Die Kommunalgewerkschaft komba-Feuerwehr Info im Oktober 2016 komba Forderung nach Verbesserung des Praxisaufstieges für junge Beamte u.a. im Feuerwehrbereich umgesetzt! Neue Niedersächsische Laufbahnverordnung seit September in Kraft! Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Nds. Landesregierung hat seit September 2016 Verbesserungen in der Nds. Laufbahnverordnung umgesetzt. Hierbei wurde unsere komba Forderung nach einer Verbesserung der Aufstiegsmöglichkeiten im Bereich der Laufbahngruppe 1 („ehemaliger mittlerer Dienst“) umgesetzt. Dies betrifft den sog. Praxisaufstieg nach § 34 NLVO. Der Praxisaufstieg gibt den Kolleginnen und Kollegen nach § 34 NLVO Aufstiegsmöglichkeiten von A 8 bis zur Besoldungsgruppe A 11, wenn sie sich in der Praxis bei der Übertragung von höheren Aufgaben bewährt haben und ein dienstliches Bedürfnis besteht. Die sonst erforderliche zusätzliche Laufbahnbefähigung wird durch die Bewährung in der Praxis ersetzt. Bisher musste für diese Aufstiegsmöglichkeit ein Mindestalter von 45 Jahren erreicht werden und ab 58 Jahren ging der Aufstieg nicht mehr. Diese beiden Altersgrenzen sind jetzt weggefallen. Damit können endlich gerade auch junge Beamtinnen und Beamte zum Praxisaufstieg zugelassen werden. Das schafft Perspektiven! komba Feuerwehr – wir bleiben dran! V.i.S.d.P.: komba gewerkschaft niedersachsen, Oliver Haupt, Postfach 21 26, 30021 Hannover, Telefon: (0511) 3 36 03 06, Telefax: (0511) 3 36 03 19, Internet: http:// www.komba-niedersachsen.de, Email: [email protected]
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