Neukircher Nachrichten Jahrgang 2016 Freitag, 30. September 2016 Freitag, 30. September 2016 Seite 1 Nummer 39 Kirchenpatrozinium St. Maria Rosenkranzkönigin Sonntag, 02. Oktober 2016 10.00 Uhr Festgottesdienst in der Pfarrkirche St. Maria Rosenkranzkönigin. Musikalisch mitgestaltet vom Musikverein Neukirch, mit Rückblick auf das vergangene Jahr und Vorschau auf das kommende Kirchenjahr durch Sieglinde Heimpel. Nach dem Gottesdienst sind Sie herzlich zu einem Stehempfang auf dem Kirchenvorplatz eingeladen, musikalisch umrahmt vom MV Neukirch. Kuchenverkauf zum Mitnehmen Hierzu laden wir alle recht herzlich ein Ihr Kirchengemeinderat Neukirch Seite 2 Freitag, 30. September 2016 Neukircher Nachrichten Notrufe Feuerwehr + Rettungsdienst 112 Polizei110 Suchtberatung der Diakonie: Diensthabende Ärzte TettnangerZuckerle (für Diabeteserkrankung) 1 Telefonnummer für alle!! 116 117 ist die neue Rufnummer für den ärztlichen Bereitschaftsdienst Eine Übersicht der Notfallpraxen finden Sie auf der Homepage der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg: http://www.kvbawue.de/buerger/notfallpraxen/ Bei Notfällen, zum Beispiel Ohnmacht, Herzinfarkt, akuten Blutungen oder Vergiftungen, alarmieren Sie bitte sofort den Rettungsdienst unter der Notrufnummer 112. Apotheken 01.10.2016: Staufen A., Wangen, Möven A., Kressbronn, Raphael A., Lindenberg, Zeppelin A., Ravensburg 02.10.2016: St. Martins A., Wangen (11-12 Uhr und 18.30-19.30 Uhr), Insel A., Lindau, Marien A., Eriskirch (10-13 Uhr und 18-19 Uhr) 03.10.2016: A. im alten Bahnhof, Lindau, Bären A., Tettnang, Rochus A., Wangen (11-12 Uhr und 18.30-19.30 Uhr), Berg A., Lindenberg Info: Apotheken ohne Zeitangabe sind diejenigen mit Volldienst! Allgemeiner Notfalldienst: 116117 Kinderärztlicher Notfalldienst: 01801 929 -290 /-291 /-293 /-206 Augenärztlicher Notfalldienst: 01801 92 93 46 HNO-ärztlicher Notfalldienst: 0180 6077211 Friedrichshafen (Allgemeiner Notfalldienst) Klinikum Friedrichshafen GmbH, Röntgenstraße 2, 88048 Friedrichshafen Sa, So und FT 08-21 Uhr Zahnärztlicher Notfalldienst: Der ärztliche Bereitschaftsdienst für Zahnärzte ist von 10:00 - 11:00 Uhr und 16:00 - 17:00 Uhr Zu erfragen unter der Telefonnr. 01805/911620 (Festnetz 0,14 €/min, Mobilfunk max. 42 cent/Minute; Bandansage) Friedrichshafen (Allgemeiner Notfalldienst) Klinikum Friedrichshafen GmbH, Röntgenstraße 2, 88048 Friedrichshafen Sa, So und FT 08-21 Uhr Tettnang (Allgemeiner Notfalldienst) Klinik Tettnang GmbH, Emil-Münch-Str. 16, 88069 Tettnang Sa, So und FT 08 - 21 Uhr Überlingen (Allgemeiner Notfalldienst) HELIOS Spital Überlingen GmbH, Härlenweg 1, 88662 Überlingen Sa, So und FT 08 - 21 Uhr Voranmeldung Montag - Freitag in Friedrichshafen, Tel.-Nr. (07541) 950180 Treffpunkt: Jeden letzten Dienstag im Monat im Schulungsraum des Bodensee-Krankenhauses in Tettnang. Kontakt: Waltraud Holder, Telefon (07543) 953143 Frauen helfen Frauen Friedrichshafen, Ailinger Straße 38/1, neben dem Hallenbad, Telefon (07541) 21800. Sprechzeiten: Montag, Dienstag und Donnerstag von 9.00 - 12.00 Uhr, freitags 15.00 - 17.00 Uhr. Allgemeiner Sozialer Dienst/ Jugendamt Bodenseekreis Beratung für Kinder, Jugendliche, Erwachsene, Familien Ansprechpartner: Frau Ulrike Stecher, Tel. (07541) 2040-5497 Selbsthilfe-Sucht-Tettnang Kreuzbund (für Suchtkranke und Angehörige) Telefon (07542) 1777, Georg Mahler, www.suchthilfe-tettnang.de AWO Frauen- und Kinderschutzhaus, Beschützendes Haus Bodenseekreis Festnetz 07541/4893626 [email protected], www.frauenhaus-bodenseekreis.de Stromstörung EnBW: 0800- 3629477 Gasstörung Thüga Oberschwaben: 0800- 7750001 Zweckverband Haslach-Wasserversorgung Bei Störungen in der Trinkwasserversorgung Telefon (07528) 920960 Störfallnummer Straßenbeleuchtung Neukirch Störfallnummer bei Problemen mit der Straßenbeleuchtung: Tel.: 07542 9379 299. Sie werden automatisch mit dem Leitstand verbunden, wo Mitarbeiter des Regionalwerks 365 Tage im Jahr 24 Stunden für Sie da sind. Neukircher Nachrichten Freitag, 30. September 2016 Seite 3 Bericht zur Sitzung vom 26.09.2016 Gemeinde Neukirch Landkreis Bodenseekreis 2. Änderungssatzung vom 26.09.2016 zur Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit Vom 10. Oktober 1985 Aufgrund von § 4 in Verbindung mit § 19 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 01.12.2015 (GBL.S.870), hat der Gemeinderat der Gemeinde Neukirch am 26.09.2016 folgende 2. Änderungssatzung beschlossen: I. § 1 erhält folgende Fassung: §1 Entschädigung nach Durchschnittssätzen (1) Ehrenamtlich Tätige erhalten den Ersatz ihrer Auslagen und ihres Verdienstausfalls nach einheitlichen Durchschnittssätzen. (2)Der Durchschnittssatz beträgt bei einer zeitlichen Inanspruchnahme bis zu 3 Stunden 25,-- EUR von mehr als 3 bis zu 6 Stunden 40,-- EUR von mehr als 6 Stunden (Tageshöchstsatz) 50,-- EUR (3) Für die Dauer der tatsächlichen Teilnahme an den Sitzungen des Gemeinderates und seiner Ausschüsse und Beiräte werden zusätzlich auf Antrag und gegen Nachweis tatsächlich entstandene Aufwendungen für die entgeltliche Betreuung von Kindern unter 14 Jahren oder pflegebedürftiger Angehöriger bis zu einer maximalen Höhe von 10,00 €/Stunde erstattet. Wer Angehöriger ist, bestimmt sich in entsprechender Anwendung des § 20 Abs. 5 des Verwaltungsverfahrensgesetzes für Baden-Württemberg. II. Diese Änderungssatzung tritt am 01.10.2016 in Kraft. Ausgefertigt ! Neukirch, dem 26.09.2016 gez. Reinhold Schnell Bürgermeister Hinweis: Heilungsvorschriften bei Verstößen gegen Verfahrens- und Formvorschriften (§ 4 Abs. 4 GemO) Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. 1. Verabschiedung von Gemeinderätin Bettina Weber aus dem Gemeinderat Bürgermeister Reinhold Schnell erläutert zunächst den Sachverhalt. In der Sitzung vom 18.07.2016 hat unsere Gemeinderätin Frau Bettina Weber mündlich das Gremium und die Verwaltung informiert, dass Sie Ihr Amt als Gemeinderätin aus persönlichen Gründen abgeben möchte. Am 22.07.2016 ging bei der Gemeindeverwaltung der schriftliche Antrag auf Ausscheiden aus dem Gemeinderat ein. Hierin wird von Gemeinderätin Weber Ihr Ausscheiden wegen eines wichtigen Grundes nach § 16 Abs. 1 Nr. 3 GemO verlangt. Die Voraussetzung für einen wichtigen Grund nach § 16 Abs. 1 Nr.3 GemO ist eine über 10-jährige Tätigkeit als Gemeinderat. Nach nunmehr fast 17 Jahren Tätigkeit als Gemeinderat (erstmals gewählt am 24.10.1999) sind diese Voraussetzungen für einen wichtigen Grund bei weitem erfüllt und Frau Weber kann entsprechend den Vorschriften der Gemeindeordnung Baden-Württemberg ihr Ausscheiden aus dem Gemeinderat verlangen. Die endgültige Feststellung ob ein wichtiger Grund vorliegt entscheidet entsprechend § 16 Abs. 2 GemO der Gemeinderat. Die Verwaltung schlägt damit vor, dem Antrag auf Ausscheiden aus dem Gemeinderat von Frau Bettina Weber zuzustimmen. Ein wichtiger Grund ist mit der über 10-jährigen Übernahme des Ehrenamtes eines Gemeinderates der Gemeinde Neukirch gegeben. Der Gemeinderat der Gemeinde Neukirch stimmt dem Beschluss einstimmig zu. Damit verlässt Frau Bettina Weber den Gemeinderat der Gemeinde Neukirch und Bürgermeister Reinhold Schnell gibt dem Gremium und der anwesenden Zuhörerschaft einen Überblick über die Amtszeit von Frau Bettina Weber sowie die Bedeutung, die Aufgaben und das große Engagement was Sie in dieses Amt mit einbrachte. Frau Bettina Weber wurde 1999 in den Gemeinderat gewählt und gehörte seitdem dem Gremium ununterbrochen an. Der erste Sitzungstermin war am Donnerstag, 16.12.1999. Neben dem Amt als Gemeinderätin war Sie darüber hinaus seit 2004 Bürgermeisterstellvertreterin, stellv. Mitglied im Gemeinsamen Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Tettnang – Neukirch sowie Vertreterin im beratenden Schulausschuss. Bürgermeister Schnell betonte zudem: „Du hast Dich immer umfassend über alle anstehenden Themen informiert, egal um was es sich dabei handelte. Durch Deine Tätigkeit als langjährige Vorsitzende der Landfrauen Neukirch sowie Ehefrau eines