Allgemeine Bestimmungen zur Teilnahme am OBI Top-Kunden-Karten Programm für Ihre Unterlagen 1. Der Anbieter Die für den Kunden kostenlose OBI Top-Kunden-Karte wird von der OBI GmbH & Co. Deutschland KG, Albert-EinsteinStraße 7– 9, 42929 Wermelskirchen (nachfolgend kurz „OBI ZENTRALE“ genannt), herausgegeben und betrieben. Den Servicebereich des OBI Top-Kunden-Karten Programms erreichen Sie per Post unter „OBI Top-Kunden-Karte“ Service Center, Postfach 1717, 31817 Springe oder im Internet unter www.obi.de. 2. Die Teilnahme Der Kunde hat die Möglichkeit, sich als Nutzer der OBI Top-Kunden-Karte registrieren zu lassen. Teilnahmeberechtigt sind volljährige natürliche Personen, juristische Personen und juristische Personen des öffentlichen Rechts mit Erstwohnsitz bzw. Firmensitz in Deutschland, sowie alle volljährigen natürlichen Personen aus den Ländern der Europäischen Union. Nicht teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen und juristischen Personen, die zum mehrwertsteuerfreien Einkauf berechtigt sind. Voraussetzung für die Teilnahme ist die umseitige Ergänzung und Unterzeichnung des Antragsformulars, mindestens mit Angabe des Namens, der Adresse, der E-Mail Adresse und des Geburtsdatums (zur Feststellung der Volljährigkeit). Alle weiteren Angaben sind freiwillig. Für die Registrierung als Nutzer der OBI Top-Kunden-Karte ist die Zustimmung und Freigabe durch die OBI ZENTRALE erforderlich. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Teilnahme am OBI Top-Kunden-Karten Programm. 3. Die Karte Die OBI Top-Kunden-Karte bleibt Eigentum der OBI ZENTRALE, ist nicht übertragbar und darf nur von dem auf der Karte benannten Karteninhaber benutzt werden. Die OBI ZENTRALE behält sich das Recht vor, im Einzelfall die Legitimation des Kunden durch einen geeigneten Nachweis (z. B. durch einen Personalausweis) zu prüfen. 4. Die OBI Märkte Die OBI Top-Kunden-Karte gilt nur in den teilnehmenden OBI Märkten, die eine gesonderte Vereinbarung mit der OBI ZENTRALE abgeschlossen haben (nachfolgend „teilnehmende OBI Märkte“ genannt) und im OBI Online Shop. Die OBI ZENTRALE erstellt eine Liste der teilnehmenden OBI Märkte, die fortlaufend aktualisiert wird und unter www.obi.de von den Kunden eingesehen werden kann. Die teilnehmenden OBI Märkte werden zudem durch einen Hinweis am Eingang als teilnehmender OBI Markt gekennzeichnet Bedingt durch beispielsweise Markteröffnungen/Marktschließungen etc. kann sich die Liste fortlaufend verändern. Die OBI Top-Kunden-Karte dient der automatisierten Erfassung und Abrechnung von Boni und Rabatten, welche die teilnehmenden OBI Märkte und der OBI Online Shop im Rahmen dieser Nutzungsbedingungen den Kunden gewähren. Der Einsatz der OBI Top-Kunden-Karte und der damit zusammenhängende Bonuserwerb und die mögliche Gewährung von Direktrabatten in nicht an dem OBI Top-Kunden-Karten Programm teilnehmenden Märkten sind nicht möglich. Aufgrund der Vereinbarungen zwischen der OBI ZENTRALE und den teilnehmenden OBI Märkten und dem OBI Online Shop ist die OBI ZENTRALE ermächtigt, die von den einzelnen teilnehmenden OBI Märkten und dem OBI-Online Shop gewährten Boni, die der Kunde beim Kauf in den teilnehmenden OBI Märkten und im OBI Online Shop erwirbt, für den Kunden zu verwalten, abzurechnen und auszukehren. Zudem wird die OBI ZENTRALE von den teilnehmenden OBI Märkten und dem OBI Online-Shop bevollmächtigt, den an der Kasse einzuräumenden Direktrabatt zu versprechen. Eine Bonus- oder Rabattgewährung erfolgt ausschließlich durch die teilnehmenden OBI Märkte und den OBI Online Shop. Die OBI ZENTRALE selbst gewährt keine Boni oder Rabatte. 