Kaufangebot zu Westfälische Hypothekenbank AG, Dortmund

Alexander Grimm
Frankfurt am Main
(Kaufanbietender)
Wichtiger Hinweis für alle Depotbanken, deren Kunden Genussscheine mit der
WKN 812722 / ISIN DE0008127226 im Bestand hatten
Der Genussschein mit der WKN 812722 / ISIN DE0008127226 befindet sich nicht mehr in den
Depots der Kunden, sondern wurde am 30.06.2011 gegen Zahlung von 0 % des Nominalwertes
(Wertlosausbuchung) ausgebucht. Durch Annahme des Angebots kann der damalige
Genussscheininhaber einen deutlich höheren Rückfluss als den vom Emittenten am 30.06.2011
gezahlten Rückzahlungsbetrag von 0 % des Nominalwertes aus diesen Genussscheinen erhalten.
Dieses Angebot ist somit für die damaligen Inhaber der Genussscheine von erheblicher
wirtschaftlicher Bedeutung und sollte den damaligen Inhabern der Genussscheine mit der WKN
812722 / ISIN DE0008127226 zu Kenntnis gebracht werden.
Freiwilliges öffentliches Kaufangebot
an die damaligen Inhaber der von der
Westfälische Hypothekenbank AG, Dortmund
(zwischenzeitlich durch Verschmelzung auf die Deutsche Pfandbriefbank AG (pbb) übergegangen)
begebenen Genussscheine mit der
WKN 812722 / ISIN DE0008127226
zum Erwerb ihrer Ansprüche aus den Genussscheinen gegen Zahlung einer Gegenleistung in Geld
in Höhe von 76,00 Euro je Genussschein im Nennbetrag von 1.000,00 Euro.
1. Angebot
Der Kaufanbietende bietet hiermit den damaligen Genussscheininhabern an, sämtliche über die am
30.06.2011 erfolgte Null-Zahlung (Wertlosausbuchung) hinausgehenden Ansprüche aus den
Genussscheinen zu einem Preis in Höhe von 76,00 Euro je Genussschein im Nennbetrag von
1.000,00 Euro zu erwerben.
Dieses Angebot richtet sich nur an solche Genussscheininhaber, die Ansprüche aus den von ihnen
gehaltenen Genussscheinen WKN 812722 / ISIN DE0008127226 (noch) nicht geltend gemacht
haben.
Das Angebot ist auf einen Gesamtnennbetrag in Höhe von 500.000,00 Euro nominal begrenzt.
Sollten mehr Ansprüche aus Genussscheinen zum Kauf eingereicht werden, erfolgt die Annahme in
der Reihenfolge des Eingangs der Annahme- und Abtretungserklärungen. Das öffentliche
Kaufangebot sowie die auf dieser Basis abgeschlossenen Kauf- und Abtretungsverträge unterliegen
deutschem Recht. Dieses Angebot richtet sich nicht an Genussscheininhaber in einer Jurisdiktion, in
der dieses Angebot gegen die dort geltenden Gesetze verstößt. Die Frist („Annahmefrist“),
innerhalb derer eine Annahme erfolgen kann, läuft bis zum 30.11.2016.
2. Durchführung des Angebots
2.1. Annahme- und Abtretungserklärung
Genussscheininhaber, die dieses Angebot annehmen wollen, sollen Ihre Annahme innerhalb der
Annahmefrist schriftlich gegenüber dem Kaufanbietenden erklären. Die Annahme des Kaufangebots
wird mit postalischem Zugang oder Zugang per Fax
a) der Annahme- und Abtretungserklärung
sowie
b) der Einlösungs- oder Ausbuchungsbestätigung (Wertlosausbuchung), die sie von Ihrer
Depotbank erhalten haben,
bei dem Kaufanbietenden wirksam.
Mit der Annahme des Angebots tritt der Genussscheininhaber zugleich sämtliche über die bei
Fälligkeit des Rückzahlungsanspruchs am 30.06.2011 erfolgte Rückzahlung von 0 % des
Nennbetrages (Wertlosausbuchung) hinausgehenden Ansprüche aus den Genussscheinen an den
Kaufanbietenden ab. Die Genussscheininhaber erklären mit der Annahme, dass die eingereichten
Ansprüche aus den Genussscheinen zum Zeitpunkt der Abtretung in ihrem alleinigen Eigentum
stehen, nicht zuvor abgetreten wurden und frei von Rechten Dritter sind.
