Die Oberste Baubehörde im Bayer. Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr informiert die Wirtschaftsteilnehmer: Achtung: ANGEBOTSABGABE zu dieser Ausschreibung NUR ELEKTRONISCH möglich ! Bei dieser Ausschreibung handelt es sich um eine europaweite Ausschreibung, die Angebotsabgabe ist daher nur elektronisch über die Vergabeplattform www.vergabe.bayern.de möglich. Beachten Sie hierzu die Festlegung zur Art der Abgabe des Angebotes im beiliegenden Aufforderungsschreiben zur Angebotsabgabe. Für Fragen hierzu steht Ihnen gerne auch unsere Hotline für Firmen ([email protected]) sowie die Oberste Baubehörde ([email protected]) zur Verfügung. Staatsbauverwaltung April 2016 Die Oberste Baubehörde im Bayer. Staatsministerium des Innern informiert: Hinweise für Bieter - Präqualifikation für Bauunternehmen Seit 2006 haben Bauunternehmen die Möglichkeit, sich auftragsunabhängig zu präqualifizieren. Die VOB 2012 betont die Bedeutung des Präqualifikationsverfahrens als Regelfall beim Nachweis der Eignung. Dies kommt u. a. auch dadurch zum Ausdruck, dass die zum Nachweis der Eignung vorzulegenden Erklärungen deckungsgleich sind mit denen, die im Rahmen des Präqualifikationsverfahrens vorzulegen sind. Die Möglichkeit, die Eignung über Einzelnachweise nachzuweisen, wird allerdings beibehalten und dahingehend vereinfacht, dass zunächst auch Eigenerklärungen im Formblatt 124 ausreichend sind. Diese Eigenerklärungen sind von den Bietern durch Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bei Vergaben der Staatsbauverwaltung sind im Verfahren der Beschränkten Ausschreibung ohne öffentlichen Teilnahmewettbewerb (§ 3 Nr. 3 Abs. 1 VOB/A) und im Verfahren der Freihändigen Vergabe (§ 3 Nr. 4 VOB/A) grundsätzlich nur Unternehmen zur Abgabe eines Angebots aufzufordern, die ihre Eignung durch eine Eintragung in die Liste der präqualifizierten Unternehmen nachgewiesen haben. Lediglich wenn in der Liste präqualifizierter Bauunternehmen nicht genügend geeignete Unternehmen enthalten sind, um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, werden in diesen Vergabeverfahren auch nicht präqualifizierte Unternehmen zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Die Präqualifikation dient dem Ziel, Aufwand und Kosten bei der Durchführung von Vergaben auch für Sie zu minimieren. Ihre Einführung beruht auf einem Vorschlag der Bauwirtschaft. Auch können bei ausreichender Unternehmensbeteiligung an diesem Verfahren illegale Praktiken in der Bauwirtschaft besser vermieden und damit „ehrliche“ Unternehmen geschützt werden. Das Verfahren dient wegen der abgestimmten, für alle Präqualifizierungsstellen verbindlichen Prüfmaßstäbe für die Eignung und Zuverlässigkeit der Chancengleichheit gerade in Beschränkten Ausschreibungen und Freihändigen Vergaben. Zudem gewährleistet es Transparenz bei der Eignungs- und Zuverlässigkeitsprüfung. Selbstverständlich können Sie die Präqualifikation auch bei Ausschreibungen anderer öffentlicher Auftraggeber, z.B. auf kommunaler Ebene als Nachweis Ihrer Eignung nutzen. Unter www.pq-verein.de finden Sie alle Informationen zur Präqualifikation. Anträge können Sie bei allen vom Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. beauftragten Präqualifizierungsstellen einreichen. Die Kontaktadressen und Ansprechpartner finden Sie ebenfalls auf der Homepage des Vereins. Die Kosten für die Präqualifikation bestimmen die Präqualifizierungsstellen selbst. Nach erfolgreicher Präqualifikation stellt der Verein Ihren Firmennamen und Ihre präqualifizierten Leistungsbereiche einschließlich Adresse der Öffentlichkeit in der Internetliste zur Verfügung. Die konkreten Nachweise, welche für die Präqualifikation bei den PQ-Stellen eingereicht wurden, sind in einem durch Passwort geschützten Bereich der PQ-Liste hinterlegt. Zu diesen Daten erhalten nur Sie, die Präqualifizierungsstelle und auf Antrag Vergabestellen von öffentlichen Aufträgen die Zugangsberechtigung. Stand: Oktober 2012 211 EU (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EU – Einheitliche Fassung) Vergabestelle Staatliches Bauamt München 2 Ludwigstraße 18 80539 München Deutschland Tel.: +49 89/21811-0 Fax.:+49 89/21811-5099 Vergabeart offenes Verfahren nicht offenes Verfahren wettbewerblicher Dialog Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb Innovationspartnerschaft Ablauf der Angebotsfrist Datum 26.10.2016 Uhrzeit 09:30 Bindefrist endet am 02.12.2016 Aufforderung zur Abgabe eines Angebots Vergabeverfahren gemäß Abschnitt 2 der VOB/A Bezeichnung der Bauleistung: Maßnahmennummer 15005E0303 Baumaßnahme TU München Sanierung Uhrenturm Vergabenummer 16E1008 Leistung Lüftungstechnische Anlagen Anlagen A) die beim Bieter verbleiben und im Vergabeverfahren zu beachten sind: 212EU Teilnahmebedingungen EU (Stand April 2016) 226.H Mindestanforderungen an Nebenangebote 227.H Gewichtung der Zuschlagskriterien 242.H Instandhaltung 2492 Online-Vergaben B) die beim Bieter verbleiben und Vertragsbestandteil werden: Teile der Leistungsbeschreibung: Baubeschreibung, Pläne, sonstige Anlagen 214.H Besondere Vertragsbedingungen 215 Zusätzliche Vertragsbedingungen (Stand April 2016) 225 Stoffpreisgleitklausel 228 Nichteisenmetalle 241 Abfall 244 Datenverarbeitung LV01_TUM 0503 Turm_RLT_Anlage 01-10 © VHB Bayern – Stand April 2016 1 von 5 211 EU (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EU – Einheitliche Fassung) C) die, soweit erforderlich, ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind 213.H Angebotsschreiben Teile der Leistungsbeschreibung: Leistungsverzeichnis / Leistungsprogramm 124EU Eigenerklärung zur Eignung – EU 221/222 Angaben zur Preisermittlung entsprechend Formblatt 221 oder 222 224 Angebot Lohngleitklausel 234 Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft 235 Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen 248 Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten 2481 Erklärung zur Lieferung von gebietseigenen Pflanzen 2491 Erklärung zur Vermeidung des Erwerbs von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit Vertragsformular für Instandhaltung: D) die ausgefüllt auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen sind 223 Aufgliederung der Einheitspreise entsprechend Formblatt 223 236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen © VHB Bayern – Stand April 2016 2 von 5 211 EU (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EU – Einheitliche Fassung) 1 Es ist beabsichtigt, die in beiliegender Leistungsbeschreibung bezeichneten Bauleistungen zu vergeben im Namen und für Rechnung des Freistaates Bayern dieser vertreten durch: Staatliches Bauamt München 2 Es ist beabsichtigt, die in beigefügtem Vertragsformular bezeichneten Instandhaltungsleistungen zu vergeben im Namen und für Rechnung des Freistaates Bayern dieser vertreten durch: 2 Auskünfte Auskünfte werden erteilt, nicht beigefügte Unterlagen können eingesehen werden bei/beim Name Staatliches Bauamt München 2 80539 München Anschrift Ludwigstraße 18 Tel. Fax. +49 89/21811-5099 +49 89/21811-0 E-Mail [email protected] Bitte nutzen Sie für Auskünfte vorrangig das Tool Fragen/Antworten auf der Vergabeplattform. Nicht beigefügte Unterlagen sind: 3 Vorlage von Nachweisen/Angaben/Unterlagen: 3.1 Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind – zusätzlich zu den in den Teilnahmebedingungen EU genannten – mit dem Angebot einzureichen: siehe Auftragsbekanntmachung Angaben zur Preisermittlung entsprechend Formblatt 221oder 222 224 - sofern eine Lohngleitung angeboten werden soll 248 - Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten 2481 - Erklärung zur Lieferung von gebietseigenen Pflanzen 2491 - Erklärung zur Vermeidung des Erwerbs von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit 3.2 Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind – zusätzlich zu den in den Teilnahmebedingungen EU genannten – auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen: siehe Auftragsbekanntmachung Aufgliederung der Einheitspreise entsprechend Formblatt 223 Vorname, Name und Geburtsdatum aller Geschäftsführer und Prokuristen (auf gesondertem Blatt) 236 - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen Zertifikat bzw. Einzelnachweis entsprechend der Erklärung im Formblatt 248 © VHB Bayern – Stand April 2016 3 von 5 211 EU (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EU – Einheitliche Fassung) 3.3 4 Vorlage von mit dem Angebot auf gesonderter Anlage vorzulegenden Unterlagen zu den in der Anlage Gewichtung der Zuschlagskriterien genannten bzw. angekreuzten Zuschlagskriterien: Losweise Vergabe: ✘ nein ja, Angebote sind möglich für alle Lose (alle Lose müssen angeboten werden) eine maximale Anzahl an Losen: siehe Auftragsbekanntmachung oder Aufforderung zur Interessensbestätigung nur ein Los Bei zugelassener Angebotsabgabe für mehr als ein Los: Beschränkung der Zahl der Lose, für die ein Bieter den Zuschlag erhalten kann. Höchstzahl: siehe Auftragsbekanntmachung bzw. Aufforderung zur Interessensbestätigung. Bedingungen zur Ermittlung derjenigen Lose, für die ein Bieter den Zuschlag erhält, falls sein Angebot in mehr Losen das wirtschaftlichste ist als der angegebenen Höchstzahl an Losen: 5 Nebenangebote 5.1 Nebenangebote sind nicht zugelassen; Nr. 5 der Teilnahmebedingungen EU gilt nicht. 5.2 Nebenangebote sind zugelassen (siehe auch Nr. 5 der Teilnahmebedingungen EU) - ausgenommen Nebenangebote, die ausschließlich Preisnachlässe mit Bedingungen beinhalten für die gesamte Leistung nur für nachfolgend genannte Bereiche: mit Ausnahme nachfolgend genannter Bereiche: unter folgenden weiteren Bedingungen: nur in Verbindung mit einem Hauptangebot 6 Angebotswertung: Kriterien für die Wertung der Haupt- und ggf. Nebenangebote Zuschlagskriterium Preis © VHB Bayern – Stand April 2016 4 von 5 211 EU (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EU – Einheitliche Fassung) Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen, Erstattungsbetrag aus der Lohngleitklausel, Instandhaltungsangeboten. Mehrere Zuschlagskriterien gemäß Formblatt Gewichtung der Zuschlagskriterien Werkstätten für Behinderte wird bei der Berechnung der Wertungssumme ein Bonus von 15 v.H. eingeräumt. Ist ein Angebot, das von einer Werkstatt für Behinderte abgegeben wurde, ebenso wirtschaftlich wie ein anderes Angebot, so wird der Zuschlag auf das Angebot der Werkstatt für Behinderte erteilt. Der Nachweis der Eigenschaft als Werkstätte für Behinderte ist mit dem Angebot zu führen. 7 Angebote können abgegeben werden: elektronisch in Textform elektronisch mit fortgeschrittener Signatur elektronisch mit qualifizierter Signatur schriftlich 8 Angebotsabgabe Falls Sie nicht die Absicht haben, ein Angebot abzugeben, werden Sie gebeten, die Vergabestelle baldmöglichst davon zu unterrichten (entfällt bei Offenen Verfahren). Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform ist der Bieter und die natürliche Person, die die Erklärung abgibt, zu benennen; falls vorgegeben, ist das Angebot mit der geforderten Signatur zu versehen. Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplattform der Vergabestelle zu übermitteln. Bei schriftlicher Angebotsabgabe ist das beigefügte Angebotsschreiben zu unterzeichnen und zusammen mit den Anlagen in verschlossenem Umschlag bis zum Ablauf der Angebotsfrist an folgende Anschrift zu senden oder dort abzugeben: siehe Briefkopf Stelle: Straße: PLZ/Ort: Der Umschlag ist außen mit Namen (Firma) und Anschrift des Bieters und der Angabe „Angebot für …" Maßnahmenummer: Baumaßnahme: 15005E0303 Vergabenummer: TU München Sanierung Uhrenturm Leistung: 16E1008 Lüftungstechnische Anlagen zu versehen, ggf. unter Verwendung eines bereit gestellten Kennzettels. 9 Behörde, an die sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen die Vergabebestimmungen wenden kann: Vergabekammer (§156 GWB, § 21 EU VOB/A): Vergabekammer Südbayern, 80534 München, Tel 089 / 2176-2411, Fax 089 / 2176-2847 10 Nrn. 10.1 bis ... siehe Leistungsbeschreibung Der Bieter hat auf Verlangen der Vergabestelle die Daten des ausgefüllten 223 innerhalb gesetzter Frist elektronisch (per E-Maildateianhang) an die Vergabestelle zu übergeben. Das „auf Verlangen der Vergabestelle“ stellt eine erstmalige Aufforderung zur Abgabe nach der Angebotseröffnung dar. Die Erfassung der Angaben zum 223 hat über die in ZIP-Ordner zu dieser Abgabeaufforderung mitgelieferter Excel-Datei im Format .xlsx zu erfolgen. Kann der Bieter aus übergebener D83-Datei bzw. aus seinem Kalkulationsprogramm keine ausgefüllte D84-Datei (GAEB-90) bzw. P84-Datei (GAEB-2000) erzeugen, so benötigt die Vergabestelle die Positionsaufgliederungen im 223 über die mitgelieferte Excel-Datei. © VHB Bayern – Stand April 2016 5 von 5 212EU (Teilnahmebedingungen EU) Teilnahmebedingungen für die Vergabe von Bauleistungen Einheitliche Fassung Hinweis: Das Vergabeverfahren erfolgt nach der "Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen", Teil A, Abschnitt 2 "Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen" (EU-VOB/A). 1 Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat es unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen. 2 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen. Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art er wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist. 3 Angebot Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. 3.1 3.2 Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist bis zu dem von der Vergabestelle angegebenen Ablauf der Angebotsfrist einzureichen. Ein nicht form- und fristgerecht eingereichtes Angebot wird ausgeschlossen. 3.3 Eine selbstgefertigte Abschrift oder Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses ist zulässig. Die von der Vergabestelle vorgegebene Langfassung des Leistungsverzeichnisses ist allein verbindlich. 3.4 Unterlagen, die von der Vergabestelle nach Angebotsabgabe verlangt werden, sind zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen. 3.5 Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein. 3.6 Ein Bieter, der in seinem Angebot die von ihm tatsächlich für einzelne Leistungspositionen geforderten Einheitspreise auf verschiedene Einheitspreise anderer Leistungspositionen verteilt, benennt nicht die von ihm geforderten Preise. Deshalb werden Angebote, bei denen der Bieter die Einheitspreise einzelner Leistungspositionen in „Mischkalkulation“ auf andere Leistungspositionen umlegt, von der Wertung ausgeschlossen. 3.7 Alle Preise sind in Euro mit höchstens drei Nachkommastellen anzugeben. Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne Umsatzsteuer anzugeben. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am Schluss des Angebotes hinzuzufügen. Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die - ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme gewährt werden und - an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufgeführt sind. Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt. 4 Unterlagen zum Angebot Der Bieter hat auf Verlangen der Vergabestelle die Urkalkulation und/oder die von ihr benannten Formblätter mit Angaben zur Preisermittlung sowie die Aufgliederung wichtiger Einheitspreise ausgefüllt zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt vorzulegen. Dies gilt auch für Leistungen von Unterauftragnehmern. 5 Nebenangebote Nebenangebote müssen die geforderten Mindestanforderungen erfüllen; dies ist mit Angebotsabgabe nachzuweisen. 5.1 5.2 Der Bieter hat die in Nebenangeboten enthaltenen Leistungen eindeutig und erschöpfend zu beschreiben; die Gliederung des Leistungsverzeichnisses ist, soweit möglich, beizubehalten. © VHB Bayern – Stand April 2016 1 von 3 212EU (Teilnahmebedingungen EU) 5.3 Nebenangebote müssen alle Leistungen umfassen, die zu einer einwandfreien Ausführung der Bauleistung erforderlich sind. Soweit der Bieter eine Leistung anbietet, deren Ausführung nicht in Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen oder in den Vergabeunterlagen geregelt ist, hat er im Angebot entsprechende Angaben über Ausführung und Beschaffenheit dieser Leistung zu machen. Nebenangebote sind, soweit sie Teilleistungen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses beeinflussen (ändern, ersetzen, entfallen lassen, zusätzlich erfordern), nach Mengenansätzen und Einzelpreisen aufzugliedern (auch bei Vergütung durch Pauschalsumme). 5.4 Nebenangebote, die den Nummern 5.1 bis 5.3 nicht entsprechen, werden von der Wertung ausgeschlossen. 6 Bietergemeinschaften Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben, 6.1 6.2 - in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, - in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, - dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, - dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten oder qualifiziert signierte Erklärung abzugeben. Sofern nicht im offenen Verfahren ausgeschrieben wird, werden Angebote von Bietergemeinschaften, die sich erst nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmern gebildet haben, nicht zugelassen. 7 Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge / Eignungsleihe) Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrags im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische und berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten in seinem Angebot benennen. Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind. Er hat den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen. Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der „Verpflichtungserklärung“ abzugeben. Der Bieter hat andere Unternehmen, bei denen Ausschlussgründe vorliegen oder die das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllen, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten Frist zu ersetzen. 8 Eignung 8.1 Offenes Verfahren Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot − entweder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise − oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen gemäß Nummer 7 sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzel- © VHB Bayern – Stand April 2016 2 von 3 212EU (Teilnahmebedingungen EU) nachweise. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. 8.2 Nichtoffene Verfahren, Verhandlungsverfahren Ist der Einsatz von anderen Unternehmen vorgesehen, müssen präqualifizierte Unternehmen der engeren Wahl auf gesondertes Verlangen nachweisen, dass die von ihnen vorgesehenen anderen Unternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifizierung erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot nicht präqualifizierter Unternehmen in die engere Wahl, sind auf gesondertes Verlangen die in der „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen vorzulegen. Ist der Einsatz von anderen Unternehmen vorgesehen, müssen die Eigenerklärungen und Bescheinigungen auch für die benannten anderen Unternehmen vorgelegt bzw. die Nummern angegeben werden, unter denen die benannten anderen Unternehmen in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Die Verpflichtung zur Vorlage von Eigenerklärungen und Bescheinigungen entfällt, soweit die Eignung (Bieter und benannte andere Unternehmen) bereits im Teilnahmewettbewerb nachgewiesen ist. © VHB Bayern – Stand April 2016 3 von 3 2492 (Online-Vergaben) Vergabenummer 16E1008 Baumaßnahme TU München Sanierung Uhrenturm Leistung Lüftungstechnische Anlagen Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots Teilnahmebedingungen bei elektronischen Vergabeverfahren über die Vergabeplattform Technische Voraussetzungen / Browsereinstellungen Betriebssysteme: Windows 7 Windows 8 Windows 10 Browser: Microsoft IE ab Version 9 Mozilla Firefox ab Version 24 Apple Safari ab Version 5.1.9 Google Chrome Hinweise für Benutzer anderer Betriebssysteme: Mac: Da die zur elektronischen Angebotsabgabe nötige Software, derzeit nur unter Windows läuft empfehlen wir die Software in einer Windows Emulation (VMware Fusion, Parallels Desktop oder VirtualBox) auf dem Mac zu betreiben. Linux: Da die zur elektronischen Angebotsabgabe nötige Software, derzeit nur unter Windows läuft empfehlen wir die Software in einer Windows Emulation (VMware Workstation oder VirtualBox) in Linux zu betreiben. Elektronische Übermittlung des Angebotes über die Vergabeplattform Die Firmen laden die Vergabeunterlagen in digitaler Form von der Vergabeplattform über das Internet auf ihren Rechner herunter. Die gesamten Vergabeunterlagen sind in einer Paket-Datei gespeichert und werden beim Öffnen mit ava-sign in einer übersichtlichen Baumstruktur dargestellt. ava-sign ermöglicht eine einfache und komfortable Bearbeitung der Vertragsunterlagen (Angebot) und eine vergaberechtskonforme Abgabe (elektronisch signiert oder in Textform und danach verschlüsselt) von digitalen Angeboten bei Ausschreibungen sowie die Erfassung von Leistungen zu bereits erteilten Aufträgen. Elektronische Bereitstellung der Unterlagen durch die Vergabestelle Es werden elektronisch bereitgestellt: - die Vergabeunterlagen (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots mit den von der Vergabestelle eingestellten Anlagen) - die Vertragsunterlagen (Angebotsschreiben mit den von der Vergabestelle geforderten Anlagen zur Angebotsabgabe). Elektronische Übermittlung zusätzlicher Unterlagen durch den Bieter Für zusätzliche, in den Vertragsunterlagen nicht enthaltene Anlagen, sind für die Bieter folgende Ordner vorgesehen: Ordner Bescheinigungen z.B. Schweißnachweis DIN EN 1090-2 (EXC 1 bis EXC 4) (eingescannt) Ordner Anlagen - für Begleitschreiben - für von der Vergabestelle in der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots geforderte Unterlagen Ordner Nebenangebote für zugelassene Nebenangebote. Ist die Abgabe von Nebenangeboten in der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots ausgeschlossen worden, wird kein Ordner bereitgestellt. © VHB Bayern - Stand April 2016 1 von 1 214.H (Besondere Vertragsbedingungen) Vergabenummer 16E1008 Baumaßnahme TU München Sanierung Uhrenturm Leistung Lüftungstechnische Anlagen Besondere Vertragsbedingungen 1 Ausführungsfristen (§ 5 VOB/B) 1.1 Fristen für Beginn und Vollendung der Leistung (=Ausführungsfristen): Mit der Ausführung ist zu beginnen am 20.02.2017 . spätestens in der Werktage nach Zugang des Auftragsschreibens. KW ,spätestens am letzten Werktag dieser KW. innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang der Aufforderung durch den Auftraggeber (§ 5 Abs. 2 Satz 2 VOB/B); die Aufforderung wird Ihnen voraussichtlich bis zum zugehen. nach der im beigefügten Bauzeitenplan ausgewiesenen Frist für den Ausführungsbeginn. Die Leistung ist zu vollenden (abnahmereif fertig zu stellen) am 15.12.2017 . innerhalb von ginn. in der Werktagen nach vorstehend angekreuzter Frist für den AusführungsbeKW , spätestens am letzten Werktag dieser KW. in der im beigefügten Bauzeitenplan ausgewiesenen Fertigstellungsfrist. 1.2 Verbindliche Fristen (=Vertragsfristen) gemäß § 5 Abs. 1 VOB/B sind: vorstehende Frist für den Ausführungsbeginn vorstehende Frist für die Vollendung (abnahmereife Fertigstellung) der Leistung folgende als Vertragsfrist vereinbarte Einzelfristen aus dem beigefügten Bauzeitenplan 1.3 Ändern sich während der Vertragsdurchführung die Vertragsfristen durch Vereinbarung oder gemäß § 6 Abs. 2 VOB/B, treten diese an die Stelle der ursprünglich vereinbarten Frist. © VHB Bayern - Stand April 2016 1 von 4 214.H (Besondere Vertragsbedingungen) 2 Vertragsstrafen (§ 11 VOB/B) 2.1 Der Auftragnehmer hat bei Überschreitung der unter 1. als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen oder der Frist für die Vollendung als Vertragsstrafe für jeden Werktag des Verzugs zu zahlen: 2.2 € (ohne Umsatzsteuer) v.H. der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme ohne Umsatzsteuer; Beträge für angebotene Instandhaltungsleistungen bleiben unberücksichtigt. Die Bezugsgröße zur Berechnung der Vertragsstrafe bei der Überschreitung von Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen ist der Teil dieser Auftragssumme, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht. Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt v.H. der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer) begrenzt. Bei der Überschreitung von als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen ist die Vertragsstrafe auf den Teil der Auftragssumme begrenzt, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht. 2.3 Verwirkte Vertragsstrafen für den Verzug wegen Nichteinhaltung als Vertragsfrist vereinbarter Einzelfristen werden auf eine durch den Verzug wegen Nichteinhaltung der Frist für die Vollendung der Leistung verwirkte Vertragsstrafe angerechnet. 3 Rechnungen (§14 VOB/B) 3.1 Alle Rechnungen sind beim Auftraggeber 3.2 1 -fach und zugleich bei dem mit der Bauüberwachung beauftragten Ingenieurbüro 2 -fach einzureichen. Die notwendigen Rechnungsunterlagen (z.B. Mengenberechnungen, Abrechnungszeichnungen, Handskizzen) sind 2 4 -fach einzureichen. Zahlung (§ 16 VOB/B) Die Frist für die Schlusszahlung gemäß § 16 Abs. 3 Nr. 1 VOB/B und den Eintritt des Verzuges gemäß § 16 Abs. 5 Nr. 3 VOB/B wird verlängert auf 5 Sicherheitsleistung (§ 17 VOB/B) 5.1 Stellung der Sicherheit Tage Sicherheit für die Vertragserfüllung ist in Höhe von 5 v.H. der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten, sofern die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt. Stellt der Auftragnehmer die Sicherheit für die Vertragserfüllung binnen 18 Werktagen nach Vertragsabschluss (Zugang des Auftragsschreibens) weder durch Hinterlegung noch durch Vorlage einer Bürgschaft, so ist der Auftraggeber berechtigt, Abschlagszahlungen einzubehalten, bis der Sicherheitsbetrag erreicht ist. Eine nicht verwertete Sicherheit für die Vertragserfüllung ist nach Abnahme und Stellung der Sicherheit für Mängelansprüche zurückzugeben. Sind zu diesem Zeitpunkt Ansprüche des Auftraggebers, die nicht von der gestellten Sicherheit für Mängelansprüche umfasst sind, noch nicht erfüllt, darf er für diese Vertragserfüllungsansprüche einen entsprechenden Teil der Sicherheit zurückhalten(§ 17 Abs. 8 Nr. 1 VOB/B); in diesem Fall umfasst der zurückbehaltene Teil der Vertragserfüllungssicherheit nur nicht durch die bereits vorgelegte Mängelansprüchesicherheit abgedeckte Ansprüche. Die für Mängelansprüche zu leistende Sicherheit beträgt 2 v.H. der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer) einschließlich erteilter Nachträge. © VHB Bayern - Stand April 2016 2 von 4 214.H (Besondere Vertragsbedingungen) Rückgabezeitpunkt für eine nicht verwertete Sicherheit für Mängelansprüche (§ 17 Abs. 8 Nr. 2 VOB/B): 5.2 Art der Sicherheit Für die Vertragserfüllung und die Mängelansprüche kann Sicherheit wahlweise durch Einbehalt oder Hinterlegung von Geld oder durch Bürgschaft geleistet werden. Der Auftragnehmer kann die einmal von ihm gewählte Sicherheit durch eine andere der vorgenannten ersetzen. Für vereinbarte Abschlagszahlungen (§ 16 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 VOB/B) und für vereinbarte Vorauszahlungen ist Sicherheit durch Bürgschaft zu leisten. 