5. Boni und Rabatte a) Das Standard Top-Kunden-Karten Programm Eine Ansammlung von Boni – unabhängig davon, in welchem teilnehmenden OBI Markt oder im Online Shop die Boni gesammelt werden – durch den Kunden ist nur möglich, wenn er beim Einkauf an der Kasse die OBI Top-Kunden-Karte vorlegt oder im OBI Online Shop die OBI Top-Kunden-Karten Nummer im Kundenkonto einträgt. (1)Der Kunde erhält ab einem Umsatz von € 1.500,– pro Rolljahr eine Bonusrückvergütung in Höhe von 3 % auf die im Rolljahr bonifizierbaren Umsätze. (2)Erreicht der Kunde einen Umsatz von € 2.500,– pro Rolljahr, beträgt die Bonusrückvergütung 5 % auf die im Rolljahr bonifizierbaren Umsätze. (3)Ab einem Umsatz von € 5.000,– pro Rolljahr, beträgt die Bonusrückvergütung 10 % auf die im Rolljahr bonifizierbaren Umsätze. Der derzeit maßgebliche Abrechnungszeitraum ist das kundenindividuelle Rolljahr. Es beginnt mit dem Abschluss des Vertrages und endet nach Ablauf von 12 Monaten zum jeweiligen Monatsende. Das anschließende Rolljahr endet nach Ablauf von weiteren 12 Monaten. Der Kunde hat erst nach Erreichung der oben angegebenen Umsatzschwellen einen Anspruch auf Bonusrückvergütung, der nach Ablauf des Rolljahres fällig wird. Aus abrechnungstechnischen Gründen steht die etwaige Bonusrückvergütung nicht bereits am ersten Werktag des Folgemonats zur Verfügung. Der Kunde muss sich in jedem Rolljahr erneut für die Bonusrückvergütung qualifizieren. Die OBI Zentrale behält sich das Recht vor, den maßgeblichen Abrechnungszeitraum auf das Kalenderjahr umzustellen. Bestellungen (z.B. die Erteilung eines Auftrags) werden erst berücksichtig (bonuswirksam), wenn die Ware geliefert oder abgeholt und vollständig bezahlt wurde. Dies sollte der Kunde insbesondere bei seinen Bestellungen kurz vor Rolljahresende beachten. Bei einer Lieferung der Ware im neuen Rolljahr wird der entsprechende Umsatz auch erst dann bonuswirksam. Wenn der Kunde in einem oder mehreren teilnehmenden OBI Märkten oder beim OBI Online Shop innerhalb eines Rolljahres einen Umsatz von mindestens € 5.000,– tätigt und damit eine Bonusrückvergütung von 10 % erreicht, erhält der Kunde in dem folgenden Rolljahr einen Direktrabatt von 10 %. Der Direktrabatt wird auf jeden Einkauf in allen teilnehmenden OBI Märkten unter Vorlage der OBI Top-Kunden-Karte und im OBI Online Shop nach Eintragung der OBI Top-Kunden-Karten Nummer im Kundenkonto gewährt. Die gewährten Direktrabatte werden auf den Bonusrückvergütungsanspruch angerechnet; eine zusätzliche Bonusgewährung ist ausgeschlossen. Sofern der Kunde auf seinen Direktrabattanspruch verzichten möchte, um stattdessen wie im ersten Jahr der Programmteilnahme Umsätze für eine etwaige Bonusrückvergütung am Rolljahresende zu sammeln, so kann er dies dem OBI Top-Kunden-Karte Service Center schriftlich mitteilen. Das Service Center wird dem Kunden dann eine Zusatzvereinbarung zu diesen AGB zukommen lassen und ihn über das nötige Vorgehen informieren. b) Sonderregelung Direktrabatt Der Kunde erhält in seinem ersten individuellen Rolljahr in den teilnehmenden OBI Märkten und im OBI Online Shop den mit dem Markt vereinbarten Direktrabatt auf seine bonifizierbaren Umsätze (ausgenommen ist die OBI Top-KundenSofortkarte). Nach der Beendigung des ersten Rolljahres, sowie in der Folge, kann der Anbieter über die Gewährung dieses Direktrabatts neu entscheiden und dazu eine Auswertung der vom Kunden getätigten Umsätze heranziehen. Sofern der Anbieter dem Kunden den Direktrabatt nicht weiterhin gewährt, wird der Kunde hierüber in Kenntnis gesetzt. Hinsichtlich der Bonifizierung und Rabattierung treten dann für die Zukunft die Regelungen der Ziffer 5. a) in Kraft. 