… Welche Schritte sind für die Bewerbung notwendig? Bitte führen Sie bei Ihrer Bewerbung die folgenden Schritte in der genannten Reihenfolge aus. Die einzelnen Schritte können nicht übersprungen werden! Schritt 1: Persönliches Gespräch mit der Erasmuskoordinatorin Schritt 2: Studierende und Praktikanten1 werden während des Gesprächs (Schritt 1) aufgefordert folgende Unterlagen einzureichen: 1 Formlose schriftliche Zustimmung eines Hochschulprofessors zum Auslandssemester 2 Sprachnachweis oder vergleichbare Nachweise über Kenntnisse in der Unterrichtssprache, z.B. Europass-Sprachpass mind. auf Niveau B1 3 Europass-Lebenslauf ohne Foto, max. 1 Seite 4 Motivationsschreiben auf Englisch oder in der Sprache des Gastlandes, in dem Vorhaben und Ziel des Auslandsaufenthaltes beschrieben werden. Der Mehrwert des Auslandsaufenthaltes für das eigene Studium muss überzeugend dargelegt werden. Die Begründung des Studienvorhabens soll max. eine halbe Seite umfassen. Das Dokument muss am PC getippt werden. Schritt 2a Die Studierenden werden vom International Office als Kandidaten für den Studierendenustausch benannt (Zulassung an einer Gastuniversität im Ausland erfolgt auf Antrag der Erasmuskoordinatorin) ! Bitte beachten Sie, dass jede Partnerhochschule verschiedene zusätzliche Unterlagen anfordern kann. Diese müssen Sie erst nach Absprache mit der Erasmuskoordinatorin der Gastuniversität im Ausland zusenden. 5 Praktikanten beantragen einen Nachweis über die zukünftige Beschäftigung als Praktikant (Name der Firma, Ansprechpartner Kontaktdaten müssen ersichtlich sein) und geben diesen beim International Office ab. Schritt 3: 6 Studierende und Praktikanten benötigen eine formelle schriftliche Zustimmung eines Hochschulprofessors zum Auslandsstudium /Auslandspraktikum in Form einer Lernvereinbarung (learning agreement). Hinweis: Dieses Dokument wird im Vorfeld von der Erasmuskoordinatorin aufgesetzt und Ihnen im International Office zur Vorlage bei dem entsprechenden Professor ausgehändigt. 7 Studierende und Praktikanten füllen das Grant Agreement (nach Absprache mit der Erasmuskoordinatorin) vollständig aus (siehe Hinweis oben). 8 Studierende und Praktikanten geben eine formlose Erklärung darüber ab, dass Sie durch das International Office darauf hingewiesen wurden, sich mit den folgenden Themen auseinanderzusetzen: - AuslandsBAföG - Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung - Impfungen - Seite des Auswärtigen Amtes (Reise- und Sicherheitshinweise) 1 Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird, wenn nicht deutlich ist um welche konkrete Person es sich handelt, auf die weibliche Sprachform verzichtet. Männliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für beiden Geschlechter.
© Copyright 2024 ExpyDoc