I. Anlage 1, Teil A, Kindergartenordnung II. Anlage 1, Teil B

Vorläufige Stellungnahme des GEB-NT zur Erhöhung der Elternbeiträge der städtischen
Kinderbetreuungseinrichtungen.
Sehr geehrte Damen und Herren,
da wir noch keine Gelegenheit hatten, die Eltern zur geplanten Gebührenerhöhung zu befragen, ist
dies eine vorläufige Stellungnahme, die die Überlegungen des Vorstandes GEB-NT wiedergibt.
Wir freuen uns, dass die Stadtverwaltung unseren Vorschlag aufgenommen hat, die Gebühren nur
noch nach der Anzahl der Kinder in einer Familie zu staffeln und im U3 Bereich die zusätzliche
Buchungsmöglichkeit von 20 und 25 Wochenstunden mit aufzunehmen. Die Erweiterung der
Betreuungsbausteine für eine bedarfsgerechte Betreuung in den Familien begrüßen wir sehr. Dies
schafft mehr Flexibilität und sollte schnellstmöglich für alle Einrichtungen umgesetzt werden.
Wir begrüßen die einkommensunabhängige Staffelung der Gebühren, da die meisten Städte in der
Umgebung dies ohnehin schon praktizieren und dies Verwaltungskosten spart.
Dabei bitten wir jedoch darauf zu achten, dass alle Kinder, für die Unterhalt bezahlt wird,
berücksichtigt werden, d.h. auch Kinder, die nicht im Haushalt des oder der Unterhalt zahlenden
wohnen.
Für ein besseres Verständnis für uns und alle Eltern fordern wir eine Kostentransparenz der einzelnen
Kinderbetreuungsbausteine in allen Häusern. Auf Nachfrage bei Frau Grau konnte uns hierüber
bisher kein detaillierter Einblick gegeben werden. Diese Kostentransparenz wäre jedoch sehr nützlich
um allen Betroffenen – Eltern wie ErzieherInnen- zu zeigen, welche Kosten entstehen und wie diese
gedeckt werden. Nicht zuletzt würde dadurch auch das starke Engagement der Stadt offensichtlich.
In anderen Städten gibt es solche Aufgliederungen.
Nachstehend nun unsere konkrete Stellungnahme zu den Sitzungsvorlagen.
I.
Anlage 1, Teil A, Kindergartenordnung
Der o.g. neuen Kindergartenordnung stimmen wir ohne Einschränkungen zu.
II.
Anlage 1, Teil B, Beitragsordnung,
1. Elternbeiträge
Punkt 1-5: Wir stimmen ohne Einschränkungen zu.
Punkt 6:
Wir sind der Ansicht, dass Familien ab 4 Kindern auch den vom Städtetag empfohlenen Beitrag
bezahlen sollen. Dieser ist verhältnismäßig gering und stellt für uns einen Beitrag zur Solidarität mit
allen anderen beitragszahlenden Eltern dar. Diese Familien bekommen Kindergeld sowie den
steuerlichen Kinderfreibetrag vom Bund und erhalten den Landesfamilienpass von BadenWürttemberg. Zudem zeigt die Statistik, dass Familien mit mehr als 4 Kindern überwiegend in der
bisherigen obersten Gehaltsklasse eingestuft wären.
Punkt 7:
Den sozialen Bonus über den Nürtinger Familienpass finden wir gut und wichtig, wir halten jedoch
eine Ermäßigung um 30% für notwendig, um insbesondere Schwellenhaushalte in der bisherigen
Beitragsstufe 2 nicht unverhältnismäßig zu belasten. Im Zuge einer Gebührenerhöhung ist es in
unseren Augen zwingend notwendig den Nürtinger Familienpass dahingehen anzupassen, dass
Familien mit einem Bruttoeinkommen bis € 30.000 diese Bezuschussung erhalten. Der Nürtinger
Familienpass muss in diesem Zusammenhang weitergehend überarbeitet und z.B. am Beispiel der
Stuttgarter Familiencard verbessert werden.
Punkt 8-11: Wir stimmen ohne Einschränkung zu.