6. Die Abrechnung Der Kunde erhält die Möglichkeit, auf seine Einkäufe eine Bonusrückvergütung in den teilnehmenden OBI Märkten oder im OBI Online Shop zu erlangen. Dabei erwirbt er zunächst eine Bonusanwartschaft durch seinen Einkauf im teilnehmenden OBI Markt oder im OBI Online Shop. Die OBI ZENTRALE verwaltet die gesammelten Bonusanwartschaften und ermittelt anhand der festgestellten Umsatzschwellen, ob ein Bonusanspruch besteht. Der derzeit maßgebliche Abrechnungszeitraum ist das kundenindividuelle Rolljahr. Warenretouren aus Einkäufen mit der OBI Top-Kunden-Karte sind nur in teilnehmenden OBI Märkten möglich und mit der OBI Top-Kunden-Karte zu erfassen und vom bonusfähigen Umsatz in Abzug zu bringen, bei Warenretouren im OBI Online Shop wird der Einkauf als OBI Top-Kunde automatisch berücksichtigt. Gutgeschriebene Boni und/oder Rabatte können storniert werden, wenn die Voraussetzungen für die Gutschrift entfallen (z. B. durch Umtausch oder Rückgabe der Ware), eine Fehlbuchung erfolgte oder ein Missbrauch (vgl. Punkt 14. Der Kartenmissbrauch) durch den Kunden vorliegt. Die Höhe des Bonus können die Inhaber der OBI Top-Kunden-Karte nach der Abrechnung online im Bereich „Meine OBI Top-Kunden-Karte“ unter www.obi.de jederzeit abrufen. Nach Abgabe einer gültigen E-Mail Adresse informiert OBI auch aktiv über die OBI Top-Kunden-Karte Jahresabrechnung. Der OBI Top-Kunden-Karten Bonus wird entweder in Form eines Wertschecks oder über die OBI Top-Kunden-Karte selbst abgerechnet. Der Wertscheck ist bei Verlust nicht ersetzbar. Verlorene OBI Top-Kunden-Karten werden kostenlos mit dem zum Zeitpunkt der Ersatzkartenstellung auf dem Kundenkonto verfügbaren Bonus ersetzt. Der OBI Top-Kunden-Karten Inhaber wendet sich hierzu an seinen OBI Stamm-Markt oder meldet dies über den Bereich „Meine OBI Top-Kunden-Karte“ unter www.obi.de. Einwendungen gegen die Abrechnung sind innerhalb einer Frist von drei Monaten nach dem kundenindividuellen Rolljahresende gegenüber der OBI ZENTRALE geltend zu machen. Die Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre (siehe ý 195 BGB). Für Kunden, welche die OBI Top-Kunden-Karte im Rahmen ihres Unternehmens einsetzen, können sich Verpflichtungen aus ý 17 Abs. 1 UstG ergeben. 7. Die bonusfähige Ware Grundsätzlich sind alle Waren, die in dem teilnehmenden OBI Markt oder im OBI Online Shop gekauft werden, bonusfähig. Ausgenommen sind jedoch: Tabakwaren, Bücher, Zeitschriften, Pfand, Kautionen und Leihgebühren, sowie der Erwerb von Warengutscheinen. 8. Der Umtausch Warenretouren von Gegenständen, die unter Vorlage der OBI Top-Kunden-Karte erworben wurden, sind unter Vorlage der OBI Top-Kunden-Karte und des Originalbons in allen teilnehmenden OBI Märkten möglich, wenn die Ware berechtigt zurückgegeben wird. 9. Die Grundsätze (1)Zur Abwicklung des Programms erhält der Kunde eine OBI Top-Kunden-Karte mit Kundennummer sowie eine dazugehörige PIN. (2) Die OBI Top-Kunden-Karte ist nach Erhalt unverzüglich vom Kunden in dem dafür vorgesehenen Feld zu unterzeichnen. (3)Die OBI Top-Kunden-Karte ist personalisiert und an die Nutzung durch den Karteninhaber gebunden. Sie ist nicht übertragbar (4)Die OBI Top-Kunden-Karte bleibt Eigentum der OBI ZENTRALE und ist auf Verlangen der OBI ZENTRALE an diese oder einen teilnehmenden OBI Markt herauszugeben. (5)Soweit eine OBI Top-Kunden-Sofortkarte ausgegeben wird, kann diese nach Unterschrift als vorläufige OBI TopKunden-Karte genutzt werden. Sie ist nur so lange gültig, bis die Originalkarte dem Kunden zugesendet wird. Sofern eine Registrierung abgelehnt wird, entfallen alle Ansprüche aus der vorläufigen OBI Top-Kunden-Karte. 