Alexander Grimm Frankfurt am Main (Kaufanbietender) Wichtiger Hinweis für alle Depotbanken, deren Kunden Genussscheine mit der WKN 812722 / ISIN DE0008127226 im Bestand hatten Der Genussschein mit der WKN 812722 / ISIN DE0008127226 befindet sich nicht mehr in den Depots der Kunden, sondern wurde am 30.06.2011 gegen Zahlung von 0 % des Nominalwertes (Wertlosausbuchung) ausgebucht. Durch Annahme des Angebots kann der damalige Genussscheininhaber einen deutlich höheren Rückfluss als den vom Emittenten am 30.06.2011 gezahlten Rückzahlungsbetrag von 0 % des Nominalwertes aus diesen Genussscheinen erhalten. Dieses Angebot ist somit für die damaligen Inhaber der Genussscheine von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung und sollte den damaligen Inhabern der Genussscheine mit der WKN 812722 / ISIN DE0008127226 zu Kenntnis gebracht werden. Freiwilliges öffentliches Kaufangebot an die damaligen Inhaber der von der Westfälische Hypothekenbank AG, Dortmund (zwischenzeitlich durch Verschmelzung auf die Deutsche Pfandbriefbank AG (pbb) übergegangen) begebenen Genussscheine mit der WKN 812722 / ISIN DE0008127226 zum Erwerb ihrer Ansprüche aus den Genussscheinen gegen Zahlung einer Gegenleistung in Geld in Höhe von 76,00 Euro je Genussschein im Nennbetrag von 1.000,00 Euro. 1. Angebot Der Kaufanbietende bietet hiermit den damaligen Genussscheininhabern an, sämtliche über die am 30.06.2011 erfolgte Null-Zahlung (Wertlosausbuchung) hinausgehenden Ansprüche aus den Genussscheinen zu einem Preis in Höhe von 76,00 Euro je Genussschein im Nennbetrag von 1.000,00 Euro zu erwerben. Dieses Angebot richtet sich nur an solche Genussscheininhaber, die Ansprüche aus den von ihnen gehaltenen Genussscheinen WKN 812722 / ISIN DE0008127226 (noch) nicht geltend gemacht haben. Das Angebot ist auf einen Gesamtnennbetrag in Höhe von 500.000,00 Euro nominal begrenzt. Sollten mehr Ansprüche aus Genussscheinen zum Kauf eingereicht werden, erfolgt die Annahme in der Reihenfolge des Eingangs der Annahme- und Abtretungserklärungen. Das öffentliche Kaufangebot sowie die auf dieser Basis abgeschlossenen Kauf- und Abtretungsverträge unterliegen deutschem Recht. Dieses Angebot richtet sich nicht an Genussscheininhaber in einer Jurisdiktion, in der dieses Angebot gegen die dort geltenden Gesetze verstößt. Die Frist („Annahmefrist“), innerhalb derer eine Annahme erfolgen kann, läuft bis zum 30.11.2016. 2. Durchführung des Angebots 2.1. Annahme- und Abtretungserklärung Genussscheininhaber, die dieses Angebot annehmen wollen, sollen Ihre Annahme innerhalb der Annahmefrist schriftlich gegenüber dem Kaufanbietenden erklären. Die Annahme des Kaufangebots wird mit postalischem Zugang oder Zugang per Fax a) der Annahme- und Abtretungserklärung sowie b) der Einlösungs- oder Ausbuchungsbestätigung (Wertlosausbuchung), die sie von Ihrer Depotbank erhalten haben, bei dem Kaufanbietenden wirksam. Mit der Annahme des Angebots tritt der Genussscheininhaber zugleich sämtliche über die bei Fälligkeit des Rückzahlungsanspruchs am 30.06.2011 erfolgte Rückzahlung von 0 % des Nennbetrages (Wertlosausbuchung) hinausgehenden Ansprüche aus den Genussscheinen an den Kaufanbietenden ab. Die Genussscheininhaber erklären mit der Annahme, dass die eingereichten Ansprüche aus den Genussscheinen zum Zeitpunkt der Abtretung in ihrem alleinigen Eigentum stehen, nicht zuvor abgetreten wurden und frei von Rechten Dritter sind. Erst mit der Kaufpreiszahlung nimmt der Kaufanbietende die Abtretung an. Die Überweisung des Kaufpreises hat binnen einer Woche auf ein Konto des annehmenden Genussscheininhabers zu erfolgen. Im Fall einer Überannahme des Angebotes wird der Kaufanbietende den zuletzt einreichenden Genussscheininhabern das Nicht-Zustandekommen des Vertrages unverzüglich mitteilen. Der Kaufanbietende behält sich jedoch vor, weitere oder alle angebotene Ansprüche aus Genussscheinen zu erwerben. Mit Annahme des Angebots erklärt der Genussscheininhaber hierzu sein Einverständnis. 