Vergabeunterlagen der Vergabe 16E1008

Die Oberste Baubehörde im Bayer. Staatsministerium des Innern, für
Bau und Verkehr informiert die Wirtschaftsteilnehmer:
Achtung:
ANGEBOTSABGABE
zu dieser Ausschreibung
NUR ELEKTRONISCH
möglich !
Bei dieser Ausschreibung handelt es sich um eine europaweite
Ausschreibung, die Angebotsabgabe ist daher nur elektronisch über
die Vergabeplattform www.vergabe.bayern.de möglich.
Beachten Sie hierzu die Festlegung zur Art der
Abgabe des Angebotes im beiliegenden Aufforderungsschreiben zur Angebotsabgabe.
Für Fragen hierzu steht Ihnen gerne auch unsere Hotline für Firmen ([email protected]) sowie die Oberste Baubehörde ([email protected]) zur Verfügung.
Staatsbauverwaltung April 2016
Die Oberste Baubehörde im Bayer. Staatsministerium des Innern informiert:
Hinweise für Bieter
- Präqualifikation für Bauunternehmen Seit 2006 haben Bauunternehmen die Möglichkeit, sich auftragsunabhängig zu präqualifizieren.
Die VOB 2012 betont die Bedeutung des Präqualifikationsverfahrens als Regelfall beim
Nachweis der Eignung. Dies kommt u. a. auch dadurch zum Ausdruck, dass die zum Nachweis
der Eignung vorzulegenden Erklärungen deckungsgleich sind mit denen, die im Rahmen des
Präqualifikationsverfahrens vorzulegen sind. Die Möglichkeit, die Eignung über Einzelnachweise
nachzuweisen, wird allerdings beibehalten und dahingehend vereinfacht, dass zunächst auch
Eigenerklärungen im Formblatt 124 ausreichend sind. Diese Eigenerklärungen sind von den
Bietern durch Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
Bei Vergaben der Staatsbauverwaltung sind im Verfahren der Beschränkten Ausschreibung ohne
öffentlichen Teilnahmewettbewerb (§ 3 Nr. 3 Abs. 1 VOB/A) und im Verfahren der Freihändigen
Vergabe (§ 3 Nr. 4 VOB/A) grundsätzlich nur Unternehmen zur Abgabe eines Angebots
aufzufordern, die ihre Eignung durch eine Eintragung in die Liste der präqualifizierten
Unternehmen nachgewiesen haben. Lediglich wenn in der Liste präqualifizierter
Bauunternehmen nicht genügend geeignete Unternehmen enthalten sind, um einen
ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, werden in diesen Vergabeverfahren auch nicht
präqualifizierte Unternehmen zur Abgabe eines Angebots aufgefordert.
Die Präqualifikation dient dem Ziel, Aufwand und Kosten bei der Durchführung von Vergaben
auch für Sie zu minimieren. Ihre Einführung beruht auf einem Vorschlag der Bauwirtschaft. Auch
können bei ausreichender Unternehmensbeteiligung an diesem Verfahren illegale Praktiken in
der Bauwirtschaft besser vermieden und damit „ehrliche“ Unternehmen geschützt werden. Das
Verfahren dient wegen der abgestimmten, für alle Präqualifizierungsstellen verbindlichen
Prüfmaßstäbe für die Eignung und Zuverlässigkeit der Chancengleichheit gerade in
Beschränkten Ausschreibungen und Freihändigen Vergaben. Zudem gewährleistet es
Transparenz bei der Eignungs- und Zuverlässigkeitsprüfung. Selbstverständlich können Sie die
Präqualifikation auch bei Ausschreibungen anderer öffentlicher Auftraggeber, z.B. auf
kommunaler Ebene als Nachweis Ihrer Eignung nutzen.
Unter www.pq-verein.de finden Sie alle Informationen zur Präqualifikation. Anträge können Sie
bei allen vom Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. beauftragten
Präqualifizierungsstellen einreichen. Die Kontaktadressen und Ansprechpartner finden Sie
ebenfalls auf der Homepage des Vereins. Die Kosten für die Präqualifikation bestimmen die
Präqualifizierungsstellen selbst. Nach erfolgreicher Präqualifikation stellt der Verein Ihren
Firmennamen und Ihre präqualifizierten Leistungsbereiche einschließlich Adresse der
Öffentlichkeit in der Internetliste zur Verfügung. Die konkreten Nachweise, welche für die
Präqualifikation bei den PQ-Stellen eingereicht wurden, sind in einem durch Passwort
geschützten Bereich der PQ-Liste hinterlegt. Zu diesen Daten erhalten nur Sie, die
Präqualifizierungsstelle und auf Antrag Vergabestellen von öffentlichen Aufträgen die
Zugangsberechtigung.
Stand: Oktober 2012
211 EU
(Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EU – Einheitliche Fassung)
Vergabestelle
Staatliches Bauamt München 2
Ludwigstraße 18
80539 München
Deutschland
Tel.: +49 89/21811-0
Fax.:+49 89/21811-5099
Vergabeart
offenes Verfahren
nicht offenes Verfahren
wettbewerblicher Dialog
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb
Innovationspartnerschaft
Ablauf der Angebotsfrist
Datum 26.10.2016
Uhrzeit 09:30
Bindefrist endet am 02.12.2016
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots
Vergabeverfahren gemäß Abschnitt 2 der VOB/A
Bezeichnung der Bauleistung:
Maßnahmennummer
15005E0303
Baumaßnahme
TU München Sanierung Uhrenturm
Vergabenummer
16E1008
Leistung
Lüftungstechnische Anlagen
Anlagen
A)
die beim Bieter verbleiben und im Vergabeverfahren zu beachten sind:
212EU
Teilnahmebedingungen EU (Stand April 2016)
226.H
Mindestanforderungen an Nebenangebote
227.H
Gewichtung der Zuschlagskriterien
242.H
Instandhaltung
2492
Online-Vergaben
B)
die beim Bieter verbleiben und Vertragsbestandteil werden:
Teile der Leistungsbeschreibung: Baubeschreibung, Pläne, sonstige Anlagen
214.H
Besondere Vertragsbedingungen
215
Zusätzliche Vertragsbedingungen (Stand April 2016)
225
Stoffpreisgleitklausel
228
Nichteisenmetalle
241
Abfall
244
Datenverarbeitung
LV01_TUM 0503 Turm_RLT_Anlage 01-10
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211 EU
(Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EU – Einheitliche Fassung)
C)
die, soweit erforderlich, ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind
213.H
Angebotsschreiben
Teile der Leistungsbeschreibung: Leistungsverzeichnis / Leistungsprogramm
124EU
Eigenerklärung zur Eignung – EU
221/222 Angaben zur Preisermittlung entsprechend Formblatt 221 oder 222
224
Angebot Lohngleitklausel
234
Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft
235
Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen
248
Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten
2481
Erklärung zur Lieferung von gebietseigenen Pflanzen
2491
Erklärung zur Vermeidung des Erwerbs von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit
Vertragsformular für Instandhaltung:
D)
die ausgefüllt auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen sind
223
Aufgliederung der Einheitspreise entsprechend Formblatt 223
236
Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen
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211 EU
(Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EU – Einheitliche Fassung)
1
Es ist beabsichtigt, die in beiliegender Leistungsbeschreibung bezeichneten Bauleistungen zu
vergeben im Namen und für Rechnung
des Freistaates Bayern
dieser vertreten durch:
Staatliches Bauamt München 2
Es ist beabsichtigt, die in beigefügtem Vertragsformular bezeichneten Instandhaltungsleistungen
zu vergeben im Namen und für Rechnung
des Freistaates Bayern
dieser vertreten durch:
2
Auskünfte
Auskünfte werden erteilt, nicht beigefügte Unterlagen können eingesehen werden bei/beim
Name Staatliches Bauamt München 2
80539
München
Anschrift Ludwigstraße 18
Tel.
Fax. +49 89/21811-5099
+49 89/21811-0
E-Mail [email protected]
Bitte nutzen Sie für Auskünfte vorrangig das Tool Fragen/Antworten auf der Vergabeplattform.
Nicht beigefügte Unterlagen sind:
3
Vorlage von Nachweisen/Angaben/Unterlagen:
3.1
Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind – zusätzlich zu den in den Teilnahmebedingungen
EU genannten – mit dem Angebot einzureichen:
siehe Auftragsbekanntmachung
Angaben zur Preisermittlung entsprechend Formblatt 221oder 222
224 - sofern eine Lohngleitung angeboten werden soll
248 - Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten
2481 - Erklärung zur Lieferung von gebietseigenen Pflanzen
2491 - Erklärung zur Vermeidung des Erwerbs von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit
3.2
Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind – zusätzlich zu den in den Teilnahmebedingungen
EU genannten – auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:
siehe Auftragsbekanntmachung
Aufgliederung der Einheitspreise entsprechend Formblatt 223
Vorname, Name und Geburtsdatum aller Geschäftsführer und Prokuristen (auf gesondertem Blatt)
236 - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen
Zertifikat bzw. Einzelnachweis entsprechend der Erklärung im Formblatt 248
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211 EU
(Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EU – Einheitliche Fassung)
3.3
4
Vorlage von mit dem Angebot auf gesonderter Anlage vorzulegenden Unterlagen zu den in der
Anlage Gewichtung der Zuschlagskriterien genannten bzw. angekreuzten Zuschlagskriterien:
Losweise Vergabe:
✘
nein
ja, Angebote sind möglich für
alle Lose (alle Lose müssen angeboten werden)
eine maximale Anzahl an Losen: siehe Auftragsbekanntmachung oder Aufforderung zur Interessensbestätigung
nur ein Los
Bei zugelassener Angebotsabgabe für mehr als ein Los:
Beschränkung der Zahl der Lose, für die ein Bieter den Zuschlag erhalten kann.
Höchstzahl: siehe Auftragsbekanntmachung bzw. Aufforderung zur Interessensbestätigung.
Bedingungen zur Ermittlung derjenigen Lose, für die ein Bieter den Zuschlag erhält, falls sein Angebot in mehr Losen das wirtschaftlichste ist als der angegebenen Höchstzahl an Losen:
5
Nebenangebote
5.1
Nebenangebote sind nicht zugelassen; Nr. 5 der Teilnahmebedingungen EU gilt nicht.
5.2
Nebenangebote sind zugelassen (siehe auch Nr. 5 der Teilnahmebedingungen EU) - ausgenommen
Nebenangebote, die ausschließlich Preisnachlässe mit Bedingungen beinhalten für die gesamte Leistung
nur für nachfolgend genannte Bereiche:
mit Ausnahme nachfolgend genannter Bereiche:
unter folgenden weiteren Bedingungen:
nur in Verbindung mit einem Hauptangebot
6
Angebotswertung:
Kriterien für die Wertung der Haupt- und ggf. Nebenangebote
Zuschlagskriterium Preis
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211 EU
(Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EU – Einheitliche Fassung)
Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt.
Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere
unter Berücksichtigung von Nachlässen, Erstattungsbetrag aus der Lohngleitklausel, Instandhaltungsangeboten.
Mehrere Zuschlagskriterien gemäß Formblatt Gewichtung der Zuschlagskriterien
Werkstätten für Behinderte wird bei der Berechnung der Wertungssumme ein Bonus von 15 v.H. eingeräumt.
Ist ein Angebot, das von einer Werkstatt für Behinderte abgegeben wurde, ebenso wirtschaftlich wie ein
anderes Angebot, so wird der Zuschlag auf das Angebot der Werkstatt für Behinderte erteilt.
Der Nachweis der Eigenschaft als Werkstätte für Behinderte ist mit dem Angebot zu führen.
7
Angebote können abgegeben werden:
elektronisch in Textform
elektronisch mit fortgeschrittener Signatur
elektronisch mit qualifizierter Signatur
schriftlich
8
Angebotsabgabe
Falls Sie nicht die Absicht haben, ein Angebot abzugeben, werden Sie gebeten, die Vergabestelle baldmöglichst davon zu unterrichten (entfällt bei Offenen Verfahren).
Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform ist der Bieter und die natürliche Person, die die Erklärung abgibt, zu benennen; falls vorgegeben, ist das Angebot mit der geforderten Signatur zu versehen.
Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplattform
der Vergabestelle zu übermitteln.
Bei schriftlicher Angebotsabgabe ist das beigefügte Angebotsschreiben zu unterzeichnen und zusammen
mit den Anlagen in verschlossenem Umschlag bis zum Ablauf der Angebotsfrist an folgende Anschrift zu
senden oder dort abzugeben:
siehe Briefkopf
Stelle:
Straße:
PLZ/Ort:
Der Umschlag ist außen mit Namen (Firma) und Anschrift des Bieters und der Angabe „Angebot für …"
Maßnahmenummer:
Baumaßnahme:
15005E0303
Vergabenummer:
TU München Sanierung Uhrenturm
Leistung:
16E1008
Lüftungstechnische Anlagen
zu versehen, ggf. unter Verwendung eines bereit gestellten Kennzettels.
9
Behörde, an die sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen die
Vergabebestimmungen wenden kann:
Vergabekammer (§156 GWB, § 21 EU VOB/A):
Vergabekammer Südbayern, 80534 München, Tel 089 / 2176-2411, Fax 089 / 2176-2847
10 Nrn. 10.1 bis ... siehe Leistungsbeschreibung
Der Bieter hat auf Verlangen der Vergabestelle die Daten des ausgefüllten 223 innerhalb gesetzter Frist
elektronisch (per E-Maildateianhang) an die Vergabestelle zu übergeben. Das „auf Verlangen der
Vergabestelle“ stellt eine erstmalige Aufforderung zur Abgabe nach der Angebotseröffnung dar.
Die Erfassung der Angaben zum 223 hat über die in ZIP-Ordner zu dieser Abgabeaufforderung
mitgelieferter Excel-Datei im Format .xlsx zu erfolgen.
Kann der Bieter aus übergebener D83-Datei bzw. aus seinem Kalkulationsprogramm keine
ausgefüllte D84-Datei (GAEB-90) bzw. P84-Datei (GAEB-2000) erzeugen, so
benötigt die Vergabestelle die Positionsaufgliederungen im 223 über die mitgelieferte Excel-Datei.
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212EU
(Teilnahmebedingungen EU)
Teilnahmebedingungen für die Vergabe von Bauleistungen
Einheitliche Fassung
Hinweis:
Das Vergabeverfahren erfolgt nach der "Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen", Teil A, Abschnitt 2
"Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen" (EU-VOB/A).
1
Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat es unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf
hinzuweisen.
2
Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen
Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen.
Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber
zu geben, ob und auf welche Art er wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist.
3
Angebot
Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen.
3.1
3.2
Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist bis zu dem von der Vergabestelle angegebenen Ablauf der Angebotsfrist einzureichen. Ein
nicht form- und fristgerecht eingereichtes Angebot wird ausgeschlossen.
3.3
Eine selbstgefertigte Abschrift oder Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses ist zulässig.
Die von der Vergabestelle vorgegebene Langfassung des Leistungsverzeichnisses ist allein verbindlich.
3.4
Unterlagen, die von der Vergabestelle nach Angebotsabgabe verlangt werden, sind zu dem von der
Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen.
3.5
Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein.
3.6
Ein Bieter, der in seinem Angebot die von ihm tatsächlich für einzelne Leistungspositionen geforderten Einheitspreise auf verschiedene Einheitspreise anderer Leistungspositionen verteilt, benennt nicht
die von ihm geforderten Preise. Deshalb werden Angebote, bei denen der Bieter die Einheitspreise
einzelner Leistungspositionen in „Mischkalkulation“ auf andere Leistungspositionen umlegt, von der
Wertung ausgeschlossen.
3.7
Alle Preise sind in Euro mit höchstens drei Nachkommastellen anzugeben.
Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne Umsatzsteuer anzugeben. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am Schluss
des Angebotes hinzuzufügen.
Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die
- ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme gewährt werden
und
- an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufgeführt sind.
Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt.
4
Unterlagen zum Angebot
Der Bieter hat auf Verlangen der Vergabestelle die Urkalkulation und/oder die von ihr benannten
Formblätter mit Angaben zur Preisermittlung sowie die Aufgliederung wichtiger Einheitspreise ausgefüllt zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt vorzulegen. Dies gilt auch für Leistungen von
Unterauftragnehmern.
5
Nebenangebote
Nebenangebote müssen die geforderten Mindestanforderungen erfüllen; dies ist mit Angebotsabgabe
nachzuweisen.
5.1
5.2
Der Bieter hat die in Nebenangeboten enthaltenen Leistungen eindeutig und erschöpfend zu beschreiben; die Gliederung des Leistungsverzeichnisses ist, soweit möglich, beizubehalten.
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212EU
(Teilnahmebedingungen EU)
5.3
Nebenangebote müssen alle Leistungen umfassen, die zu einer einwandfreien Ausführung der Bauleistung erforderlich sind.
Soweit der Bieter eine Leistung anbietet, deren Ausführung nicht in Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen oder in den Vergabeunterlagen geregelt ist, hat er im Angebot entsprechende Angaben über Ausführung und Beschaffenheit dieser Leistung zu machen.
Nebenangebote sind, soweit sie Teilleistungen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses beeinflussen
(ändern, ersetzen, entfallen lassen, zusätzlich erfordern), nach Mengenansätzen und Einzelpreisen
aufzugliedern (auch bei Vergütung durch Pauschalsumme).
5.4
Nebenangebote, die den Nummern 5.1 bis 5.3 nicht entsprechen, werden von der Wertung ausgeschlossen.
6
Bietergemeinschaften
Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben,
6.1
6.2
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich
vertritt,
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten oder qualifiziert signierte Erklärung abzugeben.
Sofern nicht im offenen Verfahren ausgeschrieben wird, werden Angebote von Bietergemeinschaften,
die sich erst nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmern gebildet
haben, nicht zugelassen.
7
Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge / Eignungsleihe)
Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich
bei der Erfüllung eines Auftrags im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische
und berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten in seinem Angebot benennen. Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet
sind. Er hat den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen.
Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese
gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der „Verpflichtungserklärung“ abzugeben.
Der Bieter hat andere Unternehmen, bei denen Ausschlussgründe vorliegen oder die das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllen, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten Frist zu ersetzen.
8
Eignung
8.1
Offenes Verfahren
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung
durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.
(Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese
präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot
−
entweder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise
− oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
vorzulegen.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen gemäß Nummer 7 sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzel-
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212EU
(Teilnahmebedingungen EU)
nachweise. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der
diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
8.2
Nichtoffene Verfahren, Verhandlungsverfahren
Ist der Einsatz von anderen Unternehmen vorgesehen, müssen präqualifizierte Unternehmen der
engeren Wahl auf gesondertes Verlangen nachweisen, dass die von ihnen vorgesehenen anderen
Unternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifizierung erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Gelangt das Angebot nicht präqualifizierter Unternehmen in die engere Wahl, sind auf gesondertes Verlangen die in der „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. der EEE genannten Bescheinigungen
zuständiger Stellen vorzulegen. Ist der Einsatz von anderen Unternehmen vorgesehen, müssen die
Eigenerklärungen und Bescheinigungen auch für die benannten anderen Unternehmen vorgelegt
bzw. die Nummern angegeben werden, unter denen die benannten anderen Unternehmen in der
Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis)
geführt werden, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache
beizufügen.
Die Verpflichtung zur Vorlage von Eigenerklärungen und Bescheinigungen entfällt, soweit die Eignung (Bieter und benannte andere Unternehmen) bereits im Teilnahmewettbewerb nachgewiesen
ist.
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2492
(Online-Vergaben)
Vergabenummer
16E1008
Baumaßnahme
TU München Sanierung Uhrenturm
Leistung
Lüftungstechnische Anlagen
Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots
Teilnahmebedingungen bei elektronischen Vergabeverfahren über die Vergabeplattform
Technische Voraussetzungen / Browsereinstellungen
Betriebssysteme:
Windows 7
Windows 8
Windows 10
Browser:
Microsoft IE ab Version 9
Mozilla Firefox ab Version 24
Apple Safari ab Version 5.1.9
Google Chrome
Hinweise für Benutzer anderer Betriebssysteme:
Mac:
Da die zur elektronischen Angebotsabgabe nötige Software, derzeit nur unter Windows läuft empfehlen wir
die Software in einer Windows Emulation (VMware Fusion, Parallels Desktop oder VirtualBox) auf dem Mac
zu betreiben.
Linux:
Da die zur elektronischen Angebotsabgabe nötige Software, derzeit nur unter Windows läuft empfehlen wir
die Software in einer Windows Emulation (VMware Workstation oder VirtualBox) in Linux zu betreiben.
Elektronische Übermittlung des Angebotes über die Vergabeplattform
Die Firmen laden die Vergabeunterlagen in digitaler Form von der Vergabeplattform über das Internet auf
ihren Rechner herunter. Die gesamten Vergabeunterlagen sind in einer Paket-Datei gespeichert und werden
beim Öffnen mit ava-sign in einer übersichtlichen Baumstruktur dargestellt. ava-sign ermöglicht eine einfache
und komfortable Bearbeitung der Vertragsunterlagen (Angebot) und eine vergaberechtskonforme Abgabe
(elektronisch signiert oder in Textform und danach verschlüsselt) von digitalen Angeboten bei Ausschreibungen sowie die Erfassung von Leistungen zu bereits erteilten Aufträgen.
Elektronische Bereitstellung der Unterlagen durch die Vergabestelle
Es werden elektronisch bereitgestellt:
- die Vergabeunterlagen (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots mit den von der Vergabestelle eingestellten Anlagen)
- die Vertragsunterlagen (Angebotsschreiben mit den von der Vergabestelle geforderten Anlagen zur Angebotsabgabe).
Elektronische Übermittlung zusätzlicher Unterlagen durch den Bieter
Für zusätzliche, in den Vertragsunterlagen nicht enthaltene Anlagen, sind für die Bieter folgende Ordner vorgesehen:
Ordner Bescheinigungen
z.B. Schweißnachweis DIN EN 1090-2 (EXC 1 bis EXC 4) (eingescannt)
Ordner Anlagen
- für Begleitschreiben
- für von der Vergabestelle in der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots geforderte Unterlagen
Ordner Nebenangebote
für zugelassene Nebenangebote. Ist die Abgabe von Nebenangeboten in der Aufforderung zur Abgabe eines
Angebots ausgeschlossen worden, wird kein Ordner bereitgestellt.
© VHB Bayern - Stand April 2016
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214.H
(Besondere Vertragsbedingungen)
Vergabenummer
16E1008
Baumaßnahme
TU München Sanierung Uhrenturm
Leistung
Lüftungstechnische Anlagen
Besondere Vertragsbedingungen
1
Ausführungsfristen (§ 5 VOB/B)
1.1
Fristen für Beginn und Vollendung der Leistung (=Ausführungsfristen):
Mit der Ausführung ist zu beginnen
am 20.02.2017
.
spätestens
in der
Werktage nach Zugang des Auftragsschreibens.
KW
,spätestens am letzten Werktag dieser KW.
innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang der Aufforderung durch den Auftraggeber (§ 5 Abs. 2
Satz 2 VOB/B); die Aufforderung wird Ihnen voraussichtlich bis zum
zugehen.
nach der im beigefügten Bauzeitenplan ausgewiesenen Frist für den Ausführungsbeginn.
Die Leistung ist zu vollenden (abnahmereif fertig zu stellen)
am 15.12.2017
.
innerhalb von
ginn.
in der
Werktagen nach vorstehend angekreuzter Frist für den AusführungsbeKW
, spätestens am letzten Werktag dieser KW.
in der im beigefügten Bauzeitenplan ausgewiesenen Fertigstellungsfrist.
1.2
Verbindliche Fristen (=Vertragsfristen) gemäß § 5 Abs. 1 VOB/B sind:
vorstehende Frist für den Ausführungsbeginn
vorstehende Frist für die Vollendung (abnahmereife Fertigstellung) der Leistung
folgende als Vertragsfrist vereinbarte Einzelfristen
aus dem beigefügten Bauzeitenplan
1.3
Ändern sich während der Vertragsdurchführung die Vertragsfristen durch Vereinbarung oder gemäß
§ 6 Abs. 2 VOB/B, treten diese an die Stelle der ursprünglich vereinbarten Frist.
© VHB Bayern - Stand April 2016
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214.H
(Besondere Vertragsbedingungen)
2
Vertragsstrafen (§ 11 VOB/B)
2.1
Der Auftragnehmer hat bei Überschreitung der unter 1. als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen
oder der Frist für die Vollendung als Vertragsstrafe für jeden Werktag des Verzugs zu zahlen:
2.2
€ (ohne Umsatzsteuer)
v.H. der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme ohne Umsatzsteuer;
Beträge für angebotene Instandhaltungsleistungen bleiben unberücksichtigt.
Die Bezugsgröße zur Berechnung der Vertragsstrafe bei der Überschreitung von Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen ist der Teil dieser Auftragssumme, der den bis zu
diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht.
Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt
v.H. der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer) begrenzt. Bei der Überschreitung von als Vertragsfrist vereinbarten
Einzelfristen ist die Vertragsstrafe auf den Teil der Auftragssumme begrenzt, der den bis zu diesem
Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht.
2.3
Verwirkte Vertragsstrafen für den Verzug wegen Nichteinhaltung als Vertragsfrist vereinbarter Einzelfristen werden auf eine durch den Verzug wegen Nichteinhaltung der Frist für die Vollendung der
Leistung verwirkte Vertragsstrafe angerechnet.
3
Rechnungen (§14 VOB/B)
3.1
Alle Rechnungen sind beim Auftraggeber
3.2
1
-fach und zugleich
bei
dem mit der Bauüberwachung beauftragten Ingenieurbüro
2
-fach einzureichen.
Die notwendigen Rechnungsunterlagen (z.B. Mengenberechnungen, Abrechnungszeichnungen,
Handskizzen) sind
2
4
-fach einzureichen.
Zahlung (§ 16 VOB/B)
Die Frist für die Schlusszahlung gemäß § 16 Abs. 3 Nr. 1 VOB/B und den Eintritt
des Verzuges gemäß § 16 Abs. 5 Nr. 3 VOB/B wird verlängert auf
5
Sicherheitsleistung (§ 17 VOB/B)
5.1
Stellung der Sicherheit
Tage
Sicherheit für die Vertragserfüllung ist in Höhe von
5 v.H. der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten, sofern die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt.
Stellt der Auftragnehmer die Sicherheit für die Vertragserfüllung binnen 18 Werktagen nach Vertragsabschluss (Zugang des Auftragsschreibens) weder durch Hinterlegung noch durch Vorlage einer
Bürgschaft, so ist der Auftraggeber berechtigt, Abschlagszahlungen einzubehalten, bis der Sicherheitsbetrag erreicht ist.
Eine nicht verwertete Sicherheit für die Vertragserfüllung ist nach Abnahme und Stellung der Sicherheit für Mängelansprüche zurückzugeben. Sind zu diesem Zeitpunkt Ansprüche des Auftraggebers, die nicht von der gestellten Sicherheit für Mängelansprüche umfasst sind, noch nicht erfüllt, darf
er für diese Vertragserfüllungsansprüche einen entsprechenden Teil der Sicherheit zurückhalten(§ 17
Abs. 8 Nr. 1 VOB/B); in diesem Fall umfasst der zurückbehaltene Teil der Vertragserfüllungssicherheit
nur nicht durch die bereits vorgelegte Mängelansprüchesicherheit abgedeckte Ansprüche.
Die für Mängelansprüche zu leistende Sicherheit beträgt
2
v.H. der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer) einschließlich erteilter Nachträge.
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214.H
(Besondere Vertragsbedingungen)
Rückgabezeitpunkt für eine nicht verwertete Sicherheit für Mängelansprüche (§ 17 Abs. 8 Nr. 2
VOB/B):
5.2
Art der Sicherheit
Für die Vertragserfüllung und die Mängelansprüche kann Sicherheit wahlweise durch Einbehalt oder
Hinterlegung von Geld oder durch Bürgschaft geleistet werden.
Der Auftragnehmer kann die einmal von ihm gewählte Sicherheit durch eine andere der vorgenannten
ersetzen.
Für vereinbarte Abschlagszahlungen (§ 16 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 VOB/B) und für vereinbarte Vorauszahlungen ist Sicherheit durch Bürgschaft zu leisten.
5.3
Sicherheitsleistung durch Bürgschaft
Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, ist dafür das jeweilige Formblatt des Vergabe- und Vertragshandbuchs für Baumaßnahmen Bayerns (VHB) zu verwenden oder die Bürgschaftserklärung
muss inhaltlich vollständig den Formblättern des Auftraggebers entsprechen, und zwar für
− die Vertragserfüllung das Formblatt
− die Mängelansprüche das Formblatt
− vereinbarte Vorauszahlungen und Abschlagszahlungen gem. § 16 Abs. 1 Nr.
1 Satz 3 VOB/B das Formblatt
(kombinierte) „Vertragserfüllungs- und Mängelansprüchebürgschaft“ - 421
„Mängelansprüchebürgschaft“ - 422
„Abschlagszahlungs-/Vorauszahlungsbürgschaft“
- 423
Die Bürgschaft ist von einem
- in den Europäischen Gemeinschaften oder
- in einem Staat der Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder
- in einem Staat der Vertragsparteien des WTO-Abkommens über das öffentliche Beschaffungswesen
zugelassenen Kreditinstitut bzw. Kreditversicherer zu stellen.
Die Bürgschaftsurkunden enthalten folgende Erklärung des Bürgen:
- ”Der Bürge übernimmt für den Auftragnehmer die selbstschuldnerische Bürgschaft nach deutschem Recht.
- Auf die Einreden der Anfechtbarkeit und der Aufrechenbarkeit sowie der Vorausklage gemäß §§
770, 771 BGB wird verzichtet. Der Verzicht auf die Einrede der Aufrechenbarkeit gilt nicht für unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen des Hauptschuldners.
- Die Bürgschaft ist unbefristet; sie erlischt mit der Rückgabe dieser Bürgschaftsurkunde.
- Die Bürgschaftsforderung verjährt nicht vor der gesicherten Hauptforderung. Nach Abschluss des
Bürgschaftsvertrages getroffene Vereinbarungen über die Verjährung der Hauptforderung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer sind für den Bürgen nur im Falle seiner schriftlichen Zustimmung bindend.
- Gerichtsstand ist der Sitz der zur Prozessvertretung des Auftraggebers zuständigen Stelle."
Die Bürgschaft ist über den Gesamtbetrag der Sicherheit in nur e i n e r Urkunde zu stellen.
Die Urkunde über die Abschlagszahlungsbürgschaft wird zurückgegeben, wenn die Stoffe und Bauteile, für die Sicherheit geleistet worden ist, eingebaut sind.
Die Urkunde über die Vorauszahlungsbürgschaft wird zurückgegeben, wenn die Vorauszahlung auf
fällige Zahlungen angerechnet worden ist.
6
Soweit im Leistungsverzeichnis auf Technische Spezifikationen (z.B. nationale Normen, mit denen
europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen) Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug
genommen.
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214.H
(Besondere Vertragsbedingungen)
7
Steuerabzug bei Bauleistungen
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, jede vom zuständigen Finanzamt vorgenommene Änderung in
Bezug auf eine vorgelegte Freistellungsbescheinigung (§ 48b EStG) dem Auftraggeber unverzüglich
schriftlich mitzuteilen.
8-9
10
- frei Weitere Besondere Vertragsbedingungen
Die Bedingungen sind zu nummerieren; als Abschluss ist zu schreiben: "Ende der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen".
10.1 Abweichend von § 18 Abs. 1 Satz 1 VOB/B ist der Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Vertrag München.
Fortsetzung siehe Leistungsbeschreibung
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(Zusätzliche Vertragsbedingungen)
Zusätzliche Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen
Einheitliche Fassung (April 2016)
Die §§ beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B).
1
Preisermittlungen (§ 2)
1.1
Der Auftragnehmer hat auf Verlangen die Preisermittlung für die vertragliche Leistung (Urkalkulation) dem Auftraggeber verschlossen zur Aufbewahrung zu übergeben.
1.2
Sind nach § 2 Abs. 3, 5, 6, 7 und/oder Abs. 8 Nr. 2 Preise zu vereinbaren, hat der Auftragnehmer
seine Preisermittlungen für diese Preise einschließlich der Aufgliederung der Einheitspreise (Zeitansatz und alle Teilkostenansätze), spätestens mit dem Nachtragsangebot vorzulegen sowie die
erforderlichen Auskünfte zu erteilen.
1.3
Nrn. 1.1 und 1.2 gelten auch für Nachunternehmerleistungen.
2
Ausführungsunterlagen (§ 3)
Der Ausführung dürfen nur Unterlagen zugrunde gelegt werden, die vom Auftraggeber als zur Ausführung bestimmt gekennzeichnet sind.
3
Werbung (§ 4 Abs. 1)
Werbung auf der Baustelle ist nur nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers zulässig.
4
Umweltschutz (§ 4 Abs. 2 und 3)
Zum Schutz der Umwelt, der Landschaft und der Gewässer hat der Auftragnehmer die durch die
Arbeiten hervorgerufenen Beeinträchtigungen auf das unvermeidbare Maß einzuschränken.
