Nr. 7 | 25. Oktober 2016 Wahl zur Vertreterversammlung 04 3 Hausärztinnen für Bremerhaven Lob für Flüchtlingsversorgung 09 Patienteninfos selbst erstellen 12 Einweisung und Überweisung Medikationsplan 24 Zahlungstermine 2017 Honorarbericht 2/2016 32 34 18 08 Liebe Kolleginnen und Kollegen, dr . jörg hermann Vorsitzender der KV Bremen die Herbstferien liegen hinter uns. Ich war mal kurz in Griechenland. Die Einheimischen waren besonders herzlich, als ich berichten konnte, ich sei Nordgrieche mit einer höheren Pro-Kopf-Verschuldung als sie selbst. Als guter Doktor hatte ich natürlich meine Dauermedikation vergessen. So marschierte ich in die örtliche φαρμακείο, deren Verkaufsfläche und Außenwerbung jeweils etwa 5 m² groß waren. Mein Wunsch nach einem Massen-StandardMedikament wurde nicht etwa mit der Frage nach meinem elektronischen Heilberufsausweis, sondern mit dem Hinweis beantwortet: „Gibt es nicht, und wann es kommt, ist unklar, vielleicht nächste Woche.“ 2 Vorstandsinfo Landesrundschreiben | Oktober 2016 Geflogen war ich mit einer Maschine der „Small Planet Airlines“, eine winzige Fluggesellschaft. Schmucke Kiste, nette Flugbegleiter, persönliche Betreuung. Natürlich galt hier auch ein Gepäckbudget und die Beinfreiheit könnte noch etwas größer sein, aber insgesamt mehr als zufriedenstellend. Und der Preis war einer der kleinsten im Wettbewerb. Alles wie in der KV Bremen eben! Dort ist die kleinste Vertreterversammlung neu zu wählen. Sie haben natürlich die Wahlunterlagen nicht auf den Stapel „dringend und wichtig“ gelegt und vergessen, sondern schon ausgefüllt und zurück geschickt. Gut so! Es könnte ja das letzte Mal sein, dass Sie ernsthaften Einfluss auf Selbstverwaltung haben. Wenn die Lauterbach’schen Ideen aus dem Entwurf „Selbstverwaltungsstärkungsgesetz“ wirklich im Bundesgesetzblatt landen, ist die Selbstverwaltung mehr oder weniger abgeschafft. Und wie so oft: Wir werden sie erst vermissen, wenn sie weg ist. Ach und noch eins: Fast täglich spreche ich mit Kollegen, die sich über ihren Nachbarn beschweren, der keine Patienten mehr annimmt, und die sich beklagen, dass die Patientenmassen nicht mehr zu schaffen seien. In so einer Situation wäre ja mancher Handwerker auch gerne. In meinen Augen ist das doch die ideale Voraussetzung, nicht indizierte Über- und Einweisungen strikt und konsequent abzulehnen. Demjenigen, der dann droht, sich einen anderen Arzt zu suchen, können sie dann ganz entspannt Glück wünschen. Wie es richtig geht, finden Sie ‒ neben anderen lesenswerten Themen ‒ in diesem Landesrunschreiben. Wo wir gerade davon sprechen: Dem Heft liegt eine Umfrage des Zentralinstituts (Zi) zu ungerechtfertigten Anforderungen von Krankenhäusern bei. Bitte beteiligen Sie sich, damit wir in dieser Sache endlich handfeste Zahlen und Aussagen bekommen. Die Rückumschläge schicken wir Ihnen im Januar. Mit den besten kollegialen Grüßen Ihr Dr. Jörg Hermann Vorsitzender der KV Bremen AUS DER KV 04 — Sie haben die Wahl! Geben Sie Ihre Stimme bis 2. November ab 08 — Förderprogramm zeigt Wirkung: Drei neue Hausärztinnen für Bremerhaven 09 — Flüchtlingsversorgung: Dickes Lob für „souveräne“ Bremer Ärzte 10 — Nachrichten aus Bremerhaven, Bremen, Berlin und ... IM BLICK 12 — Anleitung zum Selbermachen: So stellen Sie eigene Patienteninfos her 16 — Gesundheitswirtschaft: Bremen oben auf ‒ trotz vieler Probleme 3 IN PRAXIS 18 — Einweisung/Überweisung: Die wichtigsten Fakten im Blick 22 — Auf einen Blick: Das ist neu zum 1. Oktober IN KÜRZE 24 — Meldungen & Bekanntgaben Medikationsplan ab dem 1. Oktober: Die Vergütungsregeln für Hausärzte 25 — Medikationsplan ab dem 1. Oktober: Die Vergütungsregeln für Fachärzte 27 — Mammographie-Screening: Aufklärungsgespräch jetzt im EBM Psych. Psychotherapeuten können Samstagssprechstunde abrechnen Gelbes Untersuchungsheft ist da und kann abgeholt werden 28 — Patientenadaptiertes Narkosemanagement auch als Zentrumsleistung Hausarztwechsel: „H“-Suffix bei Chronikerpauschale nur im ersten Quartal anschreiben Fachfremde Leistungen: Ein-Prozent-Regelung in der Gynäkologie 29 — Stuhltest iFOBT kann noch nicht abgerechnet werden Neue Chronikerbescheinigung wird nicht mehr von Kassen ausgegeben Weiterbildungsassistenten: Förderung bis Ende November beantragen Verordnungsverbot bei Frühförderung beachten 30 — Fortbildungspunkte automatisch an die KV senden lassen KV Bremen wird weiter über Fristen bei der Fortbildung informieren Seminar zur Hypertonieschulung 31 — Neue QS-Vereinbarung für die Schmerztherapie tritt in Kraft Barmer GEK und Deutsche BKK fusionieren: Hinweise für die Praxis 32 — Ärzte und Psychotherapeuten für Angestellten-Ausschuss gesucht Praxen können sich im Stadtführer „Barrierefreies Bremen“ eintragen lassen 33 —Zahlungstermine und Zahlungsmodus 2017 IN ZAHLEN 34 —Honorarbericht für das Quartal 2/2016 SERVICE 41 —Kleinanzeigen 44 —Der Beratungsservice der KV Bremen 32 —Impressum Landesrundschreiben | Oktober 2016 23 — Sie fragen ― Wir antworten Inhalt 20 — Gut gemeint ‒ blöd gelaufen: Ärger in der GKV-Dreiecksbeziehung Sie haben die Wahl! Geben Sie Ihre Stimme bis 2. November ab 4 Aus der KV Die Mitglieder der KV Bremen wählen bis zum 2. November eine neue Vertreterversammlung. Warum jeder Niedergelassene von seinem Stimmrecht Gebrauch machen sollte, legt Dr. Gerhard Vogt eindrucksvoll in einem Gastbeitrag dar. Vogt hat über Jahrzehnte in der Selbstverwaltung gewirkt und ist Träger des Ehrenzeichens der Deutschen Ärzteschaft. Landesrundschreiben | Oktober 2016 2016 finden turnusgemäß Neuwahlen zu den Selbstverwaltungsorganen der Kassenärztlichen Vereinigung Bremen statt, und es wäre gut und richtig, wenn sich alle Ärzte und Psychotherapeuten daran beteiligten. Da stellen sich allerdings für manche Mitglieder Fragen: Sind Wahlen zur ärztlichen Selbstverwaltung eine lästige Pflicht? Was geschieht, wenn man sie überhaupt ignoriert? Ziemlich gelassen oder vielleicht sogar frustriert meinen manche, man könne auf die körperschaftliche Selbstverwaltung durch Ärztekammer und Kassenärztliche Vereinigung gern auch verzichten, sie brächte den Ärzten nichts und koste nur ihr Geld. Eigenartig nur: Die Selbstverwaltung hat auch in der Politik, vor allem im linken Meinungsspektrum, engagierte Gegner. Man solle sie, vor allem die Kassenärztlichen Vereinigungen, am besten ganz abschaffen oder zumindest ihre Wirkungsmöglichkeiten erheblich mindern. Wie man sieht, die Selbstverwaltung ist offenbar von außen her betrachtet doch nicht irrelevant und damit politischer Gegnerschaft würdig. Vermutlich ist es den wenigsten Kritikern unter den Ärzten heute noch bewusst: Die Ärzte selbst haben die Errichtung ihrer Körperschaften – Ärztekammern und Kassenärztliche Vereinigungen – verlangt. Der Staat hat sie erst auf jahrzehntelanges Drängen der beiden großen Verbände mit freiwilliger Mitgliedschaft (Deutscher Ärztevereinsbund und Hartmannbund) in zwei Schritten geschaffen, und das auch nur sehr zögerlich. Denn dem Staat war natürlich bewusst, dass er damit weitgehend eigene Eingriffsrechte in das Gesundheitswesen aufgab. Die Gründe, die seinerzeit die Ärzteverbände zu ihren Forderungen bewogen haben, sind auch jetzt noch im Wesentlichen gültig. Es lohnt sich daher ein Blick in die Geschichte des Gesundheitswesens: Regionale Zusammenschlüsse von Ärzten gab es schon seit dem 18. und verstärkt seit dem 19. Jahrhundert. Sie förderten nicht nur Kollegialität, Geselligkeit und berufliche Fortbildung, sondern nahmen auch wirtschaftliche Interessen wahr und sorgten in gewissem Rahmen für eine ordnungsgemäße Berufsausübung und die Wahrung des Ansehens des Berufsstands nach außen. Nach der Reichseinigung 1871 schlossen sich die meisten Ärztevereine zum Deutschen Ärztevereinsbund (DÄVB) zusammen; 1873 fand der 1. Deutsche Ärztetag als berufspolitisches Organ dieses neuen Bundes statt. 1900 gründete Hermann Hartmann seinen reichsweit tätigen „Kampfverband zur Wahrung der wirtschaftlichen Interessen der Kassenärzte“, den später nach seinem Initiator benannten Hartmannbund. Diese beiden großen und einflussreichen, alsbald auch eng kooperierenden Verbände waren fortan die zentralen Organisationen der deutschen Ärzteschaft, bis zur Auflösung durch die Nationalsozialisten 1936. […] Nachdem Ende des 19. Jahrhunderts die soziale Krankenversicherung gegründet wurde, entstand 1900 der Hartmannbund mit dem Ziel, die teilweise als unwürdig, unzureichend und demütigend empfundenen Bedingungen für die Arbeit der einzelnen Kassenärzte grundlegend zu verbessern und auch ein Schiedswesen einzuführen, ferner die damals üblichen privatrechtlichen Einzelverträge durch Kollektivverträge mit den Krankenkassen abzulösen. Diesen sollten die Ärzte in ihrer Gesamtheit auf „Augenhöhe“ gegenübertreten können, ferner wurde ein geregeltes Zulassungsverfahren angestrebt. Erstmals schon forderte der 30. Deutsche Ärztetag 1902 eine feste Organisationsstruktur der Kassenärzte. Aber erst nach drei schwierigen Jahrzehnten mit Teilerfolgen, aber auch Rückschlägen, nach Auseinandersetzungen mit einer oftmals bedrückenden Schärfe, akzeptierte die Reichsregierung 1931 Vorschläge der ärztlichen Spitzenverbände und Kassenverbände: Sie errichtete regionale Kassenärztliche Vereinigungen als weitere Selbstverwaltungskörperschaften der Ärzteschaft – einer der letzten sozialpolitisch bedeutsamen Akte in der Weimarer Republik. 1933 wurden sie zur Kassenärztlichen Vereinigung Deutschlands (KVD) als alleinige Vertretung der Kassenärzte zusammengeschlossen. Der einzelne Arzt war damit nicht mehr Vertragspartner einer oder mehrerer Krankenkassen. Seither treten vielmehr die KVen den Krankenkassen als gleichberechtigte und gleichgewichtige Verhandlungspartner gegenüber, 5 Aus der KV Landesrundschreiben | Oktober 2016 nehmen dabei die Interessen ihrer Mitglieder wahr und schließen in „gemeinsamer Selbstverwaltung“ u. a. Kollektivverträge. Im Vordergrund stehen dabei seit jeher Honorarverträge, ebenso Mantelverträge über die Gewährleistung einer qualitativ hochstehenden, gleichmäßigen und ordnungsgemäßen Versorgung der Bevölkerung durch niedergelassene Ärzte in freier Praxis. Neben der Interessenvertretung übertrug der Staat den Ärztekammern und Kassenärztlichen Vereinigungen auch ordnungspolitisch begründete Rechte im Interesse der Allgemeinheit bis hin zu bestimmten Sanktionsmöglichkeiten gegenüber einzelnen Mitgliedern. Diese Ordnungsfunktionen erfordern allerdings, dass alle vom Gesetz betroffenen Personen Pflichtmitglieder der jeweiligen Körperschaft sein müssen. […] Schon von Anfang an, auch schon im Kaiserreich, war es selbstverständlich, dass die Organe der ärztlichen Selbstverwaltung aus freien, gleichen und geheimen Wahlen hervorgehen. Dazu waren und sind stets alle Mitglieder aufgerufen. Sie können mit ihrer Stimme – gemeinsam mit anderen Wählern – im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften Einfluss auf die Zusammensetzung und die Arbeit der Organe nehmen, und dabei ist es bis heute geblieben. Die Amtsdauer der Organe war seit jeher begrenzt. In der KV wird nach derzeit geltendem Recht die ehrenamtlich besetzte Vertreterversammlung und von dieser der hauptberufliche Vorstand jeweils für eine Amtsdauer von sechs Jahren gewählt. Grundgedanke der Selbstverwaltung ist es, dass sie anstelle staatlicher Behörden zu handeln hat. Damit wird bürokratische Zentralisation vermieden, administrative Aufgaben werden dezentralisiert und eine größere Nähe zum einzelnen Mitglied hergestellt. Entscheidungen können – dank des in den Gremien und Verwaltungen vielfältig vorhandenen Sachverstands – berufsnäher, pragmatischer und differenzierter getroffen werden. Zur körperschaftlichen Selbstverwaltung gibt es, je komplizierter und differenzierter die Lebensumstände und die Rechtsordnung in unserem Staate werden, keine realistische und dauerhaft WICHTIGE TERMINE bis 2.11. Wahlzeitraum 2.11. Auszählung 2.11. Veröffentlichung auf der Homepage der KV Bremen / Newsletter 17.11. Fristablauf zur Anfechtung der Wahl Januar 2017 Konstituierende Sitzung der Vertreterversammlung SO SETZT SICH DIE VERTRETERVERSAMMLUNG ZUSAMMEN 70+20+10 WAHLKREIS PSYCHOTHERAPEUTEN 2 SITZE WAHLKREIS II ÄRZTE BREMERHAVEN 4 SITZE WAHLKREIS I ÄRZTE BREMEN 14 SITZE 6 Aus der KV Landesrundschreiben | Oktober 2016 tragfähige Alternative. Wenn es die Selbstverwaltung nicht (mehr) gäbe, stünde der Staat theoretisch vor zwei Möglichkeiten: Entweder müsste er das Gesundheitswesen weitgehend dem freien Spiel der Kräfte überlassen, wie z. B. in den USA. Das dürfte in Deutschland kaum mehrheitsfähig sein und nach aller Voraussicht unsozialer und teurer werden als unser jetziges System. Der Markt allein garantiert eben kein gleichmäßiges, flächendeckendes und qualitativ hohes Versorgungsniveau für alle Bürger. Wirtschaftliche Überlegungen und Zwänge würden die Versorgung noch stärker beeinträchtigen als schon jetzt. Es wäre eine Illusion anzunehmen, dass der rechtlich perfekt durchstrukturierte deutsche Sozialstaat jemals auf ordnende Eingriffe in das Gesundheitswesen verzichten werde. Die Gesellschaft stellt, und das heute mehr denn je, hohe Ansprüche an den einzelnen Leistungsträger, seine qualifizierte Berufsarbeit und sein persönliches Verhalten, und dies muss auch künftig gewährleistet werden. Oder der Staat müsste selbst die Aufgaben durch seine Behörden übernehmen. Sie müssten dann dieselbe Arbeitskapazität und hoch differenzierte Sachkunde in den vielen Fachgebieten und Subspezialitäten der Medizin sowie erfahrene Beamte dafür haben. Auch das ist aus vielen Gründen wenig realistisch. In mancher Fachliteratur wird das Recht auf körperschaftliche Selbstverwaltung als besonderes „Privileg“ des Berufsstandes bezeichnet. Heute aber ist nicht wenigen Ärzten der hohe Wert dieses Rechts kaum noch bewusst; sie stellen es gar nicht selten sogar in Frage. Die Bedeutung von Freiheitsrechten wird oftmals erst erkannt, wenn diese eingeschränkt oder sogar beseitigt werden. Die Ärzteschaft hat das in der Zeit des Nationalsozialismus erlebt, als die bestehenden Ärztekammern und Kassenärztlichen Vereinigungen aufgehoben und durch eine diktatorisch gesteuerte, staatlich kontrollierte Institution ersetzt wurde, die primär der Durchsetzung und Indoktrination machtpolitischer und rassenpolitischer Ziele diente und nicht mehr an der individuellen Patientenversorgung orientiert war. Nach dem 2. Weltkrieg waren es dann wieder Ärzte und ihre Organisationen, die sich mit guten Gründen nachdrücklich und erfolgreich für die Wiedererrichtung ihrer Selbstverwaltung einsetzten. Im 21. Jahrhundert droht der Selbstverwaltung Gefahr nun viel eher daraus, dass ihr Gestaltungsspielraum immer mehr eingeschränkt wurde und sie in immer breiteren Tätigkeitsfeldern nur noch Entscheidungen des staatlichen Gesetzgebers auszuführen habe. Auch der Sicherstellungsauftrag der KVen für die vertragsärztliche Versorgung wurde ausgehöhlt. Verärgerung und Frustration unter den Mitgliedern über so erzwungene administrative Handlungsweisen der KVen sind verständlich, richten sich aber weitgehend an den falschen Adressaten. Die Lösung kann nicht in einer Aufspaltung der ärztlichen Kräfte liegen. Ein besonders bedenkliches Beispiel dafür ist die Einfügung eines Paragraf 73b in das SGB V. […] Dass damit die bisher umfassende Aufgabe und Vertretungsmacht der Kassenärztlichen Vereinigung als alleiniger Kontrahent der Krankenkassen beeinträchtigt wurde und VON DER STIMMENZ AHL ZUR SITZVERTEILUNG Die (gültigen) Wahlzettel sind ausgezählt und der Liste oder dem Einzelkandidaten zugeordnet. Als Beispiel nehmen wir den Wahlkreis I (Bremen) mit 14 zu vergebenen Sitzen in der Vertreterversammlung. Wir gehen fiktiv von 500 gültigen Stimmen aus und dieser beispielhaften Verteilung. Stimmen Jetzt kommt das sogenannte Hare-NiemeyerVerfahren zum Einsatz, mit dem die Stimmenanzahl auf Sitze umgerechnet wird. Die auf die einzelnen Wahlvorschläge entfallenden Stimmen werden durch die Gesamtzahl dividiert und dann mit der Gesamtzahl der zu vergebenen Mandate multipliziert. Umrechnung Liste 1 180 5,04 Liste 2 85 2,38 Liste 3 110 3,08 Liste 4 100 2,80 Einzelkandidat 25 0,70 | Düren war 1971 bis 1992 Geschäftsführer der Ärztekammer Nordrhein und von 1977 bis 1992 Chefredakteur des Rheinischen Ärzteblattes. Vogt ist Träger des Ehrenzeichens der Deutschen Ärzteschaft. Leicht gekürzte Fassung, im Original 2010 unter dem Titel „Bedeutung der ärztlichen Selbstverwaltung“ erschienen. Die „krummen“ Zahlen sind ein Problem. Die Nachkommastellen werden zunächst ignoriert. Jedem Wahlvorschlag wird der ganzzahlige Teil zugeordnet. 