5.3 Sicherheitsleistung durch Bürgschaft Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, ist dafür das jeweilige Formblatt des Vergabe- und Vertragshandbuchs für Baumaßnahmen Bayerns (VHB) zu verwenden oder die Bürgschaftserklärung muss inhaltlich vollständig den Formblättern des Auftraggebers entsprechen, und zwar für − die Vertragserfüllung das Formblatt − die Mängelansprüche das Formblatt − vereinbarte Vorauszahlungen und Abschlagszahlungen gem. § 16 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 VOB/B das Formblatt (kombinierte) „Vertragserfüllungs- und Mängelansprüchebürgschaft“ - 421 „Mängelansprüchebürgschaft“ - 422 „Abschlagszahlungs-/Vorauszahlungsbürgschaft“ - 423 Die Bürgschaft ist von einem - in den Europäischen Gemeinschaften oder - in einem Staat der Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder - in einem Staat der Vertragsparteien des WTO-Abkommens über das öffentliche Beschaffungswesen zugelassenen Kreditinstitut bzw. Kreditversicherer zu stellen. Die Bürgschaftsurkunden enthalten folgende Erklärung des Bürgen: - ”Der Bürge übernimmt für den Auftragnehmer die selbstschuldnerische Bürgschaft nach deutschem Recht. - Auf die Einreden der Anfechtbarkeit und der Aufrechenbarkeit sowie der Vorausklage gemäß §§ 770, 771 BGB wird verzichtet. Der Verzicht auf die Einrede der Aufrechenbarkeit gilt nicht für unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen des Hauptschuldners. - Die Bürgschaft ist unbefristet; sie erlischt mit der Rückgabe dieser Bürgschaftsurkunde. - Die Bürgschaftsforderung verjährt nicht vor der gesicherten Hauptforderung. Nach Abschluss des Bürgschaftsvertrages getroffene Vereinbarungen über die Verjährung der Hauptforderung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer sind für den Bürgen nur im Falle seiner schriftlichen Zustimmung bindend. - Gerichtsstand ist der Sitz der zur Prozessvertretung des Auftraggebers zuständigen Stelle." Die Bürgschaft ist über den Gesamtbetrag der Sicherheit in nur e i n e r Urkunde zu stellen. Die Urkunde über die Abschlagszahlungsbürgschaft wird zurückgegeben, wenn die Stoffe und Bauteile, für die Sicherheit geleistet worden ist, eingebaut sind. Die Urkunde über die Vorauszahlungsbürgschaft wird zurückgegeben, wenn die Vorauszahlung auf fällige Zahlungen angerechnet worden ist. 6 Soweit im Leistungsverzeichnis auf Technische Spezifikationen (z.B. nationale Normen, mit denen europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen) Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen. © VHB Bayern - Stand April 2016 3 von 4 214.H (Besondere Vertragsbedingungen) 7 Steuerabzug bei Bauleistungen Der Auftragnehmer verpflichtet sich, jede vom zuständigen Finanzamt vorgenommene Änderung in Bezug auf eine vorgelegte Freistellungsbescheinigung (§ 48b EStG) dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen. 8-9 10 - frei Weitere Besondere Vertragsbedingungen Die Bedingungen sind zu nummerieren; als Abschluss ist zu schreiben: "Ende der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen". 10.1 Abweichend von § 18 Abs. 1 Satz 1 VOB/B ist der Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Vertrag München. Fortsetzung siehe Leistungsbeschreibung © VHB Bayern - Stand April 2016 4 von 4 215 (Zusätzliche Vertragsbedingungen) Zusätzliche Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen Einheitliche Fassung (April 2016) Die §§ beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B). 1 Preisermittlungen (§ 2) 1.1 Der Auftragnehmer hat auf Verlangen die Preisermittlung für die vertragliche Leistung (Urkalkulation) dem Auftraggeber verschlossen zur Aufbewahrung zu übergeben. 1.2 Sind nach § 2 Abs. 3, 5, 6, 7 und/oder Abs. 8 Nr. 2 Preise zu vereinbaren, hat der Auftragnehmer seine Preisermittlungen für diese Preise einschließlich der Aufgliederung der Einheitspreise (Zeitansatz und alle Teilkostenansätze), spätestens mit dem Nachtragsangebot vorzulegen sowie die erforderlichen Auskünfte zu erteilen. 1.3 Nrn. 1.1 und 1.2 gelten auch für Nachunternehmerleistungen. 2 Ausführungsunterlagen (§ 3) Der Ausführung dürfen nur Unterlagen zugrunde gelegt werden, die vom Auftraggeber als zur Ausführung bestimmt gekennzeichnet sind. 3 Werbung (§ 4 Abs. 1) Werbung auf der Baustelle ist nur nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers zulässig. 4 Umweltschutz (§ 4 Abs. 2 und 3) Zum Schutz der Umwelt, der Landschaft und der Gewässer hat der Auftragnehmer die durch die Arbeiten hervorgerufenen Beeinträchtigungen auf das unvermeidbare Maß einzuschränken. Behördliche Anordnungen oder Ansprüche Dritter wegen der Auswirkungen der Arbeiten hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen. 5 Holzprodukte (§ 4 Abs. 6) 5.1 Holzprodukte als Bestandteil der Bauleistung müssen nach FSC/PEFC oder gleichwertig zertifiziert sein oder die für das jeweilige Herkunftsland geltenden Kriterien des FSC oder PEFC einzeln erfüllen. 5.2 Der Nachweis der Anforderungen aus Nr. 5.1 ist vom Auftragnehmer bei Anlieferung auf der Baustelle durch Vorlage eines Zertifikates von FSC oder PEFC oder eines Gleichwertigkeitsnachweises oder durch Einzelnachweis zu erbringen. 5.3 Der Nachweis der Gleichwertigkeit – d. h. Übereinstimmung des Zertifikates mit dem für das jeweilige Herkunftsland geltenden Standards von FSC oder PEFC – bzw. der Nachweis, dass die im jeweiligen Herkunftsland geltenden Kriterien des FSC oder PEFC einzeln erfüllt werden, ist durch eine Prüfung vom Johann Heinrich von Thünen-Institut in Hamburg oder dem Bundesamt für Naturschutz (BfN) in Bonn zu erbringen. 6 Nachunternehmer (andere Unternehmen) (§ 4 Abs. 8) 6.1 Der Auftragnehmer darf Leistungen nur an Nachunternehmer übertragen, die fachkundig, leistungsfähig und zuverlässig sind; dazu gehört auch, dass sie ihren gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Sozialabgaben nachgekommen sind und die gewerberechtlichen Voraussetzungen erfüllen. 6.2 6.3 Er hat die Nachunternehmer bei Anforderung eines Angebotes davon in Kenntnis zu setzen, dass es sich um einen öffentlichen Auftrag handelt. Der Auftragnehmer hat vor der beabsichtigten Übertragung Art und Umfang der Leistungen sowie Name, Anschrift und Berufsgenossenschaft (einschließlich Mitgliedsnummer) des hierfür vorgesehenen Nachunternehmers in Textform bekannt zu geben. Sollen Leistungen, die Nachunternehmern übertragen sind, weiter vergeben werden, ist dies dem Auftraggeber vom Auftragnehmer vor der beabsichtigten Übertragung in Textform bekannt zu geben; die Nummern 6.1 und 6.2 gelten entsprechend. © VHB Bayern - Stand April 2016 1 von 3 215 (Zusätzliche Vertragsbedingungen) 7 Ausführung der Leistung (§ 4 Abs. 10) Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber rechtzeitig zu informieren, wenn durch die weitere Ausführung Teile der Leistung der Prüfung und Feststellung entzogen werden. 8 Wettbewerbsbeschränkungen (§ 8 Abs. 4), Antikorruptionsklausel 8.1 Unbeschadet sonstiger Kündigungs- und Rücktrittsrechte ist der Auftraggeber gem. § 314 BGB berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen oder von ihm zurückzutreten, wenn der Auftragnehmer oder seine Mitarbeiter a) aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede getroffen hat, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt. b) dem Auftraggeber oder dessen Mitarbeitern oder von diesem beauftragten Dritten, die mit der Vorbereitung, dem Abschluss oder der Durchführung des Vertrags betraut sind, oder ihnen nahestehenden Personen, Geschenke, andere Zuwendungen oder sonstige Vorteile unmittelbar oder mittelbar in Aussicht stellt, anbietet, verspricht oder gewährt. c) gegenüber dem Auftraggeber, dessen Mitarbeitern oder beauftragten Dritten strafbare Handlungen begeht oder dazu Beihilfe leistet, die unter § 298 StGB (Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen), § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), § 333 StGB (Vorteilsgewährung), § 334 StGB (Bestechung), § 17 UWG (Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen) oder § 18 UWG (Verwertung von Vorlagen) fallen. 8.2 Wenn der Auftragnehmer nachweislich Handlungen gem. Nummer 8.1 a vorgenommen hat, ist er dem Auftraggeber zu einem pauschalen Schadensersatz in Höhe von 15 v.H. der Abrechnungssumme verpflichtet, es sei denn, ein Schaden in anderer Höhe wird nachgewiesen. Dies gilt auch, wenn der Vertrag gekündigt oder bereits erfüllt ist. 8.3 Bei nachgewiesenen Handlungen gem. Nummer 8.1 b oder 8.1 c ist der Auftragnehmer zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe 5 v.H. der Abrechnungssumme verpflichtet. 8.4 Die Ziffern 8.1b und 8.3 finden keine Anwendung, soweit es sich um sozial adäquates Verhalten im Sinne von Nummer IV des „Rundschreibens des BMI zum Verbot der Annahme von Belohnungen 1 oder Geschenken in der Bundesverwaltung vom 8. November 2004“ handelt. 8.5 Sonstige vertragliche oder gesetzliche Ansprüche des Auftraggebers bleiben unberührt. 9 Mitteilung von Bauunfällen (§10) Der Auftragnehmer hat Bauunfälle, bei denen Personen- oder Sachschaden entstanden ist, dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. 10 Abnahme (§ 12) Der Auftraggeber verlangt die förmliche Abnahme ab einer Auftragssumme von 10 000 Euro (ohne Umsatzsteuer). 11 Abrechnung (§ 14) 11.1 Zu den für die Abrechnung notwendigen Feststellungen auf der Baustelle siehe Nr. 7. 11.2 Aus Abrechnungszeichnungen oder anderen Aufmaßunterlagen müssen alle Maße, die zur Prüfung einer Rechnung nötig sind, unmittelbar zu ersehen sein. 11.3 Die Originale der Aufmaßblätter, Wiegescheine und ähnlicher Abrechnungsbelege erhält der Auftraggeber, die Durchschriften der Auftragnehmer. 11.4 Bei Abrechnungen sind Längen und Flächen mit zwei Stellen nach dem Komma, Rauminhalte und Massen mit drei Stellen nach dem Komma anzugeben. 12 Preisnachlässe (§§ 14 und 16) Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, wird ein als v.H.-Satz angebotener Preisnachlass bei der Abrechnung und den Zahlungen von den Einheits- und Pauschalpreisen abgezogen, auch von denen der Nachträge, deren Preise auf der Grundlage der Preisermittlung für die vertragliche Leistung zu bilden sind. 1 http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_08112004_DI32101701.htm © VHB Bayern - Stand April 2016 2 von 3 215 (Zusätzliche Vertragsbedingungen) Änderungssätze bei vereinbarter Lohngleitklausel sowie Erstattungsbeträge bei vereinbarter Stoffpreisgleitklausel werden durch den Preisnachlass nicht verringert. 13 Rechnungen (§§ 14 und 16) 13.1 Rechnungen sind ihrem Zweck nach als Abschlags-, Teilschluss- oder Schlussrechnungen zu bezeichnen; die Abschlags- und Teilschlussrechnungen sind durchlaufend zu nummerieren. 13.2 In jeder Rechnung sind die Teilleistungen in der Reihenfolge, mit der Ordnungszahl (Position) und der Bezeichnung - gegebenenfalls abgekürzt - wie im Leistungsverzeichnis aufzuführen. 13.3 Die Rechnungen sind mit den Vertragspreisen ohne Umsatzsteuer (Nettopreise) aufzustellen; der Umsatzsteuerbetrag ist am Schluss der Rechnung mit dem Steuersatz einzusetzen, der zum Zeitpunkt des Entstehens der Steuer, bei Schlussrechnungen zum Zeitpunkt des Bewirkens der Leistung gilt. 13.4 14 Beim Überschreiten von Vertragsfristen, die der Auftragnehmer zu vertreten hat, wird die Differenz zwischen dem aktuellen Umsatzsteuerbetrag und dem bei Fristablauf maßgebenden Umsatzsteuerbetrag nicht erstattet. In jeder Rechnung sind Umfang und Wert aller bisherigen Leistungen und die bereits erhaltenen Zahlungen mit gesondertem Ausweis der darin enthaltenen Umsatzsteuerbeträge anzugeben. Stundenlohnarbeiten (§2 Abs. 10, § 15) Der Auftragnehmer hat über Stundenlohnarbeiten arbeitstäglich Stundenlohnzettel in zweifacher Ausfertigung einzureichen. Diese müssen außer den Angaben nach § 15 Abs. 3 - das Datum, - die Bezeichnung der Baustelle, - die Namen der Arbeitskräfte und deren Berufs-, Lohn- oder Gehaltsgruppe, - die genaue Bezeichnung des Ausführungsortes innerhalb der Baustelle, - die Art der Leistung, - die geleisteten Arbeitsstunden je Arbeitskraft, ggf. aufgegliedert nach Mehr-, Nacht-, Sonntagsund Feiertagsarbeit, sowie nach im Verrechnungssatz nicht enthaltenen Erschwernissen und - die Gerätekenngrößen enthalten. Stundenlohnrechnungen müssen entsprechend den Stundenlohnzetteln aufgegliedert werden. Die Originale der Stundenlohnzettel behält der Auftraggeber, die bescheinigten Durchschriften erhält der Auftragnehmer. 15 Zahlungen (§ 16) 15.1 Alle Zahlungen werden bargeldlos in Euro geleistet. 15.2 Bei Arbeitsgemeinschaften werden Zahlungen mit befreiender Wirkung für den Auftraggeber an den für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigten Vertreter der Arbeitsgemeinschaft oder nach dessen schriftlicher Weisung geleistet. Dies gilt auch nach Auflösung der Arbeitsgemeinschaft. 16 Überzahlungen (§ 16) 16.1 Bei Rückforderungen des Auftraggebers aus Überzahlungen (§§ 812 ff. BGB) kann sich der Auftragnehmer nicht auf Wegfall der Bereicherung (§ 818 Abs. 3 BGB) berufen. 16.2 Im Falle der Überzahlung hat der Auftragnehmer den überzahlten Betrag zu erstatten. Leistet er innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang des Rückforderungsschreibens nicht, befindet er sich ab diesem Zeitpunkt mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug und hat Verzugszinsen gemäß §§ 247, 288 Abs. 2 BGB und eine Pauschale gemäß § 288 Abs. 5 BGB zu zahlen. Auf einen Wegfall der Bereicherung kann sich der Auftragnehmer nicht berufen. 17 Verträge mit ausländischen Auftragnehmern (§ 18) Bei Auslegung des Vertrages ist ausschließlich der in deutscher Sprache abgefasste Vertragswortlaut verbindlich. Erklärungen und Verhandlungen erfolgen in deutscher Sprache. Für die Regelung der vertraglichen und außervertraglichen Beziehungen zwischen den Vertragspartnern gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. © VHB Bayern - Stand April 2016 3 von 3 241 (Abfall) Vergabenummer 16E1008 Baumaßnahme TU München Sanierung Uhrenturm Leistung Lüftungstechnische Anlagen Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots Ergänzung der Besonderen Vertragsbedingungen Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Bau- und Abbruchabfällen sowie Baustellenabfällen 1 Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots 1.1 Wird für die Verwertung bzw. Beseitigung der Bau- und Abbruchabfälle eine andere als die in der Leistungsbeschreibung genannte Lösung der Verwertung bzw. Beseitigung angeboten, hat der Bieter mit seinem Angebot mindestens nachzuweisen, dass 1.2 - die vorgesehene Anlage die Berechtigung zur Verwertung und Beseitigung sowie zur Aufnahme des Abfalls besitzt und der Betreiber bestätigt hat, dass er die Bau- und Abbruchabfälle annehmen wird, - bei Andienungspflicht (in der Regel gefährliche Abfälle zur Beseitigung) die Bestätigung der Abfallwirtschaftsbehörde vorliegt, - die Kosten der Abfallverwertung in die Einheitspreise eingerechnet sind, - die Kosten der Abfallbeseitigung benannt sind und vom Auftraggeber unmittelbar getragen werden können. Soweit in den Vergabeunterlagen gefordert, hat der Bieter zu dem von der Vergabestelle benannten Zeitpunkt die Verwertungs- bzw. Beseitigungsträger sowie für die jeweiligen Belastungsarten und Belastungsgrade die Verwertungs- und Beseitigungsanlage zu benennen und nachzuweisen, dass − die Verwertungs- bzw. Beseitigungsträger zur Aufnahme des Bau- und Abbruchabfalls berechtigt sind und erklären, die Bau- und Abbruchabfälle abzunehmen, − die Verwertungs- bzw. Beseitigungsträger sich damit einverstanden erklären, dass die Abfallwirtschaftsbehörde dem Auftraggeber Auskunft über ihre Eignung zur Durchführung einer ordnungsgemäßen Abfallentsorgung erteilt, − die Anzeige nach § 53 KrWG erfolgt ist, bzw. − die erforderliche Erlaubnis (§ 54 KrWG) vorliegt. 2 Ergänzung der Besonderen Vertragsbedingungen 2.1 Der Auftragnehmer wird sich bemühen, bei der Erbringung seiner Leistung Abfälle zu vermeiden (Bemühensklausel). 2.2 Der Auftragnehmer wird mit Aufnahme seiner Tätigkeit Abfallerzeuger und zugleich Besitzer der in der Leistungsbeschreibung näher aufgeführten Bau- und Abbruchabfälle. Er übernimmt die Pflichten des Auftraggebers zur Verwertung und Beseitigung der Bau- und Abbruchabfälle unter Beachtung der einschlägigen gesetzlichen, insbesondere abfallrechtlichen Bestimmungen sowie des Standes der Technik. Er führt die von ihm zu erbringenden Nachweise entsprechend dem Kreislaufwirtschaftsgesetz in Verbindung mit der Nachweisverordnung (NachwV). 2.3 Der Auftragnehmer trifft alle erforderlichen Vorkehrungen, um Bau- und Abbruchabfälle nach den geltenden Vorschriften getrennt zu erfassen und zu halten sowie einer sachgerechten Entsorgung zuzuführen. 2.4 Die nach den abfallrechtlichen Bestimmungen zum Nachweis einer ordnungsgemäßen Entsorgung erforderlichen Erklärungen, Bestätigungen, Belege usw. sind dem Auftraggeber vorzulegen. © VHB Bayern - Stand August 2014 1 von 1 244 (Datenverarbeitung) Vergabenummer 16E1008 Baumaßnahme TU München Sanierung Uhrenturm Leistung Lüftungstechnische Anlagen Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots Ergänzung der Zusätzlichen Vertragsbedingungen Anwendung der Datenverarbeitung 1 Bearbeitungsphasen, Datenaustausch, allgemeine Regelungen 1.1 Bearbeitungsphasen 1.2 Datenaustausch ist von der ausschreibenden Stelle / dem Auftraggeber vorgesehen für folgende Bearbeitungsphasen: - Angebotsanforderung - Angebotsabgabe - Abrechnung . Datenaustausch Werden Angebotsdaten elektronisch ausgetauscht, erfolgt dies nach den Regelungen des Gemeinsamen Ausschusses Elektronik im Bauwesen GAEB DA 90. GAEB DA XML. Der Datenaustausch für die Abrechnung ist nach den Verfahrensbeschreibungen der Regelungen für Elektronische Bauabrechnung durchzuführen. Der Datenaustausch nach anderen Regelungen (z.B. Edifact) ist im Einzelfall zu vereinbaren. Die Datenträger sind so zu kennzeichnen, dass eine eindeutige Zuordnung zum Vergabeverfahren bzw. zum Vertrag gewährleistet ist. 2 Ergänzung der Zusätzlichen Vertragsbedingungen für die Abrechnung 2.1 Prüfbarkeit 2.2 Die Abrechnung ist so aufzustellen, dass sie sowohl mit DV als auch manuell geprüft werden kann; auch bei Anwendung der DV sind alle Berechnungen nachvollziehbar darzustellen und die vollständigen Ansätze und Zwischenwerte auszudrucken. Vereinbarung Rechtzeitig vor Beginn der ersten Abrechnungsarbeiten sind schriftliche Vereinbarungen - soweit erforderlich getrennt für einzelne Teilleistungen - zu treffen über: - den Abrechnungsablauf (z.B. den zeitlichen Ablauf der Abrechnung, die Aufteilung der Abrechnungsabschnitte) - die Leistungserfassung (z.B. die Art der Leistungserfassung, die zu verwendenden Formblätter, Festlegungen für besondere geometrische Bedingungen) © VHB Bayern - Stand April 2016 1 von 2 244 (Datenverarbeitung) 2.3 - die Leistungsberechnung (z.B. die Art der Leistungsberechnung, die im Einzelfall zu verwendenden REB-Verfahrensbeschreibungen bzw. anderen Rechenprogramme) - die Datenträger (z.B. den Datenaustausch, die zu verwendenden Datenträger und ihre Beschriftung, die notwendigen Angaben zu den Dateien, die Übergabe der Datenträger). Leistungserfassung 2.4 Die Eingabeunterlagen sind zweifach aufzustellen. Dem Auftraggeber sind jeweils die Originale unmittelbar nach der Aufstellung zu übergeben. Dabei ist das Formblatt Datenträger Abrechnung 451 zu verwenden. Berichtigung einer Leistungsberechnung 2.5 Eine mit DV erstellte Leistungsberechnung darf vom Auftragnehmer in Einzelfällen manuell deutlich erkennbar und lesbar ergänzt oder berichtigt werden; bei einer größeren Zahl von derartigen Änderungen ist die Leistungsberechnung im erforderlichen Umfang zu wiederholen. Fehlermitteilung 2.6 Stellt der Auftragnehmer nach Übergabe der Eingabeunterlagen an den Auftraggeber Fehler fest, so hat er diese und die vorgenommenen Berichtigungen dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Dasselbe gilt für die nach Übergabe der Leistungsberechnung darin festgestellten Fehler und vorgenommenen Berichtigungen. Der Auftraggeber wird die bei der Prüfung festgestellten Fehler ebenfalls dem Auftragnehmer umgehend mitteilen. Toleranzregelung Wird die vom Auftragnehmer aufgestellte Abrechnung vom Auftraggeber mittels DV geprüft und werden dabei Unterschiede zwischen den jeweiligen Ergebnissen festgestellt, dann gelten bei Abweichungen vom Ergebnis der Nachrechnung bis zu 0,2 vom Tausend bei jeder Teilleistung (OZ) eines Abrechnungsabschnittes die vom Auftragnehmer berechneten Werte. Liegen Abweichungen außerhalb dieser Toleranz von 0,2 vom Tausend, teilt der Auftraggeber zunächst dem Auftragnehmer die abweichenden Ergebnisse der Nachrechnung mit und gibt ihm Gelegenheit zur Einsicht in die DV-Ergebnisliste. Es gilt in diesem Fall das jeweils kleinere Ergebnis, falls nicht Fehler in der Leistungsbeschreibung beziehungsweise in der Nachrechnung festgestellt und berichtigt werden. © VHB Bayern - Stand April 2016 2 von 2 213.H (Angebotsschreiben – Einheitliche Fassung) Name und Anschrift des Bieters Ort: Datum: Tel.: Fax: e-mail: USt.-ID-Nr.: HR-Nr.: (Name und Anschrift der Vergabestelle) Staatliches Bauamt München 2 Ludwigstraße 18 80539 München Angebotsschreiben Bezeichnung der Bauleistung: Maßnahmennummer 15005E0303 Vergabenummer 16E1008 Anlagen 1 Baumaßnahme TU München Sanierung Uhrenturm Leistung Lüftungstechnische Anlagen Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm (Kurz- oder Langfassung) mit den Preisen sowie den geforderten Angaben und Erklärungen Vertragsformular für Instandhaltung mit den Preisen sowie den geforderten Angaben und Erklärungen 124 Eigenerklärung zur Eignung Einheitliche Europäische Eigenerklärung 125.H Sicherheitsauskunft und Verpflichtungserklärung Bewerber 221 oder 222 Angaben zur Preisermittlung 224 Lohngleitklausel – Berechnung des Änderungssatzes 233 Nachunternehmerleistungen 234 Bieter- /Arbeitsgemeinschaft 235 Verzeichnis der Leistungen/Kapzitäten anderer Unternehmen 248 Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten 2491 Erklärung zur Vermeidung des Erwerbs von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit Nebenangebot(e) 1 Ich/Wir biete(n) die Ausführung der oben genannten Leistung zu den von mir/uns eingesetzten Preisen an. An mein/unser Angebot halte(n) ich/wir mich/uns bis zum Ablauf der Bindefrist gebunden. 2 Die Angebotsendsumme des Hauptangebotes gemäß Leistungsbeschreibung einschl. Umsatzsteuer beträgt 1 € Vom Bieter anzukreuzen und beizufügen © VHB Bayern - Stand April 2016 1 von 2 213.H (Angebotsschreiben – Einheitliche Fassung) 2.1 Die Gesamtsumme der jährlichen Vergütung gemäß Instandhaltungsvertrag 2 einschl. Umsatzsteuer beträgt €* * nur ausfüllen, wenn den Vergabeunterlagen ein Instandhaltungsvertrag beiliegt 3 Anzahl der Nebenangebote 4 Preisnachlass ohne Bedingung auf die Abrechnungssumme für Haupt- und alle Nebenangebote 3 5 St. % Bestandteil meines/unseres Angebotes sind neben diesem Angebotsschreiben und seinen Anlagen: - Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B), Ausgabe 2016, - Unterlagen gem. Aufforderung zur Angebotsabgabe, Anlagen – Teil B 6 Ich bin/Wir sind für die zu vergebende Bauleistung präqualifiziert und im Präqualifikationsverzeichnis eingetragen unter der/den Nummer/n: Name: PQ_Nummer: Name: PQ_Nummer: Name: PQ_Nummer: Name: PQ_Nummer: Name: PQ_Nummer: Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir alle Leistungen im eigenen Betrieb ausführen werde(n). ich/wir die Leistungen, die nicht im „Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen“ bzw. „Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmer“ aufgeführt sind, im eigenen Betrieb ausführen werde(n). Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir den Wortlaut der vom Auftraggeber verfassten Langfassung des Leistungsverzeich− nisses als alleinverbindlich anerkenne(n). mir/uns zugegangene Änderungen der Vergabeunterlagen Gegenstand meines/unseres An− gebotes sind. ein nach der Leistungsbeschreibung ggf. zu benennender Sicherheits- und Gesundheits− schutzkoordinator gemäß Baustellenverordnung und dessen Stellvertreter über die nach den „Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen; geeigneter Koordinator (Konkretisierung zu § 3 BaustellV) (RAB 30)“ geforderte Qualifikation verfügen, um die nach Baustellenverordnung übertragenen Aufgaben fachgerecht zu erfüllen. das vom Auftraggeber vorgeschlagene Produkt Inhalt meines/unseres Angebotes ist, wenn − Teilleistungsbeschreibungen des Auftraggebers den Zusatz „oder gleichwertig“ enthalten und von mir/uns keine Produktangaben (Hersteller- und Typbezeichnungen) eingetragen wurden. falls von mir/uns mehrere Nebenangebote abgegeben wurden, mein/unser Angebot auch die − Kumulation der Nebenangebote, die sich nicht gegenseitig ausschließen, umfasst. 7 8 Unterschrift (bei schriftlichem Angebot) Ist - bei einem elektronisch übermittelten Angebot in Textform der Name der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt, nicht angegeben, - ein schriftliches Angebot nicht an dieser Stelle unterschrieben oder - ein elektronisches Angebot, das signiert werden muss, nicht wie vorgegeben signiert, wird das Angebot ausgeschlossen. 2 3 Bei mehreren Instandhaltungsverträgen ist die Summe der jährlichen Vergütungen einzutragen. Preisnachlass gilt nicht für Instandhaltungsangebot © VHB Bayern - Stand April 2016 2 von 2 124EU (Eigenerklärung zur Eignung – EU) EU – Eigenerklärung zur Eignung für nicht präqualifizierte Unternehmen (vom Bieter/Mitglied der Bietergemeinschaft sowie zugehörigen anderen Unternehmen auszufüllen, soweit diese nicht präqualifiziert sind oder eine EEE abgeben wollen) Maßnahmennummer 15005E0303 Vergabenummer 16E1008 Baumaßnahme TU München Sanierung Uhrenturm Leistung Lüftungstechnische Anlagen Bewerber ∗) Bieter*) Mitglied der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft*) Nachunternehmer*) anderes Unternehmen*) (Name, Anschrift und Ust.-ID-Nr. des Unternehmens) Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen Jahr Jahr € € Jahr € Falls mein/unser Angebot in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers / Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen vorlegen. Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in den letzten bis zu 5 abgeschlossenen Kalenderjahren vergleichbare Leistungen erbracht habe(n). Falls mein/unser Angebot in die engere Wahl kommt, werde ich /werden wir für die wichtigsten Bauleistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis in Anlehnung an beiliegendes Muster vorlegen. Angaben zu Arbeitskräften Ich/Wir erkläre(n), dass mir/uns die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Falls mein/unser Angebot in die engere Wahl kommt, werde ich /werden wir die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem technischen Leitungspersonal, angeben. Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes Ich bin/Wir sind im Handelsregister eingetragen Ich bin/wir sind nicht zur Eintragung in das Handelsregister verpflichtet Falls mein/unser Angebot in die engere Wahl kommt, werde(n) ich/wir zur Bestätigung meiner/unserer Erklärung vorlegen: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrieund Handelskammer. ∗) zutreffendes ankreuzen © VHB Bayern – Stand April 2016 1 von 2 124EU (Eigenerklärung zur Eignung – EU) Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation Ich/wir erkläre(n), dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich/mein Unternehmen nicht in Liquidation befindet. Ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt, auf Verlangen werde ich/werden wir ihn vorlegen. Angabe über Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A Ich erkläre/wir erklären, dass für mein/unser Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A vorliegen, die meine/unsere Zuverlässigkeit in Frage stellen. Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in den letzten zwei Jahren nicht • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden bin/sind. Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern. Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung Ich erkläre/wir erklären, dass ich/wir meine/unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragzahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt habe/haben. Falls mein/unser Angebot in die engere Wahl kommt, werde(n) ich/wir eine Unbedenklichkeitsbescheinigung 1 2 der tariflichen Sozialkasse , eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG vorlegen. Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft Ich bin/Wir sind Mitglied der Berufsgenossenschaft. Falls mein/unser Angebot in die engere Wahl kommt, werde(n) ich/wir eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (sofern diese nicht verfügbar ist, eine gleichwertige Bescheinigung des für mich/uns zuständigen Versicherungsträgers) mit Angabe der Lohnsummen vorlegen. Mir/Uns ist bekannt, dass die jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise zu den Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten angemessenen Frist vorgelegt werden müssen und mein/unser Angebot ausgeschlossen wird, wenn die Unterlagen nicht vollständig innerhalb dieser Frist vorgelegt werden. (Ort, Datum und Unterschrift) 3) Bei elektronischer Versendung ohne Unterschrift gültig 1) soweit mein/unser Betrieb beitragspflichtig ist soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt 3) nur erforderlich, wenn diese Eigenerklärung nicht Bestandteil eines unterschriebenen Angebotes ist 2) © VHB Bayern – Stand April 2016 2 von 2 444 (Referenzbescheinigung) Firma (Name und vollständige Anschrift) Referenzbescheinigung Vom Referenznehmer auszufüllen: Referenzgeber: Bauherr/Auftraggeber Name Anschrift Telefonnummer E-Mail-Adresse vertreten durch Name Anschrift Telefonnummer E-Mail-Adresse Bezeichnung des Bauvorhabens Ausgeführte Leistung Einzelleistung 1 Komplettleistung 2 Ort der Ausführung (Ort, Straße) Ausführungszeit (Monat/Jahr) vertraglich gebunden als Art der Baumaßnahme Baubeginn Hauptauftragnehmer Fertigstellung ARGE-Partner Neubau Umbau Nachunternehmer Denkmal Leistungsbereiche entsprechend Anlage 2 der Leitlinie des BMVBS zur Durchführung eines PQ - Verfahrens ( https://www.pq-verein.de/anlage264296binary ), auf die sich die Referenz bezieht Nummer Bezeichnung 1 2 Einzelnes Gewerk/Leistungsbereich Gewerkebündelung, z.B. erweiterter Rohbau oder Generalunternehmer © VHB Bayern – Stand August 2014 1 von 3 444 (Referenzbescheinigung) Bei Einzelleistung: stichwortartige Benennung des im eigenen Betrieb erbrachten maßgeblichen Leistungsumfanges unter Angabe der ausgeführten Mengen Bei Komplettleistung: Kurzbeschreibung der Baumaßnahme Bei Einzelleistung: Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten eigenen Arbeitnehmer: Bei Komplettleistung: Auflistung der mit eigenem Führungspersonal koordinierten Gewerke: Bei Einzelleistung: Stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen Bei Komplettleistung: Eventueller Besonderheiten der Ausführung Bei Einzelleistung: Auftragswert der vorgenannten Leistungen (netto in €) Bei Komplettleistung: Auftragswert der vorgenannten Maßnahme (netto in €) Ich erkläre, dass die vorstehenden Angaben richtig sind. Mir ist bewusst, dass falsche Angaben meine Zuverlässigkeit beeinträchtigen. (Ort, Datum, Stempel, Unterschrift Referenznehmer) © VHB Bayern – Stand August 2014 2 von 3 444 (Referenzbescheinigung) Nur vom Referenzgeber auszufüllen! 3 Die Leistungen sind auftragsgemäß durchgeführt worden im Ergebnis auftragsgemäß durchgeführt worden, folgende Feststellungen wurden während der Abwicklung gemacht: Verstöße gegen Obliegenheiten und Pflichten gemäß § 4 Abs. 2 VOB/B die Einhaltung der Vertragsfristen wurde schriftlich angemahnt wiederholte Aufforderung zur Mängelbeseitigung während der Bauausführung dem Auftragnehmer wurde schriftlich Kündigung angedroht die Abnahme wurde wegen wesentlicher Mängel vorübergehend verweigert wiederholte Aufforderung zur Vervollständigung der Rechnungsunterlagen Die Schlussrechnung musste durch den Auftraggeber erstellt werden. nicht auftragsgemäß ausgeführt worden. wegen Kündigung nicht fertig gestellt worden. Ansprechpartner ist im Tel. Fax E-Mail Einer Veröffentlichung zum Zwecke der Präqualifikation des Unternehmens wird zugestimmt. Die Richtigkeit folgender Angaben − stichwortartige Benennung des im eigenen Betrieb erbrachten maßgeblichen Leistungsumfanges unter Angabe der ausgeführten Mengen − Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten eigenen Arbeitnehmer − Auflistung der mit eigenem Führungspersonal koordinierten Gewerke − Auftragswert der vorgenannten Leistungen (soweit es sich um Nachunternehmerleistungen handelt) liegt in der alleinigen Verantwortung des Unternehmens und wird mit der Unterschrift durch den Referenzgeber ausdrücklich nicht bestätigt. (Ort, Datum, Stempel, Unterschrift) 3 Es sind nur hinreichend belegbare Sachverhalte anzugeben. © VHB Bayern – Stand August 2014 3 von 3 235 (Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen) Bieter Vergabenummer Datum 16E1008 Baumaßnahme TU München Sanierung Uhrenturm Leistung Lüftungstechnische Anlagen Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge / Eignungsleihe) Ergänzung des Angebotsschreibens Verzeichnis über Art und Umfang der Leistungen, für die sich der Bieter der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen wird Zur Ausführung der im Angebot enthaltenen Leistungen benenne(n) ich/wir Art und Umfang der Teilleistungen, für die ich mich/wir uns der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen werde(n). OZ/Leistungsbereich © VHB Bayern - Stand April 2016 Beschreibung der Teilleistungen Namen des Nachunternehmen (einschl. ggf. vorh. PQ-Nummern) (erst nach gesonderter Anforderung der Vergabestelle) 1 von 2 235 (Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen) Eignungsleihe im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Bei der Ausführung des Auftrags beabsichtige(n) ich mich/wir uns im Rahmen der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit der Kapazitäten anderer Unternehmen zu bedienen. Hierzu benenne(n) ich/wir nachfolgend die Namen, den gesetzlichen Vertreter und die Kontaktdaten der hierzu vorgesehenen Unternehmen. Name, gesetzlicher Vertreter, Kontaktdaten des Unternehmens © VHB Bayern - Stand April 2016 Angabe zu der von diesem Unternehmen überlassenen Eignung 2 von 2 236 (Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen) Bewerber/Bieter Vergabenummer Datum 16E1008 Baumaßnahme TU München Sanierung Uhrenturm Leistung Lüftungstechnische Anlagen Name, gesetzlicher Vertreter, Kontaktdaten des sich verpflichtenden Unternehmens Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns gegenüber dem Auftraggeber, im Falle der Auftragsvergabe an den o.g. Bewerber/Bieter diesem mit den erforderlichen Kapazitäten meines/unseres Unternehmens für den/die nachfolgenden Leistungsbereich(e) zur Verfügung zu stehen. OZ/Leistungsbereich Beschreibung der (Teil)Leistungen (Ort, Datum, Unterschrift) Der Bewerber bzw. Bieter nimmt zum Nachweis seiner Eignung die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit meines/unseres Unternehmens in Anspruch. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns gegenüber dem Auftraggeber, im Falle der Auftragsvergabe an den o.g. Bewerber/Bieter mit diesem gemeinsam für die Auftragsausführung zu haften. 1 (Ort, Datum, Unterschrift) Anmerkung: Sofern Verpflichtungserklärungen in Kopie oder als Telefax vorgelegt werden, behält sich die Vergabestelle vor, die Originale zu verlangen. 1 Diese Erklärung muss abgegeben werden, wenn sie in den Teilnahmebedingungen gefordert ist. © VHB Bayern - Stand April 2016 1 von 1 221 (Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation) Bieter Vergabenummer Datum 16E1008 Baumaßnahme TU München Sanierung Uhrenturm Leistung Lüftungstechnische Anlagen Angaben zur Kalkulation mit vorbestimmten Zuschlägen Zuschlag % 1 Angaben über den Verrechnungslohn 1.1 Mittellohn ML einschl. Lohnzulagen u. Lohnerhöhung, wenn keine Lohngleitklausel vereinbart wird 1.2 Lohngebundene Kosten Sozialkosten und Soziallöhne, als Zuschlag auf ML 1.3 Lohnnebenkosten Auslösungen, Fahrgelder, als Zuschlag auf ML 1.4 Kalkulationslohn KL (Summe 1.1 bis 1.3) 1.5 Zuschlag auf Kalkulationslohn (aus Zeile 2.4, Spalte 1) 1.6 Verrechnungslohn VL (Summe 1.4 und 1.5, VL im Formblatt 223 berücksichtigen) 2 Zuschläge auf die Einzelkosten der Teilleistungen = unmittelbare Herstellungskosten €/h Zuschläge in % auf Lohn 2.1 Baustellengemeinkosten 2.2 Allgemeine Geschäftskosten 2.3 Wagnis und Gewinn 2.4 Gesamtzuschläge © VHB Bayern - Stand April 2016 Stoffkosten Gerätekosten Sonstige Kosten Nachunternehmerleistungen 1 von 2 221 (Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation) 3. Ermittlung der Angebotssumme Einzelkosten der Teil- Gesamtleistungen = unmittel- zuschläge bare Herstellungskos- gem. 2.4 ten € % 3.1 Eigene Lohnkosten Verrechnungslohn (1.6) x Angebotssumme € Gesamtstunden x 3.2 Stoffkosten (einschl. Kosten für Hilfsstoffe) 3.3 Gerätekosten (einschließlich Kosten für Energie und Betriebsstoffe) Sonstige Kosten (vom Bieter zu erläutern) 3.4 3.5 Nachunternehmerleistungen 1 Angebotssumme ohne Umsatzsteuer eventuelle Erläuterungen des Bieters: 1 Auf Verlangen sind für diese Leistungen die Angaben zur Kalkulation der(s) Nachunternehmer(s) dem Auftraggeber vorzulegen. © VHB Bayern - Stand April 2016 2 von 2 222 (Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme) Bieter Vergabenummer Datum 16E1008 Baumaßnahme TU München Sanierung Uhrenturm Leistung Lüftungstechnische Anlagen Angaben zur Kalkulation über die Endsumme Lohn €/h 1. Angaben über den Verrechnungslohn 1.1 Mittellohn ML einschl. Lohnzulagen u. Lohnerhöhung, wenn keine Lohngleitklausel vereinbart wird 1.2 Lohngebundene Kosten Sozialkosten und Soziallöhne 1.3 Lohnnebenkosten Auslösungen, Fahrgelder 1.4 Kalkulationslohn KL (Summe 1.1 bis 1.3) Berechnung des Verrechnungslohnes nach Ermittlung der Angebotssumme (vgl. Blatt 2) 1.5 Umlage auf Lohn (Kalkulationslohn x v.H. Umlage aus 2.1) 1.6 Verrechnungslohn VL (Summe 1.4 und 1.5) €/h v.H. eventuelle Erläuterungen des Bieters: © VHB Bayern - Stand April 2016 1 von 2 222 (Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme) Ermittlung der Angebotssumme Betrag € Gesamt € 2 Einzelkosten der Teilleistungen = unmittelbare Herstellungskosten 2.1 Eigene Lohnkosten Kalkulationslohn (1.4) Umlage Summe 3 auf die Einzelkosten für die Ermittlung der EH-Preise % € x Gesamtstunden: x x 2.2 2.3 2.4 2.5 Stoffkosten (einschl. Kosten für Hilfsstoffe) Gerätekosten (einschl. Kosten für Energie und Betriebsstoffe) Sonstige Kosten (Vom Bieter zu erläutern) 1 Nachunternehmerleistungen x x x x Einzelkosten der Teilleistungen (Summe 2) noch zu verteilen Zusammensetzung der Umlagesummen Umlage gesamt (€) Anteil BGK (€) Anteil AGK (€) Anteil W+G (€) 2.1 eigene Lohnkosten 2.2 Stoffkosten 2.3 Gerätekosten 2.4 Sonstige Kosten 2.5 Nachunternehmerleistungen 3 Baustellengemeinkosten, Gewinn 3.1 Baustellengemeinkosten (soweit hierfür keine besonderen Ansätze im Leistungsverzeichnis vorgesehen sind Lohnkosten einschließlich Hilfslöhne 3.1.1 Allgemeine Geschäftskosten, Wagnis und Bei Angebotssummen unter 5 Mio € : Angabe des Betrages Bei Angebotssummen über 5 Mio € : Kalkulationslohn (1.4) x Gesamtstunden: x 3.1.2 Gehaltskosten für Bauleitung, Abrechnung Vermessung usw. 3.1.3 Vorhalten u. Reparatur der Geräte u. Ausrüstungen, Energieverbrauch, Werkzeuge u. Kleingeräte, Materialkosten f. Baustelleneinrichtung An- u. Abtransport der Geräte u. Ausrüstungen, Hilfsstoffe, Pachten usw. 3.1.4 3.1.5 Sonderkosten der Baustelle, wie techn. Ausführungsbearbeitung, objektbezogene Versicherungen usw. Baustellengemeinkosten (Summe 3.1) 3.2 Allgemeine Geschäftskosten (Summe 3.2) 3.3 Wagnis und Gewinn (Summe 3.3) Umlage auf die Einzelkosten (Summe 3) Angebotssumme ohne Umsatzsteuer (Summe 2 und 3) 1 Auf Verlangen sind für diese Leistungen die Angaben zur Kalkulation der(s) Nachunternehmer(s) dem Auftraggeber vorzulegen. © VHB Bayern - Stand April 2016 2 von 2 234 (Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft) Bezeichnung der Bauleistung: Maßnahmennummer Vergabenummer 15005E0303 Baumaßnahme 16E1008 TU München Sanierung Uhrenturm Leistung Lüftungstechnische Anlagen Erklärung der Bieter- /Arbeitsgemeinschaft Wir, die nachstehend aufgeführten Unternehmen einer Bietergemeinschaft, Bevollmächtigter Vertreter Mitglied USt-ID: Weitere Mitglieder Mitglied USt-ID: Mitglied USt-ID: Mitglied USt-ID: beschließen, im Falle der Auftragserteilung eine Arbeitsgemeinschaft zu bilden und erklären 1, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. (Ort) (Datum) (Unterschrift) (Ort) (Datum) (Unterschrift) (Ort) (Datum) (Unterschrift) (Ort) (Datum) (Unterschrift) 1 Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben, Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten oder qualifiziert signierte Erklärung abzugeben. © VHB Bayern - Stand April 2016 1 von 1 223 (Aufgliederung der Einheitspreise) Bieter Vergabenummer Datum 16E1008 02.08.2016 Baumaßnahme : TUM Geb. 0503 Thierschbau Turm Leistung : 16E1008 lueftungstechnische Anlagen Aufgliederung der Einheitspreise OZ des LV 1 Kurzbezeichnung d. Teilleistung 1 1. 1. 1 1. 1. 2 1. 1. 3 2 Zu- u. Abluftgerät 1000 m3/h Außenluftfilter Ausführung mit F9 Filter Spülkammer einschl. Einstellklappe Menge 1 3 MenZeitansatz in genStunden einheit 1 4 1,000 St 1,000 St 1,000 St 1. 1. 4 Außenluftklappe 1,000 St 1. 1. 5 Fortluftklappe 1,000 St 1. 1. 6 Montagesockel 1,000 St 1. 1. 7 Flexible Verbindungen 4,000 St 1. 1. 8 Heißwasser-Nachheizregister 1,000 St 1. 1. 9 Kaltwasserregister 1,000 St 1. 1. 10 Sondersiphon druckseitig 1,000 St 1,000 St 1,000 St 1,000 St 1,000 St 1,000 St 300,000 kg 250,000 kg 10,000 m 10,000 m2 2,000 St 35,000 m2 10,000 m2 35,000 m 12,000 m 12,000 St 8,000 St 1. 1. 11 1. 1. 12 1. 1. 13 1. 1. 14 1. 1. 15 1. 1. 16 1. 1. 17 1. 1. 18 1. 1. 19 1. 2. 1 1. 2. 2 1. 2. 3 1. 2. 4 1. 2. 5 1. 2. 6 1. 2. 7 Teilkosten einschl. Zuschläge in € (ohne Umsatzsteuer) je Mengeneinheit 2 1 Luftkanalrauchmelder 24V AC/DC Konsole für Luftkanalrauchmelder O-KRM Geräteunterlage Schallentkoppelung Einbringung und Aufstellen der Lüftungsgeräteteile Inbetriebnahme eines Zuund Abluftgerätes Form -/Hohlprofilstahlkonstruktion Stahl verz Form -/Hohlprofilstahlkonstruktion Stahl verz Geländer für Wartungsbühne Gitterroste für Wartungsbühne RLT-Anlagen Anschluss an bestehenden Lüftungskanal herstellen Luftltg rechteckig Stahl verz gefalzt Kanten-L bis 500mm Formstück rechteckig Stahl verz gefalzt Kanten-L bis 500mm Wickelfalzrohr Stahl verz DN315 -750-2000Pa Wickelfalzrohr Stahl verz DN150 -750-2000Pa Bogen 90Grad Stahl verz DN315 -750-2000Pa Bogen 90Grad Stahl verz DN150 -750-2000Pa 5 Löhne 6 2,3 Stoffe 7 2 Geräte 8 2,4 Sonstiges 2 9 angebotener Einheitspreis (SP. 6+7+8+9) 10 1. Wird vom Auftraggeber vorgegeben. 2. ist bei allen Teilleistungen anzugeben, unabhängig davon, ob sie der Auftragnehmer oder ein Nachunternehmer erbringen wird. 3. Sofern der zugrunde gelegte Verrechnungslohn nicht mit den Angaben in den Formblättern 221 oder 222 übereinstimmt, hat der Bieter dies offenzulegen. 4. Für Gerätekosten einschl. der Betriebsstoffkosten, soweit diese den Einzelkosten der angegebenen Ordnungszahlen zugerechnet worden sind. © VHB Bayern – Stand August 2012 LV-Key: 184596 Druckdatum: 04.08.2016 Seite: 1 223 (Aufgliederung der Einheitspreise) Bieter Vergabenummer Datum 16E1008 02.08.2016 Baumaßnahme : TUM Geb. 0503 Thierschbau Turm Leistung : 16E1008 lueftungstechnische Anlagen Aufgliederung der Einheitspreise OZ des LV 1 1 1. 2. 8 1. 2. 9 1. 2. 10 1. 2. 11 1. 2. 12 1. 2. 13 1. 2. 14 1. 2. 15 1. 2. 16 1. 2. 17 1. 2. 18 1. 2. 19 1. 2. 20 1. 3. 1 1. 3. 2 1. 3. 3 1. 3. 4 1. 3. 5 1. 3. 6 1. 3. 7 Teilkosten einschl. Zuschläge in € (ohne Umsatzsteuer) je Mengeneinheit 2 Kurzbezeichnung d. Teilleistung 2 Übergangsstück eckig/rund Luftdichtheitsklasse C DIN EN Bundkragen Stahl verz DN150 -750-1000Pa Bundkragen Stahl verz DN180 -750-1000Pa Bundkragen Stahl verz DN315 -750-1000Pa Steckverbinder Stahl verz DN150 -750-2000Pa Steckverbinder Stahl verz DN315 -750-2000Pa Luftltg rund flexibel Alu DN150 Luftltg rund flexibel Alu DN180 Rohrbefestigung für Rundrohr, D=150mm, Mauerwerk/Beton Rohrbefestigung für Rundrohr, D=315mm, Mauerwerk/Beton Rohrbefestigung für Rundrohr, D=315mm, Stahlträger Inspektionsöffnung oval Stahl verz 200/100mm Inspektionsöffnung oval Stahl verz 400/200mm Brandschutzklappe EI 90 Gehäuse Stahl verz DN315 L 500mm Brandschutzklappe EI 90 Gehäuse Stahl verz DN315 L 500mm Brandschutzklappe EI 90 Gehäuse Stahl verz B 200mm H Brandschutzklappe EI 90 Gehäuse Stahl verz B 200mm H Sachverständigenabnahme Rauchmelder Sachverständigenabnahme BSK Inbetriebnahme der Brandschutzklappen und Rauchmelder 1 Menge 1 3 MenZeitansatz in genStunden einheit 1 4 2,000 St 4,000 St 4,000 St 4,000 St 35,000 St 16,000 St 4,000 m 4,000 m 4,000 St 6,000 St 10,000 St 2,000 St 4,000 St 1,000 St 4,000 St 1,000 St 1,000 St 1,000 St 7,000 St 7,000 St 5 Löhne 6 2,3 Stoffe 7 2 Geräte 8 2,4 Sonstiges 2 9 angebotener Einheitspreis (SP. 6+7+8+9) 10 1. Wird vom Auftraggeber vorgegeben. 2. ist bei allen Teilleistungen anzugeben, unabhängig davon, ob sie der Auftragnehmer oder ein Nachunternehmer erbringen wird. 3. Sofern der zugrunde gelegte Verrechnungslohn nicht mit den Angaben in den Formblättern 221 oder 222 übereinstimmt, hat der Bieter dies offenzulegen. 4. Für Gerätekosten einschl. der Betriebsstoffkosten, soweit diese den Einzelkosten der angegebenen Ordnungszahlen zugerechnet worden sind. © VHB Bayern – Stand August 2012 LV-Key: 184596 Druckdatum: 04.08.2016 Seite: 2 223 (Aufgliederung der Einheitspreise) Bieter Vergabenummer Datum 16E1008 02.08.2016 Baumaßnahme : TUM Geb. 0503 Thierschbau Turm Leistung : 16E1008 lueftungstechnische Anlagen Aufgliederung der Einheitspreise OZ des LV 1 1 1. 3. 8 1. 3. 9 1. 3. 10 1. 3. 11 1. 3. 12 1. 4. 1 1. 4. 2 1. 5. 1 1. 5. 2 1. 5. 3 1. 5. 4 1. 5. 5 1. 5. 6 1. 5. 7 1. 5. 8 1. 5. 9 1. 5. 10 1. 5. 11 1. 5. 12 Teilkosten einschl. Zuschläge in € (ohne Umsatzsteuer) je Mengeneinheit 2 Kurzbezeichnung d. Teilleistung 1 Menge 2 Anklemmarbeiten an Brandschutzklappen Anbringen von Potentialausgleich Fugentechnik / Feuerschutzklappenfuge, bis 1000 mm Fugentechnik / Feuerschutzklappenfuge, bis 1500 mm Kulissenschalldämpfer rechteckig Druckdifferenz bis 30Pa Düsenstrahlauslass zum Einbau in Decken, Böden oder Lüftungsgitter, eckig, mit Lochstreifenöffnungen Wärmedämmung Luftltg DN315 Gebäude synthetischer Wärmedämmung Bogen Luftltg DN315 Gebäude synthetischer Kältedämmung Luftltg Kanten -L 1000-1500mm Zentrale synth. Kältedämmung Formstück Luftltg Kanten-L 10001500mm 3 Überlappung an Dämmungen Inspektionsdeckel mit Einbaurahmen am Kanal mit Wärmedämmung Luftltg Kanten-L 1000-1500mm Gebäude Wärmedämmung Formstück Luftltg Kanten-L 10001500mm Ausschnitt in Wärmedämmung aus alu. Mineralwolle herstellen Wärmedämmung Luftltg DN150 Zentrale Mineralwolle Matte D Wärmedämmung Luftltg DN315 Zentrale Mineralwolle Matte D Wärmedämmung Formstück Luftltg DN150 Zentrale 1 MenZeitansatz in genStunden einheit 1 4 7,000 St 14,000 St 1,000 St 2,000 St 2,000 St 4,000 St 4,000 St 35,000 m 12,000 St 5,000 m2 2,000 m2 30,000 m 6,000 St 35,000 m2 10,000 m2 4,000 St 8,000 m 2,000 m 10,000 St 5 Löhne 6 2,3 Stoffe 7 2 Geräte 8 2,4 Sonstiges 2 9 angebotener Einheitspreis (SP. 6+7+8+9) 10 1. Wird vom Auftraggeber vorgegeben. 2. ist bei allen Teilleistungen anzugeben, unabhängig davon, ob sie der Auftragnehmer oder ein Nachunternehmer erbringen wird. 3. Sofern der zugrunde gelegte Verrechnungslohn nicht mit den Angaben in den Formblättern 221 oder 222 übereinstimmt, hat der Bieter dies offenzulegen. 4. Für Gerätekosten einschl. der Betriebsstoffkosten, soweit diese den Einzelkosten der angegebenen Ordnungszahlen zugerechnet worden sind. © VHB Bayern – Stand August 2012 LV-Key: 184596 Druckdatum: 04.08.2016 Seite: 3 223 (Aufgliederung der Einheitspreise) Bieter Vergabenummer Datum 16E1008 02.08.2016 Baumaßnahme : TUM Geb. 0503 Thierschbau Turm Leistung : 16E1008 lueftungstechnische Anlagen Aufgliederung der Einheitspreise OZ des LV 1 1 1. 5. 13 1. 5. 14 Kurzbezeichnung d. Teilleistung 2 Wärmedämmung Formstück Luftltg DN315 Zentrale Brandschutzbekl. L90 Luftltg Kalziumsilikat-Platte Gebäude Menge 1 3 MenZeitansatz in genStunden einheit 1 4 2,000 St 12,000 m2 1. 5. 15 Formstück U bis 1000mm 1,000 m2 1. 5. 16 Durchführung schließen U 1000-2500mm 2,000 m 1. 5. 17 Anschluss U 1000-2500mm 2,000 m 4,000 m 20,000 m2 1,000 St 4,000 St 1. 5. 18 1. 5. 19 1. 5. 20 1. 5. 21 Brandschutzbekleidung für Traversen Brandschutzbekl. L90 Luftltg Kalziumsilikat-Platte Gebäude Formstück Brandschutzbekleidung Doppeltür Durchdringung L/Durchm. über 300 bis 350mm 1. 5. 22 Anschluss U bis 1000mm 4,000 m 1. 5. 23 Brandschutzbekleidung für Traversen L90 10,000 m 1. 6. 1 Erstellen der Stromlaufpläne 1,000 St 1. 6. 2 Anklemmen der bauseits verlegten Kabel 1,000 St 1. 6. 3 Koordination Regelung 1,000 St 1. 6. 4 Bestandsunterlagen 1,000 St 1. 6. 5 Anlagenschema in Folie 1,000 St 1. 6. 6 Luftmengenmessung pro Auslass 8,000 St 1. 6. 7 Einregulierung pro Auslass 8,000 St 1. 6. 8 Schallpegelmessung 1,000 St 150,000 kg 10,000 St 1. 6. 9 1. 6. 10 Teilkosten einschl. Zuschläge in € (ohne Umsatzsteuer) je Mengeneinheit 2 1 Form -/Hohlprofilstahlkonstruktion Stahl verz Bezeichnungsschild mehrschichtig Kunststoff H 52mm B 1. 6. 11 Rohrkennzeichnung 20,000 St 1. 6. 12 Injektionsanker 20,000 St 1. 6. 13 Sichern von Kanalteilstecken 80,000 m2 1. 6. 14 Auf-, Abbau und Vorhaltung von Montagegerüsten, bis 3,5 4,000 Wo 5 Löhne 6 2,3 Stoffe 7 2 Geräte 8 2,4 Sonstiges 2 9 angebotener Einheitspreis (SP. 6+7+8+9) 10 1. Wird vom Auftraggeber vorgegeben. 2. ist bei allen Teilleistungen anzugeben, unabhängig davon, ob sie der Auftragnehmer oder ein Nachunternehmer erbringen wird. 3. Sofern der zugrunde gelegte Verrechnungslohn nicht mit den Angaben in den Formblättern 221 oder 222 übereinstimmt, hat der Bieter dies offenzulegen. 4. Für Gerätekosten einschl. der Betriebsstoffkosten, soweit diese den Einzelkosten der angegebenen Ordnungszahlen zugerechnet worden sind. © VHB Bayern – Stand August 2012 LV-Key: 184596 Druckdatum: 04.08.2016 Seite: 4 223 (Aufgliederung der Einheitspreise) Bieter Vergabenummer Datum 16E1008 02.08.2016 Baumaßnahme : TUM Geb. 0503 Thierschbau Turm Leistung : 16E1008 lueftungstechnische Anlagen Aufgliederung der Einheitspreise OZ des LV 1 1 1. 6. 15 1. 7. 1 1. 7. 2 1. 7. 3 Teilkosten einschl. Zuschläge in € (ohne Umsatzsteuer) je Mengeneinheit 2 Kurzbezeichnung d. Teilleistung 2 Anzeichnen von Kernbohrungen und Durchbrüchen Obermonteur/-in Stundenlohnarbeiten sämtliche Kosten/Zuschläge Monteur/-in Stundenlohnarbeiten sämtliche Kosten/Zuschläge Helfer/-in Stundenlohnarbeiten sämtliche Kosten/Zuschläge 1 Menge 1 MenZeitansatz in genStunden einheit 1 3 4 10,000 St 10,000 h 10,000 h 10,000 h 5 Löhne 6 2,3 Stoffe 7 2 Geräte 8 2,4 Sonstiges 2 9 angebotener Einheitspreis (SP. 6+7+8+9) 10 1. Wird vom Auftraggeber vorgegeben. 2. ist bei allen Teilleistungen anzugeben, unabhängig davon, ob sie der Auftragnehmer oder ein Nachunternehmer erbringen wird. 3. Sofern der zugrunde gelegte Verrechnungslohn nicht mit den Angaben in den Formblättern 221 oder 222 übereinstimmt, hat der Bieter dies offenzulegen. 