Amtliche Bekanntmachung der Stadt Moringen Neubildung des Jugendausschusses der Stadt Moringen Mit der Neuwahl des Stadtrates am 11. September 2016 ist auch der Jugendausschuss der Stadt Moringen neu zu bilden. Gemäß § 13 Abs. 2 des Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG KJHG) gehören dem Jugendausschuss als beratende Mitglieder Personen an, die von den im Bereich der Stadt Moringen wirkenden und anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe vorzuschlagen und vom Rat zu wählen sind. Da sich die Stadt Moringen mit Jugendarbeit und mit Kindertagesbetreuung (Kindergartenförderung usw.) befasst, soll aus jedem dieser Bereiche ein beratendes Mitglied in den Jugendausschuss vorgeschlagen und berufen werden. Für jedes beratende Mitglied soll ferner eine Stellvertreterin oder ein Stellvertreter berufen werden. Die in der Stadt Moringen wirkenden und anerkannten Träger der freien Jugendhilfe werden hiermit aufgerufen, für den Bereich der Jugendarbeit entsprechende Vorschläge einschließlich der Stellvertretung bis zum 12. Oktober 2016 bei der Stadt Moringen Hauptamt -Amtsfreiheit 8/10, 37186 Moringen, schriftlich einzureichen. Dabei sind neben der Funktion als ordentliches oder stellvertretendes Mitglied anzugeben: Name, Vorname, Beruf, Alter und Anschrift. Die der Stadtverwaltung bekannten Träger von Kindertageseinrichtungen wurden mit der Bitte um Unterbreitung von entsprechenden Vorschlägen angeschrieben. Nähere Auskünfte erteilt die Stadt Moringen unter Telefon 05554 / 202 -12. Moringen, den 12. September 2016 gez. Müller-Otte Bürgermeisterin
© Copyright 2025 ExpyDoc