12 von 14 Sitzen sind jetzt besetzt. Die Mandate, die noch nicht vergeben sind, werden an die Wahlvorschläge verteilt, deren Nachkommawerte am größten sind (sogenannte Mandatsvergabe nach höchstem Zahlenbruchteil). Umrechnung Sitze 5 5 2 2 3 3 2 3 0 1 Jede Liste entsendet nun entsprechend des Ergebnisses Delegierte in die Vertreterversammlung und zwar in der Reihenfolge der Listenplatzierung. Die Wahlordnung der KV Bremen sieht allerdings noch einen zusätzlichen Minderheitenschutz vor. Demnach sind wenigsten drei Mandate (der 14 im Wahlkreis I Bremen) dem hausärztlichen bzw. fachärztlichem Versorgungsbereich zugeordnet. Sollte dieses Quorum nicht erreicht werden, rücken Kandidaten aus dem jeweiligen Versorgungsbereich nach – und andere scheiden dafür aus. Wahlordnung der KV Bremen im Internet: www.kvhb.de/unsere-aufgaben Landesrundschreiben | Oktober 2016 Wer steht zur Wahl? Mit welchen Botschaften und Zielen? Die KV Bremen hat den antretenden Listen Gelegenheit gegeben, sich vorzustellen. Dazu ist ein Sonderheft erschienen, das allen Wahlberechtigten in der 41. Kalenderwoche zugeschickt wurde. Die Publikation ist auch online abrufbar unter: www.kvhb.de/wahlen Aus der KV von dr . med . h . c . gerhard vogt ERFAHREN SIE MEHR ÜBER DIE K ANDIDATEN 7 der Bundesgesetzgeber dies sicherlich – auch bei aller notwendigen Förderung der Allgemeinmedizin – beabsichtigt oder zumindest billigend in Kauf genommen hat, ist bedauerlich. Wenn Krankenkassen sogar berechtigt würden, wie vor hundert Jahren wieder generell Einzelverträge mit Ärzten ihrer Wahl zu schließen, könnten diese auf Dauer gegenüber dem Gewicht der gut organisierten Kassen in Bedrängnis geraten. Die Selbstverwaltung kann sich für ihre Legitimation nicht auf ihre – unbezweifelbaren – historischen Verdienste berufen. Sie muss sich flexibel den Veränderungen in unserer Gesellschaft anpassen. Sie muss sich weiterhin gegenüber Staat, Gesellschaft und Ärzteschaft bewähren und das Bild innerer Geschlossenheit vermitteln. […] Die Lösung der systembedingten Auseinandersetzungen wird nur partnerschaftlich, durch ein unvoreingenommenes Zusammenwirken aller beteiligten Leistungsträger, mit den Versicherungsträgern und der Politik, zu erreichen sein. Das einzelne Mitglied hat jetzt Gelegenheit, durch Teilnahme an den anstehenden Wahlen seine berufliche Selbstverwaltung zu bestätigen und zu stärken. Förderprogramm zeigt Wirkung: Drei neue Hausärztinnen für Bremerhaven 8 Sehr gute Nachrichten für Bremerhaven: Drei neue Hausärztinnen lassen sich in der Stadt nieder. Damit zeigt das im Juni verabschiedete Förderpaket bereits nach wenigen Monaten Wirkung. Der Versorgungsgrad steigt erstmals seit vielen Jahren über die magische Grenze von 100 Prozent. Aus der KV Landesrundschreiben | Oktober 2016 „Das ist eine Verbesserung der hausärztlichen Versorgung in Bremerhaven, die spürbar und nachhaltig ist und vor allem auch schneller von statten geht, als erhofft“, lautet das Fazit der KV-Vorstände Dr. Jörg Hermann und Günter Scherer. Im Juni hatte die Vertreterversammlung ein neues Förderpaket aufgelegt, das insbesondere die hausärztliche Versorgung in Bremerhaven im Blick hatte. Nun gibt es schon Ergebnisse. Drei neue Hausärztinnen haben einen Förderantrag gestellt und lassen sich nun in der Stadt nieder bzw. haben es bereits getan. Die drei neuen Allgemeinmedizinerinnen sind: Dr. Swantje Blümel, zum 1. Januar 2017 in Praxisgemeinschaft mit Frau Suschko-Kück, Schiffdorfer Chaussee 98 Svetlana Michirev, zum 1. Juli 2017 in neuer Praxis, Hafenstr. 188 Dr. Corinna Becker, seit 1. Juli 2016 als Nachfolgerin von Frau Dr. Bock-Tessarczik, Hafenstr. 90 Das Startup-Programm der KV Bremen sieht einen Investitionskostenzuschuss von bis zu 60.000 Euro vor. Der Betrag ist an eine Reihe von Bedingungen geknüpft. Die Bewerber müssen unter anderem ein tragfähiges Finanzierungskonzept vorlegen und sich verpflichten, wenigstens fünf Jahre in Bremerhaven zu praktizieren. Der Investitionszuschuss wird aus dem so genannten Strukturfonds bezahlt, der jeweils hälftig von der KV Bremen und den regionalen Krankenkassen gespeist wird. Daneben setzt die KV Bremen weitere Anreize durch eine Umsatzgarantie bzw. einen Bonus auf das Arzteinkommen für höchstens 24 Monate. Derzeit praktizieren 65 Hausärzte in Bremerhaven, was einem Versorgungsgrad von 99 Prozent entspricht. Die neuen Hausärztinnen eingerechnet steigt die Quote auf 102 Prozent. Bei 100 Prozent geht der Gesetzgeber von einer gewünschten Normalversorgung aus, bei einer Quote von 110 Prozent gilt ein Planungsbereich als überversorgt. Zwei weitere Kandidaten, die sich in Bremerhaven niederlassen wollen, stehen in den Startlöchern, ihre Anträge werden voraussichtlich bis Jahresende beschieden. Flüchtlingsversorgung: Dickes Lob für „souveräne“ Bremer Ärzte 9 Etwa 10.000 Flüchtlinge sind im vergangenen Jahr in Bremen angekommen. Eine Herkulesaufgabe für alle Beteiligten, die vor allem die niedergelassenen Ärzte mit Bravour gemeistert haben. Das ist das Ergebnis einer Studie des Bremer Instituts für Public-Health und Pflegeforschung. Doch der gute Ist-Zustand wird auf eine harte Probe gestellt. Aus der KV Hausärzte sind ein zentraler Ansprechpartner für Flüchtlinge. Die Studie beschäftigt sich mit der Frage, wie die Integration dieser Menschen in die medizinische Regelversorgung funktioniert – angesichts der vielen rechtlichen und bürokratischen Hürden. Und wie funktioniert diese Integration? Erstaunlich gut. Wenn man sich die Berichterstattung in den Fachmedien anschaut, dann ist dort eine große Unruhe und Unsicherheit festzustellen, wie Ärzte mit den Begebenheiten der Flüchtlingsversorgung umzugehen haben. Diese Unsicherheit gibt es bei den Bremer Ärzten nicht! Woran liegt das? Das Bremer Modell macht die Versorgung und die Abrechnung der Leistungen sehr komfortabel für die Arztpraxen. Außerdem scheinen die Ärzte an der Weser sehr gut informiert zu sein. Das liegt auch an den klaren Informationen – zum Beispiel von der KV Bremen. Danke. Und dennoch: Überrascht Sie dieses Ergebnis? Ja. Ich hätte erwartet, dass die Hausärzte viel unsicherer mit den rechtlichen Rahmenbedingungen umgehen. Angesichts der teilweise sehr schwammigen Vorgaben beispielsweise im Asylbewerberleistungsgesetz war das anzunehmen. Aber nein. Aus den Interviews weiß ich, dass die Bremer Hausärzte sehr souverän mit dem Thema umgehen und genau wissen, welche Leistungen sie erbringen und wie sie sie abrechnen können. Davon profitieren letztendlich auch die Flüchtlinge. jennifer koch ist wissenschaftliche Mitarbeiterin des Bremer Instituts für Public-Health (IPP). Sie promoviert zum Thema „Integration von Asylsuchenden in der hausärztlichen Versorgung in Bremen“. In diesem Zusammenhang hat sie auch Bremer Hausärzte interviewt. V111-PROBLEMATIK IN DER NEUEN Z AST IN BREMEN NORD In der früheren Konzernzentrale des Bremer Vulkan entsteht eine zweite Zentrale Aufnahmestelle (ZAST) für Asylbewerber. Zu diesem Zweck werden seit Monaten alle drei Flügel des Gebäudes kernsaniert und umgebaut. Insgesamt soll hier ab Herbst diesen Jahres Wohnraum für 750 bis 800 Flüchtlinge geschaffen werden. Das dürfte die umliegenden Arztpraxen vor eine neue Herausforderung stellen. Insbesondere auch wegen einer Fehlplanung des Sozialressorts. Demnach sollen Flüchtlinge den Überweisungsschein V111 nicht vor Ort in der Erstaufnahmeeinrichtung erhalten, sondern in der Anlaufstelle im Fruchthof, Bremen-Mitte. In einem Protestbrief hat die KV Bremen die Sozialbehörde aufgefordert, diese Regelung zurückzunehmen. Sollten Flüchtlinge ohne das Formular V111 oder einen anderen Berechtigungsnachweis in einer Praxis vorstellig werden, müssen niedergelassene Ärzte – sofern kein medizinscher Notfall vorliegt – die Behandlung ablehnen und ans Krankenhaus verweisen. Dies gilt analog für den Ärztlichen Bereitschaftsdienst der KV Bremen. Eine Antwort steht aus. Landesrundschreiben | Oktober 2016 Frau Koch, worum geht es in Ihrer Studie? Nachrichten aus Bremerhaven, Bremen, Berlin und ... 10 Nachrichten Landesrundschreiben | Künftig kann nicht mehr jeder Heilpraktiker werden Krankenhausplanung: Geld für das „Griechenland des Nordens“? Berlin | Heilpraktiker in Deutschland müssen sich künftig auf strengere Zulassungsregeln einstellen. Die Bundesregierung hat sich positiv zu einem Vorschlag der Gesundheitsministerkonferenz der Länder gestellt, die Hürden für die Zulassung deutlich zu verschärfen. Ein Gesetz wird vorbereitet. Bislang muss die zuständige Behörde lediglich bestätigen, dass von dem angehenden Heilpraktiker keine Gefahr für seine Patienten ausgeht. Bremen, Hannover | Bremen und Niedersachsen wollen bei der Krankenhausplanung künftig enger zusammenarbeiten. Das haben beide Landesregierungen auf einer gemeinsamen Kabinettssitzung im September beschlossen. Beim Geld hört die Freundschaft allerdings wohl auf. Der CDUFraktionschef im Hannoveraner Landtag, Björn Thümler, ätzte: Man dürfe die Kliniken im „Griechenland des Nordens“ nicht mitfinanzieren, während die niedersächsichen Krankenhäuser im Bremer Umland zu kämpfen haben. Kritik an Frühgeborenen-Station Bremen | Die freien Kliniken kritisieren die geplante Aufstockung des Klinikum Bremen-Mitte um eine Frühgeborenen-Station. Die Befürchtung ist, dass sich das Zentrum nicht nur auf spezialisierte Fälle beschränken wird. Wie der Weser Kurier berichtete, habe das Gesundheitsressorts eingeräumt, dass Kreißsäle und Betten für die Risikoschwangeren künftig auch für die reguläre Geburtshilfe genutzt werden könnte. Im Neubau sollen 60 Betten und drei Kreißsäle entstehen. Sieben neue Professuren für Psychologie Reinkenheide findet Partner auf Helgoland Designerdrogen verdrängen Kokain und Co. Bremen | Das Studienfach Psychologie an der Universität Bremen wird nun doch nicht gestrichen. Stattdessen sollen sieben Professuren für einen Bachelorstudiengang Psychologie nach den Richtlinien der Psychologischen Fachgesellschaft (DPGs) und ein Masterstudiengang Psychologie mit einem Schwerpunkt Psychotherapie aufgebaut werden, teilte die Universität mit. Eine Expertenkommission hatte angeregt, dass sich das Studium stärker auf die Ausbildung zum Psychotherapeuten fokussieren soll. Bremerhaven | Das Klinikum Reinkenheide hat einen Kooperationsvertrag mit der Paracelsus-Nordseeklinik Helgoland abgeschlossen. Die Zusammenarbeit umfasst die Chirurgie, Innere Medizin, Neurologie sowie die ärztliche Weiterbildung, wie die Nordsee-Zeitung berichtet. Wenn intensivmedizinische Behandlungen die Möglichkeiten der Paracelsusklinik übersteigen, werden Patienten nach Bremerhaven verlegt. Umgekehrt sollen Parkinson-Patienten gegebenenfalls auf Helgoland behandelt werden. Göttingen | Immer mehr Menschen vergiften sich mit synthetisch hergestellten Drogen. Das geht aus dem Jahresbericht 2015 des Giftinformationszentrums Nord in Göttingen hervor. Die Zahl der Vergiftungen sowie die Anzahl der chemischen Zusammensetzungen nehmen zu. „Synthetische Drogen verdrängen klassische Drogen wie Haschisch, Kokain oder Heroin“, fasst der Leiter der Einrichtung, Dr. Martin Ebbecke, zusammen. Rund 38.000 Anfragen hat das Giftinformationszentrum Nord 2015 bearbeitet. ... so? ach! f n i e en h m c e r o B d ie uns ung der K V S n e Frag berat s g n u echn ie Abr D ... oder so? Wir sind da für … … neue Mitglieder Wir unterstützen Sie bei Abrechnungsfragen in der ersten Phase Ihrer Niederlassung. Wir erläutern die Honorarsystematik und verschaffen Ihnen einen Überblick zu regionalen Verträgen. … etablierte Mitglieder Auch für erfahrene Ärzte und Psychotherapeuten lohnt sich unsere persönliche Beratung. Wir analysieren Ihre Abrechnung, um beispielsweise Honorarveränderungen nachzuvollziehen. Wir zeigen weitere Abrechnungsmöglichkeiten in Ihrer Fachgruppe auf. …Praxismitarbeiter/MFA Praxismitarbeiter nehmen ihren „Chefs“ auch viel Arbeit in Sachen Abrechnung ab. Wir helfen Ihren Mitarbeitern dabei, Ihnen zu helfen! Isabella Schweppe Daniela Scheglow Telefon: 0421.34 04-300 Telefon: 0421.34 04-315 E-Mail: [email protected] E-Mail: [email protected] Psychotherapeuten-Beratung: Petra Bentzien Telefon: 0421.34 04-165 E-Mail: [email protected] Anleitung zum Selbermachen: So stellen Sie eigene Patienteninfos her 12 Im Blick Informationen für Patienten lassen sich ganz unterschiedlich aufbearbeiten. Der klassische Flyer bietet sich an ‒ oder auch ein Blog auf der Homepage. Dass man dies als Arzt durchaus auch selber machen und dabei auch Freude daran haben kann, darüber berichten zwei Bremer. Wir haben Brigitte Sauter und Dr. Stefan Bodanowitz befragt. Landesrundschreiben | Oktober 2016 Hat sich die Patientenansprache in den vergangenen Jahren verändert? dr . stefan bodanowitz ist seit 21 Jahren Facharzt für Augenheilkunde und seit 1998 in Bremen tätig. Er betreibt mit Dr. Erwin Ertel und Dr. Christine Kusserow-Napp eine Gemeinschaftspraxis. Die beiden Standorte liegen in der Bürgermeister-Spitta-Allee (neben dem Sendesaal, eigenes OP-Zentrum) sowie im Ärztehaus „An der Weide“. Ja, es verändert sich viel in der Patientenansprache. Während die mündliche Aussage des Arztes früher die ausschließliche Informationsquelle war, wollen die Patienten sich heute selbst informieren. Dieses aktive Informationsverhalten ist auch bei älteren Menschen angekommen. Ich schätze, dass in ein