4. Für Gerätekosten einschl. der Betriebsstoffkosten, soweit diese den Einzelkosten der angegebenen Ordnungszahlen zugerechnet worden sind. © VHB Bayern – Stand August 2012 LV-Key: 184596 Druckdatum: 04.08.2016 Seite: 5 LV: Lueftungstechnische Anlagen Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EURO 1 23.08.2016 02.08.2016 Gesamtbetrag in EURO Baubeschreibung Baubeschreibung Bauvorhaben: Technische Universität München, Stammgelände Gebäude 0503 - Thierschbau 2.BA, 1. Teilbaumaßnahme, Sanierung der Innenräume (Sanierungs-, Anpassungs-, Brandschutzund Energiesparmaßnahmen Umbau eines Gebäudes auf dem Stammgelände der Technischen Universität München, Arcisstraße 21, 80333 München Gebäude 0503 - Thierschbau 2. BA, 1. Teilbaumaßnahme Hier: 1. Nachtrag zur HU-Bau zur Sanierung und Umbau des Uhrenturmes und des Treppenhauses T3 Die Baumaßnahme ist Teil des Gesamtvorhabens: Bauherr: Staatliches Bauamt München 2, Bauaufgabe: Sanierung der Innenräume (Sanierungs-, Anpassungs-, Brandschutz- undEnergiesparmaßnahmen) und raumbildende Ausbauten.Das Staatliche Bauamt München 2 beabsichtigt, die Innenräume des Gebäudes der Technischen Universität München, " Thierschbau", Ecke Gabelsbergerstraße / Luisenstraße in München zu sanieren. Das Gebäude an der Gabelsbergerstraße / Ecke Luisenstraße wurde im Jahr 1912 unter der architektonischen Leitung von Friedrich von Thiersch errichtet und ist als Einzeldenkmal in der Denkmalliste eingetragen. Es besteht aus dem Untergeschoss, dem Erdgeschoß 2 Obergeschossen dem Dachgeschoss und umfasst rund 8 800 qm Hauptnutzfläche. Charakteristisch für den gesamten Gebäudekomplex und ein Wahrzeichen der Technischen Universität ist dabei der Uhrenturm des Thierschbaus um dessen Sanierung und Umnutzung es in diesem Zusammenhang geht. Neben den vom 4. bis zum 7.OG angeordneten Turmräumen ist auch das unter dem Turm befindliche Treppenhauses T3, welches als notwendiges Treppenhaus für die Turmnutzung dient, in die Sanierungsmaßnahmen einbezogen. Das gesamte Gebäude gilt nach heutigem Baurecht als Versammlungsstätte.Im Zuge verschiedener Umnutzungen hat der Bau im Inneren mehrfache Veränderungen erfahren. Aktuell wurden in einem ersten Bauabschnitt neben der Fassadensanierung und Restaurierung der Fenster die Sanierung der Sanitäranlagen und die im Rahmen eines Brandschutzkonzeptes definierten Brandschutzsofortmaßnahmen durchgeführt. Gegenstand der jetzt anstehenden Sanierung der Innenräume sind insbesondere umfassende Baumaßnahmen zur Umsetzung des Brandschutzkonzeptes sowie die Erneuerung der völlig veralteten Technischen Gebäudeausrüstung. Der Bauauftrag wird in drei Bauabschnitten ausgeführt . Parallel zu den Arbeiten im 3. Bauabschnitt sind Arbeiten in einem zukünftigen 4.Bauabschnitt auszuführen, die der Umsetzung vorgezogener Heizungsinstallationen dienen. Es handelt sich bei den Hochbaugewerken in diesem Bereich in erster Linie um das Schließen von Wand- und Deckendurchbrüchen und damit verbundenen weiteren LV: Lueftungstechnische Anlagen Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EURO 2 23.08.2016 02.08.2016 Gesamtbetrag in EURO Arbeiten. Die hier gegenständlichen Arbeiten finden im Bereich des Uhrenturms und des Treppenhauses T3 statt und bilden einen weiteren eigenständigen Bauabschnitt. Die Arbeiten im Bauabschnitt Uhrenturms /Treppenhauses T3 finden parallel zu Arbeiten im 2. uUnd im 3.Bauabschnitt statt. Die Aktivitäten in den Bauabschnitten erfolgen in Abhängigkeit von den Studiensemestern und den Semesterferien nach festgelegtem Zeitplan. Bauaufgabe im Bereich des Bauabschnitts Uhrenturms und des Treppenhauses T3: Uhrenturm: Im Uhrenturm wird die Ebene 4 zu einem repräsentativen lichten Empfangsbzw. Seminarraum umgestaltet, wofür der darüber aufsteigende Turm in den Ebenen 5, 6 und 7 komplett entkernt werden soll. Anstelle der Stahlbetondecken wird ersatzweise eine an den Außenwänden umlaufende stählerne Stegkonstruktion in den Ebenen 5, 6 und 7 auf Höhe der ehemaligen Decken eingebaut, so dass von der untersten Ebene 4 aus nach oben hin zum Dach ein hoher, lichter Innenraum entsteht. Die Ebene 4 und die stählerne Galerieebene 5 werden für Veranstaltungszwecke genutzt. Aus Brandschutzgründen ist jedoch die Personenzahl auf 30 Personen begrenzt. Die Stege in den Ebenen 6 und 7 dienen nur Wartungszwecken. Ein dauerhafter Personenaufenthalt ist dort aus Brandschutzgründen untersagt. Die neue Stahlkonstruktion muss aus nicht brennbaren Baustoffen erstellt werden, es besteht aber keine Anforderung an die Feuerwiderstandsdauer der Konstruktion. Die neue Stahlkonstruktion wird daher in die Feuerwiderstandsklasse R-0 eingeordnet. Voraussetzung dieses Umbaus ist der Erhalt der räumlichen Steifigkeit des Turmes im Bau- und Endzustand. Die resultierende Vertikalbelastung nimmt durch den Umbau ab. Die umlaufenden Stege haben demnach aussteifende Wirkung. In die Konstruktion ist die an den Außenwänden umlaufende Beheizung ebenso integriert wie Beleuchtungselemente. Dieser Umstand und der repräsentative Charakter haben Einfluss auf Bauteildimensionen und die Ausbildung von Verbindungsmitteln. Die in der Ausführungsplanung vorgegebenen Schraubenarten sind streng zu beachten. Alle Schweißverbinungen, auch die auf der Baustelle zahlreich zu erstellenden Schweißverbindungen als Baustellenschweißungen , sind sauber nachzubehandeln und flächenbündig zu verschleifen. Die Schweißnähte sind stets über die gesamte Bauteillänge durchzuführen, wo erforderlich sind Bauteile vorzuwärmen und einzuspannen, da ein Verziehen und Wellen der Bauteile nicht akzeptiert wird. Das Schweißen von Raupen und Punkten ist nicht zulässig. Die Schweißnähte sind so zu dimensionieren, dass sie auch nach dem flächenbündigen Schleifen noch die statisch erforderliche Tragfähigkeit aufweisen. Im Vorfeld wird durch den Auftragnehmer der Rohbauarbeiten wegen der mit der Nutzungsänderung auftretenden höheren Verkehrsbelastung die Stahlbetondecke über dem Treppenhaus T3 (Fußboden Ebene 4) durch Stahlträger verstärkt und der Innenputz und die Altinstallationen in allen Turmräumlichkeiten LV: Lueftungstechnische Anlagen Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EURO 3 23.08.2016 02.08.2016 Gesamtbetrag in EURO entfernt. Danach werden von oben nach unten sukzessive die bestehenden Holztreppen einschließlich Treppenraumwände und die Stahlbetondecken in den Randbereichen abgebrochen. Der Rückbau der Stahlbetondecken erfolgt ebenenweise in Einzelschritten. Durch den temporären Einbau von Abstützungselementen bleibt die räumliche Stabilität des Uhrenturmes erhalten. Die verbleibenden Restbereiche der Stahlbetondecken dienen zwischenzeitlich als Arbeitsebene und Teilaussteifung und werden erst mit und nach Einbau der aussteifenden Stege endgültig entfernt. Dadurch ergeben sich immer wieder Unterbrechungen bei der Montage der Stahl- und Metallbauarbeiten. Die Gitterroste der Stege geben ihre Lasten auf parallel zu den Außenwänden verlaufende Träger ab. Es entsteht so in jeder Ebene ein quadratischer Innenkranz, der in den Symmetrieachsen an 4 Stellen an die verstärkte Dachkonstruktion hochgehängt wird. Zusammen mit den Aussteifungsverbänden und den von den Außenwänden zum Innenkranz hin verlaufenden Schwertern entstehen horizontale Fachwerke, die dem Turm die räumliche Stabilität verleihen. Die vertikalen Verformungen am Innenkranz werden durch die gelenkige Konsolauflagerung der Fachwerk-Schwerter an der Außenwand schadlos aufgenommen. Temperaturbedingte Verformungen müssen an geeigneten Stellen in den Verbindungen durch Langlöcher aufgenommen werden, wobei die aussteifende Wirkung in der Gesamtheit erhalten bleiben muss. Treppenhaus T3: Als zwingende Voraussetzung für die Turmnutzung muss der erste Rettungsweg aus dem Turm, das Treppenhaus 3, brandschutzertüchtigt werden (Austausch von Türen, Einbau einer flächendeckenden Brandmeldeanlage mit Sprachalarmierung, Sicherheitsbeleuchtungsanlage und Einbau eines Rauchabzugs). Des Weiteren wird für die barrierefreie Erschließung des Turms die bestehende Aufzugsanlage erneuert und der Aufzugsschacht um ein Geschoss bis zum 4.OG erhöht, sowie ein neuer Aufzugsmaschinenraum im 1.Untergeschoss geschaffen. Bauart der Bestandsgebäude: Das denkmalgeschützte Gebäude wurde in verschiedenen Bauarten erstellt. Teilbereiche wurden im 2.Weltkrieg zerstört und in den 1950ìger-Jahren wieder aufgebaut. Der im Grundriss quadratische Uhrenturm mit ca. 8m Außenkante besteht hauptsächlich aus Mauerwerkswänden und Stahlbetondecken mit Unterzügen. Er umfasst 3 Geschosse, die Ebenen 5 bis 7, sitzt auf dem Dachgeschoß (Ebene 4) des Universitätsgebäudes auf und reicht mit der Oberkante der Dachebene bis ca. +36m über das Straßenniveau. Die Außen- und Innenwände des Treppenhauses T3 sind ebenfalls in Ziegelmauerwerk erstellt worden, die Treppenläufe und podeste in Stahlbeton. Die Dachdeckung der den Turm umgebenden Dächer erfolgte in Biberschwanzdeckung und als Kupfer-Stehfalz-Blecheindeckung. Die Turmfassade und das schwach geneigte Dach des Turms wurden ebenfalls mit einer Kupfer-Stehfalz-Blechverkleidung versehen. LV: Lueftungstechnische Anlagen Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EURO 4 23.08.2016 02.08.2016 Gesamtbetrag in EURO Beschreibung der Baumaßnahme Beschreibung der Baumaßnahme 1. Gewerke: Die vorliegende Leistungsausschreibung umfasst folgende Gewerke: Lüftungstechnische Anlagen einschl. Dämmung 2. Ausführungstermine Die Fertigstellungstermine sind zwingend einzuhalten, da die umzubauende Anlagen für den Unterrichtsbetrieb unabkömmlich ist. 3. Ausführungsunterlagen: Es werden folgende Unterlagen zur Verfügung gestellt: * Ausführungspläne * Anlagenschema Die Pläne werden entweder als Datei über E-mail oder CD-ROM zugeschickt, oder, falls der AN diese Dateiformate nicht nutzen kann, als Ausdruck übergeben. (Die Pläne in Dateiform können nicht von allen handelsüblichen Zeichenprogrammen in vollem Umfang verarbeitet werden.) 4. Beschreibung der Maßnahme: Lüftungstechnische Anlagen: Die neue Lüftungsanlage mit einer Luftleistung von 1.000 cbm/h dient der Belüftung des 4.OG im Turm. Das neue Lüftungsgerät wird als Standgerät mit Wärmerückgewinnung und Kühlregister ausgeführt. Die Aufstellung erfolgt im Dachgeschoss des Gebäudes. Hier muss eine Unterkonstruktion aus Stahlprofilen für die Gerätemontage eingebaut werden. Zusätzlich muss vor dem Lüftungsgerät eine Wartungsbühne aus verz. Stahlprofilen mit eingelegten Gitterrosten eingebaut werden. Der Aufstellort des Lüftungsgerätes liegt direkt neben dem mit Luft zu versorgenden Raum im 4.OG des Turms. Die Anlage wird mit variablem Volumenstrom betrieben. Die Anlage wird über die Gebäudeautomation geregelt. Zu- und Abluftkanäle kommen als Blechkanäle in verzinkter Ausführung, rechteckig, mit Flanschabdichtung zur Ausführung. Die Zuluft wird über Düsenauslässe in den Raum eingeblasen. Die Abluft wird über Lüftungsgitter abgesaugt. Sämtliche Luftleitungen erhalten eine körperschallfreie Aufhängung. Die Einbringung des neuen Gerätes in das 4.OG des Gebäudes kann über den vorhandenen aussenliegenden Materialaufzug erfolgen. Das Gerät wird mit dem Lastenaufzug vom EG in das 3.OG transportiert. Von der Einbringöffnung muss das Gerät über den Flur im 3.OG zur Treppe in das 4.OG transportiert werden. Dann muss das neue Lüftungsgerät über die Treppe vom 3.OG zum Aufstellort in das 4.OG transportiert werden. LV: Lueftungstechnische Anlagen Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EURO 5 23.08.2016 02.08.2016 Gesamtbetrag in EURO Weitere Besondere Vertragsbedingungen Weitere Besondere Vertragsbedingungen 10.1 Bestandsaufmaß Es handelt sich um ein historisches Gebäude. Die nach den heutigen Normen geltenden Rohbau- und Ausbautoleranzen werden zum Teil überschritten. Generell sind alle Maße am Bau zu überprüfen. Generell als Nebenleistung sind alle zur Erbringung der geschuldeten Leistung erforderlichen Aufmaße in verformungsgetreuer und digitaler Form in die Einheitspreise einzukalkulieren. 10.2 Übergabe von Ausführungszeichnungen Die Ausführungszeichnungen werden dem AN kostenfrei einmal als Lichtpause/Kopie und einmal auf elektronischem Datenträger (pdf- bzw. dxf-Format) übergeben. 10.3 Herstellen von Zeichnungen und Unterlagen Leistungen des Auftragnehmers: Der Auftragnehmer hat folgende Unterlagen als Nebenleistung zu erstellen und zur Genehmigung vorzulegen: 2x als Lichtpause/Kopie, 1x auf elektronischem Datenträger in übernahmefähiger Form: - Baustelleneinrichtungsplan M 1 : 200 : 14 Werktage nach Zuschlag - Prüffähige Werkpläne, Werkstatt- und Montagezeichnungen u.a.: 14 Werktage nach Zuschlag, Erst nach der Freigabe durch den Auftraggeber darf mit der Produktion begonnen werden. - Abrechnungspläne: 2x Lichtpause/Kopie, 1x elektronischer Datenträger in geprüfter Form - Bestands- bzw. Revisionspläne: 2x Lichtpause/Kopie, 1x elektronischer Datenträger 10.4 Baufristenplan Der Auftragnehmer hat einen Baufristenplan über seine vertraglichen Leistungen zu erstellen, anhand dessen die Einhaltung der Vertragsfristen nachgewiesen und überwacht werden kann. Die Festlegungen des Auftraggebers, z.B. zur baufachlichen oder terminlichen Koordinierung mit den übrigen Leistungsbereichen, sind zu berücksichtigen. Bei Änderungen der Vertragsfristen oder bei erheblichen Abweichungen von sonstigen Festlegungen ist der Plan unverzüglich zu überarbeiten. Der Plan ist der örtlichen Objektüberwachung 14 Tage nach Auftragserteilung, bei Überarbeitung unverzüglich jeweils in 2 Fertigungen zur Prüfung und Genehmigung zu übergeben. 10.5 Baustellenzufahrt und Baustelleneinrichtungsflächen Vor Angebotsabgabe kann sich der Bieter vor Ort über die Lage des Baufeldes, Zu- und Abfahrtswege, Lagerplätze und sonstige Randbedingungen informieren. Sondernutzungen öffentlicher Straßen sind durch den Auftragnehmer zu erwirken, die dafür entstehenden Kosten hat der Bieter einzukalkulieren. Straßen, Wege und Lagerflächen innerhalb des LV: Lueftungstechnische Anlagen Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EURO 6 23.08.2016 02.08.2016 Gesamtbetrag in EURO Baugeländes (Grundstückgrenzen) werden in bestehendem Umfang zur Verfügung gestellt, sie werden vom Auftragnehmer auf eigene Gefahr benutzt. Für Schäden, die der Auftragnehmer an vorhandenen Anlagen verursacht, ist er schadensersatzpflichtig. Auf dem Gelände der technischen Universität gilt grundsätzlich die Straßenverkehrsordnung. Die Höchstgeschwindigkeit auf dem Gelände der technischen Universität ist auf Schrittgeschwindigkeit festgelegt. Rückwärtsfahren ist nur in Ausnahmefällen erlaubt, es besteht Einweisungspflicht. Zufahrtswege für Feuerwehr-, Rettungs-, Polizei- und sonstige Hilfsfahrzeuge sind freizuhalten. Die Baustellenzufahrt für den Hofbereich ist über die Feuerwehrzufahrten in der Gabelsberger Straße und in der Theresienstraße möglich. Die lichten Abmessungen der Feuerwehrzufahrten betragen in der Breite 3.00m und in der Höhe 3.50m. Die Hoffläche kann mit Schwerlastwagen der Klasse SLW 30 befahren werden. Die Baustelleneinrichtungsflächen sind dem Lageplan mit Baustelleneinrichtung zu entnehmen. Je Bauabschnitt stellt der AG eine Hebeplattform mit einer Tragfähigkeit von 1.200 kg zur Verfügung. Zufahrtsberechtigungen Die TU München gibt Karten als Zufahrtsberechtigung auf das Stammgelände aus. Ohne diese Zufahrtsberechtigung dürfen die internen Straßen auf dem Stammgelände nicht befahren werden. Der AN ist verpflichtet die erforderlichen Zufahrtsberechtigungen mit genügendem zeitlichen Vorlauf bei der Bauleitung zu beantragen. 10.6 Baustrom und Bauwasser Dem AN wird der Baustrom und Bauwasser zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistung vom AG kostenlos zur Verfügung gestellt. Baustromverteiler befinden sich in jedem Bauabschnitt auf jeder Geschoßebene. Bauwasser wird an einer Zapfstelle im Hofbereich zu Verfügung gestellt. 10.7 Baubesprechungen Der AN hat zu den Baubesprechungen, die der AG regelmäßig durchführt, einen geeigneten bevollmächtigten Vertreter zu entsenden. Die Besprechungen finden wöchentlich in den Räumen der Bauüberwachung statt. 10.8 Firmenwerbungen Auf der Baustelle ist keine Firmenwerbung zugelassen. 10.9 Umweltschutz Zu den vertraglichen Leistungen gehören Maßnahmen des Umweltschutzes: - Erhalt von Bäumen, Sträuchern und Pflanzenbeständen in den nicht unmittelbar vom Baugeschehen in Anspruch genommenen Flächen bzw. gemäß den gesetzlichen Vorschriften - Schutz des Grundwassers Evtl. notwendige Öl- und Treibstofflager sind nach gültigen Vorschriften herzurichten und der örtlichen Aufsichtsbehörde anzuzeigen und von ihr genehmigen zu lassen. Betankung von Baumaschinen und deren LV: Lueftungstechnische Anlagen Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EURO 7 23.08.2016 02.08.2016 Gesamtbetrag in EURO Wartung hat so zu erfolgen, dass Grundwasserverunreinigungen zuverlässig vermieden werden. Das Auslaufen Wasser schädigender Flüssigkeiten (auch in geringen Mengen) ist der o.g. Behörde unverzüglich zu melden. - Vermeidung von Lärm, Staub und Geruchsbelästigung sowie Erschütterungen für angrenzende Universitätsund Wohngebäude. - Zum Schutz gegen Baulärm gelten außer den Anforderungen des BIMSCHG, der allgemeinen Verwaltungsvorschriften gegen Baulärm- und Geräuschimmission und den zusätzlichen landesrechtlichen Vorschriften folgende Festlegungen: Im Einwirkungsbereich der Baustelle befinden sich Nutzungsgebiete mit einem hohen Anteil von Wohnungen, so dass folgende Immissionsrichtwerte gelten: - von 7 bis 20 Uhr: 55 dB(A) - von 20 bis 7 Uhr: 40 dB(A) Unvermeidbare Belästigungen nachbarlicher Einrichtungen durch Lärm, Staub und Erschütterungen sind der Objektüberwachung eine Woche vor Eintritt schriftlich anzuzeigen. Bevor Gefahrstoffe eingesetzt werden, ist zu prüfen ob entsprechende Ersatzstoffe bei gleicher Qualitätsanforderung zum Einsatz kommen können. Diese Prüfungen sind der Bauleitung vorzulegen. Beim Umgang mit Gefahrstoffen sind die Betriebsanweisungen auf der Baustelle vorzuhalten. Der Umgang und die Lagerung von Gefahrstoffen ist gemäß der Angaben aus den Sicherheitsdatenblättern vorzunehmen. Beim Umfüllen von Originalgebinden in andere Behälter müssen diese wie die Originalgebinde gekennzeichnet sein. Für die auf der Baustelle eingesetzten Gefahrstoffe (im Hinblick auf gefährliche Eigenschaften u. Menge) hat der Unternehmer ein Gefahrstoffverzeichnis gem. § 16 (3a) Gefahrstoffverordnung zu erstellen, dass er bei der Bauleitung hinterlegt. Des Weiteren sind die Sicherheitsdatenblätter gem. § 16 (1) Gefahrstoffverordnung als Kopie dem Gefahrstoffverzeichnis zuzufügen. Beim Umgang mit Gefahrstoffen hat der Unternehmer gem. § 20 (1) Gefahrstoffverordnung arbeitsbereichs- und stoffbezogene Betriebsanweisungen in verständlicher Form und Sprache für seine Mitarbeiter zu erstellen und bekannt zu geben. Diese Betriebsanweisungen sind beim Sicherheitskoordinator zu hinterlegen. 10.10 Winterbau / Witterungsgrenzwerte Entfällt Die Bauarbeiten, die ggf. im Außenluftkontakt stattfinden müssen, können in der warmen Jahreszeit erfolgen. 10.11 Einrichtung von Unterkünften Unterkünfte, wie Schlafräume und Aufenthaltsräume für die Freizeit dürfen in der Liegenschaft, in der sich die Baustelle befindet, nicht eingerichtet werden. Baubüros, Lager- und Werkstatteinrichtungen sind nur auf den von der örtlichen Objektüberwachung vorgegebenen Flächen zugelassen. LV: Lueftungstechnische Anlagen Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EURO 8 23.08.2016 02.08.2016 Gesamtbetrag in EURO Alle Aufenthaltsräume müssen den Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung entsprechen. Aufenthaltsräume sind mit der erforderlichen Anzahl Feuerlöscher gemäß Betriebssicherheitsverordnung und BGR 133 - Ausrüstung von Arbeitsstätten mit Feuerlöschern sowie mit Verbandskästen gemäß Arbeitsstättenverordnung und BGI 509 auszurüsten. 10.12 Sanitäre Einrichtungen der Baustelle Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer eine gemeinsame Sanitäreinrichtung mit WC- und Wascheinrichtung zur Nutzung durch alle Bauarbeiter kostenlos zur Verfügung. Das Einrichten, Vorhalten und Abbau dieser Einrichtungen ist Bestandteil des Leistungsverzeichnisses der Rohbaufirma. Die sanitären Einrichtungen der Baustelle müssen den Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung und der Arbeitsstätten-Richtlinie entsprechen. 10.13 Anfuhr von Stoffen und Bauteilen Für die Anfuhr von Stoffen und Bauteilen zur Baustelle sind folgende Beschränkungen zu beachten: Die beengten Platzverhältnisse erfordern es, dass Materialanlieferungen unverzüglich auf die von der örtlichen Objektüberwachung vorgegebenen Zwischenlager entladen werden. Lieferfahrzeuge haben die Baustelle unverzüglich zu verlassen. Die örtliche Objektüberwachung nimmt stellvertretend für den Auftragnehmer keine Lieferung in Empfang. 10.14 Arbeiten an vorhandenen Bauteilen Abbrucharbeiten dürfen nur durch lärm- und erschütterungsarme Abbruchmethoden wie Schneiden, Sägen und Bohren durchgeführt werden. Alle am Bau eingesetzten Geräte und Werkzeuge müssen mit entsprechenden Schalldämmvorrichtungen ausgestattet sein, so dass sie den Anforderungen nach RAL-ZU53, Ausgabe 02.2005 entsprechen. Weiterhin müssen alle eingesetzten Geräte mit Staubabsauganlagen entsprechend dem Stand der Technik ausgestattet sein. Bei Montageund Demontagearbeiten ist eine Montage- bzw. Demontageanweisung, in der die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen sowie die zum Einsatz kommenden Maschinen, Geräte und Werkzeuge erkennbar sind, dem Koordinator spätestens 14 Tage vor Aufnahme vorzulegen. Bei der Durchführung von Abbrucharbeiten ist eine Abbruchanweisung, in der die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen und die zum Einsatz kommenden Maschinen, Geräte und Werkzeuge erkennbar sind, dem Koordinator spätestens 14 Tage vor Aufnahme der Arbeiten vorzulegen. 10.15 Baustelleneinrichtung Vor Beginn der Baustelleneinrichtung hat der Auftragnehmer einen Baustelleneinrichtungsplan in Anlehnung an den beiliegenden Baustellenplan einzureichen. Erst nach Genehmigung dieses Baustelleneinrichtungsplanes durch die örtliche Objektüberwachung darf mit den Arbeiten begonnen werden. 10.16 Bautageberichte Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Bautageberichte zu führen und der örtlichen Objektüberwachung täglich zur LV: Lueftungstechnische Anlagen Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EURO 9 23.08.2016 02.08.2016 Gesamtbetrag in EURO Bestätigung vorzulegen. Der örtlichen Objektüberwachung ist wöchentlich eine Kopie zu übergeben. 10.17 Vermessung Dem Auftragnehmer wird 1 Höhenfestpunkt (Meterriß) je Geschoß und je Bauabschnitt zur Verfügung gestellt. 10.18 Vertreter des Auftragnehmers auf der Baustelle Für die Leistung aller Aufgaben ist der Auftragnehmer verpflichtet, auf der Baustelle einen bevollmächtigten Vertreter zu haben und zur Verfügung des Auftraggebers bzw. seiner Vertreter (örtliche Objektüberwachung, SiGeKo) zu halten. Die Benennung des Fachbauleiters/Verantwortlichen Bauleiters hat eine Woche nach Auftragserteilung zu erfolgen. Fachbauleiter/ verantwortliche Bauleiter dürfen nur aus wichtigem Grund in Absprache mit der örtlichen Objektüberwachung ausgetauscht werden. Aus triftigen Gründen kann der Auftraggeber jedoch die sofortige Ablösung verlangen. Der Wechsel des Fachbauleiters/ verantwortlichen Bauleiters ist rechtzeitig vorher mit Begründung anzukündigen. Der Fachbauleiter/ verantwortlicher Bauleiter, bzw. sein Vertreter müssen der deutschen Sprache kundig sein. 10.19 Bauablauf Die Baustelle wird im laufenden Betrieb der Hochschulinstitute durchgeführt. Der Terminablauf richtet sich nach dem Rahmenterminplan. 10.20 Einschränkungen während der Prüfungszeiten: Die Prüfungszeiten sind bei der Bauausführung zu berücksichtigen. Der gesamte Februar eines jeden Jahres und der Zeitraum von Mitte Juli bis einschließlich der ersten Augustwoche eines jeden Jahres werden als Prüfungszeit angegeben. In diesen Zeiträumen dürfen von 8:00 bis 20 Uhr keine lärmintensiven Arbeiten ausgeführt werden. Es ist möglich, dass sich der Prüfungszeitraum um eine Woche vor- oder zurückverschiebt. Prüfungszeiten: (Abweichungen von plus/minus einer Woche sind möglich) Prüfungszeiten WS 2017 4,00 Wochen Mo 06.02.2017 - Sa 04.03.2017 Prüfungszeiten SS 2017 4,00 Wochen Mo 24.07.2017 - Sa 19.08.2017 Prüfungszeiten WS 2018 4,00 Wochen Mo 05.02.2018 - Sa 03.03.2018 (Prüfungszeiten SS 2018 4,00 Wochen Mo 09.07.2018 Sa 04.08.2018) 10.21 Fluchtwege während der Bauphasen: Bei der Rettungswegführung während der Bauphase ist die Beachtung nachfolgender Anmerkungen erforderlich: Die Fluchtwegebeschilderung erfolgt durch den Auftraggeber (AG). Treppenräume und Flure , die im Bereich der Baumaßnahmen liegen und während der Baumaßnahmen als Flucht- und Rettungsweg vorgesehen sind, sind vom AN LV: Lueftungstechnische Anlagen Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EURO 10 23.08.2016 02.08.2016 Gesamtbetrag in EURO brandlast- und hindernisfrei zu halten. Im Falle von Baumaßnahmen innerhalb der Treppenräume, sind vorab Ersatzmaßnahmen festzulegen und abzustimmen. In Bereichen, in denen während der Baumaßnahmen die Nutzung untersagt ist, sind vom AN die Rettungswege freizuhalten. Die Rettungswege der jeweils nicht betroffenen Bauabschnitte müssen vom AN brandlast- und hindernisfrei, sowie jederzeit zugänglich gehalten werden. Im Folgenden sind weiterführende Anforderungen an die einzelnen Bauabschnitte aufgelistet. Bauabschnitt Turm: Die Treppe TR 21 ist für die Rettungswege aus dem ZG notwendig, und daher hindernisfrei, sowie jederzeit zugänglich zu halten. 10.22 Aufteilung LV, Abrechnung und Abnahmen nach Bauabschnitten Die Leistungsbeschreibung ist in Abschnitte gemäß den Bauabschnitten aufgeteilt. Verschiebungen von Leistungen einzelner Positionen von einem Bauabschnitt zu einem anderen erfolgen kostenneutral. Die Abrechnung muss ebenfalls entsprechend den Bauabschnitten erfolgen (AR und SR). Die VOB-Abnahme der geschuldeten Leistung des AN erfolgt entsprechend den 3 (4) Bauabschnitten in Teilleistungsabnahmen mit Bezug auf VOB /B §12, Nr. 2. Die Gewährleistungsfrist für die einzelnen Bauabschnitte beginnt mit dem Tag der VOB Abnahme dieses Abschnittes (bzw. nach Beseitigung und Abnahme der in der Abnahmeniederschrift aufgeführten Mängel). Für Mehr- bzw. Minderkosten bezüglich Massenmehrungen und -minderungen sind die Gesamtmengen aller Bauabschnitte als Summe zu betrachten. 10.23 Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator Der AG bestellt einen Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinator. Den Maßgaben des SiGe-Plans und der Baustellenverordnung sind unbedingt Folge zu leisten. Der Auftragnehmer hat in geeigneter Form den Personaleinsatz, den Geräteeinsatz, die Materiallieferungen, die Arbeitsleistungen und den Arbeitsfortschritt dem SiGeKo bzw. der örtlichen Bauüberwachung zu dokumentieren (Selbstauskunft). Dem Koordinator sind alle Arbeitsunfälle und Schadensfälle unverzüglich mitzuteilen. Die gesetzlich vorgeschriebene Meldepflicht an Behörden und Berufsgenossenschaften bleibt davon unberührt. 10.24 Brand- und Explosionsschutz Arbeiten, bei denen Brandgefahr zu befürchten ist, z.B. Schweiß- und Lötarbeiten, dürfen nur unter Aufsicht eines Sachkundigen ausgeführt werden, der mit den örtlichen Verhältnissen vertraut ist. Vor Durchführung dieser Arbeiten ist eine Brandlastermittlung durchzuführen (z.B. vorhandene Fugen und abgehängte Decken mit brennbaren Isoliermaterialien, brennbares Lagergut, Einrichtungsgegenstände etc.). Ein Feuerlöscher ist griffbereit vorzuhalten. Besteht LV: Lueftungstechnische Anlagen Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EURO 11 23.08.2016 02.08.2016 Gesamtbetrag in EURO die Gefahr, dass durch die Arbeiten mit Feuer- und Hitzeeinwirkungen die Umgebung beeinträchtigt wird, sind Schweißdecken auszulegen. Für derartige Arbeiten ist die Genehmigung der Bauleitung in Abstimmung mit der Hausverwaltung einzuholen. Nach Abschluss der Arbeiten ist gründlich zu prüfen, ob im Gefahrenbereich liegende Gebäudeteile oder sonstige Gegenstände brennen, schwelen oder übermäßig erwärmt sind. Auf Fugen, Schächte und Risse ist besonders zu achten. Diese Prüfung muss anschließend noch mindestens 2 Stunden lang in kurzen Abständen nach Beendigung der Arbeiten wiederholt werden. Desweiteren sind u.U. einzelne Bereiche im Gebäude mit automatischen Feuermeldern ausgestattet. Jede Tätigkeit in diesen Gängen und Räumen, die ein Auslösen durch Rauch, Staub, Temperatur oder Wasser bewerkstelligen könnte, ist rechtzeitig vorher bei der Betriebstechnik und der Bauleitung zu melden (Name, Firma, Art der Tätigkeit, Beginn und Ende der Arbeiten). 10.25 Gerüste Der Auftragnehmer hat die einsatzbezogene Tauglichkeit der von ihm eingesetzten Arbeits-, Schutz- und Traggerüste nachzuweisen und die Betriebssicherheit zu überwachen. Zulassungsbescheide sowie Aufbau- und Verwendungsanleitungen sind auf der Baustelle vorzuhalten. Jeder Benutzer hat den ordnungsgemäßen Zustand zu prüfen und zu erhalten. Veränderungen am Gerüst dürfen nur vom Gerüsthersteller vorgenommen werden. Gesperrte Gerüste dürfen nicht benutzt werden. Die eingesetzten Gerüste sind mit dem Firmennamen zu kennzeichnen. Bei dem eventuellen Einsatz von Fassadengerüsten oder Raumgerüsten dürfen diese nur nach der Methode des vorlaufenden Seitenschutzes aufgebaut werden. 