KW 39 vom 30.09.2016

Neukircher Nachrichten
Jahrgang 2016
Freitag, 30. September 2016
Freitag, 30. September 2016
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Nummer 39
Kirchenpatrozinium
St. Maria Rosenkranzkönigin
Sonntag, 02. Oktober 2016
10.00 Uhr Festgottesdienst in der Pfarrkirche St. Maria Rosenkranzkönigin.
Musikalisch mitgestaltet vom Musikverein Neukirch,
mit Rückblick auf das vergangene Jahr und Vorschau auf das kommende Kirchenjahr durch Sieglinde Heimpel.
Nach dem Gottesdienst sind Sie herzlich zu einem Stehempfang auf dem Kirchenvorplatz eingeladen, musikalisch umrahmt vom MV Neukirch.
Kuchenverkauf zum Mitnehmen
Hierzu laden wir alle recht herzlich ein
Ihr Kirchengemeinderat Neukirch
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Freitag, 30. September 2016
Neukircher Nachrichten
Notrufe
Feuerwehr + Rettungsdienst
112
Polizei110
Suchtberatung der Diakonie:
Diensthabende Ärzte
TettnangerZuckerle (für Diabeteserkrankung)
1 Telefonnummer für alle!!
116 117 ist die neue Rufnummer
für den ärztlichen Bereitschaftsdienst
Eine Übersicht der Notfallpraxen finden Sie auf der Homepage der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg:
http://www.kvbawue.de/buerger/notfallpraxen/
Bei Notfällen, zum Beispiel Ohnmacht, Herzinfarkt, akuten
Blutungen oder Vergiftungen, alarmieren Sie bitte sofort den
Rettungsdienst unter der Notrufnummer 112.
Apotheken
01.10.2016:
Staufen A., Wangen, Möven A., Kressbronn, Raphael A.,
Lindenberg, Zeppelin A., Ravensburg
02.10.2016:
St. Martins A., Wangen (11-12 Uhr und 18.30-19.30 Uhr), Insel
A., Lindau, Marien A., Eriskirch (10-13 Uhr und 18-19 Uhr)
03.10.2016:
A. im alten Bahnhof, Lindau, Bären A., Tettnang, Rochus A.,
Wangen (11-12 Uhr und 18.30-19.30 Uhr), Berg A., Lindenberg
Info: Apotheken ohne Zeitangabe sind diejenigen mit Volldienst!
Allgemeiner Notfalldienst:
116117
Kinderärztlicher Notfalldienst: 01801 929 -290 /-291 /-293 /-206
Augenärztlicher Notfalldienst: 01801 92 93 46
HNO-ärztlicher Notfalldienst: 0180 6077211 Friedrichshafen
(Allgemeiner Notfalldienst) Klinikum Friedrichshafen GmbH,
Röntgenstraße 2,
88048 Friedrichshafen Sa, So und FT 08-21 Uhr
Zahnärztlicher Notfalldienst:
Der ärztliche Bereitschaftsdienst für Zahnärzte ist von
10:00 - 11:00 Uhr und 16:00 - 17:00 Uhr
Zu erfragen unter der Telefonnr. 01805/911620
(Festnetz 0,14 €/min, Mobilfunk max. 42 cent/Minute;
Bandansage)
Friedrichshafen (Allgemeiner Notfalldienst)
Klinikum Friedrichshafen GmbH, Röntgenstraße 2,
88048 Friedrichshafen
Sa, So und FT 08-21 Uhr
Tettnang (Allgemeiner Notfalldienst)
Klinik Tettnang GmbH, Emil-Münch-Str. 16,
88069 Tettnang
Sa, So und FT 08 - 21 Uhr
Überlingen (Allgemeiner Notfalldienst)
HELIOS Spital Überlingen GmbH, Härlenweg 1,
88662 Überlingen
Sa, So und FT 08 - 21 Uhr
Voranmeldung Montag - Freitag in Friedrichshafen,
Tel.-Nr. (07541) 950180
Treffpunkt: Jeden letzten Dienstag im Monat im Schulungsraum
des Bodensee-Krankenhauses in Tettnang.
Kontakt: Waltraud Holder, Telefon (07543) 953143
Frauen helfen Frauen
Friedrichshafen, Ailinger Straße 38/1, neben dem Hallenbad,
Telefon (07541) 21800. Sprechzeiten: Montag, Dienstag und Donnerstag von 9.00 - 12.00 Uhr, freitags 15.00 - 17.00 Uhr.
Allgemeiner Sozialer Dienst/
Jugendamt Bodenseekreis
Beratung für Kinder, Jugendliche, Erwachsene, Familien
Ansprechpartner: Frau Ulrike Stecher, Tel. (07541) 2040-5497
Selbsthilfe-Sucht-Tettnang Kreuzbund
(für Suchtkranke und Angehörige) Telefon (07542) 1777,
Georg Mahler, www.suchthilfe-tettnang.de
AWO Frauen- und Kinderschutzhaus,
Beschützendes Haus Bodenseekreis
Festnetz 07541/4893626
[email protected],
www.frauenhaus-bodenseekreis.de
Stromstörung
EnBW: 0800- 3629477
Gasstörung
Thüga Oberschwaben: 0800- 7750001
Zweckverband Haslach-Wasserversorgung
Bei Störungen in der Trinkwasserversorgung
Telefon (07528) 920960
Störfallnummer Straßenbeleuchtung Neukirch
Störfallnummer bei Problemen mit der Straßenbeleuchtung: Tel.:
07542 9379 299. Sie werden automatisch mit dem Leitstand
verbunden, wo Mitarbeiter des Regionalwerks 365 Tage im Jahr
24 Stunden für Sie da sind.
Neukircher Nachrichten
Freitag, 30. September 2016
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Bericht zur Sitzung vom 26.09.2016
Gemeinde Neukirch
Landkreis Bodenseekreis
2. Änderungssatzung vom 26.09.2016 zur
Satzung über die Entschädigung
für ehrenamtliche Tätigkeit
Vom 10. Oktober 1985
Aufgrund von § 4 in Verbindung mit § 19 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 01.12.2015
(GBL.S.870), hat der Gemeinderat der Gemeinde Neukirch
am 26.09.2016 folgende 2. Änderungssatzung beschlossen:
I. § 1 erhält folgende Fassung:
§1
Entschädigung nach Durchschnittssätzen
(1) Ehrenamtlich Tätige erhalten den Ersatz ihrer Auslagen und
ihres Verdienstausfalls nach einheitlichen Durchschnittssätzen.
(2)Der Durchschnittssatz beträgt bei einer zeitlichen Inanspruchnahme
bis zu 3 Stunden 25,-- EUR
von mehr als 3 bis zu 6 Stunden 40,-- EUR
von mehr als 6 Stunden (Tageshöchstsatz) 50,-- EUR
(3) Für die Dauer der tatsächlichen Teilnahme an den Sitzungen des Gemeinderates und seiner Ausschüsse und Beiräte werden zusätzlich auf Antrag und gegen Nachweis
tatsächlich entstandene Aufwendungen für die entgeltliche Betreuung von Kindern unter 14 Jahren oder pflegebedürftiger Angehöriger bis zu einer maximalen Höhe von
10,00 €/Stunde erstattet. Wer Angehöriger ist, bestimmt
sich in entsprechender Anwendung des § 20 Abs. 5 des
Verwaltungsverfahrensgesetzes für Baden-Württemberg.
II. Diese Änderungssatzung tritt am 01.10.2016 in Kraft.
Ausgefertigt !
Neukirch, dem 26.09.2016
gez. Reinhold Schnell
Bürgermeister
Hinweis:
Heilungsvorschriften bei Verstößen gegen Verfahrens- und
Formvorschriften (§ 4 Abs. 4 GemO) Eine etwaige Verletzung
von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung
für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO
beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4
GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen.
Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit
der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der
Satzung verletzt worden sind.
1. Verabschiedung von Gemeinderätin Bettina Weber aus
dem Gemeinderat
Bürgermeister Reinhold Schnell erläutert zunächst den Sachverhalt. In der Sitzung vom 18.07.2016 hat unsere Gemeinderätin Frau Bettina Weber mündlich das Gremium und die Verwaltung informiert, dass Sie Ihr Amt als Gemeinderätin aus
persönlichen Gründen abgeben möchte. Am 22.07.2016 ging
bei der Gemeindeverwaltung der schriftliche Antrag auf Ausscheiden aus dem Gemeinderat ein. Hierin wird von Gemeinderätin Weber Ihr Ausscheiden wegen eines wichtigen Grundes nach § 16 Abs. 1 Nr. 3 GemO verlangt. Die Voraussetzung
für einen wichtigen Grund nach § 16 Abs. 1 Nr.3 GemO ist
eine über 10-jährige Tätigkeit als Gemeinderat. Nach nunmehr
fast 17 Jahren Tätigkeit als Gemeinderat (erstmals gewählt
am 24.10.1999) sind diese Voraussetzungen für einen wichtigen Grund bei weitem erfüllt und Frau Weber kann entsprechend den Vorschriften der Gemeindeordnung Baden-Württemberg ihr Ausscheiden aus dem Gemeinderat verlangen.
Die endgültige Feststellung ob ein wichtiger Grund vorliegt
entscheidet entsprechend § 16 Abs. 2 GemO der Gemeinderat. Die Verwaltung schlägt damit vor, dem Antrag auf Ausscheiden aus dem Gemeinderat von Frau Bettina Weber zuzustimmen. Ein wichtiger Grund ist mit der über 10-jährigen
Übernahme des Ehrenamtes eines Gemeinderates der Gemeinde Neukirch gegeben.
Der Gemeinderat der Gemeinde Neukirch stimmt dem Beschluss einstimmig zu.
Damit verlässt Frau Bettina Weber den Gemeinderat der Gemeinde Neukirch und Bürgermeister Reinhold Schnell gibt dem
Gremium und der anwesenden Zuhörerschaft einen Überblick
über die Amtszeit von Frau Bettina Weber sowie die Bedeutung, die Aufgaben und das große Engagement was Sie in
dieses Amt mit einbrachte.
Frau Bettina Weber wurde 1999 in den Gemeinderat gewählt
und gehörte seitdem dem Gremium ununterbrochen an. Der
erste Sitzungstermin war am Donnerstag, 16.12.1999. Neben
dem Amt als Gemeinderätin war Sie darüber hinaus seit 2004
Bürgermeisterstellvertreterin, stellv. Mitglied im Gemeinsamen
Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Tettnang – Neukirch
sowie Vertreterin im beratenden Schulausschuss.
Bürgermeister Schnell betonte zudem:
„Du hast Dich immer umfassend über alle anstehenden Themen informiert, egal um was es sich dabei handelte. Durch
Deine Tätigkeit als langjährige Vorsitzende der Landfrauen
Neukirch sowie Ehefrau eines Feuerwehrmanns und engagierte Mitbürgerin warst Du immer bei den Bürgerinnen und
Bürgern vor Ort. Du nahmst Deine Aufgabe als Gemeinderätin immer ernst. Darüber hinaus hast Du für die Freie Wähler
Fraktion auch die Wahlkämpfe bei den Kommunalwahlen organisiert. Kurzum: Du warst immer zur Stelle !
Über die ganzen Jahre hinweg pflegten wir ein sehr gutes,
vertrauensvolles und offenes Miteinander insbesondere da
Du ja auch die Fraktionssprecherin und stellvertretende Bürgermeisterin warst. Du hast aber auch Entscheidungen akzeptiert, wenn diese nicht Deine Meinung trugen. Das ist in
einem demokratischen Gremium sehr wichtig.
Du hast dich sehr stark für Deine Gemeinde engagiert und unsere Gemeinde mit Deinen Entscheidungen weiter vorangebracht. In Erinnerung bleiben wird uns Deine ruhige und verständnisvolle Art und Deine Hilfsbereitschaft…“
Abschließend drückte Bürgermeister Schnell auch persönlich
sein Bedauern aus, dass Frau Bettina Weber das Amt des Gemeinderates in der Gemeinde Neukirch nicht mehr ausüben
möchte. Auf der anderen Seite ist es aufgrund der hohen Belastung verständlich und nachvollziehbar, dass nach 17 Jahren ehrenamtlicher Tätigkeit - auch aus persönlichen Gründen das Amt als Gemeinderat abgegeben wird.
In die abschließenden besten Wünsche für die Zukunft und den
Dank für die geleistete Arbeit schließt Bürgermeister Schnell
auch ihren Mann Roland mit ein.
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Freitag, 30. September 2016
Nach einer kleinen Geschenkübergabe für die langjährige
ehrenamtliche Tätigkeit ergreift die ehemalige Gemeinderätin Bettina Weber das Wort und bedankt sich bei allen für die
Unterstützung und die auch schönen Momente im Amt. Insbesondere betont Sie das Projekt „Neue Mehrzweckhalle“
und die „Schul-und Kindergartenangelegenheiten“ welche
Ihr stets ein Herzensanliegen waren. Abschließend erklärt Sie,
dass nach über 15 Jahren auch ein Wechsel im Amt diesem
selbst gut tut und Zeit auch für neue Ideen ist. Selbst möchte Sie nun auch mehr Zeit mit der Familie verbringen, was
nicht nur für Ihren Mann Roland sondern auch für ihre Kinder
gelte. Für die Fraktion der Freien Wähler selbst wünscht Sie
sich Frau Beate Gauggel als Nachfolgerin im Amt der Fraktionsvorsitzenden.
Frau Beate Gauggel bedankt sich daraufhin auch aus Sicht der
Freien Wähler bei Bettina Weber für das große Engagement für
die Fraktion, dass Sie stets die Verantwortung übernommen
habe und Sie oft wie ein Wegweiser die Richtung zeigte. Als
Zeichen und Dank für die viel geleistete Arbeit für die Fraktion
wurde auch von den Freien Wählern ein Geschenk überreicht.
Damit entlässt Bürgermeister Schnell Frau Bettina Weber aus
dem Gremium und beendet diesen Tagesordnungspunkt.
2. Nachrücken von Joachim Schmid in den Gemeinderat
- Prüfung eventuell angegebener Hinderungs- und Ablehnungsgründe
- Beschluss
Bei den vergangenen Kommunalwahlen wurden die gewählten Bewerber und die Ersatzpersonen ihres Wahlvorschlages
vom Wahlausgang informiert. Den Ersatzpersonen wurde in
diesem Zusammenhang mitgeteilt, dass falls eine gewählte
Person im Laufe der Amtszeit ausscheidet die als nächste Ersatzperson festgestellte nachrückt.
Das Verfahren des „Nachrückens“ ist in §26 Abs.1,3 und §27
Abs.4 KomWG geregelt.
Die Reihenfolge der Bewerber bestimmt sich nach der von Ihnen erreichten Stimmenzahl ihres jeweiligen Wahlvorschlages.
Als nächste Ersatzperson nach dem festgestellten Ausscheidens von Frau Bettina Weber (TOP 1) würde damit Herr Joachim Schmid mit 505 festgestellten Stimmen als Ersatzperson
in den Gemeinderat nachrücken. Ein Bewerber hat dabei
grundsätzlich die Verpflichtung nach § 15 GemO das Amt eines Gemeinderates anzunehmen.
Die Ablehnung des Amtes kann dabei nicht durch einseitige
Erklärung des Gewählten erfolgen.
Vielmehr muss das Vorliegen eines wichtigen Grundes bei Gemeinderäten durch den Gemeinderat anerkannt werden. Eine
nähere Beschreibung was als wichtiger Grund im Sinne der
GemO gilt ist §16 der GemO zu entnehmen.
Herr Joachim Schmid hat der Verwaltung mitgeteilt, dass
aus seiner Sicht die Übernahme des Ehrenamtes leider nicht
möglich ist, da sich seit der Kommunalwahl 2014 berufliche
Änderungen an seinem Aufgabenbereich im Jahr 2015 und
2016 ergeben haben. Zusätzlich zu seinem bereits ausgeübten
Ehrenamt als stellv. Feuerwehrkommandant steht ihm daher
nicht mehr ausreichend Zeit und Engagement für das Amt des
Gemeinderates zur Verfügung.
Nach Vorlage der Gründe und Rücksprache sowie Abklärung
mit unserem Kommunal- und Prüfungsamt des Landkreises
Bodenseekreis sind die vorgebrachten Gründe von Herrn
Joachim Schmid kommunalrechtlich ausreichend für die Anerkennung eines wichtigen Grundes.
Die Verwaltung schlägt vor, das Vorliegen eines wichtigen
Grundes zur Ablehnung des Ehrenamtes des Gemeinderates der Gemeinde Neukirch für den Bewerber Herr Joachim
Schmid entsprechend § 16 GemO Abs. 1,2 anzuerkennen. Der
Gemeinderat ist damit einstimmig einverstanden.
Neukircher Nachrichten
3. Nachrücken von Alexander Steinhauser in den Gemeinderat
- Prüfung eventuell angegebener Hinderungs- und Ab­
lehungsgründe
- Beschluss
- Verpflichtung als Mitglied des Gemeinderats
Bei den vergangenen Kommunalwahlen wurden die gewählten Bewerber und die Ersatzpersonen ihres Wahlvorschlages
vom Wahlausgang informiert.
Den Ersatzpersonen wurde in diesem Zusammenhang mitgeteilt, dass falls eine gewählte Person im Laufe der Amtszeit ausscheidet die als nächste Ersatzperson festgestellte
nachrückt.
Das Verfahren des „Nachrückens“ ist in §26 Abs.1,3 und §27
Abs.4 KomWG geregelt.
