Veröffentlichung Vergabe Main-Tauber

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15/10/2016
362115-2016-DE
- - Dienstleistungen - Wettbewerbsbekanntmachung - Offenes Verfahren
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Deutschland-Mannheim: Öffentlicher Verkehr (Straße)
2016/S 200-362115
Wettbewerbsbekanntmachung
Dieser Wettbewerb fällt unter: Richtlinie 2004/18/EG
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber / Auftraggeber
I.1)
Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH
B1, 3-5
68159 Mannheim
Deutschland
Telefon: +49 62110770-0
E-Mail: [email protected]
Fax: +49 62110770-170
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers / des Auftraggebers: http://www.vrn.de/vergabestelle
Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen
Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen
Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken: die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: die oben genannten Kontaktstellen
I.2)
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Lokalbehörde
1.3)
Haupttätigkeit(en)
Sonstige: ÖPNV
1.4)
Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber / anderer Auftraggeber
Der öffentliche Auftraggeber / Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber / anderer
Auftraggeber: ja
Main-Tauber-Kreis
DE11B
Gartenstr. 1
97941 Tauberbischofsheim
Deutschland
Landkreis Ansbach
DE256
Crailsheimerstr. 1
91522 Ansbach
Deutschland
Neckar-Odenwald-Kreis
DE127
Renzstr. 10
74821 Mosbach
Deutschland
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Landkreis Hohenlohe
DE119
Allee 17
74653 Künzelsau
Deutschland
Landkreis Miltenberg
DE269
Brückenstraße 2
63897 Miltenberg
Deutschland
Kommunalunternehmen des Landkreises Würzburg
Zeppelinstr. 67
97074 Würzburg Würzburg
Deutschland
Abschnitt II: Gegenstand des Wettbewerbs / Beschreibung des Projekts
II.1)
Beschreibung
II.1.1)
Bezeichnung des Wettbewerbs/Projekts durch den öffentlichen Auftraggeber / den Auftraggeber:
Vergabe Main-Tauber im offenen Verfahren.
II.1.2)
Kurze Beschreibung:
Der Main-Tauber-Kreis, das Kommunalunternehmen des Landkreises Würzburg, die Landkreise Ansbach und
Miltenberg, der Hohenlohekreis und der Neckar-Odenwald-Kreis als Aufgabenträger des ÖPNV beabsichtigen
gem. Art. 5 Abs. 3 VO 1370/07 zum 1.1.2018 in einem gemeinsamen Vergabeverfahren mit insgesamt 14
Losen Dienstleistungsaufträge im Sinne der VO 1370/07 in Form einer Dienstleistungskonzession mit einer
voraussichtlichen Laufzeit bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2027 zu vergeben. Sie bedienen sich des
Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Neckar KöR, vertreten durch die VRN GmbH, beide B1 3-5, 68159
Mannheim, als Vergabestelle.
II.1.3)
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
60112000
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)
Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:
Der Bieter hat zum Nachweis seiner Eignung mit dem Angebot folgende Nachweise bzw. Erklärungen
vorzulegen:
1. Bescheinigung der Genehmigungsbehörde über die Bestellung eines Betriebsleiters nach BOKraft oder
vergleichbar.
2. Kopie einer Bescheinigung über die fachliche Eignung oder Kopie einer Genehmigungsurkunde für den
Linienverkehr mit KOM bzw. – bei ausländischen Bietern – Kopie einer EU-Lizenz entsprechend der EG-VO
684/92 i. d. F. 11/98
3. Vorlage geeigneter Bankauskünfte zum Beleg der finanziellen Leistungsfähigkeit (das Ausstellungsdatum
dieser Bescheinigung darf in Bezug zum Datum der Angebotsabgabe nicht länger als 3 Monate
zurückliegen).
4. Vorlage des geprüften Jahresabschlusses der letzten 2 Geschäftsjahre (falls deren Veröffentlichung nach
dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist).
5. Angabe der Anzahl der jahresdurchschnittlich sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in den letzten zwei
Betriebsjahren
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6. Bescheinigung über die ordnungsgemäße Entrichtung der Beiträge zur Kranken-, Arbeitslosen- und
Rentenversicherung. Das Ausstellungsdatum dieser Bescheinigung darf in Bezug zum Datum der
Angebotsabgabe nicht länger als 3 Monate zurückliegen.
7. Bescheinigung der Berufsgenossenschaft über die ordnungsgemäße Entrichtung der Beiträge (einschließlich
etwa zu zahlender Vorschüsse) zur Unfallversicherung. Das Ausstellungsdatum dieser Bescheinigung darf in
Bezug zum Datum der Angebotsabgabe nicht länger als 3 Monate zurückliegen.
8. Bescheinigung in Steuersachen. Die Bescheinigung muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültig sein.
9. Bescheinigung der Gemeinde des Betriebssitzes über die steuerliche Zuverlässigkeit. Die Bescheinigung
muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültig sein.