Behördliche Anordnungen oder Ansprüche Dritter wegen der Auswirkungen der Arbeiten hat der
Auftragnehmer dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
5
Holzprodukte (§ 4 Abs. 6)
5.1
Holzprodukte als Bestandteil der Bauleistung müssen nach FSC/PEFC oder gleichwertig zertifiziert
sein oder die für das jeweilige Herkunftsland geltenden Kriterien des FSC oder PEFC einzeln erfüllen.
5.2
Der Nachweis der Anforderungen aus Nr. 5.1 ist vom Auftragnehmer bei Anlieferung auf der
Baustelle durch Vorlage eines Zertifikates von FSC oder PEFC oder eines Gleichwertigkeitsnachweises oder durch Einzelnachweis zu erbringen.
5.3
Der Nachweis der Gleichwertigkeit – d. h. Übereinstimmung des Zertifikates mit dem für das jeweilige Herkunftsland geltenden Standards von FSC oder PEFC – bzw. der Nachweis, dass die im jeweiligen Herkunftsland geltenden Kriterien des FSC oder PEFC einzeln erfüllt werden, ist durch eine
Prüfung vom Johann Heinrich von Thünen-Institut in Hamburg oder dem Bundesamt für Naturschutz
(BfN) in Bonn zu erbringen.
6
Nachunternehmer (andere Unternehmen) (§ 4 Abs. 8)
6.1
Der Auftragnehmer darf Leistungen nur an Nachunternehmer übertragen, die fachkundig, leistungsfähig und zuverlässig sind; dazu gehört auch, dass sie ihren gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Sozialabgaben nachgekommen sind und die gewerberechtlichen Voraussetzungen erfüllen.
6.2
6.3
Er hat die Nachunternehmer bei Anforderung eines Angebotes davon in Kenntnis zu setzen, dass es
sich um einen öffentlichen Auftrag handelt.
Der Auftragnehmer hat vor der beabsichtigten Übertragung Art und Umfang der Leistungen sowie
Name, Anschrift und Berufsgenossenschaft (einschließlich Mitgliedsnummer) des hierfür vorgesehenen Nachunternehmers in Textform bekannt zu geben.
Sollen Leistungen, die Nachunternehmern übertragen sind, weiter vergeben werden, ist dies dem
Auftraggeber vom Auftragnehmer vor der beabsichtigten Übertragung in Textform bekannt zu
geben; die Nummern 6.1 und 6.2 gelten entsprechend.
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(Zusätzliche Vertragsbedingungen)
7
Ausführung der Leistung (§ 4 Abs. 10)
Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber rechtzeitig zu informieren, wenn durch die weitere Ausführung Teile der Leistung der Prüfung und Feststellung entzogen werden.
8
Wettbewerbsbeschränkungen (§ 8 Abs. 4), Antikorruptionsklausel
8.1
Unbeschadet sonstiger Kündigungs- und Rücktrittsrechte ist der Auftraggeber gem. § 314 BGB
berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen oder von ihm zurückzutreten, wenn der Auftragnehmer
oder seine Mitarbeiter
a) aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede getroffen hat, die eine unzulässige
Wettbewerbsbeschränkung darstellt.
b) dem Auftraggeber oder dessen Mitarbeitern oder von diesem beauftragten Dritten, die mit der
Vorbereitung, dem Abschluss oder der Durchführung des Vertrags betraut sind, oder ihnen
nahestehenden Personen, Geschenke, andere Zuwendungen oder sonstige Vorteile unmittelbar
oder mittelbar in Aussicht stellt, anbietet, verspricht oder gewährt.
c) gegenüber dem Auftraggeber, dessen Mitarbeitern oder beauftragten Dritten strafbare Handlungen begeht oder dazu Beihilfe leistet, die unter § 298 StGB (Wettbewerbsbeschränkende
Absprachen bei Ausschreibungen), § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), § 333 StGB (Vorteilsgewährung), § 334 StGB (Bestechung), § 17 UWG (Verrat
von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen) oder § 18 UWG (Verwertung von Vorlagen) fallen.
8.2
Wenn der Auftragnehmer nachweislich Handlungen gem. Nummer 8.1 a vorgenommen hat, ist er
dem Auftraggeber zu einem pauschalen Schadensersatz in Höhe von 15 v.H. der Abrechnungssumme verpflichtet, es sei denn, ein Schaden in anderer Höhe wird nachgewiesen. Dies gilt auch,
wenn der Vertrag gekündigt oder bereits erfüllt ist.
8.3
Bei nachgewiesenen Handlungen gem. Nummer 8.1 b oder 8.1 c ist der Auftragnehmer zur Zahlung
einer Vertragsstrafe in Höhe 5 v.H. der Abrechnungssumme verpflichtet.
8.4
Die Ziffern 8.1b und 8.3 finden keine Anwendung, soweit es sich um sozial adäquates Verhalten im
Sinne von Nummer IV des „Rundschreibens des BMI zum Verbot der Annahme von Belohnungen
1
oder Geschenken in der Bundesverwaltung vom 8. November 2004“ handelt.
8.5
Sonstige vertragliche oder gesetzliche Ansprüche des Auftraggebers bleiben unberührt.
9
Mitteilung von Bauunfällen (§10)
Der Auftragnehmer hat Bauunfälle, bei denen Personen- oder Sachschaden entstanden ist, dem
Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen.
10
Abnahme (§ 12)
Der Auftraggeber verlangt die förmliche Abnahme ab einer Auftragssumme von 10 000 Euro (ohne
Umsatzsteuer).
11
Abrechnung (§ 14)
11.1
Zu den für die Abrechnung notwendigen Feststellungen auf der Baustelle siehe Nr. 7.
11.2
Aus Abrechnungszeichnungen oder anderen Aufmaßunterlagen müssen alle Maße, die zur Prüfung
einer Rechnung nötig sind, unmittelbar zu ersehen sein.
11.3
Die Originale der Aufmaßblätter, Wiegescheine und ähnlicher Abrechnungsbelege erhält der
Auftraggeber, die Durchschriften der Auftragnehmer.
11.4
Bei Abrechnungen sind Längen und Flächen mit zwei Stellen nach dem Komma, Rauminhalte und
Massen mit drei Stellen nach dem Komma anzugeben.
12
Preisnachlässe (§§ 14 und 16)
Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, wird ein als v.H.-Satz angebotener Preisnachlass bei der Abrechnung und den Zahlungen von den Einheits- und Pauschalpreisen abgezogen, auch von denen der Nachträge, deren Preise auf der Grundlage der Preisermittlung für die
vertragliche Leistung zu bilden sind.
1
http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_08112004_DI32101701.htm
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(Zusätzliche Vertragsbedingungen)
Änderungssätze bei vereinbarter Lohngleitklausel sowie Erstattungsbeträge bei vereinbarter Stoffpreisgleitklausel werden durch den Preisnachlass nicht verringert.
13
Rechnungen (§§ 14 und 16)
13.1
Rechnungen sind ihrem Zweck nach als Abschlags-, Teilschluss- oder Schlussrechnungen zu
bezeichnen; die Abschlags- und Teilschlussrechnungen sind durchlaufend zu nummerieren.
13.2
In jeder Rechnung sind die Teilleistungen in der Reihenfolge, mit der Ordnungszahl (Position) und
der Bezeichnung - gegebenenfalls abgekürzt - wie im Leistungsverzeichnis aufzuführen.
13.3
Die Rechnungen sind mit den Vertragspreisen ohne Umsatzsteuer (Nettopreise) aufzustellen; der
Umsatzsteuerbetrag ist am Schluss der Rechnung mit dem Steuersatz einzusetzen, der zum Zeitpunkt des Entstehens der Steuer, bei Schlussrechnungen zum Zeitpunkt des Bewirkens der Leistung gilt.
13.4
14
Beim Überschreiten von Vertragsfristen, die der Auftragnehmer zu vertreten hat, wird die Differenz
zwischen dem aktuellen Umsatzsteuerbetrag und dem bei Fristablauf maßgebenden Umsatzsteuerbetrag nicht erstattet.
In jeder Rechnung sind Umfang und Wert aller bisherigen Leistungen und die bereits erhaltenen
Zahlungen mit gesondertem Ausweis der darin enthaltenen Umsatzsteuerbeträge anzugeben.
Stundenlohnarbeiten (§2 Abs. 10, § 15)
Der Auftragnehmer hat über Stundenlohnarbeiten arbeitstäglich Stundenlohnzettel in zweifacher
Ausfertigung einzureichen. Diese müssen außer den Angaben nach § 15 Abs. 3
- das Datum,
- die Bezeichnung der Baustelle,
- die Namen der Arbeitskräfte und deren Berufs-, Lohn- oder Gehaltsgruppe,
- die genaue Bezeichnung des Ausführungsortes innerhalb der Baustelle,
- die Art der Leistung,
- die geleisteten Arbeitsstunden je Arbeitskraft, ggf. aufgegliedert nach Mehr-, Nacht-, Sonntagsund Feiertagsarbeit, sowie nach im Verrechnungssatz nicht enthaltenen Erschwernissen und
- die Gerätekenngrößen
enthalten.
Stundenlohnrechnungen müssen entsprechend den Stundenlohnzetteln aufgegliedert werden.
Die Originale der Stundenlohnzettel behält der Auftraggeber, die bescheinigten Durchschriften erhält
der Auftragnehmer.
15
Zahlungen (§ 16)
15.1
Alle Zahlungen werden bargeldlos in Euro geleistet.
15.2
Bei Arbeitsgemeinschaften werden Zahlungen mit befreiender Wirkung für den Auftraggeber an den
für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigten Vertreter der Arbeitsgemeinschaft oder nach
dessen schriftlicher Weisung geleistet.
Dies gilt auch nach Auflösung der Arbeitsgemeinschaft.
16
Überzahlungen (§ 16)
16.1
Bei Rückforderungen des Auftraggebers aus Überzahlungen (§§ 812 ff. BGB) kann sich der Auftragnehmer nicht auf Wegfall der Bereicherung (§ 818 Abs. 3 BGB) berufen.
16.2
Im Falle der Überzahlung hat der Auftragnehmer den überzahlten Betrag zu erstatten.
Leistet er innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang des Rückforderungsschreibens nicht, befindet er sich ab diesem Zeitpunkt mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug und hat Verzugszinsen
gemäß §§ 247, 288 Abs. 2 BGB und eine Pauschale gemäß § 288 Abs. 5 BGB zu zahlen.
Auf einen Wegfall der Bereicherung kann sich der Auftragnehmer nicht berufen.
17
Verträge mit ausländischen Auftragnehmern (§ 18)
Bei Auslegung des Vertrages ist ausschließlich der in deutscher Sprache abgefasste Vertragswortlaut verbindlich. Erklärungen und Verhandlungen erfolgen in deutscher Sprache. Für die Regelung
der vertraglichen und außervertraglichen Beziehungen zwischen den Vertragspartnern gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
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(Abfall)
Vergabenummer
16E1008
Baumaßnahme
TU München Sanierung Uhrenturm
Leistung
Lüftungstechnische Anlagen
Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots
Ergänzung der Besonderen Vertragsbedingungen
Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Bau- und Abbruchabfällen sowie Baustellenabfällen
1
Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots
1.1
Wird für die Verwertung bzw. Beseitigung der Bau- und Abbruchabfälle eine andere als die in der
Leistungsbeschreibung genannte Lösung der Verwertung bzw. Beseitigung angeboten, hat der Bieter
mit seinem Angebot mindestens nachzuweisen, dass
1.2
- die vorgesehene Anlage die Berechtigung zur Verwertung und Beseitigung sowie zur Aufnahme des
Abfalls besitzt und der Betreiber bestätigt hat, dass er die Bau- und Abbruchabfälle annehmen wird,
- bei Andienungspflicht (in der Regel gefährliche Abfälle zur Beseitigung) die Bestätigung der Abfallwirtschaftsbehörde vorliegt,
- die Kosten der Abfallverwertung in die Einheitspreise eingerechnet sind,
- die Kosten der Abfallbeseitigung benannt sind und vom Auftraggeber unmittelbar getragen werden
können.
Soweit in den Vergabeunterlagen gefordert, hat der Bieter zu dem von der Vergabestelle benannten
Zeitpunkt die Verwertungs- bzw. Beseitigungsträger sowie für die jeweiligen Belastungsarten und Belastungsgrade die Verwertungs- und Beseitigungsanlage zu benennen und nachzuweisen, dass
− die Verwertungs- bzw. Beseitigungsträger zur Aufnahme des Bau- und Abbruchabfalls berechtigt
sind und erklären, die Bau- und Abbruchabfälle abzunehmen,
− die Verwertungs- bzw. Beseitigungsträger sich damit einverstanden erklären, dass die Abfallwirtschaftsbehörde dem Auftraggeber Auskunft über ihre Eignung zur Durchführung einer ordnungsgemäßen Abfallentsorgung erteilt,
− die Anzeige nach § 53 KrWG erfolgt ist, bzw.
− die erforderliche Erlaubnis (§ 54 KrWG) vorliegt.
2
Ergänzung der Besonderen Vertragsbedingungen
2.1
Der Auftragnehmer wird sich bemühen, bei der Erbringung seiner Leistung Abfälle zu vermeiden
(Bemühensklausel).
2.2
Der Auftragnehmer wird mit Aufnahme seiner Tätigkeit Abfallerzeuger und zugleich Besitzer der in der
Leistungsbeschreibung näher aufgeführten Bau- und Abbruchabfälle. Er übernimmt die Pflichten des
Auftraggebers zur Verwertung und Beseitigung der Bau- und Abbruchabfälle unter Beachtung der
einschlägigen gesetzlichen, insbesondere abfallrechtlichen Bestimmungen sowie des Standes der
Technik. Er führt die von ihm zu erbringenden Nachweise entsprechend dem Kreislaufwirtschaftsgesetz in Verbindung mit der Nachweisverordnung (NachwV).
2.3
Der Auftragnehmer trifft alle erforderlichen Vorkehrungen, um Bau- und Abbruchabfälle nach den
geltenden Vorschriften getrennt zu erfassen und zu halten sowie einer sachgerechten Entsorgung zuzuführen.
2.4
Die nach den abfallrechtlichen Bestimmungen zum Nachweis einer ordnungsgemäßen Entsorgung
erforderlichen Erklärungen, Bestätigungen, Belege usw. sind dem Auftraggeber vorzulegen.
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(Datenverarbeitung)
Vergabenummer
16E1008
Baumaßnahme
TU München Sanierung Uhrenturm
Leistung
Lüftungstechnische Anlagen
Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots
Ergänzung der Zusätzlichen Vertragsbedingungen
Anwendung der Datenverarbeitung
1
Bearbeitungsphasen, Datenaustausch, allgemeine Regelungen
1.1
Bearbeitungsphasen
1.2
Datenaustausch ist von der ausschreibenden Stelle / dem Auftraggeber vorgesehen für folgende Bearbeitungsphasen:
- Angebotsanforderung
- Angebotsabgabe
- Abrechnung .
Datenaustausch
Werden Angebotsdaten elektronisch ausgetauscht, erfolgt dies nach den Regelungen des Gemeinsamen Ausschusses Elektronik im Bauwesen
GAEB DA 90.
GAEB DA XML.
Der Datenaustausch für die Abrechnung ist nach den Verfahrensbeschreibungen der Regelungen für
Elektronische Bauabrechnung durchzuführen. Der Datenaustausch nach anderen Regelungen (z.B.
Edifact) ist im Einzelfall zu vereinbaren.
Die Datenträger sind so zu kennzeichnen, dass eine eindeutige Zuordnung zum Vergabeverfahren
bzw. zum Vertrag gewährleistet ist.
2
Ergänzung der Zusätzlichen Vertragsbedingungen für die Abrechnung
2.1
Prüfbarkeit
2.2
Die Abrechnung ist so aufzustellen, dass sie sowohl mit DV als auch manuell geprüft werden kann;
auch bei Anwendung der DV sind alle Berechnungen nachvollziehbar darzustellen und die vollständigen Ansätze und Zwischenwerte auszudrucken.
Vereinbarung
Rechtzeitig vor Beginn der ersten Abrechnungsarbeiten sind schriftliche Vereinbarungen - soweit erforderlich getrennt für einzelne Teilleistungen - zu treffen über:
- den Abrechnungsablauf (z.B. den zeitlichen Ablauf der Abrechnung, die Aufteilung der Abrechnungsabschnitte)
- die Leistungserfassung (z.B. die Art der Leistungserfassung, die zu verwendenden Formblätter,
Festlegungen für besondere geometrische Bedingungen)
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(Datenverarbeitung)
2.3
- die Leistungsberechnung (z.B. die Art der Leistungsberechnung, die im Einzelfall zu verwendenden
REB-Verfahrensbeschreibungen bzw. anderen Rechenprogramme)
- die Datenträger (z.B. den Datenaustausch, die zu verwendenden Datenträger und ihre Beschriftung,
die notwendigen Angaben zu den Dateien, die Übergabe der Datenträger).
Leistungserfassung
2.4
Die Eingabeunterlagen sind zweifach aufzustellen. Dem Auftraggeber sind jeweils die Originale unmittelbar nach der Aufstellung zu übergeben. Dabei ist das Formblatt Datenträger Abrechnung 451 zu
verwenden.
Berichtigung einer Leistungsberechnung
2.5
Eine mit DV erstellte Leistungsberechnung darf vom Auftragnehmer in Einzelfällen manuell deutlich
erkennbar und lesbar ergänzt oder berichtigt werden; bei einer größeren Zahl von derartigen Änderungen ist die Leistungsberechnung im erforderlichen Umfang zu wiederholen.
Fehlermitteilung
2.6
Stellt der Auftragnehmer nach Übergabe der Eingabeunterlagen an den Auftraggeber Fehler fest, so
hat er diese und die vorgenommenen Berichtigungen dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen.
Dasselbe gilt für die nach Übergabe der Leistungsberechnung darin festgestellten Fehler und vorgenommenen Berichtigungen.
Der Auftraggeber wird die bei der Prüfung festgestellten Fehler ebenfalls dem Auftragnehmer umgehend mitteilen.
Toleranzregelung
Wird die vom Auftragnehmer aufgestellte Abrechnung vom Auftraggeber mittels DV geprüft und werden dabei Unterschiede zwischen den jeweiligen Ergebnissen festgestellt, dann gelten bei Abweichungen vom Ergebnis der Nachrechnung bis zu 0,2 vom Tausend bei jeder Teilleistung (OZ) eines Abrechnungsabschnittes die vom Auftragnehmer berechneten Werte.
Liegen Abweichungen außerhalb dieser Toleranz von 0,2 vom Tausend, teilt der Auftraggeber zunächst dem Auftragnehmer die abweichenden Ergebnisse der Nachrechnung mit und gibt ihm Gelegenheit zur Einsicht in die DV-Ergebnisliste. Es gilt in diesem Fall das jeweils kleinere Ergebnis, falls
nicht Fehler in der Leistungsbeschreibung beziehungsweise in der Nachrechnung festgestellt und berichtigt werden.
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213.H
(Angebotsschreiben – Einheitliche Fassung)
Name und Anschrift des Bieters
Ort:
Datum:
Tel.:
Fax:
e-mail:
USt.-ID-Nr.:
HR-Nr.:
(Name und Anschrift der Vergabestelle)
Staatliches Bauamt München 2
Ludwigstraße 18
80539 München
Angebotsschreiben
Bezeichnung der Bauleistung:
Maßnahmennummer
15005E0303
Vergabenummer
16E1008
Anlagen 1
Baumaßnahme
TU München Sanierung Uhrenturm
Leistung
Lüftungstechnische Anlagen
Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm (Kurz- oder Langfassung) mit den
Preisen sowie den geforderten Angaben und Erklärungen
Vertragsformular für Instandhaltung mit den Preisen sowie den geforderten
Angaben und Erklärungen
124
Eigenerklärung zur Eignung
Einheitliche Europäische Eigenerklärung
125.H
Sicherheitsauskunft und Verpflichtungserklärung Bewerber
221 oder 222
Angaben zur Preisermittlung
224
Lohngleitklausel – Berechnung des Änderungssatzes
233
Nachunternehmerleistungen
234
Bieter- /Arbeitsgemeinschaft
235
Verzeichnis der Leistungen/Kapzitäten anderer Unternehmen
248
Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten
2491 Erklärung zur Vermeidung des Erwerbs von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit
Nebenangebot(e)
1
Ich/Wir biete(n) die Ausführung der oben genannten Leistung zu den von mir/uns eingesetzten Preisen an.
An mein/unser Angebot halte(n) ich/wir mich/uns bis zum Ablauf der Bindefrist gebunden.
2
Die Angebotsendsumme des Hauptangebotes gemäß
Leistungsbeschreibung einschl. Umsatzsteuer beträgt
1
€
Vom Bieter anzukreuzen und beizufügen
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213.H
(Angebotsschreiben – Einheitliche Fassung)
2.1
Die Gesamtsumme der jährlichen Vergütung gemäß
Instandhaltungsvertrag 2 einschl. Umsatzsteuer beträgt
€*
* nur ausfüllen, wenn den Vergabeunterlagen ein Instandhaltungsvertrag beiliegt
3
Anzahl der Nebenangebote
4
Preisnachlass ohne Bedingung auf die Abrechnungssumme für Haupt- und alle Nebenangebote 3
5
St.
%
Bestandteil meines/unseres Angebotes sind neben diesem Angebotsschreiben und seinen
Anlagen:
- Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B), Ausgabe 2016,
- Unterlagen gem. Aufforderung zur Angebotsabgabe, Anlagen – Teil B
6
Ich bin/Wir sind für die zu vergebende Bauleistung präqualifiziert und im Präqualifikationsverzeichnis eingetragen unter der/den Nummer/n:
Name:
PQ_Nummer:
Name:
PQ_Nummer:
Name:
PQ_Nummer:
Name:
PQ_Nummer:
Name:
PQ_Nummer:
Ich/Wir erkläre(n), dass
ich/wir alle Leistungen im eigenen Betrieb ausführen werde(n).
ich/wir die Leistungen, die nicht im „Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen“ bzw. „Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmer“ aufgeführt sind, im eigenen Betrieb ausführen werde(n).
Ich/Wir erkläre(n), dass
ich/wir den Wortlaut der vom Auftraggeber verfassten Langfassung des Leistungsverzeich−
nisses als alleinverbindlich anerkenne(n).
mir/uns zugegangene Änderungen der Vergabeunterlagen Gegenstand meines/unseres An−
gebotes sind.
ein nach der Leistungsbeschreibung ggf. zu benennender Sicherheits- und Gesundheits−
schutzkoordinator gemäß Baustellenverordnung und dessen Stellvertreter über die nach den
„Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen; geeigneter Koordinator (Konkretisierung zu § 3
BaustellV) (RAB 30)“ geforderte Qualifikation verfügen, um die nach Baustellenverordnung
übertragenen Aufgaben fachgerecht zu erfüllen.
das vom Auftraggeber vorgeschlagene Produkt Inhalt meines/unseres Angebotes ist, wenn
−
Teilleistungsbeschreibungen des Auftraggebers den Zusatz „oder gleichwertig“ enthalten und
von mir/uns keine Produktangaben (Hersteller- und Typbezeichnungen) eingetragen wurden.
falls von mir/uns mehrere Nebenangebote abgegeben wurden, mein/unser Angebot auch die
−
Kumulation der Nebenangebote, die sich nicht gegenseitig ausschließen, umfasst.
7
8
Unterschrift (bei schriftlichem Angebot)
Ist
-
bei einem elektronisch übermittelten Angebot in Textform der Name der natürlichen Person,
die die Erklärung abgibt, nicht angegeben,
- ein schriftliches Angebot nicht an dieser Stelle unterschrieben oder
- ein elektronisches Angebot, das signiert werden muss, nicht wie vorgegeben signiert,
wird das Angebot ausgeschlossen.
2
3
Bei mehreren Instandhaltungsverträgen ist die Summe der jährlichen Vergütungen einzutragen.
Preisnachlass gilt nicht für Instandhaltungsangebot
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124EU
(Eigenerklärung zur Eignung – EU)
EU – Eigenerklärung zur Eignung für nicht präqualifizierte Unternehmen
(vom Bieter/Mitglied der Bietergemeinschaft sowie zugehörigen anderen Unternehmen auszufüllen,
soweit diese nicht präqualifiziert sind oder eine EEE abgeben wollen)
Maßnahmennummer 15005E0303
Vergabenummer 16E1008
Baumaßnahme
TU München Sanierung Uhrenturm
Leistung
Lüftungstechnische Anlagen
Bewerber ∗)
Bieter*)
Mitglied der Bewerber- bzw.
Bietergemeinschaft*)
Nachunternehmer*)
anderes Unternehmen*)
(Name, Anschrift und Ust.-ID-Nr. des Unternehmens)
Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der
zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei
gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen
Jahr
Jahr
€
€
Jahr
€
Falls mein/unser Angebot in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers / Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend
testierte Gewinn- und Verlustrechnungen vorlegen.
Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in den letzten bis zu 5 abgeschlossenen Kalenderjahren vergleichbare Leistungen erbracht habe(n).
Falls mein/unser Angebot in die engere Wahl kommt, werde ich /werden wir für die wichtigsten Bauleistungen
Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis in Anlehnung an beiliegendes
Muster vorlegen.
Angaben zu Arbeitskräften
Ich/Wir erkläre(n), dass mir/uns die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.
Falls mein/unser Angebot in die engere Wahl kommt, werde ich /werden wir die Zahl der in den letzten 3
abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem technischen Leitungspersonal, angeben.
Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes
Ich bin/Wir sind im Handelsregister eingetragen
Ich bin/wir sind nicht zur Eintragung in das Handelsregister verpflichtet
Falls mein/unser Angebot in die engere Wahl kommt, werde(n) ich/wir zur Bestätigung meiner/unserer Erklärung vorlegen:
Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrieund Handelskammer.
∗)
zutreffendes ankreuzen
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124EU
(Eigenerklärung zur Eignung – EU)
Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
Ich/wir erkläre(n), dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren
weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und
sich/mein Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
Ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt, auf Verlangen werde ich/werden wir ihn vorlegen.
Angabe über Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A
Ich erkläre/wir erklären, dass für mein/unser Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A
vorliegen, die meine/unsere Zuverlässigkeit in Frage stellen.
Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in den letzten zwei Jahren nicht
• gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
• gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
• gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz
mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder
einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden bin/sind.
Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern.
Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
Ich erkläre/wir erklären, dass ich/wir meine/unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragzahlung unterfallen,
ordnungsgemäß erfüllt habe/haben.
Falls mein/unser Angebot in die engere Wahl kommt, werde(n) ich/wir eine Unbedenklichkeitsbescheinigung
1
2
der tariflichen Sozialkasse , eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG vorlegen.
Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
Ich bin/Wir sind Mitglied der Berufsgenossenschaft.
Falls mein/unser Angebot in die engere Wahl kommt, werde(n) ich/wir eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (sofern diese nicht verfügbar ist, eine gleichwertige Bescheinigung
des für mich/uns zuständigen Versicherungsträgers) mit Angabe der Lohnsummen vorlegen.
Mir/Uns ist bekannt, dass die jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise zu den Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten angemessenen Frist vorgelegt werden müssen und mein/unser Angebot ausgeschlossen wird, wenn die Unterlagen nicht vollständig innerhalb dieser
Frist vorgelegt werden.
(Ort, Datum und Unterschrift) 3)
Bei elektronischer Versendung ohne Unterschrift gültig
1)
soweit mein/unser Betrieb beitragspflichtig ist
soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt
3)
nur erforderlich, wenn diese Eigenerklärung nicht Bestandteil eines unterschriebenen Angebotes ist
2)
© VHB Bayern – Stand April 2016
2 von 2
444
(Referenzbescheinigung)
Firma (Name und vollständige Anschrift)
Referenzbescheinigung
Vom Referenznehmer auszufüllen:
Referenzgeber: Bauherr/Auftraggeber
Name
Anschrift
Telefonnummer
E-Mail-Adresse
vertreten durch
Name
Anschrift
Telefonnummer
E-Mail-Adresse
Bezeichnung des Bauvorhabens
Ausgeführte Leistung
Einzelleistung
1
Komplettleistung
2
Ort der Ausführung (Ort, Straße)
Ausführungszeit (Monat/Jahr)
vertraglich gebunden als
Art der Baumaßnahme
Baubeginn
Hauptauftragnehmer
Fertigstellung
ARGE-Partner
Neubau
Umbau
Nachunternehmer
Denkmal
Leistungsbereiche entsprechend Anlage 2 der Leitlinie des BMVBS zur Durchführung eines PQ - Verfahrens
( https://www.pq-verein.de/anlage264296binary ), auf die sich die Referenz bezieht
Nummer
Bezeichnung
1
2
Einzelnes Gewerk/Leistungsbereich
Gewerkebündelung, z.B. erweiterter Rohbau oder Generalunternehmer
© VHB Bayern – Stand August 2014
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444
(Referenzbescheinigung)
Bei Einzelleistung: stichwortartige Benennung des im eigenen Betrieb erbrachten maßgeblichen Leistungsumfanges unter
Angabe der ausgeführten Mengen
Bei Komplettleistung: Kurzbeschreibung der Baumaßnahme
Bei Einzelleistung: Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten eigenen Arbeitnehmer:
Bei Komplettleistung: Auflistung der mit eigenem Führungspersonal koordinierten Gewerke:
Bei Einzelleistung: Stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen
Bei Komplettleistung: Eventueller Besonderheiten der Ausführung
Bei Einzelleistung: Auftragswert der vorgenannten Leistungen (netto in €)
Bei Komplettleistung: Auftragswert der vorgenannten Maßnahme (netto in €)
Ich erkläre, dass die vorstehenden Angaben richtig sind. Mir ist bewusst, dass falsche Angaben meine
Zuverlässigkeit beeinträchtigen.
(Ort, Datum, Stempel, Unterschrift Referenznehmer)
© VHB Bayern – Stand August 2014
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444
(Referenzbescheinigung)
Nur vom Referenzgeber auszufüllen!
3
Die Leistungen sind
auftragsgemäß durchgeführt worden
im Ergebnis auftragsgemäß durchgeführt worden, folgende Feststellungen wurden während der
Abwicklung gemacht:
Verstöße gegen Obliegenheiten und Pflichten gemäß § 4 Abs. 2 VOB/B
die Einhaltung der Vertragsfristen wurde schriftlich angemahnt
wiederholte Aufforderung zur Mängelbeseitigung während der Bauausführung
dem Auftragnehmer wurde schriftlich Kündigung angedroht
die Abnahme wurde wegen wesentlicher Mängel vorübergehend verweigert
wiederholte Aufforderung zur Vervollständigung der Rechnungsunterlagen
Die Schlussrechnung musste durch den Auftraggeber erstellt werden.
nicht auftragsgemäß ausgeführt worden.
wegen Kündigung nicht fertig gestellt worden.
Ansprechpartner ist
im
Tel.
Fax
E-Mail
Einer Veröffentlichung zum Zwecke der Präqualifikation des Unternehmens wird zugestimmt.
Die Richtigkeit folgender Angaben
− stichwortartige Benennung des im eigenen Betrieb erbrachten maßgeblichen Leistungsumfanges unter
Angabe der ausgeführten Mengen
− Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten eigenen Arbeitnehmer
− Auflistung der mit eigenem Führungspersonal koordinierten Gewerke
− Auftragswert der vorgenannten Leistungen (soweit es sich um Nachunternehmerleistungen handelt)
liegt in der alleinigen Verantwortung des Unternehmens und wird mit der Unterschrift durch den Referenzgeber
ausdrücklich nicht bestätigt.
(Ort, Datum, Stempel, Unterschrift)
3
Es sind nur hinreichend belegbare Sachverhalte anzugeben.
© VHB Bayern – Stand August 2014
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235
(Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen)
Bieter
Vergabenummer
Datum
16E1008
Baumaßnahme
TU München Sanierung Uhrenturm
Leistung
Lüftungstechnische Anlagen
Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen
(Unteraufträge / Eignungsleihe)
Ergänzung des Angebotsschreibens
Verzeichnis über Art und Umfang der Leistungen, für die sich der Bieter der Kapazitäten anderer
Unternehmen bedienen wird
Zur Ausführung der im Angebot enthaltenen Leistungen benenne(n) ich/wir Art und Umfang der Teilleistungen, für die ich mich/wir uns der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen werde(n).
OZ/Leistungsbereich
© VHB Bayern - Stand April 2016
Beschreibung der Teilleistungen
Namen des Nachunternehmen
(einschl. ggf. vorh. PQ-Nummern)
(erst nach gesonderter Anforderung der Vergabestelle)
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235
(Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen)
Eignungsleihe im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bei der Ausführung des Auftrags beabsichtige(n) ich mich/wir uns im Rahmen der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit der Kapazitäten anderer Unternehmen zu bedienen. Hierzu benenne(n) ich/wir nachfolgend die Namen, den gesetzlichen Vertreter und die Kontaktdaten der hierzu vorgesehenen Unternehmen.
Name, gesetzlicher Vertreter, Kontaktdaten des
Unternehmens
© VHB Bayern - Stand April 2016
Angabe zu der von diesem Unternehmen
überlassenen Eignung
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236
(Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen)
Bewerber/Bieter
Vergabenummer
Datum
16E1008
Baumaßnahme
TU München Sanierung Uhrenturm
Leistung
Lüftungstechnische Anlagen
Name, gesetzlicher Vertreter, Kontaktdaten des sich verpflichtenden Unternehmens
Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen
Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns gegenüber dem Auftraggeber, im Falle der Auftragsvergabe an den o.g.