10.26 Ordnung, Sauberkeit und Hygiene Die Auftragnehmer sind verpflichtet, ihren Arbeitsbereich sowie ihre Unterkünfte und sanitären Anlagen in ordentlichem Zustand zu halten. Verunreinigungen sind unverzüglich zu beseitigen. 10.27 Umgang mit Schadstoffen Schadstoffe sind bekannt in folgenden Bauteilen des Gebäudes: Stark bleihaltige Anstriche, die bei abrasiver Bearbeitung Gefahrstoffumgang bedeuten und die Berücksichtigung der TRGS 505 (Technischen Regeln für Gefahrstoffe -Blei) erfordern, sind an folgenden Bauteilen festgestellt worden: - Wandanstriche in der Sockelzone bis 150cm über OKFF - alle lackierten Holzbauteile (z.B.: Türstöcke, Türblätter, Sockelleisten, etc. (gebeizte oder furnierte Holzteile sind nicht belastet). - alle lackierten historischen Einbaumöbel - alle lackierten Holzoberlichter - alle lackierten Stahl- und Metallbauteile (z.B. Stahltreppen, Stahltürblätter und -zargen, Heizkörper, etc) LV: Lueftungstechnische Anlagen Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EURO 12 23.08.2016 02.08.2016 Gesamtbetrag in EURO Der AG bestellt einen BGR128-Koordinator. Den Maßgaben des BGR128-Koordinators und dessen Arbeits- und Sicherheitsplänen ist durch den AN unbedingt Folge zu leisten. Für sämtliche Arbeiten ist die BGR 128 und TRGS 505 zu beachten Nachweis der arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen: Der Auftragnehmer hat sicher zu stellen, dass Beschäftigte, die Umgang mit gefährlichen Stoffen haben, an den entsprechenden arbeitsmedizinischen Untersuchungen teilnehmen. Kopien der entsprechenden Untersuchungsberichte der für die Maßnahme vorgesehenen Beschäftigten sind auf Verlangen dem AG zur Prüfung vorzulegen. Für sämtliche Mitarbeiter, die mit bleihaltigen Gefahrstoffen umgehen, hat der Auftragnehmer eigenverantwortlich und auf eigene Kosten ein Biomonitoring im Hinblick auf den Blut-Bleispiegel zu veranlassen. Jeder auf der Baustelle eingesetzte Mitarbeiter muß vor Aufnahme der Arbeiten die entsprechende Erstuntersuchung nachweisen und dem Auftraggeber bzw. seinem Beauftragten auf Verlangen vorlegen. Spätestens 4 Wochen nach Aufnahme der Tätigkeit ist eine Kontrollbestimmung des Blut-Bleiwertes zu veranlassen (Auflage Gewerbeaufsicht). Weitere Untersuchungen erfolgen nach Maßgabe des Arbeitsmediziners. Arbeitsbereiche: Vorbereitung Arbeitsbereich Entschichtung: Schutz Bodenflächen und angrenzende Bauteile Entschichtungsarbeiten und Reinigung Erstellen von Folienwannen Abnehmen der vorhandenen Deckenanstriche im Nassverfahren (Abwaschen), ggf. ergänzend Abspachteln, anfallendes Wasser und Altanstriche sind sofort aufzunehmen Nassreinigung des Arbeitsbereiches Allgemeine Beschreibung Verfahren Die Arbeiten werden ohne Staubfreisetzung / abrasive Verfahren durchgeführt: Beschreibung der speziellen Baustelleneinrichtung (bauseits vorhanden) Sanitärcontainer (Wasch- und Duschgelegenheit, Toiletten), Möglichkeit der getrennten Aufbewahrung von Arbeitskleidung und sauberer Kleidung (nicht bauseits vorhanden) Bei Bohr- und Schlitzarbeiten: Bohrgeräte und Schlitzfräsen sind an Staubsauger der Filterklasse M angeschloßen zu betreiben. LV: Lueftungstechnische Anlagen Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EURO 13 23.08.2016 02.08.2016 Gesamtbetrag in EURO Organisatorische Maßnahmen Allgemein: Geeignetes Aufsichtspersonal des AN`s vor Ort, das die Umsetzung der Vorgaben aus dem Arbeits- und Sicherheitsplan sicherstellt; Betriebsanweisung, Unterweisung, Arbeitsplan Arbeitsmedizinische Überwachung des Personals III G2 (Blei) Biomonitoring bezüglich des Blutbleispiegels Ess-, Trink- und Rauchverbot im Arbeitsbereich Persönliche Hygiene Abfälle im Bereich verpacken und nach Reinigung ausbringen Technische Schutzmaßnahmen Sichern der Baustelle vor unbefugtem Betreten, Arbeitsweise ausschließlich im nassen Verfahren Persönliche Schutzausrüstung Schutzschuhe oder Sicherheitsgummistiefel Geeignete Arbeitshandschuhe Verwendung von Einweg-Schutzmasken der Schutzklasse P2 oder P3 und von Einmalschutzanzügen Gefahrstoff-Messprogramm Arbeitsplatz-Messprogramm nicht erforderlich Biomonitoring für das eingesetzte Personal. Entsorgung Verpackung und Entsorgung der Altanstriche nach Vorgabe der Annahmestelle (GSB) Ende Technische Vorbemerkungen zu Schadstoffe und Entsorgung 10.28 Dokumentation Der AN hat für seine Leistungen eine technische Dokumentation zu erstellen und vor der Abnahme dem AG zu übergeben. Bestandteil sind technische Produktblätter, Zulassungen, Systemdarstellungen, auf Ausführungsstand fortgeschriebene Werk- und Montageplanung (wenn W+M-Planung vertragsgegenständliche Leistung), Einbauanleitungen, Bedienanleitungen, Prüfprotokolle, Prüfbücher, Bauteilbücher, Abnahmeunterlagen Dritter, Übereinstimmungserklärungen u.ä.. Die Unterlagen sind sortiert und zusammengestellt in A4-Ordnern 2-fach und auf Datenträger (CD) im Dateiformat 1-fach zu übergeben. Der genaue Umfang und die Form sind rechtzeitig mit dem AG abzustimmen. Ende der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen! LV: Lueftungstechnische Anlagen Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EURO 14 23.08.2016 02.08.2016 Gesamtbetrag in EURO Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZV) Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZV) Personaleinsatz Aufgrund der kurzen Bauausführung ist durch den Auftragnehmer zu gewährleisten, das für die Installationsarbeiten mindestens 1 Mannschaften mit 3 Monteuren auf der Baustelle tätig sind. Bauleiter Auf der Baustelle muss ständig eine fachliche qualifizierte Aufsichtsperson des Auftragnehmers anwesend sein. Baustellenbesprechungen Der Auftragnehmer hat zu den Baustellenbesprechungen, die der AG durchführt, einen bevollmächtigten Vertreter zu entsenden. Die Besprechungen finden jeweils nach Absprache statt. Technische Angaben Technische Angaben Baulärm Auf der Baustelle dürfen nur schallgedämmte Baumaschinen eingesetzt werden. Baustaub Sämtliche Schleif-, Fräs-, Säge- und Hobelarbeiten auf der Baustelle sind zum Schutz des laufenden Betriebs an der Hochschule ausschließlich mit Absaugeinrichtungen staubfrei auszuführen. Demontage Die demontierten Teile werden Eigentum des AN und sind zu entsorgen. Erlöse sind in die EP einzurechnen. Deponiegebühren für Sonderabfälle (z.B. Mineralwolle oder asbestbehaftete Bauteile) werden auf Nachweis vom AG erstattet. Die Zerlegung großer und schwerer Teile in transportable Einheiten ist in die entsprechenden EP einzurechnen. Geräte Es dürfen nur geprüfte Maschinen und nicht funkenregnende Werkzeuge zum Einsatz kommen. Abfall aus dem Bereich des Auftragnehmers Die Entsorgung ist Nebenleistung gemäß VOB/C DIN 18299 Nr. 4.1.11. Die Abfälle sind mindestens wöchentlich und vor Arbeitsunterbrechungen von mehr als 1 Arbeitstag zu entsorgen. Versäumt oder unterlässt der Auftragnehmer die Entsorgung des Abfalls aus seinem Bereich, kann der Auftraggeber ohne weitere Fristsetzung die Abfälle auf Kosten der Auftragnehmers durch Dritte beseitigen lassen. Der bei den Arbeiten des AN anfallende Schutt, Verpackungsmaterial und sonstige Abfälle ist in Schuttbehältern des AN zu sammeln und restlos nach den Vorschriften des Amtes für Abfallwirtschaft fachgerecht zu entsorgen. Die Sammlung hat getrennt nach Materialien zu erfolgen. Bestätigungen der LV: Lueftungstechnische Anlagen Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EURO 15 23.08.2016 02.08.2016 Gesamtbetrag in EURO fachgerechten Entsorgung sind der Bauleitung unaufgefordert vorzulegen. Hinweise zur Kalkulation Hinweise zur Kalkulation Aufgrund der sehr weitläufigen Räumlichkeiten und der besonderen Umstände, dass die Transportwege nur über bestehende und zum Teil sehr lange Strecken möglich sind, sind bei der Kalkulation entsprechende Zuschläge zu berücksichtigen. Es ist davon auszugehen, dass auf dem Gelände etwa 200 m bis zu den Treppenhäusern zurückgelegt werden muss. Demontagearbeiten sind so zu kalkulieren, dass die vorhandenen Anlagenteile vor Ort zerlegt (kein Schweißen/kein Trennschneiden) bzw. zersägt (mit Säbelsäge) werden müssen und als Kleinteile zu den Containern im Innenhof zu bringen sind. Bei den Demontagearbeiten fallen asbest- und KMF-haltige Materialien zur Entsorgung an. Insbesondere sind bei den Transportwegen die lichten Türmaße sowie die Treppen zur Einbringung zu berücksichtigen. Die vorhandenen Aufzüge können nur in begrenztem Umfang nach Freigabe und nach entsprechenden Schutzmaßnahmen für Transportzwecke genutzt werden. Enthaltende Arbeitsschritte zur fertigen Leistung Mit den im Leistungsverzeichnis enthaltenen Angaben über Bauart, Bauteil, Baustoff und Abmessungen gelten auch der Herstellungsvorgang und -ablauf bis zur fertigen Leistung, unter Zugrundelegung der anerkannten Regeln der Technik und der gesetzlichen und behördlichen Vorschriften als beschrieben. Die Einheitspreise verstehen sich für die Lieferung und Montage der Leistungen. Sicherheitsmaßnahmen Sicherheitsmaßnahmen Der Auftragnehmer hat Dritten die Besichtigung der Baustelle und Einsicht in die Baupläne nur mit Zustimmung des Auftraggebers zu gewähren. In allen Räumen besteht absolutes Rauchverbot. Arbeits- und Transportwege sind nur in den dafür zugelassenen Bereichen möglich. Die im Anhang enthaltenen Vorschriften und Sicherheitsbestimmungen der TUM sind einzuhalten. Anlagen Anlagen Nachfolgende Unterlagen sind nach der LV Zusammenstellung der LV: Lueftungstechnische Anlagen Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EURO 16 23.08.2016 02.08.2016 Gesamtbetrag in EURO Leistungsbeschreibung beigelegt: Anlage 1: Lageplan Anlage 2: Hausordnung Anlage 3: Schweiß- und Schneidarbeiten Anlage 4: Schweiß-, Löt- und Trennschleifarbeiten Anlage 5: Elektro-Schweißen Anlage 6: Laserschweißanlagen Anlage 7: Schweißen mit nickelhaltigen Elektroden Anlage 8: Erlaubnisschein Schweißen Anlage 9: Schweißarbeiten und Funkenflug Anlage 10: Baustelleneinrichtungsplan 01 Lüftungstechnische Anlagen 01.01 Lüftungsgerät mit Zubehör 01.01.0001 Zu- u. Abluftgerät 1000 m3/h Zu- u. Abluftgerät 1000 m3/h Energieeffizienzklassifizierung gemäß RLT-Herstellerverband Ausführung gemäß den Vorgaben der VDI 6022. Kompakt-Lüftungsgerät mit Rotationswärmetauscher aus Aluminium, zur Innenmontage. Ausführung gemäß EUROVENT-Zertifizierung sowie folgender Klassifizierung nach EN1886: Wärmeverluste über Gehäusewände: min.Gehäuseklasse T2 (M) Wärmebrücken des Gehäuses: min.Gehäuseklasse TB3 (M) Durchbiegung des Gehäuses: min.Gehäuseklasse D2 (M) Luftdichtheit des Gehäuse bei -400 Pa: min. Dichtheitsklasse L2 (M) Luftdichtheit des Gehäuse bei +700 Pa: min. Dichtheitsklasse L2 (M) Das kompakte Gehäuse, besteht aus korrosionsbeständigem, doppelwandigem Aluzinkblech, und ist mit einer innen liegenden min. 50 mm starken Schall- und Wärmedämmung versehen. Zu- und Fortluft verfügen jeweils über einen Ventilator, der im Gerät schwingungsgedämpft gelagert ist. Die Ventilator Einheit besteht aus einem frei laufenden, rückwärts gekrümmten Laufrad mit Direktantrieb über jeweils einen EC-Motor der Klasse IE3. Die Regelung der Motoren erfolgt stufenlos über die Motorregelung. Das Lüftungsgerät ist komplett mit einer Automatik, Hauptschalter sowie Sicherungselementen. Der Anschlusskasten ist verdrahtet und funktionsgetestet. Im Lieferumfang enthalten: Bedienpanel zur Steuerung des Gerätes LV: Lueftungstechnische Anlagen Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EURO 17 23.08.2016 02.08.2016 Gesamtbetrag in EURO Dynamische Filterüberwachung (VDI 6022) durch 2 Druckmesswertumformer Filterdruckdifferenz ablesbar in der Bedieneinheit Volumenstromregler zur Regulierung und Überwachung der Luftmengen. Eine Nachheizung der Zuluft erfolgt über ein externes PWW-Heizregister. (Zubehör) Technische Daten: Geräteausführung: - Rotationswärmetauscher Wirkungsgrad min. 83% - Temperaturfühler für Außenluft, Zuluft, Abluft und Fortluft - 2 St. EC-Motoren der Klasse IE3 gem. Motorklasse IEC60034-30. Regelung über Motorcontrolling - 2 St. Frei laufende rückwärts gekrümmte Laufräder aus Aluminium - Kompaktfilter für Außenluft Filterklasse F7 und Abluft Filterklasse M5 - Druckabhängige Filterüberwachung (gemäß VDI 6022) - Stutzen Platzierung stirnseitig, Zuluft und Abluft, Fortluft und Außenluft DN 315, mit Gummidichtung. Geräteabmessungen: Höhe: max. 1100 mm (zzgl. max. 110 mm für integrierten Anschlusskasten und Automatikbauteilen ) Länge: max. 1500 mm (ohne Stutzen) Tiefe: max. 900 mm Gewicht betriebsbereit: max. 280 kg Umgebungstemperatur (Luft): -20°C bis +40°C Medium Temperatur (Luft): -20°C bis +40°C Leistungsangaben: Leistungsangaben WRG und SFP Versorgungsspannung: 1 x 230V+N+PE 50Hz El. Leistungsaufnahme: max 2,0 kW Max. Phasenstrom: max 15,0 A (nicht Sinusförmig) Luftleistung Betriebspunkt: 1.000 m3/h Luftleistung max: 2350 m3/h bei 200 Pa Ventilator Daten Zuluft bei 2.350 m3/h Leistungsaufnahme: max. 0,700 kW SFP: 3 Ventilator Daten Abluft bei 2.350 m3/h: Leistungsaufnahme: max.0,800 kW SFP: 3 Temperatur Effizienz WRG trocken nach EN308: min. 78,0% bei 2350 m3/h Schalldaten bei 2.350 m3/h: A-gewichteter Schalldruckpegel an die Umgebung, gemessen bei halbsphärischer Schallausbreitung in 1m Abstand vom Gerät: max. 41 dB(A) Luftleistung min: 400 m3/h bei 50 Pa Ventilator Daten Zuluft bei 400 m3/h: Leistungsaufnahme: max 0,06 kW SFP: 1 Ventilator Daten Abluft bei 400 m3/h: Leistungsaufnahme: max 0,08 kW SFP: 2 Temperatur Effizienz WRG trocken nach EN308 LV: Lueftungstechnische Anlagen Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EURO 18 23.08.2016 02.08.2016 Gesamtbetrag in EURO min. 93,0% bei 400 m3/h Schalldaten bei 400 m3/h: A-gewichteter Schalldruckpegel an die Umgebung, gemessen bei halbsphärischer Schallausbreitung in 1m Abstand vom Gerät: max 24 dB(A) Steuerung: - Funktionseinstellung über Bedieneinheit - min 3 Benutzerebenen in der Steuerung. - Betriebsebenen zur Anpassung der Lüftung an den aktuellen Bedarf - Interne Buskommunikation über Modbus-RTU - Anschlussmöglichkeit an eine externe BMS-Anlage über BAC-Net - Stufenlose Drehzahlregelung des rotierenden Wärmetauschers, je nach Bedarf der Wärmerückgewinnung, bzw. Kälterückgewinnung zur Aufrechterhaltung der Sollzulufttemperatur - Eingebaute Druckmesswertumformer zur Druckdifferenzmessung über die Filter inkl. Anzeige am Display der Bedieneinheit gemäß VDI 6022. - zeitabhängige Filterüberwachung einstellbar - Temperaturfühler im Abluftstutzen, zum Messen und Regeln der Abluft- oder Raumtemperatur - Temperaturfühler im Außenluftstutzen, zum Messen der Außentemperatur zur Nachtkühlung und Kompensierung der Außenlufttemperatur - Temperaturfühler im Zuluftstutzen, zum Messen und Regeln der Zulufttemperatur -Zulufttemperaturregelung, bzw. Abluft- und Raumtemperaturregelung - Frostschutz bei externen Wasserheizregister - Überstromschutz der EC-Motoren eingebaut. - Abschaltung oder Umschaltung auf Bedarfszu- und Abluft über Brandthermostat sowie über Rauchmelder - Schließen und Öffnen der Absperrklappen Außenluft und Fortluft Kompensierung der Außentemperatur, Zulufttemperatur, Winterkompensierung, Sommerkompensierung - Nachtkühlfunktion zur Gebäudeabkühlung während der Nacht - Eingebaute Wochenuhr mit mehreren Profilen zum Einstellen der gewünschten Zeitpunkte für einen Wechsel zwischen den Betriebsebenen sowie für die Umstellung zwischen Sommer- und Winterzeit - Webserver mit Datenlogging, zur Überwachung und Einstellung über Internet (TCP/IP) - Steuersignal an externe Kühlanlage (Start/Stopp sowie 0-10 V) - Kühlrückgewinnung - Möglichkeit für Steuerung des Ventilationsniveaus von einem externen 0 10 V-Signal - Konstantdruckregelung im Zu-, und Abluftkanal - Luftmengenmessung, die Luftmenge wird an der Bedieneinheit angezeigt - Individuelle Anpassung von bis zu 10 Betriebsebenen - Stoßlüftung, erhöhte Wärmezufuhr auf Grundlage des Wochenplanes - Manuelle Einstellklappe für die Spülkammer - Luftrückführung (Umluft), Möglichkeit zur Regelung einer externen Klappe - Betriebsstundenzähler für Ventilator LV: Lueftungstechnische Anlagen Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EURO - Alarmrelais, als Schaltrelais 1,00 01.01.0002 Außenluftfilter Ausführung mit F9 Filter Außenluftfilter Ausführung mit F9 Filter nach DIN EN13779 passend zu angebotenen Gerät 1,00 01.01.0003 St Flexible Verbindungen Flexible Verbindungen als Segeltuchstutzen, zum Anschluss an Zu- und Abluftgeräte, zur Vermeidung von Körperschallübertragung, einschl. Spannband, DN 315. Temperatur-Einsatzbereich: -55°C bis +260°C 4,00 01.01.0008 St Montagesockel Montagesockel für Lüftungsgerät in horizontaler Bauform, bestehend aus einer Rahmenkonstruktion aus Aluzink-Profil, mit vier höhenverstellbaren Füßen, zum Ausgleich von Bodenunebenheiten. Einstellbereich: min. 105 135 mm 1,00 01.01.0007 St Fortluftklappe Fortluftklappe für vor genanntes Lüftungsgerät, als motorgetriebene Absperrklappe, DN 315, einschl. Stellmotor, 24 V. 1,00 01.01.0006 St Außenluftklappe Außenluftklappemit Federrückführung für vor genanntes Lüftungsgerät, als motorgetriebene Absperrklappe, DN 315, einschl. Stellmotor, 24 V. 1,00 01.01.0005 St Spülkammer einschl. Einstellklappe Spülkammer einschl. Einstellklappe Spülkammer einschl. Einstellklappe, zur Reduktion der Leckluftrate des Rotationswärmetauschers passend zu angebotenen Gerät 1,00 01.01.0004 St St Heißwasser-Nachheizregister PWW-Nachheizregister zum Kanaleinbau PWW-Nachheizregister zum Kanaleinbau, aus verzinktem Stahlblech, Rohrreihe aus Kupfer, Lamellen aus Aluminium. 19 23.08.2016 02.08.2016 Gesamtbetrag in EURO LV: Lueftungstechnische Anlagen Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EURO 20 23.08.2016 02.08.2016 Gesamtbetrag in EURO Prüfdruck: min 30 bar Arbeitsdruck max: 16 bar Anzahl Rohrreihen: 1 Anzahl Kreise: 2 Anströmfläche (HxB): min 350x350mm Lamellenabstand: min 1,6mm Anschluss wasserseitig: DN 15 Anschluss luftseitig: DN 315mm Leergewicht: max.11,0 kg Wasserinhalt: min.0,7 Liter Abmessungen in Luftrichtung: Länge: max. 300mm Breite/Tiefe: max. 490mm Höhe: max. 390mm Inkl. Modulierendes Motorventil 3-Wege, zum Regeln der Registerleistung, Kvs-Wert wählbar zwischen 0,25 6,3 m3/h. Betriebsspannung: 24 V Anschluss Dimensionen: DN 15, Kvs 0,63 m3/h inkl. Übergangsverschraubungen 3/4"x1/2" Stellantrieb: 24V(AC/DC); 0-10V 1,00 01.01.0009 St Kaltwasserregister Kaltwasserregister zum Kanaleinbau isoliert Isoliertes Kaltwasserregister, zum Kanaleinbau, aus verzinktem Stahlblech, Rohrreihe aus Kupfer, Lamellen aus Aluminium, einschl. Kondensatwanne. Ausführung entsprechend der VDI 6022. Prüfdruck: 30 bar Arbeitsdruck max: 16 bar Anzahl Rohrreihen: 4 Anzahl Kreise: 8 Anströmfläche (HxB): min 500x610mm Lamellenabstand: min 2,8mm Anschluss wasserseitig: DN 25 Kondensatanschluss: DN 15 Anschluss luftseitig: DN 315 Gewicht isoliert ohne Flüssigkeit: max.75 kg Wasserinhalt: min.3,5 Liter Abmessungen in Luftrichtung: Länge: max.750mm Breite/Tiefe: max.860mm Höhe: max.680mm Inkl. Schnittstellenmodul zur Leistungsregelung (Ansteuerung des Regelventils inkl. Zuluftfühler) Inkl. Modulierendes Motorventil 3-Wege, zum Regeln der Registerleistung sowie Kaltwasserregister. Kvs-Wert wählbar zwischen 0,25 10,0 m3/h. Anschluss Dimensionen: DN 20, Kvs 2,5 m3/h inkl. Übergangsverschraubungen 3/4"x1/2" LV: Lueftungstechnische Anlagen Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EURO 21 23.08.2016 02.08.2016 Gesamtbetrag in EURO Stellantrieb: 24V(AC/DC); 0-10V 1,00 01.01.0010 Sondersiphon druckseitig Sondersiphon druckseitig zur Entwässerung von RLT-Anlagen, selbstfüllend und selbstschließend, einschl. Rückschlagkugel zur Verhinderung von Falschluftansaugung. Anschluss an Kondensat Leitungen durch Gummimanschette 40/20+40/30. Max. Unterdruck 900 Pa. 1,00 01.01.0011 St Luftkanalrauchmelder 24V AC/DC Luftkanalrauchmelder 24V AC/DC Luftkanalrauchmelder 24V AC/DC für den Einsatz in Luftkanälen zur frühzeitigen Erkennung von Schwelbränden und Bränden mit Rauchentwicklung. Sensor mit Streulichtprinzip. Schutzgehäuse aus ABS mit Aluminium-Messrohr, welches in den Luftkanal hineinragt. Digitale Anzeige des Verschmutzungsgrades im Display. Eine Entriegelung und Funktionsprüfung erfolgt über eine Taste. Funktionen: - 24V AC/DC Versorgung - potentialfreier Alarm-Wechselkontakt - LED Display: Verschmutzung in % - LED: Alarm/Reset-Taste; Verschmutzung über 99% - LED: Betriebsmeldung - LED: Störung - LED: Luftströmung < 1m/s - Prüfnorm: Für EN54-27:2009 - Schutzart IP54 - Umgebungstemperatur: -10 bis+ 50°C 1,00 01.01.0012 St St Konsole für Luftkanalrauchmelder O-KRM Konsole für Luftkanalrauchmelder O-KRM Konsole für Luftkanalrauchmelder zur Montage an runde Lüftungskanäle 1,00 01.01.0013 St Geräteunterlage Schallentkoppelung Geräteunterlage zur Schallentkoppelung Bestehend aus Streifenware, ca. 25 mm dick, Breite abgestimmt auf den angebotenen Geräterahmen. Zur schwingungsentkoppelten Aufstellung von Kastenlüftungsgeräten in Technikzentralen. Incl. schalltechnischer Berechnung des Herstellers. Technische Daten Aufstellort: Technikzentrale Geräte-Abmessungen: Laenge: max. 1.500 mm Breite: max. 900 mm LV: Lueftungstechnische Anlagen Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EURO 22 23.08.2016 02.08.2016 Gesamtbetrag in EURO Hoehe: max. 1.100 mm Gewicht: max. 280 kg 1,00 01.01.0014 St Einbringung und Aufstellen der Lüftungsgeräteteile Einbringung der Geräteteile RLT-Anlage ab der Abladestelle in die Technikzentrale 4.OG Der Transportweg ist wie folgt zu berücksichtigen: Transport der Geräteteile über direkten Zugang von der Abladestelle zum Lastenaufzug bis ins ins 3 OG, Einbringen des Gerätes über die Einbringöffnung vom Lastenaufzug in das 3.OG, ca. 70 m über den Flur im 3.OG und dann weiter über Treppe ins 4.OG bis zur Technikzentrale (max. Breite 90 cm, max. lichte Höhe 190 cm). Transportlänge von der Entladestelle bis zum Aufstellort über den Lastenaufzug ins 3.OG, über den Flur im 3.OG und über die Treppe zum Aufstellort im 4.OG max. 100 m. 1,00 01.01.0015 St Inbetriebnahme eines Zu- und Abluftgerätes Inbetriebnahme eines Zu- und Abluftgerätes bestehend aus: - Überprüfung der elektrischen Verkabelung von Drittgewerken - Einregulierung der Anlage gemäß den Angaben des Betreibers - Wochenplan - Temperaturgrenzen - Drehzahlsollwerte usw. - Einstellen der Filterüberwachung - Einstellen und Einregulieren der Zubehörkomponenten - Erstellen eines Inbetriebnahmeprotokolls - Einmalige Einweisung des Betreibers 1,00 St ** Stahlunterkonstruktion und Wartungsbühne ** ** Stahlunterkonstruktion und Wartungsbühne ** 01.01.0016 Form-/Hohlprofilstahlkonstruktion Stahl verz STLB-Bau 10/2015 042 Form-/Hohlprofilstahlkonstruktion, aus verzinktem Stahl, für Stütz-, Hänge-, Trag- und Sonderbefestigung, schallentkoppelt gelagert, der rechnerische Nachweis der Tragfähigkeit ist auf Verlangen vorzulegen, Ausführung gemäß Einzelbeschreibung, Einzelbeschreibungs-Nr Die Stahlkonstruktion dient als Unterkonstruktion zur Aufstellung des Lüftungsgeräts. Die Unterkonstruktion wird an der Wand befestigt und dann das Lüftungsgerät auf die Unterkonstruktion montiert. Der statische Nachweis ist zu erbringen. LV: Lueftungstechnische Anlagen Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EURO 23 23.08.2016 02.08.2016 Gesamtbetrag in EURO . 300,00 01.01.0017 kg Form-/Hohlprofilstahlkonstruktion Stahl verz STLB-Bau 10/2015 042 Form-/Hohlprofilstahlkonstruktion, aus verzinktem Stahl, für Stütz-, Hänge-, Trag- und Sonderbefestigung, schallentkoppelt gelagert, der rechnerische Nachweis der Tragfähigkeit ist auf Verlangen vorzulegen, Ausführung gemäß Einzelbeschreibung, Einzelbeschreibungs-Nr Die Stahlkonstruktion dient als Unterkonstruktion für eine Wartungsbühne für das Lüftungsgeräts. Die Unterkonstruktion wird an der bestehenden Stahlkonstruktion des Dachstuhls befestigt. Der statische Nachweis ist zu erbringen. . 250,00 01.01.0018 kg Geländer für Wartungsbühne Geländer für Wartungsbühne RLT-Anlagen Umlaufendes Geländer aus Rundrohr mit Säulen, Handlauf und Zwischengurt sowie einer Aufkantung. Material: Stahl feuerverzinkt, Stahlgüte S 235 Mindeshöhe: 1.200 mm Einschl. Schrauben M 12-4.6, Dübel M12 und Befestigungszubehör. Die Wartungsbühne muß dem örtlichen Unfallvorschriften entsprechen. In Einzelteilen liefern und in der Lüftungszentrale im 4.OG montieren. 10,00 01.01.0019 m Gitterroste für Wartungsbühne RLT-Anlagen Gitterroste für Wartungsbühne RLT-Anlagen zur Wartung der RLT-Komponenten an vor genannter Tragkonstruktion nach DIN mit Halteklammern befestigt. Material: Stahl feuerverzinkt, Maschenweite 30x30 mm Einschl. Schrauben M 12-4.6, Dübel M12 und Befestigungszubehör. Der rutschsichere Gitterrost muss dem örtlichen Unfallvorschriften entsprechen. In Einzelteilen liefern und in der Lüftungszentrale im 4.OG montieren. 10,00 m2 LV: Lueftungstechnische Anlagen Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EURO Gesamtsumme: 24 23.08.2016 02.08.2016 Gesamtbetrag in EURO LV: Lueftungstechnische Anlagen Einheitspreis in EURO 25 23.08.2016 02.08.2016 Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge 01.02 Lüftungskanäle mit Zubehör 01.02.0001 Anschluss an bestehenden Lüftungskanal herstellen Anschluss an bestehenden Lüftungskanal herstellen Anschluss herstellen, an vorh. Lüftungskanal, Medium Aussenluft/Fortluft, an vorhandene Luftleitung aus verzinktem Stahlblech, rechteckig, Umfang bis 1500 mm, mit Wickelfalzrohr, rund, DN 315. Der vorhandene Luftkanal ist mit synthetischen Kautschukplatten gedämmt. Die Dämmung ist im Bereich der Anschlussstelle zu entfernen. Dann ist die notwendige runde Öffnung in den vorhanden rechteckigen Luftkanal zu schneiden, ein Bundkragen einzubauen und das neue Wickelfalzrohr an den eingebauten Bundkragen anzuschließen. 2,00 Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Gesamtbetrag in EURO St ** Lüftungskanäle ** ** Lüftungskanäle ** 01.02.0002 Luftltg rechteckig Stahl verz gefalzt Kanten-L bis 500mm STLB-Bau 10/2015 075 Luftleitung, rechteckig, Dichtheitsklasse C DIN EN 1507, aus verzinktem Stahl, gefalzt, Maße DIN EN 1505, Kantenlänge bis 500 mm, Verbindung mit Winkelflansch, aus verzinktem Stahl, mit Schrauben und Dichtung, min./max. Temperatur der geförderten Luft -15 bis 40 Grad C, mit Aufhänge-/Auflagekonstruktion DIN EN 12236, schallgedämmt, befestigen mit bauaufsichtlich zugelassenen Befestigungsmitteln einschl. Bohrungen, Befestigungsuntergrund Stahlträger. 