paar Jahren fast jeder im Internet unterwegs ist. Sie gestalten Ihre Patientenflyer selbst. Warum? Ich habe vor zehn Jahren angefangen, die Broschüren selbst zu gestalten, da die konventionellen Flyer die Qualität und den Inhalt nicht getroffen haben, die ich mir wünsche. Viele Inhalte sind austauschbar, enthalten Worthülsen und sind wenig individuell. Die Broschüren, die von der Industrie zur Verfügung gestellt werden, zielen außerdem in der Regel auf einen Produktverkauf ab. Zudem werden die Flyer selten erneuert und greifen aktuelle Entwicklungen in der Medizin erst sehr spät auf, das ist ein Manko. Meine Broschüren hingegen kann ich jederzeit bearbeiten und anpassen. Auch Aspekte wie Farben und Kontraste beim Layout kann ich an die Bedürfnisse der Patienten anpassen. Was machen Sie anders? Entscheidend ist, dass ich Einfluss auf die Qualität 13 Im Blick Landesrundschreiben | Oktober 2016 DER PATIENTENFLYER von Aufmachung und Inhalt nehmen kann. Ich gestalte lesbare Produkte mit hohen Kontrasten. Zudem verwende ich eine größere, eher unübliche Schriftgröße, denn die Texte müssen auch für ältere und sehbehinderte Leute geeignet sein. Der Vorteil der selbsterstellten Broschüren ist außerdem, dass ich beim Druck auf eine bessere Papierqualität zurückgreifen kann. Einen qualitativ hochwertigen Flyer behalten die Patienten auch länger. Warum lassen Sie die Flyer nicht von einer Werbefirma gestalten? Ich habe eher schlechte Erfahrungen mit Auftragnehmern gemacht, da häufig ein hoher Kommunikationsaufwand entsteht. Durch die modernen Möglichkeiten über Internetfirmen ist die Abwicklung mittlerweile sehr einfach, deswegen mache ich es lieber selbst. Außerdem lebt eine Arztpraxis davon, dass sie keine Fabrik ist. Ich möchte mich selbst um solche Details kümmern. Welche Themen werden in Ihren Broschüren behandelt? Zurzeit gibt es etwa fünf Flyer, die die häufigsten Krankheitsbilder wie Grauen Star oder Diabetes behandeln. Diese werden in einer Auflage von 2.000 bis 3.000 Stück gedruckt und können anschließend auch online über unsere Homepage heruntergeladen werden. Wie viel Aufwand erfordert die Gestaltung der Flyer? Inklusive Texte, Fotos, Satz und Druck benötige ich rund 40 Stunden pro Flyer. Anschließend lasse ich immer jemanden Korrektur lesen. Es ist mir wichtig, dass die Lektorfunktion keine Profis übernehmen, deswegen machen das häufig meine Kinder. Die Sprache der Broschüren soll einfach sein, außerdem möchte ich Fach- und Fremdwörter meiden. Insgesamt müssen die Texte leicht verständlich sein, das ist auch für mich eine interessante Stilübung. Alle ein bis zwei Jahre nach der Fertigstellung werden die Flyer überarbeitet. Wie ist die Rückmeldung Ihrer Patienten auf das Angebot? Wir bekommen immer wieder positive Rückmeldungen von den Patienten. Besonders die Tatsache, dass die Flyer eher nüchtern und sachlich gehalten sind, wissen kritische Leser zu schätzen. Viele Broschüren verwenden Superlative wie „modernste“ oder „tollste“, das meide ich in Flyern. Wichtig ist mir, sachliche medizinische Informationen herauszugeben. Auch eine ausgewogene Darstellung ist relevant. Das Interview führte insa lohmann | freie Journalistin | Bremen Seit wann gibt es den Blog Ihrer Hausarztpraxis? Unsere Homepage und damit auch unseren Blog gibt es seit 2011. Warum ist der Blog aus Ihrer Sicht eine gute Sache? 14 Der Blog ist kein Selbstzweck, sondern er ist ein wichtiges Element im Rahmen unserer gesamten Internetnutzung. Uns ist es wichtig, regelmäßig aktuelle Informationen anbieten zu können, daher haben wir den Blog in die Website integriert. Außerdem wollten wir über das Internet auch praktische Serviceleistungen anbieten, wie die Vereinbarung von Terminen und Bestellung von Rezepten oder Überweisungen. Das alles geht fließend ineinander über. Im Blick Landesrundschreiben | Oktober 2016 Welchen Vorteil hat die digitale Interaktion? Wenn jemand wegen der Öffnungszeiten auf die Website schaut, liest er jetzt auch mal ein bis zwei aktuelle Beiträge oder nimmt gleich per E-Mail den Kontakt auf. Letzteres kann wiederum helfen, uns im Tagesgeschäft zu entlasten, weil die Abarbeitung der Mails etwas flexibler erfolgen kann als z.B. die Beantwortung von Anrufen. Auch für die Patienten ist das oft angenehmer. Was soll der Blog bewirken? brigit te sauter ist Teil einer hausärztlichen Gemeinschaftspraxis in Habenhausen. Die Ärzte haben 2009 eine alteingesessene Praxis in der Karl-Marx-Straße 70 A übernommen. Seit einem Partnerwechsel 2012/13 besteht das Ärzte-Team aus Barbara Flöer, Dr. Klaus Hertramph und Brigitte Sauter. Grundsätzlich gilt: Unsere Praxis lebt – das soll sich auch auf der Website widerspiegeln, daher bietet sich ein Blog als zentrales Element einfach an. Dort können wir sowohl Neuigkeiten aus der Praxis bekanntmachen als auch gezielte Gesundheitstipps veröffentlichen, die häufig nachgefragt werden. Das führt zu einer engeren Bindung der Patientinnen und Patienten an unsere Praxis. Wichtig ist auch die Bedeutung, die der Blog für die Auffindbarkeit der Praxis in Suchmaschinen hat. Viele Patienten googeln ja erst einmal, bevor sie zum Arzt gehen, und dabei treffen sie jetzt mit deutlich höherer Wahrscheinlichkeit auf unsere Praxis. In technischer Hinsicht ermöglicht das Blog-System es uns, jederzeit selbst Neuigkeiten auf der Website zu veröffentlichen, ohne einen Programmierer kontaktieren zu müssen. Welche Themen werden dort behandelt? Bei der Auswahl der Themen gibt es verschiedene Bereiche: „Aktuelles“: zum Beispiel Ankündigung von Urlaubszeiten und Vertretungen, Verfügbarkeit neuer Grippeimpfstoffe, Starttermine neuer professioneller Abnehmkurse in unserer Praxis. „Gesundheitsfürsorge und Prävention“: zum Beispiel Angebote der Krankenkassen (u.a. Krebsvorsorgemaßnahmen, Impfstatus) und sinnvolle kostenpflichtige Maßnahmen. „Verhalten bei bestimmten Erkrankungen“: Symptome, Diagnose und Behandlung von häufig auftretenden Problemen (z.B. beim akuten Harnwegsinfekt, bei der banalen Erkältung oder bei Über- oder Untergewicht). „Patientenrechte“: zum Beispiel das Erstellen einer 15 Im Blick Landesrundschreiben | Oktober 2016 DER INTERNET-BLOG Patientenverfügung und einer Betreuungsvollmacht mit Verweis auf weitere Informationsquellen. Fünftens „Sonstige Themen“, die uns im Lauf des Jahres am Herzen liegen (zum Beispiel Nobelpreisverleihung, Resilienz). Wie viel Aufwand erfordert die Betreuung des Blogs? Zunächst haben wir zwei Artikel pro Monat veröffentlicht, aber das war uns neben der täglichen Arbeit doch zu viel Aufwand. Daher haben wir uns jetzt bei durchschnittlich einem neuen Beitrag pro Monat eingependelt, ergänzt durch kurze aktuelle Hinweise auf Urlaubszeiten, Kursbeginne, personelle Wechsel oder ähnliches. Das Schreiben der einzelnen Artikel dauert unterschiedlich lange – manche Themen bedürfen der Recherche, manches fließt fast von selbst aus der Feder. Unterstützt werden wir in der Betreuung unseres Blogs maßgeblich durch einen Journalisten, der die Beiträge redaktionell bearbeitet. Wie ist die Rückmeldung Ihrer Patienten auf das Angebot? Die Resonanz unserer Patienten ist unterschiedlich. Manche sind dankbar, wenn wir bei Vorliegen eines Krankheitsbildes direkt auf unsere Seite verweisen können, wo entsprechende Tipps zu lesen sind. Manche sprechen uns auch direkt an, weil sie Nachfragen zu einem Beitrag haben oder weil sie eine andere Meinung haben. Welchen Vorteil bietet aus Ihrer Sicht diese Form der Patientenansprache? Warum online? Wir finden den Blog gut, weil Patienten sich informieren können, gezielt nachfragen können, vielleicht sich auch zu einem Thema belesen können, das sie sich sonst nicht anzusprechen trauen würden. Und weil sie sich immer informieren können, was es an Aktuellem gibt, das für sie von Belang ist, egal zu welcher Uhrzeit – und ohne in die Praxis kommen zu müssen. Wer nutzt die Homepage? Menschen aus allen Generationen. Manche nur, um einen neuen Hausarzt im Stadtteil zu finden, in den sie gerade gezogen sind, andere, um die Öffnungszeiten nachzusehen. Gerade an den Wochenenden bestellen viele Patienten ihre Medikamente oder Überweisungen. Welchen Vorteil hat der Blog gegenüber gedruckten Informationen? Wir sehen, welche Beiträge besonders viel gelesen werden – der beliebteste Artikel ist schon mehr als 28.000 Mal abgerufen worden. So können wir auch mehr zu diesen Themen schreiben. Einige Beiträge bieten wir dann allerdings auch in gedruckter Form als Flyer in der Praxis an, da nicht alle Patienten im Internet unterwegs sind. Das Interview führte insa lohmann | freie Journalistin | Bremen Gesundheitswirtschaft: Bremen oben auf – trotz vieler Probleme 16 Im Blick Die Gesundheitswirtschaft boomt – insbesondere in Bremen. Eine neue Studie zeigt: In keinem anderen Bundesland ist die Bruttowertschöpfung je Einwohner so hoch wie hier. Einen großen Anteil daran haben die Praxen im Land. Das Potenzial im Stadtstaat sei gewaltig, sagen Experten und bemängeln gleichzeitig: Es fehlt ein Masterplan. Landesrundschreiben | Oktober 2016 Gesundheit wird in Deutschland überwiegend als Kostenfaktor betrachtet, einen Vergleich mit anderen, stärker auf Gewinn fixierten Wirtschaftszweigen wurde aufgrund des hohen ideellen Werts und Dienstleistungen nur ungern gezogen. Im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums hat das Wirtschaftsforschungsinstitut WifOR nun eine Studie vorgelegt, die sich mit dieser Seite auseinandersetzt. Titel: Die Gesundheitswirtschaft in Ost- und Westdeutschland. „Wir betreten Neuland und schaffen ein Bewusstsein für die Gesundheitsbranche als Wachstumsund Beschäftigungsmotor für die deutsche Volkswirtschaft“, fasst Studienleiter Benno Legler zusammen. Die Ergebnisse sind beeindruckend: Danach ist die volkswirtschaftliche Bedeutung der Gesundheitswirtschaft in den vergangenen zehn Jahren erheblich gestiegen. In Deutschland beschäftigt sie derzeit 6,8 Millionen Menschen und erwirtschaftet mit 324 Milliarden Euro rund zwölf Prozent des gesamten Bruttoinlandsproduktes. Insgesamt lag der Zuwachs im Zeitraum von 2004 bis 2014 bei 30 Milliarden Euro, die sogenannte Bruttowertschöpfung – die sich aus dem Gesamtwert der im Produktionsprozess erzeugten Güter abzüglich der hierzu verwendeten Vorleistungen ergibt – stieg jährlich im Durchschnitt um 3,5 Prozent – und übertraf das Wachstum der Gesamtwirtschaft. Die WifORStudie förderte zutage, dass die Gesundheitsbranche rund 16 Prozent des deutschen Arbeitsmarktes ausmacht und 7,5 Prozent der Exporte – beides vergleichsweise hohe Werte für einen einzelnen Wirtschaftszweig. „Gesundheit und Gesundheitsversorgung stellen ein Wachstumsmotor der Gesamtwirtschaft dar und sind unabhängig von wirtschaftlichen Krisen“, sagt Legler. Strukturell unterscheidet die Studie zwischen dienstleistungsorientierter und industrieller Gesundheitswirtschaft: Rund drei Viertel der Branche machen Ärzte, Krankenhäuser und Krankenkassen aus, aber auch Angebote des sogenannten Gesundheits-Tourismus sowie gesundheitsrelevante Wellness-Leistungen. Neben diesem Dienstleistungssektor stellt 22 Prozent der Branche die Industrie, darunter Arzneimittelhersteller, Medizintechnik-Unternehmen sowie Vertrieb und Handel. Beide Strukturbereiche konnten ein deutliches Wachstum verzeichnen, wobei die industrielle Gesundheitswirtschaft im Westen stärker wuchs und der dienstleistungsorientierte Bereich im Osten Deutschlands den größeren Zuwachs verzeichnete. Eine interessante Rangliste ergibt sich, wenn die Bruttowertschöpfung je Einwohner der einzelnen Bundesländer errechnet wird: Danach ist der Wertschöpfungsbetrag je Einwohner in Brandenburg, Thüringen und Sachsen am geringsten, am höchsten jedoch in Hamburg und in Bremen, wo die Gesamtwertschöpfung zuletzt jährlich bei 2,9 Milliarden Euro lag. Gründe für das gute Bremer Abschneiden sind in der guten ambulanten und stationären Versorgung zu finden „Im konkreten Fall hat Bremen durch ein großes Angebot an Versorgungsleistungen eine hohe Anziehungskraft für die gesamte Metropolregion Nordwest.“ Insgesamt gibt der Forscher durchaus gute Noten für den Gesundheitsstandort Bremen: „Auch für Bremen war die Gesundheitswirtschaft in den vergangenen zehn Jahren ein dynamischer Wirtschaftsfaktor“, sagt Legler. „Die Branche ist stärker gewachsen als die übrige Wirtschaft, auch was den Arbeitsmarkt und den Export betrifft.“ Für die Zukunft sei daher auch in Bremen eine Zunahme des benno legler vom Wirtschaftsfor- schungsinstitut WifOR: Für die Zukunft ist auch in Bremen eine Zunahme des Anteils der Gesundheitswirtschaft an der Gesamtwirtschaft zu erwarten. Anteils der Gesundheitswirtschaft an der Gesamtwirtschaft zu erwarten. Dass der Standort Bremen trotz dieser Prognose deutlich unter seinem Potenzial zurückbleibt, ist die Ansicht des Netzwerkvereins Gesundheitswirtschaft Nordwest, ein Zusammenschluss aus 65 Versorgern und Forschungsunternehmen aus der Gesundheitswirtschaft in der sogenannten Metropolregion Nordwest mit Oldenburg und Bremen als Zentren. „Bremen verfügt eher über ein unauffälliges gesundheitswirtschaftliches Profil. Der Stadtstaat hat weder einen gesundheitswirtschaftlichen Leuchtturm wie eine Universitätsklinik, noch verfügt er über eine größere Ansammlung von Pharma-Unternehmen“, gibt der Verein Gesundheitswirtschaft Nordwest auf Anfrage des Landesrundschreibens in einem offiziellen Statement des Vorstandes bekannt. In Bremen seien eine etwa 25 Unternehmen umfassende Gruppe von eher exportorientierten Life Science- und Medizintechnik-Unternehmen mit Schwerpunkt Analytik sowie einige mittelständische Hersteller von Software für den Gesundheitsmarkt angesiedelt. Zugleich bestätigen die Branchenvertreter die große Bedeutung des Wirtschaftszweiges: „Die Gesundheitswirtschaft ist nicht nur der mit Abstand größte und über längere Zeit überdurchschnittlich wachsende Wirtschaftsbereich in Bremen, sondern sie bietet auch krisensichere und regional gebundenen Arbeitsplätze“, stellt Gesundheitswirtschaft Nordwest fest. Die Zahl der Arbeitsplätze in der klassischen Gesundheitsbranche, insbesondere im Bereich der Pflege und der von der Demographie abhängigen Gesundheitsleistungen – zum Beispiel im Bereich des altersgerechten und technikunterstützten Wohnens im Quartier – werde weiter zunehmen. „Wir rechnen damit, das bald jeder sechste Arbeitsplatz in Bremen der Gesundheitsbranche zuzurechnen ist.“ Dennoch habe das Bundesland ein spezielles Problem, und zwar seine Krankenhäuser. „Viele Felder der Entwicklung des gesundheitswirtschaftlichen Potenzials entwickeln sich ausgehend vom Kernbereich der Gesundheitsversorgung, dem stationären Sektor“, so der Vorstand der Gesundheitswirtschaft Nordwest. „Da die kommunalen Krankenhäuser in Bremen und Bremerhaven mit langwierigen Umstrukturierungsprozessen beschäftigt sind, ist die gesundheitswirtschaftliche Strategiefähigkeit unseres Bundeslandes entsprechend eingeschränkt.