Fachberater für Internationales Steuerrecht 2016 Sicher, kompakt und direkt zum Erfolg > aktuelles Lehrgangskonzept > umfassende Ausbildung > effektive Vorbereitung > kompetente Dozenten VORBEREITUNG AUF DIE FACHBERATERPRÜFUNG ISTR 2016 FACHBERATER FÜR INTERNATIONALES STEUERRECHT – Theoretischer Teil Ab Oktober 2016 werden wir wieder einen Lehrgang zum Fachberater für Internationales Steuerrecht – theoretischer Teil – durchführen. Der Lehrgang umfasst die Vermittlung fundierter theoretischer Kenntnisse im Internationalen Steuerrecht (Unterrichtung mit 20 Lehrbriefen im Fernlehrgang Oktober 2016 – Januar 2017) und die gründliche Schulung in der Bearbeitung von Übungsklausuren (drei Übungsklausuren im Laufe des Fernlehrgangs). Die Abschlussprüfung findet im Februar 2017 in München statt. Das Steuerrechts-Institut Knoll GmbH München führt seit über 40 Jahren Lehrgänge zur Vorbereitung auf die Steuerberaterprüfung durch. Seit der Gründung haben wir eine sehr große Zahl angehender Steuerberater, Steuerbevollmächtigter und Steuerfachwirte mit sehr gutem Erfolg auf ihre Berufszugangsprüfung vorbereitet. Die Lehrgänge stellen ein in sich abgeschlossenes, kompaktes Ausbildungsprogramm dar, das den gesamten prüfungsrelevanten Stoff schwerpunktmäßig umfasst. Der Fachberaterlehrgang ist von der Zentralstelle für Fernunterricht Köln zugelassen und von der Steuerberaterkammer München zertifiziert. Der Gesamtlehrgang gliedert sich in die folgenden zwei Kursabschnitte: 1 VORBEREITUNG AUF DIE FACHBERATERPRÜFUNG ISTR 2016 LEISTUNGSANGEBOT Das Leistungsangebot basiert auf über 40-jähriger Erfahrung. Es wird ständig aktualisiert und erfüllt die aktuellsten Anforderungen. FERNLEHRGANG INTERNATIONALES STEUERRECHT: 19.10.2016 – 18.1.2017 Der Fernlehrgang Internationales Steuerrecht – theoretischer Teil – vermittelt Ihnen mit 20 Lehrbriefen alle speziellen Bereiche des Internationalen Steuerrechts, die in § 10 in Verbindung mit Anlage 1 zur Fachberaterordnung als Lehrstoff gefordert sind. Mit dem Fernlehrgang Internationales Steuerrecht bieten wir Ihnen die optimale berufsbegleitende Vorbereitung zur Erarbeitung des notwendigen materiell-rechtlichen Wissens an. ABSCHLUSSPRÜFUNG: 17.2. – 19.2.2017 IN MÜNCHEN Die Abschlussprüfung wird in München durchgeführt. An drei Tagen werden Sie aus verschiedenen Bereichen des Lehrgangs geprüft. Die bestandene Prüfung dient dem Nachweis bei Ihrer zuständigen Steuerberaterkammer über den Erwerb der besonderen theoretischen Kenntnisse im Internationalen Steuerrecht. 2 VORBEREITUNG AUF DIE FACHBERATERPRÜFUNG ISTR 2016 FERNLEHRGANG INTERNATIONALES STEUERRECHT Der Fernlehrgang Internationales Steuerrecht – theoretischer Teil – vermittelt Ihnen alle speziellen Bereiche des Internationalen Steuerrechts, die in § 10 in Verbindung mit Anlage 1 zur Fachberaterordnung als Lehrstoff gefordert sind. Der Fernlehrgang bietet damit die optimalen Voraussetzungen für eine berufsbegleitende Erarbeitung des notwendigen materiell-rechtlichen Wissens. Wissensvermittlung DAUER DES LEHRGANGS: 19.10.2016 – 18.1.2017 KONZEPT Der Fernlehrgang ermöglicht es Ihnen, sich das materiell-rechtliche Wissen berufsbegleitend zu