowie von ihm
beauftragte Ärzte des Mammographie-Screening-Programms abrechnen. Beauftragte Ärzte müssen berechtigt sein, mindestens eine der Gebührenordnungspositionen 01750 bis 01759 abzurechnen.
abrechnung
Psychologische
Psychotherapeuten
können Samstagssprechstunde abrechnen
petra bentzien
0421.34 04–165 | [email protected]
isabell a schweppe
0421.34 04–300 | [email protected]
Auch Psychologische Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten haben Anspruch auf die Vergütung einer Samstagssprechstunde nach der GOP 01102.
Rückwirkend zum 1. April 2005 wird die GOP 01102 (Inanspruchnahme
des Vertragsarztes an Samstagen zwischen 7:00 und 14:00 Uhr) in die Nr. 5 der
Präambel zum EBM-Abschnitt 23.1 aufgenommen.
abrechnung
Gelbes Untersuchungsheft
ist da und kann abgeholt
werden
isabell a schweppe
0421.34 04–300 | [email protected]
daniel a scheglow
0421.34 04–315 | [email protected]
Die überarbeiteten Hefte zur Dokumentation von Früherkennungsuntersuchungen bei Kindern („gelbes Heft“) sind vorrätig und können ab sofort zu
den bekannten Öffnungszeiten in der KV Bremen sowie in der Geschäftsstelle
Bremerhaven abgeholt werden.
Da die neu gefasste Kinder-Richtlinie zum 1. September in Kraft getreten ist,
allerdings die neuen Leistungsbereiche (Screening auf Mukoviszidose) noch
nicht im EBM aufgenommen wurde, empfiehlt die Kassenärztliche Bundesvereinigung folgendes Vorgehen: Ärzte führen bis zur EBM-Anpassung die KinderUntersuchungen nach den derzeit gültigen Regelungen durch, dokumentieren
diese aber bereits im neuen Gelben Heft. Bei Kindern, die über ein „altes“ Gelbes
Heft verfügen, ändert sich nichts; dieses kann selbstverständlich weitergeführt
werden.
Landesrundschreiben | Oktober 2016
0421.34 04–315 | [email protected]
Die GOP 01751 kann je vollendete 5 Minuten bis zu dreimal im Krankheitsfall berechnet werden. Die Leistung ist mit 6,23 Euro bewertet und wird außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung vergütet. In diesem Zusammenhang wird in der GOP 01750 der obligate Leistungsinhalt „Ergänzende
ärztliche Aufklärung“ gestrichen.
In Kürze
daniel a scheglow
Für das Aufklärungsgespräch im Rahmen des Mammographie-Screenings
wird zum 1. Oktober 2016 eine neue GOP 01751 in den EBM aufgenommen
(Abschnitt 1.7.3.).
27
MammographieScreening: Aufklärungsgespräch jetzt im EBM
abrechnung
Patientenadaptiertes
Narkosemanagement
auch als Zentrumsleistung
daniel a scheglow
0421.34 04–315 | [email protected]
isabell a schweppe
0421.34 04–300 | [email protected]
Die zum 1. Juli 2016 eingeführten Pauschalen für das patientenadaptierte
Narkosemanagement (GOP 31840 und 31841) können auch als Zentrumsleistung
über die GOP 31840Z und 31841Z abgerechnet werden.
abrechnung
28
In Kürze
Hausarztwechsel:
„H“-Suffix bei Chronikerpauschalen nur im ersten
Quartal anschreiben
Landesrundschreiben | Oktober 2016
isabell a schweppe
0421.34 04–300 | [email protected]
daniel a scheglow
0421.34 04–315 | [email protected]
Bei einem „Hausarztwechsel“ sind die Chronikerpauschalen nach der GOP
03220/03221 (Hausärzte) bzw. GOP 04420/04421 (Kinderärzte) nur im ersten
Quartal mit einem „H“ (GOP 03220H/03221H bzw. 04420H/04421H) zu
kennzeichnen.
Diese Kennzeichnung dient dazu die stattgefundenen Kontakte der Vorgängerpraxis zu dokumentieren. In den Folgequartalen werden die Chronikerpauschalen ohne H-Kennzeichnung angeschrieben.
abrechnung
Fachfremde Leistungen:
Ein-Prozent-Regelung in
der Gynäkologie
Die Behandlung von männlichen Patienten durch Gynäkologen ist grundsätzlich fachfremd. Aufgrund vermehrter und anhaltender Nachfragen führt die
KV Bremen eine Ein-Prozent-Toleranzgrenze für die Mitbehandlung von Infektionen und das Impfen von Männern durch Gynäkologen ein.
Bei der Mitbehandlung von Männern durch Gynäkologen sind folgende
Regelungen zu beachten:
Zum Fachgebiet der Gynäkologen gehören lediglich die Behandlung des
männlichen Mammakarzinoms und die Mammasonographie. Eine weitere
Ausnahme ist die Behandlung im Ärztlichen Bereitschaftsdienst und bei
Transsexualität.
Ergänzend zu den genannten Ausnahmefällen hat der Vorstand der KV
Bremen nun den Beschluss gefasst, dass die Mitbehandlung von Infektionen und das Impfen von Männern bei Gynäkologen grundsätzlich als
fachfremd zu bewerten ist, jedoch künftig im Einzelfall akzeptiert wird,
sofern der Anteil dieser fachfremden Behandlungsfälle ein Prozent der
Gesamtbehandlungsfälle pro Quartal nicht überschreitet. Fälle, die im
Bereitschaftsdienst, bei Transsexualität, beim männlichen Mammakarzinom behandelt werden oder bei denen eine Mammasonographie vorgenommen wird, werden nicht in die Ein-Prozent-Regelung einbezogen.
daniel a scheglow
0421.34 04–315 | [email protected]
isabell a schweppe
0421.34 04–300 | [email protected]
Im Rahmen der künstlichen Befruchtung ist die Behandlung des Ehemannes mit der Abrechnung der Beratung nach GOP 08521 über den
Behandlungsschein der Ehefrau abgegolten und rechtfertigt nicht das
zusätzliche Abrechnen einer Grundpauschale über den Ehemann.
abrechnung
Stuhltest iFOBT kann noch
nicht abgerechnet werden
isabell a schweppe
0421.34 04–300 | [email protected]
daniel a scheglow
0421.34 04–315 | [email protected]
Die Untersuchung auf nicht sichtbares Blut im Stuhl mit einem quantitativen immunologischen Test (iFOBT) ist in den Leistungskatalog der Gesetzlichen
Krankenversicherung aufgenommen worden. Allerdings können Vertragsärzte
die iFOBT noch nicht abrechnen, weil die Vergütung im EBM nicht geregelt ist.
Das soll spätestens bis zum 31. März 2017 der Fall sein.
Bis dahin wird die Untersuchung auf occultes Blut im Stuhl wie bisher
nach Guajak-basiertem Test über die GOP 01734 abgerechnet. Sobald die Einzelheiten zur Vergütung der neuen Leistung und zur Anpassung des EBM feststehen, werden wir Sie rechtzeitig informieren.
formul are
Auf der neuen Bescheinigung geben Ärzte künftig nur noch die
Dauerdiagnose/n an und vermerken, seit wann der Versicherte wegen dieser
Erkrankung ständig in Behandlung ist und ob diese weiterhin erforderlich ist.