“ Hinzu komme, dass die Regionalpolitik nicht aktiv auf die gesundheitswirtschaftlichen Herausforderungen eingehe: „Bremen verfügt über keine politisch gesetzte Strategie zur Gesundheitswirtschaft“, urteilt der Netzwerkverein. Einen Masterplan Gesundheitswirtschaft, wie etwa in Niedersachsen, gebe es für Bremen nicht, Neugründungen auf innovativen Feldern der Gesundheitswirtschaft fänden kaum statt. Wieviel positive Entwicklungsenergie trotz der genannten hemmenden Faktoren freigesetzt werden könnten, werde man daran ablesen können, ob es Bremer Akteuren gelingt, durch Bildung geeigneter Konsortien Mittel aus dem bundesweiten Innovationsfonds, der sich aus Mitteln der gesetzlichen Krankenkassen speist, für hiesige Projekte zu gewinnen. von florian vollmers | Freier Journalist | Bremen Einweisung/Überweisung: Die wichtigsten Fakten auf einen Blick 18 In Praxis Verärgerte Patienten fragen nach einer zweiten Einweisung oder einer zusätzlichen Überweisung fürs Krankenhaus ‒ eine Szene, die sich in vielen Praxen abspielt. Das Krankenhaus verlangt es, die Praxis verneint es und der Patient mittendrin. Auf dieser Doppelseite haben wir wichtige Fakten zum Thema zusammengetragen. Ein Laufzettel für Patienten kann helfen, etwas Druck aus der Situation zu nehmen. Landesrundschreiben | Oktober 2016 GRUNDSÄTZLICHES ZU ÜBERWEISUNG Grundsätzlich gilt: Krankenhäuser sind nicht zur ambulanten Versorgung zugelassen. Und damit kann auch der Überweisungsschein nicht zum Einsatz kommen. Allerdings gibt es Ausnahmen von diesem Grundsatz. Zum Beispiel ist eine Überweisung an einen ermächtigten Arzt oder eine ermächtigte Ambulanz möglich ‒ allerdings nur und ausdrücklich im Rahmen des Ermächtigungsumfangs. Der Überweisungsempfänger ist namentlich zu nennen, er muss die Leistungen persönlich erbringen und rechnet dann über den Überweisungsschein mit der KV ab. Vergleichbares gilt für ambulante Behandlungen nach § 116b SGB V. In diesen beiden Fällen ist ausdrücklich ein Überweisungsschein zu benutzen und niemals eine Einweisung. Einen Sonderfall stellt die Überweisung zum ambulanten Operieren in einem Krankenhaus dar. Hier ist weder der eine noch der andere Schein notwendig. Vertragsärzte können aber eine Überweisung ausstellen. NICHT ERL AUBT! ÜBERWEISUNG PLUS EINWEISUNG Für einen Patienten, der ins Krankenhaus eingewiesen wird, zusätzlich eine Überweisung auszustellen, ist unzulässig. Das Krankenhaus hat den Fall mitsamt aller prä- und poststationären Leistungen anhand der Einweisung stationär zu behandeln. Es dürfen also weder für das Aufnahmegespräch noch für andere prästationäre Leistungen zusätzliche Überweisungsscheine ausgestellt werden. GRUNDSÄTZLICHES ZU EINWEISUNG Ein Patient wird nur dann in ein Krankenhaus eingewiesen, wenn der Vertragsarzt eine stationäre Behandlung für notwendig hält. Das Krankenhaus entscheidet, welche Maßnahmen angezeigt sind. Werden weitere diagnostische Leistungen, z.B. zur Beurteilung der Narkose- bzw Operationsfähigkeit, Röntgen-, CT- oder MRT-Untersuchungen notwendig, fallen diese in die Leistungspflicht des Krankenhauses. Eine Überweisung zu diesem Zweck wird bisweilen von Krankenhäusern gefordert, ist aber unzulässig. Die vom einweisenden Vertragsarzt erhobenen Befunde sind dem Krankenhaus allerdings zu übergeben, falls es gewünscht wird. Grundsatz ist: Da die vor- und nachstationäre Behandlung von der Einweisung erfasst wird, kann ein Krankenhaus für diese Leistungen nicht noch zusätzlich eine Überweisung verlangen. UMFR AGE: WIE HÄUFIG PASSIERT ES IN IHRER PR A XIS? Wie viele ungerechtfertigte Anforderungen für Einweisungen von Krankenhäusern erreichen die Arztpraxen im Land? Dieser Frage geht das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) nach. Eine Umfrage unter niedergelassenen Ärzten soll Antworten liefern. Diesem Landesrundschreiben liegen dazu nähere Informationen bei. Bitte beteiligen Sie sich an dieser Umfrage, damit das Problem mit Zahlen belegt werden kann! Vorfrankierte Rücksendekuverts wird Ihnen die KV Bremen Anfang 2017 zukommen lassen. 19 NICHT ERL AUBT! DOPPELTE EINWEISUNG Eine zweite Einweisung für denselben Behandlungsfall auszustellen, ist unzulässig. Eine Einweisung ist grundsätzlich gültig, bis der Behandlungsfall vom Krankenhaus abgeschlossen wird. FAQ: ÜBERWEISUNG INS KR ANKENHAUS Ein Patient, bei dem am Wochenende in einer Krankenhausnotfallambulanz eine Schnittwunde notfallmäßig versorgt wurde, verlangt eine Überweisung ins Krankenhaus, damit dort die weitere Wundbehandlung durchgeführt werden kann. Darf diese Überweisung ausgestellt werden? Nein. Der Patient wurde in dem Krankenhaus notfallmäßig versorgt. Da er nicht stationär aufgenommen wurde, ist davon auszugehen, dass die weitere Behandlung ambulant erfolgen kann. Die ambulante Behandlung fällt in den Bereich der niedergelassenen Vertragsärzte. Der Patient kann höchstens an einen entsprechenden niedergelassenen Facharzt überwiesen werden. FAQ: ÜBERWEISUNG INS L ABOR Laborärzte erhalten Überweisungen mit Proben von Krankenhäusern. Die Laboruntersuchungen sind im Zusammenhang mit ambulanten Operationen erforderlich. Dürfen diese ausgeführt und über die elektronische Gesundheitskarte abgerechnet werden? Ja. In Verbindung mit einem ambulanten Eingriff nach § 115b Sozialgesetzbuch V können Krankenhäuser intraoperative Leistungen erbringen oder veranlassen, die in einem unmittelbaren zeitlichen und medizinischen Zusammenhang mit dem Eingriff stehen. Weitere Fragen und Antworten: www.kvhb.de/ueberweisung Landesrundschreiben | Oktober 2016 NICHT ERL AUBT! EINWEISUNG ZUR SPEZIALSPRECHSTUNDE Eine Einweisung darf nur ausgestellt werden, wenn eine stationäre Behandlung zwingend notwendig ist. Eine Einweisung für eine klar erkennbar ambulante Versorgung im Krankenhaus auszustellen, ist unzulässig. Will der Patient eine ambulante „Spezialsprechstunde“ im Krankenhaus in Anspruch nehmen, muss er die Kosten dafür selbst tragen. WIE SAGE ICH ES MEINEN PATIENTEN? Wer will schon Patienten vor den Kopf stoßen? Doch in den beschriebenen Fällen ist das unumgänglich. Ein wenig Druck aus der Situation kann ein Laufzettel nehmen, der Patienten mitgegeben wird und an das behandelnde Krankenhaus adressiert ist. Der Laufzettel begründet die Absage der Praxis. Eine Kopiervorlage ist im Internet abrufbar unter: www.kvhb.de/ueberweisung In Praxis NICHT ERL AUBT! EINWEISUNG ZUR AMBUL ANTEN NACHSORGE Eine Einweisung zur ambulanten Nachsorge („Kontrolluntersuchung“, „Wiedervorstellungstermin“) auszustellen, ist unzulässig. Die poststationäre Behandlung innerhalb von 14 Tagen nach Entlassung des Patienten gehört zur Aufgabe des Krankenhauses und ist von der Einweisung abgedeckt. Für die ambulante Versorgung nach der 14-Tages-Frist sind die niedergelassenen Vertragsärzte zuständig. Gut gemeint – blöd gelaufen: Ärger in der GKV-Dreiecksbeziehung 20 In Praxis Im Dreiecksverhältnis Arzt-Patient-Krankenkasse läuft nicht immer alles reibungslos – bei den unzähligen Regularien in der Gesetzlichen Krankenversicherung ist das auch kein Wunder. Es ist Vorsicht geboten, denn kleine Unachtsamkeiten können große Schwierigkeiten nach sich ziehen. Zum Schutz des Arztes haben wir hier gemeinsam mit Krankenkassen Einzelfälle zusammengetragen, die allerdings so oder so ähnlich immer häufiger schieflaufen. Landesrundschreiben | Oktober 2016 Sturzhelm Der Fall: Ein Arzt verordnet einem Rentner (Pflegestufe II) einen Sturzhelm. Als Diagnosen werden unter anderem Sturzneigung und Demenz angegeben. Es geht um Kosten von gerade einmal 180 Euro. Der Ärger, den dieser Fall auslöst, ist ungleich höher. Das Problem: Die Krankenkasse darf den Sturzhelm nicht bezahlen, auch wenn sie es möglicherweise gern täte. Denn die Folgekosten eines Sturzes sind selbstredend um einiges höher, als die infrage stehenden 180 Euro. Ganz abgesehen von den medizinischen Folgen eines Sturzes! Nur: Die Kasse darf das Hilfsmittel nicht bezahlen, weil es nicht im Hilfsmittelkatalog steht und auch nicht stehen kann. Denn – so grausam es klingt – der Gesetzgeber legt die Vorsorge von Verletzungen in die Eigenverantwortung der Versicherten. Anders formuliert: Die Sturzgefahr ist keine Krankheit, sondern Folge des Alterns. Und dafür zahlt die gesetzliche Krankenversicherung nicht. Lückenlose AU-Bescheinigung Fangopackungen Der Fall: Ein Orthopäde verordnet einem Patienten mit einem myofaszinalen Schmerzsyndrom Massagen und Fangopackungen im Rahmen einer Langfristverordnung. Gut gemeint, aber eine längerfristige Heilmitteltherapie mit Fango kommt nicht in Frage. Das Problem: Die zu rein passiven Heilmitteln zählenden Verfahren der Massage und Fango sind fast ausnahmslos langfristig nicht zu rechtfertigen. Kurzfristig ja. Für eine Langfristtherapie reicht diese Diagnose schlicht nicht aus. Auf lange Sicht machen aktive Bewegungsübungen, die dann vom Patienten unter Anleitung fortgeführt werden können, mehr Sinn. Dem Arzt droht in diesem Fall auch ein finanzieller Schaden durch eine Regressforderung der Krankenkasse. Der Fall: Es ist Freitag und die Praxis voll. Ein Patient erscheint um seine Arbeitsunfähigkeit zu verlängern, die tags zuvor endete. Die Praxis vertröstet den Mann auf Montag. Ein folgenschwerer Fehler mit dramatischen Folgen für den Patienten: Er ist pflichtversichert und bezieht Krankengeld. Jetzt rutscht er ins Arbeitslosengeld II und verliert den Anspruch auf Krankengeld. Das Problem: Beim Krankengeld ist die Rechtsprechung eindeutig. Es gilt: Der Versicherte muss spätestens einen Werktag nach Ablauf seiner AU in der Praxis vorstellig werden. Der Arzt entscheidet über eine Folgebescheinigung. Das Stichwort lautet „lückenloser Nachweis“ der Arbeitsunfähigkeit. Selbst wenn die Praxis einen Fehler zugestehen würde, ändert das nichts an der Sachlage für den Patienten. 21 Translarna Der Fall: Ein Arzt verschreibt einem Duchenne-Patienten Translarna. Das Medikament dient der Erhaltung der Gehfähigkeit. Zeitgleich verordnet eine andere Praxis demselben Patienten einen elektrischen Rollstuhl, weil er nicht gehfähig ist! Angesichts der exorbitant hohen Kosten für Translarna sorgt dieser Fall für helle Aufregung. Das Problem: Translarna hat nur eine bedingte Marktzulassung. Das Medikament wird von der gesetzlichen Krankenversicherung nur bezahlt, wenn der Duchenne-Patient eine Rest-Gehfähigkeit besitzt, die es zu erhalten gilt. Dies wird nachgewiesen durch einen standardisierten Sechs-Minuten-Gehtest und muss vom behandelnden Arzt entsprechend dokumentiert werden. Tragischerweise hat der Patient im vorliegenden Fall offensichtlich keine Gehfähigkeit mehr – dies legen die fehlende Dokumentationen des ersten Arztes einerseits sowie andererseits die vom zweiten Arzt festgestellte Immobilität nahe. Auch hier ergeben sich möglicherweise Rückforderungsansprüche der Krankenkasse. Häusliche Krankenpflege Der Fall: Ein Arzt verordnet einer MS-Patientin im Rahmen der häuslichen Krankenpflege Kompressionsstrümpfe sowie einen suprapubischen Katheter. Die Krankenkasse genehmigt ersteres und lehnt letzteres ab. Der Anfang der Therapie wird noch bezahlt (Vertrauensschutz), nicht aber die Kosten für den gesamten beantragten Zeitraum. Patientin und Arzt sind natürlich verärgert, die Häusliche-Krankenpflege-Richtlinie lässt aber keinen Spielraum. Das Problem: Voraussetzung für eine Kostenübernahme eines suprapubischen Katheters sind laut Richtlinie die Neuanlage oder Entzündung mit Läsionen der Haut an der Katheteraustrittstelle. Beides lag im konkreten Fall nicht vor. Der suprapubische Katheter wurde vor Jahren angelegt, eine Entzündung liegt nicht vor, lediglich der Hinweis, dass der Katheter leicht nässe und Sekret absondere. Dieses reicht jedoch nach der Richtlinie eindeutig nicht aus, um eine Verordnung zu begründen. Ggf. entsteht hier sogar ein Rückforderungsanspruch der Krankenkasse, ein sogenannter Sonstiger Schaden, gegenüber dem verordnenden Arzt. Übrigens: Eine erneute Verordnung durch den behandelnden Arzt mit derselben Begründung wird die Sachlage nicht ändern. Landesrundschreiben | Oktober 2016 Der Fall: Ein Beispiel für eine unbedarfte und gut gemeinte Tat, die sich plötzlich gegen den Arzt wendet, ist dieser Fall: Die Praxis stellt für einen Langzeiterkrankten eine Folge-AU-Bescheinigung aus. Zwischen dem Ende der AU und der Untersuchung liegen einige Werktage. Die Praxis datiert den Untersuchungstermin (also das Feststellungsdatum) kurzerhand zurück, damit der Patient einen lückenlosen Nachweis über seine AU hat. Eigentor! Das Problem: Der Patient freut sich. Er genießt Vertrauensschutz. Der Arzt allerdings kann in diesem Fall von der Krankenkasse in Haftung genommen werden. Schlimmer noch: Eine AU-Bescheinigung ist eine Urkunde. Eine rückwirkende Datierung könnte im engen juristischen Sinne als Urkundenfälschung gewertet werden, eine Straftat nach dem Strafgesetzbuch. Im Blick Nachträgliche AU-Bescheinigung Auf einen Blick: Das ist neu zum 1. Oktober Was hat sich zum 1. Oktober 2016 für Vertragsärzte und -psychotherapeuten geändert? Einige wichtige Neuerungen haben wir hier zusammengetragen. 