Staatliche Fachoberschule Starnberg Formblatt: Praktikumszusage STAATLICHES BERUFLICHES ZENTRUM STARNBERG Informationen zum Praktikum (Wirtschaft und Verwaltung sowie Sozialwesen) 1. Allgemeines • • • • • • • • Das Praktikum erfolgt in der 11. Jahrgangsstufe der Fachoberschule. In Absprache mit der Praktikumsstelle weist die Schule den SchülernInnen die Praktikumsstellen zu. Die SchülerInnen sollen grundsätzlich „übliche“ Arbeitsabläufe in einem Unternehmen/einer Einrichtung kennen lernen und auch möglichst selbsttätig durchführen. Hinweise zu den Praktikumsinhalten erhalten Sie auf unserer Homepage. Es gilt die im Betrieb übliche Wochenarbeitszeit für Arbeitnehmer, mindestens aber 37,5 Zeitstunden und höchstens 40 Zeitstunden (ohne Pausen gerechnet). Das Praktikum findet wochentags (Montag bis Freitag) zwischen 6 Uhr morgens und 20 Uhr abends statt. Beachten Sie bitte bei Minderjährigen auch die gesetzlichen Vorschriften über die tägliche Höchstarbeitszeit. Die SchülerInnen sind in der Regel im dreiwöchigen Wechsel in der Schule und in der Praktikumsstelle. Im ganzen Schuljahr sind die SchülerInnen ca. 18 Wochen im Praktikum. Die SchülerInnen wechseln im 2. Schulhalbjahr an eine andere Praktikumsstelle. Somit sind die SchülerInnen an einer Praktikumsstelle ca. 9 Wochen. An schulfreien Tagen und in den Ferien entfällt das Praktikum. Während des Praktikums findet pro Schulhalbjahr an ca. 2 Tagen eine fachpraktische Anleitung (fpA) statt. Sie wird klassenweise durchgeführt und von der Schule organisiert. Sie erfolgt beispielsweise in Form von Exkursionen (z. B. Besuch einer Einrichtung). 2. Aufgaben der Praktikumsstelle • • • • • Ansprechpartner im Praktikum für die Schule sollte in der Regel diejenige Person sein, die auch für die Auszubildenden zuständig ist. Ansprechpartner in der Schule ist die Praktikumsbetreuerin/der Praktikumsbetreuer, die/der in regelmäßigen Abständen die Praktikumsbetriebe und die SchülerInnen im Praktikum besucht. Die Praktikumsbetreuerin (Lehrerin)/der Praktikumsbetreuer (Lehrer) meldet sich vor dem Besuch nicht an. Dies wird deshalb nicht gemacht, weil die Lehrkraft an einem Tag eine bestimmte Region anfährt und dort alle Schüler dieser Region besuchen möchte. Wenn der eigentliche Ansprechpartner keine Zeit hat, genügt es der Lehrkraft, wenn sie mit einem anderen Mitarbeiter/einer anderen Mitarbeiterin – evtl. auch nur kurz – sprechen kann. Am Ende eines jeden Schulhalbjahres bewertet die Praktikumsstelle die Leistungen der Schülerin/des Schülers. Die Schule stellt Bewertungshilfen (Vordruck) zur Verfügung. Die Bewertungshilfe ist auf unserer Homepage zu finden. Die Praktikumsstellen können SchülerInnen im Praktikum aus einem wichtigen Grund (z. B. Führerscheinprüfung) bis zu einem halben Arbeitstag beurlauben. Bei längerer Beurlaubung ist im Voraus die Zustimmung von der praktikumsbetreuenden Lehrkraft bzw. der Schulleitung der FOS einzuholen. Falls die Schülerin/der Schüler mit offenen Lebensmitteln zu tun hat (z. B. Zubereitung von Speisen, Arbeiten an der Wursttheke im Einzelhandel) haben die Ansprechpartner im Betrieb dafür Sorge zu tragen, dass die Schülerin/der Schüler die notwendige Lebensmittelbelehrung hat. Lebensmittelbelehrungen erfolgen durch Gesundheitsamt oder durch einen Arzt. Bitte beachten Sie: Aus versicherungsrechtlichen Gründen dürfen die Schülerinnen und Schüler nicht als Fahrzeuglenker eingesetzt werden. Von-der-Tann-Str. 28 82319 Starnberg • Tel: (08151) 9 088730 Fax: (08151) 9 088744 E-Mail: [email protected] www.bs-starnberg.de 3. Aufgaben des Praktikanten • • • Die SchülerInnen führen einen Tätigkeitsnachweis, in den sie in Kurzform die täglichen Tätigkeiten, die tägliche Arbeitszeit und eventuelle Fehltage eintragen. Die Praktikumsstellen werden gebeten, durch Unterschrift die Anwesenheit und/oder eventuelle Fehlzeiten zu bestätigen. Der Tätigkeitsnachweis wird nach jedem Praktikumsblock auch der praktikumsbetreuenden Lehrkraft der FOS vorgelegt. Im Krankheitsfall sind die SchülerInnen angehalten, unverzüglich den Betrieb und die Schule zu verständigen. Die SchülerInnen schreiben im Schuljahr drei Praktikumsberichte (Umfang je Bericht ca. 4 Seiten) und halten eine Präsentation. Die SchülerInnen werden über formale Anforderungen an den Bericht/ die Präsentation in der Schule informiert. Der Tätigkeitsbericht ist von der Schülerin/dem Schüler und der Praktikumsstelle zu unterschreiben. Die Praktikumsstelle ist berechtigt, bei sachlich unrichtigen Angaben eine Textänderung zu fordern. Selbstverständlich kann die Praktikumsstelle auch verlangen, dass Tatsachen, die der Geheimhaltung unterliegen, gestrichen werden. Den Bericht legen die SchülerInnen auch der praktikumsbetreuenden Lehrkraft vor. 4. Kosten • • Die SchülerInnen dürfen keine Vergütung verlangen oder erhalten. Für die Praktikumsstelle fallen durch den Praktikanten keine zusätzlichen Versicherungskosten an. Die SchülerInnen sind pflichtgemäß gegen Schäden gegenüber Dritten haftpflichtversichert. Die Schülerin/der Schüler ist auch gegen Unfall versichert. Praktikumszusage eines Betriebs/ einer Einrichtung (Bitte zeitnah per Fax oder E-Mail an die Schule übermitteln.) Praktikumsstelle: (Name und Anschrift) Ansprechpartner(in): E-Mail: Telefon: Hiermit bestätigen wir der Schülerin/ dem Schüler (bitte Vor- und Nachname eintragen), dass sie/er im ersten/zweiten Schulhalbjahr 20 / bei uns ein Praktikum absolvieren kann. (Ort, Datum) Von-der-Tann-Str. 28 82319 Starnberg • (Firmenstempel, Unterschrift) Tel: (08151) 9 088730 Fax: (08151) 9 088744 E-Mail: [email protected] www.bs-starnberg.de
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