2 - Sersheim

Diese Ausgabe erscheint auch online
'S BLÄTTLE
Mittwoch, 12. Oktober 2016
Nummer 41
KAB Sersheim
Herzliche Einladung
zur
Audiovision von Pfarrer Rupp i.R. über
„Griechenland – auf Spuren des Apostel Paulus“
am Freitag, 14. Oktober 2016,
um 19.00 Uhr (nach dem Abendgottesdienst)
im Gemeindesaal der kath. Kirche
St. Stephanus in Sersheim
In Griechenland steht die Wiege unseres christlichen Glaubens;
denn Griechenland war das erste europäische Land, das von dem
Völkerapostel Paulus missioniert wurde. Die erste Christin war die
Purpurhändlerin Lydia in Philippi.
Die Vorstandschaft
ter Chor
Gemisch
Musikalische
Musikalische
«
hräglage
Chor »Sc
Emotionen
Jugendblasorchester
des Musikverein Sersheim e. V.
SingArt Concordia Weissach-Flacht
Chor Schräglage + Gemischter Chor
Sa.
Sa. 15.
15. Oktober
Oktober 2016
2016
Sport- u. Kulturhalle Sersheim
Saalöffnung: 19:00 Uhr
Konzertbeginn: 19:30 Uhr Eintrittspreis
10 €
2
S’BLÄTTLE Sersheim
AMTLICHE
BEKANNTMACHUNGEN
Sonstige Bekanntmachungen
Weihnachtsbäume gesucht!
Auch dieses Jahr sucht die Gemeindeverwaltung Weihnachtsbäume, die sowohl die Ortsmitte als auch die
Sport- und Kulturhalle schmücken sollen.
Haben Sie einen geeigneten Baum?
Dann setzten Sie sich bitte direkt mit Herrn Belfiore (Bauhofleiter), [email protected] in Verbindung oder melden
sich unter 07042 - 372 121.
Die Gemeindeverwaltung bedankt sich schon jetzt recht
herzlich bei Ihnen.
Haltestelle Sedanstraße
In der Sedanstraße wird eine Wasserleitung an das Schachtwerk angeschlossen. Aus diesem Grund wird der Verkehr in
der Sedanstraße im Zeitraum vom 10.10. - 28.10.2016 voll
gesperrt sein.
Die Haltestelle "Sedanstraße" entfällt während der Zeit
der Baumaßnahme ersatzlos. Der Busverkehr wird über die
Schlossstraße umgeleitet (beide Fahrtrichtungen). Während
der Sperrung wird die Haltestelle Vaihinger Straße/Luggelesbrunnen in beiden Richtungen angefahren.
Wir bitten um Beachtung!
Nummer 41
Mittwoch, 12. Oktober 2016
Straßenbauarbeiten im Gemeindegebiet
Im Baugebiet Dammstraße/Brunnenstraße haben sich die
Asphaltierungsarbeiten aufgrund von aufwendigeren Vorarbeiten leider verzögert. Die Arbeiten werden ab 12.10.2016
fortgesetzt und zeitnah abgeschlossen.
Hierdurch haben sich auch die Vorbereitungen für den
Endausbau im Malerwinkel verzögert. Die Fahrbahn wird
voraussichtlich in der KW 42 ab 17.10.2016 asphaltiert.
Die betroffenen Anwohner werden gesondert durch ein aktualisiertes Einwurfschreiben in die Briefkästen von der beauftragten Baufirma (Schneider Bau, Heilbronn) informiert.
Die Breslauer Straße wird in mehreren Abschnitten saniert.
Begonnen wurde im Bereich der Einmündung zur Görlitzer
Straße. Das Bauende befindet sich an der Einmündung zur
Alleenstraße vor dem katholischen Kindergarten St. Stephanus. Nach Abschluss der Straßenbauarbeiten wird der
Impressum
Amtsblatt der Gemeinde Sersheim
Herausgeber: Gemeinde Sersheim - Druck und Verlag: Nussbaum Medien Weil der Stadt GmbH & Co. KG, Merklinger
Str. 20, 71263 Weil der Stadt, Tel. 07033 525-0, Telefax 07033
2048, www.nussbaummedien.de - Verantwortlich für den amtlichen Teil, alle sonstigen Verlautbarungen und Mitteilungen:
Bürgermeister Jürgen Scholz, Schlossstraße 21, 74372 Sersheim, für „Was sonst noch interessiert“ und den Anzeigenteil:
Brigitte Nussbaum Merklinger Str. 20, 71263 Weil der Stadt.
Anzeigenannahme: [email protected].
Einzelversand nur gegen Bezahlung der vierteljährlich zu entrichtenden Abonnementgebühr. Vertrieb
(Abonnement und Zustellung): WDS Pressevertrieb
GmbH, Josef-Beyerle-Straße 2, 71263 Weil der Stadt,
Tel. 07033 6924-0.
E-Mail: [email protected]
Internet: www.wdspressevertrieb.de
Nummer 41
Mittwoch 12. Oktober 2016
Gehweg saniert und Stromkabel sowie Leerrohre für eine
künftige Breitbandversorgung verlegt.
Auch die Ludwigstraße wird in mehreren Abschnitten saniert. Vom 10.10.2016 bis 28.10.2016 ist die Sedanstraße
an der Einmündung zur Ludwigstraße voll gesperrt. Eine
Umleitung ausgeschildert. Die Haltestelle „Sedanstraße“
entfällt während der Zeit der Baumaßnahme ersatzlos. Der
Busverkehr wird über die Schloßstraße umgeleitet (beide
Fahrtrichtungen).
In den Gehwegen wurde mit der Verlegung von Stromkabeln
und Leerrohren für eine künftige Breitbandversorgung bereits
begonnen. Im Bereich der Bushaltestelle in der Vaihinger
Straße wird eine Straßenüberquerungshilfe für Fußgänger
montiert und der Gehweg verlängert.
Wir bitten Sie nochmals um Verständnis für die Unannehmlichkeiten in Ihrer Umgebung!
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben
können.
Ferner wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Normenkontrolle nach § 47 VwGO unzulässig ist, wenn mit
ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom
Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht
werden können.
Häckselplatz: Wiedereröffnung am 12.10.2016
Die Sanierung des Häckselplatzes ist fast vollständig abgeschlossen. Der Häckselplatz ist ab 12.10.2016 wieder nutzbar. Abschlussarbeiten wie die Verlegung von Flächenplatten
am Standort der Grascontainer werden voraussichtlich bis
Mitte November umgesetzt. Die Restarbeiten beeinträchtigen
den Betrieb jedoch nicht. Ein Grascontainer steht dennoch
zur Verfügung.
Jürgen Scholz
Bürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung
Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs
‚Sanierungsgebiet Vaihinger Straße II‘
Der Gemeinderat der Gemeinde Sersheim hat am 7. Oktober
2016 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplans
Sanierungsgebiet Vaihinger Straße II und den Entwurf der
zusammen mit ihm aufgestellten örtlichen Bauvorschriften
gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB
öffentlich auszulegen.
