GESOBAU AG - Einkauf Wilhelmsruher Damm 142 13439 Berlin Firma: Datum: Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes (VOB) Maßnahmen-Nr.: Baumaßnahme: WHG 711, 721, 725, 730 WHG 711,721,725,730 Sparrstraße 19, 20, 26, Sprengelstraße 45,46 in 13353 Berlin Vergabe-Nr.: Leistung: 711-1-1155 Aufzugsanlagen, Sprengelstraße 45,46 Sehr geehrte Damen und Herren, in oben bezeichneter Angelegenheit werden Sie gebeten, ein Angebot abzugeben. Die Leistung wird nach folgender Vergabeart vergeben: Öffentliche Ausschreibung Beschränkte Ausschreibung Freihändige Vergabe Das Angebot ist einzureichen bis zum (Ablauf der Angebotsfrist): Offenes Verfahren Nichtoffenes Verfahren Verhandlungsverfahren Wettbewerblicher Dialog Innovationspartnerschaft 23.11.2016 Uhrzeit: 13:00 Bei folgender Adresse: GESOBAU AG Bereich Einkauf Wilhelmsruher Damm 142 13439 Berlin Raum: Vergabeplattform Ablauf der Zuschlagsfrist: 22.01.2017 Voraussichtliche Ausführungsfrist von: 21.08.2017 Nebenangebote: bis: 10.04.2018 sind nicht zugelassen. sind zugelassen, wobei folgende Anforderungen zu beachten sind: Nebenangebote sind nur mit einem Hauptangebot zugelassen. Nebenangebote müssen die Voraussetzungen der Bewerbungsbedingungen (BwB) erfüllen. Zusätzlich zu den Bewerbungsbedingungen (BwB) gilt Folgendes: Nebenangebote müssen außerdem die Mindestanforderungen für Nebenangebote erfüllen, sofern Mindestanforderungen vorgegeben wurden. GESOBAU AG Seite 1 von 4 Aufforderung (VOB 05/2016) Sie erhalten als Anlagen zu diesem Schreiben folgende Unterlagen: A) Unterlagen, die beim Bieter verbleiben: Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes Bewerbungsbedingungen (BwB) Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB) Mindestanforderungen für Nebenangebote Bauablaufplan Muster Wartungsvertrag 4 Stück Pläne/Zeichnungen Nr.: gem. Punkt 3 "Anlagen zur Ausschreibung" im LV Muster Wartungsvertrag für Aufzugsanlagen einschl. Anlage 1 und 2 Muster Wartungsvertrag über Notrufbereitschafts- und Aufzugswärterdienst für Aufzugsanlagen einschl. Anlage 1 und 2 B) Unterlagen, die immer mit dem Angebot einzureichen sind: Formblatt Angebot (VOB) Verpreistes Leistungsverzeichnis / Leistungsbeschreibung Besondere Vertragsbedingungen (BVB) nebst folgenden Anlagen: Anlage 1 – Erklärung über die im eigenen Betrieb zur Verfügung stehenden Arbeitskräfte sowie Verzeichnis der anderen Unternehmen (z.B. Nachunternehmer) (Nr. 10. der Bewerbungsbedingungen (BWB) beachten!) Anlage 2 a - Vereinbarung zur Einhaltung der tarifvertraglichen und öffentlich-rechtlichen Bestimmungen bei der Ausführung von Bauleistungen Formblatt Korruptionsregister Integritätsvertrag Erklärung zur Frauenförderung Eigenerklärung zur Eignung II Eigenerklärung zur Eignung III C) Unterlagen, die in Abhängigkeit des Angebotes mit dem Angebot einzureichen sind: Anlage 2 b - Vereinbarungen zwischen Auftragnehmer der GESOBAU AG und anderen Unternehmern (z.B. Nachunternehmer) zur Einhaltung der tarifvertraglichen und öffentlich-rechtlichen Bestimmungen bei der Ausführung von Bauleistungen (Nr. 10. der Bewerbungsbedingungen (BWB) beachten!) Anlage 2 c - Verpflichtungserklärung(en) anderer Unternehmen (z.B. Nachunternehmer) (Nr. 10. der Bewerbungsbedingungen (BWB) beachten!) Bewerber- / Bieter- / Arbeitsgemeinschaftserklärung Eigenerklärung zur Eignung I D) Weitere Unterlagen, die im Auftragsfall vorzulegen sind: Vertragserfüllungsbürgschaft nach Muster Abschlagszahlungs-/Vorauszahlungsbürgschaft nach Muster Bürgschaft für Mängelansprüche nach Muster Die vorbezeichneten Unterlagen werden im Auftragsfall Vertragsbestandteil. Es gelten die beigefügten Bewerbungsbedingungen (BwB). 1. Auftraggebende Stelle: GESOBAU AG GESOBAU AG, vertreten durch Bereich Technik, Herr Weske (Projektleitung) Borkumstraße 2, 13189 Berlin Seite 2 von 4 Aufforderung (VOB 05/2016) 2. 3. 4. Vergabestelle: Auskünfte werden erteilt / nicht beigefügte Vergabe- und Vertragsunterlagen können eingesehen werden bei: GESOBAU AG Bereich Einkauf Wilhelmsruher Damm 142, 13439 Berlin E-Mail: [email protected] Telefon: +49 (0)30 - 4073 - 0 Senator.DPMS GmbH, Treskowallee 26, 10318 Berlin Ansprechpartner: Herr Müller E-Mail: [email protected] Werktags, außer Sonnabend, von 09.00 bis Angebotsabgabe: Telefon: 0351 / 817 08 27 16.00 Uhr ist elektronisch mit fortgeschrittener Signatur zugelassen. ist elektronisch mit qualifizierter Signatur zugelassen. ist in Papierform zugelassen. Bei zugelassener elektronischer Angebotsabgabe: Es ist das Angebot wie vorgegeben digital zu signieren und zusammen mit allen geforderten Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplattform Berlin einzureichen. Bei zugelassener Angebotsabgabe in Papierform: Es ist das Formblatt Angebot (VOB) handschriftlich zu unterschreiben und zusammen mit allen geforderten Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist bei der Vergabestelle einzureichen. Das Angebot ist in einem fest verschlossenen und unversehrten Umschlag mit der deutlich lesbaren Aufschrift „Angebot für: (Maßnahmen- und Vergabenummer sowie Bezeichnung der Baumaßnahme und der Leistungen wie im Betreff)“, ggf. unter Verwendung des beiliegenden „Aufkleber Rückumschlag“, einzureichen. Es ist durch die Bieter dafür Sorge zu tragen, dass die Angebote der Vergabestelle rechtzeitig bis zum Ablauf der Angebotsfrist zugehen. Verspätet zugegangene Angebote werden von der Wertung ausgeschlossen. 5. Vorlage von weiteren Nachweisen/ Erklärungen mit dem Angebot: 6. Die Erteilung des Auftrages kann von folgenden weiteren Nachweisen/ Erklärungen abhängig gemacht werden: - Mit dem Angebot sind folgende weitere Nachweise/Erklärungen vollständig vorzulegen: - alle im Bekanntmachungstext für die Angebotsabgabe geforderten Nachweise/Erklärungen - alle in den Vergabe- und Vertragsunterlagen für die Angebotsabgabe geforderten Nachweise/Erklärungen - - GESOBAU AG Zur Bekämpfung von Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs hat der Bieter auf Verlangen des Auftraggebers vollständige und wahrheitsgemäße Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art der Bieter gesellschaftsrechtlich, wirtschaftlich oder personell mit anderen Unternehmen verbunden ist. Nachweise/Erklärungen nach § 6 a Abs. 2 VOB/A / § 6 a VOB/A-EU auf Verlangen des Auftraggebers, soweit diese nicht bereits mit dem Angebot vorzulegen sind. Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von 30.000,00 € brutto für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung der Erklärung des Bieters in dessen Angebotsschreiben einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§ 150 a Gewerbeordnung) beim Bundesamt für Justiz anfordern. Der Auftraggeber wird bei Aufträgen ab einer Höhe von 15.000,00 € brutto für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine eventuelle Eintragung des Bieters im Korruptionsregister Berlin abfragen. Bei geringeren Auftragswerten steht die Abfrage im Ermessen des Auftraggebers. Seite 3 von 4 Aufforderung (VOB 05/2016) 7. Angaben zu Losen: Die Vergabe nach Losen wird vorbehalten: Nein. Ja. Einzelheiten siehe Vergabe- und Vertragsunterlagen. Es wird eine Losbeschränkung durchgeführt: Nein. Ja. Ein Bieter kann den Zuschlag für maximal Lose erhalten. Für den Fall, dass ein Bieter nach Anwendung der Zuschlagskriterien eine größere Zahl an Losen als die angegebene Maximalzahl erhalten würde, erfolgt die Auswahl wie folgt: Der Auftraggeber entscheidet anhand der Gesamtwirtschaftlichkeit über die Zuordnung der einzelnen Lose zu den Bietern. 8. Abwicklung des Ver- Die Abwicklung des Verhandlungsverfahrens in verschiedenen, aufeinander folgenden handlungsverfahrens Phasen zur Begrenzung der Zahl der Angebote ist bei europaweiten Vergaben nach EUnicht beabsichtigt. Vergaberecht: beabsichtigt. 9. Zuschlagskriterien bei europaweiten Vergaben nach EUVergaberecht: Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlich günstigste Angebot. Das wirtschaftlich günstigste Angebot wird anhand folgender Zuschlagskriterien/Gewichtungen ermittelt: Zuschlagskriterium: Preis 1. 2. 3. 4. 5. Gewichtung: 100 % Eine Gewichtung kann nicht angegeben werden. Die Zuschlagskriterien sind in der Reihenfolge ihrer Bedeutung aufgelistet. 10. Vergabekammer (§ 155 GWB) bei europaweiten Vergaben nach EUVergaberecht: Nachprüfstelle (§ 21 VOB/A): Vergabekammer des Landes Berlin Martin-Luther-Straße 105 10825 Berlin Telefon. +49 (30) 9013 8316 Telefax: +49 (30) 9013 7613 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt V MN 1 - VOB-Stelle Württembergische Straße 6 10707 Berlin Telefon: +49 (30) 90139-4230 Telefax: +49 (30) 90139-4221 Falls Sie kein Angebot abgeben wollen, wird um eine kurze Mitteilung gebeten. Hieraus werden Ihnen hinsichtlich künftiger Vergabeverfahren keine Nachteile entstehen. Mit freundlichen Grüßen im Auftrag Stephan Franke Erika Hockauf GESOBAU AG Dieses Formular wurde elektronisch erstellt und ist ohne Unterschrift gültig. GESOBAU AG Seite 4 von 4 Aufforderung (VOB 05/2016) VOB - Bewerbungsbedingungen (BwB) 1. Allgemeines Das Vergabeverfahren erfolgt nach der jeweils gültigen Fassung der „Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen“, Teil A „Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen“ (VOB/A, Abschnitte 1 bzw. 2). Sofern die GESOBAU AG das Vergabeverfahren für eine andere Vergabestelle/für einen anderen Auftraggeber durchführt, gelten die Vergabeunterlagen für die andere Vergabestelle/den anderen Auftraggeber entsprechend. Gemäß § 10 Berliner Vergabegesetz erhalten bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen im Rahmen der geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen bei den den Regelungen der §§ 1, 7 und 8 Berliner Vergabegesetz entsprechenden und sonst gleichwertigen Angeboten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen. Als Nachweis ist auf Verlangen der GESOBAU AG von den Unternehmen eine Bescheinigung der für die Berufsausbildung zuständigen Stellen vorzulegen. 2. Wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweisen Der Bewerber/Bieter hat wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweisen in Bezug auf die Vergabe zu unterlassen. Wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweisen führen zum Ausschluss des betreffenden Teilnahmeantrages/Angebotes von der Wertung. Zur Bekämpfung von Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs hat der Bewerber/Bieter auf Verlangen der GESOBAU AG vollständige und wahrheitsgemäße Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art der Bewerber/Bieter gesellschaftsrechtlich, wirtschaftlich oder personell mit anderen Unternehmen verbunden ist. 3. Prüfung der Vergabe- und Vertragsunterlagen Enthalten die Vergabe- und Vertragsunterlagen nach Auffassung des Bewerbers/Bieters Unklarheiten, Fehler oder Unvollständigkeiten etc., hat der Bewerber/Bieter die GESOBAU AG unverzüglich und noch vor Abgabe des Teilnahmeantrages/Angebotes schriftlich, per E-Mail oder per Telefax darauf hinzuweisen. Der Hinweis ist an die in der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots unter Nr. 2. bezeichnete Vergabestelle zu richten. 4. Nachweise, Erklärungen und Bewerber-/Bieterangaben Die nicht rechtzeitige und/oder unvollständige Vorlage der geforderten Nachweise, Erklärungen und Bewerber/Bieterangaben kann zum Ausschluss des betreffenden Teilnahmeantrages/Angebotes von der Wertung führen. Bewerber/Bieter, die nicht im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis für Bauaufträge der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung des Landes Berlin oder im Präqualifikationsverzeichnis eingetragen sind, haben mit dem Teilnahmeantrag/Angebot nachzuweisen, dass sie ihren Verpflichtungen gegenüber den für sie zuständigen Finanzämtern und Sozialversicherungsträgern nachgekommen sind und haben eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft vorzulegen. Ausländische Bewerber/Bieter haben die geforderten Erklärungen und Nachweise als gleichwertige Nachweise ihres Herkunftslandes mit dem Teilnahmeantrag/Angebot vorlegen. Die Erklärungen und Nachweise sind hierbei in beglaubigter deutscher Übersetzung vorzulegen. 5. Angebot 5.1 Das Angebot ist in allen seinen Bestandteilen in deutscher Sprache abzufassen. Die Abwicklung des Vergabeverfahrens und des Auftrages erfolgt in deutscher Sprache. 5.2 Für das Angebot sind die von der GESOBAU AG vorgegebenen Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist auf Grundlage der Vergabe- und Vertragsunterlagen zu erstellen. Das Angebot muss sämtliche Preise und sämtliche in den Vergabeund Vertragsunterlagen geforderten Nachweise/Erklärungen und Bieterangaben enthalten. Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein. Änderungen des Bewerbers/Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Änderungen des Bieters an den Vergabe- und Vertragsunterlagen sind unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebots. Sofern die elektronische Angebotsabgabe zugelassen ist, ist das Angebot mit den Anlagen bis zum Eröffnungs-/ Einreichungstermin über die Vergabeplattform bei der Vergabestelle einzureichen. Andere elektronische Wege zur Übermittlung elektronischer Angebote sind nicht zugelassen. 5.3 Enthalten Leistungsbeschreibung/Leistungsverzeichnis bei einer Leistung Hersteller-/Produkt-/Fabrikatsangaben und wird vom Bieter dazu eine eigene Angabe verlangt, sind Hersteller/Produkt/Fabrikat durch den Bieter anzugeben. Erfolgt keine Angabe durch den Bieter, gelten die vorgegebenen Hersteller-/Produkt-/Fabrikatsangaben als angeboten. 5.4 Unterlagen, die von der GESOBAU AG nach Angebotsabgabe verlangt werden, sind zu dem von der GESOBAU AG bestimmten Zeitpunkt einzureichen. Werden die Unterlagen nicht, nicht rechtzeitig und/oder unvollständig vorgelegt, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. 5.5 Sämtliche Preise sind in Euro, Bruchteile in vollen Cent, anzugeben. Die Preise sind ohne Umsatzsteuer anzugeben. Die Umsatzsteuer ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am Schluss des Angebotes gesondert aufzuführen. GESOBAU AG Seite 1 von 3 BwB (VOB 05/2016) Soweit Preisnachlässe ohne Bedingungen gewährt werden, sind diese an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle in Prozent aufzuführen. Ansonsten dürfen Preisnachlässe bei der Wertung der Angebote nicht berücksichtigt werden. Preisnachlässe mit Bedingungen werden bei der Wertung der Angebote nicht berücksichtigt. Nicht zu wertende Preisnachlässe (ohne oder mit Bedingungen) bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt. Ein Bieter, der in seinem Angebot die von ihm tatsächlich für die einzelne Leistungsposition geforderten Einheitspreise auf verschiedene Einheitspreise anderer Leistungspositionen verteilt oder Preisbestandteile von Leistungspositionen weglässt, benennt nicht die von ihm geforderten Preise im Sinne von § 13 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A bzw. § 13 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A-EU. Deshalb werden Angebote, bei denen der Bieter die Einheitspreise einzelner Leistungspositionen in „Mischkalkulation“ auf andere Leistungspositionen umlegt, grundsätzlich von der Wertung ausgeschlossen (§ 16 Abs. 1 Nr. 1 lit. c VOB/A bzw. § 16 Nr. 3 VOB/A-EU). Der Bieter ist verpflichtet, seine Kalkulationsansätze diesbezüglich schlüssig zu erläutern und wahrheitsgemäß aufzuklären. 5.6 Anstelle des Leistungsverzeichnisses können selbst gefertigte Abschriften oder Kurzfassungen des Leistungsverzeichnisses für das Angebot verwendet werden. In Abschriften oder Kurzfassungen müssen jedoch die Ordnungszahlen (Positionen) vollzählig, in gleicher Reihenfolge und mit den gleichen Nummern wie in der Urschrift wiedergeben. Bei Abschriften oder Kurzfassungen bleibt die Urschrift des von der GESOBAU AG aufgestellten Leistungsverzeichnisses (Langtext-Fassung) allein verbindlich. Der Bieter ist verpflichtet, auf Verlangen der GESOBAU AG vor Auftragserteilung die Urschrift des Leistungsverzeichnisses nachzureichen. 5.7 Der Bieter hat auf Verlangen der GESOBAU AG die Urkalkulation und/oder eine Aufgliederung wichtiger Einheitspreise zu dem von der GESOBAU AG bestimmten Zeitpunkt vorzulegen. Dies gilt auch für Nachunternehmerleistungen. Werden die Unterlagen nicht rechtzeitig und/oder unvollständig vorgelegt, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. 5.8 Beabsichtigt der Bewerber/Bieter, Angaben aus seinem Teilnahmeantrag/Angebot für die Anmeldung eines gewerblichen Schutzrechtes zu verwerten, hat er in seinem Teilnahmeantrag/Angebot darauf hinzuweisen. 5.9 Der Bieter ist bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist an sein Angebot gebunden. 6. Nebenangebote 6.1 Soweit Nebenangebote zugelassen sind, müssen sie auf gesonderter Anlage gemacht und als solche deutlich gekennzeichnet sein. Die Anzahl der Nebenangebote ist an der im Angebotsformular bezeichneten Stelle aufzuführen. 6.2 Nebenangebote müssen im Vergleich zur Leistungsbeschreibung qualitativ und quantitativ gleichwertig sein. Die Gleichwertigkeit ist durch den Bieter mit Angebotsabgabe nachzuweisen. 6.3 Sind an Nebenangebote Mindestanforderungen gestellt, müssen diese erfüllt werden. Die Mindestanforderungen sind durch den Bieter mit Angebotsabgabe darzulegen und nachzuweisen. 6.4 Nebenangebote müssen auch die ggf. geforderten weiteren Voraussetzungen erfüllen. Auch diese ggf. geforderten weiteren Voraussetzungen sind durch den Bieter mit Angebotsabgabe nachzuweisen. 6.5 Der Bieter hat die in Nebenangeboten enthaltenen Leistungen eindeutig und erschöpfend zu beschreiben. Die Gliederung des Leistungsverzeichnisses ist grundsätzlich beizubehalten. Nebenangebote müssen alle Leistungen umfassen, die für eine einwandfreie Ausführung der Bauleistungen erforderlich sind. Soweit der Bieter eine Leistung anbietet, deren Ausführung nicht in den Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen oder in den Vergabeunterlagen geregelt ist, hat er im Angebot entsprechende Angaben über Ausführung und Beschaffenheit dieser Leistung zu machen. Nebenangebote sind, soweit sie einzelne Teilleistungen oder Positionen des Leistungsverzeichnisses ändern, ersetzen, entfallen lassen, zusätzlich erfordern etc., nach Mengenansätzen und Einheitspreisen aufzugliedern. Dies gilt auch bei Nebenangeboten mit Pauschalsummen. 6.6 Nebenangebote, die den Anforderungen unter Nr. 6.1 bis 6.5 nicht entsprechen, werden von der Wertung ausgeschlossen. 7. Bewerber-/Bietergemeinschaften Bewerber-/Bietergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen. Eine Bewerber-/Bietergemeinschaft wird im Falle der Zuschlagserteilung als Arbeitsgemeinschaft tätig. Die Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft haften gesamtschuldnerisch und benennen einen bevollmächtigten Vertreter. Der bevollmächtigte Vertreter vertritt die Mitglieder rechtsverbindlich und ist berechtigt, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen. Bewerbergemeinschaften haben mit dem Teilnahmeantrag / Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot eine von sämtlichen Mitgliedern rechtsverbindlich unterschriebene Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen. Alle Mitglieder einer Bewerber-/Bietergemeinschaft sind verpflichtet, die geforderten Erklärungen und Nachweise zu erbringen. Sofern nicht öffentlich oder im Offenen Verfahren ausgeschrieben wird, werden Angebote von Bietergemeinschaften, die sich erst nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmen gebildet haben, nicht zugelassen. 8. Kosten Für das Bearbeiten und Einreichen des Teilnahmeantrags/Angebots wird eine Entschädigung nach dem Ermessen der GESOBAU AG nur ausnahmsweise gewährt, wenn dies ausdrücklich in den Vergabeunterlagen angegeben ist. GESOBAU AG Seite 2 von 3 BwB (VOB 05/2016) 9. Teilnahmeantrags-/Angebotsunterlagen 9.1 Die Teilnahmeantrags-/Angebotsunterlagen, einschließlich der Entwürfe, Ausarbeitungen, Muster und Proben, werden, soweit nicht in der Bekanntmachung etwas anderes ausdrücklich angegeben ist, unentgeltlich Eigentum der GESOBAU AG. 9.2 Der Bewerber/Bieter kann, sofern sein Teilnahmeantrag/Angebot keine Berücksichtigung findet, die Rückgabe der Entwürfe, Ausarbeitungen, Muster und Proben sowie aller im Zusammenhang mit dem Teilnahmeantrag bzw. Angebot erstellten und eingereichten Unterlagen auf seine Kosten verlangen. Das Rückgabeverlangen kann entweder bereits im Teilnahmeantrag/Angebot oder innerhalb von 30 Kalendertagen nach Ablehnung des Teilnahmeantrag bzw. Angebotes geltend gemacht werden. Macht der Bewerber/Bieter seinen Anspruch nicht im Teilnahmeantrag/Angebot oder innerhalb der vorgenannten Frist geltend, ist die GESOBAU AG berechtigt, die gesamten Unterlagen nebst Entwürfen, Ausarbeitungen, Muster und Proben sowie aller im Zusammenhang mit dem Teilnahmeantrag bzw. Angebot erstellten und eingereichten Unterlagen nach Ablauf dieser Frist zu vernichten. 10. Einsatz anderer Unternehmen (z.B. Nachunternehmer) 10.1 Beabsichtigt der Bewerber/Bieter, sich bei der Erfüllung des Auftrags der Fähigkeiten anderer Unternehmen (z.B. Nachunternehmer) zu bedienen, muss er mit dem Teilnahmeantrag/Angebot Art und Umfang der durch die anderen Unternehmen auszuführenden Leistungen angeben. Diese anderen Unternehmen sind mit dem Teilnahmeantrag/ Angebot zu benennen, sofern im Verzeichnis der Nachunternehmer hierzu aufgefordert wird. 10.2 Bei europaweiten Vergaben nach EU-Vergaberecht: Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt auch die Nachweise des Bewerbers/Bieters vorzulegen, dass ihm die erforderlichen Fähigkeiten der einzelnen benannten anderen Unternehmen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen, zur Verfügung stehen. Dabei ist für jedes andere Unternehmen die den Ausschreibungsunterlagen beigefügte Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen zu verwenden. 10.3 Der Bieter hat die Vereinbarung/en zwischen ihm und den jeweils für die Auftragserfüllung eingesetzten anderen Unternehmen (z.B. Nachunternehmer) zur Einhaltung der geltenden tarifvertraglichen und öffentlich-rechtlichen Bestimmungen vorzulegen (Anlage 2b). Die Nichtvorlage führt dazu, dass das Angebot von der Wertung ausgeschlossen werden kann. 11. Nicht berücksichtigte Angebote Das Angebot ist nicht berücksichtigt worden, wenn bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist kein Auftrag erteilt wurde. Wenn der Bieter schriftlich über die Ablehnung seines Angebotes unterrichtet werden will, muss er dies schriftlich beantragen. Bei europaweiten Vergabeverfahren ergeht zusätzlich eine gesonderte Mitteilung an die Bewerber bzw. Bieter. 12. Finanzierungsvorbehalt Es wird darauf hingewiesen, dass die GESOBAU AG zur Aufhebung der Ausschreibung berechtigt ist, insbesondere wenn sich aus von ihr nicht zu vertretenden Gründen die Voraussetzungen für die Finanzierung des Vorhabens in erheblichem Umfang ändern oder die Finanzierung vollständig scheitert. GESOBAU AG Seite 3 von 3 BwB (VOB 05/2016) Name und Anschrift des Bieters GESOBAU AG Wilhelmsruher Damm 142 Zuschlagsfrist endet am: 22.01.2017 13439 Berlin ANGEBOT (VOB) Maßnahmen-Nr.: Datum: Baumaßnahme: WHG 711, 721, 725, 730 WHG 711,721,725,730 Sparrstraße 19, 20, 26, Sprengelstraße 45,46 in 13353 Berlin Vergabe-Nr.: Leistung: 711-1-1155 Aufzugsanlagen, Sprengelstraße 45,46 Ich / Wir biete(n) die Ausführung der in den Vergabe- und Vertragsunterlagen beschriebenen Leistungen zu den nachfolgend beschriebenen Bedingungen an. 1. Das Angebot umfasst die in der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes unter A) – D) angegebenen Unterlagen. Diese Unterlagen sind – soweit dies nach der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes vorgesehen ist – dem Angebot beigefügt. Darüber hinaus umfasst das Angebot auch die - Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B) - und die Allgemeinen Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (VOB/C) in der jeweils gültigen Fassung. 2. Ich erkläre / Wir erklären, dass ich / wir - - - - GESOBAU AG meinen/unseren Verpflichtungen zur Zahlung der Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen bin/sind, in den letzten zwei Jahren nicht gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder gemäß § 21 Satz 1 oder 2 Arbeitnehmer-Entsendegesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagesätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 € belegt worden bin/sind, mir/uns kein aktueller Verstoß und kein anstehender Bußgeldbescheid gegen das Unternehmen bzw. die verantwortlich handelnde(n) Person(en) im Hinblick auf § 21 SchwarzArbG und § 21 AEntG bekannt ist, mir/uns nicht bekannt ist, dass im Berliner Korruptionsregister eine Eintragung vorliegt, die das Unternehmen bzw. die verantwortlich handelnde(n) Person(en) betrifft; ich verpflichte mich / wir verpflichten uns, unter Beifügung des beiliegenden „Formblattes Korruptionsregister“ für eine Überprüfung personenbezogene Daten (Name, Vorname, Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort, Funktion im Unternehmen) aller verantwortlich handelnden Personen (Unternehmensinhaber, Geschäftsführer, gesetzliche Vertreter etc.) bekannt zu geben sowie die Zustimmung dieser Personen zur Weiterleitung der erforderlichen Daten an den Auftraggeber einzuholen Die Erhebung und weitere Verarbeitung der Daten dient der Aufgabenerfüllung nach dem Berliner Korruptionsregistergesetz vom 19. April 2006 (GVBI. S. 358). mir/uns nicht bekannt ist, dass in den Finanz-Sanktionslisten der EU-Sanktionsverordnungen zur Bekämpfung des Terrorismus und zur Durchsetzung von Embargos (EG) Nr. 881/2002 vom 27. Mai 2002, 753/2011 vom 1. August 2011 sowie 2580/2001 vom 27. Dezember 2001 (www.finanzsanktionsliste.de) eine Eintragung vorliegt, Seite 1 von 2 Angebot (VOB 05/2016) - 3. die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfülle(n), in Bezug auf die Vergabe keine wettbewerbsbeschränkende Abrede (oder sonstige Verhaltensweisen) getroffen habe(n), über mein/unser Vermögen nicht das Insolvenzverfahren eröffnet oder Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist. Zur Ausführung der Leistung erkläre(n) ich / wir: Ich werde / Wir werden nach § 4 Abs. 8 VOB/B die Leistung vollständig im eigenen Betrieb ausführen, soweit in der Anlage 1 – „Erklärung über die im eigenen Betrieb zur Verfügung stehenden Arbeitskräfte sowie Verzeichnis der anderen Unternehmen“ keine abweichende Erklärung erfolgt. Mir / Uns ist bekannt, dass ich/wir Leistungen, auf die mein / unser Betrieb eingerichtet ist, nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers an andere Unternehmen übertragen darf / dürfen und ich / wir nach Vertragsabschluss mit einer Zustimmung hierzu nicht rechnen kann / können. 4. Ich biete / Wir bieten die Ausführung der beschriebenen Leistungen zu den von mir / uns eingesetzten Preisen und mit allen den Preis betreffenden Angaben wie folgt an: Hauptangebot Abrechnungsart Endbetrag Preisnachlass (Vorgabe durch Auftraggeber) (einschließlich USt., ohne Nachlass) (ohne Bedingung) Einheitspreisabrechnung Pauschalpreis Nebenangebote zum Hauptangebot € % Anzahl: An dieses Angebot halte(n) ich mich / wir uns bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist gebunden. Für das/die Nebenangebot(e) gilt der Preisnachlass ohne Bedingung wie für das Hauptangebot. 5. Die Angebotsbearbeitung erfolgte unter Einhaltung der Vorgaben der Vergabeunterlagen, insbesondere der Bewerbungsbedingungen (BwB). Ich bin mir / Wir sind uns bewusst, dass eine wissentlich falsche Erklärung im Angebotsschreiben meinen/unseren Ausschluss von weiteren Auftragserteilungen zur Folge haben kann. 6. Die nachstehende Unterschrift gilt für alle Teile des Angebotes. Dazu gehören auch die unter Nr. 1. benannten Vertragsbestandteile. Wird eine selbst gefertigte Abschrift oder Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses abgegeben, verpflichte ich mich / verpflichten wir uns, alleine die Urschrift des vom Auftraggeber aufgestellten Leistungsverzeichnisses als verbindlich anzuerkennen. Die Anforderungen von Nr. 5.6 der Bewerbungsbedingungen (BwB) habe ich / haben wir beachtet. Werden durch mich / uns an den vorgesehenen Stellen der Vertragsunterlagen keine Hersteller- / Produkt- / Fabrikatsangaben gemacht, werden die vorgegebenen Hersteller/Produkte/Fabrikate angeboten. _____________________________________ Ort, Datum, Stempel und Unterschrift Hinweis: GESOBAU AG Wird das Angebot an dieser Stelle nicht unterschrieben, gilt das Angebot als nicht abgegeben. Bei Teilnahme am elektronischen Vergabeverfahren ersetzt die elektronische Signatur die händische Unterschrift. Seite 2 von 2 Angebot (VOB 05/2016) Besondere Vertragsbedingungen (BVB) für die Ausführung von Bauleistungen Maßnahmen-Nr.: Baumaßnahme: WHG 711,721,725,730 WHG 711, 721, 725, 730 Sparrstraße 19, 20, 26, Sprengelstraße 45,46 in 13353 Berlin Vergabe-Nr.: 711-1-1155 Leistung: Aufzugsanlagen, Sprengelstraße 45,46 Die „Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen“ (VOB Teil B, in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung°) sowie nachstehenden ergänzenden Bestimmungen sind Inhalt des Vertrages. 1. Ausführungsfristen (§ 5 VOB/B) 1.1 Beginn der Ausführung1 Baubeginn für die vertraglichen Leistungen des Auftragnehmers ist der 21.08.2017 .1 unverzüglich nach Erteilung des Auftrags und Aufforderung des Auftraggebers durch schriftliche Mitteilung 12 Werktage nach schriftlicher Aufforderung durch den Auftraggeber 1.2 Fertigstellung der Leistungen1 .1 Verbindlicher Fertigstellungstermin ist der 10.04.2018 innerhalb von 1.3 1 1 Werktagen/ Wochen/ 1 Monaten nach Beginn Es werden folgende Zwischenfristen als verbindliche Vertragsfristen vereinbart:1 Leistung/Leistungsteil Fertigstellung Aufzugsschacht Sprengelstr. 45 Fertigstellung Aufzugsschacht Sprengelstr. 46 Fertigstellung Aufzugsanlage Sprengelstr. 46 Zwischentermin 16.10.2017 10.11.2017 09.03.2018 1.4 Änderungen der Planung vor Beginn der Ausführung von Einzelleistungen führen nicht zu einer Behinderung des Auftragnehmers, soweit sie so rechtzeitig erfolgen, dass ihre Umsetzung im Rahmen des vereinbarten Bauablaufs noch möglich ist und keinen erheblichen Aufwand für den Auftragnehmer verursachen. Dem Auftragnehmer stehen hieraus daher auch keine Ansprüche auf Bauzeitverlängerung oder Schadensersatz zu. Dies gilt nicht für daraus resultierende, auf Seiten des Auftragnehmers entstehende Leistungsumstellungen, die mit längeren Zeiten für die Lieferung verbunden und nachfolgend aufgeführt sind. 1.5 Im Übrigen gelten die in einem Bauzeitenplan eingetragenen Zwischenfristen ebenfalls als Vertragsfristen im Sinne des § 5 Abs. 1 Satz 1 VOB/B. 1.6 In Erweiterung der § 1 Abs. 3 und 4 VOB/B ist der Auftraggeber auch zu Anordnungen hinsichtlich der vertraglich vereinbarten Bauzeit, insbesondere zu Beschleunigungsanordnungen um die Fertigstellungsfrist trotz zwischenzeitlicher Bauzeitverzögerungen oder -verschiebungen einzuhalten, berechtigt. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, diesen Anordnungen Folge zu leisten, es sei denn sein Betrieb ist hierauf nicht eingerichtet oder die Anordnung entspricht nicht § 315 Abs. 3 BGB. Etwaige damit im Zusammenhang stehende besondere Aufwendungen des Auftragnehmers werden nach Maßgabe der § 2 Abs. 5 und 6 VOB/B vergütet. GESOBAU AG 1 vom Auftraggeber auszufüllen Seite 1 von 14 BVB (VOB 05/2016) 2. Vertragsstrafe (§ 11 VOB/B) Soweit keine anderweitigen Festlegungen getroffen worden sind, gilt: 2.1 Bei vom Auftragnehmer verschuldeter Überschreitung des vereinbarten Fertigstellungstermins oder wenn der Auftragnehmer in sonstiger Weise in Verzug gerät, ist eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,3 % der Nettoauftragssumme (Vertragspreis zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses) pro Werktag bis zu einer Gesamthöhe von maximal 5 % der Nettoauftragssumme (Vertragspreis zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses) vom Auftragnehmer geschuldet. 2.2 Bei vom Auftragnehmer verschuldeter Überschreitung einer gemäß Nr. 1.3 der BVB mit Vertragsstrafe belegten Zwischenfristen im Sinne von Verzug, ist eine Vertragsstrafe von 0,3 % der anteiligen Nettoauftragssumme (Anteil der Vergütung am Vertragspreis zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses für die bis zur Zwischenfrist zu erbringenden Leistungen) pro Werktag bis zu einer Gesamthöhe von 5 % der anteiligen Nettoauftragssumme (Anteil der Vergütung am Vertragspreis zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses für die bis zur Zwischenfrist zu erbringenden Leistungen) geschuldet. Soweit Vertragsstrafen für Verzug mit Zwischenfristen gemäß Nr. 1.3 der BVB geschuldet sind, werden diese bei verwirkten Vertragsstrafen wegen der schuldhaften Überschreitung von weiteren Zwischenfristen gemäß Nr. 1.3 der BVB bzw. des Fertigstellungstermins in der Weise aufeinander angerechnet, dass nur die höhere Vertragsstrafe verlangt werden kann und eine Kumulierung ausgeschlossen ist. Die Gesamthöhe aller Vertragsstrafen, d. h. nach Nr. 2.1 und 2.2 der BVB, ist auf 5 % der Nettoauftragssumme (Vertragspreis zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses) beschränkt. 2.3 Werden nach Vertragsschluss neue Termine vereinbart, gilt das Vertragsstrafenversprechen entsprechend für die neuen Fristen. Bereits verwirkte Vertragsstrafen entfallen jedoch nicht durch die Vereinbarung neuer Termine. 2.4 Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche durch den Auftraggeber bleibt unberührt. Die Vertragsstrafe wird jedoch hierauf angerechnet. 2.5 Eine verwirkte Vertragsstrafe kann bis zur Schlusszahlung innerhalb der Fristen des § 16 Abs. 3 Nr. 1 VOB/B geltend gemacht werden. Der Vertragsstrafenvorbehalt muss nicht zwingend bei der Abnahme erklärt werden. 3. Mängelansprüche (§ 13 VOB/B) 3.1 In Abänderung von § 13 Abs. 4 VOB/B beträgt die Verjährungsfrist für Planungsleistungen für die Dacheindeckung einschließlich der Klempnerarbeiten, Fugenausbildungen und Durchführung, etc. für die Abdichtung gegen drückendes und nicht drückendes Wasser einschließlich sämtlicher Fugenausbildung, Durchführung etc. für die Dichtigkeit der Fassade für Aufzüge und Förderanlagen und maschinelle und elektrotechnische/elektronische Anlagen oder Teile davon für alle sonstigen Bauleistungen und Gewerke - ausgenommen Gerüstbauarbeiten - 5 Jahre, 10 Jahre, 10 Jahre, 10 Jahre, 5 Jahre, 5 Jahre, ab Abnahme. Bei gärtnerischen Anlagen beginnt die Mängelhaftungsfrist gemäß vorstehender Regelung erst mit Ablauf der ersten Vegetationsperiode. 3.2 Mängelansprüche vor der Abnahme verjähren nicht vor Ablauf der Fristen gemäß Nr. 3.1 der BVB. 4. Sicherheitsleistung (§ 17 VOB/B) 4.1 Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber für die Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen einschließlich Ansprüchen wegen Überzahlung, Schadenersatz aus kündigungsbedingten Mehrkosten und aus sonstigen vertraglichen Pflichtverletzungen (insbesondere der Verletzung einer Schutz- oder Sorgfaltspflicht nach § 241 Abs. 2 BGB) Sicherheit in Höhe von 10 % der Bruttoauftragssumme zu leisten, sofern die Auftragssumme mindestens 250.000 € ohne Umsatzsteuer beträgt. Die Sicherheit wird durch den Einbehalt von jeweils 10 % auf die Bruttosummen der (Abschlags-) Rechnung(en) geleistet und ist durch selbstschuldnerische, unbedingte, unbefristete, unwiderrufliche und unkündbare Bürgschaft gemäß Nr. 4.5 der BVB ablösbar. Bei Nachträgen, die die Bruttoauftragssumme verändern, ist die Sicherheit entsprechend anzupassen. Die Rückgabe der nicht verwerteten Sicherheit für die Vertragserfüllung erfolgt nach Abnahme und Stellung der Sicherheit für Mängelansprüche, es sei denn, dass Ansprüche des Auftraggebers, die nicht von der gestellten Sicherheit für Mängelansprüche umfasst sind, noch nicht erfüllt sind. Dann darf der Auftraggeber für diese Vertragserfüllungsansprüche einen entsprechenden Teil der Sicherheit zurückhalten. GESOBAU AG 1 vom Auftraggeber auszufüllen Seite 2 von 14 BVB (VOB 05/2016) 4.2 Für die Dauer der Mängelhaftung von 5 Jahren oder weniger gemäß Nr. 3.1 der BVB hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber ab einem Bruttoauftragswert von 25.000 € Sicherheit in Höhe von 5 % der Bruttoabrechnungssumme in ihrer objektiv richtigen Höhe zu leisten. Die Sicherheit erfolgt durch Einbehalt von der Schlussrechnung und ist durch selbstschuldnerische, unbedingte, unbefristete, unwiderrufliche und unkündbare Bürgschaft gemäß Nr. 4.5 der BVB ablösbar. Die Mängelhaftungssicherheit wird nach Ablauf von 5 Jahren oder im Falle darunter liegender Mängelhaftungsfristen gemäß Nr. 3.1 nach Ablauf derselben auf Verlangen des Auftragnehmers herausgegeben, wenn durch den Auftragnehmer keine Mängelbeseitigungsarbeiten mehr zu erbringen sind. 4.3 Für die darüber hinausgehenden vertraglichen Mängelhaftungsfristen (bis zu 10 Jahren gemäß Nr. 3.1 der BVB) hat der Auftragnehmer nach Ablauf der Verjährungsfrist von 5 Jahren eine Sicherheit von 2 % der Bruttoschlussrechnungssumme der diesbezüglichen noch mängelhaftungspflichtigen Leistungsbereiche zu leisten, die ebenfalls durch Bürgschaft gemäß Nr. 4.5 der BVB ablösbar ist bzw. – im Falle vorhergehender Ablösung gegen die bereits übergebende, höhere Bürgschaft ausgetauscht werden kann. 4.4 Sofern die Parteien eine Vorauszahlung vereinbaren (wozu der Auftraggeber nicht verpflichtet werden kann), hat der Auftragnehmer eine Bürgschaft gemäß Nr. 4.5 der BVB zu stellen. Dies gilt auch für Sicherheiten, die gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 2 VOB/B notwendig werden. 4.5 Die zur Ablösung der Sicherheitseinbehalte gemäß Nr. 4.1 und 4.2 der BVB überreichten Bürgschaften oder die nach Nr. 4.3 der BVB vereinbarten Sicherheiten müssen den in den Anlagen beigefügten Mustern entsprechen. Der Sicherungszweck ergibt sich aus den in den Anlagen beigefügten Mustern. 4.6 Die Vorauszahlungssicherheit wird auf Verlangen zurückgegeben, wenn die Stoffe und Bauteile sowie die Leistungen, für die Sicherheit geleistet worden ist, vollständig und vertragsgemäß eingebaut und erbracht sind und die Fälligkeit entsprechender, die Leistungen beinhaltender Abschlagsrechnungen eingetreten ist. 5. Preise (§ 2 VOB/B) (Nr. 4 – 9 ZVB) 5.1 Die vertragliche Vergütung1 bestimmt sich nach den vertraglich vereinbarten Einheitspreisen ist ein Pauschalpreis i. S. d. § 2 Abs. 7 VOB/B und beinhaltet auch ohne gesonderte Ausweisung die jeweils gültige Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe. 5.2 Die Einheitspreise des Angebotes sind Festpreise für die Dauer der vertraglichen Bauzeit. Gleitklauseln sind nicht vereinbart. 5.3 Mit den angebotenen Preisen sind alle Aufwendungen für Lieferungen, Einbringarbeiten, alle Aufwendungen für Bau-, Bauhilfs-, Betriebsstoffe und alle sonstigen für eine sachgemäße Durchführung der Leistungen erforderlichen Aufwendungen abgegolten. 5.4 Der Auftraggeber kann im Falle der Änderung des Bauentwurfs gemäß §§ 1 Abs. 3, 2 Abs. 5 VOB/B vom Auftragnehmer verlangen, dass er die dafür notwendige planerischen Vorleistungen ebenfalls erbringt. Die Vergütung bestimmt sich nach § 2 Abs. 5 und 9 VOB/B. 6. Rechnungen, Zahlungen (§§ 14, 16 VOB/B (Nr. 31-34)) 1 Abweichend von den „Zusätzlichen Vertragsbedingungen“ dürfen Abschlagsrechnungen nur in den im Zahlungsplan enthaltenen Intervallen gelegt werden. 6.1 Es gelten die Bestimmungen der Nr. 31-34 der ZVB ohne Änderung. 6.2 Sämtliche Rechnungen müssen den jeweils gültigen umsatzsteuerrechtlichen Vorgaben entsprechen. Anderenfalls werden die Rechnungsbeträge nicht fällig. 6.3 Sofern sich im Laufe der Bauarbeiten die gesetzliche Höhe der Umsatzsteuer ändert, ist der Auftragnehmer verpflichtet, zu dem Stichtag der Änderung eine Aufstellung über die bis dahin selbständig funktionsfähig erbrachten Leistungen zu erstellen und hierüber eine Abschlagsrechnung zu dem bisherigen Umsatzsteuersatz zu stellen und diese Leistungen entsprechend in die Schlussrechnung einzustellen. GESOBAU AG 1 vom Auftraggeber auszufüllen Seite 3 von 14 BVB (VOB 05/2016) 7. Ausführung, Kostentragung (z. B. Bezug von Strom und Wasser, Winterdienst, Gerüstnutzung, Heizkosten, Schutzrüstung und Absturzsicherung) 7.1 Dem Auftragnehmer werden auf der Baustelle vom Auftraggeber Verfügung gestellt: entgeltlich/ unentgeltlich1 zur Baustoffe und Bauteile: keine Bauhilfsstoffe, Gerüste: keine 7.2 Dem Auftragnehmer stehen zur Mitbenutzung entgeltlich/ unentgeltlich1 folgende Geräte bzw. Anschlüsse zur Verfügung, die von anderen Auftragnehmern gemäß VOB Teil C vorgehalten werden: WC 7.3 Dem Auftragnehmer stehen auf der Baustelle folgende Anschlüsse für die Entnahme von Wasser und Energie entgeltlich/ unentgeltlich1 zur Verfügung: Baustrom- und Bauwasseranschlüsse, dafür werden pauschal 0,7 % der Bruttoschlussrechnungssumme abgezogen Die Kosten für Verbrauch und den Messer oder Zähler trägt der Auftragnehmer; mehrere Auftragnehmer tragen sie anteilig. Die Aufteilung der Kosten hat der Auftragnehmer im direkten Verhältnis mit den weiteren Auftragnehmern zu koordinieren. Ansprüche gegenüber dem Auftraggeber bestehen insofern nicht. 7.4 Über die Verpflichtung aus VOB Teil C hinaus hat der Auftragnehmer anderen vom Auftraggeber beauftragten Unternehmen die Mitbenutzung von Gerüsten, Strom- und Wasseranschlüssen sowie anderen Baustelleneinrichtungen unentgeltlich zu gestatten, soweit dies zumutbar ist. 7.5 Der Auftragnehmer hat ohne besondere Vergütung Schnee und Eis im Baustellenbereich zu beseitigen, soweit dies für die Aufrechterhaltung des Baubetriebes, nach arbeitsrechtlichen Bestimmungen und für die Durchführung seiner eigenen Arbeiten erforderlich ist. 7.6 Eventuell erforderlich werdende Heizungskosten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit den zu erbringenden Leistungen des Auftragnehmers stehen, sind in die Einheitspreise einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet. 7.7 Soweit nicht in der Leistungsbeschreibung etwas anderes bestimmt ist, sind Schutzrüstungen und Absturzsicherungen unentgeltlich vom Auftragnehmer zu stellen und daher bei der Preisermittlung zu berücksichtigen. 7.8 Bauleistungsversicherung1 Der Auftraggeber hat für das Projekt eine Bauleistungsversicherung abgeschlossen. Der Auftraggeber hat für das Projekt keine Bauleistungsversicherung abgeschlossen. Soweit der Auftraggeber eine Bauleistungsversicherung abgeschlossen hat, gilt Folgendes: Der Deckungsumfang sowie die Versicherungsausschlüsse ergeben sich aus dem Versicherungsschein, welcher beim Auftraggeber eingesehen werden kann. Die Kosten der Bauleistungsversicherung hat der Auftrag- GESOBAU AG 1 vom Auftraggeber auszufüllen Seite 4 von 14 BVB (VOB 05/2016) nehmer im Rahmen einer Umlage auf die Bruttoschlussrechnungssumme von 0,89 ‰ zu tragen. Der Auftragnehmer hat Bauleistungsschäden unverzüglich nach deren Entdeckung zu melden. Bauleistungsschäden sind dem Versicherer zu melden. Versicherte Verluste durch Diebstahl hat der Auftragnehmer darüber hinaus der Polizeibehörde zu melden und sich dies bestätigen zu lassen. Die Selbstbeteiligung beträgt pro Schadensfall: 250,00 € Der Auftragnehmer darf das Schadensbild bis zu einer Besichtigung durch den Versicherer nur verändern, soweit Sicherheitsgründe die Eingriffe erfordern und soweit die Eingriffe den Schaden mindern oder diese zur Aufrechterhaltung des Baubetriebes unvermeidlich erforderlich sind. 8. Gütenachweise (§ 4 VOB/B) Der Auftragnehmer hat ohne besondere Vergütung die vertragsgemäße Beschaffenheit der von ihm gelieferten Stoffe und Bauteile und der von ihm aufgeführten Leistungen wie folgt nachzuweisen (Art und Anzahl der Proben, Prüfverfahren): 1 siehe Vergabeunterlagen Falls vorstehend nichts anderes angegeben ist, gelten für die Gütenachweise die Angaben in den „Allgemeinen technischen Vorschriften“ (VOB Teil C) und in den zum Vertragsbestandteil erklärten „Zusätzlichen technischen Vorschriften“. 9. Weitere Bedingungen (Haftpflichtversicherung, Umwelt-, und Gesundheitsschutz) 9.1 Zur Sicherung etwaiger Ersatzansprüche des Auftraggebers aus diesem Vertrag ist von dem Auftragnehmer eine Betriebshaftpflichtversicherung nachzuweisen und bis zur Beendigung des Vertrages aufrecht zu erhalten. Der Auftraggeber kann jederzeit den Nachweis verlangen, dass der Versicherungsschutz fortbesteht. Der räumliche Geltungsbereich der Haftpflichtversicherung muss das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland mit umfassen. 9.2 Bei der Planung und Bauausführung sollen nur Materialien vorgesehen bzw. verwendet werden, die hinsichtlich Gewinnung, Transport, Verarbeitung, Funktion und Entsorgung eine hohe Gesundheits- und Umweltverträglichkeit aufweisen. Baustoffe sollen stofflich und energetisch verwertbar sein. Die nachfolgend genannten Umweltvorschriften gelten ab einem Auftragswert von 10.000 Euro netto. Die nachfolgenden Baustoffe dürfen weder für Bauteile noch für Baunebenprodukte verwendet werden. Der Anwendungsbereich erstreckt sich sowohl auf Hochbau- als auch Tiefbaumaßnahmen. Dies gilt für - - - - - Produkte, deren Inverkehrbringen oder Verwendung nach den Vorschriften des europäischen Gemeinschaftsrechts oder des deutschen Rechts aus Gründen des Umwelt- oder Gesundheitsschutzes unzulässig sind. Farbmittel auf Schwermetallbasis Holz- und Holzprodukte, die nicht nachweislich aus legaler und nachhaltiger Waldbewirtschaftung stammen. Der Nachweis ist vom Bieter durch Vorlage eines Zertifikates von FSC oder durch einen gleichwertigen Nachweis in Form eines vergleichbaren Zertifikates oder durch Einzelnachweise zu erbringen. Vergleichbare Zertifikate oder Einzelnachweise sind anzuerkennen, wenn vom Bieter nachgewiesen wird, dass die für das jeweilige Herkunftsland geltenden Kriterien des FSC erfüllt werden. Baustoffe, sofern keine Verpflichtungserklärung des Herstellers darüber vorliegt, dass sie keine teilhalogenierte Fluorchlorkohlenwasserstoffe und teilhalogenierte Fluorkohlenwasserstoffe enthalten oder unter Verwendung dieser Stoffe hergestellt wurden. Holzschutzmittel, deren Wirkstoffe nicht im Anhang I / IA der Richtlinie 98/8/EG für die Produktart 8 (Holzschutzmittel) aufgenommen worden sind. Vor-Ort verarbeitete Beschichtungen von nicht mineralischen Oberflächen, Korrosionsschutz, Dichtungen, Kleber und Versiegelungen, die einen VOC (volatile organic compounds/ flüchtige organische Verbindungen)-Gehalt über 3 Prozent des eingebauten Produkts nach 2004/42/EG aufweisen. unbeschichtete und beschichtete Holzwerkstoffplatten, sofern deren Ausgleichskonzentration für Formaldehyd 0,05 ppm im Prüfraum überschreitet. Bauteile aus Polyvinylchlorid (PVC), wie Fensterprofile, Rollläden, Türen, Dach- und Dichtungsbahnen, Rohre, Kabelkanäle, Kabel, sofern GESOBAU AG 1 vom Auftraggeber auszufüllen Seite 5 von 14 BVB (VOB 05/2016) die blei- und cadmiumfreie Stabilisierung des Neumaterials durch Herstellererklärung nicht belegt ist, die Bauteile zur Kontrolle der geforderten Produkteigenschaften nicht mit einer Kennzeichnung versehen sind und keine Verpflichtungserklärung des Herstellers bzw. der betreffenden Branche zur Rücknahme vorliegt. Es sind umweltverträgliche, lösemittelarme Oberflächenbehandlungs-, Anstrich- und Klebstoffe sowie Lacke vorzugsweise mit dem Umweltzeichen für schadstoffarme Lacke „Blauer Engel“ zu verwenden. Bei Nichtbeachtung sind die widerrechtlich eingebauten Baustoffe und Materialien auf Kosten des Auftragnehmers zu beseitigen, umweltgerecht zu entsorgen oder einem umweltgerechten Recyclingverfahren zuzuführen und durch Baustoffe und Materialien zu ersetzen, die nicht unter diese Verwendungsverbote und -beschränkungen fallen. Der Auftraggeber behält sich vor, Ansprüche auf Ersatz des etwa entstehenden weiteren Schadens geltend zu machen. 9.3 Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten in schadstoffbelasteten Bauwerken Jede Entsorgung von gefährlichen Abfällen unterliegt dem elektronischen Nachweis- / und Andienverfahren. Alle Abfallwirtschaftsbeteiligten müssen elektronische Register führen. Das ausführende Unternehmen wird im Zusammenhang mit dem Bauauftrag auch mit dem Nachweis- / und Andienungsverfahren (inkl. Empfangsberechtigung für die Gebührenbescheide) bevollmächtigt. Das gesamte Entsorgungsmanagement wird vollständig dem ausführenden Unternehmen und seinen Nachauftragnehmern - inkl. Nachweisverfahren und Andienung – übertragen. Die ausführende Firma muss den Nachweis der Sach- und Fachkunde im Rahmen der Ausschreibung erbringen (z. B. Entsorgungsfachbetrieb). Die beauftragte ausführende Firma setzt für die Durchführung der ausgeschriebenen Schadstoffsanierungsarbeiten vor Ort einen sachkundigen Aufsichtsführenden bzw. verantwortlichen fachkundigen Mitarbeiter ein. Diese verantwortliche Person muss für die Aufsicht der ausgeschriebenen Arbeiten geeignet sein, dient als Ansprechpartner für die am Bau Beteiligten und ist verantwortlich für die Ausführung der durchzuführenden Schadstoffsanierungsarbeiten. Die beauftragte Firma muss technisch und personell in der Lage sein, unter strikter Einhaltung aller Sicherheitsvorkehrungen eine zügige Erledigung des Sanierungsauftrages zu gewährleisten. Der Transporteur gefährlicher Abfälle ist verpflichtet seine Beförderertätigkeit gegenüber der Senatsverwaltung anzuzeigen oder besitzt eine Beförderererlaubnis, die zum Transport von gefährlichen Abfällen grundsätzlich erforderlich ist. 10. Hinweise zum Gesetz zur Eindämmung illegaler Betätigung im Baugewerbe sowie Hinweis zum Steuerabzugsverfahren nach § 48 a EStG Die GESOBAU AG ist als Leistungsempfänger nach dem Gesetz zur Eindämmung illegaler Betätigung im Baugewerbe vom 30. August 2001 (BGBl. I S. 2267) verpflichtet, bei Verträgen über Bauleistungen 15 v. H. von jedem vom Auftragnehmer in Rechnung gestellten Bruttoentgelt an das für den Auftragnehmer zuständige Finanzamt abzuführen, wenn der Auftragnehmer zum Zeitpunkt der Gegenleistung (Zahlung) keine Freistellungsbescheinigung seines Finanzamts vorlegt. Betroffen sind alle Zahlungen, auch Abschlags- und Vorauszahlungen. Auch in Ihrem Interesse wird um die rechtzeitige Vorlage einer Freistellungsbescheinigung gebeten. Damit können Sie zusätzliche Verwaltungsarbeit und einen Steuerabzug vermeiden. