Bewerbungsformular mit Vergabebedingungen

Bewerbung (Angebot) im Grundstücksvergabeverfahren der
Gemeinde Güntersleben im Oktober 2016
Ehe- /Lebenspartner
Antragsteller
(nur auszufüllen bei gemeinsamen
Antrag)
Name
Geburtsname
Straße
Ort
Geburtsdatum
Geburtsort
Familienstand
Telefon
E-Mail
Bei einem gemeinsamen Antrag von Verheirateten und Lebenspartnern ist ein Ansprechpartner zu benennen:
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Ich / Wir bewerben uns für folgendes Grundstück / folgende beiden Grundstücke:
Grundstück 1
Grundstück 2
(jeweils Flurnummer des Grundstückes angeben, laut Lageplan)
Folgendes Grundstück wird zum Tausch angeboten:
Fl.Nr. _________ Größe: _________
Der Nachweis, dass es sich um ein Grundstück handelt, das im Flurbereinigungsverfahren als parzelliertes und als mögliches
künftiges Bauland bewertet und zugeteilt wurde, ist beigefügt. Ebenso ist ein Nachweis über das Verwandtschaftsverhältnis
beigefügt, falls der Antragsteller und der Eigentümer zum Zeitpunkt der Zuteilung im Flurbereinigungsverfahren nicht identisch
ist
Der Antrag einschließlich aller Nachweise ist bis spätestens zum 31.10.2016 im Rathaus der Gemeinde Güntersleben einzureichen. Der Einreichungsschluss ist zugleich Stichtag für das Vorliegen der Bewerbungsvoraussetzungen.
Der Antrag ist schriftlich zu richten an:
Gemeinde Güntersleben, Würzburger Str. 17
97261 Güntersleben
Ansprechpartner ist Herr Popp, Zimmer 3, Tel. 09365 / 807030
Mit diesem Antrag sind die Vergabebedingungen der Gemeinde unbedingt zu beachten. Mit der Unterschrift wird bestätigt, dass die Vergabebedingungen zur Kenntnis genommen wurden und akzeptiert werden.
Die Grundstücksvergabe erfolgt auf der Grundlage des gemeindlichen Baulandentwicklungskonzeptes, das der Gemeinderat am 28.04.2015 beschlossen hat und das sinngemäß Anwendung findet.
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Ort, Datum
Ort, Datum
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Antragsteller / -in
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Ehe- / Lebenspartner
Vertragsbedigungen für die Grundstücksvergabe im Oktober 2016
I.
Allgemeines
Die Gemeinde Güntersleben beabsichtigt die Veräußerung von
insgesamt sieben gemeindeeigenen Grundstücke in einem öffentlichen Vergabeverfahren.
Die Grundstücke sollen an bauwillige Personen und Familien veräußert und mit einer Baupflicht verbunden werden. Weiterhin steht ein
separates Tauschkontingent von fünf Grundstücken für Bewerber zur
Verfügung, die im Flurbereinigungsverfahren im Gemeindegebiet ein
parzelliertes und als mögliches künftiges Bauland bewertetes Grundstück zugeteilt bekommen haben. Auch für diese Bewerber ist der
Erwerb eines Grundstückes mit einer Baupflicht verbunden.
Die Vergabe sowie die Ausgestaltung der abzuschließenden Grundstückskaufverträge erfolgt auf der Grundlage des am 28.04.2015
vom Gemeinderat in nichtöffentlicher Sitzung beschlossenen Baulandentwicklungskonzeptes "Platte".
II.
Antragsvoraussetzungen und Bewerbungsverfahren
1.
Alle Bewerber müssen volljährig sein. Bei Ehepaaren oder
Lebenspartnerschaften (LPartG) obliegt es der Entscheidung
der Eheleute bzw. Lebenspartner, wer von ihnen den Antrag
stellt. Es kann auch ein gemeinsamer Antrag gestellt werden.
Eine doppelte Antragstellung ist ausgeschlossen. Es gilt der
Grundsatz, dass der Antragsteller auch Vertragspartner der
Gemeinde wird. Abweichungen davon sind nur mit Zustimmung
der Gemeinde möglich.
2.