35,00 01.02.0003 m2 Formstück rechteckig Stahl verz gefalzt Kanten-L bis 500mm STLB-Bau 10/2015 075 Formstück für Luftleitung, rechteckig, Luftdichtheitsklasse C DIN EN 1507, aus verzinktem Stahl, gefalzt, Maße DIN EN 1505, Kantenlänge bis 500 mm, Verbindung mit Winkelflansch, aus verzinktem Stahl, mit Schrauben und Dichtung, min./max. Temperatur der geförderten Luft -15 bis 40 Grad C, mit Aufhänge-/Auflagekonstruktion DIN EN 12236, schallgedämmt, befestigen mit bauaufsichtlich zugelassenen Befestigungsmitteln einschl. Bohrungen, Befestigungsuntergrund Stahlträger. 10,00 m2 ** Wickelfalzrohr verzinkter Stahl ** ** Wickelfalzrohr verzinkter Stahl ** LV: Lueftungstechnische Anlagen Menge 01.02.0004 Wickelfalzrohr Stahl verz DN315 -750-2000Pa STLB-Bau 10/2015 075 Wickelfalzrohr aus verzinktem Stahl, Luftdichtheitsklasse C DIN EN 12237, Maße DIN EN 1506, DN 315, Druckbereich von -750 bis 2000 Pa, mit Aufhänge-/Auflagekonstruktion DIN EN 12236, schallgedämmt, befestigen mit bauaufsichtlich zugelassenen Befestigungsmitteln einschl. Bohrungen, Befestigungsuntergrund Stahlträger. 01.02.0005 Einheitspreis in EURO 26 23.08.2016 02.08.2016 Ordnungszahl (Pos-Nr.) 35,00 Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Gesamtbetrag in EURO m Wickelfalzrohr Stahl verz DN150 -750-2000Pa STLB-Bau 10/2015 075 Wickelfalzrohr aus verzinktem Stahl, Luftdichtheitsklasse C DIN EN 12237, Maße DIN EN 1506, DN 150, Druckbereich von -750 bis 2000 Pa, mit Aufhänge-/Auflagekonstruktion DIN EN 12236, schallgedämmt, befestigen mit bauaufsichtlich zugelassenen Befestigungsmitteln einschl. Bohrungen, Befestigungsuntergrund Mauerwerk. 12,00 m ** Formstücke und Befestigungen ** ** Formstücke und Befestigungen ** 01.02.0006 Bogen 90Grad Stahl verz DN315 -750-2000Pa STLB-Bau 10/2015 075 Bogen, Luftdichtheitsklasse C DIN EN 12237, 90 Grad, aus verzinktem Stahl, DN 315, glatt, mit Einsteckenden, mit Lippendichtung, geschraubt/genietet, mit Warmschrumpfband, Druckbereich von -750 bis 2000 Pa, mit Aufhänge-/Auflagekonstruktion DIN EN 12236, schallgedämmt, befestigen mit bauaufsichtlich zugelassenen Befestigungsmitteln einschl. Bohrungen, Befestigungsuntergrund Stahlträger. 12,00 01.02.0007 Bogen 90Grad Stahl verz DN150 -750-2000Pa STLB-Bau 10/2015 075 Bogen, Luftdichtheitsklasse C DIN EN 12237, 90 Grad, aus verzinktem Stahl, DN 150, glatt, mit Einsteckenden, mit Lippendichtung, geschraubt/genietet, mit Warmschrumpfband, Druckbereich von -750 bis 2000 Pa, mit Aufhänge-/Auflagekonstruktion DIN EN 12236, schallgedämmt, befestigen mit bauaufsichtlich zugelassenen Befestigungsmitteln einschl. Bohrungen, Befestigungsuntergrund Stahlträger. 8,00 01.02.0008 St St Übergangsstück eckig/rund Luftdichtheitsklasse C DIN EN Übergangsstück eckig/rund Luftdichtheitsklasse C DIN EN 12237, konisch, Maße DIN EN 1506, aus verzinktem Stahl, LV: Lueftungstechnische Anlagen Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EURO 27 23.08.2016 02.08.2016 Gesamtbetrag in EURO DN 315 auf 200x500mm , symmetrisch, mit Einsteckenden, mit Lippendichtung, geschraubt/genietet, mit Warmschrumpfband, Druckbereich von -750 bis 2000 Pa, mit Aufhänge-/Auflagekonstruktion DIN EN 12236, schallgedämmt, befestigen mit bauaufsichtlich zugelassenen Befestigungsmitteln einschl. Bohrungen, Befestigungsuntergrund Stahlträger. 2,00 01.02.0009 Bundkragen Stahl verz DN150 -750-1000Pa STLB-Bau 10/2015 075 Bundkragen, Luftdichtheitsklasse B DIN EN 12237, aus verzinktem Stahl, DN 150, zum Einstecken, min./max. Temperatur der geförderten Luft -15 bis 80 Grad C, Druckbereich von -750 bis 1000 Pa, mit Aufhänge-/Auflagekonstruktion. 4,00 01.02.0010 St Steckverbinder Stahl verz DN150 -750-2000Pa STLB-Bau 10/2015 075 Steckverbinder, Luftdichtheitsklasse C DIN EN 12237, aus verzinktem Stahl, DN 150, Druckbereich von -750 bis 2000 Pa, mit Aufhänge-/Auflagekonstruktion DIN EN 12236, schallgedämmt, befestigen mit bauaufsichtlich zugelassenen Befestigungsmitteln einschl. Bohrungen, Befestigungsuntergrund Mauerwerk. 35,00 01.02.0013 St Bundkragen Stahl verz DN315 -750-1000Pa STLB-Bau 10/2015 075 Bundkragen, Luftdichtheitsklasse B DIN EN 12237, aus verzinktem Stahl, DN 315, zum Einstecken, min./max. Temperatur der geförderten Luft -15 bis 80 Grad C, Druckbereich von -750 bis 1000 Pa, mit Aufhänge-/Auflagekonstruktion. 4,00 01.02.0012 St Bundkragen Stahl verz DN180 -750-1000Pa STLB-Bau 10/2015 075 Bundkragen, Luftdichtheitsklasse B DIN EN 12237, aus verzinktem Stahl, DN 180, zum Einstecken, min./max. Temperatur der geförderten Luft -15 bis 80 Grad C, Druckbereich von -750 bis 1000 Pa, mit Aufhänge-/Auflagekonstruktion. 4,00 01.02.0011 St St Steckverbinder Stahl verz DN315 -750-2000Pa STLB-Bau 10/2015 075 Steckverbinder, Luftdichtheitsklasse C DIN EN 12237, aus verzinktem Stahl, DN 315, Druckbereich von -750 bis 2000 Pa, mit Aufhänge-/Auflagekonstruktion DIN EN LV: Lueftungstechnische Anlagen Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EURO 28 23.08.2016 02.08.2016 Gesamtbetrag in EURO 12236, schallgedämmt, befestigen mit bauaufsichtlich zugelassenen Befestigungsmitteln einschl. Bohrungen, Befestigungsuntergrund Mauerwerk. 16,00 St ** Aluflexrohr ** ** Aluflexrohr ** 01.02.0014 Luftltg rund flexibel Alu DN150 STLB-Bau 10/2015 075 Luftleitung, rund, flexibel, aus Aluminium, Biegeradius größer gleich 1 DN, DN 150, Verbindung mit Einsteckende, mit Lippendichtung, geschraubt/genietet, min./max. Temperatur der geförderten Luft -15 bis 40 Grad C, Luftdichtheitsklasse C DIN EN 12237, mit Aufhänge-/Auflagekonstruktion DIN EN 12236, schallgedämmt, befestigen mit bauaufsichtlich zugelassenen Befestigungsmitteln einschl. Bohrungen, Befestigungsuntergrund Mauerwerk. 4,00 01.02.0015 m Luftltg rund flexibel Alu DN180 STLB-Bau 10/2015 075 Luftleitung, rund, flexibel, aus Aluminium, Biegeradius größer gleich 1 DN, DN 180, Verbindung mit Einsteckende, mit Lippendichtung, geschraubt/genietet, min./max. Temperatur der geförderten Luft -15 bis 40 Grad C, Luftdichtheitsklasse C DIN EN 12237, mit Aufhänge-/Auflagekonstruktion DIN EN 12236, schallgedämmt, befestigen mit bauaufsichtlich zugelassenen Befestigungsmitteln einschl. Bohrungen, Befestigungsuntergrund Mauerwerk. 4,00 m ** Sonstiges ** ** Sonstiges ** 01.02.0016 Rohrbefestigung für Rundrohr, D=150mm, Mauerwerk/Beton Rohraufhängung, aus Stahl, verzinkt, mit schalldämmenden Einlagen, Anforderungen entsprechend DIN 4109, Befestigung verdeckt über Gewindestäbe, Länge bis 15 cm, gelenkig mit bauaufsichtlich zugelassenen Stahl-Dübeln, Befestigungsuntergrund Mauerwerk/Beton, für Wickelfalzrohr Stahl verzinkt DN 150 4,00 01.02.0017 St Rohrbefestigung für Rundrohr, D=315mm, Mauerwerk/Beton Rohraufhängung, aus Stahl, verzinkt, mit schalldämmenden Einlagen, Anforderungen entsprechend DIN 4109, LV: Lueftungstechnische Anlagen Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EURO 29 23.08.2016 02.08.2016 Gesamtbetrag in EURO Befestigung verdeckt über Gewindestäbe, Länge bis 15 cm, gelenkig mit bauaufsichtlich zugelassenen Stahl-Dübeln, Befestigungsuntergrund Mauerwerk/Beton, für Wickelfalzrohr Stahl verzinkt DN 315 6,00 01.02.0018 Rohrbefestigung für Rundrohr, D=315mm, Stahlträger Rohraufhängung, aus Stahl, verzinkt, mit schalldämmenden Einlagen, Anforderungen entsprechend DIN 4109, Befestigung verdeckt über Gewindestäbe, Länge bis 15 cm, gelenkig mit bauaufsichtlich zugelassenen Stahl-Dübeln, Befestigungsuntergrund Stahlträger, für Wickelfalzrohr Stahl verzinkt DN 315 10,00 01.02.0019 St Inspektionsöffnung oval Stahl verz 200/100mm STLB-Bau 10/2015 075 Inspektions- und Wartungsöffnung als Deckel mit Einbaurahmen und Dichtung, oval, aus verzinktem Stahl, Maße 200/100 mm, für Einbau in runde Luftleitung, mit Knebelverschluss. 2,00 01.02.0020 St St Inspektionsöffnung oval Stahl verz 400/200mm STLB-Bau 10/2015 075 Inspektions- und Wartungsöffnung als Deckel mit Einbaurahmen und Dichtung, oval, aus verzinktem Stahl, Maße 400/200 mm, für Einbau in rechteckige Luftleitung, mit Knebelverschluss. 4,00 St Gesamtsumme: LV: Lueftungstechnische Anlagen Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit 01.03 Luftkanaleinbauten mit Zubehör Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EURO 30 23.08.2016 02.08.2016 Gesamtbetrag in EURO ** Brandschutzklappen ** ** Brandschutzklappen ** 01.03.0001 Brandschutzklappe EI 90 Gehäuse Stahl verz DN315 L 500mm elektr Antrieb Federrücklauf 24VAC/DC IP54 STLB-Bau 10/2015 075 Brandschutzklappe DIN EN 15650, Klassifizierung EI 90 DIN EN 13501-3, beidseitig geprüft DIN EN 1366-2, für vertikalen und horizontalen Einbau, Achslage waagerecht oder senkrecht, rauchdicht S, Gehäuse aus verzinktem Stahl, runde Ausführung, DN 315, Länge 500 mm, Luftdichtheitsklasse C DIN EN 1751, Einbau in massive Wand, mit Einschubrahmen, aus verzinktem Stahl, mit Absperrklappenblatt aus mineralischem Baustoff, ummantelt, Ummantelung aus verzinktem Stahl, mit zwei elastischen Verbindungsstücken, mit thermoelektrischer Auslösung, Auslösetemperatur 72 Grad C, mit elektrischem Antrieb mit Federrücklauf und integrierten Endlageschaltern, Bemessungsbetriebsspannung 24 V AC/DC, Schutzart IP 54 DIN EN 60529 (VDE 0470-1). 1,00 01.03.0002 Brandschutzklappe EI 90 Gehäuse Stahl verz DN315 L 500mm elektr Antrieb Federrücklauf 24VAC/DC IP54 STLB-Bau 10/2015 075 Brandschutzklappe DIN EN 15650, Klassifizierung EI 90 DIN EN 13501-3, beidseitig geprüft DIN EN 1366-2, für vertikalen und horizontalen Einbau, Achslage waagerecht oder senkrecht, rauchdicht S, Gehäuse aus verzinktem Stahl, runde Ausführung, DN 315, Länge 500 mm, Luftdichtheitsklasse C DIN EN 1751, Einbau in leichte Trennwand mit Metallständer, mit Einbaurahmen, aus verzinktem Stahl, mit Absperrklappenblatt aus mineralischem Baustoff, ummantelt, Ummantelung aus verzinktem Stahl, mit zwei elastischen Verbindungsstücken, mit thermoelektrischer Auslösung, Auslösetemperatur 72 Grad C, mit elektrischem Antrieb mit Federrücklauf und integrierten Endlageschaltern, Bemessungsbetriebsspannung 24 V AC/DC, Schutzart IP 54 DIN EN 60529 (VDE 0470-1). 4,00 01.03.0003 St St Brandschutzklappe EI 90 Gehäuse Stahl verz B 200mm H 500mm L 500mm elektr Antrieb Federrücklauf 24VAC/DC IP54 STLB-Bau 10/2015 075 Brandschutzklappe DIN EN 15650, Klassifizierung EI 90 DIN EN 13501-3, beidseitig geprüft DIN EN 1366-2, für vertikalen und horizontalen Einbau, Achslage waagerecht oder senkrecht, rauchdicht S, Gehäuse aus verzinktem Stahl, eckige Ausführung, Nennbreite 200 mm, Nennhöhe 500 mm, Länge 500 mm, Luftdichtheitsklasse C DIN EN 1751, Einbau in massive Wand, mit Einbaurahmen, aus verzinktem Stahl, mit Absperrklappenblatt aus mineralischem Baustoff, ummantelt, Ummantelung aus LV: Lueftungstechnische Anlagen Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EURO 31 23.08.2016 02.08.2016 Gesamtbetrag in EURO verzinktem Stahl, mit zwei elastischen Verbindungsstücken, mit thermoelektrischer Auslösung, Auslösetemperatur 72 Grad C, mit elektrischem Antrieb mit Federrücklauf und integrierten Endlageschaltern, Bemessungsbetriebsspannung 24 V AC/DC, Schutzart IP 54 DIN EN 60529 (VDE 0470-1). 1,00 01.03.0004 Brandschutzklappe EI 90 Gehäuse Stahl verz B 200mm H 500mm L 500mm elektr Antrieb Federrücklauf 24VAC/DC IP54 STLB-Bau 10/2015 075 Brandschutzklappe DIN EN 15650, Klassifizierung EI 90 DIN EN 13501-3, beidseitig geprüft DIN EN 1366-2, für vertikalen und horizontalen Einbau, Achslage waagerecht oder senkrecht, rauchdicht S, Gehäuse aus verzinktem Stahl, eckige Ausführung, Nennbreite 200 mm, Nennhöhe 500 mm, Länge 500 mm, Luftdichtheitsklasse C DIN EN 1751, Einbau in leichte Trennwand mit Metallständer, mit Einbaurahmen, aus verzinktem Stahl, mit Absperrklappenblatt aus mineralischem Baustoff, ummantelt, Ummantelung aus verzinktem Stahl, mit zwei elastischen Verbindungsstücken, mit thermoelektrischer Auslösung, Auslösetemperatur 72 Grad C, mit elektrischem Antrieb mit Federrücklauf und integrierten Endlageschaltern, Bemessungsbetriebsspannung 24 V AC/DC, Schutzart IP 54 DIN EN 60529 (VDE 0470-1). 1,00 01.03.0005 St Sachverständigenabnahme Rauchmelder Sachverständigenabnahme Rauchmelder an Lüftungsanlagen, einschl. Funktionsprüfung, Protokollierung auch in Teilabschnitten je nach Baufortschritt, mehrmals, auch baubegleitend. Bestehend aus Koordination, Vorprüfung des Einbaus vor dem Vermörteln, Nachprüfung direkt nach dem Verpressen, Funktionsprüfung vor Verschliessen der Abhangdecken, Mehraufwendungen für Prüfungen, die auf Verschulden des AN zurückzuführen sind, sind von diesem zu tragen. Abrechnung in Stück je Rauchmelder rechteckig, Einbau in massive oder leichte Trennwände bzw. massive Decken. 1,00 01.03.0006 St St Sachverständigenabnahme BSK Sachverständigenabnahme BSK an Brandschutzklappen, einschl. Protokollierung auch in Teilabschnitten je nach Baufortschritt, mehrmals, auch baubegleitend. Bestehend aus Koordination, Vorprüfung des Einbaus vor dem Vermörteln, Nachprüfung direkt nach dem Verpressen, Funktionsprüfung vor Verschliessen der Abhangdecken, Mehraufwendungen für Prüfungen, die auf Verschulden LV: Lueftungstechnische Anlagen Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EURO 32 23.08.2016 02.08.2016 Gesamtbetrag in EURO des AN zurückzuführen sind, sind von diesem zu tragen. Abrechnung in Stück je Brandschutzklappe Klappen rund oder rechteckig, Einbau in massive oder leichte Trennwände bzw. massive Decken Die Berichte sind wöchentlich vorzulegen! 7,00 01.03.0007 Inbetriebnahme der Brandschutzklappen und Rauchmelder Inbetriebnahme der Brandschutzklappen und der Rauchmelder in Zusammenarbeit mit der MSR-Firma, einschl. Klappentest, Test der Endlagenschalter, Test der elektrischen Federrücklaufmotore. Einschl. Anfertigen eines Inbetriebnahmeprotokolls in 3-facher Ausführung. 7,00 01.03.0008 St Anbringen von Potentialausgleich Anbringen von Potentialausgleich an elastischem Verbindungsstück, prüfen der verlegten Leitungen auf Konformität, Ablängen, Einführen, Aufklemmen, einschl. Kleinmaterial, Zubehör und Nebenarbeiten. Montagehöhe über Gelände/Fußboden 3,5 bis 5m 14,00 01.03.0010 St Anklemmarbeiten an Brandschutzklappen Bauseits verlegte Elektroleitungen an Brandschutzklappen bzw. Zwischendosen anklemmen, einschl. setzen der Dosen, prüfen der verlegten Leitungen auf Konformität, Ablängen, Einführen, Aufklemmen, einschl. Kleinmaterial, Zubehör und Nebenarbeiten. Montagehöhe über Gelände/Fußboden 3,5 bis 5m 7,00 01.03.0009 St St Fugentechnik / Feuerschutzklappenfuge, bis 1000 mm Fugentechnik / Feuerschutzklappenfuge, bis 1000 mm BSK rund oder rechteckig, gemäß allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung der FSK-Hersteller mit Mörtel MG III DIN 1053 umlaufend einmörteln. Das angebotene System muss von einer vom Deutschen Institut für Bautechnik anerkannten Materialprüfanstalt geprüft sein und gemäß dem Prüfzeugnis bzgl. der Feuerwiderstandsklasse klassifiziert sein. Die mechanischen Schließteile der Feuerschutzklappen sind vor Verunreinigung zu schützen. Fügenbreite 50 bis 100 mm, Umfang der Brandschutzklappe bis 1000 mm Schottungsarbeiten nach Montagefortschritt. einschl. beidseitiger Schalung anbringen und entfernen. Die Schottoberflächen sind beidseits zu glätten und vorschriftsmäßig zu kennzeichnen. 1,00 St LV: Lueftungstechnische Anlagen Einheitspreis in EURO 33 23.08.2016 02.08.2016 Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge 01.03.0011 Fugentechnik / Feuerschutzklappenfuge, bis 1500 mm Fugentechnik / Feuerschutzklappenfuge, bis 1500 mm BSK rund oder rechteckig, gemäß allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung der FSK-Hersteller mit Mörtel MG III DIN 1053 umlaufend einmörteln. Das angebotene System muss von einer vom Deutschen Institut für Bautechnik anerkannten Materialprüfanstalt geprüft sein und gemäß dem Prüfzeugnis bzgl. der Feuerwiderstandsklasse klassifiziert sein. Die mechanischen Schließteile der Feuerschutzklappen sind vor Verunreinigung zu schützen. Fügenbreite 50 bis 100 mm, Umfang der Brandschutzklappe bis 1500 mm Schottungsarbeiten nach Montagefortschritt. einschl. beidseitiger Schalung anbringen und entfernen. Die Schottoberflächen sind beidseits zu glätten und vorschriftsmäßig zu kennzeichnen. 2,00 Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Gesamtbetrag in EURO St ** Schalldämpfer ** ** Schalldämpfer ** 01.03.0012 Kulissenschalldämpfer rechteckig Druckdifferenz bis 30Pa Gehäuse Stahl verz Kulissenrahmen Stahl verz STLB-Bau 10/2015 075 Kulissenschalldämpfer, rechteckig, Einbaumaße L/B/H in mm 415/200/500 für Luftleitungseinbau einschl. Gehäuse, Druckdifferenz bis 30 Pa, für Zuluft, Mindestdämpfung bei den Oktavmittenfrequenzen 63/125/250/500/1000/2000/4000/8000 Hz in dB 6/19/40/42/44/29/18/16 Hygieneanforderungen VDI 6022 Blatt 1, Absorptionsschicht biolöslich im Sinne der TRGS 905, mit Abdeckung aus Glasseidengewebe, Gehäuse aus verzinktem Stahl, Kulissenrahmen aus verzinktem Stahl, Luftdichtheitsklasse C DIN EN 1507, Dämmschicht, Baustoffklasse DIN 4102-1 A (nichtbrennbar); DIN EN 13501-1 A1 oder A2 s1 d0 (nichtbrennbar), mit Flanschverbinder einschl. Gegenflansche, Schrauben und Dichtungen. 2,00 St Gesamtsumme: LV: Lueftungstechnische Anlagen Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheitspreis in EURO 01.04 Luftdurchlässe mit Zubehör 01.04.0001 Düsenstrahlauslass zum Einbau in Decken, Böden oder Düsenstrahlauslass zum Einbau in Decken, Böden oder Wände. Mit manuell, einzeln verstellbaren Düsen aus Kunststoff, nach NCS-Farbfächer, mit Frontplatte aus Stahlblech lackiert nach NCS-Farbfächer, mit demontierbarer Frontplatte, mit frontseitig verstellbarer Drosselklappe aus verz. Stahlblech, zur Luftmengenregulierung, mit thermisch isoliertem Anschlusskasten, innen und aussen gedämmt mit synth. Kautschuk, 9 mm. Düsenanzahl: 40 Anzahl Düsenreihen: zweireihig Anschlusskasten Länge: max. 1050 mm Anschlusskasten Tiefe: max. 220 mm Anschlusskasten Breite: max. 120 mm Anschlussstutzen: 1 Stutzendurchmesser: max. 180mm Luftmenge: 250 cbm/h L(WA): max. 30 dB(A) Druckverlust: max. 25 Pa 4,00 01.04.0002 St Lüftungsgitter, eckig, mit Lochstreifenöffnungen Lüftungsgitter, eckig, mit Lochstreifenöffnungen mit thermisch isoliertem Anschlusskasten, innen und aussen gedämmt mit synth. Kautschuk, 9 mm, mit frontseitig verstellbarer Drosselklappe aus verz. Stahlblech, zur Luftmengenregulierung, Anschlusskasten Länge: max. 1100 mm Anschlusskasten Tiefe: max. 100 mm Anschlusskasten Breite: max. 180 mm Lüftungsgitter Breite: max. 60 mm Lüftungsgitter Länge: max. 1000 mm Luftdurchlass: min. 180 cm2 Anschlussstutzen: 1 Stutzendurchmesser: max. 150 mm Luftmenge: min. 250 cbm/h L(WA): max. 30 dB(A) Druckverlust: max. 25 Pa 4,00 St Gesamtsumme: 34 23.08.2016 02.08.2016 Gesamtbetrag in EURO LV: Lueftungstechnische Anlagen Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit 01.05 Dämmarbeiten Lüftung Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EURO 35 23.08.2016 02.08.2016 Gesamtbetrag in EURO ** Hinweis ** ** Hinweis ** Die gemäß DIN 4140 vorgeschrieben Mindestabstände werden wesentlich unterschritten, der Isolierwandabstand beträgt bis zu 0 mm. Ausschnitte für Rohrleitungsaufhängungen sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. ** Dämmung Lüftung Kautschuk ohne Ummantelung für ** Dämmung Lüftung Kautschuk ohne Ummantelung für Aussenluft/Fortluft ** 01.05.0001 Wärmedämmung Luftltg DN315 Gebäude synthetischer Kautschuk D 19mm STLB-Bau 10/2015 047 Wärmedämmung ohne Ummantelung DIN 4140 an haus- und betriebstechnische Anlagen, an Luftleitung, rund, DN 315, im Gebäude, in Bereichen mit Behinderung durch technische Einrichtungen und Bauteile, keine ausreichende Konvektion bzw. unzureichender Abstand zu Objekten, Oberkante Dämmung über Gelände/Fußboden bis 3,5 m, Dämmung aus synthetischem Kautschuk, Baustoffklasse DIN 4102-1 B1 (schwerentflammbar), Wärmeleitfähigkeit 0,036 W/(mK) bei 40 Grad C Mitteltemperatur DIN EN 12667, Dämmschichtdicke 19 mm. 35,00 01.05.0002 Wärmedämmung Bogen Luftltg DN315 Gebäude synthetischer Kautschuk D 19mm Wärmedämmung ohne Ummantelung DIN 4140 an haus- und betriebstechnische Anlagen, an Bogen Luftleitung, rund, DN 315, im Gebäude, in Bereichen mit Behinderung durch technische Einrichtungen und Bauteile, keine ausreichende Konvektion bzw. unzureichender Abstand zu Objekten, Oberkante Dämmung über Gelände/Fußboden bis 3,5 m, Dämmung aus synthetischem Kautschuk, Baustoffklasse DIN 4102-1 B1 (schwerentflammbar), Wärmeleitfähigkeit 0,036 W/(mK) bei 40 Grad C Mitteltemperatur DIN EN 12667, Dämmschichtdicke 19 mm. 12,00 01.05.0003 m St Kältedämmung Luftltg Kanten-L 1000-1500mm Zentrale synth. Kautschuk D 50mm STLB-Bau 10/2015 047 Kältedämmung DIN 4140, an Luftleitung, rechteckig, Maße DIN EN 1505, Kantenlänge über 1000 bis 1500 mm, in Zentrale, in Bereichen mit Behinderung durch technische Einrichtungen und Bauteile, keine ausreichende Konvektion bzw. unzureichender Abstand zu Objekten, Oberkante Dämmung über Gelände/Fußboden bis 3,5 m, Dämmung aus synthetischem Kautschuk, Baustoffklasse DIN 4102-1 B1 (schwerentflammbar), Wärmeleitfähigkeit 0,036 W/(mK) bei 0 Grad C Mitteltemperatur DIN EN 12667, LV: Lueftungstechnische Anlagen Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EURO 36 23.08.2016 02.08.2016 Gesamtbetrag in EURO Wasserdampfdiffusionswiderstandszahl 7000 DIN EN 13469 und DIN EN 12086, Dämmschichtdicke 50 mm. 5,00 01.05.0004 Kältedämmung Formstück Luftltg Kanten-L 1000-1500mm Zentrale synth. Kautschuk D 50mm Kältedämmung DIN 4140, an Formstück Luftleitung, rechteckig, Maße DIN EN 1505, Kantenlänge über 1000 bis 1500 mm, in Zentrale, in Bereichen mit Behinderung durch technische Einrichtungen und Bauteile, keine ausreichende Konvektion bzw. unzureichender Abstand zu Objekten, Oberkante Dämmung über Gelände/Fußboden bis 3,5 m, Dämmung aus synthetischem Kautschuk, Baustoffklasse DIN 4102-1 B1 (schwerentflammbar), Wärmeleitfähigkeit 0,036 W/(mK) bei 0 Grad C Mitteltemperatur DIN EN 12667, Wasserdampfdiffusionswiderstandszahl 7000 DIN EN 13469 und DIN EN 12086, Dämmschichtdicke 50 mm. 2,00 01.05.0005 m2 Überlappung an Dämmungen Überlappung an Dämmungen aus synth. Kautschuk an Kanalflanschen usw. in der Dämmstärke der Hauptdämmung. Überlappungsbreite bis 10 cm Wärmedämmung Luftleitung synth.Kautschuk DIN 4140 an Luftleitungen, rechteckig, Luftleitungen aus feuerverzinktem Stahl, Montagehöhe über Gelände/Fußboden bis 3,5 m, Ausführung vierseitig, Baustoffklasse B1 DIN 4102-1, als Platte/Matte, einlagig, vollflächig kleben, Vergütung als lfm Dämmstreifen, aufgeklebt. 30,00 01.05.0006 m2 m Inspektionsdeckel mit Einbaurahmen am Kanal mit Schwitzwasserdämmung Inspektionsdeckel mit Einbaurahmen und Dichtung für runde Luftleitungen Maße 200/100 mm, mit Knebelverschluss. Mit Kältedämmung DIN 4140, aus synthetischem Kautschuk, Baustoffklasse DIN 4102-1 B1 (schwerentflammbar), Wärmeleitfähigkeit 0,036 W/(mK) bei 0 Grad C Mitteltemperatur DIN EN 12667, Wasserdampfdiffusionswiderstandszahl 7000 DIN EN 13469 und DIN EN 12086, Dicke 19 mm, einlagig, Verarbeitung nach Herstellerangabe. Luftleitung aus Stahl verzinkt, Deckel eckig oder oval, einschl. Ausschnitt im Kanal, Verschluß durch Knebel, Deckel mit umlaufender Dichtung, Einbau in verzinkte Luftkanäle, Druckstufe 1 und 4, Dichtigkeitsklasse II Nennmaß: Rundrohr DN 315 mm Montagehöhe über Gelände/Fußboden bis 3,5 m, Montage unter erschwerten Bedingungen im Bestand in Zwischendecken, in sehr engen Verhältnissen, teilweise nur in gebückter Haltung möglich, Einbau nur in kleinen Mengen möglich, Aufmaß hat vor Ort unter LV: Lueftungstechnische Anlagen Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EURO 37 23.08.2016 02.08.2016 Gesamtbetrag in EURO Berücksichtigung der vorhandenen Installation zu erfolgen. 6,00 St ** Dämmung Lüftung aluk. Mineralwolle ohne Ummantelung ** Dämmung Lüftung aluk. Mineralwolle ohne Ummantelung für Zuluft/Abluft ** 01.05.0007 Wärmedämmung Luftltg Kanten-L 1000-1500mm Gebäude Mineralwolle AS-Qualität Matte D 20mm STLB-Bau 10/2015 047 Wärmedämmung ohne Ummantelung DIN 4140 an haus- und betriebstechnische Anlagen, an Luftleitung, rechteckig, Maße DIN EN 1505, Kantenlänge über 1000 bis 1500 mm, im Gebäude, in Bereichen mit Behinderung durch technische Einrichtungen und Bauteile, keine ausreichende Konvektion bzw. unzureichender Abstand zu Objekten, Oberkante Dämmung über Gelände/Fußboden bis 3,5 m, Dämmung aus Mineralwolle, AS-Qualität, als Lamellenmatte, Brandverhaltensklasse DIN EN 13501-1 A1 (nichtbrennbar), Wärmeleitfähigkeit 0,040 W/(mK) bei 40 Grad C Mitteltemperatur DIN EN 12667, Dämmschichtdicke 20 mm, kaschiert mit Alufolie. 35,00 01.05.0008 Wärmedämmung Formstück Luftltg Kanten-L 1000-1500mm Gebäude Mineralwolle AS-Qualität Matte D 20mm Wärmedämmung ohne Ummantelung DIN 4140 an haus- und betriebstechnische Anlagen, an Formstück Luftleitung, rechteckig, Maße DIN EN 1505, Kantenlänge über 1000 bis 1500 mm, im Gebäude, in Bereichen mit Behinderung durch technische Einrichtungen und Bauteile, keine ausreichende Konvektion bzw. unzureichender Abstand zu Objekten, Oberkante Dämmung über Gelände/Fußboden bis 3,5 m, Dämmung aus Mineralwolle, AS-Qualität, als Lamellenmatte, Brandverhaltensklasse DIN EN 13501-1 A1 (nichtbrennbar), Wärmeleitfähigkeit 0,040 W/(mK) bei 40 Grad C Mitteltemperatur DIN EN 12667, Dämmschichtdicke 20 mm, kaschiert mit Alufolie. 10,00 01.05.0009 m2 m2 Ausschnitt in Wärmedämmung aus alu. Mineralwolle herstellen Ausschnitt in Wärmedämmung aus aluk. Mineralwolle für den Einbau eines Inspektionsdeckels, 400/200 mm, mit Einbaurahmen und Dichtung in eckiger Luftleitung herstellen. Wärmedämmung nach DIN 4140, aus Mineralwolle, AS-Qualität und hydrophobiert, als Lamellenmatte, , Dicke 20 mm, kaschiert mit Alufolie. Luftleitung, rechteckig, Dichtheitsklasse C DIN EN 1507, aus verzinktem Stahl, gefalzt, Maße DIN EN 1505, Kantenlänge bis 1500 mm, Verbindung mit Winkelflansch, aus verzinktem Stahl. LV: Lueftungstechnische Anlagen Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EURO 38 23.08.2016 02.08.2016 Gesamtbetrag in EURO Montagehöhe über Gelände/Fußboden bis 3,5 m, Montage unter erschwerten Bedingungen im Bestand in Zwischendecken, in sehr engen Verhältnissen, teilweise nur in gebückter Haltung möglich, Einbau nur in kleinen Mengen möglich, Aufmaß hat vor Ort unter Berücksichtigung der vorhandenen Installation zu erfolgen. 4,00 01.05.0010 Wärmedämmung Luftltg DN150 Zentrale Mineralwolle Matte D 20mm STLB-Bau 10/2015 047 Wärmedämmung ohne Ummantelung DIN 4140 an haus- und betriebstechnische Anlagen, an Luftleitung, rund, Maße DIN EN 1506, DN 150, in Zentrale, in Bereichen mit Behinderung durch technische Einrichtungen und Bauteile, keine ausreichende Konvektion bzw. unzureichender Abstand zu Objekten, Oberkante Dämmung über Gelände/Fußboden bis 3,5 m, Dämmung aus Mineralwolle, als Lamellenmatte, Baustoffklasse DIN 4102-1 A2 (nichtbrennbar), Wärmeleitfähigkeit 0,040 W/(mK) bei 40 Grad C Mitteltemperatur DIN EN 12667, Dämmschichtdicke 20 mm, einlagig, kaschiert mit Alufolie. 