Betreibungs- und Konkursamt Landquart Freiwillige öffentliche Grundstücksteigerung Steigerungstag und Zeit: Mittwoch, 26.10.2016, 15.00 Uhr Steigerungsort: Hotel Sportcenter Fünf Dörfer (Restaurant), Untervaz-Bahnhof, 7205 Zizers Besichtigung nur nach Vereinbarung: 081 300 64 20 Auflage der Steigerungsbedingungen und des Lastenverzeichnisses Vom 26.9.2016 bis 6.10.2016 im Büro des Betreibungs- und Konkursamtes Landquart Steigerungsobjekte in der Gemeinde Untervaz: 1. Grundstück Nr. 382-2 / Plan Nr. 5 Wertquote: 350/1000 Mit Sonderrecht an: 3-Zimmer-Wohnung im Hochparterre und im 1. Stock des Wohnhauses Assek. Nr. 46, mit Garage im Tiefparterre des Gebäudes Assek. Nr. 46-B, als Nebenraum, StWE Nr. 2 2. Grundstück Nr. 382-3 / Plan Nr. 5 Wertquote: 400/1000 Mit Sonderrecht an: Räumen im Gebäude Assek. Nr. 46-B sowie im Werkstattanbau der Westseite des Gebäudes gelegene Werkstatt und Giebelraum über dieser Werkstatt, die Werkstatt im Werkstattanbau Assek. Nr. 46-A und 2 Abstellräume im Westteil des Tiefparterres des Gebäudes Assek Nr. 46-B, als Nebenräume, StWE Nr. 3 Schätzung: Fr. 240 100.– (Beide Grundstücke zusammen) Die Grundstücke Nrn. 382-2 und 383-3 werden zusammen versteigert! Beschrieb des Stamm-Grundstücks als Ganzes: In der Gemeinde Untervaz, Grundstück Nr. 382 / Plan Nr. 5 Fläche: 770 m2/Kulturart: Gebäudegrundfläche und Umschwung/Gebäude: Wohnhaus, Vers.-Nr. 46, Werkstatt – Anbau, Vers.-Nr. 46-A, Stall mit Garage, Vers.-Nr. 46-B, Schopf – Anbau, Vers.-Nr. 46-C Das Grundstück als Ganzes wird nicht versteigert! Der Erwerber hat an der Steigerung unmittelbar vor dem Zuschlag, auf Abrechnung am Kaufpreis Fr. 20 000.– in bar oder mit einem auf eine Bank mit Sitz in der Schweiz an die Order des Betreibungs- und Konkursamtes Landquart, 7302 Landquart, ausgestellten Check (kein Privatcheck) zu bezahlen. Es wird ausdrücklich auf das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) sowie auf die Verordnung über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewV) aufmerksam gemacht. Wir fordern hiermit die Pfandgläubiger und Grundlastberechtigten auf, ihre Ansprüche an den Grundstücken, insbesondere auch für Zinsen und Kosten, bis am 6. Oktober 2016 detailliert (Wert bis Steigerungstag: 26. Oktober 2016) beim Betreibungs- und Konkursamt Landquart anzumelden und gleichzeitig auch anzugeben, ob die Kapitalforderung fällig oder gekündigt ist, allfällig für welchen Betrag und auf welchen Termin. Die Pfandtitel sind ebenfalls einzureichen. Innert der Frist nicht angemeldete Ansprüche sind, soweit sie nicht durch die öffentlichen Bücher festgestellt sind, von der Teilnahme am Ergebnis der Verwertung ausgeschlossen. Ebenso haben Faustpfandgläubiger von Pfandtiteln ihre Faustpfandforderungen anzumelden. Im Übrigen wird auf die Steigerungsbedingungen verwiesen. Weitere Informationen finden Sie im Internet: www.justiz-gr.ch Betreibungs- und Konkursamt Landquart Silvio Lenz
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