Die Reihenfolge der Bewerber bestimmt sich nach der von Ihnen erreichten Stimmenzahl ihres jeweiligen Wahlvorschlages.
Als nächste Ersatzperson nach dem festgestellten Ausscheidens von Frau Bettina Weber (TOP 1) und der Feststellung eines wichtigen Grundes zur Ablehnung des Ehrenamtes von
Herrn Joachim Schmid (TOP 2) wird Herr Alexander Steinhauser mit 468 festgestellten Stimmen als Ersatzperson in den
Gemeinderat nachrücken.
Ein Bewerber hat dabei grundsätzlich die Verpflichtung nach
§ 15 GemO das Amt eines Gemeinderates anzunehmen. Die
Ablehnung des Amtes kann dabei nicht durch einseitige Erklärung des Gewählten erfolgen. Vielmehr muss das Vorliegen
eines wichtigen Grundes bei Gemeinderäten durch den Gemeinderat anerkannt werden. Eine nähere Beschreibung was
als wichtiger Grund im Sinne der GemO gilt ist §16 der GemO
zu entnehmen. Ein entsprechender wichtiger Grund liegt bei
Herrn Alexander Steinhauser nicht vor und auch ein Hinderungsgrund entsprechend § 29 GemO ist nicht ersichtlich.
Damit ist die Berufung in den Gemeinderat möglich und vom
Gemeinderat festzustellen, dass kein Hinderungsgrund vorliegt.
Die Verwaltung schlägt damit vor, festzustellen, dass bei Herrn
Alexander Steinhauser kein Hinderungsgrund entsprechend §
29 GemO vorhanden ist und er in den Gemeinderat der Gemeinde Neukirch nachrückt. Der Gemeinderat ist damit einstimmig einverstanden.
Die Verpflichtung des neuen Gemeinderatsmitgliedes Alexander Steinhauser und die Bekräftigung durch Handschlag findet daraufhin im Anschluss statt.
Dabei betont Bürgermeister Schnell, dass ihm Dank dafür gebührt, dass er sich zur Wahl gestellt hat und nun als Nachrücker bereit ist Verantwortung für unsere Gemeinschaft zu
übernehmen. Um den zukünftig nicht einfacher werdenden
Zeiten stark entgegenzutreten, muss künftig auch in der örtlichen Gemeinschaft verstärkt zusammengehalten werden.
Im dörflichen Zusammenleben muss Rechthaberei, Egoismus
und das nur an sich denken zurückgestellt werden. Wichtig
ist es daher künftigen Problemen der Gemeinde Neukirch mit
Harmonie und Geschlossenheit anzugehen. Denn jeder Gemeinderat will doch dasselbe:
Das Wohl der Gemeinde.
Neukircher Nachrichten
Freitag, 30. September 2016
4. Wahl des 2. Bürgermeisterstellvertreters
Bisher war Frau Bettina Weber als Fraktionssprecherin und
Gemeinderätin mit den am meisten Stimmen der Freien Wähler 2. Stellvertreterin des Bürgermeisters. Mit deren Ausscheiden muss ein neuer 2. Stellvertreter(in) gewählt werden. Die
bisherige Praxis war, dass jede Fraktion einen stellvertretenden Bürgermeister stellt. Der oder die erste stellvertretende
Bürgermeister ist oder diejenige mit den am meisten erhaltenen Stimmen bei der Kommunalwahl.
Die andere Fraktion stellt automatisch den 2. stellvertretenden Bürgermeister.
Adrian Strauß ist aufgrund der Stimmenzahl der 1. Stellvertretende Bürgermeister.
Frau Beate Gauggel war mit 767 Stimmen die Gemeinderätin nach Bettina Weber mit den für die Freie Wähler Fraktion
meisten Stimmen.
Die Verwaltung schlägt vor, Beate Gauggel als neue 2. Stellvertreterin des Bürgermeisters zu wählen. Der Gemeinderat
ist damit einverstanden (eine Enthaltung).
5. Eigenkontrollverordnung
- Vorstellung der nächsten durchzuführenden Maßnahmen bis 2019
- Beschluss
Ausgangslage:
In den Jahren 2011 bis 2014 wurden rd. 69.000 € für die Befahrung und Untersuchung der Kanäle ausgegeben. Für die
sich daraus ergebenen Sanierungsarbeiten wurden in den
Jahren 2012 bis 2015 noch einmal rd. 127.000 € investiert.
Neben Arbeiten im Bereich des Zuleitungssammlers wurden
Maßnahmen in geschlossener und offener Bauweise im Ortsbereich von Neukirch durchgeführt. Auf Grund der Haushaltslage wurden in den Jahren 2015 und 2016 keine Mittel für Kanalsanierungsarbeiten im Haushaltsplan veranschlagt. Derzeit stehen noch Mittel aus einem Haushaltsrest in Höhe von
28.530,16 € zur Verfügung.
Weitere Vorgehensweise:
Auf Grund der Kanaluntersuchung aus den Vorjahren stehen
jedoch noch einige als „dringend“ und „kurzfristig“ eingestufte Sanierungsarbeiten an, die in den Jahren 2017 und 2018
abgearbeitet werden sollen. Zu diesem Zweck sollen in den
beiden Haushaltsjahren jeweils Mittel in Höhe von 60.000 €
eingeplant werden. Nach Rücksprache mit Herrn Peter vom
Ingenieurbüro Wasser-Müller aus Biberach sollten diese Mittel (zusammen mit der Haushaltsrest aus 2015 also insgesamt
148.530,16 €) ausreichen, um die auf Grund der letzten Befahrung noch ausstehenden Arbeiten im Bereich der Kanalsanierung durchführen zu können. Neben den Kosten für die
eigentlichen Sanierungsarbeiten sind in diesem Ansatz auch
die Nebenkosten für das Honorar des Ingenieurbüros in Höhe
von rd. 19.000 € enthalten.
Es ist geplant, dass die erforderlichen Sanierungsarbeiten für
die Jahre 2017 und 2018 in einen Angebot zusammengefasst
und in Zusammenarbeit mit dem Ingenieurbüro Wasser-Müller im Winter 2016/2017 beschränkt ausgeschrieben werden. Die Ausführungen und Abrechnungen der Arbeiten sollen dann an die jeweilig zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel angepasst werden.
Herr Peter vom Ingenieurbüro Wasser-Müller stellt daraufhin
den Stand der Sanierungsarbeiten sowie die noch ausstehenden und erforderlichen Maßnahmen anhand von Bildvorlagen in Form einer PowerPointPräsentation dem Gremium vor.
Der Gemeinderat beschließt daraufhin einstimmig:
1. Der Gemeinderat ist mit der geplanten Vorgehensweise der
Verwaltung für die Kanalsanierung einverstanden und beauftragt die Verwaltung die Ausschreibung der Arbeiten in Zusammenarbeit mit dem Ingenieurbüro Wasser-Müller durchzuführen.
2. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung die entsprechenden Sanierungsmittel in den Haushaltsjahren 2017 und
2018 einzuplanen.
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6. Wirtschaftsförderungsgesellschaft Bodensee (WFB)
- Übernahme der Gesellschafteranteile durch den Landkreis
- Beschluss
1. Ausgangslage
Die Wirtschaftsförderung Bodenseekreis GmbH (WFB) wurde 2006 gegründet als Zusammenschluss der Wirtschaftsförderung Region Friedrichshafen GmbH und der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Westlicher Bodensee mbH. Gesellschafter sind
• alle Städte und Gemeinden des Bodenseekreises mit Ausnahme der Gemeinde Sipplingen,
• die Gemeinde Herdwangen-Schönach im Landkreis Sigmaringen,
• der Bodenseekreis sowie
• acht Unternehmen aus dem Landkreis.
• Außerdem zahlen die beiden Sparkassen im Landkreis sowie
zwei der Volksbanken als Konsortialpartner jährliche Beiträge für die Arbeit der WFB.
Der Gründung der WFB gingen seinerzeit intensive Gespräche und Verhandlungen voraus.
Die jetzige Struktur wurde unter anderem deshalb so gewählt,
weil sie ein Zeichen der Solidarität der Städte und Gemeinden und des Landkreises mit der Wirtschaft im Landkreis sein
sollte. Die WFB soll das große Ganze im Blick haben, also den
gesamten Landkreis als Wirtschaftsstandort. Die meisten Projekte und Aktivitäten der WFB lassen sich deshalb auch gar
nicht bzgl. ihrer Wirkung und ihres Nutzens auf „Heller und
Pfennig“ einzelnen Gemeinden zuordnen. Auch lokal verortbare Projekte und Erfolge der WFB wirken meist regional und
kommen nicht nur der Standortgemeinde zugute. Aufgabe der
WFB ist, Entwicklungen zufördern und Impulse zu geben, damit der Bodenseekreis auch in einigen Jahren noch zu den
wirtschaftsstärksten und innovativsten in Deutschland gehört.
Die Arbeit der WFB ist außerordentlich erfolgreich. Stellvertretend für die vielfältigen Aktivitäten seien beispielhaft stichwortartig genannt:
• Vortragsreihe Business Breakfast Bodensee: Networking am
Morgen; Anregende Impulse für Führungskräfte, die den Arbeitstag einmal anders beginnen wollen.
• Zur Gewinnung von Fachkräften: Karriere im Süden: Regionales Stellenportal, Studentenexkursionen, Informationsstände an Hochschulen, Firmenkontaktmessen.
• Regionales Gewerbeimmobilienportal www.immoportal-bodensee.net: Schafft Transparenz und verhindert lange Leerstände.
• Luft- und Raumfahrtcluster BodenseeAIRea: Die Luft- und
Raumfahrtindustrie ist ein Alleinstellungsmerkmal des Bodenseekreises. Im Cluster werden die Firmen vernetzt, Kooperationen ermöglicht, Information und Knowhow vermittelt. Das Projekt wird von den engagierten Unternehmen
selbst finanziert.
• Fördermittelwettbewerb RegioWIN: Nach erfolgreicher Teilnahme an diesem dreijährigen Fördermittelwettbewerb wird
das Leuchtturmprojekt „BodenseeInnovativ“ mit Euro 1,9
Mio. gefördert. Es wird den Wissens- und Technologietransfer in der gesamten Region verstärken sowie die Großindustrie mit den KMU´s stärker vernetzen. Angesiedelt wird dieses Projekt im „Regionalen Innovations- und Technologietransfer Zentrum“ (RITZ) in Friedrichshafen. Dieses zweite
Leuchtturmprojekt wird voraussichtlich mit 7 Mio. EUR bezuschusst. Gebaut werden soll ein Zentrum, das einen Beitrag zur Sicherung der wirtschaftlichen Zukunft der Region
für Mittelstand und Großindustrie leisten soll.
• Wissen was geht!: Die Ferienaktion der WFB, bei der Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit haben, Unternehmen,
Berufe und Ausbildungswege kennen zu lernen (es nahmen
in den vergangenen Jahren annähernd 1.000 Schüler und
45 Unternehmen pro Jahr teil).
Trotz der vielfältigen Arbeit der WFB gab es in der Vergangenheit in einzelnen Gemeinderatssitzungen verschiedener
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Gemeinden immer wieder Diskussionen um die WFB. In der
Regel wurde hinterfragt, ob die WFB für die jeweilige Gemeinde ausreichend tätig sei. Dabei wurde häufig zu wenig bewertet, dass sich die Arbeit der WFB auf den gesamten Landkreis
bezieht und es letztlich allen zugutekommt, wenn sich der
Kreis insgesamt positiv entwickelt.
Außerdem arbeiten die Beschäftigten häufig außerhalb ihres
Wohnorts, womit sich selbst einzelbetrieblicher Nutzen der
WFB-Aktivitäten nicht auf einzelne Gemeinden beschränken
lässt.
Soweit Kritik entstanden ist, konnte der Geschäftsführer der
WFB, Herr Otte, diese in aller Regel ausräumen. Dies ist im Fall
der Stadt Tettnang jüngst jedoch nicht gelungen. Der Gemeinderat der Stadt Tettnang hat am 8. Juni 2016 beschlossen,
die Mitgliedschaft der Stadt zum Jahresende 2016 zu beenden. Die Stadt Tettnang ist der viertgrößte Gesellschafter der
WFB und trägt aktuell Euro 36.302,- p.a. (= 6,1 %) zum Budget der WFB bei.
Neben der administrativen Schwierigkeit, freiwerdende Anteile
bei jeder Veränderung neu zu bewerten und auf die verbleibenden Gesellschafter zu verteilen, muss ein Erosionseffekt befürchtet werden: weitere Gesellschafter könnten sich zurückziehen, nicht aus Unzufriedenheit mit der Arbeit WFB, sondern
weil das Solidarprinzip ausgehöhlt wurde und die verbleibenden Gesellschafter – auch wenn es weiterhin die Mehrheit der
Gemeinden des Bodenseekreises ist – nicht mehr bereit sind,
das Gesamtkonstrukt für andere mitzutragen.
Über Jahre aufgebaute Netzwerke, Imagewahrnehmungen
und Vertrauensbeziehungen wären dann zerstört. Das muss
unbedingt vermieden werden.
Aufsichtsrat und Gesellschafterversammlung der WFB haben
sich am 16. Juni 2016 mit der aktuellen Situation beschäftigt.
Man war sich darin einig, dass Diskussionen wie in Tettnang
immer wieder einmal aufkommen könnten und hierbei der
Blick darauf, dass die Bürgerinnen und Bürger wie auch die
Wirtschaft im Landkreis insgesamt von der Arbeit der WFB
profitieren, in den Hintergrund gerät. Auch die Haushaltslage in der einen oder anderen Gemeinde könnte gelegentlich
dazu führen, das Engagement bei der WFB in Frage zu stellen.
Insgesamt gelangten Aufsichtsrat und Gesellschafterversammlung deshalb zu der Ansicht, dass es sinnvoll wäre, wenn
der Landkreis als Gesellschafter die kommunalen Interessen
insgesamt bündeln würde. Beide Gremien haben einstimmig
empfohlen, dass der Landkreis die Anteile der Städte und Gemeinden im Bodenseekreis übernehmen sollte. Dabei waren
sich beide Gremien im Klaren darüber, dass dieses Engagement dann über allgemeine Finanzmittel des Landkreises,
letztlich also über die Kreisumlage finanziert werden muss.
Insbesondere die industriellen Gesellschafter der WFB und die
Konsortialpartner haben diesen Schritt ausdrücklich begrüßt.
Daraufhin hat der Kreistag am 26.07.2016 in öffentlicher Sitzung den Beschluss gefasst, den Städten und Gemeinden
das Angebot zu unterbreiten, die Stammkapitaleinlage an der
Wirtschaftsförderung Bodenseekreis GmbH zum Nennbetrag
zum 01. Januar 2017 zu übernehmen.
Die Gemeinde Neukirch beabsichtigt, aus den vorgenannten
Gründen das Angebot des Landkreises anzunehmen und die
WFB damit auf eine neue Basis zu stellen: Statt von vielen
einzelnen soll die WFB künftig hauptsächlich von den breiten Schultern des Landkreises getragen werden. Die Organisationsform der Wirtschaftsförderungsgesellschaft sowie die
Anteile und Vertretung der industriellen Gesellschafter bleiben
von dieser Neuordnung der kommunalen Seite unberührt. Folgender Zeitplan ist vorgesehen: Nach der Beschlussfassung
des Kreistags am 26.07.2016 wurde den Städten und Gemeinden im Landkreis das Angebot des Bodenseekreises zugeleitet. Die Beratung und Beschlussfassung in den Gemeinderäten soll dann im dritten Quartal stattfinden, so dass im vierten
Quartal 2016 Zeit für die notwendigen Beschlussfassungen
in den Gremien der WFB und die dann erforderliche Änderung des Gesellschaftsvertrags bleibt. Die neue Gesellschaf-
Neukircher Nachrichten
terstruktur würde dann zum 01. Januar 2017 in Kraft treten.
Durch die Übernahme der Gesellschaftsanteile der Gemeinde Neukirch durch den Landkreis Bodenseekreis wird der Gemeinde Neukirch das Stammkapital i. H. v. 800 EUR zurückbezahlt. Die bisherigen jährlichen Zahlungen der Gemeinde
Neukirch für den Gesellschaftsanteil (0,8 %) belaufen sich im
Jahr 2016 auf 3.930 EUR. Nach dem Wegfall der Gesellschafterzuschüsse der Städte und Gemeinden wird die Finanzierung der WFB anteilig seitens des neuen Hauptgesellschafters Bodenseekreis erfolgen, der sich diesbezüglich über die
Kreisumlage refinanziert.
Bei einem separaten Verbleib der Gemeinde Neukirch als Gesellschafter in der WFB würde sich zum einen die Zahlungsverpflichtung des jährlichen Gesellschafterbudgets ergeben und
zum anderen würde die Gemeinde Neukirch durch eine erhöhte Kreisumlage belastet werden. Diese Doppelzahlereigenschaft wird durch die Übernahme des Gesellschaftsanteils der
Gemeinde Neukirch durch den Landkreis vermieden. Die Gesellschafteranteile und Beiträge der acht Unternehmen sowie
der Konsortialpartner bleiben bestehen.
Des Weiteren wurde durch den Landkreis Bodenseekreis im
Rahmen der Kreistagssitzung am 26.07.2016 beschlossen, bei
der Neufassung des Gesellschaftsvertrags darauf zu achten,
dass im Aufsichtsrat der WFB ein ausgewogenes Verhältnis
zwischen dem Landkreis, den Städten und Gemeinden und
den privaten Partnern zustande kommt.
