Die Rechtsform der Partnerschaftsgesellschaft mbB aus

Die Rechtsform der
Partnerschaftsgesellschaft mbB
aus versicherungsrechtlicher Sicht
Thomas Eberle
Wolfgang OTT Freies Versicherungsbüro GmbH
Stuttgarter Str. 36, 70469 Stuttgart
0711 - 89 66 57 - 0
0711 - 89 66 57 - 10
[email protected]
www.artus-gruppe/ott
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Partnerschaftsgesellschaft
mbB
Voraussetzungen für die Haftungsbegrenzung
der Partnerschaftsgesellschaft mbB
1. Die Firmierung muss den Zusatz „mit beschränkter
Berufshaftung“ oder die Abkürzung „mbB“ enthalten
2. Die Gesellschaft muss zu diesem Zweck eine vom Gesetz
vorgesehene Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen
haben
(je nach Bundesland kann die Regelung abweichen)
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Partnerschaftsgesellschaft
mbB
Hat die Wahl der Gesellschaftsform
Auswirkungen auf den Versicherungsschutz ?
-
N E I N !!!
Bereitstellung der vereinbarten Deckungssummen für den
versicherten Schaden.
keinen Einfluß auf den Versicherungsschutz des
Versicherers, ob es sich beim Versicherungsnehmer um
eine Personengesellschaft , Partnerschaftsgesellschaft mbB
oder juristische Person handelt.
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Partnerschaftsgesellschaft
mbB
Im Bundesland Saarland
Nach § 7 Abs. 6 SAIG haften Partnerschaftsgesellschaften für
Verbindlichkeiten aus Schäden wegen fehlerhafter Berufsausübung nur in
Höhe ihres Gesellschaftsvermögens, wenn sie zu diesem Zweck eine
Berufshaftpflicht-Versicherung, entsprechend § 7 Abs. 3 SAIG,
abgeschlossen haben und den Namenszusatz „mit beschränkter
Berufshaftung“ oder die Abkürzung „mbB“ oder eine andere allgemein
verständliche Abkürzung dieser Bezeichnung führen.
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Partnerschaftsgesellschaft
mbB
Im Bundesland Saarland
Mindestversicherungssummen der Berufshaftpflicht-Versicherung
gem. § 7 Abs. 6 i.v.m § 7 Abs. 3 SAIG
EUR 1.500.000,-- für Personenschäden
EUR 500.000,-- für sonstige Schäden ( Sach- und Vermögensschäden )
Die Leistungen des Versicherers für alle innerhalb eines Versicherungsjahres
verursachten Schäden können auf den dreifachen Betrag der
Mindestversicherungssummen begrenzt werden.
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Partnerschaftsgesellschaft
mbB
Auslegung zum Nachweis der
Berufshaftpflichtversicherung nach dem Saarländischen
Architekten- und Ingenieurkammergesetz ( SAIG )
Partneranzahl
Deckungssummen
Maximierung
2
EUR 1.500.000,-EUR 500.000,--
3 - fach
3
s.o.
3 - fach
4
s.o.
3 – fach
5
s.o.
3 – fach
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Partnerschaftsgesellschaft
mbB
Situation 1:
Bisherige Partnerschaft ( GbR ) wandeln in eine PartGmbB um.
Eine Berufshaftpflicht-Versicherung besteht.
• Änderung der Versicherungsnehmereigenschaft.
Wichtig:
Einschluß der Restabwicklungen der GbR.
Vereinbarung mit Versicherungsgesellschaft schliessen,
daß für die eingegliederte PartGmbB die notwendigen
Mindestversicherungssummen separat zur Verfügung stehen.
Ansonsten besteht die Gefahr des Verlustes der Haftungsbeschränkung!
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Partnerschaftsgesellschaft
mbB
Situation 2:
Zwei oder mehrere freischaffende Architekten/ Ingenieure mit
eigener Berufshaftpflichtversicherung gründen ein PartGmbB
• grundsätzliche Empfehlung der Beendigung der eigenen Verträge
und Vereinbarung eines neuen Vertrags für die PartGmbB
• Grund: Trennung der evtl. Altansprüche und Auswirkung auf
den neuen Partnerschaftsvertrag
• evtl. kurzzeitige Überschneidung in Kauf nehmen
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Partnerschaftsgesellschaft
mbB
… dann Haftungsbegrenzung für berufliche
Fehler möglich
✓ Terminüberschreitungen
✓ Kostenüberschreitungen
✓ Deckungssummenüberschreitungen
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Partnerschaftsgesellschaft
mbB
Verstoß Ereignistheorie
Deckungssummenempfehlung
mindestens:
€ 5.000.000,–
Personenschäden
€
sonstige Schäden
500.000,–
3-fache Maximierung der DS
15% bis 20% der Baukosten
Folgeschäden beachten
Aus haftungsrechtlichen Gründen
empfehlen wir die Umstellung von
der Rechtsform der GbR in eine
Partnerschaftsgesellschaft mbB
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Ihr Thomas Eberle
Wolfgang OTT Freies Versicherungsbüro GmbH
Stuttgarter Str. 36, 70469 Stuttgart
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