Die GRÜNEN Bezirk Gänserndorf ffi ffi Hauptstr. 3 9, 2230 Gänserndorf An das Amt der Nö Landesregierung Abteilung Umwelt- und Energierecht Dipl. lng. Thomas Gerersdorfer [email protected] Neue Herrengasse, !-{aus 16 3109 St. Fölten Gänserndorf, am 12.10.2076 Betreff: Stellungnahme zum UVP Verfahren RU4-U-737 - Erweiterung Kiesgewinnung und Bodenaushubdeponie Gstössrieden Sehr geehrte Damen und Herren! Hiermit geben die GRÜNEN des Bezirk Gänserndorf als direkt Betroffene fristgerecht folgende Stellungnahme gem. §9 Abs 5 UVP G 2000 ab: ln den Unterlagen zum taufenden UVP Verfahren sind zwar einige Abstände zum Siedlungsgebiet aufgetistet, allerdings ist diese Aufzählung nicht vollständig: o o wird nicht bewertet, obwohl es an das Siedlungsgebiet Schönkirchen angrenzt und sich in unmittelbarer Nähe zu bestehenden und geplanten Gruben befindet. Auch die Anrainer Gänserndorf Süds werden von den Auswirkungen der geplanten o vor allem in verkehrstechnischer Sicht - direkt betroffen sein. Gänserndorf ist somit nicht nur mit dem berechneten Abstand im Osten betroffen. Die Zunahme des Schwerverkehrs wird vor allem über die bereits mehr als ausgelasteten Das Kieslingviertel in Strasshof Erweiterung - Straßen Deutsch-Wagrams geführt. Ohne Umfahrung für DeutschWagram kann dieses Projekt aus verkehrstechnischer Sicht nur abgelehnt werden. Die Wohnqualität sämtlicher Anrainer wird entschieden beeinflusst. Aktuell werden in diesem Gebiet Windräder ausgetauscht, OMV-Bohrungen gemacht, eine KV-Leitung neu errichtet und nun sollen weitere Schottergruben entstehen. ln einer ebenen Landschaft wie dieser, stellen diese Veränderungen massive Eingriffe ins Gesamtbild dar. Da das Projekt bis ins Jahr 2040 geplant wird, sollte in dieser UVP auf sämtliche geplanten Vorhaben eingegangen werden. Die Gemeinden Schönkirchen und Gänserndorf werden gem. NÖ Fremdenverkehrs-ROP 1975, LGBI.SOOO/27-O als Eignungsstandort geführt. Auf Auswirkungen auf diese Bewertung Die GRÜNEN Bezirk Gänserndorf w ü Hauptstr.39, 2230 Gänserndorf wird in den vorliegenden Unterlagen nicht eingegangen. Aktuell bewirbt sich die Region immerhin um die Landesausstellung 2021,. Wir ersuchen um Aufk!ärung, wie mit der rekultivierten Bodenaushubdeponie das Gelände wieder auf das ursprüngliche Niveau angehoben wird, wenn die Menge der abgebauten Rohstoffe nicht der Menge der wieder zugeführten entspricht. Durch die Nähe zum Wohngebiet ist eine Beibehaltung der bisherigen Arbeitszeiten nicht zu befürworten. Auch wenn geplant ist, von 5:00 bis 6:00 die Tätigkeiten auf die Be- und Entladung wartender LKW zu beschränken, muss doch auf die Lärmbeeinträchtigung bei diesen Tätigkeiten hingewiesen werden. Da für diesen Zeitraum auch die Erhöhung der Spitzenstunde von 8 auf 25 LKW geplant ist, ist mit erheblichem Lärm zu rechnen. Leere Schotter-LKW, die zur Beladung fahren erzeugen weit mehr Lärm als beladene. Mit LKW Verkehr ist bereits vor 5:00 zu rechnen, da sie ab 5:00 be- und entladen werden sollen. Wir ersuchen dringend den Arbeitsbeginn von 5:00 auf 6:00 zu verschieben und in der ersten Arbeitsstunde auf das Warnsignal beim Zurückschieben zu verzichten, da sich die aktuell geplanten Gruben in direkter Nähe zum Wohngebiet befinden. Die Feststellung,,Es versteht sich aus wirtschaftlichen Gründen von selbst, dass nur das geschulte Personal die Arbeitsgeräte ruckfrei lenkt, beschleunigt und abbremst, den Reifendruck, die Hydraulik. etc. kontrolliert und die Ruhepausen einhält" schließt den arbeitsrechtlichen Schutz ungelernten