Feuerwehrmanns und engagierte Mitbürgerin warst Du immer bei den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort. Du nahmst Deine Aufgabe als Gemeinderätin immer ernst. Darüber hinaus hast Du für die Freie Wähler Fraktion auch die Wahlkämpfe bei den Kommunalwahlen organisiert. Kurzum: Du warst immer zur Stelle ! Über die ganzen Jahre hinweg pflegten wir ein sehr gutes, vertrauensvolles und offenes Miteinander insbesondere da Du ja auch die Fraktionssprecherin und stellvertretende Bürgermeisterin warst. Du hast aber auch Entscheidungen akzeptiert, wenn diese nicht Deine Meinung trugen. Das ist in einem demokratischen Gremium sehr wichtig. Du hast dich sehr stark für Deine Gemeinde engagiert und unsere Gemeinde mit Deinen Entscheidungen weiter vorangebracht. In Erinnerung bleiben wird uns Deine ruhige und verständnisvolle Art und Deine Hilfsbereitschaft…“ Abschließend drückte Bürgermeister Schnell auch persönlich sein Bedauern aus, dass Frau Bettina Weber das Amt des Gemeinderates in der Gemeinde Neukirch nicht mehr ausüben möchte. Auf der anderen Seite ist es aufgrund der hohen Belastung verständlich und nachvollziehbar, dass nach 17 Jahren ehrenamtlicher Tätigkeit - auch aus persönlichen Gründen das Amt als Gemeinderat abgegeben wird. In die abschließenden besten Wünsche für die Zukunft und den Dank für die geleistete Arbeit schließt Bürgermeister Schnell auch ihren Mann Roland mit ein. Seite 4 Freitag, 30. September 2016 Nach einer kleinen Geschenkübergabe für die langjährige ehrenamtliche Tätigkeit ergreift die ehemalige Gemeinderätin Bettina Weber das Wort und bedankt sich bei allen für die Unterstützung und die auch schönen Momente im Amt. Insbesondere betont Sie das Projekt „Neue Mehrzweckhalle“ und die „Schul-und Kindergartenangelegenheiten“ welche Ihr stets ein Herzensanliegen waren. Abschließend erklärt Sie, dass nach über 15 Jahren auch ein Wechsel im Amt diesem selbst gut tut und Zeit auch für neue Ideen ist. Selbst möchte Sie nun auch mehr Zeit mit der Familie verbringen, was nicht nur für Ihren Mann Roland sondern auch für ihre Kinder gelte. Für die Fraktion der Freien Wähler selbst wünscht Sie sich Frau Beate Gauggel als Nachfolgerin im Amt der Fraktionsvorsitzenden. Frau Beate Gauggel bedankt sich daraufhin auch aus Sicht der Freien Wähler bei Bettina Weber für das große Engagement für die Fraktion, dass Sie stets die Verantwortung übernommen habe und Sie oft wie ein Wegweiser die Richtung zeigte. Als Zeichen und Dank für die viel geleistete Arbeit für die Fraktion wurde auch von den Freien Wählern ein Geschenk überreicht. Damit entlässt Bürgermeister Schnell Frau Bettina Weber aus dem Gremium und beendet diesen Tagesordnungspunkt. 2. Nachrücken von Joachim Schmid in den Gemeinderat - Prüfung eventuell angegebener Hinderungs- und Ablehnungsgründe - Beschluss Bei den vergangenen Kommunalwahlen wurden die gewählten Bewerber und die Ersatzpersonen ihres Wahlvorschlages vom Wahlausgang informiert. Den Ersatzpersonen wurde in diesem Zusammenhang mitgeteilt, dass falls eine gewählte Person im Laufe der Amtszeit ausscheidet die als nächste Ersatzperson festgestellte nachrückt. Das Verfahren des „Nachrückens“ ist in §26 Abs.1,3 und §27 Abs.4 KomWG geregelt. Die Reihenfolge der Bewerber bestimmt sich nach der von Ihnen erreichten Stimmenzahl ihres jeweiligen Wahlvorschlages. Als nächste Ersatzperson nach dem festgestellten Ausscheidens von Frau Bettina Weber (TOP 1) würde damit Herr Joachim Schmid mit 505 festgestellten Stimmen als Ersatzperson in den Gemeinderat nachrücken. Ein Bewerber hat dabei grundsätzlich die Verpflichtung nach § 15 GemO das Amt eines Gemeinderates anzunehmen. Die Ablehnung des Amtes kann dabei nicht durch einseitige Erklärung des Gewählten erfolgen. Vielmehr muss das Vorliegen eines wichtigen Grundes bei Gemeinderäten durch den Gemeinderat anerkannt werden. Eine nähere Beschreibung was als wichtiger Grund im Sinne der GemO gilt ist §16 der GemO zu entnehmen. Herr Joachim Schmid hat der Verwaltung mitgeteilt, dass aus seiner Sicht die Übernahme des Ehrenamtes leider nicht möglich ist, da sich seit der Kommunalwahl 2014 berufliche Änderungen an seinem Aufgabenbereich im Jahr 2015 und 2016 ergeben haben. Zusätzlich zu seinem bereits ausgeübten Ehrenamt als stellv. Feuerwehrkommandant steht ihm daher nicht mehr ausreichend Zeit und Engagement für das Amt des Gemeinderates zur Verfügung. Nach Vorlage der Gründe und Rücksprache sowie Abklärung mit unserem Kommunal- und Prüfungsamt des Landkreises Bodenseekreis sind die vorgebrachten Gründe von Herrn Joachim Schmid kommunalrechtlich ausreichend für die Anerkennung eines wichtigen Grundes. Die Verwaltung schlägt vor, das Vorliegen eines wichtigen Grundes zur Ablehnung des Ehrenamtes des Gemeinderates der Gemeinde Neukirch für den Bewerber Herr Joachim Schmid entsprechend § 16 GemO Abs. 1,2 anzuerkennen. Der Gemeinderat ist damit einstimmig einverstanden. Neukircher Nachrichten 3. Nachrücken von Alexander Steinhauser in den Gemeinderat - Prüfung eventuell angegebener Hinderungs- und Ab lehungsgründe - Beschluss - Verpflichtung als Mitglied des Gemeinderats Bei den vergangenen Kommunalwahlen wurden die gewählten Bewerber und die Ersatzpersonen ihres Wahlvorschlages vom Wahlausgang informiert. Den Ersatzpersonen wurde in diesem Zusammenhang mitgeteilt, dass falls eine gewählte Person im Laufe der Amtszeit ausscheidet die als nächste Ersatzperson festgestellte nachrückt. Das Verfahren des „Nachrückens“ ist in §26 Abs.1,3 und §27 Abs.4 KomWG geregelt. Die Reihenfolge der Bewerber bestimmt sich nach der von Ihnen erreichten Stimmenzahl ihres jeweiligen Wahlvorschlages. Als nächste Ersatzperson nach dem festgestellten Ausscheidens von Frau Bettina Weber (TOP 1) und der Feststellung eines wichtigen Grundes zur Ablehnung des Ehrenamtes von Herrn Joachim Schmid (TOP 2) wird Herr Alexander Steinhauser mit 468 festgestellten Stimmen als Ersatzperson in den Gemeinderat nachrücken. Ein Bewerber hat dabei grundsätzlich die Verpflichtung nach § 15 GemO das Amt eines Gemeinderates anzunehmen. Die Ablehnung des Amtes kann dabei nicht durch einseitige Erklärung des Gewählten erfolgen. Vielmehr muss das Vorliegen eines wichtigen Grundes bei Gemeinderäten durch den Gemeinderat anerkannt werden. Eine nähere Beschreibung was als wichtiger Grund im Sinne der GemO gilt ist §16 der GemO zu entnehmen. Ein entsprechender wichtiger Grund liegt bei Herrn Alexander Steinhauser nicht vor und auch ein Hinderungsgrund entsprechend § 29 GemO ist nicht ersichtlich. Damit ist die Berufung in den Gemeinderat möglich und vom Gemeinderat festzustellen, dass kein Hinderungsgrund vorliegt. Die Verwaltung schlägt damit vor, festzustellen, dass bei Herrn Alexander Steinhauser kein Hinderungsgrund entsprechend § 29 GemO vorhanden ist und er in den Gemeinderat der Gemeinde Neukirch nachrückt. Der Gemeinderat ist damit einstimmig einverstanden. Die Verpflichtung des neuen Gemeinderatsmitgliedes Alexander Steinhauser und die Bekräftigung durch Handschlag findet daraufhin im Anschluss statt. Dabei betont Bürgermeister Schnell, dass ihm Dank dafür gebührt, dass er sich zur Wahl gestellt hat und nun als Nachrücker bereit ist Verantwortung für unsere Gemeinschaft zu übernehmen. Um den zukünftig nicht einfacher werdenden Zeiten stark entgegenzutreten, muss künftig auch in der örtlichen Gemeinschaft verstärkt zusammengehalten werden. Im dörflichen Zusammenleben muss Rechthaberei, Egoismus und das nur an sich denken zurückgestellt werden. Wichtig ist es daher künftigen Problemen der Gemeinde Neukirch mit Harmonie und Geschlossenheit anzugehen. Denn jeder Gemeinderat will doch dasselbe: Das Wohl der Gemeinde. Neukircher Nachrichten Freitag, 30. September 2016 4. Wahl des 2. Bürgermeisterstellvertreters Bisher war Frau Bettina Weber als Fraktionssprecherin und Gemeinderätin mit den am meisten Stimmen der Freien Wähler 2. Stellvertreterin des Bürgermeisters. Mit deren Ausscheiden muss ein neuer 2. Stellvertreter(in) gewählt werden. Die bisherige Praxis war, dass jede Fraktion einen stellvertretenden Bürgermeister stellt. Der oder die erste stellvertretende Bürgermeister ist oder diejenige mit den am meisten erhaltenen Stimmen bei der Kommunalwahl. Die andere Fraktion stellt automatisch den 2. stellvertretenden Bürgermeister. Adrian Strauß ist aufgrund der Stimmenzahl der 1. Stellvertretende Bürgermeister. Frau Beate Gauggel war mit 767 Stimmen die Gemeinderätin nach Bettina Weber mit den für die Freie Wähler Fraktion meisten Stimmen. Die Verwaltung schlägt vor, Beate Gauggel als neue 2. Stellvertreterin des Bürgermeisters zu wählen. Der Gemeinderat ist damit einverstanden (eine Enthaltung). 