Freunde und Förderer der Leonardo-da-Vinci-Gesamtschule e. V. Klosterweg 40 47877 Willich Zu TOP 8 der Einladung zur Jahreshauptversammlung am 02.11.2016 um 19.30 Uhr Nach den geänderten Vorschriften durch die Einführung des Ehrenamtsstärkungsgesetzes ist der Text der Mustersatzung (Anlage 1 zu § 60 AO) wörtlich zu übernehmen. Dies führt zu folgender Anpassung der § 2 und § 12 der Satzung: alt: § 2 Zweck Zweck des Vereins ist die ideelle und materielle Unterstützung der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Leonardo-da-Vinci-Gesamtschule in Willich-Schiefbahn. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch -Gewährung von Beihilfen für die Beschaffung wissenschaftlicher, technischer und künstlerischer Unterrichtsmittel sowie für die Beschaffung von Material für den sportlichen Bereich -finanzielle und organisatorische Unterstützung bei Schulveranstaltungen jeglicher Art und allen Dingen, die zur Förderung des Schullebens beitragen -Pflege der aktiven Mitarbeit der Eltern auf dem Gebiet des Schulwesens -Pflege der Beziehung zum Schulträger und zur Öffentlichkeit, sowie zu anderen Vereinen neu: § 2 Zweck Zweck des Vereins ist die Förderung der Erziehung und die Förderung der Volks- und Berufsbildung sowie der Studentenhilfe. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch -Gewährung von Beihilfen für die Beschaffung wissenschaftlicher, technischer und künstlerischer Unterrichtsmittel sowie für die Beschaffung von Material für den sportlichen Bereich -finanzielle und organisatorische Unterstützung bei Schulveranstaltungen jeglicher Art und allen Dingen, die zur Förderung des Schullebens beitragen -Pflege der aktiven Mitarbeit der Eltern auf dem Gebiet des Schulwesens -Pflege der Beziehung zum Schulträger und zur Öffentlichkeit, sowie zu anderen Vereinen alt: § 12 Auflösung Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks geht das Bar-Vermögen des Vereins an die Stadt Willich mit der Verpflichtung, es ausschließlich für Zwecke der Leonardo-da-VinciGesamtschule in Willich-Schiefbahn – ersatzweise ihrer Rechtsnachfolgerin – zu verwenden. Die Liquidation erfolgt durch den Vorstand. neu: § 12 Auflösung Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an die Stadt Willich zwecks Verwendung für Förderung der Erziehung und Förderung der Volks- und Berufsbildung sowie der Studentenhilfe. Die Liquidation erfolgt durch den Vorstand. Seite 1 von 1 1.Vorsitzende Melanie Brüggemann [email protected] Steuernummer 102/5862/2135 Sparkasse Krefeld IBAN : DE94320500000000243378 BIC. SPKRDE33XXX (Krefeld)
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