Aufruf zur Interessenbekundung herunterladen

Aufruf zur Abgabe einer Interessensbekundung zur gewerblichen Bewirtschaftung der
öffentlichen Bedürfnisanstalten der Hansestadt Stralsund
Auftraggeberin:
Hansestadt Stralsund
Der Oberbürgermeister
Amt für Kultur Schule und Sport
Zentrales Gebäudemanagement
Hafenstraße 20
18439 Stralsund
Ansprechpartner:
Herr Andreas Pagels (Tel. 03831 252 743)
Frau Anja Dobrint (Tel. 03831 252 754)
1. Leistungsumfang der Bewirtschaftung:
Allgemeines:
Die Hansestadt Stralsund beabsichtigt die Bewirtschaftung der öffentlichen
Bedürfnisanstalten an einen Interessenten / eine Interessentin zu übertragen. Die
Bewirtschaftung wird unter Einhaltung der nachfolgend aufgeführten Konditionen
eigenverantwortlich und zu eigenen Lasten vom Bewirtschafter übernommen.
Die Bewirtschaftung wird vom 16.12.2016 bis einschließlich zum 31.12.2021 vergeben.
Die Standorte der zu bewirtschaftenden Bedürfnisanstalten sind nachfolgend aufgelistet:
•
•
•
•
•
•
•
Nördliche Hafeninsel
Frankenwall am Busbahnhof
Neuer Markt
Fähranleger Devin
Trelleborger Platz in Knieper West
Freizeitbereich des Strandbades
Rathauskeller (Zugang Alter Markt)
Eine Besichtigung sämtlicher Einrichtungen wird für den 25.10.2016, 13:00 Uhr angeboten.
Sofern der Bedarf einer Besichtigung besteht, ist dieser per E-Mail an [email protected]
anzumelden. Gehen keine Anmeldungen zur Besichtigung ein, wird der Termin nicht
stattfinden.
Pflichten des Bewirtschafters:
Wesentliche Aufgaben der Bewirtschaftung sind das fachgerechte, desinfizierende,
mehrmals tägliche Reinigen, das bedarfsgerechte Bereitstellen erforderlicher
Verbrauchsmaterialien (u.a. Handseife, Papierhandtücher, Toilettenpapier) sowie das
zuverlässige Öffnen, grundsätzlich täglich von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr und den
ordnungsgemäßen Verschluss zu gewährleisten.
Der Einsatz sowie die Vergütung von fachlich geeignetem Personal, die Abfallentsorgung,
der Kauf sowie die bedarfsgerechte Bevorratung mit Verbrauchs- und Reinigungsmaterialien
liegen ausschließlich in der Verantwortung des Bewirtschafters.
Der Bewirtschaftungsinteressent
verpflichtet.
ist
zur
Einhaltung
geltender
Mindestlohnvorgaben
Der Bewirtschafter ist verpflichtet zur Instandsetzung sowie zur Instandhaltung von
betriebstypischen
Anlagen
(u.a.
WC-Becken,
Handwaschbecken,
Armaturen,
Münzautomaten). Ebenso obliegt es dem Bewirtschafter Toilettenbrillen und –bürsten
regelmäßig zu erneuern.
Im Falle von Schäden an den öffentlichen Bedürfniseinrichtungen sowie Instandsetzungs-,
Instandhaltungsbedarf, der nicht in der Zuständigkeit des Bewirtschafters liegt, hat dieser die
Auftraggeberin unverzüglich zu informieren.
Bauliche Veränderungen, insbesondere das Anbringen von Automaten oder Werbung
bedürfen der vorherigen Zustimmung der Auftraggeberin.
Ferner verpflichtet sich der Bewirtschafter für Sicherheit und Ordnung in und an den
Objekten zu sorgen und den Winterdienst im Eingangsbereich durchzuführen.
