Diese Ausgabe erscheint auch online 'S BLÄTTLE Mittwoch, 12. Oktober 2016 Nummer 41 KAB Sersheim Herzliche Einladung zur Audiovision von Pfarrer Rupp i.R. über „Griechenland – auf Spuren des Apostel Paulus“ am Freitag, 14. Oktober 2016, um 19.00 Uhr (nach dem Abendgottesdienst) im Gemeindesaal der kath. Kirche St. Stephanus in Sersheim In Griechenland steht die Wiege unseres christlichen Glaubens; denn Griechenland war das erste europäische Land, das von dem Völkerapostel Paulus missioniert wurde. Die erste Christin war die Purpurhändlerin Lydia in Philippi. Die Vorstandschaft ter Chor Gemisch Musikalische Musikalische « hräglage Chor »Sc Emotionen Jugendblasorchester des Musikverein Sersheim e. V. SingArt Concordia Weissach-Flacht Chor Schräglage + Gemischter Chor Sa. Sa. 15. 15. Oktober Oktober 2016 2016 Sport- u. Kulturhalle Sersheim Saalöffnung: 19:00 Uhr Konzertbeginn: 19:30 Uhr Eintrittspreis 10 € 2 S’BLÄTTLE Sersheim AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Sonstige Bekanntmachungen Weihnachtsbäume gesucht! Auch dieses Jahr sucht die Gemeindeverwaltung Weihnachtsbäume, die sowohl die Ortsmitte als auch die Sport- und Kulturhalle schmücken sollen. Haben Sie einen geeigneten Baum? Dann setzten Sie sich bitte direkt mit Herrn Belfiore (Bauhofleiter), [email protected] in Verbindung oder melden sich unter 07042 - 372 121. Die Gemeindeverwaltung bedankt sich schon jetzt recht herzlich bei Ihnen. Haltestelle Sedanstraße In der Sedanstraße wird eine Wasserleitung an das Schachtwerk angeschlossen. Aus diesem Grund wird der Verkehr in der Sedanstraße im Zeitraum vom 10.10. - 28.10.2016 voll gesperrt sein. Die Haltestelle "Sedanstraße" entfällt während der Zeit der Baumaßnahme ersatzlos. Der Busverkehr wird über die Schlossstraße umgeleitet (beide Fahrtrichtungen). Während der Sperrung wird die Haltestelle Vaihinger Straße/Luggelesbrunnen in beiden Richtungen angefahren. Wir bitten um Beachtung! Nummer 41 Mittwoch, 12. Oktober 2016 Straßenbauarbeiten im Gemeindegebiet Im Baugebiet Dammstraße/Brunnenstraße haben sich die Asphaltierungsarbeiten aufgrund von aufwendigeren Vorarbeiten leider verzögert. Die Arbeiten werden ab 12.10.2016 fortgesetzt und zeitnah abgeschlossen. Hierdurch haben sich auch die Vorbereitungen für den Endausbau im Malerwinkel verzögert. Die Fahrbahn wird voraussichtlich in der KW 42 ab 17.10.2016 asphaltiert. Die betroffenen Anwohner werden gesondert durch ein aktualisiertes Einwurfschreiben in die Briefkästen von der beauftragten Baufirma (Schneider Bau, Heilbronn) informiert. Die Breslauer Straße wird in mehreren Abschnitten saniert. Begonnen wurde im Bereich der Einmündung zur Görlitzer Straße. Das Bauende befindet sich an der Einmündung zur Alleenstraße vor dem katholischen Kindergarten St. Stephanus. Nach Abschluss der Straßenbauarbeiten wird der Impressum Amtsblatt der Gemeinde Sersheim Herausgeber: Gemeinde Sersheim - Druck und Verlag: Nussbaum Medien Weil der Stadt GmbH & Co. KG, Merklinger Str. 20, 71263 Weil der Stadt, Tel. 07033 525-0, Telefax 07033 2048, www.nussbaummedien.de - Verantwortlich für den amtlichen Teil, alle sonstigen Verlautbarungen und Mitteilungen: Bürgermeister Jürgen Scholz, Schlossstraße 21, 74372 Sersheim, für „Was sonst noch interessiert“ und den Anzeigenteil: Brigitte Nussbaum Merklinger Str. 20, 71263 Weil der Stadt. Anzeigenannahme: [email protected]. Einzelversand nur gegen Bezahlung der vierteljährlich zu entrichtenden Abonnementgebühr. Vertrieb (Abonnement und Zustellung): WDS Pressevertrieb GmbH, Josef-Beyerle-Straße 2, 71263 Weil der Stadt, Tel. 07033 6924-0. E-Mail: [email protected] Internet: www.wdspressevertrieb.de Nummer 41 Mittwoch 12. Oktober 2016 Gehweg saniert und Stromkabel sowie Leerrohre für eine künftige Breitbandversorgung verlegt. Auch die Ludwigstraße wird in mehreren Abschnitten saniert. Vom 10.10.2016 bis 28.10.2016 ist die Sedanstraße an der Einmündung zur Ludwigstraße voll gesperrt. Eine Umleitung ausgeschildert. Die Haltestelle „Sedanstraße“ entfällt während der Zeit der Baumaßnahme ersatzlos. Der Busverkehr wird über die Schloßstraße umgeleitet (beide Fahrtrichtungen). In den Gehwegen wurde mit der Verlegung von Stromkabeln und Leerrohren für eine künftige Breitbandversorgung bereits begonnen. Im Bereich der Bushaltestelle in der Vaihinger Straße wird eine Straßenüberquerungshilfe für Fußgänger montiert und der Gehweg verlängert. Wir bitten Sie nochmals um Verständnis für die Unannehmlichkeiten in Ihrer Umgebung! Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können. Ferner wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Normenkontrolle nach § 47 VwGO unzulässig ist, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Häckselplatz: Wiedereröffnung am 12.10.2016 Die Sanierung des Häckselplatzes ist fast vollständig abgeschlossen. Der Häckselplatz ist ab 12.10.2016 wieder nutzbar. Abschlussarbeiten wie die Verlegung von Flächenplatten am Standort der Grascontainer werden voraussichtlich bis Mitte November umgesetzt. Die Restarbeiten beeinträchtigen den Betrieb jedoch nicht. Ein Grascontainer steht dennoch zur Verfügung. Jürgen Scholz Bürgermeister Öffentliche Bekanntmachung Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs ‚Sanierungsgebiet Vaihinger Straße II‘ Der Gemeinderat der Gemeinde Sersheim hat am 7. Oktober 2016 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplans Sanierungsgebiet Vaihinger Straße II und den Entwurf der zusammen mit ihm aufgestellten örtlichen Bauvorschriften gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Der Planbereich wird begrenzt im Norden: durch die Südgrenze der Sedanstraße, sowie den Kreuzugbsereich Sedanstraße, Vaihinger Straße und Horrheimer Straße im Nordosten: durch die Südostgrenze der Ludwigstraße im Südosten: durch die Nordwestgrenze der Ludwigstraße im Südwesten: durch die Privatgrundstücke Flst. 1473 und 1474/2 im Nordwesten: durch die Vaihinger Straße entlang ihrer Nordwestgrenze Im Einzelnen gilt der unten abgebildete Lageplan - der Planbereich ist im Kartenausschnitt dargestellt. Ausbildungsplätze Ab 1. September 2017 stellt die Gemeinde Sersheim Ausbildungsplätze zur Verfügung: Verwaltungsfachangestellte/r Ausbildungsdauer: 2 ½ bzw. 3 Jahre Voraussetzung: Mittlere Reife bzw. Hauptschulabschluss Vorausgesetzt, dass Sie die Mittlere Reife haben, können Sie begleitend zur Ausbildung die Fachhochschulreife erwerben. Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben, senden Sie Ihre Bewerbung bitte bis 15.10.2016 an die Gemeinde Sersheim, Schlossstraße 21, 74372 Sersheim oder an [email protected]. Für Rückfragen steht Ihnen Iris Dieterich gerne zur Verfügung (07042/372-123, [email protected]). u hs W 4/ r hs Sch W 4 e ss ch Gar 7 hs W Gar 1 W hs 7/ Gar r Ga he hu t /3 Us 95 14 aß 4 dw igs tr Lu Sc hu hr Sc 1 hs W 3 W hs 5 hs W Ga r 5/1 hs W hs 4 r Ga Sc hu 1488/1 hs W 6 ll V 3 s Wh SD DN 35° - 45° Maßstab 1 : 500 Ludwigsburg, den 07.09.2016 0m 5 10 1 cm = 5 m 15 20 Verkehrsgrün Rechtsgrundlagen Baunutzungsverordnung (BauNVO) i.d.F. der Bekanntmachung vom 23.01.1990 (BGBI. I S. 132), geändert durch Gesetz vom 11.06.2013 (BGBI. I S. 1548) Ein- und Ausfahrtsbereich Schr e raß hst eicch Rei Planzeichenverordnung 1990 (PlanzV 90) i.d.F. vom 18.12.1990 (BGBI. I S. 2253), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.07.2011 (BGBI. I S. 1509) § 9 (1) 21 BauGB 5 Wh Verfahrensvermerke hs GR/LR W s 2 Ghs W 5 s Schu Wh Schu 1501 Freiwilliger Wehrdienst Geh-, Fahr- und Leitungsrechte 8 r ar r Ga Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) Vom 05.03.2010 (GBI. Nr. 7 S.358), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11.11.2014. (GBI. S. 501) Bereich ohne Ein- und Ausfahrt Gehrecht zugunsten der Allgemeinheit Leitungsrecht zugunsten des Versorgungsträgers Pflanzgebote und Pflanzbindungen G (§2 Abs. 1 BauGB) : am ...................... Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (§3 Abs. 1 BauGB) : am ...................... Ortsübliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses (§2 Abs. 1 BauGB) Aufstellungsbeschluss, Billigung des Planentwurfs § 9 (1) 25 BauGB r Ga Whs 4 r Tga Wh hs 7 s 1502/1 G 1499 W Sc hu Wh 6 s 1502/2 GD hs 11 W DN Sch u /1 hs W hs W 1504 hs G ar 10 WG r 1506/1 ar ar G G 1505 hs 12 W 1492/2 ra chst Rei hs W Der Entwurf des Bebauungsplans wird mit Begründung vom 20. Oktober 2016 bis einschließlich 21. November 2016 (Auslegungsfrist) im Rathaus Sersheim, Rathausfoyer während den üblichen Öffnungszeiten öffentlich ausgelegt. Während der Auslegungsfrist können – schriftlich oder mündlich zur Niederschrift – Stellungnahmen abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (§3 Abs. 1 BauGB §4 Abs. 1 BauGB) : vom ..................... : bis ..................... Beschluss über die Beteiligung der Öffentlichkeit und Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (§3 Abs. 2 BauGB) : am ...................... Ortsübliche Bekanntmachung des Auslegungsbeschlusses (§3 Abs. 2 BauGB) : am ...................... (§3 Abs. 2 BauGB §4 Abs. 2 BauGB) : vom ..................... : bis ..................... (§10 Abs. 1 BauGB) : am ...................... (§10 Abs. 3 BauGB und § 74 Abs. 7 LBO) : am ...................... Grenze des räumlichen Geltungsbereiches § 9 (7) BauGB Beteiligung der Öffentlichkeit und Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange Flachdach § 74 (1) 1 LBO Behandlung der eingegangen Stellungnahmen und Satzungsbeschlüsse durch den Gemeinderat in öffentlicher Sitzung Geneigte Dächer § 74 (1) 1 LBO § 74 (1) 1 LBO Öffentliche Bekannntmachung des Satzungsbeschlusses (Inkrafttreten des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften) Satteldach § 74 (1) 1 LBO Mit Inkrafttreten dieses Planes treten im Geltungsbereich alle bisherigen Bauvorschriften und Bebauungspläne außer Kraft. Dachneigung (Altgrad) § 74 (1) 1 LBO Ausgefertigt Der textliche und zeichnerische Inhalt dieses Bebauungsplans mit örtlichen Bauvorschriften stimmt mit den Satzungsbeschlüssen des