Der Planbereich wird begrenzt
im Norden: durch die Südgrenze der Sedanstraße,
sowie den Kreuzugbsereich Sedanstraße,
Vaihinger Straße und Horrheimer Straße
im Nordosten: durch die Südostgrenze der Ludwigstraße
im Südosten: durch die Nordwestgrenze der Ludwigstraße
im Südwesten: durch die Privatgrundstücke Flst. 1473 und
1474/2
im Nordwesten: durch die Vaihinger Straße entlang ihrer
Nordwestgrenze
Im Einzelnen gilt der unten abgebildete Lageplan - der Planbereich ist im Kartenausschnitt dargestellt.
Ausbildungsplätze
Ab 1. September 2017 stellt die Gemeinde Sersheim Ausbildungsplätze zur Verfügung:
Verwaltungsfachangestellte/r
Ausbildungsdauer: 2 ½ bzw. 3 Jahre
Voraussetzung: Mittlere Reife bzw. Hauptschulabschluss
Vorausgesetzt, dass Sie die Mittlere Reife haben, können
Sie begleitend zur Ausbildung die Fachhochschulreife erwerben.
Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben, senden Sie
Ihre Bewerbung bitte bis 15.10.2016 an die Gemeinde
Sersheim, Schlossstraße 21, 74372 Sersheim oder an
[email protected].
Für Rückfragen steht Ihnen Iris Dieterich gerne zur Verfügung (07042/372-123, [email protected]).
u
hs
W
4/
r
hs
Sch
W
4
e
ss
ch
Gar
7
hs
W
Gar
1
W
hs
7/
Gar
r
Ga
he
hu
t
/3
Us
95
14
aß
4
dw
igs
tr
Lu
Sc
hu
hr
Sc
1
hs
W
3
W
hs
5
hs
W
Ga
r
5/1
hs
W
hs
4
r
Ga
Sc
hu
1488/1
hs
W
6
ll
V
3
s
Wh
SD
DN 35° - 45°
Maßstab 1 : 500
Ludwigsburg, den 07.09.2016
0m
5
10
1 cm = 5 m
15
20
Verkehrsgrün
Rechtsgrundlagen
Baunutzungsverordnung (BauNVO)
i.d.F. der Bekanntmachung vom 23.01.1990 (BGBI. I S. 132), geändert durch Gesetz vom 11.06.2013 (BGBI. I S. 1548)
Ein- und Ausfahrtsbereich
Schr
e
raß
hst
eicch
Rei
Planzeichenverordnung 1990 (PlanzV 90)
i.d.F. vom 18.12.1990 (BGBI. I S. 2253), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.07.2011 (BGBI. I S. 1509)
§ 9 (1) 21 BauGB
5
Wh
Verfahrensvermerke
hs
GR/LR
W
s
2
Ghs
W
5
s
Schu
Wh
Schu
1501
Freiwilliger Wehrdienst
Geh-, Fahr- und Leitungsrechte
8
r
ar
r
Ga
Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO)
Vom 05.03.2010 (GBI. Nr. 7 S.358), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11.11.2014. (GBI. S. 501)
Bereich ohne Ein- und Ausfahrt
Gehrecht zugunsten der Allgemeinheit
Leitungsrecht zugunsten des Versorgungsträgers
Pflanzgebote und Pflanzbindungen
G
(§2 Abs. 1 BauGB)
: am ......................
Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
und frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger
öffentlicher Belange
(§3 Abs. 1 BauGB)
: am ......................
Ortsübliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
(§2 Abs. 1 BauGB)
Aufstellungsbeschluss, Billigung des Planentwurfs
§ 9 (1) 25 BauGB
r
Ga
Whs
4
r
Tga
Wh
hs
7
s
1502/1
G
1499
W
Sc
hu
Wh
6
s
1502/2
GD
hs
11
W
DN
Sch
u
/1
hs
W
hs
W
1504
hs
G
ar
10
WG
r
1506/1
ar
ar
G
G
1505
hs
12
W
1492/2
ra
chst
Rei
hs
W
Der Entwurf des Bebauungsplans wird mit Begründung vom
20. Oktober 2016 bis einschließlich 21. November 2016
(Auslegungsfrist)
im Rathaus Sersheim, Rathausfoyer während den üblichen
Öffnungszeiten öffentlich ausgelegt.
Während der Auslegungsfrist können – schriftlich oder mündlich zur Niederschrift – Stellungnahmen abgegeben werden.
Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers
zweckmäßig.
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und frühzeitige
Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher
Belange
(§3 Abs. 1 BauGB
§4 Abs. 1 BauGB)
: vom .....................
: bis .....................
Beschluss über die Beteiligung der Öffentlichkeit und
Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher
Belange
(§3 Abs. 2 BauGB)
: am ......................
Ortsübliche Bekanntmachung des Auslegungsbeschlusses
(§3 Abs. 2 BauGB)
: am ......................
(§3 Abs. 2 BauGB
§4 Abs. 2 BauGB)
: vom .....................
: bis .....................
(§10 Abs. 1 BauGB)
: am ......................
(§10 Abs. 3 BauGB
und § 74 Abs. 7 LBO)
: am ......................
Grenze des räumlichen Geltungsbereiches
§ 9 (7) BauGB
Beteiligung der Öffentlichkeit und Beteiligung der Behörden
und sonstiger Träger öffentlicher Belange
Flachdach
§ 74 (1) 1 LBO
Behandlung der eingegangen Stellungnahmen und
Satzungsbeschlüsse durch den Gemeinderat in öffentlicher Sitzung
Geneigte Dächer
§ 74 (1) 1 LBO
§ 74 (1) 1 LBO
Öffentliche Bekannntmachung des Satzungsbeschlusses
(Inkrafttreten des Bebauungsplanes
und der örtlichen Bauvorschriften)
Satteldach
§ 74 (1) 1 LBO
Mit Inkrafttreten dieses Planes treten im Geltungsbereich alle bisherigen Bauvorschriften und Bebauungspläne außer Kraft.
Dachneigung (Altgrad)
§ 74 (1) 1 LBO
Ausgefertigt
Der textliche und zeichnerische Inhalt dieses Bebauungsplans mit örtlichen Bauvorschriften stimmt mit den
Satzungsbeschlüssen des Gemeinderats vom .................... überein.
Dachneigung (Altgrad)
Sersheim, den
......................................................
Kennzeichnungen und nachrichtliche Übernahmen
Ga
15
SD
45°
8
1492/1
18
9 (1) 25a BauGB
Örtliche Bauvorschriften und sonstige Festsetzungen
FD
13
Übermittlung von Meldedaten an das Bundesamt
für Wehrverwaltung
Zum 1. Juli 2011 ist die allgemeine Wehrpflicht, soweit kein
Spannungs- oder Verteidigungsfall vorliegt, ausgesetzt und in
einen freiwilligen Wehrdienst übergeleitet worden.