Bewerber/Bieter diesem mit den erforderlichen Kapazitäten meines/unseres Unternehmens für den/die
nachfolgenden Leistungsbereich(e) zur Verfügung zu stehen.
OZ/Leistungsbereich
Beschreibung der (Teil)Leistungen
(Ort, Datum, Unterschrift)
Der Bewerber bzw. Bieter nimmt zum Nachweis seiner Eignung die wirtschaftliche und finanzielle
Leistungsfähigkeit meines/unseres Unternehmens in Anspruch. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns
gegenüber dem Auftraggeber, im Falle der Auftragsvergabe an den o.g. Bewerber/Bieter mit diesem
gemeinsam für die Auftragsausführung zu haften. 1
(Ort, Datum, Unterschrift)
Anmerkung: Sofern Verpflichtungserklärungen in Kopie oder als Telefax vorgelegt werden, behält sich die
Vergabestelle vor, die Originale zu verlangen.
1
Diese Erklärung muss abgegeben werden, wenn sie in den Teilnahmebedingungen gefordert ist.
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221
(Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation)
Bieter
Vergabenummer
Datum
16E1008
Baumaßnahme
TU München Sanierung Uhrenturm
Leistung
Lüftungstechnische Anlagen
Angaben zur Kalkulation mit vorbestimmten Zuschlägen
Zuschlag
%
1
Angaben über den Verrechnungslohn
1.1
Mittellohn ML
einschl. Lohnzulagen u. Lohnerhöhung, wenn keine Lohngleitklausel vereinbart wird
1.2
Lohngebundene Kosten
Sozialkosten und Soziallöhne, als Zuschlag auf ML
1.3
Lohnnebenkosten
Auslösungen, Fahrgelder, als Zuschlag auf ML
1.4
Kalkulationslohn KL
(Summe 1.1 bis 1.3)
1.5
Zuschlag auf Kalkulationslohn
(aus Zeile 2.4, Spalte 1)
1.6
Verrechnungslohn VL
(Summe 1.4 und 1.5, VL im Formblatt 223 berücksichtigen)
2
Zuschläge auf die Einzelkosten der Teilleistungen = unmittelbare Herstellungskosten
€/h
Zuschläge in % auf
Lohn
2.1
Baustellengemeinkosten
2.2
Allgemeine Geschäftskosten
2.3
Wagnis und Gewinn
2.4
Gesamtzuschläge
© VHB Bayern - Stand April 2016
Stoffkosten
Gerätekosten
Sonstige Kosten
Nachunternehmerleistungen
1 von 2
221
(Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation)
3.
Ermittlung der Angebotssumme
Einzelkosten der Teil- Gesamtleistungen = unmittel- zuschläge
bare Herstellungskos- gem. 2.4
ten
€
%
3.1
Eigene Lohnkosten
Verrechnungslohn (1.6)
x
Angebotssumme
€
Gesamtstunden
x
3.2
Stoffkosten
(einschl. Kosten für Hilfsstoffe)
3.3
Gerätekosten
(einschließlich Kosten für Energie und Betriebsstoffe)
Sonstige Kosten
(vom Bieter zu erläutern)
3.4
3.5
Nachunternehmerleistungen
1
Angebotssumme ohne Umsatzsteuer
eventuelle Erläuterungen des Bieters:
1
Auf Verlangen sind für diese Leistungen die Angaben zur Kalkulation der(s) Nachunternehmer(s) dem Auftraggeber vorzulegen.
© VHB Bayern - Stand April 2016
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222
(Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme)
Bieter
Vergabenummer
Datum
16E1008
Baumaßnahme
TU München Sanierung Uhrenturm
Leistung
Lüftungstechnische Anlagen
Angaben zur Kalkulation über die Endsumme
Lohn
€/h
1.
Angaben über den Verrechnungslohn
1.1
Mittellohn ML
einschl. Lohnzulagen u. Lohnerhöhung, wenn keine Lohngleitklausel vereinbart wird
1.2
Lohngebundene Kosten
Sozialkosten und Soziallöhne
1.3
Lohnnebenkosten
Auslösungen, Fahrgelder
1.4
Kalkulationslohn KL
(Summe 1.1 bis 1.3)
Berechnung des Verrechnungslohnes nach Ermittlung der Angebotssumme (vgl. Blatt 2)
1.5
Umlage auf Lohn
(Kalkulationslohn x v.H. Umlage aus 2.1)
1.6
Verrechnungslohn VL
(Summe 1.4 und 1.5)
€/h
v.H.
eventuelle Erläuterungen des Bieters:
© VHB Bayern - Stand April 2016
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222
(Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme)
Ermittlung der Angebotssumme
Betrag
€
Gesamt
€
2
Einzelkosten der Teilleistungen = unmittelbare Herstellungskosten
2.1
Eigene Lohnkosten
Kalkulationslohn (1.4)
Umlage Summe 3 auf die
Einzelkosten
für
die
Ermittlung der EH-Preise
%
€
x Gesamtstunden:
x
x
2.2
2.3
2.4
2.5
Stoffkosten
(einschl. Kosten für Hilfsstoffe)
Gerätekosten
(einschl. Kosten für Energie und Betriebsstoffe)
Sonstige Kosten
(Vom Bieter zu erläutern)
1
Nachunternehmerleistungen
x
x
x
x
Einzelkosten der Teilleistungen (Summe 2)
noch
zu
verteilen
Zusammensetzung der Umlagesummen
Umlage
gesamt (€)
Anteil
BGK (€)
Anteil
AGK (€)
Anteil
W+G (€)
2.1 eigene Lohnkosten
2.2 Stoffkosten
2.3 Gerätekosten
2.4 Sonstige Kosten
2.5 Nachunternehmerleistungen
3
Baustellengemeinkosten,
Gewinn
3.1
Baustellengemeinkosten
(soweit hierfür keine besonderen Ansätze im Leistungsverzeichnis vorgesehen
sind
Lohnkosten einschließlich Hilfslöhne
3.1.1
Allgemeine
Geschäftskosten,
Wagnis
und
Bei Angebotssummen unter 5 Mio € :
Angabe des Betrages
Bei Angebotssummen über 5 Mio € :
Kalkulationslohn (1.4) x Gesamtstunden:
x
3.1.2
Gehaltskosten für Bauleitung, Abrechnung
Vermessung usw.
3.1.3
Vorhalten u. Reparatur der Geräte u.
Ausrüstungen, Energieverbrauch, Werkzeuge
u. Kleingeräte, Materialkosten f.
Baustelleneinrichtung
An- u. Abtransport der Geräte u.
Ausrüstungen, Hilfsstoffe, Pachten usw.
3.1.4
3.1.5
Sonderkosten der Baustelle, wie techn.
Ausführungsbearbeitung, objektbezogene
Versicherungen usw.
Baustellengemeinkosten (Summe 3.1)
3.2
Allgemeine Geschäftskosten (Summe 3.2)
3.3
Wagnis und Gewinn (Summe 3.3)
Umlage auf die Einzelkosten (Summe 3)
Angebotssumme ohne Umsatzsteuer (Summe 2 und 3)
1
Auf Verlangen sind für diese Leistungen die Angaben zur Kalkulation der(s) Nachunternehmer(s) dem Auftraggeber
vorzulegen.
© VHB Bayern - Stand April 2016
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234
(Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft)
Bezeichnung der Bauleistung:
Maßnahmennummer
Vergabenummer
15005E0303
Baumaßnahme
16E1008
TU München Sanierung Uhrenturm
Leistung
Lüftungstechnische Anlagen
Erklärung der Bieter- /Arbeitsgemeinschaft
Wir, die nachstehend aufgeführten Unternehmen einer Bietergemeinschaft,
Bevollmächtigter Vertreter
Mitglied
USt-ID:
Weitere Mitglieder
Mitglied
USt-ID:
Mitglied
USt-ID:
Mitglied
USt-ID:
beschließen, im Falle der Auftragserteilung eine Arbeitsgemeinschaft zu bilden und erklären 1, dass der
bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
(Ort)
(Datum)
(Unterschrift)
(Ort)
(Datum)
(Unterschrift)
(Ort)
(Datum)
(Unterschrift)
(Ort)
(Datum)
(Unterschrift)
1
Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben,
Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten oder qualifiziert signierte
Erklärung abzugeben.
© VHB Bayern - Stand April 2016
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223
(Aufgliederung der Einheitspreise)
Bieter
Vergabenummer
Datum
16E1008
02.08.2016
Baumaßnahme :
TUM Geb. 0503 Thierschbau Turm
Leistung :
16E1008
lueftungstechnische Anlagen
Aufgliederung der Einheitspreise
OZ
des
LV 1
Kurzbezeichnung d. Teilleistung
1
1. 1. 1
1. 1. 2
1. 1. 3
2
Zu- u. Abluftgerät 1000 m3/h
Außenluftfilter Ausführung mit
F9 Filter
Spülkammer einschl.
Einstellklappe
Menge
1
3
MenZeitansatz in
genStunden
einheit 1
4
1,000
St
1,000
St
1,000
St
1. 1. 4
Außenluftklappe
1,000
St
1. 1. 5
Fortluftklappe
1,000
St
1. 1. 6
Montagesockel
1,000
St
1. 1. 7
Flexible Verbindungen
4,000
St
1. 1. 8
Heißwasser-Nachheizregister
1,000
St
1. 1. 9
Kaltwasserregister
1,000
St
1. 1. 10
Sondersiphon druckseitig
1,000
St
1,000
St
1,000
St
1,000
St
1,000
St
1,000
St
300,000
kg
250,000
kg
10,000
m
10,000
m2
2,000
St
35,000
m2
10,000
m2
35,000
m
12,000
m
12,000
St
8,000
St
1. 1. 11
1. 1. 12
1. 1. 13
1. 1. 14
1. 1. 15
1. 1. 16
1. 1. 17
1. 1. 18
1. 1. 19
1. 2. 1
1. 2. 2
1. 2. 3
1. 2. 4
1. 2. 5
1. 2. 6
1. 2. 7
Teilkosten einschl. Zuschläge in €
(ohne Umsatzsteuer) je Mengeneinheit
2
1
Luftkanalrauchmelder 24V
AC/DC
Konsole für
Luftkanalrauchmelder O-KRM
Geräteunterlage
Schallentkoppelung
Einbringung und Aufstellen
der Lüftungsgeräteteile
Inbetriebnahme eines Zuund Abluftgerätes
Form
-/Hohlprofilstahlkonstruktion
Stahl verz
Form
-/Hohlprofilstahlkonstruktion
Stahl verz
Geländer für Wartungsbühne
Gitterroste für
Wartungsbühne RLT-Anlagen
Anschluss an bestehenden
Lüftungskanal herstellen
Luftltg rechteckig Stahl verz
gefalzt Kanten-L bis 500mm
Formstück rechteckig Stahl
verz gefalzt Kanten-L bis
500mm
Wickelfalzrohr Stahl verz
DN315 -750-2000Pa
Wickelfalzrohr Stahl verz
DN150 -750-2000Pa
Bogen 90Grad Stahl verz
DN315 -750-2000Pa
Bogen 90Grad Stahl verz
DN150 -750-2000Pa
5
Löhne
6
2,3
Stoffe
7
2
Geräte
8
2,4
Sonstiges
2
9
angebotener
Einheitspreis
(SP. 6+7+8+9)
10
1. Wird vom Auftraggeber vorgegeben.
2. ist bei allen Teilleistungen anzugeben, unabhängig davon, ob sie der Auftragnehmer oder ein Nachunternehmer erbringen wird.
3. Sofern der zugrunde gelegte Verrechnungslohn nicht mit den Angaben in den Formblättern 221 oder 222 übereinstimmt,
hat der Bieter dies offenzulegen.
4. Für Gerätekosten einschl. der Betriebsstoffkosten, soweit diese den Einzelkosten der angegebenen Ordnungszahlen
zugerechnet worden sind.
© VHB Bayern – Stand August 2012
LV-Key: 184596
Druckdatum: 04.08.2016
Seite:
1
223
(Aufgliederung der Einheitspreise)
Bieter
Vergabenummer
Datum
16E1008
02.08.2016
Baumaßnahme :
TUM Geb. 0503 Thierschbau Turm
Leistung :
16E1008
lueftungstechnische Anlagen
Aufgliederung der Einheitspreise
OZ
des
LV 1
1
1. 2. 8
1. 2. 9
1. 2. 10
1. 2. 11
1. 2. 12
1. 2. 13
1. 2. 14
1. 2. 15
1. 2. 16
1. 2. 17
1. 2. 18
1. 2. 19
1. 2. 20
1. 3. 1
1. 3. 2
1. 3. 3
1. 3. 4
1. 3. 5
1. 3. 6
1. 3. 7
Teilkosten einschl. Zuschläge in €
(ohne Umsatzsteuer) je Mengeneinheit
2
Kurzbezeichnung d. Teilleistung
2
Übergangsstück eckig/rund
Luftdichtheitsklasse C DIN
EN
Bundkragen Stahl verz
DN150 -750-1000Pa
Bundkragen Stahl verz
DN180 -750-1000Pa
Bundkragen Stahl verz
DN315 -750-1000Pa
Steckverbinder Stahl verz
DN150 -750-2000Pa
Steckverbinder Stahl verz
DN315 -750-2000Pa
Luftltg rund flexibel Alu
DN150
Luftltg rund flexibel Alu
DN180
Rohrbefestigung für
Rundrohr, D=150mm,
Mauerwerk/Beton
Rohrbefestigung für
Rundrohr, D=315mm,
Mauerwerk/Beton
Rohrbefestigung für
Rundrohr, D=315mm,
Stahlträger
Inspektionsöffnung oval Stahl
verz 200/100mm
Inspektionsöffnung oval Stahl
verz 400/200mm
Brandschutzklappe EI 90
Gehäuse Stahl verz DN315 L
500mm
Brandschutzklappe EI 90
Gehäuse Stahl verz DN315 L
500mm
Brandschutzklappe EI 90
Gehäuse Stahl verz B
200mm H
Brandschutzklappe EI 90
Gehäuse Stahl verz B
200mm H
Sachverständigenabnahme
Rauchmelder
Sachverständigenabnahme
BSK
Inbetriebnahme der
Brandschutzklappen und
Rauchmelder
1
Menge
1
3
MenZeitansatz in
genStunden
einheit 1
4
2,000
St
4,000
St
4,000
St
4,000
St
35,000
St
16,000
St
4,000
m
4,000
m
4,000
St
6,000
St
10,000
St
2,000
St
4,000
St
1,000
St
4,000
St
1,000
St
1,000
St
1,000
St
7,000
St
7,000
St
5
Löhne
6
2,3
Stoffe
7
2
Geräte
8
2,4
Sonstiges
2
9
angebotener
Einheitspreis
(SP. 6+7+8+9)
10
1. Wird vom Auftraggeber vorgegeben.
2. ist bei allen Teilleistungen anzugeben, unabhängig davon, ob sie der Auftragnehmer oder ein Nachunternehmer erbringen wird.
3. Sofern der zugrunde gelegte Verrechnungslohn nicht mit den Angaben in den Formblättern 221 oder 222 übereinstimmt,
hat der Bieter dies offenzulegen.
4. Für Gerätekosten einschl. der Betriebsstoffkosten, soweit diese den Einzelkosten der angegebenen Ordnungszahlen
zugerechnet worden sind.
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LV-Key: 184596
Druckdatum: 04.08.2016
Seite:
2
223
(Aufgliederung der Einheitspreise)
Bieter
Vergabenummer
Datum
16E1008
02.08.2016
Baumaßnahme :
TUM Geb. 0503 Thierschbau Turm
Leistung :
16E1008
lueftungstechnische Anlagen
Aufgliederung der Einheitspreise
OZ
des
LV 1
1
1. 3. 8
1. 3. 9
1. 3. 10
1. 3. 11
1. 3. 12
1. 4. 1
1. 4. 2
1. 5. 1
1. 5. 2
1. 5. 3
1. 5. 4
1. 5. 5
1. 5. 6
1. 5. 7
1. 5. 8
1. 5. 9
1. 5. 10
1. 5. 11
1. 5. 12
Teilkosten einschl. Zuschläge in €
(ohne Umsatzsteuer) je Mengeneinheit
2
Kurzbezeichnung d. Teilleistung
1
Menge
2
Anklemmarbeiten an
Brandschutzklappen
Anbringen von
Potentialausgleich
Fugentechnik /
Feuerschutzklappenfuge, bis
1000 mm
Fugentechnik /
Feuerschutzklappenfuge, bis
1500 mm
Kulissenschalldämpfer
rechteckig Druckdifferenz bis
30Pa
Düsenstrahlauslass zum
Einbau in Decken, Böden
oder
Lüftungsgitter, eckig, mit
Lochstreifenöffnungen
Wärmedämmung Luftltg
DN315 Gebäude
synthetischer
Wärmedämmung Bogen
Luftltg DN315 Gebäude
synthetischer
Kältedämmung Luftltg Kanten
-L 1000-1500mm Zentrale
synth.
Kältedämmung Formstück
Luftltg Kanten-L 10001500mm
3
Überlappung an Dämmungen
Inspektionsdeckel mit
Einbaurahmen am Kanal mit
Wärmedämmung Luftltg
Kanten-L 1000-1500mm
Gebäude
Wärmedämmung Formstück
Luftltg Kanten-L 10001500mm
Ausschnitt in
Wärmedämmung aus alu.
Mineralwolle herstellen
Wärmedämmung Luftltg
DN150 Zentrale Mineralwolle
Matte D
Wärmedämmung Luftltg
DN315 Zentrale Mineralwolle
Matte D
Wärmedämmung Formstück
Luftltg DN150 Zentrale
1
MenZeitansatz in
genStunden
einheit 1
4
7,000
St
14,000
St
1,000
St
2,000
St
2,000
St
4,000
St
4,000
St
35,000
m
12,000
St
5,000
m2
2,000
m2
30,000
m
6,000
St
35,000
m2
10,000
m2
4,000
St
8,000
m
2,000
m
10,000
St
5
Löhne
6
2,3
Stoffe
7
2
Geräte
8
2,4
Sonstiges
2
9
angebotener
Einheitspreis
(SP. 6+7+8+9)
10
1. Wird vom Auftraggeber vorgegeben.
2. ist bei allen Teilleistungen anzugeben, unabhängig davon, ob sie der Auftragnehmer oder ein Nachunternehmer erbringen wird.
3. Sofern der zugrunde gelegte Verrechnungslohn nicht mit den Angaben in den Formblättern 221 oder 222 übereinstimmt,
hat der Bieter dies offenzulegen.
4. Für Gerätekosten einschl. der Betriebsstoffkosten, soweit diese den Einzelkosten der angegebenen Ordnungszahlen
zugerechnet worden sind.
© VHB Bayern – Stand August 2012
LV-Key: 184596
Druckdatum: 04.08.2016
Seite:
3
223
(Aufgliederung der Einheitspreise)
Bieter
Vergabenummer
Datum
16E1008
02.08.2016
Baumaßnahme :
TUM Geb. 0503 Thierschbau Turm
Leistung :
16E1008
lueftungstechnische Anlagen
Aufgliederung der Einheitspreise
OZ
des
LV 1
1
1. 5. 13
1. 5. 14
Kurzbezeichnung d. Teilleistung
2
Wärmedämmung Formstück
Luftltg DN315 Zentrale
Brandschutzbekl. L90 Luftltg
Kalziumsilikat-Platte
Gebäude
Menge
1
3
MenZeitansatz in
genStunden
einheit 1
4
2,000
St
12,000
m2
1. 5. 15
Formstück U bis 1000mm
1,000
m2
1. 5. 16
Durchführung schließen U
1000-2500mm
2,000
m
1. 5. 17
Anschluss U 1000-2500mm
2,000
m
4,000
m
20,000
m2
1,000
St
4,000
St
1. 5. 18
1. 5. 19
1. 5. 20
1. 5. 21
Brandschutzbekleidung für
Traversen
Brandschutzbekl. L90 Luftltg
Kalziumsilikat-Platte
Gebäude
Formstück
Brandschutzbekleidung
Doppeltür
Durchdringung L/Durchm.
über 300 bis 350mm
1. 5. 22
Anschluss U bis 1000mm
4,000
m
1. 5. 23
Brandschutzbekleidung für
Traversen L90
10,000
m
1. 6. 1
Erstellen der Stromlaufpläne
1,000
St
1. 6. 2
Anklemmen der bauseits
verlegten Kabel
1,000
St
1. 6. 3
Koordination Regelung
1,000
St
1. 6. 4
Bestandsunterlagen
1,000
St
1. 6. 5
Anlagenschema in Folie
1,000
St
1. 6. 6
Luftmengenmessung pro
Auslass
8,000
St
1. 6. 7
Einregulierung pro Auslass
8,000
St
1. 6. 8
Schallpegelmessung
1,000
St
150,000
kg
10,000
St
1. 6. 9
1. 6. 10
Teilkosten einschl. Zuschläge in €
(ohne Umsatzsteuer) je Mengeneinheit
2
1
Form
-/Hohlprofilstahlkonstruktion
Stahl verz
Bezeichnungsschild
mehrschichtig Kunststoff H
52mm B
1. 6. 11
Rohrkennzeichnung
20,000
St
1. 6. 12
Injektionsanker
20,000
St
1. 6. 13
Sichern von Kanalteilstecken
80,000
m2
1. 6. 14
Auf-, Abbau und Vorhaltung
von Montagegerüsten, bis 3,5
4,000
Wo
5
Löhne
6
2,3
Stoffe
7
2
Geräte
8
2,4
Sonstiges
2
9
angebotener
Einheitspreis
(SP. 6+7+8+9)
10
1. Wird vom Auftraggeber vorgegeben.
2. ist bei allen Teilleistungen anzugeben, unabhängig davon, ob sie der Auftragnehmer oder ein Nachunternehmer erbringen wird.
3. Sofern der zugrunde gelegte Verrechnungslohn nicht mit den Angaben in den Formblättern 221 oder 222 übereinstimmt,
hat der Bieter dies offenzulegen.
4. Für Gerätekosten einschl. der Betriebsstoffkosten, soweit diese den Einzelkosten der angegebenen Ordnungszahlen
zugerechnet worden sind.
© VHB Bayern – Stand August 2012
LV-Key: 184596
Druckdatum: 04.08.2016
Seite:
4
223
(Aufgliederung der Einheitspreise)
Bieter
Vergabenummer
Datum
16E1008
02.08.2016
Baumaßnahme :
TUM Geb. 0503 Thierschbau Turm
Leistung :
16E1008
lueftungstechnische Anlagen
Aufgliederung der Einheitspreise
OZ
des
LV 1
1
1. 6. 15
1. 7. 1
1. 7. 2
1. 7. 3
Teilkosten einschl. Zuschläge in €
(ohne Umsatzsteuer) je Mengeneinheit
2
Kurzbezeichnung d. Teilleistung
2
Anzeichnen von
Kernbohrungen und
Durchbrüchen
Obermonteur/-in
Stundenlohnarbeiten
sämtliche Kosten/Zuschläge
Monteur/-in
Stundenlohnarbeiten
sämtliche Kosten/Zuschläge
Helfer/-in
Stundenlohnarbeiten
sämtliche Kosten/Zuschläge
1
Menge
1
MenZeitansatz in
genStunden
einheit 1
3
4
10,000
St
10,000
h
10,000
h
10,000
h
5
Löhne
6
2,3
Stoffe
7
2
Geräte
8
2,4
Sonstiges
2
9
angebotener
Einheitspreis
(SP. 6+7+8+9)
10
1. Wird vom Auftraggeber vorgegeben.
2. ist bei allen Teilleistungen anzugeben, unabhängig davon, ob sie der Auftragnehmer oder ein Nachunternehmer erbringen wird.
3. Sofern der zugrunde gelegte Verrechnungslohn nicht mit den Angaben in den Formblättern 221 oder 222 übereinstimmt,
hat der Bieter dies offenzulegen.
4. Für Gerätekosten einschl. der Betriebsstoffkosten, soweit diese den Einzelkosten der angegebenen Ordnungszahlen
zugerechnet worden sind.
© VHB Bayern – Stand August 2012
LV-Key: 184596
Druckdatum: 04.08.2016
Seite:
5
LV: Lueftungstechnische Anlagen
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EURO
1
23.08.2016
02.08.2016
Gesamtbetrag
in EURO
Baubeschreibung
Baubeschreibung
Bauvorhaben:
Technische Universität München, Stammgelände Gebäude
0503 - Thierschbau 2.BA, 1. Teilbaumaßnahme, Sanierung
der Innenräume (Sanierungs-, Anpassungs-, Brandschutzund Energiesparmaßnahmen
Umbau eines Gebäudes auf dem Stammgelände der
Technischen Universität München, Arcisstraße 21, 80333
München
Gebäude 0503 - Thierschbau
2. BA, 1. Teilbaumaßnahme
Hier: 1. Nachtrag zur HU-Bau zur Sanierung und Umbau
des Uhrenturmes und des Treppenhauses T3
Die Baumaßnahme ist Teil des Gesamtvorhabens:
Bauherr: Staatliches Bauamt München 2,
Bauaufgabe:
Sanierung der Innenräume (Sanierungs-, Anpassungs-,
Brandschutz- undEnergiesparmaßnahmen) und raumbildende
Ausbauten.Das Staatliche Bauamt München 2 beabsichtigt,
die Innenräume des Gebäudes der Technischen Universität
München, " Thierschbau", Ecke Gabelsbergerstraße /
Luisenstraße in München zu sanieren.
Das Gebäude an der Gabelsbergerstraße / Ecke
Luisenstraße wurde im Jahr 1912 unter der
architektonischen Leitung von Friedrich von Thiersch
errichtet und ist als Einzeldenkmal in der Denkmalliste
eingetragen. Es besteht aus dem Untergeschoss, dem
Erdgeschoß 2 Obergeschossen dem Dachgeschoss und
umfasst rund 8 800 qm Hauptnutzfläche.
Charakteristisch für den gesamten Gebäudekomplex und
ein Wahrzeichen der Technischen Universität ist dabei
der Uhrenturm des Thierschbaus um dessen Sanierung und
Umnutzung es in diesem Zusammenhang geht. Neben den vom
4. bis zum 7.OG angeordneten Turmräumen ist auch das
unter dem Turm befindliche Treppenhauses T3, welches
als notwendiges Treppenhaus für die Turmnutzung dient,
in die Sanierungsmaßnahmen einbezogen.
Das gesamte Gebäude gilt nach heutigem Baurecht als
Versammlungsstätte.Im Zuge verschiedener Umnutzungen
hat der Bau im Inneren mehrfache Veränderungen
erfahren. Aktuell wurden in einem ersten Bauabschnitt
neben der Fassadensanierung und Restaurierung der
Fenster die Sanierung der Sanitäranlagen und die im
Rahmen eines Brandschutzkonzeptes definierten
Brandschutzsofortmaßnahmen durchgeführt.
Gegenstand der jetzt anstehenden Sanierung der
Innenräume sind insbesondere umfassende Baumaßnahmen
zur Umsetzung des Brandschutzkonzeptes sowie die
Erneuerung der völlig veralteten Technischen
Gebäudeausrüstung.
Der Bauauftrag wird in drei Bauabschnitten ausgeführt .
Parallel zu den Arbeiten im 3. Bauabschnitt sind
Arbeiten in einem zukünftigen 4.Bauabschnitt
auszuführen, die der Umsetzung vorgezogener
Heizungsinstallationen dienen.
Es handelt sich bei den Hochbaugewerken in diesem
Bereich in erster Linie um das Schließen von Wand- und
Deckendurchbrüchen und damit verbundenen weiteren
LV: Lueftungstechnische Anlagen
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EURO
2
23.08.2016
02.08.2016
Gesamtbetrag
in EURO
Arbeiten.
Die hier gegenständlichen Arbeiten finden im Bereich
des Uhrenturms und des Treppenhauses T3 statt und
bilden einen weiteren eigenständigen Bauabschnitt.
Die Arbeiten im Bauabschnitt Uhrenturms /Treppenhauses
T3 finden parallel zu Arbeiten im 2. uUnd im
3.Bauabschnitt statt.
Die Aktivitäten in den Bauabschnitten erfolgen in
Abhängigkeit von den Studiensemestern und den
Semesterferien nach festgelegtem Zeitplan.
Bauaufgabe im Bereich des Bauabschnitts Uhrenturms und
des Treppenhauses T3:
Uhrenturm:
Im Uhrenturm wird die Ebene 4 zu einem repräsentativen
lichten Empfangsbzw. Seminarraum umgestaltet, wofür der
darüber aufsteigende Turm in den Ebenen 5, 6 und 7
komplett entkernt werden soll.
Anstelle der Stahlbetondecken wird ersatzweise eine an
den Außenwänden umlaufende stählerne Stegkonstruktion
in den Ebenen 5, 6 und 7 auf Höhe der ehemaligen Decken
eingebaut, so dass von der untersten Ebene 4 aus nach
oben hin zum Dach ein hoher, lichter Innenraum
entsteht.
Die Ebene 4 und die stählerne Galerieebene 5 werden für
Veranstaltungszwecke genutzt. Aus Brandschutzgründen
ist jedoch die Personenzahl auf 30 Personen begrenzt.
Die Stege in den Ebenen 6 und 7 dienen nur
Wartungszwecken. Ein dauerhafter Personenaufenthalt ist
dort aus Brandschutzgründen untersagt.
Die neue Stahlkonstruktion muss aus nicht brennbaren
Baustoffen erstellt werden, es besteht aber keine
Anforderung an die Feuerwiderstandsdauer der
Konstruktion.
Die neue Stahlkonstruktion wird daher in die
Feuerwiderstandsklasse R-0 eingeordnet. Voraussetzung
dieses Umbaus ist der Erhalt der räumlichen Steifigkeit
des Turmes im Bau- und Endzustand. Die resultierende
Vertikalbelastung nimmt durch den Umbau ab. Die
umlaufenden Stege haben demnach aussteifende Wirkung.
In die Konstruktion ist die an den Außenwänden
umlaufende Beheizung ebenso integriert wie
Beleuchtungselemente. Dieser Umstand und der
repräsentative Charakter haben Einfluss auf
Bauteildimensionen und die Ausbildung von
Verbindungsmitteln. Die in der Ausführungsplanung
vorgegebenen Schraubenarten sind streng zu beachten.
Alle Schweißverbinungen, auch die auf der Baustelle
zahlreich zu erstellenden Schweißverbindungen als
Baustellenschweißungen , sind sauber nachzubehandeln
und flächenbündig zu verschleifen. Die Schweißnähte
sind stets über die gesamte Bauteillänge durchzuführen,
wo erforderlich sind Bauteile vorzuwärmen und
einzuspannen, da ein Verziehen und Wellen der Bauteile
nicht akzeptiert wird. Das Schweißen von Raupen und
Punkten ist nicht zulässig. Die Schweißnähte sind so
zu dimensionieren, dass sie auch nach dem
flächenbündigen Schleifen noch die statisch
erforderliche Tragfähigkeit aufweisen.
Im Vorfeld wird durch den Auftragnehmer der
Rohbauarbeiten wegen der mit der Nutzungsänderung
auftretenden höheren Verkehrsbelastung die
Stahlbetondecke über dem Treppenhaus T3 (Fußboden Ebene
4) durch Stahlträger verstärkt und der Innenputz und
die Altinstallationen in allen Turmräumlichkeiten
LV: Lueftungstechnische Anlagen
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EURO
3
23.08.2016
02.08.2016
Gesamtbetrag
in EURO
entfernt. Danach werden von oben nach unten sukzessive
die bestehenden Holztreppen einschließlich
Treppenraumwände und die Stahlbetondecken in den
Randbereichen abgebrochen. Der Rückbau der
Stahlbetondecken erfolgt ebenenweise in
Einzelschritten.
Durch den temporären Einbau von Abstützungselementen
bleibt die räumliche Stabilität des Uhrenturmes
erhalten. Die verbleibenden Restbereiche der
Stahlbetondecken dienen zwischenzeitlich als
Arbeitsebene und Teilaussteifung und werden erst mit
und nach Einbau der aussteifenden Stege endgültig
entfernt. Dadurch ergeben sich immer wieder
Unterbrechungen bei der Montage der Stahl- und
Metallbauarbeiten. Die Gitterroste der Stege geben ihre
Lasten auf parallel zu den Außenwänden verlaufende
Träger ab. Es entsteht so in jeder Ebene ein
quadratischer Innenkranz, der in den Symmetrieachsen an
4 Stellen an die verstärkte Dachkonstruktion
hochgehängt wird. Zusammen mit den
Aussteifungsverbänden und den von den Außenwänden zum
Innenkranz hin verlaufenden Schwertern entstehen
horizontale Fachwerke, die dem Turm die räumliche
Stabilität verleihen.
Die vertikalen Verformungen am Innenkranz werden durch
die gelenkige Konsolauflagerung der Fachwerk-Schwerter
an der Außenwand schadlos aufgenommen.