5. Eigenkontrollverordnung - Vorstellung der nächsten durchzuführenden Maßnahmen bis 2019 - Beschluss Ausgangslage: In den Jahren 2011 bis 2014 wurden rd. 69.000 € für die Befahrung und Untersuchung der Kanäle ausgegeben. Für die sich daraus ergebenen Sanierungsarbeiten wurden in den Jahren 2012 bis 2015 noch einmal rd. 127.000 € investiert. Neben Arbeiten im Bereich des Zuleitungssammlers wurden Maßnahmen in geschlossener und offener Bauweise im Ortsbereich von Neukirch durchgeführt. Auf Grund der Haushaltslage wurden in den Jahren 2015 und 2016 keine Mittel für Kanalsanierungsarbeiten im Haushaltsplan veranschlagt. Derzeit stehen noch Mittel aus einem Haushaltsrest in Höhe von 28.530,16 € zur Verfügung. Weitere Vorgehensweise: Auf Grund der Kanaluntersuchung aus den Vorjahren stehen jedoch noch einige als „dringend“ und „kurzfristig“ eingestufte Sanierungsarbeiten an, die in den Jahren 2017 und 2018 abgearbeitet werden sollen. Zu diesem Zweck sollen in den beiden Haushaltsjahren jeweils Mittel in Höhe von 60.000 € eingeplant werden. Nach Rücksprache mit Herrn Peter vom Ingenieurbüro Wasser-Müller aus Biberach sollten diese Mittel (zusammen mit der Haushaltsrest aus 2015 also insgesamt 148.530,16 €) ausreichen, um die auf Grund der letzten Befahrung noch ausstehenden Arbeiten im Bereich der Kanalsanierung durchführen zu können. Neben den Kosten für die eigentlichen Sanierungsarbeiten sind in diesem Ansatz auch die Nebenkosten für das Honorar des Ingenieurbüros in Höhe von rd. 19.000 € enthalten. Es ist geplant, dass die erforderlichen Sanierungsarbeiten für die Jahre 2017 und 2018 in einen Angebot zusammengefasst und in Zusammenarbeit mit dem Ingenieurbüro Wasser-Müller im Winter 2016/2017 beschränkt ausgeschrieben werden. Die Ausführungen und Abrechnungen der Arbeiten sollen dann an die jeweilig zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel angepasst werden. Herr Peter vom Ingenieurbüro Wasser-Müller stellt daraufhin den Stand der Sanierungsarbeiten sowie die noch ausstehenden und erforderlichen Maßnahmen anhand von Bildvorlagen in Form einer PowerPointPräsentation dem Gremium vor. Der Gemeinderat beschließt daraufhin einstimmig: 1. Der Gemeinderat ist mit der geplanten Vorgehensweise der Verwaltung für die Kanalsanierung einverstanden und beauftragt die Verwaltung die Ausschreibung der Arbeiten in Zusammenarbeit mit dem Ingenieurbüro Wasser-Müller durchzuführen. 2. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung die entsprechenden Sanierungsmittel in den Haushaltsjahren 2017 und 2018 einzuplanen. Seite 5 6. Wirtschaftsförderungsgesellschaft Bodensee (WFB) - Übernahme der Gesellschafteranteile durch den Landkreis - Beschluss 1. Ausgangslage Die Wirtschaftsförderung Bodenseekreis GmbH (WFB) wurde 2006 gegründet als Zusammenschluss der Wirtschaftsförderung Region Friedrichshafen GmbH und der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Westlicher Bodensee mbH. Gesellschafter sind • alle Städte und Gemeinden des Bodenseekreises mit Ausnahme der Gemeinde Sipplingen, • die Gemeinde Herdwangen-Schönach im Landkreis Sigmaringen, • der Bodenseekreis sowie • acht Unternehmen aus dem Landkreis. • Außerdem zahlen die beiden Sparkassen im Landkreis sowie zwei der Volksbanken als Konsortialpartner jährliche Beiträge für die Arbeit der WFB. Der Gründung der WFB gingen seinerzeit intensive Gespräche und Verhandlungen voraus. Die jetzige Struktur wurde unter anderem deshalb so gewählt, weil sie ein Zeichen der Solidarität der Städte und Gemeinden und des Landkreises mit der Wirtschaft im Landkreis sein sollte. Die WFB soll das große Ganze im Blick haben, also den gesamten Landkreis als Wirtschaftsstandort. Die meisten Projekte und Aktivitäten der WFB lassen sich deshalb auch gar nicht bzgl. ihrer Wirkung und ihres Nutzens auf „Heller und Pfennig“ einzelnen Gemeinden zuordnen. Auch lokal verortbare Projekte und Erfolge der WFB wirken meist regional und kommen nicht nur der Standortgemeinde zugute. Aufgabe der WFB ist, Entwicklungen zufördern und Impulse zu geben, damit der Bodenseekreis auch in einigen Jahren noch zu den wirtschaftsstärksten und innovativsten in Deutschland gehört. Die Arbeit der WFB ist außerordentlich erfolgreich. Stellvertretend für die vielfältigen Aktivitäten seien beispielhaft stichwortartig genannt: • Vortragsreihe Business Breakfast Bodensee: Networking am Morgen; Anregende Impulse für Führungskräfte, die den Arbeitstag einmal anders beginnen wollen. • Zur Gewinnung von Fachkräften: Karriere im Süden: Regionales Stellenportal, Studentenexkursionen, Informationsstände an Hochschulen, Firmenkontaktmessen. • Regionales Gewerbeimmobilienportal www.immoportal-bodensee.net: Schafft Transparenz und verhindert lange Leerstände. • Luft- und Raumfahrtcluster BodenseeAIRea: Die Luft- und Raumfahrtindustrie ist ein Alleinstellungsmerkmal des Bodenseekreises. Im Cluster werden die Firmen vernetzt, Kooperationen ermöglicht, Information und Knowhow vermittelt. Das Projekt wird von den engagierten Unternehmen selbst finanziert. • Fördermittelwettbewerb RegioWIN: Nach erfolgreicher Teilnahme an diesem dreijährigen Fördermittelwettbewerb wird das Leuchtturmprojekt „BodenseeInnovativ“ mit Euro 1,9 Mio. gefördert. Es wird den Wissens- und Technologietransfer in der gesamten Region verstärken sowie die Großindustrie mit den KMU´s stärker vernetzen. Angesiedelt wird dieses Projekt im „Regionalen Innovations- und Technologietransfer Zentrum“ (RITZ) in Friedrichshafen. Dieses zweite Leuchtturmprojekt wird voraussichtlich mit 7 Mio. EUR bezuschusst. Gebaut werden soll ein Zentrum, das einen Beitrag zur Sicherung der wirtschaftlichen Zukunft der Region für Mittelstand und Großindustrie leisten soll. • Wissen was geht!: Die Ferienaktion der WFB, bei der Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit haben, Unternehmen, Berufe und Ausbildungswege kennen zu lernen (es nahmen in den vergangenen Jahren annähernd 1.000 Schüler und 45 Unternehmen pro Jahr teil). Trotz der vielfältigen Arbeit der WFB gab es in der Vergangenheit in einzelnen Gemeinderatssitzungen verschiedener Seite 6 Freitag, 30. September 2016 Gemeinden immer wieder Diskussionen um die WFB. In der Regel wurde hinterfragt, ob die WFB für die jeweilige Gemeinde ausreichend tätig sei. Dabei wurde häufig zu wenig bewertet, dass sich die Arbeit der WFB auf den gesamten Landkreis bezieht und es letztlich allen zugutekommt, wenn sich der Kreis insgesamt positiv entwickelt. Außerdem arbeiten die Beschäftigten häufig außerhalb ihres Wohnorts, womit sich selbst einzelbetrieblicher Nutzen der WFB-Aktivitäten nicht auf einzelne Gemeinden beschränken lässt. Soweit Kritik entstanden ist, konnte der Geschäftsführer der WFB, Herr Otte, diese in aller Regel ausräumen. Dies ist im Fall der Stadt Tettnang jüngst jedoch nicht gelungen. Der Gemeinderat der Stadt Tettnang hat am 8. Juni 2016 beschlossen, die Mitgliedschaft der Stadt zum Jahresende 2016 zu beenden. Die Stadt Tettnang ist der viertgrößte Gesellschafter der WFB und trägt aktuell Euro 36.302,- p.a. (= 6,1 %) zum Budget der WFB bei. Neben der administrativen Schwierigkeit, freiwerdende Anteile bei jeder Veränderung neu zu bewerten und auf die verbleibenden Gesellschafter zu verteilen, muss ein Erosionseffekt befürchtet werden: weitere