Frauen und Männer, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind, können nach § 58b des Gesetzes über die
Rechtsstellung der Soldaten (Soldatengesetz – SG) freiwillig
Wehrdienst leisten. Damit das Bundesamt für Wehrverwaltung die Möglichkeit hat, über den freiwilligen Wehrdienst zu
informieren, übermittelt die Meldebehörde jährlich zum 31.
März folgende Daten von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden, an das
Bundesamt für Wehrverwaltung:
Familienname, Vornamen und gegenwärtige Anschrift
Die Datenübermittlung unterbleibt, wenn die Betroffenen ihr
Pfg, Pflanzgebot für Einzelbäume
7
: am .......................
: am ......................
Ortsübliche Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung
s
25 m
KMB
PLAN I WERK I STADT I GMBH
u
Sch
1500/2
1494/2
Whs
Proj.Nr: 1869
Baugesetzbuch (BauGB)
i.d.F. vom 23.09.2004 (BGBI. I S. 2414) zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.10.2015 (BGBI. I S. 1722)
Whs
/1
ENTWURF
Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften
"Sanierungsgebiet Vaihinger Straße II"
Für die Bearbeitung, die Übereinstimmung der Flurstücksgrenzen und Flurstücksbezeichnungen mit dem
Liegenschaftskataster sowie die Richtigkeit der nachrichtlich übernommenen Festsetzungen:
Öffentliche Parkfläche
11
15
Brenzstraße 21
71636 Ludwigsburg
Telefon 07141 / 4414-0
Telefax 07141 / 4414-14
landwirtschaftlicher Weg
16
/2
§ 9 (1) 11 BauGB
Gehwegfläche/Schrammbord/Rad-Gehweg
1497
1508/4
15
KMB
Architektur, Stadtplanung,
Innenarchitektur, Vermessung,
Landschaftsarchitektur,
Tiefbauplanung, Straßenplanung
§ 9 (1) 4 BauGB
Straßenverkehrsfläche
r
20
Ludwigsburg
Sersheim
Flächen für Garagen
Verkehrsflächen
ar
Ga
Wh
r
Ga
ga
hs
W
6
Kir
Gar
hs
W
hs
W
1
8/
9
Schu
hs
e
Gar
--
ED
Kreis:
Gemeinde:
§ 22 BauNVO
[email protected]
GA
W
8/1
Sta
o
nur Einzel- und Doppelhäuser zulässig
Stellplätze und Garagen
Kirc
Sc
G
/4
15
24
4,
9
Gar
22
g
an
ng
Ei
ll
hs
W
hs
1488
TH = 6,8m
FH = 11,0m
1496/2
0,4
1500/1
§ 23 BauNVO
§ 9 (1) 2 BauGB
PLAN I WERK I STADT I GMBH
ED
Sc
s
1513/6
16
1503/2
s
Wh
1511/1
1495/2
1498
Schr
Wh
1516
§ 22 BauNVO
§ 23 BauNVO
Stellung baulicher Anlagen
Firstrichtungen (Gebäudehauptrichtungen)
siehe Textteil
Ga
hr
u
Gar
1517/1
WA I
1503/1
Sc
Sch
§ 22 BauNVO
Baulinie
1491
1503
11
Gar
W
hu
Sc
Sc
hu
229,9
1513/2
§ 22 BauNVO
/9
Whs
--
r
1513/5
1518
hu
0,4
Ga
FD, GD
21
Gar
Sc
TH = 6,8m
FH = 11,0m
§ 19 BauNVO
§ 16 (2) BauNVO
§ 9 (1) 2 BauGB, §§ 22 - 23 BauNVO
Baugrenze
r
/6
a2
/6
WA I
§§ 16 (2),18 BauNVO
Zweigeschossigkeit als Höchstmaß
geschlossene Bauweise
21
g
§§ 16 (2),18 BauNVO
Grundflächenzahl (GRZ)
abweichende Bauweise
hr
Schu
FD, GD
1511
--
s
Wh
SD
DN 35° - 45°
1496
1508/1
r
0,4
hu
§§ 16 (2),18 BauNVO
§ 18 BauNVO, § 9 (3) BauGB
offene Bauweise
/1
--
§ 9 (1) 1 BauGB, §§ 16 - 21a BauNVO
o
95
Whs
Tiefpunkt
projektierte Grundstücksgrenze (unverbindlicher Neuordnungsvorschlag)
§§ 1 (4),16 (5) BauNVO
g
14
14
Straßenneigung (Altgrad)
Visierbruch
§ 4 BauNVO
a
rg
Ga
SD
DN 35° - 45°
OK = 10,5m
Whs
Whs
s
Wh
Ga
Gar
/1
11/1
--
1508
21/1
1516
gang
/3
s
Bt
13
Ga
1508/5
Wh
1517
--
t
0,4
1513/4
r
Sch
W
r
II
WA II
0,4
II
TH
Schr= 6,8m
FH
= 11,0m
1508/7
g
s
1508/3
II
OK = 10,5m
a2
1509
21
Wh
25
WA II
r
Gar
232,01
231,96
232,0
15
s
Wh
Wks
17
s
Wh
231,8
28
27
s
WA I
hu
Ga
231,82
231,77
232,13
232,08
23
9
St
Sc
1506
r
Ga
232,01
231,95
13
s
Wh
13/1
231,6
229,44
229,39
Schr-
r
wig
Lud
231,56
231,52
22
Whs
24
231,1
/5
II
Wh
Ga
231,80
e
ß
stra
231,7
229,8
11
s
Wh
1508
/2
72
232,0
231,44
231,15
231,09
231,04
24
II
r
1500
/2
1508
230,6
1476
/8
1508
1510
14
hs
W
Ro
231,7
gang
Ein 232,3 231,8
ca.
