Bewerbung (Angebot) im Grundstücksvergabeverfahren der Gemeinde Güntersleben im Oktober 2016 Ehe- /Lebenspartner Antragsteller (nur auszufüllen bei gemeinsamen Antrag) Name Geburtsname Straße Ort Geburtsdatum Geburtsort Familienstand Telefon E-Mail Bei einem gemeinsamen Antrag von Verheirateten und Lebenspartnern ist ein Ansprechpartner zu benennen: _______________________________________________________________________________________ Ich / Wir bewerben uns für folgendes Grundstück / folgende beiden Grundstücke: Grundstück 1 Grundstück 2 (jeweils Flurnummer des Grundstückes angeben, laut Lageplan) Folgendes Grundstück wird zum Tausch angeboten: Fl.Nr. _________ Größe: _________ Der Nachweis, dass es sich um ein Grundstück handelt, das im Flurbereinigungsverfahren als parzelliertes und als mögliches künftiges Bauland bewertet und zugeteilt wurde, ist beigefügt. Ebenso ist ein Nachweis über das Verwandtschaftsverhältnis beigefügt, falls der Antragsteller und der Eigentümer zum Zeitpunkt der Zuteilung im Flurbereinigungsverfahren nicht identisch ist Der Antrag einschließlich aller Nachweise ist bis spätestens zum 31.10.2016 im Rathaus der Gemeinde Güntersleben einzureichen. Der Einreichungsschluss ist zugleich Stichtag für das Vorliegen der Bewerbungsvoraussetzungen. Der Antrag ist schriftlich zu richten an: Gemeinde Güntersleben, Würzburger Str. 17 97261 Güntersleben Ansprechpartner ist Herr Popp, Zimmer 3, Tel. 09365 / 807030 Mit diesem Antrag sind die Vergabebedingungen der Gemeinde unbedingt zu beachten. Mit der Unterschrift wird bestätigt, dass die Vergabebedingungen zur Kenntnis genommen wurden und akzeptiert werden. Die Grundstücksvergabe erfolgt auf der Grundlage des gemeindlichen Baulandentwicklungskonzeptes, das der Gemeinderat am 28.04.2015 beschlossen hat und das sinngemäß Anwendung findet. ________________________________ ________________________________ Ort, Datum Ort, Datum ___________________________________ Antragsteller / -in ___________________________________ Ehe- / Lebenspartner Vertragsbedigungen für die Grundstücksvergabe im Oktober 2016 I. Allgemeines Die Gemeinde Güntersleben beabsichtigt die Veräußerung von insgesamt sieben gemeindeeigenen Grundstücke in einem öffentlichen Vergabeverfahren. Die Grundstücke sollen an bauwillige Personen und Familien veräußert und mit einer Baupflicht verbunden werden. Weiterhin steht ein separates Tauschkontingent von fünf Grundstücken für Bewerber zur Verfügung, die im Flurbereinigungsverfahren im Gemeindegebiet ein parzelliertes und als mögliches künftiges Bauland bewertetes Grundstück zugeteilt bekommen haben. Auch für diese Bewerber ist der Erwerb eines Grundstückes mit einer Baupflicht verbunden. Die Vergabe sowie die Ausgestaltung der abzuschließenden Grundstückskaufverträge erfolgt auf der Grundlage des am 28.04.2015 vom Gemeinderat in nichtöffentlicher Sitzung beschlossenen Baulandentwicklungskonzeptes "Platte". II. Antragsvoraussetzungen und Bewerbungsverfahren 1. Alle Bewerber müssen volljährig sein. Bei Ehepaaren oder Lebenspartnerschaften (LPartG) obliegt es der Entscheidung der Eheleute bzw. Lebenspartner, wer von ihnen den Antrag stellt. Es kann auch ein gemeinsamer Antrag gestellt werden. Eine doppelte Antragstellung ist ausgeschlossen. Es gilt der Grundsatz, dass der Antragsteller auch Vertragspartner der Gemeinde wird. Abweichungen davon sind nur mit Zustimmung der Gemeinde möglich. 