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fach
kurse
Erbrechtliche Berücksichtigung von Immobilien
im Nachlass
Wo es um Immobilien im Nachlass oder im Zusammenhang mit einer lebzeitigen Verfügung geht, sind erbrechtliche Auseinandersetzungen leider oft vorprogrammiert. Umso
wichtiger ist, dass Treuhänder und Mitarbeiter, die Kunden in Ehe- und Erbrechtsfragen
beraten, mit den Risiken und Stolpersteinen vertraut sind, aber auch die praktische
Handhabung beherrschen.
Themen
• Wichtigste Prinzipen des erbrechtlichen Schicksals von Immobilien im Nachlass
• Erbrechtliche Berücksichtigung von lebzeitigen Verfügungen über Immobilien
• Wichtige Regelungen des Ehegüter-
rechts betreffend Immobilien
• Theoretische Grundzüge, Praxis des Bundesgerichts, Fallbeispiele
KURS NR. 5002
Dienstag, 15. November 2016
13:30 – 17:30 Volkshaus, Stauffacherstrasse 60, 8004 Zürich
CHF
Kursgeld
Mitglieder TREUHAND|SUISSE und deren Mitarbeiter CHF 390
Nichtmitglieder CHF 490
exkl. 8% MWST
Im Kursgeld sind die Seminardokumentation und Pausenerfrischungen inbegriffen.
Anrechnung Weiterbildung
4 Stunden / 0.5 Tage
Anmeldeschluss
Dienstag, 18. Oktober 2016
Anmeldung online unter www.treuhandsuisse-zh.ch, per E-Mail [email protected]
oder telefonisch unter 044 301 16 46
referenten
Prof. Dr. iur. Paul Eitel
Rechtsanwalt, Fachanwalt SAV Erbrecht, Partner,
Bracher Spieler Schönenberg Eitel Rechsteiner
Rechtsanwälte und Notare, Solothurn
«Geht die Dschunke unter, ist der
Hai zur Stelle.»
Sprichwort aus Indochina
«Beim Erben können sich Besitzer
ganzer Häuser zeilen um eine
Tasse streiten.»
Josef V. Kopp, Schweizer Theologe
(1906-1966)
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