Temperaturbedingte Verformungen müssen an geeigneten
Stellen in den Verbindungen durch Langlöcher
aufgenommen werden, wobei die aussteifende Wirkung in
der Gesamtheit erhalten bleiben muss.
Treppenhaus T3:
Als zwingende Voraussetzung für die Turmnutzung muss
der erste Rettungsweg aus dem Turm, das Treppenhaus 3,
brandschutzertüchtigt werden (Austausch von Türen,
Einbau einer flächendeckenden Brandmeldeanlage mit
Sprachalarmierung, Sicherheitsbeleuchtungsanlage und
Einbau eines Rauchabzugs). Des Weiteren wird für die
barrierefreie Erschließung des Turms die bestehende
Aufzugsanlage erneuert und der Aufzugsschacht um ein
Geschoss bis zum 4.OG erhöht, sowie ein neuer
Aufzugsmaschinenraum im 1.Untergeschoss geschaffen.
Bauart der Bestandsgebäude:
Das denkmalgeschützte Gebäude wurde in verschiedenen
Bauarten erstellt. Teilbereiche wurden im 2.Weltkrieg
zerstört und in den 1950ìger-Jahren wieder aufgebaut.
Der im Grundriss quadratische Uhrenturm mit ca. 8m
Außenkante besteht hauptsächlich aus Mauerwerkswänden
und Stahlbetondecken mit Unterzügen. Er umfasst 3
Geschosse, die Ebenen 5 bis 7, sitzt auf dem
Dachgeschoß (Ebene 4) des Universitätsgebäudes auf und
reicht mit der Oberkante der Dachebene bis ca. +36m
über das Straßenniveau. Die Außen- und Innenwände des
Treppenhauses T3 sind ebenfalls in Ziegelmauerwerk
erstellt worden, die Treppenläufe und podeste in
Stahlbeton. Die Dachdeckung der den Turm umgebenden
Dächer erfolgte in Biberschwanzdeckung und als
Kupfer-Stehfalz-Blecheindeckung. Die Turmfassade und
das schwach geneigte Dach des Turms wurden ebenfalls
mit einer Kupfer-Stehfalz-Blechverkleidung versehen.
LV: Lueftungstechnische Anlagen
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EURO
4
23.08.2016
02.08.2016
Gesamtbetrag
in EURO
Beschreibung der Baumaßnahme
Beschreibung der Baumaßnahme
1. Gewerke:
Die vorliegende Leistungsausschreibung umfasst folgende
Gewerke:
Lüftungstechnische Anlagen einschl. Dämmung
2. Ausführungstermine
Die Fertigstellungstermine sind zwingend einzuhalten,
da die umzubauende Anlagen für den Unterrichtsbetrieb
unabkömmlich ist.
3. Ausführungsunterlagen:
Es werden folgende Unterlagen zur Verfügung gestellt:
* Ausführungspläne
* Anlagenschema
Die Pläne werden entweder als Datei über E-mail oder
CD-ROM zugeschickt, oder, falls der AN diese
Dateiformate nicht nutzen kann, als Ausdruck übergeben.
(Die Pläne in Dateiform können nicht von allen
handelsüblichen Zeichenprogrammen in vollem Umfang
verarbeitet werden.)
4. Beschreibung der Maßnahme:
Lüftungstechnische Anlagen:
Die neue Lüftungsanlage mit einer Luftleistung von
1.000 cbm/h dient der Belüftung des 4.OG im Turm.
Das neue Lüftungsgerät wird als Standgerät mit
Wärmerückgewinnung und Kühlregister ausgeführt.
Die Aufstellung erfolgt im Dachgeschoss des Gebäudes.
Hier muss eine Unterkonstruktion aus Stahlprofilen für
die Gerätemontage eingebaut werden. Zusätzlich muss vor
dem Lüftungsgerät eine Wartungsbühne aus verz.
Stahlprofilen mit eingelegten Gitterrosten eingebaut
werden.
Der Aufstellort des Lüftungsgerätes liegt direkt neben
dem mit Luft zu versorgenden Raum im 4.OG des Turms.
Die Anlage wird mit variablem Volumenstrom betrieben.
Die Anlage wird über die Gebäudeautomation geregelt.
Zu- und Abluftkanäle kommen als Blechkanäle in
verzinkter Ausführung, rechteckig, mit Flanschabdichtung zur Ausführung. Die Zuluft wird über Düsenauslässe in den Raum eingeblasen. Die Abluft wird über
Lüftungsgitter abgesaugt. Sämtliche Luftleitungen
erhalten eine körperschallfreie Aufhängung.
Die Einbringung des neuen Gerätes in das 4.OG des
Gebäudes kann über den vorhandenen aussenliegenden
Materialaufzug erfolgen. Das Gerät wird mit dem
Lastenaufzug vom EG in das 3.OG transportiert. Von der
Einbringöffnung muss das Gerät über den Flur im 3.OG
zur Treppe in das 4.OG transportiert werden. Dann muss
das neue Lüftungsgerät über die Treppe vom 3.OG zum
Aufstellort in das 4.OG transportiert werden.
LV: Lueftungstechnische Anlagen
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EURO
5
23.08.2016
02.08.2016
Gesamtbetrag
in EURO
Weitere Besondere Vertragsbedingungen
Weitere Besondere Vertragsbedingungen
10.1 Bestandsaufmaß
Es handelt sich um ein historisches Gebäude. Die nach
den heutigen Normen geltenden Rohbau- und
Ausbautoleranzen werden zum Teil überschritten.
Generell sind alle Maße am Bau zu überprüfen. Generell
als Nebenleistung sind alle zur Erbringung der
geschuldeten Leistung erforderlichen Aufmaße in
verformungsgetreuer und digitaler Form in die
Einheitspreise einzukalkulieren.
10.2 Übergabe von Ausführungszeichnungen
Die Ausführungszeichnungen werden dem AN kostenfrei
einmal als Lichtpause/Kopie und einmal auf
elektronischem Datenträger (pdf- bzw. dxf-Format)
übergeben.
10.3 Herstellen von Zeichnungen und Unterlagen
Leistungen des Auftragnehmers:
Der Auftragnehmer hat folgende Unterlagen als
Nebenleistung zu erstellen und zur Genehmigung
vorzulegen: 2x als Lichtpause/Kopie, 1x auf
elektronischem Datenträger in übernahmefähiger Form:
- Baustelleneinrichtungsplan M 1 : 200 : 14 Werktage
nach Zuschlag
- Prüffähige Werkpläne, Werkstatt- und Montagezeichnungen u.a.: 14 Werktage nach Zuschlag, Erst
nach der Freigabe durch den Auftraggeber darf mit der
Produktion begonnen werden.
- Abrechnungspläne:
2x Lichtpause/Kopie,
1x elektronischer Datenträger in geprüfter Form
- Bestands- bzw. Revisionspläne:
2x Lichtpause/Kopie,
1x elektronischer Datenträger
10.4 Baufristenplan
Der Auftragnehmer hat einen Baufristenplan über seine
vertraglichen Leistungen zu erstellen, anhand dessen
die Einhaltung der Vertragsfristen nachgewiesen und
überwacht werden kann. Die Festlegungen des
Auftraggebers, z.B. zur baufachlichen oder terminlichen
Koordinierung mit den übrigen Leistungsbereichen, sind
zu berücksichtigen. Bei Änderungen der Vertragsfristen
oder bei erheblichen Abweichungen von sonstigen
Festlegungen ist der Plan unverzüglich zu überarbeiten.
Der Plan ist der örtlichen Objektüberwachung 14 Tage
nach Auftragserteilung, bei Überarbeitung unverzüglich
jeweils in 2 Fertigungen zur Prüfung und Genehmigung zu
übergeben.
10.5 Baustellenzufahrt und
Baustelleneinrichtungsflächen
Vor Angebotsabgabe kann sich der Bieter vor Ort über
die Lage des Baufeldes, Zu- und Abfahrtswege,
Lagerplätze und sonstige Randbedingungen informieren.
Sondernutzungen öffentlicher Straßen sind durch den
Auftragnehmer zu erwirken, die dafür entstehenden
Kosten hat der Bieter einzukalkulieren.
Straßen, Wege und Lagerflächen innerhalb des
LV: Lueftungstechnische Anlagen
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EURO
6
23.08.2016
02.08.2016
Gesamtbetrag
in EURO
Baugeländes (Grundstückgrenzen) werden in bestehendem
Umfang zur Verfügung gestellt, sie werden vom
Auftragnehmer auf eigene Gefahr benutzt. Für Schäden,
die der Auftragnehmer an vorhandenen Anlagen
verursacht, ist er schadensersatzpflichtig.
Auf dem Gelände der technischen Universität gilt
grundsätzlich die Straßenverkehrsordnung. Die
Höchstgeschwindigkeit auf dem Gelände der technischen
Universität ist auf Schrittgeschwindigkeit festgelegt.
Rückwärtsfahren ist nur in Ausnahmefällen erlaubt, es
besteht Einweisungspflicht. Zufahrtswege für
Feuerwehr-, Rettungs-, Polizei- und sonstige
Hilfsfahrzeuge sind freizuhalten. Die Baustellenzufahrt
für den Hofbereich ist über die Feuerwehrzufahrten in
der Gabelsberger Straße und in der Theresienstraße
möglich. Die lichten Abmessungen der Feuerwehrzufahrten
betragen in der Breite 3.00m und in der Höhe 3.50m. Die
Hoffläche kann mit Schwerlastwagen der Klasse SLW 30
befahren werden.
Die Baustelleneinrichtungsflächen sind dem Lageplan mit
Baustelleneinrichtung zu entnehmen.
Je Bauabschnitt stellt der AG eine Hebeplattform mit
einer Tragfähigkeit von 1.200 kg zur Verfügung.
Zufahrtsberechtigungen
Die TU München gibt Karten als Zufahrtsberechtigung auf
das Stammgelände aus. Ohne diese Zufahrtsberechtigung
dürfen die internen Straßen auf dem Stammgelände nicht
befahren werden. Der AN ist verpflichtet die
erforderlichen Zufahrtsberechtigungen mit genügendem
zeitlichen Vorlauf bei der Bauleitung zu beantragen.
10.6 Baustrom und Bauwasser
Dem AN wird der Baustrom und Bauwasser zur Erbringung
der vertraglich geschuldeten Leistung vom AG kostenlos
zur Verfügung gestellt. Baustromverteiler befinden sich
in jedem Bauabschnitt auf jeder Geschoßebene. Bauwasser
wird an einer Zapfstelle im Hofbereich zu Verfügung
gestellt.
10.7 Baubesprechungen
Der AN hat zu den Baubesprechungen, die der AG
regelmäßig durchführt, einen geeigneten
bevollmächtigten Vertreter zu entsenden. Die
Besprechungen finden wöchentlich in den Räumen der
Bauüberwachung statt.
10.8 Firmenwerbungen
Auf der Baustelle ist keine Firmenwerbung zugelassen.
10.9 Umweltschutz
Zu den vertraglichen Leistungen gehören Maßnahmen des
Umweltschutzes:
- Erhalt von Bäumen, Sträuchern und Pflanzenbeständen
in den nicht unmittelbar vom Baugeschehen in Anspruch
genommenen Flächen bzw. gemäß den gesetzlichen
Vorschriften
- Schutz des Grundwassers
Evtl. notwendige Öl- und Treibstofflager sind nach
gültigen Vorschriften herzurichten und der örtlichen
Aufsichtsbehörde anzuzeigen und von ihr genehmigen
zu lassen. Betankung von Baumaschinen und deren
LV: Lueftungstechnische Anlagen
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EURO
7
23.08.2016
02.08.2016
Gesamtbetrag
in EURO
Wartung hat so zu erfolgen, dass Grundwasserverunreinigungen zuverlässig vermieden werden.
Das Auslaufen Wasser schädigender Flüssigkeiten (auch
in geringen Mengen) ist der o.g. Behörde unverzüglich
zu melden.
- Vermeidung von Lärm, Staub und Geruchsbelästigung
sowie Erschütterungen für angrenzende Universitätsund Wohngebäude.
- Zum Schutz gegen Baulärm gelten außer den Anforderungen des BIMSCHG, der allgemeinen Verwaltungsvorschriften gegen Baulärm- und Geräuschimmission und
den zusätzlichen landesrechtlichen Vorschriften
folgende Festlegungen:
Im Einwirkungsbereich der Baustelle befinden sich
Nutzungsgebiete
mit einem hohen Anteil von Wohnungen, so dass folgende
Immissionsrichtwerte gelten:
- von 7 bis 20 Uhr: 55 dB(A)
- von 20 bis 7 Uhr: 40 dB(A)
Unvermeidbare Belästigungen nachbarlicher Einrichtungen
durch Lärm, Staub und Erschütterungen sind der
Objektüberwachung eine Woche vor Eintritt schriftlich
anzuzeigen.
Bevor Gefahrstoffe eingesetzt werden, ist zu prüfen ob
entsprechende Ersatzstoffe bei gleicher
Qualitätsanforderung zum Einsatz kommen können. Diese
Prüfungen sind der Bauleitung vorzulegen. Beim Umgang
mit Gefahrstoffen sind die Betriebsanweisungen auf der
Baustelle vorzuhalten. Der Umgang und die Lagerung von
Gefahrstoffen ist gemäß der Angaben aus den
Sicherheitsdatenblättern vorzunehmen.
Beim Umfüllen von Originalgebinden in andere Behälter
müssen diese wie die Originalgebinde gekennzeichnet
sein. Für die auf der Baustelle eingesetzten
Gefahrstoffe (im Hinblick auf gefährliche Eigenschaften
u. Menge) hat der Unternehmer ein
Gefahrstoffverzeichnis gem. § 16 (3a)
Gefahrstoffverordnung zu erstellen, dass er bei der
Bauleitung hinterlegt. Des Weiteren sind die
Sicherheitsdatenblätter gem. § 16 (1)
Gefahrstoffverordnung als Kopie dem
Gefahrstoffverzeichnis zuzufügen. Beim Umgang mit
Gefahrstoffen hat der Unternehmer gem. § 20 (1)
Gefahrstoffverordnung arbeitsbereichs- und
stoffbezogene Betriebsanweisungen in verständlicher
Form und Sprache für seine Mitarbeiter zu erstellen und
bekannt zu geben. Diese Betriebsanweisungen sind beim
Sicherheitskoordinator zu hinterlegen.
10.10 Winterbau / Witterungsgrenzwerte
Entfällt
Die Bauarbeiten, die ggf. im Außenluftkontakt
stattfinden müssen, können in der warmen Jahreszeit
erfolgen.
10.11 Einrichtung von Unterkünften
Unterkünfte, wie Schlafräume und Aufenthaltsräume für
die Freizeit dürfen in der Liegenschaft, in der sich
die Baustelle befindet, nicht eingerichtet werden.
Baubüros, Lager- und Werkstatteinrichtungen sind nur
auf den von der örtlichen Objektüberwachung
vorgegebenen Flächen zugelassen.
LV: Lueftungstechnische Anlagen
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EURO
8
23.08.2016
02.08.2016
Gesamtbetrag
in EURO
Alle Aufenthaltsräume müssen den Anforderungen der
Arbeitsstättenverordnung entsprechen. Aufenthaltsräume
sind mit der erforderlichen Anzahl Feuerlöscher gemäß
Betriebssicherheitsverordnung und BGR 133 - Ausrüstung
von Arbeitsstätten mit Feuerlöschern sowie mit
Verbandskästen gemäß Arbeitsstättenverordnung und BGI
509 auszurüsten.
10.12 Sanitäre Einrichtungen der Baustelle
Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer eine
gemeinsame Sanitäreinrichtung mit WC- und
Wascheinrichtung zur Nutzung durch alle Bauarbeiter
kostenlos zur Verfügung. Das Einrichten, Vorhalten und
Abbau dieser Einrichtungen ist Bestandteil des
Leistungsverzeichnisses der Rohbaufirma. Die sanitären
Einrichtungen der Baustelle müssen den Anforderungen
der Arbeitsstättenverordnung und der
Arbeitsstätten-Richtlinie entsprechen.
10.13 Anfuhr von Stoffen und Bauteilen
Für die Anfuhr von Stoffen und Bauteilen zur Baustelle
sind folgende Beschränkungen zu beachten:
Die beengten Platzverhältnisse erfordern es, dass
Materialanlieferungen unverzüglich auf die von der
örtlichen Objektüberwachung vorgegebenen Zwischenlager
entladen werden. Lieferfahrzeuge haben die Baustelle
unverzüglich zu verlassen. Die örtliche
Objektüberwachung nimmt stellvertretend für den
Auftragnehmer keine Lieferung in Empfang.
10.14 Arbeiten an vorhandenen Bauteilen
Abbrucharbeiten dürfen nur durch lärm- und
erschütterungsarme Abbruchmethoden wie Schneiden, Sägen
und Bohren durchgeführt werden. Alle am Bau
eingesetzten Geräte und Werkzeuge müssen mit
entsprechenden Schalldämmvorrichtungen ausgestattet
sein, so dass sie den Anforderungen nach RAL-ZU53,
Ausgabe 02.2005 entsprechen. Weiterhin müssen alle
eingesetzten Geräte mit Staubabsauganlagen entsprechend
dem Stand der Technik ausgestattet sein. Bei Montageund Demontagearbeiten ist eine Montage- bzw.
Demontageanweisung, in der die erforderlichen
Sicherheitsmaßnahmen sowie die zum Einsatz kommenden
Maschinen, Geräte und Werkzeuge erkennbar sind, dem
Koordinator spätestens 14 Tage vor Aufnahme vorzulegen.
Bei der Durchführung von Abbrucharbeiten ist eine
Abbruchanweisung, in der die erforderlichen
Sicherheitsmaßnahmen und die zum Einsatz kommenden
Maschinen, Geräte und Werkzeuge erkennbar sind, dem
Koordinator spätestens 14 Tage vor Aufnahme der
Arbeiten vorzulegen.
10.15 Baustelleneinrichtung
Vor Beginn der Baustelleneinrichtung hat der
Auftragnehmer einen Baustelleneinrichtungsplan in
Anlehnung an den beiliegenden Baustellenplan
einzureichen. Erst nach Genehmigung dieses
Baustelleneinrichtungsplanes durch die örtliche
Objektüberwachung darf mit den Arbeiten begonnen
werden.
10.16 Bautageberichte
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Bautageberichte zu
führen und der örtlichen Objektüberwachung täglich zur
LV: Lueftungstechnische Anlagen
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EURO
9
23.08.2016
02.08.2016
Gesamtbetrag
in EURO
Bestätigung vorzulegen. Der örtlichen Objektüberwachung
ist wöchentlich eine Kopie zu übergeben.
10.17 Vermessung
Dem Auftragnehmer wird 1 Höhenfestpunkt (Meterriß) je
Geschoß und je Bauabschnitt zur Verfügung gestellt.
10.18 Vertreter des Auftragnehmers auf der Baustelle
Für die Leistung aller Aufgaben ist der Auftragnehmer
verpflichtet, auf der Baustelle einen bevollmächtigten
Vertreter zu haben und zur Verfügung des Auftraggebers
bzw. seiner Vertreter (örtliche Objektüberwachung,
SiGeKo) zu halten. Die Benennung des
Fachbauleiters/Verantwortlichen Bauleiters hat eine
Woche nach Auftragserteilung zu erfolgen.
Fachbauleiter/ verantwortliche Bauleiter dürfen nur aus
wichtigem Grund in Absprache mit der örtlichen
Objektüberwachung ausgetauscht werden. Aus triftigen
Gründen kann der Auftraggeber jedoch die sofortige
Ablösung verlangen. Der Wechsel des Fachbauleiters/
verantwortlichen Bauleiters ist rechtzeitig vorher mit
Begründung anzukündigen. Der Fachbauleiter/
verantwortlicher Bauleiter, bzw. sein Vertreter müssen
der deutschen Sprache kundig sein.
10.19 Bauablauf
Die Baustelle wird im laufenden Betrieb der
Hochschulinstitute durchgeführt.
Der Terminablauf richtet sich nach dem Rahmenterminplan.
10.20 Einschränkungen während der Prüfungszeiten:
Die Prüfungszeiten sind bei der Bauausführung zu
berücksichtigen. Der gesamte Februar eines jeden Jahres
und der Zeitraum von Mitte Juli bis einschließlich der
ersten Augustwoche eines jeden Jahres werden als
Prüfungszeit angegeben. In diesen Zeiträumen dürfen von
8:00 bis 20 Uhr keine lärmintensiven Arbeiten
ausgeführt werden. Es ist möglich, dass sich der
Prüfungszeitraum um eine Woche vor- oder
zurückverschiebt.
Prüfungszeiten:
(Abweichungen von plus/minus einer Woche sind möglich)
Prüfungszeiten WS 2017 4,00 Wochen Mo 06.02.2017 - Sa
04.03.2017
Prüfungszeiten SS 2017 4,00 Wochen Mo 24.07.2017 - Sa
19.08.2017
Prüfungszeiten WS 2018 4,00 Wochen Mo 05.02.2018 - Sa
03.03.2018
(Prüfungszeiten SS 2018 4,00 Wochen Mo 09.07.2018 Sa 04.08.2018)
10.21 Fluchtwege während der Bauphasen:
Bei der Rettungswegführung während der Bauphase ist die
Beachtung nachfolgender Anmerkungen erforderlich:
Die Fluchtwegebeschilderung erfolgt durch den
Auftraggeber (AG).
Treppenräume und Flure , die im Bereich der
Baumaßnahmen liegen und während der Baumaßnahmen als
Flucht- und Rettungsweg vorgesehen sind, sind vom AN
LV: Lueftungstechnische Anlagen
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EURO
10
23.08.2016
02.08.2016
Gesamtbetrag
in EURO
brandlast- und hindernisfrei zu halten.
Im Falle von Baumaßnahmen innerhalb der Treppenräume,
sind vorab Ersatzmaßnahmen festzulegen und abzustimmen.
In Bereichen, in denen während der Baumaßnahmen die
Nutzung untersagt ist, sind vom AN die Rettungswege
freizuhalten.
Die Rettungswege der jeweils nicht betroffenen
Bauabschnitte müssen vom AN brandlast- und
hindernisfrei, sowie jederzeit zugänglich gehalten
werden.
Im Folgenden sind weiterführende Anforderungen an die
einzelnen Bauabschnitte aufgelistet.
Bauabschnitt Turm:
Die Treppe TR 21 ist für die Rettungswege aus dem ZG
notwendig, und daher hindernisfrei, sowie jederzeit
zugänglich zu halten.
10.22 Aufteilung LV, Abrechnung und Abnahmen nach
Bauabschnitten
Die Leistungsbeschreibung ist in Abschnitte gemäß den
Bauabschnitten aufgeteilt. Verschiebungen von
Leistungen einzelner Positionen von einem Bauabschnitt
zu einem anderen erfolgen kostenneutral. Die Abrechnung
muss ebenfalls entsprechend den Bauabschnitten erfolgen
(AR und SR).
Die VOB-Abnahme der geschuldeten Leistung des AN
erfolgt entsprechend den 3 (4) Bauabschnitten in
Teilleistungsabnahmen mit Bezug auf VOB /B §12, Nr. 2.
Die Gewährleistungsfrist für die einzelnen
Bauabschnitte beginnt mit dem Tag der VOB Abnahme
dieses Abschnittes (bzw. nach Beseitigung und Abnahme
der in der Abnahmeniederschrift aufgeführten Mängel).
Für Mehr- bzw. Minderkosten bezüglich Massenmehrungen
und -minderungen sind die Gesamtmengen aller
Bauabschnitte als Summe zu betrachten.
10.23 Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator
Der AG bestellt einen Sicherheits- und
Gesundheitsschutz-Koordinator. Den Maßgaben des
SiGe-Plans und der Baustellenverordnung sind unbedingt
Folge zu leisten.
Der Auftragnehmer hat in geeigneter Form den
Personaleinsatz, den Geräteeinsatz, die
Materiallieferungen, die Arbeitsleistungen und den
Arbeitsfortschritt dem SiGeKo bzw. der örtlichen
Bauüberwachung zu dokumentieren (Selbstauskunft). Dem
Koordinator sind alle Arbeitsunfälle und Schadensfälle
unverzüglich mitzuteilen. Die gesetzlich
vorgeschriebene Meldepflicht an Behörden und
Berufsgenossenschaften bleibt davon unberührt.
10.24 Brand- und Explosionsschutz
Arbeiten, bei denen Brandgefahr zu befürchten ist, z.B.
Schweiß- und Lötarbeiten, dürfen nur unter Aufsicht
eines Sachkundigen ausgeführt werden, der mit den
örtlichen Verhältnissen vertraut ist. Vor Durchführung
dieser Arbeiten ist eine Brandlastermittlung
durchzuführen (z.B. vorhandene Fugen und abgehängte
Decken mit brennbaren Isoliermaterialien, brennbares
Lagergut, Einrichtungsgegenstände etc.).
Ein Feuerlöscher ist griffbereit vorzuhalten. Besteht
LV: Lueftungstechnische Anlagen
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EURO
11
23.08.2016
02.08.2016
Gesamtbetrag
in EURO
die Gefahr, dass durch die Arbeiten mit Feuer- und
Hitzeeinwirkungen die Umgebung beeinträchtigt wird,
sind Schweißdecken auszulegen. Für derartige Arbeiten
ist die Genehmigung der Bauleitung in Abstimmung mit
der Hausverwaltung einzuholen.
Nach Abschluss der Arbeiten ist gründlich zu prüfen, ob
im Gefahrenbereich liegende Gebäudeteile oder sonstige
Gegenstände brennen, schwelen oder übermäßig erwärmt
sind. Auf Fugen, Schächte und Risse ist besonders zu
achten. Diese Prüfung muss anschließend noch mindestens
2 Stunden lang in kurzen Abständen nach Beendigung der
Arbeiten wiederholt werden.
Desweiteren sind u.U. einzelne Bereiche im Gebäude mit
automatischen Feuermeldern ausgestattet. Jede Tätigkeit
in diesen Gängen und Räumen, die ein Auslösen durch
Rauch, Staub, Temperatur oder Wasser bewerkstelligen
könnte, ist rechtzeitig vorher bei der Betriebstechnik
und der Bauleitung zu melden (Name, Firma, Art der
Tätigkeit, Beginn und Ende der Arbeiten).
10.25 Gerüste
Der Auftragnehmer hat die einsatzbezogene Tauglichkeit
der von ihm eingesetzten Arbeits-, Schutz- und
Traggerüste nachzuweisen und die Betriebssicherheit zu
überwachen. Zulassungsbescheide sowie Aufbau- und
Verwendungsanleitungen sind auf der Baustelle
vorzuhalten. Jeder Benutzer hat den ordnungsgemäßen
Zustand zu prüfen und zu erhalten. Veränderungen am
Gerüst dürfen nur vom Gerüsthersteller vorgenommen
werden. Gesperrte Gerüste dürfen nicht benutzt werden.
Die eingesetzten Gerüste sind mit dem Firmennamen zu
kennzeichnen. Bei dem eventuellen Einsatz von
Fassadengerüsten oder Raumgerüsten dürfen diese nur
nach der Methode des vorlaufenden Seitenschutzes
aufgebaut werden.
10.26 Ordnung, Sauberkeit und Hygiene
Die Auftragnehmer sind verpflichtet, ihren
Arbeitsbereich sowie ihre Unterkünfte und sanitären
Anlagen in ordentlichem Zustand zu halten.
Verunreinigungen sind unverzüglich zu beseitigen.
10.27 Umgang mit Schadstoffen
Schadstoffe sind bekannt in folgenden Bauteilen des
Gebäudes:
Stark bleihaltige Anstriche, die bei abrasiver
Bearbeitung Gefahrstoffumgang bedeuten und die
Berücksichtigung der TRGS 505 (Technischen Regeln für
Gefahrstoffe -Blei) erfordern, sind an folgenden
Bauteilen festgestellt worden:
- Wandanstriche in der Sockelzone bis 150cm über OKFF
- alle lackierten Holzbauteile (z.B.: Türstöcke,
Türblätter,
Sockelleisten, etc. (gebeizte oder furnierte Holzteile
sind nicht belastet).
- alle lackierten historischen Einbaumöbel
- alle lackierten Holzoberlichter
- alle lackierten Stahl- und Metallbauteile (z.B.
Stahltreppen, Stahltürblätter
und -zargen, Heizkörper, etc)
LV: Lueftungstechnische Anlagen
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EURO
12
23.08.2016
02.08.2016
Gesamtbetrag
in EURO
Der AG bestellt einen BGR128-Koordinator. Den Maßgaben
des BGR128-Koordinators und dessen Arbeits- und
Sicherheitsplänen ist durch den AN unbedingt Folge zu
leisten.
Für sämtliche Arbeiten ist die BGR 128 und TRGS 505 zu
beachten
Nachweis der arbeitsmedizinischen
Vorsorgeuntersuchungen:
Der Auftragnehmer hat sicher zu stellen, dass
Beschäftigte,
die Umgang mit gefährlichen Stoffen haben, an den
entsprechenden arbeitsmedizinischen Untersuchungen
teilnehmen.
Kopien der entsprechenden Untersuchungsberichte der für
die Maßnahme
vorgesehenen Beschäftigten sind auf Verlangen dem AG
zur Prüfung
vorzulegen.
Für sämtliche Mitarbeiter, die mit bleihaltigen
Gefahrstoffen umgehen, hat der Auftragnehmer
eigenverantwortlich und auf eigene Kosten ein
Biomonitoring im Hinblick auf den Blut-Bleispiegel zu
veranlassen. Jeder auf der Baustelle eingesetzte
Mitarbeiter muß vor Aufnahme der Arbeiten die
entsprechende Erstuntersuchung nachweisen und dem
Auftraggeber bzw. seinem Beauftragten auf Verlangen
vorlegen. Spätestens 4 Wochen nach Aufnahme der
Tätigkeit ist eine
Kontrollbestimmung des Blut-Bleiwertes zu veranlassen
(Auflage
Gewerbeaufsicht). Weitere Untersuchungen erfolgen nach
Maßgabe des Arbeitsmediziners.
Arbeitsbereiche:
Vorbereitung Arbeitsbereich Entschichtung:
Schutz Bodenflächen und angrenzende Bauteile
Entschichtungsarbeiten und Reinigung
Erstellen von Folienwannen
Abnehmen der vorhandenen Deckenanstriche im
Nassverfahren
(Abwaschen), ggf. ergänzend Abspachteln, anfallendes
Wasser und
Altanstriche sind sofort aufzunehmen
Nassreinigung des Arbeitsbereiches
Allgemeine Beschreibung Verfahren
Die Arbeiten werden ohne Staubfreisetzung / abrasive
Verfahren durchgeführt:
Beschreibung der speziellen Baustelleneinrichtung
(bauseits vorhanden)
Sanitärcontainer (Wasch- und Duschgelegenheit,
Toiletten),
Möglichkeit der getrennten Aufbewahrung von
Arbeitskleidung und
sauberer Kleidung (nicht bauseits vorhanden)
Bei Bohr- und Schlitzarbeiten: Bohrgeräte und
Schlitzfräsen sind an Staubsauger der Filterklasse M
angeschloßen zu betreiben.
LV: Lueftungstechnische Anlagen
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EURO
13
23.08.2016
02.08.2016
Gesamtbetrag
in EURO
Organisatorische Maßnahmen
Allgemein:
Geeignetes Aufsichtspersonal des AN`s vor Ort, das die
Umsetzung der
Vorgaben aus dem Arbeits- und Sicherheitsplan
sicherstellt;
Betriebsanweisung, Unterweisung, Arbeitsplan
Arbeitsmedizinische Überwachung des Personals
III G2 (Blei)
Biomonitoring bezüglich des Blutbleispiegels
Ess-, Trink- und Rauchverbot im Arbeitsbereich
Persönliche Hygiene
Abfälle im Bereich verpacken und nach Reinigung
ausbringen
Technische Schutzmaßnahmen
Sichern der Baustelle vor unbefugtem Betreten,
Arbeitsweise ausschließlich im nassen Verfahren
Persönliche Schutzausrüstung
Schutzschuhe oder Sicherheitsgummistiefel
Geeignete Arbeitshandschuhe
Verwendung von Einweg-Schutzmasken der Schutzklasse P2
oder P3 und von Einmalschutzanzügen
Gefahrstoff-Messprogramm
Arbeitsplatz-Messprogramm nicht erforderlich
Biomonitoring für das eingesetzte Personal.
Entsorgung
Verpackung und Entsorgung der Altanstriche nach Vorgabe
der Annahmestelle
(GSB)
Ende Technische Vorbemerkungen zu Schadstoffe und
Entsorgung
10.28 Dokumentation
Der AN hat für seine Leistungen eine technische
Dokumentation zu
erstellen und vor der Abnahme dem AG zu übergeben.
Bestandteil sind
technische Produktblätter, Zulassungen,
Systemdarstellungen, auf
Ausführungsstand fortgeschriebene Werk- und
Montageplanung (wenn
W+M-Planung vertragsgegenständliche Leistung),
Einbauanleitungen,
Bedienanleitungen, Prüfprotokolle, Prüfbücher,
Bauteilbücher,
Abnahmeunterlagen Dritter, Übereinstimmungserklärungen
u.ä.. Die
Unterlagen sind sortiert und zusammengestellt in
A4-Ordnern 2-fach und
auf Datenträger (CD) im Dateiformat 1-fach zu
übergeben. Der genaue
Umfang und die Form sind rechtzeitig mit dem AG
abzustimmen.
