Aufruf zur Mit-Arbeit im über-regionalen Fach-Beirat. Der Fach-Beirat ist von der Stiftung Anerkennung und Hilfe. Die neue Stiftung Anerkennung und Hilfe sucht nach Menschen: Die im überregionalen Fach-Beirat mit-machen wollen. Sie können hier Infos über die Stiftung finden. Und über den Fach-Beirat. Und Sie können lesen: Wie Sie mit-machen können. Der Grund für die Stiftung. Es soll ab dem 1. Januar 2017 ein neues Hilfe-System geben. Manche Menschen mit Behinderungen wurden früher in Einrichtungen schlecht behandelt. Und ihnen wurde Leid zugefügt. Diese Menschen sind Betroffene. Die Einrichtungen sind stationäre Einrichtungen der Behindertenhilfe. Oder stationäre psychiatrische Einrichtungen. So spricht man das: sta tzjo ne re zü chi aa trische Früher heißt: Die Betroffenen waren zwischen 1949 und 1975 in der Bundesrepublik Deutschland in einer Einrichtung. Oder sie waren zwischen 1949 und 1990 in der Deutschen Demokratischen Republik in einer Einrichtung. Das kurze Wort für dieses Land ist DDR. So spricht man das: dee dee err Die Regierung weiß: Manche Menschen mit Behinderungen oder einer psychischen Erkrankung wurden in dieser Zeit schlecht behandelt. So spricht man das: zü chi schen er kran kung Psychische Erkrankung ist schwere Sprache. Das heißt: Die Menschen haben Probleme mit der Wahrnehmung. Oder mit dem Verhalten. Oder mit Gefühlen. Die Menschen sind zum Beispiel sehr traurig. Oder sehr wütend. Die Menschen können nichts dagegen tun. Sie brauchen deshalb Hilfe. Und die Bundesländer wissen das auch. Und die Kirchen. Deswegen: Sie wollen eine Stiftung gründen. Der Name von der Stiftung ist: Anerkennung und Hilfe. Die Mit-Arbeit in der Stiftung. Die Stiftung sucht diese Mit-Arbeiter: Die Stiftung sucht Betroffene. Die Stiftung braucht Hilfe von Betroffenen. Die Stiftung kann dann gut helfen. Und Menschen mit Behinderung können sich gegenseitig helfen. Menschen mit Behinderung werden gehört von der Stiftung. Die Stiftung sucht auch Sach-Verständige. Sach-Verständige wissen sehr viel über ein bestimmtes Thema. Und die Stiftung sucht Vertreter von Menschen mit Behinderungen. Diese Mit-Arbeiter arbeiten dann im über-regionalen Fach-Beirat. Die Organisation der Stiftung. Die Stiftung hat einen über-regionalen Fach-Beirat. Über-regional heißt: Menschen aus den verschiedenen Bundesländern machen mit. Der Fach-Beirat hilft der Stiftung mit Empfehlungen. Der Fach-Beirat berät die Stiftung auch. Die Stiftung hat auch einen Lenkungs-Ausschuss. Der Lenkungs-Ausschuss ist eine Gruppe von Menschen. Der Lenkungs-Ausschuss trifft die Entscheidungen. Im Lenkungs-Ausschuss sind auch Menschen aus dem Fach-Beirat. Die Stiftung hat auch Anlauf-Stellen. Und Beratungs-Stellen. Betroffene können hier direkt mit Mitarbeitern von der Stiftung reden. Betroffene werden hier beraten. Und sie bekommen Hilfe: Wenn sie sich bei der Stiftung anmelden wollen. Die Stiftung hat auch eine Geschäfts-Stelle. Die Geschäfts-Stelle verwaltet das Geld von der Stiftung. Und die Geschäfts-Stelle bezahlt die Leistungen von der Stiftung. Der über-regionale Fach-Beirat. Der über-regionale Fach-Beirat hat verschiedene Aufgaben. Zum Beispiel: Der über-regionale Fach-Beirat gibt dem Lenkungs-Ausschuss Ratschläge. Der über-regionale Fach-Beirat hilft der Stiftung bei der Öffentlichkeits-Arbeit. Er informiert die Betroffenen über die Stiftung. Die Infos sind zum Beispiel: Was die Stiftung macht. Viele Menschen können so die Stiftung kennen-lernen. Der über-regionale Fach-Beirat hilft auch den Beratungs-Stellen. Und den Anlauf-Stellen. Die Stiftung weiß noch nicht alle schlimmen Sachen: Die in den Einrichtungen passiert sind. Der über-regionale Fach-Beirat soll dabei helfen. Damit jeder weiß: Was in den