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, der GESOBAU AG jede vom zuständigen Finanzamt vorgenommene Änderung in Bezug auf die vorgelegte Freistellungsbescheinigung (§ 48b EStG) unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Im Falle des Unterlassens trotz Aufforderung des Auftraggebers ist die Forderung des Auftragnehmers nicht fällig, die von der fehlenden gültigen Freistellungsbescheinigung betroffen ist. Der Auftraggeber haftet gegenüber dem Finanzamt für den ordnungsgemäßen Steuerabzug. Wenn bei der Auszahlung eines Rechnungsbetrages keine Freistellungsbescheinigung vorliegt, werden von der an Sie zu leistenden Zahlung 15 v. H. abgezogen und an das für Ihr Unternehmen zuständige Finanzamt abgeführt. Die Höhe des Steuerabzuges wird Ihnen mitgeteilt. Der Steuerabzug wird haushaltstechnisch wie eine Abtretung behandelt. Hierzu hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber die notwendigen Angaben über das für ihn zuständige Finanzamt, die Kontonummer des Finanzamts und seine Steuernummer zu machen. GESOBAU AG 1 vom Auftraggeber auszufüllen Seite 6 von 14 BVB (VOB 05/2016) 11. Weitere Vertragsbedingungen bei Bau-Entsorgungsleistungen Abfallwirtschaftliche Rahmenbedingungen Die Regelungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) einschließlich seiner Durchführungsverordnungen sowie die weiteren geltenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften, insbesondere das Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen in Berlin (Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz Berlin - KrW-/AbfG Bln) sind einzuhalten. Verstöße gegen die rechtlichen Vorschriften, die die ordnungsgemäße Entsorgung der Abfälle betreffen, können die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens, das mit einer Geldbuße bis zu 50.000 € geahndet werden kann, bzw. eine Strafanzeige nach sich ziehen. Entsorgung von Bauabfällen Gemäß Formblatt 1 „Aufstellung der Verwertungs- und Beseitigungsziele“ sind vom Bieter vollständige Angaben zur Entsorgung der anfallenden Bauabfälle zu machen. Der Auftraggeber gibt im Formblatt 1 vor, mit welchen Abfällen zu rechnen ist (markiert durch Kreuz). Für diese Positionen hat der Bieter die erforderlichen Angaben zum Entsorgungsweg zu machen. Die geforderten Zertifikate gemäß Entsorgungsfachbetriebeverordnung sind beizufügen, es sei denn, die Vergabestelle fordert diese ausdrücklich erst zu einem späteren Zeitpunkt ab. Die Änderung der Verwertungs- und Beseitigungsziele während der Baudurchführung ist nur nach vorheriger Information und Zustimmung des Auftraggebers möglich. Um ein höheres Qualitäts- und Sicherheitsniveau im Bereich der Abfallentsorgung bei Baumaßnahmen, die durch öffentliche Bauherrn abgewickelt werden, zu erreichen, sind für Abfallentsorgungsleistungen gemäß „Ausführungsvorschriften zur Vergabe von Bauabfallentsorgungsleistungen an zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe durch die öffentliche Hand“ vom 8. August 2001 (ABl. S. 3750) ausschließlich zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe zu beauftragen. Da das Zertifikat auch für Teilbereiche abfallwirtschaftlicher Tätigkeit bei der Entsorgung (z. B. Einsammeln, Befördern, Lagern, Behandeln, Verwerten oder Beseitigen) oder auch nur für bestimmte Abfallarten ausgestellt werden kann, ist darauf zu achten, dass die angebotenen Leistungen auch tatsächlich vom Zertifizierungsumfang erfasst sind. Gefährliche Abfälle bedürfen auf Grund ihres gesundheits- oder umweltschädigenden Schadstoffgehaltes einer besonderen Entsorgung. Dabei ist ein hohes Maß an Fachkenntnis und Sorgfalt beim Umgang mit diesen Abfällen geboten. Gefährliche Abfälle sind getrennt voneinander und getrennt von unbelasteten Bauabfällen zu sammeln. Gefährliche Abfälle zur Beseitigung sind der SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH, Großbeerenstraße 231, 14480 Potsdam, Tel. (0331) 2793-0, Fax: (0331) 2793-20 kostenpflichtig anzudienen (Andienungspflicht). Die Möglichkeit der Beratung über Notwendigkeit, Art und Umfang der Verwertung bzw. Beseitigung besteht bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Ref. VIII C 3, Brückenstraße 6, 10173 Berlin, Tel. (030) 9025 - 2192, -2371, Fax: (030) 9025 2979. Beim Umgang mit asbesthaltigen Produkten und Bauabfällen sind die Vorschriften der Gefahrstoffverordnung, der Technischen Regeln für Gefahrstoffe – TRGS 519 Asbest, Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen – sowie die Ausführungsvorschriften über die Einführung technischer Baubestimmungen – Asbestrichtlinie – einzuhalten und mit dem Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin (LAGetSi), Turmstraße 21, 10559 Berlin, Tel. (030) 902545-0-0, Fax: (030) 902545 - 301 abzustimmen. Weitere Regelungen zur Entsorgung von Asbest sind im LAGA-Merkblatt „Entsorgung asbesthaltiger Abfälle“ sowie im Merkblatt 3 „Entsorgung von asbesthaltigen Bauabfällen im Land Berlin“ enthalten. Das nachfolgende „Info-Blatt zur Bauabfallentsorgung im Land Berlin“ enthält weitergehende Hinweise auf Rechtsgrundlagen sowie auf diverse Merkblätter zur Entsorgung von Bauabfällen in Berlin sowie deren Bezugsquellen. GESOBAU AG 1 vom Auftraggeber auszufüllen Seite 7 von 14 BVB (VOB 05/2016) Die Entgelte für die Entsorgung von nicht gefährlichen und gefährlichen Bauabfällen (wie z.B. Entsorgungsgebühren, SBB-Gebühren) sind in die Einheitspreise der Leistungspositionen einzukalkulieren. Zur Schlussrechnung ist dem Auftraggeber neben den Einzelbelegen zur Abfallentsorgung auch die Zusammenstellung aller verwerteten und beseitigten Bauabfälle im Formblatt 2 „Bilanz über die durchgeführte Verwertung und Beseitigung“ vollständig ausgefüllt vorzulegen. Verhalten beim Auffinden von Kampfmitteln und Kontaminationen Vor der Durchführung von Maßnahmen, welche mit Eingriffen in den Boden eines Grundstücks verbunden sind, haben bei begründetem Verdacht auf nicht erkannte Kampfmittel die Eigentümer, Besitzer, Bauherren u. a. im Rahmen des Zumutbaren dafür Sorge zu tragen, dass diese erkannt und beseitigt werden. Unter dem Link: http://www.stadtentwicklung.berlin.de/service/formulare/de/download/bauen/kampfmittel/ Merkblatt_zur_Kampfmittelbergung.pdf werden das zutreffende "Merkblatt zur Ermittlung und Bergung von Kampfmitteln im Land Berlin" sowie das dazugehörige Formular zur Verfügung gestellt. Beim Auffinden von Kampfmitteln sowie Auffinden oder Entstehen von Schadstoffkontaminationen in Böden, Grundwasser, Fundamenten bzw. in Bauwerkskörpern sind alle weiteren Arbeiten sofort zu unterbrechen. Durch geeignete Sicherungsmaßnahmen sind der Fundort bzw. der Schadensbereich umgehend gegen Zutritt von Unbefugten abzusichern und sofort die zuständigen Behörden zu informieren: • Stößt der Auftragnehmer bei der Durchführung des Bauvorhabens auf Kampfmittel, was nicht auszuschließen ist, ist wie folgt vorzugehen: a) Die Erd- und Tiefbauarbeiten sind sofort zu unterbrechen. b) Über die Notrufnummer 110 ist die Polizei zu rufen – sollte die Telefonnummer des zuständigen Abschnittes bekannt sein, ist zweckmäßig dort anzurufen. Die Bergung und Beseitigung der aufgefundenen Kampfmittel erfolgt durch die zuständige Abteilung der Polizei. c) Bis zum Eintreffen der Polizei ist die Fundstelle zu sichern und jegliches Betreten zu untersagen. Der Auftragnehmer ist gehalten, mit der angemessenen Sorgfalt vorzugehen. • Bei Kontaminationen des Bodens und des Grundwassers bzw. Altlasten ist unverzüglich das für den Schadensort zuständige Bezirksamt (Fachbereich Umwelt), zu informieren (letzte angegebene Durchwahl = Fax) Bezirksamt Telefon Charlottenburg-Wilmersdorf Friedrichshain-Kreuzberg Lichtenberg Marzahn-Hellersdorf Mitte Neukölln Pankow Reinickendorf Spandau Steglitz-Zehlendorf Tempelhof-Schöneberg Treptow-Köpenick 9029 - 14530 / 14531 / 14532 / 14533 - 14505 90298 - 4411 / 4475/ 4476 90296 - 4251 / 4263 / 4364 / 4265 / 4266 90293 - 6810 / 6811 / 6812 9018 - 45270 / 45492 90239 - 3288 90295 - 6873 / 6262 / 6534 / 6536 90294 - 5147 / 5148 / 510 90279 - 3650 / 3259 / 90299 -7952 / 5955 / 7603 / 6210 / 6415 / 5956 90277 - 7262 / 7426 90297 - 4175 / 4177 / 4246 / 4283 Fax - 2727 - 4259 - 6805 - 43057 - 3200 - 6216 - 3423 - 3388 - 6395 - 7386 - 4373 Die weiteren Maßnahmen werden vom Umweltamt des Bezirkes, ggf. unter Einbeziehung von entsprechenden Senatsdienststellen, festgelegt. GESOBAU AG 1 vom Auftraggeber auszufüllen Seite 8 von 14 BVB (VOB 05/2016) Darüber hinaus ist die für die Entsorgung von gefährlichen Abfällen zuständige Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, VIII C 3, Tel.: 9025 - 2192, -2371, Fax: (030) 9025 2979 zu unterrichten. Die Abfallentsorgung erfolgt dann nach deren Vorgaben. Das Auffinden von Kampfmitteln und/oder Schadstoffkontaminationen ist gleichzeitig auch dem Auftraggeber mitzuteilen (Meldepflicht). Seine Entscheidungen zum weiteren Bauablauf sind abzuwarten. Einsatz mobiler Anlagentechnik Bei Einsatz von Brecher-/Sortieranlagen auf der Baustelle müssen die erforderlichen arbeitsschutztechnischen und ordnungsbehördlichen Voraussetzungen (i.d.R. Genehmigungen des zuständigen Bezirksamtes) erfüllt sein und vor Erstellung der Anlagentechnik der ausschreibenden Stelle vorgelegt werden. Angebote zum mobilen Einsatz von Aufbereitungstechnik auf der Baustelle sind als Nebenangebote einzureichen. Insbesondere beim Betrieb von Brecheranlagen ist durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass keine Fundmunition in die Anlage gelangt. Ist dies aus verfahrenstechnischen Gründen nicht möglich, so sind die zum Schutz der Arbeitnehmer und des Umfeldes erforderlichen Maßnahmen mit dem Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin (LAGetSi), Tel. (030) 902545 - 0 abzustimmen. GESOBAU AG 1 vom Auftraggeber auszufüllen Seite 9 von 14 BVB (VOB 05/2016) Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Info-Blatt zur Bauabfallentsorgung im Land Berlin Alle bei Bautätigkeit anfallenden Abfälle sind vorrangig einer möglichst hochwertigen Verwertung bzw. bei Nichtverwertbarkeit eigenverantwortlich einer ordnungsgemäßen Beseitigung zuzuführen. Gefährliche Abfälle zur Beseitigung sind der SBB mbH anzudienen. Bei der Bauabfallentsorgung sind insbesondere die nachfolgenden gesetzlichen Regelungen in der jeweils gültigen Fassung zu beachten: I. Rechtlicher Rahmen: o Richtlinie 2008/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. November 2008 über Abfälle und zur Aufhebung bestimmter Richtlinien (ABl. EU Nr. L 312, S. 3) o Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen (Kreislaufwirtschaft- und Abfallgesetz -KrW-/AbfG) vom 27.09.1994 (BGBl. I S. 2705) o Verordnung zur Vereinfachung der abfallrechtlichen Überwachung (Nachweisverordnung -NachwV) vom 20. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2298) o Verordnung zur Transportgenehmigung (Transportgenehmigungsverordnung -TgV) vom 10.09.1996 (BGBl. I S. 1411, (1997, 2861)) o Verordnung über Entsorgungsfachbetriebe (Entsorgungsfachbetriebeverordnung -EfbV) vom 10.09.1996 (BGBl. I S. 1421) o Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis-Verordnung -AVV) Artikel 1 der Verordnung vom 10.12.2001 (BGBl. I S. 3379) Im Land Berlin gelten darüber hinaus: o o Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen in Berlin (Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz Berlin -KrW-/AbfG Bln) vom 21.07.1999 (GVBl. für Berlin S. 413) Für die Entsorgung nicht gefährlicher Bauabfälle gilt: Verordnung zur Änderung der Verordnung zum Ausschluss von Abfällen von der Entsorgung durch den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger Land Berlin vom 19.03.2008 (GVBl. für Berlin S. 86) o Für die Entsorgung von gefährlichen Bauabfällen gilt: Verordnung über die Andienung besonders überwachungsbedürftiger Abfälle und die Sonderabfallgesellschaft (Sonderabfallentsorgungsverordnung -SoAbfEV) vom 11.01.1999 (GVBl. S. 6) II. Merkblätter zur Bauabfallentsorgung: Von der für die Bauabfälle zuständigen Abfallbehörde, der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt , werden Merkblätter, u.a. mit Hinweisen zur Entsorgung von gefährlichen Abfällen und nicht gefährlichen Bauabfällen, von mineralischen Abfällen sowie asbesthaltigen Bauabfällen im Land Berlin herausgegeben. Die Merkblätter und ggf. weitere Informationen können über Fax: 9025 2523 oder 9025 2979 bestellt werden. Dieses Info-Blatt sowie die Merkblätter sind im Internet unter: http://www.berlin.de/sen/umwelt/abfallwirtschaft/de/bauabfall/ veröffentlicht. Eine Aktualisierung erfolgt, wenn sich Vorschriften grundlegend ändern. gültig ab: 16. Juli 2009 GESOBAU AG 1 vom Auftraggeber auszufüllen Seite 10 von 14 BVB (VOB 05/2016) 12. Einhaltung der ILO – Kernarbeitsnormen Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den Auftrag gemäß der Leistungsbeschreibung ausschließlich mit Waren auszuführen, die nachweislich unter bestmöglicher Beachtung der in den ILO-Kernarbeitsnormen festgelegten Mindeststandards gewonnen oder hergestellt worden sind. Die Mindeststandards der ILO-Kernarbeitsnormen ergeben sich aus dem Übereinkommen Nr. 29 über Zwangs- oder Pflichtarbeit vom 28. Juni 1930 (BGBl. 1956 II S. 641), dem Übereinkommen Nr. 87 über die Vereinigungsfreiheit und den Schutz des Vereinigungsrechtes vom 09. Juli 1948 (BGBl. 1956 II S. 2073) dem Übereinkommen Nr. 98 über die Anwendung der Grundsätze des Vereinigungsrechtes und des Rechtes zu Kollektivverhandlungen vom 1. Juli 1949 (BGBl. 1955 II S. 1123), dem Übereinkommen Nr. 100 über die Gleichheit des Entgelts männlicher und weiblicher Arbeitskräfte für gleichwertige Arbeit vom 29. Juni 1951 (BGBl. 1956 II S. 24), dem Übereinkommen Nr. 105 über die Abschaffung der Zwangsarbeit vom 25. Juni 1957 (BGBl. 1959 II S. 442), dem Übereinkommen Nr. 111 über die Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf vom 25. Juni 1958 (BGBl. 1961 II S. 98) dem Übereinkommen Nr. 138 über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung vom 26. Juni 1973 (BGBl. 1976 II S. 202) und dem Übereinkommen Nr. 182 über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit vom 17. Juni 1999 (BGBl. 2001 II S. 1291). Verstößt der Auftragnehmer oder einer seiner Nachunternehmer schuldhaft gegen die o. a. Verpflichtungen, ist zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer für jeden schuldhaften Verstoß regelmäßig eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 v. H., bei mehreren Verstößen zusammen bis zur Höhe von 5 v. H. der Nettouftragssumme vereinbart. Der Auftragnehmer ist zur Zahlung einer Vertragsstrafe auch für den Fall verpflichtet, dass der Verstoß durch einen von ihm eingesetzten Nachunternehmer oder einen von diesem eingesetzten Nachunternehmer begangen wird. Die schuldhafte Nichterfüllung der o. a. Verpflichtungen durch den Auftragnehmer oder seine Nachunternehmer berechtigt den Auftraggeber zur fristlosen Kündigung. Der Auftraggeber oder ein von ihm beauftragter Dritter darf zu Kontrollzwecken Einblick in die Entgeltabrechnungen der ausführenden Unternehmen, in die Unterlagen über die Abführung von Steuern und Beiträgen an in- und ausländische Sozialversicherungsträger, in die Unterlagen über die Abführung von Beiträgen an inund ausländische Sozialkassen des Baugewerbes und in die zwischen den ausführenden Unternehmen abgeschlossenen Verträge nehmen. Die ausführenden Unternehmen haben ihre Beschäftigten auf die Möglichkeit solcher Kontrollen schriftlich hinzuweisen. Die ausführenden Unternehmen haben vollständige und prüffähige Unterlagen zur Prüfung der o. a. Unterlagen bereitzuhalten und auf Verlangen dem öffentlichen Auftraggeber vorzulegen. Eigenerklärung (Vom Bieter nur auszufüllen und mit dem Angebot zurückzugeben, wenn eine Eintragung erfolgt.) Ich verpflichte mich / wir verpflichten uns, die oben genannten Besonderen Vertragsbedingungen einzuhalten. Für folgende Waren der Liste nach § 8 Abs. 3 des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes (siehe Gemeinsames Rundschreiben von SenWTF und SenStadt Nr. 4/2010 vom 11.08.2010 in der jeweils aktuellen Fassung) werden Zertifikate zum Nachweis eingereicht und als Anlage beigefügt: Ich erkläre, dass es für die folgenden Waren der Liste nach § 8 Abs. 3 des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes (siehe Gemeinsames Rundschreiben von SenWTF und SenStadt Nr. 4/2010 vom 11.08.2010 in der jeweils aktuellen Fassung) bisher keine Zertifikate gibt. Andere, gleichwertige Nachweise werde ich auf Verlangen der Vergabestelle vorlegen. ______________________________ (Unterschrift des Bieters) GESOBAU AG 1 vom Auftraggeber auszufüllen Seite 11 von 14 BVB (VOB 05/2016) 13. Einhaltung der Frauenförderung (bei einem geschätzten Auftragswert ≥ 200.000 Euro brutto) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, das geltende Gleichbehandlungsrecht zu beachten. je nach Anzahl der Beschäftigten gemäß § 3 Frauenförderverordnung (FFV) eine oder mehrere der in § 2 FFV aufgeführten Maßnahmen der Frauenförderung und/oder der Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie durchzuführen. sicher zu stellen, dass zur Vertragserfüllung eingeschaltete Unterauftragnehmer sich nach Maßgabe des § 3 Frauenförderverordnung (FFV) zur Durchführung von Maßnahmen gemäß § 2 FFV und zur Einhaltung der Verpflichtungen nach § 4 FFV bereit erklärt. Eine Verletzung dieser Verpflichtung durch den Unterauftragnehmer wird dem Auftragnehmer zugerechnet. Verstößt der Auftragnehmer oder einer seiner Nachunternehmer schuldhaft gegen die o. a. Verpflichtungen, ist zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer für jeden schuldhaften Verstoß regelmäßig eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 v. H., bei mehreren Verstößen zusammen bis zur Höhe von 5 v. H. der Nettoauftragssumme vereinbart. Der Auftragnehmer ist zur Zahlung einer Vertragsstrafe auch für den Fall verpflichtet, dass der Verstoß durch einen von ihm eingesetzten Nachunternehmer oder einen von diesem eingesetzten Nachunternehmer begangen wird. Die schuldhafte Nichterfüllung der o. a. Verpflichtungen durch den Auftragnehmer oder seine Nachunternehmer berechtigt den Auftraggeber zur fristlosen Kündigung. Der Auftraggeber oder ein von ihm beauftragter Dritter darf zu Kontrollzwecken Einblick in die Entgeltabrechnungen der ausführenden Unternehmen, in die Unterlagen über die Abführung von Steuern und Beiträgen an in- und ausländische Sozialversicherungsträger, in die Unterlagen über die Abführung von Beiträgen an inund ausländische Sozialkassen des Baugewerbes und in die zwischen den ausführenden Unternehmen abgeschlossenen Verträge nehmen. Die ausführenden Unternehmen haben ihre Beschäftigten auf die Möglichkeit solcher Kontrollen schriftlich hinzuweisen. Die ausführenden Unternehmen haben vollständige und prüffähige Unterlagen zur Prüfung der o. a. Unterlagen bereitzuhalten und auf Verlangen dem öffentlichen Auftraggeber vorzulegen. 14. Kennzeichnung der Mitarbeiter und Kaution für Baustellenausweise Der Auftragnehmer ist verpflichtet, seinen Mitarbeitern einheitliche, das Unternehmen ersichtlich machende Kleidung zur Verfügung zu stellen und dafür Sorge zu tragen, dass diese auch getragen wird. Die Mitarbeiter sollen - auch für die Mieter - als Angestellte des Auftragnehmers erkenntlich sein. Zudem stellt der Auftraggeber im Bedarfsfall Aufdrucke für Textilien (z.B. Klettbänder), Magnetfolien o. Ä. zur Verfügung. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, auf Anforderung des Auftraggebers dafür Sorge zu tragen, dass diese vom Auftraggeber gestellte Kennzeichnung von seinen Mitarbeitern und Nachunternehmern getragen bzw. verwendet wird. Der Auftraggeber ist berechtigt, nicht gekennzeichnete Mitarbeiter des Auftragnehmers von der Baustelle zu verweisen. Der Auftraggeber erhebt für die Gestellung von Baustellenausweisen eine Kaution in Höhe von 25 € je Ausweis, welche bei Verlust nicht zurückerstattet wird. 15. Objektüberwachung des Auftraggebers Die Objektüberwachung des Auftraggebers ist bevollmächtigt, den Auftraggeber bei den Belangen der örtlichen Baudurchführung zu vertreten. Zu Änderungen und Ergänzungen des Vertrages ist sie nicht bevollmächtigt. Die Objektüberwachung ist außerdem nicht bevollmächtigt: - 16. zur Entgegennahme von Behinderungsanzeigen nach § 6 Abs. 1 VOB/B und Vorbehaltserklärungen gegen die Schlusszahlung nach § 16 Abs. 3 VOB/B, zu Anordnungen nach § 1 Abs. 3 und 4 VOB/B und/oder Vergütungsvereinbarungen nach § 2 Abs. 5 und 6 VOB/B zu treffen, zu Änderungen der vertraglichen Fristenvereinbarungen, zur alleinigen Durchführung von Abnahmen, sofern dem Auftragnehmer nicht eine besondere, auf diese Abnahme bezogene, schriftliche Vollmacht vorgelegt wird. Streitigkeiten Für Streitigkeiten gilt Nr. 42 der ZVB (Gerichtsstand Berlin). GESOBAU AG 1 vom Auftraggeber auszufüllen Seite 12 von 14 BVB (VOB 05/2016) Aufstellung der vorgesehenen Verwertungs- und Beseitigungsziele Nr. Vorgabe durch den AG (Kreuz) AVV-ASN Formblatt 1 V/B ²) Abfallart Name des Transporteurs ³) Verwertungs- bzw. Beseitigungsanlage ³) Nicht gefährliche Abfälle 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 170101 170102 170103 170107 170201 170202 170203 170302 170401 170402 170403 170404 170405 170406 170407 170411 170504 170506 170508 170604 170802 170904 Beton Ziegel Fliesen, Ziegel und Keramik Gemische a. Beton, Ziegel, Fliesen u. Keramik Holz Glas Kunststoff Bitumengemische Kupfer, Bronze, Messing Aluminium Blei Zink Eisen und Stahl Zinn gemischte Metalle Kabel Boden und Steine Baggergut Gleisschotter Dämmmaterial Baustoffe auf Gipsbasis gemischte Bau- und Abbruchabfälle bedarfsweise Ergänzung weiterer Abfälle: Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten 1 170106* Gemische aus oder getrennte Fraktionen von Beton, Ziegeln, Fliesen u. Keramik, die gefährliche Stoffe enthalten 2 3 4 5 6 170204* 170301* 170303* 170503* 170601* Glas, Kunststoff und Holz, die gefährliche Stoffe enthalten kohlenteerhaltige Bitumengemische Kohlenteer und teerhaltige Produkte Boden und Steine, die gefährliche Stoffe enthalten Dämmmaterial, das Asbest enthält 7 170603* anderes Dämmmaterial, dass aus gefährlichen Stoffen besteht oder solche Stoffe enthält 8 9 170605* 170801* asbesthaltige Baustoffe 10 170903* Siehe BVB Nr. 11 Baustoffe auf Gipsbasis, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind sonst. Bau- u. Abbruchabfälle (einschließlich gemischte Abfälle), die gefährliche Stoffe enthalten bedarfsweise Ergänzung weiterer Abfälle: 2) V = Verwertung B = Beseitigung 3) Efb = Entsorgungsfachbetrieb GESOBAU AG 1 vom Auftraggeber auszufüllen Zertifizierungsnachweis für die jeweilige Tätigkeit ist: Seite 13 von 14 dem Angebot beizufügen nach Aufforderung der Vergabestelle nachzureichen BVB (VOB 05/2016) Bilanz über die durchgeführte Verwertung und Beseitigung Nr. AVV-ASN 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 170101 170102 170103 170107 170201 170202 170203 170302 170401 170402 170403 170404 170405 170406 170407 170411 170504 170506 170508 170604 170802 170904 Abfallart Formblatt 2 Menge V/B 2) Verwertungs- bzw. Beseitigungsanlage Nicht gefährliche Abfälle Beton Ziegel Fliesen, Ziegel und Keramik Gemische a. Beton, Ziegel, Fliesen u. Keramik Holz Glas Kunststoff Bitumengemische Kupfer, Bronze, Messing Aluminium Blei Zink Eisen und Stahl Zinn gemischte Metalle Kabel Boden und Steine Baggergut Gleisschotter Dämmmaterial Baustoffe auf Gipsbasis gemischte Bau- und Abbruchabfälle bedarfsweise Ergänzung weiterer Abfälle: Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten 1 170106* Gemische aus oder getrennte Fraktionen von Beton, Ziegeln, Fliesen u. Keramik, die gefährliche Stoffe enthalten 2 3 4 5 6 170204* 170301* 170303* 170503* 170601* Glas, Kunststoff und Holz, die gefährliche Stoffe enthalten kohlenteerhaltige Bitumengemische Kohlenteer und teerhaltige Produkte Boden und Steine, die gefährliche Stoffe enthalten Dämmmaterial, das Asbest enthält 7 170603* anderes Dämmmaterial, dass aus gefährlichen Stoffen besteht oder solche Stoffe enthält 8 9 170605* 170801* 10 170903* asbesthaltige Baustoffe Baustoffe auf Gipsbasis, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind sonst. Bau- u. Abbruchabfälle (einschließlich gemischte Abfälle), die gefährliche Stoffe enthalten bedarfsweise Ergänzung weiterer Abfälle: 2) V = Verwertung B = Beseitigung ...................................................................... Hiermit wir die Vollständigkeit und Richtigkeit der o.g. Angaben bestätigt: (Ort, Datum, Stempel, Unterschrift) GESOBAU AG 1 vom Auftraggeber auszufüllen Seite 14 von 14 BVB (VOB 05/2016) Anlage 1 Erklärung über die im eigenen Betrieb zur Verfügung stehenden Arbeitskräfte sowie Verzeichnis der anderen Unternehmen (z.B. Nachunternehmer) Maßnahmen-Nr.: Baumaßnahme: WHG 711, 721, 725, 730 WHG 711,721,725,730 Sparrstraße 19, 20, 26, Sprengelstraße 45,46 in 13353 Berlin Vergabe-Nr.: Leistung: 711-1-1155 Aufzugsanlagen, Sprengelstraße 45,46 Sofern in den Vergabe- und Vertragsunterlagen vom eigenen Betrieb des Bieters/Auftragnehmers die Rede ist, ist damit ausschließlich der den Vertrag schließende Betrieb bzw. die den Vertrag schließende Niederlassung gemeint. Schwester- und Tochterunternehmen oder andere Niederlassungen, die den Vertrag nicht abschließen, gehören nicht zum eigenen Betrieb. I. Im eigenen Betrieb zur Verfügung stehende Arbeitskräfte Die Bauleistungen, auf die mein/unser Betrieb eingerichtet ist, werden gemäß § 4 Abs. 8 VOB/B im eigenen Betrieb ausgeführt, soweit nachfolgend keine abweichende Erklärung erfolgt und Nachunternehmer für diese Leistungen benannt sind. Dafür stehen in meinem/unserem Betrieb insgesamt Für die Erbringung der Bauleistungen werden davon Berufsgruppen wie folgt gliedern: gewerbliche Arbeitskräfte zur Verfügung. Arbeitskräfte eingesetzt, die sich nach Anzahl und Berufsgruppe Anzahl vorgesehener Arbeitskräfte 1) 2) 3) 4) 5) 6) Ggf. weitere Berufsgruppen / Arbeitskräfte sind auf einer gesonderten und unterzeichneten Anlage anzugeben. GESOBAU AG Seite 1 von 2 Anlage 1 (VOB 05/2016) Anlage 1 II. Verzeichnis der anderen Unternehmen (z.B. Nachunternehmer) Hinsichtlich des Einsatzes anderer Unternehmen (z.B. Nachunternehmer) wird auf Nr. 10 der Bewerbungsbedingungen (BwB) verwiesen. Hinweis bei europaweiten Vergaben nach EU-Vergaberecht: Mit dem Teilnahmeantrag/Angebot sind Nachweise des Bewerbers/Bieters vorzulegen, dass ihm die erforderlichen Mittel der einzelnen nachfolgend benannten anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Die GESOBAU AG behält sich vor, derartige Nachweise auch bei nationalen Vergaben im Einzelfall anzufordern. Die Zustimmung der GESOBAU AG für die nachfolgend benannten anderen Unternehmen gilt mit Vertragsabschluss als erteilt. Ein Austausch der bestätigten anderen Unternehmen ist nur mit schriftlicher Einwilligung der GESOBAU AG zulässig. Diese Unternehmen haben den Anforderungen nach Nr. 24 der Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) zu entsprechen. Die Namen der anderen Unternehmen sind bereits bei Angebotsabgabe anzugeben. Zur Ausführung der im Angebot enthaltenen Leistungen benenne ich Art und Umfang der durch andere Unternehmen auszuführenden Teilleistungen der Leistungsbeschreibung und auf Verlangen der GESOBAU AG Namen und Adressen der anderen Unternehmen und die Anzahl der verfügbaren Arbeitskräfte. Unternehmer 1: OZ / Leistungsbereich Beschreibung der Teilleistungen Mein/Unser Betrieb ist auf die Leistung eingerichtet Beschreibung der Teilleistungen Mein/Unser Betrieb ist auf die Leistung eingerichtet Beschreibung der Teilleistungen Mein/Unser Betrieb ist auf die Leistung eingerichtet Beschreibung der Teilleistungen Mein/Unser Betrieb ist auf die Leistung eingerichtet Unternehmer 2: OZ / Leistungsbereich Unternehmer 3: OZ / Leistungsbereich Unternehmer 4: OZ / Leistungsbereich Ggf. weitere andere Unternehmen sind auf einer gesonderten und unterzeichneten Anlage anzugeben. GESOBAU AG Seite 2 von 2 Anlage 1 (VOB 05/2016) Anlage 2 a Vereinbarung zur Einhaltung der tarifvertraglichen und öffentlichrechtlichen Bestimmungen bei der Ausführung von Bauleistungen Maßnahmen-Nr.: Baumaßnahme: WHG 711, 721, 725, 730 WHG 711,721,725,730 Sparrstraße 19, 20, 26, Sprengelstraße 45,46 in 13353 Berlin Vergabe-Nr.: 711-1-1155 Leistung: Aufzugsanlagen, Sprengelstraße 45,46 Meinem/Unserem Angebot liegt die nachstehende Verpflichtung zugrunde: 1. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, die staatlichen Sicherheitsvorschriften (insbesondere Arbeitsschutzgesetz, Arbeitssicherheitsgesetz und einschlägige Rechtsverordnungen, wie ArbeitsstättenV, DruckluftV, GefahrstoffV, Betriebssicherheitsverordnung, PSA-BenutzungsV und LastenhandhabungsV) und die berufsgenossenschaftlichen Vorschriften einzuhalten sowie die Anforderungen nach §§ 5 und 6 der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung) zu erfüllen. 2. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, im Fall der Auftragserteilung für Leistungen, deren Erbringung dem Geltungsbereich des Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) unterfallen, die in meinem/unserem Unternehmen beschäftigten tarifgebundenen Arbeitnehmer nicht unter den für mein/e Unternehmen geltenden Lohntarifen bzw. die in meinem/unserem Unternehmen beschäftigten nicht tarifgebundenen Arbeitnehmer nicht unter den Mindestentgelt-Regelungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes zu entlohnen. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, meinen/unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern (ausgenommen Auszubildende) bei der Ausführung der Leistungen mindestens ein Stundenentgelt von 8,50 € zu bezahlen. Gleiches gilt für meine/unsere Verpflichtung aus Sozialkassentarifverträgen, die auf mein/unser Unternehmen anzuwenden sind. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, bei der Auftragsdurchführung meinen/unseren Arbeitnehmern bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit gleiches Entgelt zu zahlen. Die Erfüllung aller vorgenannten Verpflichtungen werde ich/werden wir auch von den von mir/uns beauftragten Nachunternehmern verlangen. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, die Beiträge zu den Zweigen der sozialen Sicherheit zu zahlen, die nach dem auf die Beschäftigungsverhältnisse meiner/unserer Arbeitnehmer anzuwendenden Recht zu entrichten sind. 3. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, die öffentlich-rechtlichen Bestimmungen gegen Schwarzarbeit, illegale Arbeitnehmerüberlassung und gegen Leistungsmissbrauch (insbesondere nach dem Dritten Buch des Sozialgesetzbuches, nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, dem Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit) und das Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz einzuhalten. 4. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, der GESOBAU AG zur Durchführung von Stichprobenkontrollen Einblick in die Lohnabrechnungen, in Unterlagen über die Abführung von Steuern und von Beiträgen an in- und ausländische Sozialversicherungsträger bzw. Sozialkassen sowie in die zwischen den ausführenden Unternehmen geschlossenen Verträge zu geben. Die ausführenden Unternehmen haben vollständige und prüffähige Unterlagen zur Prüfung der o.a. Unterlagen bereitzuhalten und auf Verlangen der GESOBAU AG vorzulegen. Die ausführenden Unternehmen haben ihre Beschäftigten auf die Möglichkeit solcher Kontrollen hinzuweisen. Das Einverständnis meiner/unserer von mir/uns eingesetzten Arbeitnehmer zu der Vorlage der Lohnabrechnungen und Überprüfung der vorgelegten Lohnabrechnungen werde(n) ich/wir einholen. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, Löhne und Gehälter auch ausländischer Beschäftigter mindestens monatlich über Gehaltskonten zu überweisen und vollständige, prüffähige, deutschsprachige Unterlagen über die Beschäftigungsverhältnisse auf der Baustelle bereitzuhalten oder auf Wunsch der GESOBAU AG vorzulegen. GESOBAU AG Seite 1 von 2 Anlage 2 a (VOB 05/2016) Anlage 2 a 5. Wird ein Unternehmen nach den Bestimmungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes wegen eines Verstoßes mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 € belegt, kann es für eine angemessene Zeit von der Teilnahme am Wettbewerb um einen öffentlichen Auftrag ausgeschlossen werden. Das gleiche gilt auch schon vor der Durchführung eines Bußgeldverfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung besteht. 6. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, für jeden nachgewiesenen schuldhaften Fall der entgegen den vorstehenden Verpflichtungen erfolgten Entlohnung eines in meinem/unseren Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmers oder der Nichtabführung von Sozialkassenbeiträgen an die GESOBAU AG eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 % der Auftragssumme, bei mehreren Verstößen insgesamt höchstens 5 % der Auftragssumme, zu zahlen. Mir/uns ist bekannt, dass ein nachgewiesener schuldhafter Verstoß die GESOBAU AG außerdem zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, Nachunternehmer nur unter der Voraussetzung zu beauftragen, dass der Nachunternehmer sich mir/uns gegenüber mit Wirkung zugunsten der GESOBAU AG verpflichtet, für jeden nachgewiesenen schuldhaften Fall der entgegen den vorstehenden Verpflichtungen erfolgten Entlohnung eines in seinem Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmers oder der Nichtabführung von Sozialkassenbeiträgen an die GESOBAU AG eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 % der Auftragssumme, bei mehreren Verstößen insgesamt höchstens 5 % der Auftragssumme, zu zahlen. Mir/uns ist bekannt, dass sowohl ein schuldhafter Verstoß gegen meine/unsere Beauftragungspflicht von Nachunternehmern als auch ein nachgewiesener schuldhafter Verstoß des Nachunternehmers die GESOBAU AG außerdem zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt. Die Vertragsstrafe wird nicht mehr verlangt, wenn wegen des zugrunde liegenden Verstoßes straf- oder ordnungsrechtliche Maßnahmen gegen mich/uns ergriffen worden sind. Es wird klargestellt, dass die insgesamt nach den Besonderen Vertragsbedingungen, den Zusätzlichen Vertragsbedingungen, dieser Vereinbarung sowie der Anlage 2b der Angebotsunterlagen zu verwirkende Vertragsstrafe auf maximal 5 % der Nettoauftragssumme begrenzt wird und die jeweils genannten Höchstbeträge nicht jeder für sich gelten. Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche durch die GESOBAU AG bleibt unberührt. Die Vertragsstrafe wird hierauf jedoch nicht angerechnet. 7. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, andere Unternehmen (z.B. Nachunternehmer) nur unter der Voraussetzung zu beauftragen, dass das andere Unternehmen eine gleich lautende Erklärung mir/uns gegenüber abgibt. Diese Vereinbarung(en) ist/sind der GESOBAU AG auf Verlangen vorzulegen. GESOBAU AG Seite 2 von 2 Anlage 2 a (VOB 05/2016) Anlage 2 b Vereinbarung zwischen Auftragnehmer der GESOBAU AG und anderen Unternehmen (z.B. Nachunternehmer) zur Einhaltung der tarifvertraglichen und öffentlich-rechtlichen Bestimmungen bei der Ausführung von Bauleistungen Maßnahmen-Nr.: Baumaßnahme: WHG 711, 721, 725, 730 WHG 711,721,725,730 Sparrstraße 19, 20, 26, Sprengelstraße 45,46 in 13353 Berlin Vergabe-Nr.: Leistung: 711-1-1155 Aufzugsanlagen, Sprengelstraße 45,46 Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns als anderes Unternehmen (z.B. Nachunternehmer) gegenüber unserem Auftraggeber (dem Auftragnehmer der GESOBAU AG) zu Folgendem: 1. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, die staatlichen Sicherheitsvorschriften (inbesondere Arbeitsschutzgesetz, Arbeitssicherheitsgesetz und einschlägige Rechtsverordnungen, wie ArbeitsstättenV, DruckluftV, GefahrstoffV, Betriebssicherheitsverordnung, PSA-BenutzungsV und LastenhandhabungsV) und die berufsgenossenschaftlichen Vorschriften einzuhalten sowie die Anforderungen nach §§ 5 und 6 der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung) zu erfüllen. 2. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, im Fall der Auftragserteilung für Leistungen, deren Erbringung dem Geltungsbereich des Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) unterfallen, die in meinem/unserem Unternehmen beschäftigten tarifgebundenen Arbeitnehmer nicht unter den für mein/e Unternehmen geltenden Lohntarifen bzw. die in meinem/unserem Unternehmen beschäftigten nicht tarifgebundenen Arbeitnehmer nicht unter den Mindestentgelt-Regelungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes zu entlohnen. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, meinen/unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern (ausgenommen Auszubildende) bei der Ausführung der Leistungen mindestens ein Stundenentgelt von 8,50 € zu bezahlen. Gleiches gilt für meine/unsere Verpflichtung aus Sozialkassentarifverträgen, die auf mein/unser Unternehmen anzuwenden sind. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, bei der Auftragsdurchführung meinen/unseren Arbeitnehmern bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit gleiches Entgelt zu zahlen. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, die Beiträge zu den Zweigen der sozialen Sicherheit zu zahlen, die nach dem auf die Beschäftigungsverhältnisse meiner/unserer Arbeitnehmer anzuwendenden Recht zu entrichten sind. 3. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, die öffentlich-rechtlichen Bestimmungen gegen Schwarzarbeit, illegale Arbeitnehmerüberlassung und gegen Leistungsmissbrauch (insbesondere nach dem Dritten Buch des Sozialgesetzbuches, nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, dem Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit) und das Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz einzuhalten. 4. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, gegenüber dem Auftraggeber mit Wirkung zugunsten der GESOBAU AG dieser zur Durchführung von Stichprobenkontrollen Einblick in die Lohnabrechnungen, in Unterlagen über die Abführung von Steuern und von Beiträgen an in- und ausländische Sozialversicherungsträger bzw. Sozialkassen sowie in die zwischen den ausführenden Unternehmen geschlossenen Verträge zu geben. Die ausführenden Unternehmen haben vollständige und prüffähige Unterlagen zur Prüfung der o.a. Unterlagen bereitzuhalten und auf Verlangen der GESOBAU AG vorzulegen. Die ausführenden Unternehmen haben ihre Beschäftigten auf die Möglichkeit solcher Kontrollen hinzuweisen. Das Einverständnis meiner/unserer von mir/uns eingesetzten Arbeitnehmer zu der Vorlage der Lohnabrechnungen und Überprüfung der vorgelegten Lohnabrechnungen werde(n) ich/wir einholen. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, Löhne und Gehälter auch ausländischer Beschäftigter mindestens monatlich über Gehaltskonten zu überweisen und vollständige, prüffähige, deutschsprachige Unterlagen über die Beschäftigungsverhältnisse auf der Baustelle bereitzuhalten oder auf Wunsch des Auftraggebers vorzulegen. GESOBAU AG Seite 1 von 2 Anlage 2 b (VOB 05/2016) Anlage 2 b 5. Wird ein Unternehmen nach den Bestimmungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes wegen eines Verstoßes mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 € belegt, kann es für eine angemessene Zeit von der Teilnahme am Wettbewerb um einen öffentlichen Auftrag ausgeschlossen werden. Das gleiche gilt auch schon vor der Durchführung eines Bußgeldverfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung besteht. 6. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, gegenüber dem Auftraggeber mit Wirkung zugunsten der GESOBAU AG, für jeden nachgewiesenen schuldhaften Fall der entgegen den vorstehenden Verpflichtungen erfolgten Entlohnung eines in meinem/unseren Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmers oder der Nichtabführung von Sozialkassenbeiträgen an die GESOBAU AG eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 % der Auftragssumme, bei mehreren Verstößen insgesamt höchstens 5 % der Auftragssumme, zu zahlen. Bei Vorliegen der vorstehenden Voraussetzungen erwirbt die GESOBAU AG unmittelbar das Recht, die verwirkte Vertragsstrafe von mir/uns zu fordern. Mir/uns ist bekannt, dass ein nachgewiesener schuldhafter Verstoß den Auftraggeber außerdem zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt und dass die GESOBAU AG berechtigt ist, ihrerseits den Auftraggeber zu kündigen. Die Vertragsstrafe wird nicht mehr verlangt, wenn wegen des zugrunde liegenden Verstoßes strafoderordnungsrechtliche Maßnahmen gegen mich/uns ergriffen worden sind. Es wird klargestellt, dass die insgesamt nach den Besonderen Vertragsbedingungen, den Zusätzlichen Vertragsbedingungen, der Anlage 2a der Angebotsunterlagen sowie dieser Vereinbarung zu verwirkende Vertragsstrafe auf maximal 5 % der Nettoauftragssumme begrenzt wird und die jeweils genannten Höchstbeträge nicht jeder für sich gelten. Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche durch den Auftraggeber bleibt unberührt. Die Vertragsstrafe wird hierauf jedoch nicht angerechnet. 7. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, andere Unternehmen (z.B. Nach-Nachunternehmer) nur unter der Voraussetzung zu beauftragen, dass das andere Unternehmen eine gleich lautende Erklärung mir/uns gegenüber abgibt. Diese Vereinbarung(en) ist/sind dem Auftraggeber und der GESOBAU AG auf Verlangen vorzulegen. .................................................................................. .................................................................... (Ort, Datum, Stempel, Unterschrift Bieter/Auftraggeber des NU) (Ort, Datum, Stempel, Unterschrift Unternehmen) GESOBAU AG Seite 2 von 2 Anlage 2 b (VOB 05/2016) Anlage 2 c Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (z.B. Nachunternehmer) EU Maßnahmen-Nr.: Baumaßnahme: WHG 711,721,725,730 WHG 711, 721, 725, 730 Sparrstraße 19, 20, 26, Sprengelstraße 45,46 in 13353 Berlin Vergabe-Nr.: Leistung: 711-1-1155 Aufzugsanlagen, Sprengelstraße 45,46 Bieter Datum: Name des sich verpflichtenden Unternehmens Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (z.B. Nachunternehmer) Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, im Falle der Auftragsvergabe an den o. g. Bieter diesem mit den Fähigkeiten meines/unseres Unternehmens für den/die Leistungsbereich(e) OZ/Leistungsbereich Beschreibung der Teilleistungen zur Verfügung zu stehen. (Ort, Datum, Stempel, Unterschrift des Nachunternehmers1) 1 Wird eine Kopie oder ein Telefax vorgelegt, behält sich die GESOBAU AG vor, die Vorlage des Originals zu verlangen. GESOBAU AG Seite 1 von 1 Anlage 2 c (VOB 05/2016) Erklärung der Bewerber-/Bieter-/Arbeitsgemeinschaft Maßnahmen-Nr.: Baumaßnahme: WHG 711, 721, 725, 730 WHG 711,721,725,730 Sparrstraße 19, 20, 26, Sprengelstraße 45,46 in 13353 Berlin Vergabe-Nr.: Leistung: 711-1-1155 Aufzugsanlagen, Sprengelstraße 45,46 Wir, die nachstehend aufgeführten Unternehmen einer Bewerber-/Bietergemeinschaft: Mitglied 1: Mitglied 2: Mitglied 3: Mitglied 4: werden im Falle der Auftragserteilung die Leistungen als Arbeitsgemeinschaft gesamtschuldnerisch ausführen. Bevollmächtigter Vertreter: Wir erklären, dass 1. der bevollmächtigter Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und 2. das federführende Mitglied berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen. Zahlungen an die Arbeitsgemeinschaft sind auf das Konto mit IBAN-Nr. bei der Bank , mit BIC zu leisten. Mitglied 1 Ort Datum Stempel und Unterschrift Ort Datum Stempel und Unterschrift Ort Datum Stempel und Unterschrift Ort Datum Stempel und Unterschrift Mitglied 2 Mitglied 3 Mitglied 4 GESOBAU AG Seite 1 von 1 Bewerber-/Bieter-/Arbeitsgemeinschaftserkl. (VOB 05/2016) ZUSÄTZLICHE VERTRAGSBEDINGUNGEN (ZVB) FÜR DIE AUSFÜHRUNG VON BAULEISTUNGEN Bezug: VOB, Teil B Nr. 1 Art und Umfang der Leistung (zu § 1 Abs. 2 VOB/B) Bei Widersprüchen im Vertrag gelten nacheinander: a) das Auftragsschreiben mit seinen Anlagen, b) die Leistungsbeschreibung mit den dazugehörigen zeichnerischen Unterlagen und Erklärungen, c) das Angebot (VOB) mit Bewerbungsbedingungen, d) die „Besonderen Vertragsbedingungen der GESOBAU AG in der Fassung von 07/2013“ (BVB), e) die „Zusätzlichen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen der GESOBAU AG in der Fassung von 07/2013“ (ZVB), f) die „Zusätzlichen Technischen Vorschriften der GESOBAU AG“, g) die „Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen“ (VOB, Teil B, in der zum Zeitpunkt des Vertrages gültigen Fassung, siehe Vorbemerkungen in den BVB). Bei Widersprüchen innerhalb einer Rangstufe steht dem Auftraggeber das Recht zur Leistungsbestimmung gemäß § 315 BGB zu. Einschränkungen in den Angebotsanschreiben oder den sonstigen Angebotsunterlagen des Auftragnehmers werden – unabhängig von ihrer vergaberechtlichen Beurteilung – nicht Bestandteil des Vertrages. Nr. 2 Leistungsverzeichnis (zu § 1 VOB/B) (1) Wenn der Auftragnehmer für sein Angebot eine selbst gefertigte Abschrift oder Kurzfassung benutzt hat, ist allein das vom Auftraggeber verfasste Leistungsverzeichnis verbindlich. (2) Sind im Leistungsverzeichnis für die wahlweise Ausführung einer Leistung Wahlpositionen (Alternativpositionen) oder die Ausführung einer nur im Bedarfsfall erforderlichen Leistung Bedarfspositionen (Eventualpositionen) vorgesehen, ist der Auftragnehmer verpflichtet, die in diesen Positionen beschriebenen Leistungen nach Aufforderung durch den Auftraggeber auszuführen. Die Entscheidung über die Ausführung von Wahlpositionen trifft der Auftraggeber bei Auftragserteilung, über die Ausführung von Bedarfspositionen nach Auftragserteilung. Ohne diese Entscheidung ist eine Ausführung durch den Auftragnehmer zu unterlassen; gleichwohl ausgeführte Bedarfspositionen werden nicht vergütet (§ 2 Abs. 8 Nr. 1 VOB/B). Im Falle vorzeitiger Beendigung des Vertrages bleiben Bedarfspositionen bei der Berechnung nach § 649 BGB unberücksichtigt. Nr. 3 Gegebenheiten auf der Baustelle (zu § 2 VOB/B) Der Auftragnehmer hat sich vor Angebotsabgabe von den Gegebenheiten der Baustelle – wie z.B. Bodenbeschaffenheit, Zufahrtsmöglichkeiten, Stellflächen, Umgebung, Baustrom- und Bauwasseranschlüsse – durch örtliche Besichtigung zu unterrichten. Nachforderungen wegen Unkenntnis dieser offensichtlich erkennbaren Baustellengegebenheiten sind ausgeschlossen. Nr. 4 Preisermittlung, Vergütung bei Nebenangeboten, geänderten und zusätzlichen Leistungen (zu § 2 VOB/B) (1) Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber auf Aufforderung die Urkalkulation für die vertragliche Leistung zu übergeben. Dies gilt auch für seine Nachunternehmerleistungen. Aus der Urkalkulation müssen die Einzelkosten der Teilleistung, die baustellenbezogenen Gemeinkosten, die allgemeinen Geschäftskosten des Unternehmens wie auch Wagnis- und Gewinnzuschläge ersichtlich sein. Fehlen diese Angaben ganz oder teilweise, ist der Auftraggeber berechtigt, die Vergütung gemäß § 315 BGB zu bestimmen. Eine Öffnung der Urkalkulation zur Prüfung der Kalkulationsansätze erfolgt gemeinsam, es sei denn der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber die einseitige Öffnung gestattet oder ist zu einem mit angemessener Frist eingeladenen Öffnungstermin nicht erschienen. (2) Sobald die Notwendigkeit der Ausführung geänderter oder zusätzlicher Leistungen und/oder daraus resultierender Mehrkosten erkennbar wird, hat der Auftragnehmer den Auftraggeber hierauf unverzüglich schriftlich mit einer Mehrkostenanzeige hinzuweisen, bevor er mit der Ausführung der Leistung beginnt, auch wenn die Anordnung des Auftraggebers offenkundig ist. Diese Mehrkostenanzeige muss entsprechend den Umständen des Einzelfalls nachvollziehbar, detailliert und prüfbar aufgestellt sein. Unterlässt der Auftragnehmer die Abgabe einer Mehrkostenanzeige, kann der Auftraggeber Schadensersatzansprüche geltend machen, sofern ihm hieraus ein Schaden entsteht. Die Verpflichtung zur Abgabe einer Behinderungsanzeige neben einer Mehrkostenanzeige in vorstehendem Sinne bei Vorliegen der Voraussetzungen gem. § 6 Abs. 1 VOB/B bleibt davon unberührt. (3) Darüber hinaus hat der Auftragnehmer den Auftraggeber im Falle der Anordnung geänderter oder zusätzlicher Leistungen sowie nach Bekanntwerden der Erforderlichkeit oder Zweckmäßigkeit geänderter oder zusätzlicher Leistungen aus sonstigem Grund unverzüglich ein Nachtragsangebot zu unterbreiten, welches die Kosten- und Terminfolgen etwaiger Erschwernisse oder Anordnungen betreffend geänderter oder zusätzlicher Leistungen unter Berücksichtigung der nachfolgenden Bestimmungen detailliert und prüfbar ausweist. Dasselbe gilt, wenn der Auftraggeber nur beabsichtigt, geänderte oder zusätzliche Leistungen ausführen zu lassen. Im Übrigen sind die Nachtragsangebote unter systematischer Fortschreibung der Leistungspositionen der Leistungsbeschreibung übersichtlich darzustellen und mit allen erforderlichen Nachweisen zu versehen. Die Verpflichtung zur Erstellung von Nachtragsangeboten besteht auf Anforderung des Auftraggebers auch zum Zwecke der Untersuchung der Vorteilhaftigkeit geänderter oder zusätzlicher Leistungen vor Anordnung von Leistungsmodifikationen. GESOBAU AG Seite 1 von 10 ZVB (VOB 05/2016) Hat der Auftragnehmer in seinem Nachtragsangebot nicht auf zeitliche Auswirkungen der Nachtragsleistungen hingewiesen und auch keine Behinderungsanzeige nach § 6 Abs. 1 VOB/B übersandt, sind die Nachtragsleistungen innerhalb der vertraglich vereinbarten Fristen zu erbringen. (4) Leistungsverweigerungs- und Zurückbehaltungsrecht bei fehlender Preisvereinbarung Sofern es im Einzelfall bis zum Abschluss der Preisvereinbarung für Änderungs- oder zusätzliche Leistungen nicht möglich sein sollte, Kosten für Änderungs- oder Zusatzleistungen zu ermitteln oder aus anderen Gründen eine Einigung nicht zustande kommt, z.B. weil sich die Parteien im Einzelfall nicht über die Höhe der Kosten oder die Anspruchsgrundlage einigen können, ist der Auftragnehmer dennoch zur Ausführung von Änderungs- und Zusatzleistungen verpflichtet. Die Kosten bzw. die Kostentragungspflicht sind dann nach Ausführung zu ermitteln. Dem Auftraggeber bleibt es vorbehalten zu prüfen, ob es sich bei den nachtragsgegenständlichen Leistungen nicht um Vertragsleistungen handelt, die bereits mit den vereinbarten Festpreisen abgegolten sind. In diesem Fall ist die zuvor getroffene Anordnung gegenstandslos. Der Auftragnehmer hat insbesondere kein Leistungsverweigerungs- oder Zurückbehaltungsrecht, sollte aufgrund vorstehenden Verfahrens oder aufgrund von Meinungsverschiedenheiten vor Ausführung der aus Sicht des Auftragnehmers nachtragsfähigen Leistung noch keine Vergütungsvereinbarung getroffen worden sein, es sei denn der Auftraggeber verweigert grundlos das Führen von Verhandlungen über den Nachtrag. Gleiches gilt für eine etwaige Anpassung des Pauschalfestpreises nach § 2 Abs. 7 Nr. 1, S. 2 VOB/B. (5) Mehrkostenanzeigen und Nachtragsangebote sind grundsätzlich parallel bei der Objektüberwachung und dem Auftraggeber einzureichen. (6) Ist der Auftrag auf ein Nebenangebot erteilt worden, dann sind mit der vereinbarten Vergütung alle von dem Nebenangebot beeinflussten Leistungen abgegolten, die zur Ausführung der vertraglichen Leistung erforderlich werden. Der Auftragnehmer übernimmt mit seinem Nebenangebot das Vollständigkeitsrisiko. Im Falle von Einheitspreispositionen bleibt die Vergütung allerdings auf die im ursprünglichen Ausschreibungstext enthaltenen Gesamtpreise für die von dem Nebenangebot beeinflussten Leistungen als Höchstbetrag beschränkt. Nr. 5 Einheitspreise (zu § 2 Abs. 2 VOB/B) Der Einheitspreis ist der vertragliche Preis für die Einzelleistung, auch wenn im Angebot der Gesamtbetrag einer Ordnungszahl (Position) nicht dem Ergebnis der Multiplikation von Mengenansatz und Einheitspreis entspricht. Nr. 6 Lohn- und Gehaltsnebenkosten (zu § 2 Abs. 2 VOB/B) Lohn- und Gehaltsnebenkosten (Wege-, Fahrgelder, Auslösungen, Kosten für Familienheimfahrten und dergleichen) werden nur besonders vergütet, wenn dies im Leistungsverzeichnis ausdrücklich vorgesehen ist. Nr. 7 Lohn- und Stoffpreisänderungen (zu § 2 Abs. 3 VOB/B) (1) Vertragsparteien haben nur dann gegeneinander Anspruch auf Erstattung von Mehr- oder Minderaufwendungen, die nach Angebotsabgabe durch Lohn- oder Stoffpreisänderungen entstehen, wenn in den „Besonderen Vertragsbedingungen“ oder in anderen Vertragsunterlagen eine Gleitklausel im Sinne von § 9 Abs. 9 VOB/A ausdrücklich vereinbart worden ist. (2) Massen- und Mengenänderungen, die Ansprüche nach § 2 Abs. 3 VOB/B begründen können, sind vom Auftragnehmer unverzüglich schriftlich anzuzeigen, anderenfalls stehen dem Auftraggeber Schadensersatzansprüche zu, sofern er hierdurch einen Schaden erleidet. Nr. 8 Übernahme von Leistungen durch den Auftraggeber – Übertragung an einen anderen Auftragnehmer (zu § 2 Abs. 4 VOB/B) Werden Leistungen vom Auftraggeber selbst übernommen oder einem anderen Unternehmer übertragen und hat sich dies der Auftraggeber ausdrücklich vorbehalten, so entfällt in diesem Fall die dafür vereinbarte Vergütung, und § 8 Abs. 1 Nr. 2 VOB/B findet in diesem Fall keine Anwendung. Nr. 9 Stundenlohnarbeiten (zu § 2 Abs. 3 und 10 VOB/B) Sind in einem Leistungsvertrag Stundenlohnarbeiten vorgesehen, so begründet die dafür angegebene Zahl von Stunden keinen Anspruch auf Durchführung und Vergütung entsprechend § 2 Abs. 3 VOB/B. Die vereinbarten Verrechnungssätze gelten unabhängig von der Zahl der geleisteten Stunden. Vergütet werden nur die tatsächlich geleisteten Stundenlohnarbeiten, für die eine schriftliche Anweisung des Auftraggebers vor deren Ausführung nach § 2 Abs. 10 VOB/B vorliegt und die entsprechend dieser Anweisung tatsächlich ausgeführt sowie gemäß § 15 VOB/B dokumentiert worden sind. Nr. 10 Ausführungsunterlagen (zu § 3 VOB/B) (1) Der Ausführung dürfen nur Unterlagen zugrunde gelegt werden, die vom Auftraggeber als zur Ausführung bestimmt gekennzeichnet sind. (2) Notwendige Schriftstücke erhält der Auftragnehmer in 1-facher Ausfertigung. (3) Die Planunterlagen sind vom Auftragnehmer in seinem Bauleitungsbüro sorgfältig aufzubewahren und jeweils auf dem neuesten Stand zu halten (z.B. durch Eintragen von durch den Auftraggeber angeordneten Änderungen bzw. Ergänzungen, Auswechseln von überholten Plänen usw.) (4) Vom Auftraggeber werden – soweit für die Leistungserbringung des Auftragnehmers erforderlich - folgende Punkte übertragen und markiert: – – Achspunkte (AP) = Schnittpunkt 2er-Achsen Höhepunkte (HP) = Bolzen GESOBAU AG Seite 2 von 10 ZVB (VOB 05/2016) – Meterrisse (MR) Die Lage und die Anzahl der Markierungspunkte werden vom Auftraggeber festgelegt. Hierbei handelt es sich nur um eine minimale Grundvermessung zur Gesamtkoordination der Maßbeziehungen. Messpunkte und Markierungen anderer Unternehmer haben keine Gültigkeit. Falls diese übernommen werden, so gehen daraus eventuell resultierende Mängelbeseitigungen und/oder Folgeschäden zu Lasten des Auftragnehmers. Weitere vermessungstechnische Leistungen hat – soweit sie für die Leistungen des Auftragnehmers erforderlich sind – der Auftragnehmer selbst durch einen Vermessungsingenieur auf seine Kosten durchführen zu lassen. Der Auftragnehmer ist für die sichere Erhaltung der ihm übergebenen Festpunkte verantwortlich. Muss aus baulichen Gründen ein Festpunkt entfernt werden, so ist vor der Beseitigung die Zustimmung des Auftraggebers einzuholen. Wird ein Festpunkt