Der Ausfüllbereich für die Krankenkassen ist gänzlich weggefallen.
honor ar
Weiterbildungsassistenten: Förderung
bis Ende November
beantragen
Krankenkassen und KV Bremen haben sich auf die förderfähigen Facharztgruppen für die KV-Region Bremen verständigt. Dabei handelt es sich um
Dermatologen (2 Bremerhaven), Neurologen (je 1 Bremen und Bremerhaven),
Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie (je 1 Bremen und Bremerhaven)
sowie Fachärzte für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie (2 Bremen
oder Bremerhaven).
Anträge müssen bis spätestens 30. November bei der KV Bremen
eingegangen sein. Weitere Details entnehmen Sie der Vereinbarung, die Sie auf
der Homepage der KV Bremen finden: www.kvhb.de/wba-foerderung
marion bünning
0421.34 04–341 | [email protected]
Sollten diese ausgeschriebenen Förderstellen nicht durch Weiterbildungsassistenten besetzt werden können, sind nachnachrangig diese Facharztgruppen
förderfähig: Frauenärzte, Kinderärzt und Augenärzte
verordnung
Verordnungsverbot bei
Frühförderung beachten
michael schna ars
0421.34 04–154 | [email protected]
Während der Frühförderung mit Komplexleistungen dürfen keine Heilmittel verordnet werden. Nach Auskunft der Bremer Kassen wird dieser Verordnungsausschluss (§ 6 Abs. 3 d. HeilM-RL) oftmals missachtet. Regress-Anträge
der Kostenträger sind daher nicht auszuschließen. Der Verzicht auf das zusätzliche Rezept schont wiederum das Heilmittel-Budget der Praxis.
Nach der Heilmittel-Richtlinie (HeilM-RL) ist die zusätzliche Verordnung
von Krankengymnastik, Ergotherapie oder Logopädie für Kinder in dieser Zeit
ausgeschlossen.
Landesrundschreiben | Oktober 2016
0421.34 04–154 | [email protected]
Das neue Muster ist auch in den Praxisverwaltungssystemen hinterlegt. Es
kann elektronisch ausgefüllt oder per Blankoformularbedruckung erstellt werden. Ärzte, die die Blankoformularbedruckung nutzen, erhalten das neue Muster
mit dem Quartalsupdate. Vorder- und Rückseite des Musters werden dann auf
eine DIN-A5-Seite gedruckt.
In Kürze
michael schna ars
Seit dem 1. Oktober gibt es neue Vordrucke für die Chronikerbescheinigung. Das nun bundesweit einheitliche Formular (Muster 55) geben dann nicht
mehr die Krankenkassen aus, sondern die Vertragsärzte halten es in ihrer Praxis
vor.
29
Neue Chronikerbescheinigung wird
nicht mehr von Kassen
ausgegeben
fortbildung
Fortbildungspunkte
automatisch an die KV
senden lassen
barbara frank
0421.34 04–340 | [email protected]
Im Mitgliederportal der Ärztekammer Bremen können Ärzte unter dem
neuen Punkt „Datenweitergabe“ ihre Fortbildungspunkte automatisch an die KV
übertragen lassen. Dies betrifft:
Mitteilung über die Ausstellung eines Fortbildungszertifikats und/oder
Übermittlung aller von Ihnen absolvierten Fortbildungsthemen inkl.
der vergebenen Punkte zur Prüfung der Fortbildungsverpflichtung für
Qualitätssicherungsvereinbarungen oder Selektivverträge (z.B. für DMP,
Hausarztvertrag oder auch Onkologie, Akupunktur, Aktualisierung Strahlenschutz)
Die Zustimmung zur Weiterleitung wird über ein Häkchen erteilt, das
jederzeit widerrufen werden kann. Weitere Informationen dazu unter:
www.aekhb.de/aerzte/fortbildung/2/4/index.html
www.aekhb.de/data/mediapool/ae_fb_datenweitergabe_kv.pdf
30
In Kürze
fortbildung
Landesrundschreiben | Oktober 2016
KV Bremen wird weiter
über Fristen bei der
Fortbildung informieren
barbara frank
0421.34 04–340 | [email protected]
Die KV Bremen wird aus Servicegründen weiterhin Ärzte und Psychotherapeuten vor Ablauf ihres individuellen Nachweiszeitraums über die Frist informieren.
Die KBV hat die Regelung zur Fortbildungsverpflichtung der Vertragsärzte
und Vertragspsychotherapeuten zum 1. Oktober 2016 angepasst. Die wichtigsten
Änderung ist, dass KVen nicht mehr verpflichtet sind, ihre Vertragsärzte und
Vertragspsychotherapeuten mindestens drei Monate vor Ablauf ihres individuellen Nachweiszeitraums darauf hinzuweisen, dass die Versäumnis der Frist mit
einer Honorarkürzung gem. § 95d Abs. 3 Satz 4 SGB V verbunden ist.
fortbildung
Seminar zur
Hypertonieschulung
in der Arztpraxis
Die KV Bremen bietet im zweiten Halbjahr 2016 eine Fortbildungsveranstaltung zum Thema Hypertonieschulung in der Arztpraxis an.
Seminar: ZI Behandlungs- und Schulungsprogramm
für Patienten mit Hypertonie
Samstag, 05.11.2016
09.00-17.00 Uhr (Ärzte bis 13.00 Uhr und MFA bis 17.00 Uhr)
Mittwoch, 09.11.2016
09.00-17.00 Uhr (MFA)
Seminarablauf: 1. Teiltermin für den Arzt, Teilnahme von MFA an beiden
Terminen.
Veranstaltungsort: Kassenärztliche Vereinigung Bremen,
Schwachhauser Heerstr. 26/28, 28209 Bremen, Vortragssaal
olga fabrizius
0421.34 04–339 | [email protected]
Die Teilnahmegebühr beträgt pro Person 169,00 Euro. Eine Anmeldung
zum Seminar ist unbedingt erforderlich. Bei Interesse faxen Sie uns bitte den beiliegenden Anmeldebogen zurück. Die Anmeldung ist verbindlich. Nach Eingang
der Anmeldung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung. Eine schriftliche
Abmeldung bis zwei Wochen vor Seminarbeginn ist kostenlos. Bei späterer
Absage oder Nichterscheinen wird die volle Seminargebühr erhoben.
genehmigungen
Neue QS-Vereinbarung
für die Schmerztherapie
tritt in Kraft
kr ankenk a ssen
Barmer GEK und
Deutsche BKK fusionieren:
Wichtige Hinweise für die
Praxis
Zum 1. Januar 2017 schließen sich die Barmer GEK und die Deutsche BKK
zusammen. Die neue Kasse heißt dann Barmer. Hier einige wichtige Informationen für die Praxis im Überblick:
Alle DMP- Teilnehmer bleiben durchgehend im Behandlungsprogramm
eingeschrieben. Aufgrund der Fusion sind keine Neueinschreibungen der DMPTeilnehmer erforderlich.
Versicherte der Deutschen BKK können in den KV-Hausarztvertrag eingeschrieben werden und ab dem 1. Januar 2017 daran teilnehmen. Die Einschreibepauschale für die Versicherten der Deutschen BKK ist die GOP 99250.
christin rösner
0421.34 04–356 | [email protected]
Die Versicherten der Deutschen BKK werden erst ab dem 1. Mai 2017 mit
neuen Versicherungskarten ausgestattet. Bis dahin gelten die vorhandenen Karten mit dem Institutionskennzeichen (IK) der Deutschen BKK als Versicherungsnachweis.