Ende der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen!
LV: Lueftungstechnische Anlagen
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EURO
14
23.08.2016
02.08.2016
Gesamtbetrag
in EURO
Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZV)
Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZV)
Personaleinsatz
Aufgrund der kurzen Bauausführung ist durch den
Auftragnehmer zu gewährleisten, das für die
Installationsarbeiten mindestens 1 Mannschaften mit 3
Monteuren auf der Baustelle tätig sind.
Bauleiter
Auf der Baustelle muss ständig eine fachliche
qualifizierte Aufsichtsperson des Auftragnehmers
anwesend sein.
Baustellenbesprechungen
Der Auftragnehmer hat zu den Baustellenbesprechungen, die der AG durchführt, einen
bevollmächtigten Vertreter zu entsenden. Die
Besprechungen finden jeweils nach Absprache statt.
Technische Angaben
Technische Angaben
Baulärm
Auf der Baustelle dürfen nur schallgedämmte
Baumaschinen eingesetzt werden.
Baustaub
Sämtliche Schleif-, Fräs-, Säge- und Hobelarbeiten auf
der Baustelle sind zum Schutz des laufenden Betriebs an
der Hochschule ausschließlich mit Absaugeinrichtungen
staubfrei auszuführen.
Demontage
Die demontierten Teile werden Eigentum des AN und sind
zu entsorgen. Erlöse sind in die EP einzurechnen.
Deponiegebühren für Sonderabfälle (z.B. Mineralwolle
oder asbestbehaftete Bauteile) werden auf Nachweis vom
AG erstattet.
Die Zerlegung großer und schwerer Teile in
transportable Einheiten ist in die entsprechenden EP
einzurechnen.
Geräte
Es dürfen nur geprüfte Maschinen und nicht
funkenregnende Werkzeuge zum Einsatz kommen.
Abfall aus dem Bereich des Auftragnehmers
Die Entsorgung ist Nebenleistung gemäß VOB/C DIN 18299
Nr. 4.1.11. Die Abfälle sind mindestens wöchentlich und
vor Arbeitsunterbrechungen von mehr als 1 Arbeitstag zu
entsorgen. Versäumt oder unterlässt der Auftragnehmer
die Entsorgung des Abfalls aus seinem Bereich, kann der
Auftraggeber ohne weitere Fristsetzung die Abfälle auf
Kosten der Auftragnehmers durch Dritte beseitigen
lassen.
Der bei den Arbeiten des AN anfallende Schutt,
Verpackungsmaterial und sonstige Abfälle ist in
Schuttbehältern des AN zu sammeln und restlos nach den
Vorschriften des Amtes für Abfallwirtschaft fachgerecht
zu entsorgen. Die Sammlung hat getrennt nach
Materialien zu erfolgen. Bestätigungen der
LV: Lueftungstechnische Anlagen
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EURO
15
23.08.2016
02.08.2016
Gesamtbetrag
in EURO
fachgerechten Entsorgung sind der Bauleitung
unaufgefordert vorzulegen.
Hinweise zur Kalkulation
Hinweise zur Kalkulation
Aufgrund der sehr weitläufigen Räumlichkeiten und der
besonderen Umstände, dass die Transportwege nur über
bestehende und zum Teil sehr lange Strecken möglich
sind, sind bei der Kalkulation entsprechende Zuschläge
zu berücksichtigen. Es ist davon auszugehen, dass auf
dem Gelände etwa 200 m bis zu den Treppenhäusern
zurückgelegt werden muss.
Demontagearbeiten sind so zu kalkulieren, dass die
vorhandenen Anlagenteile vor Ort zerlegt (kein
Schweißen/kein Trennschneiden) bzw. zersägt (mit
Säbelsäge) werden müssen und als Kleinteile zu den
Containern im Innenhof zu bringen sind.
Bei den Demontagearbeiten fallen asbest- und
KMF-haltige Materialien zur Entsorgung an.
Insbesondere sind bei den Transportwegen die lichten
Türmaße sowie die Treppen zur Einbringung zu
berücksichtigen. Die vorhandenen Aufzüge können nur in
begrenztem Umfang nach Freigabe und nach entsprechenden
Schutzmaßnahmen für Transportzwecke genutzt werden.
Enthaltende Arbeitsschritte zur fertigen Leistung
Mit den im Leistungsverzeichnis enthaltenen Angaben
über Bauart, Bauteil, Baustoff und Abmessungen gelten
auch der Herstellungsvorgang und -ablauf bis zur
fertigen Leistung, unter Zugrundelegung der anerkannten
Regeln der Technik und der gesetzlichen und
behördlichen Vorschriften als beschrieben.
Die Einheitspreise verstehen sich für die Lieferung und
Montage der Leistungen.
Sicherheitsmaßnahmen
Sicherheitsmaßnahmen
Der Auftragnehmer hat Dritten die Besichtigung der
Baustelle und Einsicht in die Baupläne nur mit
Zustimmung des Auftraggebers zu gewähren.
In allen Räumen besteht absolutes Rauchverbot.
Arbeits- und Transportwege sind nur in den dafür
zugelassenen Bereichen möglich.
Die im Anhang enthaltenen Vorschriften und
Sicherheitsbestimmungen der TUM sind einzuhalten.
Anlagen
Anlagen
Nachfolgende Unterlagen sind nach der
LV Zusammenstellung der
LV: Lueftungstechnische Anlagen
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EURO
16
23.08.2016
02.08.2016
Gesamtbetrag
in EURO
Leistungsbeschreibung beigelegt:
Anlage 1: Lageplan
Anlage 2: Hausordnung
Anlage 3: Schweiß- und Schneidarbeiten
Anlage 4: Schweiß-, Löt- und Trennschleifarbeiten
Anlage 5: Elektro-Schweißen
Anlage 6: Laserschweißanlagen
Anlage 7: Schweißen mit nickelhaltigen
Elektroden
Anlage 8: Erlaubnisschein Schweißen
Anlage 9: Schweißarbeiten und Funkenflug
Anlage 10: Baustelleneinrichtungsplan
01
Lüftungstechnische Anlagen
01.01
Lüftungsgerät mit Zubehör
01.01.0001
Zu- u. Abluftgerät 1000 m3/h
Zu- u. Abluftgerät 1000 m3/h
Energieeffizienzklassifizierung gemäß
RLT-Herstellerverband
Ausführung gemäß den Vorgaben der VDI 6022.
Kompakt-Lüftungsgerät mit Rotationswärmetauscher aus
Aluminium, zur Innenmontage.
Ausführung gemäß EUROVENT-Zertifizierung sowie
folgender Klassifizierung nach EN1886:
Wärmeverluste über Gehäusewände:
min.Gehäuseklasse T2 (M)
Wärmebrücken des Gehäuses:
min.Gehäuseklasse TB3 (M)
Durchbiegung des Gehäuses:
min.Gehäuseklasse D2 (M)
Luftdichtheit des Gehäuse bei -400 Pa:
min. Dichtheitsklasse L2 (M)
Luftdichtheit des Gehäuse bei +700 Pa:
min. Dichtheitsklasse L2 (M)
Das kompakte Gehäuse, besteht aus
korrosionsbeständigem, doppelwandigem Aluzinkblech, und
ist mit einer innen liegenden min. 50 mm starken
Schall- und Wärmedämmung versehen.
Zu- und Fortluft verfügen jeweils über einen
Ventilator, der im Gerät schwingungsgedämpft gelagert
ist.
Die Ventilator Einheit besteht aus einem frei
laufenden, rückwärts gekrümmten Laufrad mit
Direktantrieb über jeweils einen EC-Motor der Klasse
IE3. Die Regelung der Motoren erfolgt stufenlos über
die Motorregelung.
Das Lüftungsgerät ist komplett mit einer Automatik,
Hauptschalter sowie Sicherungselementen.
Der Anschlusskasten ist verdrahtet und
funktionsgetestet.
Im Lieferumfang enthalten:
Bedienpanel zur Steuerung des Gerätes
LV: Lueftungstechnische Anlagen
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EURO
17
23.08.2016
02.08.2016
Gesamtbetrag
in EURO
Dynamische Filterüberwachung (VDI 6022) durch 2
Druckmesswertumformer
Filterdruckdifferenz ablesbar in der Bedieneinheit
Volumenstromregler zur Regulierung und Überwachung
der Luftmengen.
Eine Nachheizung der Zuluft erfolgt über ein externes
PWW-Heizregister. (Zubehör)
Technische Daten:
Geräteausführung:
- Rotationswärmetauscher Wirkungsgrad min. 83%
- Temperaturfühler für Außenluft, Zuluft, Abluft und
Fortluft
- 2 St. EC-Motoren der Klasse IE3 gem. Motorklasse
IEC60034-30. Regelung über Motorcontrolling
- 2 St. Frei laufende rückwärts gekrümmte Laufräder aus
Aluminium
- Kompaktfilter für Außenluft Filterklasse F7 und
Abluft Filterklasse M5
- Druckabhängige Filterüberwachung (gemäß VDI 6022)
- Stutzen Platzierung stirnseitig, Zuluft und Abluft,
Fortluft und Außenluft DN 315, mit Gummidichtung.
Geräteabmessungen:
Höhe: max. 1100 mm
(zzgl. max. 110 mm für integrierten Anschlusskasten und
Automatikbauteilen )
Länge: max. 1500 mm (ohne Stutzen)
Tiefe: max. 900 mm
Gewicht betriebsbereit: max. 280 kg
Umgebungstemperatur (Luft): -20°C bis +40°C
Medium Temperatur (Luft): -20°C bis +40°C
Leistungsangaben:
Leistungsangaben WRG und SFP
Versorgungsspannung: 1 x 230V+N+PE 50Hz
El. Leistungsaufnahme: max 2,0 kW
Max. Phasenstrom: max 15,0 A (nicht Sinusförmig)
Luftleistung Betriebspunkt: 1.000 m3/h
Luftleistung max: 2350 m3/h bei 200 Pa
Ventilator Daten Zuluft bei 2.350 m3/h
Leistungsaufnahme: max. 0,700 kW
SFP: 3
Ventilator Daten Abluft bei 2.350 m3/h:
Leistungsaufnahme: max.0,800 kW
SFP: 3
Temperatur Effizienz WRG trocken nach EN308:
min. 78,0% bei 2350 m3/h
Schalldaten bei 2.350 m3/h:
A-gewichteter Schalldruckpegel an die Umgebung,
gemessen bei halbsphärischer Schallausbreitung in 1m
Abstand vom Gerät: max. 41 dB(A)
Luftleistung min: 400 m3/h bei 50 Pa
Ventilator Daten Zuluft bei 400 m3/h:
Leistungsaufnahme: max 0,06 kW
SFP: 1
Ventilator Daten Abluft bei 400 m3/h:
Leistungsaufnahme: max 0,08 kW
SFP: 2
Temperatur Effizienz WRG trocken nach EN308
LV: Lueftungstechnische Anlagen
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EURO
18
23.08.2016
02.08.2016
Gesamtbetrag
in EURO
min. 93,0% bei 400 m3/h
Schalldaten bei 400 m3/h:
A-gewichteter Schalldruckpegel an die Umgebung,
gemessen bei halbsphärischer Schallausbreitung in 1m
Abstand vom Gerät: max 24 dB(A)
Steuerung:
- Funktionseinstellung über Bedieneinheit
- min 3 Benutzerebenen in der Steuerung.
- Betriebsebenen zur Anpassung der Lüftung an den
aktuellen Bedarf
- Interne Buskommunikation über Modbus-RTU
- Anschlussmöglichkeit an eine externe BMS-Anlage über
BAC-Net
- Stufenlose Drehzahlregelung des rotierenden
Wärmetauschers, je nach Bedarf der
Wärmerückgewinnung, bzw. Kälterückgewinnung zur
Aufrechterhaltung der Sollzulufttemperatur
- Eingebaute Druckmesswertumformer zur
Druckdifferenzmessung über die Filter inkl. Anzeige
am Display der Bedieneinheit gemäß VDI 6022.
- zeitabhängige Filterüberwachung einstellbar
- Temperaturfühler im Abluftstutzen, zum Messen und
Regeln der Abluft- oder Raumtemperatur
- Temperaturfühler im Außenluftstutzen, zum Messen der
Außentemperatur zur Nachtkühlung und Kompensierung
der Außenlufttemperatur
- Temperaturfühler im Zuluftstutzen, zum Messen und
Regeln der Zulufttemperatur
-Zulufttemperaturregelung, bzw. Abluft- und
Raumtemperaturregelung
- Frostschutz bei externen Wasserheizregister
- Überstromschutz der EC-Motoren eingebaut.
- Abschaltung oder Umschaltung auf Bedarfszu- und
Abluft über Brandthermostat sowie über Rauchmelder
- Schließen und Öffnen der Absperrklappen Außenluft und
Fortluft Kompensierung der Außentemperatur,
Zulufttemperatur, Winterkompensierung,
Sommerkompensierung
- Nachtkühlfunktion zur Gebäudeabkühlung während der
Nacht
- Eingebaute Wochenuhr mit mehreren Profilen zum
Einstellen der gewünschten Zeitpunkte für einen
Wechsel zwischen den Betriebsebenen sowie für die
Umstellung zwischen Sommer- und Winterzeit
- Webserver mit Datenlogging, zur Überwachung und
Einstellung über Internet (TCP/IP)
- Steuersignal an externe Kühlanlage (Start/Stopp sowie
0-10 V)
- Kühlrückgewinnung
- Möglichkeit für Steuerung des Ventilationsniveaus von
einem externen 0 10 V-Signal
- Konstantdruckregelung im Zu-, und Abluftkanal
- Luftmengenmessung, die Luftmenge wird an der
Bedieneinheit angezeigt
- Individuelle Anpassung von bis zu 10 Betriebsebenen
- Stoßlüftung, erhöhte Wärmezufuhr auf Grundlage des
Wochenplanes
- Manuelle Einstellklappe für die Spülkammer
- Luftrückführung (Umluft), Möglichkeit zur Regelung
einer externen Klappe
- Betriebsstundenzähler für Ventilator
LV: Lueftungstechnische Anlagen
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EURO
- Alarmrelais, als Schaltrelais
1,00
01.01.0002
Außenluftfilter Ausführung mit F9 Filter
Außenluftfilter Ausführung mit F9 Filter
nach DIN EN13779 passend zu angebotenen Gerät
1,00
01.01.0003
St
Flexible Verbindungen
Flexible Verbindungen
als Segeltuchstutzen, zum Anschluss an Zu- und
Abluftgeräte, zur Vermeidung von
Körperschallübertragung, einschl. Spannband, DN 315.
Temperatur-Einsatzbereich: -55°C bis +260°C
4,00
01.01.0008
St
Montagesockel
Montagesockel
für Lüftungsgerät in horizontaler Bauform, bestehend
aus einer Rahmenkonstruktion aus Aluzink-Profil, mit
vier höhenverstellbaren Füßen, zum Ausgleich von
Bodenunebenheiten.
Einstellbereich: min. 105 135 mm
1,00
01.01.0007
St
Fortluftklappe
Fortluftklappe
für vor genanntes Lüftungsgerät, als motorgetriebene
Absperrklappe, DN 315, einschl. Stellmotor, 24 V.
1,00
01.01.0006
St
Außenluftklappe
Außenluftklappemit Federrückführung
für vor genanntes Lüftungsgerät, als motorgetriebene
Absperrklappe, DN 315, einschl. Stellmotor, 24 V.
1,00
01.01.0005
St
Spülkammer einschl. Einstellklappe
Spülkammer einschl. Einstellklappe
Spülkammer einschl. Einstellklappe, zur Reduktion der
Leckluftrate des Rotationswärmetauschers passend zu
angebotenen Gerät
1,00
01.01.0004
St
St
Heißwasser-Nachheizregister
PWW-Nachheizregister zum Kanaleinbau
PWW-Nachheizregister zum Kanaleinbau, aus verzinktem
Stahlblech, Rohrreihe aus Kupfer, Lamellen aus
Aluminium.
19
23.08.2016
02.08.2016
Gesamtbetrag
in EURO
LV: Lueftungstechnische Anlagen
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EURO
20
23.08.2016
02.08.2016
Gesamtbetrag
in EURO
Prüfdruck: min 30 bar
Arbeitsdruck max: 16 bar
Anzahl Rohrreihen: 1
Anzahl Kreise: 2
Anströmfläche (HxB): min 350x350mm
Lamellenabstand: min 1,6mm
Anschluss wasserseitig: DN 15
Anschluss luftseitig: DN 315mm
Leergewicht: max.11,0 kg
Wasserinhalt: min.0,7 Liter
Abmessungen in Luftrichtung:
Länge: max. 300mm
Breite/Tiefe: max. 490mm
Höhe: max. 390mm
Inkl. Modulierendes Motorventil 3-Wege,
zum Regeln der Registerleistung,
Kvs-Wert wählbar zwischen 0,25 6,3 m3/h.
Betriebsspannung: 24 V
Anschluss Dimensionen:
DN 15, Kvs 0,63 m3/h inkl.
Übergangsverschraubungen 3/4"x1/2"
Stellantrieb: 24V(AC/DC); 0-10V
1,00
01.01.0009
St
Kaltwasserregister
Kaltwasserregister zum Kanaleinbau isoliert
Isoliertes Kaltwasserregister, zum Kanaleinbau, aus
verzinktem Stahlblech, Rohrreihe aus Kupfer, Lamellen
aus Aluminium, einschl. Kondensatwanne.
Ausführung entsprechend der VDI 6022.
Prüfdruck: 30 bar
Arbeitsdruck max: 16 bar
Anzahl Rohrreihen: 4
Anzahl Kreise: 8
Anströmfläche (HxB): min 500x610mm
Lamellenabstand: min 2,8mm
Anschluss wasserseitig: DN 25
Kondensatanschluss: DN 15
Anschluss luftseitig: DN 315
Gewicht isoliert ohne Flüssigkeit: max.75 kg
Wasserinhalt: min.3,5 Liter
Abmessungen in Luftrichtung:
Länge: max.750mm
Breite/Tiefe: max.860mm
Höhe: max.680mm
Inkl. Schnittstellenmodul zur Leistungsregelung
(Ansteuerung des Regelventils inkl. Zuluftfühler)
Inkl. Modulierendes Motorventil 3-Wege, zum Regeln der
Registerleistung sowie Kaltwasserregister.
Kvs-Wert wählbar zwischen 0,25 10,0 m3/h.
Anschluss Dimensionen:
DN 20, Kvs 2,5 m3/h inkl.
Übergangsverschraubungen 3/4"x1/2"
LV: Lueftungstechnische Anlagen
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EURO
21
23.08.2016
02.08.2016
Gesamtbetrag
in EURO
Stellantrieb: 24V(AC/DC); 0-10V
1,00
01.01.0010
Sondersiphon druckseitig
Sondersiphon druckseitig
zur Entwässerung von RLT-Anlagen, selbstfüllend und
selbstschließend, einschl. Rückschlagkugel zur
Verhinderung von Falschluftansaugung. Anschluss an
Kondensat Leitungen durch Gummimanschette 40/20+40/30.
Max. Unterdruck 900 Pa.
1,00
01.01.0011
St
Luftkanalrauchmelder 24V AC/DC
Luftkanalrauchmelder 24V AC/DC
Luftkanalrauchmelder 24V AC/DC für den Einsatz in
Luftkanälen zur frühzeitigen Erkennung von
Schwelbränden und Bränden mit Rauchentwicklung.
Sensor mit Streulichtprinzip. Schutzgehäuse aus ABS mit
Aluminium-Messrohr, welches in den Luftkanal
hineinragt.
Digitale Anzeige des Verschmutzungsgrades im Display.
Eine Entriegelung und Funktionsprüfung erfolgt über
eine Taste.
Funktionen:
- 24V AC/DC Versorgung
- potentialfreier Alarm-Wechselkontakt
- LED Display: Verschmutzung in %
- LED: Alarm/Reset-Taste; Verschmutzung über 99%
- LED: Betriebsmeldung
- LED: Störung
- LED: Luftströmung < 1m/s
- Prüfnorm: Für EN54-27:2009
- Schutzart IP54
- Umgebungstemperatur: -10 bis+ 50°C
1,00
01.01.0012
St
St
Konsole für Luftkanalrauchmelder O-KRM
Konsole für Luftkanalrauchmelder O-KRM
Konsole für Luftkanalrauchmelder zur Montage
an runde Lüftungskanäle
1,00
01.01.0013
St
Geräteunterlage Schallentkoppelung
Geräteunterlage zur Schallentkoppelung
Bestehend aus Streifenware, ca. 25 mm dick, Breite
abgestimmt auf den angebotenen Geräterahmen. Zur
schwingungsentkoppelten Aufstellung von
Kastenlüftungsgeräten in Technikzentralen.
Incl. schalltechnischer Berechnung des Herstellers.
Technische Daten
Aufstellort: Technikzentrale
Geräte-Abmessungen:
Laenge: max. 1.500 mm
Breite: max. 900 mm
LV: Lueftungstechnische Anlagen
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EURO
22
23.08.2016
02.08.2016
Gesamtbetrag
in EURO
Hoehe: max. 1.100 mm
Gewicht: max. 280 kg
1,00
01.01.0014
St
Einbringung und Aufstellen der Lüftungsgeräteteile
Einbringung der Geräteteile RLT-Anlage
ab der Abladestelle in die Technikzentrale 4.OG
Der Transportweg ist wie folgt zu berücksichtigen:
Transport der Geräteteile über direkten Zugang von der
Abladestelle zum Lastenaufzug bis ins ins 3 OG,
Einbringen des Gerätes über die Einbringöffnung vom
Lastenaufzug in das 3.OG, ca. 70 m über den Flur im
3.OG und dann weiter über Treppe ins 4.OG bis zur
Technikzentrale (max. Breite 90 cm, max. lichte Höhe
190 cm).
Transportlänge von der Entladestelle bis zum
Aufstellort über den Lastenaufzug ins 3.OG, über den
Flur im 3.OG und über die Treppe zum Aufstellort im
4.OG max. 100 m.
1,00
01.01.0015
St
Inbetriebnahme eines Zu- und Abluftgerätes
Inbetriebnahme eines Zu- und Abluftgerätes
bestehend aus:
- Überprüfung der elektrischen Verkabelung von
Drittgewerken
- Einregulierung der Anlage gemäß den Angaben
des Betreibers
- Wochenplan
- Temperaturgrenzen
- Drehzahlsollwerte usw.
- Einstellen der Filterüberwachung
- Einstellen und Einregulieren der Zubehörkomponenten
- Erstellen eines Inbetriebnahmeprotokolls
- Einmalige Einweisung des Betreibers
1,00
St
** Stahlunterkonstruktion und Wartungsbühne **
** Stahlunterkonstruktion und Wartungsbühne **
01.01.0016
Form-/Hohlprofilstahlkonstruktion Stahl verz
STLB-Bau 10/2015 042
Form-/Hohlprofilstahlkonstruktion, aus verzinktem
Stahl, für Stütz-, Hänge-, Trag- und Sonderbefestigung,
schallentkoppelt gelagert, der rechnerische Nachweis
der Tragfähigkeit ist auf Verlangen vorzulegen,
Ausführung gemäß Einzelbeschreibung,
Einzelbeschreibungs-Nr
Die Stahlkonstruktion dient als Unterkonstruktion zur
Aufstellung des Lüftungsgeräts. Die Unterkonstruktion
wird an der Wand befestigt und dann das Lüftungsgerät
auf die Unterkonstruktion montiert. Der statische
Nachweis ist zu erbringen.
LV: Lueftungstechnische Anlagen
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EURO
23
23.08.2016
02.08.2016
Gesamtbetrag
in EURO
.
300,00
01.01.0017
kg
Form-/Hohlprofilstahlkonstruktion Stahl verz
STLB-Bau 10/2015 042
Form-/Hohlprofilstahlkonstruktion, aus verzinktem
Stahl, für Stütz-, Hänge-, Trag- und Sonderbefestigung,
schallentkoppelt gelagert, der rechnerische Nachweis
der Tragfähigkeit ist auf Verlangen vorzulegen,
Ausführung gemäß Einzelbeschreibung,
Einzelbeschreibungs-Nr
Die Stahlkonstruktion dient als Unterkonstruktion für
eine Wartungsbühne für das Lüftungsgeräts. Die
Unterkonstruktion wird an der bestehenden
Stahlkonstruktion des Dachstuhls befestigt. Der
statische Nachweis ist zu erbringen.
.
250,00
01.01.0018
kg
Geländer für Wartungsbühne
Geländer für Wartungsbühne RLT-Anlagen
Umlaufendes Geländer aus Rundrohr mit Säulen, Handlauf
und Zwischengurt sowie einer Aufkantung.
Material: Stahl feuerverzinkt, Stahlgüte S 235
Mindeshöhe: 1.200 mm
Einschl. Schrauben M 12-4.6, Dübel M12 und
Befestigungszubehör.
Die Wartungsbühne muß dem örtlichen Unfallvorschriften
entsprechen.
In Einzelteilen liefern und in der Lüftungszentrale im
4.OG montieren.
10,00
01.01.0019
m
Gitterroste für Wartungsbühne RLT-Anlagen
Gitterroste für Wartungsbühne RLT-Anlagen
zur Wartung der RLT-Komponenten an vor genannter
Tragkonstruktion nach DIN mit Halteklammern befestigt.
Material: Stahl feuerverzinkt, Maschenweite 30x30 mm
Einschl. Schrauben M 12-4.6, Dübel M12 und
Befestigungszubehör.
Der rutschsichere Gitterrost muss dem örtlichen
Unfallvorschriften entsprechen.
In Einzelteilen liefern und in der Lüftungszentrale im
4.OG montieren.
10,00
m2
LV: Lueftungstechnische Anlagen
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EURO
Gesamtsumme:
24
23.08.2016
02.08.2016
Gesamtbetrag
in EURO
LV: Lueftungstechnische Anlagen
Einheitspreis
in EURO
25
23.08.2016
02.08.2016
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
01.02
Lüftungskanäle mit Zubehör
01.02.0001
Anschluss an bestehenden Lüftungskanal herstellen
Anschluss an bestehenden Lüftungskanal herstellen
Anschluss herstellen, an vorh. Lüftungskanal, Medium
Aussenluft/Fortluft, an vorhandene Luftleitung aus
verzinktem Stahlblech, rechteckig, Umfang bis 1500 mm,
mit Wickelfalzrohr, rund, DN 315.
Der vorhandene Luftkanal ist mit synthetischen
Kautschukplatten gedämmt. Die Dämmung ist im Bereich
der Anschlussstelle zu entfernen. Dann ist die
notwendige runde Öffnung in den vorhanden rechteckigen
Luftkanal zu schneiden, ein Bundkragen einzubauen und
das neue Wickelfalzrohr an den eingebauten Bundkragen
anzuschließen.
2,00
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Gesamtbetrag
in EURO
St
** Lüftungskanäle **
** Lüftungskanäle **
01.02.0002
Luftltg rechteckig Stahl verz gefalzt Kanten-L bis 500mm
STLB-Bau 10/2015 075
Luftleitung, rechteckig, Dichtheitsklasse C DIN EN
1507, aus verzinktem Stahl, gefalzt, Maße DIN EN 1505,
Kantenlänge bis 500 mm, Verbindung mit Winkelflansch,
aus verzinktem Stahl, mit Schrauben und Dichtung,
min./max. Temperatur der geförderten Luft -15 bis 40
Grad C, mit Aufhänge-/Auflagekonstruktion DIN EN 12236,
schallgedämmt, befestigen mit bauaufsichtlich
zugelassenen Befestigungsmitteln einschl. Bohrungen,
Befestigungsuntergrund Stahlträger.
35,00
01.02.0003
m2
Formstück rechteckig Stahl verz gefalzt Kanten-L bis 500mm
STLB-Bau 10/2015 075
Formstück für Luftleitung, rechteckig,
Luftdichtheitsklasse C DIN EN 1507, aus verzinktem
Stahl, gefalzt, Maße DIN EN 1505, Kantenlänge bis 500
mm, Verbindung mit Winkelflansch, aus verzinktem Stahl,
mit Schrauben und Dichtung, min./max. Temperatur der
geförderten Luft -15 bis 40 Grad C, mit
Aufhänge-/Auflagekonstruktion DIN EN 12236,
schallgedämmt, befestigen mit bauaufsichtlich
zugelassenen Befestigungsmitteln einschl. Bohrungen,
Befestigungsuntergrund Stahlträger.
10,00
m2
** Wickelfalzrohr verzinkter Stahl **
** Wickelfalzrohr verzinkter Stahl **
LV: Lueftungstechnische Anlagen
Menge
01.02.0004
Wickelfalzrohr Stahl verz DN315 -750-2000Pa
STLB-Bau 10/2015 075
Wickelfalzrohr aus verzinktem Stahl,
Luftdichtheitsklasse C DIN EN 12237, Maße DIN EN 1506,
DN 315, Druckbereich von -750 bis 2000 Pa, mit
Aufhänge-/Auflagekonstruktion DIN EN 12236,
schallgedämmt, befestigen mit bauaufsichtlich
zugelassenen Befestigungsmitteln einschl. Bohrungen,
Befestigungsuntergrund Stahlträger.
01.02.0005
Einheitspreis
in EURO
26
23.08.2016
02.08.2016
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
35,00
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Gesamtbetrag
in EURO
m
Wickelfalzrohr Stahl verz DN150 -750-2000Pa
STLB-Bau 10/2015 075
Wickelfalzrohr aus verzinktem Stahl,
Luftdichtheitsklasse C DIN EN 12237, Maße DIN EN 1506,
DN 150, Druckbereich von -750 bis 2000 Pa, mit
Aufhänge-/Auflagekonstruktion DIN EN 12236,
schallgedämmt, befestigen mit bauaufsichtlich
zugelassenen Befestigungsmitteln einschl. Bohrungen,
Befestigungsuntergrund Mauerwerk.
12,00
m
** Formstücke und Befestigungen **
** Formstücke und Befestigungen **
01.02.0006
Bogen 90Grad Stahl verz DN315 -750-2000Pa
STLB-Bau 10/2015 075
Bogen, Luftdichtheitsklasse C DIN EN 12237, 90 Grad,
aus verzinktem Stahl, DN 315, glatt, mit Einsteckenden,
mit Lippendichtung, geschraubt/genietet, mit
Warmschrumpfband, Druckbereich von -750 bis 2000 Pa,
mit Aufhänge-/Auflagekonstruktion DIN EN 12236,
schallgedämmt, befestigen mit bauaufsichtlich
zugelassenen Befestigungsmitteln einschl. Bohrungen,
Befestigungsuntergrund Stahlträger.
12,00
01.02.0007
Bogen 90Grad Stahl verz DN150 -750-2000Pa
STLB-Bau 10/2015 075
Bogen, Luftdichtheitsklasse C DIN EN 12237, 90 Grad,
aus verzinktem Stahl, DN 150, glatt, mit Einsteckenden,
mit Lippendichtung, geschraubt/genietet, mit
Warmschrumpfband, Druckbereich von -750 bis 2000 Pa,
mit Aufhänge-/Auflagekonstruktion DIN EN 12236,
schallgedämmt, befestigen mit bauaufsichtlich
zugelassenen Befestigungsmitteln einschl. Bohrungen,
Befestigungsuntergrund Stahlträger.
8,00
01.02.0008
St
St
Übergangsstück eckig/rund Luftdichtheitsklasse C DIN EN
Übergangsstück eckig/rund Luftdichtheitsklasse C DIN EN
12237, konisch, Maße DIN EN 1506, aus verzinktem Stahl,
LV: Lueftungstechnische Anlagen
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EURO
27
23.08.2016
02.08.2016
Gesamtbetrag
in EURO
DN 315 auf 200x500mm , symmetrisch, mit Einsteckenden,
mit Lippendichtung, geschraubt/genietet, mit
Warmschrumpfband, Druckbereich von -750 bis 2000 Pa,
mit Aufhänge-/Auflagekonstruktion DIN EN 12236,
schallgedämmt, befestigen mit bauaufsichtlich
zugelassenen Befestigungsmitteln einschl. Bohrungen,
Befestigungsuntergrund Stahlträger.
2,00
01.02.0009
Bundkragen Stahl verz DN150 -750-1000Pa
STLB-Bau 10/2015 075
Bundkragen, Luftdichtheitsklasse B DIN EN 12237, aus
verzinktem Stahl, DN 150, zum Einstecken, min./max.
Temperatur der geförderten Luft -15 bis 80 Grad C,
Druckbereich von -750 bis 1000 Pa, mit
Aufhänge-/Auflagekonstruktion.
4,00
01.02.0010
St
Steckverbinder Stahl verz DN150 -750-2000Pa
STLB-Bau 10/2015 075
Steckverbinder, Luftdichtheitsklasse C DIN EN 12237,
aus verzinktem Stahl, DN 150, Druckbereich von -750 bis
2000 Pa, mit Aufhänge-/Auflagekonstruktion DIN EN
12236, schallgedämmt, befestigen mit bauaufsichtlich
zugelassenen Befestigungsmitteln einschl. Bohrungen,
Befestigungsuntergrund Mauerwerk.
