Kirchgemeindeversammlung Mittwoch, 16. November 2016, 20:00 Uhr Thomaskirche Liebefeld Traktanden 1. Protokoll der ausserordentlichen Kirchgemeindeversammlung vom 17. August 2016 Genehmigung 2. Wahlen für die Legislatur 2017-2020 Die Kirchgemeindeversammlung wählt/ernennt gemäss Art. 17 f. des Organisationsreglementes 2017 a) Leiter/in der Kirchgemeindeversammlung und die Stellvertretung; b) Präsident/in des Kirchgemeinderates; c) 7 übrige Mitglieder des Kirchgemeinderates; d) 2 Mitglieder der Aufsichtsstelle für Datenschutz; e) Rechnungsprüfungsorgan. 3. Finanzplanung 2017-2021 Kenntnisnahme Sprecher: Rudolf Krähenbühl, Ressortvorsteher Finanzen 4. Voranschlag 2017 und Festsetzung der Kirchensteueranlage Genehmigung Sprecher: Rudolf Krähenbühl, Ressortvorsteher Finanzen 5. Sanierung Kirchturm Thomaskirche Liebefeld, Abschreibung Investitionskredit Kenntnisnahme Sprecher: Rudolf Krähenbühl, Ressortvorsteher Finanzen 6. Sanierung Pfarrhaus Niederscherli, Abschreibung Investitionskredit Kenntnisnahme Sprecher: Rudolf Krähenbühl, Ressortvorsteher Finanzen 7. Verschiedenes 7.1. Ehrung abtretender Behördenmitglieder 7.2. Im Übrigen Im Anschluss an die Kirchgemeindeversammlung wird ein Apéro serviert, zu dem alle eingeladen sind. Hinweise Die Unterlagen zu den einzelnen Geschäften können vom 17. Oktober bis 16. November 2016 zu den ordentlichen Öffnungszeiten im Kirchgemeindesekretariat, Ritterhuus Schloss Köniz, Muhlernstrasse 5, 3098 Köniz, eingesehen oder bezogen werden. Weitere Informationen erhalten Sie auch im Internet unter www.kg-koeniz.ch/Organisation/KGVersammlung. Das Protokoll der letzten Kirchgemeindeversammlung liegt 30 Tage vor der Versammlung auf. Dagegen kann gemäss Art. 18 Abs. 2 OgR spätestens an der Versammlung schriftlich oder mündlich Einsprache erhoben werden. Stimmrecht Das Stimmrecht wird an der Versammlung anhand des Stimmregisters kontrolliert. Stimmberechtigt sind alle seit drei Monaten in der Kirchgemeinde wohnhaften Personen, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und der evangelisch-reformierten Landeskirche angehören. Die Stimmberechtigen haben auf Verlangen einen Personalausweis mit Foto vorzuweisen. Rechtsmittelbelehrung Entscheide der Versammlung können mit Beschwerde an den Regierungsstatthalter mit Sitz in Ostermundigen angefochten werden. Die Frist beträgt bei Wahlen 10 Tage, bei Sachentscheiden 30 Tage (Art. 60, 63, 67a VRPG). Die Frist beginnt am Tag nach der Versammlung (Art. 47 VRPG). Wer Zuständigkeits- oder Verfahrensvorschriften beanstanden will, muss, - wenn es möglich war -, diesen Mangel an der Versammlung schon gerügt haben (Rügepflicht nach Art. 49a GG BSG 170.11). Alle Stimmberechtigten sind herzlich eingeladen, an der Kirchgemeindeversammlung teilzunehmen. Der Präsident der Kirchgemeindeversammlung: Raoul Wanger Seite 2 Botschaften zu den Traktanden Traktandum 3 und 4 Finanzplanung 2017-2021 Voranschlag 2017 und Festsetzung der Kirchensteueranlage Am 9. und 23. August 2016 behandelte die Finanzkommission den vorliegenden Finanzplan. Der Kirchgemeinderat genehmigte den Finanzplan an der Sitzung vom 21. September 2016. Der Kirchensteuersatz für das Jahr 2017 wird festgesetzt auf 0.210 Einheiten, unverändert seit 1. Januar 2009. Es wird im Jahr 2017 von 11‘600 vollen kirchensteuerpflichtigen natürlichen Personen ausgegangen (gestützt auf die Meldung der Steuerverwaltung des Kantons Bern per Ende 2015). Bei den Steuerprognosen wird aufgrund von Erfahrungswerten ein Rückgang von 100 Steuerpflichtigen pro