Lehrgang 2016/2017 - Kursunterlagen - Steuerrechts

Fachberater
für Internationales
Steuerrecht 2016
Sicher, kompakt und direkt zum Erfolg
> aktuelles Lehrgangskonzept
> umfassende Ausbildung
> effektive Vorbereitung
> kompetente Dozenten
VORBEREITUNG AUF DIE FACHBERATERPRÜFUNG ISTR 2016
FACHBERATER FÜR INTERNATIONALES STEUERRECHT – Theoretischer Teil
Ab Oktober 2016 werden wir wieder einen Lehrgang zum Fachberater für Internationales Steuerrecht
– theoretischer Teil – durchführen.
Der Lehrgang umfasst die Vermittlung fundierter theoretischer Kenntnisse im Internationalen Steuerrecht
(Unterrichtung mit 20 Lehrbriefen im Fernlehrgang Oktober 2016 – Januar 2017) und die gründliche
Schulung in der Bearbeitung von Übungsklausuren (drei Übungsklausuren im Laufe des Fernlehrgangs). Die Abschlussprüfung findet im Februar 2017 in München statt.
Das Steuerrechts-Institut Knoll GmbH München führt seit über 40 Jahren Lehrgänge zur Vorbereitung auf
die Steuerberaterprüfung durch. Seit der Gründung haben wir eine sehr große Zahl angehender Steuerberater, Steuerbevollmächtigter und Steuerfachwirte mit sehr gutem Erfolg auf ihre Berufszugangsprüfung
vorbereitet.
Die Lehrgänge stellen ein in sich abgeschlossenes, kompaktes Ausbildungsprogramm dar, das den gesamten prüfungsrelevanten Stoff schwerpunktmäßig umfasst. Der Fachberaterlehrgang ist von der Zentralstelle für Fernunterricht Köln zugelassen und von der Steuerberaterkammer München zertifiziert.
Der Gesamtlehrgang gliedert sich in die folgenden zwei Kursabschnitte:
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VORBEREITUNG AUF DIE FACHBERATERPRÜFUNG ISTR 2016
LEISTUNGSANGEBOT
Das Leistungsangebot basiert auf über 40-jähriger Erfahrung. Es wird ständig aktualisiert und erfüllt die
aktuellsten Anforderungen.
FERNLEHRGANG INTERNATIONALES STEUERRECHT: 19.10.2016 – 18.1.2017
Der Fernlehrgang Internationales Steuerrecht – theoretischer Teil – vermittelt Ihnen mit 20 Lehrbriefen alle
speziellen Bereiche des Internationalen Steuerrechts, die in § 10 in Verbindung mit Anlage 1 zur Fachberaterordnung als Lehrstoff gefordert sind. Mit dem Fernlehrgang Internationales Steuerrecht bieten wir
Ihnen die optimale berufsbegleitende Vorbereitung zur Erarbeitung des notwendigen materiell-rechtlichen
Wissens an.
ABSCHLUSSPRÜFUNG: 17.2. – 19.2.2017 IN MÜNCHEN
Die Abschlussprüfung wird in München durchgeführt. An drei Tagen werden Sie aus verschiedenen Bereichen des Lehrgangs geprüft. Die bestandene Prüfung dient dem Nachweis bei Ihrer zuständigen Steuerberaterkammer über den Erwerb der besonderen theoretischen Kenntnisse im Internationalen Steuerrecht.
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VORBEREITUNG AUF DIE FACHBERATERPRÜFUNG ISTR 2016
FERNLEHRGANG INTERNATIONALES STEUERRECHT
Der Fernlehrgang Internationales Steuerrecht – theoretischer Teil – vermittelt Ihnen alle speziellen Bereiche
des Internationalen Steuerrechts, die in § 10 in Verbindung mit Anlage 1 zur Fachberaterordnung als Lehrstoff gefordert sind. Der Fernlehrgang bietet damit die optimalen Voraussetzungen für eine berufsbegleitende
Erarbeitung des notwendigen materiell-rechtlichen Wissens.