35,00
01.02.0013
St
Bundkragen Stahl verz DN315 -750-1000Pa
STLB-Bau 10/2015 075
Bundkragen, Luftdichtheitsklasse B DIN EN 12237, aus
verzinktem Stahl, DN 315, zum Einstecken, min./max.
Temperatur der geförderten Luft -15 bis 80 Grad C,
Druckbereich von -750 bis 1000 Pa, mit
Aufhänge-/Auflagekonstruktion.
4,00
01.02.0012
St
Bundkragen Stahl verz DN180 -750-1000Pa
STLB-Bau 10/2015 075
Bundkragen, Luftdichtheitsklasse B DIN EN 12237, aus
verzinktem Stahl, DN 180, zum Einstecken, min./max.
Temperatur der geförderten Luft -15 bis 80 Grad C,
Druckbereich von -750 bis 1000 Pa, mit
Aufhänge-/Auflagekonstruktion.
4,00
01.02.0011
St
St
Steckverbinder Stahl verz DN315 -750-2000Pa
STLB-Bau 10/2015 075
Steckverbinder, Luftdichtheitsklasse C DIN EN 12237,
aus verzinktem Stahl, DN 315, Druckbereich von -750 bis
2000 Pa, mit Aufhänge-/Auflagekonstruktion DIN EN
LV: Lueftungstechnische Anlagen
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EURO
28
23.08.2016
02.08.2016
Gesamtbetrag
in EURO
12236, schallgedämmt, befestigen mit bauaufsichtlich
zugelassenen Befestigungsmitteln einschl. Bohrungen,
Befestigungsuntergrund Mauerwerk.
16,00
St
** Aluflexrohr **
** Aluflexrohr **
01.02.0014
Luftltg rund flexibel Alu DN150
STLB-Bau 10/2015 075
Luftleitung, rund, flexibel, aus Aluminium, Biegeradius
größer gleich 1 DN, DN 150, Verbindung mit
Einsteckende, mit Lippendichtung, geschraubt/genietet,
min./max. Temperatur der geförderten Luft -15 bis 40
Grad C, Luftdichtheitsklasse C DIN EN 12237, mit
Aufhänge-/Auflagekonstruktion DIN EN 12236,
schallgedämmt, befestigen mit bauaufsichtlich
zugelassenen Befestigungsmitteln einschl. Bohrungen,
Befestigungsuntergrund Mauerwerk.
4,00
01.02.0015
m
Luftltg rund flexibel Alu DN180
STLB-Bau 10/2015 075
Luftleitung, rund, flexibel, aus Aluminium, Biegeradius
größer gleich 1 DN, DN 180, Verbindung mit
Einsteckende, mit Lippendichtung, geschraubt/genietet,
min./max. Temperatur der geförderten Luft -15 bis 40
Grad C, Luftdichtheitsklasse C DIN EN 12237, mit
Aufhänge-/Auflagekonstruktion DIN EN 12236,
schallgedämmt, befestigen mit bauaufsichtlich
zugelassenen Befestigungsmitteln einschl. Bohrungen,
Befestigungsuntergrund Mauerwerk.
4,00
m
** Sonstiges **
** Sonstiges **
01.02.0016
Rohrbefestigung für Rundrohr, D=150mm, Mauerwerk/Beton
Rohraufhängung, aus Stahl, verzinkt,
mit schalldämmenden Einlagen,
Anforderungen entsprechend DIN 4109,
Befestigung verdeckt über Gewindestäbe, Länge bis 15
cm, gelenkig mit bauaufsichtlich zugelassenen
Stahl-Dübeln, Befestigungsuntergrund Mauerwerk/Beton,
für Wickelfalzrohr Stahl verzinkt DN 150
4,00
01.02.0017
St
Rohrbefestigung für Rundrohr, D=315mm, Mauerwerk/Beton
Rohraufhängung, aus Stahl, verzinkt,
mit schalldämmenden Einlagen,
Anforderungen entsprechend DIN 4109,
LV: Lueftungstechnische Anlagen
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EURO
29
23.08.2016
02.08.2016
Gesamtbetrag
in EURO
Befestigung verdeckt über Gewindestäbe, Länge bis 15
cm, gelenkig mit bauaufsichtlich zugelassenen
Stahl-Dübeln, Befestigungsuntergrund Mauerwerk/Beton,
für Wickelfalzrohr Stahl verzinkt DN 315
6,00
01.02.0018
Rohrbefestigung für Rundrohr, D=315mm, Stahlträger
Rohraufhängung, aus Stahl, verzinkt,
mit schalldämmenden Einlagen,
Anforderungen entsprechend DIN 4109,
Befestigung verdeckt über Gewindestäbe, Länge bis 15
cm, gelenkig mit bauaufsichtlich zugelassenen
Stahl-Dübeln, Befestigungsuntergrund Stahlträger,
für Wickelfalzrohr Stahl verzinkt DN 315
10,00
01.02.0019
St
Inspektionsöffnung oval Stahl verz 200/100mm
STLB-Bau 10/2015 075
Inspektions- und Wartungsöffnung als Deckel mit
Einbaurahmen und Dichtung, oval, aus verzinktem Stahl,
Maße 200/100 mm, für Einbau in runde Luftleitung, mit
Knebelverschluss.
2,00
01.02.0020
St
St
Inspektionsöffnung oval Stahl verz 400/200mm
STLB-Bau 10/2015 075
Inspektions- und Wartungsöffnung als Deckel mit
Einbaurahmen und Dichtung, oval, aus verzinktem Stahl,
Maße 400/200 mm, für Einbau in rechteckige Luftleitung,
mit Knebelverschluss.
4,00
St
Gesamtsumme:
LV: Lueftungstechnische Anlagen
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
01.03
Luftkanaleinbauten mit Zubehör
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EURO
30
23.08.2016
02.08.2016
Gesamtbetrag
in EURO
** Brandschutzklappen **
** Brandschutzklappen **
01.03.0001
Brandschutzklappe EI 90 Gehäuse Stahl verz DN315 L 500mm
elektr Antrieb Federrücklauf 24VAC/DC IP54
STLB-Bau 10/2015 075
Brandschutzklappe DIN EN 15650, Klassifizierung EI 90
DIN EN 13501-3, beidseitig geprüft DIN EN 1366-2, für
vertikalen und horizontalen Einbau, Achslage waagerecht
oder senkrecht, rauchdicht S, Gehäuse aus verzinktem
Stahl, runde Ausführung, DN 315, Länge 500 mm,
Luftdichtheitsklasse C DIN EN 1751, Einbau in massive
Wand, mit Einschubrahmen, aus verzinktem Stahl, mit
Absperrklappenblatt aus mineralischem Baustoff,
ummantelt, Ummantelung aus verzinktem Stahl, mit zwei
elastischen Verbindungsstücken, mit thermoelektrischer
Auslösung, Auslösetemperatur 72 Grad C, mit
elektrischem Antrieb mit Federrücklauf und integrierten
Endlageschaltern, Bemessungsbetriebsspannung 24 V
AC/DC, Schutzart IP 54 DIN EN 60529 (VDE 0470-1).
1,00
01.03.0002
Brandschutzklappe EI 90 Gehäuse Stahl verz DN315 L 500mm
elektr Antrieb Federrücklauf 24VAC/DC IP54
STLB-Bau 10/2015 075
Brandschutzklappe DIN EN 15650, Klassifizierung EI 90
DIN EN 13501-3, beidseitig geprüft DIN EN 1366-2, für
vertikalen und horizontalen Einbau, Achslage waagerecht
oder senkrecht, rauchdicht S, Gehäuse aus verzinktem
Stahl, runde Ausführung, DN 315, Länge 500 mm,
Luftdichtheitsklasse C DIN EN 1751, Einbau in leichte
Trennwand mit Metallständer, mit Einbaurahmen, aus
verzinktem Stahl, mit Absperrklappenblatt aus
mineralischem Baustoff, ummantelt, Ummantelung aus
verzinktem Stahl, mit zwei elastischen
Verbindungsstücken, mit thermoelektrischer Auslösung,
Auslösetemperatur 72 Grad C, mit elektrischem Antrieb
mit Federrücklauf und integrierten Endlageschaltern,
Bemessungsbetriebsspannung 24 V AC/DC, Schutzart IP 54
DIN EN 60529 (VDE 0470-1).
4,00
01.03.0003
St
St
Brandschutzklappe EI 90 Gehäuse Stahl verz B 200mm H
500mm L 500mm elektr Antrieb Federrücklauf 24VAC/DC IP54
STLB-Bau 10/2015 075
Brandschutzklappe DIN EN 15650, Klassifizierung EI 90
DIN EN 13501-3, beidseitig geprüft DIN EN 1366-2, für
vertikalen und horizontalen Einbau, Achslage waagerecht
oder senkrecht, rauchdicht S, Gehäuse aus verzinktem
Stahl, eckige Ausführung, Nennbreite 200 mm, Nennhöhe
500 mm, Länge 500 mm, Luftdichtheitsklasse C DIN EN
1751, Einbau in massive Wand, mit Einbaurahmen, aus
verzinktem Stahl, mit Absperrklappenblatt aus
mineralischem Baustoff, ummantelt, Ummantelung aus
LV: Lueftungstechnische Anlagen
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EURO
31
23.08.2016
02.08.2016
Gesamtbetrag
in EURO
verzinktem Stahl, mit zwei elastischen
Verbindungsstücken, mit thermoelektrischer Auslösung,
Auslösetemperatur 72 Grad C, mit elektrischem Antrieb
mit Federrücklauf und integrierten Endlageschaltern,
Bemessungsbetriebsspannung 24 V AC/DC, Schutzart IP 54
DIN EN 60529 (VDE 0470-1).
1,00
01.03.0004
Brandschutzklappe EI 90 Gehäuse Stahl verz B 200mm H
500mm L 500mm elektr Antrieb Federrücklauf 24VAC/DC IP54
STLB-Bau 10/2015 075
Brandschutzklappe DIN EN 15650, Klassifizierung EI 90
DIN EN 13501-3, beidseitig geprüft DIN EN 1366-2, für
vertikalen und horizontalen Einbau, Achslage waagerecht
oder senkrecht, rauchdicht S, Gehäuse aus verzinktem
Stahl, eckige Ausführung, Nennbreite 200 mm, Nennhöhe
500 mm, Länge 500 mm, Luftdichtheitsklasse C DIN EN
1751, Einbau in leichte Trennwand mit Metallständer,
mit Einbaurahmen, aus verzinktem Stahl, mit
Absperrklappenblatt aus mineralischem Baustoff,
ummantelt, Ummantelung aus verzinktem Stahl, mit zwei
elastischen Verbindungsstücken, mit thermoelektrischer
Auslösung, Auslösetemperatur 72 Grad C, mit
elektrischem Antrieb mit Federrücklauf und integrierten
Endlageschaltern, Bemessungsbetriebsspannung 24 V
AC/DC, Schutzart IP 54 DIN EN 60529 (VDE 0470-1).
1,00
01.03.0005
St
Sachverständigenabnahme Rauchmelder
Sachverständigenabnahme Rauchmelder
an Lüftungsanlagen, einschl. Funktionsprüfung,
Protokollierung auch in Teilabschnitten
je nach Baufortschritt, mehrmals, auch
baubegleitend.
Bestehend aus Koordination, Vorprüfung
des Einbaus vor dem Vermörteln, Nachprüfung
direkt nach dem Verpressen, Funktionsprüfung
vor Verschliessen der Abhangdecken,
Mehraufwendungen für Prüfungen, die auf Verschulden
des AN zurückzuführen sind, sind von diesem
zu tragen.
Abrechnung in Stück je Rauchmelder
rechteckig, Einbau in massive
oder leichte Trennwände bzw. massive Decken.
1,00
01.03.0006
St
St
Sachverständigenabnahme BSK
Sachverständigenabnahme BSK
an Brandschutzklappen, einschl.
Protokollierung auch in Teilabschnitten
je nach Baufortschritt, mehrmals, auch
baubegleitend.
Bestehend aus Koordination, Vorprüfung
des Einbaus vor dem Vermörteln, Nachprüfung
direkt nach dem Verpressen, Funktionsprüfung
vor Verschliessen der Abhangdecken,
Mehraufwendungen für Prüfungen, die auf Verschulden
LV: Lueftungstechnische Anlagen
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EURO
32
23.08.2016
02.08.2016
Gesamtbetrag
in EURO
des AN zurückzuführen sind, sind von diesem
zu tragen.
Abrechnung in Stück je Brandschutzklappe
Klappen rund oder rechteckig, Einbau in massive
oder leichte Trennwände bzw. massive Decken
Die Berichte sind wöchentlich vorzulegen!
7,00
01.03.0007
Inbetriebnahme der Brandschutzklappen und Rauchmelder
Inbetriebnahme der Brandschutzklappen und der
Rauchmelder in Zusammenarbeit mit der MSR-Firma,
einschl. Klappentest, Test der Endlagenschalter,
Test der elektrischen Federrücklaufmotore.
Einschl. Anfertigen eines Inbetriebnahmeprotokolls
in 3-facher Ausführung.
7,00
01.03.0008
St
Anbringen von Potentialausgleich
Anbringen von Potentialausgleich
an elastischem Verbindungsstück, prüfen der
verlegten Leitungen auf Konformität, Ablängen,
Einführen, Aufklemmen, einschl. Kleinmaterial,
Zubehör und Nebenarbeiten.
Montagehöhe über Gelände/Fußboden 3,5 bis 5m
14,00
01.03.0010
St
Anklemmarbeiten an Brandschutzklappen
Bauseits verlegte Elektroleitungen
an Brandschutzklappen bzw. Zwischendosen
anklemmen, einschl. setzen der Dosen, prüfen der
verlegten Leitungen auf Konformität, Ablängen,
Einführen, Aufklemmen, einschl. Kleinmaterial,
Zubehör und Nebenarbeiten.
Montagehöhe über Gelände/Fußboden 3,5 bis 5m
7,00
01.03.0009
St
St
Fugentechnik / Feuerschutzklappenfuge, bis 1000 mm
Fugentechnik / Feuerschutzklappenfuge, bis 1000 mm
BSK rund oder rechteckig, gemäß allgemeiner
bauaufsichtlicher Zulassung der FSK-Hersteller mit
Mörtel MG III DIN 1053 umlaufend einmörteln.
Das angebotene System muss von einer vom Deutschen
Institut für Bautechnik anerkannten Materialprüfanstalt
geprüft sein und gemäß dem Prüfzeugnis bzgl. der
Feuerwiderstandsklasse klassifiziert sein.
Die mechanischen Schließteile der Feuerschutzklappen
sind vor Verunreinigung zu schützen.
Fügenbreite 50 bis 100 mm,
Umfang der Brandschutzklappe bis 1000 mm
Schottungsarbeiten nach Montagefortschritt.
einschl. beidseitiger Schalung anbringen und entfernen.
Die Schottoberflächen sind beidseits zu glätten und
vorschriftsmäßig zu kennzeichnen.
1,00
St
LV: Lueftungstechnische Anlagen
Einheitspreis
in EURO
33
23.08.2016
02.08.2016
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
01.03.0011
Fugentechnik / Feuerschutzklappenfuge, bis 1500 mm
Fugentechnik / Feuerschutzklappenfuge, bis 1500 mm
BSK rund oder rechteckig, gemäß allgemeiner
bauaufsichtlicher Zulassung der FSK-Hersteller mit
Mörtel MG III DIN 1053 umlaufend einmörteln.
Das angebotene System muss von einer vom Deutschen
Institut für Bautechnik anerkannten Materialprüfanstalt
geprüft sein und gemäß dem Prüfzeugnis bzgl. der
Feuerwiderstandsklasse klassifiziert sein.
Die mechanischen Schließteile der Feuerschutzklappen
sind vor Verunreinigung zu schützen.
Fügenbreite 50 bis 100 mm,
Umfang der Brandschutzklappe bis 1500 mm
Schottungsarbeiten nach Montagefortschritt.
einschl. beidseitiger Schalung anbringen und entfernen.
Die Schottoberflächen sind beidseits zu glätten und
vorschriftsmäßig zu kennzeichnen.
2,00
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Gesamtbetrag
in EURO
St
** Schalldämpfer **
** Schalldämpfer **
01.03.0012
Kulissenschalldämpfer rechteckig Druckdifferenz bis 30Pa
Gehäuse Stahl verz Kulissenrahmen Stahl verz
STLB-Bau 10/2015 075
Kulissenschalldämpfer, rechteckig,
Einbaumaße L/B/H in mm
415/200/500
für Luftleitungseinbau einschl. Gehäuse, Druckdifferenz
bis 30 Pa, für Zuluft,
Mindestdämpfung bei den Oktavmittenfrequenzen
63/125/250/500/1000/2000/4000/8000 Hz in dB
6/19/40/42/44/29/18/16
Hygieneanforderungen VDI 6022 Blatt 1,
Absorptionsschicht biolöslich im Sinne der TRGS 905,
mit Abdeckung aus Glasseidengewebe, Gehäuse aus
verzinktem Stahl, Kulissenrahmen aus verzinktem Stahl,
Luftdichtheitsklasse C DIN EN 1507, Dämmschicht,
Baustoffklasse DIN 4102-1 A (nichtbrennbar); DIN EN
13501-1 A1 oder A2 s1 d0 (nichtbrennbar), mit
Flanschverbinder einschl. Gegenflansche, Schrauben und
Dichtungen.
2,00
St
Gesamtsumme:
LV: Lueftungstechnische Anlagen
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheitspreis
in EURO
01.04
Luftdurchlässe mit Zubehör
01.04.0001
Düsenstrahlauslass zum Einbau in Decken, Böden oder
Düsenstrahlauslass zum Einbau in Decken, Böden oder
Wände.
Mit manuell, einzeln verstellbaren Düsen aus
Kunststoff, nach NCS-Farbfächer,
mit Frontplatte aus Stahlblech lackiert nach
NCS-Farbfächer,
mit demontierbarer Frontplatte,
mit frontseitig verstellbarer Drosselklappe aus verz.
Stahlblech, zur Luftmengenregulierung,
mit thermisch isoliertem Anschlusskasten, innen und
aussen gedämmt mit synth. Kautschuk, 9 mm.
Düsenanzahl: 40
Anzahl Düsenreihen: zweireihig
Anschlusskasten Länge: max. 1050 mm
Anschlusskasten Tiefe: max. 220 mm
Anschlusskasten Breite: max. 120 mm
Anschlussstutzen: 1
Stutzendurchmesser: max. 180mm
Luftmenge: 250 cbm/h
L(WA): max. 30 dB(A)
Druckverlust: max. 25 Pa
4,00
01.04.0002
St
Lüftungsgitter, eckig, mit Lochstreifenöffnungen
Lüftungsgitter, eckig, mit Lochstreifenöffnungen
mit thermisch isoliertem Anschlusskasten, innen und
aussen gedämmt mit synth. Kautschuk, 9 mm,
mit frontseitig verstellbarer Drosselklappe aus verz.
Stahlblech, zur Luftmengenregulierung,
Anschlusskasten Länge: max. 1100 mm
Anschlusskasten Tiefe: max. 100 mm
Anschlusskasten Breite: max. 180 mm
Lüftungsgitter Breite: max. 60 mm
Lüftungsgitter Länge: max. 1000 mm
Luftdurchlass: min. 180 cm2
Anschlussstutzen: 1
Stutzendurchmesser: max. 150 mm
Luftmenge: min. 250 cbm/h
L(WA): max. 30 dB(A)
Druckverlust: max. 25 Pa
4,00
St
Gesamtsumme:
34
23.08.2016
02.08.2016
Gesamtbetrag
in EURO
LV: Lueftungstechnische Anlagen
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
01.05
Dämmarbeiten Lüftung
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EURO
35
23.08.2016
02.08.2016
Gesamtbetrag
in EURO
** Hinweis **
** Hinweis **
Die gemäß DIN 4140 vorgeschrieben Mindestabstände
werden wesentlich unterschritten, der
Isolierwandabstand beträgt bis zu 0 mm. Ausschnitte für
Rohrleitungsaufhängungen sind in die Einheitspreise
einzukalkulieren.
** Dämmung Lüftung Kautschuk ohne Ummantelung für
** Dämmung Lüftung Kautschuk ohne Ummantelung für
Aussenluft/Fortluft **
01.05.0001
Wärmedämmung Luftltg DN315 Gebäude synthetischer
Kautschuk D 19mm
STLB-Bau 10/2015 047
Wärmedämmung ohne Ummantelung DIN 4140 an haus- und
betriebstechnische Anlagen, an Luftleitung, rund, DN
315, im Gebäude, in Bereichen mit Behinderung durch
technische Einrichtungen und Bauteile, keine
ausreichende Konvektion bzw. unzureichender Abstand zu
Objekten, Oberkante Dämmung über Gelände/Fußboden bis
3,5 m, Dämmung aus synthetischem Kautschuk,
Baustoffklasse DIN 4102-1 B1 (schwerentflammbar),
Wärmeleitfähigkeit 0,036 W/(mK) bei 40 Grad C
Mitteltemperatur DIN EN 12667, Dämmschichtdicke 19 mm.
35,00
01.05.0002
Wärmedämmung Bogen Luftltg DN315 Gebäude synthetischer
Kautschuk D 19mm
Wärmedämmung ohne Ummantelung DIN 4140 an haus- und
betriebstechnische Anlagen, an Bogen Luftleitung, rund,
DN 315, im Gebäude, in Bereichen mit Behinderung durch
technische Einrichtungen und Bauteile, keine
ausreichende Konvektion bzw. unzureichender Abstand zu
Objekten, Oberkante Dämmung über Gelände/Fußboden bis
3,5 m, Dämmung aus synthetischem Kautschuk,
Baustoffklasse DIN 4102-1 B1 (schwerentflammbar),
Wärmeleitfähigkeit 0,036 W/(mK) bei 40 Grad C
Mitteltemperatur DIN EN 12667, Dämmschichtdicke 19 mm.
12,00
01.05.0003
m
St
Kältedämmung Luftltg Kanten-L 1000-1500mm Zentrale synth.
Kautschuk D 50mm
STLB-Bau 10/2015 047
Kältedämmung DIN 4140, an Luftleitung, rechteckig, Maße
DIN EN 1505, Kantenlänge über 1000 bis 1500 mm, in
Zentrale, in Bereichen mit Behinderung durch technische
Einrichtungen und Bauteile, keine ausreichende
Konvektion bzw. unzureichender Abstand zu Objekten,
Oberkante Dämmung über Gelände/Fußboden bis 3,5 m,
Dämmung aus synthetischem Kautschuk, Baustoffklasse DIN
4102-1 B1 (schwerentflammbar), Wärmeleitfähigkeit 0,036
W/(mK) bei 0 Grad C Mitteltemperatur DIN EN 12667,
LV: Lueftungstechnische Anlagen
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EURO
36
23.08.2016
02.08.2016
Gesamtbetrag
in EURO
Wasserdampfdiffusionswiderstandszahl 7000 DIN EN 13469
und DIN EN 12086, Dämmschichtdicke 50 mm.
5,00
01.05.0004
Kältedämmung Formstück Luftltg Kanten-L 1000-1500mm
Zentrale synth. Kautschuk D 50mm
Kältedämmung DIN 4140, an Formstück Luftleitung,
rechteckig, Maße DIN EN 1505, Kantenlänge über 1000 bis
1500 mm, in Zentrale, in Bereichen mit Behinderung
durch technische Einrichtungen und Bauteile, keine
ausreichende Konvektion bzw. unzureichender Abstand zu
Objekten, Oberkante Dämmung über Gelände/Fußboden bis
3,5 m, Dämmung aus synthetischem Kautschuk,
Baustoffklasse DIN 4102-1 B1 (schwerentflammbar),
Wärmeleitfähigkeit 0,036 W/(mK) bei 0 Grad C
Mitteltemperatur DIN EN 12667,
Wasserdampfdiffusionswiderstandszahl 7000 DIN EN 13469
und DIN EN 12086, Dämmschichtdicke 50 mm.
2,00
01.05.0005
m2
Überlappung an Dämmungen
Überlappung an Dämmungen aus synth. Kautschuk
an Kanalflanschen usw. in der Dämmstärke der
Hauptdämmung. Überlappungsbreite bis 10 cm
Wärmedämmung Luftleitung synth.Kautschuk
DIN 4140 an Luftleitungen, rechteckig,
Luftleitungen aus feuerverzinktem Stahl,
Montagehöhe über Gelände/Fußboden bis 3,5 m,
Ausführung vierseitig, Baustoffklasse B1 DIN 4102-1,
als Platte/Matte, einlagig, vollflächig kleben,
Vergütung als lfm Dämmstreifen, aufgeklebt.
30,00
01.05.0006
m2
m
Inspektionsdeckel mit Einbaurahmen am Kanal mit
Schwitzwasserdämmung
Inspektionsdeckel mit Einbaurahmen
und Dichtung für runde Luftleitungen
Maße 200/100 mm, mit Knebelverschluss.
Mit Kältedämmung DIN 4140, aus synthetischem Kautschuk,
Baustoffklasse DIN 4102-1 B1 (schwerentflammbar),
Wärmeleitfähigkeit 0,036 W/(mK) bei 0 Grad C
Mitteltemperatur DIN EN 12667,
Wasserdampfdiffusionswiderstandszahl 7000 DIN EN 13469
und DIN EN 12086, Dicke 19 mm, einlagig, Verarbeitung
nach Herstellerangabe.
Luftleitung aus Stahl verzinkt, Deckel eckig oder oval,
einschl. Ausschnitt im Kanal, Verschluß durch Knebel,
Deckel mit umlaufender Dichtung,
Einbau in verzinkte Luftkanäle,
Druckstufe 1 und 4, Dichtigkeitsklasse II
Nennmaß: Rundrohr DN 315 mm
Montagehöhe über Gelände/Fußboden bis 3,5 m,
Montage unter erschwerten Bedingungen im Bestand
in Zwischendecken, in sehr engen Verhältnissen,
teilweise nur in gebückter Haltung möglich, Einbau nur
in kleinen Mengen möglich, Aufmaß hat vor Ort unter
LV: Lueftungstechnische Anlagen
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EURO
37
23.08.2016
02.08.2016
Gesamtbetrag
in EURO
Berücksichtigung der vorhandenen Installation zu
erfolgen.
6,00
St
** Dämmung Lüftung aluk. Mineralwolle ohne Ummantelung
** Dämmung Lüftung aluk. Mineralwolle ohne Ummantelung
für Zuluft/Abluft **
01.05.0007
Wärmedämmung Luftltg Kanten-L 1000-1500mm Gebäude
Mineralwolle AS-Qualität Matte D 20mm
STLB-Bau 10/2015 047
Wärmedämmung ohne Ummantelung DIN 4140 an haus- und
betriebstechnische Anlagen, an Luftleitung, rechteckig,
Maße DIN EN 1505, Kantenlänge über 1000 bis 1500 mm, im
Gebäude, in Bereichen mit Behinderung durch technische
Einrichtungen und Bauteile, keine ausreichende
Konvektion bzw. unzureichender Abstand zu Objekten,
Oberkante Dämmung über Gelände/Fußboden bis 3,5 m,
Dämmung aus Mineralwolle, AS-Qualität, als
Lamellenmatte, Brandverhaltensklasse DIN EN 13501-1 A1
(nichtbrennbar), Wärmeleitfähigkeit 0,040 W/(mK) bei 40
Grad C Mitteltemperatur DIN EN 12667, Dämmschichtdicke
20 mm, kaschiert mit Alufolie.
35,00
01.05.0008
Wärmedämmung Formstück Luftltg Kanten-L 1000-1500mm
Gebäude Mineralwolle AS-Qualität Matte D 20mm
Wärmedämmung ohne Ummantelung DIN 4140 an haus- und
betriebstechnische Anlagen, an Formstück Luftleitung,
rechteckig, Maße DIN EN 1505, Kantenlänge über 1000 bis
1500 mm, im Gebäude, in Bereichen mit Behinderung durch
technische Einrichtungen und Bauteile, keine
ausreichende Konvektion bzw. unzureichender Abstand zu
Objekten, Oberkante Dämmung über Gelände/Fußboden bis
3,5 m, Dämmung aus Mineralwolle, AS-Qualität, als
Lamellenmatte, Brandverhaltensklasse DIN EN 13501-1 A1
(nichtbrennbar), Wärmeleitfähigkeit 0,040 W/(mK) bei 40
Grad C Mitteltemperatur DIN EN 12667, Dämmschichtdicke
20 mm, kaschiert mit Alufolie.
10,00
01.05.0009
m2
m2
Ausschnitt in Wärmedämmung aus alu. Mineralwolle
herstellen
Ausschnitt in Wärmedämmung aus aluk. Mineralwolle
für den Einbau eines Inspektionsdeckels, 400/200 mm,
mit Einbaurahmen und Dichtung in eckiger Luftleitung
herstellen.
Wärmedämmung nach DIN 4140, aus Mineralwolle,
AS-Qualität und hydrophobiert, als Lamellenmatte, ,
Dicke 20 mm, kaschiert mit Alufolie.
Luftleitung, rechteckig, Dichtheitsklasse C DIN EN
1507, aus verzinktem Stahl, gefalzt, Maße DIN EN 1505,
Kantenlänge bis 1500 mm, Verbindung mit Winkelflansch,
aus verzinktem Stahl.
LV: Lueftungstechnische Anlagen
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EURO
38
23.08.2016
02.08.2016
Gesamtbetrag
in EURO
Montagehöhe über Gelände/Fußboden bis 3,5 m,
Montage unter erschwerten Bedingungen im Bestand
in Zwischendecken, in sehr engen Verhältnissen,
teilweise nur in gebückter Haltung möglich, Einbau nur
in kleinen Mengen möglich, Aufmaß hat vor Ort unter
Berücksichtigung der vorhandenen Installation zu
erfolgen.
4,00
01.05.0010
Wärmedämmung Luftltg DN150 Zentrale Mineralwolle Matte D
20mm
STLB-Bau 10/2015 047
Wärmedämmung ohne Ummantelung DIN 4140 an haus- und
betriebstechnische Anlagen, an Luftleitung, rund, Maße
DIN EN 1506, DN 150, in Zentrale, in Bereichen mit
Behinderung durch technische Einrichtungen und
Bauteile, keine ausreichende Konvektion bzw.
unzureichender Abstand zu Objekten, Oberkante Dämmung
über Gelände/Fußboden bis 3,5 m, Dämmung aus
Mineralwolle, als Lamellenmatte, Baustoffklasse DIN
4102-1 A2 (nichtbrennbar), Wärmeleitfähigkeit 0,040
W/(mK) bei 40 Grad C Mitteltemperatur DIN EN 12667,
Dämmschichtdicke 20 mm, einlagig, kaschiert mit
Alufolie.
8,00
01.05.0011
m
Wärmedämmung Luftltg DN315 Zentrale Mineralwolle Matte D
20mm
STLB-Bau 10/2015 047
Wärmedämmung ohne Ummantelung DIN 4140 an haus- und
betriebstechnische Anlagen, an Luftleitung, rund, Maße
DIN EN 1506, DN 315, in Zentrale, in Bereichen mit
Behinderung durch technische Einrichtungen und
Bauteile, keine ausreichende Konvektion bzw.
unzureichender Abstand zu Objekten, Oberkante Dämmung
über Gelände/Fußboden bis 3,5 m, Dämmung aus
Mineralwolle, als Lamellenmatte, Baustoffklasse DIN
4102-1 A2 (nichtbrennbar), Wärmeleitfähigkeit 0,040
W/(mK) bei 40 Grad C Mitteltemperatur DIN EN 12667,
Dämmschichtdicke 20 mm, einlagig, kaschiert mit
Alufolie.
2,00
01.05.0012
St
m
Wärmedämmung Formstück Luftltg DN150 Zentrale
Mineralwolle Matte D 20mm
Wärmedämmung ohne Ummantelung DIN 4140 an haus- und
betriebstechnische Anlagen, an Formstück Luftleitung,
rund, Maße DIN EN 1506, DN 150, in Zentrale, in
Bereichen mit Behinderung durch technische
Einrichtungen und Bauteile, keine ausreichende
Konvektion bzw. unzureichender Abstand zu Objekten,
Oberkante Dämmung über Gelände/Fußboden bis 3,5 m,
Dämmung aus Mineralwolle, als Lamellenmatte,
Baustoffklasse DIN 4102-1 A2 (nichtbrennbar),
Wärmeleitfähigkeit 0,040 W/(mK) bei 40 Grad C
Mitteltemperatur DIN EN 12667, Dämmschichtdicke 20 mm,
LV: Lueftungstechnische Anlagen
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EURO
39
23.08.2016
02.08.2016
Gesamtbetrag
in EURO
einlagig, kaschiert mit Alufolie.