Nach kurzer Diskussion beschließt der Gemeinderat einstimmig:
1. Die Gesellschafterin Gemeinde Neukirch nimmt das Angebot des Landkreises zur Übernahme ihres Gesellschafteranteils an der Wirtschaftsförderung Bodenseekreis GmbH an.
2. Die Stammkapitaleinlage der Gemeinde Neukirch an der
Wirtschaftsförderung Bodenseekreis GmbH wird zum Nennbetrag zum 01. Januar 2017 an den Landkreis Bodenseekreis
übertragen.
3. Die Gesellschafterin Gemeinde Neukirch stimmt sämtlichen
Maßnahmen zu, die erforderlich sind, um die geänderte gesellschaftliche Struktur der Wirtschaftsförderung Bodenseekreis GmbH zu schaffen.
4. Gemäß § 104 Abs. 1 GemO wird der Vertreter der Gemeinde Neukirch angewiesen, in der Gesellschafterversammlung
der Wirtschaftsförderung Bodenseekreis GmbH dem noch
anzupassenden Gesellschaftsvertrag, dem Verkauf der Gesellschaftsanteile und aller weiteren noch erforderlichen Beschlüsse für die Anteilsübernahme durch den Landkreis zuzustimmen.
5. Die Gesellschafterin Gemeinde Neukirch ermächtigt und
beauftragt Herrn Bürgermeister Schnell zur weiteren finalen
Ausgestaltung aller erforderlichen Verträge alle Maßnahmen
zu treffen und Erklärungen abzugeben, die zur Durchführung
der vorstehenden Beschlüsse notwendig und zweckdienlich
sind. Die Zustimmung der Gesellschafterin Gemeinde Neukirch
zu der vorgenannten Vertragsänderung und den zu fassenden
Beschlüssen umfasst auch solche Änderungen und Ergänzungen, die vor dem rechtsgültigen Abschluss der Verträge erforderlich werden aufgrund ggf. weiterer Abstimmungen im Gesellschafterkreis zwischen den Vertragspartnern einerseits sowie aufgrund der Abstimmungen der Verträge mit der Rechtsaufsichtsbehörde, dem Registergericht oder sonstigen Dritten
andererseits; soweit es sich hierbei nicht um grundlegende
wesentliche Änderungen handelt. Dies schließt jeweils die erforderliche Weisung an den Vertreter der Gemeinde Neukirch
zur Abstimmung in der Gesellschafterversammlung mit ein.
7. Baugesuche
a) Neubau eines Doppelcarports auf Flst. Nr. 258, Panoramastraße 12
Das Vorhaben liegt im Bereich des Bebauungsplans NeukirchOst und wird nach § 30 BauGB beurteilt. Für das Baugesuch
ist eine Befreiung hinsichtlich des Carportstandorts notwendig. Der Gemeinderat ist mit dem Bauvorhaben einstimmig
Neukircher Nachrichten
Freitag, 30. September 2016
einverstanden und erteilt das gemeindliche Einvernehmen
samt Befreiung.
b) Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung
und Carport auf Flst. Nr. 1737/2, Alte Landstraße 9
Gemeinderat König erklärt sich für befangen und nimmt im Zuschauerraum Platz. Das Vorhaben liegt innerhalb der Außenbereichssatzung Bernried und wird nach § 35 Abs. 6 BauGB
beurteilt. Dem Bauvorhaben wird einstimmig das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
c) Abbruch zweier Fahrsilos und Neubau einer Maschinenhalle auf Flst. Nr. 1442, Wildpoltsweiler Straße 60
Das Bauvorhaben liegt im Außenbereich und wird nach § 35
BauGB beurteilt.
Dem Bauvorhaben wird einstimmig das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
8. Sanierung Mehrzweckspielfeld Hüttenseestadion
- Vergabe der Arbeiten
Ausgangslage
Am 15.09.2014 besichtigte der Gemeinderat das Mehrzweckspielfeld und die Laufbahn auf dem Sportgelände Hüttensteige. Der Umbau des Mehrzweckspielfelds in einen Kunstrasenplatz, sowie die Sanierung der 100 Meter Laufbahn wurden
dabei grundsätzlich befürwortete. Es wurde vereinbart, dass
für den Ausbau der Anlagen ein Antrag auf Zuschuss nach der
Sportstättenförderung gestellt wird. Weitere Entscheidungen
werden nach Vorlage des entsprechenden Bescheids getroffen. Um entsprechend agieren zu können, wurden in den Haushaltsplan 2015 entsprechende Mittel aufgenommen. Als Sanierungskosten wurden dabei 50.000 €, sowie 15.000 € Einnahmen aus Mitteln der Sportstättenförderung veranschlagt.
Nach der Ablehnung des Zuschussantrags entschied der Gemeinderat in seiner Sitzung am 08.06.2015 die Maßnahme zurückzustellen und für das Jahr 2016 einen neuen Antrag auf
Sportstättenförderung zu stellen. Die im Haushalt 2015 eingestellten Mittel (Einnahme 15.000 € und Ausgabe 50.000 €) wurden zum Jahresende als Haushaltsreste ins Jahr 2016 übertragen. Seit dem 10.05.2016 liegt nun ein Zuwendungsbescheid
aus der Sportstättenförderung in Höhe von 15.000 € vor. Damit sind die entsprechenden Einnahmen zur Mitfinanzierung
der Maßnahme gesichert. In der Sitzung am 04.07.2016 war
die Vergabe der Sanierungsarbeiten bereits auf der Tagesordnung des Gemeinderats. Auf Grund noch offener Fragen wurde die Entscheidung jedoch noch einmal vertagt.
Aktueller Stand / weitere Vorgehensweise
Von der Fa. Polytan aus Burgheim liegt bereits seit September
2014 ein Angebot für die Sanierungsarbeiten vor. Herr Eberhardt von der Fa. Polytan hat die Anlage vor einigen Wochen
noch einmal besichtigt und auf Grund der aktuellen Situation
das Angebot der Fa. Polytan noch einmal aktualisiert. Auch
wurde ein Angebot für die Sanierung des Mehrzweckspielfelds
inkl. Erneuerung des Untergrunds angefordert.
Auch Herr Riede von der Fa. Kutter hat die Anlage Anfang August noch einmal in Augenschein genommen.
Um einen Vergleich zu ermöglichen, wurde auch hier ein zusätzliches Angebot für die Sanierung der Laufbahn (mit Erhalt des bisherigen Untergrunds) angefordert. Sowohl Herr
Eberhardt von der Fa. Polytan, als auch Herr Riede von der
Fa. Kutter sind bei einem Ortstermin vor der Sitzung anwesend gewesen und haben noch offene Fragen des Gremiums beantwortet.
Der Vergleich der beiden Angebote wird dem Gremium aufgeschlüsselt nach Sanierung Laufbahn (bisherige Bahn bleibt als
Untergrund erhalten), Sanierung Mehrzweckspielfeld (bisheriger Platz bleibt als Untergrund erhalten) und Sanierung Mehrzweckspielfeld (auch bisheriger Platz wird entfernt und der
Untergrund erneuert) zahlenmäßig vorgestellt.
Auf Grund der aktuellen Besichtigungen können sich die Vertreter beider Firmen vorstellen, die bisherige Laufbahn und das
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bisherige Mehrzweckspielfeld als Untergrund für die neuen Beläge zu belassen. Nach diesen Aussagen der beiden Fachfirmen und auf Grund der derzeitigen Frequentierung der beiden Anlagen vertritt auch die Verwaltung die Auffassung, dass
die Sanierung mit Erhalt des Untergrunds hier ausreichend ist.
Auch könnte dadurch der finanzielle Rahmen des gemeindlichen Haushalts eingehalten werden. Die Sanierung des Mehrzweckspielfeldes wird voraussichtlich noch im Herbst 2016
durchgeführt werden können, während die Arbeiten an der
Laufbahn witterungsbedingt vermutlich nach 2017 verschoben werden müssen. Nach kurzer Diskussion zu den erforderlichen Unterhaltungsarbeiten beschließt der Gemeinderat
einstimmig die Sanierung des Mehrzweckspielfelds und der
Laufbahn (unter Beibehaltung des bisherigen Untergrunds)
an die Fa. Polytan aus Burgheim zum Angebotspreis von
44.799,69 € zu vergeben.
9. Novellierung der Gemeindeordnung Baden-Württemberg
- Neufassung der Geschäftsordnung für den Gemeinderat
- Beschluss
Am 01.12.2015 trat das Gesetz zur Änderung kommunalverfassungsrechtlicher Vorschriften in Kraft. Dabei erfuhr die Gemeindeordnung Baden-Württemberg einige grundlegende
Neuerungen. Das Ziel der Änderung war in erster Linie eine
Verbesserung der Beteiligungsmöglichkeit auf kommunaler
Ebene für die gesamte Bevölkerung. Dies betrifft vor allem
die Bürgerbegehren und Bürgerentscheide.
Es wurde außerdem eine Rechtsgrundlage geschaffen, wonach in kommunalen Gremien die Bildung von Fraktionen vorgesehen ist und die Rechte von Minderheiten in diesen Gremien gestärkt wird. Weitere Änderungen der GemO betrafen die
Regelfrist zur Einberufung von Gemeinderatssitzungen, Quoren für Unterrichtungsbegehren und Aufnahme von Tagungsordnungspunkten, Bekanntgabe von Beratungsunterlagen u.a.
Die geänderten Vorschriften sollen nach dem Willen des Gesetzgebers auch zu mehr Transparenz der örtlichen Verwaltungen führen.
Gemäß § 36 Abs.2 der GemO regelt der Gemeinderat seine
inneren Angelegenheiten und insbesondere den Gang seiner
Verhandlungen durch eine Geschäftsordnung. Die Geschäftsordnung hat dabei keinerlei Rechtsnormcharakter und dient lediglich den inneren Angelegenheiten des Gemeinderates. Die
Geschäftsordnung ist daher keine Satzung, sondern eine Verwaltungsvorschrift. Die letzte Fassung der Geschäftsordnung
(GeschO) des Gemeinderates Neukirch war zum 03.09.2001
in Kraft getreten.
Aufgrund der Änderung der Gemeindeordnung – GemO - vom
14. Oktober 2015 (GBl. S. 870) muss die GeschO inhaltlich
und redaktionell in einigen Punkten nun geändert und ergänzt
werden. Ausgelöst durch die Neuregelung in § 32a GemO
über Fraktionen im Gemeinderat wurde § 2 GeschO (Fraktionen), um die gesetzlichen Regelungen zu den Aufgaben von
Fraktionen ergänzt.
§ 4 Abs. 1 GeschO muss aufgrund der in § 24 Abs. 3 GemO
erfolgten Absenkung des Minderheitenquorums für das Verlangen auf Unterrichtung durch den Bürgermeister redaktionell
angepasst werden. Ebenso berücksichtigt werden muss, dass
Fraktionen dieses Recht, unabhängig von der Zahl ihrer Mitglieder, erhalten haben. Die neuen Regelungen zur Einberufungsfrist nach § 34 (vgl. § 12 Abs. 2 GeschO) sowie die geänderten Minderheitenrechte in Bezug auf die Aufnahme eines
Tagesordnungspunktes (§ 34 Abs. 1 S. 4 GemO, § 13 Abs. 2
GeschO) sind ebenfalls eingearbeitet worden. Ebenso wurde
die zwischenzeitlich elektronische Versendung der Einladung
samt Tagesordnung und Beratungsunterlagen berücksichtigt.
Die Neuregelungen zur Transparenz von Beratungsunterlagen
in § 41b Absätze 3 und 4 GemO machten zudem auch eine
Anpassung des § 14 GeschO erforderlich.
Auch die sonstigen kleineren gesetzlichen Änderungen (Einbeziehung LebenspartnerschaftsG, Öffnung elektronische
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Freitag, 30. September 2016
Mitteilungen, redaktionelle Änderungen, u.a.) wurden in den
neuen Entwurf einer GeschO eingearbeitet.
Der Gemeinderat beschließt den aktualisierten Entwurf der
Geschäftsordnung des Gemeinderates mit Wirkung vom
27.09.2016.
10. 2. Änderungssatzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit
- Beschluss
Mit dem Gesetz zur Änderung kommunalverfassungsrechtlicher Vorschriften (siehe dazu u.a. TOP 9) wurden auch etliche einzelne Änderungen in der Gemeindeordnung BadenWürttemberg (GemO) vorgenommen. Nach Einführung des
neuen §19 Abs.4 GemO im Gesetzestext werden nunmehr
Aufwendungen für die entgeltliche Betreuung von pflege-und
betreuungsbedürftigen Angehörigen während der Ausübung
der ehrenamtlichen Tätigkeit erstattet. Das Nähere ist durch
den Gemeinderat in der Satzung über die Entschädigung für
ehrenamtliche Tätigkeit zu regeln.
Dies umfasst auch die sachgerechte Abgrenzung des betreuten Personenkreises und der erstattungsfähigen Aufwendungen sowie die Art und Weise der Erstattung.
Diese Neuregelung folgt der Erkenntnis, dass für ehrenamtlich
tätige Bürger, die zu betreuende oder pflegebedürftige Angehörige haben, die Wahrnehmung der ehrenamtlichen Tätigkeit mit besonderen Belastungen verbunden sein kann. Dies
ist insbesondere dann der Fall, wenn während der Sitzungen
des Gemeinderates keine andere Betreuungsperson zur Verfügung steht. Mit dieser neu aufgenommenen Regelung soll
damit insbesondere die Vereinbarkeit von Familie und Ehrenamt gefördert werden.
Umgesetzt in unserer örtlichen Entschädigungssatzung für ehrenamtliche Tätigkeit wird diese Regelung durch eine Ergänzung des § 1 um einen Absatz 3, welcher eine entsprechende
Entschädigung auf Nachweis bis maximal 10 €/Stunde festlegt. Dies gilt nur für die Dauer der tatsächlichen Teilnahme
an Gemeinderatssitzungen.
In diesem Zusammenhang wurden zudem die letztmals zum
03.09.2001 anlässlich der Euroumstellung angepassten durchschnittlichen Entschädigungssätze nach Absatz 2 aktualisiert.
Die Erhöhung beträgt dabei durchschnittlich um die 20% in
15 Jahren oder einer jährlichen Anpassung von 1,33%. Die
genauen Entschädigungssätze können der ebenfalls in dieser Ausgabe veröffentlichten Änderungssatzung über die Entschädigung ehrenamtlicher Tätigkeit entnommen werden.
Der Gemeinderat beschließt daraufhin einstimmig die die als
Anlage 1 beiliegende 2. Änderungssatzung vom 26.09.2016.
11. Bürgerfragestunde
a) Erschließungsarbeiten „Goppertsweiler Halde“
Es wird nachgefragt, ob dieses Jahr noch mit dem Beginn der
Erschließungsarbeiten in Goppertsweiler zu rechnen ist. Dies
verneint Bürgermeister Schnell. Auch auf die Frage zum weiteren Vorgehen kann im Moment noch nicht genaueres gesagt
werden. Im Moment befindet man sich in der Abstimmung.
b) Straßenränder zurückschneiden
Es wird angeregt die teilweise zugewachsenen Straßenränder vom Springkraut freizuschneiden. Betroffen ist insb.
Rothmooser Str., Neukircher Str. und Bereich Schorren.
c) Straßenbeleuchtung
Mängel in der Friedhofstraße werden gemeldet. Generell sollte die Beleuchtung bis 0.30 Uhr im Ort brennen. Dies ist in der
Friedhofstraße wohl nicht der Fall.
12. Anfragen, Bekanntgaben, Verschiedenes
a) Dachsanierung Kita altes Gebäude
Die Sanierung wurde auf Frühjahr 2017 verschoben.
b) Flüchtlingsunterbringung
Die Unterkunft in Wildpoltsweiler ist bisher noch ungenutzt.
Die Notunterkunft in der alten Turn-und Festhalle ist noch voraussichtlich bis Ende des Jahres belegt. Die Verwaltung wird
wieder zu den aktuellen Flüchtlingszahlen informieren.
Neukircher Nachrichten
Gemeindeverwaltung Neukirch
Bekanntmachung
Datenübermittlung nach dem Soldatengesetz
Aufgrund des zum 01.07.2011 in Kraft getretenen Wehrrechtsänderungsgesetzes wurde die allgemeine Wehrpflicht zum
01.07.2011 ausgesetzt und der freiwillige Wehrdienst für Frauen und Männer fortentwickelt. Mit der damit verbundenen Änderung der 2. Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung ist
die bisherige Datenübermittlung an die Bundeswehr entfallen.
Auf der Grundlage von § 58c Abs. 1 Satz 1 des Soldatengesetzes (SG) übermitteln die Meldebehörden dem Bundesamt
für das Personalmanagement der Bundeswehr jedoch jährlich bis zum 31. März folgende Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im kommenden Jahr volljährig werden:
1.Familienname
2.Vorname(n)
3. gegenwärtige Anschrift
Die Betroffenen können dieser Datenübermittlung nach § 36
Abs. 2 BMG widersprechen.
Wer von seinem Widerspruchsrecht Gebrauch machen will,
kann der Weitergabe der Daten an das Bundesamt schriftlich
oder persönlich beim Bürgermeisteramt Neukirch, Schulstraße 3, 88099 Neukirch, Einwohnermeldeamt, EG Zimmer Nr.
1 widersprechen.
Da die Übermittlung der Daten des Jahrgangs 2000 für März
2017 vorgesehen ist, kann ein etwaiger Widerspruch nur berücksichtigt werden, sofern dieser bis zum 28.02.2017 bei der
o.g. Stelle eingeht.
