Erläuterungen zum Projektantrag

Theater- Tanzförderung
Erläuterungen zum Projektantrag Einzelprojektförderung / Debütförderung /
Optionsförderung
Die Antragstellung hat zwingend auf unserem Vordruck / Formular „Antrag für 2017“ zu
erfolgen.
Ergänzende bzw. detailliertere Kalkulationen können dem Antrag beigelegt werden.
Abgabetermin für alle Unterlagen ist der 01.12.2016.
Es gilt der Eingang bei der Landeshauptstadt München (nicht der Poststempel).
Zur Wahrung der Frist können die Unterlagen beim Rathaus-Pförtner (Fischbrunnen) bis
01.12.2016, 24.00 Uhr abgegeben werden. Mitarbeiter/innen des Kulturreferats dürfen keine
Anträge entgegennehmen.
Die Einreichung des Antrags per Mail oder Fax ist nicht möglich.
Alle Antragsunterlagen (inkl. Projektbeschreibung und Kurzbiographien) sind 13 mal
einzureichen.
Voraussetzung für die Förderung ist, dass der Arbeitsschwerpunkt der Künstlerinnen / Künstler im
Großraum München liegt.
Die Projektbeschreibung sollte max. 6.000 Zeichen umfassen.
Die Anträge und Projektbeschreibungen sind in deutscher Sprache und in DIN A 4 einzureichen.
Wenn ein Projektantrag der Tanz- und der Theaterjury zur Entscheidung vorgelegt werden soll,
sind alle Unterlagen in doppelter Anzahl (26 mal) vorzulegen.
Die Verlängerung der Optionsförderung ist ebenfalls zu beantragen.
Aufgrund der Vielzahl der Anträge bitten wir auch, von Nachreichungen und Ergänzungen
abzusehen.
Die 13 Ausfertigungen bitte nur durch Büroklammern oder Klarsichtfolien trennen. Wir bitten
auf Bindungen, Ordner, Projektmappen etc. zu verzichten.
Die beantragten Projekte sind grundsätzlich im Jahr 2017 zu realisieren. Sollte der geplante
Produktions- und/oder Aufführungszeitraum über das Jahr 2017 hinausgehen, ist dem Antrag eine
separate Begründung (13-fach) beizulegen. Die Option auf Verlängerung besteht nur bei
Einzelprojektförderungen und Debütförderungen. Die Produktion und die Aufführungen müssen im
Falle der Verlängerung bis spätestens 30.11.2018 abgeschlossen sein.
Der Antrag ist rechtsverbindlich zu unterschreiben.
Ausschlaggebend sind hierfür die Festlegungen z.B. in der Satzung oder im GbR-Vertrag. Als
Nachweis sind dem Antrag Kopien der entsprechenden Unterlagen (Registerauszug, Satzung,
GbR-Vertrag ggf. mit Vollmachtserteilung) beizulegen (einfach).
Projektkalkulation:
In der Kalkulation sind alle Projekteinnahmen und Projektausgaben zu berücksichtigen. Eine
zusätzliche Förderung durch das Kulturreferat (z.B. Übernahme von Mieten o.ä.) ist grundsätzlich
nicht vorgesehen. Es ist darauf zu achten, dass in der Kalkulation nur Ausgaben enthalten sind, für
die ein direkter Projektbezug nachgewiesen werden kann; Ausgaben für die Aufrechterhaltung der
Infrastruktur dürfen nicht aus der Zuwendung finanziert werden (z.B. Mietausgaben für ein
dauerhaft angemietetes Büro / Atelier / Lager, Jahreskarten MVV, Grundgebühr Telefon, jährliche
Versicherungs- und Mitgliedsbeiträge, Anschaffungen von dauerhaft genutztem Anlagevermögen
wie Laptop, Telefon, Fotoapparat).
Auch dürfen keine kalkulatorischen Kosten angesetzt werden (bspw. eigene Räume, fiktive Mieten,
Abschreibungen).
a) Produktion
Eigenmittel:
Bei den Eigenmitteln handelt es sich um Geldmittel des/der Antragstellenden, die für das Projekt
frei zur Verfügung stehen.