10,00
01.05.0013
St
Wärmedämmung Formstück Luftltg DN315 Zentrale
Mineralwolle Matte D 20mm
Wärmedämmung ohne Ummantelung DIN 4140 an haus- und
betriebstechnische Anlagen, an Formstück Luftleitung,
rund, Maße DIN EN 1506, DN 315, in Zentrale, in
Bereichen mit Behinderung durch technische
Einrichtungen und Bauteile, keine ausreichende
Konvektion bzw. unzureichender Abstand zu Objekten,
Oberkante Dämmung über Gelände/Fußboden bis 3,5 m,
Dämmung aus Mineralwolle, als Lamellenmatte,
Baustoffklasse DIN 4102-1 A2 (nichtbrennbar),
Wärmeleitfähigkeit 0,040 W/(mK) bei 40 Grad C
Mitteltemperatur DIN EN 12667, Dämmschichtdicke 20 mm,
einlagig, kaschiert mit Alufolie.
2,00
St
** Brandschutztechnische Abkofferung von
** Brandschutztechnische Abkofferung von
Lüftungskanälen - Ausführung F90 **
01.05.0014
Brandschutzbekl. L90 Luftltg Kalziumsilikat-Platte Gebäude
STLB-Bau 10/2015 047
Brandschutzbekleidung mit allgemeinem bauaufsichtlichen
Prüfzeugnis bzw. DIN 4102-4, Feuerwiderstandsklasse L
90 DIN 4102-6, an Luftleitung, rechteckig, waagerecht,
Ausführung 3-seitig, mit Brandschutzplatten aus
Kalziumsilikat, Luftleitung aus verzinktem Stahl, in
Bereichen mit Behinderung durch technische
Einrichtungen und Bauteile, im Gebäude, Oberkante
Brandschutzbekleidung über Gelände/Fußboden bis 3,5 m.
12,00
01.05.0015
Formstück U bis 1000mm
STLB-Bau 10/2015 047
Formstück, z. B. Bogen, Passstück,
Konus/Übergangsstück, Abzweigstück, Umfang der
Brandschutzbekleidung bis 1000 mm, für
Brandschutzbekleidung an rechteckigen Luftleitungen.
1,00
01.05.0016
m2
m2
Durchführung schließen U 1000-2500mm
STLB-Bau 10/2015 047
Wand- und Deckendurchführungen schließen und beidseitig
abdecken, Dicke bis 250 mm, Spaltbreite über 40 bis 60
mm, größter Umfang der Abdeckung über 1000 bis 2500 mm,
für Brandschutzbekleidung an rechteckigen
Luftleitungen, Abrechnung nach Umfang.
2,00
m
LV: Lueftungstechnische Anlagen
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
01.05.0017
Anschluss U 1000-2500mm
STLB-Bau 10/2015 047
Anschluss an Wand oder Decke, größter Umfang des
Anschlusskragens über 1000 bis 2500 mm, für
Brandschutzbekleidung an rechteckigen Luftleitungen,
Abrechnung nach Umfang.
2,00
01.05.0018
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EURO
40
23.08.2016
02.08.2016
Gesamtbetrag
in EURO
m
Brandschutzbekleidung für Traversen
Brandschutzbekleidung für Traversen
von Aufhängungen und Stützkonstruktionen von
L90-Ummantelungen, aus Kalziumsilikat, 4-seitig gemäß
DIN 4102-6, Feuerwiderstandsklasse L 90, Ausführung
gemäß Prüfzeugnis DIN 4102-6, Montagehöhe über
Gelände/Fußboden bis 3,5 m, Abrechnung über Länge der
Abhängung.
4,00
m
** F90-Einhausung Lüftungsgerät mit Tür **
** F90-Einhausung Lüftungsgerät mit Tür **
01.05.0019
Brandschutzbekl. L90 Luftltg Kalziumsilikat-Platte Gebäude
Brandschutzbekleidung mit allgemeinem bauaufsichtlichen
Prüfzeugnis bzw. DIN 4102-4, Feuerwiderstandsklasse L
90 DIN 4102-6, für Lüftungsgerät, rechteckig,
waagerecht, Ausführung 6-seitig, mit Brandschutzplatten
aus Kalziumsilikat, in Bereichen mit Behinderung durch
technische Einrichtungen und Bauteile, im Gebäude,
Oberkante Brandschutzbekleidung über Gelände/Fußboden
bis 3,5 m.
Größe der Einhausung: B 1.100 mm
H 2.000 mm
L 1.800 mm
Zusätzlich müssen die Lüftungskanäle mit Brandschutzklappen, DN 315 mm, beim Durchstoßen der Brandschutzverkleidung ausgerüstet werden. Der Mehraufwand für den
Einbau der Brandschutzklappen, wie Herstellen der notwendigen runden Öffnungen in die Brandschutzverkleidung
und das Verschließen des Ringspalts um die Brandschutzklappen sind mit einzukalkulieren.
Zusätzlich wird in die Brandschutzeinhausung des
Lüftungsgerätes eine Doppeltür, 1600x1800 mm, zur
Wartung des Lüftungsgeräts eingebaut. Diese Leistung
ist in einer gesonderten Position ausgeschrieben.
20,00
01.05.0020
m2
Formstück Brandschutzbekleidung Doppeltür
Formstück Brandschutzbekleidung Doppeltür
Doppeltür für Einhausung Lüftungsgerät, als
Wartungsöffnung für das Lüftungsgerät in die
Brandschutzbekleidung des Lüftungsgeräts einbauen.
Brandschutzbekleidung mit allgemeinem bauaufsichtlichen
Prüfzeugnis bzw. DIN 4102-4, Feuerwiderstandsklasse L
LV: Lueftungstechnische Anlagen
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EURO
41
23.08.2016
02.08.2016
Gesamtbetrag
in EURO
90 DIN 4102-6, für Lüftungsgerät, rechteckig,
waagerecht, Ausführung 6-seitig, mit Brandschutzplatten
aus Kalziumsilikat, in Bereichen mit Behinderung durch
technische Einrichtungen und Bauteile, im Gebäude,
Oberkante Brandschutzbekleidung über Gelände/Fußboden
bis 3,5 m.
Einbau einer Doppeltüre in die Brandschutzbekleidung,
Doppeltüre in L90-Qualität,
Doppeltürgröße: B 1600 x H 1800 mm
einschl. Türbeschläge und Türverriegelung,
einschl. aller notwendigen Nebenleistungen wie
Türanschläge, Türzarge, Rahmenverstärkung
1,00
01.05.0021
Durchdringung L/Durchm. über 300 bis 350mm
Durchdringungen in Brandschutzbekleidung herstellen und
brandschutztechnisch verschließen, größte Länge oder
größter Durchmesser über 300 bis 350 mm, für
Brandschutzbekleidung an runden Luftleitungen.
4,00
01.05.0022
St
Anschluss U bis 1000mm
STLB-Bau 10/2015 047
Anschluss an Wand oder Decke, größter Umfang des
Anschlusskragens bis 1000 mm, für Brandschutzbekleidung
an rechteckigen Luftleitungen, Abrechnung nach Umfang.
4,00
01.05.0023
St
m
Brandschutzbekleidung für Traversen L90
Brandschutzbekleidung für Traversen
von Aufhängungen und Stützkonstruktionen von
L90-Ummantelungen, aus Kalziumsilikat, 4-seitig gemäß
DIN 4102-6, Feuerwiderstandsklasse L 90, Ausführung
gemäß Prüfzeugnis DIN 4102-6, Montagehöhe über
Gelände/Fußboden bis 3,5 m, Abrechnung über Länge der
Abhängung.
10,00
m
Gesamtsumme:
LV: Lueftungstechnische Anlagen
Menge
01.06
Weitere Leistungen
01.06.0001
Erstellen der Stromlaufpläne
Erstellen der Stromlaufpläne
zur bauseitigen Verlegung der notwendigen Verkabelung
der kompletten Lüftungsanlage einschl. der vor Ort
Kennzeichnung von Start- und Zielpunkten für das Gewerk
MSR- bzw. Elektro.
01.06.0002
Einheitspreis
in EURO
42
23.08.2016
02.08.2016
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
1,00
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Gesamtbetrag
in EURO
St
Anklemmen der bauseits verlegten Kabel
Anklemmen der bauseits verlegten Kabel
Einführen, Absetzen und Anklemmen der bauseits
verlegten und gekennzeichneten elektrischen Leitungen
an die Elektroverbraucher, Fühler etc. im
Lüftungsgerät.
Vor der Verlegung ist mit der Elektrofirma die
eindeutige und einheitliche Kennzeichnung festzulegen.
Leistungsumfang:
Zuluftgerät
Abluftgerät
Motorklappen
Frequenzumformer
Temperatursensoren
Außentemperaturfühler
Gerätebeleuchtung
Rep.-Schalter
Störmeldungen
1,00
01.06.0003
Koordination Regelung
Koordination Regelung
und Hilfe bei der Einregulierung, Programmierung und
Funktionsprüfung der kompletten MSR-Anlagen und deren
Schaltfunktionen für die kompletten Lüftungsanlagen.
Inkl. Teilnahme an Koordinationsbesprechungen und
Lieferung der erforderlichen Unterlagen/Daten an die
MSR-Firma.
Inkl. Mitwirken bei der Festlegung von Feldgeräten,
deran Lage, Einstellwerte, Zeiten.
Inkl. Prüfung aller (auch bauseits) aufgelegten Kabel
an Komponenten, die vom AN Lüftung geliefert wurden.
Inkl. Bereitstellung von Unterlagen und Messgeräten für
die Dauer der Einregulierung, Funktionsprüfungen,
Probebetrieb.
Bereitstellung eines Einregulierungsmonteurs für die
gesamte Dauer der o.g. Massnahmen sowohl für die Dauer
der MSR-Inbetriebnahmen als auch für die Inbetriebnahme
des eigenen Gewerkes.
1,00
01.06.0004
St
St
Bestandsunterlagen
Bestands-, Bedienungs-, Wartungsunterlagen
Bestands- und Revisionsunterlagen
nach DIN 18379 Abs. 3.6
Raumlufttechnische Anlagen
LV: Lueftungstechnische Anlagen
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EURO
43
23.08.2016
02.08.2016
Gesamtbetrag
in EURO
Die Vorlage der vollständigen Bestandsunterlagen ist
eine zwingende Voraussetzung für die Durchführung der
Abnahme.
Der Auftragnehmer hat folgende Unterlagen und
Zeichnungen zu erstellen und dem Auftraggeber vier
Wochen vor Abnahme, vollständig, In einem breiten
DIN-A4 Ordner zur Prüfung, 1-fach, vorzulegen.
Mitzuliefernd sind Unterlagen gern. VOB Teil C
(insbesondere) Allgemeine Technische
Vertragsbedingungen für Bauleistungen DIN 18379.
Inhaltsverzeichnis:
1. Anlagenbeschreibung
2. Anlagenschema
3. Zusammenstellung der wichtigsten technischen Daten
4. Vorgeschriebene Prüf- und Herstellerbescheinigungen
5. Elektrische Übersichtsschaltpläne und Anschlusspunkte
6. Bedienungs- und Wartungsanleitungen
7. Einweisungsprotokoll des Wartungs- und
Bedienungspersonals B. Bestandspläne
9. Protokolle, Analysen, Gutachten
10. Abnahme
Inhalt: (insbesondere)
1. Anlagenbeschreibung
AIIg. Beschreibung der technischen Anlage mit allen
Funktionen und wichtigen Merkmalen
Funktionsbeschreibung
2. Anlagenschemata .(farbig, bevorzugt DIN A4, sonst
DIN A3 gefaltet) - Anlagenschemata
Automationsschemata
3. Zusammenstellung der wichtigsten technischen Daten
Geräteliste
Stücklisten
Ersatzteilliste
4. Vorgeschriebene Prüf- und Herstellerbescheinigungen
(je nach Gewerk)
CE-Kennzeichnung
Zulassungen (BSK usw:)
DVGW Zulassungen
sonstige Bescheinigungen
Fachunternehmererklärung
5. Elektrische Übersichtsschaltpläne und
Anschlusspunkte
Pläne nach DIN EN 61082-1 und 61082-3 "Dokumente der
Elektrotechnik`
6. Bedienungs- und Wartungsanleitungen
Herstellerbedienungsanleitungen
Arbeitskarten nach AMEV - Wartung 2006 (Die
Wartungskarten sind gern. den Herstellerangaben zu
vervollständigen)
sonstige Anleitungen
7. Einweisungsprotokoll des Wartungs- und
Bedienungspersonals
Teilnehmerliste
Beschreibung über die Art und Umfang der Einweisung
Ausgehandigte Unterlagen
8. Bestandsplane
Papierpausen (farbig angelegt) gefaltet DIN A Format in
M 1:50
9. Protokolle, Analysen, Gutachten (je nach Gewerk)
Funktionsmessungen
Druckprotokolle
LV: Lueftungstechnische Anlagen
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EURO
44
23.08.2016
02.08.2016
Gesamtbetrag
in EURO
Messprotokolle
Einregulierprotokolle (hyd. Abgleich)
Mikrobiologische Wasseruntersuchung
VDI 6022
sonstige Protokolle
10. Abnahme (je nach Gewerk)
Abnahmebescheinigung
Abnahmeprotokoll (Mangelliste)
Teilnehmerliste
Spätestens bei der Abnahme ist die gesamte
Dokumentation
3-fach in einem breiten DIN-A4 Ordner (8 cm) an den
Auftraggeber zu übergeben.
Die gesamte Bestandsdokumentation ist zusätzlich 3-fach
digital auf Datenträger (DVD-ROM) zu Obergeben.
Datenformat: Plane .dwg and .plt, restliche Unterlagen
als .pdf Rückenbeschriftung (stehend Iesbar):
Liegenschaft: siehe Auftragsschreiben
Bestandsplane und Dokumentationsunterlagen
Gewerk
Massnahmenbeschreibung: siehe Auftragsschreiben
Vergababeschreibung: siehe Auftragsschreiben
Monat/Jahr
Firmenanschrift
1,00
01.06.0005
Anlagenschema in Folie
Anlagenschema DIN A0 mehrfarbig in Folie laminiert und
aufgezogen auf Hartfaserplatte einschl. Befestigung in
der Zentrale.
1,00
01.06.0006
St
Luftmengenmessung pro Auslass
Luftmengenmessung pro Auslass
einschl. Messprotokoll
Messung der Volumenströme, Drücke, Temperatur,
bei allen Hauptanlagen und Hauptsträngen.
8,00
01.06.0007
St
St
Einregulierung pro Auslass
Einregulierung pro Auslass
der Lüftungsanlage, mit Messprotokoll
Nach der erfolgten Montagephase sind die Luftmengen
entsprechend den Vorgaben einzuregulieren und zu
protokollieren.
8,00
St
LV: Lueftungstechnische Anlagen
Menge
01.06.0008
Schallpegelmessung
Schallpegelmessung
Schallpegelmessung (A-Bewertet) bei Vollast.
Einschl. Erstellung eines Meßprotokolls in 3-facher
Fertigung.
Die zu messenden Anlagenteile werden vom AG festgelegt.
01.06.0009
St
St
Injektionsanker
Injektionsanker
in bestehendem Mauerwerk um eine sichere
Befestigung im altem Mauerwerk zu erreichen.
mit bauaufsichtlich Zulassung, Incl. Injektionsmörtel
und aller erforderlichen Nebenarbeiten.
20,00
01.06.0013
kg
Rohrkennzeichnung
Rohrkennzeichnung
aus PVC- Folie selbstklebend mit Fließrichtungspfeilen
und Siebdruck gemäß DIN 2403. Größe nach
Rohraußendurchmesser, komplett liefern und anbringen.
20,00
01.06.0012
St
Bezeichnungsschild mehrschichtig Kunststoff H 52mm B
100mm Schildträger Spannband
STLB-Bau 10/2015 042
Bezeichnungsschild DIN 825, Farbe und Beschriftung nach
Angaben des AG, aus mehrschichtigem Kunststoff,
Beschriftung 3-zeilig, gedruckt, Höhe 52 mm, Breite 100
mm, Befestigung mit Schildträger aus verzinktem Stahl,
Halter und Spannband, Befestigungsuntergrund
Rohrumhüllung.
10,00
01.06.0011
Gesamtbetrag
in EURO
Form-/Hohlprofilstahlkonstruktion Stahl verz
STLB-Bau 10/2015 042
Form-/Hohlprofilstahlkonstruktion, aus verzinktem
Stahl, für Stütz-, Hänge-, Trag- und Sonderbefestigung,
schallentkoppelt gelagert, der rechnerische Nachweis
der Tragfähigkeit ist auf Verlangen vorzulegen.
150,00
01.06.0010
Einheitspreis
in EURO
45
23.08.2016
02.08.2016
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
1,00
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
St
Sichern von Kanalteilstecken
Sichern von Kanalteilstecken und Luftauslässen
nach täglicher Montage durch Abkleben mit PE-Folie,
über alle Kanalnennmaße, Beistellung aller
erforderlichen Zubehörteile,einschl. Rückbau,
Abrechnung nach Kanalquerschnitt Kanalgröße bis 1,5 m2.
Montagehöhe über Gelände/Fußboden bis 3,5 m,
LV: Lueftungstechnische Anlagen
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EURO
46
23.08.2016
02.08.2016
Gesamtbetrag
in EURO
Montage unter erschwerten Bedingungen im Bestand, in
sehr engen Verhältnissen.
80,00
m2
** Montagegrüste **
** Montagegrüste **
01.06.0014
Auf-, Abbau und Vorhaltung von Montagegerüsten, bis 3,5
Auf-, Abbau und Vorhaltung von Montagegerüsten
mit Arbeitsbühnen über 2,0 m Höhe über Gelände oder
Fußboden, Montagehöhe bis 3,5 m
für die Dauer der vorbeschriebenen Leistungen.
Hinweis:
Auf Grund der sonstigen Arbeiten in diesen Bereichen
ist nicht mit einer ungehinderten Bewegungsfreiheit für
fahrbare Gerüste o. ä. zu kalkulieren. Behinderungen
durch Kabel, Rohrleitungen, gelagerte Materialien etc.
im Fußbodenbereich sind unter Umständen nicht
vermeidbar.
4,00
01.06.0015
Wo
Anzeichnen von Kernbohrungen und Durchbrüchen
Anzeichnen von Kernbohrungen und Durchbrüchen
für das bauseitige Erstellen durch die Baufirma.
Einmessen und Kennzeichen der Aussparungen und
Bohrungen aus dem Ausführungsplan vor Ort.
10,00
St
Gesamtsumme:
LV: Lueftungstechnische Anlagen
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
01.07
Stundenlohnarbeiten
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EURO
47
23.08.2016
02.08.2016
Gesamtbetrag
in EURO
** Verrechnungssätze für Löhne **
** Verrechnungssätze für Löhne **
Die Verrechungssätze für die nachstehenden Lohn- und
Berufsgruppen sind unaufgegliedert anzubieten.
In ihnen sind enthalten:
- Lohn- und Gehaltskosten
- Lohn- und Gehaltsnebenkosten
- Sozialkosten einschließlich Sozialkassenbeiträge
- Gemeinkostenanteile
- Gewinn
Zuschläge zu den Verrechnungssätzen für vom
Auftraggeber angeordnete oder zu vertretende Nacht-,
Sonntags-, Feiertags- und Mehrarbeit (Überstunden) sind
gesondert nachzuweisen; sie werden in Höhe der
tariflichen Vereinbarung vergütet.
Für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit wird als
Zuschlag nur der Beitrag zur gesetzlichen
Unfallversicherung vergütet. Für Mehrarbeit werden
zusätzlich die Sozialkosten vergütet.
Beschäftigt der Bieter bei einer der nachstehenden
Lohn-/Berufsgruppen keine Arbeitskräfte, hat er dies
anzugeben und stattdessen den Einsatz möglichst
gleichwertiger Arbeitskräfte anzubieten.
01.07.0001
Obermonteur/-in Stundenlohnarbeiten sämtliche
Kosten/Zuschläge
STLB-Bau 10/2015 091
Stundenlohnarbeiten durch Obermonteur/-in
auf Anordnung des AG ausführen,
der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft
umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und
Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge,
lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige
Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn.
10,00
01.07.0002
Monteur/-in Stundenlohnarbeiten sämtliche Kosten/Zuschläge
STLB-Bau 10/2015 091
Stundenlohnarbeiten durch Monteur/-in
auf Anordnung des AG ausführen,
der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft
umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und
Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge,
lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige
Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn.
10,00
01.07.0003
h
h
Helfer/-in Stundenlohnarbeiten sämtliche Kosten/Zuschläge
STLB-Bau 10/2015 091
Stundenlohnarbeiten durch Helfer/-in
auf Anordnung des AG ausführen,
der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft
LV: Lueftungstechnische Anlagen
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EURO
48
23.08.2016
02.08.2016
Gesamtbetrag
in EURO
umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und
Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge,
lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige
Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn.
10,00
h
Gesamtsumme:
LV: Lueftungstechnische Anlagen
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EURO
ZUSAMMENSTELLUNG
01
Lüftungstechnische Anlagen
01.01
Lüftungsgerät mit Zubehör
01.02
Lüftungskanäle mit Zubehör
01.03
Luftkanaleinbauten mit Zubehör
01.04
Luftdurchlässe mit Zubehör
01.05
Dämmarbeiten Lüftung
01.06
Weitere Leistungen
01.07
Stundenlohnarbeiten
Gesamtbetrag:
UST 19,00 %:
Gesamtbetrag Brutto:
Etwaige Preisnachlässe sind an der im Angebotsschreiben bezeichneten
Stelle aufzuführen.
49
23.08.2016
02.08.2016
Gesamtbetrag
in EURO
Vorgaben für Fremdfirmen (Hausordnung)
Vor Beginn und nach beenden Ihrer Tätigkeit müssen Sie sich beim zuständigen Werkstattleiter anund abmelden
In den TUM Gebäuden ist das Rauchen verboten
Bei Feueralarm ist das Gebäude auf dem schnellsten Weg zu verlassen. Der Fahrstuhl darf nicht
benutzt werden
Den Anweisungen der Feuerwehr ist Folge zu leisten
Betriebsordnung für Fremdfirmen
Die Zusammenarbeit mit dem zuständigen Ansprechpartner/ Koordinator ist Voraussetzung für die
Realisierung von Dienstleistungen/ Arbeiten auf dem TUM-Gelände.
Der Koordinator informiert den Vertreter der Fremdfirma über die für die Tätigkeiten notwendigen
Einrichtungen und Abteilungen.
Soweit es für die Arbeitssicherheit erforderlich ist, hat er Weisungsbefugnis gegenüber den
Mitarbeitern der Fremdfirma. Die von ihm angeordneten Maßnahmen sind für die Dauer der Arbeiten
aufrechtzuerhalten.
Darüber hinaus sind in jedem Fall die nachfolgenden Hinweise einzuhalten und zu befolgen:
1. Allgemeines
1.1 Bei der TUM wird größten Wert auf Arbeits- und Umweltschutz gelegt.
Gemäß § 5 BGV A1 ist die TUM verpflichtet, Fremdfirmen schriftlich anzuhalten, die im § 2
BGV A1 bezeichneten Vorschriften und Regeln zu beachten.
Der Auftragnehmer stellt sicher, dass seine Beschäftigten die an dem jeweiligen Leistungsort
geltenden Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften ebenso wie die dort geltenden
Ortsbestimmungen genauestens beachten und einhalten werden.
Es können keine Ansprüche geltend gemacht werden, die aus der Nichteinhaltung dieser
Vorschriften und Bestimmungen bestehen.
1.2 Das Personal darf das TUM Gelände nur nach Meldung beim AG (Beauftragung durch
Bauamt: Meldung beim zuständigen SG-Leiter in der TUM) betreten. Daher müssen sich alle
Personen, die bei der TUM eingesetzt werden, zu Beginn ihrer Tätigkeit an der Pforte melden.
Über alle Vorgänge im TUM Gelände ist auch nach Beendigung der Tätigkeit Dritter
gegenüber Geheimhaltung zu bewahren.
Auf dem Gelände ist Fotografieren und Filmen nur nach Genehmigung durch die Pressestelle
erlaubt.
Mitarbeiter von Fremdfirmen, die infolge Alkoholgenusses oder anderer berauschender Mittel
nicht mehr in der Lage sind, ihre Arbeit ohne Gefahr für sich oder andere auszuführen,
müssen ihre Arbeit einstellen.
1.3 Der Auftragnehmer unterrichtet seine Mitarbeiter darüber, dass sie sich nur in dem Bereich
aufhalten dürfen, in dem sie aufgrund des abgeschlossenen Vertrages ihren Arbeitsplatz
haben.
1.4 Den Anweisungen der örtl.Feuerwehr, des Koordinators, der Arbeitssicherheit und des
Wachdienstes ist unbedingt Folge zu leisten.
2. Bau-, Montage- und Reparaturarbeiten
2.1 Die Fremdfirma sorgt dafür, dass der Baustellenleiter bzw. ein geeigneter Mitarbeiter die auf
der Baustelle gesprochene Sprache beherrscht.
2.2 Arbeiten auf hochgelegenen Arbeitsplätzen sind durch besondere Schutzvorkehrungen, wie
Brüstung, Geländer oder durch Benutzung von Sicherheitsgeschirren zu sichern.
Tätigkeiten auf Gerüsten sind zu vermeiden, wenn gleichzeitig darunter gearbeitet wird.
In solchen Fällen ist mit dem Koordinator abzusprechen, in welchem Umfang bzw. wann die
Arbeiten weiter geführt werden können.
Seite 1
26/02/2009
2.3 Vor Beginn von Tiefbauarbeiten (Ausschachtungen, Gruben, Kanälen usw.) muss sich die
ausführende Firma bei dem Koordinator über die Lage der stromführenden Kabel, Wasser-,
Gas-, Dampf- und sonstigen Medienleitungen informieren.
2.4 Alleinarbeit ist nach Möglichkeit zu vermeiden. Wird infolge eines Not- und Ausnahmefalles
doch eine gefährliche Arbeit von einer Person allein durchgeführt, so ist gemäß § 36 BGV D7
die Überwachung durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen.
2.5 Treten bei den Arbeiten Lärmbelästigungen auf, muss rechtzeitig darauf aufmerksam gemacht
werden, damit die dafür am besten geeignete Arbeitszeit festgelegt werden kann
(Rücksprache mit dem Koordinator)
2.6 Hebebühnen dürfen in Kranbereichen nur nach Absprache mit dem Koordinator aufgestellt
werden.
2.7 Nach Beendigung von Arbeiten an Gebäuden, Anlagen oder Maschinen ist der Koordinator zu
informieren. Die Baustelle ist besenrein zu verlassen.
3. Maschinen, Werkzeuge, Geräte
3.1 Die bei der TUM eingesetzten Maschinen, Geräte und Werkzeuge müssen den gesetzlichen
Bestimmungen entsprechen.
3.2 Überlässt die TUM dem Auftragnehmer technische Arbeitsmittel zur Benutzung, so muss der
Auftragnehmer festgestellte Mängel umgehend dem Koordinator mitteilen. Die Benutzung der
technischen Arbeitsmittel ist sofort einzustellen.
4. Elektrische Einrichtungen
4.1 Sind Arbeiten in der Nähe Stromführender Anlagen oder Einrichtungen durchzuführen, so
muss in jedem Fall das Abschalten des Stromes oder das Anbringen eines wirksamen
Schutzes veranlasst werden.
Rücksprache mit dem Koordinator ist erforderlich.
4.2 Sind elektrische Anschlüsse am TUM-Netz erforderlich, ist dies über den Koordinator zu
veranlassen.
5. Umgang mit Gefahrstoffen
5.1 Bei Lieferung bzw. Einsatz von Gefahrstoffen und chemischen Arbeitsstoffen ist die
Gefahrstoffverordnung einzuhalten. Sicherheitsdatenblätter, Betriebsanweisungen sind vor
Arbeitsbeginn zur Einsichtnahme dem Koordinator vorzulegen.
Es ist auch sicherzustellen, dass TUM Beschäftigte, Studenten und Besucher bei der
Verarbeitung von Gefahrstoffen nicht gefährdet werden.
Im Zweifelsfall sind Rückfragen an den Koordinator zu stellen.
6. Feuerarbeiten, Schweißen, Schneiden, Schleifen usw.
6.1 Falls im Zuge der zu erledigenden Arbeiten der Umgang mit offenem Feuer (Schweißen,
Schneiden, Löten usw.) erforderlich ist, muss vorher ein Erlaubnisschein bei den zuständigen
SG-Leitern über den Koordinator eingeholt werden.
Schweißarbeiten dürfen nur von Personen ausgeführt werden, die einen Schweißnachweis
(DIN 8563) besitzen.
7. Persönliche Schutzausrüstung
7.1 Alle Beschäftigen sind verpflichtet, die notwendigen persönlichen Schutzausrüstungen zu
tragen.
8. Verkehr auf dem TUM Gelände
8.1 Auf dem TUM-Gelände gelten die Regeln der Straßenverkehrsordnung.
8.2 Verkehrsunfälle sind unverzüglich dem Wachdienst zu melden.
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26/02/2009
9. Verhalten bei Unfällen
Bei Unfällen steht unser Betriebsarzt und Betriebssanitäter zur Verfügung. Die Abteilung HR 6
ist unverzüglich zu benachrichtigen. Bei schweren Unfällen ist die Unfallstelle unverändert zu
belassen. Wenn dies die Personenrettung erlaubt.
10. Fragen zum Arbeitsschutz
Sofern Fragen zum Arbeitsschutz bestehen, gibt die Arbeitssicherheit gerne Auskunft
11. Umweltschutz
11.1 Das bei der Durchführung der Arbeiten anfallende Abfallmaterial ist vom Auftragnehmer auf
seine Kosten ordnungsgemäß entsprechend den gesetzl. Vorgaben (KrW-AbfG und
Verordnungen sowie Satzungen der zuständigen Kommune) zu entsorgen.
Bei Nichteinhaltung von Vorschriften haftet für evtl. entstehenden Schaden der
Auftragnehmer. Im Zweifelsfall sind Rückfragen an den Koordinator.
11.2 Die Lagerung und der Umgang mit wassergefährlichen Stoffen, wie z. B. Öle, Kraftstoffe,
Lösungsmittel, Farben, usw. sind so durchzuführen, dass keine Gefährdungen von Boden
und Grundwasser und Entwässerungssystem (Kanal, Sickerschächte) auftreten.
Gefahrgut ist nach den gültigen Gefahrgutvorschriften zu transportieren.
12. Verhalten im Gefahrenfall
Im Gefahrenfall ist den an allen Gebäuden Ein– und Ausgängen angebrachten
Verhaltenshinweisen nachzukommen.
Wichtige interne Telefonnummern von Einrichtungen und Abteilungen:
Achtung!! Bei externen Mobiltelefonen muss vor den unten aufgeführten Nummern 089 289
xxxx gewählt werden!!!!
Notruf, Unfall, Polizei
Feuerwehr
Arbeitssicherheit
Betriebsarzt
Betriebssanitäter
SG-Leiter Maschinenwesen
SG-Leiter Elektro/Telekomm.
SG-Leiter Infrastruktur
110
112
22788
22704
23950
22753
22754
22718
Wachdienst
Pforte
Heizung, Klima, Sanitär
Elektro-Werkstatt
Regel-u. Fördertechnik
Fernmelde-Werkstatt
Schreinerei u. Schlosserei
Medientechnik
22722
22722
22767
22763
22764
22112
22710
22300
13. Kenntnisnahme und Bestätigung durch Fremdfirma
Ansprechpartner/ Koordinator bei der TUM für diesen Auftrag ist
Frau/ Herr....................................., Abt/ SG....................... Tel....................................
Bitte melden Sie sich vor Beginn der Arbeiten bei diesem Koordinator.
Der Auftragnehmer Fa................................., vertreten durch Frau/ Herr...................... hat die
Betriebsordnung für Fremdfirmen zur Kenntnis genommen und handelt danach. Er kennt den
Ansprechpartner/ Koordinator und die für die durchzuführende Arbeit/Dienstleistung wichtigen
Einrichtungen und Abteilungen.
Mit dem Koordinator wurden mögliche gegenseitige Gefährdungen besprochen.
Der Auftragnehmer sichert zu,
dass seine Mitarbeiter und die Mitarbeiter der von ihm eingesetzten Subunternehmen
- über die Betriebsordnung für Fremdfirmen unterrichtet sind;
- entspr. § 4 BGV A1 und §§ 4, 8, 12 ArbSchG sowie für elektrotechnische Tätigkeiten
entspr. BGV A2 und VDE 105 Teil 100 unterwiesen sind;
- mit der erforderlichen Persönlichen Schutzausrüstung ausgerüstet sind;
dass
- für Einsätze mit besonderer Befähigung (z. B. Transport-, Kran-, Maschineneinsatz,
Schweißen) nur fachlich qualifiziertes Personal eingesetzt wird;
Seite 3
26/02/2009
die erforderlichen Zulassungen und Zeugnisse vorhanden sind;
Arbeiten an Sonn- und Feiertagen der Aufsichtsbehörde gemeldet werden ( § 13
ArbZRG);
- Bau- und Montagearbeiten sowie Demontagearbeiten, deren Umfang 10 Arbeitsschichten
übersteigt, rechtzeitig vor ihrem Beginn der zuständigen Berufsgenossenschaft angezeigt
werden. Die Vergabe von Teilleistungen an Subunternehmen entbindet nicht von der
Anzeigepflicht (§ 3 BGV C 22)
Durch die Funktion des Koordinators ist der Auftragnehmer oder dessen Beauftragter nicht
von der Verantwortung für eigene Mitarbeiter entbunden (§ 6 BGV A1).