erarbeiten. Durch die wöchentliche Zusendung des Lehrmaterials können Sie Ihr Lerntempo selbst bestimmen. Die Bearbeitung der Übungsklausuren ermöglicht Ihnen eine ständige Lernkontrolle. Die Klausuraufgaben vertiefen den Lehrstoff und vermitteln eine hinreichende Klausurroutine. AUFBAU UND INHALT Der Fernlehrgang wird mit 20 Lehrbriefen und drei Übungsklausuren erteilt. Die wöchentliche Zusendung enthält in der Regel zwei Lehrbriefe. Ergänzend kommt eine zweistündige Übungsklausur im Monat hinzu. Die Lehrbriefe und Übungsklausuren enthalten die besonders relevanten Themenbereiche aller Fachbereiche. Diese werden alle sehr gut verständlich vermittelt. LEHRPROGRAMM Außensteuerrecht, Recht der Doppelbesteuerung, Internationale Bezüge des UmwStR, Grundstrukturen ausländischer Steuerrechtsordnungen, Grundsätze int. Einkünftezuordnung, Besteuerung von Steuerausländern in Deutschland, Besteuerung inländischer Steuerpflichtiger im Ausland, Grenzüberschreitende Arbeitnehmerbesteuerung, Steuerplanungstechniken, Internationales Erbschaftsteuerrecht, Verrechnungspreise, verfahrensrechtliche Besonderheiten bei grenzüberschreitenden Sachverhalten, Grundzüge des Europäischen Gemeinschaftsvertrages, EU-Steuerrecht und EURichtlinien. Die Lehrbriefe haben einen Umfang von 25 bis 35 Seiten. Die Übungsklausuren – hier wird eine Bearbeitungszeit von zwei Stunden veranschlagt – werden zum Lehrstoff des jeweiligen Monats gestellt. Ihre eingesandten Bearbeitungen werden nach Prüfungsmaßstäben anhand eines Korrekturbogens korrigiert und benotet. Die ausführlichen Musterlösungen zu jeder Klausur senden wir Ihnen jeweils nach Erhalt der zu korrigierenden Klausurbearbeitung zu. Für die Zulassung zur Abschlussprüfung ist es unbedingt notwendig, dass zwei Bearbeitungen Ihrer Übungsklausuren mit einer Note von 4,0 oder besser bewertet werden. Für die gründliche Befassung mit dem Stoff eines Lehrbriefs müssen Sie mindestens sechs bis acht Stunden einrechnen. Hinzu kommt die zunächst zeitaufwendige Bearbeitung der zweistündigen Übungsklausuren. Sie sollten deshalb einen festen wöchentlichen Arbeitsplan entwickeln, der eine Mindestzeit von zwölf Stunden pro Woche für die Bearbeitung der Lehrbriefe und je zwei Stunden für die monatlichen Klausuren vorsieht. An diesen wöchentlichen Arbeitsplan sollten Sie sich unbedingt halten, wenn nicht ganz außergewöhnliche Umstände entgegenstehen. Die Abfolge der Lehrbriefe und die Verteilung auf die einzelnen Steuerrechtsgebiete ergeben sich aus der Anlage. ABSCHLUSSWOCHENENDE Vor der Prüfung führen wir am 28./29. Januar 2017 ein Vorbereitungswochenende in unserem Schulungszentrum im Olympia Karree, Hanauer Str. 103 in München durch, an dem wir die besonders prüfungsrelevanten Lehrinhalte wiederholen. 