232,1
1453/1
0,3
e 23 r
Ga
r
hu
Sc
Whs
rag
Ga
232,2
1454/1
Ro
1,6
r 23
llto
Ga
r
ße
geplante Straßen- und Geländehöhe
§ 9 (1) 1 BauGB, §§ 1 - 15 BauNVO
Erdgeschossfußbodenhöhe über NN (Fertigfußboden)
Bauweise,
Überbaubare Grundstücksfläche
TH = 6,8m
FH =
12 12,0m
Sc
230,2
230,74
230,57
230,53
1,3
Ro
1,6
r 23
llto
233,3
s
Wh
20
r 23
llto
18
r
Ga
1472/1
Ga
/2
/2
r
Ga
1474
1472/4
tra
/1
a 11496/1 SD
DN 35° - 45°
229,30
229,26
229,6
230,13
230,08
231,2
232,2
r
Ga
Ga
Gt
22
230,15
230,08
/4
1478
ns
12
WA
W I
hs
Ga
229,4
229,55
229,49
229,86 229,70
229,79 229,65
230,19
12
231,1
229,35
229,27
229,56
229,51
229,7
10
1478/3
230,1
da
/5
10
hs
229,1
229,6
229,9
Ein
/2
76
231,0
st
Wk
228,90
228,96
228,86
228,92
229,22
229,0
229,16
229,3
229,5
gang
78
14
14
s
Wh
75
74
1474/1
r
hs
hs
WG
230,7
12/1
1477/1
14
14
1454
Whs
1478
s
Wh
231,1
Whs
hr
Whs
26
Ein
/2
hu
77
Sc
14
73
hu
Sc
1453
G
231,0
232,5
231,9
r
Ga
1454/2
G
226,88
226,81
226,9
228,31
228,63 228,24
228,57
228,7
229,4
a
ar
Whs
hr
Sc
35
229,3
R
/L
1,7
14
230,9
228,8
GR
. 23
g ca
230,3
230,9
1476/3
18
3,9
g 22
an
ng
Ei
22
ge
ra
Ga
19
Ghs
ar
/2
79
14
r
76
14
228,03
227,97
228,1
228,05
227,98
228,21
228,16
8,7
229,5
/1
231,8
95
24/1
W
hr
bestehende Straßenhöhe
222,54
Abgrenzung unterschiedlicher Festsetzungen,
z. B. Firstrichtung, maximale Gebäudehöhe
225,3
95 0,4
/3
227,29
227,20
227,34
227,65 227,44
227,58
228,08
228,02
Eing
1484/1
229,6
Whs
232,0
227,18
227,13
8,0
II
II
229,6
230,5
231,3
231,5
33
232,6
1451
r
g 22
231,0
230,8
Whs
29
an
Ga
231,3
231,15
1454/3
Sch
229,6
an
230,0
230,6
27
/1
75
7,4
g 22
226,92
226,83
maximale Gebäudehöhe
0,4
SD
DN 35° - 45°
W
/1
2
231,4
230,30
231,1
/4 231,8
1447
an
227,7
1479/3
227,3
g 22
Eing
228,1
14
230,9
232,18
232,04
Sc
W
W
hu
78
14
hs
W
228,98
229,20
231,5
Eing
ße
tra
ff-S
au
-H
elm
ilh
W
1
L1
231,05
231,00 230,87
230,71
1457/1
229,0
an
228,0
22
7,1
Eing
1485
Firsthöhe als Höchstmaß
228,0
--
Se
Sc
226,3
226,64
226,58
Traufhöhe als Höchstmaß
OK
23/1
225,32
225,28
225,46
225,36
225,43
225,28
225,5 14
225,68
225,60
226,10 225,85
226,04 225,79
226,25
226,18
6,8
rage
1484
229,7
231,2
229,18
229,13
229,87
229,74
25
g 22
227,5
Ga
229,7
230,0
/1
30
32
231,1
an
hs
R
229,6
u
1495/4
1487/1
226,1
226,4
Eing
227,2
W
Sch
226,5
225,2
225,5
226,2
226,8
226,8
227,5
R/L
230,0
77
r
Ga
230,5
228,06
30
Whs
232,2
Ga
226,6
1487
228,0
hu
G
Sc
227,51
227,54
228,01
227,85
228,44
228,39
14
228,8
Whs
Sc
230,2
26
Whs
1479
229,6
227,1
5
1483
r
g
Wirt
226,9
8
Ghs
W
227,0
5,
228,0
Sch
226,77
226,62
227,2
Gar
hs
226,50
226,51
1481
22
G
Gar
1461
W
232,51
232,46
g
225,5
5
5, 6
23
hs 22
W g 225,
an g
ng
Ei ngan
Ei
225,9
226,14
Va
226,60
226,45
SD
DN 35° - 45°
a1
an
226,0
225,1
225,37
225,32
e
aß
Str
224,8
225,08
225,05
225,27
225,12 1495/6
224,7
225,5
hu
er
g
ihin
226,7
227,0
3
Sc
/8
78
24
1467
6
5,
23/2
/4
225,9
Ghs
W
1460
0,4
18/2
227,98
1,5 %
Allgemeines Wohngebiet gem. Textteil
FH
hs
gg
18/1
224,7
Dachform
Dachneigung
TH
W
TH = 6,8m
FH = 11,0m
24
t
--
ks
W
TH = 4,8m
FH = 10,5m
0,4
WA I
La
224,55
224,45
224,58
224,55
8
4,
22
11
Gar
II 19
7
a2
an
ng
r
hs
Geschossflächenzahl
Maß der baulichen Nutzung
Ga
W
5
Gar
1486
hs
22
225,1
II
WA II
224,5
22
22
ng
Ei
r
Sc
hr
4,
g
Ei
g
hr
8
an
225,0
1480
225,12
224,97
Ga
23
223,9
224,2
224,08
224,01 224,13
224,09
224,0
Sc
4,
g
ng
21
W
28
1461/1
18
78
W
W
1459
1482/1
an
Ei
Whs
Sc
21
/2
hs
22
ng
224,3
224,7
225,2
hs
g
20
vorhandene Bebauung
Geschossigkeit
maximale Gebäudehöhe
Grundflächenzahl
Bauweise
Abgrenzung unterschiedlicher Festsetzungen,
z. B. Nutzungen, Bauweise, Baugebiet,
hs
gg
La
Btrg
an
Ei
224,44
224,40
224,46
224,42
20
gg
SD
DN 35° - 45°
ED
hs
224,5
W
La
o
1467/1
hs
--
ng
224,1
hr
W
1468
0,4
Ei
224,08
224,04
hs
3
223,57
223,47
223,52
223,47
4
W
Ga
W
hs
/1
TH = 6,8m
FH = 12,0m
1482
225,0
hs
65
14
WA I
hs
W
1469/1
223,06
223,03
223,3
Sc
ar
G
II
1463
223,7
224,04
223,92
Sc
13
/5
20/1
Flurstücksnummer
Hochpunkt
WA
hs
15
Whs
Art der
baulichen
Nutzung
Art der baulichen Nutzung
67
hu
hs
223,4
Ei Stal
ng
223,5
an l
g
22
3,
4
Gar
ag
e
22
3,
9
223,55
223,53
224,1
20/2
W
2
W
223,3
223,7
1469/2
4
/2
223,17
223,15
223,62
223,50
hu
82
W
16
223,5
Sc
222,79
222,70
14
vorhandene Grundstücksgrenze
Einführungspraktikum für Beamte im gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst
Abschluss: Bachelor of Arts Public Management
Ausbildungsdauer: insgesamt 3 ½ Jahre, davon 22 Monate Studium an der Hochschule
Voraussetzungen: allgemeine Hochschulreife, fachgebundene Hochschulreife, Fachhochschulreife oder ein
der allgemeinen Hochschulreife oder Fachhochschulreife
gleichwertig anerkannter Bildungsstand oder eine sonstige
Qualifikation für ein Studium nach § 58 Abs. 2 Nr. 4-9
Landeshochschulgesetz und Zulassung durch die Hochschule (Bewerbungsschluss an den Hochschulen Ludwigsburg oder Kehl am 01.10.2016).