Gemeinderats vom .................... überein. Dachneigung (Altgrad) Sersheim, den ...................................................... Kennzeichnungen und nachrichtliche Übernahmen Ga 15 SD 45° 8 1492/1 18 9 (1) 25a BauGB Örtliche Bauvorschriften und sonstige Festsetzungen FD 13 Übermittlung von Meldedaten an das Bundesamt für Wehrverwaltung Zum 1. Juli 2011 ist die allgemeine Wehrpflicht, soweit kein Spannungs- oder Verteidigungsfall vorliegt, ausgesetzt und in einen freiwilligen Wehrdienst übergeleitet worden. Frauen und Männer, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind, können nach § 58b des Gesetzes über die Rechtsstellung der Soldaten (Soldatengesetz – SG) freiwillig Wehrdienst leisten. Damit das Bundesamt für Wehrverwaltung die Möglichkeit hat, über den freiwilligen Wehrdienst zu informieren, übermittelt die Meldebehörde jährlich zum 31. März folgende Daten von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden, an das Bundesamt für Wehrverwaltung: Familienname, Vornamen und gegenwärtige Anschrift Die Datenübermittlung unterbleibt, wenn die Betroffenen ihr Pfg, Pflanzgebot für Einzelbäume 7 : am ....................... : am ...................... Ortsübliche Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung s 25 m KMB PLAN I WERK I STADT I GMBH u Sch 1500/2 1494/2 Whs Proj.Nr: 1869 Baugesetzbuch (BauGB) i.d.F. vom 23.09.2004 (BGBI. I S. 2414) zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.10.2015 (BGBI. I S. 1722) Whs /1 ENTWURF Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften "Sanierungsgebiet Vaihinger Straße II" Für die Bearbeitung, die Übereinstimmung der Flurstücksgrenzen und Flurstücksbezeichnungen mit dem Liegenschaftskataster sowie die Richtigkeit der nachrichtlich übernommenen Festsetzungen: Öffentliche Parkfläche 11 15 Brenzstraße 21 71636 Ludwigsburg Telefon 07141 / 4414-0 Telefax 07141 / 4414-14 landwirtschaftlicher Weg 16 /2 § 9 (1) 11 BauGB Gehwegfläche/Schrammbord/Rad-Gehweg 1497 1508/4 15 KMB Architektur, Stadtplanung, Innenarchitektur, Vermessung, Landschaftsarchitektur, Tiefbauplanung, Straßenplanung § 9 (1) 4 BauGB Straßenverkehrsfläche r 20 Ludwigsburg Sersheim Flächen für Garagen Verkehrsflächen ar Ga Wh r Ga ga hs W 6 Kir Gar hs W hs W 1 8/ 9 Schu hs e Gar -- ED Kreis: Gemeinde: § 22 BauNVO [email protected] GA W 8/1 Sta o nur Einzel- und Doppelhäuser zulässig Stellplätze und Garagen Kirc Sc G /4 15 24 4, 9 Gar 22 g an ng Ei ll hs W hs 1488 TH = 6,8m FH = 11,0m 1496/2 0,4 1500/1 § 23 BauNVO § 9 (1) 2 BauGB PLAN I WERK I STADT I GMBH ED Sc s 1513/6 16 1503/2 s Wh 1511/1 1495/2 1498 Schr Wh 1516 § 22 BauNVO § 23 BauNVO Stellung baulicher Anlagen Firstrichtungen (Gebäudehauptrichtungen) siehe Textteil Ga hr u Gar 1517/1 WA I 1503/1 Sc Sch § 22 BauNVO Baulinie 1491 1503 11 Gar W hu Sc Sc hu 229,9 1513/2 § 22 BauNVO /9 Whs -- r 1513/5 1518 hu 0,4 Ga FD, GD 21 Gar Sc TH = 6,8m FH = 11,0m § 19 BauNVO § 16 (2) BauNVO § 9 (1) 2 BauGB, §§ 22 - 23 BauNVO Baugrenze r /6 a2 /6 WA I §§ 16 (2),18 BauNVO Zweigeschossigkeit als Höchstmaß geschlossene Bauweise 21 g §§ 16 (2),18 BauNVO Grundflächenzahl (GRZ) abweichende Bauweise hr Schu FD, GD 1511 -- s Wh SD DN 35° - 45° 1496 1508/1 r 0,4 hu §§ 16 (2),18 BauNVO § 18 BauNVO, § 9 (3) BauGB offene Bauweise /1 -- § 9 (1) 1 BauGB, §§ 16 - 21a BauNVO o 95 Whs Tiefpunkt projektierte Grundstücksgrenze (unverbindlicher Neuordnungsvorschlag) §§ 1 (4),16 (5) BauNVO g 14 14 Straßenneigung (Altgrad) Visierbruch § 4 BauNVO a rg Ga SD DN 35° - 45° OK = 10,5m Whs Whs s Wh Ga Gar /1 11/1 -- 1508 21/1 1516 gang /3 s Bt 13 Ga 1508/5 Wh 1517 -- t 0,4 1513/4 r Sch W r II WA II 0,4 II TH Schr= 6,8m FH = 11,0m 1508/7 g s 1508/3 II OK = 10,5m a2 1509 21 Wh 25 WA II r Gar 232,01 231,96 232,0 15 s Wh Wks 17 s Wh 231,8 28 27 s WA I hu Ga 231,82 231,77 232,13 232,08 23 9 St Sc 1506 r Ga 232,01 231,95 13 s Wh 13/1 231,6 229,44 229,39 Schr- r wig Lud 231,56 231,52 22 Whs 24 231,1 /5 II Wh Ga 231,80 e ß stra 231,7 229,8 11 s Wh 1508 /2 72 232,0 231,44 231,15 231,09 231,04 24 II r 1500 /2 1508 230,6 1476 /8 1508 1510 14 hs W Ro 231,7 gang Ein 232,3 231,8 ca. 232,1 1453/1 0,3 e 23 r Ga r hu Sc Whs rag Ga 232,2 1454/1 Ro 1,6 r 23 llto Ga r ße geplante Straßen- und Geländehöhe § 9 (1) 1 BauGB, §§ 1 - 15 BauNVO Erdgeschossfußbodenhöhe über NN (Fertigfußboden) Bauweise, Überbaubare Grundstücksfläche TH = 6,8m FH = 12 12,0m Sc 230,2 230,74 230,57 230,53 1,3 Ro 1,6 r 23 llto 233,3 s Wh 20 r 23 llto 18 r Ga 1472/1 Ga /2 /2 r Ga 1474 1472/4 tra /1 a 11496/1 SD DN 35° - 45° 229,30 229,26 229,6 230,13 230,08 231,2 232,2 r Ga Ga Gt 22 230,15 230,08 /4 1478 ns 12 WA W I hs Ga 229,4 229,55 229,49 229,86 229,70 229,79 229,65 230,19 12 231,1 229,35 229,27 229,56 229,51 229,7 10 1478/3 230,1 da /5 10 hs 229,1 229,6 229,9 Ein /2 76 231,0 st Wk 228,90 228,96 228,86 228,92 229,22 229,0 229,16 229,3 229,5 gang 78 14 14 s Wh 75 74 1474/1 r hs hs WG 230,7 12/1 1477/1 14 14 1454 Whs 1478 s Wh 231,1 Whs hr Whs 26 Ein /2 hu 77 Sc 14 73 hu Sc 1453 G 231,0 232,5 231,9 r Ga 1454/2 G 226,88 226,81 226,9 228,31 228,63 228,24 228,57 228,7 229,4 a ar Whs hr Sc 35 229,3 R /L 1,7 14 230,9 228,8 GR . 