Neukirch, den 01.10.2016
Ihr Einwohnermeldeamt
Geburtstage im Oktober 2016
22. Oktober
Gauß, geb. Steidle, Ingeborg, Panoramastraße 9, 70 Jahre,
88099 Neukirch
28. Oktober
Dahlhoff, Heinrich, Wittenberg 14, 75 Jahre, 88099 Neukirch
Allen Jubilaren unsere herzlichsten Glück- und
Segenswünsche, auch denen, die auf eigenen
Wunsch nicht veröffentlicht werden wollten.
Veranstaltungs- und Hinweiskalender
Der Gemeinde Neukirch für den Monat
Oktober 2016
1 Sa TSV Neukirch, Abteilung Fußball,
Papiersammlung
2 So Kirchengemeinde Neukirch, Kirchenpatrozinium
7 FrMusikverein Neukirch, Ehemaligen-Stammtisch
(ab 19.30 Uhr), Vereinsstüble
7 FrStammtisch, Atelierstammtisch, Gasthaus
Hirsch, Goppertsweiler
8 Sa Sozialverband Deutschland, Herbstversammlung
10 MoGemeinde Neukirch, Gemeinderatssitzung, Sitzungssaal, Rathaus Neukirch
13 DoHockstube Neukirch, Rosenkranzandacht, Haus
St. Silvester
15 Sa Schilfgeister Elmenau, Herbstversammlung
26 MiKolpingfamilie Neukirch, Kegelabend, Gasthaus
Kleber, Haslach
27 DoGemeinde Neukirch und Vereine, Vereinesitzung,
Dorfgemeinschaftshaus Wildpoltsweiler
Neukircher Nachrichten
Freitag, 30. September 2016
Ferienprogramm Neukirch 2016
Das Ferienprogramm in Neukirch wurde auch im Jahr 2016
gut und gerne angenommen. Dank unserer vielen Vereinsmitglieder, freiwilligen Helferinnen und Helfern aus der Gemeinde und den fleißigen Spendern konnte ein abwechslungsreiches Programm zusammengestellt werden. An unserem Ferienprogramm haben dieses Jahr insgesamt 342 Kinder teilgenommen.
Angefangen hat das Ferienprogramm mit der Schnitzeljagd
der Dorfkapelle Goppertsweiler. Familie Oberhofer hat dieses
Jahr wieder rund 14 Kinder mit einer großen Wanderung, Rätsel- und Schatzsuche, toller Belohnung bei erledigten Aufgaben und einem abschließenden erfrischenden Bad in der Argen begeistert. Weiter ging das Programm mit dem Bastelvormittag der Kolpingfamilie Neukirch. Manuela Baur bemalte
mit den Kindern ganz tolle bunte Regenschirme. Die farbenfrohen Schirme fallen vielleicht in den kommenden regnerischen und trüben Tagen richtig im Dorf auf 
Beim Kinderfischen lernten die Kinder einiges über Fische und
durften anschließend noch ein Würstchen grillen. Frau Mollnau aus Bernried gestaltete wegen der hohen Nachfrage sogar
an 3 Terminen tolle Figuren mit den Kindern. Die Schildkröten
und andere Tiere welche dabei entstanden sind, durften natürlich von den Kindern mit nach Hause genommen werden.
Erstmals nach langer Zeit fand im Rahmen des Ferienprogrammes wieder einmal ein Kinderflohmarkt statt. Dieser wurde vom Musikverein Wildpoltsweiler organisiert und hatte trotz
schlechtem Wetter im Haus St. Silvester guten Zulauf. Die Kinder verkauften ihre alten Sachen und nahmen sicherlich auch
gleich wieder neue tolle Spielsachen von anderen Ständen
mit nach Hause. Der Kletterpark in Kressbronn ist seit einigen Jahren immer voll belegt und die Kinder schwebten und
kletterten mit TonArt Neukirch oben in den Baumwipfeln. Der
Gemeindeausflug führte uns in diesem Jahr nach Günzburg
ins Legoland. Der Bus war fast voll und alle hatten viel Spaß
bei den vielen Attraktionen.
Die Schilfgeister Elmenau haben mit dem Film „Blöde Mütze“ wieder einmal das Dorfgemeinschaftshaus zum Kinosaal
aufleben lassen und eine tolle und spannende Kinonacht für
die Kids organisiert.
Frau Wieth in Ebersberg hat wieder Pferdefans aus nah und
fern zu sich gelockt um gemeinsam die Pferde zu putzen und
natürlich auch anschließend auf ihnen zu reiten.
In der Bücherei waren dieses Jahr Jim Knopf und Lukas der
Lokomotivführer zu Besuch. Bürgermeister Reinhold Schnell
und Dekan Reinhard Hangst haben wieder tolle Geschichten
aus dem genannten Buch vorgelesen und mit den Kindern gebacken und Spiele gespielt.
Die Freiwillige Feuerwehr Neukirch hat in diesem Jahr mit einem Schaumbad überrascht. Groß und Klein erfreuten sich
bei richtig heißem Sommerwetter am Wasserspaß um das
Feuerwehrhaus in Neukirch.
Gerhard Klas hat mit den Kindern in diesem Jahr wieder eine
Unterführung mit tollen Blumenmotiven verschönert und der
für gewöhnlich stattfindende Radausflug mit Bürgermeister
und Dekan fand ausnahmsweise mit dem MTW der Freiwilligen
Feuerwehr statt. Sehr passend in diesem Jahr, da das Ziel des
Ausfluges die DRK-Leitstelle Bodensee-Oberschwaben war.
Der TSV Neukirch hat mit viel Spiel und Spaß auf dem Sportplatz geworben. Es gab wirklich Spiele ohne Grenzen und jedes Kind kam voll auf seine Kosten.
Der Musikverein Neukirch ist schon seit vielen Jahren mit dem
gleichen Programmpunkt „Klettern in der Kletterhalle Amtzell“ am Start. Dieser wird jedes Jahr gleich gerne von den
Kindern angenommen und ist immer bis auf den letzten Platz
belegt. Wir hoffen, dass dieser auch im nächsten Jahr wieder angeboten wird 
Das Bogenschießen mit Josef Wolf musste dieses Jahr leider
aus gesundheitlichen Gründen abgesagt werden. Wir hoffen
aber alle auf das Jahr 2017.
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Nach einer einjährigen Pause war auch der Programmpunkt
„Rodeln am Alpsee“ mit dem Narrenverein HOLA-GI wieder im
Programm. Dieser wurde sehr gut angenommen und bei tollem Wetter flitzten die Kids in Immenstadt den Berg hinunter.
Wir bedanken uns nochmals recht herzlich bei allen die zum
Gelingen des diesjährigen Ferienprogrammes beigetragen
haben. Ganz herzlich bedanken möchte ich mich auch nochmals bei unseren Spendern, die das preisgünstige Programm
überhaupt ermöglichen:
Sparkasse Bodensee, Volksbank Tettnang, Fa. Strauß Adrian GmbH, Getränkefachspedition Hunstiger, Regionalwerk
Bodensee sowie unserm Dekan Reinhard Hangst
Gemeinde Neukirch
Bettina Wäscher &
Reinhold Schnell
Bürgermeister
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Freitag, 30. September 2016
Neukircher Nachrichten
Fundamt
Auf dem Fundamt wurde abgegeben:
Einkaufskorb (auf Wochenmarkt liegen geblieben)
Freundliche Grüße
Ihr Fundamt
Tel. 07528 92092-12, Frau Daniela Baumann
Bürgermeisteramt Neukirch, EG, Zimmer Nr. 1,
Schulstraße 3, 88099 Neukirch
Freiwillige Feuerwehr
Am Dienstag 04. Oktober 20 Uhr ist Gruppenprobe für Gruppe 4 und Gruppe 1.
Bitten um pünktliches Erscheinen
Die Gruppenführer Tobias Hutzel und Alfred Broger
Helferkreis Asyl Neukirch
Erste Aktion Streuobst
Am vergangenen Samstag fand die erste Aktion statt. Entstanden aus dem Sprachkurs durften ca. 20 Flüchtlinge, Männer,
Frauen, Kinder aus der Turnhalle bei Familie Gauggel in Vorderessach Äpfel auf der Streuobstwiese auflesen. Anschließend
wurden die Äpfel gepresst und der frische Saft beim Picknik in
Gauggels Garten verkostet. Es war überwältigend mit welcher
Freude die Äpfel aufgelesen wurde. Das Interesse an der weiteren Verarbeitung war groß. Elly Kaspar und Ulla Minje zeigten dann später in der Küche der Halle was man aus den Äpfeln noch so alles machen kann.
Zweite Aktion Streuobst
Wir bitten Steuobstwiesenbesitzer, die den einen oder anderen
Baum noch nicht geschüttelt haben um, eine Spende in Form
von Obst für einen guten Zweck. Flüchtlinge aus Neukirch
kommen, schütteln und lesen das Obst auf. Zu einem noch
nicht bekannten Termin wird das Obst mit der mobilen Saftmoschte aus Amtzell zu Apfelsaft verarbeitet. Der Apfelsaft
ist dann bis zu einem Jahr in den fünf Liter Bag in Box Behältern haltbar. Wir wollen den guten Streuobstwiesensaft dann
zu einem angemessenen Preis verkaufen und mit dem Erlös
einem behinderten syrischen Kind aus der Halle eine Therapie und Therapie-Hilfsmittel ermöglichen.
Bitte melden Sie sich bei Josef Wolf, Tel. 07528 – 921991
wenn Sie die Aktion unterstützen wollen. Die Flüchtlinge und
der Helferkreis würden sich sehr freuen.
Josef Wolf
Spruch der Woche
Ein Mensch mit gütigem, hoffenden Herzen fliegt,
läuft und freut sich; er ist frei.
Weil er geben kann, empfängt er, weil er hofft, liebt er.
Franz von Assisi
Neukircher verschenken ……
Um einen Beitrag zur Müllvermeidung
zu leisten, möchten wir allen Neukirchern die Möglichkeit geben, kostenlos Gegenstände u.a. im Amtsblatt zu
veröffentlichen, welche nicht mehr benötigt werden
und verschenkt werden sollen.
Und wie mache ich das?
• wenn Sie etwas zu verschenken haben, melden Sie
sich bitte bis jeweils montags, 10:00 Uhr bei Frau Hagen telefonisch unter 07528/920920 oder per E-Mail:
[email protected].
• Bitte benennen Sie den Artikel und geben Ihre Telefonnummer an.
• Ihr Artikel wird im nächsten Amtsblatt kostenlos unter
der Rubrik „Neukircher Verschenken“ veröffentlicht
• Achtung: die zu verschenkenden Gegenstände werden nur einmal veröffentlicht! Beim Wunsch einer
nochmaligen Veröffentlichung können Sie sich dann
telefonisch nochmals bei Frau Hagenmelden.
Einladung zum Gastgeber-Ausflug
am Dienstag, 25.10.2016
zur mittelalterlichen Klosterstadt „Campus Galli“ nach
Messkirch
und ins
Freilichtmuseum Neuhausen ob Eck
Abfahrt mit dem Bus:
7:45 Uhr Neukirch - Rathaus
8:00 Uhr Kressbronn – Bahnhof
8:15 Uhr Langenargen – Bahnhof
8:30 Uhr Eriskirch – Neue Mitte
Neukircher Nachrichten
Freitag, 30. September 2016
10:00 Uhr: Fahrt nach Messkirch und Besuch der Klosterbaustelle mit Führung.
11:45 Uhr: Mittelalterlicher Imbiss (z.B. Campus-Galli-Wurst
im Teigmantel, Eintopf o.ä.) auf dem Markt-platz
und anschließende Möglichkeit zum eigenen Erkunden des Geländes.
13:00 Uhr: Weiterfahrt zum Freilichtmuseum Neuhausen ob
Eck
13:45 Uhr: Besuch des Freilichtmuseums mit Kurzführung
16:00 Uhr: Möglichkeit zur Einkehr in der Museumsgaststätte Ochsen
ca. 17.00 Uhr: Rückfahrt an den Bodensee
Im Bus wird ein Unkostenbeitrag von € 10,-/Person eingesammelt.
Alle weiteren Kosten für Eintritte und Führungen werden von
den Tourist-Infos übernommen - Verpfle-gungskosten sollte
jeder selbst tragen.
Wir freuen uns auf einen interessanten Ausflug mit vielen neuen Information für unsere Gäste und auf einen geselligen Austausch untereinander!
Bitte melden Sie sich bzw. Ihre Mitarbeiter bis Freitag
21.10.2016 in Ihrer Tourist-Info (Tel.: 07543 9665-0 oder
[email protected]) an.
(Platzvergabe nach Anmeldungseingang)
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Rowling J.K.:
Harry Potter und das verwunschene Kind / Rowling J.K. – 2016
Angaben aus der Verlagsmeldung
Harry Potter: Harry Potter und das verwunschene Kind. Teil
eins und zwei (Special Rehearsal Edi-tion Script) Harry Potter and the Cursed Child Parts One and Two: Special Rehearsal Edition Script / von Joanne K. Rowling, John Tiffany,
Jack Thorne
Die achte Geschichte. Neunzehn Jahre später. Das Skript
zum Theaterstück!
Harry Potter und das verwunschene Kind, basierend auf einer
neuen Geschichte von J.K. Rowling, John Tiffany und Jack
Thorne, ist ein neues Theaterstück von Jack Thorne. Es erzählt die achte Geschichte in der Harry-Potter-Serie und ist
gleichzeitig die erste offizielle Harry-Potter-Geschichte, die
auf der Bühne präsentiert wird. Das Stück feiert am 30. Juli
2016 im Londoner West End Premiere.
Es war nie leicht, Harry Potter zu sein – und jetzt, als überarbeiteter Angestellter des Zaubereimi-nisteriums, Ehemann
und Vater von drei Schulkindern, ist sein Leben nicht gerade
einfacher geworden.
Während Harrys Vergangenheit ihn immer wieder einholt,
kämpft sein Sohn Albus mit dem gewal-tigen Vermächtnis
seiner Familie, mit dem er nichts zu tun haben will.
Bücherei Neukirch
Öffnungszeiten:
Montag:
9:00 Uhr bis 11:00 Uhr
Dienstag:
15:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Donnerstag:
17:00 Uhr bis 19:00 Uhr
Freitag:
9:00 Uhr bis 11:00 Uhr
Als Vergangenheit und Gegenwart auf unheilvolle Weise miteinander verschmelzen, gelangen Harry und Albus zu einer
bitteren Erkenntnis: Das Dunkle kommt oft von dort, wo man
es am wenigsten erwartet.
Das Special Rehearsal Edition Script wird bis zum Erscheinen
der erweiterten Ausgabe 2017 erhältlich sein.
Unser Telefon während den Öffnungszeiten:
07528 975 76 81
Aktueller Buchtipp:
Problemstoffsammlung am 8. Oktober
Nutzen Sie die Möglichkeit, Problemstoffe umweltgerecht und
kostenlos zu entsorgen. Das Team der mobilen Sammelstelle ist am Samstag, den 8. Oktober an folgenden Standorten für Sie da:
Neukirch Feuerwehrhaus Essacher Straße von 8:00 Uhr
bis 8:50 Uhr
Tettnang Parkplatz Stadthalle von 9:30 Uhr bis 11:20 Uhr
Kressbronn Parkplatz Parkschule von 12:15 Uhr bis 13:30
Uhr
Langenargen Auffangparkplatz Friedrichshafener Straße
von 14:30 Uhr bis 15:50 Uhr
Angenommen werden Stoffe aus Haushalt und Landwirtschaft,
wie z.B. Batterien, Autobatterien, Chemikalien, Farben, Lacke,
Lösemittel, Säuren und Laugen, Pflanzenschutzmittel, Ölfilter
und ölige Lappen, Spraydosen mit Restinhalt, Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen, Feuerlöscher, Ölradiatoren, Altöl
z.B. Motorenöl sowie alle anderen schadstoffhaltigen Stoffe,
die nicht in den Mülleimer oder ins Abwasser gehören.
Die Problemstoffe müssen in festverschlossenen Gebinden,
Einzelgebinde maximal 30 l, (möglichst in der Originalverpackung) abgegeben werden. Staubförmige Stoffe, insbesondere Pflanzenschutzmittel, müssen staubdicht verpackt sein.
Außerdem sollte die Produktbezeichnung von außen erkennbar sein.
Landwirte werden gebeten, erst fünf Minuten vor Ablauf der
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Freitag, 30. September 2016
angegebenen Zeit zum Sammelort zu kommen, um einen reibungslosen Ablauf der Sammlung zu gewährleisten. Größere Mengen können nur nach Voranmeldung angenommen
werden.
Kleinelektronik- und Haushaltsgeräte wie z. B.: Radios, Stereoanlagen, Videorecorder, Spielkonsolen, PCs (ohne Bildschirm),
Telefone, Kopierer, Staubsauger, Fön, Toaster, Kaffeemaschinen etc. können ebenfalls kostenlos abgegeben werden.
Nicht angenommen werden: Elektrogroßgeräte, Fernsehgeräte, Monitore, Altreifen sowie Bauabfälle.