10. Die Laufzeit Das Vertragsverhältnis zwischen der OBI ZENTRALE und dem Kunden läuft auf unbestimmte Zeit. 11. Die Nebenkarte Geschäftskunden (Gewerbetreibende, Behörden, Vereine) können mit einem separaten Antragsformular mehr als eine Nebenkarte anfordern. Voraussetzung ist, dass der Kunde ein Gewerbe betreibt und/oder eine juristische Person oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist. Alle Nebenkarten sammeln Boni für das Konto des Hauptkarteninhabers. Der Hauptkarteninhaber ist verpflichtet, die Nebenkarteninhaber mit diesen Nutzungsbedingungen vertraut zu machen. Er haftet für den Missbrauch der Nebenkarten. Es besteht die Möglichkeit, für Geschäftskunden mit einem Bedarf von mehr als 30 Nebenkarten, alternativ den Barcode der Hauptkarte im Markt hinterlegen zu lassen. Folgende Funktionen/ Aktivitäten können nur vom Hauptkarteninhaber ausgeübt werden: (1)Erhalt der PIN zur Nutzung der OBI Top-Kunden-Karte im Internet und an den OBI Kundenterminals, (2)Änderung der angegebenen Daten (Adresse, Firmenbezeichnung etc.), (3)Einlösung des OBI Top-Kunden Bonus, (4)Sperrung von Karten und Kündigung der Teilnahme am OBI Top-Kunden-Karten Programm, (5)Beantragung weiterer Nebenkarten und Ersatzkarten. 12. Die Informationspflichten Der Kunde wird der OBI ZENTRALE alle relevanten Änderungen, wie z. B. Adressänderungen, unverzüglich anzeigen. Die Anzeigepflicht gilt auch bei Verlust oder Diebstahl der Karte, sowie bei dem Verdacht einer missbräuchlichen Verwendung. 13. Die Beendigung Sowohl der Kunde als auch die OBI ZENTRALE haben das Recht, das Vertragsverhältnis jederzeit zu kündigen. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen und ist zum Ende des jeweiligen Rolljahres des Kunden wirksam. Die OBI ZENTRALE behält sich das Recht vor, das Vertragsverhältnis außerordentlich zu kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Insbesondere ist ein wichtiger Grund anzunehmen, wenn (1)das OBI Top-Kunden-Karten Programm mit angemessener Auslauffrist unter angemessener Wahrung der Belange des Kunden eingestellt oder verändert wird oder (2)ein Kartenmissbrauch oder der begründete Verdacht eines Kartenmissbrauchs vorliegt (vgl. Punkt 14. Der Kartenmissbrauch). Bei missbräuchlicher Verwendung der OBI Top-Kunden-Karte verfällt der Bonusanspruch des Kunden. In den sonstigen Fällen wird der Bonusanspruch zum Beendigungstermin (Ablauf des jeweiligen Rolljahres) ordnungsgemäß abgerechnet. 14. Der Kartenmissbrauch Ein Kartenmissbrauch liegt vor, wenn der Kunde gegen die Teilnahmebedingungen verstößt. Ein Kartenmissbrauch kann insbesondere vorliegen, wenn der Kunde unrichtige oder unvollständige Angaben macht oder es unterlässt, Angaben, die unrichtig geworden sind, zu berichtigen, und wenn der Kunde versucht, daraus Vorteile zu ziehen. Die OBI ZENTRALE ist im Falle eines Kartenmissbrauchs nicht verpflichtet, einen Bonus auszuzahlen, und behält sich zudem vor, die ausgezahlten Boni zurückzufordern. 15. Die Schlussbestimmungen (1)Die OBI Top-Kunden-Karte kann nicht gleichzeitig mit Kundenkarten externer Kundenbindungssysteme, anderen Kundenkarten oder OBI Mitarbeiterkarten eingesetzt werden. (2)Unterlässt der Kunde bei Verlust, Diebstahl oder bei Verdacht einer missbräuchlichen Verwendung der OBI TopKunden-Karte die unverzügliche Information der OBI ZENTRALE, ist er für einen ihm daraus entstehenden Schaden selbst verantwortlich. (3)Änderungen und Ergänzungen der Nutzungsbedingungen für die OBI Top-Kunden-Karte bleiben ausdrücklich vorbehalten und werden dem Kunden gesondert mitgeteilt. Die Änderungen werden wirksam, wenn der Kunde die OBI Top-Kunden-Karte weiter einsetzt und den Änderungen weder innerhalb einer Frist von 6 Wochen widerspricht noch seine Teilnahme beendet. 