2016-10-10 - Bekanntmachung Ulmenstraße

FB 3 – Zentrale Vergabestelle
Klemens Pospiech
Tel.: 3503
Fax: 3308
[email protected]
Datum: 10. Oktober 2016
2016-10-10 - Bekanntmachung Ulmenstraße.Docx
Nationale Ausschreibung nach VOB/A
Öffentliche Ausschreibung
Vergabeverfahren:
Kanalsanierung nach ABK: Ulmenstraße
Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A
Vergabe-Nr.: S-HERTEN-FB2.1-2016-0014
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle):
Stadt Herten FB 3 - Zentrale Vergabestelle Kurt-Schumacher-Str. 2
45699 Herten
Telefonnummer: 02366-303-0
Faxnummer: 02366-303-308
E-Mail: [email protected]
Internet: https://www.herten.de/verwaltung-politik/ausschreibungen-vergaben.html
Art des Auftrags:
Ausführung von Bauleistungen
Art der Leistung:
Kanalsanierung mittels Liner
Umfang der Leistung:
Es sind Innerhalb der Grünanlagen zwischen Ulmenstraße, Lindenstraße
und Weidenstraße 7 Haltungen der Dimensionen DN 250, DN 300 und DN
400 mit einer Gesamtlänge von ca. 260 m mittels Liner zu sanieren.
Ort der Ausführung:
45701 Herten,
Wertungskriterien Gewichtung:
Preis (100 %)
Aufteilung in Lose:
nein
Ausführungsfristen:
Beginn der Ausführung:
08.12.2016
Fertigstellung der Leistungen: 28.02.2017
Nebenangebote sind nicht zugelassen
Download bzw. Anforderung der Vergabeunterlagen bis 27.10.2016
Download der Vergabeunterlagen kostenlos unter www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/S-HERTENFB2.1-2016-0014.
Die Vergabeunterlagen in Papierform können kostenfrei bei der Vergabestelle der Stadtverwaltung Herten
unter [email protected] angefordert werden.
Anschrift, an die die Angebote zu richten sind: siehe Vergabestelle
Angebotsöffnung am 27.10.2016 um 11:00 Uhr bei der Stadtverwaltung Herten, Kurt-Schumacher-Straße 2,
45699 Herten, Zimmer 239 „Doncaster“
Nachweise zur Eignung
•
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des
Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz
von Nachunternehmen ist nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für
die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind
die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht
die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
•
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten
Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache
abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
•
DIBT-Zulassung sowie das für das angebotene Verfahren gültige Gütezeichen des Güteschutz Kanalbau o. gleichwertig.
Das Formblatt 'Eigenerklärungen zur Eignung' ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Erklärungen gem. TVgG-NRW:
Anlage 1 Tariftreue,
Anlage 3 BVB-Bauleistungen,
Anlage 4 Verpflichtungserklärung ILO-Kernarbeitsnormen,
Anlage 5 BVN ILO,
Anlage 6 Verpflichtungserklärung Frauenförderung
Ablauf der Zuschlags- und Bindefrist am 24.11.2016
Nachprüfung behaupteter Verstöße
Nachprüfungsstelle (§ 21 VOB/A): Kreisverwaltung Recklinghausen Amt 10 - ZV - Kurt-Schumacher-Allee 1
45657 Recklinghausen
Im Auftrag
K. Pospiech
Fachbereich 3
Zentrale Vergabestelle