Landesrundschreiben | Oktober 2016
Die QS-Vereinbarung sowie das angepasste Antragsformular finden Sie auf
der KV-Homepage unter www.kvhb.de/genehmigungen
In Kürze
0421.34 04–330 | [email protected]
31
cl audia hanschke
Eine geänderte Qualitätssicherungsvereinbarung (QS) Schmerztherapie
tritt zum 1. Oktober 2016 in Kraft. Die Änderungen bringen etwas mehr Flexibilität und einige Erleichterungen, im Einzelnen:
Die Anforderungen an die fachliche Befähigung wurden an die aktuellen Vorgaben der Zusatzweiterbildung „Spezielle Schmerztherapie“ angepasst (insbesondere eine Absenkung der vorab nachzuweisenden Patienten- beziehungsweise Untersuchungszahlen).
Das bisher obligatorische Eingangskolloquium vor der SchmerztherapieKommission entfällt, wenn die (mündliche) Prüfung für Zusatzweiterbildung „Spezielle Schmerztherapie“ nicht länger als 48 Monate zurückliegt.
Einführung einer Initialprüfung bei Neuerteilung einer Genehmigung
(12 Fälle aus den ersten vier Abrechnungsquartalen)
Die Vorgabe zur schmerztherapeutischen Sprechstunde (an vier Tagen
pro Woche mit mindestens vier Stunden) bezieht sich künftig auf die
schmerztherapeutische Einrichtung: Schmerztherapeuten können künftig
an einem Tag beispielsweise zwei spezielle Sprechstunden in ihrer Hauptbetriebsstätte und die anderen zwei in einer Zweigpraxis anbieten.
Es entfällt die Verpflichtung zur Benennung derjenigen Patienten an die
KV Bremen, die sich mehr als zwei Jahre in der schmerztherapeutischen
Behandlung befinden. In Zukunft kann die KV Bremen solche Angaben
vom Arzt fordern und ggf. ein Kolloquium durchführen.
Bei guten Ergebnissen endet die Stichprobenprüfung: Die Prüfungen
werden automatisch beendet, wenn in einem Zwei-Jahres-Zeitraum die
bundesweite Beanstandungsrate <= 10 % liegt (bei 90% oder mehr Ergebnismitteilungen aus allen KVen).
verschiedenes
Ärzte und
Psychotherapeuten für
Angestellten-Ausschuss
gesucht
oltmann willers
0421.34 04–150 | [email protected]
Die KV Bremen richtet einen Beratenden Fachausschuss für angestellte
Ärzte/Psychotherapeuten ein. Für dieses Gremium werden angestellte
KV-Mitglieder gesucht, die in der Selbstverwaltung mitwirken wollen.
Der Beratende Fachausschuss berät den Vorstand der KV Bremen in Angelegenheiten, die angestellte Ärzte und Psychotherapeuten betreffen. Der Ausschuss wird so besetzt, dass die Interessen der angestellten Hausärzte, Fachärzte
und Psychotherapeuten angemessen vertreten sind.
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Haben Sie Fragen? Dann wenden Sie sich an
Herrn Oltmann Willers.
32
verschiedenes
In Kürze
Praxen können sich im
Stadtführer „Barrierefreies Bremen“ eintragen
lassen
Landesrundschreiben | Oktober 2016
brenda bernin
0421.1786 4773 | [email protected]
Der Stadtführer „Barrierefreies Bremen – Informationen für Alle“ bietet auf
der Seite www.bremen.de/barrierefrei detaillierte Informationen über die
Zugänglichkeit und Nutzbarkeit verschiedenster Einrichtungen in Bremen. Auch
Praxen können sich eintragen lassen.
Dazu kommt ein geschultes Erheberteam in die Praxis und nimmt nach
Absprache relevante Daten auf, die anschließend im Internet einsehbar sind.
Dabei geht nicht um eine Bewertung der Praxen, sondern um eine Darstellung
des Ist-Zustandes, wie die Organisatoren des Stadtführerprojekt betonen. Das
Angebot ist für Praxen kostenlos.
Ein dankbares
Publikum wartet
auf Sie!
Wir sorgen für die Räumlichkeiten.
Wir sorgen für bis zu 150 Zuhörer.
Sie halten den Vortrag.
Seit 2007 können niedergelassene
Ärzte und Psychotherapeuten sich
und ihr Fachgebiet im Rahmen
der Vortragsreihe „KV: hautnah“
einem interessierten Laienpublikum vorstellen.
Ist das auch etwas für Sie?
Dann rufen Sie einfach an: 0421/3404-146
Zahlungstermine und
Zahlungsmodus 2017
1. Abschlagszahlung
Restzahlung
2. Abschlagszahlung
4. Abschlagszahlung
3. Abschlagszahlung
1 / 2017
3 / 2016
1 / 2017
4 / 2016
1 / 2017
1. Abschlagszahlung
Restzahlung
2. Abschlagszahlung
4. Abschlagszahlung
3. Abschlagszahlung
2 / 2017
4 / 2016
2 / 2017
1 / 2017
2 / 2017
1. Abschlagszahlung
Restzahlung
2. Abschlagszahlung
4. Abschlagszahlung
3. Abschlagszahlung
3 / 2017
1 / 2017
3 / 2017
2 / 2017
3 / 2017
1. Abschlagszahlung
Restzahlung
2. Abschlagszahlung
4. Abschlagszahlung
3. Abschlagszahlung
4 / 2017
2 / 2017
4 / 2017
3 / 2017
4 / 2017
1 / 2017
12.01.2017
ca. 24.01.2017
21.02.2017
01.03.2017
23.03.2017
2 / 2017
13.04.2017
ca. 24.04.2017
24.05.2017
01.06.2017
22.06.2017
3 / 2017
13.07.2017
ca. 24.07.2017
24.08.2017
04.09.2017
25.09.2017
4 / 2017
12.10.2017
ca. 24.10.2017
23.11.2017
04.12.2017
20.12.2017
Abschlagszahlung: gemäß Abrechnungsrichtlinien der KVHB § 7
Restzahlung: Netto-Honorar des Quartals abzüglich Abschlagszahlungen und ggf. weiterer Abzüge
martina prange
0421.34 04-132 | [email protected]
Falls keine festen Abschlagszahlungen geleistet werden, gilt der genannte Restzahlungstermin.
Impressum
Herausgeberin: Kassenärztliche Vereinigung Bremen, Schwachhauser Heerstraße 26/28, 28209 Bremen, Tel.: 0421.34 04-0 | v. i. S. d. P.: Dr. Jörg Hermann |
Redaktion: Christoph Fox (RED) | Autoren dieser Ausgabe: Christoph Fox, Dr. Jörg Hermann, Insa Lohmann, Dr. Gerhard Vogt, Florian Vollmers |
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Das Landesrundschreiben erscheint achtmal im Jahr als Informationsmedium für die Mitglieder der Kassenärztlichen Vereinigung Bremen. Abdruck nur mit
­Genehmigung der Herausgeberin. Gezeichnete Artikel geben nicht unbedingt die ­Meinung des Herausgebers wieder. Wenn aus Gründen der Lesbarkeit die
­männliche Form eines Wortes genutzt wird („der Arzt“), ist hiermit ­selbstverständlich auch die weibliche Form („die Ärztin“) gemeint.
Das Landesrundschreiben enthält Informationen für den Praxisalltag, die auch für nichtärztliche Praxismitarbeiter wichtig sind. Bitte ermöglichen Sie Ihren
­Mit­arbeitern den Einblick in diese Ausgabe.