Ihre Bewerbung für das Einführungspraktikum richten Sie
bitte direkt an die Gemeinde Sersheim, Schlossstraße 21,
74372 Sersheim oder an [email protected].
A
W
17
Wh
s
s
20
Sta
hs
1469
17/5
Sc
hr
W
W
SD
DN 35° - 45°
g
5
Whs
62
14
hs
W
1457
hs
2
1462/9
1
3/
Wh
18
223,19
223,10
222,8
222,7
3,9
-223,5
1465
222,6
222,72
222,64
66
19
s
3/1
§ 9 (6) BauGB
Kennzeichnungen und nachrichtliche Übernahmen
6014
Nutzungsschablone (Füllschema)
/4
Wh
Gar
223,2
77
Gar
17/4
22
3,9
hs
222,47
222,39
W
hs
ar
0,4
G
r
ra
ge
W
1471
V
222,57
222,43
76/4
hs
Ga
20/3
6
/4
71
7
W
14
1
Tg
r
G
222,94
222,85
hr
TH = 6,8m
FH = 12,0m
s
Wh
17
W
18
1
/2
Tga
223,0
20/6
13
221,5
76/2
76/3
Sc
77/1
s
221,2
hs
WA I
hs
W
hr
W
65
hs
W
II
ar
ar
1470Sc
Whs
9
21
Wh
221,68
221,64
528/2
3
1462/1
5
14
1462/8
V
223,0
ße
tra
21/3
8
ar
G
1469/3
Whs
17
er
ck
fä
Ho
hs
W
3
ar
G
1462/7
1462/5
222,99
222,85
hs
528/3
7
ihin
Va
221,58
221,54
221,07
221,05
hr
hs
W
222,66
222,59
rS
ge
366/1
222,79
222,73
L 1131
W
8
Whs
2
Whs
221,7
222,65
222,62 222,50
14
222,59
222,48
222,1
222,49
222,41
222,51
222,17
222,37
222,17
222,40
222,08
222,28
222,81
222,79
528/4
e
hs
1
L1
Ga
1
1462/6
365/2
s
4
Straß
Whs
1462/4
25
Wh
6
eimer
1462/10
9
24
Wh
r
Whs
Horrh
11
Whs
Whs
Sch
Planzeichenerklärung
gemäß § 2 PlanZV
7
26
hr
3
8
13
Whs
1462/3
2
/1
78
76
Whs
15
Whs
1462/2
78
82/1
367
37
8/1
366/3
373/1
Whs
ar
370
hu
1
Sch
Sc
373/2
Gar
s
10
Sc
Wh
Stall
528/5
r
8
Sch
36
0
s
Sch
8/1
G
/10
r
372/3
52
3
S´BLÄTTLE Sersheim
§ 9 (6) BauGB
Bürgermeister
4
S’BLÄTTLE Sersheim
nach § 18 Abs. 7 Melderechtsrahmengesetz bzw. nach Inkrafttreten des Bundesmeldegesetzes zum 01.11.2016 nach
§ 36 Abs. 2 Bundesmeldegesetz widersprochen haben. Sie
können somit von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen, soweit Sie dem Geburtsjahrgang 2000 angehören.
Ihren Widerspruch müssen Sie schriftlich einlegen oder zur
Niederschrift erklären. Er kann bei der Meldebehörde (Bürgermeisteramt Sersheim, Zimmer 10, Schloßstr. 21, 74372
Sersheim) eingelegt werden.
Falls der Datenübermittlung nicht widersprochen wurde, wird
die Meldebehörde die genannten Daten weitergeben.
Sersheim, 06.10.2016
Ihr Einwohnermeldeamt
Nummer 41
Mittwoch, 12. Oktober 2016
Naturpark Stromberg
Heuchelberg
Erlebnisführungen mit den Naturparkführern
Der Naturpark Stromberg-Heuchelberg bietet viele interessante und spannende Erlebnisführungen für Kinder und Erwachsene zu verschiedenen Themen rund um die Natur an.
Informieren Sie sich auf der Homepage des Naturparks
und entdecken Sie viele interessante Themen und Aktionen: http://www.naturpark-sh.de/.
VES GmbH
Ver- und Entsorgungsgesellschaft mbH Sersheim
Die VES, Ihr lokaler Versorger in Sersheim saniert das Trinkwasserversorgungsnetz und baut das Gasnetz für Sie weiter
aus. Aktuell wird in der Sedanstraße gearbeitet. In der Vaihinger Straße arbeiten wir an der Straßenbeleuchtung.
Sie interessieren sich für einen Gashausanschluss im Sanierungsbereich?
Hier informiert Sie das Team Kundenservice Technik der
Stadtwerke Bietigheim-Bissingen Tel. 07142 7887 333.
Persönlich & Nah für Sie da – Ihre VES
Ihr lokaler Energieanbieter und Wasserversorger.
Wir beraten zu unseren Energieangeboten gerne im Kundenbüro und erstellen Ihnen ein Angebot für die Belieferung mit
Strom und Gas:
Das Kundenbüro ist für Sie geöffnet:
Mo: 8 – 12:30 Uhr
Di: 15 – 18:30 Uhr
Do: 8 – 12.00 Uhr
Internet: www.ves-sersheim.de
Die AVL informiert
Neue Informationen zur Entsorgung von Dämm-StyroporAbfällen: Privathaushalte können Dämm-Styropor auf dem
Wertstoffhof BURGHOF abgeben
Wie schon berichtet, darf die AVL ab dem 30. September
2016 auf dem Bauwertstoffhof Froschgraben und auf dem
Wertstoffhof Burghof keinerlei Styropor aus Dämm-Stoffen
von gewerblichen Anlieferungen mehr annehmen.
Private Haushalte können diese Dämm-Styropor-Abfälle jedoch weiterhin auf dem Wertstoffhof BURGHOF bei Vaihingen/Enz- Horrheim anliefern. Die Gebühren für diese Abfälle
liegen bei 193,33 Euro pro Tonne, Kleinmengen sind verpackt anzuliefern.
Ein Teil des Styropors enthält Flammschutzmittel und gilt
aufgrund einer neuen EU-Regel als gefährlicher Abfall. Deswegen benötigen Transportunternehmen, welche Material
von Privathaushalten anliefern, einen elektronischen Entsorgungsnachweis für gefährliche Abfälle.
Aus dem Polizeibericht
Unfallflucht
Einen Sachschaden in Höhe von etwa 2.500 Euro hinterließ
ein bislang unbekannter Fahrzeuglenker, der am Dienstag,
04.10.2016, gegen 19.25 Uhr in der Großsachsenheimer
Straße in Sersheim einen Mercedes touchierte und daraufhin
davonfuhr.
Sachdienliche Hinweise nimmt das Polizeirevier Vaihingen an
der Enz, Tel. 07042/941-0, entgegen.
Naturparkmarkt in Kürnbach
Bereits zum siebten Mal laden Naturpark und Gemeinde
Kürnbach zum Naturparkmarkt am 23. Oktober auf dem
Kürnbacher Marktplatz im Rahmen der Schwarzrieslingkerwe.
