Die Rechtsform der Partnerschaftsgesellschaft mbB aus versicherungsrechtlicher Sicht Thomas Eberle Wolfgang OTT Freies Versicherungsbüro GmbH Stuttgarter Str. 36, 70469 Stuttgart 0711 - 89 66 57 - 0 0711 - 89 66 57 - 10 [email protected] www.artus-gruppe/ott Zukunft gestalten Partnerschaftsgesellschaft mbB Voraussetzungen für die Haftungsbegrenzung der Partnerschaftsgesellschaft mbB 1. Die Firmierung muss den Zusatz „mit beschränkter Berufshaftung“ oder die Abkürzung „mbB“ enthalten 2. Die Gesellschaft muss zu diesem Zweck eine vom Gesetz vorgesehene Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen haben (je nach Bundesland kann die Regelung abweichen) Zukunft gestalten Partnerschaftsgesellschaft mbB Hat die Wahl der Gesellschaftsform Auswirkungen auf den Versicherungsschutz ? - N E I N !!! Bereitstellung der vereinbarten Deckungssummen für den versicherten Schaden. keinen Einfluß auf den Versicherungsschutz des Versicherers, ob es sich beim Versicherungsnehmer um eine Personengesellschaft , Partnerschaftsgesellschaft mbB oder juristische Person handelt. Zukunft gestalten Partnerschaftsgesellschaft mbB Im Bundesland Saarland Nach § 7 Abs. 6 SAIG haften Partnerschaftsgesellschaften für Verbindlichkeiten aus Schäden wegen fehlerhafter Berufsausübung nur in Höhe ihres Gesellschaftsvermögens, wenn sie zu diesem Zweck eine Berufshaftpflicht-Versicherung, entsprechend § 7 Abs. 3 SAIG, abgeschlossen haben und den Namenszusatz „mit beschränkter Berufshaftung“ oder die Abkürzung „mbB“ oder eine andere allgemein verständliche Abkürzung dieser Bezeichnung führen. Zukunft gestalten Partnerschaftsgesellschaft mbB Im Bundesland Saarland Mindestversicherungssummen der Berufshaftpflicht-Versicherung gem. § 7 Abs. 6 i.v.m § 7 Abs. 3 SAIG EUR 1.500.000,-- für Personenschäden EUR 500.000,-- für sonstige Schäden ( Sach- und Vermögensschäden ) Die Leistungen des Versicherers für alle innerhalb eines Versicherungsjahres verursachten Schäden können auf den dreifachen Betrag der Mindestversicherungssummen begrenzt werden. Zukunft gestalten Partnerschaftsgesellschaft mbB Auslegung zum Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung nach dem Saarländischen Architekten- und Ingenieurkammergesetz ( SAIG ) Partneranzahl Deckungssummen Maximierung 2 EUR 1.500.000,-EUR 500.000,-- 3 - fach 3 s.o. 3 - fach 4 s.o. 3 – fach 5 s.o. 3 – fach Zukunft gestalten Partnerschaftsgesellschaft mbB Situation 1: Bisherige Partnerschaft ( GbR ) wandeln in eine PartGmbB um. Eine Berufshaftpflicht-Versicherung besteht. • Änderung der Versicherungsnehmereigenschaft. Wichtig: Einschluß der Restabwicklungen der GbR. Vereinbarung mit Versicherungsgesellschaft schliessen, daß für die eingegliederte PartGmbB die notwendigen Mindestversicherungssummen separat zur Verfügung stehen. Ansonsten besteht die Gefahr des Verlustes der Haftungsbeschränkung! Zukunft gestalten Partnerschaftsgesellschaft mbB Situation 2: Zwei oder mehrere freischaffende Architekten/ Ingenieure mit eigener Berufshaftpflichtversicherung gründen ein PartGmbB • grundsätzliche Empfehlung der Beendigung der eigenen Verträge und Vereinbarung eines neuen Vertrags für die PartGmbB • Grund: Trennung der evtl. Altansprüche und Auswirkung auf den neuen Partnerschaftsvertrag • evtl. kurzzeitige Überschneidung in Kauf nehmen Zukunft gestalten Partnerschaftsgesellschaft mbB … dann Haftungsbegrenzung für berufliche Fehler möglich ✓ Terminüberschreitungen ✓ Kostenüberschreitungen ✓ Deckungssummenüberschreitungen Zukunft gestalten Partnerschaftsgesellschaft mbB Verstoß Ereignistheorie Deckungssummenempfehlung mindestens: € 5.000.000,– Personenschäden € sonstige Schäden 500.000,– 3-fache Maximierung der DS 15% bis 20% der Baukosten Folgeschäden beachten Aus haftungsrechtlichen Gründen empfehlen wir die Umstellung von der Rechtsform der GbR in eine Partnerschaftsgesellschaft mbB Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Ihr Thomas Eberle Wolfgang OTT Freies Versicherungsbüro GmbH Stuttgarter Str. 36, 70469 Stuttgart 0711 - 89 66 57 - 0 0711 - 89 66 57 - 10 [email protected] www.artus-gruppe/ott
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