Theater- Tanzförderung Erläuterungen zum Projektantrag Einzelprojektförderung / Debütförderung / Optionsförderung Die Antragstellung hat zwingend auf unserem Vordruck / Formular „Antrag für 2017“ zu erfolgen. Ergänzende bzw. detailliertere Kalkulationen können dem Antrag beigelegt werden. Abgabetermin für alle Unterlagen ist der 01.12.2016. Es gilt der Eingang bei der Landeshauptstadt München (nicht der Poststempel). Zur Wahrung der Frist können die Unterlagen beim Rathaus-Pförtner (Fischbrunnen) bis 01.12.2016, 24.00 Uhr abgegeben werden. Mitarbeiter/innen des Kulturreferats dürfen keine Anträge entgegennehmen. Die Einreichung des Antrags per Mail oder Fax ist nicht möglich. Alle Antragsunterlagen (inkl. Projektbeschreibung und Kurzbiographien) sind 13 mal einzureichen. Voraussetzung für die Förderung ist, dass der Arbeitsschwerpunkt der Künstlerinnen / Künstler im Großraum München liegt. Die Projektbeschreibung sollte max. 6.000 Zeichen umfassen. Die Anträge und Projektbeschreibungen sind in deutscher Sprache und in DIN A 4 einzureichen. Wenn ein Projektantrag der Tanz- und der Theaterjury zur Entscheidung vorgelegt werden soll, sind alle Unterlagen in doppelter Anzahl (26 mal) vorzulegen. Die Verlängerung der Optionsförderung ist ebenfalls zu beantragen. Aufgrund der Vielzahl der Anträge bitten wir auch, von Nachreichungen und Ergänzungen abzusehen. Die 13 Ausfertigungen bitte nur durch Büroklammern oder Klarsichtfolien trennen. Wir bitten auf Bindungen, Ordner, Projektmappen etc. zu verzichten. Die beantragten Projekte sind grundsätzlich im Jahr 2017 zu realisieren. Sollte der geplante Produktions- und/oder Aufführungszeitraum über das Jahr 2017 hinausgehen, ist dem Antrag eine separate Begründung (13-fach) beizulegen. Die Option auf Verlängerung besteht nur bei Einzelprojektförderungen und Debütförderungen. Die Produktion und die Aufführungen müssen im Falle der Verlängerung bis spätestens 30.11.2018 abgeschlossen sein. Der Antrag ist rechtsverbindlich zu unterschreiben. Ausschlaggebend sind hierfür die Festlegungen z.B. in der Satzung oder im GbR-Vertrag. Als Nachweis sind dem Antrag Kopien der entsprechenden Unterlagen (Registerauszug, Satzung, GbR-Vertrag ggf. mit Vollmachtserteilung) beizulegen (einfach). Projektkalkulation: In der Kalkulation sind alle Projekteinnahmen und Projektausgaben zu berücksichtigen. Eine zusätzliche Förderung durch das Kulturreferat (z.B. Übernahme von Mieten o.ä.) ist grundsätzlich nicht vorgesehen. Es ist darauf zu achten, dass in der Kalkulation nur Ausgaben enthalten sind, für die ein direkter Projektbezug nachgewiesen werden kann; Ausgaben für die Aufrechterhaltung der Infrastruktur dürfen nicht aus der Zuwendung finanziert werden (z.B. Mietausgaben für ein dauerhaft angemietetes Büro / Atelier / Lager, Jahreskarten MVV, Grundgebühr Telefon, jährliche Versicherungs- und Mitgliedsbeiträge, Anschaffungen von dauerhaft genutztem Anlagevermögen wie Laptop, Telefon, Fotoapparat). Auch dürfen keine kalkulatorischen Kosten angesetzt werden (bspw. eigene Räume, fiktive Mieten, Abschreibungen). a) Produktion Eigenmittel: Bei den Eigenmitteln handelt es sich um Geldmittel des/der Antragstellenden, die für das Projekt frei zur Verfügung stehen. Eigenleistungen (ehrenamtliche Arbeit, die kostenlose zur Verfügungstellung von bspw. Technik und Büroräumen) sind in der Kalkulation nicht zu erfassen, sondern können in der Projektbeschreibung aufgeführt werden. weitere Förderungen / Sponsoren / Koproduzenten: Wenn in der Kalkulation Drittmittel enthalten sind, für die noch keine verbindlichen schriftlichen Zusagen vorliegen („beantragt“), ist in einer Anlage zur Kalkulation darzustellen, wie bei Ablehnung der Drittmittel der Fehlbetrag ausgeglichen wird bzw. sich die Projektumsetzung ändert. Bereits schriftlich zugesagte Drittmittel sind entsprechend zu kennzeichnen („schriftliche Zusage“). Honorare: Bei der Vergabe der Zuwendungen wird auf eine angemessene Honorierung der Künstler/innen geachtet. Mieten für Proben: Bitte geben Sie in der Projektbeschreibung den Probenzeitraum und den Probenort an. Transporte: Es ist grundsätzlich das wirtschaftlichste Transportmittel zu wählen. Im Falle einer Förderung ist die Erforderlichkeit von Taxifahrten bzw. Mietfahrzeugen in der Abrechnung zu begründen. Reisekosten: Wochen-, Monats- und Jahreskarten der MVV oder der Deutschen Bahn können grundsätzlich nicht anerkannt werden (Ausnahme: Es kann der Nachweis erbracht werden, dass die Zeitkarten ausschließlich für anerkennbare Fahrten genutzt werden/wurden und wirtschaftlicher als Einzelfahrscheine / Streifenkarten sind/waren. Nicht anerkennbare Fahrten sind beispielsweise Fahrten zwischen Wohnort und Arbeitsort [Proben, Aufführungen]). Wenn in der Kalkulation Reisekosten enthalten sind, weil beispielsweise Künstler/innen aus anderen Städten und/oder Ländern an der Produktion mitwirken, sind diese Reisekosten auf Seite 6 des Antrags näher aufzuschlüsseln. Auch sind auf Seite 6 Recherchereisen etc aufzuführen. Im Falle einer Förderung sind bei allen Fahrscheinen/Tickets/Taxiquittungen der/die Reisende sowie der Grund der Fahrt zu vermerken. Sachanlagen: Sollten von der Zuwendung Sachanlagen (Technik o.ä.) angeschafft werden, ist die Notwendigkeit der Anschaffung im Antrag zu begründen. Nach Beendigung des Projektes hat das Kulturreferat einen Herausgabeanspruch. Sonstige: Ausgaben unter „Sonstiges“ sind näher zu benennen. Pauschalen oder „Unvorhergesehenes“ können grundsätzlich nicht anerkannt werden. Jährliche Versicherungs- und Mitgliedsbeiträge können grundsätzlich nicht anerkannt werden. b) Aufführungen (inkl. Premiere) Festlegung der Anzahl der Aufführungen: Bei Antragstellung soll die Anzahl der Aufführungen durch den Antragsteller / die Antragstellerin geplant werden. Sollte sich bei der Umsetzung des Projektes diese Anzahl der Aufführungen ändern, ist dies vorher mit dem Kulturreferat abzustimmen. Bei Fragen zu den Formalien der Antragstellung können Sie sich jederzeit an Frau Katrin Griep (233-23798 oder [email protected]) und Frau Corinna Rogmann (233-26047 oder [email protected]) wenden. Inhaltliche Fragen beantworten Ihnen im Bereich Tanz: Frau Dr. Rippl (233-25467 oder [email protected]) und im Bereich Theater: Herr Schwarz (233-26991 oder [email protected])
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