Anlieferungen von Gewerbetreibenden werden nicht angenommen. Kleingewerbetreibende können Problemstoffe 14-tägig im Wechsel jeweils freitags kostenpflichtig bei den Entsorgungszentren Friedrichshafen Weiherberg bei Raderach,
Tettnang Sputenwinkel oder Überlingen Füllenwaid entsorgen. Termine finden Sie unter www.abfallwirtschaftsamt.de
Es wird darauf hingewiesen, dass das Abstellen von Problemstoffen vor oder nach der Sammelzeit strafbar ist. Bitte halten
Sie sich an die angegebenen Uhrzeiten, um Unfälle mit spielenden Kindern vorzubeugen.
BAföG kann nun auch online beantragt
werden
Der BAföG-Antrag kann beim Landratsamt Bodenseekreis nun
voll elektronisch gestellt werden. Damit die Daten sicher bei
der Behörde ankommen, braucht man dafür allerdings eine
DE-Mail-Adresse. Das System führt den Antragsteller durch
das elektronische Formular und erstellt am Ende automatisch
ein PDF des vollständigen Antrags und sendet dieses an [email protected]. Wer keine DE-Mail-Adresse hat, kann sich trotzdem durch das elektronische Formular führen lassen, um sicherzugehen, dass alle notwendigen
Angaben vollständig vorhanden sind. Nur muss man seinen
Antrag dann am Ende noch ausdrucken, unterschreiben und
auf dem Postweg an das Landratsamt schicken. Mit DE-Mail
entfällt dieser Schritt.
Alle Infos zum BAföG und das elektronische Antragsformular gibt es auf www.bodenseekreis.de (Rubrik: Soziales & Gesundheit, Geldleistungen).
Landkreis sucht ehrenamtlichen Patientenfürsprecher
Im Bodenseekreis wird nach den Vorgaben des Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetzes eine Informations-, Beratungsund Beschwerdestelle (IBB-Stelle) für Menschen mit psychischer Erkrankung neu eingerichtet. Hierfür sucht das Landratsamt eine interessierte Person, die den Betroffenen beratend
und vermittelnd als ehrenamtlicher Patientenfürsprecher zur
Seite steht. Im Team der Beratungsstelle sollen unter der Koordination des Patientenfürsprechers Betroffene, Angehörige
und Fachkräfte aus dem psychiatrischen Versorgungssystem
ehrenamtlich zusammenarbeiten. Die Aufgabe umfasst darüber hinaus die Mitarbeit im Gemeindepsychiatrischen Verbund
(GpV) des Bodenseekreises. Die dafür zu veranschlagende ehrenamtliche Arbeitszeit hängt stark vom tatsächlichen Beratungsbedarf seitens der Betroffenen sowie der persönlichen
Bereitschaft des Inhabers dieser neuen Stelle ab. Pro Woche
sind dies jedoch sicherlich mehrere Stunden. Die Patientenfürsprecherin beziehungsweise der Patientenfürsprecher erhält eine monatliche Aufwandent-schädigung von 200 Euro.
Wer sich für diese interessante Aufgabe interessiert, kann
sich für nähere Auskünfte an die Behindertenbeauftragte des
Landkreises wenden: Dorothea Horn, Tel. 07541 205-5087,
E-Mail [email protected].
Bewerbung bis zum 21. Oktober2016 an:
Landratsamt Bodenseekreis
Dorothea Horn, Kreisbehindertenbeauftragte
88045 Friedrichshafen
Neukircher Nachrichten
„Älter werden - was dann?“
Vortrag in Markdorf zu den neuen Pflegeleistungen
„Pflegestärkungsgesetz – Info zu den neuen Pflegeleistungen
ab 2017“, das ist das Thema eines Vortrags am Dienstag, 4.
Oktober 2016 um 17:00 Uhr im Haus im Weinsteig 1 in Markdorf. Das Pflegestärkungsgesetz II reformiert umfassend die
bisherige Pflegeversicherung. Ab 2017 wird der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt und mit ihm ein neues Begutachtungsverfahren. Der Blick auf den pflegebedürftigen Menschen wird dadurch grundlegend gewandelt. Bisher wurde
der Hilfebedarf vor allem bei der Grundpflege nach Zeitaufwand erfasst, wobei Menschen mit kognitiven Einschränkungen wie einer Demenzerkrankung häufig schlechter gestellt
waren. Künftig geht man weg von dieser Minutenbetrachtung. Stattdessen steht die Fähigkeit zur alleinigen Bewältigung des Alltags im Fokus. Erfasst wird künftig, was der Versicherte noch kann und wobei er Hilfe benötigt. Es wird nicht
mehr unterschieden, ob er Hilfe aufgrund körperlicher oder
geistiger Einschränkungen braucht. Für die Pflegebedürftigen bedeutet dies eine deutliche Verbesserung der Leistungen. Für pflegende Angehörige bietet das neue Gesetz mehr
Möglichkeiten zur Entlastung.
Gabriele Knöpfle vom Pflegestützpunkt des Landratsamts
Bodenseekreis wird in ihrem Vortrag über diese Neuerungen
informieren. Im Anschluss besteht die Möglichkeit, der Referentin konkrete Fragen zu stellen. Der Eintritt ist frei. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
„Älter werden - was dann?“ ist eine Vortragsreihe, die sich
konkreten Fragen und Problemen des alltäglichen Lebens
im fortgeschrittenen Alter widmet: Themen der Vortragsreihe
sind Rechtliche Vorsorge, Wohnen im Alter, Verkehrstüchtigkeit, Demenz sowie Pflegebedürftigkeit. Experten der jeweiligen Bereiche geben nützliche Informationen und Hinweise
zum Umgang mit diesen Themen. Die Vorträge werden über
das Jahr verteilt in Friedrichshafen, Langenargen, Markdorf,
Deggenhausertal, Tettnang und Überlingen angeboten.
Alle Themen und Termine sind auch im Internet auf www.bodenseekreis.de (Rubrik: Soziales & Gesundheit, Senioren, Vortragsreihe „Älter werden …“) nachzulesen.
Organisiert wird dieses Angebot vom Kreissozialamt gemeinsam mit der Arbeitsgemeinschaft Altenhilfe im Bodenseekreis.
Diese ist ein Zusammenschluss von rund 300 Akteuren in diesem Bereich, insbesondere Altenhilfeeinrichtungen, Fachkräften sowie ehrenamtlich engagierten Bürgern.
Ansprechpartnerin im Landratsamt Bodenseekreis ist Wiltrud
Bolien, Tel.: 07541 204-5640, E-Mail: [email protected]
Die nächsten Themen und Termine:
„Zu Hause leben – Informationen zur Pflegeversicherung“
Montag, 17. Oktober, 17:00 Uhr in Friedrichshafen, Haus der
kirchlichen Dienste, Katharinenstraße 16
„Rechtliche Vorsorge und Unterstützung“
Mittwoch, 19. Oktober, 17:00 Uhr in Langenargen, Seniorenwohnanlage, Eugen-Kaufmann-Straße 2
Supervision für Ehrenamtliche in der Flüchtlingshilfe
Die Servicestelle für Bürgerschaftliches Engagement des Bodenseekreises bietet ehrenamtlich Engagierten in der Flüchtlingshilfe eine professionelle Beratung und Reflexion ihrer Arbeit an. An drei einzelnen Abendterminen können die Teilnehmer Erfahrungen anderer hören und Ideen zum Umgang mit
belastenden Situationen bekommen. Denn wer sich in der
Flüchtlingshilfe einbringt, investiert Zeit, Energie und Herzblut.
Mit der Zeit aber erleben manche ihren Einsatz auch als Belastung oder sogar Überforderung und sehen sich vor schwierige Fragen und Herausforderungen gestellt: Was ist zu viel,
was ist zu wenig? Was tun, wenn in der Nacht eine betreute
Familie um Hilfe bittet? Wenn umgekehrt gut gemeinte An-
Neukircher Nachrichten
Freitag, 30. September 2016
gebote ins Leere laufen? Oder das Schicksal der geflohenen
Menschen einen selbst zu sehr mitnimmt?
In solchen Situationen kann die Reflexion der ehrenamtlichen
Tätigkeit eine Hilfe sein. Im Austausch mit anderen können die
Teilnehmer der Supervision ihre eigenen Grenzen und Möglichkeiten wieder in Balance bringen und werden für ihre ehrenamtliche Arbeit gestärkt. Ursula Kraemer, Coach und Mediatorin aus Salem-Neufrach, begleitet sie dabei.
Die jeweils einmaligen Supervisionstermine finden am 29. September und 21. November 2016 sowie am 23. Januar 2017
von 17:00 bis 19:00 Uhr in Salem statt. Die Kosten für dieses Angebot übernimmt das Amt für Migration und Integration des Bodenseekreises. Anmeldung bei Ursula Kraemer unter Tel. 07541 74494 oder E-Mail [email protected].
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Stadt Friedrichshafen
Koordinierungsstelle Bürgerschaftliches Engagement
Alexandra Eberhard
[email protected], Tel.: 07541 203-1006
www.freiwilligenboerse.friedrichshafen.de
Neue Freiwilligenbörse: Online nach Ehrenamts-Projekten suchen
„Ich möchte mich ehrenamtlich engagieren und etwas für die
Gesellschaft tun, weiß aber nicht so recht, wo ich das machen kann?“ Für alle, die solche und ähnliche Fragen haben,
gibt es jetzt die Freiwilligenbörse im Bodenseekreis. Im Internet kann man sich hier Angebote und Projekte anzeigen lassen, die den eigenen Interessen und Möglichkeiten entsprechen. Die Börse ist ein Kooperationsprojekt des Landkreises mit der Stadt Friedrichshafen. Dort gibt solch eine Börse
schon seit etwa zwei Jahren und wird von den Häfler Bürgerinnen und Bürgern rege genutzt. Die neue, gemeinsame Börse von Kreis und Stadt enthält aktuell über 50 Einträge und
es kommen stetig neue hinzu. Die Themen, für die ehrenamtliche Helfer gesucht werden, reichen vom Kleiderladen, über
Vorleser für Kinder und Betreuung von Senioren, bis hin zur
Turnübungsleitung.
„Wir wollen mit der landkreisweiten Freiwilligenbörse dem bürgerschaftlichen Engagement in der Region zusätzlichen Auftrieb geben“, sagt Ignaz Wetzel, Sozialdezernent des Bodenseekreises. „Ehrenamtlich zu arbeiten bringt nicht nur ein Gewinn für die Gesellschaft, sondern bereichert auch das eigene Leben. Viele Angebote wären ohne die Vereine, Initiativen
und kirchlichen Organisationen nicht möglich, beispielsweise
in den Bereichen Nachbarschaftshilfe, Umweltschutz, Sport,
Kultur, Feuerwehr und vielem mehr. Mit der Börse wollen wir
es hoffentlich vielen weiteren Menschen möglich und einfach
machen, ehrenamtlich tätig zu werden“, so Wetzel weiter.
Die Freiwilligenbörsen Friedrichshafens und des Bodenseekreises haben eine gemeinsame Online-Datenbank. Über sie
können Vereine, Institutionen und Initiativen ihren jeweiligen
Bedarf an ehrenamtlicher Unterstützung bekannt machen. Einrichtungen tragen sich mit ihren Bedarfen nur einmal ein und
erscheinen automatisch in beiden Börsen. „Wer hier ein ehrenamtliches Betätigungsfeld sucht, kann die Einträge nach
Ort, Thema oder Zielgruppe filtern und dann bequem durch
die Angebote surfen und sich etwas passendes raussuchen“,
erklärt Corinne Haag von der Servicestelle für Bürgerschaftliches Engagement im Landratsamt, die die Freiwilligenbörse dort betreut. „Klickt man auf einen Eintrag, bekommt man
eine Beschreibung der Aufgabe und vor allem die Kontaktdaten, um sich mit dem suchenden Verein oder der Organisation in Verbindung zu setzen“, so Haag weiter.
Die neue Freiwilligenbörse kann über www.bodenseekreis.
de (Rubrik: Soziales und Gesundheit, Bürgerschaftliches Engagement) oder direkt über die Internetadresse www.freiwilligenboerse.bodenseekreis.de erreicht werden.
Infos und Beratung geben auch die Service- und Koordinierungsstellen für Bürgerschaftliches En-gagement von Stadt
und Landkreis:
Landratsamt Bodenseekreis
Servicestelle Bürgerschaftliches Engagement
Corinne Haag
[email protected], Tel.: 07541 204-5605
www.freiwilligenboerse.bodenseekreis.de
Das sind die Köpfe und Ansprechpersonen hinter der neuen gemeinsamen Freiwilligenbörse von Stadt und Landkreis:
Alexandra Eberhard von der Häfler Koordinierungsstelle Bürgerschaftliches Engagement und Corinne Haag und Marius
Linnebach von der Servicestelle Bürgerschaftliches Engagement im Landratsamt.
Foto: Landratsamt Bodenseekreis
Öffnungszeiten Pfarrbüro,
Martin-Luther-Str. 7, 88069 Tettnang
Montag bis Donnerstag 9.00 Uhr – 12.00 Uhr
Tel. 0 75 42/74 55, Fax 0 75 42/9 39 61 02
[email protected]
Kirchenpflege: Donnerstag 9.00 – 12.00 Uhr,
Tel. 0 75 42/9 39 61 05
Gemeindebüro: Montag bis Donnerstag 9.15 bis 11.00 Uhr
Gottesdienste in Neukirch:
Sonntag, 25. September 2016, 18.n.Trinit.: 11.00 Uhr
Gottesdienst mit Abendmahl (mit Saft) in der kath. Kirche Neukirch
Wir laden herzlich ein zu folgenden Gottesdiensten und
Veranstaltungen. Alle Veranstaltungen, wenn nicht anders angegeben, im Martin-Luther-Gemeindehaus, Martin-Luther-Str. 7, Tettnang:
Freitag, 30. September: Jeden 2. und 4. Freitag im Monat:
15.30 Uhr bis 17.00 Uhr Jungschar (Klasse 1-4).
Sonntag, 2. Oktober: 9.30 Uhr Gottesdienst in der Schlosskirche. Predigt: Prädikant Volker Lenz. Die Kinderkirche trifft
sich wieder zum Erntedankgottesdienst am 09.10.16. Gaben
für den Hospizverein.
Dienstag, 4. Oktober: 9.50 Uhr ökum. Marktgebet „zehn vor
zehn“ in der St. Georgs-Kapelle. 14.30 Uhr Herzliche Einla-
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Freitag, 30. September 2016
dung zum Seniorenkreis „Die großen Krankheiten in der Weltgeschichte“. Referent: Walter Mayer, Ravensburg.
9. Tettnanger Tischreden am 04.10.16, 20.00 Uhr. „Glaube, der Gestalt gewinnt. Luthers Katechismus als Leitfaden zwischen Beliebigkeit und Bevormundung“. Referent:
Dekan Dr. Friedrich Langsam. Martin-Luther-Gemeindezentrum.
Glaube ist nach reformatorischem Verständnis das, was
trägt und prägt. Entscheidend ist daher nicht nur, dass wir
glauben, sondern was wir glauben. Was unserem Leben
Hilfe und Halt geben soll, kann daher nicht beliebig sein.
Andererseits geht es um mehr als um Vorgaben, die wir nur
nachsprechen oder nachbeten müssten.
Luthers Kleiner Katechismus zeigt einen Weg zwischen den
beiden Polen: Zum einen geht es um den Glauben an den
dreieinigen Gott und zum andern um einen persönlich angeeigneten und verantworteten Glauben. Wer sagt, „ICH
glaube“, sollte deshalb sich und andern darüber Rechenschaft geben können, an was er sich hält und was ihn hält.
Dazu will Luthers Katechismus helfen.
Mittwoch, 5. Oktober: Konfirmanden-Unterricht: 14.30 Uhr
Gruppe 1; 16.00 Uhr Gruppe 2. 19.00 Uhr Flötenkreis.
Donnerstag, 6. Oktober: 20.00 Uhr Probe Kirchenchor
Freitag, 7. Oktober: Jeden 2. und 4. Freitag im Monat: 15.30
Uhr bis 17.00 Uhr Jungschar (Klasse 1-4).
Was sonst noch interessiert:
Zum Schmücken des Erntedankaltars bitten wir auch in diesem Jahr wieder um Gaben (Früchte aus Feld und Garten, Lebensmittel, Blumen, Obst, Gemüse). In Tettnang können die
Gaben am Samstag, 08.10.16, von 10.00 bis 12.00 Uhr, in der
Sakristei der Schlosskirche abgegeben werden. In Neukirch
bitten wir, die Gaben direkt zum Gottesdienst am 09.10.16
um 11.00 Uhr mitzubringen. Nach dem Erntedankfest werden diese Gaben über die Bezirksstelle Ravensburg an Bedürftige weitergegeben. Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
13. Tettnanger Frauenfrühstück am 15.10.2016. „Nur wer
die Menschen bejaht, kann sie weiterbringen – Die unschätzbare Bedeutung der Wertschätzung“. Referentin: Dr. Beate
Weingardt, evangelische Theologin und Psychologin. Kostenbeitrag 9,00 €. Anmeldung ab 26.09.16, Tel. 0 75 42/98 98 95
und 0 75 42/5 54 32.
Geistliche Begleitung: „Das Leben ist nicht ein Frommsein,
sondern ein Frommwerden, nicht eine Gesundheit, sondern
ein Gesundwerden, nicht ein Sein, sondern ein Werden, nicht
eine Ruhe, sondern eine Übung. Wir sind’s noch nicht, wir
werden’s aber. Es ist noch nicht getan oder geschehen, es
ist aber im Gang und im Schwang. Es ist nicht das Ende, es
ist aber der Weg.“ (Martin Luther). Geistliche Begleitung will
helfen, die persönliche Beziehung zu Gott zu klären und zu
vertiefen. In regelmäßig vereinbarten Gesprächen begleitet sie
Menschen, die ihrer Sehnsucht nach Gott nachgehen, Gottes
Willen und seinen Weg mit ihnen auf dem eigenen Lebensweg
erkennen möchten. Kontakt: Pfrin. Martina Kleinknecht-Wagner, Tel. 0 75 42/74 55.
