Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG

Die Spielzeugrichtlinie - 2009/48/EG
Prüfung und Zertifizierung von Spielwaren in Deutschland
Um die Sicherheit und die kindgerechte, schadstofffreie
Beschaffenheit von Spielwaren in Deutschland zu gewährleisten, wurde 2009 die Richtlinie 2009/48/EG über
die Sicherheit von Spielzeug vom Europäischen Parlament verabschiedet. Alle Prüfungen und Zertifizierungen
dieser Produktkategorie erfolgen seitdem gemäß dieser
so genannten Spielzeugrichtlinie und der mit ihr europäisch harmonisierten Normen. Unsere Sachverständigen
führen partielle oder ganzheitliche Spielzeugprüfungen
durch und bewerten so die Sicherheit Ihres Produkts.
Vom Teddybären bis zur Eisenbahn – die Spielzeugrichtlinie
bezieht sich auf alle Erzeugnisse, die zum Spielen für Kinder im
Alter von bis zu 14 Jahren bestimmt sind. Sie soll gewährleisten, dass die Sicherheit und Gesundheit der Kinder bei einem
vorherzusehenden Gebrauch des Spielzeugs unter Berücksichtigung des üblichen Verhaltens von Kindern nicht gefährdet
ist. Die Richtlinie gilt für das Inverkehrbringen von Spielzeug
in der Europäischen Gemeinschaft oder anderen Drittstaaten,
die ebenfalls die EU-Gesetzgebung anwenden. Sie betrifft
sowohl Hersteller als auch Importeure von Spielzeug.
Die Prüfung und Zertifizierung des Spielzeugs wird dabei
nach den aktuellen europäisch harmonisierten Prüfgrundlagen und den von der Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG abgeleiteten Standards durchgeführt. So erfolgt die mechanische
bzw. physikalische Prüfung in Deutschland zum Beispiel
TÜV Rheinland
LGA Products GmbH
Tillystraße 2
90431 Nürnberg
Tel.: +49 911 655 5225
Fax.: +49 911 655 5226
[email protected]
www.tuv.com/safety
nach EN 71 Teil 1 , 8 und 14, die Prüfung der elektrischen
Sicherheit nach EN 62115 und ASTM F 963 und die chemische Prüfung nach EN 71 Teil 3, 4, 5, 7, 9-11,12 REACH-VO
und LFGB sowie für gefährliche Stoffe nach RoHS. Darüber
hinaus werden auch die von dem Spielzeug ausgehenden
Risiken bezüglich der Entflammbarkeit, Hygiene, elktromagnetischen Verträglichkeit und Emission bewertet.
Ihre Vorteile:
ƒƒ Erfüllung der Normvorgaben und Vermeidung teurer
Rückrufaktionen
ƒƒ Senkung Ihres Haftungsrisikos
ƒƒ Gesteigertes Vertrauen Ihrer Kunden in die Sicherheit
Ihrer Spielwarenprodukte
ƒƒ Wettbewerbsvorteil im direkten Vergleich mit nicht
zertifizierten Produkten
Änderungen der Spielzeugrichtlinie:
2014/79/EG: Verschärfung der maximalen Grenzwerte
für die Stoffe TCEP, TCPP und TDCP
2014/81/EG: Festlegung des Migrationsgrenzwertes von
Bisphenol A auf 0,1 mg/l
2014/84/EG: ausschließliche Verwendung des
Stoffs Nickel in Spielzeug bzw. Spielzeugteilen aus
nichtrostendem Stahl und Spielzeugteilen, die
elektrischen Strom leiten sollen