3 VORBEREITUNG AUF DIE FACHBERATERPRÜFUNG ISTR 2016 ABSCHLUSSPRÜFUNG Die Abschlussprüfung wird in München durchgeführt. An drei Tagen bearbeiten Sie drei Prüfungsklausuren in den Stoffgebieten des Fernlehrgangs. Die bestandene Prüfung dient dem Nachweis des Erwerbs der geforderten besonderen theoretischen Kenntnisse im Internationalen Steuerrecht, den Sie gegenüber Ihrer zuständigen Steuerberaterkammer zu erbringen haben. Umsetzung DAUER DER PRÜFUNG: 17.2. – 19.2.2017 PRÜFUNGSABLAUF 1. Klausur am 17.2.2017 von 14.00 – 18.00 Uhr 2. Klausur am 18.2.2017 von 9.00 – 13.00 Uhr 3. Klausur am 19.2.2017 von 9.00 – 13.00 Uhr Sollten Sie an diesem Termin verhindert sein, bieten wir Ende März/Anfang April 2017 einen Ersatztermin an. PRÜFUNGSVORAUSSETZUNG Eine Abschlussklausur gilt als bestanden, wenn diese mit einer Note von 4,0 oder besser bewertet ist. Für die Zulassung zur Abschlussprüfung ist es unbedingt notwendig, dass zwei Bearbeitungen Ihrer Übungsklausuren mit einer Note von 4,0 oder besser bewertet werden. PRÜFUNGSORT Die Prüfung wird in unserem Schulungszentrum im Olympia Karree, Hanauer Str. 103 in München durchgeführt. 4 Die Prüfung kann ganz oder teilweise bis zu zweimal wiederholt werden. Eine Wiederholungsprüfung findet ebenfalls Ende März/Anfang April 2017 statt. VORBEREITUNG AUF DIE FACHBERATERPRÜFUNG ISTR 2016 TEILNAHMEBEDINGUNGEN Wir möchten Ihnen einen Lehrgang anbieten, der auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist. Durch die Teilnahme am Fernlehrgang können Sie Ihr Lerntempo selbst bestimmen und Sie haben keine Fehlzeiten in Ihrer Kanzlei. Gebühren ANMELDUNG BANKVERBINDUNG Die Anmeldung kann schriftlich per Brief, E-Mail oder Fax erfolgen Die Teilnahmegebühren überweisen Sie bitte an: Steuerrechts-Institut Knoll GmbH München TEILNAHMEGEBÜHREN Deutsche Bank AG München Kto.-Nr. 1990555 BLZ 700 700 10 IBAN: DE 62 7007 0010 0199 0555 00 BIC: DEUT DE MMXXX Fernlehrgang Internationales Steuerrecht inkl. Abschlusswochenende Abschlussprüfung 1.750 € 250 € Die Gesamtgebühr für die Kursabschnitte, die im Fernlehrgang angeboten werden, beträgt 1.750 €. Das Steuerrechts-Institut Knoll GmbH ist berechtigt, bei Zahlungsverzug von mehr als vier Wochen die Zusendung des Lehrmaterials einzustellen oder die Teilnahme an dem Lehrgang fristlos zu kündigen. Commerzbank AG München Kto.-Nr. 2200350 BLZ 700 400 41 IBAN: DE 43 7004 0041 0220 0350 00 BIC: COBADEFF700 Der Lehrgang ist nach § 4 Nr. 21 Buchst. a/bb UStG von der Umsatzsteuer befreit. Die verschiedenen Möglichkeiten der Förderung Ihrer Kursteilnahme sind auf der nächsten Seite ausführlich dargestellt. TEILZAHLUNGSMÖGLICHKEITEN Fernlehrgang Internationales Steuerrecht: 19.10.2016 und 1.12.2016 je 875 € Abschlussprüfung: 17.2.2017 250 € FÖRDERMÖGLICHKEITEN ZULASSUNG DER KURSE Der Fachberaterkurs Internationales Steuerrecht – theoretischer Teil – ist von der Zentralstelle für Fernunterricht zugelassen und von der Steuerberaterkammer München zertifiziert. Die Rechnungen mit den detaillierten Zahlungsbedingungen geben wir vier Wochen vor Beginn des Fernlehrgangs bzw. zwei Wochen vor der Abschlussprüfung auf den Postweg. Wir sind auch gerne bereit, sofern möglich, auf Ihre individuellen Wünsche zum Zahlungsablauf einzugehen. 