Firmendaten - Berlin Airport

Firmendaten
Daten des/r antragstellenden Unternehmens/Behörde zur elektronischen Erfassung im EDVSystem des Ausweisdienstes
Unternehmen/Behörde
Rechnungsanschrift
Straße/Postfach
Tätigkeit auf dem Flughafen
Postleitzahl
SXF
Ort
TXL
Zulassungsart für die Tätigkeit auf dem Flughafen
Mietvertrag
Gestattung
im Auftrag der FBB
Auftraggeber für die Tätigkeit:
Dauer der Tätigkeit:
Ansprechpartner Unternehmen/Behörde:
Tel.:
Fax:
Email:
Abweichende Rechnungsadresse: (nur ausfüllen, wenn Firmenadresse nicht mit der Rechnungsadresse identisch ist)
Unternehmen/Behörde
Straße/Postfach
Postleitzahl
Ort
Unterschriftsberechtigte Personen des/r antragstellenden Unternehmens/Behörde für die Beantragung von Flughafenausweisen und Fahrgenehmigungen
F-OS-055 Firmendaten Verpflichtungserklärung
Version: 1.0 Inhaltliche Freigabe durch OS1 Gültig ab: 01.09.2016
Name der Unterschriftsberechtigten in Druckbuchstaben
Unterschriftsprobe
Neubeantragung
Löschung von Unterschriftsberechtigten
Registrierung zusätzlicher Unterschriftsberechtigter
Die/der Handlungsbevollmächtige/r des/r jeweiligen Unternehmens/Behörde bestätigt, dass alle
Angaben wahrheitsgemäß gemacht wurden und die Verpflichtungserklärung anerkannt wird.
Alle Änderungen werden dem Ausweisdienst im Servicecenter umgehend mitgeteilt.
Name des Handlungsbevollmächtigen in Druckbuchstaben
Datum / Unterschrift /Firmenstempel
Hinweise zum Datenschutz:
Es gelten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes §28 Abs. 1 Nr. 2. Die Daten werden nur zur Erfassung im EDV-System des Ausweisdienstes des Flughafens Berlin Brandenburg gespeichert und weiterverarbeitet und sind für Dritte unzugänglich.
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Verpflichtungserklärung
Zur Beantragung von Flughafenausweisen und Fahrgenehmigungen für die Flughäfen SXF und TXL
Das antragstellende Unternehmen/der Antragsteller erkennt die nachfolgenden Bestimmungen an und verpflichtet sich zu ihrer
Einhaltung:
1.
Die Beantragung von Zutritts- und Zufahrtgenehmigungen für die Flughäfen SXF und TXL erfolgt nur bei Vorliegen
einer nachweislichen Tätigkeit am Flughafen sowie bei ordnungsgemäß und vollständig ausgefülltem Antrag.
2.
Die Ausgabe von Flughafensicherheitsausweisen erfolgt ausschließlich erst nach Vorliegen einer gültigen
Zuverlässigkeitsüberprüfung gem. §7 LuftSiG sowie erfolgreichem Abschluss der Schulung des
Sicherheitsbewusstseins gem. DVO 1998/2015, frühestens jedoch 1 Woche vor Arbeitsaufnahme.
3.
Grundsätzlich wird für jeden Antragsteller nur ein Flughafenausweis ausgestellt. Sollte die antragstellende Person für
mehrere Unternehmen am Flughafen tätig sein, so hat die Antragstellung durch das Unternehmen zu erfolgen, für das
die Person im Schwerpunkt tätig ist. Darüber hinaus ist ein weiterer Antrag durch die zusätzlichen Unternehmen zu
stellen, für die der Antragsteller tätig ist. Diese sind durch den Hauptarbeitgeber auf dem Antrag zu bestätigen.
4.