8,00 01.05.0011 m Wärmedämmung Luftltg DN315 Zentrale Mineralwolle Matte D 20mm STLB-Bau 10/2015 047 Wärmedämmung ohne Ummantelung DIN 4140 an haus- und betriebstechnische Anlagen, an Luftleitung, rund, Maße DIN EN 1506, DN 315, in Zentrale, in Bereichen mit Behinderung durch technische Einrichtungen und Bauteile, keine ausreichende Konvektion bzw. unzureichender Abstand zu Objekten, Oberkante Dämmung über Gelände/Fußboden bis 3,5 m, Dämmung aus Mineralwolle, als Lamellenmatte, Baustoffklasse DIN 4102-1 A2 (nichtbrennbar), Wärmeleitfähigkeit 0,040 W/(mK) bei 40 Grad C Mitteltemperatur DIN EN 12667, Dämmschichtdicke 20 mm, einlagig, kaschiert mit Alufolie. 2,00 01.05.0012 St m Wärmedämmung Formstück Luftltg DN150 Zentrale Mineralwolle Matte D 20mm Wärmedämmung ohne Ummantelung DIN 4140 an haus- und betriebstechnische Anlagen, an Formstück Luftleitung, rund, Maße DIN EN 1506, DN 150, in Zentrale, in Bereichen mit Behinderung durch technische Einrichtungen und Bauteile, keine ausreichende Konvektion bzw. unzureichender Abstand zu Objekten, Oberkante Dämmung über Gelände/Fußboden bis 3,5 m, Dämmung aus Mineralwolle, als Lamellenmatte, Baustoffklasse DIN 4102-1 A2 (nichtbrennbar), Wärmeleitfähigkeit 0,040 W/(mK) bei 40 Grad C Mitteltemperatur DIN EN 12667, Dämmschichtdicke 20 mm, LV: Lueftungstechnische Anlagen Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EURO 39 23.08.2016 02.08.2016 Gesamtbetrag in EURO einlagig, kaschiert mit Alufolie. 10,00 01.05.0013 St Wärmedämmung Formstück Luftltg DN315 Zentrale Mineralwolle Matte D 20mm Wärmedämmung ohne Ummantelung DIN 4140 an haus- und betriebstechnische Anlagen, an Formstück Luftleitung, rund, Maße DIN EN 1506, DN 315, in Zentrale, in Bereichen mit Behinderung durch technische Einrichtungen und Bauteile, keine ausreichende Konvektion bzw. unzureichender Abstand zu Objekten, Oberkante Dämmung über Gelände/Fußboden bis 3,5 m, Dämmung aus Mineralwolle, als Lamellenmatte, Baustoffklasse DIN 4102-1 A2 (nichtbrennbar), Wärmeleitfähigkeit 0,040 W/(mK) bei 40 Grad C Mitteltemperatur DIN EN 12667, Dämmschichtdicke 20 mm, einlagig, kaschiert mit Alufolie. 2,00 St ** Brandschutztechnische Abkofferung von ** Brandschutztechnische Abkofferung von Lüftungskanälen - Ausführung F90 ** 01.05.0014 Brandschutzbekl. L90 Luftltg Kalziumsilikat-Platte Gebäude STLB-Bau 10/2015 047 Brandschutzbekleidung mit allgemeinem bauaufsichtlichen Prüfzeugnis bzw. DIN 4102-4, Feuerwiderstandsklasse L 90 DIN 4102-6, an Luftleitung, rechteckig, waagerecht, Ausführung 3-seitig, mit Brandschutzplatten aus Kalziumsilikat, Luftleitung aus verzinktem Stahl, in Bereichen mit Behinderung durch technische Einrichtungen und Bauteile, im Gebäude, Oberkante Brandschutzbekleidung über Gelände/Fußboden bis 3,5 m. 12,00 01.05.0015 Formstück U bis 1000mm STLB-Bau 10/2015 047 Formstück, z. B. Bogen, Passstück, Konus/Übergangsstück, Abzweigstück, Umfang der Brandschutzbekleidung bis 1000 mm, für Brandschutzbekleidung an rechteckigen Luftleitungen. 1,00 01.05.0016 m2 m2 Durchführung schließen U 1000-2500mm STLB-Bau 10/2015 047 Wand- und Deckendurchführungen schließen und beidseitig abdecken, Dicke bis 250 mm, Spaltbreite über 40 bis 60 mm, größter Umfang der Abdeckung über 1000 bis 2500 mm, für Brandschutzbekleidung an rechteckigen Luftleitungen, Abrechnung nach Umfang. 2,00 m LV: Lueftungstechnische Anlagen Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge 01.05.0017 Anschluss U 1000-2500mm STLB-Bau 10/2015 047 Anschluss an Wand oder Decke, größter Umfang des Anschlusskragens über 1000 bis 2500 mm, für Brandschutzbekleidung an rechteckigen Luftleitungen, Abrechnung nach Umfang. 2,00 01.05.0018 Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EURO 40 23.08.2016 02.08.2016 Gesamtbetrag in EURO m Brandschutzbekleidung für Traversen Brandschutzbekleidung für Traversen von Aufhängungen und Stützkonstruktionen von L90-Ummantelungen, aus Kalziumsilikat, 4-seitig gemäß DIN 4102-6, Feuerwiderstandsklasse L 90, Ausführung gemäß Prüfzeugnis DIN 4102-6, Montagehöhe über Gelände/Fußboden bis 3,5 m, Abrechnung über Länge der Abhängung. 4,00 m ** F90-Einhausung Lüftungsgerät mit Tür ** ** F90-Einhausung Lüftungsgerät mit Tür ** 01.05.0019 Brandschutzbekl. L90 Luftltg Kalziumsilikat-Platte Gebäude Brandschutzbekleidung mit allgemeinem bauaufsichtlichen Prüfzeugnis bzw. DIN 4102-4, Feuerwiderstandsklasse L 90 DIN 4102-6, für Lüftungsgerät, rechteckig, waagerecht, Ausführung 6-seitig, mit Brandschutzplatten aus Kalziumsilikat, in Bereichen mit Behinderung durch technische Einrichtungen und Bauteile, im Gebäude, Oberkante Brandschutzbekleidung über Gelände/Fußboden bis 3,5 m. Größe der Einhausung: B 1.100 mm H 2.000 mm L 1.800 mm Zusätzlich müssen die Lüftungskanäle mit Brandschutzklappen, DN 315 mm, beim Durchstoßen der Brandschutzverkleidung ausgerüstet werden. Der Mehraufwand für den Einbau der Brandschutzklappen, wie Herstellen der notwendigen runden Öffnungen in die Brandschutzverkleidung und das Verschließen des Ringspalts um die Brandschutzklappen sind mit einzukalkulieren. Zusätzlich wird in die Brandschutzeinhausung des Lüftungsgerätes eine Doppeltür, 1600x1800 mm, zur Wartung des Lüftungsgeräts eingebaut. Diese Leistung ist in einer gesonderten Position ausgeschrieben. 20,00 01.05.0020 m2 Formstück Brandschutzbekleidung Doppeltür Formstück Brandschutzbekleidung Doppeltür Doppeltür für Einhausung Lüftungsgerät, als Wartungsöffnung für das Lüftungsgerät in die Brandschutzbekleidung des Lüftungsgeräts einbauen. Brandschutzbekleidung mit allgemeinem bauaufsichtlichen Prüfzeugnis bzw. DIN 4102-4, Feuerwiderstandsklasse L LV: Lueftungstechnische Anlagen Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EURO 41 23.08.2016 02.08.2016 Gesamtbetrag in EURO 90 DIN 4102-6, für Lüftungsgerät, rechteckig, waagerecht, Ausführung 6-seitig, mit Brandschutzplatten aus Kalziumsilikat, in Bereichen mit Behinderung durch technische Einrichtungen und Bauteile, im Gebäude, Oberkante Brandschutzbekleidung über Gelände/Fußboden bis 3,5 m. Einbau einer Doppeltüre in die Brandschutzbekleidung, Doppeltüre in L90-Qualität, Doppeltürgröße: B 1600 x H 1800 mm einschl. Türbeschläge und Türverriegelung, einschl. aller notwendigen Nebenleistungen wie Türanschläge, Türzarge, Rahmenverstärkung 1,00 01.05.0021 Durchdringung L/Durchm. über 300 bis 350mm Durchdringungen in Brandschutzbekleidung herstellen und brandschutztechnisch verschließen, größte Länge oder größter Durchmesser über 300 bis 350 mm, für Brandschutzbekleidung an runden Luftleitungen. 4,00 01.05.0022 St Anschluss U bis 1000mm STLB-Bau 10/2015 047 Anschluss an Wand oder Decke, größter Umfang des Anschlusskragens bis 1000 mm, für Brandschutzbekleidung an rechteckigen Luftleitungen, Abrechnung nach Umfang. 4,00 01.05.0023 St m Brandschutzbekleidung für Traversen L90 Brandschutzbekleidung für Traversen von Aufhängungen und Stützkonstruktionen von L90-Ummantelungen, aus Kalziumsilikat, 4-seitig gemäß DIN 4102-6, Feuerwiderstandsklasse L 90, Ausführung gemäß Prüfzeugnis DIN 4102-6, Montagehöhe über Gelände/Fußboden bis 3,5 m, Abrechnung über Länge der Abhängung. 10,00 m Gesamtsumme: LV: Lueftungstechnische Anlagen Menge 01.06 Weitere Leistungen 01.06.0001 Erstellen der Stromlaufpläne Erstellen der Stromlaufpläne zur bauseitigen Verlegung der notwendigen Verkabelung der kompletten Lüftungsanlage einschl. der vor Ort Kennzeichnung von Start- und Zielpunkten für das Gewerk MSR- bzw. Elektro. 01.06.0002 Einheitspreis in EURO 42 23.08.2016 02.08.2016 Ordnungszahl (Pos-Nr.) 1,00 Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Gesamtbetrag in EURO St Anklemmen der bauseits verlegten Kabel Anklemmen der bauseits verlegten Kabel Einführen, Absetzen und Anklemmen der bauseits verlegten und gekennzeichneten elektrischen Leitungen an die Elektroverbraucher, Fühler etc. im Lüftungsgerät. Vor der Verlegung ist mit der Elektrofirma die eindeutige und einheitliche Kennzeichnung festzulegen. Leistungsumfang: Zuluftgerät Abluftgerät Motorklappen Frequenzumformer Temperatursensoren Außentemperaturfühler Gerätebeleuchtung Rep.-Schalter Störmeldungen 1,00 01.06.0003 Koordination Regelung Koordination Regelung und Hilfe bei der Einregulierung, Programmierung und Funktionsprüfung der kompletten MSR-Anlagen und deren Schaltfunktionen für die kompletten Lüftungsanlagen. Inkl. Teilnahme an Koordinationsbesprechungen und Lieferung der erforderlichen Unterlagen/Daten an die MSR-Firma. Inkl. Mitwirken bei der Festlegung von Feldgeräten, deran Lage, Einstellwerte, Zeiten. Inkl. Prüfung aller (auch bauseits) aufgelegten Kabel an Komponenten, die vom AN Lüftung geliefert wurden. Inkl. Bereitstellung von Unterlagen und Messgeräten für die Dauer der Einregulierung, Funktionsprüfungen, Probebetrieb. Bereitstellung eines Einregulierungsmonteurs für die gesamte Dauer der o.g. Massnahmen sowohl für die Dauer der MSR-Inbetriebnahmen als auch für die Inbetriebnahme des eigenen Gewerkes. 1,00 01.06.0004 St St Bestandsunterlagen Bestands-, Bedienungs-, Wartungsunterlagen Bestands- und Revisionsunterlagen nach DIN 18379 Abs. 3.6 Raumlufttechnische Anlagen LV: Lueftungstechnische Anlagen Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EURO 43 23.08.2016 02.08.2016 Gesamtbetrag in EURO Die Vorlage der vollständigen Bestandsunterlagen ist eine zwingende Voraussetzung für die Durchführung der Abnahme. Der Auftragnehmer hat folgende Unterlagen und Zeichnungen zu erstellen und dem Auftraggeber vier Wochen vor Abnahme, vollständig, In einem breiten DIN-A4 Ordner zur Prüfung, 1-fach, vorzulegen. Mitzuliefernd sind Unterlagen gern. VOB Teil C (insbesondere) Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen DIN 18379. Inhaltsverzeichnis: 1. Anlagenbeschreibung 2. Anlagenschema 3. Zusammenstellung der wichtigsten technischen Daten 4. Vorgeschriebene Prüf- und Herstellerbescheinigungen 5. Elektrische Übersichtsschaltpläne und Anschlusspunkte 6. Bedienungs- und Wartungsanleitungen 7. Einweisungsprotokoll des Wartungs- und Bedienungspersonals B. Bestandspläne 9. Protokolle, Analysen, Gutachten 10. Abnahme Inhalt: (insbesondere) 1. Anlagenbeschreibung AIIg. Beschreibung der technischen Anlage mit allen Funktionen und wichtigen Merkmalen Funktionsbeschreibung 2. Anlagenschemata .(farbig, bevorzugt DIN A4, sonst DIN A3 gefaltet) - Anlagenschemata Automationsschemata 3. Zusammenstellung der wichtigsten technischen Daten Geräteliste Stücklisten Ersatzteilliste 4. Vorgeschriebene Prüf- und Herstellerbescheinigungen (je nach Gewerk) CE-Kennzeichnung Zulassungen (BSK usw:) DVGW Zulassungen sonstige Bescheinigungen Fachunternehmererklärung 5. Elektrische Übersichtsschaltpläne und Anschlusspunkte Pläne nach DIN EN 61082-1 und 61082-3 "Dokumente der Elektrotechnik` 6. Bedienungs- und Wartungsanleitungen Herstellerbedienungsanleitungen Arbeitskarten nach AMEV - Wartung 2006 (Die Wartungskarten sind gern. den Herstellerangaben zu vervollständigen) sonstige Anleitungen 7. Einweisungsprotokoll des Wartungs- und Bedienungspersonals Teilnehmerliste Beschreibung über die Art und Umfang der Einweisung Ausgehandigte Unterlagen 8. Bestandsplane Papierpausen (farbig angelegt) gefaltet DIN A Format in M 1:50 9. Protokolle, Analysen, Gutachten (je nach Gewerk) Funktionsmessungen Druckprotokolle LV: Lueftungstechnische Anlagen Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EURO 44 23.08.2016 02.08.2016 Gesamtbetrag in EURO Messprotokolle Einregulierprotokolle (hyd. Abgleich) Mikrobiologische Wasseruntersuchung VDI 6022 sonstige Protokolle 10. Abnahme (je nach Gewerk) Abnahmebescheinigung Abnahmeprotokoll (Mangelliste) Teilnehmerliste Spätestens bei der Abnahme ist die gesamte Dokumentation 3-fach in einem breiten DIN-A4 Ordner (8 cm) an den Auftraggeber zu übergeben. Die gesamte Bestandsdokumentation ist zusätzlich 3-fach digital auf Datenträger (DVD-ROM) zu Obergeben. Datenformat: Plane .dwg and .plt, restliche Unterlagen als .pdf Rückenbeschriftung (stehend Iesbar): Liegenschaft: siehe Auftragsschreiben Bestandsplane und Dokumentationsunterlagen Gewerk Massnahmenbeschreibung: siehe Auftragsschreiben Vergababeschreibung: siehe Auftragsschreiben Monat/Jahr Firmenanschrift 1,00 01.06.0005 Anlagenschema in Folie Anlagenschema DIN A0 mehrfarbig in Folie laminiert und aufgezogen auf Hartfaserplatte einschl. Befestigung in der Zentrale. 1,00 01.06.0006 St Luftmengenmessung pro Auslass Luftmengenmessung pro Auslass einschl. Messprotokoll Messung der Volumenströme, Drücke, Temperatur, bei allen Hauptanlagen und Hauptsträngen. 8,00 01.06.0007 St St Einregulierung pro Auslass Einregulierung pro Auslass der Lüftungsanlage, mit Messprotokoll Nach der erfolgten Montagephase sind die Luftmengen entsprechend den Vorgaben einzuregulieren und zu protokollieren. 8,00 St LV: Lueftungstechnische Anlagen Menge 01.06.0008 Schallpegelmessung Schallpegelmessung Schallpegelmessung (A-Bewertet) bei Vollast. Einschl. Erstellung eines Meßprotokolls in 3-facher Fertigung. Die zu messenden Anlagenteile werden vom AG festgelegt. 01.06.0009 St St Injektionsanker Injektionsanker in bestehendem Mauerwerk um eine sichere Befestigung im altem Mauerwerk zu erreichen. mit bauaufsichtlich Zulassung, Incl. Injektionsmörtel und aller erforderlichen Nebenarbeiten. 20,00 01.06.0013 kg Rohrkennzeichnung Rohrkennzeichnung aus PVC- Folie selbstklebend mit Fließrichtungspfeilen und Siebdruck gemäß DIN 2403. Größe nach Rohraußendurchmesser, komplett liefern und anbringen. 20,00 01.06.0012 St Bezeichnungsschild mehrschichtig Kunststoff H 52mm B 100mm Schildträger Spannband STLB-Bau 10/2015 042 Bezeichnungsschild DIN 825, Farbe und Beschriftung nach Angaben des AG, aus mehrschichtigem Kunststoff, Beschriftung 3-zeilig, gedruckt, Höhe 52 mm, Breite 100 mm, Befestigung mit Schildträger aus verzinktem Stahl, Halter und Spannband, Befestigungsuntergrund Rohrumhüllung. 10,00 01.06.0011 Gesamtbetrag in EURO Form-/Hohlprofilstahlkonstruktion Stahl verz STLB-Bau 10/2015 042 Form-/Hohlprofilstahlkonstruktion, aus verzinktem Stahl, für Stütz-, Hänge-, Trag- und Sonderbefestigung, schallentkoppelt gelagert, der rechnerische Nachweis der Tragfähigkeit ist auf Verlangen vorzulegen. 150,00 01.06.0010 Einheitspreis in EURO 45 23.08.2016 02.08.2016 Ordnungszahl (Pos-Nr.) 1,00 Einheit Seite: Datum: LV-Datum: St Sichern von Kanalteilstecken Sichern von Kanalteilstecken und Luftauslässen nach täglicher Montage durch Abkleben mit PE-Folie, über alle Kanalnennmaße, Beistellung aller erforderlichen Zubehörteile,einschl. Rückbau, Abrechnung nach Kanalquerschnitt Kanalgröße bis 1,5 m2. Montagehöhe über Gelände/Fußboden bis 3,5 m, LV: Lueftungstechnische Anlagen Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EURO 46 23.08.2016 02.08.2016 Gesamtbetrag in EURO Montage unter erschwerten Bedingungen im Bestand, in sehr engen Verhältnissen. 80,00 m2 ** Montagegrüste ** ** Montagegrüste ** 01.06.0014 Auf-, Abbau und Vorhaltung von Montagegerüsten, bis 3,5 Auf-, Abbau und Vorhaltung von Montagegerüsten mit Arbeitsbühnen über 2,0 m Höhe über Gelände oder Fußboden, Montagehöhe bis 3,5 m für die Dauer der vorbeschriebenen Leistungen. Hinweis: Auf Grund der sonstigen Arbeiten in diesen Bereichen ist nicht mit einer ungehinderten Bewegungsfreiheit für fahrbare Gerüste o. ä. zu kalkulieren. Behinderungen durch Kabel, Rohrleitungen, gelagerte Materialien etc. im Fußbodenbereich sind unter Umständen nicht vermeidbar. 4,00 01.06.0015 Wo Anzeichnen von Kernbohrungen und Durchbrüchen Anzeichnen von Kernbohrungen und Durchbrüchen für das bauseitige Erstellen durch die Baufirma. Einmessen und Kennzeichen der Aussparungen und Bohrungen aus dem Ausführungsplan vor Ort. 10,00 St Gesamtsumme: LV: Lueftungstechnische Anlagen Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit 01.07 Stundenlohnarbeiten Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EURO 47 23.08.2016 02.08.2016 Gesamtbetrag in EURO ** Verrechnungssätze für Löhne ** ** Verrechnungssätze für Löhne ** Die Verrechungssätze für die nachstehenden Lohn- und Berufsgruppen sind unaufgegliedert anzubieten. In ihnen sind enthalten: - Lohn- und Gehaltskosten - Lohn- und Gehaltsnebenkosten - Sozialkosten einschließlich Sozialkassenbeiträge - Gemeinkostenanteile - Gewinn Zuschläge zu den Verrechnungssätzen für vom Auftraggeber angeordnete oder zu vertretende Nacht-, Sonntags-, Feiertags- und Mehrarbeit (Überstunden) sind gesondert nachzuweisen; sie werden in Höhe der tariflichen Vereinbarung vergütet. Für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit wird als Zuschlag nur der Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung vergütet. Für Mehrarbeit werden zusätzlich die Sozialkosten vergütet. Beschäftigt der Bieter bei einer der nachstehenden Lohn-/Berufsgruppen keine Arbeitskräfte, hat er dies anzugeben und stattdessen den Einsatz möglichst gleichwertiger Arbeitskräfte anzubieten. 01.07.0001 Obermonteur/-in Stundenlohnarbeiten sämtliche Kosten/Zuschläge STLB-Bau 10/2015 091 Stundenlohnarbeiten durch Obermonteur/-in auf Anordnung des AG ausführen, der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn. 10,00 01.07.0002 Monteur/-in Stundenlohnarbeiten sämtliche Kosten/Zuschläge STLB-Bau 10/2015 091 Stundenlohnarbeiten durch Monteur/-in auf Anordnung des AG ausführen, der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn. 10,00 01.07.0003 h h Helfer/-in Stundenlohnarbeiten sämtliche Kosten/Zuschläge STLB-Bau 10/2015 091 Stundenlohnarbeiten durch Helfer/-in auf Anordnung des AG ausführen, der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft LV: Lueftungstechnische Anlagen Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EURO 48 23.08.2016 02.08.2016 Gesamtbetrag in EURO umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn. 10,00 h Gesamtsumme: LV: Lueftungstechnische Anlagen Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EURO ZUSAMMENSTELLUNG 01 Lüftungstechnische Anlagen 01.01 Lüftungsgerät mit Zubehör 01.02 Lüftungskanäle mit Zubehör 01.03 Luftkanaleinbauten mit Zubehör 01.04 Luftdurchlässe mit Zubehör 01.05 Dämmarbeiten Lüftung 01.06 Weitere Leistungen 01.07 Stundenlohnarbeiten Gesamtbetrag: UST 19,00 %: Gesamtbetrag Brutto: Etwaige Preisnachlässe sind an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufzuführen. 49 23.08.2016 02.08.2016 Gesamtbetrag in EURO Vorgaben für Fremdfirmen (Hausordnung) Vor Beginn und nach beenden Ihrer Tätigkeit müssen Sie sich beim zuständigen Werkstattleiter anund abmelden In den TUM Gebäuden ist das Rauchen verboten Bei Feueralarm ist das Gebäude auf dem schnellsten Weg zu verlassen. Der Fahrstuhl darf nicht benutzt werden Den Anweisungen der Feuerwehr ist Folge zu leisten Betriebsordnung für Fremdfirmen Die Zusammenarbeit mit dem zuständigen Ansprechpartner/ Koordinator ist Voraussetzung für die Realisierung von Dienstleistungen/ Arbeiten auf dem TUM-Gelände. Der Koordinator informiert den Vertreter der Fremdfirma über die für die Tätigkeiten notwendigen Einrichtungen und Abteilungen. Soweit es für die Arbeitssicherheit erforderlich ist, hat er Weisungsbefugnis gegenüber den Mitarbeitern der Fremdfirma. Die von ihm angeordneten Maßnahmen sind für die Dauer der Arbeiten aufrechtzuerhalten. Darüber hinaus sind in jedem Fall die nachfolgenden Hinweise einzuhalten und zu befolgen: 1. Allgemeines 1.1 Bei der TUM wird größten Wert auf Arbeits- und Umweltschutz gelegt. Gemäß § 5 BGV A1 ist die TUM verpflichtet, Fremdfirmen schriftlich anzuhalten, die im § 2 BGV A1 bezeichneten Vorschriften und Regeln zu beachten. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass seine Beschäftigten die an dem jeweiligen Leistungsort geltenden Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften ebenso wie die dort geltenden Ortsbestimmungen genauestens beachten und einhalten werden. Es können keine Ansprüche geltend gemacht werden, die aus der Nichteinhaltung dieser Vorschriften und Bestimmungen bestehen. 1.2 Das Personal darf das TUM Gelände nur nach Meldung beim AG (Beauftragung durch Bauamt: Meldung beim zuständigen SG-Leiter in der TUM) betreten. Daher müssen sich alle Personen, die bei der TUM eingesetzt werden, zu Beginn ihrer Tätigkeit an der Pforte melden. Über alle Vorgänge im TUM Gelände ist auch nach Beendigung der Tätigkeit Dritter gegenüber Geheimhaltung zu bewahren. Auf dem Gelände ist Fotografieren und Filmen nur nach Genehmigung durch die Pressestelle erlaubt. Mitarbeiter von Fremdfirmen, die infolge Alkoholgenusses oder anderer berauschender Mittel nicht mehr in der Lage sind, ihre Arbeit ohne Gefahr für sich oder andere auszuführen, müssen ihre Arbeit einstellen. 1.3 Der Auftragnehmer unterrichtet seine Mitarbeiter darüber, dass sie sich nur in dem Bereich aufhalten dürfen, in dem sie aufgrund des abgeschlossenen Vertrages ihren Arbeitsplatz haben. 1.4 Den Anweisungen der örtl.Feuerwehr, des Koordinators, der Arbeitssicherheit und des Wachdienstes ist unbedingt Folge zu leisten. 2. Bau-, Montage- und Reparaturarbeiten 2.1 Die Fremdfirma sorgt dafür, dass der Baustellenleiter bzw. ein geeigneter Mitarbeiter die auf der Baustelle gesprochene Sprache beherrscht. 2.2 Arbeiten auf hochgelegenen Arbeitsplätzen sind durch besondere Schutzvorkehrungen, wie Brüstung, Geländer oder durch Benutzung von Sicherheitsgeschirren zu sichern. Tätigkeiten auf Gerüsten sind zu vermeiden, wenn gleichzeitig darunter gearbeitet wird. In solchen Fällen ist mit dem Koordinator abzusprechen, in welchem Umfang bzw. wann die Arbeiten weiter geführt werden können. Seite 1 26/02/2009 2.3 Vor Beginn von Tiefbauarbeiten (Ausschachtungen, Gruben, Kanälen usw.) muss sich die ausführende Firma bei dem Koordinator über die Lage der stromführenden Kabel, Wasser-, Gas-, Dampf- und sonstigen Medienleitungen informieren. 2.4 Alleinarbeit ist nach Möglichkeit zu vermeiden. Wird infolge eines Not- und Ausnahmefalles doch eine gefährliche Arbeit von einer Person allein durchgeführt, so ist gemäß § 36 BGV D7 die Überwachung durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen. 2.5 Treten bei den Arbeiten Lärmbelästigungen auf, muss rechtzeitig darauf aufmerksam gemacht werden, damit die dafür am besten geeignete Arbeitszeit festgelegt werden kann (Rücksprache mit dem Koordinator) 2.6 Hebebühnen dürfen in Kranbereichen nur nach Absprache mit dem Koordinator aufgestellt werden. 2.7 Nach Beendigung von Arbeiten an Gebäuden, Anlagen oder Maschinen ist der Koordinator zu informieren. Die Baustelle ist besenrein zu verlassen. 3. Maschinen, Werkzeuge, Geräte 3.1 Die bei der TUM eingesetzten Maschinen, Geräte und Werkzeuge müssen den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. 3.2 Überlässt die TUM dem Auftragnehmer technische Arbeitsmittel zur Benutzung, so muss der Auftragnehmer festgestellte Mängel umgehend dem Koordinator mitteilen. Die Benutzung der technischen Arbeitsmittel ist sofort einzustellen. 4. Elektrische Einrichtungen 4.1 Sind Arbeiten in der Nähe Stromführender Anlagen oder Einrichtungen durchzuführen, so muss in jedem Fall das Abschalten des Stromes oder das Anbringen eines wirksamen Schutzes veranlasst werden. Rücksprache mit dem Koordinator ist erforderlich. 4.2 Sind elektrische Anschlüsse am TUM-Netz erforderlich, ist dies über den Koordinator zu veranlassen. 5. Umgang mit Gefahrstoffen 5.1 Bei Lieferung bzw. Einsatz von Gefahrstoffen und chemischen Arbeitsstoffen ist die Gefahrstoffverordnung einzuhalten. Sicherheitsdatenblätter, Betriebsanweisungen sind vor Arbeitsbeginn zur Einsichtnahme dem Koordinator vorzulegen. Es ist auch sicherzustellen, dass TUM Beschäftigte, Studenten und Besucher bei der Verarbeitung von Gefahrstoffen nicht gefährdet werden. Im Zweifelsfall sind Rückfragen an den Koordinator zu stellen. 6. Feuerarbeiten, Schweißen, Schneiden, Schleifen usw. 6.1 Falls im Zuge der zu erledigenden Arbeiten der Umgang mit offenem Feuer (Schweißen, Schneiden, Löten usw.) erforderlich ist, muss vorher ein Erlaubnisschein bei den zuständigen SG-Leitern über den Koordinator eingeholt werden. Schweißarbeiten dürfen nur von Personen ausgeführt werden, die einen Schweißnachweis (DIN 8563) besitzen. 7. Persönliche Schutzausrüstung 7.1 Alle Beschäftigen sind verpflichtet, die notwendigen persönlichen Schutzausrüstungen zu tragen. 8. Verkehr auf dem TUM Gelände 8.1 Auf dem TUM-Gelände gelten die Regeln der Straßenverkehrsordnung. 8.2 Verkehrsunfälle sind unverzüglich dem Wachdienst zu melden. Seite 2 26/02/2009 9. Verhalten bei Unfällen Bei Unfällen steht unser Betriebsarzt und Betriebssanitäter zur Verfügung. Die Abteilung HR 6 ist unverzüglich zu benachrichtigen. Bei schweren Unfällen ist die Unfallstelle unverändert zu belassen. Wenn dies die Personenrettung erlaubt. 10. Fragen zum Arbeitsschutz Sofern Fragen zum Arbeitsschutz bestehen, gibt die Arbeitssicherheit gerne Auskunft 11. Umweltschutz 11.1 Das bei der Durchführung der Arbeiten anfallende Abfallmaterial ist vom Auftragnehmer auf seine Kosten ordnungsgemäß entsprechend den gesetzl. Vorgaben (KrW-AbfG und Verordnungen sowie Satzungen der zuständigen Kommune) zu entsorgen. Bei Nichteinhaltung von Vorschriften haftet für evtl. entstehenden Schaden der Auftragnehmer. Im Zweifelsfall sind Rückfragen an den Koordinator. 11.2 Die Lagerung und der Umgang mit wassergefährlichen Stoffen, wie z. B. Öle, Kraftstoffe, Lösungsmittel, Farben, usw. sind so durchzuführen, dass keine Gefährdungen von Boden und Grundwasser und Entwässerungssystem (Kanal, Sickerschächte) auftreten. Gefahrgut ist nach den gültigen Gefahrgutvorschriften zu transportieren. 