Kirchgemeindeversammlung

Kirchgemeindeversammlung
Mittwoch, 16. November 2016, 20:00 Uhr
Thomaskirche Liebefeld
Traktanden
1.
Protokoll der ausserordentlichen Kirchgemeindeversammlung
vom 17. August 2016
Genehmigung
2.
Wahlen für die Legislatur 2017-2020
Die Kirchgemeindeversammlung wählt/ernennt gemäss Art. 17 f. des
Organisationsreglementes 2017
a) Leiter/in der Kirchgemeindeversammlung und die Stellvertretung;
b) Präsident/in des Kirchgemeinderates;
c) 7 übrige Mitglieder des Kirchgemeinderates;
d) 2 Mitglieder der Aufsichtsstelle für Datenschutz;
e) Rechnungsprüfungsorgan.
3.
Finanzplanung 2017-2021
Kenntnisnahme
Sprecher: Rudolf Krähenbühl, Ressortvorsteher Finanzen
4.
Voranschlag 2017 und Festsetzung der Kirchensteueranlage
Genehmigung
Sprecher: Rudolf Krähenbühl, Ressortvorsteher Finanzen
5.
Sanierung Kirchturm Thomaskirche Liebefeld, Abschreibung Investitionskredit
Kenntnisnahme
Sprecher: Rudolf Krähenbühl, Ressortvorsteher Finanzen
6.
Sanierung Pfarrhaus Niederscherli, Abschreibung Investitionskredit
Kenntnisnahme
Sprecher: Rudolf Krähenbühl, Ressortvorsteher Finanzen
7.
Verschiedenes
7.1. Ehrung abtretender Behördenmitglieder
7.2. Im Übrigen
Im Anschluss an die Kirchgemeindeversammlung wird ein Apéro serviert, zu dem alle
eingeladen sind.
Hinweise
Die Unterlagen zu den einzelnen Geschäften können vom 17. Oktober bis 16. November
2016 zu den ordentlichen Öffnungszeiten im Kirchgemeindesekretariat, Ritterhuus Schloss
Köniz, Muhlernstrasse 5, 3098 Köniz, eingesehen oder bezogen werden. Weitere
Informationen erhalten Sie auch im Internet unter www.kg-koeniz.ch/Organisation/KGVersammlung. Das Protokoll der letzten Kirchgemeindeversammlung liegt 30 Tage vor der
Versammlung auf. Dagegen kann gemäss Art. 18 Abs. 2 OgR spätestens an der
Versammlung schriftlich oder mündlich Einsprache erhoben werden.
Stimmrecht
Das Stimmrecht wird an der Versammlung anhand des Stimmregisters kontrolliert.
Stimmberechtigt sind alle seit drei Monaten in der Kirchgemeinde wohnhaften Personen,
die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und der evangelisch-reformierten Landeskirche
angehören. Die Stimmberechtigen haben auf Verlangen einen Personalausweis mit Foto
vorzuweisen.
Rechtsmittelbelehrung
Entscheide der Versammlung können mit Beschwerde an den Regierungsstatthalter mit Sitz
in Ostermundigen angefochten werden. Die Frist beträgt bei Wahlen 10 Tage, bei
Sachentscheiden 30 Tage (Art. 60, 63, 67a VRPG). Die Frist beginnt am Tag nach der
Versammlung (Art. 47 VRPG). Wer Zuständigkeits- oder Verfahrensvorschriften
beanstanden will, muss, - wenn es möglich war -, diesen Mangel an der Versammlung schon
gerügt haben (Rügepflicht nach Art. 49a GG BSG 170.11).
Alle Stimmberechtigten sind herzlich eingeladen, an der Kirchgemeindeversammlung
teilzunehmen.
Der Präsident der Kirchgemeindeversammlung:
Raoul Wanger
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Botschaften zu den Traktanden
Traktandum 3 und 4
Finanzplanung 2017-2021
Voranschlag 2017 und Festsetzung der Kirchensteueranlage
Am 9. und 23. August 2016 behandelte die Finanzkommission den vorliegenden Finanzplan.
Der Kirchgemeinderat genehmigte den Finanzplan an der Sitzung vom 21. September 2016.
Der Kirchensteuersatz für das Jahr 2017 wird festgesetzt auf 0.210 Einheiten, unverändert
seit 1. Januar 2009.
Es wird im Jahr 2017 von 11‘600 vollen kirchensteuerpflichtigen natürlichen Personen
ausgegangen (gestützt auf die Meldung der Steuerverwaltung des Kantons Bern per Ende
2015). Bei den Steuerprognosen wird aufgrund von Erfahrungswerten ein Rückgang von 100
Steuerpflichtigen pro Jahr angenommen. Der Steuerertrag entwickelt sich innerhalb der
budgetierten Beträge. Es kann nicht mit unerwartet hohen Steuererträgen gerechnet werden.