ohne Zustimmung des Auftraggebers beseitigt, so wird dieser Punkt auf Kosten des Auftragnehmers durch den Auftraggeber wiederhergestellt oder ein extra Punkt errichtet. Diese Vermessungspunkte des Auftraggebers sind absolut verbindlich. Der Auftragnehmer hat jedoch in jedem Fall Kontrollmessungen auf weitere bauseitig eingemessene Punkte vorzunehmen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, auf die vorgenannten Festpunkte einzumessen, auch wenn bereits durch andere Auftragnehmer Voreinbauteile montiert sind. Bei Unstimmigkeiten ist der Auftraggeber vor der Weitermontage zu verständigen. (5) Der Auftragnehmer trägt, unabhängig von der Leistung des Auftraggebers, für die richtige planmäßige Lage aller von ihm ausgeführten Arbeiten die alleinige Verantwortung. (6) Hält der Auftragnehmer weitere Pläne, Berechnungen oder dergleichen als die vom Auftraggeber überreichten Planunterlagen für erforderlich, so hat er dies so rechtzeitig mitzuteilen, dass Störungen des Bauablaufs vermieden oder auf ein Minimum beschränkt werden können. Verspätete Mitteilungen begründen keinen Anspruch auf Bauzeitverlängerung gemäß § 6 VOB/B oder aus sonstigem Rechtsgrund. Nr. 11 Vom Auftragnehmer zu beschaffende Unterlagen (zu § 3 Abs. 5 VOB/B) (1) Unterlagen, die der Auftragnehmer zu beschaffen hat, sind in 3-facher Ausfertigung rechtzeitig vorzulegen. Sie dürfen erst nach ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung durch den Auftraggeber der Ausführung zugrunde gelegt werden (vgl. Ziff. 10 Abs. 1). Durch diese Genehmigung werden die Verantwortung und die Haftung des Auftragnehmers nach dem Vertrage - § 3 Abs. 3 S. 2, § 4 Abs. 2 und § 13 VOB/B – nicht eingeschränkt. Dem Auftraggeber ist eine angemessene Prüfdauer einzuräumen. (2) Der Auftraggeber ist berechtigt, die vom Auftragnehmer ausgearbeiteten Unterlagen auch dann für die Durchführung des Bauvorhabens zu verwenden, wenn das Vertragsverhältnis vorzeitig gelöst wird. Der Auftraggeber ist berechtigt, die vom Auftragnehmer gelieferten Unterlagen ohne Mitwirkung des Auftragnehmers zu ändern und zur Verwirklichung seines Nutzungsrechts alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen. Dazu gehört es namentlich, Vervielfältigungen der Unterlagen des Auftragnehmers zu fertigen oder fertigen zu lassen. Die vom Auftragnehmer vorgelegten Unterlagen sind dem Auftraggeber auf Verlangen unverzüglich zu überlassen, und zwar auch dann, wenn noch offene Vergütungsansprüche bestehen. Etwa bestehende Urheberrechte bleiben hierdurch unberührt. Nr. 12 Veröffentlichungen (zu § 3 Abs. 6 VOB/B) (1) Veröffentlichungen über das Bauwerk durch den Auftragnehmer selbst oder durch Dritte auf Veranlassung oder mit Wissen des Auftragnehmers sind nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Als Veröffentlichungen in diesem Sinne gilt die Bekanntgabe folgender zusätzlicher – zu den in § 3 Abs. 5 VOB/B genannten – Unterlagen: Lichtbild-, Film-, Rundfunk- und Fernsehaufnahmen und Vervielfältigungen. (2) Für den Fall des schuldhaften Verstoßes wird eine Vertragsstrafe von 1 % der Nettoauftragssumme, im Höchstfalle 5.000 €, fällig. Für den Fall mehrerer Verstöße gegen die Regelungen in Abs. 1 wird die Vertragsstrafe auf maximal 5 % der Nettoauftragssumme begrenzt. Nr. 13 Abwertende Äußerungen (1) Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass er oder seine bzw. die für ihn tätigen Arbeitnehmer Dritten insbesondere Mietern – gegenüber keinerlei abwertenden Erklärungen - weder in mündlicher noch in schriftlicher Form über die Bausache oder über Anweisungen des Auftraggebers oder über den Auftraggeber selbst abgeben. (2) Bei wiederholter Zuwiderhandlung ist der Auftraggeber berechtigt, das Vertragsverhältnis gemäß § 8 Abs. 3 VOB/B aus wichtigem Grund zu kündigen. Nr. 14 Zusammenarbeit, Genehmigungen, Verständigung (zu § 4 Abs. 1 VOB/B) (1) Der Auftraggeber hat die jeweiligen Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit zwischen den am Bau Beteiligten vorzugeben. Die Arbeitsdurchführung hat im Einklang mit anderen Gewerken zu erfolgen. Der Auftragnehmer hat seine Leistungen mit den weiteren Gewerken selbständig zu koordinieren. Hierfür ist ein fachkundiger und aussagefähiger Fachbauleiter durch den Auftragnehmer zu stellen. Für Mehr- und Sonderleistungen, die sich durch insofern mangelhaftes Zusammenarbeiten und/oder Koordination ergeben, kann der Auftraggeber den Auftragnehmer, der daran die Schuld trägt, haftbar machen. (2) Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass mit seinen bzw. den für ihn tätigen Arbeitnehmern jederzeit problemlos eine Verständigung in deutscher Sprache möglich ist. Dies gilt auch für den Fall, dass der Auftragnehmer Nachunternehmer einsetzt. (3) Die für die Benutzung von öffentlichem Straßenland, für die Aufstellung von Bauzäunen, Aufenthaltsräumen, Aborten, Schuppen und dergleichen erforderlichen behördlichen Genehmigungen hat der Auftragnehmer auf eigene Kosten GESOBAU AG Seite 3 von 10 ZVB (VOB 05/2016) einzuholen. Wird die diesbezügliche Genehmigung vom Auftraggeber eingeholt, hat der Auftragnehmer die Kosten zu übernehmen. (4) Soweit im Übrigen der Auftraggeber die erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen und Erlaubnisse herbeizuführen hat, ist der Auftragnehmer verpflichtet, den Auftraggeber rechtzeitig auf die Einholung der erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen und Erlaubnisse schriftlich hinzuweisen. (5) In regelmäßigen Abständen werden Baubesprechungen durchgeführt, an denen der Auftragnehmer mit einem bevollmächtigten Vertreter teilzunehmen hat. Diese Baubesprechungen werden von einem Bevollmächtigten des Auftraggebers, der dem Auftragnehmer noch benannt wird, anberaumt und vom Auftragnehmer auf Anforderung des Auftraggebers vorbereitet. Soweit in diesen Besprechungen zu einzelnen Punkten bindende Absprachen zwischen den Beteiligten getroffen werden, ist dies in einem schriftlichen Protokoll festzuhalten. Die Protokollführung übernimmt auf Anordnung des Auftraggebers der Auftragnehmer oder der Objektüberwacher des Auftraggebers. Das Protokoll wird für beide Vertragsparteien verbindlich und ergänzt den Vertrag, wenn eine Partei nicht nach Zugang des Protokolls innerhalb von 5 Arbeitstagen begründeten Widerspruch einlegt. Die Anzeigen des Auftragnehmers nach diesem Vertrag und der VOB/B sind nur dann rechtswirksam, wenn sie dem Auftraggeber neben dem Protokoll dem Auftraggeber gesondert schriftlich zugehen. (6) Dem Auftragnehmer ist es untersagt, zum Bauvorhaben vor, während oder nach der Bauabwicklung Auskünfte gegenüber Journalisten oder anderen Pressemitarbeitern zu erteilen. Sämtliche Kontakte zur Presse oder zu anderen Medien sind ausschließlich über den Pressesprecher des Auftraggebers zu führen. Nr. 15 Schutzmaßnahmen, Zustandsfeststellungen, Beschädigungen, Unfälle (zu § 3 Abs. 4, § 4 Abs. 1, 2, 4 VOB/B) (1) Der Auftragnehmer hat, wenn nichts anderes vereinbart ist, ohne besondere Vergütung für die Dauer seiner Bauausführung alle Schutzmaßnahmen zu treffen, die für die Ausführung seiner Leistung im Bereich der Baustelle und ihrer Umgebung zur Sicherung von baulichen Anlagen und Einrichtungen aller Art, Bäumen und gärtnerischen Anlagen sowie zur Sicherung von Personen erforderlich sind. Die Schutzvorrichtungen sind solange bestehen zu lassen, bis jede Gefährdung von Personen oder Sachen ausgeschlossen ist. Das gleiche gilt für die verkehrspolizeilich vorgeschriebenen Maßnahmen zur Sicherung der Baustelle. (2) Die vorhandene Bausubstanz ist pfleglich zu behandeln und zu schützen und darf nur in Absprache mit der Bauleitung in Teilbereichen beschädigt oder entfernt werden. (3) Der Zustand der Straßenbefestigung ist vom Auftragnehmer rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten gemeinsam mit dem Auftraggeber und dem zuständigen Tiefbauamt festzustellen und in einer Niederschrift festzuhalten. (4) Der Zustand der Bäume im Bereich der Baustelle ist vom Auftragnehmer rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten gemeinsam mit dem zuständigen Gartenbauamt festzustellen und in einer Niederschrift festzuhalten. (5) Beschädigungen und Verunreinigungen von Straßen- und Platzland sind, soweit sie die Sicherheit des öffentlichen Verkehrs oder den Verkehr auf der Baustelle selbst beeinträchtigen, vom Auftragnehmer während der Durchführung der Vertragsleistung ohne besondere Vergütung zu verhindern und laufend zu beseitigen. Dies gilt insbesondere auch für die Verschmutzung von Straßen und Plätzen durch Fahrzeuge des Auftragnehmers oder seiner Nachunternehmer. (6) Von allen wichtigen Maßnahmen und Ereignissen im Baubereich ist der Auftraggeber und die Bauüberwachung des Auftraggebers parallel und rechtzeitig in Kenntnis zu setzen; insbesondere hat der Auftragnehmer Leitungsbeschädigungen, Beschwerden und Hinweise von Anliegern, Schäden an Nachbargrundstücken und -gebäuden sowie Mietereigentum, Hochwasser oder Altlasten unverzüglich dem Auftraggeber mitzuteilen. Solche Mitteilungen sind stets unabhängig von den Eintragungen in Bautagesberichten zu machen. Dies gilt insbesondere auch für Bauunfälle, bei denen Personen- oder Sachschaden entstanden ist. Mündliche oder fernmündliche Mitteilungen sind innerhalb von zwei Werktagen schriftlich zu wiederholen. (7) Der Auftragnehmer hat Kontrollprüfungen des Auftraggebers zu ermöglichen, ohne dass daraus Behinderungen oder Mehrkosten geltend gemacht werden können. Dies schließt Kontrollprüfungen nicht nur an der Baustelle, sondern auch in der Betriebsstätte des Auftragnehmers oder seines Lieferanten vorgefertigter Bauteile ein. Nr. 16 Werbung, Besichtigungen, Firmenschilder (zu § 4 Abs. 1 VOB/B) (1) Firmenschilder und andere Werbemittel dürfen nur mit Einwilligung des Auftraggebers auf der Baustelle angebracht werden. (2) Der Auftraggeber kann im Falle seiner Einwilligung verlangen, dass Firmenschilder der auf der Baustelle tätigen Auftragnehmer nur an von ihm bestimmten Stellen in einheitlicher Form und Größe angebracht werden. (3) Besichtigungen der Baustelle durch Dritte sind nur mit vorheriger Zustimmung des Auftraggebers gestattet. Nr. 17 Bautagesberichte, Listen über die auf der Baustelle beschäftigten Arbeitnehmer (zu § 4 Abs. 1 VOB/B) (1) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Bautagesberichte (Rapporte) zu führen und dem Auftraggeber täglich eine Durchschrift zu übergeben, es sei denn, dass dieser mit längeren Zeitabschnitten einverstanden ist. Die in den Bautagesberichten enthaltenen Angaben sind rein informativ und für den Auftraggeber nicht verbindlich. Mit der Übergabe der Bautagesberichte ist daher keine Anerkennung der Inhalte durch den Auftraggeber verbunden. Kosten-, Termin- und Qualitätsänderungen und etwaige sich daraus ergebende Forderungen sind außerhalb der Bautagesberichte gesondert schriftlich mit Begründung beim Auftraggeber anzumelden. (2) Die Bautagesberichte (Rapporte) müssen Angaben enthalten über: Wetter, Temperaturen, Zahl und Qualifikation der auf der Baustelle beschäftigten Arbeitskräfte, Stundenaufwand, Zahl und Art der eingesetzten Großgeräte, den wesentlichen GESOBAU AG Seite 4 von 10 ZVB (VOB 05/2016) Baufortschritt, Art und Ort der ausgeführten Leistungen, Beginn und Ende von Leistungen größeren Umfangs, Unterbrechungen, Betonierungszeiten, Unfälle und andere Vorkommnisse, die für die Ausführung oder Abrechnung des Auftrages von Bedeutung sein können. (3) Hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer Stoffe oder Bauteile zur Verwendung für die Bauleistung übergeben, so ist der Verbrauch dieser Stoffe wöchentlich in einem Bericht nachzuweisen. (4) Der Auftragnehmer und dessen genehmigte Nachunternehmer sind verpflichtet, Namenslisten über die auf der Baustelle täglich beschäftigten Arbeitnehmer zu führen und sicherzustellen, dass diese Listen auf Verlangen dem Auftraggeber und der Verfolgungsbehörde zur Einsicht vorgelegt werden können. (5) Im Rahmen der Bauleitung hat der Auftragnehmer für eine laufende Dokumentation der Baustelle zu sorgen. Einmal monatlich ist auf Anforderung des Auftraggebers ein aktueller Bautenstandsbericht mit laufender Fotodokumentation dem Auftraggeber zur Verfügung zu stellen und hinsichtlich Terminüberschreitungen Aufholkonzepte zu übergeben. Nr. 18 Ablöserecht (zu § 4 VOB/B) Verstößt ein vom Auftragnehmer mit der Leitung der Ausführung oder der verantwortlichen Überwachung einzelner Leistungen Beauftragter nachhaltig gegen anerkannte Regeln der Technik oder stört er in anderer Weise grob den Ablauf auf der Baustelle, so hat der Auftragnehmer auf Verlangen des Auftraggebers diesen auszutauschen. Der Auftraggeber ist in diesen Fällen außerdem berechtigt, Baustellenverbot für die entsprechenden Personen zu erteilen. Nr. 19 Lagerflächen, Freihalten, Anlieferbeschränkungen, Räumung (zu § 4 VOB/B) (1) Grundstücksflächen für Lager und Arbeitsplätze darf der Auftragnehmer nur mit Zustimmung des Auftraggebers benutzen. (2) Der Auftragnehmer hat dafür zu sorgen, dass Hydranten, Absperrschieber, Entwässerungs- und sonstige Abdeckungen frei und zugänglich gehalten werden. Die von den zuständigen Betrieben und Verwaltungen zum Schutze ihrer eigenen und sonstigen Einrichtungen getroffenen Bestimmungen sind zu beachten. (3) Der Auftraggeber kann verlangen, dass Baustoffe innerhalb bestimmter Zeiten nicht angefahren werden dürfen. (4) Vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Lagerplätze, Arbeitsplätze und Zufahrtswege sind nach Beendigung der Arbeiten in dem Zustand zurückzugeben, in dem sie sich bei Beginn der Arbeiten befanden, sofern nicht ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbart wird. (5) Die Baustelle ist sobald wie möglich zu räumen, spätestens innerhalb einer angemessenen Frist nach Abnahme der Arbeiten. Befolgt der Auftragnehmer eine dahingehende Aufforderung nicht unverzüglich, so kann der Auftraggeber die Baustelle auf Kosten des Auftragnehmers räumen lassen. Nr. 20 Umweltschutz und Bedenkenanzeigen (zu § 4 Abs. 2 und 3 VOB/B) (1) Zum Schutz der Umwelt, der Landschaft und der Gewässer hat der Auftragnehmer die durch die Arbeiten hervorgerufenen Beeinträchtigungen auf das unvermeidbare Maß einzuschränken. (2) Behördliche Anordnungen oder Ansprüche Dritter wegen Auswirkungen der Arbeiten hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen. (3) Die Bedenkenhinweispflicht besteht auch hinsichtlich der vom Auftragnehmer wahrnehmbaren Arbeiten von Nachfolgegewerken, die auf den Leistungen des Auftragnehmers aufbauen. Nr. 21 Haftung für Winterschäden und bauseitige Materiallieferung (zu § 4 Abs. 5 VOB/B) (1) Bis zur Abnahme seiner Leistungen trägt der Auftragnehmer auch ohne ausdrückliche Vereinbarung im Vertrag die Gefahr der Beschädigung, Zerstörung durch Frost, Schnee etc. und deren Folgen. (2) Die Übernahme und die einwandfreie Aufbewahrung aller bauseits zu liefernden und vom Auftragnehmer einzubauenden Stoffe und Bauteile sowie deren Transport zur Verwendungsstelle sind Sache des Auftragnehmers. Von der Übernahme bis zur Abnahme trägt der Auftragnehmer die Gefahr für diese Teile. Nr. 22 Baustoffe, Bauteile, Bauverfahren (zu § 4 Abs. 6 VOB/B) (1) Der Auftragnehmer darf, soweit Normen bestehen und sich aus den Vertragsunterlagen nichts anderes ergibt, nur normengerechte und bauaufsichtlich zugelassene Baustoffe und Bauteile verwenden. Auf Verlangen des Auftraggebers hat der Auftragnehmer die Erfüllung dieser Verpflichtung nachzuweisen. Der Nachweis gilt als erbracht, wenn die Lieferungen und Leistungen von Herstellern stammen oder von Unternehmern erbracht werden, die berechtigt sind, ein entsprechendes Gütezeichen einer amtlich anerkannten Güteschutzgemeinschaft zu führen. (2) Die verwendeten Materialien sind hinsichtlich Gewinnung, Verarbeitung, Funktion und Beseitigung umweltschonend. Dabei stellen die bestehenden Umweltnormen in der jeweils gültigen Fassung Mindestanforderungen dar. Soweit vorhanden, sollen Produkte mit dem Umweltzeichen (Blauer Engel) zum Einsatz kommen. (3) Für die nach den Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen – VOB, Teil C – und den übrigen Vertragsunterlagen vorgeschriebenen Güte- und Gebrauchsprüfungen von Stoffen und Bauteilen hat der Auftragnehmer, wenn nichts anderes vereinbart ist, ohne besondere Vergütung die Proben herzustellen oder zu entnehmen und prüfen zu lassen. Prüfgebühren gehen zu Lasten des Auftragnehmers. Dieser bleibt auch für seine Lieferung und Leistung eigenverantwortlich. (4) Widerrechtlich eingebaute Baustoffe und Materialien sind auf Kosten des Auftragnehmers zu beseitigen. Der Auftraggeber behält sich vor, Ansprüche auf Ersatz des etwa entstehenden weiteren Schadens geltend zu machen. GESOBAU AG Seite 5 von 10 ZVB (VOB 05/2016) (5) der Auftragnehmer hat die Baumaßnahme unter Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen durchzuführen. (6) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber zu den wesentlichen Baustoffen und Bauteilen Farb- und Materialmuster kostenlos zur Entscheidung vorzulegen. Nr. 23 Mängelrüge und Ersatzvornahme (zu § 4 Abs. 7 VOB/B) Eine Kündigung nach § 4 Abs. 7 i.V.m. § 8 Abs. 3 VOB/B setzt nicht voraus, dass in sich abgeschlossene Teilleistungen i.S.d. § 12 Abs. 2 VOB/B vorliegen. Der Auftraggeber kann insofern den Bauvertrag auch bezogen auf die verzögerte Nachbesserung teilkündigen. Nr. 24 Nachunternehmer (zu § 4 Abs. 8 VOB/B) (1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Leistung im eigenen Betrieb auszuführen, sofern nichts anderes in den Vertragsunterlagen festgelegt ist. Der Auftragnehmer darf Leistungen nur an Nachunternehmer übertragen, die fachkundig, leistungsfähig und zuverlässig sind; dazu gehört auch, dass sie ihren gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Sozialabgaben nachgekommen sind und die gewerberechtlichen Voraussetzungen erfüllen. (2) Die Zustimmung des Auftraggebers zur Übertragung einer Leistung an einen Nachunternehmer kann davon abhängig gemacht werden, dass der mit dem Nachunternehmer abzuschließende Vertrag dem Auftraggeber zur Einsichtnahme vorgelegt wird. (3) Der Auftragnehmer hat vor jeder Weitergabe (Vertragsschluss) an einen Nachunternehmer von diesem auch folgende Unterlagen zu verlangen und dem Auftraggeber unaufgefordert vorzulegen: a) Unbedenklichkeitserklärung des Finanzamtes b) Unbedenklichkeitserklärung der Krankenkasse/ -kassen c) Nachweis der Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft d) Nachweis der Mitgliedschaft in der Handwerkskammer oder IHK e) Kopie der Betriebshaftpflichtversicherung Die Vorlage dieser Bescheinigungen ist nicht erforderlich, wenn der Nachunternehmer im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis für Bauaufträge (ULV) eingetragen ist. Ausländische Nachunternehmer haben statt dessen gleichwertige Bescheinigungen von Gerichts- und Verwaltungsbehörden ihres Herkunftslandes vorzulegen. Werden diese Kriterien nicht erfüllt, ist der Auftraggeber berechtigt den Nachunternehmer abzulehnen und gem. § 4 Abs. 8 Nr. 1 S. 4 VOB/B vorzugehen. Die Registerauskunft / gleichwertige Bescheinigung darf nicht älter als drei Monate sein. (4) Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass der Nachunternehmer die ihm übertragenen Leistungen nicht seinerseits weiter vergibt, es sei denn, der Auftraggeber hat dem zuvor schriftlich zugestimmt. (5) Der Auftragnehmer ist verpflichtet den Nachunternehmern sämtliche Leistungsverpflichtungen aus diesem Vertrag entsprechend aufzuerlegen. Insbesondere hat der Auftragnehmer mit dem Nachunternehmer die Vereinbarung zur Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Bestimmungen bei der Ausführung von Bauleistungen (Anlage 2 b) zum Vertragsgegenstand zu machen. Dies gilt auch für die Verträge der Nachunternehmer. Vorstehendes gilt auch für Änderungs- und Zusatzaufträge sowie Nachtragsbeauftragungen an die Nachunternehmer. (6) Ferner ist der Auftragnehmer verpflichtet, mit seinen Nachunternehmern vertraglich zu vereinbaren, dass der Auftraggeber im Falle der Kündigung oder sonstigen Beendigung des Vertrages berechtigt ist, durch schriftliche Erklärung in die mit den Nachunternehmern geschlossenen Verträge mit Wirkung für die Zukunft in Bezug auf die noch zu erbringenden Restleistungen anstelle des Auftragnehmers einzutreten. Verweigert ein Nachunternehmer seine Zustimmung zu einer eventuellen Vertragsübernahme durch den Auftraggeber, hat der Auftragnehmer dies dem Auftraggeber schriftlich anzuzeigen und der Auftraggeber ist berechtigt den Nachunternehmer abzulehnen. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber nach Abschluss der Nachunternehmerverträge bzw. Vereinbarungen von Nachtragsleistungen eine Kopie zu überlassen; die Preise können geschwärzt werden. (7) Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass er und ggf. beauftragte Nachunternehmer ausschließlich Mitarbeiter aus Ländern der Europäischen Union einsetzen oder nur solche Mitarbeiter aus Nicht-EU-Ländern, die im Besitz einer gültigen Arbeitserlaubnis sind. Die Arbeitserlaubnisse sind dem Auftraggeber auf Verlangen vorzulegen. Liegt keine gültige Arbeitserlaubnis vor oder erlischt eine bestehende Arbeitserlaubnis infolge Befristung, so sind die betroffenen Arbeitskräfte unverzüglich von der Baustelle zu entfernen und durch andere Arbeitskräfte zu ersetzen. Weiterhin ist der Auftragnehmer verpflichtet, keine illegalen Mitarbeiter in irgendeiner Weise zu beschäftigen. Bei Verstoß kann der Auftraggeber ohne Mahnung den Vertrag außerordentlich kündigen. Der Auftragnehmer wird insbesondere auch die Bestimmungen des Gesetzes zur Eindämmung illegaler Betätigung im Baugewerbe vom 30.08.01 BGBl. I 01, 2267ff. (GEiBBG) strikt beachten. Im Falle einer Zuwiderhandlung ist der Auftraggeber berechtigt, neben seinem Anspruch auf Kündigung Ersatz aller ihm hierdurch entstandenen Schäden zu verlangen. Vorstehendes gilt auch, wenn der Auftragnehmer gegen das Gesetz zum Verbot der Schwarzarbeit verstößt. Nr. 25 Feststellung der Leistung (zu § 4 Abs. 10 VOB/B) (1) Für Leistungen, deren Mängelfreiheit bei der Abnahme nicht oder nicht mehr mit zumutbarem Aufwand überprüft werden kann (insbesondere weil diese zum Abnahmezeitpunkt nicht mehr sichtbar oder zugänglich sein werden wie z. B. Brandschutzklappen in Deckenbereichen, Versorgungsschächte und Abdichtungsarbeiten etc.) hat eine technische Zustandsfeststellung gemäß § 4 Abs. 10 VOB/B zu erfolgen, solange die Vertragsgemäßheit der Leistung noch ohne die vorgenannten Hindernisse beurteilt werden kann. Zu den Zustandsfeststellungen hat der Auftragnehmer unter Beachtung einer Frist von mindestens 1 Woche schriftlich einzuladen. Das Ergebnis ist schriftlich niederzulegen. (2) Werden infolge unterbliebener Hinweise des Auftragnehmers zur Notwendigkeit von Bauzustandsfeststellung gemäß § 4 Abs. 10 VOB/B nachträgliche Arbeiten zur Öffnung und Wiederverschließen der schon überbauten Bauteile notwendig, um die Mangelfreiheit zu überprüfen, so hat der Auftragnehmer alle damit im Zusammenhang stehenden Kosten zu tragen. GESOBAU AG Seite 6 von 10 ZVB (VOB 05/2016) Nr. 26 Ausführungsfristen, Terminpläne und Behinderungen (zu §§ 5, 6 VOB/B) (1) Der Auftragnehmer hat einen nach Geschossen und Bauabschnitten/Arbeitsabschnitten detaillierten Bauablaufplan über seine vertraglichen Leistungen zu erstellen, anhand dessen die Einhaltung der Vertragsfristen nachgewiesen und überwacht werden kann. Bei Änderungen der Vertragsfristen ist der Plan unverzüglich zu überarbeiten und erneut vorzulegen. Der Plan ist dem Auftraggeber spätestens 5 Werktage nach Auftragserteilung – nach Überarbeitungen unverzüglich – in 2-facher Fertigung zu übergeben. (2) Die Leistungen sind vom Auftragnehmer ggf. hinsichtlich Ort und Zeit in Etappen oder abschnittsweise entsprechend den sich einstellenden Erfordernissen des Gesamtablaufes des Objektes nach Weisung der Objektüberwachung durchzuführen. Dem Auftragnehmer entstehen hierdurch keine gesonderten Ansprüche, z.B. wegen Unterbrechung oder Behinderung seiner Arbeiten, sofern die Parteien nicht einen bestimmten Ablauf vereinbart haben. (3) Der Auftraggeber behält sich Terminplanänderungen im Rahmen des Rahmen- bzw. Gesamtterminplanes vor. Sollten Terminverschiebungen aus bauseits zu vertretenden Gründen eingetreten sein, so ist, soweit der Auftragnehmer von der Terminverschiebung rechtzeitig unterrichtet wird, die Zahl der vereinbarten Werktage für die Ausführung der Gesamtleistung unter Berücksichtigung der betroffenen Einzelleistung gleichwohl einzuhalten. Die Dauer der Ausführung bleibt maßgeblich für die Bestimmung der Fertigstellungsfrist in diesen Fällen. (4) Behinderungsanzeigen bedürfen auch dann der Schriftform, wenn die Behinderung offenkundig ist. (5) Der Auftragnehmer hat seine Arbeiten so auszuführen, dass andere am Bau tätige Unternehmen nicht behindert oder geschädigt werden. Er muss rechtzeitig und ausreichend für alle erforderlichen Unterrichtungen und Abstimmungen bezüglich seines technischen und zeitlichen Ablaufs Sorge tragen. (6) Sämtliche Ausführungsfristen sind so bemessen, dass die Arbeiten in einer Regelarbeitszeit von 07.00 Uhr bis 18.00 Uhr ausgeführt werden, es sei denn im Zuge der Abstimmung über den Detailterminplan wird etwas anderes vereinbart. Nr. 27 Verteilung der Gefahr (zu § 7 VOB/B) Es gilt nicht § 7 VOB/B, sondern § 644 BGB. Nr. 28 Verbotene Handlung: Kündigung aus wichtigem Grund (zu § 8 VOB/B) (1) Der Auftraggeber ist berechtigt, mit den Rechtsfolgen des § 8 Abs. 3 VOB/B den Vertrag in Erweiterung des dort enthaltenen Katalogs aus wichtigem Grund zu kündigen, wenn: - der Auftragnehmer aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede getroffen hat, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt. Zusätzlich hat der Auftragnehmer als Schadensersatz 15 % der Auftragssumme an den Auftraggeber zu zahlen, es sei denn, er weist nach, dass ein Schaden nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist. Der Auftraggeber ist berechtigt, einen darüber hinausgehenden Schaden nachzuweisen. Dies gilt auch, wenn der Vertrag gekündigt wird oder bereits erfüllt ist. Sonstige vertragliche oder gesetzliche Ansprüche des Auftraggebers – insbesondere solche aus § 8 Abs. 4 VOB/B – bleiben unberührt; - der Auftragnehmer Personen, die auf Seiten des Auftraggebers mit der Vorbereitung, dem Abschluss oder der Durchführung des Vertrages befasst sind oder ihnen nahe stehende Personen Vorteile anbietet, verspricht oder gewährt. Solche Handlungen des Auftragnehmers selbst stehen Handlungen von Personen gleich, die von ihm beauftragt wurden oder für ihn tätig sind. Dabei ist es gleichgültig, ob die Vorteile unmittelbar oder im Interesse des einen oder anderen einem Dritten angeboten, versprochen oder gewährt werden; - der Auftragnehmer bei der Erfüllung des Bauauftrages wiederholt gegen gesetzliche Bestimmungen (z. B. gegen das Gesetz zur Bekämpfung illegaler Beschäftigung) verstoßen hat. (2) Eine Kündigung gem. § 6 Abs. 7 VOB/B ist seitens des Auftragnehmers erst nach Ablauf von 6 Monaten zulässig. Nr. 29 Haftung der Vertragsparteien (zu § 10 VOB/B) (1) Der Auftragnehmer haftet für alle Schäden, die aus der Unterlassung ihm obliegender Schutz- und Sicherungsmaßnahmen auf der Baustelle und deren Umgebung entstehen. (2) In allen Schadensfällen ist der Tatbestand zu ermitteln und das Ergebnis in einem besonderen Protokoll festzuhalten. Dieses Protokoll ist nach Möglichkeit zusammen mit dem Auftraggeber anzufertigen und dem Auftraggeber in einem Exemplar auszuhändigen. Aus Überwachungsmaßnahmen des Auftraggebers kann der Auftragnehmer im Schadensfall keine Ansprüche geltend machen. (3) Bewachung und Verwahrung der Bauunterkünfte, Arbeitsgeräte, Arbeitskleidung usw. des Auftragnehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen – auch während der Arbeitsruhe – ist Sache des Auftragnehmers; der Auftraggeber ist dafür nicht verantwortlich, auch wenn sich diese Gegenstände auf seinen Grundstücken befinden. Nr. 30 Förmliche Abnahme (zu § 12 VOB/B) (1) Sämtliche Abnahmen werden nur förmlich vorgenommen und durch den Auftraggeber oder seinen Bevollmächtigten durchgeführt. Sie ist vom Auftragnehmer mindestens 2 Wochen vor dem gewünschten Abnahmetermin schriftlich bei der Objektüberwachung zu beantragen. (2) Die fiktive Abnahme gemäß § 12 Abs. 5 VOB/B wird ausgeschlossen. Im Falle von § 640 Abs. 1 S. 3 BGB muss die Frist mindestens 2 Wochen betragen. (3) Das Fehlen von Unterlagen, die auf Grund von gesetzlichen Vorschriften bzw. Vereinbarungen zur Nutzung des Werks oder wesentlichen Teilen davon vorliegen müssen, gilt als wesentlicher Mangel im Sinne von § 12 Abs. 3 VOB/B. GESOBAU AG Seite 7 von 10 ZVB (VOB 05/2016) (4) Verweigert der Auftraggeber die Abnahme wegen wesentlicher Mängel oder wegen nicht fertig gestellter Leistungen, so hat der Auftragnehmer nach Herstellung der vertragsgerechten Leistung die Abnahme erneut schriftlich gem. Abs. 1 zu beantragen. (5) Eine Teilabnahme in sich abgeschlossener Teile der Leistung gemäß § 12 Abs. 2 VOB/B kann der Auftragnehmer grundsätzlich nicht verlangen. Sie ist nur auf Wunsch des Auftraggebers durchzuführen. (6) Alle Kosten, die dem Auftraggeber infolge mangelhafter und nicht fristgerechter Behebung von Mängeln sowie durch mehrmalige Abnahmetermine entstehen, gehen zu Lasten des Auftragnehmers. Hierzu gehören auch Kosten der Objektüberwachung, des Projektmanagements/Projektsteuerung und der vom Auftraggeber sonstigen Beauftragten (auch eigene Mitarbeiter). Die Kosten ermitteln sich aus den vertraglich vereinbarten oder vergleichbaren Stundensätzen in den zwischen dem Auftraggeber und den Beteiligten abgeschlossenen Verträgen, auch wenn der Aufwand im Rahmen der Erbringung deren vertraglicher Leistungen liegt. Nr. 31 Abrechnung (zu § 14 VOB/B) I. Allgemeines (1) Die Abrechnung von Bauleistungen erfolgt beim Einheitspreisvertrag nach gemeinsamem Aufmaß. (2) Bei Modernisierungsumlagen von relevanten Maßnahmen erfolgt die Abrechnung wohnungsbezogen. (3) Die Rechnungen sind, sofern in der Bestellung nicht ausdrücklich eine andere Postanschrift gefordert wird, unter nachfolgender Anschrift über die Objektüberwachung einzureichen: GESOBAU AG, Wilhelmsruher Damm 142, 13439 Berlin. Eine gekennzeichnete Kopie ist parallel an das Planungsbüro zu senden. (4) Die Rechnungen einschließlich eventuell vorhandener Aufmasse sind, wenn in Nr. 6 BVB nichts anderes geregelt ist, einfach im Original einzureichen. Dies gilt auch für Drittbelastungen. (5) Bei mehreren abzuwickelnden Aufträgen sind Rechnungen so aufzustellen, dass sie jeweils nur einen Auftrag, gegebenenfalls mit den dazugehörigen Nachaufträgen, erfassen, es sei denn, dass es sich um Kleinstaufträge handelt. (6) Im Rechnungskopf sind anzugeben: Für die Instandhaltung: a) Bestellnummer (z.B. 10/3501004711) b) Auftragsnummer, wenn vorhanden (z.B. 31xxxxx) c) Kontierung d) Kreditoren-Nummer (100xxx bis 199999) e) Wohnhausgruppe oder Mieteinheit, Adresse f) Sachbearbeitername und – Zeichen (z.B. Herr Müller, SC1) Für Baurechnungen sind nachstehende zusätzliche Informationen anzugeben: g) Projektnummer, wenn vorhanden (z.B. MM-0910-01) h) Leistungszeitraum und durchgeführte Maßnahme i) Bezeichnung ob Abschlags-, Zwischen-, Teil- oder Schlussrechnung (7) Den Rechnungen sind etwaige Anlagen (Lieferscheine, Tagelohnzettel, Mengenberechnungen und sonstige Belege), wenn in Nr. 6 BVB nichts anderes geregelt ist, einfach im Original beizufügen. Darüber hinaus ist eine endgültige Mengenberechnung aufzustellen und nach Prüfung und Anerkennung durch den Auftraggeber der Schluss- oder Teilrechnung beizufügen. (8) Das Rechnungsformat darf nicht kleiner als DIN A 5 sein. (9) Nach Möglichkeit ist nur allgemein übliches weißes DIN A4-Papier zu verwenden. (10) Ungeachtet der vorstehenden Anforderungen müssen alle Rechnungen den jeweils gültigen umsatzsteuerrechtlichen Vorgaben entsprechen. Anderenfalls werden die Rechnungsbeträge nicht fällig. II. Rechnungslegung zur Abschlagszahlung (1) Die Rechnungen sind fortlaufend zu nummerieren und in Abständen von mindestens 3 Wochen zu legen. Die Parteien gehen davon aus, dass der Wertzuwachs gemäß § 632a BGB sich an den vertraglich vereinbarten Preisen und dem erreichten Leistungsstand orientiert. (2) Bereits erstellte Zwischen- bzw. Abschlagsrechnungen sind der Reihenfolge nach am Ende der jeweiligen Zwischenbzw. Abschlagsrechnung zu vermerken und von der kumulierten Rechnungssumme abzusetzen. (3) Grundsätzlich sind jeder prüffähigen Rechnung die dazugehörigen notwendigen Belege und Nachweise beizufügen. III. Schluss-/Teilschlussrechnungen (1) Erst nach Abnahme der Leistung durch die GESOBAU AG sowie Vorlage der vollständigen Dokumentation ist die Schlussrechnung einzureichen. (2) Änderungen und Ergänzungen der vertraglichen Leistungen (Nachaufträge, Nachtragsleistungen, Schadensersatz nach § 6 Abs. 6 VOB/B usw.) sind im Rahmen der Schlussabrechnung besonders abzurechnen. Nach erfolgter Schlussrechnungslegung sind ergänzende Forderungen, die im Rahmen der Schlussrechnungslegung hätten berücksichtigt GESOBAU AG Seite 8 von 10 ZVB (VOB 05/2016) werden können, nicht mehr möglich, soweit der Auftraggeber aufgrund der zuvor unterbliebenen Abrechnung nun gehindert ist, diese Forderungen im Rahmen von Mieterhöhungsverlangen gegenüber den Mietern geltend zu machen. (3) Bereits erstellte Zwischen- bzw. Abschlagsrechnungen sind der Reihenfolge nach am Ende der Schlussrechnung zu vermerken und von der kumulierten Rechnungssumme abzusetzen. (4) Teilschlussrechnungen sind formell wie Schlussrechnungen zu behandeln. IV. Preisnachlässe Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, wird ein als v.H.-Satz angebotener Preisnachlass bei der Abrechnung und den Zahlungen von Einheits- und Pauschalpreisen (incl. Taglohnarbeiten) abgezogen, auch von denen der Nachträge, deren Preise auf der Grundlage der Preisermittlung für die vertragliche Leistung zu bilden sind. Dies gilt auch, wenn der Preisnachlass auf die Angebots- und Auftragssumme bezogen ist. Nr. 32 Stundenlohnarbeiten (zu § 15 Abs. 1, 3 VOB/B) (1) Über ausgeführte Stundenlohnarbeiten hat der Auftragnehmer Stundenlohnzettel vorzulegen, die alle für die Abrechnung erforderlichen Angaben enthalten müssen. Stundenlohnzettel gelten grundsätzlich erst durch die Unterschrift eines Berechtigten des Auftraggebers als anerkannt im Sinne von § 15 Abs. 3 VOB/B. (2) Sind Stundenlohnberechnungssätze nicht vereinbart, so hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber auf Verlangen Einsicht in die Lohnlisten zu gewähren. Nr. 33 Zahlungen, Überzahlungen, Abtretung (zu § 16 VOB/B) (1) Grundsätzlich erfolgen alle Zahlungen bargeldlos. Die in § 16 Abs. 1 und 3 VOB/B benannten Zahlungsfristen gelten als eingehalten, sofern die Überweisungshandlung durch den Auftraggeber innerhalb dieser vorgenommen wurde. (2) Für mit dem Bau fest verbundene Leistungen werden Abschlagszahlungen des Auftraggebers gewährt, wenn sie leistungsgerecht ausgewiesen sind. (3) Werden nach der Schlusszahlung Überzahlungen festgestellt, ist der Auftragnehmer zur Rückzahlung der überzahlten Beträge verpflichtet. Er kann sich nicht auf Wegfall der Bereicherung berufen. Die Überzahlung kann auch mit anderen Forderungen des Auftragnehmers an den Auftraggeber auf anderen Baustellen aufgerechnet werden. (4) Die Überzahlung ist für die Dauer ihres Bestehens mit 3 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz p.a. zu verzinsen. Die Möglichkeit des Auftraggebers, bei Vorliegen der Voraussetzungen stattdessen die gesetzlichen Verzugszinsen zu verlangen bleibt unberührt. Nr. 34 Sicherheitsleistung gem. § 648 a BGB Als öffentlicher Auftraggeber unterfällt die GESOBAU AG nicht dem Anwendungsbereich des § 648a BGB (§ 648a Abs. 6 Nr. 1 BGB). Nr. 35 Wartungsverträge Der Auftragnehmer hat für alle Anlagen, die der Wartung bedürfen, Wartungsverträge nach dem GESOBAU AG Mustervertrag bis spätestens 4 Wochen nach Beauftragung vorzulegen. Der Auftraggeber ist berechtigt, bestimmte Fabrikate und Wartungsverträge innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach Vorlage der Angebote der Wartungsverträge abzulehnen, wenn diese einen überdurchschnittlich hohen Wartungsaufwand oder –kosten verursachen. Der Auftragnehmer trägt die Beweislast, dass die Voraussetzungen der Überdurchschnittlichkeit nicht erfüllt sind. Nr. 36 Freistellungsanspruch Wird der Auftraggeber seitens Dritter wegen einem pflichtwidrigen Handeln des Auftragnehmers in Anspruch genommen, hat der Auftragnehmer den Auftraggeber von sämtlichen Ansprüchen unverzüglich auf Aufforderung des Auftraggebers freizustellen. Sämtliche Kosten der Rechtssicherung und -verteidigung gehen zu Lasten des Auftragnehmers. Nr. 37 Abtretung (1) Forderungen des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber können ohne Zustimmung des Auftraggebers nicht abgetreten werden. (2) Eine Abtretung wirkt gegenüber dem Auftraggeber erst, – wenn sie ihm vom alten Gläubiger (Auftragnehmer) und vom neuen Gläubiger unter genauer Bezeichnung der auftraggebenden Stelle und des Auftrags schriftlich angezeigt worden ist und wenn der neue Gläubiger dabei folgende Erklärung abgegeben hat: – „Ich erkenne an, a) b) c) d) dass die Erfüllung der Forderung nur nach Maßgabe der vertraglichen Bestimmungen beansprucht werden kann, dass mir gemäß § 404 BGB die Einwendungen entgegengesetzt werden können, die zur Zeit der Abtretung gegen den bisherigen Gläubiger begründet waren, dass die Aufrechnung mit Gegenforderungen in den Grenzen des § 406 BGB zulässig ist, dass eine durch mich vorgenommene weitere Abtretung gegenüber dem Auftraggeber nicht wirksam ist. Zahlungen, die der Auftraggeber nach der Abtretung an den Auftragnehmer leistet, lasse ich gegen mich gelten, wenn vom Zugang der Abtretungsanzeige beim Auftraggeber bis zum Tag der Zahlung (Tag der Hingabe oder Absendung des Überweisungsauftrags an die Post oder Geldanstalt) noch nicht 6 Werktage verstrichen sind. Dies gilt nicht, wenn der die Zahlung bearbeitende Kassenbeamte schon vor Ablauf dieser Frist von der Abtretungsanzeige Kenntnis hatte.“ GESOBAU AG Seite 9 von 10 ZVB (VOB 05/2016) (3) Abtretungen aus mehreren Aufträgen sind für jeden Auftrag gesondert anzuzeigen. Nr. 38 Zurückbehaltungsrecht/Aufrechnung (1) Ein Zurückbehaltungsrecht des Auftragnehmers an den für den Auftraggeber nach diesem Vertrag anzufertigenden und zu übergebenden Plänen und Unterlagen ist ausgeschlossen. (2) Der Auftragnehmer kann gegen Ansprüche des Auftraggebers nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen. Nr. 39 Rechtswahl / Zustellungsbevollmächtigter (1) Auf das Vertragsverhältnis und die außervertraglichen Rechtsbeziehungen der Parteien ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar. (2) Bei der Auslegung des Vertrages ist ausschließlich der in deutscher Sprache abgefasste Vertragswortlaut verbindlich. Erklärungen und Handlungen erfolgen in deutscher Sprache. (3) Hat der Auftragnehmer seinen Sitz nicht in Deutschland, hat er dem Auftraggeber mit dem Angebot unwiderruflich einen Rechtsanwalt mit Sitz in Deutschland als Zustellungsbevollmächtigten (auch für mögliche Rechtsstreitigkeiten) zu benennen. (4) Absatz 3 gilt entsprechend, wenn der Auftragnehmer seinen Sitz nach Vertragsschluss von Deutschland ins Ausland verlegt. Kommt der Auftragnehmer dem nicht nach, steht dem Auftraggeber bis zur unwiderruflichen Bestellung ein Zurückbehaltungsrecht hinsichtlich der Werklohnansprüche zu. Nr. 40 Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers, insbesondere Zahlungs- und Lieferungsbedingungen, Angaben über Erfüllungsort und Gerichtsstand gelten nicht. Nr. 41 Schriftform Alle mit dem Vertrag in Zusammenhang stehenden Erklärungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für Befreiungen von der Schriftform. Nr. 42 Gerichtsstand Ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus dem Vertrag und im Zusammenhang mit diesem Vertrag stehenden Streitigkeiten ist Berlin. GESOBAU AG Seite 10 von 10 ZVB (VOB 05/2016) Formblatt Korruptionsregister Maßnahmen-Nr.: Baumaßnahme: WHG 711, 721, 725, 730 WHG 711,721,725,730 Sparrstraße 19, 20, 26, Sprengelstraße 45,46 in 13353 Berlin Vergabe-Nr.: Leistung: 711-1-1155 Aufzugsanlagen, Sprengelstraße 45,46 Gemäß dem “Gesetz zur Einrichtung und Führung eines Registers über korruptionsauffällige Unternehmen in Berlin (Korruptionsregistergesetz – KRG)“ vom 19. April 2006 (Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin, Ausgabe Nr. 16/2006, S. 358) in der jeweils geltenden Fassung ist die GESOBAU AG verpflichtet, ab einem Auftragswert von 15.000,- € hinsichtlich eines potentiellen Auftragnehmers beim Register über dort bekannt gewordene korruptionsrelevante oder sonstige Verstöße im Rechtsverkehr oder mit Bezug zum Geschäftsverkehr nachzufragen. Bei geringeren Auftragswerten steht die Abfrage im Ermessen der GESOBAU AG. Ihre Daten werden vertraulich und ausschließlich im Zusammenhang mit dem potentiellen Auftrag bearbeitet. Angaben zum Unternehmensinhaber bzw. zu den nach der Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigten Name: Vorname: Geburtsname: Geburtsdatum: Geburtsort: Funktion im Unternehmen: Name: Vorname: Geburtsname: Geburtsdatum: Geburtsort: Funktion im Unternehmen: Name: Vorname: Geburtsname: Geburtsdatum: Geburtsort: Funktion im Unternehmen: Name: Vorname: Geburtsname: Geburtsdatum: Geburtsort: Funktion im Unternehmen: Die vorbezeichneten Personen stimmen der Weiterleitung der erforderlichen Daten an die GESOBAU AG zu. GESOBAU AG Seite 1 von 1 Formblatt Korruptionsregister (VOB 05/2016) Integritätsvertrag Maßnahmen-Nr.: Baumaßnahme: WHG 711, 721, 725, 730 WHG 711,721,725,730 Sparrstraße 19, 20, 26, Sprengelstraße 45,46 in 13353 Berlin Vergabe-Nr.: Leistung: 711-1-1155 Aufzugsanlagen, Sprengelstraße 45,46 zwischen der GESOBAU AG vertreten durch den Vorstand Jörg Franzen und Christian Wilkens Wilhelmsruher Damm 142 13439 Berlin – im folgenden Auftraggeber genannt – und - im folgenden Bieter/Auftragnehmer genannt – Präambel Der Auftraggeber ist eines der führenden Wohnungsbauunternehmen in Berlin. Als städtische Wohnungsbaugesellschaft leistet die GESOBAU aktiv ihren Beitrag, um in der dynamisch wachsenden Stadt Berlin auch in Zukunft bezahlbaren Wohnraum für alle Berlinerinnen und Berliner bereitzustellen und lebendige Nachbarschaften zu erhalten. Deshalb erweitert die GESOBAU stetig durch Neubau und Zukauf ihren Bestand, der bis 2026 auf ca. 52.000 Wohnungen anwachsen wird. Zeitgleich wird die Modernisierung des Wohnungsbestandes fortgesetzt, um GESOBAU-Wohnungen zeitgemäß und nachhaltig für die Zukunft zu rüsten. Für Neubau- und Modernisierungsmaßnahmen wird die Erteilung einer Vielzahl von Aufträgen erforderlich. Dies betrifft insbesondere Architekten- und Ingenieurverträge sowie Bauverträge und weitere für die Durchführung der Maßnahmen erforderliche Verträge. Der Auftraggeber legt dabei größten Wert auf die Einhaltung der einschlägigen Rechtsvorschriften, die Grundsätze der Nachhaltigkeit sowie der Grundsätze der Fairness und Transparenz in den Beziehungen zu den Auftragnehmern. Um die Ziele zu erreichen, hat der Auftraggeber einen externen unabhängigen Beobachter eingesetzt, der die Abwicklung der Aufträge bis zum Abschluss der Neubauvorhaben bzw. Modernisierungsmaßnahmen begleiten und überwachen wird. GESOBAU AG Seite 1 von 5 Integritätsvertrag (VOB 05/2016) §1 Verpflichtungen des Auftraggebers (1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle erforderlichen Maßnahmen zur Vermeidung von Korruption und anderer wirtschaftskrimineller Handlungen zu ergreifen und folgende Grundsätze zu beachten: 1. Kein Mitarbeiter des Auftraggebers wird im Zusammenhang mit der Vergabe oder Abwicklung von Aufträgen selbst oder durch Familienangehörige eine Leistung materieller oder immaterieller Art, die ihn besser stellt und auf die er keinen rechtlich begründeten Anspruch hat, für sich oder einen Dritten fordern, sich versprechen lassen oder annehmen. 2. Der Auftraggeber wird allen Bietern vor und während des Vergabeverfahrens die gleichen Informationen zukommen lassen und keinem Bieter vertrauliche Informationen weitergeben, durch die dem Bieter Vorteile im Hinblick auf die Auftragserteilung oder Auftragsdurchführung entstehen könnten. 3. Der Auftraggeber wird voreingenommene Personen bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 6 Vergabeverordnung (VgV) von einer Mitwirkung am Verfahren ausschließen. (2) Erlangt der Auftraggeber Kenntnis von Verhaltensweisen eines seiner Mitarbeiter/innen, die einen Straftatbestand aus dem Korruptionsbereich oder der Wirtschaftskriminalität, insbesondere der § 246 StGB (Unterschlagung), § 263 StGB (Betrug), § 266 StGB (Untreue), § 267 StGB (Urkundenfälschung), § 298 StGB (Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen), § 299 StGB (Bestechung und Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr), §§ 331 - 335 StGB (Bestechungs- und Bestechlichkeitsdelikte von Amtsträgern) StGB § 17, § 18 UWG erfüllen, oder hat er diesbezüglich einen konkreten Verdacht, wird er hierüber die Staatsanwaltschaft informieren und kann darüber hinaus weitere disziplinarische oder zivilrechtliche Schritte einleiten. §2 Verpflichtungen des Bieters/Auftragnehmers (1) Der Bieter/Auftragnehmer verpflichtet sich, alle erforderlichen Maßnahmen zur Vermeidung von Korruption und anderer wirtschaftskrimineller Handlungen zu ergreifen. Er verpflichtet sich, während seiner Teilnahme am Vergabeverfahren und nach Erhalt des Zuschlags im Rahmen der Durchführung des Auftrags insbesondere zur Beachtung folgender Grundsätze: 1. Der Bieter/Auftragnehmer wird dem Auftraggeber, seinen mit der Vergabe oder Durchführung des Auftrags befassten Mitarbeiter/innen oder einem Dritten keine Leistung materieller oder immaterieller Art, die den Auftraggeber oder seine Mitarbeiter besser stellt und auf die kein rechtlich begründeter Anspruch besteht, anbieten, versprechen oder gewähren, um dafür im Gegenzug Vorteile bei der Auftragsvergabe oder der Auftragsdurchführung zu erhalten. 2. Der Bieter/Auftragnehmer wird mit anderen Anbietern keine unzulässigen Absprachen unter Verstoß gegen die einschlägigen Bestimmungen der VgV, der VOB/A, des UWG, des GWB sowie des StGB treffen. Hierzu zählen insbesondere Absprachen über Preise oder Preisbestandteile, verbotene Preisempfehlungen, die Beteiligung an Empfehlungen oder Absprachen über die Abgabe oder Nichtabgabe von Angeboten oder Ähnliches. 3. Der Bieter/Auftragnehmer wird keine strafbaren Handlungen aus dem Korruptionsbereich oder der Wirtschaftskriminalität insbesondere im Sinne der §§ 246, 263, 266, 267, 298, 299, 333, 334 StGB, §§ 17 (Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen), 18 (Verwertung von Vorlagen) UWG begehen. Der Bieter/Auftragnehmer wird über § 18 UWG hinaus die ihm im geschäftlichen Verkehr anvertrauten Vorlagen oder Vorschriften technischer Art und kaufmännische Informationen des Auftraggebers auch auf Datenträgern nicht zu Zwecken des Wettbewerbs oder aus Eigennutz unbefugt verwerten oder an Dritte GESOBAU AG Seite 2 von 5 Integritätsvertrag (VOB 05/2016) weitergeben. Der Bieter/Auftragnehmer wird auch keine Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten im Sinne des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz –SchwarzArbG) begehen. 