Firmendaten Daten des/r antragstellenden Unternehmens/Behörde zur elektronischen Erfassung im EDVSystem des Ausweisdienstes Unternehmen/Behörde Rechnungsanschrift Straße/Postfach Tätigkeit auf dem Flughafen Postleitzahl SXF Ort TXL Zulassungsart für die Tätigkeit auf dem Flughafen Mietvertrag Gestattung im Auftrag der FBB Auftraggeber für die Tätigkeit: Dauer der Tätigkeit: Ansprechpartner Unternehmen/Behörde: Tel.: Fax: Email: Abweichende Rechnungsadresse: (nur ausfüllen, wenn Firmenadresse nicht mit der Rechnungsadresse identisch ist) Unternehmen/Behörde Straße/Postfach Postleitzahl Ort Unterschriftsberechtigte Personen des/r antragstellenden Unternehmens/Behörde für die Beantragung von Flughafenausweisen und Fahrgenehmigungen F-OS-055 Firmendaten Verpflichtungserklärung Version: 1.0 Inhaltliche Freigabe durch OS1 Gültig ab: 01.09.2016 Name der Unterschriftsberechtigten in Druckbuchstaben Unterschriftsprobe Neubeantragung Löschung von Unterschriftsberechtigten Registrierung zusätzlicher Unterschriftsberechtigter Die/der Handlungsbevollmächtige/r des/r jeweiligen Unternehmens/Behörde bestätigt, dass alle Angaben wahrheitsgemäß gemacht wurden und die Verpflichtungserklärung anerkannt wird. Alle Änderungen werden dem Ausweisdienst im Servicecenter umgehend mitgeteilt. Name des Handlungsbevollmächtigen in Druckbuchstaben Datum / Unterschrift /Firmenstempel Hinweise zum Datenschutz: Es gelten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes §28 Abs. 1 Nr. 2. Die Daten werden nur zur Erfassung im EDV-System des Ausweisdienstes des Flughafens Berlin Brandenburg gespeichert und weiterverarbeitet und sind für Dritte unzugänglich. 1/2 Verpflichtungserklärung Zur Beantragung von Flughafenausweisen und Fahrgenehmigungen für die Flughäfen SXF und TXL Das antragstellende Unternehmen/der Antragsteller erkennt die nachfolgenden Bestimmungen an und verpflichtet sich zu ihrer Einhaltung: 1. Die Beantragung von Zutritts- und Zufahrtgenehmigungen für die Flughäfen SXF und TXL erfolgt nur bei Vorliegen einer nachweislichen Tätigkeit am Flughafen sowie bei ordnungsgemäß und vollständig ausgefülltem Antrag. 2. Die Ausgabe von Flughafensicherheitsausweisen erfolgt ausschließlich erst nach Vorliegen einer gültigen Zuverlässigkeitsüberprüfung gem. §7 LuftSiG sowie erfolgreichem Abschluss der Schulung des Sicherheitsbewusstseins gem. DVO 1998/2015, frühestens jedoch 1 Woche vor Arbeitsaufnahme. 3. Grundsätzlich wird für jeden Antragsteller nur ein Flughafenausweis ausgestellt. Sollte die antragstellende Person für mehrere Unternehmen am Flughafen tätig sein, so hat die Antragstellung durch das Unternehmen zu erfolgen, für das die Person im Schwerpunkt tätig ist. Darüber hinaus ist ein weiterer Antrag durch die zusätzlichen Unternehmen zu stellen, für die der Antragsteller tätig ist. Diese sind durch den Hauptarbeitgeber auf dem Antrag zu bestätigen. 4. Flughafensicherheitsausweise, Public -Ausweise sowie Fahrgenehmigen dürfen ausschließlich bei Vorliegen legitimer Gründe und in dienstlichem Zusammenhang als Zugangs- bzw. Zufahrtsberechtigung genutzt werden. Der Zugang/ die Zufahrt ist ausschließlich zu den Bereichen erlaubt, für die der Ausweis bzw. die Fahrgenehmigung gültig ist. 5. Flughafensicherheitsausweise, Public- Ausweise sowie Fahrgenehmigungen sind Eigentum der FBB und sind dem Ausweisdienst im Servicecenter Safety & Security umgehend zurückzugeben, wenn die Grundlage der Ausgabe erlischt. Gründe hierfür sind: - F-OS-055 Firmendaten Verpflichtungserklärung Version: 1.0 Inhaltliche Freigabe durch OS1 Gültig ab: 01.09.2016 - Beendigung der Tätigkeit am Flughafen Ablauf der Gültigkeit der Zutritts- und/oder Zufahrtsdokumente Änderung von Daten des Ausweisinhabers bzw. des Fahrzeuges bzw. Wegfall der Voraussetzungen zum berechtigten Besitz Beschädigung der Zutritts- und/oder Zufahrtsdokumente Auf Verlangen 6. Bei Firmenwechsel, Namensänderung, Wechsel der Flughafensicherheitszone oder des Fahrgenehmigungsareals sowie bei Verlust von Zutritts- und Zufahrtsgenehmigungen ist umgehend der Ausweisdienst zu informieren und über den Arbeitgeber ein Antrag auf Neuausstellung eines Flughafenausweises und/oder einer Fahrgenehmigung zu stellen. 7. Flughafensicherheitsausweise, Public -Ausweise sowie Fahrgenehmigungen sind nicht übertragbar und dürfen nicht Dritten zugänglich gemacht oder ausgehändigt werden. 8. Die Ausweisordnung (AO), das jeweils gültige Flugplatzhandbuch (FPHB) sowie weitere an den Flughäfen SXF und TXL geltende Betriebliche Ordnungen werden ausdrücklich anerkannt. Ein Verstoß gegen diese Regelwerke kann den temporären oder dauerhaften Entzug von Flughafenausweisen sowie Fahrgenehmigungen nach sich ziehen. 9. Jeder Mitarbeiter und jede für das Unternehmen tätige Person ist vor Aufnahme der Tätigkeit nachweislich in die Örtlichkeiten der Flughäfen SXF und/oder TXL einzuweisen. Diese ist auch bei einem temporären oder dauerhaften Standortwechsel des Ausweisinhabers erforderlich. Der Nachweis ist auf Anforderung der FBB GmbH vorzuhalten. 10. Jeder Ausweisinhaber kann sowohl durch das Sicherheitspersonal der FBB GmbH, als auch durch die jeweils zuständige Luftsicherheitsbehörde auf den richtigen Umgang mit den Flughafensicherheitsausweisen sowie die Einhaltung der Ausweisordnung überprüft werden. Darüber hinaus unterliegen die ausgegebenen Flughafenausweise und Fahrgenehmigungen einer routinemäßigen Überprüfung der Bedarfs- und Bestandsprüfung. 11. Die mit der Beantragung und Ausstellung von Flughafensicherheitsausweisen, Public- Ausweisen sowie Fahrgenehmigungen verbundenen Kosten trägt das antragstellende Unternehmen. Auch der Verlust oder die Nichtrückgabe von Ausweisen und Fahrgenehmigungen ist entgeltpflichtig. Ausgenommen hiervon sind Behörden mit hoheitlichen Aufgaben am Flughafen SXF und TXL. 12. Neubeantragungen von Flughafensicherheitsausweisen sowie entsprechend erforderliche Verlängerungsanträge sind rechtzeitig vor Arbeitsaufnahme (2 Monate vorab) bzw. bei Ablauf der Ausweisgültigkeit 3 Monate vorab beim Ausweisdienst einzureichen. Anträge für Fahrgenehmigungen sind mind. 14 Tage vorab zu stellen. 2/2
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