2. Als Bewerber im Tauschverfahren zugelassen sind die Grundstückseigentümer, die im Rahmen des Flurbereinigungsverfahrens ein parzelliertes und als mögliches künftiges Bauland bewertetes Grundstück zugeteilt bekommen haben, deren Verwandte gerader Linie sowie deren jeweilige Ehepartner bzw. Lebenspartner (LPartG). Den Nachweis, dass es sich um ein solches Grundstück handelt, hat der Bewerber in geeigneter Weise zu erbringen. 3. Jeder Bewerber, auch Bewerber im Tauschverfahren, kann sich alternativ auf zwei Grundstücke bewerben. Er hat hierbei seine Priorität anzugeben. 4. Die Bewerber haben ihre Bewerbung schriftlich und unter Verwendung des auf der Internetseite der Gemeinde zur Verfügung gestellten Antragsblattes bei der Gemeinde bis zum 31.10.2016 einzureichen. Das Antragsblatt kann auch zu den Öffnungszeiten im Rathaus abgeholt werden. Vor dem 01.10.2016 und nach dem 31.10.2016 eingegangene Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. III. 4. Jeder Bewerber erhält den Zuschlag für maximal ein Grundstück. Wenn der Zuschlag für ein Grundstück erfolgt ist und angenommen wurde, wird eine noch offene Bewerbung für ein zweites Grundstück hinfällig. 5. Die Vergabegespräche sowie der Zuschlag werden protokolliert. 6. Die Zuteilungsentscheidung wird schriftlich mitgeteilt. 7. Sollten mehr als fünf Bewerber im Tauschverfahren ihr Interesse bekunden, führt die Gemeinde ebenfalls ein Vergabegespräch durch, allerdings mit der Maßgabe, dass an diesem Vergabegespräch maximal fünf Bewerber teilnehmen. Über die Auswahl der Teilnehmer entscheidet die Gemeinde durch Los. Über die Ausgestaltung des Losverfahrens entscheidet die Gemeinde nach eigenem Ermessen. Die Bewerber sind vom Ergebnis der Verlosung zu informieren. Das weitere Vergabeverfahren wird gemäß Ziffern 3 bis 6 durchgeführt. 8. Die im Anschluss an die erste Bewerbungsrunde nicht vergebenen Grundstücke werden zunächst nicht mehr angeboten. Über eine mögliche Vergabe entscheidet der Gemeinderat. IV. Verkaufs- / Tauschkonditionen und Baupflicht 1. Die vergebenen Grundstücke werden bis auf das Grundstück Fl.Nr. 7224/13 zu einem einheitlichen Preis von 195,00 EUR/m² verkauft. Der Preis für das Grundstück Fl.Nr. 7224/13 beträgt 180,00 EUR/m2. 2. Der in Ziffer 1 genannte Preis ist beitragsfrei hinsichtlich der straßenmäßigen Erschließung sowie der Beiträge für die leitungsgebundenen Einrichtungen für Wasser und Abwasser. Nicht im Kaufpreis enthalten sind die Kosten für die Zisterne, für den Kontrollschacht sowie für die vom Käufer zu tragenden Hausanschlüsse der Grundstücke an die Ver- und Entsorgungsanlagen (Kanal, Wasser), für die Grunderwerbsteuer sowie für die Notarkosten. Nicht enthalten sind ebenfalls die Kosten für Strom- und Telekommunikationsanschlüsse. Diese sind unmittelbar mit den Trägern abzurechnen. Für das Grundstück Fl.Nr. 5467 fallen Kosten für die Zisterne und für den Kontrollschacht nicht an. Der Kontrollschacht muss vom Eigentümer selbst gebaut werden, der Bau einer Zisterne wird empfohlen. 3. Die Tauschgrundstücke werden in jedem Einzelfall vom Gutachterausschuss des Landkreises Würzburg begutachtet. Die Kosten der Begutachtung werden zwischen der Gemeinde und dem Tauschinteressenten je zur Hälfte getragen. Das Gutachten wird von der Gemeinde in Auftrag gegeben. Der so festgestellte Wert des Tauschgrundstücks wird auf den Kaufpreis nach Ziffer 1 angerechnet. 