Wissensvermittlung
DAUER DES LEHRGANGS: 19.10.2016 – 18.1.2017
KONZEPT
Der Fernlehrgang ermöglicht es Ihnen, sich das
materiell-rechtliche Wissen berufsbegleitend zu erarbeiten. Durch die wöchentliche Zusendung des
Lehrmaterials können Sie Ihr Lerntempo selbst bestimmen. Die Bearbeitung der Übungsklausuren
ermöglicht Ihnen eine ständige Lernkontrolle. Die
Klausuraufgaben vertiefen den Lehrstoff und vermitteln eine hinreichende Klausurroutine.
AUFBAU UND INHALT
Der Fernlehrgang wird mit 20 Lehrbriefen und
drei Übungsklausuren erteilt. Die wöchentliche
Zusendung enthält in der Regel zwei Lehrbriefe.
Ergänzend kommt eine zweistündige Übungsklausur
im Monat hinzu. Die Lehrbriefe und Übungsklausuren enthalten die besonders relevanten Themenbereiche aller Fachbereiche. Diese werden alle sehr
gut verständlich vermittelt.
LEHRPROGRAMM
Außensteuerrecht, Recht der Doppelbesteuerung,
Internationale Bezüge des UmwStR, Grundstrukturen ausländischer Steuerrechtsordnungen, Grundsätze int. Einkünftezuordnung, Besteuerung von
Steuerausländern in Deutschland, Besteuerung inländischer Steuerpflichtiger im Ausland, Grenzüberschreitende Arbeitnehmerbesteuerung, Steuerplanungstechniken,
Internationales
Erbschaftsteuerrecht, Verrechnungspreise, verfahrensrechtliche Besonderheiten bei grenzüberschreitenden
Sachverhalten, Grundzüge des Europäischen Gemeinschaftsvertrages, EU-Steuerrecht und EURichtlinien.
Die Lehrbriefe haben einen Umfang von 25 bis 35
Seiten. Die Übungsklausuren – hier wird eine Bearbeitungszeit von zwei Stunden veranschlagt –
werden zum Lehrstoff des jeweiligen Monats gestellt. Ihre eingesandten Bearbeitungen werden
nach Prüfungsmaßstäben anhand eines Korrekturbogens korrigiert und benotet. Die ausführlichen
Musterlösungen zu jeder Klausur senden wir Ihnen
jeweils nach Erhalt der zu korrigierenden Klausurbearbeitung zu.
Für die Zulassung zur Abschlussprüfung ist es
unbedingt notwendig, dass zwei Bearbeitungen
Ihrer Übungsklausuren mit einer Note von 4,0
oder besser bewertet werden.
Für die gründliche Befassung mit dem Stoff eines
Lehrbriefs müssen Sie mindestens sechs bis acht
Stunden einrechnen. Hinzu kommt die zunächst
zeitaufwendige Bearbeitung der zweistündigen
Übungsklausuren. Sie sollten deshalb einen festen
wöchentlichen Arbeitsplan entwickeln, der eine
Mindestzeit von zwölf Stunden pro Woche für die
Bearbeitung der Lehrbriefe und je zwei Stunden für
die monatlichen Klausuren vorsieht. An diesen
wöchentlichen Arbeitsplan sollten Sie sich unbedingt halten, wenn nicht ganz außergewöhnliche
Umstände entgegenstehen.
Die Abfolge der Lehrbriefe und die Verteilung auf
die einzelnen Steuerrechtsgebiete ergeben sich
aus der Anlage.
ABSCHLUSSWOCHENENDE
Vor der Prüfung führen wir am 28./29. Januar 2017
ein Vorbereitungswochenende in unserem Schulungszentrum im Olympia Karree, Hanauer Str. 103
in München durch, an dem wir die besonders prüfungsrelevanten Lehrinhalte wiederholen.
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VORBEREITUNG AUF DIE FACHBERATERPRÜFUNG ISTR 2016
ABSCHLUSSPRÜFUNG
Die Abschlussprüfung wird in München durchgeführt. An drei Tagen bearbeiten Sie drei Prüfungsklausuren
in den Stoffgebieten des Fernlehrgangs. Die bestandene Prüfung dient dem Nachweis des Erwerbs der geforderten besonderen theoretischen Kenntnisse im Internationalen Steuerrecht, den Sie gegenüber Ihrer zuständigen Steuerberaterkammer zu erbringen haben.