22 In Praxis Landesrundschreiben | Oktober 2016 Biomarker Praxis-IT Die Labor-GOP 32097 ist um den Biomarker „Mittregionales Pro-Atriales-Natriuretisches Peptid“ (MR-Pro-ANP) erweitert worden, nachdem die Testgüte im Vergleich mit den bestehenden Biomarkern als nicht unterlegen bewertet Landesrundschreiben Sept. 2016, Seite 24 wurde. Der Kommunikationsdienst D2D ist abgeschaltet und ersetzt durch KV-Connect. u.a. Landesrundschreiben März 2016, Seite 8 Psychotherapie Chronikerbescheinigung Für die Chronikerbescheinigung wird bundesweit ein neues Formular eingesetzt. Statt der kassenindividuellen Vordrucke gibt es jetzt ein einheitliches Muster 55. Seite 29 Der Durchschlag „b“ für das Muster PTV 7 ist abgeschafft und muss nicht mehr an die KV geschickt werden. Landesrundschreiben Sept. 2016, Seite 25 Schmerztherapie Mammographie Für das Aufklärungsgespräch im Rahmen des Mammographie-Screenings ist eine neue GOP 01751 in den EBM Seite 27 aufgenommen worden. Medikationsplan Ärzte sind verpflichtet einen Medikationsplan in Papierform auszustellen, sofern es Patienten mit mindestens drei verordneten Medikamenten wünschen. Die Vergütungsregeln sind für Haus- und Fachärzte unterschiedlich. Seite 24-26 Narkosemanagement Die neuen Anästhesiepauschalen GOP 31841/36841 sind nicht neben der GOP 05370 (Anästhesie und/oder Narkose, bis zu einer Schnitt-Naht-Zeit von 15 Minuten) berechnungsfähig. Seite 24 & Landesrundschreiben Sept., Seite 24 Die neue Qualitätssicherungs-Vereinbarung zur Schmerztherapie bringt mehr Flexibilität und u.a. die Erleichterung, dass antragsstellende Ärzte vorab weniger Patienten- und Untersuchungszahlen nachweisen müssen. Seite 31 Ultraschall Die neue Ultraschall-Vereinbarung bringt u.a. Änderungen bei der Abnahme- und Konstanzprüfung der Ultraschallgeräte sowie bei der Dokumentationsprüfung. Landesrundschreiben Sept. 2016, Seite 28 Sie fragen ― Wir antworten Was andere wissen wollten, ist vielleicht auch für Sie interessant. In dieser Rubrik beantworten wir Fragen, die den Beratern der KV Bremen gestellt wurden. Mailen Sie uns Ihre Fragen an: [email protected] 23 Befundberichte wird. Es wird auf einem selbst ausgestellten Abrechnungsschein abgerechnet. Das Einlesedatum der eGk ist nicht erforderlich. (a1) Krankengeld Gibt es eine GOP für die Ausstellung eines Auszahlungsscheines für Krankengeld? Nein, dies ist mit der Grund- oder Versichertenpauschale abgegolten. (a 2) Schnitt-Naht-Zeit Wie ist die Schnitt-Naht-Zeit für einen Haupteingriff und Simultaneingriff in der Abrechnung zu dokumentieren? Grundsätzlich ist zu jedem Haupteingriff und zu jedem Simultaneingriff ein OPS-Schlüssel und eine gesamte Schnitt-Naht-Zeit (SNZ) zu dokumentieren. Die SNZ gibt die gesamte benötigte Zeit wieder, welche für Haupteingriff und Simultaneingriff benötigt wurde und ist hinter dem Haupteingriff (Feldkennung 5037) anzugeben. (a 2) Nein, diese Scheine brauchen nicht eingereicht werden. Ersatzbelege der Primär- und Ersatzkassen sind vier Quartale in der Praxis aufzubewahren. Es ist unbedingt ein Hinweis in der Abrechnung unter Feldkennung 5009 (freier Begründungstext) anzugeben, warum das Ersatzverfahren angewendet wurde (z. B. Lesegerät defekt). (a 2) In diesem Fall können Sie bis auf weiteres den nächst höheren Wert doku- mentieren. Also zum Beispiel den Wert „61“. (qp) Ersatzverfahren Müssen ambulante Scheine, die im Ersatzverfahren erstellt wurden, mit der Abrechnung eingereicht werden? DMP Ich habe ein Problem beim Eintragen des eGFR Wertes beim DMP Diabetes mellitus Typ 1 und Typ 2. In dem Feld ist eine Zahl vorgesehen, aber das Analyseergebnis lautet z.B. >60ml/ min/1.73m². Wie trage ich das ein? Landesrundschreiben | Oktober 2016 Nein, es ist nicht erforderlich (und auch nicht zulässig), dass für die ausschließliche Befundübermittlung ein neuer Überweisungsschein angefordert In Praxis Benötige ich für die ausschließliche Abrechnung von Befundberichten und/oder schriftlichen Mitteilungen an andere Ärzte oder an Krankenkassen einen Überweisungsschein? Meldungen & Bekanntgaben 24 abrechnung In Kürze Landesrundschreiben | Oktober 2016 Medikationsplan ab dem 1. Oktober: Das sind die Vergütungsregeln für Hausärzte Zum 1. Oktober müssen Ärzte einen Medikationsplan in Papierform ausstellen, sofern es Patienten mit mindestens drei verordneten Medikamenten wünschen. Die Vergütungsregeln sind für Haus- und Fachärzte unterschiedlich. Einzelleistungsvergütung Hausärzte sowie Kinder- und Jugendärzte erhalten ab dem 1. Oktober 2016 eine Einzelleistungsvergütung (GOP 01630) für Patienten, die nicht chronisch krank sind (keine Abrechnung der Chronikerpauschale), aber mindestens drei verordnete systemisch wirkende Medikamente dauerhaft – über einen Zeitraum von mindestens 28 Tagen – anwenden. Die GOP 01630 wird einmal im Jahr als Zuschlag zur Versichertenpauschale 03000/04000 gezahlt, wenn der Arzt einen Medikationsplan erstellt hat. Etwaige Aktualisierungen sind damit abgegolten. Die GOP 01630 ist mit 39 Punkten (4,07 Euro) bewertet und wird extrabudgetär bezahlt. Der Zuschlag kann je Patient einmal im Krankheitsfall von einem Vertragsarzt abgerechnet werden. Zuschlag zur Chronikerpauschale Für alle chronisch kranken Patienten gibt es pauschal einen Zuschlag zur Chronikerpauschale, unabhängig davon, ob für den Patienten ein Medikationsplan zu erstellen beziehungsweise zu aktualisieren ist. Der Zuschlag wird leistungsunabhängig einmal im Behandlungsfall gezahlt, d.h. Ärzte erhalten den Zuschlag, unabhängig davon, ob sie für den Patienten einen Plan erstellt oder aktualisiert haben. Der Zuschlag (GOP 03222/04222) ist mit 10 Punkten (ca. 1,04 Euro) bewertet und wird extrabudgetär bezahlt. Der Zuschlag der Hausärzte (GOP 03222) ist nicht berechnungsfähig, wenn in demselben Behandlungsfall der hausärztlich geriatrische Betreuungskomplex (GOP 03362) abgerechnet wird. Dieser vergütet bereits die Erstellung und/oder Aktualisierung eines Medikationsplans. Der Zuschlag (GOP 03222/04222) ist nicht berechnungsfähig, wenn im Krankheitsfall schon die Einzelleistung (GOP 01630) berechnet wurde. Der Zuschlag wird von der Kassenärztlichen Vereinigung unter Beachtung der Abrechnungsausschlüsse automatisch zugesetzt. Grundsätzliche Informationen zum Medikationsplan (aus Bundesmantelvertrag) Vertragsärzte stellen einen Medikationsplan in Papierform aus, sofern der Versicherte mindestens drei verordnete systemisch wirkende Medikamente anwendet und einen Medikationsplan wünscht. Hausärzte sind zum Ausstellen von Medikationsplänen verpflichtet, Vertragsärzte der fachärztlichen Versorgung nur dann, wenn der Versicherte keinen Hausarzt hat. Der erstausstellende Arzt ist zur weiteren Aktualisierung verpflichtet. Aktualisierungen durch andere Ärzte sind ebenfalls möglich. Laut Gesetz können auch Apotheker den Plan auf Wunsch des Versicherten aktualisieren. Fragen zur Abrechnung isabell a schweppe 0421.34 04–300 | [email protected] daniel a scheglow 0421.34 04–315 | [email protected] Fragen zur Verordnung: michael schna ars 0421.34 04–154 | [email protected] Bei der Erstellung des Medikationsplanes hat der Vertragsarzt grundsätzlich die Medikamente einzubeziehen, die er selbst verordnet hat. Andere Arzneimittel führt er auf, sofern er davon ausreichend Kenntnis hat. Dies können auch nicht verschreibungspflichtige Medikamente sein. Weitere Infos und FAQ: Landesrundschreiben Juli 2016, Seite 22-27 25 abrechnung Zum 1. Oktober müssen Vertragsärzte einen Medikationsplan in Papierform ausstellen, sofern es Patienten mit mindestens drei verordneten Medikamenten wünschen. Die Vergütungsregeln sind für Haus- und Fachärzte unterschiedlich. Die Vergütung kann als Zuschlag (GOP 01630) abgerechnet werden zur Zusatzpauschale Onkologie der Fachgruppen Chirurgie, Gynäkologie, HNO, Dermatologie, Internisten mit Schwerpunkt (SP) Gastroenterologie und SP Pneumologie, MKG und Urologie (07345, 08345, 09345, 10345, 13435, 13675, 15345 und 26315) [Internisten mit SP Hämatologie/ Onkologie erhalten anstelle einer Einzelleistungsvergütung einen entsprechend höheren Zuschlag auf die Grundpauschale (siehe Tabelle)] zur GOP 30700 in der Schmerztherapie zur Zusatzpauschale für die Behandlung eines Transplantatträgers (GOP 13437, 13561, 13601 und 13677) Der Zuschlag beträgt jeweils 39 Punkte (ca. 4,07 Euro) und wird extrabudgetär bezahlt. Der Zuschlag kann je Patient einmal im Krankheitsfall (= einmal in vier Quartalen) von einem Vertragsarzt abgerechnet werden. Zuschlag zur Grundpauschale Viele Facharztgruppen erhalten einen Zuschlag zur fachärztlichen Grundpauschale. Mit dem Zuschlag wird die gegebenenfalls erforderliche Erstellung eines Medikationsplans und dessen Aktualisierung vergütet. Der Zuschlag wird leistungsunabhängig einmal im Behandlungsfall gezahlt, d.h. Ärzte erhalten den Zuschlag unabhängig davon, ob sie für den Patienten einen Plan erstellt oder aktualisiert haben. Die Höhe des Zuschlags ist je nach Fachgruppe unterschiedlich hoch: Fachgruppen, die viele Medikamente verordnen und deshalb öfter einen Plan aktualisieren oder ausstellen werden, erhalten einen höheren Zuschlag als Fachgruppen mit wenigen Verordnungen. (Fachgruppen, die keine oder sehr wenige Medikamente verordnen, erhalten aufgrund der anteilsmäßig geringen Verordnungen keinen Zuschlag). Die Vergütung ist extrabudgetär. Der Zuschlag wird von der KV unter Beachtung der Abrechnungsausschlüsse automatisch zugesetzt – allerdings nicht, wenn im Krankheitsfall schon die Einzelleistung (GOP 01630) abgerechnet wurde. Landesrundschreiben | Oktober 2016 Einzelleistungsvergütung Fachärzte erhalten für onkologische Patienten, Schmerzpatienten sowie Patienten mit einer Organtransplantation eine Einzelleistungsvergütung (GOP 01630), wenn sie die fachgruppenspezifische Zusatzpauschale Onkologie, die GOP 30700 beziehungsweise die fachgruppenspezifische Zusatzpauschale für die Behandlung eines Transplantationsträgers abrechnen. In Kürze Medikationsplan ab dem 1. Oktober: Das sind die Vergütungsregeln für Fachärzte GOP Bewertung in Euro Anästhesist (05210 bis 05212) 05227 0,31 € Augenarzt (06210 bis 06212) 06227 0,21 € Chirurg (07210 bis 07212) 07227 0,21 € Gynäkologe (08210 bis 08212) 08227 0,21 € Hals-Nasen-Ohrenarzt (09210 bis 09212) 09227 0,21 € Hautarzt (10210 bis 10212) 10227 0,21 € Internist ohne SP (13210 bis 13212) 13227 0,94 € 26 Internist mit SP Angiologie (13290 bis 13292) 13297 0,21 € In Kürze Internist mit SP Endokrinologie (13340 bis 13342) 13347 0,31 € Internist mit SP Gastroenterologie (13390 bis 13392) 13397 0,21 € Landesrundschreiben | Oktober 2016 Facharzt Grundpauschale Zuschlag zur Grundpauschale (einmal im Behandlungsfall) Internist mit SP Hämatologie/Onkologie (13490 bis 13492) 13497 0,94 € Internist mit SP Kardiologie (13540 bis 13542) 13547 0,21 € Internist mit SP Nephrologie (13590 bis 13592) 13597 0,94 € Internist mit SP Pneumologie (13640 bis 13642) 13647 0,63 € Internist mit SP Rheumatologie (13690 bis 13692) 13697 0,63 € Kinder- und Jugendpsychiater (14210 und 14211) 14217 0,21 € Neurologe, Neurochirurg (16210 bis 16212) 16218 0,63 € Orthopäde (18210 bis 18212) 18227 0,21 € Phoniater, Pädaudiologen (20210 bis 20212) 20227 0,21 € Psychiater (21210 bis 21212) 21227 0,63 € Nervenheilkunde, Neurologie und Psychiatrie (21213 bis 21215) 21228 0,63 € Psychosomatiker (22210 bis 22212) 22219 0,21 € Urologe (26210 bis 26212) 26227 0,21 € Physikalische und rehabilitative Medizin (27210 bis 27212) 27227 0,21 € Schmerztherapeut (30700) 30701 0,94 € Fragen zur Abrechnung daniel a scheglow 0421.34 04–315 | [email protected] isabell a schweppe 0421.34 04–300 | [email protected] Fragen zur Verordnung: michael schna ars 0421.34 04–154 | [email protected] Grundsätzliche Informationen zum Medikationsplan (aus Bundesmantelvertrag) Vertragsärzte stellen einen Medikationsplan in Papierform aus, sofern der Versicherte mindestens drei verordnete systemisch wirkende Medikamente anwendet und einen Medikationsplan wünscht. Hausärzte sind zum Ausstellen von Medikationsplänen verpflichtet, Vertragsärzte der fachärztlichen Versorgung nur dann, wenn der Versicherte keinen Hausarzt hat. Der erstausstellende Arzt ist zur weiteren Aktualisierung verpflichtet. Aktualisierungen durch andere Ärzte sind ebenfalls möglich. Laut Gesetz können auch Apotheker den Plan auf Wunsch des Versicherten aktualisieren. Bei der Erstellung des Medikationsplanes hat der Vertragsarzt grundsätzlich die Medikamente einzubeziehen, die er selbst verordnet hat. Andere Arzneimittel führt er auf, sofern er davon ausreichend Kenntnis hat. Dies können auch nicht verschreibungspflichtige Medikamente sein. Weitere Infos und FAQ: Landesrundschreiben Juli 2016, Seite 22-27 abrechnung isabell a schweppe 0421.34 04–300 | [email protected] Die Leistung können der Programmverantwortliche Arzt sowie von ihm beauftragte Ärzte des Mammographie-Screening-Programms abrechnen. Beauftragte Ärzte müssen berechtigt sein, mindestens eine der Gebührenordnungspositionen 01750 bis 01759 abzurechnen. abrechnung Psychologische Psychotherapeuten können Samstagssprechstunde abrechnen petra bentzien 0421.34 04–165 | [email protected] isabell a schweppe 0421.34 04–300 | [email protected] Auch Psychologische Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten haben Anspruch auf die Vergütung einer Samstagssprechstunde nach der GOP 01102. Rückwirkend zum 1. April 2005 wird die GOP 01102 (Inanspruchnahme des Vertragsarztes an Samstagen zwischen 7:00 und 14:00 Uhr) in die Nr. 5 der Präambel zum EBM-Abschnitt 23.1 aufgenommen. abrechnung Gelbes Untersuchungsheft ist da und kann abgeholt werden isabell a schweppe 0421.34 04–300 | [email protected] daniel a scheglow 0421.34 04–315 | [email protected] Die überarbeiteten Hefte zur Dokumentation von Früherkennungsuntersuchungen bei Kindern („gelbes Heft“) sind vorrätig und können ab sofort zu den bekannten Öffnungszeiten in der KV Bremen sowie in der Geschäftsstelle Bremerhaven abgeholt werden. Da die neu gefasste Kinder-Richtlinie zum 1. September in Kraft getreten ist, allerdings die neuen Leistungsbereiche (Screening auf Mukoviszidose) noch nicht im EBM aufgenommen wurde, empfiehlt die Kassenärztliche Bundesvereinigung folgendes Vorgehen: Ärzte führen bis zur EBM-Anpassung die KinderUntersuchungen nach den derzeit gültigen Regelungen durch, dokumentieren diese aber bereits im neuen Gelben Heft. Bei Kindern, die über ein „altes“ Gelbes Heft verfügen, ändert sich nichts; dieses kann selbstverständlich weitergeführt werden. Landesrundschreiben | Oktober 2016 0421.34 04–315 | [email protected] Die GOP 01751 kann je vollendete 5 Minuten bis zu dreimal im Krankheitsfall berechnet werden. Die Leistung ist mit 6,23 Euro bewertet und wird außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung vergütet. In diesem Zusammenhang wird in der GOP 01750 der obligate Leistungsinhalt „Ergänzende ärztliche Aufklärung“ gestrichen. In Kürze daniel a scheglow Für das Aufklärungsgespräch im Rahmen des Mammographie-Screenings wird zum 1. Oktober 2016 eine neue GOP 01751 in den EBM aufgenommen (Abschnitt 1.7.3.). 