Als Bewerber im Tauschverfahren zugelassen sind die Grundstückseigentümer, die im Rahmen des Flurbereinigungsverfahrens ein parzelliertes und als mögliches künftiges Bauland bewertetes Grundstück zugeteilt bekommen haben, deren Verwandte gerader Linie sowie deren jeweilige Ehepartner bzw.
Lebenspartner (LPartG). Den Nachweis, dass es sich um ein
solches Grundstück handelt, hat der Bewerber in geeigneter
Weise zu erbringen.
3.
Jeder Bewerber, auch Bewerber im Tauschverfahren, kann sich
alternativ auf zwei Grundstücke bewerben. Er hat hierbei seine
Priorität anzugeben.
4.
Die Bewerber haben ihre Bewerbung schriftlich und unter
Verwendung des auf der Internetseite der Gemeinde zur Verfügung gestellten Antragsblattes bei der Gemeinde bis zum
31.10.2016 einzureichen. Das Antragsblatt kann auch zu den
Öffnungszeiten im Rathaus abgeholt werden. Vor dem
01.10.2016 und nach dem 31.10.2016 eingegangene Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.
III.
4.
Jeder Bewerber erhält den Zuschlag für maximal ein Grundstück. Wenn der Zuschlag für ein Grundstück erfolgt ist und angenommen wurde, wird eine noch offene Bewerbung für ein
zweites Grundstück hinfällig.
5.
Die Vergabegespräche sowie der Zuschlag werden protokolliert.
6.
Die Zuteilungsentscheidung wird schriftlich mitgeteilt.
7.
Sollten mehr als fünf Bewerber im Tauschverfahren ihr Interesse
bekunden, führt die Gemeinde ebenfalls ein Vergabegespräch
durch, allerdings mit der Maßgabe, dass an diesem Vergabegespräch maximal fünf Bewerber teilnehmen. Über die Auswahl
der Teilnehmer entscheidet die Gemeinde durch Los. Über die
Ausgestaltung des Losverfahrens entscheidet die Gemeinde
nach eigenem Ermessen. Die Bewerber sind vom Ergebnis der
Verlosung zu informieren. Das weitere Vergabeverfahren wird
gemäß Ziffern 3 bis 6 durchgeführt.
8.
Die im Anschluss an die erste Bewerbungsrunde nicht vergebenen Grundstücke werden zunächst nicht mehr angeboten. Über
eine mögliche Vergabe entscheidet der Gemeinderat.
IV.
Verkaufs- / Tauschkonditionen und Baupflicht
1.
Die vergebenen Grundstücke werden bis auf das Grundstück
Fl.Nr. 7224/13 zu einem einheitlichen Preis von 195,00 EUR/m²
verkauft. Der Preis für das Grundstück Fl.Nr. 7224/13 beträgt
180,00 EUR/m2.
2.
Der in Ziffer 1 genannte Preis ist beitragsfrei hinsichtlich der
straßenmäßigen Erschließung sowie der Beiträge für die leitungsgebundenen Einrichtungen für Wasser und Abwasser.
Nicht im Kaufpreis enthalten sind die Kosten für die Zisterne, für
den Kontrollschacht sowie für die vom Käufer zu tragenden
Hausanschlüsse der Grundstücke an die Ver- und Entsorgungsanlagen (Kanal, Wasser), für die Grunderwerbsteuer sowie für
die Notarkosten. Nicht enthalten sind ebenfalls die Kosten für
Strom- und Telekommunikationsanschlüsse. Diese sind unmittelbar mit den Trägern abzurechnen. Für das Grundstück Fl.Nr.
5467 fallen Kosten für die Zisterne und für den Kontrollschacht
nicht an. Der Kontrollschacht muss vom Eigentümer selbst gebaut werden, der Bau einer Zisterne wird empfohlen.
3.
Die Tauschgrundstücke werden in jedem Einzelfall vom Gutachterausschuss des Landkreises Würzburg begutachtet. Die Kosten der Begutachtung werden zwischen der Gemeinde und dem
Tauschinteressenten je zur Hälfte getragen. Das Gutachten wird
von der Gemeinde in Auftrag gegeben. Der so festgestellte Wert
des Tauschgrundstücks wird auf den Kaufpreis nach Ziffer 1 angerechnet.
