Aufruf zur Mitarbeit im überregionalen FACHBEIRAT der Stiftung „Anerkennung und Hilfe“ In Anerkennung, dass Menschen als Kinder und Jugendliche in stationären Einrichtungen __ der Behindertenhilfe oder stationären psychiatrischen Einrichtungen in der Zeit von 1949 bis 1975 in der Bundesrepublik Deutschland bzw. von 1949 bis 1990 (DDR) Leid und Unrecht erfahren haben, errichten Bund, Länder und Kirchen voraussichtlich zum 1. Januar 2017 ein Hilfesystem, die Stiftung „Anerkennung und Hilfe“. Die Stiftung hat neben dem überregionalen Fachbeirat einen Lenkungsausschuss, Anlaufund Beratungsstellen in den Ländern und eine Geschäftsstelle. Der Lenkungsausschuss nimmt die Aufgaben der Steuerung und Kontrolle der Stiftung für __ die Errichter wahr. Die Anlauf- und Beratungsstellen führen u.a. Gespräche mit den Betroffenen und unterstützen sie bei der Anmeldung zur Stiftung. Die Geschäftsstelle verwaltet das Stiftungsvermögen und hat die Aufgabe, Leistungen nach Maßgabe der Stiftungssatzung, der Leistungsrichtlinien sowie der Beschlüsse des Lenkungsausschusses zu erbringen. Funktion, Aufgaben und Sitzungen des überregionalen Fachbeirats: Zentrale Aufgaben des Fachbeirats sind die fachliche Beratung des Lenkungsausschusses zu Einzel- und Grundsatzfragen, die Begleitung der Öffentlichkeitsarbeit und wissenschaftlichen Aufarbeitung der damaligen Verhältnisse und die Unterstützung der Anlauf- und Beratungsstellen mit Expertenwissen. Der Fachbeirat entsendet seinen Vorsitzenden/seine Vorsitzende, die Vertretung sowie eine weitere Person in den Lenkungsausschuss. Die Sitzungen des Fachbeirates finden je nach Bedarf bis zu viermal im Jahr statt. Betroffene, Betroffenenvertreter/innen und Sachverständige sind eingeladen, die Arbeit der Stiftung “Anerkennung und Hilfe“ zu begleiten und im überregionalen Fachbeirat mitzuarbeiten. Seite 2 von 3 Voraussetzungen der Mitarbeit im überregionalen Fachbeirat: Interesse an kontinuierlicher Mitarbeit Erfahrung bzw. fachliche Qualifikation im Themenfeld Bereitschaft, sich für das Themenfeld einzusetzen Bereitschaft zum Ehrenamt und zu gelegentlichen Dienstreisen Die Berufung erfolgt durch die Bundesministerin für Arbeit und Soziales Sonstiges: Die Mitarbeit im Fachbeirat ist ehrenamtlich. Für die Sitzungen werden angemessene Kosten analog der Regelungen des Bundesreisekostengesetzes erstattet. Bewerbungsverfahren: Wir freuen uns über Ihre Bewerbung für den Fachbeirat bis zum 17. November 2016 Bitte senden Sie Ihre Bewerbung mit dem Bewerbungsbogen postalisch oder per E-Mail an: Bundesministerium für Arbeit und Soziales Referat SER3 Rochusstr.1, 53123 Bonn E-Mail: [email protected] Wenn Sie Fragen zur Bewerbung haben, schreiben Sie uns bitte unter den oben genannten Kontaktdaten. Datenschutzrechtliche Hinweise: Die Stiftung „Anerkennung und Hilfe“ nimmt den Schutz Ihrer besonders sensiblen personenbezogenen Daten und Ihre Persönlichkeitsrechte sehr ernst. Die Verschwiegenheitsverpflichtungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und aller sich daraus ergebenden Verpflichtungen und Anforderungen werden eingehalten. Für die Mitarbeit im Fachbeirat werden zum Teil besonders sensible Daten übermittelt, die Sie aufgrund Ihrer freiwilligen Entscheidung mitteilen. Die Datenerhebung und spätere Datennutzung erfolgt ausschließlich zu dem Zweck, anhand der persönlichen Einzelangaben sachgerecht über die eingehenden Anträge zur Mitarbeit im überregionalen Fachbeirat entscheiden zu können. Jede andere Verwendung und Nutzung der hier erhobenen Daten ist ausgeschlossen. Mit der Übersendung von Unterlagen erklären Sie sich einverstanden, dass diese zwischen den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Seite 3 von 3 BMAS und den Errichtern der Stiftung „Anerkennung und Hilfe“ weitergegeben und gelesen werden. Nicht von Ihnen mitgeteilte Einzelangaben können bei der Entscheidung über die Mitarbeit nicht berücksichtigt werden. Bitte bedenken Sie, dass die Auseinandersetzung mit den Inhalten der Stiftung und den ggf. von Ihnen erlittenen Verletzungen sowie die Mitteilung der besonders sensiblen Daten möglicherweise (re)traumatisierend wirken können. Teilen Sie uns daher mit, wenn Sie nach einer Bewerbung erkennen, dass Sie diese Belastung an einer Mitarbeit im Fachbeirat hindert und wenn Sie Ihre bereits mitgeteilten personenbezogenen Daten löschen lassen wollen. Weitere Informationen finden Sie unter www.stiftung-anerkennung-hilfe.de
© Copyright 2024 ExpyDoc