Kategorie 2 - ETH Zürich

Kategorie 2 des CMN für die Zentralen Organe der
ETH Zürich
Die Kategorie 2 des «Corporate Mobile Network der ZO» regelt einheitlich die Verwendung
und Finanzierung der Mobil-Telefonie innerhalb der Dienst-Mobiltelefone der Zentralen Organe (ZO).
Berechtigung
Alle Lohnempfangenden mit unbefristeter Anstellung in der ZO, welche auch ausserhalb der
Bürozeiten erreichbar sein sollen resp. wichtige Support- und Überwachungsaufgaben haben, sind berechtigt, dieses Angebot zu nutzen. Die jeweilige Bereichsleitung bestimmt, wer
zur Kategorie 2 gehört.
Für Mitarbeitende der Kategorie 2 besteht die Möglichkeit, alle drei Jahre eine Kostengutschrift für ein Mobile-Gerät zu beantragen.
Publikation der Mobil-Telefonnummern
Die CMN-Mobil-Telefonnummern werden im passwort-geschützten Bereich der ETH Zürich
nach erfolgtem nethz-Login angezeigt (z.B. ETH Zürich Personensuche, OutlookAdressbuch).
Kosten
Abonnemente und Verbindungen
Die Kosten für das CMN-Abonnement und alle Verbindungskosten werden von der
entsprechenden Einheit bis max. CHF 35 im Monat getragen. Wird dieser Betrag nicht
ausgeschöpft, verfällt der Anspruch.
Kosten oberhalb dieser Limite werden dem Mitarbeitenden direkt vom Lohn abgezogen. Rückforderungen berufsbedingter Kosten sind per Spesenworkflow (ETHIS) vorzunehmen. Als Beleg für eine Rückforderung bis CHF 100 ist das Formular „Eigenbeleg“ einzureichen. Bei einer Rückforderung von mehr als CHF 100 verlangt die Finanzabteilung zwingend den Ursprungsbeleg. Momentan muss dazu im CMN Tool ein PrintScreen der Anrufliste gemacht werden (private Verbindungen einschwärzen). Nachbearbeitete Excel-Exporte werden nicht akzeptiert.
Mobile-Geräte
Für den Ersatz eines Mobile-Gerätes dürfen Mitarbeitende eine Kostengutschrift von
CHF 450 (alle 3 Jahre) resp. CHF 300 (alle 2 Jahre) in Anspruch nehmen. Der Anspruch erneuert sich erst wieder, wenn die zwei resp. drei Jahre effektiv vergangen
sind.
Die Beschaffung des Gerätes ist Sache des Mitarbeitenden. Rückforderungen sind per
Spesenworkflow (ETHIS) vorzunehmen. Als Beleg für eine Rückforderung ist die Kaufquittung einzureichen.
Der Budgetverantwortliche ist dafür zuständig, dass die Kostengutschrift an die CMN
Administration ([email protected]) gemeldet wird. Die Meldung muss den Namen des
Begünstigten, seine CMN-Nummer und das Datum der Spesenrückerstattung enthalten. Dieses Datum wird im CMN Tool unter „Kostenbeteiligung Gerät“ eingetragen.