Fortbildung für Immissionsschutzund Störfallbeauftragte Bundesweit staatlich anerkannter Lehrgang mit Zertifikat zur Aufrechterhaltung der Fachkunde gemäß 5. BImSchV Offenbach: 12.-13.12.2016 | 24.-25.04.2017 25.-26.09.2017 | 11.-12.12.2017 Die Rechtsverpflichtung, alle zwei Jahre die Fachkunde des Immissionsschutzbeauftragten/ Störfallbeauftragten zu aktualisieren ist im § 7 Abs. 2 und § 9 (1) der 5. BImschV „Anforderungen an die Fachkunde (Fortbildung)“ geregelt: „Der Betreiber hat dafür Sorge zu tragen, daß der Beauftragte regelmäßig, mindestens alle zwei Jahre, an Fortbildungsmaßnahmen teilnimmt.“ Das Seminar ist auch Bestandteil der Mehrfachbeauftragten - Schulungswochen Aktualisieren Sie in nur 4 Tagen die Fachkunde für Abfall-, Immissionsschutz-, Störfall- und Gewässerschutzbeauftragte.Bei gleichzeitiger Anmeldung zu den Seminaren eines Auffrischungsblocks erhalten Sie 10% Rabatt. Weitere Informationen zu Terminen und Inhalten finden Sie auf www.umweltinstitut.de/Mehrfachbeauftragte UMWELTINSTITUT AKADEMIE FÜR ARBEITSSICHERHEIT UND UMWELTSCHUTZ Fortbildung für Immissionsschutzund Störfallbeauftragte Bundesweit staatlich anerkannter Lehrgang mit Zertifikat zur Aufrechterhaltung der Fachkunde gemäß 5. BImSchV Das Bundesimmissionsschutzgesetz regelt die Bestellung von Immissionsschutz- und Störfallbeauftragten in Unternehmen. Die Beauftragten müssen die für die Erfüllung ihrer Pflichten erforderliche Fachkunde und Zuverlässigkeit besitzen. Nach § 9 der 5. BImschV hat der Betreiber dafür Sorge zu tragen, dass die Beauftragten regelmäßig alle zwei Jahre an staatlich anerkannten Fortbildungsmaßnahmen teilnehmen. Auf Verlangen der zuständigen Behörde ist die Teilnahme des Beauftragten an einer Fortbildung nachzuweisen. .. Be . unt rüc er k b IED sich eson -Ri tig der ch un er tlin g d ie er Zielgruppe JJ JJ JJ JJ Bestellte Immissionschutz-/ Störfallbeauftragte Umweltbeauftragte Umweltgutachter Sonstige Interessierte Das vorliegende Seminar ist Bestandteil der Mehrfachbeauftragten - Schulungswochen Das Seminar wendet sich an Störfall- und Immissionsschutzbeauftragte sowie an Umweltgutachter, die nach § 15 Umweltauditgesetz ebenfalls einer Fortbildungspflicht unterliegen. Aktualisieren Sie in nur vier Tagen die Fachkunde für Abfall-, Immissionsschutz-, Störfall-, Gewässerschutzbeauftragte. Bei gleichzeitiger Anmeldung zu den Seminaren eines Auffrischungsblocks erhalten Sie 10% Rabatt. Referenten mit unterschiedlichem institutionellen Hintergrund vermitteln die Themen mit besonderem Bezug auf die betriebliche Praxis. Weitere Informationen zu Termine und Inhalten finden Sie auf www.umweltinstitut.de 1. Tag (10.00 - 17.30 Uhr) 2. Tag (09.00 - 16.15 Uhr) 10.00Begrüßung 09.00 Aktuelle Entwicklungen im Störfallrecht 10.10 Aktuelle Bestimmungen des anlagenbezogenen Immissionsschutzes nach dem BImSchG - Auswirkungen der IED-Richtlinie 10.30 Behördliche Anlagenüberwachung nach BImSchG Dipl.-Ing. Friedhelm Schulze, Regierungspräsidium Darmstadt, Abteilung Staatliches Umweltamt, Wiesbaden Kaffeepause 12.45 Lehren aus aktuellen Freisetzungs-, Brand- und Explosionsereignissen Emil Ninov, Sachverständiger nach BlmSchG, TÜV Hessen 11.45Mittagspause 12.15 13.15Mittagspause 14.15 17.30 Beschleunigte Abwicklung immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsverfahren Matthias Wudtke, Bezirksregierung Köln, BImSchG-Genehmigungsverfahren Ende des Veranstaltungstages 12.45 Die Einbindung der Beauftragten in den Bereich Brandschutz als Teil des Arbeitsschutzes M. Schwarz, Brandschutz, Kelkheim Kaffeepauseaf 14.15 14.30 Deregulierung und die Folgen für die tägliche Arbeit Harry Papilion, Infraserv Höchst KG, Frankfurt Ausgabe der Teilnahmezertifikate 16.00 Referenten: siehe Ablaufplan (Änderungen vorbehalten) Leitung: Dipl.-Geogr. Martin Jahn Gebühr: € 598,- zzgl. gesetzl. MwSt. Zeiten: 1. Tag 10.00 - 17.30 Uhr 2. Tag 9.00-16.15 Uhr täglich eine Mittags- & zwei Kaffeepausen ANMELDUNG per FAX (069) 82 34 93 oder formlos per Email an [email protected] Name: Offenbach: Firma: 12.-13.12.2016 | 24.-25.04.2017 25.-26.09.2017 | 11.-12.12.2017 Adresse: Telefon: E-Mail: Unterschrift: Umweltinstitut Offenbach GmbH Frankfurter Str. 48 63065 Offenbach a. Main Datum: Nach Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung und eine Rechnung. In der Gebühr sind ausführliche Seminarunterlagen, Erfrischungsgetränke, Kaffee, Gebäck, sowie Pausensnacks enthalten. Es gelten unsere AGBs, die Sie im Umweltinstitut oder auf unserer Homepage unter www.umweltinstitut.de einsehen können. www.Umweltinstitut.de 069 - 810679 Fax: 069 - 823493 [email protected]
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