27 MammographieScreening: Aufklärungsgespräch jetzt im EBM abrechnung Patientenadaptiertes Narkosemanagement auch als Zentrumsleistung daniel a scheglow 0421.34 04–315 | [email protected] isabell a schweppe 0421.34 04–300 | [email protected] Die zum 1. Juli 2016 eingeführten Pauschalen für das patientenadaptierte Narkosemanagement (GOP 31840 und 31841) können auch als Zentrumsleistung über die GOP 31840Z und 31841Z abgerechnet werden. abrechnung 28 In Kürze Hausarztwechsel: „H“-Suffix bei Chronikerpauschalen nur im ersten Quartal anschreiben Landesrundschreiben | Oktober 2016 isabell a schweppe 0421.34 04–300 | [email protected] daniel a scheglow 0421.34 04–315 | [email protected] Bei einem „Hausarztwechsel“ sind die Chronikerpauschalen nach der GOP 03220/03221 (Hausärzte) bzw. GOP 04420/04421 (Kinderärzte) nur im ersten Quartal mit einem „H“ (GOP 03220H/03221H bzw. 04420H/04421H) zu kennzeichnen. Diese Kennzeichnung dient dazu die stattgefundenen Kontakte der Vorgängerpraxis zu dokumentieren. In den Folgequartalen werden die Chronikerpauschalen ohne H-Kennzeichnung angeschrieben. abrechnung Fachfremde Leistungen: Ein-Prozent-Regelung in der Gynäkologie Die Behandlung von männlichen Patienten durch Gynäkologen ist grundsätzlich fachfremd. Aufgrund vermehrter und anhaltender Nachfragen führt die KV Bremen eine Ein-Prozent-Toleranzgrenze für die Mitbehandlung von Infektionen und das Impfen von Männern durch Gynäkologen ein. Bei der Mitbehandlung von Männern durch Gynäkologen sind folgende Regelungen zu beachten: Zum Fachgebiet der Gynäkologen gehören lediglich die Behandlung des männlichen Mammakarzinoms und die Mammasonographie. Eine weitere Ausnahme ist die Behandlung im Ärztlichen Bereitschaftsdienst und bei Transsexualität. Ergänzend zu den genannten Ausnahmefällen hat der Vorstand der KV Bremen nun den Beschluss gefasst, dass die Mitbehandlung von Infektionen und das Impfen von Männern bei Gynäkologen grundsätzlich als fachfremd zu bewerten ist, jedoch künftig im Einzelfall akzeptiert wird, sofern der Anteil dieser fachfremden Behandlungsfälle ein Prozent der Gesamtbehandlungsfälle pro Quartal nicht überschreitet. Fälle, die im Bereitschaftsdienst, bei Transsexualität, beim männlichen Mammakarzinom behandelt werden oder bei denen eine Mammasonographie vorgenommen wird, werden nicht in die Ein-Prozent-Regelung einbezogen. daniel a scheglow 0421.34 04–315 | [email protected] isabell a schweppe 0421.34 04–300 | [email protected] Im Rahmen der künstlichen Befruchtung ist die Behandlung des Ehemannes mit der Abrechnung der Beratung nach GOP 08521 über den Behandlungsschein der Ehefrau abgegolten und rechtfertigt nicht das zusätzliche Abrechnen einer Grundpauschale über den Ehemann. abrechnung Stuhltest iFOBT kann noch nicht abgerechnet werden isabell a schweppe 0421.34 04–300 | [email protected] daniel a scheglow 0421.34 04–315 | [email protected] Die Untersuchung auf nicht sichtbares Blut im Stuhl mit einem quantitativen immunologischen Test (iFOBT) ist in den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung aufgenommen worden. Allerdings können Vertragsärzte die iFOBT noch nicht abrechnen, weil die Vergütung im EBM nicht geregelt ist. Das soll spätestens bis zum 31. März 2017 der Fall sein. Bis dahin wird die Untersuchung auf occultes Blut im Stuhl wie bisher nach Guajak-basiertem Test über die GOP 01734 abgerechnet. Sobald die Einzelheiten zur Vergütung der neuen Leistung und zur Anpassung des EBM feststehen, werden wir Sie rechtzeitig informieren. formul are Auf der neuen Bescheinigung geben Ärzte künftig nur noch die Dauerdiagnose/n an und vermerken, seit wann der Versicherte wegen dieser Erkrankung ständig in Behandlung ist und ob diese weiterhin erforderlich ist. Der Ausfüllbereich für die Krankenkassen ist gänzlich weggefallen. honor ar Weiterbildungsassistenten: Förderung bis Ende November beantragen Krankenkassen und KV Bremen haben sich auf die förderfähigen Facharztgruppen für die KV-Region Bremen verständigt. Dabei handelt es sich um Dermatologen (2 Bremerhaven), Neurologen (je 1 Bremen und Bremerhaven), Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie (je 1 Bremen und Bremerhaven) sowie Fachärzte für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie (2 Bremen oder Bremerhaven). Anträge müssen bis spätestens 30. November bei der KV Bremen eingegangen sein. Weitere Details entnehmen Sie der Vereinbarung, die Sie auf der Homepage der KV Bremen finden: www.kvhb.de/wba-foerderung marion bünning 0421.34 04–341 | [email protected] Sollten diese ausgeschriebenen Förderstellen nicht durch Weiterbildungsassistenten besetzt werden können, sind nachnachrangig diese Facharztgruppen förderfähig: Frauenärzte, Kinderärzt und Augenärzte verordnung Verordnungsverbot bei Frühförderung beachten michael schna ars 0421.34 04–154 | [email protected] Während der Frühförderung mit Komplexleistungen dürfen keine Heilmittel verordnet werden. Nach Auskunft der Bremer Kassen wird dieser Verordnungsausschluss (§ 6 Abs. 3 d. HeilM-RL) oftmals missachtet. Regress-Anträge der Kostenträger sind daher nicht auszuschließen. Der Verzicht auf das zusätzliche Rezept schont wiederum das Heilmittel-Budget der Praxis. Nach der Heilmittel-Richtlinie (HeilM-RL) ist die zusätzliche Verordnung von Krankengymnastik, Ergotherapie oder Logopädie für Kinder in dieser Zeit ausgeschlossen. Landesrundschreiben | Oktober 2016 0421.34 04–154 | [email protected] Das neue Muster ist auch in den Praxisverwaltungssystemen hinterlegt. Es kann elektronisch ausgefüllt oder per Blankoformularbedruckung erstellt werden. Ärzte, die die Blankoformularbedruckung nutzen, erhalten das neue Muster mit dem Quartalsupdate. Vorder- und Rückseite des Musters werden dann auf eine DIN-A5-Seite gedruckt. In Kürze michael schna ars Seit dem 1. Oktober gibt es neue Vordrucke für die Chronikerbescheinigung. Das nun bundesweit einheitliche Formular (Muster 55) geben dann nicht mehr die Krankenkassen aus, sondern die Vertragsärzte halten es in ihrer Praxis vor. 29 Neue Chronikerbescheinigung wird nicht mehr von Kassen ausgegeben fortbildung Fortbildungspunkte automatisch an die KV senden lassen barbara frank 0421.34 04–340 | [email protected] Im Mitgliederportal der Ärztekammer Bremen können Ärzte unter dem neuen Punkt „Datenweitergabe“ ihre Fortbildungspunkte automatisch an die KV übertragen lassen. Dies betrifft: Mitteilung über die Ausstellung eines Fortbildungszertifikats und/oder Übermittlung aller von Ihnen absolvierten Fortbildungsthemen inkl. der vergebenen Punkte zur Prüfung der Fortbildungsverpflichtung für Qualitätssicherungsvereinbarungen oder Selektivverträge (z.B. für DMP, Hausarztvertrag oder auch Onkologie, Akupunktur, Aktualisierung Strahlenschutz) Die Zustimmung zur Weiterleitung wird über ein Häkchen erteilt, das jederzeit widerrufen werden kann. Weitere Informationen dazu unter: www.aekhb.de/aerzte/fortbildung/2/4/index.html www.aekhb.de/data/mediapool/ae_fb_datenweitergabe_kv.pdf 30 In Kürze fortbildung Landesrundschreiben | Oktober 2016 KV Bremen wird weiter über Fristen bei der Fortbildung informieren barbara frank 0421.34 04–340 | [email protected] Die KV Bremen wird aus Servicegründen weiterhin Ärzte und Psychotherapeuten vor Ablauf ihres individuellen Nachweiszeitraums über die Frist informieren. Die KBV hat die Regelung zur Fortbildungsverpflichtung der Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten zum 1. Oktober 2016 angepasst. Die wichtigsten Änderung ist, dass KVen nicht mehr verpflichtet sind, ihre Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten mindestens drei Monate vor Ablauf ihres individuellen Nachweiszeitraums darauf hinzuweisen, dass die Versäumnis der Frist mit einer Honorarkürzung gem. § 95d Abs. 3 Satz 4 SGB V verbunden ist. fortbildung Seminar zur Hypertonieschulung in der Arztpraxis Die KV Bremen bietet im zweiten Halbjahr 2016 eine Fortbildungsveranstaltung zum Thema Hypertonieschulung in der Arztpraxis an. Seminar: ZI Behandlungs- und Schulungsprogramm für Patienten mit Hypertonie Samstag, 05.11.2016 09.00-17.00 Uhr (Ärzte bis 13.00 Uhr und MFA bis 17.00 Uhr) Mittwoch, 09.11.2016 09.00-17.00 Uhr (MFA) Seminarablauf: 1. Teiltermin für den Arzt, Teilnahme von MFA an beiden Terminen. Veranstaltungsort: Kassenärztliche Vereinigung Bremen, Schwachhauser Heerstr. 26/28, 28209 Bremen, Vortragssaal olga fabrizius 0421.34 04–339 | [email protected] Die Teilnahmegebühr beträgt pro Person 169,00 Euro. Eine Anmeldung zum Seminar ist unbedingt erforderlich. Bei Interesse faxen Sie uns bitte den beiliegenden Anmeldebogen zurück. Die Anmeldung ist verbindlich. Nach Eingang der Anmeldung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung. Eine schriftliche Abmeldung bis zwei Wochen vor Seminarbeginn ist kostenlos. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die volle Seminargebühr erhoben. genehmigungen Neue QS-Vereinbarung für die Schmerztherapie tritt in Kraft kr ankenk a ssen Barmer GEK und Deutsche BKK fusionieren: Wichtige Hinweise für die Praxis Zum 1. Januar 2017 schließen sich die Barmer GEK und die Deutsche BKK zusammen. Die neue Kasse heißt dann Barmer. Hier einige wichtige Informationen für die Praxis im Überblick: Alle DMP- Teilnehmer bleiben durchgehend im Behandlungsprogramm eingeschrieben. Aufgrund der Fusion sind keine Neueinschreibungen der DMPTeilnehmer erforderlich. Versicherte der Deutschen BKK können in den KV-Hausarztvertrag eingeschrieben werden und ab dem 1. Januar 2017 daran teilnehmen. Die Einschreibepauschale für die Versicherten der Deutschen BKK ist die GOP 99250. christin rösner 0421.34 04–356 | [email protected] Die Versicherten der Deutschen BKK werden erst ab dem 1. Mai 2017 mit neuen Versicherungskarten ausgestattet. Bis dahin gelten die vorhandenen Karten mit dem Institutionskennzeichen (IK) der Deutschen BKK als Versicherungsnachweis. Landesrundschreiben | Oktober 2016 Die QS-Vereinbarung sowie das angepasste Antragsformular finden Sie auf der KV-Homepage unter www.kvhb.de/genehmigungen In Kürze 0421.34 04–330 | [email protected] 31 cl audia hanschke Eine geänderte Qualitätssicherungsvereinbarung (QS) Schmerztherapie tritt zum 1. Oktober 2016 in Kraft. Die Änderungen bringen etwas mehr Flexibilität und einige Erleichterungen, im Einzelnen: Die Anforderungen an die fachliche Befähigung wurden an die aktuellen Vorgaben der Zusatzweiterbildung „Spezielle Schmerztherapie“ angepasst (insbesondere eine Absenkung der vorab nachzuweisenden Patienten- beziehungsweise Untersuchungszahlen). Das bisher obligatorische Eingangskolloquium vor der SchmerztherapieKommission entfällt, wenn die (mündliche) Prüfung für Zusatzweiterbildung „Spezielle Schmerztherapie“ nicht länger als 48 Monate zurückliegt. Einführung einer Initialprüfung bei Neuerteilung einer Genehmigung (12 Fälle aus den ersten vier Abrechnungsquartalen) Die Vorgabe zur schmerztherapeutischen Sprechstunde (an vier Tagen pro Woche mit mindestens vier Stunden) bezieht sich künftig auf die schmerztherapeutische Einrichtung: Schmerztherapeuten können künftig an einem Tag beispielsweise zwei spezielle Sprechstunden in ihrer Hauptbetriebsstätte und die anderen zwei in einer Zweigpraxis anbieten. Es entfällt die Verpflichtung zur Benennung derjenigen Patienten an die KV Bremen, die sich mehr als zwei Jahre in der schmerztherapeutischen Behandlung befinden. In Zukunft kann die KV Bremen solche Angaben vom Arzt fordern und ggf. ein Kolloquium durchführen. Bei guten Ergebnissen endet die Stichprobenprüfung: Die Prüfungen werden automatisch beendet, wenn in einem Zwei-Jahres-Zeitraum die bundesweite Beanstandungsrate <= 10 % liegt (bei 90% oder mehr Ergebnismitteilungen aus allen KVen). verschiedenes Ärzte und Psychotherapeuten für Angestellten-Ausschuss gesucht oltmann willers 0421.34 04–150 | [email protected] Die KV Bremen richtet einen Beratenden Fachausschuss für angestellte Ärzte/Psychotherapeuten ein. Für dieses Gremium werden angestellte KV-Mitglieder gesucht, die in der Selbstverwaltung mitwirken wollen. Der Beratende Fachausschuss berät den Vorstand der KV Bremen in Angelegenheiten, die angestellte Ärzte und Psychotherapeuten betreffen. Der Ausschuss wird so besetzt, dass die Interessen der angestellten Hausärzte, Fachärzte und Psychotherapeuten angemessen vertreten sind. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Haben Sie Fragen? Dann wenden Sie sich an Herrn Oltmann Willers. 32 verschiedenes In Kürze Praxen können sich im Stadtführer „Barrierefreies Bremen“ eintragen lassen Landesrundschreiben | Oktober 2016 brenda bernin 0421.1786 4773 | [email protected] Der Stadtführer „Barrierefreies Bremen – Informationen für Alle“ bietet auf der Seite www.bremen.de/barrierefrei detaillierte Informationen über die Zugänglichkeit und Nutzbarkeit verschiedenster Einrichtungen in Bremen. Auch Praxen können sich eintragen lassen. Dazu kommt ein geschultes Erheberteam in die Praxis und nimmt nach Absprache relevante Daten auf, die anschließend im Internet einsehbar sind. Dabei geht nicht um eine Bewertung der Praxen, sondern um eine Darstellung des Ist-Zustandes, wie die Organisatoren des Stadtführerprojekt betonen. Das Angebot ist für Praxen kostenlos. Ein dankbares Publikum wartet auf Sie! Wir sorgen für die Räumlichkeiten. Wir sorgen für bis zu 150 Zuhörer. Sie halten den Vortrag. Seit 2007 können niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten sich und ihr Fachgebiet im Rahmen der Vortragsreihe „KV: hautnah“ einem interessierten Laienpublikum vorstellen. Ist das auch etwas für Sie? Dann rufen Sie einfach an: 0421/3404-146 Zahlungstermine und Zahlungsmodus 2017 1. Abschlagszahlung Restzahlung 2. Abschlagszahlung 4. Abschlagszahlung 3. Abschlagszahlung 1 / 2017 3 / 2016 1 / 2017 4 / 2016 1 / 2017 1. Abschlagszahlung Restzahlung 2. Abschlagszahlung 4. Abschlagszahlung 3. Abschlagszahlung 2 / 2017 4 / 2016 2 / 2017 1 / 2017 2 / 2017 1. Abschlagszahlung Restzahlung 2. Abschlagszahlung 4. Abschlagszahlung 3. Abschlagszahlung 3 / 2017 1 / 2017 3 / 2017 2 / 2017 3 / 2017 1. Abschlagszahlung Restzahlung 2. Abschlagszahlung 4. Abschlagszahlung 3. Abschlagszahlung 4 / 2017 2 / 2017 4 / 2017 3 / 2017 4 / 2017 1 / 2017 12.01.2017 ca. 24.01.2017 21.02.2017 01.03.2017 23.03.2017 2 / 2017 13.04.2017 ca. 24.04.2017 24.05.2017 01.06.2017 22.06.2017 3 / 2017 13.07.2017 ca. 24.07.2017 24.08.2017 04.09.2017 25.09.2017 4 / 2017 12.10.2017 ca. 24.10.2017 23.11.2017 04.12.2017 20.12.2017 Abschlagszahlung: gemäß Abrechnungsrichtlinien der KVHB § 7 Restzahlung: Netto-Honorar des Quartals abzüglich Abschlagszahlungen und ggf. weiterer Abzüge martina prange 0421.34 04-132 | [email protected] Falls keine festen Abschlagszahlungen geleistet werden, gilt der genannte Restzahlungstermin. Impressum Herausgeberin: Kassenärztliche Vereinigung Bremen, Schwachhauser Heerstraße 26/28, 28209 Bremen, Tel.: 0421.34 04-0 | v. i. S. d. P.: Dr. Jörg Hermann | Redaktion: Christoph Fox (RED) | Autoren dieser Ausgabe: Christoph Fox, Dr. Jörg Hermann, Insa Lohmann, Dr. Gerhard Vogt, Florian Vollmers | Abbildungsnachweise: kebox - Fotolia (S. 01); Gabriele Rohde - Fotolia (S. 01, 08), mitrija - Fotolia (S. 10); drubig-photo - Fotolia (S. 11); privat (S. 12 und 14); Eisenhans Fotolia (S. 16); WifOR (S. 17); djama - Fotolia (S. 20); lightpoet - Fotolia (S. 32); | Redaktion: siehe Herausgeberin, Tel.: 0421.34 04-328, E-Mail: [email protected] | Gestaltungskonzept: oblik visuelle kommunikation | Druck: BerlinDruck GmbH + Co KG | Vertrieb: siehe Herausgeberin Das Landesrundschreiben erscheint achtmal im Jahr als Informationsmedium für die Mitglieder der Kassenärztlichen Vereinigung Bremen. Abdruck nur mit Genehmigung der Herausgeberin. Gezeichnete Artikel geben nicht unbedingt die Meinung des Herausgebers wieder. Wenn aus Gründen der Lesbarkeit die männliche Form eines Wortes genutzt wird („der Arzt“), ist hiermit selbstverständlich auch die weibliche Form („die Ärztin“) gemeint. Das Landesrundschreiben enthält Informationen für den Praxisalltag, die auch für nichtärztliche Praxismitarbeiter wichtig sind. Bitte ermöglichen Sie Ihren Mitarbeitern den Einblick in diese Ausgabe. Landesrundschreiben | Oktober 2016 Zahlungstermin = Belastungstermin Konto KVHB Service Quartal 33 Bezugsquartal Honorarbericht für das Quartal 2/2016 34 In Zahlen 2/2016 war ein gutes Quartal: Fast alle Fachgruppen liegen im Plus. Die Hausärzte insgesamt haben einen Anstieg von 6,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahresquartal, die Fachärzte 5,6 Prozent. Die Psychotherapeuten schneiden sogar erstmals seit Jahren zweistellig ab. Landesrundschreiben | Oktober 2016 Für das 2. Quartal 2016 ergibt sich ein Honorarplus von 6,7 Prozent gegenüber dem Vorjahresquartal. Der hausärztliche Versorgungsbereich