drucksache 6/6533_a - AfD Fraktion Sachsen

STAATS1V11N1STER1UM
Freistaat
SACMSETN
DES INNERN
Der Staatsminister
SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN
Aktenzeichen
01095 Dresden
(bitte bei Antwort angeben)
33-0141. 50/J 0358
Präsidenten des SächsischenLandtages
Dresden,
.
Oktober 2016
Herrn Dr. Matthias Rößler
Bernhard-von-Lindenau-Platz 1
01067 Dresden
Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Kirsten Muster, AfD-Fraktion
Drs. -Nr: 6/6533
Thema: Anti-Terror-Razzien
Sehr geehrter Herr Präsident,
den Fragen sind folgende Ausführungenvorangestellt:
"Mehr als 200 Polizeibeamte, darunter auch die Spezialeinheit GSG 9,
nahmen am 13. September 2016 in Schleswig-Holstein drei Syrer fest
und vereitelten damit einen weiteren Versuch der Terrormiliz , lslami-
scher Staat' (IS), in Deutschland Anschläge zu verüben. Dazu wurden
in Schleswig-Holstein und in Niedersachsen Wohnräume in Erstaufnahmeeinrichtungen durchsucht und zahlreiche Materialien beschlagnahmt. Das BKA hatte Hinweise, dass die drei festgenommenen Männer Bezüge zu den Paris-Attentätern im Jahre 2015 hatten. Es könnte
sich um eine , Schläferzelle' handeln. Die Männer wurden bereits seit
mehreren Monaten, zeitweise sogar rund um die Uhr, überwacht.
Selbst bei U-Bahn-Fahrten in Hamburg ließ man sie nicht allein. Die
Mobiltelefone wurden ebenfalls überwacht. Die Sicherheitsbehörden
wollten mit den Festnahmen möglichen Anschlägen vorbeugen, die
von den drei Männern hätten ausgehen können."
Namens und im Auftrag der SächsischenStaatsregierung beantworte ich
die Kleine Anfrage wie folgt:
Frage 1:
Lässt die Auswertung der bei den Durchsuchungen der Erstaufnahmeeinrichtungen in Schleswig-Holstein und Niedersachsen beschlagnahmten Materialien auch Verbindungen nach Sachsen erkennen?
Die in Rede stehenden polizeilichen Maßnahmen stehen im Zusammenhang mit einem beim Generalbundesanwalt geführten Ermittlungsverfahren.
Dazu kann sich die Sächsische Staatsregierung nicht äußern.
Hausanschrift:
Sächsisches Staatsministerium
des Innern
Wilhelm-Buck-Str. 2
01097 Dresden
Telefon +49 351 564-0
Telefax+49 351 564-3199
www.smi. sachsen.de
Verkehrsanbindung:
Zu erreichen mit den Straßen-
bahnlinien3, 6, 7, 8, 13
Besucherparkplätze:
Bitte beim Empfang WilhelmBuck-Str. 2 oder 4 melden.
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Frage 2:
Was würde in Sachsen die Bewachung einer verdächtigen Person rund um die
Uhr pro Tag kosten und welcher Personalaufwandwäre dafürerforderlich?
Der finanzielle und personelle Aufwand für die Bewachung einer verdächtigen Person
ist vom jeweiligen Einzelfall abhängig. Eine pauschale Aussage kann hierzu nicht getroffen werden.
Frage 3:
Wie viele in Sachsen lebende Personen stehen derzeit im Verdacht, Verbindungen zur Terrormiliz des IS zu haben, und wie viele von ihnen werden derzeit dauerhaftvon Polizeibeamten überwacht?
Zur Beantwortung des ersten Teils dieser Frage wird auf die Antwort der Staatsregierung auf die Frage 5 der Kleinen Anfrage Drs. -Nr. 6/6215 verwiesen.
Einer weiteren Beantwortung der Kleinen Anfrage stehen überwiegende Belange des
Geheimschutzes entgegen.
Eine Preisgäbe der Informationen zu Details der Ermittlungen, insbesondere operativen
Maßnahmen würde sich auf die staatliche Aufgabenwahrnehmung im Gefahrenabwehrbereich wie auch auf die Durchsetzung des staatlichen Strafverfolgu ngsanspruchs
außerordentlich nachteilig auswirken. Potentiellen Terroristen würde dies ermöglichen,
polizeiliche Einsatzkapazitäten und -frequenzen sowie das polizeitaktische Vorgehen
einzuschätzen und ihre kriminellen Strategien und Taktiken hieran auszurichten. Hierdurch würdendie polizeilichen Möglichkeitenzur BekämpfungterroristischerAktivitäten
erheblich eingeschränktoder sogar neutralisiert werden. Entsprechende Gefahren und
Straftaten könnten dann nicht mehr wirkungsvoll abgewehrt bzw. verhütet oder verfolgt
werden.
Das Interesse der Staatsregierung, einen Ermittlungserfolg nicht zu gefährden, war mit
dem Informationsinteresse der Abgeordneten abzuwägen. Die Abwägung ergab, dass
dem schützenswerten Interesse an einer wirksamen Kriminalitätsbekämpfung Vorrang
vor dem Informationsanspruch der Abgeordneten zukommt.
Frage 4:
Gibt es in Sachsen eine Islamistenszene, wenn ja, wie viele Personen werden ihr
derzeit zugerechnet und in welchen Regionen ist diese besonders ausgeprägt?
Zur Beantwortung der Frage wird auf die Ausführungen im Sächsischen Verfassungsschutzbericht 2015 - Seite 265 bis 276 - verwiesen. Dieser steht im Internet unter
http://www. verfassunasschutz. sachsen. de/downloadA/SB 2015 INTERNET 05 25. pd
f zum Downloadzur Verfügung.
Die dort genannten Fakten und Aussagen habenweiterhin Bestand.
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Frage 5:
Wie ist der aktuelle Stand der Erfassung und Registrierung aller derzeit sich in
Sachsen aufhaltenden Flüchtlinge und Asylbewerber?
Asylbewerber, die dem Freistaat Sachsen zugewiesen werden, werden in den Erstauf-
nahmeeinrichtungen des Freistaates (EAE) und beim Bundesamt für Migration und
Flüchtlinge (BAMF) registriert.
In den EAE, also im Zuständigkeitsbereich des Freistaates Sachsen, hielten sich gemaßdertäglichen Belegungsmeldung der LandesdirektionSachsen am 26. September
2016 insgesamt neun Personen auf, die von der Zentralen Ausländerbehörde (ZAB)
der LandesdirektionSachsen noch nicht registriert waren.
Die Registrierung von Asylbewerbern durch die ZAB erfolgt in der Regel innerhalb weniger Tage nach dem Zugang in einer Erstaufnahmeeinrichtung des Freistaates Sachsen.
Taga/duelj^ Zahlen des BAMF sind der Staatsregierung nicht bekannt. Ergänzend sei
insoweitjjfedoch angemerkt, dass die rückwirkende Registrierung vormals ohne BAMFReg|striefung zugewiesener Asylbewerber zwischenzeitlich abgeschlossen ist.
freurjdlichen Grüßen
Markus Ulbi
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