Kostenanmeldung Instandsetzung GräbG.indd

Kostenanmeldung für Instandsetzungsund Erneuerungsmaßnahmen nach dem Gräbergesetz (GräbG)
Zuständige Behörde nach § 12 Abs. 1 GräbG
Bezirksregierung Arnsberg
Anschrift
Seibertzstraße 1, 59821 Arnsberg
Aktenzeichen
Sachbearbeiter/-in
Telefon
21.04.01.02
I – ALLGEMEINES
Bezeichnung des Friedhofes
Ort
Ortsteil
Lage, Anschrift
Eigentümer/-in, Friedhofsträger/-in
Anschrift
Begründung der Notwendigkeit und Erläuterung des Vorhabens
II – KOSTENAUFSTELLUNG
(Die Aufstellung beinhaltet ausschließlich Kosten, die nach § 10 Abs. 1 GräbG vom Bund zu tragen sind)
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III – ZAHLUNG / HAUSHALTSRECHTLICHE FESTSTELLUNG
Auf die Maßnahmekosten ist keine Abschlagszahlung
erforderlich (Nur bei Maßnahmekosten über 1.000,00 EUR).
Eine Abschlagszahlung ist erforderlich. Den genauen Termin
des Beginns der Arbeiten werde ich daher anzeigen.
Die Zahlung bitte ich zu leisten an die (Kassenbezeichnung)
IBAN
BIC
bei (Geldinstitut)
zu Gunsten (Kapitel, Titel, Kassenzeichen)
Ort, Datum
Sachlich richtig
Anlagen:
Fachtechnisch richtig
Rechnerisch richtig