5 VORBEREITUNG AUF DIE FACHBERATERPRÜFUNG ISTR 2016 FÖRDERMÖGLICHKEITEN Nachstehend eine Aufzählung, welche Möglichkeiten der Förderung Sie in Anspruch nehmen können. Das jeweilige Förderprogramm beschreiben wir auf unserer Homepage ausführlich. Wichtig ist, dass die erforderliche Beratung vor Kursbeginn erfolgt und Sie sich erst dann anmelden, wenn die Förderung genehmigt ist. Staatliche finanzielle Unterstützung n BILDUNGSSCH€CK Nur für Kursteilnehmer aus Nordrhein-Westfalen: Einkommensabhängige Förderung bis zu 500 €. Auch hier gilt, dass Sie sich vor der Anmeldung beraten lassen müssen. Siehe: www.esf.nrw.de n SÄCHSISCHE AUFBAUBANK Nur für Kursteilnehmer aus Sachsen: Die Sächsische Aufbaubank übernimmt bis zu 80% der Kosten für die Kursteilnahme. Sie müssen für die Beratung vor Anmeldung zur Kursteilnahme ein ausführliches Angebot von drei Kursanbietern vorlegen. Siehe: www.esf-in-sachsen.de n LASA BRANDENBURG Nur für Kursteilnehmer aus dem Land Brandenburg: Bildungsscheck wie in den anderen Bundesländern mit Förderung bis zu 500 €. Siehe: www.lasa-brandenburg.de/Bildungsscheck.1177.0.htm Trägerzertifizierung nach AZWV durch TÜV Süd. Zertifikat Nr. 12 710 40150 6 VORBEREITUNG AUF DIE FACHBERATERPRÜFUNG ISTR 2016 WIDERRUF UND KÜNDIGUNG Widerruf und Kündigung handhaben wir sehr großzügig. Sollte sich Ihre Planung bezüglich der Kursteilnahme ändern, kommen wir Ihnen bei einer Kündigung weitestgehend entgegen. Zum Schluss VERTRÄGE ÜBER FERNUNTERRICHT: WIDERRUFSBELEHRUNG Widerrufsrecht Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die erste Ware in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Steuerrechts-Institut Knoll GmbH, Adelsbergstraße 10a, 81247 München, Tel.: 089/891144-0, E-Mail: [email protected]) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. FOLGEN DES WIDERRUFS Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzah- lung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist. VERTRÄGE ÜBER SONSTIGE KURSE (Abschlussprüfung) WIDERRUFSBELEHRUNG Widerrufsrecht Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Steuerrechts-Institut Knoll GmbH, Adelsbergstraße 10a, 81247 München, Tel.: 089/891144-0, E-Mail: [email protected]) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. 7 FOLGEN DES WIDERRUFS Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht. Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. 8 KÜNDIGUNG DER KURSTEILNAHME Im weiteren Verlauf des Lehrgangs kann die Teilnahme jederzeit mit Wirkung zum Ende des laufenden Monats gekündigt werden. Die Kündigung ist schriftlich gegenüber dem Steuerrechts-Institut Knoll GmbH, München, Postfach 65 01 00, 81214 München, zu erklären. Kursgebühren, die für Zeiträume nach Wirksamwerden der Kündigung bereits entrichtet worden sind, werden anteilig zurückerstattet. Von der Anmeldung zur Abschlussprüfung kann ein kostenfreier Rücktritt bis spätestens eine Woche vor dem Prüfungstermin erfolgen. Bei Nichterscheinen zur Prüfung ist die volle Teilnahmegebühr zu entrichten. VORBEREITUNG AUF DIE FACHBERATERPRÜFUNG ISTR 2016 SONSTIGES Wir stehen Ihnen jederzeit gerne für weitere Fragen zur Verfügung. Wissenswertes HILFSMITTEL Als Hilfsmittel sind Gesetzesausgaben, Doppelbesteuerungsabkommen, Kommentare, Lehrbücher, Lehrbriefe etc. zugelassen. An Textausgaben empfehlen wir die Verwendung der Beck'schen Steuergesetze, Beck'schen Steuerrichtlinien und der Beck’schen Doppelbesteuerungsabkommen. Gewöhnen Sie sich bereits während des Lehrgangs an die Arbeit mit diesen