Der Bieter gilt als zuverlässig im Sinne des § 13 Abs. 1 Nr. 2 und § 1 Abs. 1 PBZugV, wenn keine hinreichenden
Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass bei der Führung des Betriebes die für den Straßenpersonenverkehr
geltenden Vorschriften missachtet wurden. Deshalb erklärt der Bieter mit der Angebotsabgabe,
— dass gegen ihn keine rechtskräftige Verurteilung wegen schwerer Verstöße gegen strafrechtliche Vorschriften
(§ 1 Abs. 2 Nr. 1 PBZugV) vorliegt,
— dass keine schweren Verstöße gegen Vorschriften des PBefG bzw. der auf diesem Gesetz beruhenden
Rechtsverordnungen vorliegen (§ 1 Abs. 2 Nr. 2 a PBZugV),
— dass keine schweren Verstöße gegen arbeits- oder sozialrechtliche Pflichten, insbesondere gegen die
Vorschriften über die Lenk- und Ruhezeiten des Fahrpersonals, vorliegen (§ 1 Abs. 2 Nr. 2 b PBZugV),
— dass keine schweren Verstöße gegen Vorschriften, die im Interesse der Verkehrs- und Betriebssicherheit
erlassen wurden (insbesondere die Vorschriften des Straßenverkehrsgesetzes, der Straßenverkehrs-Ordnung
oder der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung), vorliegen (§ 1 Abs. 2 Nr. 2 c) PBZugV),
— dass keine schweren Verstöße gegen umweltschützende Vorschriften, dabei insbesondere des BundesImmissionsschutzgesetzes, vorliegen (§ 1 Abs. 2 Nr. 2 f PBZugV),
— dass keine schweren Verstöße gegen die abgaberechtlichen Pflichten, die sich aus unternehmerischer
Tätigkeit ergeben, vorliegen (§ 1 Abs. 2 Nr. 2 d PBZugV) und dass der Bieter der Zahlung von Steuern und
Abgaben nach den Rechtsvorschriften des EU-Mitgliedstaates der Konzessionsgeber nachgekommen ist,
— dass keine schweren Verstöße gegen § 1 des Pflichtversicherungsgesetzes vom 5. April 1965 (BGBI I
S. 213) in der jeweils geltenden Fassung vorliegen (§ 1 Abs. 2 Nr. 2 e PBZugV) und dass der Bieter seine
Verpflichtung zur Zahlung der Sozialbeiträge nach den Rechtsvorschriften des EU-Mitgliedsstaates, in dem er
ansässig ist, oder nach den Rechtsvorschriften des EU-Mitgliedsstaates der Konzessionsgeber erfüllt hat,
— dass keine schweren Verstöße gegen Bestimmungen zu Arbeitsschutz- und Arbeitsrecht vorliegen.
Die finanzielle Leistungsfähigkeit i. S. d. § 13 Abs. 1 Nr. 1 PBefG und § 2 Abs. 1 PBZugV ist als gewährleistet
anzusehen, wenn die finanziellen Mittel verfügbar sind, die zur Aufnahme und ordnungsgemäßen Führung des
Betriebes erforderlich sind. Sie ist zu verneinen, wenn
— die Zahlungsfähigkeit nicht gewährleistet ist oder erhebliche Rückstände an Steuern oder an Beiträgen zur
Sozialversicherung bestehen, die aus unternehmerischer Tätigkeit geschuldet werden,
— beim Verkehr mit Kraftomnibussen das Eigenkapital zzgl. der Reserven des Bieters i. S. d. § 2 Abs.
3 PBZugV weniger als 9 000 EUR für das erste Fahrzeug oder weniger als 5 000 EUR für jedes weitere
Fahrzeug beträgt (§ 2 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 PBZugV). Bei der Ermittlung des erforderlichen Betrages ist die Zahl
der Fahrzeuge maßgebend, die eingesetzt werden müssen, um der Betriebspflicht gemäß dem beantragten
Fahrplan mit Kraftomnibussen zu genügen.
— Der Bieter erbringt den Nachweis seiner fachlichen Eignung i. S. d. § 13a Abs. 1 Nr. 2 PBefG i. V. m. § 13
Abs. 1 Nr. 3 PBefG und § 3 PBZugV,
— durch die Vorlage einer Bescheinigung über seine fachliche Eignung, ausgestellt durch die
zuständige Behörde (vgl. Anlagen 4, 5 und 6 zur PBZugV). Diplome, Prüfungszeugnisse und sonstige
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Befähigungsnachweise für die Beförderung von Personen im Straßenverkehr, die natürlichen Personen und
Gesellschaften aus anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union erteilt wurden, werden in unmittelbarer
Anwendung des Art. 10 der Richtlinie 96/26/EG anerkannt.
oder
— durch die Vorlage einer Kopie einer Genehmigungsurkunde für den Linienverkehr mit KOM bzw. bei
ausländischen Bietern durch die Vorlage einer Kopie einer EU-Lizenz entsprechend der EG-VO 684/92 i. d. F.