4. Der Bieter/Auftragnehmer wird bei Abgabe seines Angebots alle Zahlungen offen legen, die er an Agenten, Makler oder andere Mittelspersonen im Zusammenhang mit der Vergabe des Auftrags geleistet hat, zu leisten verpflichtet ist oder zu leisten beabsichtigt. (2) Der Bieter/Auftragnehmer wird Dritte nicht zu Handlungen gemäß Absatz 1 Satz 2 Nr. 1 - 3 anstiften bzw. hierzu Beihilfe leisten. (3) Der Bieter/Auftragnehmer verpflichtet sich, dafür Sorge zu tragen, dass die Vorschriften des Arbeitnehmerentsendegesetzes beachtet werden. Im Fall einer weiteren (zu genehmigenden) Nachunternehmervergabe wird ebenfalls eine entsprechende Verpflichtungserklärung vom nächsten (Nach-)Nachunternehmer eingeholt. Der Bieter/Auftragnehmer verpflichtet sich, den Auftraggeber von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen. §3 Ausschluss vom Vergabeverfahren und Auftragssperre (1) Hat der Bieter vor Zuschlagserteilung durch einen Verstoß gegen § 2 oder auf andere Weise eine schwere Verfehlung begangen, die seine Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt, ist der Auftraggeber berechtigt, den Bieter vom Vergabeverfahren auszuschließen oder den bereits eingegangenen Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen. (2) Hat der Auftragnehmer nach Zuschlagserteilung auf sein Angebot durch einen Verstoß gegen § 2 oder auf andere Weise eine schwere Verfehlung begangen, die seine Zuverlässigkeit als Auftragnehmer in Frage stellt, ist der Auftraggeber berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen. (3) Hat der Bieter/Auftragnehmer gegen § 2 verstoßen und hierdurch eine schwere Verfehlung begangen, die seine Zuverlässigkeit in Frage stellt, kann der Auftraggeber den Bieter/Auftragnehmer auch von zukünftigen Auftragsvergaben ausschließen. Die Verhängung und Dauer einer Sperre für zukünftige Auftragsvergaben richtet sich nach der Schwere der Verfehlung. Die Schwere ergibt sich aus den Umständen des Einzelfalles, wobei insbesondere die Anzahl der Verfehlungen, die Stellung der involvierten Beteiligten im Betrieb des Bieters und die Höhe des Schadens zu berücksichtigten sind. Eine Sperre wird für mindestens 6 Monate, höchstens aber für 3 Jahre erteilt. (4) Wenn der Bieter/Auftragnehmer nachweisen kann, dass er den durch sein Verhalten angerichteten Schaden ersetzt und ein geeignetes Korruptions-Präventionssystem eingerichtet hat, kann der Auftraggeber von der Verhängung einer Sperre absehen oder die Sperre vorzeitig aufheben. (5) Ein Verstoß im Sinne der Nr. 1-3 oben gilt dann als vorliegend, wenn angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel daran bestehen kann. §4 Schadensersatz (1) Hat der Auftraggeber den Bieter vor Zuschlagserteilung gemäß § 3 vom Verfahren ausgeschlossen, ist der Auftraggeber berechtigt, von dem Bieter einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 3 % des Angebotswertes (ohne Optionen), höchstens jedoch 50.000 EUR zu verlangen. (2) Hat der Auftraggeber den Vertrag gemäß § 3 gekündigt, oder besteht eine Sachlage, die den Auftraggeber berechtigt, den Vertrag gemäß § 3 zu kündigen, ist der Auftraggeber berechtigt, von dem Auftragnehmer einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 5 % des Auftragswertes zu verlangen. GESOBAU AG Seite 3 von 5 Integritätsvertrag (VOB 05/2016) (3) Kann der Bieter/Auftragnehmer nachweisen, dass dem Auftraggeber durch den Ausschluss des Bieters vom Verfahren vor Zuschlagserteilung oder durch Kündigung des Vertrages nach Zuschlagserteilung kein oder nur ein geringerer Schaden durch die Kündigung entstanden ist als ihm nach der Schadenspauschale zustünde, hat der Bieter/Auftragnehmer nur Schadensersatz in dem nachgewiesenen Umfang zu leisten. Kann der Auftraggeber nachweisen, dass ihm durch den Ausschluss des Bieters vor Zuschlagserteilung oder durch die Kündigung des Vertrages nach Zuschlagserteilung ein höherer Schaden entstanden ist als ihm nach der Schadenspauschale zustünde, ist er berechtigt, den höheren Schaden geltend zu machen. §5 Frühere Verfehlungen (1) Der Bieter versichert, dass keine früheren schweren Verfehlungen in den letzten drei Jahren vorliegen, die seinen Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb rechtfertigen könnten. (2) Macht der Bieter hierüber unrichtige Angaben, kann er vom Verfahren ausgeschlossen oder der etwa erteilte Auftrag aus wichtigem Grunde gekündigt werden. §6 Gleichbehandlung aller Bieter/Auftragnehmer/Nachauftragnehmer (1) Der Bieter/Auftragnehmer verpflichtet sich, eine mit diesem Integritätsvertrag gleichlautende Verpflichtungserklärung auch von allen Nachauftragnehmern zu fordern und vor Vertragsabschluss bzw. spätestens vor Zustimmung des Auftraggebers zur Weiterbeauftragung vorzulegen. (2) Der Auftraggeber wird eine Vereinbarung mit denselben Bedingungen wie die vorliegenden mit allen Bietern und Auftragnehmern abschließen. (3) Der Auftraggeber wird alle Bieter, welche die vorliegende Vereinbarung nicht unterschreiben oder gegen die Bestimmungen der Vereinbarung verstoßen, vom Vergabeverfahren ausschließen. §7 Strafanzeigen gegen straffällige Bieter/Auftragnehmer/Nachauftragnehmer Erlangt der Auftraggeber Kenntnis von Verhaltensweisen eines Bieters oder Auftragnehmers oder Nachauftragnehmers oder eines Mitarbeiters/einer Mitarbeiterin eines Bieters, Auftragnehmers oder Nachauftragnehmers, die einen Straftatbestand aus dem Korruptionsbereich oder der Wirtschaftskriminalität erfüllen oder hat er diesbezüglich einen konkreten Verdacht, wird er hierüber die Staatsanwaltschaft informieren. §8 Externer unabhängiger Beobachter (1) Der Auftraggeber setzt einen einschlägig qualifizierten externen unabhängigen Beobachter für die Laufzeit des Projektes ein. Aufgabe des Beobachters ist es, unabhängig und objektiv zu überprüfen, ob und inwieweit die Parteien den Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung nachkommen. (2) Der Beobachter ist Weisungen der Vertreter der Parteien nicht unterworfen und übt sein Amt neutral und unabhängig aus. Er berichtet der Geschäftsführung des Auftraggebers. (3) Der Beobachter hat das Recht, die Projektunterlagen des Auftraggebers uneingeschränkt einzusehen. Der Auftragnehmer gewährt dem Beobachter auf dessen Anfordern und Nachweis eines berechtigten Interesses uneingeschränkt Einblick in seine Projektunterlagen. Dasselbe gilt für Nachauftragnehmer. Der Beobachter ist vertraglich zu Vertraulichkeit im Umgang mit Informationen und Dokumenten des Bieters/Auftragnehmers/Nachauftragnehmers verpflichtet. (4) Der Auftraggeber gibt dem Beobachter hinreichende Informationen über alle stattfindenden projektbezogenen Zusammenkünfte zwischen den Parteien, soweit diese aufgrund ihrer Bedeutung Auswirkungen auf die vertraglichen Beziehungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer ha- GESOBAU AG Seite 4 von 5 Integritätsvertrag (VOB 05/2016) ben können. Die Parteien räumen dem Beobachter die Möglichkeit ein, daran teilzunehmen. Ausgenommen sind Sitzungen von Organen der Parteien. Über die Teilnahme des Beobachters an diesen Gremiensitzungen entscheiden die Organe selbst. (5) Sobald der Beobachter einen Verstoß gegen diesen Vertrag feststellt oder festzustellen glaubt, informiert er die Geschäftsleitung des Auftraggebers. Der Beobachter kann unverbindliche Vorschläge zum Abstellen, zur Heilung von Verstößen oder anderem relevanten Verhalten unterbreiten. Darüber hinaus stehen dem Beobachter keine Rechte zu, von den Parteien ein bestimmtes Handeln, Dulden oder Unterlassen zu verlangen. (6) Der Beobachter wird der Geschäftsleitung des Auftraggebers regelmäßig schriftlich Bericht erstatten und gegebenenfalls Vorschläge zur Korrektur problematischer Vorgänge unterbreiten. (7) Hat der Beobachter einen begründeten Verdacht für einen Verstoß gegen Straf- und Ordnungswidrigkeitengesetze aus dem Korruptionsbereich oder der Wirtschaftskriminalität, wird er die Geschäftsleitung des Auftraggebers bei der weiteren Verfolgung dieses Verstoßes unterstützen. §9 Vertragslaufzeit Die Vereinbarung beginnt mit rechtskräftiger Unterzeichnung beider Parteien. Sie endet für den Auftragnehmer 12 Monate nach Schlusszahlung zum jeweiligen Auftrag, für alle anderen Bieter 12 Monate nach Auftragserteilung. § 10 Sonstige Bestimmungen (1) Die Vereinbarung unterliegt deutschem, materiellem Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Auftraggebers. (2) Änderungen und Ergänzungen sowie Kündigungen bedürfen der Schriftform. Nebenabreden sind nicht getroffen. (3) Ist der Auftragnehmer eine Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft bzw. ein Konsortium, muss diese Vereinbarung von allen beteiligten Partnern unterschrieben werden. (4) Sollten sich eine oder mehrere Bestimmungen dieser Vereinbarung als unwirksam erweisen, bleibt hiervon der übrige Teil der Vereinbarung unberührt. In diesem Fall werden sich die Parteien bemühen, eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die ihren Intentionen bei Vertragsschluss am nächsten kommt. Berlin, den GESOBAU AG Seite 5 von 5 Integritätsvertrag (VOB 05/2016) Bürgschaftsurkunde (Vertragserfüllungsbürgschaft) Name und Sitz des Auftragnehmers und die GESOBAU AG Wilhelmsruher Damm 142, 13439 Berlin, Tel.: +49 (0)30 - 4073 - 0 haben folgenden Vertrag abgeschlossen: Nr. des Auftragsschreibens, Datum Auftragssumme € Bezeichnung des Bauvorhabens und der Arbeiten nach Art und Ort Aufgrund dieses Vertrages hat der Auftragnehmer eine Bürgschaft in Höhe von 10 v. H. des Bruttoauftragswertes zu stellen. Name und Anschrift des Bürgen Dies vorausgeschickt, übernehmen wir hiermit gegenüber dem Auftraggeber für die Erfüllung der Verpflichtung des Auftragnehmers aus vorgenanntem Vertrag die selbstschuldnerische, unbedingte, unbefristete, unwiderrufliche und unkündbare Bürgschaft nach deutschem Recht bis zum Betrag von insgesamt Betrag in Worten Betrag € mit der Maßgabe, dass wir nur auf Zahlung von Geld in Anspruch genommen werden können und solange bis zur vorgenannten Höhe haften, wie vom Auftragnehmer die Erfüllung einschließlich mangelfreier Herstellung des Werks oder eine an deren Stelle tretende Verpflichtung geschuldet wird. Die Bürgschaft dient auch als Sicherheit für eventuelle Ansprüche auf Rückerstattung überzahlter Beträge (z. B. Abschlagszahlungen/Schlusszahlung) einschließlich der Überzahlungszinsen sowie für Schadenersatzansprüche aus kündigungsbedingten Mehrkosten. Die Bürgschaft erstreckt sich ebenfalls auf Ansprüche des Auftraggebers aus sonstigen vertraglichen Pflichtverletzungen, insbesondere der Verletzung einer Schutz- oder Sorgfaltspflicht nach § 241 Abs. 2 BGB, Diese Bürgschaft sichert Zinsen, Aufwendungen und Kosten jeder Art, die auf die verbürgte Forderung anfallen oder durch deren Geltendmachung entstehen, bis zum vorgenannten Höchstbetrag. Auf die Einrede der Anfechtung, der Aufrechenbarkeit mit anderen als unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Auftragnehmers, der Vorausklage (§§ 770, 771 BGB) sowie auf das Recht auf Hinterlegung verzichten wir. Unsere Haftung als Bürge wird durch eine Änderung in der Person des Auftragnehmers oder durch eine Änderung seiner Rechtsform nicht berührt. Der Anspruch aus dieser Bürgschaft verjährt nicht früher als die gesicherte Hauptforderung. Im Höchstfall gilt jedoch die Frist des § 202 Abs. 2 BGB. Sofern die Bürgschaftssumme nur einen Teil der nach dem Vertrag vom Auftragnehmer zu leistenden Sicherheit ausmacht, haften wir additiv neben etwaigen weiteren Bürgschaften bis zu dem verbürgten Höchstbetrag; § 769 BGB gilt nicht. Die Bürgschaft ist unbefristet; sie erlischt mit der Rückgabe dieser Bürgschaftsurkunde. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Berlin. Ort, Datum GESOBAU AG Unterschriften Seite 1 von 1 Vertragserfüllungsbürgschaft (VOB 05/2016) Bürgschaftsurkunde (Abschlagszahlungs-/Vorauszahlungsbürgschaft) Name und Sitz des Auftragnehmers und die GESOBAU AG Wilhelmsruher Damm 142, 13439 Berlin, Tel.: +49 (0)30 - 4073 - 0 haben folgenden Vertrag abgeschlossen: Nr. des Auftragsschreibens, Datum Auftragssumme € Bezeichnung des Bauvorhabens und der Arbeiten nach Art und Ort Der Auftragnehmer erhält () eine Abschlagszahlung für die auf der Baustelle angelieferten, aber noch nicht eingebauten Bauteile bzw. für Bauteile, die für die Leistung eigens angefertigt und bereitgestellt worden sind. () eine Vorauszahlung. Stoffe oder Nach den Besonderen Vertragsbedingungen hat er als Sicherheit () bis zum Einbau der Stoffe/Bauteile, für die die Abschlagszahlung gewährt wird () bis zur Tilgung der Vorauszahlung nach dem o. a. Vertrag (durch Anrechnung auf fällige Zahlung) eine Bürgschaft zu stellen. Name und Anschrift des Bürgen Der vorgenannte Bürge übernimmt hiermit für den Auftragnehmer die selbstschuldnerische, unbedingte, unbefristete und unwiderrufliche Bürgschaft und verpflichtet sich, jeden Betrag bis zu einer Gesamthöhe von Betrag Betrag in Worten € an den Auftraggeber zu zahlen. Diese Bürgschaft sichert Zinsen, Aufwendungen und Kosten jeder Art, die auf die verbürgte Forderung anfallen oder durch deren Geltendmachung entstehen, bis zum vorgenannten Höchstbetrag. Auf die Einrede der Anfechtung, der Aufrechenbarkeit mit anderen als unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Auftragnehmers, der Vorausklage (§§ 770, 771 BGB) sowie auf das Recht auf Hinterlegung verzichten wir. Unsere Haftung als Bürge wird durch eine Änderung in der Person des Auftragnehmers oder durch eine Änderung seiner Rechtsform nicht berührt. Der Anspruch aus dieser Bürgschaft verjährt nicht früher als die gesicherte Forderung. Im Höchstfall gilt jedoch die Frist des § 202 Abs. 2 BGB. Sofern die Bürgschaftssumme nur einen Teil der nach dem Vertrag vom Auftragnehmer zu leistenden Sicherheit ausmacht, haften wir additiv neben etwaigen weiteren Bürgschaften bis zu dem verbürgten Höchstbetrag; § 769 BGB gilt nicht. Die Bürgschaft ist unbefristet; sie erlischt mit der Rückgabe dieser Bürgschaftsurkunde. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Berlin. Ort, Datum GESOBAU AG Unterschriften Seite 1 von 1 Abschl.-/Vorausz.-Bürgschaft (VOB 05/2016) Bürgschaftsurkunde (Bürgschaft für Mängelansprüche) Name und Sitz des Auftragnehmers und die GESOBAU AG Wilhelmsruher Damm 142, 13439 Berlin, Tel.: +49 (0)30 - 4073 - 0 haben folgenden Vertrag abgeschlossen: Nr. des Auftragsschreibens, Datum Auftragssumme € Bezeichnung des Bauvorhabens und der Arbeiten nach Art und Ort Aufgrund dieses Vertrages hat der Auftragnehmer eine Bürgschaft in Höhe von 5 v. H. der Brutto-Abrechnungssumme zu stellen. Name und Anschrift des Bürgen Dies vorausgeschickt übernehmen wir hiermit gegenüber dem Auftraggeber für die Erfüllung der Mängelansprüche durch den Auftragnehmer aus vorbezeichnetem Vertrag die selbstschuldnerische, unbedingte, unbefristete, unwiderrufliche und unkündbare Bürgschaft nach deutschem Recht bis zur Höhe von Betrag in Worten Betrag € mit der Maßgabe, dass wir nur auf Zahlung von Geld in Anspruch genommen werden können. Diese Bürgschaft sichert Zinsen, Aufwendungen und Kosten jeder Art, die auf die verbürgte Forderung anfallen oder durch deren Geltendmachung entstehen, bis zum vorgenannten Höchstbetrag. Auf die Einrede der Anfechtbarkeit, der Aufrechenbarkeit mit anderen als unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Auftragnehmers, der Vorausklage (§§ 770, 771 BGB) sowie auf das Recht auf Hinterlegung verzichten wir. Unsere Haftung als Bürge wird durch eine Änderung in der Person des Auftragnehmers oder durch eine Änderung seiner Rechtsform nicht berührt. Der Anspruch aus dieser Bürgschaft verjährt nicht früher als die gesicherte Hauptforderung. Im Höchstfall gilt jedoch die Frist des § 202 Abs. 2 BGB. Sofern die Bürgschaftssumme nur einen Teil der nach dem Vertrag vom Auftragnehmer zu leistenden Sicherheit ausmacht, haften wir additiv neben etwaigen weiteren Bürgschaften bis zu dem verbürgten Höchstbetrag; § 769 BGB gilt nicht. Die Bürgschaft ist unbefristet; sie erlischt mit der Rückgabe dieser Bürgschaftsurkunde. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Berlin. Ort, Datum GESOBAU AG Unterschriften Seite 1 von 1 Mängelanspruchsbürgschaft (VOB 05/2016) Erklärung gemäß § 1 Absatz 2 der Frauenförderverordnung 10. Spezielle Bildungsmaßnahmen nur für Frauen, die zur Erreichung qualifizierter Positionen befähigen sollen Maßnahme: WHG 711, 721, 725, 730 Sparrstraße 19, 20, 26, Sprengelstraße 45,46 in 13353 Berlin 11. Bereitstellung der Plätze bei sonstigen betrieblichen Bildungsmaßnahmen für Frauen zumindest entsprechend ihrem Anteil an den Beschäftigten 12. Bereitstellung der Plätze außerbetrieblicher, vom Betrieb finanzierter Bildungsmaßnahmen für Frauen zumindest entsprechend ihrem Anteil an den Beschäftigten 13. Bevorzugte Berücksichtigung von Frauen beim beruflichen Aufstieg nach erfolgreichem Abschluss einer inner- oder außerbetrieblichen Bildungsmaßnahme 14. Angebot flexibler, den individuellen Bedürfnissen entsprechender Gestaltung der Arbeitszeit Leistung: Aufzugsanlagen, Sprengelstraße 45,46 Bieter: Hiermit erkläre(n) ich/wir Folgendes: - Zutreffendes bitte ankreuzen – A. Anwendbarkeit von § 13 Abs. 1 LGG Im Unternehmen sind in der Regel mehr als 10 Arbeitnehmer/innen1) beschäftigt (ausschließlich der zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten) Ja 15. Angebot alternierender Telearbeit 16. Möglichkeit befristeter Teilzeitarbeit, vorzugsweise vollzeitnah, mit Rückkehroption in eine Vollzeitarbeit auch in Führungspositionen Im Unternehmen sind in der Regel beschäftigt: 17. über 500 Beschäftigte ( gemäß § 3 Abs. 1 FFV sind drei der in § 2 FFV genannten Maßnahmen zur Förderung von Frauen und/oder der Vereinbarkeit von Beruf und Familie auszuwählen, davon mindestens eine Maßnahme der Nummern 1 bis 6) Kontakthalteangebote, Möglichkeit zur Teilnahme an betrieblicher Fortbildung, zu Vertretungseinsätzen und Rückkehrvereinbarungen für Beschäftigte in Elternzeit 18. Bereitstellung betrieblicher oder externer Kinderbetreuung, auch für Arbeitszeiten außerhalb der üblichen Öffnungszeiten der regulären Kinderbetreuung 19. Bereitstellung geeigneter Unterstützung und Flexibilität am Arbeitsplatz für Beschäftigte, die Erziehungs- und Pflegeaufgaben wahrnehmen 20. Umwandlung geringfügiger Beschäftigungsverhältnisse in mindestens Teilzeitarbeitsplätze 21. Vermeidung einer überproportionalen Verringerung des Frauenanteils an der Gesamtzahl der Beschäftigten bei Personalabbaumaßnahmen Nein ( keine weiteren Angaben erforderlich) B. Falls ja, bitte folgende weitere Angaben: I. Beschäftigtenzahl1) über 250 bis 500 Beschäftigte ( gemäß § 3 Abs. 2 FFV sind drei der in § 2 FFV genannten Maßnahmen zur Förderung von Frauen und/oder der Vereinbarkeit von Beruf und Familie auszuwählen) über 20 bis 250 Beschäftigte ( gemäß § 3 Abs. 3 FFV sind zwei der in § 2 FFV genannten Maßnahmen zur Förderung von Frauen und/oder der Vereinbarkeit von Beruf und Familie auszuwählen) über 10 bis 20 Beschäftigte ( gemäß § 3 Abs. 4 FFV ist eine der in § 2 Nummer 1 bis 20 FFV genannten Maßnahmen zur Förderung von Frauen und/oder der Vereinbarkeit von Beruf und Familie auszuwählen) 1) Bei der Feststellung der Beschäftigtenzahl ist § 23 Abs. 1 Satz 4 des Kündigungsschutzgesetzes zu berücksichtigen. II. III. Weitere vertragliche Verpflichtungen Ich/Wir erkläre(n) mich/uns darüber hinaus mit folgenden Verpflichtungen gemäß § 4 FFV einverstanden: 1. Der Auftragnehmer hat das geltende Gleichbehandlungsrecht zu beachten. 2. Sofern sich der Auftragnehmer zur Vertragserfüllung anderer bedient, haben sie sicherzustellen, dass die Nachunternehmenden sich nach Maßgabe von § 3 FFV zur Durchführung von Maßnahmen gemäß § 2 FFV und zur Einhaltung der Verpflichtungen nach § 4 FFV bereit erklärt. Eine schuldhafte Verletzung dieser Verpflichtung durch die Nachunternehmenden wird den Auftragnehmenden zugerechnet. 3. Auf Verlangen der Vergabestelle haben die Auftragnehmenden die Einhaltung der übernommenen vertraglichen Verpflichtungen nach der Frauenförderverordnung in geeigneter Form nachzuweisen. Maßnahmen zur Frauenförderung und/oder zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie In meinem/unserem Unternehmen wird/werden während der Durchführung des Auftrags folgende Maßnahme(n) gemäß § 2 FFV durchgeführt oder eingeleitet: 1. Umsetzung eines qualifizierten Frauenförderplans 2. Verbindliche Zielvorgaben zur Erhöhung des Frauenanteils an den Beschäftigten in allen Funktionsebenen 3. Erhöhung des Anteils der weiblichen Beschäftigten in gehobenen und Leitungspositionen 4. Erhöhung des Anteils der Vergabe von Ausbildungsplätzen an Bewerberinnen 5. Berücksichtigung von weiblichen Auszubildenden bei der Übernahme in ein Arbeitsverhältnis zumindest entsprechend ihrem Ausbildungsanteil 6. Einsetzung einer Frauenbeauftragten 7. Überprüfung der Entgeltgleichheit im Unternehmen mit Hilfe anerkannter und geeigneter Instrumente 8. Angebot von Praktikumsplätzen für Mädchen und junge Frauen, insbesondere in Berufen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind 9. Teilnahme an anerkannten und geeigneten Maßnahmen und Initiativen, die Mädchen und junge Frauen für männlichen dominierte Berufe interessieren sollen GESOBAU AG Seite 1 von 1 IV. (Erforderlichenfalls anzugeben) Rechtliches Hindernis An der Durchführung folgender Maßnahmen unter II. bzw. an der Übernahme folgender Verpflichtungen nach III. bin ich/sind wir gemäß § 5 Abs. 2 FFV aus rechtlichen Gründen gehindert: Begründung: (auf Verlangen nachzuweisen) Mir/Uns ist bekannt, dass Falschangaben im Rahmen dieser Erklärung oder Verstöße gegen darin übernommene Verpflichtungen zu Sanktionen gemäß § 7 FFV führen können. FFV (VOB 05/2016) Eigenerklärung zur Eignung I Maßnahmen-Nr.: Baumaßnahme: WHG 711,721,725,730 WHG 711, 721, 725, 730 Sparrstraße 19, 20, 26, Sprengelstraße 45,46 in 13353 Berlin Vergabe-Nr.: Leistung: 711-1-1155 Aufzugsanlagen, Sprengelstraße 45,46 Bewerber/Bieter: Bewerber / Bieter 1 Mitglied der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft 1 1. Angaben zum Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) bzw. der Präqualifizierungsdatenbank Sofern der Bieter/Bewerber im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) bzw. der Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich / PQ-Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. eingetragen ist, ist die Nummer anzugeben, unter der er im ULV eingetragen oder eine direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste der Präqualifizierungsdatenbank möglich ist. Ich bin/Wir sind im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) des Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt für öffentliche Aufträge eingetragen. Ich bin/Wir sind präqualifiziert und in der Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich / PQ-Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. gelistet. Nummer: Nummer: Gültig bis: Aktuelle Bescheinigung vom: Ist der Bieter/Bewerber nicht im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) bzw. der Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich / PQ-Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. eingetragen, so sind die Punkte 1.1. bis 1.4. auszufüllen. Ist der Bieter im ULV eines anderen Bundeslandes eingetragen, ist der Eigenerklärung zur Eignung eine Kopie der Bescheinigung beizufügen. 1.1. Angaben zur Haftpflichtversicherung Betriebshaftpflichtversicherung vorhanden nicht vorhanden Berufshaftpflichtversicherung vorhanden nicht vorhanden Unterlagen zur Bestätigung meiner/unserer Erklärung nach Aufforderung durch die Vergabestelle: Bestätigungen /Nachweise der entsprechenden Haftpflichtversicherung 1 Zutreffendes bitte ankreuzen GESOBAU AG Seite 1 von 4 Eigenerklärung I (VOB 05/2016) 1.2. Angabe, dass das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet ist. Ich bin/Wir sind Mitglied der Berufsgenossenschaft: unter der Nummer: Unterlagen zur Bestätigung meiner/unserer Erklärung nach Aufforderung durch die Vergabestelle: qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für mich zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen 1.3. Eintragung in das Berufsregister ihres Firmensitzes oder Wohnsitzes Ich bin/Wir sind eingetragen in der Handwerkskammer (HWK) Ich bin/Wir sind eingetragen in der Industrie- und Handelskammer (IHK) Ich bin/Wir sind eingetragen im Handelsregister unter der Nummer: beim Amtsgericht: Ich bin/Wir sind nicht zur Eintragung in das Handelsregister verpflichtet. Unterlagen zur Bestätigung meiner/unserer Erklärung nach Aufforderung durch die Vergabestelle: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrieund Handelskammer 1.4. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt ist, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen. Ich erkläre/Wir erklären, dass ich/wir meine/unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt habe/haben. Unterlagen zur Bestätigung meiner/unserer Erklärung nach Aufforderung durch die Vergabestelle: Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, des Finanzamtes sowie der Krankenkassen 2. Angabe, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde. Ich/Wir erkläre(n), dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und weder beantragt noch eröffnet wurde und ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde. Ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt. Falls ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde, werde ich/werden wir ihn auf Verlangen der Vergabestelle (GESOBAU AG) vorlegen. 3. Angabe, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet Ich/Wir erkläre(n), dass sich mein/unser Unternehmen nicht in Liquidation befindet. 4. Angabe, dass keine Ausschlussgründe vorliegen Ich erkläre/Wir erklären, dass weder ich/wir noch eine Person, deren Verhalten unserem Unternehmen zuzurechnen ist, in den letzten fünf Jahren rechtskräftig verurteilt wurde (zudem gegen das Unternehmen keine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wurde), wegen einer Straftat nach: GESOBAU AG Seite 2 von 4 Eigenerklärung I (VOB 05/2016) - - § 129 StGB (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in deren Auftrag verwaltet werden, § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in deren Auftrag verwaltet werden, § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des StGB (Ausländische und internationale Bedienstete), Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder den §§ 232 und 233 StGB (Menschenhandel) oder § 233a des StGB (Förderung des Menschenhandels). Ich erkläre/Wir erklären, dass 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, 2. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich keine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird, 3. das Unternehmen keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, 4. kein Interessenskonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, 5. das Unternehmen keine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, 6. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat, 7. das Unternehmen a) nicht versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) nicht versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) keine fahrlässigen oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in den letzten 2 Jahren nicht - gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 i.V.m. § 8 Abs. 1 Nr. 2, §§ 9 bis 11 des Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetzes, - § 404 Abs. 1 oder 2 Nr. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch, - §§ 15, 15a, 16 Abs. 1 Nr. 1, 1b oder 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, - § 266a Abs. 1 bis 4 des Strafgesetzbuches mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500,00 € belegt worden bin/sind oder - gem. § 21 Abs. 1 i.V.m. § 23 des Arbeitnehmerentsendegesetzes mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500,00 € belegt worden bin/sind und mir/uns kein aktueller Verstoß gegen die o.a. Vorschriften bzw. kein anstehender Bußgeldbescheid gegen das Unternehmen bzw. die verantwortlichen Personen bekannt ist. GESOBAU AG Seite 3 von 4 Eigenerklärung I (VOB 05/2016) Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern. Ab einer Auftragssumme von 15.000 Euro wird die Vergabestelle/der Auftraggeber Anfragen zu meinem/unserem Unternehmen sowie den verantwortlich handelnden Personen beim Berliner Korruptionsregister stellen. Mir/Uns ist bekannt, dass die jeweiligen genannten Bestätigungen der Eigenerklärung innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung durch die Vergabestelle vorgelegt werden müssen. Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass eine wissentlich falsche Abgabe der vorstehenden Erklärungen meinen/unseren Ausschluss von diesem und weiteren Vergabeverfahren zur Folge haben kann. Ort, Datum, Stempel und Unterschrift GESOBAU AG Seite 4 von 4 Eigenerklärung I (VOB 05/2016) Eigenerklärung zur Eignung II Maßnahmen-Nr.: Baumaßnahme: WHG 711,721,725,730 WHG 711, 721, 725, 730 Sparrstraße 19, 20, 26, Sprengelstraße 45,46 in 13353 Berlin Vergabe-Nr.: Leistung: 711-1-1155 Aufzugsanlagen, Sprengelstraße 45,46 Bewerber/Bieter: Bewerber / Bieter 1 Mitglied der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft 1 1. Gesamtumsatz des Unternehmens in den Geschäftsjahren 2013 , 2014 , 2015 sowie Umsatz der Bauleistungen und anderen Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Jahr Gesamtumsatz 2013 €, davon vergleichbare Leistungen: € 2014 €, davon vergleichbare Leistungen: € 2015 €, davon vergleichbare Leistungen: € 2. Zahl der in den Geschäftsjahren 2013 , 2014 , 2015 jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte. Jahr Angestellte insgesamt davon technisches Leitungspersonal davon gewerblich Angestellte davon sonstige Angestellte 2013 2014 2015 Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass eine wissentlich falsche Abgabe der vorstehenden Erklärungen meinen/unseren Ausschluss von diesem und weiteren Vergabeverfahren zur Folge haben kann. Ort, Datum, Stempel und Unterschrift 1 Zutreffendes bitte ankreuzen GESOBAU AG Seite 1 von 1 Eigenerklärung II (VOB 05/2016) Eigenerklärung zur Eignung III Maßnahmen-Nr.: WHG 711,721,725,730 Baumaßnahme: WHG 711, 721, 725, 730 Vergabe-Nr.: 711-1-1155 Leistung: Aufzugsanlagen, Sprengelstraße 45,46 Firma: 1. Referenzliste mit Angaben zu vergleichbaren Referenzobjekten ,welche im Zeitraum vom 01.01.2013 bis zur Angebotseröffnung abgeschlossen wurden (Abnahme) Muster ReferenzNr. Name und Adresse des Auftraggebers (AG) Ansprechpartner beim AG mit Telefonnummer Bezeichnung des Referenzprojektes Beschreibung der Art der Leistung Beschreibung des Leistungsumfangs Musterfirma Straße Nr. PLZ Ort Frau / Herr Mustermann Tel: 030 - 123 456 78 Muster-Projekt Musterstraße Nr. PLZ Ort WDVS oder 1.500 m² Fassadenflächen Heizungsinstallation 150 Wohneinheiten oder Ausführung unter bewohn- Auftragsten Bedingun- summe gen (brutto) (ja / nein) ja / nein 1. 2. 3. 4. Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass eine wissentlich falsche Abgabe der vorstehenden Erklärungen meinen/unseren Ausschluss von diesem und weiteren Vergabeverfahren zur Folge haben kann. 200.000 € Ausführungszeitraum (gewertet werden nur fertig gestellte Projekte) von 03/2013 bis 10/2013 von bis von bis von bis von bis Ort, Datum, Stempel und Unterschrift Bei mehr als vier Referenzobjekten sind die Angaben entsprechend vorstehendem Muster als Anlage beizufügen. GESOBAU AG Seite 1 von 1 Eigenerklärung III (VOB 05/2016) LV: Aufzugsanlagen - Sprengelstr. 45/46 Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR Deckblatt Leistungsverzeichnis Gewerk 13 - Aufzugsanlagen in Sprengelstr. 45/46 Bauvorhaben: Komplexe Sanierung bewohnter Wohnhäuser WHG 730 Sprengelstr. 45/46 in 13353 Berlin Bauherr: GESOBAU AG Wilhelmsruher Damm 142, 13439 Berlin Projektleiter: Herr Weske Planverfasser / Senator.DPMS GmbH Bauüberwacher: Treskowallee 26, 10318 Berlin Projektleiterin: Frau Lensky Tel. 030 / 98 60 14 33 Mail: [email protected] 1. Allgemeine Vorbemerkungen 1. Allgemeine Vorbemerkungen 1.1 Angaben zum Objekt Allgemeines Die Gebäude befinden sich in einem sogenannten Milieuschutzgebiet. Die Erhaltungsverordnung gemäß Baugesetzbuch §172 Abs.1 Satz 1 Nr.2 wurde festgesetzt und ist einzuhalten. WHG 730 - Sprengelstr. 45/46 Das Objekt ist ein Blockrandgebäude mit Mietwohnungen im bewohnten Zustand. Es besteht jeweils aus einem Vorderund Hinterhaus, die über einen Seitenflügel miteinander verbunden sind und in sich ein symmetrisches Karree mit einem gemeinsamen Innenhof bilden. Das Gebäude bleibt während der gesamten Baumaßnahme genutzt und bewohnt. Das Objekt ist ein mehrgeschossiger Mauerwerksbau mit Kellergeschoss, Erdgeschoss, 4 Obergeschossen und Dachgeschoss, ausgestattet mit Holzbalkendecken. Jedes Gebäude verfügt über einen Hauseingang in Form einer Tordurchfahrt, über die die Treppenräume im Vorderhaus und 1 12.10.2016 12.10.2016 Gesamtbetrag in EUR LV: Aufzugsanlagen - Sprengelstr. 45/46 Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 2 12.10.2016 12.10.2016 Gesamtbetrag in EUR der Innenhof erschlossen werden. Im Innenhof befinden sich die Zugänge zu den zwei Hinterhäusern und den Kellern in Vorderund Hinterhaus. Baujahr: ca. 1900 Gebäudehöhe Hauptdach (Vorderhaus Nr. 45) ca. 23,85 m über OK Gelände Dach Hinterhaus Nr. 45 ca. 20,80 m über OK Gelände OK FFB höchstes Geschoss ca. 15 m bzw. 13,60 m (Hinterhaus) über OK Gelände. Geschosshöhe: ca. 3,60 - 3,20 m (Vorderhaus Nr. 45) Geschosshöhe: ca. 3,50 - 3,30 m (Hinterhaus Nr. 45) lichte Raumhöhe: ca. 3,20 - 3,60 m Anzahl Hauseingänge: 4 (2 Vorder- und 2 Hinterhaus) Wohnfläche: 3.607 m² Anzahl Wohnungen Bestand: 53 (22 im VH, 31 im HH) Gewerbefläche: 31 m² Anzahl Gewerbe Bestand: 1 (Mieteranmietung, 1 Raum) Wohnungsschlüssel Bestand 1-1 ½ - Raum WE ca. 43 - 52 m² 17 Stück 2-2 ½ - Raum WE ca. 42 - 91 m² 27 Stück 3-3 ½ - Raum WE ca. 101 - 118 m² 2 Stück 4-Raum WE ca. 103 - 107 m² 2 Stück 4 2/2 - 5 - Raum WE ca. 139 - 152 m² 3 Stück 5 2/2 - 6 - Raum WE ca. 157 - 171 m² 2 Stück Gewerbeschlüssel Bestand: GE ca. 31 m² 1 Stück Baurechtliche Einordnung Gemäß § 2 (3) BauO Bln Gebäudeklasse 5, kein Sonderbau. Bauweise Das Gebäude befindet sich in Berlin - Wedding im sog. Sprengelkiez. Es wurde um 1900 als Gründerzeitgebäude (Mauerwerksbau) mit einem Keller-, fünf Wohn- und einem Dachgeschoss als abgestrebtes Pfettendach mit mehrfach stehendem Stuhl errichtet. Die Seitenflügel gehören zum Hinterhaus und haben ebenfalls 5 Geschosse (EG, 1.-4.OG). Balkone sind zur Straßenseite angeordnet. Derzeit befinden sich 54 Mieteinheiten im Gebäude, davon 53 Wohneinheiten (WE mit 1-6 Räumen) und 1 Gewerbeeinheiten (GE mit 1 Raum) im Erdgeschoß. Alle Wohnungen und die Gewerbeeinheit werden über einen Treppenräume erschlossen. Über einen Tordurchfahrt je Gebäude im Erdgeschoß gelangt man auf einen geschlossenen Innenhof und zu den Eingängen der Hinterhäuser und der jeweiligen Keller. Der Kellerbereich erstreckt sich unter dem gesamten Gebäudekomplex. In den Seitenflügeln befinden sich keine Hauszugänge. Am Hinterhaus schließt sich ein weiterer Hof an; eine in sich geschlossene Grünanlage, die nur von 2 Erdgeschosswohnungen im Hinterhaus genutzt wird. Vom jeweiligen Keller im Hinterhaus ist auch ein Zugang zu diesem 2. Hof möglich. Alle Wohnungen sind mit Küche und Bad ausgestattet und werden natürlich belüftet und belichtet. Auf dem vollständig versiegelten Innenhof (Pflasterflächen mit historischen Klinkerplatten/- pflaster, in Teilbereichen als Muster ausgelegt) befinden sich lose Mülltonnen zwischen den beiden Tordurchfahrten und Pflanz- LV: Aufzugsanlagen - Sprengelstr. 45/46 Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR flächen. PKW-Stellplätze sind auf dem Grundstück nicht vorhanden. 1.2 Angaben zu den geplanten Baumaßnahmen Folgende Baumaßnahmen sind geplant. WHG 730 - Sprengelstr. 45/46 Das Mietwohngebäude wird komplett im bewohnten Zustand komplett saniert. Nachfolgende Maßnahmen werden durchgeführt: - Erneuerung Dacheindeckung Steildach einschl. Zimmermannsarbeiten, Holzschutz 1. - Entkontamination bzw. Schutzmaßnahmen Dachboden, Dachkonstruktion und -ziegel 1. - Schwammsanierung - Reinigung Schornsteinzüge - Rückbau einzelner Schornsteine bis unter Dach - Erneuerung Dachausstiege und Dachfenster Vorder- und Hinterhaus - Dachklempnerarbeiten - Dachgeschossausbau mit Errichtung von 6 Wohnungen über dem gesamten Gebäudekomplex einschl. neuer Dachkonstruktion und zwei neuer Aufzüge - Erneuerung einzelner Fenster als Holzisolierglasfenster (straßenseitig) und Kellerfenster 1. - Erneuerung einzelner Fenster als Kunststoff-Fenster hofseitig, Seitenflügel und Hinterhaus 1. - Erneuerung/Aufarbeitung Rollläden hof- und straßenseitig - Aufarbeitung von vorhandenen Kastendoppelfenstern (straßenseitig) einschl. Austausch Verglasung - Instandsetzung der Putzfassade (straßenseitig), WDVS 12 cm mineralisch hof- und giebelseitig - Risssanierung nach Vorgabe Statiker - Erneuerung Vertikalabdichtung Außenwand - Erneuerung Abdichtung Innenwand - Überarbeitung / Erneuerung Lichtschächte - Instandsetzung Kellerabgang Innenhof - Instandsetzung der Balkone/ Loggien (Vorderhaus) - Aufwertung der Hauseingangsbereiche/Tordurchfahrten - Modernisierung der Wohnungen und Gewerbe, mit Heizung/ Sanitär/ Elektroinstallation/ Fliesen/ Trockenbau/ Bodenbelagsarbeiten/ Tischlerarbeiten/ Malerarbeiten - Sanierung von 18 Leerwohnungen (angenommene Anzahl) mit Malerarbeiten komplett/ Bodenbelagsarbeiten komplett/ Tischlerarbeiten komplett - Aufarbeitung der Gebäude- und Wohnungstüren - Erneuerung der Keller- und Bodentüren - Erneuerung der Heizungs-, Sanitär-, Lüftung und Elektroinstallation im Gebäude - Aufwertung der Treppenhäuser komplett - Maler-/ Bodenbelagsarbeiten - Aufwertung Außenanlagen im gemeinsamen Innenhof und Hinterhof 1. - Errichtung Fahrrad- und Müllsammelraum im Erdgeschoss Hinterhaus - Erneuerung der Mieterkellerabteile mit Stahlblechlamellen - Hausanschlussraum Fernwärme im Keller Vorderhaus errichten - Dämmung Decke Kellergeschoss 3 12.10.2016 12.10.2016 Gesamtbetrag in EUR LV: Aufzugsanlagen - Sprengelstr. 45/46 Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 1.3 Baustelleneinrichtung Die Platzverhältnisse für die Baustelleneinrichtung und notwendige Lagermöglichkeiten sind absolut beengt und nur in den Hofbereichen stehen kleinere Lagerflächen zur freien Verfügung. Daher müssen alle Baustelleneinrichtungsflächen und Lagerflächen im Bereich des öffentlichen Straßenlandes vorgesehen werden. Eine zentrale Sperrung der öffentlichen Flächen von Seiten des AG ist nicht vorgesehen, dies ist vollumfänglich Sache der betreffenden AN. Für die Nutzung von öffentlichen Straßenland/ Flächen/ Gehwege hat der AN die notwendigen Genehmigungen einzuholen und und ist für die entsprechenden Absperrungen und Verkehrssicherungsmaßnahmen zu seinen Lasten vollumfänglich verantwortlich. Alle anfallenden Kosten und Gebühren für die Nutzung und Sicherung des öffentlichen Straßenlandes bzw. Gehweges trägt der Auftragnehmer. Die Flächen der Baustelleneinrichtung (im Grundstücksbereich des AG) werden durch die örtliche Bauleitung vorgegeben. Deren Nutzung ist mit der örtlichen Bauleitung abzustimmen und wird in letzter Entscheidung durch die örtliche Bauleitung festgelegt. Es dürfen nur soviel Materialien geliefert werden, wie innerhalb der zur Verfügung stehenden Flächen, abgegrenzt und gesichert mit Systembauzaun (2 m hoch), für die notwendige Zeitdauer gelagert werden können. Die eigene Baustelleneinrichtung hat jeder AN eigenverantwortlich mittels Bauzaun umlaufend geschlossen abzugrenzen und zu sichern, einschl. eventuell erforderlicher Verkehrssicherungen. Weiterhin hat der AN für einen ausreichend sicheren und fachgerechten Baumschutz innerhalb seiner Baustelleneinrichtungsbereiche eigenverantwortlich und zu seinen Lasten zu sorgen. Außerhalb des mit dem AG abgestimmten Baustelleneinrichtungs- bzw. Baustellenbereiches sind keine Flächen zu belegen bzw. zu verstellen. Fahrstraßen, Feuerwehrzufahrten, Feuerwehrbewegungsflächen und Umfahrungen sowie Hausdurchgänge dürfen dafür nicht genutzt werden und sind permanent freizuhalten. Wirtschafts- und Hauszuwege, öffentliche Einrichtungen der Ver- und Entsorgungsbetriebe - Wasser- und Entwässerungswerke, GASAG, Vattenfall, Telekom, Feuerwehr usw. - wie Hydranten, Absperrschieber, Schachtabdeckungen usw. sind für den ungehinderten Zugang ständig freizuhalten und dürfen nicht versperrt werden. Beachte Zugang Hofseiten/ Hofbereiche: Die Gebäude/Objekte liegen in einer geschlossenen Reihenbebauung an der Sparrstraße. Die Innenhöfe, Giebelwände, Hofbereiche und Hinterhofbereiche sind nicht direkt von der Straßenseite aus zugänglich. Der Zugang zu diesen Bereichen kann ausschließlich über die erdgeschossigen Hausdurchgänge und/oder über Nachbargrundstücke (durch Nachbargebäude) und deren Hausdurchgänge erfolgen. Die Hausdurchgänge sind teilweise 4 12.10.2016 12.10.2016 Gesamtbetrag in EUR LV: Aufzugsanlagen - Sprengelstr. 45/46 Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR nur 80 cm breit, auch müssen zum Teil Höhenunterschiede (Treppen) im Laufwegbereich überwunden werden. Dementsprechend muss auch der gesamte Materialtransport durch die Hausdurchgänge und/oder über Nachbargrundstücke (durch Nachbargebäude) und deren Hausdurchgänge erfolgen. Diese erhöhten Aufwendungen sind bei der Kalkulation der Arbeiten an den Hofseiten/ den Hofbereichen / den Giebelwänden / den Hinterhofbereichen zwingend zu beachten und einzukalkulieren. Kellerräume/ allgemeine Räume im Objekt stehen nicht zur Nutzung zur Verfügung. Bei den Arbeiten im Gebäude und an den Balkonen betragen die Arbeitshöhen bis ca. 3,60 m über OK der Fußböden und im Bereich der oberen Treppenhausköpfe bis ca. 5,00 m. Dafür werden keine gesonderten Rüstungen oder ähnliche Hilfsmittel gestellt, dies ist ausschließlich Sache des AN. Die Brüstungen der Balkone sind bis ca. 1,20 m hoch und werden saniert. Für die Arbeiten/ den Zugang zu den Balkonen über die Fassadenrüstungen/ Brüstungen sind transportable Hilfsüberstiege erforderlich, diese sind vom AN zu stellen und werden nicht gesondert vergütet. WC- und Waschgelegenheiten (Bauwasser) werden zentral durch den BH eingerichtet und zur Verfügung gestellt. Baustrom- und Bauwasser wird über zentrale Entnahmestellen am Bauvorhaben durch den AG zur Verfügung gestellt. Durch den AN sind die Medien entsprechend Bedarf jeweils von den zentralen Entnahmestellen bis zu den Einbauorten/ Verwendungsstellen eigenverantwortlich, fachgerecht und verkehrssicher heranzuführen. Dabei kann es sich auf Grund der Gebäudedimensionen auch um längere Entfernungen handeln. Strom- und Wasserentnahme innerhalb der Wohnungen ist strengstens untersagt. Für die Bereitstellung und den Verbrauch von Baustrom und Bauwasser werden generell je AN 0,70% der Bruttoschlussrechnungssumme abgezogen. Unabhängig von der tatsächlichen Nutzung und dem Verbrauch. Der Auftraggeber hat für die Bauvorhaben eine Bauleistungsversicherung abgeschlossen. Dafür wird gemäss Pkt. 7.8 der BVB eine Umlage von 0,089% der Bruttoschlussrechnungssumme als Umlage auf den Auftragnehmer von der Schlussrechnung abgezogen. Baustelle komplett mit allen erforderlichen Geräten, Werkzeugen, Maschinen, Hebezeugen, Rüstungen, Einrichtungen, Anlagen, Unterkünften, Aufenthaltsmöglichkeiten, Abstellcontainer und sonstige Betriebsmittel, die zur vertragsgemäßen Erfüllung der Bauleistungen erforderlich sind, einrichten, auf die Baustelle bringen, bereitstellen, betriebsfertig aufstellen, betriebsfertig vorhalten, wieder abbauen und abtransportieren, einschl. aller dafür notwendigen 5 12.10.2016 12.10.2016 Gesamtbetrag in EUR LV: Aufzugsanlagen - Sprengelstr. 45/46 Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR Arbeiten. Leistung einschließlich der Kosten für Vorhalten, Unterhalten und Betreiben der Geräte, Anlagen und Einrichtungen für die Dauer der Bauzeit. Einzurechnen sind alle notwendigen Maßnahmen zur Schaffung oder Herrichtung von: - tragfähigen Baustelleneinrichtungsflächen, Lager- und Arbeitsplätzen - Ver- und Entsorgungsanschlüsse für Geräte, Container und Baracken des AN - Versorgungsanschlüsse für sämtliche benötigten Groß- und Kleingeräte (Kräne, elektrisch betriebene Großgeräte, hydraulische Geräte etc.) - Vormontageplätze, Arbeitsplätze für technologische Einrichtungen, Baumaschinen u. dgl. - Verkehrssicherungseinrichtungen einschl. Leistung zur Verkehrssicherung im Bereich des Grundstück und der Arbeitsbereiche - Arbeitsbereiche sind entsprechend Erfordernissen abzusperren und sichern. - Kommunikationseinrichtungen - Tagesunterkünfte - Lagerräume, Werkstatt, Magazin, Unterstelleinrichtungen - Maschinen, Geräte, Werkzeuge - Schützen der Grenzen zu Nachbargrundstücken, unfallsicher für die gesamte Bauzeit bis zur Übergabe - Gebühren im Zusammenhang mit der Baustelleneinrichtung - Maßnahmen des Umwelt- und Gewässerschutzes sofern für eigene Leistungen und Baustelleneinrichtung erforderlich - ggf. ein mehrmaliger An- und Abtransport der Baustelleneinrichtung - ggf. eine mehrmalige Umsetzung der Baustelleneinrichtung, Maschinen, Geräte, Baumaterialien, bei Erfordernis durch Baufortschritt und wegen bauseitiger Leistungen an den Außenanlagen - evtl. erforderliche Fußwegüberfahrten, Baustraßen, Sondernutzungen für Gerüstaufstellungen einschl. Verkehrssicherungen, Straßenlandsondernutzungen und deren Verkehrssicherungen, Absperrungen der BE sowie Baumschutz sind Sache der betreffenden AN, durch diese zu veranlassen, beantragen, anfallende Gebühren und Kosten gehen zu Lasten der AN Bauschutt, Materialreste, Verpackungsstoffe, Behälter jeder Art, Abfälle usw. dürfen nicht auf dem Baugrundstück vergraben oder verbrannt werden! Der anfallende Schutt ist arbeitstäglich zu entfernen bzw. in geschlossenen Containern zwischen zu lagern. Durch die AN ist sicherzustellen, das nur zugelassene und geprüfte Geräte und Werkzeuge verwendet werden. Jeder AN hat die für seine Leistungerbringung benötigten Beleuchtungsmittel zur Ausleuchtung der Arbeitsbereiche selbst beizustellen und betreiben. Die ordnungsgemäße Betreibung, die arbeitstägliche Inbetriebnahme und Außerbetriebnahme sowie der Verschluss und die Sicherung der eigenen sowie 6 12.10.2016 12.10.2016 Gesamtbetrag in EUR LV: Aufzugsanlagen - Sprengelstr. 45/46 Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 7 12.10.2016 12.10.2016 Gesamtbetrag in EUR allgemeinen Baustelleneinrichtung ist Sache der AN. Vom AN ist die verbleibende Bepflanzung pfleglich zu behandeln und zu schützen. Schäden an der Bepflanzung infolge nicht ausreichenden Schutzes gehen zu Lasten des AN. Der AN hat insbesondere angrenzende Bauteile sowie Gullys, Sickerschächte, Balkon- und Balkondacheinläufe vor Verschmutzung bzw. Verstopfung zu schützen. Bei Nicht-Beachtung werden alle Schäden, einschl. der Folgeschäden zu Lasten des AN beseitigt. Der Auftragnehmer übernimmt bis zu dem Tag, an dem der Auftraggeber die Fertigstellung angezeigt wird und der Auftraggeber die Bauleistung mangelfrei abgenommen hat, die Verkehrssicherungspflicht für seinen Baustellenbereich. Der bestehende Zustand der angrenzenden öffentlichen Bereiche, Nachbargrundstücke und Zuwegungen ist durch den AN ausreichend und nachweislich zu dokumentieren (einschl. Fotos), vor Beginn der Arbeiten bzw. vor Baustelleneinrichtung. Wiederherstellung des Zustandes der übergebenen Einrichtungen, Räume, Plätze, Außenanlagen - Wege, Vegetationsflächen, Bäume - sowie der Straßenbefestigungen zum Zeitpunkt der Übergabe. Kosten hierfür sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Der bestehende Zustand ist gemeinsam mit der örtlichen Bauleitung vor Beginn der Arbeiten bzw. vor Baustelleneinrichtung protokollarisch festzuhalten und durch gegenseitige Unterschrift zu fixieren. Nach Beendigung des BV/ der einzelnen Bauabschnitte sind die Baustellen- und Arbeitsbereiche durch den AN zu beräumen, gründlich zu reinigen/ feinzureinigen und die Außenanlagen in ihren ursprünglichen vorherigen Zustand wieder herzustellen/ vorzurichten. Kommt der AN dieser Verpflichtung auch nach Aufforderung und angemessener Fristsetzung nicht nach, wird der AG diese Arbeiten anderweitig vergeben und die Kosten der bauseitigen Durchführung von der Brutto-Schlussrechnungssumme des AN absetzen. Alle Beschädigungen im öffentlichen Gehweg- und Verkehrsbereich sind durch den verusachenden AN bzw. zu seinen Lasten wieder instandzusetzen. Die Wiederherstellungsarbeiten sind ausschließlich von einer durch das örtliche Straßen- und Tiefbauamt zugelassenen Tiefbaufirma auszuführen. Hinweis: Die Anschlusskabel sowie die zugehörigen Schlepp- und Steuerkabel für jegliche Bauaufzüge sind bieterseitig gegen Diebstahl zu sichern. Die Bauwesenversicherung des Bauherrn deckt den Diebstahl nicht ab, die Ersatzkosten sind vom AN zu tragen. Alle hierfür erforderlichen Leistungen (konstruktiver und organisatorischer Art, tägliche Kontrolle der Sicherungsmaßnahmen auf Funktion und Vollständigkeit etc.) sind mit den Einheitspreisen abgegolten und werden nicht gesondert vergütet. LV: Aufzugsanlagen - Sprengelstr. 45/46 Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 1.4 Anforderungen zum Baustellenbetrieb Mit der Baustelleneröffnung wird den Auftragnehmern die gültige Baustellenordnung übergeben. Diese ist strikt einzuhalten. Alle Arbeitskräfte sind zum schriftlichen Nachweis über die Baustellenordnung zu belehren. Der Nachweis ist der örtlichen Bauleitung zu Beginn des Vorhabens zu übergeben. Beachte Zugang Hofseiten/ Hofbereiche: Die Gebäude/Objekte liegen in einer geschlossenen Reihenbebauung an der Sparrstraße. Die Innenhöfe, Giebelwände, Hofbereiche und Hinterhofbereiche sind nicht direkt von der Straßenseite aus zugänglich. Der Zugang zu diesen Bereichen kann ausschließlich über die erdgeschossigen Hausdurchgänge und/oder über Nachbargrundstücke (durch Nachbargebäude) und deren Hausdurchgänge erfolgen. Die Hausdurchgänge sind teilweise nur 80 cm breit, auch müssen zum Teil Höhenunterschiede (Treppen) im Laufwegbereich überwunden werden. Dementsprechend muss auch der gesamte Materialtransport durch die Hausdurchgänge und/oder über Nachbargrundstücke (durch Nachbargebäude) und deren Hausdurchgänge erfolgen. Diese erhöhten Aufwendungen sind bei der Kalkulation der Arbeiten an den Hofseiten/ den Hofbereichen / den Giebelwänden / den Hinterhofbereichen zwingend zu beachten und einzukalkulieren. Für den An- und Abtransport aller Materialien bis zur jeweiligen Verwendungsstelle/ Einbauort ist der AN selbst verantwortlich und hat die dafür notwendige Technik/Leistung selbst zu erbringen. Die Transportwege können bis ca. 200 m betragen, dies ist bei der Kalkulation zu berücksichtigen. Die Benutzbarkeit der Treppenhäuser, der Zugänge zu den Wohnungen, der Gebäudezugänge, der Hausdurchgänge, der Rettungswege, der Feuerwehrbewegungsflächen und Feuerwehraufstellflächen sind während der gesamten Bauphase zu gewährleisten und freizuhalten, diese Bereiche dürfen nicht mit Baumaterial/ Arbeitsmitteln zugestellt werden, es ist ein freier Durchgang zu gewährleisten. Die Treppenhäuser, Druchgänge, Eingangsbereiche und Rettungswege sind brandlastfrei zu halten. Es dürfen keine brennbaren/ schwer entflammbaren Baustoffe in diesen Bereichen gelagert werden. Die Arbeits- und Baustellenbereiche sowie die Wohnungen sind täglich nach Arbeitsende zu beräumen und besenrein zu reinigen. Bei Nichteinhaltung wird nach einmaliger Aufforderung durch die BÜ eine Fremdfirma beauftragt und die entstehenden Kosten werden von der Rechnungssumme des entsprechenden AN abgezogen. Kann der Verursacher nicht eindeutig zugeordnet werden, so werden die Kosten anteilig auf alle AN umgelegt, wobei die Aufschlüsselung der örtlichen Bauleitung und deren Einschätzung obliegt. Nach täglichem Arbeitsende ist der gesamte Baustellenbereich durch die AN zu sichern und verschließen, d.h. alle Türen sind zu schließen und 8 12.10.2016 12.10.2016 Gesamtbetrag in EUR LV: Aufzugsanlagen - Sprengelstr. 45/46 Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR verriegeln, Bauzäune sind zu schließen, Verkehrssicherungen sind zu prüfen und ggf. wieder korrekt aufzustellen. Bei Nichteinhaltung wird nach einmaliger Aufforderung eine Firma beauftragt und die entstehenden Kosten werden von der Rechnungssumme der AN abgezogen. Die Klappen der Leitergänge und alle Leitern der unteren Gerüstlage sind täglich nach Arbeitsschluss zu schließen/ sichern - jeweils durch den Nutzer der Fassadenrüstung. Für die vorbeschriebenen Reinigungs- und Sicherungsarbeiten werden durch die örtliche Bauleitung alle beteiligten Firmen, entsprechend ihrem Leistungsumfang und der Anwesenheit, für bestimmte Zeiträume und Abschnitte als Verantwortliche bindend festgelegt. Entsprechend diesem Einsatzplan sind die betreffenden AN für die Leistungen verantwortlich. Dies entbindet jedoch nicht die anderen AN, ihre Arbeitsund Baustellenbereich täglich zu beräumen und reinigen. Der Schutz der ausgeführten Leistungen bis zur Abnahme vor Beschädigung und Diebstahl obliegt dem Auftragnehmer. Bei Arbeiten an und in den offenen haustechnischen Installationsschächten bzw. Aufzugsschächten sind durch die betreffenden AN Gefahrenanalysen aufzustellen, der örtlichen Bauleitung zu übergeben, die darin getroffenen Festlegungen umzusetzen. Die betreffenden Arbeitskräfte sind mit geeigneten persönlichen Schutzausrüstungen (z.B. Sicherheitsgeschirr mit Sicherungsseil und Rückverankerung) gegen Absturz zu sichern. Die erforderlichen Schutzausrüstungen sind durch den AN zu stellen. 1.5 Angaben zum Bauablauf / Baustellenorganisation Der Bauablaufplan wird Vertragsbestandteil. Zusätzlich werden durch die örtliche Bauleitung Feinablaufpläne und Nullablaufpläne für die Strang- und Leerwohnungssanierung sowie die Arbeiten am Dach/ Dachgeschossausbau festgelegt, diese sind bindend und können jederzeit den aktuellen Gegebenheiten und Erfordernissen angepasst werden. Bei der Leistungserbringung ist zu berücksichtigen, dass die Arbeiten parallel mit anderen Gewerken erfolgen. Dadurch ergeben sich Erschwernisse bei der Baufreiheit, bauablaufbedingte Stillstandszeiten und eine nicht immer gewährleistete kontinuierliche Arbeitsweise sowie Unterbrechungen. Dies ist zu berücksichtigen und in die Einheitspreise einzukalkulieren. Sollte durch zu erbringende Arbeitsleistungen anderer AN/ Gewerke eine Arbeitsunterbrechung bzw. Behinderung eintreten, so resultiert hieraus keinerlei Vergütungsanspruch. Die Ausführung der zu erbringenden Leistungen ist durch die Auftragnehmer eigenständig abzustimmen und zu 9 12.10.2016 12.10.2016 Gesamtbetrag in EUR LV: Aufzugsanlagen - Sprengelstr. 45/46 Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR koordinieren. Der AN hat sich mit den am Bau beteiligten Gewerken abzustimmen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, seinen Personalund Geräteeinsatz sowie seine Materiallieferungen dem Baufortschritt so anzupassen, daß alle vereinbarten und festgelegten Termine sowie die im Vertrag festgelegten Zwischen- und Fertigstellungstermine unbedingt eingehalten werden. Für die Planung der Montagekapazität ist eine tägliche Arbeitszeit von 7.00 bis 18.00 Uhr zu berücksichtigen. Die Arbeitszeit beinhaltet das tägliche Aufräumen, Sichern und Reinigen der Baustellen- und Arbeitsbereiche. Sind zur Sicherstellung der vereinbarten Fertigstellungstermine darüber hinausgehende Arbeitszeiten erforderlich, so sind diese auf Anforderung durch die örtliche Bauleitung durch die AN abzusichern und zu realisieren. Die behördlichen Genehmigungen für die Durchführung von Arbeiten in mehreren Schichten/ Nachtarbeit/ Wochenendarbeit sind eigenverantwortlich durch den AN einzuholen. Die anfallenden Gebühren gehen zu Lasten des AN. Auf Grund der kurzen Strangsanierungszeiten ist, soweit die Baufreiheit gegeben ist, bereits eine Woche vor den offiziellen Strangsanierungszeiten mit den Arbeiten zu beginnen. Entsprechende Arbeitskapazitäten sind je nach gegebener Baufreiheit bereitzustellen. Vor Beginn der Arbeiten ernennt der Auftragnehmer einen geeigneten Bauleiter, mit Befugnis zu rechtskräftigen Abstimmungen, der die gesamte Verantwortung für die Arbeitsausführung/ Auftragsabwicklung des Auftragnehmers auf der Baustelle trägt. Entsprechend der Landesbauordnung muß er die Qualifikation als Fachbauleiter gegenüber der Bauleitung nachweisen. Eine personelle Auswechslung bis zur mängelfreien Abgabe durch den Auftraggeber kann nur mit Zustimmung der Bauleitung erfolgen. Während der Bauausführung ist durch den Auftragnehmer folgendes zu beachten bzw. zu leisten: Der Bauleiter bzw. ein weisungsberechtigter Vertreter (Vorarbeiter) ist verpflichtet, während der Ausführung der Arbeiten ständig auf der Baustelle zu sein und die Arbeiten fachgerecht zu überwachen. Längere Abwesenheit von der Baustelle ist der örtlichen Bauüberwachung vorher anzuzeigen. Für diesen Fall ist vom Auftragnehmer ein geeigneter Stellvertreter zu benennen. Die Privatanschriften/ Telefonnummern des Bauleiters und seines Stellvertreters sind bei der Bauleitung zu hinterlegen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, für sämtliche Arbeiten einschließlich Baustelleneinrichtung und -räumung nur gut ausgebildete Fachkräfte einzusetzen. Arbeitskräfte des Auftragnehmers, die der Auftraggeber aufgrund Ihrer Verhaltensweise als unfähig oder sonst wie ungeeignet bezeichnet, sind auf Verlangen der örtlichen Bauüberwachung sofort von der Baustelle zu entfernen. Sie sind seitens des Auftragnehmers unverzüglich und kostenlos für den Auftraggeber durch akzeptable Arbeitskräfte zu ersetzen. 10 12.10.2016 12.10.2016 Gesamtbetrag in EUR LV: Aufzugsanlagen - Sprengelstr. 