Stellungnahme Schottergrube (PDF 2.2 MB)

Die GRÜNEN Bezirk Gänserndorf
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Hauptstr.
3
9, 2230 Gänserndorf
An das
Amt der Nö Landesregierung
Abteilung Umwelt- und Energierecht
Dipl. lng. Thomas Gerersdorfer
[email protected]
Neue Herrengasse, !-{aus 16
3109 St. Fölten
Gänserndorf, am 12.10.2076
Betreff: Stellungnahme zum UVP Verfahren RU4-U-737
-
Erweiterung Kiesgewinnung und
Bodenaushubdeponie Gstössrieden
Sehr geehrte Damen und Herren!
Hiermit geben die GRÜNEN des Bezirk Gänserndorf als direkt Betroffene fristgerecht folgende
Stellungnahme gem. §9 Abs 5 UVP G 2000 ab:
ln den Unterlagen zum taufenden UVP Verfahren sind zwar einige Abstände zum Siedlungsgebiet
aufgetistet, allerdings ist diese Aufzählung nicht vollständig:
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wird nicht bewertet, obwohl es an das Siedlungsgebiet
Schönkirchen angrenzt und sich in unmittelbarer Nähe zu bestehenden und geplanten
Gruben befindet.
Auch die Anrainer Gänserndorf Süds werden von den Auswirkungen der geplanten
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vor allem in verkehrstechnischer Sicht - direkt betroffen sein. Gänserndorf
ist somit nicht nur mit dem berechneten Abstand im Osten betroffen.
Die Zunahme des Schwerverkehrs wird vor allem über die bereits mehr als ausgelasteten
Das Kieslingviertel in Strasshof
Erweiterung
-
Straßen Deutsch-Wagrams geführt. Ohne Umfahrung für DeutschWagram kann dieses
Projekt aus verkehrstechnischer Sicht nur abgelehnt werden.
Die Wohnqualität sämtlicher Anrainer wird entschieden beeinflusst. Aktuell werden in diesem
Gebiet Windräder ausgetauscht, OMV-Bohrungen gemacht, eine KV-Leitung neu errichtet und
nun sollen weitere Schottergruben entstehen. ln einer ebenen Landschaft wie dieser, stellen
diese Veränderungen massive Eingriffe ins Gesamtbild dar. Da das Projekt bis ins Jahr 2040
geplant wird, sollte in dieser UVP auf sämtliche geplanten Vorhaben eingegangen werden.
Die Gemeinden Schönkirchen und Gänserndorf werden gem. NÖ Fremdenverkehrs-ROP 1975,
LGBI.SOOO/27-O als Eignungsstandort geführt. Auf Auswirkungen auf diese Bewertung
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Hauptstr.39, 2230 Gänserndorf
wird in den vorliegenden Unterlagen nicht eingegangen. Aktuell bewirbt sich die Region
immerhin um die Landesausstellung 2021,.
Wir ersuchen um Aufk!ärung, wie mit der rekultivierten Bodenaushubdeponie das Gelände
wieder auf das ursprüngliche Niveau angehoben wird, wenn die Menge der abgebauten
Rohstoffe nicht der Menge der wieder zugeführten entspricht.
Durch die Nähe zum Wohngebiet ist eine Beibehaltung der bisherigen Arbeitszeiten nicht zu
befürworten. Auch wenn geplant ist, von 5:00 bis 6:00 die Tätigkeiten auf die Be- und Entladung
wartender LKW zu beschränken, muss doch auf die Lärmbeeinträchtigung bei diesen Tätigkeiten
hingewiesen werden. Da für diesen Zeitraum auch die Erhöhung der Spitzenstunde von 8 auf 25
LKW geplant ist, ist mit erheblichem Lärm zu rechnen. Leere Schotter-LKW, die zur Beladung
fahren erzeugen weit mehr Lärm als beladene. Mit LKW Verkehr ist bereits vor 5:00 zu rechnen,
da sie ab 5:00 be- und entladen werden sollen. Wir ersuchen dringend den Arbeitsbeginn von
5:00 auf 6:00 zu verschieben und in der ersten Arbeitsstunde auf das Warnsignal beim
Zurückschieben zu verzichten, da sich die aktuell geplanten Gruben in direkter Nähe zum
Wohngebiet befinden.
