und Wirtschaftsschule, 2016 - Staatliche Schulberatung in Bayern

Schulische Hilfen in der Realschule für Schüler aus dem Ausland (Stand 10.10.2016)
Abkürzungen in Sp. 2: RS = Realschule, WS = Wirtschaftsschule
Abkürzungen in Sp. 5: AS = Ausländische Schüler, DA = Deutsche Schüler aus dem Ausland, ND = Schüler mit nichtdeutscher Erstsprache
1.
RS
Aufnahme
2.
RS
Aufnahme
Kannbestimmung!
3.
RS
Übertritt aus der MS an
die RS
Kannbestimmung!
4.
RS
Klassenbildung
5.
RS
Vorrücken
6.
RS
Jahreszeugnis
Kannbestimmung!
7.
RS
Stundentafel
Kannbestimmung!
Aufschub der - grundsätzlich erforderlichen - Aufnahmeprüfung und
Besuch der Schule als Gastschüler
AS, DA, ND
§ 8 RSO
Bei Aufnahme in die 8., 9. oder 10. Jahrgangsstufe Ersatzfremdsprache
möglich, wenn zuvor kein Unterricht in Englisch erteilt wurde.
Genehmigung durch den Ministerialbeauftragten.
ND, AS, DA
§ 16 Abs. 3
RSO
Für Schülerinnen und Schüler mit nicht deutscher Muttersprache, die
nicht in Deutschland eingeschult wurden, kann bis zum Durchschnitt von
3,33 die Eignung festgestellt werden, wenn dies auf Schwächen in der
Sprache zurückzuführen ist.
ND
§ 6 Abs.2
MSO
Bildung besonderer Klassen für Schüler mit nicht deutscher
Muttersprache möglich - Abweichungen von der Stundentafel sind
zulässig.
ND
§ 18
BaySchO
ND, AS
§ 24 Abs. 2
RSO
ND, AS
§ 31 Abs. 7
RSO
AS
§ 16 Abs.3
RSO
In den ersten beiden Jahren des Schulbesuchs in Deutschland sind
unzureichende Leistungen im Fach Deutsch in den Jahrgangsstufen 5
bis 9 bei der Entscheidung über das Vorrücken nicht zu berücksichtigen.
In den ersten beiden Jahren des Schulbesuchs in Deutschland Ersatz
der Note in Deutsch in den Jahrgangsstufen 5 bis 9 durch allgemeine
Bewertung der mündlichen und schriftlichen Ausdrucks- und
Verständigungsfähigkeit möglich.
Bei Aufnahme in die Jgst. 8, 9 oder 10 Genehmigung einer anderen
Fremdsprache als Englisch möglich, wenn zuvor kein Unterricht in
Englisch erteilt wurde. Genehmigung durch die Regierung.
Angaben der Schulen zu speziellen Fördermaßnahmen:
Schule
Carl-von-Linde-Realschule
Ridlerstraße 26
80339 München
Werner-von-Siemens-Realschule
Balanstraße 208
81549 München
Joseph-von-Fraunhofer-Realschule
Engadiner Str.1
81475 München
Marie-Luise-Fleißer-Realschule
Schwanthalerstr. 87
80336 München
Johann-Andreas-Schmeller-Reaschule
An der Torfbahn 5
85737 Ismaning
Ausbildungsrichtung
K, M
I, II, IIIb
K, M
I, II, IIIb
K, M
I, II, IIIa, IIIb
K, M
I, II, IIIa, IIIb
K, M
I, IIIb
Maßnahmen
Internationale Klassen mit intensiver Deutschförderung für Schüler/innen
mit anderen Muttersprachen in allen Jahrgangsstufen
5. – 10. Klasse
Lese-, Schreib- und Sprachförderung in allen Jahrgangsstufen in den
Unterricht integriert
SPRINT-Klasse (Sprache Intensiv) Jahrgangsstufen übergreifende
Deutschförderung mit dem Ziel im Anschluss in die RS aufgenommen zu
werden
SPRINT-Klasse (Sprache Intensiv) Jahrgangsstufen übergreifende
Deutschförderung mit dem Ziel im Anschluss in die RS aufgenommen zu
werden
SPRINT-Klasse (Sprache Intensiv) Jahrgangsstufen 6 und 7 übergreifende
Deutschförderung mit dem Ziel im Anschluss in die RS aufgenommen zu
werden
Schulische Hilfen in der Wirtschaftsschule für Schüler aus dem Ausland (Stand 16.11.2015)
8.
WS
Aufnahme
9.
WS
Aufnahme
Kannbestimmung!
10.
WS
Vorrücken
11.
WS
Jahreszeugnis
Kannbestimmung!
Aufschub der - grundsätzlich erforderlichen - Aufnahmeprüfung und
Besuch der Schule als Gastschüler.
Nach längerem Auslandsaufenthalt ist ein Aufschub des
Aufnahmeverfahrens möglich, falls vorher keine deutsche
Auslandsschule besucht wurde.
Falls keine Schulpflicht mehr vorliegt ist auch der Unterrichtsbesuch in
einzelnen Fächern möglich.
Ein Zeugnis wird allerdings erst nach bestandenem Aufnahmeverfahren
erteilt.
Bei Aufnahme in die Jgst. 9 oder 10 Genehmigung einer anderen
Fremdsprache als Englisch möglich, wenn zuvor kein Unterricht in
Englisch erteilt wurde. Genehmigung durch die Regierung.
AS, DA
§ 31
ND, AS, DA
§ 42 Abs. 5
In den ersten beiden Jahren des Schulbesuchs in Deutschland sind
unzureichende Leistungen im Fach Deutsch in den Jahrgangsstufen 7
bis 9 bei der Entscheidung über das Vorrücken nicht zu berücksichtigen.
AS, ND
§ 53 Abs. 2
In den ersten beiden Jahren des Schulbesuchs in Deutschland Ersatz
der Note in Deutsch in den Jahrgangsstufen 7 bis 9 durch allgemeine
Bewertung der mündlichen und schriftlichen Ausdrucks- und
Verständigungsfähigkeit möglich.
AS, ND
§ 60 Abs. 7
Angaben der Schulen zu speziellen Fördermaßnahmen: keine