23 g ca 230,3 230,9 1476/3 18 3,9 g 22 an ng Ei 22 ge ra Ga 19 Ghs ar /2 79 14 r 76 14 228,03 227,97 228,1 228,05 227,98 228,21 228,16 8,7 229,5 /1 231,8 95 24/1 W hr bestehende Straßenhöhe 222,54 Abgrenzung unterschiedlicher Festsetzungen, z. B. Firstrichtung, maximale Gebäudehöhe 225,3 95 0,4 /3 227,29 227,20 227,34 227,65 227,44 227,58 228,08 228,02 Eing 1484/1 229,6 Whs 232,0 227,18 227,13 8,0 II II 229,6 230,5 231,3 231,5 33 232,6 1451 r g 22 231,0 230,8 Whs 29 an Ga 231,3 231,15 1454/3 Sch 229,6 an 230,0 230,6 27 /1 75 7,4 g 22 226,92 226,83 maximale Gebäudehöhe 0,4 SD DN 35° - 45° W /1 2 231,4 230,30 231,1 /4 231,8 1447 an 227,7 1479/3 227,3 g 22 Eing 228,1 14 230,9 232,18 232,04 Sc W W hu 78 14 hs W 228,98 229,20 231,5 Eing ße tra ff-S au -H elm ilh W 1 L1 231,05 231,00 230,87 230,71 1457/1 229,0 an 228,0 22 7,1 Eing 1485 Firsthöhe als Höchstmaß 228,0 -- Se Sc 226,3 226,64 226,58 Traufhöhe als Höchstmaß OK 23/1 225,32 225,28 225,46 225,36 225,43 225,28 225,5 14 225,68 225,60 226,10 225,85 226,04 225,79 226,25 226,18 6,8 rage 1484 229,7 231,2 229,18 229,13 229,87 229,74 25 g 22 227,5 Ga 229,7 230,0 /1 30 32 231,1 an hs R 229,6 u 1495/4 1487/1 226,1 226,4 Eing 227,2 W Sch 226,5 225,2 225,5 226,2 226,8 226,8 227,5 R/L 230,0 77 r Ga 230,5 228,06 30 Whs 232,2 Ga 226,6 1487 228,0 hu G Sc 227,51 227,54 228,01 227,85 228,44 228,39 14 228,8 Whs Sc 230,2 26 Whs 1479 229,6 227,1 5 1483 r g Wirt 226,9 8 Ghs W 227,0 5, 228,0 Sch 226,77 226,62 227,2 Gar hs 226,50 226,51 1481 22 G Gar 1461 W 232,51 232,46 g 225,5 5 5, 6 23 hs 22 W g 225, an g ng Ei ngan Ei 225,9 226,14 Va 226,60 226,45 SD DN 35° - 45° a1 an 226,0 225,1 225,37 225,32 e aß Str 224,8 225,08 225,05 225,27 225,12 1495/6 224,7 225,5 hu er g ihin 226,7 227,0 3 Sc /8 78 24 1467 6 5, 23/2 /4 225,9 Ghs W 1460 0,4 18/2 227,98 1,5 % Allgemeines Wohngebiet gem. Textteil FH hs gg 18/1 224,7 Dachform Dachneigung TH W TH = 6,8m FH = 11,0m 24 t -- ks W TH = 4,8m FH = 10,5m 0,4 WA I La 224,55 224,45 224,58 224,55 8 4, 22 11 Gar II 19 7 a2 an ng r hs Geschossflächenzahl Maß der baulichen Nutzung Ga W 5 Gar 1486 hs 22 225,1 II WA II 224,5 22 22 ng Ei r Sc hr 4, g Ei g hr 8 an 225,0 1480 225,12 224,97 Ga 23 223,9 224,2 224,08 224,01 224,13 224,09 224,0 Sc 4, g ng 21 W 28 1461/1 18 78 W W 1459 1482/1 an Ei Whs Sc 21 /2 hs 22 ng 224,3 224,7 225,2 hs g 20 vorhandene Bebauung Geschossigkeit maximale Gebäudehöhe Grundflächenzahl Bauweise Abgrenzung unterschiedlicher Festsetzungen, z. B. Nutzungen, Bauweise, Baugebiet, hs gg La Btrg an Ei 224,44 224,40 224,46 224,42 20 gg SD DN 35° - 45° ED hs 224,5 W La o 1467/1 hs -- ng 224,1 hr W 1468 0,4 Ei 224,08 224,04 hs 3 223,57 223,47 223,52 223,47 4 W Ga W hs /1 TH = 6,8m FH = 12,0m 1482 225,0 hs 65 14 WA I hs W 1469/1 223,06 223,03 223,3 Sc ar G II 1463 223,7 224,04 223,92 Sc 13 /5 20/1 Flurstücksnummer Hochpunkt WA hs 15 Whs Art der baulichen Nutzung Art der baulichen Nutzung 67 hu hs 223,4 Ei Stal ng 223,5 an l g 22 3, 4 Gar ag e 22 3, 9 223,55 223,53 224,1 20/2 W 2 W 223,3 223,7 1469/2 4 /2 223,17 223,15 223,62 223,50 hu 82 W 16 223,5 Sc 222,79 222,70 14 vorhandene Grundstücksgrenze Einführungspraktikum für Beamte im gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst Abschluss: Bachelor of Arts Public Management Ausbildungsdauer: insgesamt 3 ½ Jahre, davon 22 Monate Studium an der Hochschule Voraussetzungen: allgemeine Hochschulreife, fachgebundene Hochschulreife, Fachhochschulreife oder ein der allgemeinen Hochschulreife oder Fachhochschulreife gleichwertig anerkannter Bildungsstand oder eine sonstige Qualifikation für ein Studium nach § 58 Abs. 2 Nr. 4-9 Landeshochschulgesetz und Zulassung durch die Hochschule (Bewerbungsschluss an den Hochschulen Ludwigsburg oder Kehl am 01.10.2016). Ihre Bewerbung für das Einführungspraktikum richten Sie bitte direkt an die Gemeinde Sersheim, Schlossstraße 21, 74372 Sersheim oder an [email protected]. A W 17 Wh s s 20 Sta hs 1469 17/5 Sc hr W W SD DN 35° - 45° g 5 Whs 62 14 hs W 1457 hs 2 1462/9 1 3/ Wh 18 223,19 223,10 222,8 222,7 3,9 -223,5 1465 222,6 222,72 222,64 66 19 s 3/1 § 9 (6) BauGB Kennzeichnungen und nachrichtliche Übernahmen 6014 Nutzungsschablone (Füllschema) /4 Wh Gar 223,2 77 Gar 17/4 22 3,9 hs 222,47 222,39 W hs ar 0,4 G r ra ge W 1471 V 222,57 222,43 76/4 hs Ga 20/3 6 /4 71 7 W 14 1 Tg r G 222,94 222,85 hr TH = 6,8m FH = 12,0m s Wh 17 W 18 1 /2 Tga 223,0 20/6 13 221,5 76/2 76/3 Sc 77/1 s 221,2 hs WA I hs W hr W 65 hs W II ar ar 1470Sc Whs 9 21 Wh 221,68 221,64 528/2 3 1462/1 5 14 1462/8 V 223,0 ße tra 21/3 8 ar G 1469/3 Whs 17 er ck fä Ho hs W 3 ar G 1462/7 1462/5 222,99 222,85 hs 528/3 7 ihin Va 221,58 221,54 221,07 221,05 hr hs W 222,66 222,59 rS ge 366/1 222,79 222,73 L 1131 W 8 Whs 2 Whs 221,7 222,65 222,62 222,50 14 222,59 222,48 222,1 222,49 222,41 222,51 222,17 222,37 222,17 222,40 222,08 222,28 222,81 222,79 528/4 e