45/46 Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR Der Bauleiter und der Vorarbeiter müssen über ausreichend gute Deutschkenntnisse verfügen. Vom Auftragnehmer sind bis 10.00 Uhr - des dem Berichtstage folgenden Arbeitstages - Tagesberichte der örtlichen Bauüberwachung vorzulegen. Sie sollen mindestens folgende Angaben enthalten: Wetter, Personalstärke, Geräteeinsatz, Arbeitsfortschritt, auf der Basis der Terminplanung, Arbeitsunfälle/ Ausfälle einschl. deren Ursache sowie besondere Vorkommnisse. Neben dem Tagesbericht ist arbeitstäglich bis 10.00 Uhr eine Stärkemeldung bei der örtlichen Bauüberwachung abzugeben, in der die tatsächlich auf der Baustelle vorhandenen Arbeitskräfte des Auftragnehmers namentlich einzutragen sind und tagesaktuelle Sachverhalte abgestimmt werden. Es wird wöchentlich 1x eine Bauberatung/ Baubesprechung mit allen Projektbeteiligen AN durchgeführt. An dieser regelmäßigen Besprechung müssen alle AN bindend teilnehmen. Die Teilnehmer müssen berechtigt sein, rechtskräftige Abstimmungen treffen zu können. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle für die Ausführung seiner Leistungen erforderlichen behördlichen Genehmigungen zu beschaffen und etwaige erforderliche behördliche Kontrollen durchführen zu lassen. Schweißarbeiten und sonstige feuergefährliche Arbeiten sind vor Beginn der Arbeiten zwingend bei der örtlichen Bauleitung anzuzeigen und genehmigen zu lassen. Durch den AN sind ausreichend Schutzmaßnahmen vorzunehmen (Abdeckung und Schutz aller brennbaren Stoffe/Oberflächen im Arbeitsbereich und dessen Umfeld) und zusätzliche geeignete und funktionsfähige Löschmittel in ausreichender Menge bereitzustellen und im Arbeitsbereich vorzuhalten, ggf. Brandwache. Bei Arbeiten an und in den offenen haustechnischen Installationsschächten haben sich die betreffenden Arbeitskräfte mit geeigneten persönlichen Schutzausrüstungen (z.B. Sicherheitsgeschirr mit Sicherungsseil und Rückverankerung) gegen Absturz zu sichern. Die erforderlichen Schutzausrüstungen sind durch den AN zu stellen. Deckendurchbrüche sind nur mit größter Vorsicht und Sorgfalt unter Berücksichtigung von Lärm- und Staubschutzbestimmungen herzustellen. Aus Sicherheitsgründen ist in dem darunter liegenden Raum eine Sicherheitsperson zu stellen. Alle Durchbrüche sind rutschfest mit Schalbrettern zu sichern. Brandwanddurchdringungen sind bis zur Ausbildung der fachgerechten Schottungen provisorisch mit geeigneten nichtbrennbaren Baustoffen (Schmelzpunkt > 1000 ° C) gegen Brand- und Rauchdurchtritt zu sichern/ schotten. Geschossdurchführungen sind bis zur Ausbildung der fachgerechten Schottungen provisorisch mit geeigneten 11 12.10.2016 12.10.2016 Gesamtbetrag in EUR LV: Aufzugsanlagen - Sprengelstr. 45/46 Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR nichtbrennbaren brandhemmenden Baustoffen (Schmelzpunkt > 1000 ° C) gegen Brand- und Rauchdurchtritt zu sichern/ schotten. Alle spannungsführenden Leitungen sind bei Nichtbeaufsichtigung bzw. bei Nichtzugegensein des Monteurs freizuschalten und zu sichern (z.B. mit Hauptschalter). Jeder Auftragnehmer ist verpflichtet, seinen Mitarbeitern und den Mitarbeitern seiner Nachunternehmer eine einheitliche und das Unternehmen erkenntlich machende Kleidung und ein Namensschild (gut leserlich) zur Verfügung zu stellen, und dafür Sorge zu tragen, dass die Kleidung/ Namensschild auf der Baustelle generell getragen wird. Es wird durch den AG eine weitere Mitarbeiterkennzeichnung "Im Auftrag der GESOBAU", mit einfacher Befestigungsmöglichkeit an Kleidung, den AN gegen Kaution auf Nachweis ausgegeben. Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass alle Mitarbeiter und die Mitarbeiter seiner Nachunternehmer diese zusätzliche Kennzeichnung auf der Baustelle tragen und verwenden. Die Mitarbeiterkennzeichnung/ Schilder "Im Auftrag der GESOBAU" sind nach Abschluss der Arbeiten wieder in einem ordentlichen Zustand der Bauleitung zurück zu geben. Für jedes nicht zurück gegebene Schild werden von der Schlussrechnung 20,00 ¬ abgezogen/ einbehalten. Der Bieter hat bis zum Baubeginn ein baustellenbezogenes Qualitätssicherungskonzept für die ausgeschriebene Leistung schriftlich auszuarbeiten und der örtlichen Bauleitung zu übergeben. Folgende Punkte sind besonders zu berücksichtigen - wie die Überwachung und Sicherstellung - wie Dokumentation der verdeckten Bauleistungen - Benennung des Überwachungsrhythmus - Benennung qualifiziertes Überwachungspersonal 1.6 Angaben zu Angebot / Angebotsunterlagen Der AN hat den Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung zu führen. Der Versicherungsschutz muss bis zum Abschluss der Verjährungsfrist gewährleistet sein. Dem Bieter wird vor Abgabe des Angebotes empfohlen, sich mit folgenden Punkten gründlich auseinanderzusetzen und zu informieren: - Geometrie des Objektes in Bezug zu Grundstücksgrenzen und Zugänglichkeiten, besonders zu den Innen- und Hinterhöfen sowie Giebelwänden - Lage und Zufahrt zum Bauvorhaben (mit Innen- und Hinterhöfen sowie Giebelwänden), einschl. dem Umfeld - die begrenzten und beengten Flächen, die für die Baustelleneinrichtung zur Verfügung stehen - siehe dazu auch die Anlagen zum LV und Google Earth Besichtungstermine zur Kalkulation sind mind. 5 Tage im Vorfeld abzustimmen. Ansprechpartner für Terminabstimmung: Frau Colberg: Tel. 030 / 98 60 14 33 Senator.DPMS GmbH 12 12.10.2016 12.10.2016 Gesamtbetrag in EUR LV: Aufzugsanlagen - Sprengelstr. 45/46 Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR Treskowallee 26 in 10318 Berlin Nachträge und Mehrforderungen die sich aus Mißachtung dieser Festlegung (Unkenntnis) ergeben werden nicht anerkannt. Mehrforderungen nach einer eventuellen Auftragserteilung können nicht damit begründet werden, daß Art und Umfang der anfallenden Arbeiten sowie die Lage der Baustelle nicht bekannt waren. Texte des Leistungsverzeichnisses und beigefügte Zeichnungen erläutern das Konstruktionsprinzip im Rahmen der Architekturgestaltung, dementsprechend hat die Konstruktionsausführung zu erfolgen. Der Bieter hat bei der Kalkulation die Beschreibung der verlangten Leistung auf ihre fachliche Richtigkeit zu prüfen, sowie seine Berichtigungen, Erläuterungen oder Ergänzungen gesondert einzureichen. Nachforderungen, die sich aus der Nichtbeachtung der vorstehenden Bedingungen ableiten, werden nach dem Zuschlag nicht berücksichtigt. Eine Nachvergütung erfolgt nicht. Die Materialien und Montagearbeiten sind so anzubieten, wie sie in der Leistungsbeschreibung angegeben und gefordert sind. Wenn der Bieter ein gleichwertiges Fabrikat anbietet, muss er mit der Angebotsabgabe dies auf einem gesonderten Beiblatt einreichen, wobei folgende Angaben enthalten sein müssen: Position, Fabrikat, Nachweise der Gleichwertigkeit mit allen erforderlichen Parametern (Konformitätsnachweis). Dies gilt für alle ausgeschriebenen Positionen. Die zur Ausführung kommenden Produkte/ Fabrikate müssen vor Bestellung/ Ausführung durch die örtliche Bauleitung / Bauherren bemustert bzw. bestätigt worden sein. Alle erforderlichen Produktunterlagen/ Produktnachweise und Muster sind entsprechend durch die AN ausreichend im Vorfeld kostenlos bereitzustellen. Der Auftraggeber allein entscheidet in letzter Instanz über die Gleichwertigkeit/ Zulässigkeit der zum Einsatz kommenden Produkte/ Fabrikate. Alle im Verlauf des Vergabeverfahrens zur Verfügung gestellten Unterlagen sind unverzüglich auf Vollständikeit zu prüfen. Eventuelle Unklarheiten, Verständnisschwierigkeiten zur Leistung oder Unvollständigkeiten sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Die Anfragen sind innerhalb der auf der Vergabeplattform benannten Frist ausschließlich schriftlich bzw. per Fax, vorzugsweise per Mail, zu stellen. Verspätet eingegangene, mündliche oder telefonische Anfragen werden nicht beantwortet. Die Anfragen bzw. Nachfragen bei Unklarheiten zu den Ausschreibungsunterlagen bzw. zu den zu erbringenden Leistungen sind ausschließlich zentral über die Vergabestelle des AG (GESOBAU AG) und parallel an den Planer [email protected] zu stellen. Danach kann der Bieter andernfalls aus den vorgenannten Umständen keine Rechte herleiten, es sei denn, er weist nach, dass er den betreffenden Umstand bei Anwendung der gehörigen Sorgfalt nicht eher hätte erkennen können. 13 12.10.2016 12.10.2016 Gesamtbetrag in EUR LV: Aufzugsanlagen - Sprengelstr. 45/46 Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR Der Bieter bestätigt, dass die aufgeführten Lohnstundensätze unter Beachtung der preisrechtlichen Bestimmungen ermittelt worden sind und die üblichen Berechnungsmerkmale vollständig beinhalten. Leistungen im Stundenlohn werden grundsätzlich nur vergütet, wenn sie vor ihrem Beginn vereinbart werden. Die Stundennachweise sind unverzüglich zur Bestätigung vorzulegen. Die Ausführungsunterlagen, die der Auftragnehmer verwendet, müssen den Freigabevermerk des Auftraggebers oder seines Architekten tragen, um Verwechslungen bei der Bauausführung zu vermeiden. Nicht freigegebene Unterlagen dürfen nicht verwendet werden. Dies entbindet den Auftragnehmer aber nicht von seiner eigenen Prüfungs- und Hinweispflicht. Bei den ausgeschriebenen Massen wurde von einer fiktiven Anzahl von Leerstandswohnungen zum Zeitpunkt der Sanierung ausgegangen. Dies ist eine Annahme, daher kann es im Zuge der Ausführung zu Massenänderungen/ Massenverschiebungen von größer 10% kommen. Die Leistungen zur Sanierung der bewohnten WE werden noch individuell mit dem Mieter abgestimmt und vereinbart. Im Rahmen dieser Mietervereinbarungen kann es noch zu erheblichen Leistungsänderungen in den Gewerken des Innenausbaus (Tischler/ Abbruch/ Trockenbau/ Fliesen/ Maler/ Bodenbelag/ HSLE) kommen. Der Leistungsumfang für die einzelnen Leistungspositionen der Wohnungssanierung ergibt sich aus der tatsächlichen Anzahl der Ausbauwohnungen, den Wohnungsbegehungen, den Mietverhältnissen, den Mietervereinbarungen sowie dem Baufortschritt. Daher kann es im Zuge der Ausführung bei den Leistungen zur Wohnungssanierung zu Massenänderungen größer 10% kommen. 1.7 Vorschriften, Richtlinien und Bestimmungen Die Ausführung hat in jedem Fall nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik und Baukunst sowie unter Beachtung und Einhaltung der Verarbeitungsrichtlinien der Hersteller, der örtlichen Vorschriften, der örtlichen Verordnungen, aller behördlichen Auflagen, den Hochbaurichtlinien und den Runderlassen der Länder zu erfolgen, sofern sie dieses Bauvorhaben und Gewerk betreffen oder tangieren. Der AN ist bei seiner Arbeitsausführung auf der Baustelle für die strikte Einhaltung der ArbeitsSicherheits-, Unfallverhütungsvorschriften und Vorschriften der Berufsgenossenschaften allein verantwortlich. Bei Baustelleneröffnung ist der Sicherheitsbeauftragte des AN der Bauleitung schriftlich zu benennen. Besonders hingewiesen wird auf aktuell gültige Baustellenverordnung (BStVO). Bei der Ausführung der Arbeiten sind die jeweiligen Unfallverhütungsvorschriften der zuständigen Berufsgenossenschaft zwingend zu beachten und 14 12.10.2016 12.10.2016 Gesamtbetrag in EUR LV: Aufzugsanlagen - Sprengelstr. 45/46 Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR umzusetzen. 1.8 Allgemeine Anforderungen / Angaben zur Ausführung Alle Bauprodukte, Baustoffe und Bauarten müssen gemäß Bauregelliste über die erforderlichen Verwendbarkeitsnachweise, Zulassungen oder Prüfzeugnisse verfügen, der entsprechende Nachweis ist dem AG spätestens mit der Abnahme zu dokumentieren, einschl. aller erforderlichen Übereinstimmungsnachweise/ -erklärungen des AN. Evtl. erforderliche Zustimmungen im Einzelfall sind in Verantwortung und zu Lasten des AN herbeizuführen und zu veranlassen. Die nachstehenden Leistungen sind grundsätzlich als Komplettleistung zu verstehen, einschl. Entsorgung alles anfallenden Bauschutt, Lieferung aller erforderlichen Materialien und Baustoffe, Verschnitt, Transport zu Verwendungsstellen, aller erforderlichen Untergrundvorbereitungen, Anpassungen, Herstellung von Anschlüssen, Aussparungen, Schutzmaßnahmen, Versiegelungen usw. Die Lieferung der ausgeschriebenen Materialien ist, wenn im Text nicht anders beschrieben, in den Einheitspreisen mit zu berücksichtigen. Die zur Anwendung vorgesehenen Produkte sind entsprechend anzugeben. Der Nachweis, das die Produkte den Anforderungen entsprechen, ist durch den AN zu führen. Die Entscheidung ob ein Produkt den Anforderungen entspricht und zur Anwendung kommen kann, liegt allein beim Bauherren und dessen Bauleitung. Vor Ausführungsbeginn sind die einzelnen Baustoffe und Ausführungen als Materialmuster zur Bemusterung zur Verfügung zu stellen bzw. Musterflächen an Ort und Stelle in ausreichender Größe und Anzahl anzubringen. Der Umfang der erforderlichen Bemusterungen ist rechtzeitig mit der örtlichen Bauleitung abzustimmen. Die Vorlage von Mustern, deren Beschaffung und Vorstellung zur Genehmigung ist vom AN so rechtzeitig vorzunehmen, daß eine termingerechte Disposition der ausgesuchten Stoffe, unter Berücksichtigung von Produktions- und Lieferfristen, erfolgen kann. Sämtliche Maßangaben sind Systemmaße und durch den AN vor Ort zu überprüfen. Der AN haftet in vollem Umfang für die Richtigkeit der Maße. Maße sind durch den AN eigenverantwortlich vor Ort zu nehmen. Arbeitsbereiche und frisch bearbeitete Flächen/ Bereiche sind ausreichend sicher abzusperren/ sichern/ markieren. Auf alle von anderen Gewerken bereits eingebauten Materialien und Bauteile ist Rücksicht zu nehmen. Bei Montage- und Befestigungsarbeiten ist darauf zu achten, dass im betreffenden Bereich sich keine verdeckt liegenden Leitungen, Kanäle, Kabel usw. befinden, ist durch AN im Vorfeld zu prüfen und auszuschließen. Dübel zur Befestigung müssen auf den Untergrund 15 12.10.2016 12.10.2016 Gesamtbetrag in EUR LV: Aufzugsanlagen - Sprengelstr. 45/46 Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR abgestimmt sein, ihre Spreizkräfte dürfen keine zu großen inneren Spannungen erzeugen, Mindest(rand)abstände sind zu beachten. Bei nicht ausreichend festem/ tragfähigen Untergrund sind Injektionsanker bzw. für Untergrund geeignete und zugelassene Anker/ Dübel/ Befestigungsmittel zu verwenden. Schutzmaßnahmen (Abdeckungen usw.) sind entsprechend den Erfordernissen und örtlichen Gegebenheiten durchzuführen. Alle durch die Bauarbeiten gefährdeten Bauteile und Einrichtungsgegenstände, die erhalten werden sollen bzw. bereits neu eingebaut sind, sind gegen Verunreinigung und Schäden ausreichend sicher zu schützen. Beschädigungen oder Verschmutzungen an nicht berührten Bauteilen gehen zu Lasten des verursachenden Auftragnehmers. Die Arbeitsbereiche sind mittels geeigneten Schutzmaßnahmen vor Beschädigungen und Verschmutzungen zu schützen. Die Schutzmaßnahmen sind während der Arbeiten durch den AN funktionsfähig vorzuhalten, unterhalten und nach Abschluss der Arbeiten wieder aufzunehmen und zu entsorgen. Bei Abbruch, Schleifarbeiten sowie sonstigen staubintensiven Arbeiten ist die Staubentwicklung auf ein technisch mögliches Minimum zu reduzieren. Bestandteil der Leistungen sind alle erforderlichen Nebenleistungen, Absperr- und Sicherungsmaßnahmen der Arbeitsbereiche, Mieterinformationen usw.. Zur Abnahme sind alle Arbeitsbereiche sowie eingebauten Produkte und Bauteile komplett feinzureinigen bzw. in einem feingereinigten Zustand zur Abnahme vorzustellen. Bei Nichteinhaltung wird nach einmaliger Aufforderung durch die BÜ eine Reinigungsfirma beauftragt und die entstehenden Kosten werden von der Rechnungssumme des entsprechenden AN abgezogen. Bei der Leistungserbringung ist zu berücksichtigen, dass die Arbeiten in einem Gebäude im bewohnten Zustand mit bewohnten Wohnungen erfolgen. Die Kosten für die damit erforderlichen zusätzlichen Schutzmaßnahmen, Erschwernisse bei der Baufreiheit, eine nicht immer gewährleistete kontinuierliche Arbeitsweise und sonstige damit verbundene Mehraufwendungen sind zu berücksichtigen und in die Einheitspreise einzukalkulieren. Der Zugang zu den Wohnungen und die tägliche Verschließbarkeit der WE-Türen muss während der Leistungserbringung gewährleistet bleiben. 1.9 Abbrucharbeiten / Abfallentsorgung Aller anfallender Bauschutt (auch gefährliche/ besonders überwachungsbedürftige Abfälle) wird Eigentum des AN. Er ist aufzunehmen, abzutransportieren und fachgerecht zum Nachweis über ein zugelassenes Entsorgungsunternehmen auf einer zugelassenen Deponie oder Recyclinganlage und gemäß den vor Ort geltenden 16 12.10.2016 12.10.2016 Gesamtbetrag in EUR LV: Aufzugsanlagen - Sprengelstr. 45/46 Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR Vorschriften zu entsorgen, einschl. Deponiegebühren. Bauschutt und alle sonstigen Abfälle dürfen auf der Baustelle weder gestapelt noch verfüllt werden. Sie sind sofort nach Beendigung der jeweiligen Arbeiten aus dem Gebäude und vom Gelände zu entfernen. Eine Materialtrennung hat entsprechend den Vorschriften zu erfolgen. Im Auftrag des AG wird der Auftragnehmer für die Entsorgung nicht gefährlicher und gefährlicher Abfälle Verfahrensbevollmächtigter für die Andienung und Entsorgung der Abfälle - den gesamten Entsorgungsprozess. Für die Entsorgung von Abfall arbeitet die GESOBAU AG mit dem ZEDAL - System. Die Entsorgung des anfallenden Abfalls hat gemäß der "Verordnung über den Nachweis bei der Entsorgung von Abfall "zu erfolgen. Eine Registrierung des Bieters bei der ZKS-Abfall wird vorausgesetzt. Die Entsorgung hat über Einzelentsorgungsnachweise durch die AN zu erfolgen. Die Entsorgung des anfallenden Abfalls hat gemäß der "Verordnung über den Nachweis bei der Entsorgung von Abfall "zu erfolgen. Die Entsorgungsnachweise sind der BL spätestens zur Abnahme zu übergeben. Der Auftragnehmer ist für die komplette umweltgerechte Sammlung, Behandlung/ Filterung und Entsorgung allen anfallenden Bauwasseres/ Schmutzwasser/ Reinigungswassers (auch belastetes / kontaminiertes Wasser) verantwortlich. Einschl. Einholung aller erforderlichen Genehmigungen; Übernahme aller anfallenden Gebühren und Kosten; bereitstellen, einrichten und wieder demontieren aller erforderlichen Auffangvorrichtungen für jegliches anfallendes Schmutzwasser/ Reinigungswasser; aller Maßnahmen und Geräte zur Abwasserbehandlung; Entsorgung des anfallenden Schlammes und Wassers; Dokumentation der durchgeführten Arbeiten und Sachverhalte verantwortlich und hat diese Leistung mit erbringen und einzukalkulieren. Durch den AN ist bis zum Baubeginn ein baustellenbezogenes firmeninternes Abfallentsorgungskonzept aufzustellen, dabei sind besonders zu beachten: - wie die Überwachung und Sicherstellung sowie Dokumentation der Entsorgung von unbelasteten Abfällen erfolgt - Benennung des Überwachungsrhythmus sowie des hierfür qualifizierten Überwachungspersonals (inkl. der erf. Nachweise und Qualifikationen) Der Abbruch von Gefahrstoffen/ gefährlichen Abfällen bzw. Arbeiten in kontaminierten Bereich sind durch die AN gem. TRGS/ BGR/ BGI durchzuführen und bei den entsprechenden Behörden sowie Ämtern durch den AN fristgemäß anzumelden. Erforderliche Genehmigungen sind durch AN einzuholen, Auflagen und Anweisungen zu befolgen. Die damit verbunden Kosten sind in die Einheitspreise einzukalkulieren und gehen zu Lasten des Auftragnehmers. 17 12.10.2016 12.10.2016 Gesamtbetrag in EUR LV: Aufzugsanlagen - Sprengelstr. 45/46 Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR zu Tapetenabbruch/ Abbruch von Wand- und Deckenbelägen: Hier ist der Einsatz von Flüssigkeiten (Wasser, Tapetenlöser usw.) auf ein Minimum zu beschränken. Schäden an dem begrenzenden Bestand sind auszuschließen. Die Flüssigkeiten dürfen nicht auf die Fußböden/ Estrich gelangen und im Wandbereich den Bodenaufbau hinterlaufen - hier ist der Kontakt mit PAK haltigen Substanzen/ Bodenklebern/ Sperrschichten (unter Estrich/ Parkett/ Bodenbelag) im Bodenaufbau auszuschließen. 1.10 Stundenlohnarbeiten Stundenlohnarbeiten werden nur bei schriftlicher Bestätigung durch die örtliche Bauleitung, vor Ausführungsbeginn, anerkannt. 1.11 Mängel an Vorleistungen Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Beanstandungen und Mängel an Vorleistungen so rechtzeitig schriftlich anzuzeigen, daß eine Behebung und Richtigstellung unter seiner beratenden Mitwirkung erfolgen kann, ohne daß es zu Verzögerungen bei der Bauausführung kommt. Mit Arbeitsbeginn ist die Einrede bezüglich mangelhafter Vorleistungen verwirkt. 1.12 Aufmaß, Raumbuch und Rechnungslegung Alle Rechnungen sind grundsätzlich gemäss den Vorgaben der ZVB für die Ausführung von Bauleistungen des AG einzureichen. Bei Erfordernis sind die Rechnungen in Förderanteile aufzusplitten bzw. Förderanteile separat auszuweisen, gemäß den Vorgaben des AG. Die Aufmaße und Abrechnungen der Leistungen haben in prüfbarer Form wohnungs bzw. abschnittsweise sowie getrennt nach Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen zu erfolgen. Die Form ist im Vorfeld gemeinsam mit der örtlichen Bauleitung und den Bauherrn abzustimmen und wird in letzter Entscheidung durch die örtliche Bauleitung/ Bauherrn festgelegt. Die vorherige Festlegung zur Abrechnung / Aufmaß gilt auch bei Pauschalverträgen. Durch den AN sind die erbrachten Leistungen in Raumbücher und Zeichnungen, entsprechend den Vorgaben des Bauherren, objekt- , wohnungs- und zimmerweise einzuarbeiten und der örtlichen Bauleitung zu übergeben. 1.13 Dokumentation Die vollständige Dokumentation seiner Leistungen hat jeder Auftragnehmer spätestens eine Woche vor Abnahme der örtlichen Bauleitung in 3-facher Ausfertigung auf Papier (übersichtlich mit Inhaltsverzeichnis in Aktenordnern) und als Datei (PDF) auf Datenträger, zu übergeben. Die Vorgaben der 18 12.10.2016 12.10.2016 Gesamtbetrag in EUR LV: Aufzugsanlagen - Sprengelstr. 45/46 Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR örtlichen Bauleitung dazu sind bindend. Dazu gehören u.a.: - Entsorgungsnachweise - Liefernachweise - Vollständige Verwendbarkeitsnachweise / Anwendbarkeitsnachweise/ Übereinstimmungserklärungen - Ausführungsbestätigung der Systemhersteller - Produktnachweise, Zertifikate, Zulassungen - Prüfzeugnisse - Prüfprotokolle, Druck- und Spülprotokolle, Messprotokolle - Übereinstimmungserklärungen, Errichterbestätigungen, Prüfbücher - Abnahmen von Sachverständigen und Sachkundigen - Fachbauleitererklärung/ Fachunternehmererklärung - Betriebsanleitungen und Beschreibungen der Anlagen sowie Bestätigung über Umfang der Einweisungen des Bedienungspersonals - Herstellerangaben und Wartungsvorschriften über eingebaute Materialien - Ausführungsunterlagen, Werkplanungen - Revisionszeichnungen die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit 1.14 Sicherheitstechnische Belange und Festlegungen Diese sicherheitstechnischen Vorbemerkungen dienen als grundsätzliche Regelung zur Umsetzung und Einhaltung der Forderungen aus der Baustellenverordnung. Sie entbinden den Auftragnehmer nicht von seinen gesetzlichen Verpflichtungen zur Einhaltung insbesondere folgender Vorschriften: - Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) Arbeitsstättenverordnung (ArbStVO) Baustellenverordnung (BStVO) Gefahrstoffverordnung (GefstoffV) Technische Regelungen TRGS sowie den gültigen Vorschriften und Regelungen der gesetzlichen Unfallversicherer, insbesondere den jeweils gültigen - Unfallverhütungsvorschriften (UVV) - Richtlinien, Sicherheitsregeln und anderen bauberufsgenossenschaftlichen Schriften für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (ZH 1 -Schriften). Für die Einhaltung vg. Regelungen bleibt der Auftragnehmer allein verantwortlich. Mit Auftragserteilung werden folgende Dokumente zum Vertragsbestandteil: - SiGe-Plan (Stand - Ausführungsplanung) - Baustellenordnung (Stand - Ausführungsplanung) Mit Baubeginn ist vom Bieter gem. § 5 ArbSchG eine Gefährdungsanalyse für die zu seinem Leistungsumfang gehörenden Leistungen und Arbeiten sowie eine Sicherungskonzeption zur Verminderung von Gefährdungen 19 12.10.2016 12.10.2016 Gesamtbetrag in EUR LV: Aufzugsanlagen - Sprengelstr. 45/46 Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR und Risiken seiner Angestellten durch die gewählten Arbeits-/ Produktionsverfahren durchzuführen. Diese ist als Dokumentation vor Baubeginn der Bauleitung zu übergeben Vor Ausführungsbeginn sind, sofern für bestimmte Arbeiten erforderlich, entsprechende Sachkundenachweise gem. § 7 ArbSchG für die jeweilig für die Ausführung vorgesehenen Fachkräfte in Kopie dem SiGe-Koordinator zu übergeben. Vor Ausführungsbeginn sind die erforderlichen Montageund/ oder Abbruchanweisungen an den zuständigen SiGe-Koordinator zu übergeben. Der SiGe-Plan unterliegt erfahrungsgemäß bauablaufbedingt ständigen Anpassungen (Änderungen Planung, hieraus erforderliche Änderungen im Bauablauf, temperaturbedingte Änderung/ Unterbrechung von Ausführungszeiten, Änderungen im Baustellenumfeld durch weitere Baumaßnahmen, usw.). Spätestens mit Baubeginn ist dem zuständigen SiGe-Koordinator vom AN der nach Bauordnung verantwortliche Bauleiter sowie die Person zu benennen, die entsprechend UVV BGV 1 § 6 die Arbeiten mit anderen AN auf der Baustelle sowie der vom AN beauftragten Subunternehmen im Hinblick auf Sicherheit und Gesundheitsschutz abstimmt. Wird die Änderung des Planes aus Gründen erforderlich, die schuldhaft durch den AN und seinen Vertragspartnern herbeigeführt wurden, beispielsweise durch Terminverzug, so werden diese Änderungen unter Zugrundelegung des entstehenden Aufwandes für die Plananpassung sowie sich hieraus ergebender zusätzlicher Baustelleneinrichtungen oder sicherheitstechnischer Einrichtungen dem verursachenden AN in Rechnung gestellt. Gleiches gilt für einen erhöhten Koordinationsaufwand des SiGe-Koordinators für eventuelle Beschleunigungsmaßnahmen. Entstehen durch schuldhafte Verstöße des AN oder seiner Vertragspartner gegen die Festlegungen im SiGe-Plan oder der Baustellenordnung dem Bauherren Schäden in Form von Ausfallzeiten (Baustop, Sperrung von Rüstungen etc.), werden diese zu Lasten des AN verrechnet. Der SiGe-Koordinator ist zur Einstellung sicherheitswidriger Arbeiten berechtigt. Daraus entstehende Kosten gehen zu Lasten des betreffenden AN. 1.15 Leistungseinschluss In den allgemeinen Vorbemerkungen (Pkt. 1.1 bis 1.14) aufgeführte Leistungen sowie sich aus den allgemeinen Vorbemerkungen ergebende Leistungen sind zu erbringen (Leistungsbestandsteil) und bei der Kalkulation zu berücksichtigen/ einzukalkulieren. Der AN erklärt ausdrücklich, dass er sämtliche vorstehende Bedingungen vorbehaltlos anerkennt. Etwaige Bedenken sind dem Angebot schriftlich beizufügen. 20 12.10.2016 12.10.2016 Gesamtbetrag in EUR LV: Aufzugsanlagen - Sprengelstr. 45/46 Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 21 12.10.2016 12.10.2016 Gesamtbetrag in EUR 2. Bauzeit und Termine WHG 730 - Sprengelstr. 45/46 Gesamtbauzeit des BV: 20.02.2017 bis 25.05.2018 Bauzeiten / Termine gemäss Bauablaufplan vom 10.08.2016 Baubeginn: 21.08.2017 Zwischentermin 1: Fertigstellung Aufzugsschacht Sprengelstr. 45: 16.10.2017 Zwischentermin 2: Fertigstellung Aufzugsschacht Sprengelstr. 46: 10.11.2017 Zwischentermin 3: Fertigstellung Aufzugsanlage Sprengelstr. 46: 09.03.2018 Fertigstellung: 10.04.2018 Die vorherig genannten Fristen/Termine und die Einzelfristen/Termine in den o.g. Bauablaufplänen gelten als Vertragsfristen gem. § 5 Abs. 1 S. 2 VOB/B und werden als solche vereinbart. 3. Anlagen zur Ausschreibung Nachfolgende Anlagen/ Pläne liegen der Ausschreibung bei: - Lage-/Baustelleneinrichtungsplan für WHG 711/721/725/730 - Muster Wartungsvertrag für Aufzugsanlagen der GESOBAU AG, einschl. Anlage 1 und 2 - Muster-Vertrag über Notrufbereitschafts- und Aufzugswärterdienst für Aufzugsanlagen der GESOBAU AG, einschl. Anlage 1 und 2 WHG 730 - Sprengelstr. 45/46 - Bauablaufplan vom 10.08.2016 Pläne/Zeichnungen: - AP Sanierungsvariante, Grundriss Erdgeschoss, 19.08.2016, Index A - Aufzugszeichung Vorderhaus Sprengelstr. 45, 15.09.2016, Index - Aufzugszeichung Hinterhaus Sprengelstr. 46, 15.09.2016, Index - 4. Mindestanforderungen 4. Mindestanforderungen Auf die nachfolgend genannten Bewerbungsbedingungen sei hiermit nochmals ausdrücklich hingewiesen. Die Angaben sind als Bestandteil der Verdingungsunterlagen vom Bieter auf den genannten LV: Aufzugsanlagen - Sprengelstr. 45/46 Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 22 12.10.2016 12.10.2016 Gesamtbetrag in EUR Formblättern einzutragen und dem Angebot beizulegen. III.1) Teilnahmebedingungen: III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Auflistung und kurze Beschreibungen der Bedingungen: 1. Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle des Sitzes oder Wohnsitzes. 2. Die Eignung ist durch eine der folgenden Bescheinigungen bzw. Erklärungen nachzuweisen: - Eintragung in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) - Eintragung im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis für Bauleistungen (ULV) bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin - ULV-Eintragung bei der Auftragsberatungsstelle Brandenburg oder Sachsen oder Sachsen-Anhalt oder Mecklenburg-Vorpommern oder gleichwertige Bescheinigungen anderer Bundesländer - Beibringung des ausgefüllten beiliegenden Formblattes „?Eigenerklärung zur Eignung I“? Gelangt das Angebot eines Bieters, der nur die „?Eigenerklärung zur Eignung I“? abgegeben hat, in die engere Auswahl, hat der Bieter nach Aufforderung durch die Vergabestelle folgende einschlägige Nachweise unverzüglich beizubringen: a.) Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes über die Zahlung von Steuern und Abgaben. b.) Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse über die ordnungsgemäße Entrichtung der gesetzlichen Beiträge. c.) Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen. d.) Nachweis einer gültigen Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung. Wenn keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen die unter a. bis d. geforderten Bescheinigungen und Nachweise am Tag des Eröffnungstermins nicht älter als ein Jahr sein. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes vorzulegen. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen. III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: 1.) Erklärung über den Gesamtumsatz in den abgeschlossenen Geschäftsjahren 2013, 2014, 2015. Das Formblatt „?Eigenerklärung zur Eignung II“? ist für die unter Nummer III.1.2 Punkt 1) geforderte Erklärung den Verdingungsunterlagen beigefügt und zwingend zu verwenden. zu 1) Als Mindestanforderung gilt ein mittlerer Jahresgesamtumsatz in den abgeschlossenen Geschäftsjahren 2013, 2014, 2015 in Höhe von >= 500.000 EUR Brutto. LV: Aufzugsanlagen - Sprengelstr. 45/46 Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 23 12.10.2016 12.10.2016 Gesamtbetrag in EUR III.1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: 1.) Erklärung über die Zahl der in den abgeschlossenen Geschäftsjahren 2013, 2014, 2015 jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte. Das Formblatt „?Eigenerklärung zur Eignung II“? ist für die unter Nummer III.1.3 Punkt 1) geforderte Erklärung den Verdingungsunterlagen beigefügt und zwingend zu verwenden. zu 1) Als Mindestanforderung gilt eine durchschnittliche Anzahl von >= 5 Arbeitskräften in den abgeschlossenen Geschäftsjahren 2013, 2014, 2015. 2) Referenzliste über ähnliche Leistungen in vergleichbarer Größenordnung, welche im Zeitraum 01.01.2013 bis zur Angebotseröffnung abgeschlossen wurden (Abnahme durch den Auftraggeber), mit folgenden Angaben: - Auftraggeber (Name und Adresse) - Ansprechpartner beim Auftraggeber mit Telefonnummer - Bezeichnung des Referenzprojektes - Beschreibung der Art der Leistung - Beschreibung des Leistungsumfanges - Ausführung unter bewohnten Bedingungen (ja / nein) - Auftragssumme (brutto) - Ausführungszeitraum (von / bis) Das Formblatt „?Eigenerklärung zur Eignung III“? (Referenzliste) ist für die unter Nummer III.1.3 Punkt 2) geforderten Angaben den Verdingungsunterlagen beigefügt und zwingend zu verwenden. zu 2) Als Mindestanforderung gelten zwei vergleichbare Referenzen (Ausführung von Aufzugsanlagen einschl. Aufzugsschächten im bewohnten Wohnungsaltbau), welche im Zeitraum vom 01.01.2013 bis zur Angebotseröffnung abgeschlossen wurden, mit einer Bruttoauftragssumme von jeweils mindestens 100.000 EUR. Zusätzliche Technischen Vorbemerkungen Zusätzliche Technischen Vorbemerkungen 1. Vorschriften und Angebotsgrundlagen Die gesetzlichen und ministeriellen sowie einschlägigen brand- und baupolizeilichen Bestimmungen sind zu berücksichtigen, einschließlich der für den Bau und den Betrieb der Anlagen bestehenden Vorschriften wie - 2014/33/EU Richtlinie für Aufzüge - Gesetz über technische Arbeitsmittel (Produktsicherheitsgesetz) - Bauordnung sowie Durchführungsverordnung für die Stadt bzw. das Land - Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten (EMV Gesetz) - die Betriebssicherheitsverordnung - DIN EN 81-20 / -50 - TRBS 1121, 2181, etc. - die einschlägigen DIN-Normen für Materialien, Konstruktionen und Geräte - ISO 13738 für die Bewertung der Fahreigenschaften - Unfallverhütungsvorschriften (UVV) sowie Richtlinien und andere Grundsätze der Berufsgenossenschaften - VDE-Bestimmungen, insbesondere VDE-0190, VDE-0185, VDE-0100 sowie die EVU-Bestimmungen - VDI 2566 Lärmminderung an Aufzugsanlagen - VDI 4707 Energieeffizienz von Aufzugsanlagen - Wasserhaushaltsgesetz mit dazugehörigen Verordnungen und Vorschriften LV: Aufzugsanlagen - Sprengelstr. 45/46 Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 24 12.10.2016 12.10.2016 Gesamtbetrag in EUR 2. Lieferumfang Mit den Preisen des Angebotes sind sämtliche Leistungen des Auftragnehmers (im Folgenden AN) abgegolten, die in Übereinstimmung mit den o.g. Vorschriften für die betriebsbereite Übergabe an den Auftraggeber notwendig sind. Dies sind insbesondere: - Alle anfallenden Montagearbeiten an den Aufzugsanlagen sind im Angebot enthalten - Abladen der Teile und den Transport derselben ins Gebäude - Einrichten und Abräumen der Baustelle - Beschilderung gem. EN 81, LBO, vorbeugendem Brandschutz, etc. - Einholung der erforderlichen Genehmigungen gem. TRGS 519 - Anzeigen der Maßnahmen beim Gewerbeaufsichtsamt bzw. Amt für Arbeitsschutz - Einholung aller erforderlichen Genehmigungen sowie Erstellung von ggf. erforderlichen Gefahrenanalysen für Ausnahmegenehmigungen einschl. aller dafür entstehenden Gebühren - Durchführung der technischen Abnahme (Vorprüfung, Prüfung nach Inverkehrbringung, Prüfung nach Inbetriebnahme) durch eine ZÜS einschließlich aller dafür entstehenden Gebühren - Durchführung der Gefährdungsbeurteilung nach BetrSichV inkl. Ermittlung der Prüffristen und Koordination der Überprüfung der Fristen durch eine ZÜS sowie Übernahme aller dafür entstehenden Gebühren - Leihkosten für Gewichte und Stellung der Hilfskräfte - Durchführung einer Prüfung nach BGV A3 mit Protokollerstellung, einschließlich aller dafür entstehenden Kosten bzw. Gebühren - Vorhalten der Werkzeuge, Leitern, Leergut (Verpackungsmaterial) - Beaufsichtigung der Einbauarbeiten und des notwendigen Transportes bei Zwischenlagerung von Bauteilen auf der Baustelle - Aufzugswärterausbildung und Einweisung des technischen bzw. Wartungspersonals - Die Aufzugskomponenten sind inkl. Lieferung frei Baustelle, einschließlich Aufstellung und Inbetriebsetzung der Anlagen durch Fachmonteure und Helfer, anzubieten; Kosten für Unterkunft, Auslösung, Wege- und Fahrgelder sowie sonstige Nebenkosten sind in die Angebotspreise mit einzurechnen. - Nicht mehr benötigte Verpackungsmaterialien sind vom AN kostenfrei zu entsorgen - Alle erforderlichen Schilder für Fahrkorb, Steuerschrank und Schachtzugänge sind mitzuliefern 3. Abnahme Die Abnahmeunterlagen werden je 2-fach erstellt. Die Vorprüfung und Abnahme der Anlagen (Prüfung zur Inverkehrbringung und Prüfung zur Inbetriebnahme) wird durch den AN beantragt. Die Abnahmeprüfung mit Fang- und Lastproben wird in Gegenwart des Sachverständigen einer ZÜS durchgeführt. Der AN stellt die Belastungsgewichte kostenlos leihweise zur Verfügung. Für die Durchführung der Prüfungen ist das erforderliche Personal vom AN kostenfrei zu stellen. Die Gebühren für die Prüfungen, einschließlich Aufzugswärterprüfungen, trägt der AN. Voraussetzung auf Abnahme durch den Fachingenieur ist die erfolgte Abnahme der Anlagen durch eine ZÜS, die Behebung aller durch die vorgenannten Stellen erhobenen Beanstandungen sowie die Vorlage aller hierüber einzuholenden Bestätigungen bzw. Bescheinigungen. Die bei der Abnahme durch den Fachingenieur festgestellten Mängel werden dem AN schriftlich mitgeteilt und sind innerhalb der gesetzten Frist zu beseitigen. Wird eine erneute Abnahme erforderlich oder sind bei der 1. Nachabnahme nicht alle Mängel beseitigt, so werden dem AN die dadurch entstehenden Kosten durch erneute Inanspruchnahme des leitenden Fachingenieurs in Rechnung gestellt. LV: Aufzugsanlagen - Sprengelstr. 45/46 Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 25 12.10.2016 12.10.2016 Gesamtbetrag in EUR 4. Transport / Lagerung Für den Transport und die Einbringung von schweren Anlagenteilen stehen bauseits keine Leistungen zur Verfügung. Die Transportwege, Lagerflächen und Arbeitsbereiche sind mit der Bauleitung abzustimmen und vom AN Aufzug geeignet zu schützen. Außerhalb von Schacht und Maschinenraum gehört hierzu die Abdeckung der Fußböden sowie für Lagerflächen und Arbeitsbereiche der Schutz der Wände in Raumhöhe mit geeigneten Materialien, wie z.B. Sperrholzplatten oder Kartonagen entsprechender Dicke. Der AN Aufzug hat mit der Bauleitung eigenverantwortlich die Termine für die Anlieferung von Baugruppen abzustimmen. 5. Termine Tableau-, Fahrkorb- und Anlagenzeichnungen sind innerhalb von zwei Wochen nach Auftragserteilung zu erstellen. Erst nach Genehmigung der Unterlagen durch den AG bzw. dessen Beauftragten erfolgt die Fertigung. Für die Prüfung der Zeichnungen durch Bauherrn und Planer ist eine Zeit von zwei Wochen bei der internen Ablaufplanung durch den AN zu berücksichtigen. Ein detaillierter Montageablaufplan ist vier Wochen nach Auftragserteilung durch den AN vorzulegen und wird nach Bestätigung durch den Auftraggeber Vertragsbestandteil. Eine Kopie der Anzeigeunterlagen ist spätestens zwei Wochen vor der geplanten Sachverständigenabnahme bei dem Fachingenieur einzureichen. Die beanstandungslose Sachverständigenabnahme muss zum vertraglichen Fertigstellungstermin durchgeführt sein. Wird der vertraglich vereinbarte Fertigstellungstermin durch Umstände, die der AN zu vertreten hat, nicht eingehalten, so wird der etwa notwendig werdende provisorische Betrieb der Anlage auf Kosten des AN sichergestellt. 6. Projektinformation Vor Abgabe des Angebotes informiert sich der Bieter über die Verhältnisse im Objekt und überzeugt sich durch Einsichtnahme in die Planung von den Gegebenheiten der Leistungen. Auf nicht ausreichende Unterrichtung kann sich der Auftragnehmer dem Auftraggeber gegenüber nicht berufen und daraus Nachforderungen stellen. 7. Maßangaben Alle Maßangaben in den zur Verfügung gestellten Beschreibungen und Zeichnungen sind unverbindlich. Die Maße sind am Bau zu nehmen, die in die Zeichnungen eingetragenen Maße zu prüfen und etwaige Abweichungen dem Fachingenieur zu melden. Änderungsarbeiten, die durch die Nichteinhaltung dieser Anordnung erforderlich werden, werden nicht vergütet. 8. Absperrungen Wenn es anläßlich des Transportes von Materialien, Maschinen und dergleichen notwendig wird, vorhandene Absperrungen, Abschrankungen und sonstige Sicherungen - auch an anderen Stellen (z. B. Treppenhäuser) - vorübergehend abzubauen, so ist der AN für die sichere Absperrung dieser Wege und für den ordentlichen Wiederaufbau voll verantwortlich. LV: Aufzugsanlagen - Sprengelstr. 45/46 Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 26 12.10.2016 12.10.2016 Gesamtbetrag in EUR 9. Bauseitige Leistungen Folgende bauseitige Leistungen sind vorgesehen: - Staubbindender Anstrich der Schachtgrubensohle - Absichern des Fahrschachtes bis zum Einbau der Schachttüren - Beleuchtung vor den Schachtzugängen - Bereitstellung einer Anschlussfahne für den Potentialausgleich in der Schachtgrube - Liefern der elektrischen Hauptzuleitung zum Schaltschrank - Schwachstromverbindungsleitungen wie z.B. Informations- und Störmeldeleitungen, Die bauseitigen Leistungen, die nach Angabe des Auftraggebers durchgeführt werden, sind vom AN unmittelbar nach Fertigstellung zu überprüfen. Abweichungen sind schriftlich anzuzeigen. 10. Maschinenabwärme Die Abwärmelast der Antriebsmaschine ist im Datenblatt anzugeben. 11. Zeichnungen, Berichte Folgende Unterlagen sind durch den AN zu erstellen und dem Fachplaner zur Genehmigung vorzulegen: - Tableauzeichnung - Fahrkorbzeichnung - Anlagenzeichnung Alle Zeichnungen, Tagelohn-, Rapport- und Arbeitsberichte sind in 3-facher Ausfertigung dem AG bzw. dessen Vertreter zu übergeben. Dabei hat der AN noch folgende Aufstellungshinweise zu beachten: In Zeichnungen oder entsprechenden Tabellen werden ausführlich sämtliche technischen Daten, Maße, Dimensionen, Anschlußwerte etc. eingetragen, die für Nebenarbeiten bekannt sein müssen. Alle Zeichnungen müssen DIN-gerecht erstellt werden, der Zeichnungskopf muß mindestens folgende Angaben enthalten: - Gegenstand der Zeichnung - Zeichnungs-Nr. - Projektname - Fabrik-Nr. der Aufzugsanlage - Name und Anschrift des Bauherrn Alle Unterlagen sind projektgebunden und in deutscher Sprache zu erstellen. Schaltpläne sind VDE- und DIN-gerecht zu erstellen. 12. Beschläge - Deckplatten - Tableaus Die Ausführung von Beschlägen, Tableaudeckplatten etc. wird mit dem Bauherrn bzw. dessen Vertreter abgestimmt. Es sind kostenlos Muster vorzulegen und Bezugsquellen nachzuweisen. Alle Edelstahlmaterialien sind in der Qualität V2A (1.4301 bzw. AISI 304) auszuführen. LV: Aufzugsanlagen - Sprengelstr. 45/46 Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 27 12.10.2016 12.10.2016 Gesamtbetrag in EUR 13. Kennzeichnungen Schmierstellen werden rot gekennzeichnet. Alle drehenden Teile erhalten einen gelben Warnanstrich. 14. Anstrich und Korrosionsschutz Alle Stahlteile mit Ausnahme der funktionsbedingten blanken Teile sind verzinkt oder mit einem Korrosionsschutzanstrich zu liefern. Beschädigungen sind nach der Montage auszubessern. Blanke Teile erhalten einen lösbaren Schutzüberzug. 15. Akustische Forderungen Zur Körperschalldämmung sind die Antriebe und Schaltschränke auf Federelemente zu stellen, wobei als Grundlage zur Auslegung der Feder die VDI-Richtlinie 2566 dienen soll. Auf die Verwendung hochwertiger, lärmmindernder Bauteile und Komponenten wird besonderer Wert gelegt. Die Vorgaben der VDI 2566-2 sowie an deren Anlehnung sind die nachfolgenden Werte einzuhalten: - Schacht, verursacht durch Schall im Schachtkopfbereich 65 dB(A) - Haltestellen, 1m Abstand von Schachttüren 55 dB(A) - Mitte fahrende Kabine 53 dB(A) 16. Montage In Vorbereitung der Montage wird durch den AN ein Montageablaufplan mit detaillierter Beschreibung und zeitlicher Untergliederung der einzelnen Montageschritte erstellt und dem AG bzw. der Bauleitung zur Verfügung gestellt. Es werden bauseits in keinem Fall Hilfskräfte gestellt. Die Einrichtung der Baustelle ist allein Sache des AN Aufzug. Die Montageleitung liegt beim AN Aufzug. Er ist für eine ordnungsgemäße, den geltenden Vorschriften und Vertragsbedingungen entsprechende Montageabwicklung verantwortlich. Der AN steht dafür ein, dass seine Mitarbeiter bei der zuständigen Berufsgenossenschaft gesetzlich unfallversichert sind. Beabsichtigt der AN den Einsatz von Subunternehmen, so hat er dies dem AG zusammen mit dem Angebot zur Genehmigung anzuzeigen. Es dürfen nur durch den AG genehmigte Subunternehmer eingesetzt werden. Zu den Baubesprechungen ist die Teilnahme des zuständigen Montagemeisters des AN Aufzug Pflicht. Auf Anforderung der Bauleitung ist durch den AN ein Bautagebuch über die Demontage- und Montagearbeiten zu führen und wöchentlich vorzulegen. Eventuell erforderliche Schweiß-, Schneid- und Brennarbeiten sind in Eigenverantwortung auszuführen und mit dem Auftraggeber abzustimmen. Vorsorgemaßnahmen, brandschutztechnische Belange betreffend, sind vorzunehmen (Brandwache, Einfeuchten der Etagen etc.). Die Arbeitsbereiche sind vom AN Aufzug geeignet zu schützen. Sollte nach Beendigung der Arbeiten der Auftragnehmer nicht mit der Ausführung der Wartung beauftragt werden, hat er die Anlagen an die mit der Wartung beauftragten Firmen zu übergeben und diese einzuweisen. LV: Aufzugsanlagen - Sprengelstr. 45/46 Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 28 12.10.2016 12.10.2016 Gesamtbetrag in EUR 17. Zubehör Das für die Aufzüge erforderliche Spezialwerkzeug - 1 Handlampe mit 5 m Kabel - 1 Schild je Haltestelle "Aufzug außer Betrieb" - 1 Notentriegelungsschlüssel - 1 komplette Beschilderung gem. den gültigen Vorschriften einschl. Beschilderung für Steuerschranktür, Hinweisschild Aufzugwärter im EG und Betriebsanleitung - 2 Schlüssel je Schließzylinder - 1 Ölfüllung für Getriebe, Motore, Hydraulik etc. ist vom AN mitzuliefern. Die Kosten sind im Angebotspreis enthalten. Die im Steuerschrank/ Bedienlamelle zu deponierenden Zubehörteile sind übersichtlich und mit entsprechenden Befestigungseinrichtungen anzuordnen. 18. Maschinenaufstellung Alle Maschinen und Aggregate erhalten einen Profilstahlrahmen, welcher auf einen mitzuliefernden Stahlträger gesetzt wird und gegen das Gebäude mit Schwingmetallen schalltechnisch zu entkoppeln ist. Zur Ableitung von Kondensat und Öl werden Entleerungsstellen so angeordnet und mit einem Ablaufrohr versehen, dass mit Sicherheit ein Bespritzen und Verschmutzen von Wänden, Geräten etc. verhindert wird. 19. Unvorhergesehene Arbeiten Für unvorhergesehene Leistungen, die jedoch nur nach besonderer Beauftragung auszuführen sind, sind feste Stundensätze anzugeben. In den Stundenverrechnungssätzen sind die Kosten für Fahrtzeit und Auslösung bereits enthalten. Stundenlohnzettel werden nur anerkannt, wenn diese täglich vom AG abgezeichnet werden. 20. Elektrotechnische Bedingungen Es steht Drehstrom mit den vorhandenen Absicherungen und Leiterquerschnitten zur Verfügung. In die Angebotspreise sind die kompletten elektrischen Anlagen, einschließlich der Kraftstrom- und Steuerleitungen zwischen den Geräten sowie die Lieferung, Montage und betriebsfertige Verdrahtung der Hauptschalter mit Sicherungen einzukalkulieren. Alle metallischen Bauteile einschl. der Kanäle und Abdeckungen sind zu erden bzw. in den Potientialausgleich des Gebäudes einzubeziehen. Die elektrische Ausrüstung der Anlagen muss in allen Teilen den Forderungen des EMV- Gesetzes entsprechen, ohne das im weiteren Ausschreibungstext nochmals darauf hingewiesen wird. Die Verlegung der Anschlusskabel und Steuerleitungen im Schacht muss weitgehend in gut zugänglichen Kabelkanälen erfolgen. Die Kabelkanäle sowie die trittfesten Abdeckungen gehören mit zur Lieferung des AN Aufzug. 21. Grundsätzliche Ausführungsbestimmungen für E-Anlagen LV: Aufzugsanlagen - Sprengelstr. 45/46 Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 29 12.10.2016 12.10.2016 Gesamtbetrag in EUR Alle für die Bestückung der Schaltschränke erforderlichen Schaltgeräte und sonstigen elektrischen Einbauteile müssen den sie jeweils betreffenden Vorschriften des Verbandes Deutscher Elektrotechniker (VDE) entsprechen bzw. das VDE-Zeichen tragen, oder die VDE-Zeichengenehmigung haben. Für die Steckdosen im Bereich der Aufzugsanlage (z.B. Steuerung, Schacht und Fahrkorbdach) sowie der Fahrkorbbeleuchtung ist der Einbau einer Fehlerstromschutzeinrichtung mit einem maximalen Bemessungsdifferenzstrom von 30 mA zu berücksichtigen. 22. Forderungen zur energieeffizienten Ausführung Die Aufzugsanlage soll mindestens der Energieeffizientsklasse B nach VDI 4707 entsprechen. Insbesondere bei Stillstand der Aufzugsanlage muss ein zweistufiger Eco-Betrieb (Stand-By Modus / Sleep Modus) für eine stufenweise Abschaltung der wichtigsten Verbraucher (Steuerung, Antriebsregelung, Türsteuerung, Fahrkorbbeleuchtung, Anzeigen, Lichtgitter, etc.) sorgen. Anlagendaten Vorderhaus Anlagendaten Aufzug Vorderhaus (Hof) Tragfähigkeit (in kg) 375 zul. Personenzahl 5 Nenngeschw. (in m/s) 1,00 Haltestellenanzahl 5 Schachttürenanzahl 5 Lage Maschinenraum maschinenraumlos Steuerung Einknopfsammel-Steuerung Antriebstechnik getriebelos Förderhöhe (in m) 17,00 Schachttiefe i.L. (in mm) 1.250 Schachtbreite i.L.(in mm) 1.800 Schachtgrube (in mm) 800 Schachtkopfhöhe (in mm) 3.550 Schachttürbreite (in mm) 900 Schachttürhöhe (in mm) 2.000 Fahrkorbbreite (in mm) 1.200 Fahrkorbtiefe (in mm) 880 Fahrkorbhöhe (i.L.), (in mm) 2.150 Fahrkorbtürbreite (in mm) 900 LV: Aufzugsanlagen - Sprengelstr. 45/46 Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Fahrkorbtürhöhe(in mm) 2.000 Anzahl Fahrkorbtüren 1 Ausführung der Türen zweiteilige-Teleskoptüren Anlagendaten Hinterhaus Anlagendaten Aufzug Hinterhaus (Treppenauge) Tragfähigkeit (in kg) 320 zul. Personenzahl 4 Nenngeschw. (in m/s) 1,00 Haltestellenanzahl 7 Schachttürenanzahl 7 Lage Maschinenraum maschinenraumlos Steuerung Einknopfsammel-Steuerung Antriebstechnik getriebelos Förderhöhe (in m) 19,59 Schachttiefe (in mm) 1.100 Schachtbreite (in mm) 1.700 Schachtgrube (in mm) 1.200 Schachtkopfhöhe (in mm) 3.450 Schachttürbreite (in mm) 900 Schachttürhöhe (in mm) 2.000 Fahrkorbbreite (in mm) 1.100 Fahrkorbtiefe (in mm) 830 Fahrkorbhöhe (i.L.), (in mm) 2.150 Fahrkorbtürbreite (in mm) 900 Fahrkorbtürhöhe(in mm) 2.000 Anzahl Fahrkorbtüren 1 Ausführung der Türen zweiteilige-Teleskoptüren Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 30 12.10.2016 12.10.2016 Gesamtbetrag in EUR LV: Aufzugsanlagen - Sprengelstr. 45/46 Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 31 12.10.2016 12.10.2016 Gesamtbetrag in EUR Vom Bieter sind unter den jeweiligen Positions-Nr. die zum Einsatz geplanten Komponenten sowie deren technische Parameter einzutragen. Dem Leistungsbeschreibung ist zum Abschluss ein Datenblatt zur Übersicht der techn . Daten beigefügt, auch hier sind die zum Einsatz geplanten Komponenten einzutragen. LV: Aufzugsanlagen - Sprengelstr. 45/46 Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 32 12.10.2016 12.10.2016 Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Gesamtbetrag in EUR 01 Aufzug Vorderhaus (Hof) 01.01 Baustelleneinrichtung 01.01.0010 Baustelleneinrichtung Baustelle komplett mit allen erforderlichen Geräten, Werkzeugen, Maschinen, Einrichtungen, Anlagen, Unterkünften, Aufenthaltsmöglichkeiten und sonstige Betriebsmittel, die zur vertragsgemäen Erfüllung der Bauleistungen erforderlich sind einrichten, auf die Baustelle bringen, bereitstellen, betriebsfertig aufstellen, betriebsfertig vorhalten, wieder abbauen und abtransportieren, einschl. aller dafür notwendigen Arbeiten. Leistung einschließlich der Kosten für Vorhalten, Unterhalten und Betreiben der Geräte, Anlagen und Einrichtungen für die Dauer der Bauzeit. Arbeitstägliche Öffnung und Schließung/Sicherung der Baustelle, Arbeitsbereiche und Wohnungen, einschl. Übernahme Schlüsseldienst - entsprechend den Festlegungen der Bauleitung - dabei werden die Hauptanwesenheitszeiten aller beteiligten AN berücksichtigt. Arbeitsbereiche sind entsprechend Erfordernissen abzusperren und sichern, einschl. verkehrstechnischer Sicherung. Nach täglichem Arbeitsende ist der gesamte Baustellenbereich durch die AN zu sichern und verschließen, d.h. alle Türen sind zu schließen und verriegeln, Bauzäune sind zu schließen, Verkehrssicherungen sind zu prüfen und ggf. wieder korrekt aufzustellen. Die Arbeits- und Baustellenbereiche sowie die Wohnungen sind täglich nach Arbeitsende zu beräumen und besenrein zu reinigen. Die Klappen der Leitergänge und alle Leitern der unteren Gerüstlage sind täglich nach Arbeitsschluss zu schließen / sichern - jeweils durch den Nutzer der Fassadenrüstung. Für die vorbeschriebenen Reinigungs- und Sicherungsarbeiten werden durch die örtliche Bauleitung alle beteiligten Firmen, entsprechend ihrem Leistungsumfang und der Anwesenheit, für bestimmte Zeiträume und Abschnitte als Verantwortliche bindend festgelegt. Entsprechend diesem Einsatzplan sind die betreffenden AN für die Leistungen verantwortlich. Dies entbindet jedoch nicht die anderen AN, ihre Arbeits- und Baustellenbereich täglich zu beräumen und reinigen. Leistung entsprechend den Leistungsinhalten aus Punkt "1.3 Baustelleneinrichtung" der allgemeinen Vorbemerkungen. Räumen der kompletten Baustelle nach Fertigstellung und Abnahme der Baumaßnahme. Reinigen und Wiederherrichten der benutzten Flächen entsprechend dem ursprünglichen LV: Aufzugsanlagen - Sprengelstr. 45/46 Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 33 12.10.2016 12.10.2016 Gesamtbetrag in EUR Zustand. 