Landesrundschreiben | Oktober 2016
Zahlungstermin
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KVHB
Service
Quartal
33
Bezugsquartal
Honorarbericht
für das Quartal 2/2016
34
In Zahlen
2/2016 war ein gutes Quartal: Fast alle Fachgruppen
liegen im Plus. Die Hausärzte insgesamt haben einen
Anstieg von 6,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahresquartal, die Fachärzte 5,6 Prozent. Die Psychotherapeuten schneiden sogar erstmals seit Jahren zweistellig ab.
Landesrundschreiben | Oktober 2016
Für das 2. Quartal 2016 ergibt sich ein Honorarplus von
6,7 Prozent gegenüber dem Vorjahresquartal. Der hausärztliche Versorgungsbereich schneidet mit einem Plus von 6,5
Prozent besser ab als die Fachärzte mit 5,6 Prozent. Unter
anderem haben die bestehenden Hausarztverträge und
neuen Versorgungsverträge mit der AOK Bremen/Bremerhaven, hkk, Bahn BKK und TK mit einem Anstieg von
604.000 Euro im Vergleich zum Vorjahresquartal zu dieser
positiven Honorarentwicklung beigetragen. Vor dem Hintergrund der Nachvergütung Psychotherapie (siehe Landesrundschreiben Oktober 2015 und April 2016) und der damit
verbundenen Bereinigung der fachärztlichen morbiditätsbedingten Gesamtvergütung wurde bei der Ausschüttung im
fachärztlichen Versorgungsbereich vorsichtiger kalkuliert.
Die Fallzahlen sind im hausärztlichen Versorgungsbereich um 3,3 Prozent und bei den Fachärzten um 5,1 Prozent
gestiegen.
Die Psychotherapeuten haben ein Honorarplus von
14,3 Prozent und einen moderaten Fallzahlanstieg von 3,7
Prozent. Grund für das Plus ist unter anderem die Neubewertung der antragspflichtigen Psychotherapien sowie die Einführung eines Strukturzuschlags.
Bei den Medizinischen Versorgungszentren (MVZ)
ergibt sich ein Honorarplus von 8,8 Prozent. Die Fallzahlen
sind hier allerdings auch um 5,2 Prozent gestiegen.
Honorar-Grunddaten
Die Morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV) im
2. Quartal 2016 beträgt 66,2 Mio. Euro (inklusive FKZ-Saldos
in Höhe von 12,9 Mio. Euro). Davon entfallen auf den hausärztlichen Versorgungsbereich 21,2 Mio. Euro, auf den fachärztlichen Versorgungsbereich 36,8 Mio. Euro und auf den
Bereich Labor 8,2 Mio. Euro.
Weil die MGV in der Höhe begrenzt ist, muss die KV
gegebenenfalls Quoten bilden. Die Quoten im Einzelnen finden Sie in der Abbildung auf Seite 42. Durch nicht ausgeschöpftes RLV konnten die Quoten für das RLV-Überschrei-
tungsvolumen bei Hausärzten und Fachärzten jeweils auf 40
Prozent gestützt werden.
Bei den Hausärzten wurden die Quoten für die Hausärztliche geriatrische Versorgung (50 Prozent), die Palliativmedizinische Versorgung (100 Prozent), die Sozialpädiatrische Beratung (100 Prozent) und für die Vergütung
multimorbider Patienten (50 Prozent) angehoben. Bei den
Fachärzten waren es die Quoten für Pathologische Leistungen bei Auftrag (65 Prozent), die Sehschule (100 Prozent)
und die Praxisklinische Betreuung II (90 Prozent). Ab dem
3. Quartal 2015 unterliegen die Narkosen im Zusammenhang
mit zahnärztlichen und MKG-chirurgischen Eingriffen bei
Patienten mit mangelnder Kooperationsfähigkeit bei geistiger Behinderung und/oder schwerer Dyskinesie keiner Budgetierung mehr. In beiden Versorgungsbereichen werden
dringende Besuche aufgrund einer Honorarvereinbarung mit
den Krankenkassen ebenfalls zu 100 Prozent vergütet.
Außerdem werden ab dem 1. Quartal 2016 Leistungen der
Pädaudiologie/Phoniatrie und Allergologie gefördert.
Die extrabudgetäre Gesamtvergütung (EGV) lag im
2. Quartal 2016 bei 47,5 Mio. Euro. Über alle Versorgungsbereiche ist die EGV im Vergleich zum Vorjahresquartal um 9,7
Prozent gestiegen.
Der fachärztliche Versorgungsbereich konnte aus dem
neu eingeführten extrabudgetären Zuschlag für die Pauschale
fachärztliche Grundversorgung (PFG) 378.000 Euro (inkl.
Psychotherapeuten und Fachärzte im MVZ) generieren. Für
die im hausärztlichen Versorgungsbereich ebenfalls neu eingeführten ärztlich angeordneten Hilfeleistungen (Nichtärztliche Praxisassistenten) wurden wieder deutlich weniger
angefordert, nämlich 86.000 Euro (inkl. Hausärzte im MVZ).
Arztgruppen-Analyse
Das Honorarplus der Anästhesisten wird insbesondere durch die Entwicklung im Bereich der Schmerztherapie
(+15,6 Prozent) getragen. Die Anzahl der Ärzte hat sich um
eine Stelle im Vergleich zum Vorjahresquartal verringert.
ENT WICKLUNG DER BRUT TOHONOR ARE
Hausärzte
Fachärzte
Psychotherapeuten
MVZ
2/2016
28.001.239 €
67.395.674 €
8.046.572 €
11.549.546 €
2/2015
26.303.133 €
63.822.895 €
7.041.133 €
10.615.608 €
Entwicklung zum
Vorjahresquartal
+ 6,5 %
+ 5,6 %
+ 14,3 %
+ 8,8 %
HONOR AR- GRUNDDATEN
Verteilte morbiditätsbedingte Gesamtvergütung: 66,2 Mio. €
qzv
qzv
267.818 €
bereitstellungsvolumen
ag ohne rlv
In Zahlen
Hausärzte
3.859.015 €
35
Fachärzte
3.110.505 € 6.289 €
bereitstellungsvolumen
6.574.110 €
1.965.507 €
rlv
rlv
21.866.455 €
16.335.231 €
Vergütungsanteile
1+60+39 1+79+20
1+7+92 1++5346
Fachärzte
Hausärzte
sok
sok
0,9%
1,2 %
extrabudgetär
extrabudgetär
40,4 %
24,3 %
mgv
mgv
58,4 %
74,8 %
Psychotherapeuten
MVZ
sok
1,3 %
sok
mgv
1,3 %
7,6 %
extrabudgetär
53,2 %
mgv
extrabudgetär
91,1 %
45,6 %
Landesrundschreiben | Oktober 2016
ag ohne rlv
ARZTGRUPPEN-ANALYSE % = Vergleich
zum Vorjahresquartal
anästhesisten
MGV
+7,5 %
MGV+EGV+SOK
+4,0 %
Fallzahlen
+6,1 %
Ø Bruttohonorar
63.738 €
Ø Fallwert
193,34 €
36
dermatologen
In Zahlen
Landesrundschreiben | Oktober 2016
Bei den Augenärzten kommt der Honorarzuwachs im
gesamten Bruttohonorar von 5 Prozent durch mehr abgerechnete Leistungen im extrabudgetären Bereich, insbesondere Ambulante Operationen.
