Einladung zur Fachgruppentagung

EINLADUNG
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Liebe Mitglieder,
die Landesinnung der Friseure lädt Sie herzlich zur
FACHGRUPPENTAGUNG DER
TIROLER FRISEURE ein.
Nach dem formalen Akt findet gemeinsam mit der Fachgruppe der
gewerblichen Dienstleister ein Vortrag von Dr. Thomas Hofer statt.
Thomas Hofer
ist einer der bekanntesten Politikberater und Politik-Analyst für TV und
Printmedien. Er wird Ihnen in diesem Vortrag die Chancen jedes
Einzelnen aufzeigen, beim „großen politischen Spiel“ die eigenen Interessen durchzusetzen und Einfluss darauf zu nehmen.
Dauer ca. 1 Stunde mit anschließender Diskussion.
Alle weiteren wichtigen Infos und Details finden Sie hier:
veranstaltung.wktirol.at/5987
Montag, 14. November 2016, 13.00 Uhr
WIFI Veranstaltungszentrum
Egger-Lienz-Straße 116
6020 Innsbruck
Programm
1. Begrüßung und Eröffnung
2. Feststellung der Beschlussfähigkeit
3. Genehmigung der Tagesordnung
4. Bericht Landesinnungsmeister
5. Beschlussfassung Grundumlage - einheitliche Bemessungsgrundlage
6. Ehrungen
Um 15:30 Uhr beginnt der Vortrag von Dr. Thomas Hofer mit anschließender Diskussion.
Der gemütliche Ausklang findet im Restaurant Barefoot ab ca.17:30 Uhr statt.
Bei Tagesordnungspunkt 5 handelt es sich lediglich um eine Änderung der Formulierung des aktuellen Grundumlagen-Beschlusses, welche keinerlei Auswirkung auf die
Höhe der Grundumlage hat (der Werbe- und Seminarkostenzuschuss wird in den
Grundbetrag eingegliedert).
Anträge zur Tagesordnung sind spätestens zwei Wochen vor der Fachgruppentagung
schriftlich bei der Geschäftsstelle einzubringen.
Anmeldung
Wir bitten um Bekanntgabe der Teilnahme bis spätestens 7. November 2016
veranstaltung.wktirol.at/5987, T 05 90 90 5-1460, E [email protected]
Beachten Sie bitte auch, dass an der Fachgruppentagung nur der Gewerbeinhaber oder eine
bevollmächtigte Person teilnehmen darf.
Information zur Teilnahme von Vertretern von Gesellschaftsfirmen:
Bitte beachten Sie unbedingt, dass eine firmenmäßig gezeichnete Vollmacht für eine ausreichende Vertretung notwendig ist (siehe bitte Auszug aus dem Wirtschaftskammergesetz/
Geschäftsordnung):
„Zu § 45 (Organe der Fachgruppe): Juristische Personen und sonstige Rechtsträger haben
zur Ausübung ihrer Rechte in der Fachgruppentagung eine physische Person, die die Voraussetzungen für das aktive Wahlrecht gemäß § 85 Abs. 2 WKG erbringt, zu bevollmächtigen. Die
erteilte Vollmacht ist bei der Sitzung vorzulegen.“
Landesinnung der Friseure, Wirtschaftskammer Tirol · Wilhelm-Greil-Straße 7, 6020 Innsbruck
T 05 90 90 5-1460, F 05 90 90 90 5-51460 · E [email protected] · W WKO.at/tirol