1,00 psch Verrechnungssätze für Löhne Verrechnungssätze für Löhne Ergänzend zu § 15 VOB/B wird vereinbart: Stundenlohnarbeiten werden nur nach Erteilung gesonderter, schriftlicher Aufträge ausgeführt und vergütet. Die Abrechnung erfolgt nach Verrechnungssätzen (EUR/h) gegen Nachweis der tatsächlich geleisteten Stunden und des Materialverbrauchs. Die Verrechnungssätze für die nachstehenden Lohn- und Berufsgruppen sind unaufgegliedert anzubieten. In Ihnen sind enthalten: - Lohn- und Gehaltskosten - Lohn- und Gehaltsnebenkosten - Sozialkosten einschl. Sozialkassenbeiträge - Gemeinkostenanteile - Gewinn. Zuschläge zu den Verrechnungssätzen für vom Auftraggeber angeordnete Überstunden sind gesondert nachzuweisen, sie werden in Höhe der tariflichen Vereinbarung vergütet. Beschäftigt der Bieter bei einer der nachstehenden Lohn-/Berufgsgruppen keine Arbeitskräfte, hat er dies anzugeben und stattdessen den Einsatz möglichst gleichwertiger Arbeitskräfte anzugeben. Die Stundenlohnzettel müssen täglich vom Bauleiter unterschrieben werden. Alle Stundenzettel sind fortlaufend zu nummerieren. Stundenlohnzettel, die später als eine Woche nach Durchführung der einzelnen Arbeiten eingerichtet werden, werden nicht mehr entgegengenommen, anerkannt und zur Abrechnung freigegeben. Im Zusammenhang mit der Schlußrechnung werden die Stundenzettel nochmals geprüft. Stellt sich bei der Rechnungsprüfung oder bei der späteren Nachprüfung heraus, dass die im Stundenlohn abgerechneten Leistungen bereits zu anderen Vertragsleistungen oder zu deren Nebenleistungen gehört haben, so werden die Stundenlohnarbeiten nicht vergütet, auch wenn die Stundenlohnzettel schriftlich anerkannt sind. Doppelzahlungen sind zurückzuerstatten. 01.01.0020 Obermonteur Der Stundensatz eines Obermonteurs ist anzugeben. Stundenlohnarbeiten werden nur nach Erteilung gesonderter, schriftlicher Aufträge ausgeführt und vergütet. Die Abrechnung erfolgt nach Verrechnungssätzen (EUR/h) gegen Nachweis der tatsächlich geleisteten Stunden und des Materialverbrauchs. LV: Aufzugsanlagen - Sprengelstr. 45/46 Ordnungszahl (Pos-Nr.) 01.01.0030 Menge Einheit 4,00 h Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 34 12.10.2016 12.10.2016 Gesamtbetrag in EUR Monteur Der Stundensatz eines Monteurs ist anzugeben. Stundenlohnarbeiten werden nur nach Erteilung gesonderter, schriftlicher Aufträge ausgeführt und vergütet. Die Abrechnung erfolgt nach Verrechnungssätzen (EUR/h) gegen Nachweis der tatsächlich geleisteten Stunden und des Materialverbrauchs. 4,00 01.01.0040 h Helfer Der Stundensatz eines Helfers ist anzugeben. Stundenlohnarbeiten werden nur nach Erteilung gesonderter, schriftlicher Aufträge ausgeführt und vergütet. Die Abrechnung erfolgt nach Verrechnungssätzen (EUR/h) gegen Nachweis der tatsächlich geleisteten Stunden und des Materialverbrauchs. 4,00 h Gesamtsumme: LV: Aufzugsanlagen - Sprengelstr. 45/46 Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 35 12.10.2016 12.10.2016 Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Gesamtbetrag in EUR 02 Aufzug Vorderhaus (Hof) - Sprengelstr. 45 02.01 Einweisung, Abnahme, Dokumentation 02.01.0010 Prüfung und Abnahme Prüfung (Vorprüfung, Prüfung zur Inverkehrbringung, Prüfung zur Inbetriebnahme) und Abnahme der vorgenannten Aufzüge durch eine zugelassene Sachverständigenorganisation (wie z.B. GTÜ, TÜV oder DEKRA), einschl. Dokumentation und Prüfprotokoll. Zu dieser Position gehören die Gestellung des erforderlichen Fachpersonals sowie die Lieferung der erforderlichen Belastungsgewichte. Alle anfallenden Gebühren und Kosten gehen zu Lasten des AN. 1,00 02.01.0020 Einweisung Es ist die Aufzugswärtereinweisung von ca. 2-3 Personen zu einem von der Bauherrschaft noch festzulegenden Termin mit einzukalkulieren. 1,00 02.01.0030 Stck Stck Dokumentation Unterlagen zur Abnahme, zusätzlich zu den TÜV-Unterlagen als Bestandsdokumentation gem. Allgemeine Vorbemerkungen, Ziffer 1.13 bzw. gem. folgender ergänzender Auflistung: - Wartungs- und Einstellanleitungen - Stromlaufpläne mit Antriebsteil und Sicherheitsstromkreis nach DIN 40719 nach tatsächlicher Ausführung - Betriebsvorschriften und Bedienungsanleitungen einschl. Notfallplan - Beschreibung der einzelnen Komponenten und Sicherheitsbauteile, hierbei ist auch für die Steuerung und Regelung u.a. die Menüführung zu beschreiben - Baumusterprüfbescheinigungen - Protokoll zur Prüfung nach BGV-A3 - Schmieranleitung und Schmierstofftabelle - Maßnahmen zur Personenbefreiung (Notbefreiungsanleitung) - Fabrikats- und Typliste der Hauptkomponenten - Liste mit mind. 20 gängigen Verschleißteilen und Angebotspreisen - Nachweise, Berechnungen und Bescheinigungen - Anlagen- und Fahrkorbzeichnungen 1,00 Stck Gesamtsumme: LV: Aufzugsanlagen - Sprengelstr. 45/46 Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheitspreis in EUR 02.02 Antriebsbeschreibung 02.02.0010 Antriebsbeschreibung Das Triebwerk soll auf mitzuliefernden Schwingungselementen im Schachtkopfbereich auf einer Trägerkonstruktion sitzen. Die Trägerkonstruktion ist durch den AN zu montieren. 36 12.10.2016 12.10.2016 Gesamtbetrag in EUR Die schwingungsdämpfenden Elemente sind entsprechend VDI 2566 auszuführen. Das neue Triebwerk ist getriebelos auszuführen und für eine Traglast und Geschwindigkeit gem. beigefügter Anlagendaten vorzusehen. Die Treibscheibe ist ohne Übersetzungsgetriebe direkt auf der Motorwelle aufgesetzt. Es sind lebensdauergeschmierte Speziallager zu berücksichtigen. Es ist ein Elektromotor in Spezialausführung für Aufzüge mit frequenz- und spannungsgeregeltem Drehstromantrieb anzubieten. Der Motor soll ein hohes Drehmoment haben und sich durch eine ruhige Fahreigenschaft auszeichnen. Die abzuführende Wärmemenge sowie das Motorfabrikat und die Leistungsdaten sind im Datenblatt anzugeben. Durch Zusatzmaßnahmen (thermische Isolierung/elektr. Heizung / Zusatzlüfter) ist der Betrieb auch für Umgebungstemperaturen außerhalb des Schachtes von -10 bis +40 Grad Celsius zu gewährleisten. Fabrikatsvorgabe: Lift Equip, Ziel Abegg, oder gleichwertig Zum Einsatz sind geplant: Hersteller: ................. vom Bieter einzutragen Produkt: .................... vom Bieter einzutragen Die kompletten Angaben sind im Datenblatt anzugeben! 1,00 02.02.0020 Stck Frequenzregelung Der Antriebsmotor ist durch eine Frequenzregelung stufenlos zu regeln, dabei muss der Frequenzumrichter schützlos ausgeführt und für Vierquadrantenbetrieb ausgelegt sein. Es ist ruckfreies Anfahren und Anhalten zu garantieren, Beschleunigungs- und Verzögerungswerte müssen vor Ort einstellbar sein. Die Regelung muss bei Raumtemperaturen zwischen + 5° und + 45° C sowie Spannungsschwankungen im Netz von ± 10 % LV: Aufzugsanlagen - Sprengelstr. 45/46 Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 37 12.10.2016 12.10.2016 Gesamtbetrag in EUR funktionsfähig bleiben. Das System ist für 120 Fahrten/h sowie eine Haltegenauigkeit von ± 5 mm auszulegen. Eine Nachregulierung in den Etagen soll bei offener Tür erfolgen und muss bei einer Abweichung von ± 20 mm aktiviert werden. Die tatsächliche Geschwindigkeit des Aufzuges darf die Nenngeschwindigkeit bei Netzschwankungen nicht unterschreiten. Das System muss über eigene Filterstromkreise verfügen, um eine Reduzierung der "Netzverschmutzungen" zu gewährleisten. Externe Filter sind nicht vorgesehen und dürfen nicht erforderlich sein. Das Regelungspaket ist so im Schaltschrank oder Schachtkopf zu installieren, dass der elektrische Berührungsschutz sowie der Schutz der Bauelemente vor Verschmutzung und Feuchtigkeit ausreichend gegeben ist. Durch Zusatzmaßnahmen (thermische Isolierung/elektr. Heizung / Zusatzlüfter) ist der Betrieb auch für Umgebungstemperaturen außerhalb des Schachtes von -10 bis +40 Grad Celsius zu gewährleisten. Fabrikatsvorgabe: Ziehl Abegg Zetadyn 4C, Lift Equipt MFC 20/30 oder gleichwertig Zum Einsatz sind geplant: Hersteller: ................. vom Bieter einzutragen Produkt: .................... vom Bieter einzutragen Die kompletten Angaben sind im Datenblatt anzugeben! 1,00 02.02.0030 Stck Tragmittel, Aufhängung Fahrkorb und Gegengewicht sind mit 2:1 Aufhängung ausgeführt. Die Zugbeanspruchung der vorgesehenen Spezialseile ist so niedrig zu halten, daß eine lange Lebensdauer erzielt wird. Ausführung der Tragseile: nach DIN 3061-3063 oder 9-litzige Spezialtreibscheibenseile. Abweichungen vom Nenndurchmesser 0 - 3 %. Angaben sind im Datenblatt einzutragen. Die erforderlichen Seilrollen einschließlich deren Achsen und Lager sind mit wartungsfreien Kugellagern auszurüsten. LV: Aufzugsanlagen - Sprengelstr. 45/46 Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 38 12.10.2016 12.10.2016 Gesamtbetrag in EUR Alle Tragseile haben die gleiche Seilspannung aufzuweisen, so dass eine gleichmäßige Seilbelastung gewährleistet ist, hierzu sind die Tragseile federnd und einzeln nachspannbar an den Fixpunkten zu befestigen. Der Nachweis über die gleichmäßige Seilspannung ist nach Aufforderung gegenüber dem Fachplaner zu erbringen. Die Tragseile sind an Ihren Befestigungspunkten gegen Verdrehen zu sichern. Die herstellerspezifische Ausführung mit Traggurten ist ausdrücklich zugelassen. 1,00 Stck Gesamtsumme: LV: Aufzugsanlagen - Sprengelstr. 45/46 Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 39 12.10.2016 12.10.2016 Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Gesamtbetrag in EUR 02.03 Fahrkorbausführung 02.03.0010 Einsatzfahrkorb Der Fahrkorb, Abmaße gem. beigefügter Anlagendaten, soll für den Transport von Personen und Lasten geeignet sein, er wird mit einer zweiseitigen Zuladung ausgeführt. Die Vorder- und Seitenwände sowie die Einzüge sind als Abkantkonstruktion aus Edelstahlblech V2A (1.4301 bzw. AISI 304), Design Korn 180/240 oder Leinen nach Wahl des AG, herzustellen, wobei die Mindestwandstärke des Fahrkorbes 1,5 mm beträgt. Das V2A Material ist zu bemustern. Scharfkantige Abschlüsse insbesondere im Kopfbereich der Eingangslisene sind zu vermeiden. Die Seiten- und Rückwände schließen direkt an die Fahrkorbdecke an, es sind keine Lüftungsschlitze zwischen Wandpaneele und Decke vorzusehen. Belüftungsschlitze entsprechend EN 81 sind von Innen nicht sichtbar anzuordnen. Schachtseitig sind die Wandbleche mit vollflächiger Antidröhnbeschichtung zu versehen. Der Einsatzfahrkorb ist in sich stabil und verwindungssicher zu konstruieren. Eine Verformung der Wandpaneele durch gegenlehnende Personen ist auszuschließen. Die genaue Paneelaufteilung wird im Rahmen der Bemusterung festgelegt, die Paneelbreite soll ca. 350 mm betragen. Die Paneelstöße sind als Haarfugen auszuführen. Auf der Kabinenrückseite ist in der gesamten Breite und ab halber Kabinenhöhe (ca. 1000 mm über Fußboden) bis zur Unterkante der Kabinendecke ein umseitig gefasstes VSG-Glaselement vorzusehen. Der Stahlblechboden ist mind. 2,5 mm stark und mit einer ausgesteiften Unterkonstruktion zu versehen, die eine Verformung des Bodens verhindert. Die Fahrkorbtürschürze ist gem. EN 81 auszuführen. Die Fahrkorbdecke ist trittsicher aus Stahlblech herzustellen. Die Sichtfläche der Decke im Fahrkorbinneren ist ohne Fugen und einteilig zu gestalten sowie mattweiß, strukturlackiert auszuführen. Der Fahrkorb ist schwingungsisoliert im Fahrkorbrahmen aufgehängt und durch Gleitführungen mit Selbstölern an den Führungsschienen geführt. Auf dem Fahrkorb ist ein Geländer gem. EN 81 vorzusehen. Es ist eine stabile Ausführung gefordert. Die vorgeschriebene Standfläche ist zu berücksichtigen. Bei Überschreitung der Abstandsmaße ist ein elektrisch überwachtes, klappbares Geländer sowie entsprechende Ersatzmaßnahmen vorzusehen. 1,00 02.03.0020 Stck Sockelleiste Im Fußbodenbereich ist auf den Fahrkorbwänden eine leicht LV: Aufzugsanlagen - Sprengelstr. 45/46 Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 40 12.10.2016 12.10.2016 Gesamtbetrag in EUR austauschbare umlaufende Sockelleiste in V2A 180/240er Korn auf Trägermaterial, ca. 100 mm hoch und 15 mm tief auszuführen. 1,00 02.03.0030 Stck Fahrkorbtür mit Edelstahlflügel Die Fahrkorbtür ist als automatische 2-flüglige, einseitig öffnende Schiebetür vorzusehen, Anzahl und lichte Durchgangsmaße gem. beigefügter Anlagendaten. Ausführung der Fahrkorbtürblätter in V2A (1.4301 bzw. AISI 304), Design wie die Seitenwände. Das V2A Material ist zu bemustern. Die Türblätter sollen an Rollengehängen mit Führungsschienen, ausgeführt als geschlossenes Profil mit einer Wandstärke mind. 4 mm, und dauergeschmierten Kugellagern, Rollendurchmesser mind. 65mm, laufen. Gehäuse, Schienen und Laufwagen sind elektrolytisch verzinkt. Die Türschwelle hat in Bezug auf die Ausführung und Belastbarkeit den Schachttürschwellen zu entsprechen. Es ist auf eine ausreichende und stabile Unterkonstruktion und Befestigung der Schwelle zu achten. Die Schwellenprofile sind bis zur Vorderkante der Türzargen zu führen. Türschwelle belegt mit leicht austauschbaren Aluminiumprofilen. Der Fahrkorbtürantrieb soll als geregelter Antrieb mit sinusförmigem Öffnungs- und Schließverlauf vorgesehen werden, dabei muss die Türgeschwindigkeit stufenlos einzustellen sein. Die an den Schließkanten auftretende Kraft darf 150 N nicht überschreiten, die max. zulässige kinetische Energie bei mittlerer Schließgeschwindigkeit von 10 Joule ist ebenfalls einzuhalten. Die Betätigung der Schachttür muss mittels Spreizschwert ohne Spiel erfolgen. Beschleunigungs-, Verzögerungs- sowie Öffnungs- und Schließgeschwindigkeiten müssen unabhängig voneinander einstellbar sein und stufenlos erfolgen. Der Zeitraum für den Beginn des automatischen Schließvorgangs nach Etagenstop bzw. letzter Lichtgitterunterbrechung muss in einem Bereich von 3 bis 30 Sekunden einstellbar sein. Der Tür-Zu-Knopf im Kabinentableau sorgt für einen sofortigen Schließvorgang. Der Tür- Auf- Knopf im Kabinentableau sorgt für eine sofortige Reversierung der schließenden Tür. Die Türsteuerung muss über eine Drängelschaltung mit ausschließlich akustischer Signalisierung verfügen. Nach Ablauf einer frei einstellbaren Zeit ertönt nur ein akustisches Signal, eine Drängelfahrt der Tür wird nicht eingeleitet. Bei Betätigen des Schlüsselschalters im Fahrkorbtableau bleibt die Tür für den Beladungsvorgang geöffnet stehen. Fabrikatsvorgabe: Wittur Serie 3201 Hydra, LiftEquip K8 mit frequenzgeregeltem Türantrieb, Meiller TTK mit Siemens AT 40 Türantrieb oder gleichwertig Zum Einsatz sind geplant: LV: Aufzugsanlagen - Sprengelstr. 45/46 Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 41 12.10.2016 12.10.2016 Gesamtbetrag in EUR Hersteller: ................. vom Bieter einzutragen Produkt: .................... vom Bieter einzutragen Die kompletten Angaben sind im Datenblatt anzugeben! 1,00 02.03.0040 Stck Tragrahmen, Fangvorrichtung Ausführung des Tragrahmen gem. EN 81 als Profilrahmenkonstruktion für eine Tragkraft gem. Übersicht Anlagendaten. Die Führungen sind als dauergeschmierte Gleitführungen mit verschleißfesten Kunststoffeinlagen auszuführen. Ausführung der Fangvorrichtung als in beide Richtungen wirkende Fangvorrichtung, gemäß den gültigen Vorschriften der EN 81. Fabrikatsvorgabe: LiftEquip, Schlosser, SLC/Haushahn Hersteller: ................. vom Bieter einzutragen Produkt: .................... vom Bieter einzutragen Die kompletten Angaben sind im Datenblatt anzugeben! 1,00 Stck Gesamtsumme: LV: Aufzugsanlagen - Sprengelstr. 45/46 Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR 42 12.10.2016 12.10.2016 Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Gesamtbetrag in EUR 02.04 Fahrkorbausstattung 02.04.0010 Fahrkorbtableau Das Fahrkorbtableau bestehend aus Deckplatte und Tableaukasten ist in der Seitenwand auf der Fahrkorbtürschließkante flächenbündig einzusetzen und gem. EN 81-70 auszuführen. Die Befestigung erfolgt mit (M4-) Senkkopf-Sicherheitsschrauben (TTR). Deckplattenmaterial Edelstahl V2A, 240-Korn. Der unterste Rufknopf sitzt auf einer Höhe von 900 mm über OKFF Kabine. Das Tableau enthält zu den Rufknöpfen für die einzelnen Etagen noch zusätzlich: - Alarmknopf - Sonderfahrtschlüsselschalter - Elektronische LCD- Standanzeige - Richtungs- bzw. Weiterfahrtspfeile als LCDStandanzeige - Gegensprechanlage geeignet für Notrufleitsystem - separates Notlicht als Leuchtfeld - TÜR AUF Taster - TÜR ZU Taster - Optische und akustische Überlastanzeige - Anzeige für Brandfall / Evakuierung - Piktogramme für das Notrufsystem gem. EN 81 - 70 - Sprachansage Das gesamte Tableau vandalenresistenter Betätigungselemente Abdeckung sowie mit auszuführen. und die Taster sind in Ausführung zu liefern. Die sind als Kurzhubtaster mit V2Aoptischer und akustischer Quittierung Die Sprachansage erfolgt für die Etagen, Türöffnungs- und schließbeginn sowie Sonderfunktionen, wie z.B. Evakuierungsfahrt, Aufbau der Notrufverbindung. Der Ruftaster für die Haupthaltestelle erhält eine grüne Umrandung (5mm hoch). Die Etagenbezeichnung bzw. Funktionssymbolik der Druckknöpfe muss mit kontrastierendem Relief und Brailleschrift erfolgen. Tastergröße: Taster Eckig mind. 32 x 32 mm o. Rund Durchmesser mind. 32 mm Die Paneeldeckplatte erhält eine rot unterlegte Gravur: ‚?Aufzug im Brandfall nicht benutzen oder ein entsprechendes Verbotszeichen. Die Ziffern und Symbole der Fahrkorbstandsanzeige sollen mit einer Höhe von ca. 50 mm ausgeführt werden. Die Anzeige mit Fahrtrichtungspfeilen soll in ein Feld von ca. 100 mm Breite und 70 mm Höhe eingearbeitet sein. Die Anzeige muss in der Lage sein auch die Zwischengeschosse anzuzeigen. Fabrikatsvorgabe: Schäfer, BS, Kronenberg oder LV: Aufzugsanlagen - Sprengelstr. 45/46 Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 43 12.10.2016 12.10.2016 Gesamtbetrag in EUR gleichwertig Zum Einsatz sind geplant: Hersteller: ................. vom Bieter einzutragen Produkt: .................... vom Bieter einzutragen Die kompletten Angaben sind im Datenblatt anzugeben! 1,00 02.04.0020 Stck Lichtgitter Die Absicherung der Fahrkorbzugänge ist über die elektrische Schließkraftbegrenzung des Türantriebs und einem 32-strahligen Lichtvorhang zu realisieren. Die Funktion des Lichtvorhangs muss auch bei dauerhaftem Ausfall von ca. 25 % der Lichtstrahlen gewährleistet sein. Die Montage des Lichtvorhangs soll am Fahrkorb, nicht an den Türblättern, erfolgen. Fabrikatsvorgabe: Cedes, Memco, Strack oder gleichwertig Zum Einsatz sind geplant: Hersteller: ................. vom Bieter einzutragen Produkt: .................... vom Bieter einzutragen Die kompletten Angaben sind im Datenblatt anzugeben! 1,00 02.04.0030 Stck Beleuchtung Ausführung im Herstellerstandard, mit direkter Beleuchtung als abgehangene Fahrkorbdecke, Material Stahlblech weiß lackiert, mit LED-Leuchtmittel. Ausführung mit warmweißer Lichtfarbe (unter 3300 K). Die Lebensdauer der LED's soll >50.000 h betragen. Die Fahrkorbbeleuchtung ist so anzuordnen, dass der Fahrkorb gleichmäßig ausgeleuchtet ist und die Forderungen gem. EN 81 eingehalten werden. Die Helligkeit soll in 1 m Höhe über dem Kabinenfußboden mind. 150 Lux betragen. LV: Aufzugsanlagen - Sprengelstr. 45/46 Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 44 12.10.2016 12.10.2016 Gesamtbetrag in EUR Die Decke ist mit dem Angebot zu bemustern. 1,00 02.04.0040 Stck Handlauf Es ist auf der Seitenwand gegenüber dem Tableau ein Handlauf zu berücksichtigen, Höhe über Fußboden ca. 850 mm. Die Handlaufhalterungen sitzen auf den Paneelen. Die Befestigung erfolgt schachtseitig in stabiler Ausführung mit entsprechender Unterkonstruktion zur Verteilung der Last. Der Handlauf ist zu bemustern. Ausführung: Rundhandlauf aus Edelstahl V2A, 240er Korn. Durchmesser ca. 38 mm. 1,00 02.04.0050 Stck Spiegel Auf der Seitenwand gegenüber dem Kabinentableau ist ab Handlaufhöhe bis Unterkante Fahrkorbdecke, ein Spiegel anzuordnen. Der Spiegel ist zum Schutz vor Beschädigungen umseitig mit Edelstahlprofilen eingefasst. Das Spiegelglas ist mit einer Antikratzfolie zu schützten und muss leicht auswechselbar sein. Ausführung: kristallklar, bruchsicher 1,00 02.04.0060 Stck Fußboden Strapazierfähiger Kautschuk-Fußbodenbelag mit Rutschhemmung R10, Farbe/Design nach Wahl des AG. Der Fußbodenbelag ist auf dem Fußboden vollflächig zu verkleben und umseitig farblich passend zu verfugen. 1,00 Stck Gesamtsumme: LV: Aufzugsanlagen - Sprengelstr. 45/46 Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheitspreis in EUR 02.05 Schachtbeschreibung 02.05.0010 Schacht / Schachtgerüst Die Schachtgrube wird bauseits in Beton erstellt. Die Oberkante der Betongrube liegt ca. 40 cm oberhalb dem Hofniveau. 45 12.10.2016 12.10.2016 Gesamtbetrag in EUR Im Betonschacht sind die Halfenschienenlagen der beiliegenden Anlagenzeichnung zu entnehmen. Sie können nicht verändert werden, die Konstruktion der Aufzugsanlage ist darauf einzurichten. Oberhalb der Grube wird durch den AN ein dreiseitig verglastes Schachtgerüst über die weitere Schachthöhe errichtet. Die Abmessungen sind dem Punkt 3.1 / Technische Daten bzw. den beiliegenden Zeichnungen zu entnehmen. Es handelt sich um ein seitens des AN Aufzug zu lieferndes und zu errichtendes selbsttragendes Stahlgerüst, inkl. aller statischen Nachweise und Proben. Das Stahlgerüst wird in elektrolytisch verzinktem Stahlblech ausgeführt, ebenso sind alle zusätzlich zum Stahlgerüst zu liefernden Metallteile, wie z.B. Glashalterungen, Schienenkonsolen so auszuführen. Das Stahlgerüst besteht aus 4 Eckstielen und horizontalen Zwischenstreben, ausgeführt mindestens als Quadratprofile 100x100 mm. In den Feldern des Schachtgerüstes sind VSG-Glasscheiben, Stärke mind. 10 mm, in der gesamten Schachtbreite bzw. -tiefe zu montieren. Es ist eine Sonnenschutzisolierverglasung mit einem Wärmedurchgangskoeffizienten Ug= 1,0 vorzusehen. Der zusätzliche Sonnenschutz soll durch eine entsprechende Glasbeschichtung (keine Folie!) realisiert werden. Die Befestigung der Scheiben erfolgt umseitig mit Winkelprofile, die Abdichtung mit Gummiprofile. Es ist ausdrücklich keine Abdichtung mit Silikonmasse gewünscht. Am Schachtgerüst sind Befestigungseinrichtungen z.B. Halfenschienen für Türen und Schienen vorzusehen. Die Rückverankerung des Schachtgerüstes am Haus erfolgt durch den AN mittels von ihm gelieferter Ankerplatten, die nach Angaben des AN bauseitig in der Fassade eingelassen werden. Ebenso sind die Ankerplatten für die Gerüstfüße durch den AN zu liefern. Es ist zu beachten daß aufgrund der Wärmedämmung des Gebäudes das Schachtgerüst ca. 7 cm von der Fassade entfernt steht. Die Abdichtung der Eckstiele des Schachtgerüstes zur Fassade erfolgt mit vorkomprimierten Quelldichtband in schlagregendichter, UV-beständiger, überstreich- und überputzbarer Ausführung. Durch den AN Aufzug erfolgt der Anstrich des Quellbandes mit einem RAL-Ton nach Wahl des AG. Der Schachtkopf ist mit einer Stahlblechhaube (ca. 400 mm hoch) soweit abzuschließen, daß der Antrieb weitestgehend verschattet ist. Die Haube besteht aus einer Stahlprofil-Unterkonstruktion, einer wasserabweisenden Holzlage (Schallschutz) und einer Verkleidung aus elektrolytisch-verzinktem Stahlblech. Aus LV: Aufzugsanlagen - Sprengelstr. 45/46 Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 46 12.10.2016 12.10.2016 Gesamtbetrag in EUR schalltechnischen Gründen werden auf die Dachfläche zusätzlich UV-beständige Bitumenbahnen verklebt. In der Haube sind Belüftungsschlitze mit Wetter- und Kleintierschutz für eine ausreichende Belüftung und Schachtentrauchung vorzusehen. Durch einen entsprechenden Überstand mit Tropfkante ist zu gewährleisten, dass die Glaswände nicht bespritzt werden. Die Dachfläche der Haube ist mit einem leichten Gefälle auszuführen, der Anschluß der Dachentwässerung erfolgt durch den AN an ein vorhandenes Fallrohr des Hausdaches (Entfrenung ca. 5 m). Der Anschluß und die Abdichtung zwischen Stahlgerüst und betonierter Schachtgrube erfolgt ebenfalls durch den AN Aufzug. Der Betonsockel ist hierzu mit einem elektrolytisch-verzinktem Stahlblech, in statisch ausreichender robuster Ausführung, zu verkleiden. Für eine ausreichende Luftzirkulation im Aufzugsschacht ist die Blechverkleidung zu hinterlüften. Standflächen sind im Aufzugsschacht zu vermeiden. Eventuell vorhandene Standflächen im Bereich der Schachtwände sind mit angeschrägten Stahlblechkonstruktionen zu versehen. Die eventuell vorhandenen Standflächen im Fahrkorbtürbereich sind vollflächig zu verkleiden. Die Lieferung und der Einbau von Montagerüstungen im und außerhalb des Schachtes erfolgt durch den AN Aufzug. Für die Befestigung der Montagebühnen sind durch den AN Aufzug entsprechende Einrichtungen vorzusehen. Nach Beendigung der Montagearbeiten ist der Aufzugsschacht komplett zu reinigen. Bauseits werden keine Anschlagspunkte im Schachtkopf hergestellt. Werden diese benötigt sind sie durch den AN Aufzug herzustellen. 1,00 02.05.0020 Stck Planung von Baunebenleistungen Durch den AN erfolgt auch die Dimensionierung und Auslegung folgender Baunebenleistungen. Planung: - örtliche Einbausituation vom Kellergeschoss bis zum Dachgeschoss im Bereich des zu errichtenden Aufzugsschachtes, einschl. Schachtgrubenbereiche vollständig vermessen und einmessen, Festlegung und Markierung von Bezugspunkten (horizontal/vertikal), als Basis für weitere Planung und Ausführung - Erstellung einer prüffähigen Gesamtstatik einschl. Schal- und Bewehrungspläne für gesamten Aufzugsschacht (Beton- und Stahl/Glas-), vom Kellergeschoss bis zum Dachgeschoss, einschl. Fundamente, Gründung, Schachtgrube in Stahlbeton bis zum EG, Verankerung und Anbindung am Bestandsgebäude (mit thermischer Trennung), usw., zur Einreichung bei Bauaufsicht/Prüfstatiker - Ausführungs-, Werk- und Detailplanung mit Ausbildung und LV: Aufzugsanlagen - Sprengelstr. 45/46 Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 47 12.10.2016 12.10.2016 Gesamtbetrag in EUR Dimensionierung aller einzelnen Bauteile (Fundamente, Gründungen, Schachtgrube, kompletter Aufzugsschacht mit Aufzugsanlage, Anbindung an Bestandsbaukörper, aller Verankerungs- und Verbindungspunkte), - Dübelauszugsversuche entsprechend Bedarf / Erfordernis - Baugrunduntersuchung, Traglastermittlung des Baugrunds und Setzungsabschätzung - die Statik / Ausführungsplanung / Werksplanung ist mit dem AG im Vorfeld schriftlich abzustimmen und durch diesen bestätigen zu lassen - die Planungsunterlagen / prüffähige Statik sind der BÜ in 4xfacher Ausfertigung auf Papier und 1x digital als PDF vier Wochen nach Auftragserteilung zu übergeben, zur Einreichung bei Prüfstatiker 1,00 02.05.0030 Stck Schachtgrube Es erfolgt eine Abtrennung der Gegengewichtsfahrbahn im Schachtgrubenbereich. Begehbare Räume befinden sich nicht unter dem Schacht. Puffer sind gemäß EN 81 vorzusehen. Für die Puffer sind die entsprechenden Stahlrahmen mitzuliefern. An den Führungsschienenenden des Gegengewichtes und des Fahrkorbs sind auswechselbare Ölauffangbehälter zu installieren. Zum Leistungsumfang des AN Aufzug gehört weiterhin die Lieferung und Montage einer Abstiegsleiter. 1,00 Stck Gesamtsumme: LV: Aufzugsanlagen - Sprengelstr. 45/46 Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 48 12.10.2016 12.10.2016 Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Gesamtbetrag in EUR 02.06 Schachtausstattung 02.06.0010 Schachttüren Es sind automatische Schachtabschlusstüren, analog den Fahrkorbtüren, zu liefern und zu montieren. Anzahl und Ausführung aller Türen gem. Datenblatt bzw. Zeichnung in doppelwandiger Ausführung. Ausführung der Sichtflächen (Türflügel, Kämpfer, Türzarge) in Edelstahl V2A, 240-er Korn. Die Ausführung ist zu bemustern. Der Schachttürkämpfer ist als seitlich geschlossene Konstruktion vorzusehen und ist schachtseitig bis auf die technisch notwendigen Öffnungen mit Edelstahlblechen abzudecken. Die Türverschlüsse als Hakenriegel müssen Bauart geprüft sein. Die Türblätter sollen an Rollengehängen mit Führungsschienen, ausgeführt als geschlossenes Profil mit einer Wandstärke mind. 4 mm, und dauergeschmierten Kugellagern, Rollendurchmesser mind. 65mm, laufen. Gehäuse, Schienen und Laufwagen sind elektrolytisch verzinkt. Die Zargen- und Schwellenbefestigung am Schachtgerüst ist einzukalkulieren. Die Türschwellenunterkonstruktion ist statisch für eine Radlast von 60 % der Tragkraft auszulegen. Bei Belastung der Türschwellen mit dieser Kraft darf keine bleibende Verformung auftreten. Die Unterkonstruktion der Türschwelle wird mit leicht austauschbaren Aluminiumprofilen belegt. Die Schachttüren dürfen einen Luftschallpegel von max. 55 dBA, gemessen in 1,0 m Entfernung nicht überschreiten. Die Befestigung der Türen erfolgt über Halfenschienen. Wenn genehmigungsrechtlich erforderlich, ist die Schachtverkleidung zwischen den Türen bzw. oberhalb der letzten Tür einzukalkulieren. Fabrikatsvorgabe: Wittur Serie 3201 Hydra, LiftEquip S8, Meiller TTS oder gleichwertig Zum Einsatz sind geplant: Fabrikat: ................... vom Bieter einzutragen Typ: ........................ vom Bieter einzutragen Die kompletten Angaben sind jeweils auch im Datenblatt zur Übersicht der techn. Daten zu den angebotenen Komponenten anzugeben! 5,00 Stck LV: Aufzugsanlagen - Sprengelstr. 45/46 Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 49 12.10.2016 12.10.2016 Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Gesamtbetrag in EUR 02.06.0020 Türportale Im Anschluss an die Schachttürzargen sind die Wandlaibungen in gesamter Tiefe mit einem Portal zu umfassen, stirnseitiger Spiegel (treppenhausseitig) ca. 150 mm. Die Ausführung erfolgt in Edelstahl V2A-Design 240-er Korn, Materialstärke 2 mm. Der umlaufende Anschluss zum Bauwerk ist mit Acryl zu verfugen. Die Umfassungszargen sind für jede Etage aufzumessen, die Ausführung erfolgt individuell für jeden Zugang. Der zwischen Bauwerk und Türschwelle bestehende Spalt ist raumabschließend zu schließen und mit einer statisch ausreichenden Verkleidung aus Edelstahlblech V2A abzudecken. Vorhandene Stolperkanten sind anzuschrägen, der umlaufende Anschluss zum Bauwerk ist mit Acryl zu verfugen. Bei der Ausführung des V2A-Bleches ist auf eine ausreichende statische Materialstärke (Materialstärke mind. 2,5 mm) sowie auf eine ggf. notwendige Unterfütterung zu achten. Fuge und mit passenden V2A Edelstahlkantblech optisch einwandfrei überdecken, 5,00 02.06.0030 Stck Führungsschienen Für die Aufzugsanlage sind die kompletten Führungsschienen einschließlich der Befestigungsbügel und Konsolen vom AN Aufzug zu liefern und zu montieren und in dieser Position kalkulatorisch zu berücksichtigen. Die Führungsschienen für Fahrkorb und Gegengewicht sind mit Nut und Feder in gehobelter Ausführung und nach DIN 15311 auszuführen. Jede Führungsschiene ist zwischen zwei Stößen mindestens zweimal zu befestigen. Der Befestigungsabstand ist so zu wählen, dass der Schlankheitsgrad der Fahrkorbführungsschienen von 100 nicht überschritten wird. Der max. Abstand der Schienenstöße vom Befestigungspunkt soll 500 mm nicht überschreiten. Die Schienen sind exakt auszuloten und die Stöße zu überarbeiten. Die Abweichung im Stichmaß darf maximal +/1 mm betragen. Dem Fachingenieur ist das Lotprotokoll vorzulegen. Die Schienenbefestigungskonstruktion soll so ausgebildet sein, dass Knickspannungen, die durch Bausetzungen an den Schienen auftreten, abgebaut werden können. Sämtliche Schienenbefestigungselemente gehören zum Lieferumfang des AN Aufzug. Ggf. ist eine Stahlrahmenkonstruktion als Schachtgrubenelement zur Aufnahme der Führungsschienen, Ölauffangbehälter und Aufsetzpuffer vorzusehen. Falls erforderlich sind im Rahmen der Gewährleistung die Schienen durch den AN kostenlos nachzurichten. LV: Aufzugsanlagen - Sprengelstr. 45/46 Ordnungszahl (Pos-Nr.) 02.06.0040 Menge Einheit 1,00 Stck Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 50 12.10.2016 12.10.2016 Gesamtbetrag in EUR Geschwindigkeitsbegrenzer Die Ausführung des Geschwindigkeitsbegrenzers mit Fernauslösung einschließlich Reglerseil, Spannrolle und Spanngewicht erfolgt gem. EN 81. Das Spanngewicht ist elektrisch zu überwachen. 1,00 02.06.0050 Stck Gegengewicht Es ist ein herstellerspezifisches Gegengewicht gem. EN 81 zu liefern und einzubauen. Zum Ausgleich der Seillängung sind unter dem Gegengewicht Distanzblöcke zur einfachen Demontage vorzusehen. Das Gegengewicht ist mit mechanisch lösbaren Sprungsicherungen (Schraubverbindung) an den Einlagen zu versehen. 1,00 Stck Gesamtsumme: LV: Aufzugsanlagen - Sprengelstr. 45/46 Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit 02.07 Steuerungsbeschreibung 02.07.0010 Steuerung 1. Steuerungsausführung Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 51 12.10.2016 12.10.2016 Gesamtbetrag in EUR Es ist eine Einknopf-Sammelsteuerung, in Mikroprozessorausführung, in Modulbauweise vorzusehen. Die Computersteuerung muss mindestens mit einem 32-Bit Mikroprozessor ausgerüstet sein. Die Software muss so ausgelegt sein, dass Betriebsdaten über Instandhaltung und Prüfung der Aufzugsanlagen abgerufen und Standardparameter eingestellt sowie über eine Tastatur Fahrbefehle eingegeben werden können. Die Steuerung verfügt über einen gepufferten Fehlerspeicher und ein Fehlerdiagnosesystem. Hierfür ist auf der Rechnerplatine eine elektronische Klartextanzeige vorzusehen. Eventuell vorhandene Codes für Zugriffsperrung sind offen zu legen. Bei Verwendung von herstellerspezifischen Steuerungen ist das zur Störungsbehebung und Umprogrammierung erforderliche externe Handterminal bzw. Servicetool des Montagebetriebes im Rahmen der Beauftragung zu liefern und am Anlagenstandort zu hinterlegen. Die zur Umprogrammierung und Fehleranalyse erforderlichen Tätigkeiten sind in der Dokumentation genau zu beschreiben. Die Computersteuerung muss über eine serielle Schnittstelle zum Anschluss an einen Personalcomputer verfügen. Es ist eine Energiesparschaltung zu berücksichtigen, die ein Ausschalten der Fahrkorbbeleuchtungen veranlasst, wenn nach 30 Minuten kein Fahrbefehl mehr ausgeführt worden ist. Das Einschalten der Beleuchtung wird bei Auslösen eines Kommandos bzw. Öffnen der Schachttür automatisch veranlasst. Durch einen im Schaltschrank integrierten automatisch aufladbaren Akku, ist die Notbeleuchtung und die Notrufeinrichtung bei Netzausfall zu garantieren. Durch Zusatzmaßnahmen (thermische Isolierung/elektr. Heizung / Zusatzlüfter) ist der Betrieb auch für Umgebungstemperaturen außerhalb des Schachtes von -10 bis +40 Grad Celsius zu gewährleisten. Fabrikatsvorgabe: Kollmorgen MPK, Böhnke + Partner bp, NEW Lift Steuerung oder gleichwertig Zum Einsatz sind geplant: Hersteller: ................. vom Bieter einzutragen Produkt: .................... vom Bieter einzutragen LV: Aufzugsanlagen - Sprengelstr. 45/46 Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 52 12.10.2016 12.10.2016 Gesamtbetrag in EUR Die kompletten Angaben sind im Datenblatt anzugeben! 2. Parkhaltestelle Die Parkhaltestelle muss in der Steuerung geändert werden können. Für die Inbetriebnahme gilt die Haltestelle Hauseingang als Parkhaltestelle. Die zeitliche Aktivierung der Funktion muss einstellbar sein. 3. Betriebsdatenerfassung Durch Leuchtdioden müssen auf den Leiterplatten bzw. mittels Klartextanzeige folgende Zustände angezeigt werden: - Fahrtrichtung - Tür- Auf - Fahrkorbstand - Fahrkorbkommandos - Außenrufe - Rückholsteuerung - Inspektionsfahrt 4. Störsammelmeldung Eine Störsammelmeldung ist vorzusehen für Netzspannungsausfall, Steuerungsspannungsausfall, überhöhte Geschwindigkeit, Not- End-Schalter, Sicherheitskreis, Motorüberwachung sowie Türstörung. Es muss sichergestellt sein, dass diese Störmeldungen über einen potentialfreien Kontakt an eine zentrale Leittechnik weitergeleitet werden können. 5. Brandfallsteuerung Die Aufzugsanlage ist steuerungsseitig mit einer statischen Brandfallfunktion auszurüsten. Für deren Auslösung ist im Erdgeschoss neben dem Schachtzugang ein bistabiler Betätigungstaster mit Funktionsanzeige und Missbrauchsschutz vorzusehen. Die manuelle Auslösestelle ist nach DIN 4066 mit -Brandfallsteuerung- zu kennzeichnen. Das Schutzgehäuse ist in der Farbe Gelb (RAL-Ton 1004) und mit Schutzglas auszuführen. Bei Aktivierung der Brandfallfunktion muß die Aufzugsanlage ins Erdgeschoss fahren und dort mit geöffneten Fahrkorbtüren stehen bleiben. Der Aufzug darf erst nach Rückstellung der Brandfallfunktion wieder in Betrieb gehen. Weiterhin sind Eingangskontakte im Schaltschrank für eine spätere Auflegung von zusätzlichen bauseitigen Signalleitungen einer Brandmeldeanlage, vorzusehen. LV: Aufzugsanlagen - Sprengelstr. 45/46 Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 53 12.10.2016 12.10.2016 Gesamtbetrag in EUR 6. Schaltschrank Der Steuerschrank bzw. das Bedienpaneel ist als verwindungssteife, allseitig geschlossene stahlblechgekapselte Profilstahlkonstruktion auszubilden Der Steuerschrank bzw. Bedienpaneel ist im Portal oder der Türzarge in der letzten Haltestelle zu integrieren. Der Steuerschrank ist mit sämtlichen Tragkonstruktionen für Einbauteile in erforderlichen Verbindern ggf. Dichtungen, Rück- und Seitenwänden, Anschlussteilen, Einführungsabdeckungen usw. auszurüsten. Alle Leitungen müssen übersichtlich angeordnet, gebündelt und ordentlich befestigt auf die Reihenklemmen geführt werden. Hinsichtlich der Verdrahtung von Schaltschränken wird besonders darauf geachtet, dass alle zu- und abgehenden Leitungen über eine ausreichende Zugentlastung verfügen. Alle Steuerungskomponenten sowie Leitungen an ihren Klemmstellen sind ausreichend zu kennzeichnen. Diese Kennzeichnung muss mit dem für Revisonszwecke mitgelieferten Schema bzw. Klemmenbelegungsplan übereinstimmen. Am Steuerschrank bzw. dem Bedienpaneel sind folgende Einrichtungen vorgesehen: - Hauptschalter Rückholsteuerung Lichtanschlusstafel Fahrtenzähler Betriebsstundenzähler Bündigkeitsanzeige Für eine Belüftung und ausreichende Beleuchtung des Steuerschrankes sowie der davor befindlichen Wartungsfläche ist durch den AN Aufzug Sorge zu tragen. Der Steuerschrank ist komplett mit den erforderlichen Sicherungen, Passschrauben der Leistungsaufnahme der angeschlossenen Geräte entsprechend bzw. nach Angaben zu liefern. Sämtliche Geräte, wie Schütze, Relais, Schaltuhren usw. sind schwingungs- bzw. geräuschdämpfend zu montieren. Die Oberfläche des Schaltschranks ist im Material wie die Schachttüren auszuführen. Die Tür ist mit einem Sicherheitsschloss für Profilzylinder auszurüsten. Auf der Innenseite der Tür ist eine Plantasche anzubringen, in der ein Stromlaufplan, das Prüfbuch und die Wartungsberichte zu deponieren sind. Der Stromlaufplan muss dem endgültigen Stand entsprechen. 1,00 02.07.0020 Stck Notstromfunktion Für die Einleitung einer Evakuierungsfahrt in die nächste Haltestelle bei Ausfall der elektrischen Haupteinspeisung ist die Aufzugsanlage mit einer Notstromfunktion LV: Aufzugsanlagen - Sprengelstr. 45/46 Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 54 12.10.2016 12.10.2016 Gesamtbetrag in EUR auszurüsten. Die Einleitung der Evakuierungsfahrt erfolgt automatisch per Steuerungsbefehl bei Ausfall der elektrischen Haupteinspeisung, welche permanent in der Steuerung zu überwachen ist. Die Notstromversorgung erfolgt über eine aufzugseigene akkugepufferte USV. Nach Fahrt in die nächstgelegene Haltestelle muss die Aufzugsanlage dort mit geöffneter Fahrkorbtür stehen bleiben. Nach Rückkehr des normalen Netzstroms muss die Aufzugsanlage wieder selbstständig in Betrieb gehen. 1,00 02.07.0030 Stck Elektrische Installation Die Schachtinstallationen sind in verschlossenen Kabelkanälen zu verlegen. Das Hängekabel ist mit 10 zusätzlichen Leeradern für die Schwachstromkommunikation vorzusehen. Es ist in den benötigten Längen vom Schaltschrank bis zur Fahrkorbdecke durchgehend auszuführen und unter bzw. an der Kabine sowie im Schachtkopf und in der Schachtmitte ausreichend zu fixieren. Der Hängekabelkasten mit den erforderlichen Klemmen und Befestigungsmaterialien für den Fahrkorb gehört zum Lieferumfang des AN Aufzug. Die elektrische Installation auf dem Fahrkorbdach hat in Kabelkanälen, im Fußbodenbereich trittfest, zu erfolgen. Auf dem Fahrkorbdach ist ein Installationskasten einschl. Revisionssteuerung sowie Not- Aus Taster, Notruf- Taster, Schachtlicht Ein/Aus Schalter, Steckdose und Notlicht vorzusehen. In der Schachtgrube ist ein Installationskasten einschl. Revisionssteuerung sowie Not- Aus Taster, Notruf- Taster, Schachtlicht Ein/Aus Schalter und Steckdose vorzusehen. Das Reglerspanngewicht ist mit einer elektrischen Überwachung zu versehen. Die Fahrstrecke ist digital zu erfassen. Vorzugsweise ist ein Drehimpulsgeber mit Befestigung im Schachtkopf vorzusehen. Im Fahrschacht dürfen nur noch Kopierwerkschalter vorhanden sein, die aufgrund der Vorschriften verlangt werden. Als Schachtschalter müssen berührungslos wirkende Schalteinrichtungen verwendet werden. Beim Einsatz von Dauermagneten sind diese dauerhaft (z.B. mittels Schraubverbindung) zu befestigen. Die Zuleitung sowie alle anderen hausseitig zur Verfügung gestellten Leitungen sind durch den AN im Schaltschrank aufzulegen. Der Anschluss aller metallischen Teile der Aufzugsanlage LV: Aufzugsanlagen - Sprengelstr. 45/46 Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 55 12.10.2016 12.10.2016 Gesamtbetrag in EUR auf den Fundamenterder in der Schachtgrube erfolgt durch den AN Aufzug. 1,00 02.07.0040 Stck Schachtbeleuchtung Für die Aufzugsanlage ist eine Schachtbeleuchtung, bestehend aus NL-Leuchten 1 x 36 Watt mit Splitterschutz und mit elektronischen Vorschaltgeräten, mindestens in jeder Haltestelle sowie in der Schachtgrube vorzusehen. Die Schachtbeleuchtung muss von drei Stellen aus- und einschaltbar sein: - vom Schaltschrank - von der untersten Haltestelle - vom Fahrkorbdach 1,00 Stck Gesamtsumme: LV: Aufzugsanlagen - Sprengelstr. 45/46 Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 56 12.10.2016 12.10.2016 Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Gesamtbetrag in EUR 02.08 Steuerungsperipherie 02.08.0010 Außenrufknopfkästen Die Außenrufkästen, Ausführung gem. EN 81-70 sitzen im Portal und enthalten die Ruftaster. Die Deckplatten der Außenruftableaus sind in Material Edelstahl V2A K180 auszuführen und rückseitig abzudecken. Die Deckplattenstärke beträgt ca. 2 mm. Zur Befestigung sind M4-Sicherheitsschrauben (TTR) zu berücksichtigen. Die Außenruftaster sind analog Fahrkorbtaster auszuführen. Das Tableau in der Haltestelle Hauseingang enthält zusätzlich einen Dreikant-Schlüsselschalter (Feuerwehrschließung) für die Brandfallfunktion. Die Tableaus sind mit dem Verbotszeichen für den Brandfall, gemäß EN 81-73, 5.1.3 zu versehen. Gem. EN 81-73, 5.3.8 erhält das Tableau in der Haupt-Evakuierungshaltestelle eine - Kein Zutritt Anzeige für die Brandfallevakuierungsfunktion. Die Mindestgröße beträgt 25 mm. Firmenlogos werden in den Außentableaus nicht vorgesehen. 5,00 02.08.0020 Stck Standortanzeigen In den Außenruftableaus sind zusätzliche Anzeigen für die Weiterfahrtspfeile und den Fahrkorbstand, Ausführung wie im Fahrkorb bzw. EN 81-70, vorzusehen. Ausführung nach Bemusterung durch den AG. 5,00 02.08.0030 Stck Schlüsselschalter Für die Aufzugsanlage sind die nachfolgend beschriebenen Schlüsselschalter einschl. der damit verbundenen Funktionen vom AN Aufzug zu liefern und zu montieren und in dieser Position kalkulatorisch zu berücksichtigen. Sonderfahrtschlüsselschalter Der Schlüsselschalter im Fahrkorbtableau dient zum Abschalten der Außenrufe für den Aufzug. In der Steuerung gespeicherte Kommandos werden bei Aktivierung der Funktion gelöscht. Die Türen bleiben bei geschaltetem Schlüssel für den Beladevorgang geöffnet und schließen sich erst nach Eingabe eines Kommandos über die Fahrkorbtaster. Es ist eine weiß unterlegte Gravur „?Vorzug sowie „?EIN und „?AUS entsprechend vorzusehen. Der Schlüsselschalter ist nur in Aus-Position abziehbar. Es können Standardzylinder verwendet werden. LV: Aufzugsanlagen - Sprengelstr. 45/46 Ordnungszahl (Pos-Nr.) 02.08.0040 Menge Einheit 1,00 Stck Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 57 12.10.2016 12.10.2016 Gesamtbetrag in EUR Überlasteinrichtung Ein Signalgeber zur Feststellung von Lastzuständen ist vorzusehen, vorzugsweise erfolgt die Messung an den Tragseilen. Überlastzustände (>100% der Tragfähigkeit) werden als optisches und akustisches Signal im Fahrkorbtableau angezeigt und ein Losfahren der Anlage verhindert. 1,00 02.08.0050 Stck Notrufgerät Es ist die Lieferung und der Einbau eines handelsüblichen und herstellerneutralen Notrufgerätes anzubieten. Die Bedienung erfolgt über die Rufknöpfe in, auf und unter dem Fahrkorb. Die Sprechverbindung erfolgt über entsprechende Gegensprechstellen in und auf der Kabine. Eine Sprechstelle im Fahrkorb mit Piktogrammen gem. EN 81-70, die Lieferung und Einbau eines Schlüsseltresors sowie die einmalige Aufschaltung auf die Notrufzentrale gehören zum Leistungsumfang. Ein zusätzliches Hängekabel ist ebenfalls kalkulatorisch zu berücksichtigen. Das Notrufgerät muss zur Aufschaltung durch Datenfernübertragung auf eine neutrale Leitzentrale (nicht Fabrikat abhängig) geeignet sein und mit mindestens drei verschiedenen neutralen Leitstellen das Datenprotokoll austauschen können. Weiterhin sind folgende technische Festlegungen zu beachten: - Programmierung des Systems muss aus der Ferne möglich sein - Eindeutige Identifizierung des Aufzugnotruf mittels übertragungssicherem Datenprotokoll (Clip Funktion ist nicht ausreichend) - Selbstständiger Routineruf, an eine Leitzentrale, mindestens alle drei Tage - Anschluss von Piktogrammen im Fahrkorbtableau gem. EN 81-70 - Erkennung und Unterdrückung eines missbräuchlichen Notrufes - Bei Besetztonerkennung werden mindestens 12 Anwahlversuche selbständig ausgeführt - Überwachung von Lautsprecher und Mikrofon - Separate akkugepufferte Netzversorgung mit Ladezustandsüberwachung - Aufschaltung von mindestens vier Aufzugsanlagen auf einen Telefonanschluss (TAE-Dose) - Geeignet für den zukünftigen Betrieb mit GSM-Module bzw. VoIP-Kommunikation bei freier uneingeschränkten GSM-Karten- und Anbieterwahl Fabrikatsvorgabe: Telegärtner NRT, Telenot, Base, amphitec, safeline oder gleichwertig Zum Einsatz sind geplant: LV: Aufzugsanlagen - Sprengelstr. 45/46 Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 58 12.10.2016 12.10.2016 Gesamtbetrag in EUR Hersteller: ................. vom Bieter einzutragen Produkt: .................... vom Bieter einzutragen Die kompletten Angaben sind im Datenblatt anzugeben! 1,00 02.08.0060 GSM-Modul Für die Aufschaltung des Notrufsystems auf das Funknetz eines Netzbetreibers ist ein GSM-Modul vorzusehen und zu installieren. 1,00 02.08.0070 Stck Stck Aufzugswärtermodul Der AN installiert zusätzlich zum Notrufsystem ein Aufzugswärtermodul. In die Aufzugssteuerung ist ein ZÜS-Zertifiziertes Modul zu integrieren, welches die Aufgaben des Aufzugswärters übernimmt und hierzu die im folgenden genannten Betriebszustände überwacht: - Notruf Kabinenlicht Netzversorgung Sicherheitskreis Bündigkeit Kabine in Fahrbewegung Tür Auf/Zu Sind an der Aufzugsanlage Mängel vorhanden, ist die Anlage durch das System stillzusetzen. Über das Notrufsystem erfolgt durch das Modul eine Meldung an die Notrufzentrale sobald einer der Betriebszustände vom Sollzustand abweicht. Eine Sammelstörmeldung ist nicht zulässig, in der Notrufzentrale muss der jeweilige abweichende Betriebszustand eindeutig erkannt werden können. 1,00 Stck Gesamtsumme: LV: Aufzugsanlagen - Sprengelstr. 45/46 Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit 02.09 Betriebskosten Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 59 12.10.2016 12.10.2016 Gesamtbetrag in EUR Auf Grundlage der beileigenden Gesobau-Rahmenvertragstexte sind im fol Auf Grundlage der beileigenden Gesobau-Rahmenvertragstexte sind im folgenden die Wartungspauschale sowie separat der Preis für die Notruf-Bereitschaftspauschale anzugeben. Die Pauschalen sind als Jahrespreis pro Aufzug verpflichtend einzutragen. Die Wartungspreise können ggf. bei der Wirtschaftlichkeitsprüfung in die Bewertung der Angebote mit einbezogen werden. Ein Anspruch auf die Beauftragung der Wartung kann durch die Beauftragung des Neubaus der Anlage nicht abgeleitet werden.Der AN ist bis zum Ablauf von 6 Monaten nach Abnahme der Anlage verpflichtet, die Wartungsverträge bei Bedarf mit dem Nutzer abzuschließen. 02.09.0010 Wartung Planung, Vorbereitung, Durchführung und Auswertung der Arbeiten erfolgen auf Grundlage der Betriebssicherheitsverordnung, der TRBS, der einschlägigen DIN-Normen, insbesondere der DIN 31051 und der DIN EN 13015 sowie unter Beachtung der Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften (UVV). Die Inspektion und Wartung der Aufzugsanlage hat 4x jährlich und mindestens in 3-monatlichen Abständen zu erfolgen und beihnhaltet alle notwendigen Tätigkeiten, wie Schmierung, Reinigung, Einstell- und Einregulierungsarbeiten. Das Schmier- und Reinigungsmaterial sind im Wartungsvertrag enthalten. Alle Unterhaltsarbeiten werden während der täglichen Arbeitszeit durchgeführt und sind vorher anzuzeigen 5,00 02.09.0020 Jr Notrufbereitschaftspauschale Die Bereitschaftspauschale für die Aufschaltung der Aufzugsanlage auf eine 24-Stunden besetzte Notruf- bzw. Sicherheitszentrale, der Unterhalt dieser Zentrale und die Entgegennahme von Notrufen ist als Jahrespreis pro Aufzug anzugeben. Weiterhin ist der Preis für die GSM-Telefonkarte sowie sonstige telefonische Anschluß- und Verbindungskosten in dieser Pauschale zu berücksichtigen. Aktivitäten zur Personenbefreiung sind gem. eines Alarmplanes durch die Notrufzentrale einzuleiten. 5,00 Jr LV: Aufzugsanlagen - Sprengelstr. 45/46 Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR Gesamtsumme: 60 12.10.2016 12.10.2016 Gesamtbetrag in EUR LV: Aufzugsanlagen - Sprengelstr. 45/46 Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 61 12.10.2016 12.10.2016 Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Gesamtbetrag in EUR 03 Aufzug Hinterhaus (Treppenauge) 03.01 Einweisung, Abnahme, Dokumentation 03.01.0010 Prüfung und Abnahme Prüfung (Vorprüfung, Prüfung zur Inverkehrbringung, Prüfung zur Inbetriebnahme) und Abnahme der vorgenannten Aufzüge durch eine zugelassene Sachverständigenorganisation (wie z.B. GTÜ, TÜV oder DEKRA), einschl. Dokumentation und Prüfprotokoll. Zu dieser Position gehören die Gestellung des erforderlichen Fachpersonals sowie die Lieferung der erforderlichen Belastungsgewichte. Alle anfallenden Gebühren und Kosten gehen zu Lasten des AN. 1,00 03.01.0020 Einweisung Es ist die Aufzugswärtereinweisung von ca. 2-3 Personen zu einem von der Bauherrschaft noch festzulegenden Termin mit einzukalkulieren. 1,00 03.01.0030 Stck Stck Dokumentation Unterlagen zur Abnahme, zusätzlich zu den TÜV-Unterlagen als Bestandsdokumentation gem. Allgemeine Vorbemerkungen, Ziffer 1.13 bzw. gem. folgender ergänzender Auflistung: - Wartungs- und Einstellanleitungen - Stromlaufpläne mit Antriebsteil und Sicherheitsstromkreis nach DIN 40719 nach tatsächlicher Ausführung - Betriebsvorschriften und Bedienungsanleitungen einschl. Notfallplan - Beschreibung der einzelnen Komponenten und Sicherheitsbauteile, hierbei ist auch für die Steuerung und Regelung u.a. die Menüführung zu beschreiben - Baumusterprüfbescheinigungen - Protokoll zur Prüfung nach BGV-A3 - Schmieranleitung und Schmierstofftabelle - Maßnahmen zur Personenbefreiung (Notbefreiungsanleitung) - Fabrikats- und Typliste der Hauptkomponenten - Liste mit mind. 20 gängigen Verschleißteilen und Angebotspreisen - Nachweise, Berechnungen und Bescheinigungen - Anlagen- und Fahrkorbzeichnungen 1,00 Stck Gesamtsumme: LV: Aufzugsanlagen - Sprengelstr. 45/46 Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 62 12.10.2016 12.10.2016 Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Gesamtbetrag in EUR 03.02 Antriebsbeschreibung 03.02.0010 Antriebsbeschreibung Das Triebwerk soll auf mitzuliefernden Schwingungselementen im Schachtkopfbereich auf einer Trägerkonstruktion sitzen. Die Trägerkonstruktion ist durch den AN zu montieren und wenn herstellerspezifisch notwendig, mittels zugelassener Dübel in den Seitenwänden zu befestigen. Die schwingungsdämpfenden Elemente sind entsprechend VDI 2566 auszuführen. Das neue Triebwerk ist getriebelos auszuführen und für eine Traglast und Geschwindigkeit gem. beigefügter Anlagendaten vorzusehen. Die Treibscheibe ist ohne Übersetzungsgetriebe direkt auf der Motorwelle aufgesetzt. Es sind lebensdauergeschmierte Speziallager zu berücksichtigen. Es ist ein Elektromotor in Spezialausführung für Aufzüge mit frequenz- und spannungsgeregeltem Drehstromantrieb anzubieten. Der Motor soll ein hohes Drehmoment haben und sich durch eine ruhige Fahreigenschaft auszeichnen. Eine Fremdbelüftung darf nicht notwendig werden. Die abzuführende Wärmemenge sowie das Motorfabrikat und die Leistungsdaten sind im Datenblatt anzugeben. Fabrikatsvorgabe: Lift Equip, Ziel Abegg, oder gleichwertig Zum Einsatz sind geplant: Hersteller: ................. vom Bieter einzutragen Produkt: .................... vom Bieter einzutragen Die kompletten Angaben sind im Datenblatt anzugeben! 