Das durchschnittliche budgetierte Honorar je Arzt der
Chirurgen ist um 3 Prozent gestiegen.
Die Dermatologen haben im extrabudgetären Bereich
einen Honorarzuwachs von 13,9 Prozent im Vergleich zum
Vorjahresquartal. Grund: Es wurde mehr ambulant operiert.
Zu der positiven Entwicklung von 5,1 Prozent im budgetierten Bereich der HNO-Ärzte haben die neuen Förderungen für die Pädaudiologie/Phoniatrie sowie Allergologie
beigetragen.
Die Mund-Kiefer-Gesichtschirurgen haben bei der
Schmerztherapie einen Honorarrückgang von 19,3 Prozent
und bei den Ambulanten Operationen einen Honorarzuwachs von 8,8 Prozent. Diese Honorarentwicklungen sind
allerdings auch der Tatsache geschuldet, dass die Mund-Kiefer-Gesichtschirurgen ebenfalls über die KZV abrechnen und
somit von Quartal zu Quartal die Anzahl der abgerechneten
Fälle und Leistungen schwankt. Es handelt sich also um keinen echten Anstieg bzw. Rückgang, sondern vielmehr um
einen statistischen Effekt.
Die Gynäkologen haben im extrabudgetären Bereich
einen Honorarzuwachs von 11,1 Prozent im Vergleich zum
Vorjahresquartal. Zu dieser positiven Entwicklung hat die
gestiegene Abrechnung von Präventionsleistungen und
ambulanten Operationen, insbesondere die HZV-Ergänzungsvereinbarung zum Ambulanten Operieren, beigetragen. Die Anzahl der Ärzte hat sich um 2,5 verringert.
Auch bei den Orthopäden hat sich die Anzahl der
Ärzte um 4,5 Ärzte verringert. Diese sind in ein MVZ eingestiegen. Durch diese Wechsel sind die Ärzte in der Honorarstatistik den MVZ zugeordnet worden. Das durchschnittliche
budgetierte Honorar je Arzt der Orthopäden (inkl. der fachübergreifenden BAG) ist um 3,1 Prozent gestiegen. Bereinigt
man bei den Orthopäden die budgetierten Honoraranteile
um die budgetierten Honoraranteile der fachübergreifenden
BAG, ändert sich das durchschnittliche budgetierte Honorar
je Arzt von 3,1 Prozent auf 1,1 Prozent. Die Orthopäden inkl.
der fachübergreifenden BAG haben je Arzt 4,8 Prozent mehr
MGV
+3,3 %
MGV+EGV+SOK
+7,0 %
Fallzahlen
+2,8 %
Ø Bruttohonorar
63.772 €
Ø Fallwert
36,53 €
hausärzte (o. kv-hausarztvertrag)
MGV
-5,0 %
MGV+EGV+SOK
-5,6 %
Fallzahlen
-7,5 %
Ø Bruttohonorar
41.632 €
Ø Fallwert
55,11 €
kinder- und jugendpsych. über 30% pt
MGV
+44,2 %
MGV+EGV+SOK
+24,5 %
Fallzahlen
+13,8 %
Ø Bruttohonorar
17.874 €
Ø Fallwert
398,11 €
nervenärzte, psychiater, neurologen
MGV
+5,2 %
MGV+EGV+SOK
+5,4 %
Fallzahlen
+5,9 %
Ø Bruttohonorar
62.040€
Ø Fallwert
69,74 €
ärztl. und psychol.
psychotherapeuten und k jp
augenärzte
MGV
+3,3 %
MGV
+3,3 %
MGV
+6,4 %
MGV+EGV+SOK
+14,3 %
MGV+EGV+SOK
+5,0 %
MGV+EGV+SOK
+5,4 %
Fallzahlen
+3,7 %
Fallzahlen
+3,5 %
Fallzahlen
+11,1 %
Ø Bruttohonorar
22.226€
Ø Bruttohonorar
77.523 €
Ø Bruttohonorar
82.704 €
Ø Fallwert
515,18 €
Ø Fallwert
69,96 €
Ø Fallwert
79,83 €
chirurgen
+4,5 %
MGV
+2,6 %
MGV
+6,0 %
MGV+EGV+SOK
+1,3 %
MGV+EGV+SOK
+6,6 %
MGV+EGV+SOK
+7,1 %
Fallzahlen
+6,2 %
Fallzahlen
+5,1 %
Fallzahlen
+4,0 %
Ø Bruttohonorar
120.016 €
Ø Bruttohonorar
68.927 €
Ø Bruttohonorar
59.124 €
Ø Fallwert
147,64 €
Ø Fallwert
56,97 €
Ø Fallwert
68,29 €
kinder- und jugendärzte
kinder- und jugendpsychiater
MGV
+5,1 %
MGV
+7,8 %
MGV
+1,9 %
MGV+EGV+SOK
+5,1 %
MGV+EGV+SOK
+10,5 %
MGV+EGV+SOK
+0,3 %
Fallzahlen
+6,0 %
Fallzahlen
+7,6 %
Fallzahlen
-0,1 %
Ø Bruttohonorar
60.562 €
Ø Bruttohonorar
67.197 €
Ø Bruttohonorar
80.630 €
Ø Fallwert
44,51 €
Ø Fallwert
64,87 €
Ø Fallwert
314,25 €
laborärzte
mund-kiefer-gesichtschirurgen
nervenärzte, psychiater über 30% pt
MGV
+6,7 %
MGV
-13,1 %
MGV
-36,7 %
MGV+EGV+SOK
+6,8 %
MGV+EGV+SOK
+2,4 %
MGV+EGV+SOK
-8,3 %
Fallzahlen
+6,2 %
Fallzahlen
-2,4 %
Fallzahlen
-26,4 %
Ø Bruttohonorar
322.606€
Ø Bruttohonorar
13.358 €
Ø Bruttohonorar
21.513 €
Ø Fallwert
20,15 €
Ø Fallwert
141,10 €
Ø Fallwert
336,75 €
orthopäden
radiologen/nuklearmediziner
urologen
MGV
-3,3 %
MGV
+4,8 %
MGV
+4,2 %
MGV+EGV+SOK
-2,8 %
MGV+EGV+SOK
+6,9 %
MGV+EGV+SOK
+4,3 %
Fallzahlen
-1,7 %
Fallzahlen
+10,6 %
Fallzahlen
+6,0 %
Ø Bruttohonorar
76.895 €
Ø Bruttohonorar
135.132 €
Ø Bruttohonorar
70.478 €
Ø Fallwert
65,78 €
Ø Fallwert
92,49 €
Ø Fallwert
54,64 €
Landesrundschreiben | Oktober 2016
MGV
hno - ärzte
hausärzte (kv-hausarztvertrag)
In Zahlen
gynäkologen
37
fachärztliche internisten
38
In Zahlen
Landesrundschreiben | Oktober 2016
Patienten als im Vorjahresquartal versorgt. Ohne fachübergreifende BAG ist die Fallzahl der Orthopäden je Arzt um 1,8
Prozent gestiegen.
Die ärztlichen und psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendpsychotherapeuten
haben im gesamten Bruttohonorar ein Plus von 14,3 Prozent.
Ursache ist einerseits die im September 2015 beschlossene
rückwirkende Erhöhung der antragspflichtigen Psychotherapien des Kapitels 35.2 EBM. Aber auch eine gestiegene Leistungsanforderung, insbesondere in den Bereichen der Neuropsychologische Therapie und Regionalen Vereinbarungen,
trug zu dieser positiven Entwicklung bei.