hs 1 L1 Ga 1 1462/6 365/2 s 4 Straß Whs 1462/4 25 Wh 6 eimer 1462/10 9 24 Wh r Whs Horrh 11 Whs Whs Sch Planzeichenerklärung gemäß § 2 PlanZV 7 26 hr 3 8 13 Whs 1462/3 2 /1 78 76 Whs 15 Whs 1462/2 78 82/1 367 37 8/1 366/3 373/1 Whs ar 370 hu 1 Sch Sc 373/2 Gar s 10 Sc Wh Stall 528/5 r 8 Sch 36 0 s Sch 8/1 G /10 r 372/3 52 3 S´BLÄTTLE Sersheim § 9 (6) BauGB Bürgermeister 4 S’BLÄTTLE Sersheim nach § 18 Abs. 7 Melderechtsrahmengesetz bzw. nach Inkrafttreten des Bundesmeldegesetzes zum 01.11.2016 nach § 36 Abs. 2 Bundesmeldegesetz widersprochen haben. Sie können somit von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen, soweit Sie dem Geburtsjahrgang 2000 angehören. Ihren Widerspruch müssen Sie schriftlich einlegen oder zur Niederschrift erklären. Er kann bei der Meldebehörde (Bürgermeisteramt Sersheim, Zimmer 10, Schloßstr. 21, 74372 Sersheim) eingelegt werden. Falls der Datenübermittlung nicht widersprochen wurde, wird die Meldebehörde die genannten Daten weitergeben. Sersheim, 06.10.2016 Ihr Einwohnermeldeamt Nummer 41 Mittwoch, 12. Oktober 2016 Naturpark Stromberg Heuchelberg Erlebnisführungen mit den Naturparkführern Der Naturpark Stromberg-Heuchelberg bietet viele interessante und spannende Erlebnisführungen für Kinder und Erwachsene zu verschiedenen Themen rund um die Natur an. Informieren Sie sich auf der Homepage des Naturparks und entdecken Sie viele interessante Themen und Aktionen: http://www.naturpark-sh.de/. VES GmbH Ver- und Entsorgungsgesellschaft mbH Sersheim Die VES, Ihr lokaler Versorger in Sersheim saniert das Trinkwasserversorgungsnetz und baut das Gasnetz für Sie weiter aus. Aktuell wird in der Sedanstraße gearbeitet. In der Vaihinger Straße arbeiten wir an der Straßenbeleuchtung. Sie interessieren sich für einen Gashausanschluss im Sanierungsbereich? Hier informiert Sie das Team Kundenservice Technik der Stadtwerke Bietigheim-Bissingen Tel. 07142 7887 333. Persönlich & Nah für Sie da – Ihre VES Ihr lokaler Energieanbieter und Wasserversorger. Wir beraten zu unseren Energieangeboten gerne im Kundenbüro und erstellen Ihnen ein Angebot für die Belieferung mit Strom und Gas: Das Kundenbüro ist für Sie geöffnet: Mo: 8 – 12:30 Uhr Di: 15 – 18:30 Uhr Do: 8 – 12.00 Uhr Internet: www.ves-sersheim.de Die AVL informiert Neue Informationen zur Entsorgung von Dämm-StyroporAbfällen: Privathaushalte können Dämm-Styropor auf dem Wertstoffhof BURGHOF abgeben Wie schon berichtet, darf die AVL ab dem 30. September 2016 auf dem Bauwertstoffhof Froschgraben und auf dem Wertstoffhof Burghof keinerlei Styropor aus Dämm-Stoffen von gewerblichen Anlieferungen mehr annehmen. Private Haushalte können diese Dämm-Styropor-Abfälle jedoch weiterhin auf dem Wertstoffhof BURGHOF bei Vaihingen/Enz- Horrheim anliefern. Die Gebühren für diese Abfälle liegen bei 193,33 Euro pro Tonne, Kleinmengen sind verpackt anzuliefern. Ein Teil des Styropors enthält Flammschutzmittel und gilt aufgrund einer neuen EU-Regel als gefährlicher Abfall. Deswegen benötigen Transportunternehmen, welche Material von Privathaushalten anliefern, einen elektronischen Entsorgungsnachweis für gefährliche Abfälle. Aus dem Polizeibericht Unfallflucht Einen Sachschaden in Höhe von etwa 2.500 Euro hinterließ ein bislang unbekannter Fahrzeuglenker, der am Dienstag, 04.10.2016, gegen 19.25 Uhr in der Großsachsenheimer Straße in Sersheim einen Mercedes touchierte und daraufhin davonfuhr. Sachdienliche Hinweise nimmt das Polizeirevier Vaihingen an der Enz, Tel. 07042/941-0, entgegen. Naturparkmarkt in Kürnbach Bereits zum siebten Mal laden Naturpark und Gemeinde Kürnbach zum Naturparkmarkt am 23. Oktober auf dem Kürnbacher Marktplatz im Rahmen der Schwarzrieslingkerwe. Direktvermarkter aus der Naturparkregion präsentieren sich und ihre Produkte mit ländlichem Ambiente und bieten den Besuchern die Möglichkeit, die hier erzeugten Lebensmittel gesund und frisch direkt beim Erzeuger zu erwerben. Weitere Infos: www.naturpark-sh.de oder www.facebook.com/NaturparkStrombergHeuchelberg. Am Naturparkzentrum und bei den Naturparkgemeinden ist ein kostenloser Flyer erhältlich, der auch zum Download im Internet zur Verfügung steht. Ernährungszentrum Mittlerer Neckar Endlich Ruhe im Bauch Zu diesem Vortrag lädt das Ernährungszentrum Mittlerer Neckar in Kooperation mit dem Deutschen Allergie- und Asthmabund im Rahmen der Aufklärungskampagne „Alarm im Darm“ ein am 25. Oktober 2016 von 19:00 bis 20:30 Uhr. Referentin ist Kerstin Packeiser, Diplom-Oecotrophologin und Ernährungsfachkraft Allergologie (DAAB). Nummer 41 Mittwoch 12. Oktober 2016 S´BLÄTTLE Sersheim Mit einem guten „Bauchgefühl“ fühlen wir uns wohl. Wenn es hingegen zwickt, bläht oder gar die Verdauung gestört ist, wirkt sich das auch auf unser Wohlbefinden aus. Jeder Zehnte in Deutschland leidet inzwischen unter Symptomen wie Sodbrennen, Druck im Oberbauch, Magenschmerzen, Blähgefühl, Bauchkrämpfen, plötzlichem „Durchfall“ oder Verstopfung. Aber: Nicht immer muss eine Krankheit dahinter stecken. Neuartige Lebensmittel, neue Herstellungsverfahren oder Zusammensetzungen und ein steigender Außer-HausVerzehr lässt so manchen Bauch leiden, ohne dass er krank ist. Beim Verbraucher entsteht schnell Unsicherheit: „Habe ich etwa eine Nahrungsmittel-Unverträglichkeit?