Jahr angenommen. Der Steuerertrag entwickelt sich innerhalb der budgetierten Beträge. Es kann nicht mit unerwartet hohen Steuererträgen gerechnet werden. Die Kirchgemeinde Köniz ist schuldenfrei und verfügt über ein Eigenkapital von CHF 6,126 Mio.. In der Planungsperiode werden Fehlbeträge erwartet (siehe Kapitalflussrechnung), welche die Kirchgemeinde Köniz in den nächsten Jahren in die Schulden führt. Der Finanzierungsfehlbetrag wird entweder durch Schuldenaufbau oder durch Eigenmittel finanziert. Dieses Jahr wurde eine Analyse der Liegenschaften vorgenommen. Es ist vorgesehen, ein Liegenschaftskonzept zu erstellen, welches die Investitionen und den Liegenschaftsunterhalt so plant, dass der Dringlichkeit, der Wirtschaftlichkeit und der Sparsamkeit Rechnung getragen wird. Als Grundsatz gilt auch in Zukunft, die Finanzen der evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Köniz sorgfältig zu planen und zu überwachen. Der Vorbericht zum Voranschlag 2017 liegt vor. Der Voranschlag für das Jahr 2017 basiert auf einem unveränderten Steuersatz von 0,210 Einheiten und präsentiert einen Aufwandüberschuss von CHF 659‘000. Die Ausgaben betragen CHF 8‘541‘400. Dem gegenüber stehen Einnahmen von CHF 7‘882‘400. Der grösste Aufwandposten ist, wie in den vergangenen Jahren mit CHF 3,960 Mio., die Besoldung inklusive Lohnnebenkosten der Mitarbeitenden. Die freiwilligen Vergabungen für das In- und Ausland betragen CHF 450‘000. Dabei ist für die Flüchtlingshilfe CHF 50‘000 budgetiert. Es sind Investitionsvorhaben von CHF 1,411 Mio. geplant. Seite 3 Die Kirchgemeindeversammlung nimmt Kenntnis vom Finanzplan 2017-2021. Der Kirchgemeinderat stellt der Kirchgemeindeversammlung den Antrag, 1. den Voranschlag 2017 mit einem Ausgabenüberschuss von CHF 659‘000 zu genehmigen; 2. den Steuerfuss auf 0,210 Einheiten zu belassen. Traktandum 5 Sanierung Kirchturm Thomaskirche Liebefeld, Abschreibung Investitionskredit An der Kirchgemeindeversammlung vom 11. Juni 2014 hat die Versammlung der Sanierung des Kirchenturms der Thomaskirche Liebefeld im Betrag von CHF 140‘000.00 zugestimmt. Die Arbeiten sind beendet und die Kreditabrechnung liegt vor. Die Kirchgemeindeversammlung nimmt Kenntnis von 1. der Kreditabrechnung „Sanierung Kirchturm Thomaskirche Liebefeld“ mit Ausgaben von gesamthaft CHF 131‘275.30; dies entspricht einer Kostenunterschreitung von CHF 8‘724.70; 2. der Abschreibung des Kredits „Sanierung Kirchturm Thomaskirche Liebefeld“ über CHF 140‘000.00, Konto 390.503.59. Traktandum 6 Sanierung Pfarrhaus Niederscherli, Abschreibung Investitionskredit An der Kirchgemeindeversammlung vom 11. Juni 2014 hat die Versammlung dem Bauprojekt und Baukredit von CHF 830‘000.00 für die Sanierung des Pfarrhauses Niederscherli zugestimmt. Die Arbeiten sind beendet und die Kreditabrechnung liegt vor. Die Kirchgemeindeversammlung nimmt Kenntnis von 1. der Kreditabrechnung „Sanierung Pfarrhaus Niederscherli“ mit Ausgaben von gesamthaft CHF 917‘368.25; dies entspricht einer Kostenüberschreitung von CHF 87‘368.25, die aber durch Einnahmen von CHF 30‘440.00 reduziert wird; 2. der Abschreibung des Kredits „Sanierung Pfarrhaus Niederscherli“ über CHF 830‘000.00, Konto 390.502.29. Die Traktandenliste ist ohne Gewähr. Die Publikationen im Anzeiger Region Bern vom 14. Oktober sowie vom 2. November 2016 sind verbindlich. Köniz, 21. September 2016 KIRCHGEMEINDERAT KÖNIZ Präsident sig. Bruno Sigrist Leiter Kirchgemeindesekretariat sig. John Günther Seite 4
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