Gesellschafter könnten sich zurückziehen, nicht aus Unzufriedenheit mit der Arbeit WFB, sondern weil das Solidarprinzip ausgehöhlt wurde und die verbleibenden Gesellschafter – auch wenn es weiterhin die Mehrheit der Gemeinden des Bodenseekreises ist – nicht mehr bereit sind, das Gesamtkonstrukt für andere mitzutragen. Über Jahre aufgebaute Netzwerke, Imagewahrnehmungen und Vertrauensbeziehungen wären dann zerstört. Das muss unbedingt vermieden werden. Aufsichtsrat und Gesellschafterversammlung der WFB haben sich am 16. Juni 2016 mit der aktuellen Situation beschäftigt. Man war sich darin einig, dass Diskussionen wie in Tettnang immer wieder einmal aufkommen könnten und hierbei der Blick darauf, dass die Bürgerinnen und Bürger wie auch die Wirtschaft im Landkreis insgesamt von der Arbeit der WFB profitieren, in den Hintergrund gerät. Auch die Haushaltslage in der einen oder anderen Gemeinde könnte gelegentlich dazu führen, das Engagement bei der WFB in Frage zu stellen. Insgesamt gelangten Aufsichtsrat und Gesellschafterversammlung deshalb zu der Ansicht, dass es sinnvoll wäre, wenn der Landkreis als Gesellschafter die kommunalen Interessen insgesamt bündeln würde. Beide Gremien haben einstimmig empfohlen, dass der Landkreis die Anteile der Städte und Gemeinden im Bodenseekreis übernehmen sollte. Dabei waren sich beide Gremien im Klaren darüber, dass dieses Engagement dann über allgemeine Finanzmittel des Landkreises, letztlich also über die Kreisumlage finanziert werden muss. Insbesondere die industriellen Gesellschafter der WFB und die Konsortialpartner haben diesen Schritt ausdrücklich begrüßt. Daraufhin hat der Kreistag am 26.07.2016 in öffentlicher Sitzung den Beschluss gefasst, den Städten und Gemeinden das Angebot zu unterbreiten, die Stammkapitaleinlage an der Wirtschaftsförderung Bodenseekreis GmbH zum Nennbetrag zum 01. Januar 2017 zu übernehmen. Die Gemeinde Neukirch beabsichtigt, aus den vorgenannten Gründen das Angebot des Landkreises anzunehmen und die WFB damit auf eine neue Basis zu stellen: Statt von vielen einzelnen soll die WFB künftig hauptsächlich von den breiten Schultern des Landkreises getragen werden. Die Organisationsform der Wirtschaftsförderungsgesellschaft sowie die Anteile und Vertretung der industriellen Gesellschafter bleiben von dieser Neuordnung der kommunalen Seite unberührt. Folgender Zeitplan ist vorgesehen: Nach der Beschlussfassung des Kreistags am 26.07.2016 wurde den Städten und Gemeinden im Landkreis das Angebot des Bodenseekreises zugeleitet. Die Beratung und Beschlussfassung in den Gemeinderäten soll dann im dritten Quartal stattfinden, so dass im vierten Quartal 2016 Zeit für die notwendigen Beschlussfassungen in den Gremien der WFB und die dann erforderliche Änderung des Gesellschaftsvertrags bleibt. Die neue Gesellschaf- Neukircher Nachrichten terstruktur würde dann zum 01. Januar 2017 in Kraft treten. Durch die Übernahme der Gesellschaftsanteile der Gemeinde Neukirch durch den Landkreis Bodenseekreis wird der Gemeinde Neukirch das Stammkapital i. H. v. 800 EUR zurückbezahlt. Die bisherigen jährlichen Zahlungen der Gemeinde Neukirch für den Gesellschaftsanteil (0,8 %) belaufen sich im Jahr 2016 auf 3.930 EUR. Nach dem Wegfall der Gesellschafterzuschüsse der Städte und Gemeinden wird die Finanzierung der WFB anteilig seitens des neuen Hauptgesellschafters Bodenseekreis erfolgen, der sich diesbezüglich über die Kreisumlage refinanziert. Bei einem separaten Verbleib der Gemeinde Neukirch als Gesellschafter in der WFB würde sich zum einen die Zahlungsverpflichtung des jährlichen Gesellschafterbudgets ergeben und zum anderen würde die Gemeinde Neukirch durch eine erhöhte Kreisumlage belastet werden. Diese Doppelzahlereigenschaft wird durch die Übernahme des Gesellschaftsanteils der Gemeinde Neukirch durch den Landkreis vermieden. Die Gesellschafteranteile und Beiträge der acht Unternehmen sowie der Konsortialpartner bleiben bestehen. Des Weiteren wurde durch den Landkreis Bodenseekreis im Rahmen der Kreistagssitzung am 26.07.2016 beschlossen, bei der Neufassung des Gesellschaftsvertrags darauf zu achten, dass im Aufsichtsrat der WFB ein ausgewogenes Verhältnis zwischen dem Landkreis, den Städten und Gemeinden und den privaten Partnern zustande kommt. Nach kurzer Diskussion beschließt der Gemeinderat einstimmig: 1. Die Gesellschafterin Gemeinde Neukirch nimmt das Angebot des Landkreises zur Übernahme ihres Gesellschafteranteils an der Wirtschaftsförderung Bodenseekreis GmbH an. 2. Die Stammkapitaleinlage der Gemeinde Neukirch an der Wirtschaftsförderung Bodenseekreis GmbH wird zum Nennbetrag zum 01. Januar 2017 an den Landkreis Bodenseekreis übertragen. 3. Die Gesellschafterin Gemeinde Neukirch stimmt sämtlichen Maßnahmen zu, die erforderlich sind, um die geänderte gesellschaftliche Struktur der Wirtschaftsförderung Bodenseekreis GmbH zu schaffen. 4. Gemäß § 104 Abs. 1 GemO wird der Vertreter der Gemeinde Neukirch angewiesen, in der Gesellschafterversammlung der Wirtschaftsförderung Bodenseekreis GmbH dem noch anzupassenden Gesellschaftsvertrag, dem Verkauf der Gesellschaftsanteile und aller weiteren noch erforderlichen Beschlüsse für die Anteilsübernahme durch den Landkreis zuzustimmen. 5. Die Gesellschafterin Gemeinde Neukirch ermächtigt und beauftragt Herrn Bürgermeister Schnell zur weiteren finalen Ausgestaltung aller erforderlichen Verträge alle Maßnahmen zu treffen und Erklärungen abzugeben, die zur Durchführung der vorstehenden Beschlüsse notwendig und zweckdienlich sind. Die Zustimmung der Gesellschafterin Gemeinde Neukirch zu der vorgenannten Vertragsänderung und den zu fassenden Beschlüssen umfasst auch solche Änderungen und Ergänzungen, die vor dem rechtsgültigen Abschluss der Verträge erforderlich werden aufgrund ggf. weiterer Abstimmungen im Gesellschafterkreis zwischen den Vertragspartnern einerseits sowie aufgrund der Abstimmungen der Verträge mit der Rechtsaufsichtsbehörde, dem Registergericht oder sonstigen Dritten andererseits; soweit es sich hierbei nicht um grundlegende wesentliche Änderungen handelt. Dies schließt jeweils die erforderliche Weisung an den Vertreter der Gemeinde Neukirch zur Abstimmung in der Gesellschafterversammlung mit ein. 7. Baugesuche a) Neubau eines Doppelcarports auf Flst. Nr. 258, Panoramastraße 12 Das Vorhaben liegt im Bereich des Bebauungsplans NeukirchOst und wird nach § 30 BauGB beurteilt. Für das Baugesuch ist eine Befreiung hinsichtlich des Carportstandorts notwendig. Der Gemeinderat ist mit dem Bauvorhaben einstimmig Neukircher Nachrichten Freitag, 30. September 2016 einverstanden und erteilt das gemeindliche Einvernehmen samt Befreiung. b) Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Carport auf Flst. Nr. 1737/2, Alte Landstraße 9 Gemeinderat König erklärt sich für befangen und nimmt im Zuschauerraum Platz. Das Vorhaben liegt innerhalb der Außenbereichssatzung Bernried und wird nach § 35 Abs. 6 BauGB beurteilt. Dem Bauvorhaben wird einstimmig das gemeindliche Einvernehmen erteilt. c) Abbruch zweier Fahrsilos und Neubau einer Maschinenhalle auf Flst. Nr. 1442, Wildpoltsweiler Straße 60 Das Bauvorhaben liegt im Außenbereich und wird nach § 35 BauGB beurteilt. Dem Bauvorhaben wird einstimmig das gemeindliche Einvernehmen erteilt. 