Erst mit der Kaufpreiszahlung nimmt der Kaufanbietende die Abtretung an. Die Überweisung des
Kaufpreises hat binnen einer Woche auf ein Konto des annehmenden Genussscheininhabers zu
erfolgen.
Im Fall einer Überannahme des Angebotes wird der Kaufanbietende den zuletzt einreichenden
Genussscheininhabern das Nicht-Zustandekommen des Vertrages unverzüglich mitteilen. Der
Kaufanbietende behält sich jedoch vor, weitere oder alle angebotene Ansprüche aus
Genussscheinen zu erwerben. Mit Annahme des Angebots erklärt der Genussscheininhaber hierzu
sein Einverständnis.
2.2. Kosten der Annahme und steuerlicher Hinweis
Etwaige mit der Annahme dieses Angebots entstehenden Kosten sind von den betreffenden
Genussscheininhabern selbst zu tragen. Die steuerliche Behandlung des Veräußerungsvorgangs bei
den Genussscheininhabern hängt von den jeweiligen individuellen steuerlichen Verhältnissen des
jeweiligen Genussscheininhabers ab.
3. Rückfragen und Kontakt
Rückfragen richten Sie bitte vorzugsweise per Email an:
Alexander Grimm
Brückenstr. 94
60594 Frankfurt am Main
Telefon:
0176 84007676
Telefax:
069 928 94407
E-Mail:
[email protected]
Internet:
www.ka-gs.de
Frankfurt am Main, im Oktober 2016
Alexander Grimm
Bitte senden Sie das nachstehende Formular zur Annahme des Angebots direkt an den
Kaufanbietenden!
Alexander Grimm
Brückenstr. 94
60594 Frankfurt am Main
Telefax: 069 928 94407
Annahme- und Abtretungserklärung
________________________________
(Name, Anschrift, Emailadresse)
- Zedent -
zwischen
und
Alexander Grimm, Brückenstr. 94, 60594 Frankfurt am Main
- Zessionar wird folgende Vereinbarung über die
Abtretung von Ansprüchen aus Genussscheinen
nach Maßgabe der Bedingungen des öffentlichen Kaufangebotes des Zessionars geschlossen:
1. Vorbemerkung: Die Deutsche Pfandbriefbank AG hat ihre Genussscheine der WKN 812722 /
ISIN DE0008127226 am 30.06.2011 - nach einer mehrmaligen Teilnahme am Verlust - zu 0 % des
Nennbetrages zurückgezahlt (Wertlosausbuchung). Die Höhe der Verlustteilnahme ist strittig. Eine
höchstrichterliche Entscheidung liegt hierzu bislang nicht vor.
2. Der Zedent nimmt das im Bundesanzeiger veröffentliche Kaufangebot des Zessionars an und
tritt bezüglich der von ihm bei Fälligkeit des Rückzahlungsanspruchs am 30.06.2011 gehaltenen
Genussscheine der WKN 812722 / ISIN DE0008127226 im Nominalwert von _________,00 Euro
sämtliche über die bei Fälligkeit des Rückzahlungsanspruchs zu 0 % des Nominalvolumens
hinausgehenden Ansprüche an den Zessionar ab. Der Zedent versichert, dass über die bei Fälligkeit
des Rückzahlungsanspruchs am 30.06.2011 erfolgte Ausbuchung zu 0 % des Nennbetrages
(Wertlosausbuchung) hinausgehende Ansprüche aus den von ihm gehaltenen und nachstehend an
den Zessionar abgetretenen Genussscheinen (noch) nicht geltend gemacht wurden. Er wird dem
Zessionar zum Zweck der Rechtsverfolgung eine Einlösungs-/ Ausbuchungsbescheinigung
(Wertlosausbuchung) seiner Depotbank vorlegen, die seine Genussscheingläubigerschaft zum
Zeitpunkt der Ausbuchung belegt, sowie erforderlichenfalls Kauf- oder andere Bestätigungen seiner
Depotbank.
3. Der Zessionar nimmt die Abtretung durch Überweisung einer Gegenleistung in Geld in Höhe von
76,00 Euro je Genussschein im Nennbetrag von ehemals 1.000 Euro an. Die Überweisung soll
binnen einer Woche erfolgen auf das Konto:
Kontoinhaber
Kreditinstitut
BIC
IBAN
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Datum, Ort, Unterschrift (Zedent)
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Datum, Ort, Unterschrift (Zessionar)