1,00 03.02.0020 Stck Frequenzregelung Der Antriebsmotor ist durch eine Frequenzregelung stufenlos zu regeln, dabei muss der Frequenzumrichter schützlos ausgeführt und für Vierquadrantenbetrieb ausgelegt sein. Es ist ruckfreies Anfahren und Anhalten zu garantieren, Beschleunigungs- und Verzögerungswerte müssen vor Ort einstellbar sein. Die Regelung muss bei Raumtemperaturen zwischen + 5° und + 45° C sowie Spannungsschwankungen im Netz von ± 10 % funktionsfähig bleiben. LV: Aufzugsanlagen - Sprengelstr. 45/46 Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 63 12.10.2016 12.10.2016 Gesamtbetrag in EUR Das System ist für 120 Fahrten/h sowie eine Haltegenauigkeit von ± 5 mm auszulegen. Eine Nachregulierung in den Etagen soll bei offener Tür erfolgen und muss bei einer Abweichung von ± 20 mm aktiviert werden. Die tatsächliche Geschwindigkeit des Aufzuges darf die Nenngeschwindigkeit bei Netzschwankungen nicht unterschreiten. Das System muss über eigene Filterstromkreise verfügen, um eine Reduzierung der "Netzverschmutzungen" zu gewährleisten. Externe Filter sind nicht vorgesehen und dürfen nicht erforderlich sein. Das Regelungspaket ist so im Schaltschrank oder Schachtkopf zu installieren, dass der elektrische Berührungsschutz sowie der Schutz der Bauelemente vor Verschmutzung und Feuchtigkeit ausreichend gegeben ist. Fabrikatsvorgabe: Ziehl Abegg Zetadyn 4C, Lift Equipt MFC 20/30 oder gleichwertig Zum Einsatz sind geplant: Hersteller: ................. vom Bieter einzutragen Produkt: .................... vom Bieter einzutragen Die kompletten Angaben sind im Datenblatt anzugeben! 1,00 03.02.0030 Stck Tragmittel, Aufhängung Fahrkorb und Gegengewicht sind mit 2:1 Aufhängung ausgeführt. Die Zugbeanspruchung der vorgesehenen Spezialseile ist so niedrig zu halten, daß eine lange Lebensdauer erzielt wird. Ausführung der Tragseile: nach DIN 3061-3063 oder 9-litzige Spezialtreibscheibenseile. Abweichungen vom Nenndurchmesser 0 - 3 %. Angaben sind im Datenblatt einzutragen. Die erforderlichen Seilrollen einschließlich deren Achsen und Lager sind mit wartungsfreien Kugellagern auszurüsten. Alle Tragseile haben die gleiche Seilspannung aufzuweisen, so dass eine gleichmäßige Seilbelastung gewährleistet ist, hierzu sind die Tragseile federnd und einzeln nachspannbar an den Fixpunkten zu befestigen. LV: Aufzugsanlagen - Sprengelstr. 45/46 Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 64 12.10.2016 12.10.2016 Gesamtbetrag in EUR Der Nachweis über die gleichmäßige Seilspannung ist nach Aufforderung gegenüber dem Fachplaner zu erbringen. Die Tragseile sind an Ihren Befestigungspunkten gegen Verdrehen zu sichern. Die herstellerspezifische Ausführung mit Traggurten ist ausdrücklich zugelassen. 1,00 Stck Gesamtsumme: LV: Aufzugsanlagen - Sprengelstr. 45/46 Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 65 12.10.2016 12.10.2016 Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Gesamtbetrag in EUR 03.03 Fahrkorbausführung 03.03.0010 Einsatzfahrkorb Der Fahrkorb, Abmaße gem. beigefügter Anlagendaten, soll für den Transport von Personen und Lasten geeignet sein, er wird mit einer zweiseitigen Zuladung ausgeführt. Die Vorder- und Seitenwände sowie die Einzüge sind als Abkantkonstruktion aus Edelstahlblech V2A (1.4301 bzw. AISI 304), Design Korn 180/240 oder Leinen nach Wahl des AG, herzustellen, wobei die Mindestwandstärke des Fahrkorbes 1,5 mm beträgt. Das V2A Material ist zu bemustern. Scharfkantige Abschlüsse insbesondere im Kopfbereich der Eingangslisene sind zu vermeiden. Die Seiten- und Rückwände schließen direkt an die Fahrkorbdecke an, es sind keine Lüftungsschlitze zwischen Wandpaneele und Decke vorzusehen. Belüftungsschlitze entsprechend EN 81 sind von Innen nicht sichtbar anzuordnen. Schachtseitig sind die Wandbleche mit vollflächiger Antidröhnbeschichtung zu versehen. Der Einsatzfahrkorb ist in sich stabil und verwindungssicher zu konstruieren. Eine Verformung der Wandpaneele durch gegenlehnende Personen ist auszuschließen. Die genaue Paneelaufteilung wird im Rahmen der Bemusterung festgelegt, die Paneelbreite soll ca. 350 mm betragen. Die Paneelstöße sind als Haarfugen auszuführen. Auf der Kabinenrückseite ist in der gesamten Breite und ab halber Kabinenhöhe (ca. 1000 mm über Fußboden) bis zur Unterkante der Kabinendecke ein umseitig gefasstes VSG-Glaselement vorzusehen. Der Stahlblechboden ist mind. 2,5 mm stark und mit einer ausgesteiften Unterkonstruktion zu versehen, die eine Verformung des Bodens verhindert. Die Fahrkorbtürschürze ist gem. EN 81 auszuführen. Die Fahrkorbdecke ist trittsicher aus Stahlblech herzustellen. Die Sichtfläche der Decke im Fahrkorbinneren ist ohne Fugen und einteilig zu gestalten sowie mattweiß, strukturlackiert auszuführen. Der Fahrkorb ist schwingungsisoliert im Fahrkorbrahmen aufgehängt und durch Gleitführungen mit Selbstölern an den Führungsschienen geführt. Auf dem Fahrkorb ist ein Geländer gem. EN 81 vorzusehen. Es ist eine stabile Ausführung gefordert. Die vorgeschriebene Standfläche ist zu berücksichtigen. Bei Überschreitung der Abstandsmaße ist ein elektrisch überwachtes, klappbares Geländer sowie entsprechende Ersatzmaßnahmen vorzusehen. 1,00 03.03.0020 Stck Sockelleiste Im Fußbodenbereich ist auf den Fahrkorbwänden eine leicht LV: Aufzugsanlagen - Sprengelstr. 45/46 Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 66 12.10.2016 12.10.2016 Gesamtbetrag in EUR austauschbare umlaufende Sockelleiste in V2A 180/240er Korn auf Trägermaterial, ca. 100 mm hoch und 15 mm tief auszuführen. 1,00 03.03.0030 Stck Fahrkorbtür mit Edelstahlflügel Die Fahrkorbtür ist als automatische 2-flüglige, einseitig öffnende Schiebetür vorzusehen, Anzahl und lichte Durchgangsmaße gem. beigefügter Anlagendaten. Ausführung der Fahrkorbtürblätter in V2A (1.4301 bzw. AISI 304), Design wie die Seitenwände. Das V2A Material ist zu bemustern. Die Türblätter sollen an Rollengehängen mit Führungsschienen, ausgeführt als geschlossenes Profil mit einer Wandstärke mind. 4 mm, und dauergeschmierten Kugellagern, Rollendurchmesser mind. 65mm, laufen. Gehäuse, Schienen und Laufwagen sind elektrolytisch verzinkt. Die Türschwelle hat in Bezug auf die Ausführung und Belastbarkeit den Schachttürschwellen zu entsprechen. Es ist auf eine ausreichende und stabile Unterkonstruktion und Befestigung der Schwelle zu achten. Die Schwellenprofile sind bis zur Vorderkante der Türzargen zu führen. Türschwelle belegt mit leicht austauschbaren Aluminiumprofilen. Der Fahrkorbtürantrieb soll als geregelter Antrieb mit sinusförmigem Öffnungs- und Schließverlauf vorgesehen werden, dabei muss die Türgeschwindigkeit stufenlos einzustellen sein. Die an den Schließkanten auftretende Kraft darf 150 N nicht überschreiten, die max. zulässige kinetische Energie bei mittlerer Schließgeschwindigkeit von 10 Joule ist ebenfalls einzuhalten. Die Betätigung der Schachttür muss mittels Spreizschwert ohne Spiel erfolgen. Beschleunigungs-, Verzögerungs- sowie Öffnungs- und Schließgeschwindigkeiten müssen unabhängig voneinander einstellbar sein und stufenlos erfolgen. Der Zeitraum für den Beginn des automatischen Schließvorgangs nach Etagenstop bzw. letzter Lichtgitterunterbrechung muss in einem Bereich von 3 bis 30 Sekunden einstellbar sein. Der Tür-Zu-Knopf im Kabinentableau sorgt für einen sofortigen Schließvorgang. Der Tür- Auf- Knopf im Kabinentableau sorgt für eine sofortige Reversierung der schließenden Tür. Die Türsteuerung muss über eine Drängelschaltung mit ausschließlich akustischer Signalisierung verfügen. Nach Ablauf einer frei einstellbaren Zeit ertönt nur ein akustisches Signal, eine Drängelfahrt der Tür wird nicht eingeleitet. Bei Betätigen des Schlüsselschalters im Fahrkorbtableau bleibt die Tür für den Beladungsvorgang geöffnet stehen. Fabrikatsvorgabe: Wittur Serie 3201 Hydra, LiftEquip K8 mit frequenzgeregeltem Türantrieb, Meiller TTK mit Siemens AT 40 Türantrieb oder gleichwertig Zum Einsatz sind geplant: LV: Aufzugsanlagen - Sprengelstr. 45/46 Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 67 12.10.2016 12.10.2016 Gesamtbetrag in EUR Hersteller: ................. vom Bieter einzutragen Produkt: .................... vom Bieter einzutragen Die kompletten Angaben sind im Datenblatt anzugeben! 1,00 03.03.0040 Stck Tragrahmen, Fangvorrichtung Ausführung des Tragrahmen gem. EN 81 als Profilrahmenkonstruktion für eine Tragkraft gem. Übersicht Anlagendaten. Die Führungen sind als dauergeschmierte Gleitführungen mit verschleißfesten Kunststoffeinlagen auszuführen. Ausführung der Fangvorrichtung als in beide Richtungen wirkende Fangvorrichtung, gemäß den gültigen Vorschriften der EN 81. Fabrikatsvorgabe: LiftEquip, Schlosser, SLC/Haushahn Hersteller: ................. vom Bieter einzutragen Produkt: .................... vom Bieter einzutragen Die kompletten Angaben sind im Datenblatt anzugeben! 1,00 Stck Gesamtsumme: LV: Aufzugsanlagen - Sprengelstr. 45/46 Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR 68 12.10.2016 12.10.2016 Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Gesamtbetrag in EUR 03.04 Fahrkorbausstattung 03.04.0010 Fahrkorbtableau Das Fahrkorbtableau bestehend aus Deckplatte und Tableaukasten ist in der Seitenwand auf der Fahrkorbtürschließkante flächenbündig einzusetzen und gem. EN 81-70 auszuführen. Die Befestigung erfolgt mit (M4-) Senkkopf-Sicherheitsschrauben (TTR). Deckplattenmaterial Edelstahl V2A, 240-Korn. Der unterste Rufknopf sitzt auf einer Höhe von 900 mm über OKFF Kabine. Das Tableau enthält zu den Rufknöpfen für die einzelnen Etagen noch zusätzlich: - Alarmknopf - Sonderfahrtschlüsselschalter - Elektronische LCD- Standanzeige - Richtungs- bzw. Weiterfahrtspfeile als LCDStandanzeige - Gegensprechanlage geeignet für Notrufleitsystem - separates Notlicht als Leuchtfeld - TÜR AUF Taster - TÜR ZU Taster - Optische und akustische Überlastanzeige - Anzeige für Brandfall / Evakuierung - Piktogramme für das Notrufsystem gem. EN 81 - 70 - Sprachansage Das gesamte Tableau vandalenresistenter Betätigungselemente Abdeckung sowie mit auszuführen. und die Taster sind in Ausführung zu liefern. Die sind als Kurzhubtaster mit V2Aoptischer und akustischer Quittierung Die Sprachansage erfolgt für die Etagen, Türöffnungs- und schließbeginn sowie Sonderfunktionen, wie z.B. Evakuierungsfahrt, Aufbau der Notrufverbindung. Der Ruftaster für die Haupthaltestelle erhält eine grüne Umrandung (5mm hoch). Die Etagenbezeichnung bzw. Funktionssymbolik der Druckknöpfe muss mit kontrastierendem Relief und Brailleschrift erfolgen. Tastergröße: Taster Eckig mind. 32 x 32 mm o. Rund Durchmesser mind. 32 mm Die Paneeldeckplatte erhält eine rot unterlegte Gravur: ‚?Aufzug im Brandfall nicht benutzen oder ein entsprechendes Verbotszeichen. Die Ziffern und Symbole der Fahrkorbstandsanzeige sollen mit einer Höhe von ca. 50 mm ausgeführt werden. Die Anzeige mit Fahrtrichtungspfeilen soll in ein Feld von ca. 100 mm Breite und 70 mm Höhe eingearbeitet sein. Fabrikatsvorgabe: Schäfer, BS, Kronenberg oder gleichwertig LV: Aufzugsanlagen - Sprengelstr. 45/46 Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 69 12.10.2016 12.10.2016 Gesamtbetrag in EUR Zum Einsatz sind geplant: Hersteller: ................. vom Bieter einzutragen Produkt: .................... vom Bieter einzutragen Die kompletten Angaben sind im Datenblatt anzugeben! 1,00 03.04.0020 Stck Lichtgitter Die Absicherung der Fahrkorbzugänge ist über die elektrische Schließkraftbegrenzung des Türantriebs und einem 32-strahligen Lichtvorhang zu realisieren. Die Funktion des Lichtvorhangs muss auch bei dauerhaftem Ausfall von ca. 25 % der Lichtstrahlen gewährleistet sein. Die Montage des Lichtvorhangs soll am Fahrkorb, nicht an den Türblättern, erfolgen. Fabrikatsvorgabe: Cedes, Memco, Strack oder gleichwertig Zum Einsatz sind geplant: Hersteller: ................. vom Bieter einzutragen Produkt: .................... vom Bieter einzutragen Die kompletten Angaben sind im Datenblatt anzugeben! 1,00 03.04.0030 Stck Beleuchtung Ausführung im Herstellerstandard, mit direkter Beleuchtung als abgehangene Fahrkorbdecke, Material Stahlblech weiß lackiert, mit LED-Leuchtmittel. Ausführung mit warmweißer Lichtfarbe (unter 3300 K). Die Lebensdauer der LED's soll >50.000 h betragen. Die Fahrkorbbeleuchtung ist so anzuordnen, dass der Fahrkorb gleichmäßig ausgeleuchtet ist und die Forderungen gem. EN 81 eingehalten werden. Die Helligkeit soll in 1 m Höhe über dem Kabinenfußboden mind. 150 Lux betragen. Die Decke ist mit dem Angebot zu bemustern. LV: Aufzugsanlagen - Sprengelstr. 45/46 Ordnungszahl (Pos-Nr.) 03.04.0040 Menge Einheit 1,00 Stck Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 70 12.10.2016 12.10.2016 Gesamtbetrag in EUR Handlauf Es ist auf der Seitenwand gegenüber dem Tableau ein Handlauf zu berücksichtigen, Höhe über Fußboden ca. 850 mm. Die Handlaufhalterungen sitzen auf den Paneelen. Die Befestigung erfolgt schachtseitig in stabiler Ausführung mit entsprechender Unterkonstruktion zur Verteilung der Last. Der Handlauf ist zu bemustern. Ausführung: Rundhandlauf aus Edelstahl V2A, 240er Korn. Durchmesser ca. 38 mm. 1,00 03.04.0050 Stck Spiegel Auf der Seitenwand gegenüber dem Kabinentableau ist ab Handlaufhöhe bis Unterkante Fahrkorbdecke, ein Spiegel anzuordnen. Der Spiegel ist zum Schutz vor Beschädigungen umseitig mit Edelstahlprofilen eingefasst. Das Spiegelglas ist mit einer Antikratzfolie zu schützten und muss leicht auswechselbar sein. Ausführung: kristallklar, bruchsicher 1,00 03.04.0060 Stck Fußboden Strapazierfähiger Kautschuk-Fußbodenbelag mit Rutschhemmung R10, Farbe/Design nach Wahl des AG. Der Fußbodenbelag ist auf dem Fußboden vollflächig zu verkleben und umseitig farblich passend zu verfugen. 1,00 Stck Gesamtsumme: LV: Aufzugsanlagen - Sprengelstr. 45/46 Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 71 12.10.2016 12.10.2016 Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Gesamtbetrag in EUR 03.05 Schachtbeschreibung 03.05.0010 Schacht / Schachtgerüst Die Schachtgrube sowie der Fahrschacht von der untersten Haltestelle bis auf Höhe Erdgeschossfußboden wird bauseits in Beton erstellt. Im Betonschacht sind die Halfenschienenlagen der beiliegenden Anlagenzeichnung zu entnehmen. Sie können nicht verändert werden, die Konstruktion der Aufzugsanlage ist darauf einzurichten. Oberhalb des Betonschachts wird durch den AN ein vierseitig verglastes Schachtgerüst über die weitere Schachthöhe errichtet. Die Abmessungen sind dem Punkt 3.1 / Technische Daten bzw. den beiliegenden Zeichnungen zu entnehmen. Es handelt sich um ein seitens des AN Aufzug zu lieferndes und zu errichtendes selbsttragendes Stahlgerüst, inkl. aller statischen Nachweise und Proben. Das Stahlgerüst ist fertig lackiert mit einem Endanstrich in einem RAL-Farbton zu liefern. Ebenso sind alle zusätzlich zum Stahlgerüst zu liefernden Metallteile, wie z.B. Glashalteleisten, Schienenkonsolen, etc. in diesem Farbton zu lackieren. Das Stahlgerüst besteht aus 4 Eckstielen und horizontalen Zwischenstreben, ausgeführt mindestens als Quadratprofile 100x100 mm. In den Feldern des Schachtgerüstes sind VSG-Glasscheiben, Stärke mind. 10 mm, in der gesamten Schachtbreite bzw. -tiefe zu montieren. Die Befestigung der Scheiben erfolgt umseitig mit Winkelprofile. Am Schachtgerüst sind Befestigungseinrichtungen z.B. Halfenschienen für Türen und Schienen vorzusehen. Die Rückverankerung des Schachtgerüstes erfolgt im Bereich der Etagenpodeste bzw. am Treppenlauf mittels Dübelverbindungen durch den AN, ggf. sind zusätzliche Befestigungsprofile vorzusehen. Ebenso sind die Ankerplatten für die Gerüstfüße durch den AN zu liefern. Das Treppenhausgeländer ist durch den AN an den Schachtzugängen zu öffnen und an das Schachtgerüst anzupassen, es sind neue Pfosten als Endstücke vorzusehen. Es ist zu beachten, daß im Bereich des Schachtkopfes für das Schachtgerüst keine weiteren Befestigungsmöglichkeiten mehr bestehen. Zwischen den obersten Querstreben des Gerüstes und der Dachkonstruktion des Hauses ist ein Abstand von ca. 5 cm für eine ausreichende Schachtbelüftung zu belassen. Standflächen sind im Aufzugsschacht zu vermeiden. Eventuell vorhandene Standflächen im Bereich der Schachtwände sind mit angeschrägten Stahlblechkonstruktionen zu versehen. Die eventuell vorhandenen Standflächen im Fahrkorbtürbereich sind vollflächig zu verkleiden. Die Lieferung und der Einbau von Montagerüstungen im und außerhalb des Schachtes erfolgt durch den AN Aufzug. Für die Befestigung der Montagebühnen sind durch den AN Aufzug entsprechende Einrichtungen vorzusehen. LV: Aufzugsanlagen - Sprengelstr. 45/46 Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 72 12.10.2016 12.10.2016 Gesamtbetrag in EUR Nach Beendigung der Montagearbeiten ist der Aufzugsschacht komplett zu reinigen. Bauseits werden keine Anschlagspunkte im Schachtkopf hergestellt. Werden diese benötigt sind sie durch den AN Aufzug herzustellen. 1,00 03.05.0020 Stck Planung von Baunebenleistungen Durch den AN erfolgt auch die Dimensionierung und Auslegung folgender Baunebenleistungen. Planung: - örtliche Einbausituation vom Kellergeschoss bis zum Dachgeschoss im Bereich des zu errichtenden Aufzugsschachtes, einschl. Schachtgrubenbereiche vollständig vermessen und einmessen, Festlegung und Markierung von Bezugspunkten (horizontal/vertikal), als Basis für weitere Planung und Ausführung - Erstellung einer prüffähigen Gesamtstatik einschl. Schal- und Bewehrungspläne für gesamten Aufzugsschacht (Beton- und Stahl/Glas-), vom Kellergeschoss bis zum Dachgeschoss, einschl. Fundamente, Gründung, Schachtgrube in Stahlbeton bis zum EG, Verankerung und Anbindung am Bestandsgebäude (mit thermischer Trennung),herzustellenden Deckenausschnitt in Kellergeschossdecke, usw., zur Einreichung bei Bauaufsicht/Prüfstatiker - Ausführungs-, Werk- und Detailplanung mit Ausbildung und Dimensionierung aller einzelnen Bauteile (Fundamente, Gründungen, Schachtgrube, Stahlbetonschacht im KG, kompletter Aufzugsschacht mit Aufzugsanlage, Anbindung an Bestandsbaukörper, aller Verankerungs- und Verbindungspunkte), - Dübelauszugsversuche entsprechend Bedarf / Erfordernis - Baugrunduntersuchung, Traglastermittlung des Baugrunds und Setzungsabschätzung - die Statik / Ausführungsplanung / Werksplanung ist mit dem AG im Vorfeld schriftlich abzustimmen und durch diesen bestätigen zu lassen - die Planungsunterlagen / prüffähige Statik sind der BÜ in 4xfacher Ausfertigung auf Papier und 1x digital als PDF vier Wochen nach Auftragserteilung zu übergeben, zur Einreichung bei Prüfstatiker 1,00 03.05.0030 Stck Schachtgrube Es erfolgt eine Abtrennung der Gegengewichtsfahrbahn im Schachtgrubenbereich. Begehbare Räume befinden sich nicht unter dem Schacht. Puffer sind gemäß EN 81 vorzusehen. Für die Puffer sind die entsprechenden Stahlrahmen mitzuliefern. LV: Aufzugsanlagen - Sprengelstr. 45/46 Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 73 12.10.2016 12.10.2016 Gesamtbetrag in EUR An den Führungsschienenenden des Gegengewichtes und des Fahrkorbs sind auswechselbare Ölauffangbehälter zu installieren. Zum Leistungsumfang des AN Aufzug gehört weiterhin die Lieferung und Montage einer Abstiegsleiter. 1,00 Stck Gesamtsumme: LV: Aufzugsanlagen - Sprengelstr. 45/46 Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 74 12.10.2016 12.10.2016 Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Gesamtbetrag in EUR 03.06 Schachtausstattung 03.06.0010 Schachttüren Es sind automatische Schachtabschlusstüren, analog den Fahrkorbtüren, zu liefern und zu montieren. Anzahl und Ausführung aller Türen gem. Datenblatt bzw. Zeichnung in doppelwandiger Ausführung. Ausführung der Sichtflächen (Türflügel, Kämpfer, Türzarge) in Edelstahl V2A, 240-er Korn. Die Ausführung ist zu bemustern. Der Schachttürkämpfer ist als seitlich geschlossene Konstruktion vorzusehen und ist schachtseitig bis auf die technisch notwendigen Öffnungen mit Edelstahlblechen abzudecken. Die Türverschlüsse als Hakenriegel müssen Bauart geprüft sein. Die Türblätter sollen an Rollengehängen mit Führungsschienen, ausgeführt als geschlossenes Profil mit einer Wandstärke mind. 4 mm, und dauergeschmierten Kugellagern, Rollendurchmesser mind. 65mm, laufen. Gehäuse, Schienen und Laufwagen sind elektrolytisch verzinkt. Die Zargen- und Schwellenbefestigung am Schachtgerüst ist einzukalkulieren. Die Türschwellenunterkonstruktion ist statisch für eine Radlast von 60 % der Tragkraft auszulegen. Bei Belastung der Türschwellen mit dieser Kraft darf keine bleibende Verformung auftreten. Die Unterkonstruktion der Türschwelle wird mit leicht austauschbaren Aluminiumprofilen belegt. Die Spalte zwischen Betonwand (KG) bzw. Schachtgerüst und den Türzargen sind mit Rechteckprofile aus Edelstahl V2A abzudecken. Der zwischen Etagenpodest und Türschwelle bestehende Spalt ist raumabschließend zu schließen und mit einem Übergangsblech aus Edelstahl V2A abzudecken. Die Schachttüren dürfen einen Luftschallpegel von max. 55 dBA, gemessen in 1,0 m Entfernung nicht überschreiten. Die Befestigung der Türen erfolgt über Halfenschienen. Wenn genehmigungsrechtlich erforderlich, ist die Schachtverkleidung zwischen den Türen bzw. oberhalb der letzten Tür einzukalkulieren. Fabrikatsvorgabe: Wittur Serie 3201 Hydra, LiftEquip S8, Meiller TTS oder gleichwertig Zum Einsatz sind geplant: Fabrikat: ................... vom Bieter einzutragen Typ: ........................ vom Bieter einzutragen Die kompletten Angaben sind jeweils auch im Datenblatt zur Übersicht der techn. Daten zu den angebotenen Komponenten LV: Aufzugsanlagen - Sprengelstr. 45/46 Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 75 12.10.2016 12.10.2016 Gesamtbetrag in EUR anzugeben! 7,00 03.06.0020 Stck Führungsschienen Für die Aufzugsanlage sind die kompletten Führungsschienen einschließlich der Befestigungsbügel und Konsolen vom AN Aufzug zu liefern und zu montieren und in dieser Position kalkulatorisch zu berücksichtigen. Die Führungsschienen für Fahrkorb und Gegengewicht sind mit Nut und Feder in gehobelter Ausführung und nach DIN 15311 auszuführen. Jede Führungsschiene ist zwischen zwei Stößen mindestens zweimal zu befestigen. Der Befestigungsabstand ist so zu wählen, dass der Schlankheitsgrad der Fahrkorbführungsschienen von 100 nicht überschritten wird. Der max. Abstand der Schienenstöße vom Befestigungspunkt soll 500 mm nicht überschreiten. Die Schienen sind exakt auszuloten und die Stöße zu überarbeiten. Die Abweichung im Stichmaß darf maximal +/1 mm betragen. Dem Fachingenieur ist das Lotprotokoll vorzulegen. Die Schienenbefestigungskonstruktion soll so ausgebildet sein, dass Knickspannungen, die durch Bausetzungen an den Schienen auftreten, abgebaut werden können. Sämtliche Schienenbefestigungselemente gehören zum Lieferumfang des AN Aufzug. Ggf. ist eine Stahlrahmenkonstruktion als Schachtgrubenelement zur Aufnahme der Führungsschienen, Ölauffangbehälter und Aufsetzpuffer vorzusehen. Falls erforderlich sind im Rahmen der Gewährleistung die Schienen durch den AN kostenlos nachzurichten. 1,00 03.06.0030 Stck Geschwindigkeitsbegrenzer Die Ausführung des Geschwindigkeitsbegrenzers mit Fernauslösung einschließlich Reglerseil, Spannrolle und Spanngewicht erfolgt gem. EN 81. Das Spanngewicht ist elektrisch zu überwachen. 1,00 03.06.0040 Stck Gegengewicht Es ist ein herstellerspezifisches Gegengewicht gem. EN 81 zu liefern und einzubauen. Zum Ausgleich der Seillängung sind unter dem Gegengewicht Distanzblöcke zur einfachen Demontage vorzusehen. Das Gegengewicht ist mit mechanisch lösbaren Sprungsicherungen (Schraubverbindung) an den Einlagen zu versehen. LV: Aufzugsanlagen - Sprengelstr. 45/46 Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit 1,00 Stck Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR Gesamtsumme: 76 12.10.2016 12.10.2016 Gesamtbetrag in EUR LV: Aufzugsanlagen - Sprengelstr. 45/46 Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit 03.07 Steuerungsbeschreibung 03.07.0010 Steuerung 1. Steuerungsausführung Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 77 12.10.2016 12.10.2016 Gesamtbetrag in EUR Es ist eine Einknopf-Sammelsteuerung, in Mikroprozessorausführung, in Modulbauweise vorzusehen. Die Computersteuerung muss mindestens mit einem 32-Bit Mikroprozessor ausgerüstet sein. Die Software muss so ausgelegt sein, dass Betriebsdaten über Instandhaltung und Prüfung der Aufzugsanlagen abgerufen und Standardparameter eingestellt sowie über eine Tastatur Fahrbefehle eingegeben werden können. Die Steuerung verfügt über einen gepufferten Fehlerspeicher und ein Fehlerdiagnosesystem. Hierfür ist auf der Rechnerplatine eine elektronische Klartextanzeige vorzusehen. Eventuell vorhandene Codes für Zugriffsperrung sind offen zu legen. Bei Verwendung von herstellerspezifischen Steuerungen ist das zur Störungsbehebung und Umprogrammierung erforderliche externe Handterminal bzw. Servicetool des Montagebetriebes im Rahmen der Beauftragung zu liefern und am Anlagenstandort zu hinterlegen. Die zur Umprogrammierung und Fehleranalyse erforderlichen Tätigkeiten sind in der Dokumentation genau zu beschreiben. Die Computersteuerung muss über eine serielle Schnittstelle zum Anschluss an einen Personalcomputer verfügen. Es ist eine Energiesparschaltung zu berücksichtigen, die ein Ausschalten der Fahrkorbbeleuchtungen veranlasst, wenn nach 30 Minuten kein Fahrbefehl mehr ausgeführt worden ist. Das Einschalten der Beleuchtung wird bei Auslösen eines Kommandos bzw. Öffnen der Schachttür automatisch veranlasst. Durch einen im Schaltschrank integrierten automatisch aufladbaren Akku, ist die Notbeleuchtung und die Notrufeinrichtung bei Netzausfall zu garantieren. Fabrikatsvorgabe: Kollmorgen MPK, Böhnke + Partner bp, NEW Lift Steuerung oder gleichwertig Zum Einsatz sind geplant: Hersteller: ................. vom Bieter einzutragen Produkt: .................... vom Bieter einzutragen Die kompletten Angaben sind im Datenblatt anzugeben! LV: Aufzugsanlagen - Sprengelstr. 45/46 Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 78 12.10.2016 12.10.2016 Gesamtbetrag in EUR 2. Parkhaltestelle Die Parkhaltestelle muss in der Steuerung geändert werden können. Für die Inbetriebnahme gilt die Haltestelle Hauseingang als Parkhaltestelle. Die zeitliche Aktivierung der Funktion muss einstellbar sein. 3. Betriebsdatenerfassung Durch Leuchtdioden müssen auf den Leiterplatten bzw. mittels Klartextanzeige folgende Zustände angezeigt werden: - Fahrtrichtung - Tür- Auf - Fahrkorbstand - Fahrkorbkommandos - Außenrufe - Rückholsteuerung - Inspektionsfahrt 4. Störsammelmeldung Eine Störsammelmeldung ist vorzusehen für Netzspannungsausfall, Steuerungsspannungsausfall, überhöhte Geschwindigkeit, Not- End-Schalter, Sicherheitskreis, Motorüberwachung sowie Türstörung. Es muss sichergestellt sein, dass diese Störmeldungen über einen potentialfreien Kontakt an eine zentrale Leittechnik weitergeleitet werden können. 5. Brandfallsteuerung Die Aufzugsanlage ist steuerungsseitig mit einer statischen Brandfallfunktion auszurüsten. Für deren Auslösung ist im Erdgeschoss neben dem Schachtzugang ein bistabiler Betätigungstaster mit Funktionsanzeige und Missbrauchsschutz vorzusehen. Die manuelle Auslösestelle ist nach DIN 4066 mit -Brandfallsteuerung- zu kennzeichnen. Das Schutzgehäuse ist in der Farbe Gelb (RAL-Ton 1004) und mit Schutzglas auszuführen. Bei Aktivierung der Brandfallfunktion muß die Aufzugsanlage ins Erdgeschoss fahren und dort mit geöffneten Fahrkorbtüren stehen bleiben. Der Aufzug darf erst nach Rückstellung der Brandfallfunktion wieder in Betrieb gehen. Weiterhin sind Eingangskontakte im Schaltschrank für eine spätere Auflegung von zusätzlichen bauseitigen Signalleitungen einer Brandmeldeanlage, vorzusehen. 6. Schaltschrank Der Steuerschrank bzw. das Bedienpaneel ist als verwindungssteife, allseitig geschlossene LV: Aufzugsanlagen - Sprengelstr. 45/46 Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 79 12.10.2016 12.10.2016 Gesamtbetrag in EUR stahlblechgekapselte Profilstahlkonstruktion auszubilden Der Steuerschrank bzw. Bedienpaneel ist im Portal oder der Türzarge in der letzten Haltestelle zu integrieren. Der Steuerschrank ist mit sämtlichen Tragkonstruktionen für Einbauteile in erforderlichen Verbindern ggf. Dichtungen, Rück- und Seitenwänden, Anschlussteilen, Einführungsabdeckungen usw. auszurüsten. Alle Leitungen müssen übersichtlich angeordnet, gebündelt und ordentlich befestigt auf die Reihenklemmen geführt werden. Hinsichtlich der Verdrahtung von Schaltschränken wird besonders darauf geachtet, dass alle zu- und abgehenden Leitungen über eine ausreichende Zugentlastung verfügen. Alle Steuerungskomponenten sowie Leitungen an ihren Klemmstellen sind ausreichend zu kennzeichnen. Diese Kennzeichnung muss mit dem für Revisonszwecke mitgelieferten Schema bzw. Klemmenbelegungsplan übereinstimmen. Am Steuerschrank bzw. dem Bedienpaneel sind folgende Einrichtungen vorgesehen: - Hauptschalter Rückholsteuerung Lichtanschlusstafel Fahrtenzähler Betriebsstundenzähler Bündigkeitsanzeige Für eine Belüftung und ausreichende Beleuchtung des Steuerschrankes sowie der davor befindlichen Wartungsfläche ist durch den AN Aufzug Sorge zu tragen. Der Steuerschrank ist komplett mit den erforderlichen Sicherungen, Passschrauben der Leistungsaufnahme der angeschlossenen Geräte entsprechend bzw. nach Angaben zu liefern. Sämtliche Geräte, wie Schütze, Relais, Schaltuhren usw. sind schwingungs- bzw. geräuschdämpfend zu montieren. Die Oberfläche des Schaltschranks ist im Material wie die Schachttüren auszuführen. Die Tür ist mit einem Sicherheitsschloss für Profilzylinder auszurüsten. Auf der Innenseite der Tür ist eine Plantasche anzubringen, in der ein Stromlaufplan, das Prüfbuch und die Wartungsberichte zu deponieren sind. Der Stromlaufplan muss dem endgültigen Stand entsprechen. 1,00 03.07.0020 Stck Notstromfunktion Für die Einleitung einer Evakuierungsfahrt in die nächste Haltestelle bei Ausfall der elektrischen Haupteinspeisung ist die Aufzugsanlage mit einer Notstromfunktion auszurüsten. Die Einleitung der Evakuierungsfahrt erfolgt automatisch per Steuerungsbefehl bei Ausfall der elektrischen Haupteinspeisung, welche permanent in der Steuerung zu überwachen ist. LV: Aufzugsanlagen - Sprengelstr. 45/46 Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 80 12.10.2016 12.10.2016 Gesamtbetrag in EUR Die Notstromversorgung erfolgt über eine aufzugseigene akkugepufferte USV. Nach Fahrt in die nächstgelegene Haltestelle muss die Aufzugsanlage dort mit geöffneter Fahrkorbtür stehen bleiben. Nach Rückkehr des normalen Netzstroms muss die Aufzugsanlage wieder selbstständig in Betrieb gehen. 1,00 03.07.0030 Stck Elektrische Installation Die Schachtinstallationen sind in verschlossenen Kabelkanälen zu verlegen. Das Hängekabel ist mit 10 zusätzlichen Leeradern für die Schwachstromkommunikation vorzusehen. Es ist in den benötigten Längen vom Schaltschrank bis zur Fahrkorbdecke durchgehend auszuführen und unter bzw. an der Kabine sowie im Schachtkopf und in der Schachtmitte ausreichend zu fixieren. Der Hängekabelkasten mit den erforderlichen Klemmen und Befestigungsmaterialien für den Fahrkorb gehört zum Lieferumfang des AN Aufzug. Die elektrische Installation auf dem Fahrkorbdach hat in Kabelkanälen, im Fußbodenbereich trittfest, zu erfolgen. Auf dem Fahrkorbdach ist ein Installationskasten einschl. Revisionssteuerung sowie Not- Aus Taster, Notruf- Taster, Schachtlicht Ein/Aus Schalter, Steckdose und Notlicht vorzusehen. In der Schachtgrube ist ein Installationskasten einschl. Revisionssteuerung sowie Not- Aus Taster, Notruf- Taster, Schachtlicht Ein/Aus Schalter und Steckdose vorzusehen. Das Reglerspanngewicht ist mit einer elektrischen Überwachung zu versehen. Die Fahrstrecke ist digital zu erfassen. Vorzugsweise ist ein Drehimpulsgeber mit Befestigung im Schachtkopf vorzusehen. Im Fahrschacht dürfen nur noch Kopierwerkschalter vorhanden sein, die aufgrund der Vorschriften verlangt werden. Als Schachtschalter müssen berührungslos wirkende Schalteinrichtungen verwendet werden. Beim Einsatz von Dauermagneten sind diese dauerhaft (z.B. mittels Schraubverbindung) zu befestigen. Die Zuleitung sowie alle anderen hausseitig zur Verfügung gestellten Leitungen sind durch den AN im Schaltschrank aufzulegen. Der Anschluss aller metallischen Teile der Aufzugsanlage auf den Fundamenterder in der Schachtgrube erfolgt durch den AN Aufzug. LV: Aufzugsanlagen - Sprengelstr. 45/46 Ordnungszahl (Pos-Nr.) 03.07.0040 Menge Einheit 1,00 Stck Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 81 12.10.2016 12.10.2016 Gesamtbetrag in EUR Schachtbeleuchtung Für die Aufzugsanlage ist eine Schachtbeleuchtung, bestehend aus NL-Leuchten 1 x 36 Watt mit Splitterschutz und mit elektronischen Vorschaltgeräten, mindestens in jeder Haltestelle sowie in der Schachtgrube vorzusehen. Die Schachtbeleuchtung muss von drei Stellen aus- und einschaltbar sein: - vom Schaltschrank - von der untersten Haltestelle - vom Fahrkorbdach 1,00 Stck Gesamtsumme: LV: Aufzugsanlagen - Sprengelstr. 45/46 Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 82 12.10.2016 12.10.2016 Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Gesamtbetrag in EUR 03.08 Steuerungsperipherie 03.08.0010 Außenrufknopfkästen Die Außenrufkästen, Ausführung gem. EN 81-70 sitzen im Portal und enthalten die Ruftaster. Die Deckplatten der Außenruftableaus sind in Material Edelstahl V2A K180 auszuführen und rückseitig abzudecken. Die Deckplattenstärke beträgt ca. 2 mm. Zur Befestigung sind M4-Sicherheitsschrauben (TTR) zu berücksichtigen. Die Außenruftaster sind analog Fahrkorbtaster auszuführen. Das Tableau in der Haltestelle Hauseingang enthält zusätzlich einen Dreikant-Schlüsselschalter (Feuerwehrschließung) für die Brandfallfunktion. Die Tableaus sind mit dem Verbotszeichen für den Brandfall, gemäß EN 81-73, 5.1.3 zu versehen. Gem. EN 81-73, 5.3.8 erhält das Tableau in der Haupt-Evakuierungshaltestelle eine - Kein Zutritt Anzeige für die Brandfallevakuierungsfunktion. Die Mindestgröße beträgt 25 mm. Firmenlogos werden in den Außentableaus nicht vorgesehen. 7,00 03.08.0020 Stck Standortanzeigen In den Außenruftableaus sind zusätzliche Anzeigen für die Weiterfahrtspfeile und den Fahrkorbstand, Ausführung wie im Fahrkorb bzw. EN 81-70, vorzusehen. Ausführung nach Bemusterung durch den AG. 7,00 03.08.0030 Stck Schlüsselschalter Für die Aufzugsanlage sind die nachfolgend beschriebenen Schlüsselschalter einschl. der damit verbundenen Funktionen vom AN Aufzug zu liefern und zu montieren und in dieser Position kalkulatorisch zu berücksichtigen. Sonderfahrtschlüsselschalter Der Schlüsselschalter im Fahrkorbtableau dient zum Abschalten der Außenrufe für den Aufzug. In der Steuerung gespeicherte Kommandos werden bei Aktivierung der Funktion gelöscht. Die Türen bleiben bei geschaltetem Schlüssel für den Beladevorgang geöffnet und schließen sich erst nach Eingabe eines Kommandos über die Fahrkorbtaster. Es ist eine weiß unterlegte Gravur „?Vorzug sowie „?EIN und „?AUS entsprechend vorzusehen. Der Schlüsselschalter ist nur in Aus-Position abziehbar. Es können Standardzylinder verwendet werden. LV: Aufzugsanlagen - Sprengelstr. 45/46 Ordnungszahl (Pos-Nr.) 03.08.0040 Menge Einheit 1,00 Stck Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 83 12.10.2016 12.10.2016 Gesamtbetrag in EUR Überlasteinrichtung Ein Signalgeber zur Feststellung von Lastzuständen ist vorzusehen, vorzugsweise erfolgt die Messung an den Tragseilen. Überlastzustände (>100% der Tragfähigkeit) werden als optisches und akustisches Signal im Fahrkorbtableau angezeigt und ein Losfahren der Anlage verhindert. 1,00 03.08.0050 Stck Notrufgerät Es ist die Lieferung und der Einbau eines handelsüblichen und herstellerneutralen Notrufgerätes anzubieten. Die Bedienung erfolgt über die Rufknöpfe in, auf und unter dem Fahrkorb. Die Sprechverbindung erfolgt über entsprechende Gegensprechstellen in und auf der Kabine. Eine Sprechstelle im Fahrkorb mit Piktogrammen gem. EN 81-70, die Lieferung und Einbau eines Schlüsseltresors sowie die einmalige Aufschaltung auf die Notrufzentrale gehören zum Leistungsumfang. Ein zusätzliches Hängekabel ist ebenfalls kalkulatorisch zu berücksichtigen. Das Notrufgerät muss zur Aufschaltung durch Datenfernübertragung auf eine neutrale Leitzentrale (nicht Fabrikat abhängig) geeignet sein und mit mindestens drei verschiedenen neutralen Leitstellen das Datenprotokoll austauschen können. Weiterhin sind folgende technische Festlegungen zu beachten: - Programmierung des Systems muss aus der Ferne möglich sein - Eindeutige Identifizierung des Aufzugnotruf mittels übertragungssicherem Datenprotokoll (Clip Funktion ist nicht ausreichend) - Selbstständiger Routineruf, an eine Leitzentrale, mindestens alle drei Tage - Anschluss von Piktogrammen im Fahrkorbtableau gem. EN 81-70 - Erkennung und Unterdrückung eines missbräuchlichen Notrufes - Bei Besetztonerkennung werden mindestens 12 Anwahlversuche selbständig ausgeführt - Überwachung von Lautsprecher und Mikrofon - Separate akkugepufferte Netzversorgung mit Ladezustandsüberwachung - Aufschaltung von mindestens vier Aufzugsanlagen auf einen Telefonanschluss (TAE-Dose) - Geeignet für den zukünftigen Betrieb mit GSM-Module bzw. VoIP-Kommunikation bei freier uneingeschränkten GSM-Karten- und Anbieterwahl Fabrikatsvorgabe: Telegärtner NRT, Telenot, Base, amphitec, safeline oder gleichwertig Zum Einsatz sind geplant: LV: Aufzugsanlagen - Sprengelstr. 45/46 Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 84 12.10.2016 12.10.2016 Gesamtbetrag in EUR Hersteller: ................. vom Bieter einzutragen Produkt: .................... vom Bieter einzutragen Die kompletten Angaben sind im Datenblatt anzugeben! 1,00 03.08.0060 GSM-Modul Für die Aufschaltung des Notrufsystems auf das Funknetz eines Netzbetreibers ist ein GSM-Modul vorzusehen und zu installieren. 1,00 03.08.0070 Stck Stck Aufzugswärtermodul Der AN installiert zusätzlich zum Notrufsystem ein Aufzugswärtermodul. In die Aufzugssteuerung ist ein ZÜS-Zertifiziertes Modul zu integrieren, welches die Aufgaben des Aufzugswärters übernimmt und hierzu die im folgenden genannten Betriebszustände überwacht: - Notruf Kabinenlicht Netzversorgung Sicherheitskreis Bündigkeit Kabine in Fahrbewegung Tür Auf/Zu Sind an der Aufzugsanlage Mängel vorhanden, ist die Anlage durch das System stillzusetzen. Über das Notrufsystem erfolgt durch das Modul eine Meldung an die Notrufzentrale sobald einer der Betriebszustände vom Sollzustand abweicht. Eine Sammelstörmeldung ist nicht zulässig, in der Notrufzentrale muss der jeweilige abweichende Betriebszustand eindeutig erkannt werden können. 1,00 Stck Gesamtsumme: LV: Aufzugsanlagen - Sprengelstr. 45/46 Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit 03.09 Betriebskosten Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 85 12.10.2016 12.10.2016 Gesamtbetrag in EUR Auf Grundlage der beileigenden Gesobau-Rahmenvertragstexte sind im fol Auf Grundlage der beileigenden Gesobau-Rahmenvertragstexte sind im folgenden die Wartungspauschale sowie separat der Preis für die Notruf-Bereitschaftspauschale anzugeben. Die Wartungspreise können ggf. bei der Wirtschaftlichkeitsprüfung in die Bewertung der Angebote mit einbezogen werden. Ein Anspruch auf die Beauftragung der Wartung kann durch die Beauftragung des Neubaus der Anlage nicht abgeleitet werden.Der AN ist bis zum Ablauf von 6 Monaten nach Abnahme der Anlage verpflichtet, die Wartungsverträge bei Bedarf mit dem Nutzer abzuschließen. 03.09.0010 Wartung Aufzugswartung auf Basis des Muster-Wartungsvertrages für Aufzugsanlagen der GESOBAU AG, siehe Anlagen. Planung, Vorbereitung, Durchführung und Auswertung der Arbeiten erfolgen auf Grundlage der Betriebssicherheitsverordnung, der TRBS, der einschlägigen DIN-Normen, insbesondere der DIN 31051 und der DIN EN 13015 sowie unter Beachtung der Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften (UVV). Die Inspektion und Wartung der Aufzugsanlage hat 4x jährlich und mindestens in 3-monatlichen Abständen zu erfolgen und beihnhaltet alle notwendigen Tätigkeiten, wie Schmierung, Reinigung, Einstell- und Einregulierungsarbeiten. Das Schmier- und Reinigungsmaterial sind im Wartungsvertrag enthalten. Alle Unterhaltsarbeiten werden während der täglichen Arbeitszeit durchgeführt und sind vorher anzuzeigen Preis je Jahr als Pauschale für beide Aufzugsanlagen in der WHG zusammen. 5,00 03.09.0020 Jr Notrufbereitschaft / Aufzugswärterdienst Notrufbereitsschaftdienst und Aufzugswärterdienst auf Basis des Muster-Vertrages über Notrufbereitschafts- und Aufzugswärterdienst für Aufzugsanlagen der GESOBAU AG, siehe Anlagen. Die Bereitschaftspauschale für die Aufschaltung der Aufzugsanlage auf eine 24-Stunden besetzte Notruf- bzw. Sicherheitszentrale, der Unterhalt dieser Zentrale und die Entgegennahme von Notrufen ist als Jahrespreis pro Aufzug anzugeben. Weiterhin ist der Preis für die GSM-Telefonkarte sowie sonstige telefonische Anschluß- und Verbindungskosten in dieser Pauschale zu berücksichtigen. LV: Aufzugsanlagen - Sprengelstr. 45/46 Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 86 12.10.2016 12.10.2016 Gesamtbetrag in EUR Aktivitäten zur Personenbefreiung sind gem. eines Alarmplanes durch die Notrufzentrale einzuleiten. Preis je Jahr als Pauschale für beide Aufzugsanlagen in der WHG zusammen. 5,00 Jr Gesamtsumme: LV: Aufzugsanlagen - Sprengelstr. 45/46 Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR ZUSAMMENSTELLUNG 01 Aufzug Vorderhaus (Hof) 01.01 Baustelleneinrichtung 02 Aufzug Vorderhaus (Hof) - Sprengelstr. 45 02.01 Einweisung, Abnahme, Dokumentation 02.02 Antriebsbeschreibung 02.03 Fahrkorbausführung 02.04 Fahrkorbausstattung 02.05 Schachtbeschreibung 02.06 Schachtausstattung 02.07 Steuerungsbeschreibung 02.08 Steuerungsperipherie 02.09 Betriebskosten 03 Aufzug Hinterhaus (Treppenauge) 03.01 Einweisung, Abnahme, Dokumentation 03.02 Antriebsbeschreibung 03.03 Fahrkorbausführung 03.04 Fahrkorbausstattung 03.05 Schachtbeschreibung 03.06 Schachtausstattung 03.07 Steuerungsbeschreibung 03.08 Steuerungsperipherie 03.09 Betriebskosten 87 12.10.2016 12.10.2016 Gesamtbetrag in EUR LV: Aufzugsanlagen - Sprengelstr. 45/46 Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR Gesamtbetrag: UST ... %: Gesamtbetrag Brutto: Etwaige Preisnachlässe sind an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufzuführen. 88 12.10.2016 12.10.2016 Gesamtbetrag in EUR Legende Wasch-/WC-Container Mieter Fassadengerüst Raumgerüst, Lastklasse 5 mit Aufzugsbühne M/P Bauwasseranschluss H2O Baustromanschluss Lagerfläche/Stellfläche im Bereich öffentliches Straßenland/Sondernutzungsfläche - Kosten werden auf AN umgelegt 46 19 45 O H2 30 7 G WH 11 7 G WH 20 O H2 O H2 O H2 G WH 1 72 O H2 26 Datum Index O H2 G WH 5 72 O H2 Änderung Name Alle Maße sind am Bau zu überprüfen Unstimmigkeiten sind dem Planverfasser sofort mitzuteilen. Bei Nichtbeachten haftet der Ausführende. Bearbeitung Projektleiter Dipl.-Ing. Kathrin Lensky Wang/Müller Entwurf Senator Die Project Management Service GmbH Hoyerswerdaer Str. 20, 01099 Dresden Tel.: (0351) 81708-0 Büro Berlin Treskowallee 26, 10318 Berlin, Tel.: (030) 986014-33 Bauherr GESOBAU AG Wilhelmsruher Damm 142 13439 Berlin Tel.: (030) 4073-0 Vorhaben WHG 711, 721, 725, 730 Modernisierung und Sanierung Sparrstraße 19, 20, 26 Sprengelstraße 45, 46 13353 Berlin Phase Ausführungsplanung Planbezeichnung Baustelleneinrichtungsplan Datum Maßstab 19.08.16 ohne Gez. Wang Format DIN A3 Projekt 5547_2 Plan-Nr./Datei P0020-0-_xStr_-ARC-BA-XX-01-5-X-- Geschäftsbereich: ... Wohnhausgruppe: ... Wartungsvertrag für Aufzugsanlagen zwischen der GESOBAU AG Wilhelmsruher Damm 142 13439 Berlin - im Folgenden Auftraggeber (AG) genannt - und ... ... ... - im Folgenden Auftragnehmer (AN) genannt - Präambel Der Auftragnehmer hat für das Objekt WHG ... ...straße ..., ... Berlin eine neue Aufzugsanlage geliefert und montiert. Mit dem vorliegenden Vertrag wird die regelmäßige Wartung dieser Anlage geregelt. Wartungsvertrag für Aufzugsanlagen WHG ... – ...straße ..., ... Berlin § 1 Leistungsumfang 1. Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer die Wartung und Inspektion von Aufzugsanlagen in regelmäßigen Zeitabständen durch qualifiziertes Fachpersonal sowie die Ausführung aller erforderlichen Nachstellarbeiten, einschließlich aller in diesem Zusammenhang notwendigen weiteren Leistungen. Vertragsgegenstand sind die Aufzugsanlagen gemäß der Anlage 1 zu diesem Vertrag. Der Leistungsumfang der Wartung ist in diesem Vertrag sowie Anlage 2 zum Vertrag geregelt. 2. Die mit diesem Vertrag vereinbarten Leistungen erfolgen unabhängig von geltenden Gewährleistungspflichten des Auftragnehmers, neben diesen. 3. Für über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehende und nicht der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers unterliegende Instandsetzungsarbeiten, die für die Funktionsfähigkeit erforderlich sind, holt der Auftragnehmer einen gesonderten Auftrag des Auftraggebers ein. Mit den Arbeiten darf erst begonnen werden, wenn der Auftraggeber diesen Auftrag schriftlich erteilt hat. Ein Anspruch auf Beauftragung besteht nicht. 4. Aufgaben und Mitverantwortung im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht Der Auftragnehmer weiß, dass der Auftraggeber die Verkehrssicherheit seiner Liegenschaften und der dazugehörigen Anlagen gewährleisten muss. Der Auftragnehmer macht sich diese Pflicht zu eigen und wird im Zuge seiner Tätigkeit für den Auftraggeber auf jedwede Umstände achten, die eine Gefahrenquelle in den Gebäuden oder in den dazugehörigen Anlagen für sich selbst oder für Dritte darstellen können. Der Auftragnehmer wird die festgestellten Gefahrenquellen umgehend sichern, die eingeleiteten Sicherungsmaßnahmen in seinen Arbeitsunterlagen dokumentieren und den Auftraggeber noch am Tage der Gefahrenfeststellung, spätestens jedoch am darauffolgenden Werktag über die Gefahrenquelle und die eingeleiteten Sicherungsmaßnahmen informieren. Der Auftragnehmer wird diese Aufgaben unter Einhaltung der bauordnungsrechtlichen Vorschriften und der Regeln zum vorbeugenden Arbeits- und Brandschutz ausführen. Die sich hieraus ergebenden Fakten sind zu dokumentieren und müssen jederzeit vom Auftraggeber bzw. seinem Beauftragten für Verkehrssicherung eingesehen werden können. § 2 Wartungsintervalle 1. Die Wartungstermine legt der Auftragnehmer in eigener Verantwortung fest. Kriterium für den Wartungszyklus ist eine geringe Störanfälligkeit der Aufzugsanlagen, als Maßstab definieren die Parteien eine voll funktionsfähige Verfügbarkeit der Anlage von 98,5 % pro Jahr. 2. Die gegebenenfalls durch Gesetz, Verordnung oder nach Herstellervorgaben vorgeschriebene Anzahl von Wartungen, Inspektionen und Servicearbeiten ist mindestens einzuhalten. GESOBAU AG Seite 2 von 9 Wartungsvertrag für Aufzugsanlagen WHG ... – ...straße ..., ... Berlin § 3 Organisation der Leistungsdurchführung 1. Alle Wartungsarbeiten werden von Montag bis Freitag in der Zeit zwischen 8.00 Uhr und 17.00 Uhr ausgeführt. 2. Der Zeitpunkt der Wartungsarbeiten (Tag und Zeitrahmen) sowie deren Umfang und die zu erwartenden technischen Einschränkungen für die Mieter hat der Auftragnehmer dem zuständigen Service-Punkt des Auftraggebers und gegebenenfalls betroffenen Mietern rechtzeitig, mindestens zwei Wochen vor Beginn der Arbeiten, anzuzeigen und mit diesen abzustimmen. 3. Der Auftraggeber wird dem Auftragnehmer sämtliche Schlüssel bereitstellen, die dieser benötigt, um in die jeweiligen Gebäude und Räume zu gelangen. 4. Die Wartung wird in bewohnten Objekten durchgeführt. Der Auftragnehmer hat daher geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen, um Schmutz und Beschädigungen zu vermeiden. 5. Die Maschinenräume sind stets besenrein zu halten und beim Verlassen zu verschließen. 6. Der Auftragnehmer gewährleistet einen 24-Stunden-Notdienst, der an allen Tagen ganztägig erreichbar und einsatzbereit ist. Die Beauftragung von Havarieeinsätzen kann über den anlageneigenen Notruf oder telefonisch erfolgen. Mit der Störungsbeseitigung ist sofort nach Beauftragung/Meldung, spätestens jedoch nach zwei Stunden zu beginnen. Die Notrufverbindung des Auftragnehmers ist bei Abschluss dieses Vertrages vorzulegen. 7. Der Auftragnehmer stellt das erforderliche Montagepersonal zur Durchführung der Prüfungen durch die Überwachungsorganisationen (z. B. TÜV, DEKRA). Der Auftragnehmer hält zu dem Prüftermin die benötigten Materialien und Hilfswerkzeuge bereit. Der Auftragnehmer erstattet dem Auftraggeber die Kosten von Nachprüfungen durch die Überwachungsorganisation, die dadurch erforderlich werden, dass der Auftragnehmer ihm obliegende Leistungen nicht ordnungsgemäß erbracht hat. Wurden bei einem Prüfungstermin erhebliche Mängel festgestellt und hat der Auftraggeber den Auftragnehmer mit der Beseitigung beauftragt, so hat der Auftragnehmer die Mängel unverzüglich und innerhalb der gesetzten Fristen zu beseitigen und die Überwachungsorganisation sowie den Auftraggeber hierüber zu informieren. 8. Der Auftragnehmer benennt dem Auftraggeber bei Abschluss des Vertrages einen Mitarbeiter seines Betriebes als Ansprechpartner für sämtliche im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses zu klärende Fragen und stellt dessen Erreichbarkeit während der üblichen Arbeitszeiten gemäß Abs. 1 sicher. § 4 Qualitätssicherung 1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei der Durchführung der vertraglich vereinbarten Leistungen in und an den oben genannten Anlagen, diese stets funktionstüchtig und verkehrssicher zu halten. Der angetroffene Ausstattungsstandard ist mindestens beizubehalten. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Arbeiten fachgerecht nach den Vorgaben dieser Vereinbarung, den Vorga- GESOBAU AG Seite 3 von 9 Wartungsvertrag für Aufzugsanlagen WHG ... – ...straße ..., ... Berlin ben der Hersteller (werkseitige Checklisten), sowie den anerkannten Regeln der Technik, den einschlägigen Normen, den gesetzlichen Vorschriften und behördlichen Bestimmungen, insbesondere der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSV), den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS), den Arbeitsblättern des Verbandes Deutscher Maschinen- und Anlagenbau e. V. (VDMA-Arbeitsblättern) und den einschlägigen DIN-Vorschriften, insbesondere der DIN EN 13015, und gemäß den Richtlinien des Vereins Deutscher Ingenieure e. V. (VDI) 3810 sowie der aktuellen Richtlinie des Arbeitskreises Maschinen- und Elektrotechnik staatlicher und kommunaler Verwaltungen (AMEV) für Aufzugsanlagen auszuführen. 2. Für die Ausführung der Arbeiten sind vom Auftragnehmer grundsätzlich nur betriebseigene Fachkräfte (Meister, Facharbeiter) zu beschäftigen. Die Übertragung einzelner oder aller dem Auftragnehmer aufgrund dieses Vertrages obliegender Leistungspflichten auf Dritte (Subunternehmer) ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Die Erteilung der Zustimmung steht im Ermessen des Auftraggebers; eine Zustimmungspflicht des Auftraggebers besteht nicht. 3. Die eingesetzten Monteure haben sich in ordentliche Montageanzüge zu kleiden und einen gut ersichtlichen Firmenausweis mit Lichtbild zu tragen oder auf Aufforderung durch den Auftraggeber einen GESOBAU-Baustellenausweis, der durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellt wird. Die Monteure haben ordentlich gepflegte Fahrzeuge zu führen, die in Bezug auf die Firmenkennzeichnung einheitlich zu gestalten sind. 4. Alle eingesetzten Werkzeuge, Geräte und Maschinen haben mindestens dem Stand der Technik zu entsprechen. Die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften sind einzuhalten. 5. Sämtliche Arbeiten hat der Auftragnehmer durch entsprechende Leistungsnachweise zu protokollieren. Wurden die Leistungen nicht protokolliert, so gelten sie als nicht erbracht und berechtigen den Auftraggeber zur Minderung der Vergütung. 6. Für jede Anlage hat der Auftragnehmer ein Wartungsbuch zu führen. Im Wartungsbuch sind die ausgeführten Wartungsarbeiten, Instandsetzungsarbeiten, Änderungen der Anlage und die Betriebseinstellungen zu dokumentieren. Das Wartungsbuch ist in Abstimmung mit dem Auftraggeber an geeigneter Stelle im Maschinenraum zu hinterlegen. 7. Der Auftragnehmer erstellt jährlich zum 01. Oktober einen Bericht über den Zustand der Anlagen und Maschinenräume. Dieser Bericht enthält detaillierte Angaben je Aufzugsanlage über notwendige Modernisierungsarbeiten und planbare Instandsetzungsarbeiten, die nicht durch den Wartungsvertrag geregelt sind, bzw. der Gewährleistung unterfallen, einschließlich der Schätzkosten für diese Maßnahmen. Der Bericht ist in einer vom Auftraggeber vorgegebenen Form zu erstellen und an die technische Fachabteilung zu geben. 8. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber oder dem von ihm Beauftragten jederzeit ohne besondere Vergütung Auskunft über den Stand und die Durchführung seiner Leistungen sowie über den Zustand der vertragsgegenständlichen Anlagen hinsichtlich der Betriebsbereitschaft und Verkehrssicherheit zu geben. GESOBAU AG Seite 4 von 9 Wartungsvertrag für Aufzugsanlagen WHG ... – ...straße ..., ... Berlin § 5 Vergütung und Zahlungsabwicklung 1. Der Auftragnehmer erhält als Vergütung einen Jahresgesamtbetrag von: jährliche Vergütung (netto) zzgl. USt, zurzeit 19 % jährliche Vergütung (brutto) ... € ... € ... € Der Jahresgesamtbetrag errechnet sich aus den in der Anlage 1 benannten Einzelpreisen. Bei unterjährigen Vertragslaufzeiten wird die Vergütung anteilig gezahlt. 2. Der Auftragnehmer legt nach Durchführung der Wartungsarbeiten Rechnung über die erbrachten Leistungen. Die Rechnungslegung erfolgt je Wirtschaftseinheit (Wohnhausgruppe), spätestens bis zum 10. Januar des Folgejahres. Der Rechnung ist ein Nachweis über die erfolgte Wartung beizufügen. Die Rechnungslegung erfolgt einmal jährlich. Bei mehreren Wartungsdurchgängen pro Jahr sollen maximal zwei Rechnungen über Teilbeträge des Jahresgesamtbetrages erfolgen. Die Zahlung ist 21 Tage nach Rechnungslegung fällig. Der Auftraggeber ist berechtigt, für die Rechnungslegung eine bestimmte Form vorzugeben. 3. Zahlungen erfolgen ohne Einbehalt einer Sicherheitsleistung. Bei Vertragsende kann der Auftraggeber eine Sicherheit in Höhe der noch zu erbringenden Leistungen einbehalten. 4. Mit der Zahlung der vereinbarten Vergütung sind sämtliche Leistungen einschließlich erforderlicher Nebenleistungen des Auftragnehmers abgegolten, die im Zuge der Erfüllung der vertraglichen Leistungspflichten erbracht werden. Mit umfasst sind insbesondere, aber nicht ausschließlich, sämtliche Lohn- und Lohnnebenkosten einschließlich jeglicher Sonderzahlungen wie Überstunden- oder Nachtzuschläge, An- und Abfahrtszeiten, die Schlüsselbesorgung beim Auftraggeber, Material und Fahrtkosten, Terminvereinbarungen mit Vertretern des Auftraggebers und Mietern, Abtransport und nachweislich fachgerechte Entsorgung aller demontierten Materialien, Bauteile, Materialreste und Öle. 5. Alle zur Erbringung der Leistungen benötigten Hilfsmittel (z. B. Messgeräte, Werkzeuge etc.), Kleinmaterialien und Hilfsstoffe (Schmiermittel, Reinigungsmittel etc.) sind im vertraglichen Leistungsumfang enthalten und werden nicht gesondert vergütet. 6. Der vereinbarte Pauschalpreis je Anlage ist ein Festpreis für die Dauer der Vertragslaufzeit gemäß § 6 Abs. 1. Nachforderungen sind nicht möglich. Sie sind auch für den Fall ausgeschlossen, dass sich für den Auftragnehmer Lohn-, Material- oder andere Kosten erhöhen. 7. Bei Außerbetriebsetzung oder Erneuerung von Anlagen oder Anlagenteilen ist eine anteilige Herabsetzung der Vergütung zu vereinbaren. Bei Veränderungen im vertragsgegenständlichen Bestand ist die Vergütung ab dem Monat des Zugangs oder Abgangs in Höhe der anteiligen Vergütung anzupassen. 8. Arbeiten gemäß § 1 Abs. 3 werden gesondert vergütet. Es gelten hierfür die zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbarten Konditionen. Sofern der Auftragnehmer für den Einheitspreiskatalog (EPK) des Auftraggebers für Aufzugsanlagen gelistet ist, gelten die dort vereinbarten GESOBAU AG Seite 5 von 9 Wartungsvertrag für Aufzugsanlagen WHG ... – ...straße ..., ... Berlin Preise und Konditionen. Arbeitsscheine und Nachweise über die erbrachten Leistungen sind den Rechnungen beizufügen. § 6 Gewährleistung / Mängelansprüche 1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur sorgfältigen und fachgerechten Ausführung der vertraglichen Leistungen im vereinbarten Umfang. Er übernimmt für die von ihm nach diesem Vertrag ausgeführten Leistungen die Gewährleistung. 2. Im Falle einer nicht erbrachten oder nicht ordnungsgemäß erbrachten Leistung kann der Auftraggeber nach Aufforderung zur ordnungsgemäßen Leistungserbringung unter Fristsetzung und fruchtlosem Fristablauf ein Minderungsrecht ausüben. Hierbei gilt jede mangelbehaftete Teilleistung als nicht erbracht. Bestreitet der Auftragnehmer, dass die Leistungen nicht ordnungsgemäß erbracht wurden, trägt er die Beweislast. Hinweise und Beanstandungen des Auftraggebers sind durch den Auftragnehmer zu berücksichtigen und entsprechend umzusetzen. 3. Fordert der Auftraggeber den Auftragnehmer zur Mangelbeseitigung auf, ist der Auftragnehmer verpflichtet, den Mangel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 5 Werktagen bzw. innerhalb einer vom Auftraggeber mit der Aufforderung zur Mangelbeseitigung gesetzten Frist, zu beseitigen und den Auftraggeber über die erfolgreiche Mangelbeseitigung schriftlich zu informieren. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist ist der Auftraggeber berechtigt, den Mangel auf Kosten des Auftragnehmers selbst zu beseitigen oder durch einen Dritten beseitigen zu lassen. 4. Der Auftraggeber ist berechtigt, die ihm infolge der mangelhaften Leistungserbringung entstandenen Kosten durch einfache Erklärung gegen Forderungen des Auftragnehmer aufzurechnen. 5. Das Recht auf weitergehenden Schadensersatz bleibt unberührt. § 7 Vertragsdauer 1. Das Vertragsverhältnis beginnt am: und endet am .... 31.12...., ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf. Eine stillschweigende Vertragsverlängerung wird ausgeschlossen. 2. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Als wichtiger Grund gilt insbesondere, aber nicht ausschließlich: a.) b.) c.) d.) GESOBAU AG wenn mehr als 5 % der ausgeführten Arbeiten zu berechtigten Mängelrügen führen, wenn mehr als 5 % der auszuführenden Arbeiten nicht oder erst innerhalb einer gesetzten Nachfrist erledigt wurden, der fruchtlose Ablauf einer Frist gemäß § 6 Abs. 3, die Veräußerung/Sanierung der zu wartenden Objekte oder betroffenen Bestände, Seite 6 von 9 Wartungsvertrag für Aufzugsanlagen WHG ... – ...straße ..., ... Berlin e.) f.) die Stilllegung von vertragsgegenständlichen Anlagen, wenn über das Vermögen des Auftragnehmer das Insolvenzverfahren eröffnet ist oder dessen Eröffnung mangels einer den Kosten des Insolvenzverfahrens entsprechenden Masse abgelehnt worden ist, oder wenn die ordnungsgemäße Abwicklung des Vertrages dadurch in Frage gestellt ist, dass gegen den AN ein gerichtliches Vergleichsverfahren eröffnet ist. 3. Bei Veränderungen im vertragsgegenständlichen Bestand auch vor Ablauf der Vertragsdauer aus § 7 Abs. 1, z. B. durch den Verkauf von Gebäuden, vereinbaren die Parteien bereits jetzt eine Minderung des Vertragsumfanges um diese Einheiten. Ab dem Monat des Abgangs von Gebäuden aus dem Bestand des Auftraggebers entfällt für die betroffenen Anlagen der Anspruch auf Vergütung. 4. Bei Vertragsende hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber alle mit diesem Vertrag entstandenen Unterlagen auszuhändigen. § 8 Haftung / Versicherungspflicht 1. Der Auftragnehmer haftet gegenüber dem Auftraggeber für sämtliche Schäden und Folgeschäden, die im Rahmen der Vertragsabwicklung durch ihn selbst, seine gesetzlichen Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen (einschließlich etwaiger Subunternehmer) verursacht werden, nach den gesetzlichen Bestimmungen. 2. Soweit hierbei Dritte oder deren Eigentum geschädigt werden und der Auftraggeber hierfür in Anspruch genommen wird, wird der Auftragnehmer den Auftraggeber von der Haftung freistellen. Der Auftraggeber ist in diesem Zusammenhang berechtigt, Forderungen Dritter auszugleichen und insoweit durch einfache Erklärung gegen Forderungen des Auftragnehmers aufzurechnen. Der Auftraggeber verpflichtet sich in diesem Fall, eventuell bestehende Rückforderungsansprüche gegen Dritte an den Auftragnehmer abzutreten. 3. Zur Absicherung etwaiger Ersatzansprüche aus dem Vertrag hat der Auftragnehmer unverzüglich eine Betriebshaftpflichtversicherung durch Vorlage einer entsprechenden Bestätigung seiner Versicherungsgesellschaft nachzuweisen, die der Überprüfung durch das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen unterliegt. Der Versicherungsschutz muss alle Schäden, auch Bearbeitungs- und Tätigkeitsschäden sowie mittelbare und Drittschäden je Einzelschadensfall bis zur Höhe der wie folgt vereinbarten Deckungssummen umfassen: 2.500.000,00 € bei Personenschäden- und Sachschäden 500.000,00 € bei Vermögensschäden Für mehrere Schadensfälle pro Jahr muss mindestens eine Deckungssumme von 5,0 Mio. € zur Verfügung stehen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Haftpflichtversicherung für die Dauer des Vertragsverhältnisses zu unterhalten. Vor dem Nachweis einer vertragsgemäßen Deckung hat der Auftragnehmer keinen Anspruch auf Zahlung der Wartungsvergütung. GESOBAU AG Seite 7 von 9 Wartungsvertrag für Aufzugsanlagen WHG ... – ...straße ..., ... Berlin § 9 Verschwiegenheitspflicht des Auftragnehmers / Datenschutz 1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, über sämtliche Inhalte des Vertrages sowie im Rahmen des Vertragsverhältnisses gewonnenen Daten und Informationen Stillschweigen zu bewahren. Die Verpflichtung zur Verschwiegenheit gilt sowohl für die Laufzeit des Vertrages als auch für die Zeit nach dessen Beendigung. 2. Alle bekannt gewordenen Daten unterliegen der Vertraulichkeit und dürfen nur für den beauftragten Zweck verwendet werden. Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Auftraggebers zulässig. 3. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass auch sämtliche Erfüllungsgehilfen und ggf. eingesetzte Subunternehmer die Verpflichtungen zur Verschwiegenheit und zum Datenschutz einhalten. Nachweise hierfür hat er in Form der unterzeichneten Datenschutzerklärungen vorzuhalten und ggf. auf Verlangen nachzuweisen. Auf die Pflicht des Auftragnehmers zur Einhaltung der einschlägigen Datenschutzvorschriften wird ausdrücklich verwiesen. 4. Es ist das Datenminimierungsgebot einzuhalten. Das bedeutet, alle nicht oder nicht mehr benötigten Daten sind unverzüglich zu löschen. § 10 Abtretung / Verpfändung Der Auftragnehmer ist nur mit ausdrücklicher und schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers berechtigt, Forderungen, Rechte oder Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis abzutreten oder zu verpfänden. § 11 Schlussbestimmungen 1. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist. 2. Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen und/oder Ergänzungen oder die Kündigung dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dieses gilt auch für die Aufhebung dieser Schriftformklausel. 3. Etwaige Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers werden nicht Bestandteil dieses Vertrages. 4. Frühere Vereinbarungen bezüglich des Vertragsgegenstandes werden durch Abschluss dieses Vertrages ungültig. GESOBAU AG Seite 8 von 9 Wartungsvertrag für Aufzugsanlagen WHG ... – ...straße ..., ... Berlin 5. Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Berlin. Datum: Auftraggeber: GESOBAU AG Auftragnehmer: ... __________________ __________________ ____________________________________ (Stempel/Unterschrift) Anlagen Anlage 1: Bestandsliste/Kostenblatt Aufzugsanlagen Anlage 2: Leistungsbeschreibung GESOBAU AG Seite 9 von 9 Anlage 1 zum Wartungsvertrag für Aufzugsanlagen lfd. Nr. WHG Standort Fabrikat-Nr. Haltestellen Jahrespreis netto Wartung Jahrespreis 19 % USt Wartung Jahrespreis brutto Wartung 1 2 3 4 0,00 € Kontierung NKSL GESOBAU AG 800001 1403 Seite 1 von 1 0,00 € 0,00 € Anlage 2 zum Wartungsvertrag für Aufzugsanlagen Leistungsbeschreibung Soweit nicht bereits im Vertrag benannt, gehören folgende Leistungen zum vertraglichen Leistungsumfang. 1. An- und Abfahrten - auch mehrfache - zum Einsatzort, Schlüsselbesorgung beim Auftraggeber, Terminvereinbarungen mit Vertretern des Auftraggebers 2. Überprüfen der gesamten Aufzugsanlage in regelmäßigen Zeitabständen durch qualifizierte Fachmonteure und Ausführen aller erforderlichen Einstellarbeiten 3. Reinigen und Schmieren aller zum Aufzug gehörenden Teile, Kontrolle sämtlicher Ölstände, Ölwechsel ausführen 4. Lieferung der erforderlichen Putz-, Schmiermittel und Öle 5. Reinigung des Maschinenraumes, Kabinendaches und der trockenen Schachtgrube von normaler Verschmutzung durch den Aufzugsbetrieb 6. Die Maschinenräume sind stets besenrein zu halten und nach dem Verlassen zu verschließen. 7. Bereitstellung von Montagepersonal zur Durchführung der Prüfungen durch die Überwachungsbehörden (z.B. TÜV, DEKRA); Vorhalten der hierzu benötigten Materialien, Hilfswerkzeuge und Prüfeinrichtungen inkl. Kosten 8. Abtransport und nachweislich fachgerechte Entsorgung aller demontierten Materialien, Bauteile, Materialreste und Öle; Entsorgungsnachweise sind auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen 9. Der Auftragnehmer trägt dafür Sorge, dass alle erforderlichen Beschilderungen, wie „Anlage im Brandfall nicht benutzen“ und Etagenkennzahlen an den Schachttüren stets vorhanden sind. 10. Einhaltung und Ausführung der herstellerseits empfohlenen Wartungsmaßnahmen GESOBAU AG Seite 1 von 1 Geschäftsbereich: ... Wohnhausgruppe: ... Vertrag über Notrufbereitschafts- und Aufzugswärterdienst für Aufzugsanlagen zwischen der GESOBAU AG Wilhelmsruher Damm 142 13439 Berlin - im Folgenden Auftraggeber (AG) genannt - und ... ... ... - im Folgenden Auftragnehmer (AN) genannt - Präambel Der Auftragnehmer hat für das Objekt WHG ... ...straße ..., ... Berlin eine neue Aufzugsanlage geliefert und montiert. Mit dem vorliegenden Vertrag wird der Notrufbereitschafts- und Aufzugswärterdienst für diese Anlage geregelt. Vertrag über Notrufbereitschafts- und Aufzugswärterdienst für Aufzugsanlagen WHG ... – ...straße ..., ... Berlin § 1 Leistungsumfang 1. Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer den Bereitschafts- und Aufzugswärterdienst an Aufzugsanlagen, einschließlich aller in diesem Zusammenhang notwendigen Zusatzleistungen zum dauerhaften Betrieb des Notruf-Ferndiagnose-Systems. Der AN übernimmt für die Aufzugsanlagen die gesetzliche Verantwortung für den Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen gemäß der Betriebssicherheitsverordnung und den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (insbesondere §§ 4, 12 BetrSichV, TRBS 3121). Vertragsgegenstand sind die Aufzugsanlagen gemäß der Anlage 1 zu diesem Vertrag. Der Leistungsumfang ist in diesem Vertrag sowie Anlage 2 zum Vertrag geregelt. 2. Die Aufzugsanlagen werden mittels eines Notruf-Ferndiagnose-Systems durch den Auftragnehmer auf eine Leitzentrale des Auftragnehmers aufgeschaltet. Der Auftragnehmer verpflichtet sich hierbei zur Einhaltung der technischen Regeln für Aufzüge. 3. Die mit diesem Vertrag vereinbarten Leistungen erfolgen unabhängig von geltenden Gewährleistungspflichten des Auftragnehmers, neben diesen. 4. Aufgaben und Mitverantwortung im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht Der Auftragnehmer weiß, dass der Auftraggeber die Verkehrssicherheit seiner Liegenschaften und der dazugehörigen Anlagen gewährleisten muss. Der Auftragnehmer macht sich diese Pflicht zu eigen und wird im Zuge seiner Tätigkeit für den Auftraggeber auf jedwede Umstände achten, die eine Gefahrenquelle in den Gebäuden oder in den dazugehörigen Anlagen für sich selbst oder für Dritte darstellen können. Der Auftragnehmer wird die festgestellten Gefahrenquellen umgehend sichern, die eingeleiteten Sicherungsmaßnahmen in seinen Arbeitsunterlagen dokumentieren und den Auftraggeber noch am Tage der Gefahrenfeststellung, spätestens jedoch am darauffolgenden Werktag über die Gefahrenquelle und die eingeleiteten Sicherungsmaßnahmen informieren. Der Auftragnehmer wird diese Aufgaben unter Einhaltung der bauordnungsrechtlichen Vorschriften und der Regeln zum vorbeugenden Arbeits- und Brandschutz ausführen. Die sich hieraus ergebenden Fakten sind zu dokumentieren und müssen jederzeit vom Auftraggeber bzw. seinem Beauftragten für Verkehrssicherung eingesehen werden können. § 2 Organisation der Leistungsdurchführung 1. Störmeldungen erfolgen durch Aufzugsnutzer, durch das installierte Notruf-Ferndiagnose-System oder durch den Auftraggeber telefonisch, per Fax oder per E-Mail. Weitere Möglichkeiten der Störmeldung werden ggf. zwischen den Vertragspartnern geprüft und abgestimmt. 2. Der Auftragnehmer gewährleistet einen 24-Stunden-Notdienst, der an allen Tagen ganztägig erreichbar und einsatzbereit ist, um Notrufe entgegen zu nehmen und eingeschlossene Personen zu befreien. 3. Die Personenbefreiung ist unverzüglich einzuleiten und in kürzester Zeit abzuschließen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, hierbei die Anforderungen für Personenbefreiungen gemäß den Technischen Regeln für Aufzugsanlagen einzuhalten. Die Störungsbeseitigung an der Aufzugsanlage Seite 2 von 8 Vertrag über Notrufbereitschafts- und Aufzugswärterdienst für Aufzugsanlagen WHG ... – ...straße ..., ... Berlin nach der Personenbefreiung erfolgt im Rahmen der Gewährleistung. Soweit kein Gewährleistungsfall vorliegt, ist der Auftraggeber vor Leistungserbringung hiervon in Kenntnis zu setzen. Die Instandsetzung erfolgt dann entweder auf Grundlage anderweitiger vertraglicher Regelungen zwischen den Vertragspartnern oder nach gesondertem Auftrag des Auftraggebers. 4. Ist die Störungsbeseitigung nicht innerhalb von 2 Stunden möglich, ist der Auftraggeber hierüber unverzüglich, unter Angabe der Gründe, zu informieren. Mit gleicher Nachricht ist anzugeben, wann die Instandsetzungsarbeiten abgeschlossen sein werden. Die Fristverlängerung ist nur wirksam, wenn diese angemessen ist. 5. Führt der Auftragnehmer die Arbeiten nicht in der von ihm bezeichneten Nachfrist aus, und verstreicht eine vom Auftraggeber gesetzte Nachfrist, ohne dass die Instandsetzung erfolgt ist, hat der Auftraggeber das Recht der Ersatzvornahme. Die Kosten hierfür trägt der Auftragnehmer. 6. Der Auftragnehmer verpflichtet sich prüfbar nachzuweisen, dass die vertraglich vereinbarten Leistungen fristgerecht ausgeführt werden. Dazu werden alle Arbeiten an der Aufzugsanlage in einem Wartungsbuch erfasst. Das Wartungsbuch ist in Abstimmung mit dem Auftraggeber an geeigneter Stelle im Maschinenraum zu hinterlegen. 7. Der Auftragnehmer benennt dem Auftraggeber bei Abschluss des Vertrages einen Mitarbeiter seines Betriebes als Ansprechpartner für sämtliche im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses zu klärenden Fragen und stellt dessen Erreichbarkeit sicher. § 3 Qualitätssicherung 1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei der Durchführung der vertraglich vereinbarten Leistungen in und an den oben genannten Anlagen, diese stets funktionstüchtig und verkehrssicher zu halten. Der angetroffene Ausstattungsstandard ist mindestens beizubehalten. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Arbeiten fachgerecht nach den Vorgaben dieser Vereinbarung, den Vorgaben der Hersteller (werkseitige Checklisten), sowie den anerkannten Regeln der Technik, den einschlägigen Normen, den gesetzlichen Vorschriften und behördlichen Bestimmungen, insbesondere der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSV), den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS), den Arbeitsblättern des Verbandes Deutscher Maschinen- und Anlagenbau e. V. (VDMA-Arbeitsblättern) und den einschlägigen DIN-Vorschriften, insbesondere der DIN EN 13015, und gemäß den Richtlinien des Vereins Deutscher Ingenieure e. V. (VDI) 3810 sowie der aktuellen Richtlinie des Arbeitskreises Maschinen- und Elektrotechnik staatlicher und kommunaler Verwaltungen (AMEV) für Aufzugsanlagen auszuführen. 2. Für die Ausführung der Arbeiten sind vom Auftragnehmer grundsätzlich nur betriebseigene Fachkräfte (Meister, Facharbeiter) zu beschäftigen. Die Übertragung einzelner oder aller dem Auftragnehmer aufgrund dieses Vertrages obliegender Leistungspflichten auf Dritte (Subunternehmer) ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Die Erteilung der Zustimmung steht im Ermessen des Auftraggebers; eine Zustimmungspflicht des Auftraggebers besteht nicht. 3. Die eingesetzten Monteure haben sich in ordentliche Montageanzüge zu kleiden und einen gut ersichtlichen Firmenausweis mit Lichtbild zu tragen oder auf Aufforderung durch den Auftraggeber Seite 3 von 8 Vertrag über Notrufbereitschafts- und Aufzugswärterdienst für Aufzugsanlagen WHG ... – ...straße ..., ... Berlin einen GESOBAU-Baustellenausweis, der durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellt wird. Die Monteure haben ordentlich gepflegte Fahrzeuge zu führen, die in Bezug auf die Firmenkennzeichnung einheitlich zu gestalten sind. 4. Alle eingesetzten Werkzeuge, Geräte und Maschinen haben mindestens dem Stand der Technik zu entsprechen. Die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften sind einzuhalten. 5. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber oder dem von ihm Beauftragten jederzeit ohne besondere Vergütung Auskunft über den Stand und die Durchführung seiner Leistungen sowie über den Zustand der vertragsgegenständlichen Anlagen hinsichtlich der Betriebsbereitschaft und Verkehrssicherheit zu geben. § 4 Vergütung und Zahlungsabwicklung 1. Der AN erhält als Vergütung einen Jahresgesamtbetrag von: jährliche Vergütung (netto) zzgl. USt, zurzeit 19 % jährliche Vergütung (brutto) ... € ... € ... € Der Jahresgesamtbetrag errechnet sich aus den in der Anlage 1 benannten Einzelpreisen. Bei unterjährigen Vertragslaufzeiten wird die Vergütung anteilig gezahlt. 2. Der Auftragnehmer legt nach Durchführung der vertraglich vereinbarten Leistungen Rechnung. Die Rechnungslegung erfolgt je Wirtschaftseinheit (Wohnhausgruppe), einmal jährlich, spätestens bis zum 10. Januar des Folgejahres. Maximal sollen zwei Rechnungen über Teilbeträge des Jahresgesamtbetrages erfolgen. Die Zahlung ist 21 Tage nach Rechnungslegung fällig. Der Auftraggeber ist berechtigt, für die Rechnungslegung eine bestimmte Form vorzugeben. 3. Zahlungen erfolgen ohne Einbehalt einer Sicherheitsleistung. Bei Vertragsende kann der Auftraggeber eine Sicherheit in Höhe der noch zu erbringenden Leistungen einbehalten. 4. Mit der Zahlung der vereinbarten Vergütung sind sämtliche Leistungen einschließlich erforderlicher Nebenleistungen des Auftragnehmers abgegolten, die im Zuge der Erfüllung der vertraglichen Leistungspflichten erbracht werden. Mit umfasst sind insbesondere, aber nicht ausschließlich, sämtliche Lohn- und Lohnnebenkosten einschließlich jeglicher Sonderzahlungen wie Überstunden- oder Nachtzuschläge, An- und Abfahrtszeiten, die Schlüsselbesorgung beim Auftraggeber, Material und Fahrtkosten, Personenbefreiungen, Wartungsarbeiten an den Notruf-Ferndiagnose-Systemen, alle Leistungen zur Sicherstellung des dauerhaften Betriebs der Notruf-Ferndiagnose-Systeme (Reparatur, ggf. Erneuerung), Terminvereinbarungen mit Vertretern des Auftraggebers und Mietern, Abtransport und nachweislich fachgerechte Entsorgung aller demontierten Materialien, Bauteile, Materialreste und Öle. 5. Alle zur Erbringung der Leistungen benötigten Hilfsmittel (z. B. Messgeräte, Werkzeuge etc.), Kleinmaterialien und Hilfsstoffe (Schmiermittel, Reinigungsmittel etc.) sind im vertraglichen Leistungsumfang enthalten und werden nicht gesondert vergütet. Seite 4 von 8 Vertrag über Notrufbereitschafts- und Aufzugswärterdienst für Aufzugsanlagen WHG ... – ...straße ..., ... Berlin 6. Der vereinbarte Pauschalpreis je Anlage ist ein Festpreis für die Dauer der Vertragslaufzeit gemäß § 6 Abs. 1. Nachforderungen sind nicht möglich. Sie sind auch für den Fall ausgeschlossen, dass sich für den Auftragnehmer Lohn-, Material- oder andere Kosten erhöhen. 7. Bei Außerbetriebsetzung oder Erneuerung von Anlagen oder Anlagenteilen ist eine anteilige Herabsetzung der Vergütung zu vereinbaren. Bei Veränderungen im vertragsgegenständlichen Bestand ist die Vergütung ab dem Monat des Zugangs oder Abgangs in Höhe der anteiligen Summe anzupassen. § 5 Gewährleistung / Mängelansprüche 1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur sorgfältigen und fachgerechten Ausführung im vertraglichen Umfang. Er übernimmt für die von ihm nach diesem Vertrag ausgeführten Leistungen die Gewährleistung. 2. Im Falle einer nicht erbrachten oder nicht ordnungsgemäß erbrachten Leistung kann der Auftragnehmer ein Minderungsrecht ausüben. Hierbei gilt jede mangelbehaftete Teilleistung als nicht erbracht. Bestreitet der Auftragnehmer, dass die Leistungen nicht ordnungsgemäß erbracht wurden, trägt er die Beweislast. Hinweise und Beanstandungen des Auftraggebers sind durch den Auftragnehmer zu berücksichtigen und entsprechend umzusetzen. 3. Der Auftraggeber ist berechtigt, die ihm in Folge der mangelhaften Leistungserbringung entstandenen Kosten durch einfache Erklärung gegen Forderungen des Auftragnehmers aufzurechnen. 4. Das Recht auf weitergehenden Schadensersatz bleibt unberührt. § 6 Vertragsdauer 1. Das Vertragsverhältnis beginnt am: und endet am ... 31.12...., ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf. Eine stillschweigende Vertragsverlängerung wird ausgeschlossen. 2. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Als wichtiger Grund gilt insbesondere, aber nicht ausschließlich: a.) b.) c.) d.) wenn mehr als 5 % der ausgeführten Arbeiten zu berechtigten Mängelrügen führen, wenn mehr als 5 % der auszuführenden Arbeiten nicht oder erst innerhalb einer gesetzten Nachfrist erledigt wurden, die Veräußerung/Sanierung der vertragsgegenständlichen Objekte, die Stilllegung von vertragsgegenständlichen Anlagen, Seite 5 von 8 Vertrag über Notrufbereitschafts- und Aufzugswärterdienst für Aufzugsanlagen WHG ... – ...straße ..., ... Berlin e.) wenn über das Vermögen des Auftragnehmers das Insolvenzverfahren eröffnet ist oder dessen Eröffnung mangels einer den Kosten des Insolvenzverfahrens entsprechenden Masse abgelehnt worden ist, oder wenn die ordnungsgemäße Abwicklung des Vertrages dadurch in Frage gestellt ist, dass gegen den Auftragnehmer ein gerichtliches Vergleichsverfahren eröffnet ist. 3. Bei Veränderungen im durch diesen Vertrag betroffenen Bestand des Auftraggebers auch vor Ablauf der Vertragsdauer aus § 6 Abs. 1, z. B. durch den Verkauf von Gebäuden, vereinbaren die Parteien bereits jetzt eine Minderung des Vertragsumfanges um diese Einheiten. Ab dem Monat des Abgangs von Gebäuden aus dem Bestand des Auftraggebers entfällt für die betroffenen Anlagen der Anspruch auf Vergütung. 4. Bei Vertragsende hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber alle mit diesem Vertrag entstandenen Unterlagen einschließlich der Nachweisführung über Personenbefreiungen auszuhändigen. § 7 Haftung / Versicherungspflicht 1. Der Auftragnehmer haftet gegenüber dem Auftraggeber für sämtliche Schäden und Folgeschäden, die im Rahmen der Vertragsabwicklung durch ihn selbst, seine gesetzlichen Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen (einschließlich etwaiger Subunternehmer) verursacht werden, nach den gesetzlichen Bestimmungen. 2. Soweit hierbei Dritte oder deren Eigentum geschädigt werden und der Auftraggeber hierfür in Anspruch genommen wird, wird der Auftragnehmer den Auftraggeber von der Haftung freistellen. Der Auftraggeber ist in diesem Zusammenhang berechtigt, Forderungen Dritter auszugleichen und insoweit durch einfache Erklärung gegen Forderungen des Auftragnehmers aufzurechnen. Der Auftraggeber verpflichtet sich in diesem Fall, eventuell bestehende Rückforderungsansprüche gegen Dritte an den Auftragnehmer abzutreten. 3. Zur Absicherung etwaiger Ersatzansprüche aus dem Vertrag hat der Auftragnehmer unverzüglich eine Betriebshaftpflichtversicherung durch Vorlage einer entsprechenden Bestätigung seiner Versicherungsgesellschaft nachzuweisen, die der Überprüfung durch das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen unterliegt. Der Versicherungsschutz muss alle Schäden, auch Bearbeitungsund Tätigkeitsschäden sowie mittelbare und Drittschäden je Einzelschadensfall bis zur Höhe der wie folgt vereinbarten Deckungssummen umfassen: 2.500.000,00 € bei Personenschäden- und Sachschäden 500.000,00 € bei Vermögensschäden Für mehrere Schadensfälle pro Jahr muss mindestens eine Deckungssumme von 5,0 Mio. € zur Verfügung stehen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Haftpflichtversicherung für die Dauer des Vertragsverhältnisses zu unterhalten. Vor dem Nachweis einer vertragsgemäßen Deckung hat der Auftragnehmer keinen Anspruch auf Zahlung der Vergütung. Seite 6 von 8 Vertrag über Notrufbereitschafts- und Aufzugswärterdienst für Aufzugsanlagen WHG ... – ...straße ..., ... Berlin § 8 Verschwiegenheitspflicht des Auftragnehmers / Datenschutz 1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, über sämtliche Inhalte des Vertrages sowie im Rahmen des Vertragsverhältnisses gewonnenen Daten und Informationen Stillschweigen zu bewahren. Die Verpflichtung zur Verschwiegenheit gilt sowohl für die Laufzeit des Vertrages als auch für die Zeit nach dessen Beendigung. 2. Alle bekannt gewordenen Daten unterliegen der Vertraulichkeit und dürfen nur für den beauftragten Zweck verwendet werden. Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Auftraggebers zulässig. 3. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass auch sämtliche Erfüllungsgehilfen und ggf. eingesetzte Subunternehmer die Verpflichtungen zur Verschwiegenheit und zum Datenschutz einhalten. Nachweise hierfür hat er in Form der unterzeichneten Datenschutzerklärungen vorzuhalten und ggf. auf Verlangen nachzuweisen. Auf die Pflicht des Auftragnehmers zur Einhaltung der einschlägigen Datenschutzvorschriften wird ausdrücklich verwiesen. 4. Es ist das Datenminimierungsgebot einzuhalten. Das bedeutet, alle nicht oder nicht mehr benötigten Daten sind unverzüglich zu löschen. § 9 Abtretung / Verpfändung Der Auftragnehmer ist nur mit ausdrücklicher und schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers berechtigt, Forderungen, Rechte oder Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis abzutreten oder zu verpfänden. § 10 Schlussbestimmungen 1. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist. 2. Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen und/oder Ergänzungen oder die Kündigung dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dieses gilt auch für die Aufhebung dieser Schriftformklausel. 3. Etwaige Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers werden nicht Bestandteil dieses Vertrages. 4. Frühere Vereinbarungen bezüglich des Vertragsgegenstandes werden durch Abschluss dieses Vertrages ungültig. 5. Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Berlin. Seite 7 von 8 Vertrag über Notrufbereitschafts- und Aufzugswärterdienst für Aufzugsanlagen WHG ... – ...straße ..., ... Berlin Datum: Auftraggeber: GESOBAU AG Auftragnehmer: ... __________________ __________________ ____________________________________ (Stempel/Unterschrift) Anlagen Anlage 1: Bestandsliste/Kostenblatt Aufzugsanlagen Anlage 2: Leistungsbeschreibung Seite 8 von 8 Anlage 1 zum Vertrag für Notrufbereitschafts- und Aufzugswärterdienst lfd. Nr. WHG Standort Fabrikat-Nr. Haltestellen Jahrespreis netto Notruf und Aufzugwärter Jahrespreis 19 % USt Notruf und Aufzugwärter Jahrespreis brutto Notruf und Aufzugwärter 1 2 3 4 Gesamtsumme Kontierung NKSL GESOBAU AG 0,00 € 800001 1402 Seite 1 von 1 0,00 € 0,00 € Anlage 2 zum Vertrag über Notrufbereitschafts- und Aufzugswärterdienst für Aufzugsanlagen Leistungsbeschreibung Soweit nicht bereits im Vertrag benannt, gehören folgende Leistungen zum vertraglichen Leistungsumfang. 1. An- und Abfahrten - auch mehrfache - zum Einsatzort, Schlüsselbesorgung beim Auftraggeber, Terminvereinbarungen mit Vertretern des Auftraggebers Der Auftragnehmer erhält ungehinderten und direkten Zugang zu den Aufzugsanlagen und Maschinenräumen. Die zu diesem Zweck erforderlichen Schlüssel sollen in Schlüsseltresoren an den Hauseingängen hinterlegt werden. 2. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle Kabinennotrufe und Störmeldungen in einer rund um die Uhr besetzten Leitwarte entgegenzunehmen und eingeschlossene Personen unverzüglich zu befreien. 3. Für die Personenbefreiung setzt der Auftragnehmer nur geschultes Fachpersonal im Sinne der einschlägigen Gesetze und Verordnungen ein. Die Befreiung wird unverzüglich einzuleiten und in kürzester Zeit abzuschließen. Über durchgeführte Personenbefreiungen führt der Auftragnehmer den lückenlosen Nachweis. Der Nachweis ist dem Auftraggeber auf Wunsch kostenlos zur Verfügung zu stellen. 4. Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur unverzüglichen Störungsbeseitigung nach erfolgter Personenbefreiung bzw. nach automatischer Störmeldung durch das System. 5. Der Auftragnehmer trägt dafür Sorge, dass alle erforderlichen Beschilderungen zur Nutzung der Notrufsysteme stets vorhanden sind. 6. Abtransport und nachweislich fachgerechte Entsorgung aller ggf. demontierten Materialien, Bauteile und Materialreste. Entsorgungsnachweise sind auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen. 7. Der Auftragnehmer kann nicht die Gewähr übernehmen, die Personalien eingeschlossener Personen festzustellen. Dies gilt auch bei Missbrauch des Notrufs, jedoch wird der Auftragnehmer bei erkennbarem Missbrauch/Vandalismus unverzüglich die Polizei oder den vom Auftraggeber beauftragten Sicherheitsdienst alarmieren und, soweit möglich, die Personalien feststellen lassen. 8. Durch das Notruf-Ferndiagnose-System sind alle Informationen und Daten, die zur Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Aufzugswärterfunktion erforderlich sind, an den Auftragnehmer zu übermitteln. 9. Der Auftragnehmer garantiert die dauerhafte Verfügbarkeit des Notruf-Ferndiagnose-Systems. Sämtliche Störungen dieses Systems sind im Rahmen dieses Vertrages zu beseitigen, einschließlich Reparatur und ggf. Erneuerung. GESOBAU AG Seite 1 von 1 Senator. Die Project Management Service GmbH Nr. 1 GESOBAU AG Bauablaufplan WHG 730 Sprengelstr. 45/46 in 13353 Berlin Vorgangsname Dauer Sanierung Sprengelstr. 45/46 Anfang '17 Feb '17 Mrz '17 Apr '17 Mai '17 Jun '17 3 5 7 9 11 13 15 17 19 21 23 25 Fr 25.05.18 20.02. Ende 309 Tage Mo 20.02.17 2 Baustelleneinrichtung / Baustrom/-wasser / Sondernutzungen 4 Tage Di 18.04.17 Fr 21.04.17 3 Vorbereitung Strangsanierung Kellergeschoss allgemein 80 Tage Mo 20.02.17 Fr 16.06.17 4 Vattenfall Fernwärmeanschluss 71 Tage Mo 20.02.17 Fr 02.06.17 5 Ausbau Heizraum - Fernwärmeanschlussraum 23 Tage Mo 24.04.17 Fr 26.05.17 6 Vorbereitungsarbeiten H/S/L/E/BT für Strangsanierung 18 Tage Mo 22.05.17 Fr 16.06.17 18.04. Jul '17 27 29 Aug '17 Sep '17 Okt '17 Nov '17 Dez '17 31 33 35 37 39 41 43 45 47 49 51 Jan '18 1 3 Feb '18 Mrz '18 Apr '18 Mai '18 Jun '18 5 7 9 11 13 15 17 19 21 23 25 25.05. 21.04. 20.02. 02.06. 24.04. 26.05. 22.05. 16.06. 7 8 SP 45/46 Hinterhaus: KG / TRH / DG allgemein 207 Tage Mo 19.06.17 Fr 20.04.18 9 Haustechnik H/S/L/E + Grundleitungen 65 Tage Mo 19.06.17 Fr 15.09.17 10 Errichtung Aufzugsschacht Sprengelstr. 46 44 Tage Mo 11.09.17 Fr 10.11.17 11 Einbau Aufzugsanlage Sprengelstr. 46 20 Tage Mo 12.02.18 Fr 09.03.18 12 Erneuerung Kellertrennwände 9 Tage Mo 25.09.17 Fr 06.10.17 25.09. 13 Erneuerung/Anpassung Kellerfenster 9 Tage Mo 25.09.17 Fr 06.10.17 25.09. 14 Dämmung Decke KG 15 Tage Mo 16.10.17 Fr 03.11.17 15 Trockenbauarbeiten 10 Tage Mo 04.12.17 Fr 15.12.17 16 allgem. Gebäudetüren KG / DG / Eingänge aufarbeiten / erneuern 15 Tage Mo 05.03.18 Fr 23.03.18 17 Maler- u. Fußbodenarbeiten 33 Tage Mo 26.02.18 Fr 13.04.18 18 Komplettierung Haustechnik / Elektrotechnik / Briefkasten 5 Tage Mo 09.04.18 Fr 13.04.18 19 Feinreinigung / Übergabe 5 Tage Mo 16.04.18 Fr 20.04.18 Fr 25.05.18 19.06. 15.09. 11.09. 10.11. 12.02. 09.03. 06.10. 06.10. 16.10. 03.11. 04.12. 15.12. 05.03. 23.03. 26.02. 13.04. 09.04. 13.04. 16.04. 20.04. 20 21 229 Tage Mo 19.06.17 22 SP 45/46 Vorderhaus: KG / TRH / DG allgemein / Hausdurchgang Haustechnik H/S/L/E + Grundleitungen 94 Tage Mo 19.06.17 Fr 27.10.17 23 Errichtung Aufzugsschacht an Fassade Sprengelstr. 45 40 Tage Mo 21.08.17 Mo 16.10.17 24 Einbau Aufzugsanlage Sprengelstr. 45 20 Tage Mo 12.03.18 Di 10.04.18 25 Erneuerung Kellertrennwände 10 Tage Mo 06.11.17 Fr 17.11.17 06.11. 26 Erneuerung/Anpassung Kellerfenster 10 Tage Mo 06.11.17 Fr 17.11.17 06.11. 27 Dämmung Decke KG 15 Tage Mo 27.11.17 Fr 15.12.17 28 Trockenbauarbeiten 10 Tage Mo 04.12.17 Fr 15.12.17 29 allgem. Gebäudetüren KG / DG / Eingänge aufarbeiten / erneuern 15 Tage Mo 12.03.18 Di 03.04.18 30 Maler- u. Fußbodenarbeiten 38 Tage Mo 05.03.18 Fr 27.04.18 31 Komplettierung Haustechnik / Elektrotechnik / Briefkasten 5 Tage Mo 23.04.18 Fr 27.04.18 32 Endfertigstellung (Fußboden/Maler/Tischler) Hausdurchgang 13 Tage Mo 30.04.18 Fr 18.05.18 33 Feinreinigung / Übergabe 4 Tage Di 22.05.18 Fr 25.05.18 19.06. 27.10. 21.08. 16.10. 12.03. 10.04. 17.11. 17.11. 27.11. 04.12. 15.12. 15.12. 12.03. 03.04. 05.03. 27.04. 23.04. 27.04. 30.04. 18.05. 22.05. 25.05. 34 35 Sanierung Wohnungen, einschl. Türen und Fenster 220 Tage Mo 22.05.17 Fr 13.04.18 36 Vorbereitung H/L/S/E/BT für Strangsanierung 18 Tage Mo 22.05.17 Fr 16.06.17 37 SP 46: Sanierung WE Haustechnik-Strang 1 / 2 20 Tage Mo 19.06.17 Fr 14.07.17 19.06. 38 SP 46: WE Haustechnik-Strang 1 / 2 - bei Kompletterneuerung Elt.-Installation 25 Tage Mo 19.06.17 Fr 21.07.17 19.06. 39 SP 46: Sanierung WE Haustechnik Strang 3 / 4 20 Tage Mo 26.06.17 Fr 21.07.17 26.06. 40 SP 46: WE Haustechnik Strang 3 / 4 - bei Kompletterneuerung Elt.-Installation 25 Tage Mo 26.06.17 Fr 28.07.17 26.06. 41 SP 46: Sanierung WE Haustechnik Strang 5 20 Tage Mo 03.07.17 Fr 28.07.17 03.07. 42 SP 46: WE Haustechnik Strang 5 - bei Kompletterneuerung Elt.-Installation 25 Tage Mo 03.07.17 Fr 04.08.17 03.07. 43 SP 46: Sanierung Leerwohnungen WE Haustechnik Strang 1 / 2 / 3 / 4 / 5 70 Tage Mo 26.06.17 Fr 29.09.17 44 SP 45: Sanierung WE Haustechnik-Strang 1 / 2 20 Tage Mo 17.07.17 Fr 11.08.17 17.07. 45 SP 45: WE Haustechnik-Strang 1 / 2 - bei Kompletterneuerung Elt.-Installation 25 Tage Mo 17.07.17 Fr 18.08.17 17.07. 46 SP 45: Sanierung WE Haustechnik Strang 3 / 4 20 Tage Mo 24.07.17 Fr 18.08.17 24.07. 47 SP 45: WE Haustechnik Strang 3 / 4 - bei Kompletterneuerung Elt.-Installation 25 Tage Mo 24.07.17 Fr 25.08.17 24.07. 48 SP 45: Sanierung WE Haustechnik Strang 5 20 Tage Mo 31.07.17 Fr 25.08.17 31.07. 49 SP 45: WE Haustechnik Strang 5 - bei Kompletterneuerung Elt.-Installation 25 Tage Mo 31.07.17 Fr 01.09.17 31.07. 50 SP 45: Sanierung Leerwohnungen WE Haustechnik Strang 1 / 2 / 3 / 4 / 5 70 Tage Mo 24.07.17 Mo 30.10.17 51 SP 45: Sanierung WE Haustechnik-Strang 6 20 Tage Mo 14.08.17 Fr 08.09.17 14.08. 52 SP 45: WE Haustechnik-Strang 6 - bei Kompletterneuerung Elt.-Installation 25 Tage Mo 14.08.17 Fr 15.09.17 14.08. 53 SP 45: Sanierung WE Haustechnik Strang 7 20 Tage Mo 21.08.17 Fr 15.09.17 21.08. 54 SP 45: WE Haustechnik Strang 7 - bei Kompletterneuerung Elt.-Installation 25 Tage Mo 21.08.17 Fr 22.09.17 21.08. 55 SP 45: Sanierung WE Haustechnik Strang 8 20 Tage Mo 28.08.17 Fr 22.09.17 28.08. 56 SP 45: WE Haustechnik Strang 8 - bei Kompletterneuerung Elt.-Installation 25 Tage Mo 28.08.17 Fr 29.09.17 28.08. 22.05. 16.06. 14.07. 21.07. 21.07. 28.07. 28.07. 04.08. 26.06. 29.09. 11.08. 18.08. 18.08. 25.08. 25.08. 01.09. 24.07. 1 /2 30.10. 08.09. 15.09. 15.09. 22.09. 22.09. 29.09. Stand: 10.08.2016 Senator. Die Project Management Service GmbH Nr. Vorgangsname GESOBAU AG Bauablaufplan WHG 730 Sprengelstr. 45/46 in 13353 Berlin Dauer Anfang Ende '17 3 Feb '17 Mrz '17 Apr '17 Mai '17 Jun '17 5 7 9 11 13 15 17 19 21 23 25 Jul '17 27 29 Aug '17 Sep '17 Okt '17 Nov '17 Dez '17 31 33 35 37 39 41 43 45 47 49 51 21.08. 27.11. 57 SP 45: Sanierung Leerwohnungen WE Haustechnik Strang 6 / 7 / 8 70 Tage Mo 21.08.17 Mo 27.11.17 58 SP 46: Sanierung WE Haustechnik-Strang 6 20 Tage Mo 11.09.17 Mo 09.10.17 11.09. 59 SP 46: WE Haustechnik-Strang 6 - bei Kompletterneuerung Elt.-Installation 25 Tage Mo 11.09.17 Mo 16.10.17 11.09. 60 SP 46: Sanierung WE Haustechnik Strang 7 20 Tage Mo 18.09.17 Mo 16.10.17 18.09. 61 SP 46: WE Haustechnik Strang 7 - bei Kompletterneuerung Elt.-Installation 25 Tage Mo 18.09.17 Mo 23.10.17 18.09. 62 SP 46: Sanierung WE Haustechnik Strang 8 20 Tage Mo 25.09.17 Mo 23.10.17 25.09. 63 SP 46: WE Haustechnik Strang 8 - bei Kompletterneuerung Elt.-Installation 25 Tage Mo 25.09.17 Mo 30.10.17 25.09. 64 SP 46: Sanierung Leerwohnungen WE Haustechnik Strang 6 / 7 / 8 70 Tage Mo 18.09.17 Mo 08.01.18 65 SP 46 Hinterhaus: Schornsteine reinigen / ausbrennen 15 Tage Mo 19.06.17 Fr 07.07.17 66 SP 45 Hinterhaus: Schornsteine reinigen / ausbrennen 15 Tage Mo 17.07.17 Fr 04.08.17 67 SP 45 Vorderhaus: Schornsteine reinigen / ausbrennen 15 Tage Mo 14.08.17 Fr 01.09.17 68 SP 46 Vorderhaus: Schornsteine reinigen / ausbrennen 15 Tage Mo 11.09.17 Fr 29.09.17 69 SP 45/46 komplett: Ausbau-DG 88 Tage Mo 27.11.17 Fr 13.04.18 Jan '18 1 3 09.10. 16.10. 16.10. 23.10. 23.10. 30.10. 18.09. 19.06. Feb '18 Mrz '18 Apr '18 Mai '18 Jun '18 5 7 9 11 13 15 17 19 21 23 25 08.01. 07.07. 17.07. 04.08. 14.08. 01.09. 11.09. 29.09. 70 Haustechnik H/S/L/E 45 Tage Mo 27.11.17 Fr 09.02.18 27.11. 71 Trockenbauarbeiten 35 Tage Mo 27.11.17 Fr 26.01.18 27.11. 72 Trockenestrich 15 Tage Mo 22.01.18 Fr 09.02.18 73 Fliesenarbeiten 10 Tage Mo 12.02.18 Fr 23.02.18 12.02. 74 Maler-/Bodenbelagsarbeiten 20 Tage Mo 12.02.18 Fr 09.03.18 12.02. 75 Tischlerarbeiten 10 Tage Mo 12.03.18 Fr 23.03.18 76 Feinmontage Elt/HSL/Sockelleisten/Ausbesserung Maler 5 Tage Mo 26.03.18 Di 03.04.18 77 Feinreinigung / Übergabe 8 Tage Mi 04.04.18 Fr 13.04.18 242 Tage Mo 08.05.17 Mi 02.05.18 114 Tage Mo 19.06.17 Fr 24.11.17 17 Tage Mo 19.06.17 Di 11.07.17 5 Tage Mi 12.07.17 Di 18.07.17 17 Tage Mo 17.07.17 Di 08.08.17 5 Tage Mi 09.08.17 Di 15.08.17 09.02. 26.01. 22.01. 09.02. 23.02. 09.03. 12.03. 23.03. 26.03. 03.04. 04.04. 13.04. 78 79 80 Sanierung Gebäudehülle Fenster 81 SP 46 Hinterhaus: Erneuerung / Überarbeitung Fenster alle WE strangweise 82 SP 46 Hinterhaus: Erneuerung / Überarbeitung Fenster TRH 83 SP 45 Hinterhaus: Erneuerung / Überarbeitung Fenster alle WE strangweise 84 SP 45 Hinterhaus: Erneuerung / Überarbeitung Fenster TRH 85 SP 45 V-Haus Hof: Kunststofffenster gang-/schließbar machen/erneuern- WE strangweise+TRH 17 Tage Mo 14.08.17 Di 05.09.17 14.08. 86 SP 45 V-Haus Straße: KDF aufarbeiten bzw. Holz-ISO-Fenster neu - alle WE 28 Tage Mo 14.08.17 Mi 20.09.17 14.08. 87 SP 46 V-Haus Hof: Kunststofffenster gang-/schließbar machen/erneuern - WE strangweise+TRH 17 Tage Mo 11.09.17 Mi 04.10.17 11.09. 88 SP 46 V-Haus Straße: KDF aufarbeiten bzw. Holz-ISO-Fenster neu - alle WE 28 Tage Mo 11.09.17 Do 19.10.17 11.09. 89 SP 45/46 DG komplett: Einbau Fenster/Balkontürelemente/Gebäudeaußentüren 15 Tage Mo 06.11.17 Fr 24.11.17 19.06. 11.07. 12.07. 18.07. 17.07. 08.08. 09.08. 15.08. 05.09. 20.09. 04.10. 19.10. 06.11. 24.11. 90 91 134 Tage Mo 12.06.17 Fr 15.12.17 92 Abbruch Dach / Dachstuhl / Schornsteine 15 Tage Mo 12.06.17 Fr 30.06.17 93 Sanierung/Verstärkung Decke / Holzverbunddecke 30 Tage Mo 03.07.17 Fr 11.08.17 94 Standzeit 20 Tage Mo 14.08.17 Fr 08.09.17 95 Mauerer- und Betonarbeiten / Schornsteinköpfe aufmauern 30 Tage Mo 11.09.17 Mo 23.10.17 96 Errichtung Dachstuhl / Holztrennwände / Dachterrassen / Gauben 30 Tage Mo 25.09.17 Mo 06.11.17 97 Dacheindeckung / Dachabdichtung / Abdichtungsarbeiten 25 Tage Mo 30.10.17 Fr 01.12.17 98 Klempner-/Metallbauarbeiten 30 Tage Mo 06.11.17 Fr 15.12.17 227 Tage Mo 08.05.17 Di 10.04.18 99 Dachgeschoss - Neuaufbau Fassade / Balkone / Sockel / Eingänge / Abdichtungen / Kellerniedergänge 100 Einrüstung komplett alle Fassaden + Wetterschutzdach 23 Tage Mo 08.05.17 Fr 09.06.17 101 Sanierung Fassaden / WDVS / Balkone / Fallrohre 69 Tage Mo 04.09.17 Fr 08.12.17 102 Sanierung Eingänge / Sockel / Kellerlichtschächte / Kellerwandabdichtungen / Niedergänge 40 Tage Mo 12.02.18 Di 10.04.18 103 Abrüsten komplett alle Fassaden + Wetterschutzdach 15 Tage Mo 15.01.18 Fr 02.02.18 214 Tage Mo 19.06.17 Mi 02.05.18 20 Tage Mo 19.02.18 Fr 16.03.18 5 Tage Mo 19.06.17 Fr 23.06.17 104 Vorstellbalkone neu (Hofrückseite) 12.06. 30.06. 03.07. 11.08. 14.08. 08.09. 11.09. 23.10. 25.09. 06.11. 30.10. 06.11. 08.05. 01.12. 15.12. 09.06. 04.09. 08.12. 12.02. 15.01. 105 Errichtung Fundamente 106 SP46 WE-Sanitärstrang 1: Fensterbrüstungen abbrechen / Balkontür einbauen 107 SP45 WE-Sanitärstrang 1: Fensterbrüstungen abbrechen / Balkontür einbauen 5 Tage Mo 17.07.17 Fr 21.07.17 17.07. 108 Einmessung / Balkonanker setzen 10 Tage Mo 17.07.17 Fr 28.07.17 17.07. 109 Errichtung Balkonturm (2 Stück) 15 Tage Mi 11.04.18 Mi 02.05.18 23 Tage Mo 09.04.18 Fr 11.05.18 23 Tage Mo 09.04.18 Fr 11.05.18 02.02. 19.02. 19.06. 10.04. 16.03. 23.06. 21.07. 28.07. 11.04. 02.05. 110 111 112 Außenanlagen Gestaltung Außenanlagen 09.04. 09.04. 2 /2 11.05. 11.05. Stand: 10.08.2016 Legende tragende Wände Bestand nicht tragende Wände Bestand Fliesen Tür neu Fenster neu Fensterbestand (Kastendoppelfenster aufarbeiten) Abbruch Neubau - Mauerwerk massiv Neubau - Trockenbau WE 730-14 142.52 m² WDVS neu Dunker Aufmauern Fensternische 43.470 380 2.185 510 120 6.365 2.230 380 510 750 5.500 750 Fliesenspiegel Wrasenabzug/Entlüftung Müllraum 910 W E730- 01 H=3.07 m Flur 2 WF=23.38 m² WF=6.84 m² Raum 1 WF=19.59 m² U=8.20 m U=17.64 m U=20.82 m U=10.86 m U=18.16 m H=3.13 m H=3.13 m H=3.31 m H=3.47 m H=3.26 m HK Küche WF=18.90 m² 1. 840 U=22.31 m Raum 4 WF=4.11 m² Vorraum 2. 840 BRH= 1. 00 1. OG zum Schacht WF=28.23 m² H=3.10 m K Kaminnutzung vorsehen WKV Elt-Wohnungskleinverteiler 380 16. 000 510 380 SPRENGELSTRASSE 45 1. 880 130 2. 500 380 2. 500 380 860 3. 000 3. 940 3. 920 1. 930 250 3. 020 2. 060 250 3. 020 250 760 230 2.010 885 Raum 3 WF=18.51 m² WF=23.69 m² U=17.46 m U=20.92 m H=2.65 m H=3.52 m 32. 000 380 380 3. 020 380 380 3. 020 390 380 WF=21.73 m² 760 1.000 U=19.28 m 250 SPRENGELSTRASSE 46 16. 000 380 1. 050 150 1. 300 380 1. 435 125 1. 310 380 3. 000 3. 760 2. 060 2. 060 250 250 3. 920 2. 500 Raum 2 620 H=3.50 m Alle Maße sind am Bau zu überprüfen mitzuteilen. Bei Nichtbeachten haftet der Ausführende. Dipl.-Ing. Kathrin Lensky FlurU=13.58 m Ka. WF=2.27 m² DB DB U=6.87 m H=2.35 m H=3.56 m 510 Wang/Lensky Entwurf Senator Die Project Management Service GmbH 380 250 Tel.: (0351) 81708-0 Büro Berlin 10318 Berlin, Tel.: (030) 986014-33 Bauherr GESOBAU AG 1.045 Abst. Bearbeitung Projektleiter 2.010 2.010 Name Wang Treskowallee 26, 3. 400 Raum 1 Änderung Anpassung Aufzugsschächte Unstimmigkeiten sind dem Planverfasser sofort Wilhelmsruher Damm 142 13439 Berlin 380 WF=6.26 m² 380 H=3.56 m 2. 240 U=9.24 m 100 WF=5.15 m² H=2.64 m 1570x700x42 Kal dewei M i ni star 1.350 120 Flur 2 U=12.11 m Datum 09.09.16 28.75 m² 1. 060 760 2.010 1. 840 Raum 2 WF=8.40 m² A Hoyerswerdaer Str. 20, 01099 Dresden 380 zum U=7.05 m 450 OFEN 2. 440 H=3.50 m 2. 010 WF=6.39 m² U=12.00 m H=2.88 m 760 WF=4.98 m² U=10.16 m DB 380 WF=5.00 m² 1. 100 1. 500 1. OG H=3.14 m H=3.56 m W m 600x600 Küche OFEN Rau m 3 2. 720 U=8.80 m HHK 3. 790 H=3.11 m Aufzug W E730- 48 WF=4.97 m² 1. 300 WF=22.77 m² U=17.62 m 23. 5x72. 5 i . L. Schacht Raum 1 Rau m 2 H=3.50 m WF=4.17 m² 2. 060 Küche U=19.30 m Flur 1 1. 440 GF=31.73 m² U=27.76 m 3. 020 2. 360 220 1. 000 WF=21.78 m² HHK 1. 460 Treppenhaus Raum 1 DU Schacht 30x65 i.L. 2. 060 WT 550x440 800x900 Vorwand B/H/T 90x/120/25 1. 440 BOILER 2. 010 H=2.41 m BRH= 79 S 6 / 46 WF=4.89 m² U=11.50 m Index WE 730-33 Willkomm 380 1. OG zum Bad 2.400 760 100 1.605 BRH= 79 Wände im Keller 1.900 1. 740 KG zum 1. 940 WE730-34 1. 175 675 785 775 2. 400 BRH=64 H=3.55 m GF=15.00 m² U=17.00 m -0.18 OK EG 1.950 BRH=64 U=18.84 m 1. 960 1. 000 300 Treppenhaus OK EG BRH= 81 GAS- THERM E WF=21.27 m² 750 1.950 Schacht 1. OG BRH= . . . 1. 330 Gewerbe BKA 1. 800 W E730- 33 BRH= . . . S 8 / 46 WF=7.48 m² Bad H=2.65 m 125 900 1. 050 W E730- 33 1. 040 900 Raum DB 75 OK EG 2.100 HK 4. 000 900 1.000 3. 410 3. 360 WF=34.94 m² S 7 / 46 950 5 /1 20 /1 4x 14 = WE730-50 3. 010 2. 360 1. 810 910 910 2. 360 Durchfahrt U=30.86 m BRH=81 550x440 WF=2.31 m² 3. 410 2. 360 Durchfahrt H=3.01 m WT H=... m U=9.32 m 510 1.110 BRH=65 Vorwand B/H/T Flur 1 380 1. 830 S 8 / 45 1. 830 HK BRH= 78 2. 200 H=3.21 m WF=3.69 m² U=7.76 m 3. 360 1. 950 Flur WF=7.25 m² U=12.53 m 1. 950 900 1.950 75. 5x/120/25 WF=2.85 m² Schacht 1. OG WF=22.44 m² U=19.62 m 1. 950 1. 950 1. 950 1. 950 1.125 1.950 Vorwand B/H/T Abst. Bassaleh/ moustafa 1. 440 Raum 3 ZBV S 7 / 45 1. 240 BRH= 64 HK 1. 950 430120 1. 500 BRH= 64 HK 760 100 2. 010 BW 1700/750 Sockel BRH=69 BRH= 99 1.350 U=11.81 m HHK 72 H=3.08 m 3. 755 -0.15 WE 730-01 154.64 m² A zum KG zum 885 1. 935 2. 010 1. OG OK EG 1. 200 2. 200 1. 205 WE730-01 0 44 T W 0x 55 HK 80 760 . . 1.950 2.960 790 450 30x60 i . L. H= BR H= BR 900 Schacht 7 71 0 70 . 1. 1.010 WF=8.24 m² 1. 430 1.800 0 60 1. 0 20 2. 1. 010 700 400 Bad Schacht 18.5x51 i.L. W E730- 50 510 800 0 31 U=13.78 m H=3.10 m 00 02 40 S 2 / 46 1.000 Vorwand B/H/T 100x/120/25 2. 010 HK 1. 800 S 3 / 46 746 2. 330 900 Raum 4 WF=10.52 m² Schacht 30x70 i.L. Vorwand 90x/120/15 920 BRH= 83 1. 800 U=9.75 m WT 550x440 H=2.40 m U=6.26 m 510 WF=4.36 m² 640 125 825 WF=7.07 m² WC 960 1. 265 450 250 1. 275 H=2.71 m Flur 2 U=14.39 m 510 510 WF=7.71 m² U=15.00 m 1. 840 BKA GF=15.00 m² U=17.00 m H=3.13 m Flur 3 1. 040 HK U=12.77 m U=13.80 m S 1 / 46 2. 840 BW 1700/700 H=3.34 m BRH= 1. 00 H=3.23 m HK BRH= 0. 77 2. 410 2. 400 U=18.88 m Treppenhaus 1. 040 1. 380 900 900 1. 380 WF=11.21 m² 900 Raum 7 HK WF=13.72 m² U=19.69 m BRH= 64 2. 600 Küche WF=2.18 m² U=6.80 m WF=21.67 m² Abst. K 810 H=3.11 m Raum 2 WF=34.94 m² 810 U=18.73 m H=3.10 m HHK Vorwand B/H/T 80x/120/15 U=30.86 m 1. 110 U=18.85 m 900 WF=21.07 m² HK BRH= 64 Raum 6 WF=21.41 m² BRH= 64 BRH= 0. 71 HK 1. 800 Raum 5 HK BRH= 75 HK 1. 800 K -0.15 Schacht 42x65 i.L. 1.450 1. 110 K 900 H=3.12 m HK WF=20.85 m² U=18.65 m H=... m BRH= 73 HK Raum 6 WF=21.41 m² U=18.85 m BRH= 82 1. 800 HK BRH= 73 HK BRH= 82 1. 800 Raum 5 OK Gelände 1.600 2. 200 U=13.90 m H=3.47 m 2.400 900 U=13.88 m H=3.20 m A 780 Aufzug 1.950 785 2. 000 1.950 1. 250 900 1. 565 1.950 1.000 1. 950 WF=11.35 m² 250 30x55 i . L. 1.950 1.110 900 1. 500 WF=10.49 m² 900 Raum 7 Raum 4 150 Schacht 125x/120/25 1. 950 900 BRH=81 S 6 / 45 WF=7.68 m² HK HK BRH= 83 1. 800 1.125 BRH=72 BRH=72 U=14.91 m 810 900 790 450 BRH=72 1. 250 WF=4.36 m² 1. 400 900 120 2. 690 U=8.50 m 1. 950 HK WC S 2 / 45 U=10.34 m Schacht 1. OG WF=3.75 m² BRH=72 1.950 Flur 2 S 1 / 45 Vorwand B/H/T W m 600x600 BRH= 75 Schacht 30x60 i.L. WT 550x440 960 BRH= 75 HK Sockel BW 1700/750 Vorwand B/H/T 90x/120/25 900 120 430 920 GAS- THERM E 610 760 2. 010 1. 040 1. 300 BRH=72 2.960 100 760 BRH= 81 1. 800 -0.15 1.000 1.010 Vorwand B/H/T 100x/120/25 2. 010 825 450 1. 265 Bad Flur 1 H=3.34 m HK U=11.80 m Garder. 1. 110 900 WF=10.59 m² U=17.87 m 1.028 H=2.94 m H=2.95 m WF=9.52 m² U=15.72 m HK W 55 T 0x 44 0 810 900 Flur 1 WF=9.36 m² U=12.55 m 1. 400 900 1. 320 Küche -0.15 1. 110 900 20. 020 760 HK 2. 600 OK Gelände U=8.44 m Vorwand B/H/T = 14 4x /1 20 /1 5 WF=8.23 m² 2. 010 746 S 3 / 45 H=2.94 m Bad WF=3.96 m² HHK 20 0 WF=12.04 m² U=14.02 m WC WE730-14 2. BRH 31 = 79 0 2. 20 0 1.800 900 510 800 350 HK BRH= 73 3. 740 510 250 2. 700 150 3. 770 380 380 3. 810 GF=31.81 m² U=26.80 m OK EG 750 Raum 5 Treppenhaus HK 71 7 1. 375125 2. 230 785 2. 975 50 2. 590 250 3. 870 380 380 3. 870 250 3. 390 70 2.030 5.500 Schacht 1. OG 510 2. 430 100 510 WF=6.26 m² 23. 5x72. 5 i . L. 120 U=9.32 m W m 600x600 790 6.280 1.250 H=3.12 m W m 600x600 3. 850 150 U=13.58 m WF=6.72 m² 380 510 4.340 Flur 3 Raum 1 U=8.72 m 3. 010 640 U=7.05 m WF=4.97 m² 4. 000 4. 720 WF=5.00 m² Rau m 2 BRH=75 380 3.860 2.030 510 1. 100 510 380 380 3. 010 3. 900 Raum 3 W m 600x600 1. 565 250 510 WT 10. 535 3.860 NACHBARBEBAUUNG SPRENGELSTRASSE 44 U=11.35 m 3. 900 120 550x440 10. 535 S 5 / 45 OFEN BRH=74 1. 565 3.270 5.690 S 4 / 45 32. 000 120 510 5.760 8.420 3. 270 510 380 880 130 90 380 1.650 5.760 3. 400 250 510 380 1.650 3. 580 250 Tel.: (030) 4073-0 Vorhaben S 4 / 46 3.053 250 1.650 510 5.760 1.260 380 130 2.185 NACHBARBEBAUUNG SPRENGELSTRASSE 47 S 5 / 46 8.510 510 6.365 250 1.670 380 125 1.280 125 2.345 5.690 65 3.750 620 250 3.750 620 2.030 640 4.215 6.330 125 50 1.400 2.380 WHG 730 Modernisierung und Sanierung 510 160 5.500 750 Sprengelstraße 45, 46 5.500 750 13353 Berlin Lageplan/Bauteil 43.470 WE 730-48 WE 730-34 44.59 m² 90.05 m² Zimmermann Jourdan Huber e aß r st l ge en r Sp 46 45 ße ra st rr Sp WE 730-50 143.21 m² Phase Ausführungsplanung Planbezeichnung Grundriss Erdgeschoss Datum Maßstab 19.08.16 1:100 Gez. Wang Projekt Format 841x594 5553-4 Plan-Nr./Datei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
© Copyright 2025 ExpyDoc