Wir suchen offene, kontaktfreudige Menschen, die im Namen unserer Kirchengemeinde Besuche bei Geburtstagsjubilaren in Neukirch übernehmen möchten. Frau Schulz hat
diese Aufgabe – die sie viele Jahre mit großem Einsatz übernommen hatte – abgegeben. Wenn Sie sich dafür interessieren oder für weitere Informationen melden Sie sich bitte im
Pfarramt (Tel. 0 75 42/74 55).
Neukircher Nachrichten
Seelsorgeeinheit Argental
Dekan Reinhard Hangst, Laimnau
Tel.: (0 75 43) 62 44, Fax: 5 49 55
Öffnungszeiten des Pfarrbüros:
Mo bis Fr 9 – 11 Uhr
Do 15 – 16.30 Uhr
Pfarrbüro Neukirch
Tel.: (0 75 28) 22 62, Fax: 91 52 63
Öffnungszeiten des Pfarrbüros:
Di, Do, Fr
9 bis 11 Uhr
Pfarrer Sebastian Powath
Laimnau Tel.: (0 75 43) 9344918
Gemeindereferentin Michaela Hertnagel, Laimnau
Tel.: (0 75 43) 91 32 57
Kirchenpflege GKG Argental: Frau I. Holzhauser
Tel.: (07543) 3004501
Redaktion Kirchenanzeiger, Büro der Seelsorgeeinheit
Tel.: (0 75 43) 50133, [email protected]
Website: www.se-argental.de
Gottesdienste und Veranstaltungen
Vom 1. bis einschl. 9. Oktober 2016
Samstag, 1. Oktober
14.00 Uhr Krumbach Hochzeitsmesse
von Bernd Reihs und Daniela Reihs, geb. Sauter
16.00 Uhr Neukirch Rosenkranz
18.00 Uhr Wildpoltsweiler Eucharistiefeier
18.00 Uhr Hiltensweiler Eucharistiefeier
18.30 Uhr Obereisenbach Rosenkranz für geistl. Berufe
19.00 Uhr Hiltensweiler Anbetung
Sonntag, 2. Oktober: 27. Sonntag im Jahreskreis
8.30 Uhr Obereisenbach Eucharistiefeier
10.00 Uhr Laimnau Eucharistiefeier
10.00 Uhr Krumbach Eucharistiefeier
10.00 Uhr Neukirch Festgottesdienst zum Patrozinium
musikalisch mitgestaltet vom Musikverein Neukirch
anschl. Stehempfang auf dem Kirchenvorplatz
10.00 Uhr Goppertsweiler Kinderwortgottesdienst
10.00 Uhr Tannau Familiengottesdient zum Erntedankfest
Dienstag, 4. Oktober
8.00 Uhr Laimnau Schülerwortgottesdienst
19.00 Uhr Krumbach Eucharistiefeier
19.00 Uhr Neukirch Eucharistiefeier
Mittwoch, 5. Oktober
8.00 Uhr Obereisenbach Schülerwortgottesdienst
18.00 Uhr Wildpoltsweiler Betstunde für alle, zum Tag der
Ewigen Anbetung
19.00 Uhr Wildpoltsweiler Eucharistiefeier mit feierlichen
Schlusssegen
Donnerstag, 6. Oktober
7.50 Uhr Neukirch Schülerwortgottesdienst
19.00 Uhr Hiltensweiler Eucharistiefeier
19.00 Uhr Tannau Eucharistiefeier in der Georgskapelle
Freitag, 7. Oktober
8.00 Uhr Laimnau Eucharistiefeier
19.00 Uhr Obereisenbach Eucharistiefeier
Samstag, 8. Oktober
18.00 Uhr Laimnau Eucharistiefeier
18.30 Uhr Obereisenbach Rosenkranz für geistl. Berufe
Sonntag, 9. Oktober: 28. Sonntag im Jahreskreis
8.30 Uhr Tannau Eucharistiefeier
8.30 Uhr Neukirch Eucharistiefeier
8.30 Uhr Krumbach Eucharistiefeier
10.00 Uhr Goppertsweiler Eucharistiefeier
10.00 Uhr Hiltensweiler Eucharistiefeier
10.00 Uhr Obereisenbach Familiengottesdienst mit der Band
„Veritas“
10.00 Uhr Wildpoltsweiler Eucharistiefeier
11.30 Uhr Laimnau Tauffeier von Nayla Chiara Erath
Neukircher Nachrichten
Freitag, 30. September 2016
Herzliche Einladung zum Kirchenpatrozinium St. Maria Rosenkranzkönigin am Sonntag, 2. Oktober 2016
10.00 Uhr Festgottesdienst in der Pfarrkirche St. Maria
Rosenkranzkönigin.
Musikalisch mitgestaltet vom Musikverein
Neukirch,
mit Rückblick auf das vergangene Jahr und Vorschau auf das kommende
Kirchenjahr durch Sieglinde Heimpel.
Nach dem Gottesdienst sind Sie herzlich zu einem Stehempfang auf dem Kirchenvorplatz eingeladen, musikalisch
umrahmt vom MV Neukirch. Kuchenverkauf zum Mitnehmen
Hierzu laden wir alle recht herzlich ein
Ihr Kirchengemeinderat Neukirch
Sonntag, 2. Oktober um 10 Uhr in Goppertsweiler, Einladung zur Kleinkinderwortgottesfeier.
Zur Erntedankzeit wollen wir dem Wort „Danke“ auf die Spur
kommen.
Auf Euer Kommen freut sich das Vorbereitungsteam
Donnerstag 13. Oktober Halbtagesausflug der Senioren
aus Laimnaue und Hiltensweiler
Wir besuchen Pfarrer Caxilé in Erolzheim. Abfahrt mit dem
Bus ist ca. 12.30 Uhr.
Anmeldung bis 8. Oktober bei: J. Birk: 07543 8542, E. Nerz
07528 2307, C. Willburger: 07528 1404
Samstag, 15. Oktober, Männerwallfahrt 2016 der Seelsorgeeinheit Argental
zur Wallfahrtskirche Schömberg-Palmbühl und in die Stadt
Rottweil.
Abfahrt morgens: Neukirch: 6 Uhr (Schule), Tannau: 6.10 Uhr
(Dorfgemeinschaftshaus)
Laimnau: 6.20 Uhr (Argentalhalle)
Nähere Infos und Anmeldungen für diese Wallfahrt erhalten
sie in unseren Pfarrbüros.
Gottesdienst-Ordnung
Für die Pfarrgemeinde St. Stephanus von Haslach vom 30.09. – 09.10.2016
Freitag, 30.09.
18:30 Uhr Rosenkranzgebet
19:00 Uhr Abendmesse (Messe nach Meinung)
Samstag, 01.10.
17:00 Uhr Vorabendmesse im Heim St. Konrad
Sonntag, 02.10. - 27. Sonntag im Jahreskreis - Erntedankfest
09:45 Uhr Rosenkranzgebet
10:15 Uhr Eucharistiefeier zum Erntedankfest; es singt der
Jubilate-Chor
14:30 Uhr Andacht in der Schomburger Kapelle
Montag, 03.10. - Tag der Deutschen Einheit
19:00 Uhr Hl. Messe im Heim St. Konrad
Dienstag, 04.10.
07:45 Uhr Hl. Messe in der Pfarrkirche
Donnerstag, 06.10.
07:45 Uhr Hl. Messe im Heim St. Konrad
20:00 Uhr Ökumenische Lichternacht in der Rosenkranzkapelle von St. Konrad
Freitag, 07.10. - Herz-Jesu-Freitag
18:30 Uhr Rosenkranzgebet
19:00 Uhr Abendmesse (Jahrtagsmesse für Maria Baumann
und Gebetsgedenken für Bernhard Baumann)
Samstag, 08.10. - Herz-Mariä-Samstag
17:00 Uhr Vorabendmesse im Heim St. Konrad
Sonntag, 09.10. - 28. Sonntag im Jahreskreis
10:15 UhrAmtzell: Gemeinsamer Gottesdienst der Seelsorgeeinheit „An der Argen“ mit Taizé-Gesängen
19:00 Uhr Lichterprozession zur Lourdesgrotte des Heims St.
Konrad; Treffpunkt ist vor der Rosenkranzkapelle
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Herzliche Einladung zur ökumenischen Nacht der Lichter in Haslach
Wir laden euch/Sie ein zu einer
meditativen Taizé-Lichternacht für Jung und Alt
am Donnerstag, 6. Oktober 2016, 20 Uhr,
in der Rosenkranzkapelle des Heimes St. Konrad
in Haslach-Wangen.
Über viele und besonders auch über junge und junggebliebene Taizé-begeisterte Mitfeiernde würden wir uns sehr
freuen.
Turn- und Sportverein 1925
Neukirch e.V.
ALTPAPIERSAMMLUNG!!!
Am Samstag, 01. Oktober führt die Fußballabteilung wieder ihre Altpapiersammlung durch.
Bitte stellen Sie das Papier gebündelt bis 8:00
Uhr bereit.
Für Ihre Bemühungen schon im Voraus recht
herzlichen Dank.
Im Namen der Abteilung Fußball:
Nicolas Horb 0160/ 98275700
Abteilung Fußball
Ergebnisse:
Nichts zu holen für den TSV…
TSV Neukirch I - SV Oberteuringen I 0:3
Tore: 0:1 Eigentor (35.), 0:2 Eigentor (53.), 0:3 (71.)
Für den TSV spielten: Stehle M., Möhrle A. (50. Reihs P.), Wellhäuser R., Butscher M., Nuber T., Butscher A. (54. Weithase
M.), Wicker M. (64. Gauggel A.), Nuber S., Sauter M., Rist C.
(73. Fricker S.), Oberhauser M.
Das Verletzungspech reißt nicht ab in Neukirch. Derzeit können sage und schreibe 8 Stammspieler nicht mitwirken. Von
den übrigen gingen heute 3 Spieler noch angeschlagen auf
den Platz. So langsam ist es sogar schwierig überhaupt noch
eine zweite Mannschaft zu stellen. Dementsprechend verlief
heute das Spiel. Neukirch fand zu keiner Zeit wirklich richtig
gut ins Spiel. Personell bedingt mussten auch noch Spieler
auf ungewohnten Positionen ran. Dann kam auch noch das
Pech hinzu. Das 0:1 durch ein Eigentor unseres Abwehrspielers der den Ball nicht mehr weg bekam. Das war es aber noch
nicht. Auch das 0:2 passierte durch ein Eigentor. Ein über außen rein gespielter Ball fand den Weg an die Fußspitze unseres Spielers. So war unsere Elf geschlagen. Obwohl die Gäste
aus Oberteuringen verhältnismäßig harmlos waren und nur zu
wenig Chancen kamen. Bei unserem TSV klappte heute der
Spielaufbau gar nicht und wurde immer wieder durch schlechtes Zweikampfverhalten oder schlampige Pässe gestoppt.
20 Minuten vor Ende dann endgültig die Entscheidung. Der
freistehende Nägele mit einem platziertem Schuss am 16 er.
Fazit: So fällt unser TSV schon Richtung Abstiegsränge ab.
Zu ändern wird das so schnell leider nicht sein wenn man die
verletzten Spieler betrachtet. Man kann nur hoffen dass manche Spieler schneller zurückkommen als geplant. Es wäre derzeit notwendiger denn je ...
TSV Neukirch II - SV Oberteuringen II
Tor: Zieher D.
1:0
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Freitag, 30. September 2016
Neukircher Nachrichten
Saison 2016/2017 - 7.Spieltag - Sonntag 02.10.2016
SpVgg Lindau II - TSV Neukirch II 13:15 Uhr
SpVgg Lindau I - TSV Neukirch I 15:00 Uhr
Über zahlreiche Zuschauerunterstützung beim
Auswärtsspiel würden wir uns sehr freuen.
#EINWEGEINZIELTSV
Vorschau: Sonntag 09.10.2016
TSV Neukirch - Spielfrei
Vorschau: Sonntag 16.10.2016
(Sportplatz in Hege/Wasserburg)
SG Hege-Bodolz-Nonnenhorn II TSV Neukirch II
SG Hege-Bodolz-Nonnenhorn I TSV Neukirch I
Aktuelle Trainingszeiten und Trainingsorte:
Mannschaft Trainingszeit Aktive
Mittwoch 19:00 Uhr – 21:00 Uhr
Freitag 19:00 Uhr – 21:00 Uhr
Damen
Dienstag 19:30 Uhr - 21:00 Uhr
Donnerstag 19:30 Uhr - 21:00 Uhr
A-Junioren Montag
19:00 Uhr - 20:30 Uhr Donnerstag 19:00 Uhr - 20:30 Uhr
B1-Junioren Dienstag
18:00 Uhr - 19:30 Uhr Donnerstag 19:00 Uhr - 20:30 Uhr
B2-Junioren Dienstag 18:00 Uhr - 19:30 Uhr
Donnerstag 19:00 Uhr - 20:30 Uhr
C-Junioren Montag
18:00 Uhr - 19:30 Uhr
Mittwoch 18:00 Uhr - 19:30 Uhr
D1-Junioren Montag
18:00 Uhr - 19:30 Uhr
Mittwoch 18:00 Uhr - 19:30 Uhr
D2-Junioren Montag
18:00 Uhr - 19:30 Uhr
Mittwoch
18:00 Uhr - 19:30 Uhr
E-Junioren Dienstag 17:30 Uhr - 19:00 Uhr
F-Junioren Mittwoch 17:00 Uhr - 18:30 Uhr Bambini
Dienstag
17:00 Uhr - 18:30 Uhr
13:15 Uhr
15:00 Uhr
Trainingsort
Neukirch
Neukirch
Neukirch
Tannau
Tannau
Neukirch
Tannau
Neukirch
Tannau
Tannau
Neukirch
Tannau
Neukirch
Tannau
Neukirch
Neukirch
Neukirch
Aktuelles kann jederzeit auf unserer neuen Homepage
nachgelesen werden: www.tsv-neukirch.de
Andreas Schmid
Abteilungsleiter Fußball
Ergebnisse 1. F-Jugend Spieltag bei der SpVgg. Lindau
1919 e.V.
Neukirch - Haslach 1:2
Tore: Noel Maiwald
Neukirch - Tannau 3:0
Tore: Noel Maiwald (3)
Neukirch - Bodnegg 2:1
Tore: Rico Buchmaier,
Noel Maiwald
Besonderer Dank gilt unserem
Trikot-Sponsor MC Donald Bodensee Andreas Fehr, der uns
zum Abschluss des erfolgreichen Spieltages noch zum
Essen ins MC Donald nach
Lindau eingeladen hat.
TSV Neukirch Fußball - JUGEND
Ergebnisse vom vorherigen Wochenende, 23.09.2016 25.09.2016
A-Junioren - Samstag, 24.09.2016
SGM Neukirch/Tannau/Argental SGM Ettenk./Obert.
2:2
Tore: Freddy W. , Marco R.
B1-Junioren - Sonntag, 25.09.2016
2:2
SGM Neukirch/Tannau/Argental I - TSV Meckenbeuren I
Tore: Julius G., Pascal M.
B2-Junioren - Sonntag, 25.09.2016
2:1
SGM Neurav./Achberg - SGM Neukirch/Tannau/Argental II
Tore: David H.
C-Junioren - Samstag, 24.09.2016
SGM Neukirch/Tannau - SGM RW Weil/Scheid/Ellh. I 4:2
Tore: Thommi K. (2), Noah B., Eigentor
D2-Junioren - Samstag, 24.09.2016
SGM Schlachters/Hergens. - SGM Neukirch/Tannau II 2:2
Tore: Patrick F., Jannick W.
D1-Junioren - Samstag, 24.09.2016
FC Lindenberg I - SGM Neukirch/Tannau I
6:0
E-Junioren - Freitag, 23.09.2016
TSV Neukirch - TSV Eriskirch
7:5
Tore: Finn R. (4), Liam N. (2), Leon H.
Bambini - Spieltag beim TSG Ailingen
TSV Neukirch - SC Schnetzenhausen
TSG Ailingen - TSV Neukirch
TSV Neukirch - TSV Hergensweiler
TSV Tettnang - TSV Neukirch
TSV Neukirch - SV Kehlen
TSV Neukirch - TSG Ailingen I
Torschützen: Paul St. (8), Tim R. (4)
1:1
2:1
3:2
0:4
2:2
3:1
Pokalrunde unserer B-Junioren
Unsere B1-Junioren bestritten das 1. Pokalspiel gegen den
SGM Hege/Nonnenh./Bodolz und gewannen diese Partie
mit 2:0.
In die 2. Runde geht es nun am Dienstag, 04.10.2016, um
18.30 Uhr, gegen den TSV Meckenbeuren II. (Spielort: Meckenbeuren)
Unsere B2-Junioren haben es gegen den TSV Meckenbeuren
I mit 0:4 leider nicht geschafft.