Direktvermarkter aus der Naturparkregion präsentieren sich
und ihre Produkte mit ländlichem Ambiente und bieten den
Besuchern die Möglichkeit, die hier erzeugten Lebensmittel
gesund und frisch direkt beim Erzeuger zu erwerben. Weitere Infos: www.naturpark-sh.de oder www.facebook.com/NaturparkStrombergHeuchelberg. Am Naturparkzentrum und bei
den Naturparkgemeinden ist ein kostenloser Flyer erhältlich,
der auch zum Download im Internet zur Verfügung steht.
Ernährungszentrum
Mittlerer Neckar
Endlich Ruhe im Bauch
Zu diesem Vortrag lädt das Ernährungszentrum Mittlerer
Neckar in Kooperation mit dem Deutschen Allergie- und
Asthmabund im Rahmen der Aufklärungskampagne „Alarm
im Darm“ ein am 25. Oktober 2016 von 19:00 bis 20:30 Uhr.
Referentin ist Kerstin Packeiser, Diplom-Oecotrophologin
und Ernährungsfachkraft Allergologie (DAAB).
Nummer 41
Mittwoch 12. Oktober 2016
S´BLÄTTLE Sersheim
Mit einem guten „Bauchgefühl“ fühlen wir uns wohl. Wenn
es hingegen zwickt, bläht oder gar die Verdauung gestört
ist, wirkt sich das auch auf unser Wohlbefinden aus. Jeder
Zehnte in Deutschland leidet inzwischen unter Symptomen
wie Sodbrennen, Druck im Oberbauch, Magenschmerzen,
Blähgefühl, Bauchkrämpfen, plötzlichem „Durchfall“ oder Verstopfung. Aber: Nicht immer muss eine Krankheit dahinter
stecken. Neuartige Lebensmittel, neue Herstellungsverfahren
oder Zusammensetzungen und ein steigender Außer-HausVerzehr lässt so manchen Bauch leiden, ohne dass er krank
ist. Beim Verbraucher entsteht schnell Unsicherheit: „Habe
ich etwa eine Nahrungsmittel-Unverträglichkeit?“ Die Themen
Glutensensitivität, Laktose-, Histamin- oder Fruchtzucker-Unverträglichkeit machen im Internet sowie in vielen Medien die
Runde. Ist es doch die Laktose oder gar das Gluten, das
den Bauch krank macht?
Was ist dran an der Gluten-Sensitivität oder Laktose-Intoleranz? Macht Fruchtzucker wirklich krank oder ist es eher
eine Folge des Lebensstils oder ein Essfehler …?
Der Vortrag „Endlich Ruhe im Bauch“ räumt auf mit Halbwissen und Vermutungen. In einem kurzen und verständlichen
Überblick beleuchtet die Diplom-Oecotrophologin und Ernährungsfachkraft Allergologie Kerstin Packeiser eine Bauchgesunde Lebensweise und geht auf Laktose, Fruktose, Gluten
und Histamin als mögliche Auslöser einer Unverträglichkeit
ein.
Anmeldeschluss:
24. Oktober 2016 unter Tel.-Nr. 07141/144-4900
Ort: Ernährungszentrum Mittlerer Neckar, Auf dem Wasen 9,
Ludwigsburg
Hofäckerschule
Der erste Schultag des Sersheimer Erstklassjahrgangs 2016
Nach der Beendigung des Kindergartens und vielen Wochen
des langen Wartens war es für die Sersheimer Schulanfänger am 15. September 2016 endlich so weit: Ihre Einschulung und gleichzeitig der erste Schultag standen vor der Tür.
Bei unerwartet schönem Spätsommerwetter fanden sich wieder fasst alle Schulanfänger und ihre Familien in der evangelischen Kirche zum traditionellen Einschulungsgottesdienst
ein. Gestaltet wurde die ökumenische Feier von Pfarrer Rau
sowie Pastoralreferent Zwaygardt mit Hilfe einiger Zweitklässler, welche sie musikalisch unterstützen.
Innerhalb dieses festlichen Rahmens wurden die Schulanfänger eingesegnet und erhielten als Zeichen und künftigen
Glücksbringer für die kommende Schulzeit ein kleines Holzkreuz zum Umhängen überreicht.
Auf verschiedenen Wegen machten sich die Familien nun
auf zur Sersheimer Kultur- und Sporthalle, in der nun die
offizielle Schulaufnahmefeier in schön gestalteter Umgebung
stattfinden konnte.
Fröhlich willkommen geheißen wurden die Schulanfänger mit
dem Hofäcker-Schullied, welches von Lehrerin Frau Konnerth
und Teilen der 4. Klässler dargeboten wurde. So mancher
Schulanfänger entdeckte dabei sogar eigene Geschwisterkinder in den Reihen der Akteure.
Im Anschluss daran richteten sich Schulleiter Herr Wöhr,
Bürgermeister Herr Scholz und die stellvertretende Elternbei-
5
ratsvorsitzende Frau Thüry direkt an die neuen Schulkinder.
Traditionell erhielten die Kinder dazu wieder die extra gebackenen Sersheimer Wappenhörnchen, was die Stimmung der
Erstklässler weiter anhob.
Gleich danach führten diejenigen Viertklässler, die nicht zu
den Sängerinnen und Sängern des Hofäckerliedes gehörten, unter Leitung von Frau Schüle und Herrn Krause das
Stück „Der versperrte Schulweg“ auf. Die „Dummies“ vor
der Schultüre verwehren den Schulkindern den Eintritt in
die Schule, weil sie möchten, dass alle Kinder so dumm
bleiben wie sie. Glücklicherweise mögen die „Dummies“ keine Lieder. Und so werden sie nun durch einen Song nach
dem anderen, zelebriert von unterschiedlichen „Helfern“ der
Kinder, in die Flucht geschlagen. Den begeisterten Schulanfängern wurde klar, dass der Weg zur Schule jetzt frei sein
würde und ihnen niemand den Weg mehr versperren würde.
Gleich darauf wurden die Erstklässler von ihren künftigen
Lehrkräften Frau Gauf, Herr Burkhardt und Herr Wolf namentlich aufgerufen. Die Kinder versammelten sich sehr
selbstbewusst vor der Bühne und verließen fröhlich winkend
und ohne ein Abschiedstränchen in den Augen die Halle.
In der Schule angekommen erwartete sie dann endlich die
erste richtige „Schulstunde“, während die Familien die Zeit
bei Kaffee und Leckereien in der Kulturhalle überbrücken
konnten. Kurz nach 12:00 Uhr war für die Erstklässler schon
wieder Schulschluss und die Eltern konnten einen Blick in
das Klassenzimmer ihrer stolzen Kinder werfen.
Zufrieden und mit der vollen Gewissheit, morgen wieder
kommen zu wollen, machten sich die Kinder mit ihren Eltern
zur Fortsetzung der Feierlichkeiten auf den Weg nach Hause
oder ins Restaurant.
Die Schulleitung sowie das Kollegium der Hofäckerschule
wünschen den neuen Schulanfängern und ihren Familien
einen guten und erfolgreichen Start in den neuen Lebensabschnitt.