Personals aus und ist richtig zustellen' ist zu erwarten, dass das Verkehrsaufkommen durch das beantragte Projekt - entgegen der Aussage in den Unterlagen - erheblich gesteigert wird. Laut bisherigem Konsens dürfen vom Standort pro Stunde maximal 10 LKW wegfahren und maximal 10 LKW retour fahren, und zwar jeweils 8 LKW über die Trasse 1., ein LKW über die Trasse 2 und ein LKW über die Trasse 3. Zukünftig sollen vom Standort (Zu- und Abfahrten jeweils hinsichtlich aller Trassen zusammengerechnet) pro Stunde maximal 25 LKW wegfahren und 25 LKW retour fahren. Das lst 2,5 Mal mehr als derzeit. Der vermehrte LKW Verkehr von 20 auf 50 Es Fahrten muss in die Auswirkungen einberechnet werden. Die berechneten Mehrfahrten bei den Transporten gehen zu Lasten der Bevölkerung und des Klimas. Die Erweiterung der Schottergruben kann nicht ohne verpflichtende Bahntransporte erfolgen, da dies dem Unionsrecht, dem Völkerrecht und nicht zuletzt auch dem österreichischen Klimaschutzgesetz widersprechen würde. Der verpflichtende Bahnanteil von 4O%o muss nicht nur beibehalten, sondern erhöht werden Sämttiche Verkehrsberechnungen müssen den tatsächlichen Gegebenheiten angepasst werden. Die Verkehrsfreigabe des Abschnitts West der 58 wurde - da das UVP-Verfahren noch läuft bereits mehrfach verschoben, trotzdem beziehen sich sämtliche verkehrstechnischen Berechnungen auf diese Schnellstraße. Ebenso müssen P!äne die L 3025 betreffend, den Straßenumverlegungsplänen, die in den Betriebszeitraum fallen, angepasst werden. Vor allem Die GRÜNEN Bezirk Gänserndorf Ha uptstr. 39, 2230 Gänserndorf die durch die Grubenerweiterung bedingte Schwerverkehrszunahme erfordert einen verkehrstechnischen Maßnahmenkatalog für die Baustellenphase der L 3025. ,,Durch eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf der Zufahrtsstraße wird eine maximal mögliche Lärmreduktion erreicht." Auf welche Geschwindigkeit soll auf welchen Trassen reduziert werden um den Lärmpegel niedrig zu halten? Wie hoch wird die maximale Lärmbelastung für die Anrainer ausfallen? ,,Die Trink- und Nutzwasserversorgung bzw. Abwasserentsorgung für Personal und Betrieb erfolgt mit der vorhandenen lnfrastruktur im Abbaufeld ,, BVUS 1". Durch die Erweiterung des Projekts werden neue mechanisch stabilisierte Fahrwege errichtet, die mit Nutzwasser befeuchtet werden sollen." Nach welchen Kriterien wird festgelegt, wann eine Befeuchtung notwendig ist und wird die vorhandene lnfrastruktur für den erhöhten Bedarf ausreichen? ,,Die Problematik limitierter Bodenwasservorräte wird auf den gegenständlichen Böden dadurch verstärkt, dass dieser Landschaftsraum zu den trockenen bis sehr trockenen Regionen Österreichs gehört." Trotzdem wird der Nassabbau befürwortet. Um die Verdunstung so gering wie möglich zu halten, ist grundsätzlich darauf zu achten, dass die offenen Wasserflächen so gering wie möglich gehalten werden. Wir ersuchen die Behörde um exakte Größenangaben der Wasserflächen, die während des Nassabbaus offen liegen dürfen ohne den Grundwasserspiegel nachhaltig negativ zu beeinflussen. Sollten negative Auswirkungen auf das Grundwasser nachgewiesen werden, muss auch ein exakter Maßnahmenplan definiert werden. Mit freundlichen Grüßen n-,tt' ihmrt*wy/s I ; t .,t -7 t\ ,,/^\ .r' (,il Amrita Enzinger Beate Kainz Bezi rksvera ntwortliche & Fraktionsvorsitzende Abgeordnete zum NÖ Landtag ,{*g,t** i Margot Linke Vizebürgermeisterin Gänserndorf W^ß*ry* Dl Dr. Bettina Bergauer 6E dL*,w^> ,lmfkn_
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