“ Die Themen Glutensensitivität, Laktose-, Histamin- oder Fruchtzucker-Unverträglichkeit machen im Internet sowie in vielen Medien die Runde. Ist es doch die Laktose oder gar das Gluten, das den Bauch krank macht? Was ist dran an der Gluten-Sensitivität oder Laktose-Intoleranz? Macht Fruchtzucker wirklich krank oder ist es eher eine Folge des Lebensstils oder ein Essfehler …? Der Vortrag „Endlich Ruhe im Bauch“ räumt auf mit Halbwissen und Vermutungen. In einem kurzen und verständlichen Überblick beleuchtet die Diplom-Oecotrophologin und Ernährungsfachkraft Allergologie Kerstin Packeiser eine Bauchgesunde Lebensweise und geht auf Laktose, Fruktose, Gluten und Histamin als mögliche Auslöser einer Unverträglichkeit ein. Anmeldeschluss: 24. Oktober 2016 unter Tel.-Nr. 07141/144-4900 Ort: Ernährungszentrum Mittlerer Neckar, Auf dem Wasen 9, Ludwigsburg Hofäckerschule Der erste Schultag des Sersheimer Erstklassjahrgangs 2016 Nach der Beendigung des Kindergartens und vielen Wochen des langen Wartens war es für die Sersheimer Schulanfänger am 15. September 2016 endlich so weit: Ihre Einschulung und gleichzeitig der erste Schultag standen vor der Tür. Bei unerwartet schönem Spätsommerwetter fanden sich wieder fasst alle Schulanfänger und ihre Familien in der evangelischen Kirche zum traditionellen Einschulungsgottesdienst ein. Gestaltet wurde die ökumenische Feier von Pfarrer Rau sowie Pastoralreferent Zwaygardt mit Hilfe einiger Zweitklässler, welche sie musikalisch unterstützen. Innerhalb dieses festlichen Rahmens wurden die Schulanfänger eingesegnet und erhielten als Zeichen und künftigen Glücksbringer für die kommende Schulzeit ein kleines Holzkreuz zum Umhängen überreicht. Auf verschiedenen Wegen machten sich die Familien nun auf zur Sersheimer Kultur- und Sporthalle, in der nun die offizielle Schulaufnahmefeier in schön gestalteter Umgebung stattfinden konnte. Fröhlich willkommen geheißen wurden die Schulanfänger mit dem Hofäcker-Schullied, welches von Lehrerin Frau Konnerth und Teilen der 4. Klässler dargeboten wurde. So mancher Schulanfänger entdeckte dabei sogar eigene Geschwisterkinder in den Reihen der Akteure. Im Anschluss daran richteten sich Schulleiter Herr Wöhr, Bürgermeister Herr Scholz und die stellvertretende Elternbei- 5 ratsvorsitzende Frau Thüry direkt an die neuen Schulkinder. Traditionell erhielten die Kinder dazu wieder die extra gebackenen Sersheimer Wappenhörnchen, was die Stimmung der Erstklässler weiter anhob. Gleich danach führten diejenigen Viertklässler, die nicht zu den Sängerinnen und Sängern des Hofäckerliedes gehörten, unter Leitung von Frau Schüle und Herrn Krause das Stück „Der versperrte Schulweg“ auf. Die „Dummies“ vor der Schultüre verwehren den Schulkindern den Eintritt in die Schule, weil sie möchten, dass alle Kinder so dumm bleiben wie sie. Glücklicherweise mögen die „Dummies“ keine Lieder. Und so werden sie nun durch einen Song nach dem anderen, zelebriert von unterschiedlichen „Helfern“ der Kinder, in die Flucht geschlagen. Den begeisterten Schulanfängern wurde klar, dass der Weg zur Schule jetzt frei sein würde und ihnen niemand den Weg mehr versperren würde. Gleich darauf wurden die Erstklässler von ihren künftigen Lehrkräften Frau Gauf, Herr Burkhardt und Herr Wolf namentlich aufgerufen. Die Kinder versammelten sich sehr selbstbewusst vor der Bühne und verließen fröhlich winkend und ohne ein Abschiedstränchen in den Augen die Halle. In der Schule angekommen erwartete sie dann endlich die erste richtige „Schulstunde“, während die Familien die Zeit bei Kaffee und Leckereien in der Kulturhalle überbrücken konnten. Kurz nach 12:00 Uhr war für die Erstklässler schon wieder Schulschluss und die Eltern konnten einen Blick in das Klassenzimmer ihrer stolzen Kinder werfen. Zufrieden und mit der vollen Gewissheit, morgen wieder kommen zu wollen, machten sich die Kinder mit ihren Eltern zur Fortsetzung der Feierlichkeiten auf den Weg nach Hause oder ins Restaurant. Die Schulleitung sowie das Kollegium der Hofäckerschule wünschen den neuen Schulanfängern und ihren Familien einen guten und erfolgreichen Start in den neuen Lebensabschnitt. A. Burkhardt 6 S’BLÄTTLE Sersheim BiB Bücherwelt im Bürgerhaus Beim Vorlesenachmittag über den Tellerrand geguckt Wie leben und essen die Menschen in anderen Ländern? Zu diesem Thema hatte Eva Walter und das Bücherei-Team am ersten Vorlesenachmittag nach den Sommerferien eingeladen. Es war schön, dass es neben altbekannten auch viele neue Gesichter zu sehen gab, die nun als Vorschulkinder beim Vorlesen dabei waren. Auch etliche Erstklässler hatten sich in der BiB eingefunden und warteten gespannt auf die Geschichte. Zuerst gab es die Erzählung von Kati, die mit ihrer Oma die