schneidet mit einem Plus von 6,5 Prozent besser ab als die Fachärzte mit 5,6 Prozent. Unter anderem haben die bestehenden Hausarztverträge und neuen Versorgungsverträge mit der AOK Bremen/Bremerhaven, hkk, Bahn BKK und TK mit einem Anstieg von 604.000 Euro im Vergleich zum Vorjahresquartal zu dieser positiven Honorarentwicklung beigetragen. Vor dem Hintergrund der Nachvergütung Psychotherapie (siehe Landesrundschreiben Oktober 2015 und April 2016) und der damit verbundenen Bereinigung der fachärztlichen morbiditätsbedingten Gesamtvergütung wurde bei der Ausschüttung im fachärztlichen Versorgungsbereich vorsichtiger kalkuliert. Die Fallzahlen sind im hausärztlichen Versorgungsbereich um 3,3 Prozent und bei den Fachärzten um 5,1 Prozent gestiegen. Die Psychotherapeuten haben ein Honorarplus von 14,3 Prozent und einen moderaten Fallzahlanstieg von 3,7 Prozent. Grund für das Plus ist unter anderem die Neubewertung der antragspflichtigen Psychotherapien sowie die Einführung eines Strukturzuschlags. Bei den Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) ergibt sich ein Honorarplus von 8,8 Prozent. Die Fallzahlen sind hier allerdings auch um 5,2 Prozent gestiegen. Honorar-Grunddaten Die Morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV) im 2. Quartal 2016 beträgt 66,2 Mio. Euro (inklusive FKZ-Saldos in Höhe von 12,9 Mio. Euro). Davon entfallen auf den hausärztlichen Versorgungsbereich 21,2 Mio. Euro, auf den fachärztlichen Versorgungsbereich 36,8 Mio. Euro und auf den Bereich Labor 8,2 Mio. Euro. Weil die MGV in der Höhe begrenzt ist, muss die KV gegebenenfalls Quoten bilden. Die Quoten im Einzelnen finden Sie in der Abbildung auf Seite 42. Durch nicht ausgeschöpftes RLV konnten die Quoten für das RLV-Überschrei- tungsvolumen bei Hausärzten und Fachärzten jeweils auf 40 Prozent gestützt werden. Bei den Hausärzten wurden die Quoten für die Hausärztliche geriatrische Versorgung (50 Prozent), die Palliativmedizinische Versorgung (100 Prozent), die Sozialpädiatrische Beratung (100 Prozent) und für die Vergütung multimorbider Patienten (50 Prozent) angehoben. Bei den Fachärzten waren es die Quoten für Pathologische Leistungen bei Auftrag (65 Prozent), die Sehschule (100 Prozent) und die Praxisklinische Betreuung II (90 Prozent). Ab dem 3. Quartal 2015 unterliegen die Narkosen im Zusammenhang mit zahnärztlichen und MKG-chirurgischen Eingriffen bei Patienten mit mangelnder Kooperationsfähigkeit bei geistiger Behinderung und/oder schwerer Dyskinesie keiner Budgetierung mehr. In beiden Versorgungsbereichen werden dringende Besuche aufgrund einer Honorarvereinbarung mit den Krankenkassen ebenfalls zu 100 Prozent vergütet. Außerdem werden ab dem 1. Quartal 2016 Leistungen der Pädaudiologie/Phoniatrie und Allergologie gefördert. Die extrabudgetäre Gesamtvergütung (EGV) lag im 2. Quartal 2016 bei 47,5 Mio. Euro. Über alle Versorgungsbereiche ist die EGV im Vergleich zum Vorjahresquartal um 9,7 Prozent gestiegen. Der fachärztliche Versorgungsbereich konnte aus dem neu eingeführten extrabudgetären Zuschlag für die Pauschale fachärztliche Grundversorgung (PFG) 378.000 Euro (inkl. Psychotherapeuten und Fachärzte im MVZ) generieren. Für die im hausärztlichen Versorgungsbereich ebenfalls neu eingeführten ärztlich angeordneten Hilfeleistungen (Nichtärztliche Praxisassistenten) wurden wieder deutlich weniger angefordert, nämlich 86.000 Euro (inkl. Hausärzte im MVZ). Arztgruppen-Analyse Das Honorarplus der Anästhesisten wird insbesondere durch die Entwicklung im Bereich der Schmerztherapie (+15,6 Prozent) getragen. Die Anzahl der Ärzte hat sich um eine Stelle im Vergleich zum Vorjahresquartal verringert. ENT WICKLUNG DER BRUT TOHONOR ARE Hausärzte Fachärzte Psychotherapeuten MVZ 2/2016 28.001.239 € 67.395.674 € 8.046.572 € 11.549.546 € 2/2015 26.303.133 € 63.822.895 € 7.041.133 € 10.615.608 € Entwicklung zum Vorjahresquartal + 6,5 % + 5,6 % + 14,3 % + 8,8 % HONOR AR- GRUNDDATEN Verteilte morbiditätsbedingte Gesamtvergütung: 66,2 Mio. € qzv qzv 267.818 € bereitstellungsvolumen ag ohne rlv In Zahlen Hausärzte 3.859.015 € 35 Fachärzte 3.110.505 € 6.289 € bereitstellungsvolumen 6.574.110 € 1.965.507 € rlv rlv 21.866.455 € 16.335.231 € Vergütungsanteile 1+60+39 1+79+20 1+7+92 1++5346 Fachärzte Hausärzte sok sok 0,9% 1,2 % extrabudgetär extrabudgetär 40,4 % 24,3 % mgv mgv 58,4 % 74,8 % Psychotherapeuten MVZ sok 1,3 % sok mgv 1,3 % 7,6 % extrabudgetär 53,2 % mgv extrabudgetär 91,1 % 45,6 % Landesrundschreiben | Oktober 2016 ag ohne rlv ARZTGRUPPEN-ANALYSE % = Vergleich zum Vorjahresquartal anästhesisten MGV +7,5 % MGV+EGV+SOK +4,0 % Fallzahlen +6,1 % Ø Bruttohonorar 63.738 € Ø Fallwert 193,34 € 36 dermatologen In Zahlen Landesrundschreiben | Oktober 2016 Bei den Augenärzten kommt der Honorarzuwachs im gesamten Bruttohonorar von 5 Prozent durch mehr abgerechnete Leistungen im extrabudgetären Bereich, insbesondere Ambulante Operationen. Das durchschnittliche budgetierte Honorar je Arzt der Chirurgen ist um 3 Prozent gestiegen. Die Dermatologen haben im extrabudgetären Bereich einen Honorarzuwachs von 13,9 Prozent im Vergleich zum Vorjahresquartal. Grund: Es wurde mehr ambulant operiert. Zu der positiven Entwicklung von 5,1 Prozent im budgetierten Bereich der HNO-Ärzte haben die neuen Förderungen für die Pädaudiologie/Phoniatrie sowie Allergologie beigetragen. Die Mund-Kiefer-Gesichtschirurgen haben bei der Schmerztherapie einen Honorarrückgang von 19,3 Prozent und bei den Ambulanten Operationen einen Honorarzuwachs von 8,8 Prozent. Diese Honorarentwicklungen sind allerdings auch der Tatsache geschuldet, dass die Mund-Kiefer-Gesichtschirurgen ebenfalls über die KZV abrechnen und somit von Quartal zu Quartal die Anzahl der abgerechneten Fälle und Leistungen schwankt. Es handelt sich also um keinen echten Anstieg bzw. Rückgang, sondern vielmehr um einen statistischen Effekt. Die Gynäkologen haben im extrabudgetären Bereich einen Honorarzuwachs von 11,1 Prozent im Vergleich zum Vorjahresquartal. Zu dieser positiven Entwicklung hat die gestiegene Abrechnung von Präventionsleistungen und ambulanten Operationen, insbesondere die HZV-Ergänzungsvereinbarung zum Ambulanten Operieren, beigetragen. Die Anzahl der Ärzte hat sich um 2,5 verringert. Auch bei den Orthopäden hat sich die Anzahl der Ärzte um 4,5 Ärzte verringert. Diese sind in ein MVZ eingestiegen. Durch diese Wechsel sind die Ärzte in der Honorarstatistik den MVZ zugeordnet worden. Das durchschnittliche budgetierte Honorar je Arzt der Orthopäden (inkl. der fachübergreifenden BAG) ist um 3,1 Prozent gestiegen. Bereinigt man bei den Orthopäden die budgetierten Honoraranteile um die budgetierten Honoraranteile der fachübergreifenden BAG, ändert sich das durchschnittliche budgetierte Honorar je Arzt von 3,1 Prozent auf 1,1 Prozent. Die Orthopäden inkl. der fachübergreifenden BAG haben je Arzt 4,8 Prozent mehr MGV +3,3 % MGV+EGV+SOK +7,0 % Fallzahlen +2,8 % Ø Bruttohonorar 63.772 € Ø Fallwert 36,53 € hausärzte (o. kv-hausarztvertrag) MGV -5,0 % MGV+EGV+SOK -5,6 % Fallzahlen -7,5 % Ø Bruttohonorar 41.632 € Ø Fallwert 55,11 € kinder- und jugendpsych. über 30% pt MGV +44,2 % MGV+EGV+SOK +24,5 % Fallzahlen +13,8 % Ø Bruttohonorar 17.874 € Ø Fallwert 398,11 € nervenärzte, psychiater, neurologen MGV +5,2 % MGV+EGV+SOK +5,4 % Fallzahlen +5,9 % Ø Bruttohonorar 62.040€ Ø Fallwert 69,74 € ärztl. und psychol. psychotherapeuten und k jp augenärzte MGV +3,3 % MGV +3,3 % MGV +6,4 % MGV+EGV+SOK +14,3 % MGV+EGV+SOK +5,0 % MGV+EGV+SOK +5,4 % Fallzahlen +3,7 % Fallzahlen +3,5 % Fallzahlen +11,1 % Ø Bruttohonorar 22.226€ Ø Bruttohonorar 77.523 € Ø Bruttohonorar 82.704 € Ø Fallwert 515,18 € Ø Fallwert 69,96 € Ø Fallwert 79,83 € chirurgen +4,5 % MGV +2,6 % MGV +6,0 % MGV+EGV+SOK +1,3 % MGV+EGV+SOK +6,6 % MGV+EGV+SOK +7,1 % Fallzahlen +6,2 % Fallzahlen +5,1 % Fallzahlen +4,0 % Ø Bruttohonorar 120.016 € Ø Bruttohonorar 68.927 € Ø Bruttohonorar 59.124 € Ø Fallwert 147,64 € Ø Fallwert 56,97 € Ø Fallwert 68,29 € kinder- und jugendärzte kinder- und jugendpsychiater MGV +5,1 % MGV +7,8 % MGV +1,9 % MGV+EGV+SOK +5,1 % MGV+EGV+SOK +10,5 % MGV+EGV+SOK +0,3 % Fallzahlen +6,0 % Fallzahlen +7,6 % Fallzahlen -0,1 % Ø Bruttohonorar 60.562 € Ø Bruttohonorar 67.197 € Ø Bruttohonorar 80.630 € Ø Fallwert 44,51 € Ø Fallwert 64,87 € Ø Fallwert 314,25 € laborärzte mund-kiefer-gesichtschirurgen nervenärzte, psychiater über 30% pt MGV +6,7 % MGV -13,1 % MGV -36,7 % MGV+EGV+SOK +6,8 % MGV+EGV+SOK +2,4 % MGV+EGV+SOK -8,3 % Fallzahlen +6,2 % Fallzahlen -2,4 % Fallzahlen -26,4 % Ø Bruttohonorar 322.606€ Ø Bruttohonorar 13.358 € Ø Bruttohonorar 21.513 € Ø Fallwert 20,15 € Ø Fallwert 141,10 € Ø Fallwert 336,75 € orthopäden radiologen/nuklearmediziner urologen MGV -3,3 % MGV +4,8 % MGV +4,2 % MGV+EGV+SOK -2,8 % MGV+EGV+SOK +6,9 % MGV+EGV+SOK +4,3 % Fallzahlen -1,7 % Fallzahlen +10,6 % Fallzahlen +6,0 % Ø Bruttohonorar 76.895 € Ø Bruttohonorar 135.132 € Ø Bruttohonorar 70.478 € Ø Fallwert 65,78 € Ø Fallwert 92,49 € Ø Fallwert 54,64 € Landesrundschreiben | Oktober 2016 MGV hno - ärzte hausärzte (kv-hausarztvertrag) In Zahlen gynäkologen 37 fachärztliche internisten 38 In Zahlen Landesrundschreiben | Oktober 2016 Patienten als im Vorjahresquartal versorgt. Ohne fachübergreifende BAG ist die Fallzahl der Orthopäden je Arzt um 1,8 Prozent gestiegen. Die ärztlichen und psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendpsychotherapeuten haben im gesamten Bruttohonorar ein Plus von 14,3 Prozent. Ursache ist einerseits die im September 2015 beschlossene rückwirkende Erhöhung der antragspflichtigen Psychotherapien des Kapitels 35.2 EBM. Aber auch eine gestiegene Leistungsanforderung, insbesondere in den Bereichen der Neuropsychologische Therapie und Regionalen Vereinbarungen, trug zu dieser positiven Entwicklung bei. Der große Rückgang im budgetierten Bereich bei den Nervenärzten und Psychiatern (über 30% PT) hat naheliegende Gründe: Es sind 1,5 Ärzte ausgeschieden. Zusätzlich ist die Fallzahl um 26,4 Prozent zurückgegangen. Deshalb ist auch das durchschnittliche budgetierte Honorar je Arzt um 29,4 Prozent gesunken. Eine weitere Ursache für den Honorarrückgang ist, wie schon in den Vorquartalen, die geringere Leistungsanforderung der Psychotherapie I und der Gesprächs- und Betreuungsleistungen. Bei den Nervenärzten, Psychiatern und Neurologen beruht das Honorarplus von 5,4 Prozent auf einem Zuwachs im RLV und den Gesprächs- und Betreuungsleistungen sowie den Versorgungsverträgen im extrabudgetären Bereich. Der Honorarzuwachs von 24,5 Prozent bei den Kinder- und Jugendpsychiatern (über 30% PT) liegt ursächlich an einer gestiegenen Leistungsanforderung im Bereich der Gesprächs- und Betreuungsleistungen sowie der antragspflichtigen Psychotherapien des Kapitels 35.2 EBM. Die Anzahl der Ärzte hat sich um eine halbe Stelle im Vergleich zum Vorjahresquartal erhöht. Im hausärztlichen Versorgungsbereich gibt es einen Unterschied zwischen der Honorarentwicklung der Hausärzte (mit KV-HZV-Vertrag) von 7,1 Prozent und den Kinder- und Jugendärzten von 10,5 Prozent. Die Kinder- und Jugendärzte haben im budgetierten Bereich ein Plus von 7,8 Prozent und im extrabudgetären Bereich von 18,4 Prozent. Insbesondere sind die Bereiche RLV um 8,6 Prozent, Prävention und Schutzimpfungen um 15,8 Prozent und allen voran die HZV-Vergütung um 338,7 Prozent gestiegen. Diese hohe Zahl resultiert daraus, dass die Kinder und Jugendärzte seit Juli 2015 an den Verträgen von AOK und hkk teilnehmen können. Außerdem ist mit der Barmer GEK ein weiterer HZV-Vertrag dazugekommen. Die Hausärzte (mit KV-HZVVertrag) haben dagegen im budgetierten Bereich ein Plus von 6 Prozent und im extrabudgetären Bereich von 10,6 Prozent. Im budgetierten Bereich sind separiert betrachtet die RLV um 6,2 Prozent, die Hausärztliche Geriatrische Versorgung um 11 Prozent, die Palliativmedizinische Versorgung um 21 Prozent und die Vergütung multimorbide Patienten um 51,6 Prozent gestiegen. Im extrabudgetären Bereich sind die Ärztlich angeordneten Hilfeleistungen (NÄPA) um 19 Prozent, Prävention und Schutzimpfungen um 9,8 Prozent, die DMPVergütung um 6,6 Prozent, die HZV-Vergütung um 4,5 Prozent und das Honorar aus den regionalen Vereinbarungen und Verträgen (insbesondere die Versorgungsverträge) ist um 79,6 Prozent gestiegen. Der Fallwert der Hausärzte (mit KV-HZV-Vertrag) liegt in diesem Quartal bei 68,29 Euro. Im Vorjahresquartal waren es 66,36 Euro. Schaut man sich die Fallwerte nur für die Patienten an, die in den KV-Hausarztverträgen eingeschrieben sind, so sind wir bei 83,09 Euro. Die Hausärzte (ohne KVHZV-Vertrag) haben einen Fallwert von 55,11 Euro. Labor Bei der Anforderung von Laborleistungen ist ein Anstieg von 6,9 Prozent (573.000 Euro) gegenüber dem Vorjahresquartal zu verzeichnen. Das nach den KBV-Vorgaben zu bildende Vergütungsvolumen von 8,2 Mio. Euro hat außerdem nicht gereicht, um die Vergütungsquoten nach den KBV-Vorgaben bedienen zu können. Wie hoch die Unterdeckung ist, wissen wir erst, wenn die Zahlungen aus dem Fremdkassenzahlungsausgleich verrechnet sind. Die gesamte Vergütung für Laborleistungen (inkl. Wirtschaftlichkeitsbonus) ist um 7 Prozent gestiegen. von jessica drewes und mirja homeier | KV Bremen | 0421.34 04-190 ARZTGRUPPEN-ANALYSE Durchschnittliche Bruttohonorare je Arzt / MEDIAN Arzt I I I I I I I IIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIII I I I I I I I I I I I I I I I I I IIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIII II IIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIII IIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIII IIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIII II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II IIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIII II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II IIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIII 322.606 € — laborärzte 135.132 € — radiologen, nuklearmediziner 120.016 € — fachärztliche internisten II I I IIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIII I I I II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II I I I I I IIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIII I II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II I IIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIII II IIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIII I I IIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIII I I IIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIII I I I I I I I I I I I I I I I I I 24,5 % — kinder- und jugendpsychiater (über 30% pt) 14,3 % — ärztl. und psychol. psychotherapeuten und kjp 10,5 % — kinder- und jugendärzte 7,1 % — hausärzte (mit kv-hausarztvertrag) 7,0 % — dermatologen 6,9 % — radiologen/nuklearmediziner 6,8 % — laborärzte 6,6 % — gynäkologen 5,4 % — chirurgen 5,4 % — nervenärzte, psychiater, neurologen 5,1 % — hno-ärzte 5,0 % — augenärzte 4,3 % — urologen 4,0 % — anästhesisten 2,4 % — mund-kiefer-gesichtschirurgen 1,3 % — fachärztliche internisten 0,3 % — kinder- und jugendpsychiater -2,8 % — orthopäden -5,6 % — hausärzte (ohne kv-hausarztvertrag) -8,3 % — nervenärzte, psychiater (über 30% pt) L ABOR Quote Ärztliche Laborleistungen (Wirtschaftlichkeitsbonus) 1,0000 Laborpauschalen GOP 12210, 12220 1,4458 Basis-Laborkosten GOP 32025-32027, 32035-32039, 32097, 32150 1,0000 Laborkosten Kap. 32.2 EBM 0,9158 Laborkosten Kap. 32.3 EBM 0,9158 Landesrundschreiben | Oktober 2016 Bruttohonorarvergleich zum Vorjahrsquartal In Zahlen Bei diesen Daten handelt es sich um Bruttohonorare aus der Gesetzlichen Krankenversicherung. Davon sind Praxiskosten (Personal, Miete, Steuern, etc.) abzurechnen. Diese hängen im hohen Maße von individuellen Praxisstrukturen ab. Das Zentralinstitut für die Kassenärztliche Versorgung (ZI) hat Praxiskosten in einer Spanne von zirka 31 Prozent (FÄ für Psychotherapeutische Medizin) sowie von mehr als 70 Prozent (Nuklearmediziner) errechnet. Die oben genannten Bruttohonorare beinhalten teilweise auch Sachkosten (z.B. Radiologen/Nuklearmediziner). 