Einwohnergemeinde Grindelwald Öffentliche Planauflage und Eröffnung des Gemeinderatsbeschlusses zur geringfügigen Änderung der Überbauungsordnung «Touristische Nutzung First» Der Gemeinderat von Grindelwald bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG) und Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV) die vorerwähnte Änderung zur öffentlichen Auflage. Die Akten zur Änderung Überbauungsordnung «Touristische Nutzung First» liegen während 30 Tagen, vom 13. Oktober 2016 bis 14. November 2016, während den Bürozeiten auf der Bauverwaltung Grindelwald öffentlich auf. Die Unterlagen sind zusätzlich über http://www.gemeinde-grindelwald.ch abrufbar. Innert der Auflagefrist kann gegen die geplante Änderung der Überbauungsordnung bei der Bauverwaltung Grindelwald schriftlich und begründet Einsprache und Rechtsverwahrung eingereicht werden. Gegen den Beschluss des Gemeinderates vom 27. September 2016, das geringfügige Verfahren durchzuführen, kann innert 30 Tagen schriftlich und begründet Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli erhoben werden. Grindelwald, 10. Oktober 2016 Der Gemeinderat *** Publikation Amtsblatt: Anzeiger: Echo von Grindelwald: 12.10.2016 13.10.2016 / 20.10.2016 14.10.2016 / 21.10.2016
© Copyright 2024 ExpyDoc