Kostenanmeldung für Instandsetzungsund Erneuerungsmaßnahmen nach dem Gräbergesetz (GräbG) Zuständige Behörde nach § 12 Abs. 1 GräbG Bezirksregierung Arnsberg Anschrift Seibertzstraße 1, 59821 Arnsberg Aktenzeichen Sachbearbeiter/-in Telefon 21.04.01.02 I – ALLGEMEINES Bezeichnung des Friedhofes Ort Ortsteil Lage, Anschrift Eigentümer/-in, Friedhofsträger/-in Anschrift Begründung der Notwendigkeit und Erläuterung des Vorhabens II – KOSTENAUFSTELLUNG (Die Aufstellung beinhaltet ausschließlich Kosten, die nach § 10 Abs. 1 GräbG vom Bund zu tragen sind) EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR III – ZAHLUNG / HAUSHALTSRECHTLICHE FESTSTELLUNG Auf die Maßnahmekosten ist keine Abschlagszahlung erforderlich (Nur bei Maßnahmekosten über 1.000,00 EUR). Eine Abschlagszahlung ist erforderlich. Den genauen Termin des Beginns der Arbeiten werde ich daher anzeigen. Die Zahlung bitte ich zu leisten an die (Kassenbezeichnung) IBAN BIC bei (Geldinstitut) zu Gunsten (Kapitel, Titel, Kassenzeichen) Ort, Datum Sachlich richtig Anlagen: Fachtechnisch richtig Rechnerisch richtig
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