2. Essens- und Getränkegeld
Punkt 1-3:
Der Erhöhung des Essensgeldes können wir so zustimmen, da NT hier in der Vergangenheit recht
günstig war. Wir befürworten auch die Abrechnung nach tatsächlich in Anspruch genommener
Mahlzeiten. Auch der Abrechnung des zusätzlichen Vesper- und Getränkegeldes über den
Kindergartenbeitrag stimmen wir zu, da dieser in den meisten Einrichtungen ohnehin eingesammelt
wurde.
Anlage 2, Tabelle der neuen Elternbeiträge
Die Erhöhung der Gebühren für den U3 Bereich in Anlehnung an den Städtetag ist für Nürtinger
Eltern nicht zumutbar. Für eine Familie mit einem Kind kämen die Kosten für eine U3 Betreuung bei
50h auf € 545 zuzüglich € 62 Essensgeld. Nach dem Bisherigen Modell kostet die Betreuung € 382 + €
56 Essensgeld. Dies ist eine Erhöhung von € 169 / Monat. Dies stellt vor allem für Berufstätige, die
auf eine solche Betreuung angewiesen sind, eine unverhältnismäßige Mehrbelastung dar und ist
damit nicht familienfreundlich. Mehr als 2/3 aller von uns befragten Städte im Umkreis folgen zwar
auch der Empfehlung des Städtetags hinsichtlich der Gebührenstaffelung, erheben jedoch deutlich
geringere Gebühren.
Der Höchstsatz für diesen Bereich bei den freien Trägern in Nürtingen beträgt € 396 + Essensgeld.
Diesen Betrag sollten auch die Gebühren für Städtische Kinderhäuser nicht überschreiten, um den
Eltern eine reelle Wahlfreiheit zu lassen. In der Beitragsstufe 4 würde dies bereits eine Erhöhung um
ca. 3,5% bedeuten und für alle anderen Beitragsstufen erheblich mehr.
Im Ü3 Bereich erhöhen sich die Gebühren vor allem für die bisherige Beitragsstufe 2+3, die keine
Zuschüsse vom Landesjugendamt oder dem Nürtinger Familienpass erhalten, um 10 – 175%. Dies ist
nicht zumutbar.
Im Anhang senden wir Ihnen 2 Exceltabellen mit der Gegenüberstellung der bisherigen Beiträge, dem
neuen Vorschlag des Amtes für BiSoFa und den Maximalempfehlungen des Städtetags. Die Tabellen
sind anhand von Zahlen, die uns das Amt für BiSoFa zur Verfügung gestellt hat erstellt. Dabei ist zu
berücksichtigen, dass wir keine exakten Zahlen bezüglich der Betreuungsart, dem Alter der Kinder
und der Sozialstaffelung haben. Zudem muss berücksichtigt werden, dass die bisherige Beitragsstufe
2 inklusive Landeszuschuss berechnet wurde, diese teilt sich zukünftig auf in Familien die
Landeszuschüsse erhalten und Familien die diese nicht erhalten.
Hier ist klar erkennbar, dass Nürtingen bisher im Ü3 Bereich deutlich höhere Beiträge eingefordert
hat – und dies auch weiterhin tut - als vom Städtetag vorgeschlagen. Diese sollen nun nochmals
erhöht werden. Im Gegenzug sollen die bisher eher günstigeren Beiträge für U3 Betreuung, den
Vorschlägen des Städtetags 1:1 angeglichen werden, ohne die Gebühren im Ü3 Bereich zu senken
und ohne die Familien mit 4 und mehr Kindern an den Beiträgen zu beteiligen.
Die vorgeschlagene Gebührenaufteilung ist auf dieser Basis inakzeptabel.
Mit dem aktuellen Sanierungsstau, den immer wieder verschobenen Neubauten im
Kinderbetreuungsbereich und der immer wieder durch Personalmangel unbefriedigenden
pädagogischen Arbeit sehen wir keine Rechtfertigung für eine so gravierende Gebührenerhöhung.
Wir hoffen auf eine Abstimmung für das Wohl der Nürtinger Familien und stehen Ihnen gerne
jederzeit auch in der Sitzung zu Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Sibylle Linckh
1.Vorsitzende GEB-NT
Katja Müller-Spieth 2.Vorsitzende GEB-NT
Doreen Haußmann
Gesa Gruber
Verena Osmann
Dirk Bindl