39 82.704 € — chirurgen 80.630 € — kinder- und jugendpsychiater 77.523 € — augenärzte 76.895 € — orthopäden 70.478 € — urologen 68.927 € — gynäkologen 67.197 € — kinder- und jugendärzte 63.772 € — dermatologen 63.738 € — anästhesisten 62.040 € — nervenärzte, psychater, neurologen 60.562 € — hno-ärzte 59.124 € — hausärzte (mit kv-hausarztvertrag) 41.632 € — hausärzte (ohne kv-hausarztvertrag) 22.226 € — ärztl. und psychol. psychotherapeuten und kjp 21.513 € — nervenärzte, psychiater (über 30% pt) 17.874 € — kinder- und jugendpsychiater (über 30% pt) 13.358 € — mund-kiefer-gesichtschirurgen QUOTEN Quote Fachärzte Quote Hausärzte RLV-Überschreitung 0,400000 0,400000 Vergütung AG ohne RLV 0,939663 1,000000 Vergütung ermächtigte Ärzte 0,905659 Akupunktur 0,788742 Anästhesieleistungen Kap. 5.3 0,830392 Anästhesieleistungen nach § 87b Abs. 2 Satz 5 SGB V 1,000000 Belegärztliche Begleitleistungen 1,000000 Besuche GOP 01410, 01413, 01415 1,000000 1,000000 Dringende Besuche 1,000000 1,000000 Empfängnisregelung 0,836237 1,000000 Fachärztliche Grundversorgung „PFG“ 0,797956 40 Fachärztliche Leistungen Kinderärzte 1,000000 0,930337 Genetisches Labor 0,815840 Gesprächs- und Betreuungsleistungen 0,842309 In Zahlen Hausärztliche geriatrische Versorgung Landesrundschreiben | Oktober 2016 0,500000 Praxisklinische Betreuung/Nachsorge I 1,000000 Praxisklinische Betreuung/Nachsorge II 0,900000 Polysomnographie 1,000000 „KiM“-Vertrag nach § 73a SGB V 0,830765 Kosten Kap. 40 0,754024 Palliativmedizinische Versorgung 1,000000 1,000000 Pathologische Leistungen Kap. 19 bei Auftrag 0,657191 Psychosomatik/Übende Verfahren 0,957577 Psychotherapie I 0,989208 Schmerztherapeutische Versorgung 0,954518 Sehschule 1,000000 0,865965 Sonographie 0,942996 Sozialpädiatrische Beratung 1,000000 Strukturpauschale – GOP 06225 0,780113 Unvorhergesehene Inanspruchnahmen 1,000000 Nicht antragspflichtige Leistungen Psychotherapeuten 0,798235 1,000000 Begriffe aus dem Honorarbericht Morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV) und regionale Vereinbarungen. Die Krankenkassen stellen eine begrenzte Geldsumme bereit, die so genannte morbiditätsbedingte Gesamtvergütung. Daraus werden viele ärztliche Leistungen bezahlt. Wir sprechen vom budgetierten Honorar. Den größten Anteil bildet dabei bei den meisten Arztgruppen das Regelleistungsvolumen (RLV) und das qualifikationsgebundene Zusatzvolumen (QZV). Regelleistungsvolumen (RLV) Extrabudgetäre Gesamtvergütung (EGV) Das extrabudgetäre Honorar wird zu 100 Prozent von den Krankenkassen ausgezahlt, ganz gleich, wie häufig die Leistungen abgerufen wurden. Extrabudgetär sind beispielsweise Prävention, die Mutterschaftsvorsorge, Schutzimpfungen, Substitutionsbehandlung, ambulantes Operieren, sonstige Sachkosten, Wegepauschalen Viele Leistungen werden aus dem Regelleistungsvolumen (RLV) bezahlt. Wie hoch das RLV ist, richtet sich im Wesentlichen nach den (RLV relevanten) Fallzahlen der Praxis im Vorjahresquartal und dem RLV-Fallwert der Fachgruppe. Dieser Fallwert errechnet sich, in dem das RLV-Vergütungsvolumen der Fachgruppe durch die Anzahl der RLV-Fälle aller Ärzte der Fachgruppe dividiert wird. Durch Multiplikation von Fallwert und RLV-Fallzahl ergibt sich das praxisbezogene RLV. Bereitstelungsvolumen Neben RLV und QZV gibt es eine Reihe weiterer Leistungsbereiche, nämlich die Bereitstellungsvolumen. Dazu zählen u. a. Besuche, Gesprächsund Betreuungsleistungen der Fachärzte, Psychosomatik und Sonogra- phien der Hausärzte, aber auch Laborkosten und Sachkosten für Porto und Versandpauschalen. Die Bereitstellungsvolumen werden getrennt nach den haus- und fachärztlichen Versorgungsbereichen gebildet. Überschreitet die Leistungsanforderung aller Ärzte eines Versorgungsbereichs das jeweils bereitgestellte Vergütungsvolumen, wird die Anforderung quotiert. Fremdkassenzahlungsausgleich (FKZ) Hinter dem Fremdkassenzahlungsausgleich verbirgt sich ein Clearing-Verfahren. Verbindlichkeiten, die die KV Bremen gegenüber anderen KVen hat (nämlich dann, wenn ein Versicherter mit Wohnsitz in Bremen sich in einem anderen Bundesland behandeln lässt) werden mit den Forderungen der KV Bremen an andere KVen verrechnet. Da im Land Bremen viele Niedersachsen behandelt wird, sind die Forderungen generell höher als die Verbindlichkeiten. Kleinanzeigen Mitglieder der KV Bremen inserieren kostenlos. Ihre Annonce können Sie aufgeben unter www.kvhb.de/kleinanzeigen oder schreiben Sie eine E-Mail an [email protected]. Anzeigenschluss für die nächste Ausgabe ist der 24. Nov. gesucht zur Mitarbeit in psychotherapeutischpsychiatrischer Praxis in Bremerhaven ab August d.J., teil- oder vollzeitlich, zum Aufbau eines psychotherapeutisch-psychiatrischen Versorgungszentrums. Kontakt: Chiffre BK4038 Hausärztl. Versorgung von ca. 1.500 Patienten Psychosom. Grundversorgung, Suchtmedizin, Sämtl. DMPs, Hautkrebsscreening etc. 12 Monate WB-Ermächtigung, Teilzeit Möglich Kontakt: 0421/501331, [email protected] Schöne Wohnung zu vermieten ab 1.10. in der Georg-Gröning-Straße, 1. Etage 168qm, 5 Zimmer, 2 Balkone, EBK, Bad, Toil., Mietpreisvorstellung € 1.500,-- ohne Nebenkosten Kontakt: [email protected], 0421/75958 (Therapie)-Räume zu vermieten in Gemeinschaftspraxis im Gesundheitszentrum Stader Straße Kontakt: [email protected], 0176/51983285 Suche WB-Assistent/in Allg.-Med Einzelpraxis mit 1.300 Patienten (Vorsorge, DMP, HZV, Psychosomatik, Sono) 12 Mo. WB-Befugnis, Teilzeit möglich spätere Assoziation bzw. Übernahme wünschenswert. Kontakt: 0162-1043379 Kinder- und Jugendärztin sucht Teilzeit-Mitarbeit in der Praxis. Kontakt: 0176-53845184 Psychotherapie-Sitz gesucht in Bremen oder Bremerhaven, biete plus 25%. Eine Mitarbeit in der bestehenden Praxis ggf. zum schrittweisen Übergang in den Ruhestand ist möglich. Ziel ist der Aufbau eines fachspezifischen Versorgungszentrums zur Verbesserung der eigenen Arbeitsbedingungen und der Versorgung der Patienten. Kontakt: Chiffre CL5149 Praxisassistent Gyn gesucht Umsatzstarke Gyn Praxis in zentraler Lage sucht facharztkollegen / kollegin in teilzeit Weiterbildungsermächtigung ebenfalls vorhanden Späteres Übernahmeinteresse erwünscht Kontakt: Chiffre DN6250 Große umsatzstarke Hausarztpraxis So antworten Sie auf Chiffre-Anzeigen Antworten auf Chiffre-Anzeigen übermitteln Sie bitte an die KV Bremen (Schwachhauser Heerstr. 26-28, 28209 Bremen). Beschriften Sie den Umschlag deutlich mit der Chiffrenummer. Die Zusendungen werden einen Monat nach Erscheinen des Landesrundschreibens gesammelt an den Inserenten verschickt. in Bremen ( 4 Ärzte ) mit nettem und sehr gut eingespieltem Team sucht KollegIn (Innere/Allgemeinmedizin) zum Einstieg/Mitarbeit. Kontakt: 01736 152589 (in letzter Ausgabe leider fehlerhafte Handynummer ) Landesrundschreiben | Oktober 2016 Psychotherapeut,Psychotherapeutin(TP,VT) Suche WB-Ass. in Allgemeinmedizin Service in HB –Nord sucht Praxispartner/in ab sofort. Kontakt: Chiffre AI3927 41 Hausärztliche–internistische Praxis Tag der ambulanten Medizin: 50 Ärzte und Psychotherapeuten nehmen teil Am 19. November öffnet wieder Bremens größte Praxis für einen Vormittag: Am mittlerweile 8. Bremer Tag der ambulanten Medizin nehmen knapp 50 Ärzte und Psychotherapeuten teil. Gesundheitsmesse und Mitmachaktionen Schilddrüse und Nuklearmedizin: Dr. Georgios Farmakis, Dr. Alexandra Haase (Nuklearmedizin) Ambulante orthopädische Operationen: Florian Grunert, Uwe Schumacher, Dr. Nina Maethner-Heinz (Orthopädie) Ärztliches Labor in der ambulanten Versorgung: Dr. Helmut Köster, Brigitte Engelken (Labormedizin) Depression, Angsterkrankungen, Psychosomatik, Burnout: Angela Herrmann, Dr. Soheila Pourshirazi, Dr. Hans-Martin Pfitzner, Dr. Susanne Reinecke, Ruth Savioli, Rosemarie Schmitt-Thatenhorst (Psychotherapie, Kinderpsychotherapie) Orthopädie und Unfallchirurgie, ambulante Operationen: Senay Ertür, Dr. Jan Leugering (Orthopädie/Unfallchirurgie) Sehstörungen, Augenerkrankungen: Dr. Stefan Bodanowitz, Dr. Erwin Ertel, Jan Renken (Augenheilkunde) Aus der KV Sonographie der Niere und der Nierengefäße / Nierenerkrankungen und Bluthochdruck, Bauchfelldialyse und Blutwäsche, Nierenersatztherapie: Dr. Matthias Becker, Dr. Susi Knöller, Dr. Christian Laube, Dr. Thomas Otterbeck, Dr. Karen Stuke, Dr. Matthias Weiß, Dr. Klaas Wolters (Nephrologie) Impfbuch-Check: Impfung und Prävention: Dr. Heinrich Eitmann (Innere Medizin), Gisela Velde-Gestrich (Allgemeinmedizin) Stoßwellentherapie in der Orthopädie & Kinesiologie: Florian Grunert, Uwe Schumacher, Dr. Nina Maethner-Heinz (Orthopädie) Landesrundschreiben | Okotber 2014 Faszienosteopathie bei Rücken- oder Gelenkschmerzen: Dr. Jürgen Fuchs (Allgemeinmedizin) Extrakorporale Stoßwellentherapie und Kinesiologie-Taping: Senay Ertür, Dr. Jan Leugering (Orthopädie/Unfallchirurgie) Cholesterin- und Blutzuckertest: Dr. Bettina Kiel (Innere Medizin, hausärztlich), Dr. Jörg Janssen (Allgemeinmedizin) Test auf Karpaltunnelsyndrom: Panagiotis Assimakopoulos (Neurochirurgie) Schlaganfall vorbeugen ‒ Dopplersonographie der Halsgefäße: Dr. Boris Platte (Neurologie) Ultraschall des Bauches (Abdomen-Sonografie): Alexander Ryzhov (Innere Medizin) Allergietest (Pricktest): Dr. Uwe Schwichtenberg (Dermatologie) Vorträge Die Operation des Grauen Stars: Dr. Stefan Bodanowitz (Augenheilkunde) Diagnostik und aktuelle Behandlungsmöglichkeiten bei Schulterschmerzen: Senay Ertür (Orthopädie/Unfallchirurgie) Borrelien-Infektion nach Zeckenstich: Dr. Andreas Gerritzen (Labormedizin) Vom Knorpelschaden zum künstlichen Gelenk: Uwe Schumacher (Orthopädie) Wege in die Psychotherapie: Ruth Savioli (Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie) Alternative zu Gerinnungshemmern: Der Vorhofverschluss: Dr. Martin Gödde (Kardiologie) Altersabhängige Makuladegeneration: Dr. Erwin Ertel (Augenheilkunde) Wenn die Schilddrüse spinnt: Die Hashimoto-Thyreoiditis: Dr. Alexandra Haase (Nuklearmedizin) Warum ICH? Wie entstehen genetische Erkrankungen? Dr. Stephanie Spranger (Humangenetik) Nierenschwäche - Wann wird‘s gefährlich? Dr. Karen Stuke (Nephrologie) Was tun bei Typ 2-Diabetes? Dr. Christiane B. Otto-Wessel (Innere Medizin/Diabetologie) Was hilft bei schiefen Zähnen und krummen Füßen? Florian Grunert (Orthopädie) Blutgerinnung - was Sie wissen sollten: Dr. Kathrin Dengler (Transfusionsmedizin) alles einfach donner littchen Wo gibt‘s das denn? Die Praxissoftware medatixx denkt mit! Alles intuitiv und sofort zu kapieren. Da freut sich sogar die Hardware! Eine neue Praxissoftware, die den Weg frei macht für die Behandlung Ihrer Patienten. Mit Selbst-Updates, klarer Darstellung und intuitiver Bedienbarkeit. Wenn alles einfach funktioniert, macht Praxissoftware Freude: dem Arzt, dem Praxisteam und – na ja – auch der Hardware. Mehr erfahren unter: alles-bestens.medatixx.de Haben Sie Fragen? Wir haben nicht alle, aber viele Antworten. Rufen Sie uns an! Der Beratungsservice der KV Bremen Abrechnungsberatung Team 1 Allgemeinärzte und Praktische Ärzte, Fachärztliche Kinderärzte, Fachärztliche Internisten ohne Schwerpunkt, Hausärztliche Internisten, Nichtvertragsärzte im Notfalldienstbereich 0421.34 04 - Qualität & Selektivverträge Prüfung Plausibilitätsprüfung (Abrechnung) Christoph Maaß -115 Neue Versorgungsformen (DMP, HzV, ...), Qualitätszirkel Barbara Frank Sabine Lange Olga Fabrizius -340 -159 -339 Ärztliche und Psychologische Psychotherapeuten, Fachärzte für Psychotherapeutische Medizin, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, Kinder- und Jugendpsychiater, Nervenärzte, Neurologen, Psychiater, Ermächtigte Psychotherapeuten, PT-Ausbildungsinstitute Qualitätssicherung, QM Claudia Hanschke Steffen Baumann Sandra Kunz Kai Herzmann (Substitution) -330 -335 -329 -334 Petra Bentzien Abteilungsleitung Christoph Maaß Isabella Schweppe Katharina Kuczkowicz -300 -301 -165 Team 2 Anästhesisten, Augenärzte, Chirurgen, Gastroenterologen, Gynäkologen, Hämatologen, Hautärzte, HNO-Ärzte, Kardiologen, Laborärzte, Laborgemeinschaften, Lungenärzte, MVZ, MKG-Chirurgen, Nephrologen, Neurochirurgen, Nuklearmediziner, Orthopäden, Pathologen, Radiologen, Strahlentherapeuten, Rheumatologen, Urologen, Ermächtigte Ärzte, Institute, Krankenhäuser Daniela Scheglow Lilia Hartwig RLV-Berechnung Petra Stelljes Sandra Stoll (RLV-Fallzahlen) RLV-Anträge und Widersprüche Kathrin Radetzky -315 -320 -191 -152 -195 Praxisbesonderheiten (RLV) Katharina Kuczkowicz -301 Abteilungsleitung Jessica Drewes Mirja Homeier -190 -193 Praxissysteme, Online-Anbindung Wilfried Pernak -139 Abteilungsleitung Gottfried Antpöhler Arztregister Krassimira Marzog -121 -333 Zulassung und Bedarfsplanung Manfred Schober (Ärzte) -332 Martina Plieth (Psychotherapeuten)-336 Abteilungsleitung Marion Bünning -341 Rechtsfragen Christoph Maaß (u.a. Datenschutz) Marion Bünning (Zulassung) Bereitschaftsdienste Bremerhaven Martina Schreuder -107 -103 0471.48 293-0 Formulare und Vordrucke Formularausgabe, Zentrale Erika Warnke, Ilonka Schneider Bremerhaven Martina Schreuder -0 0471.48 293-0 -178 Abteilungsleitung (Zentrale Dienste, Bereitschaftsdienste) Birgit Seebeck -105 Verträge -150 Honorarkonto Abschläge, Bankverbindung, Kontoauszug Martina Prange -132 Diagnosekodierung Jennifer Ziehn Nina Arens Angelika Ohnesorge Arzneimittel, Heilmittel, Hilfsmittel Michael Schnaars -154 Aktenvernichtung Wolfgang Harder -115 -341 -176 Verordnungen Bremen und Bremen-Nord Annika Lange Kerstin Lünsmann Zulassung Abteilungsleitung Oltmann Willers IT-Beratung -115 Wirtschaftlichkeitsprüfung (Verordnung, Behandlung) Thomas Arndt -371 -372 -373 Kassenärztliche Vereinigung Bremen | Schwachhauser Heerstraße 26 /28 | 28209 Bremen | www.kvhb.de Das Gesicht hinter der Rufnummer 0421.34 04-315 Daniela Scheglow ist neue Leiterin des Beratungsteams II und damit die erste Ansprechpartnerin in Abrechnungsfragen für Fachärzte.
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