EINLADUNG N E P P U R G H FAC G N U G A E T R U E S I R F R DE Liebe Mitglieder, die Landesinnung der Friseure lädt Sie herzlich zur FACHGRUPPENTAGUNG DER TIROLER FRISEURE ein. Nach dem formalen Akt findet gemeinsam mit der Fachgruppe der gewerblichen Dienstleister ein Vortrag von Dr. Thomas Hofer statt. Thomas Hofer ist einer der bekanntesten Politikberater und Politik-Analyst für TV und Printmedien. Er wird Ihnen in diesem Vortrag die Chancen jedes Einzelnen aufzeigen, beim „großen politischen Spiel“ die eigenen Interessen durchzusetzen und Einfluss darauf zu nehmen. Dauer ca. 1 Stunde mit anschließender Diskussion. Alle weiteren wichtigen Infos und Details finden Sie hier: veranstaltung.wktirol.at/5987 Montag, 14. November 2016, 13.00 Uhr WIFI Veranstaltungszentrum Egger-Lienz-Straße 116 6020 Innsbruck Programm 1. Begrüßung und Eröffnung 2. Feststellung der Beschlussfähigkeit 3. Genehmigung der Tagesordnung 4. Bericht Landesinnungsmeister 5. Beschlussfassung Grundumlage - einheitliche Bemessungsgrundlage 6. Ehrungen Um 15:30 Uhr beginnt der Vortrag von Dr. Thomas Hofer mit anschließender Diskussion. Der gemütliche Ausklang findet im Restaurant Barefoot ab ca.17:30 Uhr statt. Bei Tagesordnungspunkt 5 handelt es sich lediglich um eine Änderung der Formulierung des aktuellen Grundumlagen-Beschlusses, welche keinerlei Auswirkung auf die Höhe der Grundumlage hat (der Werbe- und Seminarkostenzuschuss wird in den Grundbetrag eingegliedert). Anträge zur Tagesordnung sind spätestens zwei Wochen vor der Fachgruppentagung schriftlich bei der Geschäftsstelle einzubringen. Anmeldung Wir bitten um Bekanntgabe der Teilnahme bis spätestens 7. November 2016 veranstaltung.wktirol.at/5987, T 05 90 90 5-1460, E [email protected] Beachten Sie bitte auch, dass an der Fachgruppentagung nur der Gewerbeinhaber oder eine bevollmächtigte Person teilnehmen darf. Information zur Teilnahme von Vertretern von Gesellschaftsfirmen: Bitte beachten Sie unbedingt, dass eine firmenmäßig gezeichnete Vollmacht für eine ausreichende Vertretung notwendig ist (siehe bitte Auszug aus dem Wirtschaftskammergesetz/ Geschäftsordnung): „Zu § 45 (Organe der Fachgruppe): Juristische Personen und sonstige Rechtsträger haben zur Ausübung ihrer Rechte in der Fachgruppentagung eine physische Person, die die Voraussetzungen für das aktive Wahlrecht gemäß § 85 Abs. 2 WKG erbringt, zu bevollmächtigen. Die erteilte Vollmacht ist bei der Sitzung vorzulegen.“ Landesinnung der Friseure, Wirtschaftskammer Tirol · Wilhelm-Greil-Straße 7, 6020 Innsbruck T 05 90 90 5-1460, F 05 90 90 90 5-51460 · E [email protected] · W WKO.at/tirol
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