4. Eine Veräußerung des Grundstücks ist bis zur Nutzungsanzeige des Erwerbers an die Gemeinde (Art. 78 Abs. 2 BayBO) ausgeschlossen. Bedarf es gemäß des zu Grunde liegenden Verfahrens keiner Nutzungsanzeige, hat der Erwerber die Aufnahme der Nutzung nach Maßgabe dieser Vorschrift der Gemeinde anzuzeigen. Die Gemeinde kann von dieser Regelung Ausnahmen zulassen, um unbillige Härten zu vermeiden. 5. Der Kauf- bzw. Tauschvertrag enthält eine Baupflicht, auf deren Grundlage sich der jeweilige Erwerber bindend verpflichtet, innerhalb von 3 Jahren, gerechnet ab Übergang von Besitz und Lasten, auf dem Kaufgegenstand mit dem Bau eines Wohnhauses zu beginnen; dabei ist die Bodenplatte (oder bei unterkellerter Bauweise das Kellergeschoss) innerhalb der vorgegebenen Frist im Rohbau fertigzustellen. Die Baupflicht geht bei einer möglichen Veräußerung des Grundstücks durch den Erwerber auf dessen Nachfolger im Eigentum über. 6. Für den Fall, dass die Baupflicht nicht eingehalten wird oder die Veräußerung ohne die Zustimmung der Gemeinde erfolgt, steht der Gemeinde ein durch Vormerkung gesichertes Wiederkaufsrecht zu. 7. Die notarielle Beurkundung der Kauf- / Tauschverträge wird vom 1. Bürgermeister vorbereitet und vorbehaltlich der Genehmigung durch den Gemeinderat durchgeführt. Vergabeentscheidung, Losverfahren und Zuteilung 1. Nach Bewerbungsschluss wird die Verwaltung die eingegangenen Bewerbungen auswerten und die sich anschließende Vergabeentscheidung transparent und unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vorbereiten. 2. Sollte für ein Grundstück nur ein Bewerber Interesse bekunden, der die Antragsvoraussetzungen erfüllt, erhält dieser den Zuschlag. 3. mittelbar Andernfalls entscheidet zwischen den Bewerbern das Los über die Vergabe des Grundstücks. Über die Ausgestaltung des Losverfahrens entscheidet die Gemeinde nach eigenem Ermessen. Der Zuschlag erfolgt sodann nach Maßgabe der Losentscheidung. Liegen für ein oder mehrere Grundstücke mehrere Bewerbungen vor, findet die Vergabe nach folgenden Maßgaben statt. a) b) c) d) Für jedes Grundstück mit mehreren Bewerbern wird ein separates Vergabegespräch durchgeführt. Die Gemeinde bestimmt die Reihenfolge der Vergabegespräche in geeigneter Weise und macht diese im Kreis der Bewerber bekannt. Die Bewerber werden zu dem Vergabegespräch geladen. Die Ladung erfolgt mit einer angemessenen Ladungsfrist. Ist ein Bewerber an diesem Termin verhindert, hat er dies der Gemeinde unter Angabe der Gründe unverzüglich mitzuteilen. Da eine Verschiebung des Termins nicht möglich ist, besteht nur die Möglichkeit einen bevollmächtigten Vertreter zu beauftragen. Bei unbegründetem Fernbleiben eines Bewerbers im Vergabegespräch gilt dessen Bewerbung als zurückgenommen. Teilnahmeberechtigt am Vergabegespräch sind die Bieter und deren Bevollmächtigte, soweit diese eine schriftliche Vollmacht des Bewerbers spätestens zu Beginn des Vergabegespräches vorlegen. Im Vergabegespräch wird den Bewerbern jeweils ein Angebot auf ein noch freies Grundstück unterbreitet, sofern eines vorhanden ist. Entscheidet sich ein Bewerber alleine für ein solches Grundstück, erfolgt der Zuschlag un-
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