2.2. Kosten der Annahme und steuerlicher Hinweis Etwaige mit der Annahme dieses Angebots entstehenden Kosten sind von den betreffenden Genussscheininhabern selbst zu tragen. Die steuerliche Behandlung des Veräußerungsvorgangs bei den Genussscheininhabern hängt von den jeweiligen individuellen steuerlichen Verhältnissen des jeweiligen Genussscheininhabers ab. 3. Rückfragen und Kontakt Rückfragen richten Sie bitte vorzugsweise per Email an: Alexander Grimm Brückenstr. 94 60594 Frankfurt am Main Telefon: 0176 84007676 Telefax: 069 928 94407 E-Mail: [email protected] Internet: www.ka-gs.de Frankfurt am Main, im Oktober 2016 Alexander Grimm Bitte senden Sie das nachstehende Formular zur Annahme des Angebots direkt an den Kaufanbietenden! Alexander Grimm Brückenstr. 94 60594 Frankfurt am Main Telefax: 069 928 94407 Annahme- und Abtretungserklärung ________________________________ (Name, Anschrift, Emailadresse) - Zedent - zwischen und Alexander Grimm, Brückenstr. 94, 60594 Frankfurt am Main - Zessionar wird folgende Vereinbarung über die Abtretung von Ansprüchen aus Genussscheinen nach Maßgabe der Bedingungen des öffentlichen Kaufangebotes des Zessionars geschlossen: 1. Vorbemerkung: Die Deutsche Pfandbriefbank AG hat ihre Genussscheine der WKN 812722 / ISIN DE0008127226 am 30.06.2011 - nach einer mehrmaligen Teilnahme am Verlust - zu 0 % des Nennbetrages zurückgezahlt (Wertlosausbuchung). Die Höhe der Verlustteilnahme ist strittig. Eine höchstrichterliche Entscheidung liegt hierzu bislang nicht vor. 2. Der Zedent nimmt das im Bundesanzeiger veröffentliche Kaufangebot des Zessionars an und tritt bezüglich der von ihm bei Fälligkeit des Rückzahlungsanspruchs am 30.06.2011 gehaltenen Genussscheine der WKN 812722 / ISIN DE0008127226 im Nominalwert von _________,00 Euro sämtliche über die bei Fälligkeit des Rückzahlungsanspruchs zu 0 % des Nominalvolumens hinausgehenden Ansprüche an den Zessionar ab. Der Zedent versichert, dass über die bei Fälligkeit des Rückzahlungsanspruchs am 30.06.2011 erfolgte Ausbuchung zu 0 % des Nennbetrages (Wertlosausbuchung) hinausgehende Ansprüche aus den von ihm gehaltenen und nachstehend an den Zessionar abgetretenen Genussscheinen (noch) nicht geltend gemacht wurden. Er wird dem Zessionar zum Zweck der Rechtsverfolgung eine Einlösungs-/ Ausbuchungsbescheinigung (Wertlosausbuchung) seiner Depotbank vorlegen, die seine Genussscheingläubigerschaft zum Zeitpunkt der Ausbuchung belegt, sowie erforderlichenfalls Kauf- oder andere Bestätigungen seiner Depotbank. 3. Der Zessionar nimmt die Abtretung durch Überweisung einer Gegenleistung in Geld in Höhe von 76,00 Euro je Genussschein im Nennbetrag von ehemals 1.000 Euro an. Die Überweisung soll binnen einer Woche erfolgen auf das Konto: Kontoinhaber Kreditinstitut BIC IBAN ____________________ ____________________ ____________________ ____________________ ___________________________________ Datum, Ort, Unterschrift (Zedent) ___________________________________ Datum, Ort, Unterschrift (Zessionar)
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