4.
Eine Veräußerung des Grundstücks ist bis zur Nutzungsanzeige
des Erwerbers an die Gemeinde (Art. 78 Abs. 2 BayBO) ausgeschlossen. Bedarf es gemäß des zu Grunde liegenden Verfahrens keiner Nutzungsanzeige, hat der Erwerber die Aufnahme
der Nutzung nach Maßgabe dieser Vorschrift der Gemeinde anzuzeigen. Die Gemeinde kann von dieser Regelung Ausnahmen
zulassen, um unbillige Härten zu vermeiden.
5.
Der Kauf- bzw. Tauschvertrag enthält eine Baupflicht, auf deren
Grundlage sich der jeweilige Erwerber bindend verpflichtet, innerhalb von 3 Jahren, gerechnet ab Übergang von Besitz und
Lasten, auf dem Kaufgegenstand mit dem Bau eines Wohnhauses zu beginnen; dabei ist die Bodenplatte (oder bei unterkellerter Bauweise das Kellergeschoss) innerhalb der vorgegebenen
Frist im Rohbau fertigzustellen. Die Baupflicht geht bei einer
möglichen Veräußerung des Grundstücks durch den Erwerber
auf dessen Nachfolger im Eigentum über.
6.
Für den Fall, dass die Baupflicht nicht eingehalten wird oder die
Veräußerung ohne die Zustimmung der Gemeinde erfolgt, steht
der Gemeinde ein durch Vormerkung gesichertes Wiederkaufsrecht zu.
7.
Die notarielle Beurkundung der Kauf- / Tauschverträge wird vom
1. Bürgermeister vorbereitet und vorbehaltlich der Genehmigung
durch den Gemeinderat durchgeführt.
Vergabeentscheidung, Losverfahren und Zuteilung
1.
Nach Bewerbungsschluss wird die Verwaltung die eingegangenen Bewerbungen auswerten und die sich anschließende Vergabeentscheidung transparent und unter Beachtung des
Gleichbehandlungsgrundsatzes vorbereiten.
2.
Sollte für ein Grundstück nur ein Bewerber Interesse bekunden,
der die Antragsvoraussetzungen erfüllt, erhält dieser den Zuschlag.
3.
mittelbar Andernfalls entscheidet zwischen den Bewerbern das Los über die Vergabe des Grundstücks. Über
die Ausgestaltung des Losverfahrens entscheidet die
Gemeinde nach eigenem Ermessen. Der Zuschlag erfolgt sodann nach Maßgabe der Losentscheidung.
Liegen für ein oder mehrere Grundstücke mehrere Bewerbungen vor, findet die Vergabe nach folgenden Maßgaben statt.
a)
b)
c)
d)
Für jedes Grundstück mit mehreren Bewerbern wird ein
separates Vergabegespräch durchgeführt. Die Gemeinde
bestimmt die Reihenfolge der Vergabegespräche in geeigneter Weise und macht diese im Kreis der Bewerber
bekannt.
Die Bewerber werden zu dem Vergabegespräch geladen.
Die Ladung erfolgt mit einer angemessenen Ladungsfrist.
Ist ein Bewerber an diesem Termin verhindert, hat er dies
der Gemeinde unter Angabe der Gründe unverzüglich
mitzuteilen. Da eine Verschiebung des Termins nicht
möglich ist, besteht nur die Möglichkeit einen bevollmächtigten Vertreter zu beauftragen. Bei unbegründetem
Fernbleiben eines Bewerbers im Vergabegespräch gilt
dessen Bewerbung als zurückgenommen.
Teilnahmeberechtigt am Vergabegespräch sind die Bieter und deren Bevollmächtigte, soweit diese eine schriftliche Vollmacht des Bewerbers spätestens zu Beginn des
Vergabegespräches vorlegen.
Im Vergabegespräch wird den Bewerbern jeweils ein Angebot auf ein noch freies Grundstück unterbreitet, sofern
eines vorhanden ist. Entscheidet sich ein Bewerber alleine für ein solches Grundstück, erfolgt der Zuschlag un-