Promotionsstipendium - Forschung und Wissenschaftlicher

Stipendien-Ausschreibung
Die Europa-Universität Viadrina hat sich die Stärkung der Nachwuchsförderung zum Ziel gesetzt und
vergibt im Rahmen der Graduiertenförderungsverordnung des Landes Brandenburg
1 Stipendium für Promovierende
in Höhe von 1.100 € pro Monat einschl. Sach- und Reisekostenpauschale
(Familienzuschläge werden gewährt).
Das Stipendium kann ab dem 01.12.2016 für eine Gesamtförderungsdauer von bis zu drei Jahren vergeben werden. Die Bewilligung erfolgt zunächst für ein Jahr mit der Option auf zweimalige Verlängerung um ein weiteres Jahr.
Antragsberechtigt sind Doktoranden und Doktorandinnen, die am Anfang ihrer Promotion stehen und
eine Zusage zur wissenschaftlichen Betreuung ihrer Promotion durch eine Hochschullehrerin/einen
Hochschullehrer der Europa-Universität Viadrina vorlegen können. Gefördert werden können Bewerber/-innen, die durch hervorragende fachliche Leistungen, nachgewiesen durch bisherige Benotung
und ggf. Publikationen sowie ein Empfehlungsschreiben, ausgewiesen sind.
Bitte reichen Sie folgende Bewerbungsunterlagen ein:
Anschreiben; Lebenslauf; Nachweis über ein abgeschlossenes Hochschulstudium (Urkunde); Exposé des Promotionsvorhabens einschließlich Zeitplan (max. 10 Seiten) plus Zusammenfassung
von einer Seite; Betreuungszusage für die Promotion; Empfehlungsschreiben von einer Hochschullehrerin/einem Hochschullehrer; ggf. Nachweis über die Betreuung von Kindern oder Pflegekindern; Darlegung der Einkommenssituation und der Nebentätigkeiten vor und für die Dauer
des Stipendienbezugszeitraums.
Bewerbungsfrist ist der 16.11.2016.
Bitte senden Sie die Unterlagen unter Angabe des Betreffs „GradV-Stipendium 12/2016“ ausschließlich in elektronischer Form in einer pdf-Datei (max 2 MB; das Empfehlungsschreiben kann ggf. separat
zugesandt werden) an:
Die Vorsitzende der Vergabekommission nach Graduiertenverordnung des Landes Brandenburg,
Prof. Dr. Claudia Weber (Vizepräsidentin für Forschung und Wissenschaftlichen Nachwuchs der
Europa-Universität Viadrina)
E-Mail: [email protected]
Der Stipendiat/die Stipendiatin verpflichtet sich, dem Dissertationsvorhaben die volle Arbeitskraft zu
widmen. Zulässig sind Nebentätigkeiten in Form einer wissenschaftlichen Tätigkeit bis zu 10 Stunden/Woche oder in Form einer nichtwissenschaftlichen Tätigkeit bis zu 5 Stunden/Woche. Einkünfte
aus einer solchen Nebentätigkeit werden bis zu einer maximalen Freigrenze von 6.000 Euro/Jahr nicht
auf das Stipendium angerechnet. Ebenso unberücksichtigt bleiben Einnahmen aus Vermögen (unbegrenzt).
Das Stipendium kann nicht bewilligt werden, wenn für denselben Zweck und denselben Zeitraum eine
andere Förderung von öffentlichen oder mit öffentlichen Mitteln geförderten privaten Einrichtungen
gewährt wird.
Die Stiftung Europa-Universität Viadrina hat sich im Rahmen ihres Gleichstellungskonzepts das strategische Ziel gesetzt, den Anteil von Frauen in Forschung und Lehre deutlich zu erhöhen und nimmt an
den forschungsorientierten Gleichstellungsstandards der DFG teil. Sie bittet Wissenschaftlerinnen deshalb ausdrücklich um ihre Bewerbung.
Bewerberinnen können sich mit der Gleichstellungsbeauftragten in Verbindung setzen
([email protected]). Die Universität ist Mitglied im Best Practise-Club „Familie in der Hochschule“ (www.europa-uni.de/familie).
Bewerbungskosten können leider nicht übernommen werden.