Die Spielzeugrichtlinie - 2009/48/EG Prüfung und Zertifizierung von Spielwaren in Deutschland Um die Sicherheit und die kindgerechte, schadstofffreie Beschaffenheit von Spielwaren in Deutschland zu gewährleisten, wurde 2009 die Richtlinie 2009/48/EG über die Sicherheit von Spielzeug vom Europäischen Parlament verabschiedet. Alle Prüfungen und Zertifizierungen dieser Produktkategorie erfolgen seitdem gemäß dieser so genannten Spielzeugrichtlinie und der mit ihr europäisch harmonisierten Normen. Unsere Sachverständigen führen partielle oder ganzheitliche Spielzeugprüfungen durch und bewerten so die Sicherheit Ihres Produkts. Vom Teddybären bis zur Eisenbahn – die Spielzeugrichtlinie bezieht sich auf alle Erzeugnisse, die zum Spielen für Kinder im Alter von bis zu 14 Jahren bestimmt sind. Sie soll gewährleisten, dass die Sicherheit und Gesundheit der Kinder bei einem vorherzusehenden Gebrauch des Spielzeugs unter Berücksichtigung des üblichen Verhaltens von Kindern nicht gefährdet ist. Die Richtlinie gilt für das Inverkehrbringen von Spielzeug in der Europäischen Gemeinschaft oder anderen Drittstaaten, die ebenfalls die EU-Gesetzgebung anwenden. Sie betrifft sowohl Hersteller als auch Importeure von Spielzeug. Die Prüfung und Zertifizierung des Spielzeugs wird dabei nach den aktuellen europäisch harmonisierten Prüfgrundlagen und den von der Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG abgeleiteten Standards durchgeführt. So erfolgt die mechanische bzw. physikalische Prüfung in Deutschland zum Beispiel TÜV Rheinland LGA Products GmbH Tillystraße 2 90431 Nürnberg Tel.: +49 911 655 5225 Fax.: +49 911 655 5226 [email protected] www.tuv.com/safety nach EN 71 Teil 1 , 8 und 14, die Prüfung der elektrischen Sicherheit nach EN 62115 und ASTM F 963 und die chemische Prüfung nach EN 71 Teil 3, 4, 5, 7, 9-11,12 REACH-VO und LFGB sowie für gefährliche Stoffe nach RoHS. Darüber hinaus werden auch die von dem Spielzeug ausgehenden Risiken bezüglich der Entflammbarkeit, Hygiene, elktromagnetischen Verträglichkeit und Emission bewertet. Ihre Vorteile: Erfüllung der Normvorgaben und Vermeidung teurer Rückrufaktionen Senkung Ihres Haftungsrisikos Gesteigertes Vertrauen Ihrer Kunden in die Sicherheit Ihrer Spielwarenprodukte Wettbewerbsvorteil im direkten Vergleich mit nicht zertifizierten Produkten Änderungen der Spielzeugrichtlinie: 2014/79/EG: Verschärfung der maximalen Grenzwerte für die Stoffe TCEP, TCPP und TDCP 2014/81/EG: Festlegung des Migrationsgrenzwertes von Bisphenol A auf 0,1 mg/l 2014/84/EG: ausschließliche Verwendung des Stoffs Nickel in Spielzeug bzw. Spielzeugteilen aus nichtrostendem Stahl und Spielzeugteilen, die elektrischen Strom leiten sollen
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