eigentlich aus Venedig stammt – einen Nachmittag verbringen darf. An Bord eines Elbschiffs genießen die beiden das schöne Sommerwetter und fahren in ein italienisches Restaurant. Dort lernt Kati, dass man in Italien eine Pizza normalerweise nur in der Osteria bekommt. Außerdem muß man im Restaurant die Soße für die Nudeln extra bestellen. Und das italienische Eis ist so cremig, dass man keine Kugeln daraus machen kann. Ein Glück, dass für den Herbst eine Reise nach Italien geplant ist, dann kann sich Kati im Urlaub alles selbst einmal anschauen. In der zweiten Geschichte ging es um das ferne Land China. Lilly ist bei ihrer Freundin An zu Besuch und staunt immer wieder über den Klang der Sprache, wenn sich An mit ihrer Mutter unterhält. Als Lilly dann noch zu einem chinesischen Abendessen eingeladen wird und zum ersten Mal mit Stäbchen essen darf, freut sie sich natürlich riesig. Dass dies gar nicht so einfach ist, stellt sie bald darauf fest, vor allem wenn man Suppe mit Stäbchen essen soll! Aber sie findet es toll, dass man in China beim Essen schlürfen und schmatzen darf, um zu zeigen, dass es einem schmeckt. Zum anschließenden Basteln ging es dann in den Bürgersaal, dort durften die Kinder noch eine Katze mit Ringelschwanz ausschneiden und mit nach Hause nehmen. Passend zum Herbst gab es für alle Kinder noch einen Apfel als Wegzehrung. Nummer 41 Mittwoch, 12. Oktober 2016 Buchempfehlung der Woche Das böse Kind von Sabine Kornbichler Eine junge Frau gerät scheinbar aus dem Nichts in Panik, rennt vor ein Auto und stirbt – ein tragisches Unglück, und doch kommt Nachlassverwalterin Kristina Mahlo der Fall seltsam vor. Was kann die freie Lektorin Michaela Breuer von einem Moment auf den anderen so sehr in Schrecken versetzt haben? Im Gespräch mit den Mitbewohnern der Toten stößt Kristina auf Ungereimtheiten. Außerdem gibt es im Nachlass Hinweise auf ein Ereignis, das jede Sekunde im Leben der jungen Frau bestimmt hatte. Und auf einen erbarmungslosen Täter, der allgegenwärtig scheint. Auch der dritte Band um die Ermittlerin Mahlo verspricht spannende Stunden für alle Krimifreunde. Sabine Kornbichler, Jahrgang 1957, wuchs an der Nordsee auf. Nach einem Volkswirtschaftsstudium arbeitete sie unter anderem in einer Frankfurter PR-Agentur, bis sie sich 1997 dem kreativen Schreiben zuwandte. Noch im selben Jahr erhielt Sabine Kornbichler für ihre erste Kurzgeschichte eine Auszeichnung. Die Autorin lebt und arbeitet inzwischen in München. Schauen Sie zu den nachstehenden Öffnungszeiten bei uns vorbei – wir freuen uns über Ihren Besuch! Dienstag 9.30 bis 11.30 Uhr Donnerstag 15.00 bis 17.00 Uhr Freitag 16.00 bis 18.00 Uhr. Das Team der Bücherwelt LESESTART-SETS und BÜCHEREI-AUSWEISE Ab sofort können LESESTART-Sets für 3-jährige Kinder kostenlos in der BiB abgeholt werden. Das Projekt LESESTART wird von der Stiftung Lesen durchgeführt und vom Bundesministerium für Bildung und Forschung finanziert. Es gibt Eltern Impulse und Anregungen zum Vorlesen und hilft, bei ihren Kindern das Interesse an Büchern bis hin zum Selberlesen zu wecken. Die Fähigkeit, gut lesen und schreiben zu können, ist der Schlüssel für das Lernen in der Schule. Gemeinsam Bücher anschauen und vorlesen unterstützt auf spielerische Art und Weise die kindliche Entwicklung und Sprache. Das Set beinhaltet ein altersgerechtes Buch + Infomaterial. Kommen Sie einfach während unserer Öffnungszeiten bei uns vorbei. Bei dieser Gelegenheit können Sie sich auch über unseren attraktiven Medien-Bestand für Kinder und Erwachsene informieren. Alle Erstklässler haben zum Schulanfang einen Gutschein für einen Bücherei-Ausweis erhalten. Dieser kann zu unseren Öffnungszeiten in der Bücherwelt abgeholt werden. Für Kinder ist das Ausleihen aller Medien kostenfrei. Das Team der Bücherwelt CJD Jugendmusikschule Vaihingen Zwei neue INKA-Kurse starten ab November dienstags und donnerstags in Vaihingen Für Kurzentschlossene sind noch 3 bis 4 freie Plätze verfügbar. Ein ideales Angebot für noch unentschlossene Kinder ab 6 Jahre ist INKA – das einmalige Instrumentenkarussell. Der INKA-Kurs soll helfen, die Welt der Musik auf vielfältige Weise zu erfahren. Aussehen, Handhabung, Tonerzeugung, Spielweise und Klang von Instrument und Stimme werden durch eigenes Ausprobieren kennengelernt. Innerhalb von 6 Monaten (November 2016 bis April 2017) werden nahezu alle Instrumente vorgestellt und praktisch erprobt, die man an der Musikschule lernen kann. Hierzu zählen Holzblasinstrumente (Blockflöte, Querflöte, Oboe, Klarinette, Saxophon, Fagott) – Blechblasinstrumente (Trompete, Waldhorn, Posaune, Bariton-Horn, Tuba) – Streichinstrumente (Geige, Bratsche, Cello, Kontrabass) –Tasteninstrumente (Klavier, Keyboard, Akkordeon) – Zupfinstrumente (Gitarre, Nummer 41 Mittwoch 12. Oktober 2016 7 S´BLÄTTLE Sersheim Harfe) – Schlaginstrumente (Schlagzeug, Pauken, Percussion, Mallets) und Gesang. Allgemeine Informationen zu allen Kursen, Instrumentalund Ensemblefächern erhalten Sie im Sekretariat. Dort können auch gerne kostenlose „Schnupperstunden“ vereinbart werden. Kontakt: CJD Jugendmusikschule Vaihingen Grabenstr. 