12. Verhalten im Gefahrenfall Im Gefahrenfall ist den an allen Gebäuden Ein– und Ausgängen angebrachten Verhaltenshinweisen nachzukommen. Wichtige interne Telefonnummern von Einrichtungen und Abteilungen: Achtung!! Bei externen Mobiltelefonen muss vor den unten aufgeführten Nummern 089 289 xxxx gewählt werden!!!! Notruf, Unfall, Polizei Feuerwehr Arbeitssicherheit Betriebsarzt Betriebssanitäter SG-Leiter Maschinenwesen SG-Leiter Elektro/Telekomm. SG-Leiter Infrastruktur 110 112 22788 22704 23950 22753 22754 22718 Wachdienst Pforte Heizung, Klima, Sanitär Elektro-Werkstatt Regel-u. Fördertechnik Fernmelde-Werkstatt Schreinerei u. Schlosserei Medientechnik 22722 22722 22767 22763 22764 22112 22710 22300 13. Kenntnisnahme und Bestätigung durch Fremdfirma Ansprechpartner/ Koordinator bei der TUM für diesen Auftrag ist Frau/ Herr....................................., Abt/ SG....................... Tel.................................... Bitte melden Sie sich vor Beginn der Arbeiten bei diesem Koordinator. Der Auftragnehmer Fa................................., vertreten durch Frau/ Herr...................... hat die Betriebsordnung für Fremdfirmen zur Kenntnis genommen und handelt danach. Er kennt den Ansprechpartner/ Koordinator und die für die durchzuführende Arbeit/Dienstleistung wichtigen Einrichtungen und Abteilungen. Mit dem Koordinator wurden mögliche gegenseitige Gefährdungen besprochen. Der Auftragnehmer sichert zu, dass seine Mitarbeiter und die Mitarbeiter der von ihm eingesetzten Subunternehmen - über die Betriebsordnung für Fremdfirmen unterrichtet sind; - entspr. § 4 BGV A1 und §§ 4, 8, 12 ArbSchG sowie für elektrotechnische Tätigkeiten entspr. BGV A2 und VDE 105 Teil 100 unterwiesen sind; - mit der erforderlichen Persönlichen Schutzausrüstung ausgerüstet sind; dass - für Einsätze mit besonderer Befähigung (z. B. Transport-, Kran-, Maschineneinsatz, Schweißen) nur fachlich qualifiziertes Personal eingesetzt wird; Seite 3 26/02/2009 die erforderlichen Zulassungen und Zeugnisse vorhanden sind; Arbeiten an Sonn- und Feiertagen der Aufsichtsbehörde gemeldet werden ( § 13 ArbZRG); - Bau- und Montagearbeiten sowie Demontagearbeiten, deren Umfang 10 Arbeitsschichten übersteigt, rechtzeitig vor ihrem Beginn der zuständigen Berufsgenossenschaft angezeigt werden. Die Vergabe von Teilleistungen an Subunternehmen entbindet nicht von der Anzeigepflicht (§ 3 BGV C 22) Durch die Funktion des Koordinators ist der Auftragnehmer oder dessen Beauftragter nicht von der Verantwortung für eigene Mitarbeiter entbunden (§ 6 BGV A1). - Datum:........................................... Unterschrift:.................................. Seite 4 26/02/2009 Betriebsanweisung TUM ARBEITSBEREICH: ARBEITSPLATZ: DATUM: Nächste Überprüfung: Unterschrift: BEARBEITER: VERANTWORTLICHE: ANWENDUNGSBEREICH Schweiß- und Schneidarbeiten in brandgefährdeten Bereichen GEFAHREN FÜR MENSCH UND UMWELT • • • • • Abtropfende oder wegfliegende heiße (z.T. glühende) Werkstoff- oder Schlackepartikel. Anreicherung des Arbeitsbereichs mit Brenngas. Wärmeübertragung durch das Werkstück in Nachbarbereiche. Austreten von Sekundärflammen aus nicht verschlossenen Öffnungen bei Rohrleitungen. Brandentstehung infolge nicht erkanntem Schwelbrand. SCHUTZMAßNAHMEN UND VERHALTENSREGELN Arbeiten mit Auftraggeber abstimmen. • Informationen über Brandschutz- und Brandmeldeeinrichtungen beschaffen. • Brandgefährdeten Bereich festlegen und kennzeichnen; Verkehrswege freimachen (z.B. Schlüssel übergeben). • Arbeitsgeräte, Schweißwerkstoffe und Hilfsmittel auswählen und auf Mängel prüfen. • Arbeiten erst nach schriftlicher Genehmigung (Schweißerlaubnisschein) durchführen. • Vor Beginn der Schweiß- und Schneidarbeiten: prüfen, welche Teile demontiert und an ungefährlichem Ort bearbeitet werden können; ggf. Arbeiten am anderen Ort durchführen, entfernen der beweglichen Gegenstände, Stoffe, Abfälle usw., die entzündet werden könnten – freimachen der Arbeitsstelle, entfernen der ortsfesten Einrichtungen wie Verkleidungen, Isolierungen usw. die entzündet werden könnten, soweit dies möglich ist – freimachen der Arbeitsstelle, abdecken der verbleibenden ortsfesten Einrichtungen wie Holzbalken, -wände, -böden, Kunststoffteile, Behälter usw. mit feuerfesten Decken, Matten, Platten, feuchtem Sand usw. – abdecken brennbarer Gegenstände, abdichten von Decken- und Wandöffnungen, Fugen, Ritzen, Kabel- und Rohrdurchführungen, Kanäle, Schächte, Rohrenden usw. mit Lehm, Gips, Mörtel, feuchter Erde u.ä. – abdichten möglicher Brandausbreitungswege, überwachen während der Arbeiten (auch in Nachbarräumen) zur Vermeidung der Brandentstehung durch Sachkundige mit geeigneten Löscheinrichtungen z.B. Feuerlöscher, Löschschlauch, Löschdecke,Wassereimer – Brandwache stellen, kontrollieren der Arbeitsstelle (auch in Nachbarräumen) nach Beendigung der Arbeiten (ggf. mehrmals über längeren Zeitraum) zur Entdeckung von Glimmstellen, Glutnestern, Rauch, Brandgeruch u.ä. durch Sachkundige – Brandwache stellen. • Schweißgeräte nach Arbeitsende nicht an der Arbeitsstelle zurücklassen. VERHALTEN IM BRANDFALL Notruf:112 • Arbeiten einstellen und Brand löschen. • In der Nähe befindliche Personen warnen. • Feuerwehr alarmieren bzw. Feueralarm veranlassen VERHALTEN BEI UNFÄLLEN : ERSTE HILFE • • • Brennende Kleidung mit Löschdecke bedecken. Ersthelfer und Aufsichtführende informieren. Verletzten betreuen. • • • • • Löscheinrichtungen entsprechend dem möglichen Brandfall (Art des Löschmittels und Menge). Brandmeldeeinrichtung (z.B. Funktelefon). Hilfsmittel zum Abdecken: feuerfeste Decken, Matten, Platten, Sand usw. Hilfsmittel zum Abdichten: Lehm, Gips, Mörtel, feuchte Erde, Rohrverschlüsse usw. Für die Entsorgung ist zuständig: ........................................................................................ Notruf:112 INSTANDHALTUNG UND ENTSORGUNG TUM Betriebsanweisung Für Maschinen ARBEITSBEREICH: ARBEITSPLATZ: TÄTIGKEIT: DATUM: Nächste Überprüfung: Unterschrift: BEARBEITER: VERANTWORTLICHE: ANWENDUNGSBEREICH Schweiß-, Löt- und Trennschleifarbeiten, Richtlinien für den Brandschutz GEFAHREN FÜR MENSCH UND UMWELT Arbeiten mit Schweiß-, Schneid-, Löt- und Trennschleifgeräten können in hohem Maße brandgefährlich sein, da bei ihnen hohe Temperaturen auftreten. Brände können entstehen durch: - offene Schweißflammen (ca. 3200°C), - elektrische Lichtbögen (ca. 4000°C), - Lötflammen (1800 - 2800°C), - Schweiß-, Schneid- und Schleiffunken (ca. 1200°C) , - abtropfendes glühendes Metall (ca. 1500°C), - Wärmeleitung stark erhitzter Metallteile und heiße Gase. Besonders gefährlich sind Schweiß-, Schneid- und Schleiffunken, die noch in Entfernung von 10 m und mehr von der Arbeitsstelle brennbare Stoffe entzünden können. Durch Funken und Schweißtropfen besteht die Gefahr von Verbrennungen und Verletzungen SCHUTZMAßNAHMEN UND VERHALTENSREGELN Verhaltensregeln: Die Arbeiten dürfen nur von entsprechend ausgebildeten, mindestens 18 Jahre alten Personen ausgeführt werden; Auszubildende dürfen diese Arbeiten nur unter Aufsicht ausführen. Vor Beginn muß eine schriftliche Genehmigung des Betriebleiters oder seines Beauftragten eingeholt werden (Schweißerlaubnisschein). Sämtliche bewegbaren und brennbaren Stoffe und Gegenstände müssen aus der Gefahrenzone entfernt werden (auch Staubablagerungen). Gasflaschen müssen außerhalb der Gefahrenzone gelagert werden. Abdecken der nicht beweglichen, aber brennbaren Gegenstände im Gefahrenbereich. Abdichten der Öffnungen, Fugen, Ritzen, Rohrdurchführungen und offenen Rohrleitungen, die von der Arbeitsstelle in andere Räume führen, mit nicht brennbaren Stoffen. Lappen, Papier oder andere brennbare Stoffe dürfen nicht verwendet werden, geeignet sind z.B. Gips, Mörtel, feuchte Erde oder Lehm. Entfernen von Umkleidungen und Isolierungen an Rohrleitungen, Kesseln und Behältern aus dem Gefahrenbereich der Arbeiten. Behälter auf ihren früheren Inhalt prüfen. Haben sie brennbare oder explosionsfähige Stoffe enthalten oder ist der frühere Inhalt nicht mehr feststellbar, sind die Behälter vor Beginn der Arbeiten zu reinigen und während der Arbeit mit Wasser gefüllt zu halten. Ist dies nicht möglich, muß ein Schutzgas, z.B. Stickstoff, Kohlendioxyd, zur Füllung verwendet werden. SICHERUNGSMAßNAHMEN WÄHREND DER ARBEITEN Befinden sich im gefährdeten Bereich (etwa 10 m Umkreis) brennbare Stoffe, so ist für die Arbeitsstelle und ihre Umgebung eine Brandwache mit geeignetem Löschgerät bereitzuhalten. Informieren Sie sich über den Standort des nächstgelegenen Brandmelders oder Telefons und die zur Alarmierung erforderlichen Rufnummern. Es ist stets darauf zu achten, daß keine brennbaren Gegenstände und Stoffe durch Flammen, Funken, Schmelztropfen, heiße Gase oder Wärmeleitung gefährdet oder gar entzündet werden. Die Arbeitsstelle selbst sowie die neben, über und unter der Arbeitsstelle liegenden Räume sind auf mögliche Brandherde laufend zu kontrollieren. Durch Wärmeleitung gefährdete Bauteile sind mit Wasser zu kühlen. Im Brandfall ist die Arbeit sofort einzustellen und die Feuerwehr zu alarmieren, die Löschmaßnahmen sind unverzüglich einzuleiten. VERHALTEN NACH BEENDIGUNG DER ARBEIT Viele Brände durch Schweiß-, Schneid- und ähnliche Arbeiten brechen erfahrungsgemäß erst mehrere Stunden nach Beendigung der Arbeiten aus. Deshalb ist die mehrmalige, nachträgliche, gewissenhafte Kontrolle besonders wichtig. Dazu ist es erforderlich, die Umgebung der Arbeitsstelle einschließlich der benachbarten Räume sorgfältig auf Brandgeruch, verdächtige Erwärmungen, Glimmstellen und Brandnester zu untersuchen; diese Kontrolle kann für mehrere Stunden und in kurzen Zeitabständen erforderlich sein. Die Kontrolle ist so lange durchzuführen, bis die Entstehung eines Brandes nicht mehr wahrscheinlich ist. Persönliche Schutzausrüstung (Schutzbrille, Schürze, Schutzschuhe mit Gamaschen, Schutzhandschuhe) benutzen. VERHALTEN BEI STÖRUNGEN Bei Störungen sind die Arbeiten einzustellen und die Geräte zu sichern. Benachrichtigen Sie den nächsten Vorgesetzten. Im Brandfall ist die Arbeit sofort einzustellen und die Feuerwehr zu alarmieren. Machen Sie bei der Alarmierung Angaben zu Ihrer Person, zu dem Unfallort, zu dem Unfallhergang, zum Zeitpunkt. Die Löschmaßnahmen sind unverzüglich einzuleiten. Benutzen Sie dafür das bereitgestellte Löschgerät. Beachten Sie: Menschenleben retten geht vor! Alarmieren Sie den nächsten betrieblichen Vorgesetzten. Befolgen Sie die gegebenen Anweisungen. Bringen Sie sich bei einer Ausbreitung des Brandes oder bei Explosionsgefahr in Sicherheit. Notruf für die örtliche Feuerwehr: _______________________________________ Betrieblicher Vorgesetzter: _______________________________________ VERHALTEN BEI UNFÄLLEN : ERSTE HILFE Bei Unfällen Erste Hilfe leisten (Verbrennungen kühlen, verletzte Körperteile ruhigstellen, Schock bekämpfen) und den Unfall melden. Die Unfallstelle ist zu sichern. Notruf: Erste-Hilfe-Leistungen sind in das Verbandbuch einzutragen. Notruf: 112 INSTANDHALTUNG UND ENTSORGUNG Instandhaltungs- und Wartungsarbeiten dürfen nur durch beauftragtes, fachkundiges Personal durchgeführt werden. TUM Betriebsanweisung Für Maschinen ARBEITSBEREICH: ARBEITSPLATZ: TÄTIGKEIT: DATUM: Nächste Überprüfung: Unterschrift: BEARBEITER: VERANTWORTLICHE: ANWENDUNGSBEREICH Diese Betriebsanweisung gilt für alle Mitarbeiter, die Elektro-Schweißarbeiten durchführen. GEFAHREN FÜR MENSCH UND UMWELT Bei Schweißarbeiten entstehen Rauche und Ozon, die nach dem Einatmen über längerere Zeit Gesundheitsschäden hervorrufen können. Das Gefahrenpotential wird wesentlich durch die Art und Menge der Schweißzusätze sowie die Einwirkungszeit bestimmt. Besonders gesundheitsgefährlich sind Schweißarbeiten an hochlegierten Werkstücken (z.B. Chrom), an metallischen Überzügen (z.B. Blei, Cadmium, Zink) oder an Werkstücken mit Farbanstrichen, Beschichtungen durch Kunststoffe oder Verunreinigungen durch Öle, Fette oder Lösungsmittelreste. Weitere Gefahren bestehen beim Elektroschweißen durch elektrischen Strom und durch ultraviolette und infrarote Strahlung. SCHUTZMAßNAHMEN UND VERHALTENSREGELN Augenschutz: Schweißerschutzschild, nicht ohne Augenschutz in die Schweißstelle blicken. Handschutz: Lederhandschuhe mit langen Stulpen. Körperschutz: schwerentflammbarer Schutzanzug, ggf. Lederschürze. Fußschutz: hohe Schutzschuhe oder halbhohe Schutzschuhe mit Gamaschen. Gehörschutz: in Lärmbereichen Gehörschutzstöpsel oder Kapselgehörschützer. Hygiene: vor der Arbeitsaufnahme geeignetes Hautschutzmittel (ggf. mit UV-Schutz) auftragen, bei Arbeitsunterbrechung Hände mit Wasser und Hautreinigungsmittel waschen, danach mit Hautpflegecreme einreiben. Essen, Trinken und Aufbewahrung von Lebensmitteln am Arbeitsplatz ist verboten. Handhabung: Dämpfe und Rauche nicht einatmen. Auf ausreichende Lüftung achten, Absaugeinrichtung benutzen, Schweißraucherfassung immer auf die Schweißstelle ausrichten, ggf. Absaugtrichter nachführen. Bei Verwendung von Schutzschilden Abstand zwischen Mund bzw. Nase sowie Schildunterkante und Brust möglichst gering, Abstand zwischen Lichtbogen und Schutzschild möglichst groß wählen. Beschichtungen und Verunreinigungen im Schweißnahtbereich in jedem Fall vor dem Schweißen entfernen. Werkstücke nach dem Reinigen sorgfältig trocknen. Zum Schutz vor einer Durchströmung durch elektrischen Strom muß der Schweißer durch seine Schutzkleidung (Schutzhandschuhe, Schutzschuhe, Schutzanzug oder Schürze) oder durch zusätzliche Abdeckungen oder Unterlagen (z.B. Gummimatten) isoliert sein. Notruf:112 Brandschutz: Brennbare Gegenstände aus dem Arbeitsbereich entfernen oder abdecken. Feuerlöschgerät in der Nähe der Arbeitsstelle bereithalten. Schweißarbeiten an Behältern für brennbare Flüssigkeiten nur nach Entleerung und vollständiger Füllung mit Wasser (oder ggf. Stickstoff, Kohlendioxid) ausführen. VERHALTEN BEI STÖRUNGEN Die elektrischen Leitungen und der Elektrodenhalter bzw. die Schweißpistole sind regelmäßig zu kontrollieren. Teile mit beschädigter oder fehlender Isolierung müssen sofort außer Betrieb genommen werden. Alle Störungen, Veränderungen o.ä. sind unverzüglich dem nächsten Vorgesetzten zu melden. VERHALTEN BEI UNFÄLLEN : ERSTE HILFE - Denken Sie bei einem Unfall daran, nicht nur den Verletzten zu retten und Erste Hilfe zu leisten (Blutungen stillen, verletzte Gliedmaßen ruhigstellen, Schockbekämpfung), sondern auch die Unfallstelle abzusichern. - Suchen Sie einen Durchgangsarzt auf, wenn aufgrund der Verletzung mit Arbeitsunfähigkeit zu rechnen ist (Notruf: 112). - Melden Sie jeden Unfall unverzüglich Ihrem Vorgesetzten oder dessen Vertreter. Achten Sie darauf, daß über jede Erste-Hilfe-Leistung Aufzeichnungen, z.B. in einem Verbandbuch, gemacht werden. INSTANDHALTUNG UND ENTSORGUNG Instandhaltungsarbeiten dürfen nur durch beauftragtes, fachkundiges Personal durchgeführt werden. Betriebsanweisung TUM Für Maschinen ARBEITSBEREICH: ARBEITSPLATZ: TÄTIGKEIT: DATUM: Nächste Überprüfung: Unterschrift: BEARBEITER: VERANTWORTLICHE: ANWENDUNGSBEREICH Diese Betriebsanweisung gilt für das Betreiben von Laserschweißanlagen. GEFAHREN FÜR MENSCH UND UMWELT Es bestehen Verbrennungsgefahren durch die direkte Einwirkung des Laserstrahls oder durch reflektierte Laserstrahlen. Es liegen Gefahren durch hochfrequente Magnetfelder am HF-Generator vor. Die bei der Bearbeitung entstehenden Dämpfe sind gesundheitsschädlich. Bei der Bewegung der Anlage besteht die Gefahr des Quetschens, Scherens, Stoßens und Erfassens durch die Anlage. SCHUTZMAßNAHMEN UND VERHALTENSREGELN Die Anlage darf nur von ausgebildeten, unterwiesenen und vom Unternehmer beauftragten Personen bedient und instandgesetzt werden. Die Anlage darf nur mit vollständig geschlossenen und wirksamen Schutzeinrichtungen betrieben werden. Soweit erforderlich ist persönliche Schutzausrüstung zu tragen. Servicearbeiten am Generator sowie Wechsel der Treiber-Endstufenröhre am Generator nur durch geschultes Personal. Bei Justier- und Einrichtarbeiten im Zusammenhang mit der Laserstrahlung sind Laserschutzbrillen (Schutzstufe gemäß DIN 58215 L5A) zu tragen. Die bei der Laserbearbeitung entstehenden Dämpfe und Rauche müssen sachgerecht abgesaugt und gefiltert werden. Zur Vermeidung von unkontrollierten Bewegungen der Z-Achse muß bei allen Einstell- oder Servicearbeiten die Höhenregulierung abgeschaltet werden. Aus Vorsorgegründen und unabhängig von den notwendigen Absaug- und Filtereinrichtungen sowie der Abluftführung ist generell für ausreichende Frischluftzufuhr in den Arbeitsräumen zu sorgen. Zwecks Brandschutz ist ein Feuerlöscher vorzusehen. Elektromagnetische Wechselfelder haben schädlichen Einfluß auf Körperhilfen. Der Aufenthalt von Personen mit Herzschrittmachern ist verboten. VERHALTEN BEI STÖRUNGEN Die Maschinen abschalten und den Not-Aus betätigen. Umgehend den nächsten Vorgesetzten informieren. Lebensgefährliche Hochspannung am HF-Generator. Öffnen Sie daher nie den Generator, solange er mit dem Stromversorgungsnetz verbunden ist. Löschen Sie den Brand wegen der anliegenden Spannung nie mit Wasser. VERHALTEN BEI UNFÄLLEN : ERSTE HILFE Durchführung von Sofortmaßnahmen am Unfallort. Bei Kleiderbränden niemals weglaufen, sondern mit Wasser ablöschen oder durch auf dem Boden Hin- und Herwälzen versuchen die Flammen zu ersticken. Jeder Unfall ist dem Vorgesetzten unverzüglich zu melden. Notruf:112 Notruf: 112 Ausgebildete Ersthelfer: Achten Sie darauf, daß Erste-Hilfe-Leistungen in das Verbandbuch eingetragen werden. INSTANDHALTUNG UND ENTSORGUNG Die Anlage darf nur von ausgebildeten, unterwiesenen und vom Unternehmer beauftragten Personen instandgesetzt werden. Nach Änderung und Reparaturen sind die Schutzmaßnahmen zu überprüfen. Nur Original-Ersatz- und Bauteile ihrem bestimmungsgemäßen Verwendungszweck einsetzen. Kühl- und Isolierflüssigkeiten gemäß den betrieblichen Bestimmungen entsorgen. TUM Betriebsanweisung Gem §20 GefStoffV DATUM: Nächste Überprüfung: in einem Jahr Unterschrift: ARBEITSBEREICH: ARBEITSPLATZ: Mustervorlage BEARBEITER: Mustervorlage VERANTWORTLICHE: Mustervorlage Mustervorlage TÄTIGKEIT: Mustervorlage GEFAHRSTOFFBEZEICHNUNG Schweißen mit nickelhaltigen Elektroden Notruf: 112 Das im Schweißrauch enthaltene Nickel-II-oxid ist krebserzeugend! Diese Information bezieht sich auf die bei der Verwendung von nickelhaltigen Schweißelektroden frei werdenden Gefahrstoffe in Form von Rauchen, Stäuben, Dämpfen und Gasen beim MIG-Schweißen Giftig (Metall-Inertgas-Schweißen). GEFAHREN FÜR MENSCH UND UMWELT Einatmen von Schweißrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. Nickel-II-oxid kann Krebs erzeugen! Chromat kann Krebs erzeugen! Krebserzeugende Wirkung von Kobalt-II-oxid, Ozon wird vermutet! Nickel-II-oxid, Kobalt-II-oxid kann zu Allergienführen. Kann Augenschaden („Sonnenbrand“) verursachen. Vorübergehende Beschwerden (Husten, Sehstörung, Kopfschmerzen) möglich. Verbrennungsgefahr durch Funkenflug und Schweißperlen. Eindringen in Boden, Gewässer und Kanalisation vermeiden! SCHUTZMAßNAHMEN UND VERHALTENSREGELN Schweißarbeiten bei Brand- und Explosionsgefahr nur mit schriftlicher Erlaubnis durchführen. Geeigneten Feuerlöscher (z.B. Pulverlöscher) bereithalten. Vor Beginn der Schweißarbeiten alle brennbaren Stoffe aus dem Gefahrenbereich entfernen; verbleibende brennbare Stoffe mit nicht brennbaren Abdeckungen versehen. Gefahr durch Funkenflug! Alte Anstriche, Metallüberzüge, Verunreinigungen etc. entfernen. Beim Schweißen für ausreichende Isolierung (z.B. durch isolierende Unterlagen) sorgen. Nach beendeten Schweißarbeiten Brandnachkontrolle durchführen! Zahl der Personen im Schweißbereich so gering wie möglich halten. Schweißposition so wählen, dass die Schweißrauche nicht in den Atembereich gelangen. Bei starker Schweißrauchentwicklung nur mit Absaugung arbeiten. Einwirkung der UV-Strahlung auf Augen und Haut vermeiden! Vorbeugenden Hautschutz verwenden. Nach Arbeitsende und vor jeder Pause Hände und Gesicht gründlich reinigen! Nach Arbeitsende Kleidung wechseln! Hautpflegemittel verwenden! Beschäftigungsbeschränkungen beachten! Augenschutz: Schutzschild, -schirm oder -haube mit Schweißerschutzfilter Stufe 10–15. Handschutz: Schweißerschutzhandschuhe. Atemschutz: Bei Grenzwertüberschreitung z.B. Partikelfilter P2 (weiß) an Halb-/Viertelmaske oder Partikel filtrierende Halbmaske FFP2 bis zum 10fachen Grenzwert. In engen Räumen und Behältern bzw. bei starker Schweißrauchbildung: Ausschließlich umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät verwenden! Gefahr der Entzündung der Atemschutzfilter durch Schweißperlen! Hautschutz: Spezielle Hautschutzsalbe mit UV-Schutz verwenden. Körperschutz: Arbeitsanzug und Lederschürze oder schwer entflammbaren Schutzanzug sowie Sicherheitsschuhe tragen. Bei erhöhter Lärmbelastung Gehörschutz verwenden VERHALTEN IM GEFAHRFALL Funktionsfähigkeit von Schweißgerät, Absaugeinrichtung und technischer Lüftung regelmäßig überprüfen. Störungen unverzüglich dem Vorgesetzten melden. Zuständiger Arzt: Unfalltelefon: ERSTE HILFE Bei jeder Erste-Hilfe-Maßnahme: Selbstschutz beachten und umgehend Arzt verständigen. Nach Augenkontakt: 10 Minuten unter fließendem Wasser bei gespreizten Lidern spülen oder Augenspüllösung nehmen. Immer Augenarzt aufsuchen! Nach Hautkontakt: Bei Verbrennungen Wunde steril abdecken und Arzt verständigen. Nach Einatmen: Frischluft! Bei Bewusstlosigkeit Atemwege freihalten (Zahnprothesen, Erbrochenes entfernen, stabile Seitenlagerung), Atmung und Puls überwachen. Bei Atem- oder Herzstillstand: künstliche Beatmung und Herzdruckmassage. Ersthelfer: SACHGERECHTE ENTSORGUNG Nicht in Mülltonne oder Bauschutt werfen. Produktreste: ERLAUBNISSSCHEIN für Schweißen, Schneiden und verwandte Verfahren in brand- und explosionsgefährdeten Bereichen 1 Arbeitsort / -stelle 1a Brand- / explosionsgefährdeter Bereich Arbeitsauftrag (z.B. Träger Abtrennen) 2 3 Arbeitsverfahren 4 Maßnahmen zur Beseitigung der Brandgefahr Im Umkreis von_________________m Name: Schweißen Löten Wärmen Schneiden Flammrichten _____________________ Entfernen beweglicher brennbarer Stoffe und Gegenstände Name: ggf. auch Staubablagerungen Entfernen von Wand- und Deckenverkleidungen wie z.B. Dämmatten und Isolierungen Abdecken ortsfester brennbarer Stoffe oder Gegenstände (z.B. Holzbalken, Holzwände, -fußböden, -gegenstände, Kunststoffteile) mit geeigneten Mitteln und ggf. deren Anfeuchten 5 Maßnahmen zur Beseitigung der Explosionsgefahr Abdichten von Öffnungen wie z.B. Fugen, Ritzen, Mauerdurchbrüche, Rohröffnungen, Rinnen, Kamine, Schächte, zu benachbarten Bereichen durch Lehm, Gips, Mörtel, feuchte Erde usw. Entfernen sämtlicher explosionsfähiger Stoffe und GegensName: tände - auch Staubablagerungen - und Behältern mit gefährlichem Inhalt oder Resten Beseitigung von Explosionsgefahr in Rohrleitungen Abdichten von ortsfesten Behältern, Apparaten oder Rohrleitungen die brennbare Flüssigkeiten, Gase oder Stäube enthalten oder enthalten haben und ggf. in Verbindung mit lufttechnischen Maßnahmen 6 Bereitstellung von Feuerlöschmitteln 7 Überwachung auf Brandentstehung (Brandwache) 8 Alarmierung Lufttechnische Maßnahmen nach EX-RL in Verbindung mit meßtechnischer Überwachung Feuerlöscher mit Wasser Pulver CO2 Name: Löschdecken angeschlossener Wasserschlauch wassergefüllte Eimer Benachrichtigung der Feuerwehr, falls erforderlich Während der Arbeiten Name:_____________________ Nach Beendigung der Arbeiten Dauer:_______________Std.: Name:_____________________ Standort der/des nächstgelegenen Brandmelders: _____________________________________________ Telefons: _________________________________________________ Feuerwehr Ruf-Nr.: _________________________________ 9 Erlaubnis Die Arbeiten nach 2 dürfen erst begonnen werden, wenn die aufgeführten Schutzmaßnahmen nach 4 - 7 durchgeführt sind (s. § 30 (4) UVV VBG 15). Die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaft, insbesondere §30 UVV VBG 15 sind einzuhalten. Zur Kenntnis genommen Datum Unterschrift des Betriebsleiters oder dessen Beauftragten Unterschrift des Ausführenden nach 2 Schweißarbeiten und Arbeiten mit Funkenflug (nachfolgend Schweißarbeiten benannt) § 30 Brand- und explosionsgefährdete Bereiche (1) Der Unternehmer hat vor Beginn der Schweißarbeiten in brand- oder explosionsgefährdeten Bereichen dafür zu sorgen, daß die Brand- und Explosionsgefahr beseitigt wird. Zu § 30 Abs. 1 : Brandgefährdete Bereiche sind Bereiche, in denen Stoffe oder Gegenstände vorhanden sind, die sich durch Schweißarbeiten in Brand setzen lassen. Solche Stoffe oder Gegenstände sind z.B. Staubablagerungen, Papier, Pappe, Packmaterial, Textilien, Faserstoffe, Isolierstoffe, Holzwolle, Spanplatten, Holzteile, bei längerer Wärmeeinwirkung auch Holzbalken. Explosionsgefährdete Bereiche sind Bereiche, in denen gefährliche explosionsfähige Atmosphäre auftreten kann. Solche Atmosphäre entsteht z.B. beim Vorhandensein von brennbaren Flüssigkeiten, Gasen oder Stäuben. Bei Schweißarbeiten außerhalb dafür eingerichteter Werkstätten muß mit dem Vorhandensein von brand- oder explosionsgefährdeten Bereichen gerechnet werden. Das Beseitigen von Brand- und Explosionsgefahr bedeutet vollständiges und genügend weiteres Entfernen brennbarer und explosionsfähiger Stoffe und Gegenstände von der Arbeitsstelle und ihrer Umgebung, unter Umständen auch aus Nachbarräumen. Brände oder Explosionen als Folge von Schweißarbeiten können z.B. durch offene Flammen, Lichtbogen, heiße Gase, Wärmeleitung, Funken, glühende Metall- oder Schlacketeilchen entstehen. (2) Läßt sich die Brandgefahr in den Bereichen nach Absatz 1 aus baulichen oder betriebstechnischen Gründen nicht restlos beseitigen, hat der Unternehmer die anzuwendenden Sicherheitsmaßnahmen für den Einzelfall in einer schriftlichen Schweißerlaubnis festzulegen. Zu § 30 Abs. 2 : Soweit Schweißarbeiten in anderen Unternehmen oder auf anderen Baustellen ausgeführt werden, ist auch § 6 UVV „Allgemeine Vorschriften“ (GUV 0.1) zu beachten. Die schriftlich festzulegenden Sicherheitsmaßnahmen ergeben sich insbesondere aus den Absätzen 3, 5 und 6 und werden in der Regel mit dem Auftraggeber unter Beachtung der jeweiligen Umgebungsbedingungen abgestimmt. (3) Die Sicherheitsmaßnahmen nach Absatz 2 umfassen insbesondere 1. das Abdecken verbleibender brennbarer Stoffe und Gegenstände und 2. das Abdichten von Öffnungen in benachbarte Bereiche. Zu § 30 Abs. 3 : Das Abdecken brennbarer Teile kann z.B. durch Sand, Erde, geeignete Pasten oder Schäume oder schwer entflammbare Tücher erfolgen. Feuchthalten der Abdeckung verbessert deren Wirkung. Das Abdichten von Öffnungen kann z.B. durch Lehm, Gips, Mörtel oder feuchte Erde erfolgen. Öffnungen in benachbarte Bereiche sind z.B. Fugen, Ritzen, Mauerdurchbrüche, Kanäle, Rohröffnungen, Rinnen, Kamine, Schächte. (4) Die Versicherten dürfen mit Schweißarbeiten in Bereichen, in denen die Brandgefahr aus baulichen oder betriebstechnischen Gründen nicht restlos beseitigt ist, erst beginnen, wenn der Unternehmer ihnen die Schweißerlaubnis ausgehändigt hat und die darin festgelegten Sicherheitsmaßnahmen durchgeführt sind. (5) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, daß während der Ausführung der Schweißarbeiten in Bereichen, in denen die Brandgefahr aus baulichen oder betriebstechnischen Gründen nicht restlos beseitigt ist, der brandgefährdete Bereich und seine Umgebung durch eine mit geeigneten Feuerlöscheinrichtungen ausgerüstete Brandwache überwacht werden. Zu § 30 Abs. 5 : Geeignete Feuerlöscheinrichtungen sind z.B. wassergefüllte Eimer, Feuerlöscher oder ein angeschlossener Wasserschlauch. (6) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, daß auch im Anschluß an die vorgenannten Schweißarbeiten der brandgefährdete Bereich und seine Umgebung wiederholt kontrolliert werden. Zu § 30 Abs. 6 : Diese Forderung ist z.B. erfüllt, wenn sofort nach Beendigung der Schweißarbeiten für die folgenden Stunden eine regelmäßige Kontrolle der Arbeitsstelle und ihrer Umgebung auf Glimmnester, verdächtige Erwärmung und Rauchentwicklung erfolgt. Das Bereithalten geeigneter Feuerlöscheinrichtungen ist zweckmäßig. Die Möglichkeit zur schnellen Alarmierung von Löschkräften soll gegeben sein. Zu § 30 : Siehe auch „Richtlinien für den Brandschutz bei Schweiß-, Löt- und Trennschleifarbeiten“ des Verbandes der Sachversicherer (VdS).
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