Umsetzung
DAUER DER PRÜFUNG: 17.2. – 19.2.2017
PRÜFUNGSABLAUF
1. Klausur am 17.2.2017 von 14.00 – 18.00 Uhr
2. Klausur am 18.2.2017 von 9.00 – 13.00 Uhr
3. Klausur am 19.2.2017 von 9.00 – 13.00 Uhr
Sollten Sie an diesem Termin verhindert sein, bieten wir Ende März/Anfang April 2017 einen Ersatztermin an.
PRÜFUNGSVORAUSSETZUNG
Eine Abschlussklausur gilt als bestanden, wenn
diese mit einer Note von 4,0 oder besser bewertet
ist.
Für die Zulassung zur Abschlussprüfung ist es unbedingt notwendig, dass zwei Bearbeitungen Ihrer
Übungsklausuren mit einer Note von 4,0 oder besser bewertet werden.
PRÜFUNGSORT
Die Prüfung wird in unserem Schulungszentrum im
Olympia Karree, Hanauer Str. 103 in München
durchgeführt.
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Die Prüfung kann ganz oder teilweise bis zu zweimal wiederholt werden. Eine Wiederholungsprüfung findet ebenfalls Ende März/Anfang April 2017
statt.
VORBEREITUNG AUF DIE FACHBERATERPRÜFUNG ISTR 2016
TEILNAHMEBEDINGUNGEN
Wir möchten Ihnen einen Lehrgang anbieten, der auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist. Durch die Teilnahme am Fernlehrgang können Sie Ihr Lerntempo selbst bestimmen und Sie haben keine Fehlzeiten in Ihrer
Kanzlei.
Gebühren
ANMELDUNG
BANKVERBINDUNG
Die Anmeldung kann schriftlich per Brief, E-Mail
oder Fax erfolgen
Die Teilnahmegebühren überweisen Sie bitte an:
Steuerrechts-Institut Knoll GmbH München
TEILNAHMEGEBÜHREN
Deutsche Bank AG München
Kto.-Nr. 1990555
BLZ 700 700 10
IBAN: DE 62 7007 0010 0199 0555 00
BIC: DEUT DE MMXXX
Fernlehrgang Internationales Steuerrecht
inkl. Abschlusswochenende
Abschlussprüfung
1.750 €
250 €
Die Gesamtgebühr für die Kursabschnitte, die im
Fernlehrgang angeboten werden, beträgt 1.750 €.
Das Steuerrechts-Institut Knoll GmbH ist berechtigt, bei Zahlungsverzug von mehr als vier Wochen
die Zusendung des Lehrmaterials einzustellen oder
die Teilnahme an dem Lehrgang fristlos zu kündigen.
Commerzbank AG München
Kto.-Nr. 2200350
BLZ 700 400 41
IBAN: DE 43 7004 0041 0220 0350 00
BIC: COBADEFF700
Der Lehrgang ist nach § 4 Nr. 21 Buchst. a/bb
UStG von der Umsatzsteuer befreit.
Die verschiedenen Möglichkeiten der Förderung
Ihrer Kursteilnahme sind auf der nächsten Seite
ausführlich dargestellt.
TEILZAHLUNGSMÖGLICHKEITEN
Fernlehrgang Internationales Steuerrecht:
19.10.2016 und 1.12.2016
je 875 €
Abschlussprüfung:
17.2.2017
250 €
FÖRDERMÖGLICHKEITEN
ZULASSUNG DER KURSE
Der Fachberaterkurs Internationales Steuerrecht
– theoretischer Teil – ist von der Zentralstelle für
Fernunterricht zugelassen und von der Steuerberaterkammer München zertifiziert.
Die Rechnungen mit den detaillierten Zahlungsbedingungen geben wir vier Wochen vor Beginn des
Fernlehrgangs bzw. zwei Wochen vor der Abschlussprüfung auf den Postweg.
Wir sind auch gerne bereit, sofern möglich, auf Ihre
individuellen Wünsche zum Zahlungsablauf einzugehen.
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VORBEREITUNG AUF DIE FACHBERATERPRÜFUNG ISTR 2016
FÖRDERMÖGLICHKEITEN
Nachstehend eine Aufzählung, welche Möglichkeiten der Förderung Sie in Anspruch nehmen können. Das
jeweilige Förderprogramm beschreiben wir auf unserer Homepage ausführlich. Wichtig ist, dass die erforderliche Beratung vor Kursbeginn erfolgt und Sie sich erst dann anmelden, wenn die Förderung genehmigt ist.