8. Sanierung Mehrzweckspielfeld Hüttenseestadion - Vergabe der Arbeiten Ausgangslage Am 15.09.2014 besichtigte der Gemeinderat das Mehrzweckspielfeld und die Laufbahn auf dem Sportgelände Hüttensteige. Der Umbau des Mehrzweckspielfelds in einen Kunstrasenplatz, sowie die Sanierung der 100 Meter Laufbahn wurden dabei grundsätzlich befürwortete. Es wurde vereinbart, dass für den Ausbau der Anlagen ein Antrag auf Zuschuss nach der Sportstättenförderung gestellt wird. Weitere Entscheidungen werden nach Vorlage des entsprechenden Bescheids getroffen. Um entsprechend agieren zu können, wurden in den Haushaltsplan 2015 entsprechende Mittel aufgenommen. Als Sanierungskosten wurden dabei 50.000 €, sowie 15.000 € Einnahmen aus Mitteln der Sportstättenförderung veranschlagt. Nach der Ablehnung des Zuschussantrags entschied der Gemeinderat in seiner Sitzung am 08.06.2015 die Maßnahme zurückzustellen und für das Jahr 2016 einen neuen Antrag auf Sportstättenförderung zu stellen. Die im Haushalt 2015 eingestellten Mittel (Einnahme 15.000 € und Ausgabe 50.000 €) wurden zum Jahresende als Haushaltsreste ins Jahr 2016 übertragen. Seit dem 10.05.2016 liegt nun ein Zuwendungsbescheid aus der Sportstättenförderung in Höhe von 15.000 € vor. Damit sind die entsprechenden Einnahmen zur Mitfinanzierung der Maßnahme gesichert. In der Sitzung am 04.07.2016 war die Vergabe der Sanierungsarbeiten bereits auf der Tagesordnung des Gemeinderats. Auf Grund noch offener Fragen wurde die Entscheidung jedoch noch einmal vertagt. Aktueller Stand / weitere Vorgehensweise Von der Fa. Polytan aus Burgheim liegt bereits seit September 2014 ein Angebot für die Sanierungsarbeiten vor. Herr Eberhardt von der Fa. Polytan hat die Anlage vor einigen Wochen noch einmal besichtigt und auf Grund der aktuellen Situation das Angebot der Fa. Polytan noch einmal aktualisiert. Auch wurde ein Angebot für die Sanierung des Mehrzweckspielfelds inkl. Erneuerung des Untergrunds angefordert. Auch Herr Riede von der Fa. Kutter hat die Anlage Anfang August noch einmal in Augenschein genommen. Um einen Vergleich zu ermöglichen, wurde auch hier ein zusätzliches Angebot für die Sanierung der Laufbahn (mit Erhalt des bisherigen Untergrunds) angefordert. Sowohl Herr Eberhardt von der Fa. Polytan, als auch Herr Riede von der Fa. Kutter sind bei einem Ortstermin vor der Sitzung anwesend gewesen und haben noch offene Fragen des Gremiums beantwortet. Der Vergleich der beiden Angebote wird dem Gremium aufgeschlüsselt nach Sanierung Laufbahn (bisherige Bahn bleibt als Untergrund erhalten), Sanierung Mehrzweckspielfeld (bisheriger Platz bleibt als Untergrund erhalten) und Sanierung Mehrzweckspielfeld (auch bisheriger Platz wird entfernt und der Untergrund erneuert) zahlenmäßig vorgestellt. Auf Grund der aktuellen Besichtigungen können sich die Vertreter beider Firmen vorstellen, die bisherige Laufbahn und das Seite 7 bisherige Mehrzweckspielfeld als Untergrund für die neuen Beläge zu belassen. Nach diesen Aussagen der beiden Fachfirmen und auf Grund der derzeitigen Frequentierung der beiden Anlagen vertritt auch die Verwaltung die Auffassung, dass die Sanierung mit Erhalt des Untergrunds hier ausreichend ist. Auch könnte dadurch der finanzielle Rahmen des gemeindlichen Haushalts eingehalten werden. Die Sanierung des Mehrzweckspielfeldes wird voraussichtlich noch im Herbst 2016 durchgeführt werden können, während die Arbeiten an der Laufbahn witterungsbedingt vermutlich nach 2017 verschoben werden müssen. Nach kurzer Diskussion zu den erforderlichen Unterhaltungsarbeiten beschließt der Gemeinderat einstimmig die Sanierung des Mehrzweckspielfelds und der Laufbahn (unter Beibehaltung des bisherigen Untergrunds) an die Fa. Polytan aus Burgheim zum Angebotspreis von 44.799,69 € zu vergeben. 9. Novellierung der Gemeindeordnung Baden-Württemberg - Neufassung der Geschäftsordnung für den Gemeinderat - Beschluss Am 01.12.2015 trat das Gesetz zur Änderung kommunalverfassungsrechtlicher Vorschriften in Kraft. Dabei erfuhr die Gemeindeordnung Baden-Württemberg einige grundlegende Neuerungen. Das Ziel der Änderung war in erster Linie eine Verbesserung der Beteiligungsmöglichkeit auf kommunaler Ebene für die gesamte Bevölkerung. Dies betrifft vor allem die Bürgerbegehren und Bürgerentscheide. Es wurde außerdem eine Rechtsgrundlage geschaffen, wonach in kommunalen Gremien die Bildung von Fraktionen vorgesehen ist und die Rechte von Minderheiten in diesen Gremien gestärkt wird. Weitere Änderungen der GemO betrafen die Regelfrist zur Einberufung von Gemeinderatssitzungen, Quoren für Unterrichtungsbegehren und Aufnahme von Tagungsordnungspunkten, Bekanntgabe von Beratungsunterlagen u.a. Die geänderten Vorschriften sollen nach dem Willen des Gesetzgebers auch zu mehr Transparenz der örtlichen Verwaltungen führen. Gemäß § 36 Abs.2 der GemO regelt der Gemeinderat seine inneren Angelegenheiten und insbesondere den Gang seiner Verhandlungen durch eine Geschäftsordnung. Die Geschäftsordnung hat dabei keinerlei Rechtsnormcharakter und dient lediglich den inneren Angelegenheiten des Gemeinderates. Die Geschäftsordnung ist daher keine Satzung, sondern eine Verwaltungsvorschrift. Die letzte Fassung der Geschäftsordnung (GeschO) des Gemeinderates Neukirch war zum 03.09.2001 in Kraft getreten. Aufgrund der Änderung der Gemeindeordnung – GemO - vom 14. Oktober 2015 (GBl. S. 870) muss die GeschO inhaltlich und redaktionell in einigen Punkten nun geändert und ergänzt werden. Ausgelöst durch die Neuregelung in § 32a GemO über Fraktionen im Gemeinderat wurde § 2 GeschO (Fraktionen), um die gesetzlichen Regelungen zu den Aufgaben von Fraktionen ergänzt. § 4 Abs. 1 GeschO muss aufgrund der in § 24 Abs. 3 GemO erfolgten Absenkung des Minderheitenquorums für das Verlangen auf Unterrichtung durch den Bürgermeister redaktionell angepasst werden. Ebenso berücksichtigt werden muss, dass Fraktionen dieses Recht, unabhängig von der Zahl ihrer Mitglieder, erhalten haben. Die neuen Regelungen zur Einberufungsfrist nach § 34 (vgl. § 12 Abs. 2 GeschO) sowie die geänderten Minderheitenrechte in Bezug auf die Aufnahme eines Tagesordnungspunktes (§ 34 Abs. 1 S. 4 GemO, § 13 Abs. 2 GeschO) sind ebenfalls eingearbeitet worden. Ebenso wurde die zwischenzeitlich elektronische Versendung der Einladung samt Tagesordnung und Beratungsunterlagen berücksichtigt. Die Neuregelungen zur Transparenz von Beratungsunterlagen in § 41b Absätze 3 und 4 GemO machten zudem auch eine Anpassung des § 14 GeschO erforderlich. Auch die sonstigen kleineren gesetzlichen Änderungen (Einbeziehung LebenspartnerschaftsG, Öffnung elektronische Seite 8 Freitag, 30. September 2016 Mitteilungen, redaktionelle Änderungen, u.a.) wurden in den neuen Entwurf einer GeschO eingearbeitet. Der Gemeinderat beschließt den aktualisierten Entwurf der Geschäftsordnung des Gemeinderates mit Wirkung vom 27.09.2016. 10. 2. Änderungssatzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit - Beschluss Mit dem Gesetz zur Änderung kommunalverfassungsrechtlicher Vorschriften (siehe dazu u.a. TOP 9) wurden auch etliche einzelne Änderungen in der Gemeindeordnung BadenWürttemberg (GemO) vorgenommen. Nach Einführung des neuen §19 Abs.4 GemO im Gesetzestext werden nunmehr Aufwendungen für die entgeltliche Betreuung von pflege-und betreuungsbedürftigen Angehörigen während der Ausübung der ehrenamtlichen Tätigkeit erstattet. Das Nähere ist durch den Gemeinderat in der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit zu regeln. Dies umfasst auch die sachgerechte Abgrenzung des betreuten Personenkreises und der erstattungsfähigen Aufwendungen sowie die Art und Weise der Erstattung. Diese Neuregelung folgt der Erkenntnis, dass für ehrenamtlich tätige Bürger, die zu betreuende oder pflegebedürftige Angehörige haben, die Wahrnehmung der ehrenamtlichen Tätigkeit mit besonderen Belastungen verbunden sein kann. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn während der Sitzungen des Gemeinderates keine andere Betreuungsperson zur Verfügung steht. Mit dieser neu aufgenommenen Regelung soll damit insbesondere die Vereinbarkeit von Familie und Ehrenamt gefördert werden. Umgesetzt in unserer örtlichen Entschädigungssatzung für ehrenamtliche Tätigkeit wird diese Regelung durch eine Ergänzung des § 1 um einen Absatz 3, welcher eine entsprechende Entschädigung auf Nachweis bis maximal 10 €/Stunde festlegt. Dies gilt nur für die Dauer der tatsächlichen Teilnahme an Gemeinderatssitzungen. In diesem Zusammenhang wurden zudem die letztmals zum 03.09.2001 anlässlich der Euroumstellung angepassten durchschnittlichen Entschädigungssätze nach Absatz 2 aktualisiert. Die Erhöhung beträgt dabei durchschnittlich um die 20% in 15 Jahren oder einer jährlichen Anpassung von 1,33%. Die genauen Entschädigungssätze können der ebenfalls in dieser Ausgabe veröffentlichten Änderungssatzung über die Entschädigung ehrenamtlicher Tätigkeit entnommen werden. Der Gemeinderat beschließt daraufhin einstimmig die die als Anlage 1 beiliegende 2. Änderungssatzung vom 26.09.2016. 