Traktandenliste

Kirchgemeindeversammlung
Mittwoch, 16. November 2016, 20:00 Uhr
Thomaskirche Liebefeld
Traktanden
1.
Protokoll der ausserordentlichen Kirchgemeindeversammlung
vom 17. August 2016
Genehmigung
2.
Wahlen für die Legislatur 2017-2020
Die Kirchgemeindeversammlung wählt/ernennt gemäss Art. 17 f. des
Organisationsreglementes 2017
a) Leiter/in der Kirchgemeindeversammlung und die Stellvertretung;
b) Präsident/in des Kirchgemeinderates;
c) 7 übrige Mitglieder des Kirchgemeinderates;
d) 2 Mitglieder der Aufsichtsstelle für Datenschutz;
e) Rechnungsprüfungsorgan.
3.
Finanzplanung 2017-2021
Kenntnisnahme
Sprecher: Rudolf Krähenbühl, Ressortvorsteher Finanzen
4.
Voranschlag 2017 und Festsetzung der Kirchensteueranlage
Genehmigung
Sprecher: Rudolf Krähenbühl, Ressortvorsteher Finanzen
5.
Sanierung Kirchturm Thomaskirche Liebefeld, Abschreibung Investitionskredit
Kenntnisnahme
Sprecher: Rudolf Krähenbühl, Ressortvorsteher Finanzen
6.
Sanierung Pfarrhaus Niederscherli, Abschreibung Investitionskredit
Kenntnisnahme
Sprecher: Rudolf Krähenbühl, Ressortvorsteher Finanzen
7.
Verschiedenes
7.1. Ehrung abtretender Behördenmitglieder
7.2. Im Übrigen
Im Anschluss an die Kirchgemeindeversammlung wird ein Apéro serviert, zu dem alle
eingeladen sind.
Hinweise
Die Unterlagen zu den einzelnen Geschäften können vom 17. Oktober bis 16. November
2016 zu den ordentlichen Öffnungszeiten im Kirchgemeindesekretariat, Ritterhuus Schloss
Köniz, Muhlernstrasse 5, 3098 Köniz, eingesehen oder bezogen werden. Weitere
Informationen erhalten Sie auch im Internet unter www.kg-koeniz.ch/Organisation/KGVersammlung. Das Protokoll der letzten Kirchgemeindeversammlung liegt 30 Tage vor der
Versammlung auf. Dagegen kann gemäss Art. 18 Abs. 2 OgR spätestens an der
Versammlung schriftlich oder mündlich Einsprache erhoben werden.
Stimmrecht
Das Stimmrecht wird an der Versammlung anhand des Stimmregisters kontrolliert.
Stimmberechtigt sind alle seit drei Monaten in der Kirchgemeinde wohnhaften Personen,
die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und der evangelisch-reformierten Landeskirche
angehören. Die Stimmberechtigen haben auf Verlangen einen Personalausweis mit Foto
vorzuweisen.
Rechtsmittelbelehrung
Entscheide der Versammlung können mit Beschwerde an den Regierungsstatthalter mit Sitz
in Ostermundigen angefochten werden. Die Frist beträgt bei Wahlen 10 Tage, bei
Sachentscheiden 30 Tage (Art. 60, 63, 67a VRPG). Die Frist beginnt am Tag nach der
Versammlung (Art. 47 VRPG). Wer Zuständigkeits- oder Verfahrensvorschriften
beanstanden will, muss, - wenn es möglich war -, diesen Mangel an der Versammlung schon
gerügt haben (Rügepflicht nach Art. 49a GG BSG 170.11).
Alle Stimmberechtigten sind herzlich eingeladen, an der Kirchgemeindeversammlung
teilzunehmen.
Der Präsident der Kirchgemeindeversammlung:
Raoul Wanger
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