18, 71665 Vaihingen Tel. 07042-97380 E-Mail: [email protected] www.jugendmusikschule-vaihingen.de Telefonische Anmeldung erbeten. Transportfähige Patienten werden gebeten, die Notfallpraxis aufzusuchen. Bitte bringen Sie Ihre Krankenkassenversichertenkarte (KVK) mit. Nachts und an Werktagen ab 18:00 Uhr: Notfallpraxis Bietigheim-Bissingen, Riedstr. 12 (im Krankenhaus), Tel. 116 117 Kinder- und jugendärztlicher Notdienst Freiwillige Feuerwehr 17.10.2016, 20.00 Uhr Gruppe 1-3, Einsatzübung Jugendfeuerwehr 15.10.2016 Hand in Hand / Bietigheim Bestattungswesen Die Gemeindeverwaltung Sersheim hat folgendes Unternehmen für die Tätigkeiten auf dem Sersheimer Friedhof (Grabherstellung und -schließung, Abwicklung der Trauerfeier) beauftragt: Bestattungsunternehmen Gräßle und Reichert 71665 Vaihingen/Enz-Enzweihingen Rieter Straße 43, Telefon 07042 98344 Beerhaldenstraße 3, Telefon 07042 814020 Zur Erledigung anfallender Formalitäten und zur Vorbereitung der Bestattung können Sie jedes Bestattungsinstitut Ihrer Wahl beauftragen. Das Unternehmen Gräßle und Reichert steht dann dem beauftragten Bestattungsinstitut für weitere Auskünfte zur Verfügung. NOTDIENSTE Strom, Gas, Wasser Störungen in der Haustechnik Notdienste der Elektroinnung Ludwigsburg Tel. 07141 220 353 Notdienste Gas- und Wassernotdienste der Innung Sanitär Tel. 07141 220 383 Störungen im Ver- und Entsorgungsnetz in Sersheim Bei Unterbrechung der Strom-/Gas- und Wasserversorgung sowie bei Einleitung von Schadstoffen in die Kanalisation verständigen Sie den Bereitschaftsdienst für Störungen der Stadtwerke Bietigheim-Bissingen (SWBB): Tel. 07142 7887 111 Ärztlicher Notfalldienst Westlicher Landkreis Ludwigsburg: Zentraler ärztlicher Notfalldienst Samstag/Sonntag/feiertags 8:00 bis 20:00 Uhr: 74372 Sersheim, Schlossstraße 24 (Ortsmitte gegenüber Rathaus) Bei akuten Erkrankungen und anderen Notfällen: Notfallpraxis für Kinder und Jugendliche im Klinikum Ludwigsburg, Posilipostr. 4, 71640 Ludwigsburg. Öffnungszeiten: Montag bis Freitag, 18.00 Uhr bis am nächsten Morgen um 8.00 Uhr; Samstag, Sonntag und an Feiertagen ganztags von 8.00 Uhr bis am nächsten Morgen um 8.00 Uhr. Eine telefonische Anmeldung ist nicht erforderlich, bitte bringen Sie die Versichertenkarte mit. Die Notfallpraxis ist Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr geschlossen. Sonntagsdienst der Tierärzte Der tierärztliche Notdienst ist über die Telefonnummer des/ der Haustierarztes/-ärztin zu erfragen. Apothekennotdienst Donnerstag, 13.10.2016 Apotheke im Centrum Illingen, Ortszentrum 3, 75428 Illingen, Württ., Tel. 07042 2955 Freitag, 14.10.2016 Kloster-Apotheke Maulbronn, Klosterhof 36, 75433 Maulbronn, 07043 2358 Samstag, 15.10.2016 Löwen-Apotheke Dürrmenz, Hofstr. 4, 75417 Mühlacker, Tel. 07041 3570 Sonntag, 16.10.2016 Stromberg-Apotheke Sersheim, Am Markt 8, 74372 Sersheim, Tel. 07042 32211 Montag, 17.10.2016 Uhland-Apotheke Mühlacker, Bahnhofstr. 86, 75417 Mühlacker, Tel. 07041 7444 Dienstag, 18.10.2016 Schloss-Apotheke Vaihingen, Franckstr. 21, 71665 Vaihingen/Enz, 07042 374090 Mittwoch, 19.10.2016 Stern-Apotheke Ötisheim, Bahnhofstr. 47, 75443 Ötisheim, Tel. 07041 6110 Zahnärztlicher Notfalldienst Für den zahnärztlichen Notdienst an Sonn- und Feiertagen können eingeteilte Zahnärzte für den Landkreis Ludwigsburg unter folgender Nummer erfragt werden: 0711 7877733. Sozialstation Andreaestraße 16/1, 71665 Vaihingen an der Enz Wochenenddienst vom 15.10.2016 – 16.10.2016 Ursula Pfeiffer, Bärbel Holzäpfel-Zwaygardt, Manuela Kiefer, Steffi Reutter, Rebecca Boob, Galina Eckstädt Ambulante Alten- und Krankenpflege: Telefon: 970181 8 S’BLÄTTLE Sersheim Nachbarschaftshilfe mit Familienpflege/Dorfhelferin: Telefon: 9701840 Betreuungsgruppe für Demenzkranke: Donnerstag, 15.00 - 18.00 Uhr Anmeldung unter Tel. 970181 Beratungsbesuche und Pflegekurse: Telefon 9701844 Gesprächskreis für Angehörige von Menschen mit Demenz Montag, 17.10.2016 von 17.30 - 19.30 Uhr Frauen für Frauen e.V. Abelstraße 11, 71634 Ludwigsburg Beratung für Frauen in den Bereichen: Krisen/Beziehungsprobleme/Trennung, Sexualisierte Essstörungen, Mobbing Terminvereinbarung 07141 Interventionsstelle gegen häusliche Gewalt 07141 Frauenhaus 07141 Gewalt, 220870 649443 901170 Beratung und Aufnahme von misshandelten Frauen und ihren Kindern Wochenendnotruf LUNO 07141 901170 Notruf für Frauen in akuten Gewaltsituationen Sozialpsychiatrischer Dienst des Landkreises Ludwigsburg Königsallee 59, 71638 Ludwigsburg Ambulante Beratung und Betreuung psychisch kranker Menschen und deren Angehöriger, Tel. 07141 144-1400. ALTERSJUBILARE Zum Geburtstag übermitteln wir herzliche Glückwünsche, verbunden mit allen guten Wünschen für weiteres Wohlergehen: Samstag, 15.10.2016 Robert Supper, Dürer-Ring 19, zum 75. Geburtstag Nummer 41 Mittwoch, 12. Oktober 2016
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