A. Burkhardt
6
S’BLÄTTLE Sersheim
BiB
Bücherwelt im Bürgerhaus
Beim Vorlesenachmittag über den Tellerrand geguckt
Wie leben und essen die Menschen in anderen Ländern?
Zu diesem Thema hatte Eva Walter und das Bücherei-Team
am ersten Vorlesenachmittag nach den Sommerferien eingeladen.
Es war schön, dass es neben altbekannten auch viele neue
Gesichter zu sehen gab, die nun als Vorschulkinder beim
Vorlesen dabei waren. Auch etliche Erstklässler hatten sich
in der BiB eingefunden und warteten gespannt auf die Geschichte.
Zuerst gab es die Erzählung von Kati, die mit ihrer Oma die eigentlich aus Venedig stammt – einen Nachmittag verbringen darf. An Bord eines Elbschiffs genießen die beiden
das schöne Sommerwetter und fahren in ein italienisches
Restaurant. Dort lernt Kati, dass man in Italien eine Pizza
normalerweise nur in der Osteria bekommt. Außerdem muß
man im Restaurant die Soße für die Nudeln extra bestellen.
Und das italienische Eis ist so cremig, dass man keine Kugeln daraus machen kann. Ein Glück, dass für den Herbst
eine Reise nach Italien geplant ist, dann kann sich Kati im
Urlaub alles selbst einmal anschauen.
In der zweiten Geschichte ging es um das ferne Land China.
Lilly ist bei ihrer Freundin An zu Besuch und staunt immer
wieder über den Klang der Sprache, wenn sich An mit ihrer
Mutter unterhält.
Als Lilly dann noch zu einem chinesischen Abendessen eingeladen wird und zum ersten Mal mit Stäbchen essen darf,
freut sie sich natürlich riesig. Dass dies gar nicht so einfach
ist, stellt sie bald darauf fest, vor allem wenn man Suppe
mit Stäbchen essen soll! Aber sie findet es toll, dass man
in China beim Essen schlürfen und schmatzen darf, um zu
zeigen, dass es einem schmeckt.
Zum anschließenden Basteln ging es dann in den Bürgersaal, dort durften die Kinder noch eine Katze mit Ringelschwanz ausschneiden und mit nach Hause nehmen. Passend zum Herbst gab es für alle Kinder noch einen Apfel
als Wegzehrung.
Nummer 41
Mittwoch, 12. Oktober 2016
Buchempfehlung der Woche
Das böse Kind von Sabine Kornbichler
Eine junge Frau gerät scheinbar aus dem Nichts in Panik,
rennt vor ein Auto und stirbt – ein tragisches Unglück, und
doch kommt Nachlassverwalterin Kristina Mahlo der Fall
seltsam vor. Was kann die freie Lektorin Michaela Breuer
von einem Moment auf den anderen so sehr in Schrecken
versetzt haben?
Im Gespräch mit den Mitbewohnern der Toten stößt Kristina
auf Ungereimtheiten. Außerdem gibt es im Nachlass Hinweise auf ein Ereignis, das jede Sekunde im Leben der jungen
Frau bestimmt hatte. Und auf einen erbarmungslosen Täter,
der allgegenwärtig scheint.
Auch der dritte Band um die Ermittlerin Mahlo verspricht
spannende Stunden für alle Krimifreunde.
Sabine Kornbichler, Jahrgang 1957, wuchs an der Nordsee
auf. Nach einem Volkswirtschaftsstudium arbeitete sie unter
anderem in einer Frankfurter PR-Agentur, bis sie sich 1997
dem kreativen Schreiben zuwandte. Noch im selben Jahr
erhielt Sabine Kornbichler für ihre erste Kurzgeschichte eine
Auszeichnung. Die Autorin lebt und arbeitet inzwischen in
München.
Schauen Sie zu den nachstehenden Öffnungszeiten bei uns
vorbei – wir freuen uns über Ihren Besuch!
Dienstag
9.30 bis 11.30 Uhr
Donnerstag 15.00 bis 17.00 Uhr
Freitag
16.00 bis 18.00 Uhr.
Das Team der Bücherwelt
LESESTART-SETS und BÜCHEREI-AUSWEISE
Ab sofort können LESESTART-Sets für 3-jährige Kinder
kostenlos in der BiB abgeholt werden. Das Projekt LESESTART wird von der Stiftung Lesen durchgeführt und vom
Bundesministerium für Bildung und Forschung finanziert.
Es gibt Eltern Impulse und Anregungen zum Vorlesen und
hilft, bei ihren Kindern das Interesse an Büchern bis hin
zum Selberlesen zu wecken. Die Fähigkeit, gut lesen und
schreiben zu können, ist der Schlüssel für das Lernen in
der Schule. Gemeinsam Bücher anschauen und vorlesen
unterstützt auf spielerische Art und Weise die kindliche
Entwicklung und Sprache.
Das Set beinhaltet ein altersgerechtes Buch + Infomaterial. Kommen Sie einfach während unserer Öffnungszeiten
bei uns vorbei. Bei dieser Gelegenheit können Sie sich
auch über unseren attraktiven Medien-Bestand für Kinder
und Erwachsene informieren.
Alle Erstklässler haben zum Schulanfang einen Gutschein
für einen Bücherei-Ausweis erhalten. Dieser kann zu unseren Öffnungszeiten in der Bücherwelt abgeholt werden.
Für Kinder ist das Ausleihen aller Medien kostenfrei.
Das Team der Bücherwelt
CJD Jugendmusikschule
Vaihingen
Zwei neue INKA-Kurse starten ab November dienstags und
donnerstags in Vaihingen
Für Kurzentschlossene sind noch 3 bis 4 freie Plätze verfügbar.
Ein ideales Angebot für noch unentschlossene Kinder ab
6 Jahre ist INKA – das einmalige Instrumentenkarussell.
Der INKA-Kurs soll helfen, die Welt der Musik auf vielfältige
Weise zu erfahren. Aussehen, Handhabung, Tonerzeugung,
Spielweise und Klang von Instrument und Stimme werden
durch eigenes Ausprobieren kennengelernt.
Innerhalb von 6 Monaten (November 2016 bis April 2017)
werden nahezu alle Instrumente vorgestellt und praktisch
erprobt, die man an der Musikschule lernen kann. Hierzu
zählen Holzblasinstrumente (Blockflöte, Querflöte, Oboe, Klarinette, Saxophon, Fagott) – Blechblasinstrumente (Trompete,
Waldhorn, Posaune, Bariton-Horn, Tuba) – Streichinstrumente (Geige, Bratsche, Cello, Kontrabass) –Tasteninstrumente
(Klavier, Keyboard, Akkordeon) – Zupfinstrumente (Gitarre,
Nummer 41
Mittwoch 12. Oktober 2016
7
S´BLÄTTLE Sersheim
Harfe) – Schlaginstrumente (Schlagzeug, Pauken, Percussion,
Mallets) und Gesang.