Einrichtungen passiert ist. Und wie Menschen mit Behinderungen oder psychischen Erkrankungen in den Einrichtungen behandelt wurden. Der über-regionale Fach-Beirat hat noch eine andere wichtige Funktion. Der Vorsitzende und zwei andere Menschen aus dem über-regionalen Fach-Beirat sind auch im Lenkungs-Ausschuss. Das heißt: Sie können mit-entscheiden: Was die Stiftung macht. Und wie die Stiftung hilft. Der über-regionale Fach-Beirat trifft sich höchstens 4 Mal im Jahr. Bedingungen für die Mit-Arbeit im Fach-Beirat. Sie wollen lange Zeit mit-arbeiten. Lange Zeit heißt fünf Jahre. Sie wollen regelmäßig mit-machen. Wenn Sie Sach-Verständiger sind: Sie sollten Erfahrung mit dem Thema haben. Und sie sollten dafür ausgebildet sein. Alle Menschen im Fach-Beirat sollen sich für das Thema interessieren. Und das Thema soll ihnen wichtig sein. Mit-Arbeiter im Fach-Beirat müssen manchmal verreisen. Sie müssen darum verreisen können. Und wollen. Die Arbeit im Fach-Beirat ist ehren-amtlich. Das heißt: Es wird kein Geld dafür bezahlt. Die Kosten für das Reisen werden zurück-gegeben: Wenn die Kosten nicht zu hoch sind. Die Bundesministerin für Arbeit und Soziales entscheidet: Wer mit-arbeiten soll. Sie können sich so bewerben. Sie können sich bis zum Montag, den 17. November 2016 bewerben. Sie müssen den Bewerbungs-Bogen an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales schicken. Der Bewerbungs-Bogen ist im Internet. Die Internet-Adresse ist: www. Stiftunganerkennung-hilfe.de Sie können den Bewerbungs-Bogen per Post schicken. Die Adresse ist: Bundesministerium für Arbeit und Soziales Referat SER3 Rochusstr. 1 53 12 3 Bonn Sie können den Bewerbungs-Bogen auch per E-Mail schicken. Die E-Mail Adresse ist: [email protected] Sie haben Fragen zur Bewerbung: Sie können die Fragen an die gleiche Post-Adresse schicken. Oder an die E-Mail Adresse. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales freut sich auf Ihre Bewerbung. Das kurze Wort dafür ist BMAS. So spricht man das: be em aa ess Hinweise zum Daten-Schutz. Die Stiftung Anerkennung und Hilfe will Ihre privaten Daten schützen. Es gibt bestimmte Gesetze für den Schutz der Daten. Die Stiftung hält sich an diese Gesetze. Wenn Sie freiwillig für die Stiftung arbeiten: Sie müssen der Stiftung einige private Daten geben. Die Daten sind nur für eine Sache wichtig. Die Stiftung weiß durch die Daten: Ob Sie für die Mit-Arbeit im Fach-Beirat geeignet sind. Wenn Sie die Unterlagen an das BMAS schicken: Sie sind damit einverstanden. Nur Mit-Arbeiter vom BMAS können die Daten sehen. Und Mit-Arbeiter von der Stiftung. Wichtiger Hinweis. Sie haben in einer Einrichtung gewohnt. Und Sie sind schlecht behandelt worden. Sie reden bei der Arbeit für die Stiftung über diese Sachen. Oder Sie lesen über die Schmerzen von anderen Betroffenen. Für manche Menschen ist das sehr schmerzhaft. Manchen Menschen tun Erinnerungen sehr weh. Wenn Sie nach der Bewerbung merken: Ich kann nicht darüber sprechen. Sie sagen bitte dem BMAS Bescheid. Das BMAS löscht dann alle Daten von Ihnen. Sie müssen dann nicht weiter mit-arbeiten. Sie können hier weitere Infos lesen: www.stiftung-anerkennung-hilfe.de Wer hat den Text in Leichter Sprache gemacht? Büro für Leichte Sprache Köln Cäsarstraße. 58 50968 Köln E-Mail: [email protected] Tasso Griep hat den Text in Leichter Sprache geschrieben. Dirk Stauber hat den Text auf Leichte Sprache geprüft. Kirsten Scholz und Ellen Sturm haben die Bilder gemalt. Das Zeichen für Leichte Sprache ist von Inclusion Europe. So spricht man das: in klu schen ju rop. © Europäisches Logo für einfaches Lesen: Inclusion Europe. Weitere Informationen unter www.leicht-lesbar.eu
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