Kirchgemeindeversammlung Mittwoch, 16. November 2016, 20:00 Uhr Thomaskirche Liebefeld Traktanden 1. Protokoll der ausserordentlichen Kirchgemeindeversammlung vom 17. August 2016 Genehmigung 2. Wahlen für die Legislatur 2017-2020 Die Kirchgemeindeversammlung wählt/ernennt gemäss Art. 17 f. des Organisationsreglementes 2017 a) Leiter/in der Kirchgemeindeversammlung und die Stellvertretung; b) Präsident/in des Kirchgemeinderates; c) 7 übrige Mitglieder des Kirchgemeinderates; d) 2 Mitglieder der Aufsichtsstelle für Datenschutz; e) Rechnungsprüfungsorgan. 3. Finanzplanung 2017-2021 Kenntnisnahme Sprecher: Rudolf Krähenbühl, Ressortvorsteher Finanzen 4. Voranschlag 2017 und Festsetzung der Kirchensteueranlage Genehmigung Sprecher: Rudolf Krähenbühl, Ressortvorsteher Finanzen 5. Sanierung Kirchturm Thomaskirche Liebefeld, Abschreibung Investitionskredit Kenntnisnahme Sprecher: Rudolf Krähenbühl, Ressortvorsteher Finanzen 6. Sanierung Pfarrhaus Niederscherli, Abschreibung Investitionskredit Kenntnisnahme Sprecher: Rudolf Krähenbühl, Ressortvorsteher Finanzen 7. Verschiedenes 7.1. Ehrung abtretender Behördenmitglieder 7.2. Im Übrigen Im Anschluss an die Kirchgemeindeversammlung wird ein Apéro serviert, zu dem alle eingeladen sind. Hinweise Die Unterlagen zu den einzelnen Geschäften können vom 17. Oktober bis 16. November 2016 zu den ordentlichen Öffnungszeiten im Kirchgemeindesekretariat, Ritterhuus Schloss Köniz, Muhlernstrasse 5, 3098 Köniz, eingesehen oder bezogen werden. Weitere Informationen erhalten Sie auch im Internet unter www.kg-koeniz.ch/Organisation/KGVersammlung. Das Protokoll der letzten Kirchgemeindeversammlung liegt 30 Tage vor der Versammlung auf. Dagegen kann gemäss Art. 18 Abs. 2 OgR spätestens an der Versammlung schriftlich oder mündlich Einsprache erhoben werden. Stimmrecht Das Stimmrecht wird an der Versammlung anhand des Stimmregisters kontrolliert. Stimmberechtigt sind alle seit drei Monaten in der Kirchgemeinde wohnhaften Personen, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und der evangelisch-reformierten Landeskirche angehören. Die Stimmberechtigen haben auf Verlangen einen Personalausweis mit Foto vorzuweisen. Rechtsmittelbelehrung Entscheide der Versammlung können mit Beschwerde an den Regierungsstatthalter mit Sitz in Ostermundigen angefochten werden. Die Frist beträgt bei Wahlen 10 Tage, bei Sachentscheiden 30 Tage (Art. 60, 63, 67a VRPG). Die Frist beginnt am Tag nach der Versammlung (Art. 47 VRPG). Wer Zuständigkeits- oder Verfahrensvorschriften beanstanden will, muss, - wenn es möglich war -, diesen Mangel an der Versammlung schon gerügt haben (Rügepflicht nach Art. 49a GG BSG 170.11). Alle Stimmberechtigten sind herzlich eingeladen, an der Kirchgemeindeversammlung teilzunehmen. Der Präsident der Kirchgemeindeversammlung: Raoul Wanger Seite 2
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