Allgemeine Informationen zu allen Kursen, Instrumentalund Ensemblefächern erhalten Sie im Sekretariat. Dort können auch gerne kostenlose „Schnupperstunden“ vereinbart
werden.
Kontakt:
CJD Jugendmusikschule Vaihingen
Grabenstr. 18, 71665 Vaihingen
Tel. 07042-97380
E-Mail: [email protected]
www.jugendmusikschule-vaihingen.de
Telefonische Anmeldung erbeten. Transportfähige Patienten werden gebeten, die
Notfallpraxis
aufzusuchen.
Bitte bringen Sie Ihre Krankenkassenversichertenkarte
(KVK) mit.
Nachts und an Werktagen ab 18:00 Uhr:
Notfallpraxis Bietigheim-Bissingen, Riedstr. 12
(im Krankenhaus), Tel. 116 117
Kinder- und jugendärztlicher Notdienst
Freiwillige Feuerwehr
17.10.2016, 20.00 Uhr
Gruppe 1-3, Einsatzübung
Jugendfeuerwehr
15.10.2016
Hand in Hand / Bietigheim
Bestattungswesen
Die Gemeindeverwaltung Sersheim hat folgendes Unternehmen für die Tätigkeiten auf dem Sersheimer Friedhof (Grabherstellung und -schließung, Abwicklung der Trauerfeier) beauftragt:
Bestattungsunternehmen Gräßle und Reichert
71665 Vaihingen/Enz-Enzweihingen
Rieter Straße 43, Telefon 07042 98344
Beerhaldenstraße 3, Telefon 07042 814020
Zur Erledigung anfallender Formalitäten und zur Vorbereitung
der Bestattung können Sie jedes Bestattungsinstitut Ihrer
Wahl beauftragen. Das Unternehmen Gräßle und Reichert
steht dann dem beauftragten Bestattungsinstitut für weitere
Auskünfte zur Verfügung.
NOTDIENSTE
Strom, Gas, Wasser
Störungen in der Haustechnik
Notdienste der Elektroinnung Ludwigsburg
Tel. 07141 220 353
Notdienste Gas- und Wassernotdienste der Innung Sanitär
Tel. 07141 220 383
Störungen im Ver- und Entsorgungsnetz in Sersheim
Bei Unterbrechung der Strom-/Gas- und Wasserversorgung sowie bei Einleitung von Schadstoffen in die Kanalisation verständigen Sie den Bereitschaftsdienst für Störungen der Stadtwerke
Bietigheim-Bissingen (SWBB): Tel. 07142 7887 111
Ärztlicher Notfalldienst
Westlicher Landkreis Ludwigsburg:
Zentraler ärztlicher Notfalldienst Samstag/Sonntag/feiertags 8:00 bis 20:00 Uhr:
74372 Sersheim, Schlossstraße 24
(Ortsmitte gegenüber Rathaus)
Bei akuten Erkrankungen und anderen Notfällen:
Notfallpraxis für Kinder und Jugendliche im Klinikum
Ludwigsburg, Posilipostr. 4, 71640 Ludwigsburg.
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag, 18.00 Uhr bis am
nächsten Morgen um 8.00 Uhr; Samstag, Sonntag und an
Feiertagen ganztags von 8.00 Uhr bis am nächsten Morgen
um 8.00 Uhr.
Eine telefonische Anmeldung ist nicht erforderlich, bitte
bringen Sie die Versichertenkarte mit. Die Notfallpraxis ist
Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr geschlossen.
Sonntagsdienst der Tierärzte
Der tierärztliche Notdienst ist über die Telefonnummer des/
der Haustierarztes/-ärztin zu erfragen.
Apothekennotdienst
Donnerstag, 13.10.2016
Apotheke im Centrum Illingen, Ortszentrum 3,
75428 Illingen, Württ., Tel. 07042 2955
Freitag, 14.10.2016
Kloster-Apotheke Maulbronn, Klosterhof 36,
75433 Maulbronn, 07043 2358
Samstag, 15.10.2016
Löwen-Apotheke Dürrmenz, Hofstr. 4,
75417 Mühlacker, Tel. 07041 3570
Sonntag, 16.10.2016
Stromberg-Apotheke Sersheim, Am Markt 8,
74372 Sersheim, Tel. 07042 32211
Montag, 17.10.2016
Uhland-Apotheke Mühlacker, Bahnhofstr. 86,
75417 Mühlacker, Tel. 07041 7444
Dienstag, 18.10.2016
Schloss-Apotheke Vaihingen, Franckstr. 21,
71665 Vaihingen/Enz, 07042 374090
Mittwoch, 19.10.2016
Stern-Apotheke Ötisheim, Bahnhofstr. 47,
75443 Ötisheim, Tel. 07041 6110
Zahnärztlicher Notfalldienst
Für den zahnärztlichen Notdienst an Sonn- und Feiertagen
können eingeteilte Zahnärzte für den Landkreis Ludwigsburg
unter folgender Nummer erfragt werden: 0711 7877733.
Sozialstation
Andreaestraße 16/1, 71665 Vaihingen an der Enz
Wochenenddienst vom 15.10.2016 – 16.10.2016
Ursula Pfeiffer, Bärbel Holzäpfel-Zwaygardt, Manuela Kiefer,
Steffi Reutter, Rebecca Boob, Galina Eckstädt
Ambulante Alten- und Krankenpflege:
Telefon: 970181
8
S’BLÄTTLE Sersheim
Nachbarschaftshilfe mit Familienpflege/Dorfhelferin:
Telefon: 9701840
Betreuungsgruppe für Demenzkranke:
Donnerstag, 15.00 - 18.00 Uhr
Anmeldung unter Tel. 970181
Beratungsbesuche und Pflegekurse:
Telefon 9701844
Gesprächskreis für Angehörige von Menschen mit Demenz
Montag, 17.10.2016 von 17.30 - 19.30 Uhr
Frauen für Frauen e.V.
Abelstraße 11, 71634 Ludwigsburg
Beratung für Frauen in den Bereichen:
Krisen/Beziehungsprobleme/Trennung, Sexualisierte
Essstörungen, Mobbing
Terminvereinbarung
07141
Interventionsstelle gegen häusliche Gewalt
07141
Frauenhaus
07141
Gewalt,
220870
649443
901170
Beratung und Aufnahme von misshandelten Frauen und ihren Kindern
Wochenendnotruf LUNO
07141 901170
Notruf für Frauen in akuten Gewaltsituationen
Sozialpsychiatrischer Dienst des
Landkreises Ludwigsburg
Königsallee 59, 71638 Ludwigsburg
Ambulante Beratung und Betreuung psychisch kranker Menschen und deren Angehöriger, Tel. 07141 144-1400.
ALTERSJUBILARE
Zum Geburtstag übermitteln wir herzliche Glückwünsche,
verbunden mit allen guten Wünschen für weiteres Wohlergehen:
Samstag, 15.10.2016
Robert Supper, Dürer-Ring 19, zum 75. Geburtstag
Nummer 41
Mittwoch, 12. Oktober 2016