Recht des Bewirtschafters zur Entgelterhebung:
Der Bewirtschafter hat das Recht, für die Inanspruchnahme der Bedürfnisanstalten ein
Nutzungsentgelt zu erheben. Sämtliche Entgelte vereinnahmt der Bewirtschafter selbst.
Die Höhe des Nutzungsentgeltes muss verhältnismäßig sein und sich an marktüblichen
Preisen orientieren. Anhand der vorgenannten Kriterien wird das gegenwärtige Entgelt in
Höhe von 50 Cent empfohlen. Eine Entgelterhöhung über diesen Wert hinaus bedarf der
Zustimmung der Hansestadt Stralsund.
Zu Beginn des Kalenderjahres, spätestens bis zum 31.01. des Jahres, ist für das
vergangene Jahr ein Bewirtschaftungsbericht sämtlicher Ein- und Auszahlungen bei der
Auftraggeberin vorzulegen.
Pflichten der Auftraggeberin:
Die Hansestadt Stralsund stellt die zuvor benannten öffentlichen Bedürfnisanstalten zur
Bewirtschaftung zur Verfügung.
Sie trägt die Aufwendungen der Verbrauchsmedien (Strom, Wasser, Wärme) im Rahmen
einer ordnungsgemäßen Verwendung.
Die Hansestadt Stralsund ist zur Instandhaltung sowie zur Instandsetzung verpflichtet, soweit
erforderliche Maßnahmen nicht in der Zuständigkeit des Bewirtschafters liegen.
2. Zuschlagskriterien:
Bewirtschaftungsinteressenten haben ihre fachliche Eignung darzulegen, u.a. durch
berufliche Vorausbildung, Referenzen.
Die fachliche Eignung fließt zu 60 % in die Bewertung ein.
Für die Hansestadt Stralsund als staatlich anerkannter Erholungsort ist die zuverlässige
Bereitstellung ansprechender, öffentlicher Bedürfniseinrichtungen von hoher Bedeutung. Der
gegenwärtige Zustand der öffentlichen Bedürfniseinrichtungen ist sehr unterschiedlich. Von
Bewirtschaftungsinteressenten ist ein Konzept mit der Zielstellung der Qualitätssicherung/
-steigerung vorzulegen und ggf. auf Nachfrage persönlich vorzustellen.
Das Konzept fließt zu 40 % in die Bewertung ein.
3. Abgabe der Interessensbekundung:
Die Bewirtschaftung der öffentlichen Bedürfniseinrichtungen erfüllt die Anforderungen an
eine gewerbliche Tätigkeit. Im Rahmen der Interessensbekundung hat der
Bewirtschaftungsinteressent für die gewerberechtliche Zuverlässigkeit folgende Nachweise,
die nicht älter als 3 Monate sein dürfen, vorzulegen:
• Führungszeugnis
• Auszug aus dem Gewerbezentralregister (Hinweis für Stralsunder: zu beantragen im
Bereich Meldewesen)
• Auszug aus dem Schuldnerregister (siehe hierzu das Infoblatt in der Anlage)
• Bescheinigung in Steuersachen vom Finanzamt
• Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung der Kämmerei der zuständigen
Wohnsitzgemeinde
Der Bewirtschaftungsinteressent hat die Einhaltung geltender Mindestlohnvorgaben
ausdrücklich im Rahmen der Interessenbekundung zu versichern.
Die Interessenbekundung samt Anlagen ist bis spätestens zum 02.11.2016 verschlossen per
Post bei der Auftraggeberin einzureichen. Zur Einhaltung der Frist kommt es auf den Zugang
an.
Auf dem Umschlag ist der Hinweis „Interessensbekundungsunterlagen – verschlossen
vorlegen“ deutlich zu vermerken.
4. Zuschlagserteilung:
03.11.2016 – 09:30 Uhr
Öffnung und Auswertung der Interessensbekundungen
07.11. - 09.11.2016
ggf. Auswertungsgespräche mit Interessenten
11.11.2016
Zuschlagserteilung