Öffentliche Planauflage und Eröffnung des

Einwohnergemeinde Grindelwald
Öffentliche Planauflage und Eröffnung des Gemeinderatsbeschlusses zur geringfügigen
Änderung der Überbauungsordnung «Touristische Nutzung First»
Der Gemeinderat von Grindelwald bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni
1985 (BauG) und Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV) die
vorerwähnte Änderung zur öffentlichen Auflage.
Die Akten zur Änderung Überbauungsordnung «Touristische Nutzung First» liegen während
30 Tagen, vom 13. Oktober 2016 bis 14. November 2016, während den Bürozeiten auf
der Bauverwaltung Grindelwald öffentlich auf. Die Unterlagen sind zusätzlich über
http://www.gemeinde-grindelwald.ch abrufbar.
Innert der Auflagefrist kann gegen die geplante Änderung der Überbauungsordnung bei der
Bauverwaltung Grindelwald schriftlich und begründet Einsprache und Rechtsverwahrung
eingereicht werden.
Gegen den Beschluss des Gemeinderates vom 27. September 2016, das geringfügige
Verfahren durchzuführen, kann innert 30 Tagen schriftlich und begründet Beschwerde beim
Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli erhoben werden.
Grindelwald, 10. Oktober 2016
Der Gemeinderat
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Publikation
Amtsblatt:
Anzeiger:
Echo von Grindelwald:
12.10.2016
13.10.2016 / 20.10.2016
14.10.2016 / 21.10.2016