Die Kirchgemeinde Köniz ist schuldenfrei und verfügt über ein Eigenkapital von
CHF 6,126 Mio..
In der Planungsperiode werden Fehlbeträge erwartet (siehe Kapitalflussrechnung), welche
die Kirchgemeinde Köniz in den nächsten Jahren in die Schulden führt. Der
Finanzierungsfehlbetrag wird entweder durch Schuldenaufbau oder durch Eigenmittel
finanziert. Dieses Jahr wurde eine Analyse der Liegenschaften vorgenommen. Es ist
vorgesehen, ein Liegenschaftskonzept zu erstellen, welches die Investitionen und den
Liegenschaftsunterhalt so plant, dass der Dringlichkeit, der Wirtschaftlichkeit und der
Sparsamkeit Rechnung getragen wird.
Als Grundsatz gilt auch in Zukunft, die Finanzen der evangelisch-reformierten Kirchgemeinde
Köniz sorgfältig zu planen und zu überwachen.
Der Vorbericht zum Voranschlag 2017 liegt vor.
Der Voranschlag für das Jahr 2017 basiert auf einem unveränderten Steuersatz von 0,210
Einheiten und präsentiert einen Aufwandüberschuss von CHF 659‘000.
Die Ausgaben betragen CHF 8‘541‘400. Dem gegenüber stehen Einnahmen von CHF
7‘882‘400. Der grösste Aufwandposten ist, wie in den vergangenen Jahren mit CHF 3,960
Mio., die Besoldung inklusive Lohnnebenkosten der Mitarbeitenden.
Die freiwilligen Vergabungen für das In- und Ausland betragen CHF 450‘000. Dabei ist für
die Flüchtlingshilfe CHF 50‘000 budgetiert.
Es sind Investitionsvorhaben von CHF 1,411 Mio. geplant.
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Die Kirchgemeindeversammlung nimmt Kenntnis vom Finanzplan 2017-2021.
Der Kirchgemeinderat stellt der Kirchgemeindeversammlung den Antrag,
1. den Voranschlag 2017 mit einem Ausgabenüberschuss von CHF 659‘000 zu
genehmigen;
2. den Steuerfuss auf 0,210 Einheiten zu belassen.
Traktandum 5
Sanierung Kirchturm Thomaskirche Liebefeld, Abschreibung Investitionskredit
An der Kirchgemeindeversammlung vom 11. Juni 2014 hat die Versammlung der Sanierung
des Kirchenturms der Thomaskirche Liebefeld im Betrag von CHF 140‘000.00 zugestimmt.
Die Arbeiten sind beendet und die Kreditabrechnung liegt vor.
Die Kirchgemeindeversammlung nimmt Kenntnis von
1. der Kreditabrechnung „Sanierung Kirchturm Thomaskirche Liebefeld“ mit
Ausgaben von gesamthaft CHF 131‘275.30; dies entspricht einer
Kostenunterschreitung von CHF 8‘724.70;
2. der Abschreibung des Kredits „Sanierung Kirchturm Thomaskirche Liebefeld“
über CHF 140‘000.00, Konto 390.503.59.
Traktandum 6
Sanierung Pfarrhaus Niederscherli, Abschreibung Investitionskredit
An der Kirchgemeindeversammlung vom 11. Juni 2014 hat die Versammlung dem
Bauprojekt und Baukredit von CHF 830‘000.00 für die Sanierung des Pfarrhauses
Niederscherli zugestimmt. Die Arbeiten sind beendet und die Kreditabrechnung liegt vor.
Die Kirchgemeindeversammlung nimmt Kenntnis von
1. der Kreditabrechnung „Sanierung Pfarrhaus Niederscherli“ mit Ausgaben von
gesamthaft CHF 917‘368.25; dies entspricht einer Kostenüberschreitung von
CHF 87‘368.25, die aber durch Einnahmen von CHF 30‘440.00 reduziert wird;
2. der Abschreibung des Kredits „Sanierung Pfarrhaus Niederscherli“ über
CHF 830‘000.00, Konto 390.502.29.
Die Traktandenliste ist ohne Gewähr. Die Publikationen im Anzeiger Region Bern vom
14. Oktober sowie vom 2. November 2016 sind verbindlich.
Köniz, 21. September 2016
KIRCHGEMEINDERAT KÖNIZ
Präsident
sig. Bruno Sigrist
Leiter Kirchgemeindesekretariat
sig. John Günther
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