fach kurse Erbrechtliche Berücksichtigung von Immobilien im Nachlass Wo es um Immobilien im Nachlass oder im Zusammenhang mit einer lebzeitigen Verfügung geht, sind erbrechtliche Auseinandersetzungen leider oft vorprogrammiert. Umso wichtiger ist, dass Treuhänder und Mitarbeiter, die Kunden in Ehe- und Erbrechtsfragen beraten, mit den Risiken und Stolpersteinen vertraut sind, aber auch die praktische Handhabung beherrschen. Themen • Wichtigste Prinzipen des erbrechtlichen Schicksals von Immobilien im Nachlass • Erbrechtliche Berücksichtigung von lebzeitigen Verfügungen über Immobilien • Wichtige Regelungen des Ehegüter- rechts betreffend Immobilien • Theoretische Grundzüge, Praxis des Bundesgerichts, Fallbeispiele KURS NR. 5002 Dienstag, 15. November 2016 13:30 – 17:30 Volkshaus, Stauffacherstrasse 60, 8004 Zürich CHF Kursgeld Mitglieder TREUHAND|SUISSE und deren Mitarbeiter CHF 390 Nichtmitglieder CHF 490 exkl. 8% MWST Im Kursgeld sind die Seminardokumentation und Pausenerfrischungen inbegriffen. Anrechnung Weiterbildung 4 Stunden / 0.5 Tage Anmeldeschluss Dienstag, 18. Oktober 2016 Anmeldung online unter www.treuhandsuisse-zh.ch, per E-Mail [email protected] oder telefonisch unter 044 301 16 46 referenten Prof. Dr. iur. Paul Eitel Rechtsanwalt, Fachanwalt SAV Erbrecht, Partner, Bracher Spieler Schönenberg Eitel Rechsteiner Rechtsanwälte und Notare, Solothurn «Geht die Dschunke unter, ist der Hai zur Stelle.» Sprichwort aus Indochina «Beim Erben können sich Besitzer ganzer Häuser zeilen um eine Tasse streiten.» Josef V. Kopp, Schweizer Theologe (1906-1966) 5
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