Flughafensicherheitsausweise, Public -Ausweise sowie Fahrgenehmigen dürfen ausschließlich bei Vorliegen legitimer
Gründe und in dienstlichem Zusammenhang als Zugangs- bzw. Zufahrtsberechtigung genutzt werden. Der Zugang/
die Zufahrt ist ausschließlich zu den Bereichen erlaubt, für die der Ausweis bzw. die Fahrgenehmigung gültig ist.
5.
Flughafensicherheitsausweise, Public- Ausweise sowie Fahrgenehmigungen sind Eigentum der FBB und sind dem
Ausweisdienst im Servicecenter Safety & Security umgehend zurückzugeben, wenn die Grundlage der Ausgabe
erlischt. Gründe hierfür sind:
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F-OS-055 Firmendaten Verpflichtungserklärung
Version: 1.0 Inhaltliche Freigabe durch OS1 Gültig ab: 01.09.2016
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Beendigung der Tätigkeit am Flughafen
Ablauf der Gültigkeit der Zutritts- und/oder Zufahrtsdokumente
Änderung von Daten des Ausweisinhabers bzw. des Fahrzeuges bzw.
Wegfall der Voraussetzungen zum berechtigten Besitz
Beschädigung der Zutritts- und/oder Zufahrtsdokumente
Auf Verlangen
6.
Bei Firmenwechsel, Namensänderung, Wechsel der Flughafensicherheitszone oder des Fahrgenehmigungsareals
sowie bei Verlust von Zutritts- und Zufahrtsgenehmigungen ist umgehend der Ausweisdienst zu informieren und über
den Arbeitgeber ein Antrag auf Neuausstellung eines Flughafenausweises und/oder einer Fahrgenehmigung zu stellen.
7.
Flughafensicherheitsausweise, Public -Ausweise sowie Fahrgenehmigungen sind nicht übertragbar und dürfen nicht
Dritten zugänglich gemacht oder ausgehändigt werden.
8.
Die Ausweisordnung (AO), das jeweils gültige Flugplatzhandbuch (FPHB) sowie weitere an den Flughäfen SXF und
TXL geltende Betriebliche Ordnungen werden ausdrücklich anerkannt. Ein Verstoß gegen diese Regelwerke kann
den temporären oder dauerhaften Entzug von Flughafenausweisen sowie Fahrgenehmigungen nach sich ziehen.
9.
Jeder Mitarbeiter und jede für das Unternehmen tätige Person ist vor Aufnahme der Tätigkeit nachweislich in die
Örtlichkeiten der Flughäfen SXF und/oder TXL einzuweisen. Diese ist auch bei einem temporären oder dauerhaften
Standortwechsel des Ausweisinhabers erforderlich. Der Nachweis ist auf Anforderung der FBB GmbH vorzuhalten.
10. Jeder Ausweisinhaber kann sowohl durch das Sicherheitspersonal der FBB GmbH, als auch durch die jeweils
zuständige Luftsicherheitsbehörde auf den richtigen Umgang mit den Flughafensicherheitsausweisen sowie die
Einhaltung der Ausweisordnung überprüft werden. Darüber hinaus unterliegen die ausgegebenen Flughafenausweise
und Fahrgenehmigungen einer routinemäßigen Überprüfung der Bedarfs- und Bestandsprüfung.
11. Die mit der Beantragung und Ausstellung von Flughafensicherheitsausweisen, Public- Ausweisen sowie
Fahrgenehmigungen verbundenen Kosten trägt das antragstellende Unternehmen. Auch der Verlust oder die
Nichtrückgabe von Ausweisen und Fahrgenehmigungen ist entgeltpflichtig. Ausgenommen hiervon sind Behörden mit
hoheitlichen Aufgaben am Flughafen SXF und TXL.
12. Neubeantragungen von Flughafensicherheitsausweisen sowie entsprechend erforderliche Verlängerungsanträge
sind rechtzeitig vor Arbeitsaufnahme (2 Monate vorab) bzw. bei Ablauf der Ausweisgültigkeit 3 Monate vorab beim
Ausweisdienst einzureichen. Anträge für Fahrgenehmigungen sind mind. 14 Tage vorab zu stellen.
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