KVB 80684 München Vorstand Ansprechpartner: Servicetelefon Abrechnung Telefon: 0 89 / 5 70 93 – 4 00 10 Fax: 0 89 / 5 70 93 – 4 00 11 Email: [email protected] 12.10.2016 Projekt „Einladungsverfahren zur Darmkrebsfrüherkennung“ mit der Techniker Krankenkasse ■ Erhöhung Zusatzhonorar und Aktualisierung Online-Fortbildung Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, bereits seit Juni 2013 setzen wir in einem gemeinschaftlichen Pilotprojekt mit der Techniker Krankenkasse wesentliche Eckpunkte des Krebsfrüherkennungs- und -registergesetzes in Bayern um. Ein positives Ergebnis konnten wir nun bei der Verhandlung der Vergütung erzielen. Das Honorar für die zeitintensive und anspruchsvolle Beratungsleistung für eine informierte Entscheidung zur Darmkrebsfrüherkennung wird um 5,- Euro angehoben: Ab 1. Oktober 2016 erhalten teilnehmende Ärzte für ihre Beratung im Rahmen des Projekts 30,- Euro. Unsere projektspezifische Online-Fortbildung „Beratung zur informierten Entscheidung bei der Darmkrebsfrüherkennung (DFE)“ wird aktuell von unseren Experten überarbeitet. Hintergrund ist der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses, den quantitativen immunologischen Test spätestens zum 1. April 2017 in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung aufzunehmen. Wir werden Ihnen rechtzeitig die Informationen zur neuen Früherkennungsmethode für Ihre Arzt-Patienten-Gespräche zur Verfügung stellen. Ein nochmaliges Durchlaufen der Fortbildung wird für die bereits teilnehmenden Ärzte nicht erforderlich sein. Alle Informationen auf einen Blick finden Sie in beigefügtem Projektsteckbrief. Wir freuen uns auf Ihre (weitere) Teilnahme an diesem wichtigen Projekt. Freundliche kollegiale Grüße gez. Dr. Krombholz Dr. Schmelz Vorsitzender des Vorstandes 1. stv. Vorsitzender des Vorstandes Kassenärztliche Vereinigung Bayerns Körperschaft des öffentlichen Rechts www.kvb.de Elsenheimerstraße 39 80687 München Projektsteckbrief „Einladungsverfahren zur Darmkrebsfrüherkennung“ Beratungs- und Leistungsinhalte Das Gespräch soll ergebnisoffen über die Frage der Inanspruchnahme möglicher Früherkennungsuntersuchungen geführt werden. Der beschwerdefreie Patient soll an der Entscheidung beteiligt werden durch: 1) Das Angebot der für den Patienten relevanten Informationen. 2) Die Vermittlung der Informationen in einer für den Patienten verständlichen Form. Gesprächsinhalte und Erläuterungen, die den Patienten motivieren und in die Lage versetzen, für sich selbst zu entscheiden und damit Eigenverantwortung zu übernehmen. Beratung 50-jährige TK-Versicherte Beratung 55-jährige TK-Versicherte und Altersjahrgänge 1951 bis 1957 Gemäß § 38 Abs. 1 Krebsfrüherkennungs-Richtlinie (KFE-RL) Die Beratung für 55-Jährige und für die Alterstjahrgänge 1951 bis 1957 sollte sich an den Vorgaben des § 38 Abs. KFE-RL orientieren. Diese Leistung entspricht in der Regelversorgung der GOP 01740/01740M. Darüber hinaus soll das Gespräch den Patienten vor allem über folgende Punkte informieren: Das Gespräch soll den Patienten vor allem über folgende Punkte informieren: Das Risiko der Erkrankung: Die Wahrscheinlichkeit an Darmkrebs zu erkranken und zu versterben, alters- und geschlechtsadjustiert unter Berücksichtigung eventueller familiärer/ hereditärer Vorbelastung. Die Ziele und die zugrunde liegende Konzeption der Früherkennungsuntersuchungen. Das Risiko der Erkrankung: Die Wahrscheinlichkeit an Darmkrebs zu erkranken und zu versterben, alters- und geschlechtsadjustiert unter Berücksichtigung eventueller familiärer/ hereditärer Vorbelastung. Die Ziele und die zugrunde liegende Konzeption der Früherkennungsuntersuchungen bzw. Primärprävention. Die medizinischen Entscheidungsoptionen (Teilnahme am gFOBT und Abwarten): Die medizinischen Entscheidungsoptionen (Teilnahme am gFOBT, Koloskopie und Abwarten): o Untersuchungsprinzip und Ablauf o Untersuchungsprinzip und Ablauf o Mögliche Untersuchungsresultate o Mögliche