Der große Rückgang im budgetierten Bereich bei den
Nervenärzten und Psychiatern (über 30% PT) hat naheliegende Gründe: Es sind 1,5 Ärzte ausgeschieden. Zusätzlich
ist die Fallzahl um 26,4 Prozent zurückgegangen. Deshalb ist
auch das durchschnittliche budgetierte Honorar je Arzt um
29,4 Prozent gesunken. Eine weitere Ursache für den Honorarrückgang ist, wie schon in den Vorquartalen, die geringere
Leistungsanforderung der Psychotherapie I und der
Gesprächs- und Betreuungsleistungen.
Bei den Nervenärzten, Psychiatern und Neurologen beruht das Honorarplus von 5,4 Prozent auf einem
Zuwachs im RLV und den Gesprächs- und Betreuungsleistungen sowie den Versorgungsverträgen im extrabudgetären
Bereich.
Der Honorarzuwachs von 24,5 Prozent bei den Kinder- und Jugendpsychiatern (über 30% PT) liegt ursächlich an einer gestiegenen Leistungsanforderung im Bereich
der Gesprächs- und Betreuungsleistungen sowie der antragspflichtigen Psychotherapien des Kapitels 35.2 EBM. Die
Anzahl der Ärzte hat sich um eine halbe Stelle im Vergleich
zum Vorjahresquartal erhöht.
Im hausärztlichen Versorgungsbereich gibt es einen
Unterschied zwischen der Honorarentwicklung der Hausärzte (mit KV-HZV-Vertrag) von 7,1 Prozent und den Kinder- und Jugendärzten von 10,5 Prozent. Die Kinder- und
Jugendärzte haben im budgetierten Bereich ein Plus von 7,8
Prozent und im extrabudgetären Bereich von 18,4 Prozent.
Insbesondere sind die Bereiche RLV um 8,6 Prozent, Prävention und Schutzimpfungen um 15,8 Prozent und allen voran
die HZV-Vergütung um 338,7 Prozent gestiegen. Diese hohe
Zahl resultiert daraus, dass die Kinder und Jugendärzte seit
Juli 2015 an den Verträgen von AOK und hkk teilnehmen
können. Außerdem ist mit der Barmer GEK ein weiterer
HZV-Vertrag dazugekommen. Die Hausärzte (mit KV-HZVVertrag) haben dagegen im budgetierten Bereich ein Plus von
6 Prozent und im extrabudgetären Bereich von 10,6 Prozent.
Im budgetierten Bereich sind separiert betrachtet die RLV
um 6,2 Prozent, die Hausärztliche Geriatrische Versorgung
um 11 Prozent, die Palliativmedizinische Versorgung um 21
Prozent und die Vergütung multimorbide Patienten um 51,6
Prozent gestiegen. Im extrabudgetären Bereich sind die Ärztlich angeordneten Hilfeleistungen (NÄPA) um 19 Prozent,
Prävention und Schutzimpfungen um 9,8 Prozent, die DMPVergütung um 6,6 Prozent, die HZV-Vergütung um 4,5 Prozent und das Honorar aus den regionalen Vereinbarungen
und Verträgen (insbesondere die Versorgungsverträge) ist
um 79,6 Prozent gestiegen.
Der Fallwert der Hausärzte (mit KV-HZV-Vertrag) liegt
in diesem Quartal bei 68,29 Euro. Im Vorjahresquartal waren
es 66,36 Euro. Schaut man sich die Fallwerte nur für die Patienten an, die in den KV-Hausarztverträgen eingeschrieben
sind, so sind wir bei 83,09 Euro. Die Hausärzte (ohne KVHZV-Vertrag) haben einen Fallwert von 55,11 Euro.
Labor
Bei der Anforderung von Laborleistungen ist ein
Anstieg von 6,9 Prozent (573.000 Euro) gegenüber dem Vorjahresquartal zu verzeichnen. Das nach den KBV-Vorgaben
zu bildende Vergütungsvolumen von 8,2 Mio. Euro hat
außerdem nicht gereicht, um die Vergütungsquoten nach
den KBV-Vorgaben bedienen zu können. Wie hoch die
Unterdeckung ist, wissen wir erst, wenn die Zahlungen aus
dem Fremdkassenzahlungsausgleich verrechnet sind.
Die gesamte Vergütung für Laborleistungen (inkl. Wirtschaftlichkeitsbonus) ist um 7 Prozent gestiegen.
von jessica drewes und mirja homeier | KV Bremen | 0421.34 04-190
ARZTGRUPPEN-ANALYSE
Durchschnittliche Bruttohonorare je Arzt / MEDIAN Arzt
I I I I I I I IIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIII I I I I I I I I I I I I I I I I I
IIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIII
II IIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIII
IIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIII
IIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIII
II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II
IIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIII
II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II
IIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIII
322.606 € — laborärzte
135.132 € — radiologen, nuklearmediziner
120.016 € — fachärztliche internisten
II I I IIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIII I I I
II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II
I I I I I IIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIII
I II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II I
IIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIII
II IIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIII I
I IIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIII I
I IIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIII I I I I I I I I I I I I I I I I I
24,5 % — kinder- und jugendpsychiater (über 30% pt)
14,3 % — ärztl. und psychol. psychotherapeuten und kjp
10,5 % — kinder- und jugendärzte
7,1 % — hausärzte (mit kv-hausarztvertrag)
7,0 % — dermatologen
6,9 % — radiologen/nuklearmediziner
6,8 % — laborärzte
6,6 % — gynäkologen
5,4 % — chirurgen
5,4 % — nervenärzte, psychiater, neurologen
5,1 % — hno-ärzte
5,0 % — augenärzte
4,3 % — urologen
4,0 % — anästhesisten
2,4 % — mund-kiefer-gesichtschirurgen
1,3 % — fachärztliche internisten
0,3 % — kinder- und jugendpsychiater
-2,8 % — orthopäden
-5,6 % — hausärzte (ohne kv-hausarztvertrag)
-8,3 % — nervenärzte, psychiater (über 30% pt)
L ABOR
Quote
Ärztliche Laborleistungen (Wirtschaftlichkeitsbonus)
1,0000
Laborpauschalen GOP 12210, 12220
1,4458
Basis-Laborkosten GOP 32025-32027, 32035-32039,
32097, 32150
1,0000
Laborkosten Kap. 32.2 EBM
0,9158
Laborkosten Kap. 32.3 EBM
0,9158
Landesrundschreiben | Oktober 2016
Bruttohonorarvergleich zum Vorjahrsquartal
In Zahlen
Bei diesen Daten handelt es sich um Bruttohonorare aus der Gesetz­lichen Krankenversicherung. Davon sind Praxiskosten
(Personal, Miete, ­Steuern, etc.) abzurechnen.
Diese hängen im hohen Maße von individuellen Praxisstrukturen ab. Das Zentralinstitut
für die Kassenärztliche Versorgung (ZI) hat
­Praxis­kosten in einer Spanne von zirka 31
Prozent (FÄ für Psychotherapeutische ­Medizin)
sowie von mehr als 70 Prozent (Nuklearmediziner) errechnet. Die oben genannten Bruttohonorare beinhalten teilweise auch Sachkosten (z.B. Radiologen/Nuklearmediziner).