Die Feststellung,,Es versteht sich aus wirtschaftlichen Gründen von selbst, dass nur das geschulte
Personal die Arbeitsgeräte ruckfrei lenkt, beschleunigt und abbremst, den Reifendruck, die
Hydraulik. etc. kontrolliert und die Ruhepausen einhält" schließt den arbeitsrechtlichen Schutz
ungelernten Personals aus und ist richtig zustellen'
ist zu erwarten, dass das Verkehrsaufkommen durch das beantragte Projekt - entgegen der
Aussage in den Unterlagen - erheblich gesteigert wird. Laut bisherigem Konsens dürfen vom
Standort pro Stunde maximal 10 LKW wegfahren und maximal 10 LKW retour fahren, und zwar
jeweils 8 LKW über die Trasse 1., ein LKW über die Trasse 2 und ein LKW über die Trasse 3.
Zukünftig sollen vom Standort (Zu- und Abfahrten jeweils hinsichtlich aller
Trassen zusammengerechnet) pro Stunde maximal 25 LKW wegfahren und 25
LKW retour fahren. Das lst 2,5 Mal mehr als derzeit. Der vermehrte LKW Verkehr von 20 auf 50
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Fahrten muss in die Auswirkungen einberechnet werden.
Die berechneten Mehrfahrten bei den Transporten gehen zu Lasten der Bevölkerung und des
Klimas. Die Erweiterung der Schottergruben kann nicht ohne verpflichtende Bahntransporte
erfolgen, da dies dem Unionsrecht, dem Völkerrecht und nicht zuletzt auch dem österreichischen
Klimaschutzgesetz widersprechen würde. Der verpflichtende Bahnanteil von 4O%o muss nicht
nur beibehalten, sondern erhöht werden
Sämttiche Verkehrsberechnungen müssen den tatsächlichen Gegebenheiten angepasst werden.
Die Verkehrsfreigabe des Abschnitts West der 58 wurde - da das UVP-Verfahren noch läuft bereits mehrfach verschoben, trotzdem beziehen sich sämtliche verkehrstechnischen
Berechnungen auf diese Schnellstraße. Ebenso müssen P!äne die L 3025 betreffend, den
Straßenumverlegungsplänen, die in den Betriebszeitraum fallen, angepasst werden. Vor allem
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die durch die Grubenerweiterung bedingte Schwerverkehrszunahme erfordert einen
verkehrstechnischen Maßnahmenkatalog für die Baustellenphase der L 3025.
,,Durch eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf der Zufahrtsstraße wird eine maximal
mögliche Lärmreduktion erreicht." Auf welche Geschwindigkeit soll auf welchen Trassen
reduziert werden um den Lärmpegel niedrig zu halten? Wie hoch wird die maximale
Lärmbelastung für die Anrainer ausfallen?
,,Die Trink- und Nutzwasserversorgung bzw. Abwasserentsorgung für Personal und Betrieb
erfolgt mit der vorhandenen lnfrastruktur im Abbaufeld ,, BVUS 1". Durch die Erweiterung des
Projekts werden neue mechanisch stabilisierte Fahrwege errichtet, die mit Nutzwasser
befeuchtet werden sollen." Nach welchen Kriterien wird festgelegt, wann eine Befeuchtung
notwendig ist und wird die vorhandene lnfrastruktur für den erhöhten Bedarf ausreichen?
,,Die Problematik
limitierter Bodenwasservorräte wird auf den gegenständlichen
Böden dadurch verstärkt, dass dieser Landschaftsraum zu den trockenen bis sehr
trockenen Regionen Österreichs gehört." Trotzdem wird der Nassabbau befürwortet. Um die
Verdunstung so gering wie möglich zu halten, ist grundsätzlich darauf zu achten, dass die offenen
Wasserflächen so gering wie möglich gehalten werden. Wir ersuchen die Behörde um exakte
Größenangaben der Wasserflächen, die während des Nassabbaus offen liegen dürfen ohne den
Grundwasserspiegel nachhaltig negativ zu beeinflussen.
Sollten negative Auswirkungen auf das Grundwasser nachgewiesen werden, muss auch ein
exakter Maßnahmenplan definiert werden.
Mit freundlichen Grüßen
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Amrita Enzinger
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Abgeordnete zum
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Margot Linke
Vizebürgermeisterin
Gänserndorf
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Dl Dr. Bettina Bergauer
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