11/98, erforderlichenfalls zzgl. deutscher Übersetzung.
III.2)
Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: nein
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)
Art des Wettbewerbs
Offen
IV.2)
Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer
IV.3)
Kriterien für die Bewertung der Projekte:
Die Wertung erfolgt anhand eines Punktesystems. Zu den Punkten aus der Preiswertung werden die Punkte
aus der Qualitätswertung hinzuaddiert. Das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl erhält den Zuschlag.
Die Gewichtung gestaltet sich dabei wie folgt:
— Preis: max. 100 Punkte;
— Mehrqualität „Fahrplanoptimierung bei Nebenangeboten“: max. 10 Punkte;
— Mehrqualität Fahrzeuge: max. 10 Punkte;
— Mehrqualität Vertrieb: max. 3 Punkte;
— Mehrqualität Marketingkonzept: max. 2 Punkte.
IV.4)
Verwaltungsangaben
IV.4.1)
Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber/beim Auftraggeber:
AV 6.5.2
IV.4.2)
Bedingungen für den Erhalt von Vertrags- und ergänzenden Unterlagen
Kostenpflichtige Unterlagen: ja
Preis: 25 EUR
Zahlungsbedingungen und -weise: Anforderung per E-Mail an [email protected] bei gleichzeitiger
Überweisung des o. g. Gebühr auf das Konto der Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH bei der Sparkasse
Vorderpfalz IBAN DE50 5455 0010 0193 0059 23 BIC LUHSDE6AXXX (bitte Verwendungszweck „Vergabe
Main-Tauber“ angeben).
Bitte geben Sie bei Anforderung der Unterlagen Ihre Kontaktdaten inklusive E-Mail-Adresse für den weiteren
Schriftverkehr an.
Bitte geben Sie bei Anforderung der Unterlagen Ihre Postadresse inklusive E-Mail-Adresse für den weiteren
Schriftverkehr an.
IV.4.3)
Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
Tag: 18.12.2016 - 12:00
IV.4.4)
Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.4.5)
Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können
Deutsch.
Sonstige Tauberfränkisch.
IV.5)
Preise und Preisgericht
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IV.5.1)
Angaben zu Preisen:
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: nein
IV.5.2)
Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer
IV.5.3)
Folgeaufträge
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den bzw. an einen der Gewinner des Wettbewerbs
vergeben: nein
IV.5.4)
Entscheidung des Preisgerichts
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber / den Auftraggeber bindend: nein
IV.5.5)
Namen der ausgewählten Preisrichter
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union
finanziert wird: nein
VI.2)
Zusätzliche Angaben:
Öffentliche Dienstleistungsaufträge für Busverkehrsleistungen (CPV-Code 60112200) im Main-Tauber-Kreis
(NUTS-Code DE11B), im Landkreis Würzburg (NUTS-Code DE26C), im Landkreis Ansbach (NUTS-Code
DE256), im Neckar-Odenwald-Kreis (NUTS-Code DE127) im Landkreis Schwäbisch Hall (NUTS-Code
DE11A), im Hohenlohekreis (NUTS-Code DE119), im Landkreis Miltenberg (NUTS-Code DE269) und in
der Stadt Würzburg (NUTS-Code DE263) für folgende VRN-Buslinienbündel: Ahorn, Boxberg, Creglingen,
Hundheim, Igersheim, Kembach, Külsheim, Ostburken-Lauda, Niederstetten, Tauberbischofsheim, Wachbach,
Weikersheim-Ost, Weikersheim-West, Wertheim.
Vergeben wird in 14 Losen mit Loslimitierung auf 2 Lose.
Es sind die vom Land Baden-Württemberg in der Verwaltungsvorschrift des Sozialministeriums über das
Verzeichnis der repräsentativen Tarifverträge im öffentlichen Personenverkehr auf Straße und Schiene vom 6.
November 2013 – Az.: 43-5620.13 (Anlage 42) für repräsentativ erklärten Tarifverträge einzuhalten. Weitere
Informationen zu den repräsentativen Tarifverträgen finden Sie unter https://rp.baden-wuerttemberg.de/Themen/
Wirtschaft/Tariftreue/Seiten/Tarifvertraege_Strasse.aspx
VI.3)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.3.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe, Referat 15
Kapellenstraße 17
76131 Karlsruhe
Deutschland
Telefon: +49 7219264049
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/Themen/Wirtschaft/Seiten/Vergaberecht.aspx
Fax: +49 7219263985
VI.3.2)
Einlegung von Rechtsbehelfen
VI.3.3)
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe, Referat 15
Kapellenstraße 17
76131 Karlsruhe
Telefon: +49 7219264049
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/Themen/Wirtschaft/Seiten/Vergaberecht.aspx
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Fax: +49 7219263985
VI.4)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
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