Staatliche finanzielle Unterstützung
n
BILDUNGSSCH€CK
Nur für Kursteilnehmer aus Nordrhein-Westfalen: Einkommensabhängige Förderung bis zu 500 €. Auch
hier gilt, dass Sie sich vor der Anmeldung beraten lassen müssen.
Siehe: www.esf.nrw.de
n
SÄCHSISCHE AUFBAUBANK
Nur für Kursteilnehmer aus Sachsen: Die Sächsische Aufbaubank übernimmt bis zu 80% der Kosten für die
Kursteilnahme. Sie müssen für die Beratung vor Anmeldung zur Kursteilnahme ein ausführliches Angebot
von drei Kursanbietern vorlegen.
Siehe: www.esf-in-sachsen.de
n
LASA BRANDENBURG
Nur für Kursteilnehmer aus dem Land Brandenburg: Bildungsscheck wie in den anderen Bundesländern
mit Förderung bis zu 500 €.
Siehe: www.lasa-brandenburg.de/Bildungsscheck.1177.0.htm
Trägerzertifizierung nach AZWV durch TÜV Süd. Zertifikat Nr. 12 710 40150
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VORBEREITUNG AUF DIE FACHBERATERPRÜFUNG ISTR 2016
WIDERRUF UND KÜNDIGUNG
Widerruf und Kündigung handhaben wir sehr großzügig. Sollte sich Ihre Planung bezüglich der Kursteilnahme ändern, kommen wir Ihnen bei einer Kündigung weitestgehend entgegen.
Zum Schluss
VERTRÄGE ÜBER FERNUNTERRICHT:
WIDERRUFSBELEHRUNG
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne
Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem
Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter
Dritter, der nicht der Beförderer ist, die erste Ware
in Besitz genommen haben bzw. hat.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
(Steuerrechts-Institut Knoll GmbH, Adelsbergstraße
10a, 81247 München, Tel.: 089/891144-0, E-Mail:
[email protected]) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter
Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss,
diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular
verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass
Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
FOLGEN DES WIDERRUFS
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir
Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten
haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus
ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung
als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und
spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für
diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen
wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in
keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzah-
lung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht
haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben,
je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem
Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem
Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses
Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder
zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die
Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der
Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen
etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen,
wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der
Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise
der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen
zurückzuführen ist.
VERTRÄGE ÜBER SONSTIGE KURSE
(Abschlussprüfung)
WIDERRUFSBELEHRUNG
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne
Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem
Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
(Steuerrechts-Institut Knoll GmbH, Adelsbergstraße
10a, 81247 München, Tel.: 089/891144-0, E-Mail:
[email protected]) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter
Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss,
diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular
verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass
Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
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FOLGEN DES WIDERRUFS
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen
während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu
dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum
Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen
Dienstleistungen entspricht.
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir
Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten
haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus
ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung
als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und
spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für
diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen
wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in
keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
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KÜNDIGUNG DER KURSTEILNAHME
Im weiteren Verlauf des Lehrgangs kann die Teilnahme jederzeit mit Wirkung zum Ende des laufenden Monats gekündigt werden. Die Kündigung
ist schriftlich gegenüber dem Steuerrechts-Institut
Knoll GmbH, München, Postfach 65 01 00, 81214
München, zu erklären. Kursgebühren, die für Zeiträume nach Wirksamwerden der Kündigung bereits
entrichtet worden sind, werden anteilig zurückerstattet.
Von der Anmeldung zur Abschlussprüfung kann
ein kostenfreier Rücktritt bis spätestens eine
Woche vor dem Prüfungstermin erfolgen.
Bei Nichterscheinen zur Prüfung ist die volle Teilnahmegebühr zu entrichten.
VORBEREITUNG AUF DIE FACHBERATERPRÜFUNG ISTR 2016
SONSTIGES
Wir stehen Ihnen jederzeit gerne für weitere Fragen zur Verfügung.
Wissenswertes
HILFSMITTEL
Als Hilfsmittel sind Gesetzesausgaben, Doppelbesteuerungsabkommen, Kommentare, Lehrbücher,
Lehrbriefe etc. zugelassen. An Textausgaben empfehlen wir die Verwendung der Beck'schen Steuergesetze, Beck'schen Steuerrichtlinien und der
Beck’schen Doppelbesteuerungsabkommen. Gewöhnen Sie sich bereits während des Lehrgangs
an die Arbeit mit diesen Textsammlungen.