Untersuchungsresultate o Vorgehensweise im Falle eines positiven Befundes o Vorgehensweise im Falle eines positiven Befundes o Zuverlässigkeit der Entdeckung von Darmkrebs mit gFOBT o Zuverlässigkeit der Entdeckung von Darmkrebs mit den einzelnen Vorgehensweisen (Darmspiegelung, gFOBT) o Nutzen des gFOBT o Schaden des gFOBT o Nutzen der einzelnen Vorgehensweisen (Darmspiegelung, gFOBT) o Schaden der einzelnen Vorgehensweisen (Darmspiegelung, gFOBT) Die Beratungsdauer für 50-Jährige sollte in Abhängigkeit des Beratungsbedarfs des Versicherten 10 Minuten betragen. Gültig ab Q4/2016 - Informationsstand: 23.09.2016 Die Beratungsdauer für 55-Jährige und für die Alterstjahrgänge 1951 bis 1957 sollte in Abhängigkeit des Beratungsbedarfs des Versicherten 15 Minuten betragen. Seite 2 von 3 Projektsteckbrief „Einladungsverfahren zur Darmkrebsfrüherkennung“ Teilnahme, Honorar und Abrechnungsregeln Folgende Fachgruppen sind berechtigt teilzunehmen und untenstehende projektspezifische Ziffern abzurechnen: Teilnahme Allgemeinärzte, hausärztliche Internisten, fachärztliche Internisten ohne Schwerpunkt, fachärztliche Internisten mit Schwerpunkt Gastroenterologie, Urologen, Gynäkologen, Dermatologen Sobald Sie einer der Fachgruppen angehören und eine der projektspezifischen Ziffern abrechnen, werden wir Sie bei der KVB als Teilnehmer vermerken. Sie müssen Ihre Teilnahme am Projekt nicht explizit erklären. gültig ab 01.10.2016 mit Fortbildung EBM Abrechnungsziffern und Honorar Leistung Darmkrebsberatung TK-Versicherte 50 Jahre Darmkrebsberatung TK-Versicherte 55 Jahre und Altersjahrgänge 1951 bis 1957 GOP Honorar Abr.-Ziffer Honorar 01740(M) 10,75 € 97042(M) 97043(M) 30,00 € 30,00 € M = Zusatz für Männer Auf www.curacampus.de finden Sie die Online-Fortbildung „Beratung zur informierten Entscheidung bei der Darmkrebsfrüherkennung“ - kurz „Beratung zur informierten Entscheidung DFE“. Die Fortbildung dauert ca. eine bis eineinhalb Stunden. Wenn Sie von den anschließenden 10 Fragen zu den Fortbildungsinhalten mindestens 7 richtig beantworten, erhalten Sie 2 CME-Fortbildungspunkte und können ab diesem Tag die projektspezifischen Ziffern (97042(M) und 97043(M)) abrechnen. Die Fragen bestehen jeweils aus fünf Antwortmöglichkeiten, von denen genau eine richtig ist. Sie können sich dreimal pro Quartal neue Fragen erstellen lassen. Abrechnungsregeln Die projektspezifischen Abrechnungsziffern dürfen für 50- und 55-jährige TK-Versicherte innerhalb eines Zeitraums von 15 Monaten nach Vollendung des 50. bzw. des 55. Lebensjahres abgerechnet werden. Zusätzlich dürfen die projektspezifischen Abrechnungsziffern bei TK-Versicherten der Altersjahrgänge 1951 bis 1957 abgerechnet werden. Bei diesen Jahrgängen gilt die 15-Monats-Regel nicht, d. h. sie können bis zum Ende der Projektlaufzeit 31.12.2017 abgerechnet werden. Die Darmkrebsberatung ist nur einmal im Leben der Versicherten abrechenbar. Die projektspezifischen Ziffern müssen aktiv angesetzt werden; es erfolgt kein automatisches Zusetzen bei Abrechnung der GOP 01740(M). Sofern Sie an der hausarztzentrierten Versorgung (HzV) der TK LV Bayern teilnehmen, wird die GOP 01740(M) im Rahmen der HzV- Versorgung vergütet. In diesem Fall darf nur die projektspezifische Ziffer über die KVB abgerechnet werden. Die Abrechnung der projektspezifischen Ziffern ist nur für die genannten Fachgruppen möglich. Ermächtigte Ärzte und ermächtigte Institute sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Weitere Informationen Alle Informationen zum Projekt finden Sie auf den Internetseiten der KVB unter www.kvb.de in der Rubrik Abrechnung >> Vergütungsverträge >> Bestehende Zusatzvereinbarungen >> Einladungsverfahren Darmkrebsfrüherkennung Haben Sie noch Fragen? Rufen Sie uns gerne an: Telefon: 089/57093 - 40010; Fax: 089/57093 - 40011; E-Mail: [email protected] Gültig ab Q4/2016 - Informationsstand: 23.09.2016 Seite 3 von 3
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