-
Datum:...........................................
Unterschrift:..................................
Seite 4
26/02/2009
Betriebsanweisung
TUM
ARBEITSBEREICH: ARBEITSPLATZ:
DATUM:
Nächste Überprüfung:
Unterschrift:
BEARBEITER:
VERANTWORTLICHE:
ANWENDUNGSBEREICH
Schweiß- und Schneidarbeiten in brandgefährdeten Bereichen
GEFAHREN FÜR MENSCH UND UMWELT
•
•
•
•
•
Abtropfende oder wegfliegende heiße (z.T. glühende) Werkstoff- oder Schlackepartikel.
Anreicherung des Arbeitsbereichs mit Brenngas.
Wärmeübertragung durch das Werkstück in Nachbarbereiche.
Austreten von Sekundärflammen aus nicht verschlossenen Öffnungen bei Rohrleitungen.
Brandentstehung infolge nicht erkanntem Schwelbrand.
SCHUTZMAßNAHMEN UND VERHALTENSREGELN
Arbeiten mit Auftraggeber abstimmen.
• Informationen über Brandschutz- und Brandmeldeeinrichtungen beschaffen.
• Brandgefährdeten Bereich festlegen und kennzeichnen; Verkehrswege freimachen (z.B. Schlüssel
übergeben).
• Arbeitsgeräte, Schweißwerkstoffe und Hilfsmittel auswählen und auf Mängel prüfen.
• Arbeiten erst nach schriftlicher Genehmigung (Schweißerlaubnisschein) durchführen.
• Vor Beginn der Schweiß- und Schneidarbeiten:
prüfen, welche Teile demontiert und an ungefährlichem Ort bearbeitet werden können; ggf. Arbeiten
am anderen Ort durchführen,
entfernen der beweglichen Gegenstände, Stoffe, Abfälle usw., die entzündet werden könnten –
freimachen der Arbeitsstelle,
entfernen der ortsfesten Einrichtungen wie Verkleidungen, Isolierungen usw. die entzündet werden
könnten, soweit dies möglich ist – freimachen der Arbeitsstelle,
abdecken der verbleibenden ortsfesten Einrichtungen wie Holzbalken, -wände, -böden, Kunststoffteile,
Behälter usw. mit feuerfesten Decken, Matten, Platten, feuchtem Sand usw. – abdecken brennbarer
Gegenstände,
abdichten von Decken- und Wandöffnungen, Fugen, Ritzen, Kabel- und Rohrdurchführungen, Kanäle,
Schächte, Rohrenden usw. mit Lehm, Gips, Mörtel, feuchter Erde u.ä. – abdichten möglicher
Brandausbreitungswege,
überwachen während der Arbeiten (auch in Nachbarräumen) zur Vermeidung der Brandentstehung
durch Sachkundige mit geeigneten Löscheinrichtungen z.B. Feuerlöscher, Löschschlauch,
Löschdecke,Wassereimer – Brandwache stellen,
kontrollieren der Arbeitsstelle (auch in Nachbarräumen) nach Beendigung der Arbeiten (ggf. mehrmals
über längeren Zeitraum) zur Entdeckung von Glimmstellen, Glutnestern, Rauch, Brandgeruch u.ä.
durch Sachkundige – Brandwache stellen.
• Schweißgeräte nach Arbeitsende nicht an der Arbeitsstelle zurücklassen.
VERHALTEN IM BRANDFALL
Notruf:112
• Arbeiten einstellen und Brand löschen.
• In der Nähe befindliche Personen warnen.
• Feuerwehr alarmieren bzw. Feueralarm veranlassen
VERHALTEN BEI UNFÄLLEN : ERSTE HILFE
•
•
•
Brennende Kleidung mit Löschdecke bedecken.
Ersthelfer und Aufsichtführende informieren.
Verletzten betreuen.
•
•
•
•
•
Löscheinrichtungen entsprechend dem möglichen Brandfall (Art des Löschmittels und Menge).
Brandmeldeeinrichtung (z.B. Funktelefon).
Hilfsmittel zum Abdecken: feuerfeste Decken, Matten, Platten, Sand usw.
Hilfsmittel zum Abdichten: Lehm, Gips, Mörtel, feuchte Erde, Rohrverschlüsse usw.
Für die Entsorgung ist zuständig: ........................................................................................
Notruf:112
INSTANDHALTUNG UND ENTSORGUNG
TUM
Betriebsanweisung
Für Maschinen
ARBEITSBEREICH: ARBEITSPLATZ:
TÄTIGKEIT:
DATUM:
Nächste Überprüfung:
Unterschrift:
BEARBEITER:
VERANTWORTLICHE:
ANWENDUNGSBEREICH
Schweiß-, Löt- und Trennschleifarbeiten, Richtlinien für den Brandschutz
GEFAHREN FÜR MENSCH UND UMWELT
Arbeiten mit Schweiß-, Schneid-, Löt- und Trennschleifgeräten können in hohem Maße
brandgefährlich sein, da bei ihnen hohe Temperaturen auftreten.
Brände können entstehen durch:
- offene Schweißflammen (ca. 3200°C),
- elektrische Lichtbögen (ca. 4000°C),
- Lötflammen (1800 - 2800°C),
- Schweiß-, Schneid- und Schleiffunken (ca. 1200°C) ,
- abtropfendes glühendes Metall (ca. 1500°C),
- Wärmeleitung stark erhitzter Metallteile und heiße Gase.
Besonders gefährlich sind Schweiß-, Schneid- und Schleiffunken, die noch in Entfernung von
10 m und mehr von der Arbeitsstelle brennbare Stoffe entzünden können.
Durch Funken und Schweißtropfen besteht die Gefahr von Verbrennungen und Verletzungen
SCHUTZMAßNAHMEN UND VERHALTENSREGELN
Verhaltensregeln:
Die Arbeiten dürfen nur von entsprechend ausgebildeten, mindestens 18 Jahre alten Personen
ausgeführt werden; Auszubildende dürfen diese Arbeiten nur unter Aufsicht ausführen.
Vor Beginn muß eine schriftliche Genehmigung des Betriebleiters oder seines Beauftragten
eingeholt werden (Schweißerlaubnisschein).
Sämtliche bewegbaren und brennbaren Stoffe und Gegenstände müssen aus der
Gefahrenzone entfernt werden (auch Staubablagerungen).
Gasflaschen müssen außerhalb der Gefahrenzone gelagert werden.
Abdecken der nicht beweglichen, aber brennbaren Gegenstände im Gefahrenbereich.
Abdichten der Öffnungen, Fugen, Ritzen, Rohrdurchführungen und offenen Rohrleitungen, die
von der Arbeitsstelle in andere Räume führen, mit nicht brennbaren Stoffen.
Lappen, Papier oder andere brennbare Stoffe dürfen nicht verwendet werden, geeignet sind
z.B. Gips, Mörtel, feuchte Erde oder Lehm.
Entfernen von Umkleidungen und Isolierungen an Rohrleitungen, Kesseln und Behältern aus
dem Gefahrenbereich der Arbeiten.
Behälter auf ihren früheren Inhalt prüfen. Haben sie brennbare oder explosionsfähige Stoffe
enthalten oder ist der frühere Inhalt nicht mehr feststellbar, sind die Behälter vor Beginn der
Arbeiten zu reinigen und während der Arbeit mit Wasser gefüllt zu halten. Ist dies nicht
möglich, muß ein Schutzgas, z.B. Stickstoff, Kohlendioxyd, zur Füllung verwendet werden.
SICHERUNGSMAßNAHMEN WÄHREND DER ARBEITEN
Befinden sich im gefährdeten Bereich (etwa 10 m Umkreis) brennbare Stoffe, so ist für die
Arbeitsstelle und ihre Umgebung eine Brandwache mit geeignetem Löschgerät bereitzuhalten.
Informieren Sie sich über den Standort des nächstgelegenen Brandmelders oder Telefons und
die zur Alarmierung erforderlichen Rufnummern.
Es ist stets darauf zu achten, daß keine brennbaren Gegenstände und Stoffe durch Flammen,
Funken, Schmelztropfen, heiße Gase oder Wärmeleitung gefährdet oder gar entzündet
werden.
Die Arbeitsstelle selbst sowie die neben, über und unter der Arbeitsstelle liegenden Räume
sind auf mögliche Brandherde laufend zu kontrollieren.
Durch Wärmeleitung gefährdete Bauteile sind mit Wasser zu kühlen.
Im Brandfall ist die Arbeit sofort einzustellen und die Feuerwehr zu alarmieren, die
Löschmaßnahmen sind unverzüglich einzuleiten.
VERHALTEN NACH BEENDIGUNG DER ARBEIT
Viele Brände durch Schweiß-, Schneid- und ähnliche Arbeiten brechen erfahrungsgemäß erst
mehrere Stunden nach Beendigung der Arbeiten aus. Deshalb ist die mehrmalige,
nachträgliche, gewissenhafte Kontrolle besonders wichtig.
Dazu ist es erforderlich, die Umgebung der Arbeitsstelle einschließlich der benachbarten
Räume sorgfältig auf Brandgeruch, verdächtige Erwärmungen, Glimmstellen und Brandnester
zu untersuchen; diese Kontrolle kann für mehrere Stunden und in kurzen Zeitabständen
erforderlich sein.
Die Kontrolle ist so lange durchzuführen, bis die Entstehung eines Brandes nicht mehr
wahrscheinlich ist.
Persönliche Schutzausrüstung (Schutzbrille, Schürze, Schutzschuhe mit Gamaschen,
Schutzhandschuhe) benutzen.
VERHALTEN BEI STÖRUNGEN
Bei Störungen sind die Arbeiten einzustellen und die Geräte zu sichern. Benachrichtigen Sie
den nächsten Vorgesetzten.
Im Brandfall ist die Arbeit sofort einzustellen und die Feuerwehr zu alarmieren. Machen Sie bei
der Alarmierung Angaben zu Ihrer Person, zu dem Unfallort, zu dem Unfallhergang, zum
Zeitpunkt.
Die Löschmaßnahmen sind unverzüglich einzuleiten. Benutzen Sie dafür das bereitgestellte
Löschgerät.
Beachten Sie:
Menschenleben retten geht vor!
Alarmieren Sie den nächsten betrieblichen Vorgesetzten. Befolgen Sie die gegebenen
Anweisungen.
Bringen Sie sich bei einer Ausbreitung des Brandes oder bei Explosionsgefahr in Sicherheit.
Notruf für die örtliche Feuerwehr: _______________________________________
Betrieblicher Vorgesetzter:
_______________________________________
VERHALTEN BEI UNFÄLLEN : ERSTE HILFE
Bei Unfällen Erste Hilfe leisten (Verbrennungen kühlen, verletzte Körperteile ruhigstellen,
Schock bekämpfen) und den Unfall melden.
Die Unfallstelle ist zu sichern.
Notruf:
Erste-Hilfe-Leistungen sind in das Verbandbuch einzutragen.
Notruf:
112
INSTANDHALTUNG UND ENTSORGUNG
Instandhaltungs- und Wartungsarbeiten dürfen nur durch beauftragtes, fachkundiges Personal
durchgeführt werden.
TUM
Betriebsanweisung
Für Maschinen
ARBEITSBEREICH: ARBEITSPLATZ:
TÄTIGKEIT:
DATUM:
Nächste Überprüfung:
Unterschrift:
BEARBEITER:
VERANTWORTLICHE:
ANWENDUNGSBEREICH
Diese Betriebsanweisung gilt für alle Mitarbeiter, die Elektro-Schweißarbeiten
durchführen.
GEFAHREN FÜR MENSCH UND UMWELT
Bei Schweißarbeiten entstehen Rauche und Ozon, die nach dem Einatmen über längerere Zeit
Gesundheitsschäden hervorrufen können. Das Gefahrenpotential wird wesentlich durch die Art
und Menge der Schweißzusätze sowie die Einwirkungszeit bestimmt. Besonders
gesundheitsgefährlich sind Schweißarbeiten an hochlegierten Werkstücken (z.B. Chrom), an
metallischen Überzügen (z.B. Blei, Cadmium, Zink) oder an Werkstücken mit Farbanstrichen,
Beschichtungen durch Kunststoffe oder Verunreinigungen durch Öle, Fette oder
Lösungsmittelreste. Weitere Gefahren bestehen beim Elektroschweißen durch elektrischen
Strom und durch ultraviolette und infrarote Strahlung.
SCHUTZMAßNAHMEN UND VERHALTENSREGELN
Augenschutz: Schweißerschutzschild, nicht ohne Augenschutz in die Schweißstelle blicken.
Handschutz: Lederhandschuhe mit langen Stulpen.
Körperschutz: schwerentflammbarer Schutzanzug, ggf. Lederschürze.
Fußschutz: hohe Schutzschuhe oder halbhohe Schutzschuhe mit Gamaschen.
Gehörschutz: in Lärmbereichen Gehörschutzstöpsel oder Kapselgehörschützer.
Hygiene: vor der Arbeitsaufnahme geeignetes Hautschutzmittel (ggf. mit UV-Schutz) auftragen,
bei Arbeitsunterbrechung Hände mit Wasser und Hautreinigungsmittel waschen, danach mit
Hautpflegecreme einreiben. Essen, Trinken und Aufbewahrung von Lebensmitteln am
Arbeitsplatz ist verboten.
Handhabung:
Dämpfe und Rauche nicht einatmen. Auf ausreichende Lüftung achten, Absaugeinrichtung
benutzen, Schweißraucherfassung immer auf die Schweißstelle ausrichten, ggf. Absaugtrichter
nachführen.
Bei Verwendung von Schutzschilden Abstand zwischen Mund bzw. Nase sowie
Schildunterkante und Brust möglichst gering, Abstand zwischen Lichtbogen und Schutzschild
möglichst groß wählen. Beschichtungen und Verunreinigungen im Schweißnahtbereich in
jedem Fall vor dem Schweißen entfernen. Werkstücke nach dem Reinigen sorgfältig trocknen.
Zum Schutz vor einer Durchströmung durch elektrischen Strom muß der Schweißer durch
seine Schutzkleidung (Schutzhandschuhe, Schutzschuhe, Schutzanzug oder Schürze) oder
durch zusätzliche Abdeckungen oder Unterlagen (z.B. Gummimatten) isoliert sein.
Notruf:112
Brandschutz: Brennbare Gegenstände aus dem Arbeitsbereich entfernen oder abdecken.
Feuerlöschgerät in der Nähe der Arbeitsstelle bereithalten. Schweißarbeiten an Behältern für
brennbare Flüssigkeiten nur nach Entleerung und vollständiger Füllung mit Wasser (oder ggf.
Stickstoff, Kohlendioxid) ausführen.
VERHALTEN BEI STÖRUNGEN
Die elektrischen Leitungen und der Elektrodenhalter bzw. die Schweißpistole sind regelmäßig
zu kontrollieren. Teile mit beschädigter oder fehlender Isolierung müssen sofort außer Betrieb
genommen werden. Alle Störungen, Veränderungen o.ä. sind unverzüglich dem nächsten
Vorgesetzten zu melden.
VERHALTEN BEI UNFÄLLEN : ERSTE HILFE
- Denken Sie bei einem Unfall daran, nicht nur den Verletzten zu retten und Erste Hilfe zu
leisten (Blutungen stillen, verletzte Gliedmaßen ruhigstellen, Schockbekämpfung), sondern
auch die Unfallstelle abzusichern.
- Suchen Sie einen Durchgangsarzt auf, wenn aufgrund der Verletzung mit Arbeitsunfähigkeit
zu rechnen ist (Notruf: 112).
- Melden Sie jeden Unfall unverzüglich Ihrem Vorgesetzten oder dessen Vertreter.
Achten Sie darauf, daß über jede Erste-Hilfe-Leistung Aufzeichnungen, z.B. in einem
Verbandbuch, gemacht werden.
INSTANDHALTUNG UND ENTSORGUNG
Instandhaltungsarbeiten dürfen nur durch beauftragtes, fachkundiges Personal durchgeführt
werden.
Betriebsanweisung
TUM
Für Maschinen
ARBEITSBEREICH: ARBEITSPLATZ:
TÄTIGKEIT:
DATUM:
Nächste Überprüfung:
Unterschrift:
BEARBEITER:
VERANTWORTLICHE:
ANWENDUNGSBEREICH
Diese Betriebsanweisung gilt für das Betreiben von Laserschweißanlagen.
GEFAHREN FÜR MENSCH UND UMWELT
Es bestehen Verbrennungsgefahren durch die direkte Einwirkung des Laserstrahls oder durch
reflektierte Laserstrahlen.
Es liegen Gefahren durch hochfrequente Magnetfelder am HF-Generator vor.
Die bei der Bearbeitung entstehenden Dämpfe sind gesundheitsschädlich.
Bei der Bewegung der Anlage besteht die Gefahr des Quetschens, Scherens, Stoßens und
Erfassens durch die Anlage.
SCHUTZMAßNAHMEN UND VERHALTENSREGELN
Die Anlage darf nur von ausgebildeten, unterwiesenen und vom Unternehmer beauftragten
Personen bedient und instandgesetzt werden.
Die Anlage darf nur mit vollständig geschlossenen und wirksamen Schutzeinrichtungen
betrieben werden.
Soweit erforderlich ist persönliche Schutzausrüstung zu tragen.
Servicearbeiten am Generator sowie Wechsel der Treiber-Endstufenröhre am Generator nur
durch geschultes Personal.
Bei Justier- und Einrichtarbeiten im Zusammenhang mit der Laserstrahlung sind
Laserschutzbrillen (Schutzstufe gemäß DIN 58215 L5A) zu tragen.
Die bei der Laserbearbeitung entstehenden Dämpfe und Rauche müssen sachgerecht
abgesaugt und gefiltert werden.
Zur Vermeidung von unkontrollierten Bewegungen der Z-Achse muß bei allen Einstell- oder
Servicearbeiten die Höhenregulierung abgeschaltet werden.
Aus Vorsorgegründen und unabhängig von den notwendigen Absaug- und Filtereinrichtungen
sowie der Abluftführung ist generell für ausreichende Frischluftzufuhr in den Arbeitsräumen zu
sorgen.
Zwecks Brandschutz ist ein Feuerlöscher vorzusehen.
Elektromagnetische Wechselfelder haben schädlichen Einfluß auf Körperhilfen. Der Aufenthalt
von Personen mit Herzschrittmachern ist verboten.
VERHALTEN BEI STÖRUNGEN
Die Maschinen abschalten und den Not-Aus betätigen.
Umgehend den nächsten Vorgesetzten informieren.
Lebensgefährliche Hochspannung am HF-Generator. Öffnen Sie daher nie den Generator,
solange er mit dem Stromversorgungsnetz verbunden ist.
Löschen Sie den Brand wegen der anliegenden Spannung nie mit Wasser.
VERHALTEN BEI UNFÄLLEN : ERSTE HILFE
Durchführung von Sofortmaßnahmen am Unfallort. Bei Kleiderbränden niemals weglaufen,
sondern mit Wasser ablöschen oder durch auf dem Boden Hin- und Herwälzen versuchen die
Flammen zu ersticken.
Jeder Unfall ist dem Vorgesetzten unverzüglich zu melden.
Notruf:112 Notruf: 112
Ausgebildete Ersthelfer:
Achten Sie darauf, daß Erste-Hilfe-Leistungen in das Verbandbuch eingetragen werden.
INSTANDHALTUNG UND ENTSORGUNG
Die Anlage darf nur von ausgebildeten, unterwiesenen und vom Unternehmer beauftragten
Personen instandgesetzt werden.
Nach Änderung und Reparaturen sind die Schutzmaßnahmen zu überprüfen.
Nur Original-Ersatz- und Bauteile ihrem bestimmungsgemäßen Verwendungszweck einsetzen.
Kühl- und Isolierflüssigkeiten gemäß den betrieblichen Bestimmungen entsorgen.
TUM
Betriebsanweisung
Gem §20 GefStoffV
DATUM:
Nächste Überprüfung: in einem Jahr
Unterschrift:
ARBEITSBEREICH: ARBEITSPLATZ: Mustervorlage
BEARBEITER: Mustervorlage
VERANTWORTLICHE: Mustervorlage
Mustervorlage TÄTIGKEIT: Mustervorlage
GEFAHRSTOFFBEZEICHNUNG
Schweißen mit nickelhaltigen Elektroden
Notruf:
112
Das im Schweißrauch enthaltene Nickel-II-oxid ist krebserzeugend!
Diese Information bezieht sich auf die bei der Verwendung von
nickelhaltigen Schweißelektroden frei werdenden Gefahrstoffe in Form
von Rauchen, Stäuben, Dämpfen und Gasen beim MIG-Schweißen
Giftig (Metall-Inertgas-Schweißen).
GEFAHREN FÜR MENSCH UND UMWELT
Einatmen von Schweißrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. Nickel-II-oxid kann Krebs
erzeugen! Chromat kann Krebs erzeugen!
Krebserzeugende Wirkung von Kobalt-II-oxid, Ozon wird vermutet! Nickel-II-oxid, Kobalt-II-oxid
kann zu Allergienführen.
Kann Augenschaden („Sonnenbrand“) verursachen. Vorübergehende Beschwerden (Husten,
Sehstörung, Kopfschmerzen) möglich. Verbrennungsgefahr durch Funkenflug und
Schweißperlen.
Eindringen in Boden, Gewässer und Kanalisation vermeiden!
SCHUTZMAßNAHMEN UND VERHALTENSREGELN
Schweißarbeiten bei Brand- und Explosionsgefahr nur mit schriftlicher Erlaubnis durchführen.
Geeigneten Feuerlöscher (z.B. Pulverlöscher) bereithalten. Vor Beginn der Schweißarbeiten
alle brennbaren Stoffe aus dem Gefahrenbereich entfernen; verbleibende brennbare Stoffe mit
nicht brennbaren Abdeckungen versehen. Gefahr durch Funkenflug! Alte Anstriche,
Metallüberzüge, Verunreinigungen etc. entfernen.
Beim Schweißen für ausreichende Isolierung (z.B. durch isolierende Unterlagen) sorgen. Nach
beendeten Schweißarbeiten Brandnachkontrolle durchführen! Zahl der Personen im
Schweißbereich so gering wie möglich halten. Schweißposition so wählen, dass die
Schweißrauche nicht in den Atembereich gelangen. Bei starker Schweißrauchentwicklung nur
mit Absaugung arbeiten. Einwirkung der UV-Strahlung auf Augen und Haut vermeiden!
Vorbeugenden Hautschutz verwenden. Nach Arbeitsende und vor jeder Pause Hände und
Gesicht gründlich reinigen! Nach Arbeitsende Kleidung wechseln!
Hautpflegemittel verwenden! Beschäftigungsbeschränkungen beachten!
Augenschutz: Schutzschild, -schirm oder -haube mit Schweißerschutzfilter Stufe 10–15.
Handschutz: Schweißerschutzhandschuhe.
Atemschutz: Bei Grenzwertüberschreitung z.B. Partikelfilter P2 (weiß) an Halb-/Viertelmaske
oder Partikel filtrierende Halbmaske FFP2 bis zum 10fachen Grenzwert. In engen Räumen und
Behältern bzw. bei starker Schweißrauchbildung: Ausschließlich umgebungsluftunabhängiges
Atemschutzgerät verwenden! Gefahr der Entzündung der Atemschutzfilter durch
Schweißperlen!
Hautschutz: Spezielle Hautschutzsalbe mit UV-Schutz verwenden.
Körperschutz: Arbeitsanzug und Lederschürze oder schwer entflammbaren Schutzanzug
sowie Sicherheitsschuhe tragen. Bei erhöhter Lärmbelastung Gehörschutz verwenden
VERHALTEN IM GEFAHRFALL
Funktionsfähigkeit von Schweißgerät, Absaugeinrichtung und technischer Lüftung regelmäßig
überprüfen.
Störungen unverzüglich dem Vorgesetzten melden.
Zuständiger Arzt:
Unfalltelefon:
ERSTE HILFE
Bei jeder Erste-Hilfe-Maßnahme: Selbstschutz beachten und umgehend Arzt
verständigen.
Nach Augenkontakt: 10 Minuten unter fließendem Wasser bei gespreizten Lidern spülen oder
Augenspüllösung nehmen. Immer Augenarzt aufsuchen!
Nach Hautkontakt: Bei Verbrennungen Wunde steril abdecken und Arzt verständigen.
Nach Einatmen: Frischluft! Bei Bewusstlosigkeit Atemwege freihalten (Zahnprothesen,
Erbrochenes entfernen, stabile Seitenlagerung), Atmung und Puls überwachen. Bei Atem- oder
Herzstillstand: künstliche Beatmung und Herzdruckmassage.
Ersthelfer:
SACHGERECHTE ENTSORGUNG
Nicht in Mülltonne oder Bauschutt werfen.
Produktreste:
ERLAUBNISSSCHEIN
für Schweißen, Schneiden und verwandte Verfahren in brand- und explosionsgefährdeten Bereichen
1
Arbeitsort / -stelle
1a
Brand- / explosionsgefährdeter Bereich
Arbeitsauftrag
(z.B. Träger Abtrennen)
2
3
Arbeitsverfahren
4
Maßnahmen zur Beseitigung
der Brandgefahr
Im Umkreis von_________________m
Name:
Schweißen
Löten
Wärmen
Schneiden
Flammrichten
_____________________
Entfernen beweglicher brennbarer Stoffe und Gegenstände
Name:
ggf. auch Staubablagerungen
Entfernen von Wand- und Deckenverkleidungen wie z.B.
Dämmatten und Isolierungen
Abdecken ortsfester brennbarer Stoffe oder Gegenstände
(z.B. Holzbalken, Holzwände, -fußböden, -gegenstände,
Kunststoffteile) mit geeigneten Mitteln und ggf. deren Anfeuchten
5
Maßnahmen zur Beseitigung
der Explosionsgefahr
Abdichten von Öffnungen wie z.B. Fugen, Ritzen, Mauerdurchbrüche, Rohröffnungen, Rinnen, Kamine, Schächte, zu
benachbarten Bereichen durch Lehm, Gips, Mörtel, feuchte
Erde usw.
Entfernen sämtlicher explosionsfähiger Stoffe und GegensName:
tände - auch Staubablagerungen - und Behältern mit gefährlichem Inhalt oder Resten
Beseitigung von Explosionsgefahr in Rohrleitungen
Abdichten von ortsfesten Behältern, Apparaten oder Rohrleitungen die brennbare Flüssigkeiten, Gase oder Stäube enthalten oder enthalten haben und ggf. in Verbindung mit lufttechnischen Maßnahmen
6
Bereitstellung von Feuerlöschmitteln
7
Überwachung auf Brandentstehung (Brandwache)
8
Alarmierung
Lufttechnische Maßnahmen nach EX-RL in Verbindung mit
meßtechnischer Überwachung
Feuerlöscher mit
Wasser
Pulver
CO2
Name:
Löschdecken
angeschlossener Wasserschlauch
wassergefüllte Eimer
Benachrichtigung der Feuerwehr, falls erforderlich
Während der Arbeiten
Name:_____________________
Nach Beendigung der Arbeiten
Dauer:_______________Std.:
Name:_____________________
Standort der/des nächstgelegenen
Brandmelders: _____________________________________________
Telefons: _________________________________________________
Feuerwehr Ruf-Nr.: _________________________________
9
Erlaubnis
Die Arbeiten nach 2 dürfen erst begonnen werden, wenn die aufgeführten Schutzmaßnahmen nach 4 - 7 durchgeführt sind (s. §
30 (4) UVV VBG 15). Die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaft, insbesondere §30 UVV VBG 15 sind einzuhalten.
Zur Kenntnis
genommen
Datum
Unterschrift des Betriebsleiters oder dessen Beauftragten
Unterschrift des
Ausführenden nach 2
Schweißarbeiten und Arbeiten mit Funkenflug
(nachfolgend Schweißarbeiten benannt)
§ 30 Brand- und explosionsgefährdete Bereiche
(1) Der Unternehmer hat vor Beginn der Schweißarbeiten in
brand- oder explosionsgefährdeten Bereichen dafür zu sorgen, daß
die Brand- und Explosionsgefahr beseitigt wird.
Zu § 30 Abs. 1 :
Brandgefährdete Bereiche sind Bereiche, in denen Stoffe oder Gegenstände
vorhanden sind, die sich durch Schweißarbeiten in Brand setzen lassen. Solche
Stoffe oder Gegenstände sind z.B. Staubablagerungen, Papier, Pappe,
Packmaterial, Textilien, Faserstoffe, Isolierstoffe, Holzwolle, Spanplatten,
Holzteile, bei längerer Wärmeeinwirkung auch Holzbalken.
Explosionsgefährdete Bereiche sind Bereiche, in denen gefährliche explosionsfähige
Atmosphäre auftreten kann. Solche Atmosphäre entsteht z.B. beim
Vorhandensein von brennbaren Flüssigkeiten, Gasen oder Stäuben.
Bei Schweißarbeiten außerhalb dafür eingerichteter Werkstätten muß mit dem
Vorhandensein von brand- oder explosionsgefährdeten Bereichen gerechnet
werden.
Das Beseitigen von Brand- und Explosionsgefahr bedeutet vollständiges und
genügend weiteres Entfernen brennbarer und explosionsfähiger Stoffe und
Gegenstände von der Arbeitsstelle und ihrer Umgebung, unter Umständen
auch aus Nachbarräumen.
Brände oder Explosionen als Folge von Schweißarbeiten können z.B. durch offene
Flammen, Lichtbogen, heiße Gase, Wärmeleitung, Funken, glühende Metall- oder
Schlacketeilchen entstehen.
(2) Läßt sich die Brandgefahr in den Bereichen nach Absatz 1 aus
baulichen oder betriebstechnischen Gründen nicht restlos
beseitigen, hat der Unternehmer die anzuwendenden
Sicherheitsmaßnahmen für den Einzelfall in einer schriftlichen
Schweißerlaubnis festzulegen.
Zu § 30 Abs. 2 :
Soweit Schweißarbeiten in anderen Unternehmen oder auf anderen Baustellen
ausgeführt werden, ist auch § 6 UVV „Allgemeine Vorschriften“ (GUV 0.1) zu
beachten.
Die schriftlich festzulegenden Sicherheitsmaßnahmen ergeben sich insbesondere
aus den Absätzen 3, 5 und 6 und werden in der Regel mit dem Auftraggeber unter
Beachtung der jeweiligen Umgebungsbedingungen abgestimmt.
(3) Die Sicherheitsmaßnahmen nach Absatz 2 umfassen
insbesondere
1. das Abdecken verbleibender brennbarer Stoffe und Gegenstände
und
2. das Abdichten von Öffnungen in benachbarte Bereiche.
Zu § 30 Abs. 3 :
Das Abdecken brennbarer Teile kann z.B. durch Sand, Erde, geeignete Pasten
oder Schäume oder schwer entflammbare Tücher erfolgen. Feuchthalten der
Abdeckung verbessert deren Wirkung.
Das Abdichten von Öffnungen kann z.B. durch Lehm, Gips, Mörtel oder
feuchte Erde erfolgen.
Öffnungen in benachbarte Bereiche sind z.B. Fugen, Ritzen, Mauerdurchbrüche,
Kanäle, Rohröffnungen, Rinnen, Kamine, Schächte.
(4) Die Versicherten dürfen mit Schweißarbeiten in Bereichen, in
denen die Brandgefahr aus baulichen oder betriebstechnischen
Gründen nicht restlos beseitigt ist, erst beginnen, wenn der
Unternehmer ihnen die Schweißerlaubnis ausgehändigt hat und
die darin festgelegten Sicherheitsmaßnahmen durchgeführt
sind.
(5) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, daß während der
Ausführung der Schweißarbeiten in Bereichen, in denen die
Brandgefahr aus baulichen oder betriebstechnischen Gründen nicht
restlos beseitigt ist, der brandgefährdete Bereich und seine
Umgebung durch eine mit geeigneten Feuerlöscheinrichtungen
ausgerüstete Brandwache überwacht werden.
Zu § 30 Abs. 5 :
Geeignete Feuerlöscheinrichtungen sind z.B. wassergefüllte Eimer,
Feuerlöscher oder ein angeschlossener Wasserschlauch.
(6) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, daß auch im Anschluß an die
vorgenannten Schweißarbeiten der brandgefährdete Bereich und seine
Umgebung wiederholt kontrolliert werden.
Zu § 30 Abs. 6 :
Diese Forderung ist z.B. erfüllt, wenn sofort nach Beendigung der
Schweißarbeiten für die folgenden Stunden eine regelmäßige Kontrolle der
Arbeitsstelle und ihrer Umgebung auf Glimmnester, verdächtige Erwärmung und
Rauchentwicklung erfolgt.
Das Bereithalten geeigneter Feuerlöscheinrichtungen ist zweckmäßig. Die
Möglichkeit zur schnellen Alarmierung von Löschkräften soll gegeben sein.
Zu § 30 :
Siehe auch „Richtlinien für den Brandschutz bei Schweiß-, Löt- und
Trennschleifarbeiten“ des Verbandes der Sachversicherer (VdS).