Tennet hält weitere sechs Monate still

Starkstromtrasse Ganderkesee
–St. Hülfe
Tennet hält weitere sechs
Monate still
Von Jochen Brünner - 11.10.2016 - 0
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Der Stromnetzbetreiber Tennet
verlängert seinen freiwilligen Verzicht
auf den Bau der Starkstromtrasse
zwischen Ganderkesee und St. Hülfe um
ein halbes Jahr. Grund ist eine
Mitteilung des
Bundesverwaltungsgerichts Leipzig.
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Der Bau der Starkstromtrasse zwischen
Ganderkesee und St. Hülfe verzögert sich
mindestens um ein weiteres halbes Jahr. (Julian
Stratenschulte, dpa)
Das Gericht hat Tennet darüber informiert,
dass es voraussichtlich im ersten Quartal
2017 über die anhängigen Klagen gegen den
Planfeststellungsbeschluss zur geplanten
Starkstromtrasse zwischen Ganderkesee und
St. Hülfe verhandeln wird. Als Konsequenz
daraus hat die Tennet ihren freiwilligen BauVerzicht um ein halbes Jahr bis zum 31. März
2017 verlängert, wie Tennet-Sprecher
Mathias Fischer bestätigte.
Lediglich einige vorbereitende Arbeiten und
Baugrunduntersuchungen würden bis dahin
stattfinden. Ursprünglich hatte diese Frist am
30. September 2016 enden sollen. Ein
konkreter Termin für die mündliche
Verhandlung steht gegenwärtig jedoch noch
nicht fest.
Sieben Klagen
Insgesamt liegen dem
Bundesverwaltungsgericht sieben Klagen
gegen den Planfeststellungsbeschluss vor.
Dabei geht es unter anderem um MastStandorte, um einen größeren Anteil von
Erdkabel-Abschnitten sowie um Belange des
Umweltschutzes. Zu den Klägern gehören
neben einigen Grundeigentümern der
Naturschutzbund Niedersachsen (Nabu) und
die Interessengemeinschaft „Vorsicht
Hochspannung“, aber auch der Landkreis
Oldenburg. Die Wildeshauser Behörde will
zwar nicht den gesamten
Planfeststellungsbeschluss in Frage stellen,
sie ist lediglich nicht damit einverstanden,
wie dort die Ausgleichszahlungen für den
Naturschutz geregelt sind.
Anders der Nabu: Die Umweltschützer halten
nicht nur den Umgang mit dem Artenschutz
und dem Gebietsschutz in den
Landschaftsräumen, die durch die
Freileitungstrasse beeinträchtigt werden, für
unzureichend. „Schon die Ermittlungen, die
für die Beurteilung der betroffenen Brut- und
Gastvogelarten notwendig sind, sind nicht
ausreichend“, hatte Elke Meier,
Fachabteilungsleiterin Naturschutz beim
Nabu, erklärt. Weiterhin beklagt der Nabu,
dass die festgelegten Abstandsvorgaben des
Landesraumordnungsprogramms 2012 für
den Vorhabenträger „passend gemacht“
worden seien. Das führe unweigerlich zu
einem Fehlschlagen einer
Alternativenprüfung, die nach Auffassung
Meiers viel zu wenig in Betracht gezogen
worden sei. Auch auf die bereits 2013
erhobenen Einwendungen des Nabu sei die
Behörde kaum eingegangen.
Dreijährige Prüfung
Ende März hatte die Niedersächsische
Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
nach mehr als dreijähriger Prüfung
angeordnet, dass auf der rund 60 Kilometer
langen Trasse vier Erdkabelabschnitte gebaut
werden müssten. Die beiden Abschnitte auf
Ganderkeseer Gebiet waren von vornherein
weitgehend unstrittig. Die Samtgemeinde
Harpstedt war mit ihren Wünschen nach zwei
weiteren Erdkabel-Abschnitten dagegen leer
ausgegangen. Dass sich bei der Planung für
das Gebiet der Gemeinde Ganderkesee etwas
ändert, ist deshalb auch einigermaßen
unwahrscheinlich – auch wenn sich die
Verantwortlichen im Ganderkeseer Rathaus
gewünscht hatten, dass auch die letzten 1,6
Kilometer Freileitung im Bereich Landwehr
noch unter die Erde verlegt werden würden.
Ob und in welchem Maße das
Bundesverwaltungsgericht Leipzig den
Argumenten der Kläger folgt, bleibt
abzuwarten. Gegebenenfalls müsste das
komplette Planfeststellungsverfahren neu
aufgerollt werden. Gegenwärtig sei die mit
der Bundesnetzagentur vereinbarte
Inbetriebnahme der Trasse im Jahr 2021
noch nicht in Gefahr, erklärte TennetSprecher Fischer: „Je länger wir nicht starten
können, desto enger wird es. Aber zurzeit
sieht es noch so aus, als ob wir die
genannten Fristen einhalten können.“ Dass
die Trasse, die vor allem regenerative
Energien vom Norden in den Süden
transportieren soll, für die Versorgung
dringend benötigt wird, stellt übrigens nicht
einmal der Nabu in Frage.
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