kom ba-F euerw ehr Info

Die Kommunalgewerkschaft
komba-Feuerwehr Info
im Oktober 2016
komba Forderung nach Verbesserung
des Praxisaufstieges für junge Beamte
u.a. im Feuerwehrbereich umgesetzt!
Neue Niedersächsische
Laufbahnverordnung seit September in
Kraft!
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
die Nds. Landesregierung hat seit September 2016 Verbesserungen in der
Nds. Laufbahnverordnung umgesetzt. Hierbei wurde unsere komba
Forderung nach einer Verbesserung der Aufstiegsmöglichkeiten im Bereich
der Laufbahngruppe 1 („ehemaliger mittlerer Dienst“) umgesetzt. Dies betrifft
den sog. Praxisaufstieg nach § 34 NLVO.
Der Praxisaufstieg gibt den Kolleginnen und Kollegen nach § 34 NLVO
Aufstiegsmöglichkeiten von A 8 bis zur Besoldungsgruppe A 11, wenn sie
sich in der Praxis bei der Übertragung von höheren Aufgaben bewährt haben
und ein dienstliches Bedürfnis besteht. Die sonst erforderliche zusätzliche
Laufbahnbefähigung wird durch die Bewährung in der Praxis ersetzt. Bisher
musste für diese Aufstiegsmöglichkeit ein Mindestalter von 45 Jahren erreicht
werden und ab 58 Jahren ging der Aufstieg nicht mehr. Diese beiden
Altersgrenzen sind jetzt weggefallen. Damit können endlich gerade auch
junge Beamtinnen und Beamte zum Praxisaufstieg zugelassen werden. Das
schafft Perspektiven!
komba Feuerwehr – wir bleiben dran!
V.i.S.d.P.:
komba gewerkschaft niedersachsen, Oliver Haupt, Postfach 21 26, 30021 Hannover, Telefon: (0511) 3 36 03 06, Telefax: (0511) 3 36 03 19,
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