39
82.704 € — chirurgen
80.630 € — kinder- und jugendpsychiater
77.523 € — augenärzte
76.895 € — orthopäden
70.478 € — urologen
68.927 € — gynäkologen
67.197 € — kinder- und jugendärzte
63.772 € — dermatologen
63.738 € — anästhesisten
62.040 € — nervenärzte, psychater, neurologen
60.562 € — hno-ärzte
59.124 € — hausärzte (mit kv-hausarztvertrag)
41.632 € — hausärzte (ohne kv-hausarztvertrag)
22.226 € — ärztl. und psychol. psychotherapeuten und kjp
21.513 € — nervenärzte, psychiater (über 30% pt)
17.874 € — kinder- und jugendpsychiater (über 30% pt)
13.358 € — mund-kiefer-gesichtschirurgen
QUOTEN
Quote
Fachärzte
Quote
Hausärzte
RLV-Überschreitung
0,400000
0,400000
Vergütung AG ohne RLV
0,939663
1,000000
Vergütung ermächtigte Ärzte
0,905659
Akupunktur
0,788742
Anästhesieleistungen Kap. 5.3
0,830392
Anästhesieleistungen nach § 87b Abs. 2 Satz 5 SGB V
1,000000
Belegärztliche Begleitleistungen
1,000000
Besuche GOP 01410, 01413, 01415
1,000000
1,000000
Dringende Besuche
1,000000
1,000000
Empfängnisregelung
0,836237
1,000000
Fachärztliche Grundversorgung „PFG“
0,797956
40
Fachärztliche Leistungen Kinderärzte
1,000000
0,930337
Genetisches Labor
0,815840
Gesprächs- und Betreuungsleistungen
0,842309
In Zahlen
Hausärztliche geriatrische Versorgung
Landesrundschreiben | Oktober 2016
0,500000
Praxisklinische Betreuung/Nachsorge I
1,000000
Praxisklinische Betreuung/Nachsorge II
0,900000
Polysomnographie
1,000000
„KiM“-Vertrag nach § 73a SGB V
0,830765
Kosten Kap. 40
0,754024
Palliativmedizinische Versorgung
1,000000
1,000000
Pathologische Leistungen Kap. 19 bei Auftrag
0,657191
Psychosomatik/Übende Verfahren
0,957577
Psychotherapie I
0,989208
Schmerztherapeutische Versorgung
0,954518
Sehschule
1,000000
0,865965
Sonographie
0,942996
Sozialpädiatrische Beratung
1,000000
Strukturpauschale – GOP 06225
0,780113
Unvorhergesehene Inanspruchnahmen
1,000000
Nicht antragspflichtige Leistungen Psychotherapeuten
0,798235
1,000000
Begriffe aus dem Honorarbericht
Morbiditätsbedingte
Gesamtvergütung (MGV)
und regionale Vereinbarungen.
Die Krankenkassen stellen eine
begrenzte Geldsumme bereit, die so
genannte morbiditätsbedingte Gesamtvergütung. Daraus werden viele ärztliche Leistungen bezahlt. Wir sprechen
vom budgetierten Honorar. Den größten Anteil bildet dabei bei den meisten
Arztgruppen das Regelleistungsvolumen (RLV) und das qualifikationsgebundene Zusatzvolumen (QZV).
Regelleistungsvolumen (RLV)
Extrabudgetäre
Gesamtvergütung (EGV)
Das extrabudgetäre Honorar wird zu
100 Prozent von den Krankenkassen
ausgezahlt, ganz gleich, wie häufig die
Leistungen abgerufen wurden. Extrabudgetär sind beispielsweise Prävention, die Mutterschaftsvorsorge,
Schutzimpfungen, Substitutionsbehandlung, ambulantes Operieren,
sonstige Sachkosten, Wegepauschalen
Viele Leistungen werden aus dem
Regelleistungsvolumen (RLV) bezahlt.
Wie hoch das RLV ist, richtet sich im
Wesentlichen nach den (RLV relevanten) Fallzahlen der Praxis im Vorjahresquartal und dem RLV-Fallwert der
Fachgruppe. Dieser Fallwert errechnet
sich, in dem das RLV-Vergütungsvolumen der Fachgruppe durch die Anzahl
der RLV-Fälle aller Ärzte der Fachgruppe dividiert wird. Durch Multiplikation von Fallwert und RLV-Fallzahl
ergibt sich das praxisbezogene RLV.
Bereitstelungsvolumen
Neben RLV und QZV gibt es eine
Reihe weiterer Leistungsbereiche,
nämlich die Bereitstellungsvolumen.
Dazu zählen u. a. Besuche, Gesprächsund Betreuungsleistungen der Fachärzte, Psychosomatik und Sonogra-
phien der Hausärzte, aber auch
Laborkosten und Sachkosten für Porto
und Versandpauschalen. Die Bereitstellungsvolumen werden getrennt nach
den haus- und fachärztlichen Versorgungsbereichen gebildet. Überschreitet
die Leistungsanforderung aller Ärzte
eines Versorgungsbereichs das jeweils
bereitgestellte Vergütungsvolumen,
wird die Anforderung quotiert.
Fremdkassenzahlungsausgleich (FKZ)
Hinter dem Fremdkassenzahlungsausgleich verbirgt sich ein Clearing-Verfahren. Verbindlichkeiten, die die KV Bremen gegenüber anderen KVen hat
(nämlich dann, wenn ein Versicherter
mit Wohnsitz in Bremen sich in einem
anderen Bundesland behandeln lässt)
werden mit den Forderungen der KV
Bremen an andere KVen verrechnet. Da
im Land Bremen viele Niedersachsen
behandelt wird, sind die Forderungen
generell höher als die Verbindlichkeiten.
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Anzeigenschluss für die nächste Ausgabe ist der 24. Nov.
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schrittweisen Übergang in den Ruhestand ist möglich.
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die KV Bremen (Schwachhauser Heerstr. 26-28, 28209
Bremen). Beschriften Sie den Umschlag deutlich mit der
Chiffrenummer. Die Zusendungen werden einen Monat
nach Erscheinen des Landesrundschreibens gesammelt an
den Inserenten verschickt.
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(Innere/Allgemeinmedizin) zum Einstieg/Mitarbeit.
Kontakt: 01736 152589
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Landesrundschreiben | Oktober 2016
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Suche WB-Ass. in Allgemeinmedizin
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in HB –Nord sucht Praxispartner/in ab sofort.
Kontakt: Chiffre AI3927
41
Hausärztliche–internistische Praxis
Tag der ambulanten Medizin: 50 Ärzte
und Psychotherapeuten nehmen teil
Am 19. November öffnet wieder Bremens größte Praxis
für einen Vormittag: Am mittlerweile 8. Bremer Tag der
ambulanten Medizin nehmen knapp 50 Ärzte und
Psychotherapeuten teil.