Vorschau für das kommende Wochenende:
A-Junioren - Samstag, 01.10.2016
17 Uhr
SGM Schlachters/Herg/Oberr II - SGM Neukirch/Tannau/Argental
Neukircher Nachrichten
Freitag, 30. September 2016
B1-Junioren - SPIELREI
B2-Junioren - Sonntag, 02.10.2016 11 Uhr
SGM Neukirch/Tannau/Argental II SPVGG Lindau
Spielort: Laimnau
C-Junioren - Samstag, 01.10.2016
15.30 Uhr
SGM Hege/Nonnen/Bodolz - SGM Neukirch/Tannau
D2-Junioren - SPIELFREI
D1-Junioren - Samstag, 01.10.2016 14.15 Uhr
SGM Hege/Nonnen/Bodolz I - SGM Neukirch/Tannau I
E-Junioren - Freitag, 30.09.2016 17.15 Uhr
TSV Bodnegg - TSV Neukirch
F-Junioren - Samstag, 01.10.2016
2. Spieltag beim SV Tannau ab 10 Uhr
SpVgg Lindau - TSV Neukirch
10:34 Uhr
TSV Tettnang III - TSV Neukirch 11:25 Uhr
SV Haslach III - TSV Neukirch
11:59 Uhr
Bambini-Turnier - Samstag, 01.10.2016
2. Spieltag ab 10 Uhr beim TSV Hergensweiler
Zuschauer sind zu allen Spielen wie immer herzlich willkommen.
Erfolgreiches Tischtennisjugendwochenende
Am vergangenen Wochenende hatten am Samstag die Jungs
ihr 2. Spiel. Sie spielten in Meckenbeuren und fuhren mit einem klaren 6:0 Sieg nach Hause. Mit dabei waren Felix Wagner, Jeremias Baur, Tobias Zuber und Linus Baur.
Am Sonntag stand die Bezirksrangliste der Jugend in Aulendorf an.
Es qualifizierten sich:
U13
Lara Kollmann
U15
Sarah Zerlaut
U18
Talitha Fritz (Neuzugang)
Nadine Stehle
Lara Kollmann erreichte als Gruppendritter die Endrunde und
erreichte auch dort einen 3. Platz.
Sarah Zerlaut erreichte als Gruppenerste die Endrunde und
erreichte dort einen herausragenden 2. Platz und ist somit
für den Schwerpunkt am 22.10.16 in Oberkochen weiterqualifiziert.
Talitha Fritz erreichte leider die Endrunde nur knapp nicht.
Es fehlte ihr leider 1 Satz mehr zum gewinnen.
Nadine Stehle hatte sich mit einem Ersatzplatz qualifiziert
und hatte eine schwere Gruppe erwischt. Aber ihr gelang es
2 Spiele und Erfahrung zu gewinnen.
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Soldatenkameradschaft
Neukirch
2 fotos einfügen, s. manu
Am Sonntag, den 2. Oktober 2016, feiert unsere Pfarrei ihr
Kirchenpatrozinium. Beginn des Festgottesdienstes um 10.00
Uhr.
Wir beteiligen uns mit unserer Musikkapelle und den Fahnenabordnungen der örtlichen Vereine am Kirchgang.
Antreten um 9.45 Uhr beim Landhaus Köhle.
Wir bitten um eine zahlreiche Beteiligung.
Die Vorstandschaft
Gemeinsam Musizieren von Anfang an
Das musikalische Eltern–KindKonzept von 0 – 5 Jahren
Am 11. Oktober 2016 starten die neuen Musikgartenkurse im
Musikantenstadl in Goppertsweiler.
Der Musikgarten lädt Kinder ab dem Säuglingsalter und deren Eltern zum gemeinsamen Musizieren ein. Durch Singen,
Musizieren, Bewegen und Musikhören können die Kinder ein
Gefühl für die Schönheit und Wirkung von Musik entwickeln
und erfahren, wie viel Freude Musik machen kann.
Ziel von Musikgarten ist, Kinder spielerisch an Musik heranzuführen. Die Kinder sollen ohne Leistungserwartungen die
Gelegenheit bekommen, Musik aufzunehmen und selbst zu
gestalten.
Der Musikgarten ist in drei Phasen konzipiert und dem jeweiligen Entwicklungsstand der Kinder angepasst:
Babys:
0 - ca. 1,5 Jahren (35 Minuten)
Phase 1:
1,5 – ca. 3 Jahren (35 Minuten)
Phase 2:
3 – ca. 5 Jahren (45 Minuten)
Ein Kurs umfasst 10 Termine.
Kursbeginn: 11. Oktober 2016
Preis: Babys und Phase 1: je 59 €; Phase 2: 75 € (Geschwisterrabatt bei Teilnahme mehrerer Kinder aus einer Familie)
Kursort:Musikantenstadel Goppertsweiler (Neukirch)
Wir, Claudia Ray und Christina Brugger, sind lizenzierte Musikgarten-Lehrkräfte und freuen uns, wenn wir Ihr Kind und
Sie auf diese musikalische Reise mitnehmen dürfen.
Verschenken Sie den Musikgarten
Als Weihnachtsgeschenk, zur Geburt, zum Geburtstag oder
einfach so. Den Musikgarten zu verschenken ist eine besondere Geschenkidee. Wir stellen Ihnen gerne einen Gutschein
über den von Ihnen gewünschten Betrag aus.
Nähere Informationen/ Anmeldung bei:
Christina Brugger, Am Vogelherd 19, 88099 Neukirch, Tel.
07528/915455, Mobil: 0176/20334868, [email protected]
oder Claudia Ray, Bauren 1/1, 88239 Wangen im Allgäu, Tel.
07528/9759438, Mobil: 01707094200, [email protected]
S O Z I A LV E R B A N D
OrtsverbandNeukirch
Neukirch
Ortsverband
Der Ortsverband informiert:
VdK Vizepräsident und Landeschef Roland Sing wird 75
Ende September vollendet der Vizepräsident des VdK Deutschland, Vorsitzender des VdK Baden-Württemberg und Bezirksvorsitzender von Nordwürttemberg, Roland Sing, sein 75.
Lebensjahr. Sing steht im Lande seit 2011 an der VdK-Vorstandsspitze. Schon lange zuvor hatte der gebürtige Stuttgarter als Landesvize Verantwortung übernommen und viele
Akzente auf den verschiedenen VdK-Ebenen und in der Sozialpolitik gesetzt. Der frühere Vorstandsvorsitzende der AOK
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Freitag, 30. September 2016
Baden-Württemberg ist zudem in den Sozialpolitischen Ausschüssen des VdK Deutschland und des VdK Baden-Württemberg führend tätig und trägt so entscheidend zur Entwicklung der VdK-Sozialpolitik, der Verbandsforderungen und der
Leitlinien des größten Sozialverbands in Deutschland und im
Südwesten bei. Außerdem ist Roland Sing regelmäßiger Gesprächspartner von Politikern in Bund und Land, von anderen Entscheidungsträgern und von den Medien. Neben seiner VdK-Tätigkeit ist Sing im Landesseniorenrat (LSR) und in
diversen Gremien aktiv. Dem LSR steht er seit 2008 vor. Dieser große ehrenamtliche Einsatz wurde 2015 mit dem Bundesverdienstkreuz Erster Klasse gewürdigt.
Wir alle wünschen Ihnen einen schönen Markttag!
Schäferhof Broger,
07520/6822
Bauernhofprodukte
Max Hagg, 07528/2294
Wolfgang Heilig
07542/3054
Bäckerei Straub,
07543/6411
Stiftung Liebenau
„Liebenauer Landleben“
Klostermetzgerei „Reute“,
07524/708249
MEICHLE Feinkost und Fisch
Hagnau, 07532/808540
Bäckerei Klaus Denzel,
Vogt, 07529/7797
Käse- und Molkereiprodukte
Eilers GbR
07541/53417
Maryam Zaghari
Griechische Spezialitäten
0157/59199181
Olivenstand Zaghari
Ab Freitag, 30.09.2016 sind wir wieder
auf dem Wochenmarkt für Sie da!
Land schreibt Landesamateurtheaterpreis
Baden-Württemberg 2017 aus
Bewerbungsschluss: 1. April 2017
Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst
möchte herausragende und modellhafte Leistungen in der
Amateurtheaterszene auszeichnen. Die Amateurtheater im
Land können sich mit ihren Produktionen bis 1. April 2017
bewerben.
„Die Qualität und Vielseitigkeit des Amateurtheaters ist in unserem Land ganz besonders ausgeprägt. Der Landesamateurtheaterpreis Baden-Württemberg LAMATHEA würdigt dieses außergewöhnlich breite Theaterschaffen im Ehrenamt“, so
Staatssekretärin Petra Olschowski.
Ausgeschrieben wird der LAMATHEA in den sechs Theaterka-
Neukircher Nachrichten
tegorien Innenraumtheater, Theater mit Kindern und Jugendlichen, Freilichttheater, Mundarttheater, Theater mit soziokulturellem Hintergrund sowie Puppen- und Figurentheater. Insgesamt ist die Auszeichnung mit 12.000 Euro dotiert - 2.000
Euro Preisgeld pro Theaterkategorie. Zudem wird ein undotierter Sonderpreis für ein Lebenswerk und bürgerschaftliches
Engagement verliehen. In dieser Kategorie können Einzelpersonen oder Personengruppen / Institutionen / Unternehmen
für den LAMATHEA vorgeschlagen werden, die durch ihr ehrenamtliches Engagement im Dienste des Amateurtheaters
Herausragendes geleistet haben.
Die Durchführung und Abwicklung der Ausschreibung des
LAMATHEA erfolgt durch den Landesverband Amateurtheater Baden-Württemberg e.V. Dort können sich bis zum 1. April 2017 alle außerberuflichen Ensembles der darstellenden
Kunst in Baden-Württemberg mit ihren Produktionen bewerben. Die Mitgliedschaft im Landesverband wird hierzu nicht
vorausgesetzt.
Der Jury gehören sowohl Experten des deutschen Amateurtheaters als auch Vertreter der professionellen Theaterszene an.
Pro Kategorie werden drei Bewerbungen nominiert, aus denen jeweils ein Preisträger gekürt wird. In der Kategorie Lebenswerk und bürgerschaftliches Engagement wird nur der
Preisträger bzw. die Preisträgerin bekanntgegeben.
Die Verleihung des Preises bildet das Ende eines dreitägigen
Preisträgerfestivals im Rahmen der Heimattage Baden-Württemberg, das vom 30. September bis 2. Oktober 2017 in Karlsruhe stattfindet. Die festliche Preisverleihung durch ein Mitglied der Landesregierung wird im Festsaal des Studentenhauses am Studentischen Kulturzentrum der Universität Karlsruhe erfolgen.
Die detaillierte Ausschreibung, Erläuterungen zu den Kategorien und zum Bewerbungsverfahren sowie die entsprechenden
Unterlagen finden sich im Internet unter www.lamathea.de .
Hintergrundinformationen:
Die Etablierung eines landesweiten, dotierten Amateurtheaterpreises verwirklicht die Empfehlung der Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland“ des Deutschen Bundestages sowie der Kunstkonzeption „Kultur 2020. Kunstpolitik für
Baden-Württemberg“. Diese Initiative fand in Baden-Württemberg ein großes Echo. Der Landesamateurtheaterpreis
LAMATHEA wurde 2013 erstmals als Landespreis vom Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst ausgelobt.
Landespreis für Heimatforschung Baden-Württemberg 2017 ausgeschrieben
Bewerbungsschluss: 30. April 2017 (für den Schülerpreis: 31. Mai 2017)
Die Landesregierung möchte auch im kommenden Jahr wieder besondere Leistungen in der Erforschung der lokalen Geschichte und Tradition auszeichnen. Hierzu schreibt das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst den Landespreis für Heimatforschung aus. Bewerbungen können bis
30. April 2017 erfolgen. Für den Schülerpreis endet die Bewerbungsfrist am 31. Mai 2017.
Kunststaatssekretärin Petra Olschowski: “Gerade in einem
zukunftsorientierten Land wie Baden-Württemberg halte ich
es für wichtig, dass auch die Geschichte des Südwestens erforscht wird und somit für kommende Generationen lebendig bleibt.“
Mit dem Landespreis werden in sich geschlossene Einzelwerke ausgezeichnet, die auf einer eigenen Forschungsleistung beruhen. Die eingereichten Arbeiten sollen folgende Themenbereiche mit Bezug zu Baden-Württemberg behandeln:
• Orts-, Regional- und Landesgeschichte
auch im Hinblick auf ein zusammenwachsendes Europa
• Neue Heimat in Baden-Württemberg
• Heimatmuseen, Heimatforschung
• Natur und Naturschutz, Landschaftsschutz, Umweltschutz
• Entwicklung und Geschichte von Technik und Industrie
• Denkmalschutz, Dorferneuerung, Stadterneuerung
Neukircher Nachrichten
Freitag, 30. September 2016
• Kunst und Architektur
• Dialektforschung, Literatur, Brauchtum
• Volksmusik, Volkstanz, Tracht
• Bevölkerung und Minderheiten
• Bürgerengagement und Bürgerbeteiligung.
Der Landespreis für Heimatforschung Baden-Württemberg
wird seit 1982 verliehen. Ausgelobt wird die jährliche Auszeichnung vom Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst
in Zusammenarbeit mit dem Landesausschuss Heimatpflege
Baden-Württemberg mit dem Ziel, die Leistungen ehrenamtlich
tätiger Heimatforscher zu würdigen und ihnen die verdiente öffentliche Anerkennung zukommen zu lassen. Die Verleihung des Preises findet am 23. November 2017 in Karlsruhe
im Rahmen der Heimattage Baden-Württemberg statt.
Der Landespreis besteht aus einem 1. Preis zu 5.000 Euro,
zwei 2. Preisen zu je 1.500 Euro, einem Jugendförderpreis und
einem Schülerpreis mit je 1.500 Euro. Über die Vergabe entscheidet eine ehrenamtliche Jury.
Die Bewerbungsunterlagen können in der Geschäftsstelle im
Ministerium angefordert oder im Internet unter www.mwk.
baden-wuerttemberg.de/ausschreibungen heruntergeladen
werden.
Online: www.landespreis-fuer-heimatforschung.de
St. Gallus-Hilfe für behinderte Menschen
Brennholz
lm Rahmen eines Arbeitsprojektes für Menschen mit Behinderung wird regional geschlagenes Holz zu Brennholz und
Spechtele {Anfeuerholz} weiterverarbeitet.
Buche/Esche gemischt 33 cm/Trocken
Obstholz 33 cm/Trocken
Rufen Sie uns gerne an, oder schauen Sie bei uns in Bodnegg-Rosenharz vorbei. Herzlich willkommen.
Allgemeine Öffnungszeiten:
Montag - Freitag von 8.00 Uhr - 16.30 Uhr
Kontaktdate für weitere Infos:
Richard Weiland, Tel. 07520-9292797 oder 0172-8249645
E-Mail: [email protected]
Volksbund Deutsche
Kriegsgräberfürsorge e.V.
Aufruf
zur Haus- und Straßensammlung
vom 31. Oktober bis 13. November 2016
Für die Anlage und zur Erhaltung deutscher Kriegsgräberstätten im Ausland bittet der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e. V. um Ihre Spende.
Der Volksbund arbeitet in 45 Ländern. Er baut und betreut
die Ruhestätten von über 2,7 Millionen deutschen Kriegstoten. Fast 30.000 Umbettungen im Laufe des Jahres zeugen
von den Aufgaben, die es zu bewältigen gilt. Bei fast einem
Drittel der Kriegstoten kann eine Identifizierung erfolgen und
so erhalten noch heute Angehörige Nachricht über den Verbleib des so lange Gesuchten.
Ein weiterer Schritt zur Klärung von Schicksalen kann nun angegangen werden. Außenminister Frank-Walter Steinmeier und
sein russischer Amtskollege Sergej Lawrow haben im Juni den
Beschluss eines gemeinsamen Projektes zur Suche und Digitalisierung von Archivunterlagen sowjetischer und deutscher
Kriegsgefangener und Internierter in einer gemeinsamen Erklärung bekannt gegeben. Die Koordination des Projektes auf
deutscher Seite übernimmt der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge. Kriegsgefangene und Internierte gehören laut
Gräbergesetz zu Kriegstoten. Es ist wichtig, die noch verbliebenen Lücken zu schließen, um letztendlich - soweit irgend
möglich - jedem Opfer seinen Namen zurück zu geben. Denn
auch an diese Kriegsopfer ist das Gedenken zu bewahren.
Für seine vorbildliche internationale Gedenk-, Bildungs- und
Jugendarbeit wurde der Volksbund zudem in diesem Jahr mit
dem „Deutschen Nationalpreis“ ausgezeichnet.
Der Landesverband Baden-Württemberg organisierte Jugend-
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begegnungen in Italien, den Niederlanden, der Slowakischen
Republik, Frankreich und Slowenien. Die Internationale Jugendbegegnung Hegau-Bodensee führte 30 Jugendliche aus
12 Nationen an die Ruhestätten der Kriegstoten in der Region. Bei Arbeit, Bildung und Begegnung entstanden zahlreiche Freundschaften.
Bitte helfen Sie dem Volksbund mit Ihrer Spende bei der Anlage und Pflege der Kriegsgräberstätten sowie beim Ausbau
der Jugendarbeit. Sie tragen mit Ihrem Beitrag zum Frieden
in der Welt bei.
Dr. Jörg Schmidt
Dr. Sven von Ungern-Sternberg
Regierungspräsident
Vorsitzender des Bezirksverbands
Als Lebensretter dabei sein
Der DRK-Blutspendedienst bittet um eine Blutspende
Da Blut nach wie vor nicht künstlich hergestellt werden kann,
sind viele Patienten regelmäßig auf die freiwilligen unentgeltlichen Blutspenden beim Deutschen Roten Kreuz angewiesen. 15.000 Blutspenden sind täglich in Deutschland für die
lebenswichtige Blutversorgung der Patienten nötig.