Textsammlungen. ERWERB DER FACHBERATERBEZEICHNUNG Die Fachberaterordnung (FBO) regelt die Voraussetzungen für den Erwerb des Titels „Fachberater für Internationales Steuerrecht“. Darin wird der Erwerb besonderer theoretischer Kenntnisse im Internationalen Steuerrecht gefordert. Der Nachweis dieser Kenntnisse wird erbracht durch die erfolgreiche Teilnahme an einem Lehrgang, der alle relevanten Bereiche des Internationalen Steuerrechts umfasst und dessen Dauer 120 Zeitstunden beträgt. Für die Antragstellung bei Ihrer zuständigen Steuerberaterkammer sollte der Lehrgang nicht länger als ein Jahr zurück liegen. Liegt er länger als ein Jahr zurück, ist eine zwischenzeitliche Fortbildung – in der Regel durch Teilnahme an Fortbildungskursen – nachzuweisen. Der Nachweis der besonderen praktischen Erfahrung ist in der Regel erbracht, wenn der Bewerber innerhalb der letzten drei Jahre vor Antragstellung im Fachgebiet Internationales Steuerrecht 30 Fälle aus allen in FBO genannten Gebieten nachweisen kann. Er muss dabei die Fälle als Steuerberater persönlich und eigenverantwortlich bearbeitet haben. Zum Nachweis der besonderen theoretischen Kenntnisse oder der praktischen Erfahrung führt der zuständige Ausschuss der Steuerberaterkammer ein Fachgespräch, wenn er nicht davon absieht (§ 8 FBO). Zusammen mit der Abschlussprüfung erfüllt unser Lehrgang diese Vorraussetzungen und wird den Inhalten der FBO in umfassendem Maße gerecht. Wir erteilen den Teilnehmern, die zwei der drei Übungsaufgaben und die Abschlussprüfung mit Erfolg abgelegt haben, Bescheinigungen zum Nachweis der besonderen theoretischen Kenntnisse auf dem Gebiet des Internationalen Steuerrechts. Unabhängig vom Prüfungserfolg wird allen Teilnehmern eine Teilnahmebestätigung ausgestellt. 9 VORBEREITUNG AUF DIE FACHBERATERPRÜFUNG ISTR 2016 ANLAGEN Als Anlagen finden Sie die Abfolge der Lehrbriefe und Übungsklausuren nach dem derzeitigen Stand sowie eine Anmeldung. Wir würden uns freuen, wenn wir Sie auf dem Weg zum Fachberater für Internationales Steuerrecht erfolgreich begleiten können. Kurspläne, Sonstiges FERNLEHRGANG Abfolge der Lehrbriefe / Übungsklausuren 19.10.2016 – 18.1.2017 ABSCHLUSSWOCHENENDE IN MÜNCHEN Unterricht Internationales Steuerrecht 28.1. – 29.1.2017 ABSCHLUSSPRÜFUNG IN MÜNCHEN 17.2. – 19.2.2017 WEGBESCHREIBUNG KNOLL-Schulungszentrum im Olympia Karree Hanauer Str. 103 80993 München FAQ – HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN ANMELDEFORMULAR Die in den Informationsmaterialien oder Kursplänen angegebenen Lehrinhalte und Stoffverteilungen stellen grundsätzlich Cirka-Angaben dar; sie können sich bis zum Beginn des jeweiligen Kursabschnitts noch verändern. Das Steuerrechts-Institut Knoll GmbH behält sich vor, einzelne Lehrinhalte an die Bedürfnisse des Unterrichts anzupassen. Entsprechendes gilt für Terminänderungen, Wechsel des Unterrichtsortes sowie Änderungen im Einsatz der Dozenten. 10 VORBEREITUNG AUF DIE FACHBERATERPRÜFUNG ISTR 2016 NOTIZEN NOTIZEN DAS STEUERRECHTS-INSTITUT KNOLL WÜNSCHT ALLEN TEILNEHMERN AN DER ABSCHLUSSPRÜFUNG VIEL ERFOLG. Stand: 28.12.2015 Änderungen vorbehalten
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