Gesundheitsmesse und Mitmachaktionen
Schilddrüse und Nuklearmedizin: Dr. Georgios Farmakis, Dr. Alexandra Haase (Nuklearmedizin)
Ambulante orthopädische Operationen: Florian Grunert, Uwe Schumacher, Dr. Nina Maethner-Heinz (Orthopädie)
Ärztliches Labor in der ambulanten Versorgung: Dr. Helmut Köster, Brigitte Engelken (Labormedizin)
Depression, Angsterkrankungen, Psychosomatik, Burnout: Angela Herrmann, Dr. Soheila Pourshirazi,
Dr. Hans-Martin Pfitzner, Dr. Susanne Reinecke, Ruth Savioli, Rosemarie Schmitt-Thatenhorst
(Psychotherapie, Kinderpsychotherapie)
Orthopädie und Unfallchirurgie, ambulante Operationen: Senay Ertür, Dr. Jan Leugering (Orthopädie/Unfallchirurgie)
Sehstörungen, Augenerkrankungen: Dr. Stefan Bodanowitz, Dr. Erwin Ertel, Jan Renken (Augenheilkunde)
Aus der KV
Sonographie der Niere und der Nierengefäße / Nierenerkrankungen und Bluthochdruck, Bauchfelldialyse und Blutwäsche,
Nierenersatztherapie: Dr. Matthias Becker, Dr. Susi Knöller, Dr. Christian Laube, Dr. Thomas Otterbeck, Dr. Karen Stuke,
Dr. Matthias Weiß, Dr. Klaas Wolters (Nephrologie)
Impfbuch-Check: Impfung und Prävention: Dr. Heinrich Eitmann (Innere Medizin), Gisela Velde-Gestrich (Allgemeinmedizin)
Stoßwellentherapie in der Orthopädie & Kinesiologie: Florian Grunert, Uwe Schumacher, Dr. Nina Maethner-Heinz (Orthopädie)
Landesrundschreiben | Okotber 2014
Faszienosteopathie bei Rücken- oder Gelenkschmerzen: Dr. Jürgen Fuchs (Allgemeinmedizin)
Extrakorporale Stoßwellentherapie und Kinesiologie-Taping: Senay Ertür, Dr. Jan Leugering (Orthopädie/Unfallchirurgie)
Cholesterin- und Blutzuckertest: Dr. Bettina Kiel (Innere Medizin, hausärztlich), Dr. Jörg Janssen (Allgemeinmedizin)
Test auf Karpaltunnelsyndrom: Panagiotis Assimakopoulos (Neurochirurgie)
Schlaganfall vorbeugen ‒ Dopplersonographie der Halsgefäße: Dr. Boris Platte (Neurologie)
Ultraschall des Bauches (Abdomen-Sonografie): Alexander Ryzhov (Innere Medizin)
Allergietest (Pricktest): Dr. Uwe Schwichtenberg (Dermatologie)
Vorträge
Die Operation des Grauen Stars: Dr. Stefan Bodanowitz (Augenheilkunde)
Diagnostik und aktuelle Behandlungsmöglichkeiten bei Schulterschmerzen: Senay Ertür (Orthopädie/Unfallchirurgie)
Borrelien-Infektion nach Zeckenstich: Dr. Andreas Gerritzen (Labormedizin)
Vom Knorpelschaden zum künstlichen Gelenk: Uwe Schumacher (Orthopädie)
Wege in die Psychotherapie: Ruth Savioli (Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie)
Alternative zu Gerinnungshemmern: Der Vorhofverschluss: Dr. Martin Gödde (Kardiologie)
Altersabhängige Makuladegeneration: Dr. Erwin Ertel (Augenheilkunde)
Wenn die Schilddrüse spinnt: Die Hashimoto-Thyreoiditis: Dr. Alexandra Haase (Nuklearmedizin)
Warum ICH? Wie entstehen genetische Erkrankungen? Dr. Stephanie Spranger (Humangenetik)
Nierenschwäche - Wann wird‘s gefährlich? Dr. Karen Stuke (Nephrologie)
Was tun bei Typ 2-Diabetes? Dr. Christiane B. Otto-Wessel (Innere Medizin/Diabetologie)
Was hilft bei schiefen Zähnen und krummen Füßen? Florian Grunert (Orthopädie)
Blutgerinnung - was Sie wissen sollten: Dr. Kathrin Dengler (Transfusionsmedizin)
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Allgemein­ärzte und Praktische Ärzte, Fachärztliche Kinderärzte, Fachärztliche Internisten
ohne Schwerpunkt, Hausärztliche Internisten,
Nichtvertragsärzte im Notfalldienstbereich
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Qualität &
Selektivverträge
Prüfung
Plausibilitätsprüfung (Abrechnung)
Christoph Maaß
-115
Neue Versorgungsformen
(DMP, HzV, ...), Qualitätszirkel
Barbara Frank
Sabine Lange
Olga Fabrizius
-340
-159
-339
Ärztliche und Psychologische Psychotherapeuten, Fachärzte für Psychotherapeutische Medizin, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, Kinder- und Jugendpsychiater,
Nervenärzte, Neurologen, Psychiater, Ermächtigte Psychotherapeuten, PT-Ausbildungsinstitute
Qualitätssicherung, QM
Claudia Hanschke
Steffen Baumann
Sandra Kunz
Kai Herzmann (Substitution) -330
-335
-329
-334
Petra Bentzien
Abteilungsleitung
Christoph Maaß
Isabella Schweppe
Katharina Kuczkowicz
-300
-301
-165
Team 2
Anästhesisten, Augenärzte, Chirurgen, Gastroenterologen, Gynäkologen, Hämato­logen,
Hautärzte, HNO-Ärzte, Kardiologen, Laborärzte, Laborgemeinschaften, Lungenärzte,
MVZ, MKG-Chirurgen, Nephro­logen, Neurochirurgen, Nuklear­mediziner, Orthopäden,
Pathologen, Radiologen, Strahlentherapeuten,
Rheumatologen, Urologen, Ermächtigte Ärzte,
Institute, Krankenhäuser
Daniela Scheglow
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RLV-Berechnung
Petra Stelljes
Sandra Stoll (RLV-Fallzahlen)
RLV-Anträge und Widersprüche
Kathrin Radetzky
-315
-320
-191
-152
-195
Praxisbesonderheiten (RLV)
Katharina Kuczkowicz
-301
Abteilungsleitung
Jessica Drewes
Mirja Homeier
-190
-193
Praxissysteme, Online-Anbindung
Wilfried Pernak
-139
Abteilungsleitung
Gottfried Antpöhler
Arztregister
Krassimira Marzog
-121
-333
Zulassung und Bedarfsplanung
Manfred Schober (Ärzte)
-332
Martina Plieth
(Psychotherapeuten)-336
Abteilungsleitung
Marion Bünning -341
Rechtsfragen
Christoph Maaß
(u.a. Datenschutz)
Marion Bünning (Zulassung)
Bereitschaftsdienste
Bremerhaven
Martina Schreuder -107
-103
0471.48 293-0
Formulare und Vordrucke
Formularausgabe, Zentrale
Erika Warnke, Ilonka Schneider
Bremerhaven
Martina Schreuder
-0
0471.48 293-0
-178
Abteilungsleitung (Zentrale Dienste,
Bereitschaftsdienste)
Birgit Seebeck
-105
Verträge
-150
Honorarkonto
Abschläge, Bankverbindung,
Kontoauszug
Martina Prange
-132
Diagnosekodierung
Jennifer Ziehn
Nina Arens
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Arzneimittel, Heilmittel, Hilfsmittel
Michael Schnaars
-154
Aktenvernichtung
Wolfgang Harder
-115
-341
-176
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Bremen und Bremen-Nord
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-371
-372
-373
Kassenärztliche Vereinigung Bremen | Schwachhauser Heerstraße 26 /28 | 28209 Bremen | www.kvhb.de
Das Gesicht hinter der
Rufnummer 0421.34 04-315
Daniela Scheglow ist neue Leiterin des
Beratungsteams II und damit die erste
Ansprechpartnerin in Abrechnungsfragen für Fachärzte.