ERWERB DER FACHBERATERBEZEICHNUNG
Die Fachberaterordnung (FBO) regelt die Voraussetzungen für den Erwerb des Titels „Fachberater
für Internationales Steuerrecht“.
Darin wird der Erwerb besonderer theoretischer
Kenntnisse im Internationalen Steuerrecht gefordert. Der Nachweis dieser Kenntnisse wird erbracht
durch die erfolgreiche Teilnahme an einem Lehrgang, der alle relevanten Bereiche des Internationalen Steuerrechts umfasst und dessen Dauer 120
Zeitstunden beträgt.
Für die Antragstellung bei Ihrer zuständigen Steuerberaterkammer sollte der Lehrgang nicht länger als
ein Jahr zurück liegen. Liegt er länger als ein Jahr
zurück, ist eine zwischenzeitliche Fortbildung – in
der Regel durch Teilnahme an Fortbildungskursen
– nachzuweisen.
Der Nachweis der besonderen praktischen Erfahrung ist in der Regel erbracht, wenn der Bewerber
innerhalb der letzten drei Jahre vor Antragstellung
im Fachgebiet Internationales Steuerrecht 30 Fälle
aus allen in FBO genannten Gebieten nachweisen
kann. Er muss dabei die Fälle als Steuerberater
persönlich und eigenverantwortlich bearbeitet haben.
Zum Nachweis der besonderen theoretischen
Kenntnisse oder der praktischen Erfahrung führt
der zuständige Ausschuss der Steuerberaterkammer ein Fachgespräch, wenn er nicht davon absieht (§ 8 FBO).
Zusammen mit der Abschlussprüfung erfüllt unser
Lehrgang diese Vorraussetzungen und wird den
Inhalten der FBO in umfassendem Maße gerecht.
Wir erteilen den Teilnehmern, die zwei der drei
Übungsaufgaben und die Abschlussprüfung mit Erfolg abgelegt haben, Bescheinigungen zum Nachweis der besonderen theoretischen Kenntnisse auf
dem Gebiet des Internationalen Steuerrechts. Unabhängig vom Prüfungserfolg wird allen Teilnehmern eine Teilnahmebestätigung ausgestellt.
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VORBEREITUNG AUF DIE FACHBERATERPRÜFUNG ISTR 2016
ANLAGEN
Als Anlagen finden Sie die Abfolge der Lehrbriefe und Übungsklausuren nach dem derzeitigen Stand sowie
eine Anmeldung. Wir würden uns freuen, wenn wir Sie auf dem Weg zum Fachberater für Internationales
Steuerrecht erfolgreich begleiten können.
Kurspläne, Sonstiges
FERNLEHRGANG
Abfolge der Lehrbriefe / Übungsklausuren
19.10.2016 – 18.1.2017
ABSCHLUSSWOCHENENDE IN MÜNCHEN
Unterricht Internationales Steuerrecht
28.1. – 29.1.2017
ABSCHLUSSPRÜFUNG IN MÜNCHEN
17.2. – 19.2.2017
WEGBESCHREIBUNG
KNOLL-Schulungszentrum im Olympia Karree
Hanauer Str. 103
80993 München
FAQ – HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN
ANMELDEFORMULAR
Die in den Informationsmaterialien oder Kursplänen angegebenen Lehrinhalte und Stoffverteilungen stellen
grundsätzlich Cirka-Angaben dar; sie können sich bis zum Beginn des jeweiligen Kursabschnitts noch verändern.
Das Steuerrechts-Institut Knoll GmbH behält sich vor, einzelne Lehrinhalte an die Bedürfnisse des Unterrichts anzupassen. Entsprechendes gilt für Terminänderungen, Wechsel des Unterrichtsortes sowie Änderungen im Einsatz der Dozenten.
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VORBEREITUNG AUF DIE FACHBERATERPRÜFUNG ISTR 2016
NOTIZEN
NOTIZEN
DAS STEUERRECHTS-INSTITUT KNOLL
WÜNSCHT ALLEN TEILNEHMERN AN
DER ABSCHLUSSPRÜFUNG VIEL ERFOLG.
Stand: 28.12.2015
Änderungen vorbehalten