11. Bürgerfragestunde a) Erschließungsarbeiten „Goppertsweiler Halde“ Es wird nachgefragt, ob dieses Jahr noch mit dem Beginn der Erschließungsarbeiten in Goppertsweiler zu rechnen ist. Dies verneint Bürgermeister Schnell. Auch auf die Frage zum weiteren Vorgehen kann im Moment noch nicht genaueres gesagt werden. Im Moment befindet man sich in der Abstimmung. b) Straßenränder zurückschneiden Es wird angeregt die teilweise zugewachsenen Straßenränder vom Springkraut freizuschneiden. Betroffen ist insb. Rothmooser Str., Neukircher Str. und Bereich Schorren. c) Straßenbeleuchtung Mängel in der Friedhofstraße werden gemeldet. Generell sollte die Beleuchtung bis 0.30 Uhr im Ort brennen. Dies ist in der Friedhofstraße wohl nicht der Fall. 12. Anfragen, Bekanntgaben, Verschiedenes a) Dachsanierung Kita altes Gebäude Die Sanierung wurde auf Frühjahr 2017 verschoben. b) Flüchtlingsunterbringung Die Unterkunft in Wildpoltsweiler ist bisher noch ungenutzt. Die Notunterkunft in der alten Turn-und Festhalle ist noch voraussichtlich bis Ende des Jahres belegt. Die Verwaltung wird wieder zu den aktuellen Flüchtlingszahlen informieren. Neukircher Nachrichten Gemeindeverwaltung Neukirch Bekanntmachung Datenübermittlung nach dem Soldatengesetz Aufgrund des zum 01.07.2011 in Kraft getretenen Wehrrechtsänderungsgesetzes wurde die allgemeine Wehrpflicht zum 01.07.2011 ausgesetzt und der freiwillige Wehrdienst für Frauen und Männer fortentwickelt. Mit der damit verbundenen Änderung der 2. Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung ist die bisherige Datenübermittlung an die Bundeswehr entfallen. Auf der Grundlage von § 58c Abs. 1 Satz 1 des Soldatengesetzes (SG) übermitteln die Meldebehörden dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr jedoch jährlich bis zum 31. März folgende Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im kommenden Jahr volljährig werden: 1.Familienname 2.Vorname(n) 3. gegenwärtige Anschrift Die Betroffenen können dieser Datenübermittlung nach § 36 Abs. 2 BMG widersprechen. Wer von seinem Widerspruchsrecht Gebrauch machen will, kann der Weitergabe der Daten an das Bundesamt schriftlich oder persönlich beim Bürgermeisteramt Neukirch, Schulstraße 3, 88099 Neukirch, Einwohnermeldeamt, EG Zimmer Nr. 1 widersprechen. Da die Übermittlung der Daten des Jahrgangs 2000 für März 2017 vorgesehen ist, kann ein etwaiger Widerspruch nur berücksichtigt werden, sofern dieser bis zum 28.02.2017 bei der o.g. Stelle eingeht. Neukirch, den 01.10.2016 Ihr Einwohnermeldeamt Geburtstage im Oktober 2016 22. Oktober Gauß, geb. Steidle, Ingeborg, Panoramastraße 9, 70 Jahre, 88099 Neukirch 28. Oktober Dahlhoff, Heinrich, Wittenberg 14, 75 Jahre, 88099 Neukirch Allen Jubilaren unsere herzlichsten Glück- und Segenswünsche, auch denen, die auf eigenen Wunsch nicht veröffentlicht werden wollten. Veranstaltungs- und Hinweiskalender Der Gemeinde Neukirch für den Monat Oktober 2016 1 Sa TSV Neukirch, Abteilung Fußball, Papiersammlung 2 So Kirchengemeinde Neukirch, Kirchenpatrozinium 7 FrMusikverein Neukirch, Ehemaligen-Stammtisch (ab 19.30 Uhr), Vereinsstüble 7 FrStammtisch, Atelierstammtisch, Gasthaus Hirsch, Goppertsweiler 8 Sa Sozialverband Deutschland, Herbstversammlung 10 MoGemeinde Neukirch, Gemeinderatssitzung, Sitzungssaal, Rathaus Neukirch 13 DoHockstube Neukirch, Rosenkranzandacht, Haus St. Silvester 15 Sa Schilfgeister Elmenau, Herbstversammlung 26 MiKolpingfamilie Neukirch, Kegelabend, Gasthaus Kleber, Haslach 27 DoGemeinde Neukirch und Vereine, Vereinesitzung, Dorfgemeinschaftshaus Wildpoltsweiler Neukircher Nachrichten Freitag, 30. September 2016 Ferienprogramm Neukirch 2016 Das Ferienprogramm in Neukirch wurde auch im Jahr 2016 gut und gerne angenommen. Dank unserer vielen Vereinsmitglieder, freiwilligen Helferinnen und Helfern aus der Gemeinde und den fleißigen Spendern konnte ein abwechslungsreiches Programm zusammengestellt werden. An unserem Ferienprogramm haben dieses Jahr insgesamt 342 Kinder teilgenommen. Angefangen hat das Ferienprogramm mit der Schnitzeljagd der Dorfkapelle Goppertsweiler. Familie Oberhofer hat dieses Jahr wieder rund 14 Kinder mit einer großen Wanderung, Rätsel- und Schatzsuche, toller Belohnung bei erledigten Aufgaben und einem abschließenden erfrischenden Bad in der Argen begeistert. Weiter ging das Programm mit dem Bastelvormittag der Kolpingfamilie Neukirch. Manuela Baur bemalte mit den Kindern ganz tolle bunte Regenschirme. Die farbenfrohen Schirme fallen vielleicht in den kommenden regnerischen und trüben Tagen richtig im Dorf auf Beim Kinderfischen lernten die Kinder einiges über Fische und durften anschließend noch ein Würstchen grillen. Frau Mollnau aus Bernried gestaltete wegen der hohen Nachfrage sogar an 3 Terminen tolle Figuren mit den Kindern. Die Schildkröten und andere Tiere welche dabei entstanden sind, durften natürlich von den Kindern mit nach Hause genommen werden. Erstmals nach langer Zeit fand im Rahmen des Ferienprogrammes wieder einmal ein Kinderflohmarkt statt. Dieser wurde vom Musikverein Wildpoltsweiler organisiert und hatte trotz schlechtem Wetter im Haus St. Silvester guten Zulauf. Die Kinder verkauften ihre alten Sachen und nahmen sicherlich auch gleich wieder neue tolle Spielsachen von anderen Ständen mit nach Hause. Der Kletterpark in Kressbronn ist seit einigen Jahren immer voll belegt und die Kinder schwebten und kletterten mit TonArt Neukirch oben in den Baumwipfeln. Der Gemeindeausflug führte uns in diesem Jahr nach Günzburg ins Legoland. Der Bus war fast voll und alle hatten viel Spaß bei den vielen Attraktionen. Die Schilfgeister Elmenau haben mit dem Film „Blöde Mütze“ wieder einmal das Dorfgemeinschaftshaus zum Kinosaal aufleben lassen und eine tolle und spannende Kinonacht für die Kids organisiert. Frau Wieth in Ebersberg hat wieder Pferdefans aus nah und fern zu sich gelockt um gemeinsam die Pferde zu putzen und natürlich auch anschließend auf ihnen zu reiten. In der Bücherei waren dieses Jahr Jim Knopf und Lukas der Lokomotivführer zu Besuch. Bürgermeister Reinhold Schnell und Dekan Reinhard Hangst haben wieder tolle Geschichten aus dem genannten Buch vorgelesen und mit den Kindern gebacken und Spiele gespielt. Die Freiwillige Feuerwehr Neukirch hat in diesem Jahr mit einem Schaumbad überrascht. Groß und Klein erfreuten sich bei richtig heißem Sommerwetter am Wasserspaß um das Feuerwehrhaus in Neukirch. Gerhard Klas hat mit den Kindern in diesem Jahr wieder eine Unterführung mit tollen Blumenmotiven verschönert und der für gewöhnlich stattfindende Radausflug mit Bürgermeister und Dekan fand ausnahmsweise mit dem MTW der Freiwilligen Feuerwehr statt. Sehr passend in diesem Jahr, da das Ziel des Ausfluges die DRK-Leitstelle Bodensee-Oberschwaben war. Der TSV Neukirch hat mit viel Spiel und Spaß auf dem Sportplatz geworben. Es gab wirklich Spiele ohne Grenzen und jedes Kind kam voll auf seine Kosten. Der Musikverein Neukirch ist schon seit vielen Jahren mit dem gleichen Programmpunkt „Klettern in der Kletterhalle Amtzell“ am Start. Dieser wird jedes Jahr gleich gerne von den Kindern angenommen und ist immer bis auf den letzten Platz belegt. Wir hoffen, dass dieser auch im nächsten Jahr wieder angeboten wird Das Bogenschießen mit Josef Wolf musste dieses Jahr leider aus gesundheitlichen Gründen abgesagt werden. Wir hoffen aber alle auf das Jahr 2017. Seite 9 Nach einer einjährigen Pause war auch der Programmpunkt „Rodeln am Alpsee“ mit dem Narrenverein HOLA-GI wieder im Programm. Dieser wurde sehr gut angenommen und bei tollem Wetter flitzten die Kids in Immenstadt den Berg hinunter. Wir bedanken uns nochmals recht herzlich bei allen die zum