Eigenleistungen (ehrenamtliche Arbeit, die kostenlose zur Verfügungstellung von bspw. Technik
und Büroräumen) sind in der Kalkulation nicht zu erfassen, sondern können in der
Projektbeschreibung aufgeführt werden.
weitere Förderungen / Sponsoren / Koproduzenten:
Wenn in der Kalkulation Drittmittel enthalten sind, für die noch keine verbindlichen schriftlichen
Zusagen vorliegen („beantragt“), ist in einer Anlage zur Kalkulation darzustellen, wie bei Ablehnung
der Drittmittel der Fehlbetrag ausgeglichen wird bzw. sich die Projektumsetzung ändert. Bereits
schriftlich zugesagte Drittmittel sind entsprechend zu kennzeichnen („schriftliche Zusage“).
Honorare:
Bei der Vergabe der Zuwendungen wird auf eine angemessene Honorierung der Künstler/innen
geachtet.
Mieten für Proben:
Bitte geben Sie in der Projektbeschreibung den Probenzeitraum und den Probenort an.
Transporte:
Es ist grundsätzlich das wirtschaftlichste Transportmittel zu wählen. Im Falle einer Förderung ist
die Erforderlichkeit von Taxifahrten bzw. Mietfahrzeugen in der Abrechnung zu begründen.
Reisekosten:
Wochen-, Monats- und Jahreskarten der MVV oder der Deutschen Bahn können grundsätzlich
nicht anerkannt werden (Ausnahme: Es kann der Nachweis erbracht werden, dass die Zeitkarten
ausschließlich für anerkennbare Fahrten genutzt werden/wurden und wirtschaftlicher als
Einzelfahrscheine / Streifenkarten sind/waren. Nicht anerkennbare Fahrten sind beispielsweise
Fahrten zwischen Wohnort und Arbeitsort [Proben, Aufführungen]).
Wenn in der Kalkulation Reisekosten enthalten sind, weil beispielsweise Künstler/innen aus
anderen Städten und/oder Ländern an der Produktion mitwirken, sind diese Reisekosten auf
Seite 6 des Antrags näher aufzuschlüsseln. Auch sind auf Seite 6 Recherchereisen etc
aufzuführen.
Im Falle einer Förderung sind bei allen Fahrscheinen/Tickets/Taxiquittungen der/die Reisende
sowie der Grund der Fahrt zu vermerken.
Sachanlagen:
Sollten von der Zuwendung Sachanlagen (Technik o.ä.) angeschafft werden, ist die Notwendigkeit
der Anschaffung im Antrag zu begründen. Nach Beendigung des Projektes hat das Kulturreferat
einen Herausgabeanspruch.
Sonstige:
Ausgaben unter „Sonstiges“ sind näher zu benennen. Pauschalen oder „Unvorhergesehenes“
können grundsätzlich nicht anerkannt werden.
Jährliche Versicherungs- und Mitgliedsbeiträge können grundsätzlich nicht anerkannt werden.
b) Aufführungen (inkl. Premiere)
Festlegung der Anzahl der Aufführungen:
Bei Antragstellung soll die Anzahl der Aufführungen durch den Antragsteller / die Antragstellerin
geplant werden. Sollte sich bei der Umsetzung des Projektes diese Anzahl der Aufführungen
ändern, ist dies vorher mit dem Kulturreferat abzustimmen.
Bei Fragen zu den Formalien der Antragstellung können Sie sich jederzeit an Frau Katrin Griep
(233-23798 oder [email protected]) und Frau Corinna Rogmann (233-26047 oder
[email protected]) wenden.
Inhaltliche Fragen beantworten Ihnen
im Bereich Tanz: Frau Dr. Rippl (233-25467 oder [email protected]) und
im Bereich Theater: Herr Schwarz (233-26991 oder [email protected])