16. Der Datenschutz a) Stammdaten, freiwillige Daten und Bonus-Daten Die Teilnahme an dem OBI Top-Kunden-Karten Programm verlangt die Angaben Ihres Namens und der vollständigen Anschrift sowie der E-Mail Adresse (Stammdaten). Falls Sie mehr als eine Nebenkarte benötigen, sind weitere Angaben zu Ihrem Unternehmen erforderlich. Alle weiteren Angaben zu Ihrer Person, Ihrem Gewerbe oder Ihrem Kaufverhalten sind freiwillig (freiwillige Daten). Ort und Zeitpunkt des Einsatzes der OBI Top-Kunden-Karte, die gekaufte Warenart und die getätigte Umsatzhöhe (Bonus-Daten) werden zur Berechnung Ihrer erreichten Boni benötigt. Alle Daten (Stammdaten, freiwillige Daten und Bonus-Daten) werden von der OBI ZENTRALE erhoben, gespeichert und verarbeitet. Hierzu kann sich die OBI ZENTRALE eines unabhängigen Dritten bedienen (Auftragsdatenverarbeiter), der diese Daten ausschließlich im Auftrage der OBI ZENTRALE für die Abwicklung des OBI Top-Kunden-Karten Programms verwenden darf. Ihre Daten werden – soweit dies für die Abwicklung der Boni notwendig ist – zudem dem jeweiligen teilnehmenden OBI Markt, bei dem Sie Ihre OBI Top-Kunden-Karte eingesetzt haben, oder dem OBI Online Shop mitgeteilt. Dies ist für die Abwicklung und die Gewährung der Boni erforderlich, da ein Bonus ausschließlich von dem jeweiligen teilnehmenden OBI Markt oder von der OBI E-Commerce GmbH gewährt wird. Auf Anfrage teilt Ihnen die OBI ZENTRALE mit, ob, welche und von wem Ihre Daten gespeichert werden. b) Werbung und Marktforschung Wenn Sie eine gesonderte Einwilligung für Werbung und Marktforschung erteilen, können Ihre Daten (Stammdaten, freiwillige Daten und Bonus-Daten) durch die OBI ZENTRALE und von dem teilnehmenden OBI Markt oder OBI Online-Shop, bei dem Sie sich für das OBI Top-Kunden-Karten Programm angemeldet haben, zusätzlich zu den von Gesetzes wegen datenschutzrechtlich zulässigen Maßnahmen zu Zwecken der Werbung und Marktforschung nach folgenden Maßgaben genutzt werden. Sie können Werbung (z. B. Informationen über Sonderangebote und Rabattaktionen) per Post oder E-Mail (soweit entsprechende Kontaktinformationen bei der Anmeldung angegeben werden) erhalten, wobei diese Werbung anhand der ausgewerteten Bonus-Daten auf Ihre speziellen Anforderungen und Bedürfnisse ausgerichtet werden kann. Weiterhin können Ihnen im Falle einer Einwilligung beim Besuch der Internetseite www.obi.de, bei einem Einkauf in einem teilnehmenden OBI Markt oder OBI Online-Shop unter Verwendung Ihrer OBI Top-Kunden-Karte oder bei der Nutzung eines OBI Kundenterminals (z. B. zum Ausdruck eines Wertschecks) individuell auf Sie ausgerichtete Informationen und Angebote unterbreitet werden. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit gegenüber der OBI GmbH & Co. Deutschland KG „OBI Top-Kunden-Karte“ Service Center, Postfach 1717, 31817 Springe, oder im Internet unter www.obi.de oder schriftlich gegenüber einem teilnehmenden OBI Markt oder dem OBI Online-Shop widerrufen. Der teilnehmende OBI Markt oder der OBI Online-Shop wird Ihren Widerruf sofort an die OBI ZENTRALE weiterleiten. c) Datenschutzgarantie Wir garantieren, dass Ihre persönlichen Daten mit äußerster Sorgfalt behandelt und sicher gespeichert werden. Weitere Informationen dazu erhalten Sie unter www.obi.de/datenschutz. 04/2014
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