Anerkennung und Hilfe - Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Aufruf
zur Mitarbeit im
überregionalen FACHBEIRAT der
Stiftung „Anerkennung und Hilfe“
In Anerkennung, dass Menschen als Kinder und Jugendliche in stationären Einrichtungen
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der Behindertenhilfe oder stationären psychiatrischen Einrichtungen in der Zeit von 1949
bis 1975 in der Bundesrepublik Deutschland bzw. von 1949 bis 1990 (DDR) Leid und Unrecht erfahren haben, errichten Bund, Länder und Kirchen voraussichtlich zum 1. Januar
2017 ein Hilfesystem, die Stiftung „Anerkennung und Hilfe“.
Die Stiftung hat neben dem überregionalen Fachbeirat einen Lenkungsausschuss, Anlaufund Beratungsstellen in den Ländern und eine Geschäftsstelle.
Der Lenkungsausschuss nimmt die Aufgaben der Steuerung und Kontrolle der Stiftung für
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die Errichter wahr. Die Anlauf- und Beratungsstellen führen u.a. Gespräche mit den Betroffenen und unterstützen sie bei der Anmeldung zur Stiftung. Die Geschäftsstelle verwaltet das Stiftungsvermögen und hat die Aufgabe, Leistungen nach Maßgabe der Stiftungssatzung, der Leistungsrichtlinien sowie der Beschlüsse des Lenkungsausschusses zu erbringen.
Funktion, Aufgaben und Sitzungen des überregionalen Fachbeirats:
 Zentrale Aufgaben des Fachbeirats sind die fachliche Beratung des Lenkungsausschusses zu Einzel- und Grundsatzfragen, die Begleitung der Öffentlichkeitsarbeit und wissenschaftlichen Aufarbeitung der damaligen Verhältnisse
und die Unterstützung der Anlauf- und Beratungsstellen mit Expertenwissen.
 Der Fachbeirat entsendet seinen Vorsitzenden/seine Vorsitzende, die Vertretung sowie eine weitere Person in den Lenkungsausschuss.
 Die Sitzungen des Fachbeirates finden je nach Bedarf bis zu viermal im Jahr
statt.
Betroffene, Betroffenenvertreter/innen und Sachverständige sind eingeladen, die
Arbeit der Stiftung “Anerkennung und Hilfe“ zu begleiten und im überregionalen
Fachbeirat mitzuarbeiten.
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Voraussetzungen der Mitarbeit im überregionalen Fachbeirat:
 Interesse an kontinuierlicher Mitarbeit
 Erfahrung bzw. fachliche Qualifikation im Themenfeld
 Bereitschaft, sich für das Themenfeld einzusetzen
 Bereitschaft zum Ehrenamt und zu gelegentlichen Dienstreisen
 Die Berufung erfolgt durch die Bundesministerin für Arbeit und Soziales
Sonstiges:
Die Mitarbeit im Fachbeirat ist ehrenamtlich. Für die Sitzungen werden angemessene
Kosten analog der Regelungen des Bundesreisekostengesetzes erstattet.
Bewerbungsverfahren:
Wir freuen uns über Ihre Bewerbung für den Fachbeirat bis zum 17. November 2016
Bitte senden Sie Ihre Bewerbung mit dem Bewerbungsbogen postalisch oder
per E-Mail an:
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Referat SER3
Rochusstr.1, 53123 Bonn
E-Mail: [email protected]
Wenn Sie Fragen zur Bewerbung haben, schreiben Sie uns bitte unter den oben
genannten Kontaktdaten.
Datenschutzrechtliche Hinweise:
Die Stiftung „Anerkennung und Hilfe“ nimmt den Schutz Ihrer besonders sensiblen
personenbezogenen Daten und Ihre Persönlichkeitsrechte sehr ernst. Die
Verschwiegenheitsverpflichtungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und aller
sich daraus ergebenden Verpflichtungen und Anforderungen werden eingehalten. Für die
Mitarbeit im Fachbeirat werden zum Teil besonders sensible Daten übermittelt, die Sie
aufgrund Ihrer freiwilligen Entscheidung mitteilen. Die Datenerhebung und spätere
Datennutzung erfolgt ausschließlich zu dem Zweck, anhand der persönlichen
Einzelangaben sachgerecht über die eingehenden Anträge zur Mitarbeit im überregionalen Fachbeirat entscheiden zu können. Jede andere Verwendung und Nutzung der hier
erhobenen Daten ist ausgeschlossen. Mit der Übersendung von Unterlagen erklären Sie
sich einverstanden, dass diese zwischen den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des
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BMAS und den Errichtern der Stiftung „Anerkennung und Hilfe“ weitergegeben und
gelesen werden.
Nicht von Ihnen mitgeteilte Einzelangaben können bei der Entscheidung über die Mitarbeit
nicht berücksichtigt werden. Bitte bedenken Sie, dass die Auseinandersetzung mit den Inhalten der Stiftung und den ggf. von Ihnen erlittenen Verletzungen sowie die Mitteilung der
besonders sensiblen Daten möglicherweise (re)traumatisierend wirken können. Teilen Sie
uns daher mit, wenn Sie nach einer Bewerbung erkennen, dass Sie diese Belastung an
einer Mitarbeit im Fachbeirat hindert und wenn Sie Ihre bereits mitgeteilten
personenbezogenen Daten löschen lassen wollen.
Weitere Informationen finden Sie unter www.stiftung-anerkennung-hilfe.de