In der Kältetechnischen Bereichswerkstatt der Justus-Liebig-Universität Gießen ist ab 1. August 2017 1 Ausbildungsstelle für den Beruf Mechatroniker/in für Kältetechnik zu besetzen. Die Ausbildung dauert 3 ½ Jahre. Über den Ausbildungsrahmenplan hinaus werden vielseitige Kenntnisse und Fähigkeiten im Kälteanlagenbauhandwerk vermittelt. Die Ausbildung findet in unserer Kältewerkstatt und an den kältetechnischen Anlagen und Apparaten der Universität statt. An einer Vielzahl von unterschiedlichen kälte- und klimatechnischen Anlagen (wie z.B. Kühl-, Gefrier-, Eiserzeugungs-, Konstanttemperatur-, Kaltwasser-, Verbund-, Kaskaden- und Wärmerückgewinnungsanlagen), die für unsere Forschung und Wissenschaft betrieben werden, können direkt am Objekt die einzelnen Prozessabläufe der Kältetechnik gelehrt bzw. vermittelt werden. Technische und handwerkliche Fähigkeiten zur Projektierung, Montage, Wartung und die Instandhaltung der o.a. Anlagen sind Schwerpunkte der Ausbildung. Teilnahmen an überbetrieblichen Ausbildungsmaßnahmen sind ebenfalls Gegenstand des Ausbildungsplans. Die Bewerberinnen und Bewerber sollten über technisches, mechanisches und physikalisches Verständnis verfügen. Die Justus-Liebig-Universität strebt eine Erhöhung des Anteils der weiblichen Auszubildenden an. Bewerbungen von Frauen sind deshalb besonders erwünscht. Die Justus-Liebig-Universität versteht sich als eine familiengerechte Hochschule. Bewerberinnen und Bewerber mit Kindern sind willkommen. Ehrenamtliches Engagement wird in Hessen gefördert. Soweit Sie ehrenamtlich tätig sind, wird gebeten, dies in den Bewerbungsunterlagen anzugeben, wenn das Ehrenamt für die vorgesehene Ausbildung förderlich ist. Ihre Bewerbung –keine E-Mail- (mit tabellarischem Lebenslauf, Kopien der letzten beiden Schulzeugnisse, etc.) senden Sie bitte bis zum 8. Oktober 2016 an den Präsidenten der Justus-Liebig-Universität Gießen, Dezernat E – Liegenschaften, Bau und Technik, Ludwigstraße 23, 35390 Gießen. Für Fragen steht Ihnen Herr Jan Karpe unter Tel.: 0641/99-12507 zur Verfügung. Wir bitten, Bewerbungen nur in Kopie – ohne Hefter, Hüllen, usw. – vorzulegen, da diese nach Abschluss des Verfahrens nicht zurückgesandt werden. Die Erstattung evtl. anfallender Reisekosten ist nicht gegeben.
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