Der DRK-Blutspendedienst bittet daher um eine Blutspende
Dienstag, dem 11.10.2016
von 15:00 Uhr bis 19:30 Uhr
Argentalhalle, Römerstraße 12, 88069 Tettnang-Laimnau
Mit Kinderspielecke!
Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis mit!
Blutspender machen mit ihrer Spende den Patienten in den
Krankenhäusern das wertvollste Geschenk, welches ein
Mensch geben kann: Sie helfen einem Krebspatienten, dessen Chemotherapie zu einer vorübergehenden Unterdrückung
der körpereigenen Blutbildung führt und der lebenswichtig auf
Blutübertragungen angewiesen ist, dem Unfallopfer, welches
einen Blutverlust erlitten hat oder einem Patienten, der an einer Blutgerinnungsstörung erkrankt ist
Jede Spende zählt. Blut spenden kann jeder Gesunde von
18 bis zum 72. Lebensjahr, Erstspender dürfen jedoch nicht
älter als 64 Jahre sein. Damit die Blutspende gut vertragen
wird, erfolgt vor der Entnahme eine ärztliche Untersuchung.
Die eigentliche Blutspende dauert nur wenige Minuten. Mit
Anmeldung, Untersuchung und anschließendem Imbiss sollten Spender eine gute Stunde Zeit einplanen. Eine Stunde,
die ein ganzes Leben retten kann. Bitte zur Blutspende den
Personalausweis mitbringen.
Alternative Blutspendetermine und weitere Informationen
zur Blutspende sind unter der gebührenfreien Hotline 08001194911 und im Internet unter www.blutspende.de
Wangen: Helmut A. Binser kommt mit dem Kabarett „Wie im Himmel“ am Freitag, 30. September um 20.00 Uhr in die Häge-Schmiede.
Bitterböse bis makaber, hintersinnig bis politisch.
Binser ist ein bayerisches Original: lebenslustig, humorvoll und
zünftig, sein Bühnenauftritt so lässig und selbstverständlich
als hätte er nie etwas anderes gemacht. Mit seinem neuen
Programm „Wie im Himmel“ bespielt er ab 2016 spitzbübisch
und voller Leidenschaft die Kabarett- und Wirtshausbühnen
Bayerns und Österreichs. Aus dem Kofferraum seines alten
Daimler-Benz holt er Gitarre und Ziehharmonika und schon
geht‘s los mit vielen großen und kleinen Anekdoten aus Binsers scheinbar beschaulichem Lebensumfeld. Jetzt Mitte dreißig - die Lausbubenjahre sind gezählt - findet sich der ehemalige Rockmusiker plötzlich zwischen Gartenpflege, Thermomixpartys und verpassten Biotonnenabholterminen wieder.
Binser ist ein Schlitzohr, ein Künstler zum Anfassen und Gernhaben, der nach dem Konzert nicht selten noch in geselliger
Runde - natürlich mit Schnupftabak und einer gemütlichen
Halbe Bier - anzutreffen ist. Erfrischend unangepasst purzeln
die Pointen und Wortspiele aus seinem Mund und der Zuhörer
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Freitag, 30. September 2016
fühlt sich dabei wie im Himmel, genauso wie der Binser selbst,
wenn er auf der Bühne steht. Karten gibt es im Vorverkauf im
Gästeamt, Bindstraße 10,Tel. 07522/74-211, Reservierungen
macht Maria Neumann, Email: maria.neumann49@t-online.
de, Telefonnummer 07522/29131 oder über www.reservix.de
oder die Abendkasse im Weberzunfthaus-Café, Zunfthausgasse 9/1, ist ab 18 Uhr geöffnet und unter der Telefonnummer 07522/913627 erreichbar.
Zusatztermin Django Asül
Django Asül ist ein weiteres Mal mit dem satirischen Jahresrückblick „Rückspiegel 2016“ in der Häge-Schmiede. Nachdem die Veranstaltung am Mittwoch, 30. November schon
längst ausverkauft ist konnte die Veranstalterin Django Asül
für den Dienstag, 29. November nochmals engagieren. Ein
satirischer Detektiv, ein gewitzter Spürhund, der zupackt,
ohne mit den Zähnen zu fletschen. Wer nach vorne fährt,
sollte den Blick nach hinten nicht vergessen. Das lernt man
schon in der ersten Fahrstunde, Was in der räumlichen Dimension angebracht ist, kann also für die zeitliche Dimension nicht schlecht sein. Und das Jahr 2016 hat einen ganzen Abend im Rückspiegel wahrlich verdient. Erinnerungskultur auf hohem Niveau, pointensatt, geistreich geschliffen und
souverän selbstsicher präsentiert: Highlights, Downlights, Total-Flops und messerscharfe Attacken, die auch in abendfüllender Länge keine Sekunde an Verve verlieren. Django Asüls
„Rückspiegel“ ist ideal für alle, die das ganze Jahr nichts mitkriegen, der türkisch-bayerische Kabarettist liefert es in kompakter Form und hat sich vorgenommen: An ein Jahr, das zum
Vergessen ist, muss zumindest 100 Minuten erinnert werden.
Karten gibt es im Vorverkauf im Gästeamt, Bindstraße 10,Tel.
07522/74-211, Reservierungen macht Maria Neumann, Email:
[email protected], Telefonnummer 07522/29131
oder über www.reservix.de oder die Abendkasse im Weberzunfthaus-Café, Zunfthausgasse 9/1, ist ab 18 Uhr geöffnet
und unter der Telefonnummer 07522/913627 erreichbar.
Herausgeber:
Bürgermeisteramt Neukirch,
88099 Neukirch (Bodenseekreis), Schulstraße 3
Telefon: (0 75 28) 9 20 92 - 0, Fax (0 75 28) 9 20 92 - 44
Homepage: www.neukirch-gemeinde.de
E-Mail: [email protected]
Öffnungszeiten:
Montag - Donnerstag 7.30 - 12.00 Uhr, Donnerstag
16.30 - 18.30 Uhr und Freitag 7.30 - 12.30 Uhr
Verantwortlich
für den amtlichen und redaktionellen Inhalt:
Bürgermeister Reinhold Schnell
oder sein Vertreter im Amt.
Herstellung und Vertrieb:
Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG
Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim
Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-10
Verantwortlich für den Anzeigenteil:
Achim Abele, E-Mail: [email protected]
Anzeigenberatung: Tel. (07154) 82 22-70, -71, -72
Anzeigenschluss: Montag, 8.00 Uhr
Erscheint wöchentlich freitags.
Bezugsgebühr jährlich 20,70 €.
Neukircher Nachrichten
Kulturtreff Amtzell
„Meinst Du, die Russen wollen Krieg?“
PITs Friedensfahrt-Impressionen in Wort & Bild gepaart
mit Boone & Nhu
Freitag, 30. September 2016, 19:00 Uhr
Altes Schloss Amtzell, Altmannshausensaal
Saalöffnung ab 18.30 Uhr
Gemeinsam mit 235 „am Frieden Interessierten“, mit 70 Fahrzeugen, in 14 Tagen durch 6 Länder. Unser Ziel:
- Frieden und Verständigung von Mensch zu Mensch,
- neue Erfahrungen & Erlebnisse zulassen,
- Vor-Urteile überwinden und (neue) Freunde finden.
Persönliche Bilder und Eindrücke im Wechsel mit verzaubernden Balladen von Boone & Nhu geben Antwort auf:
Wer ist WIR?
Warum FRIEDEN(SFAHRT)?
Warum RUSSLAND?
Warum JETZT?
Was beEINDRUCKte besonders? Was tun für FRIEDEN?
Der Eintritt ist frei - Spenden gern gesehen
Schwäbisches Mundart-Kabarett „MaulArt“ mit Wolfgang
Engelberger & Siege Schock
„Jo goht‘s no“ - Ein typisches, schwäbisches Ehepaar.
Samstag, 08. Oktober 2016, 20:00 Uhr
Altes Schloss Amtzell, Reichlin-Meldegg-Saal
Eintritt: Kategorie 1 Abendkasse 12.- €
Kategorie 2 Abendkasse 10.- €
Ermäßigung im Vorverkauf je 2.- €
Ermäßigung für Schüler und Rentner zus. je 1.- €
Mit viel Humor und einem ideenreichen Programm bringen
das Duo „MaulArt“, bestehend aus Wolfgang Engelberger und
Siege Schock schwäbische Eigenarten, Männer- und Frauenklischees und den ganz normalen Alltag in einzelnen Liedern
und Sketchen aufs Korn.
Viel dreht sich um die Schwaben, ihren Sinn fürs Elementare,
um den VFB Stuttgart und den Schwabenhass, der im fernen
Berlin herrsche. Engelberger schlüpft gekonnt in die Rolle eines Hausmeisters oder in die der Paula, die sich mit ihrem
Mann vor dem Fernseher einen munter-witzigen Schlagabtausch liefern. Aber auch die Schwabenhymne mit der Hand
auf dem Herzen wird nicht fehlen.
Bei den Zuhörern wird kein Auge trocken bleiben und ein
Bauchmuskelkater vom Lachen ist ebenfalls vorprogrammiert.
Karten gibt es im Vorverkauf bei der Gemeindeverwaltung
Amtzell, Tel. 07520 / 95014 und an der Abendkasse ab 19:00
Uhr.
Die Plätze sind nummeriert.
Weitere Info auch unter www.maulart-Kabarett.de unter www.
amtzell-akd.de
Oberschwabenschau Ravensburg
Am 8. Oktober fällt der Startschuss zur 49. Auflage der Oberschwabenschau in Ravensburg. Knapp drei Wochen vor Beginn der größten jährlichen Landwirtschafts- und Verbraucherausstellung in Süddeutschland laufen die Vorbereitungen
längst auf Hochtouren. Mit einer gelungenen Mischung aus
hochwertiger Leistungsschau mit Handel und Dienstleistung,
Handwerk und Landwirtschaft, einem regional einmaligen kulinarischen Angebot und einem bunten Event- und Abendprogramm lockt die Oberschwabenschau jährlich rund 100.000
Besucher aufs Ravensburger Messegelände.
Traditionell ist die Oberschwabenschau Treffpunkt für den Bauernstand. Land- und Forstwirte informieren sich hier über neueste Technik, Maschinen und Fahrzeuge. Dabei bleiben die
Landwirte aber nicht unter sich: Im Tierzelt und in der im letzten Jahr neu gestalteten Sonderschau Der Grüne Pfad findet
ein lebhafter Dialog mit den Verbrauchern statt.
Die Themenschwerpunkte Bauen & Renovieren, Wohnen &
Einrichten und Leben & Genießen machen das Oberschwabenschau-Angebot perfekt. Dabei ist für viele Messebesu-
Neukircher Nachrichten
Freitag, 30. September 2016
cher das Erfahren mit allen Sinnen, also der direkte Kontakt
mit Anbieter und Produkt, der ausschlaggebende Grund für
den Messebesuch. Dazu kommen zahllose Vorführungen der
Messe-Profis und ein sehr abwechslungsreiches Rahmenprogramm, das vom Vortrag über energetische Sanierung bis zur
stylischen Fashion Show reicht.
Gut etabliert hat sich auch das „Männerparadies“: Grillen, Angeln, Boxen, Rennbahn fahren - und dieses Jahr neu mit einer
Ü18-Zone. Was sich dahinter verbirgt? Überraschen lassen!
Hinsichtlich der angebotenen Speisen und Getränke ist die
Oberschwabenschau ein Manifest ländlichen Selbstbewusstseins und ein kulinarischer Erntedank zum Ende des landwirtschaftlichen Jahres. Das macht sie zur abwechslungsreichsten Genussmeile im ganzen Südwesten: Von der Hochzeitssuppe der Landfrauen bis zu Griebenschmalz und „gezogene
Küchle“, vom Allgäuer Weiderind bis zum Ausschank regionaler Brauereien: Ein Oberschwabenschau Besuch ist immer
auch ein Leib-und-Magen Ausflug.
Die Abendveranstaltungen im Leibinger-Festzelt sind der große Treffpunkt nach der Messe. Der WiesnRausch (8. Oktober)
ist seit Jahren „dermaßa guat“, dass man schon rechtzeitig
ein Ticket sichern sollte. Die Band „Bergluft“ hieß früher „Barfuss“ und rockt in neuer Besetzung eine Power-Stimmung ins
Zelt. Zweite Kultveranstaltung ist der „Heimatabend“ am Freitag, 14. Oktober. Der wird zum Gigantentreffen der Schwabenrockbands „Gsälzbär“ und „Pomm Fritz“. Oberschwaben-Power mit Party-Garantie. Kultabend Nummer Drei: Der große
Abend der Blasmusik am Samstag, 15. Oktober. Nirgendwo
gibt es so viele Blaskapellen wie in Oberschwaben und im
Allgäu. Kein Wunder also, dass sich der große Blasmusikabend auf der Oberschwabenschau als echter Publikumsmagnet etabliert hat. Dieses Jahr werden die Kapellen aus Fronhofen, Diepoldshofen und Wolfegg zeigen, wie hoch die Qualität von Blasmusik made in Oberschwaben ist.
Info: Die Oberschwabenschau Ravensburg ist von 08. bis
16. Oktober täglich geöffnet von 9 bis 18 Uhr. Eintrittspreise: Erwachsene 8,00 Euro, ermäßigt (Rentner, Schüler, Studenten, Jugendl. 15 - 18 J, Behinderte, Gruppen ab 10 Pers.)
7,00 Euro, Kinder von 6 - 14 J. 3,00 Euro, Familien (2 Erw. +
Ki. 6 - 14) 18 Euro.
Informationen & Tagestickets im Vorverkauf unter www.
oberschwabenschau.de
Tickets zu den Abendveranstaltungen unter www.liveinravensburg.de und der Tickethotline 0751-82 888.
Haus Josefine Kramer - Familientreff Tettnang
Tagespflegefachstelle
Tagespflege – eine Aufgabe mit Perspektive
Tagespflegebetreuung ist für Menschen interessant, die gern
mit Kindern arbeiten und Verantwortung übernehmen wollen.
Auch Eltern, die ihre eigenen Kinder zu Hause betreuen wollen oder beruflich Wieder – und Quereinsteiger profitieren von
diesem Modell.
Die Vorteile einer eigenen Zeiteinteilung und die von Eltern sehr
geschätzte und gewünschte Form der Kinderbetreuung wirken sich positiv auf die Umsetzung aus, die im eigenen Haushalt oder in dem der Eltern stattfinden kann.
Informieren Sie sich unverbindlich was Sie tun müssen, um
die gesetzlich vorgeschriebene Pflegeerlaubnis zu bekommen.
Kontakt: Tagespflegefachstelle für Tettnang und Neukirch,
Wilhelmstraße 6, 07542 – 980 630 20, [email protected]
Kinderkleiderbasar in Bodnegg
Am Samstag, den 08.10.2016, findet in der Festhalle Bodnegg von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr unser Kinderkleiderbasar statt. Es werden Kinderkleidung, Spielsachen und vieles
mehr rund ums Kind angeboten. Unser Herbstbasar ist kein
Selbstverkäuferbasar!
Verkäufernummern werden per E-Mail: Basar-Bodnegg@
Seite 21
web.de ab 19.09.2016 vergeben. Bitte Namen und Telefonnummer angeben!
Warenannahme ist am 08.10.2016 von 9.00 Uhr bis 10.00
Uhr in der Festhalle.
Warenrückgabe von 19.00 Uhr bis 19.30 Uhr.
Wir freuen uns auf Ihr Kommen. Ihr Basar-Team
10. Tettnanger Spielzeugbasar
Am 5. November 2016 von 9.30 – 11.30 Uhr, im Gemeindehaus St. Gallus
Bereits im zehnten Jahr in Folge veranstaltet die Kirchengemeinde St. Gallus aufgrund der großen Resonanz einen Spielzeugbasar. Dieser findet am Samstag, den 5. November 2016,
von 9.30 Uhr bis 11.30 Uhr, im Gemeindezentrum St. Gallus in Tettnang statt. Wer Kinderspielzeug verkaufen möchte, bekommt weitere Informationen und Verkäufernummern
unter Anne Forster (Tel. 07543/9529525), Jeanette Sorg (Tel.
07542/6228) oder Daniela Romer (07542/5509757).
Die Annahme von gut erhaltenem Kinderspielzeug erfolgt am
Freitag, 5. November 2016, von 17.00 Uhr bis 18.00 Uhr, direkt im Gemeindezentrum. Angeliefert werden können Puppen/Puppenzubehör, Barbies, Duplo, Lego, Playmobil, Spiele,
Puzzle und Kinderfahrzeuge wie zum Beispiel Dreiräder, Fahrräder oder Bobbycars. Aber auch Bilder-/Kinderbücher, Kassetten, Videos/DVDs, Puppenhäuser, Kaufläden und Kindersportgeräte (Schlitten, Skier etc.) können ihren Besitzer wechseln. Vom Verkauf ausgeschlossen sind Kindermöbel und Kuscheltiere. Die Bearbeitungsgebühr beträgt 2,50 EUR, welche
zusammen mit zehn Prozent des Umsatzes der Familienhilfe
der Sozialstation St. Gallus zugute kommt.
Anzeigenannahme
Tel.: 07154 8222-70
Neukircher Nachrichten
Freitag, 30. September 2016
Neukircher Nachrichten
Freitag, 30. September 2016