Gelingen des diesjährigen Ferienprogrammes beigetragen haben. Ganz herzlich bedanken möchte ich mich auch nochmals bei unseren Spendern, die das preisgünstige Programm überhaupt ermöglichen: Sparkasse Bodensee, Volksbank Tettnang, Fa. Strauß Adrian GmbH, Getränkefachspedition Hunstiger, Regionalwerk Bodensee sowie unserm Dekan Reinhard Hangst Gemeinde Neukirch Bettina Wäscher & Reinhold Schnell Bürgermeister Seite 10 Freitag, 30. September 2016 Neukircher Nachrichten Fundamt Auf dem Fundamt wurde abgegeben: Einkaufskorb (auf Wochenmarkt liegen geblieben) Freundliche Grüße Ihr Fundamt Tel. 07528 92092-12, Frau Daniela Baumann Bürgermeisteramt Neukirch, EG, Zimmer Nr. 1, Schulstraße 3, 88099 Neukirch Freiwillige Feuerwehr Am Dienstag 04. Oktober 20 Uhr ist Gruppenprobe für Gruppe 4 und Gruppe 1. Bitten um pünktliches Erscheinen Die Gruppenführer Tobias Hutzel und Alfred Broger Helferkreis Asyl Neukirch Erste Aktion Streuobst Am vergangenen Samstag fand die erste Aktion statt. Entstanden aus dem Sprachkurs durften ca. 20 Flüchtlinge, Männer, Frauen, Kinder aus der Turnhalle bei Familie Gauggel in Vorderessach Äpfel auf der Streuobstwiese auflesen. Anschließend wurden die Äpfel gepresst und der frische Saft beim Picknik in Gauggels Garten verkostet. Es war überwältigend mit welcher Freude die Äpfel aufgelesen wurde. Das Interesse an der weiteren Verarbeitung war groß. Elly Kaspar und Ulla Minje zeigten dann später in der Küche der Halle was man aus den Äpfeln noch so alles machen kann. Zweite Aktion Streuobst Wir bitten Steuobstwiesenbesitzer, die den einen oder anderen Baum noch nicht geschüttelt haben um, eine Spende in Form von Obst für einen guten Zweck. Flüchtlinge aus Neukirch kommen, schütteln und lesen das Obst auf. Zu einem noch nicht bekannten Termin wird das Obst mit der mobilen Saftmoschte aus Amtzell zu Apfelsaft verarbeitet. Der Apfelsaft ist dann bis zu einem Jahr in den fünf Liter Bag in Box Behältern haltbar. Wir wollen den guten Streuobstwiesensaft dann zu einem angemessenen Preis verkaufen und mit dem Erlös einem behinderten syrischen Kind aus der Halle eine Therapie und Therapie-Hilfsmittel ermöglichen. Bitte melden Sie sich bei Josef Wolf, Tel. 07528 – 921991 wenn Sie die Aktion unterstützen wollen. Die Flüchtlinge und der Helferkreis würden sich sehr freuen. Josef Wolf Spruch der Woche Ein Mensch mit gütigem, hoffenden Herzen fliegt, läuft und freut sich; er ist frei. Weil er geben kann, empfängt er, weil er hofft, liebt er. Franz von Assisi Neukircher verschenken …… Um einen Beitrag zur Müllvermeidung zu leisten, möchten wir allen Neukirchern die Möglichkeit geben, kostenlos Gegenstände u.a. im Amtsblatt zu veröffentlichen, welche nicht mehr benötigt werden und verschenkt werden sollen. Und wie mache ich das? • wenn Sie etwas zu verschenken haben, melden Sie sich bitte bis jeweils montags, 10:00 Uhr bei Frau Hagen telefonisch unter 07528/920920 oder per E-Mail: [email protected]. • Bitte benennen Sie den Artikel und geben Ihre Telefonnummer an. • Ihr Artikel wird im nächsten Amtsblatt kostenlos unter der Rubrik „Neukircher Verschenken“ veröffentlicht • Achtung: die zu verschenkenden Gegenstände werden nur einmal veröffentlicht! Beim Wunsch einer nochmaligen Veröffentlichung können Sie sich dann telefonisch nochmals bei Frau Hagenmelden. Einladung zum Gastgeber-Ausflug am Dienstag, 25.10.2016 zur mittelalterlichen Klosterstadt „Campus Galli“ nach Messkirch und ins Freilichtmuseum Neuhausen ob Eck Abfahrt mit dem Bus: 7:45 Uhr Neukirch - Rathaus 8:00 Uhr Kressbronn – Bahnhof 8:15 Uhr Langenargen – Bahnhof 8:30 Uhr Eriskirch – Neue Mitte Neukircher Nachrichten Freitag, 30. September 2016 10:00 Uhr: Fahrt nach Messkirch und Besuch der Klosterbaustelle mit Führung. 11:45 Uhr: Mittelalterlicher Imbiss (z.B. Campus-Galli-Wurst im Teigmantel, Eintopf o.ä.) auf dem Markt-platz und anschließende Möglichkeit zum eigenen Erkunden des Geländes. 13:00 Uhr: Weiterfahrt zum Freilichtmuseum Neuhausen ob Eck 13:45 Uhr: Besuch des Freilichtmuseums mit Kurzführung 16:00 Uhr: Möglichkeit zur Einkehr in der Museumsgaststätte Ochsen ca. 17.00 Uhr: Rückfahrt an den Bodensee Im Bus wird ein Unkostenbeitrag von € 10,-/Person eingesammelt. Alle weiteren Kosten für Eintritte und Führungen werden von den Tourist-Infos übernommen - Verpfle-gungskosten sollte jeder selbst tragen. Wir freuen uns auf einen interessanten Ausflug mit vielen neuen Information für unsere Gäste und auf einen geselligen Austausch untereinander! Bitte melden Sie sich bzw. Ihre Mitarbeiter bis Freitag 21.10.2016 in Ihrer Tourist-Info (Tel.: 07543 9665-0 oder [email protected]) an. (Platzvergabe nach Anmeldungseingang) Seite 11 Rowling J.K.: Harry Potter und das verwunschene Kind / Rowling J.K. – 2016 Angaben aus der Verlagsmeldung Harry Potter: Harry Potter und das verwunschene Kind. Teil eins und zwei (Special Rehearsal Edi-tion Script) Harry Potter and the Cursed Child Parts One and Two: Special Rehearsal Edition Script / von Joanne K. Rowling, John Tiffany, Jack Thorne Die achte Geschichte. Neunzehn Jahre später. Das Skript zum Theaterstück! Harry Potter und das verwunschene Kind, basierend auf einer neuen Geschichte von J.K. Rowling, John Tiffany und Jack Thorne, ist ein neues Theaterstück von Jack Thorne. Es erzählt die achte Geschichte in der Harry-Potter-Serie und ist gleichzeitig die erste offizielle Harry-Potter-Geschichte, die auf der Bühne präsentiert wird. Das Stück feiert am 30. Juli 2016 im Londoner West End Premiere. Es war nie leicht, Harry Potter zu sein – und jetzt, als überarbeiteter Angestellter des Zaubereimi-nisteriums, Ehemann und Vater von drei Schulkindern, ist sein Leben nicht gerade einfacher geworden. Während Harrys Vergangenheit ihn immer wieder einholt, kämpft sein Sohn Albus mit dem gewal-tigen Vermächtnis seiner Familie, mit dem er nichts zu tun haben will. Bücherei Neukirch Öffnungszeiten: Montag: 9:00 Uhr bis 11:00 Uhr Dienstag: 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr Donnerstag: 17:00 Uhr bis 19:00 Uhr Freitag: 9:00 Uhr bis 11:00 Uhr Als Vergangenheit und Gegenwart auf unheilvolle Weise miteinander verschmelzen, gelangen Harry und Albus zu einer bitteren Erkenntnis: Das Dunkle kommt oft von dort, wo man es am wenigsten erwartet. Das Special Rehearsal Edition Script wird bis zum Erscheinen der erweiterten Ausgabe 2017 erhältlich sein. Unser Telefon während den Öffnungszeiten: 07528 975 76 81 Aktueller Buchtipp: Problemstoffsammlung am 8. Oktober Nutzen Sie die Möglichkeit, Problemstoffe umweltgerecht und kostenlos zu entsorgen. Das Team der mobilen Sammelstelle ist am Samstag, den 8. Oktober an folgenden Standorten für Sie da: Neukirch Feuerwehrhaus Essacher Straße von 8:00 Uhr bis 8:50 Uhr Tettnang Parkplatz Stadthalle von 9:30 Uhr bis 11:20 Uhr Kressbronn Parkplatz Parkschule von 12:15 Uhr bis 13:30 Uhr Langenargen Auffangparkplatz Friedrichshafener Straße von 14:30 Uhr bis 15:50 Uhr Angenommen werden Stoffe aus Haushalt und Landwirtschaft, wie z.B. Batterien, Autobatterien, Chemikalien, Farben, Lacke, Lösemittel, Säuren und Laugen, Pflanzenschutzmittel, Ölfilter und ölige Lappen, Spraydosen mit Restinhalt, Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen, Feuerlöscher, Ölradiatoren, Altöl z.B. Motorenöl sowie alle anderen schadstoffhaltigen Stoffe, die nicht in den Mülleimer oder ins Abwasser gehören. Die Problemstoffe müssen in festverschlossenen Gebinden, Einzelgebinde maximal 30 l, (möglichst in der Originalverpackung) abgegeben werden. Staubförmige Stoffe, insbesondere Pflanzenschutzmittel, müssen staubdicht verpackt sein. Außerdem sollte die Produktbezeichnung von außen erkennbar sein. Landwirte werden gebeten, erst fünf Minuten vor Ablauf der Seite 12 Freitag, 30. September 2016 angegebenen Zeit zum Sammelort zu kommen, um einen reibungslosen Ablauf der Sammlung zu gewährleisten. Größere Mengen können nur nach Voranmeldung angenommen werden. Kleinelektronik- und Haushaltsgeräte wie z. B.: Radios, Stereoanlagen, Videorecorder, Spielkonsolen, PCs (ohne Bildschirm), Telefone, Kopierer, Staubsauger, Fön, Toaster, Kaffeemaschinen etc. können ebenfalls kostenlos abgegeben werden. Nicht angenommen werden: Elektrogroßgeräte, Fernsehgeräte, Monitore, Altreifen sowie Bauabfälle. Anlieferungen von Gewerbetreibenden werden nicht angenommen. Kleingewerbetreibende können Problemstoffe 14-tägig im Wechsel jeweils freitags kostenpflichtig bei den Entsorgungszentren Friedrichshafen Weiherberg bei Raderach, Tettnang Sputenwinkel oder Überlingen Füllenwaid entsorgen. Termine finden Sie unter www.abfallwirtschaftsamt.de Es wird darauf hingewiesen, dass das Abstellen von Problemstoffen vor oder nach der Sammelzeit strafbar ist. Bitte halten Sie sich an die angegebenen Uhrzeiten, um Unfälle mit spielenden Kindern vorzubeugen. BAföG kann nun auch online beantragt werden Der BAföG-Antrag kann beim Landratsamt Bodenseekreis nun voll elektronisch gestellt werden. Damit die Daten sicher bei der Behörde ankommen, braucht man dafür allerdings eine DE-Mail-Adresse. Das System führt den Antragsteller durch das elektronische Formular und erstellt am Ende automatisch ein PDF des vollständigen Antrags und sendet dieses an [email protected]. Wer keine DE-Mail-Adresse hat, kann sich trotzdem durch das elektronische Formular führen lassen, um sicherzugehen, dass alle notwendigen Angaben vollständig vorhanden sind. Nur muss man seinen Antrag dann am Ende noch ausdrucken, unterschreiben und auf dem Postweg an das Landratsamt schicken. Mit DE-Mail entfällt dieser Schritt. Alle Infos zum BAföG und das elektronische Antragsformular gibt es auf www.bodenseekreis.de (Rubrik: Soziales & Gesundheit, Geldleistungen). Landkreis sucht ehrenamtlichen Patientenfürsprecher Im Bodenseekreis wird nach den Vorgaben des Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetzes eine Informations-, Beratungsund Beschwerdestelle (IBB-Stelle) für Menschen mit psychischer Erkrankung neu eingerichtet. Hierfür sucht das Landratsamt eine interessierte Person, die den Betroffenen beratend und vermittelnd als ehrenamtlicher Patientenfürsprecher zur Seite steht. Im Team der Beratungsstelle sollen unter der Koordination des Patientenfürsprechers Betroffene, Angehörige und Fachkräfte aus dem psychiatrischen Versorgungssystem ehrenamtlich zusammenarbeiten. Die Aufgabe umfasst darüber hinaus die Mitarbeit im Gemeindepsychiatrischen Verbund (GpV) des Bodenseekreises. Die dafür zu veranschlagende ehrenamtliche Arbeitszeit hängt stark vom tatsächlichen Beratungsbedarf seitens der Betroffenen sowie der persönlichen Bereitschaft des Inhabers dieser neuen Stelle ab. Pro Woche sind dies jedoch sicherlich mehrere Stunden. Die Patientenfürsprecherin beziehungsweise der Patientenfürsprecher erhält eine monatliche Aufwandent-schädigung von 200 Euro. Wer sich für diese interessante Aufgabe interessiert, kann sich für nähere Auskünfte an die Behindertenbeauftragte des Landkreises wenden: Dorothea Horn, Tel. 07541 205-5087, E-Mail [email protected]. Bewerbung bis zum 21. Oktober2016 an: Landratsamt Bodenseekreis Dorothea Horn, Kreisbehindertenbeauftragte 88045 Friedrichshafen Neukircher Nachrichten „Älter werden - was dann?“ Vortrag in Markdorf zu den neuen Pflegeleistungen „Pflegestärkungsgesetz – Info zu den neuen Pflegeleistungen ab 2017“, das ist das Thema eines Vortrags am Dienstag, 4. Oktober 2016 um 17:00 Uhr im Haus im Weinsteig 1 in Markdorf. Das Pflegestärkungsgesetz II reformiert umfassend die bisherige Pflegeversicherung. Ab 2017 wird der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt und mit ihm ein neues Begutachtungsverfahren. Der Blick auf den pflegebedürftigen Menschen wird dadurch grundlegend gewandelt. Bisher wurde der Hilfebedarf vor allem bei der Grundpflege nach Zeitaufwand erfasst, wobei Menschen mit kognitiven Einschränkungen wie einer Demenzerkrankung häufig schlechter gestellt waren. Künftig geht man weg von dieser Minutenbetrachtung. Stattdessen steht die Fähigkeit zur alleinigen Bewältigung des Alltags im Fokus. Erfasst wird künftig, was der Versicherte noch kann und wobei er Hilfe benötigt. Es wird nicht mehr unterschieden, ob er Hilfe aufgrund körperlicher oder geistiger Einschränkungen braucht. Für die Pflegebedürftigen bedeutet dies eine deutliche Verbesserung der Leistungen. Für pflegende Angehörige bietet das neue Gesetz mehr Möglichkeiten zur Entlastung. Gabriele Knöpfle vom Pflegestützpunkt des Landratsamts Bodenseekreis wird in ihrem Vortrag über diese Neuerungen informieren. Im Anschluss besteht die Möglichkeit, der Referentin konkrete Fragen zu stellen. Der Eintritt ist frei. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. „Älter werden - was dann?“ ist eine Vortragsreihe, die sich konkreten Fragen und Problemen des alltäglichen Lebens im fortgeschrittenen Alter widmet: Themen der Vortragsreihe sind Rechtliche Vorsorge, Wohnen im Alter, Verkehrstüchtigkeit, Demenz sowie Pflegebedürftigkeit. Experten der jeweiligen Bereiche geben nützliche Informationen und Hinweise zum Umgang mit diesen Themen. Die Vorträge werden über das Jahr verteilt in Friedrichshafen, Langenargen, Markdorf, Deggenhausertal, Tettnang und Überlingen angeboten. Alle Themen und Termine sind auch im Internet auf www.bodenseekreis.de (Rubrik: Soziales & Gesundheit, Senioren, Vortragsreihe „Älter werden …“) nachzulesen. Organisiert wird dieses Angebot vom Kreissozialamt gemeinsam mit der Arbeitsgemeinschaft Altenhilfe im Bodenseekreis. Diese ist ein Zusammenschluss von rund 300 Akteuren in diesem Bereich, insbesondere Altenhilfeeinrichtungen, Fachkräften sowie ehrenamtlich engagierten Bürgern. Ansprechpartnerin im Landratsamt Bodenseekreis ist Wiltrud Bolien, Tel.: 07541 204-5640, E-Mail: [email protected] Die nächsten Themen und Termine: „Zu Hause leben – Informationen zur Pflegeversicherung“ Montag, 17. Oktober, 17:00 Uhr in Friedrichshafen, Haus der kirchlichen Dienste, Katharinenstraße 16 „Rechtliche Vorsorge und Unterstützung“ Mittwoch, 19. Oktober, 17:00 Uhr in Langenargen, Seniorenwohnanlage, Eugen-Kaufmann-Straße 2 Supervision für Ehrenamtliche in der Flüchtlingshilfe Die Servicestelle für Bürgerschaftliches Engagement des Bodenseekreises bietet ehrenamtlich Engagierten in der Flüchtlingshilfe eine professionelle Beratung und Reflexion ihrer Arbeit an. An drei einzelnen Abendterminen können die Teilnehmer Erfahrungen anderer hören und Ideen zum Umgang mit belastenden Situationen bekommen. Denn wer sich in der Flüchtlingshilfe einbringt, investiert Zeit, Energie und Herzblut. Mit der Zeit aber erleben manche ihren Einsatz auch als Belastung oder sogar Überforderung und sehen sich vor schwierige Fragen und Herausforderungen gestellt: Was ist zu viel, was ist zu wenig? Was tun, wenn in der Nacht eine betreute Familie um Hilfe bittet? Wenn umgekehrt gut gemeinte An- Neukircher Nachrichten Freitag, 30. September 2016 gebote ins Leere laufen? Oder das Schicksal der geflohenen Menschen einen selbst zu sehr mitnimmt? In solchen Situationen kann die Reflexion der ehrenamtlichen Tätigkeit eine Hilfe sein. Im Austausch mit anderen können die Teilnehmer der Supervision ihre eigenen Grenzen und Möglichkeiten wieder in Balance bringen und werden für ihre ehrenamtliche Arbeit gestärkt. Ursula Kraemer, Coach und Mediatorin aus Salem-Neufrach, begleitet sie dabei. Die jeweils einmaligen Supervisionstermine finden am 29. September und 21. November 2016 sowie am 23. Januar 2017 von 17:00 bis 19:00 Uhr in Salem statt. Die Kosten für dieses Angebot übernimmt das Amt für Migration und Integration des Bodenseekreises. Anmeldung bei Ursula Kraemer unter Tel. 07541 74494 oder E-Mail [email protected]. Seite 13 Stadt Friedrichshafen Koordinierungsstelle Bürgerschaftliches Engagement Alexandra Eberhard [email protected], Tel.: 07541 203-1006 www.freiwilligenboerse.friedrichshafen.de Neue Freiwilligenbörse: Online nach Ehrenamts-Projekten suchen „Ich möchte mich ehrenamtlich engagieren und etwas für die Gesellschaft tun, weiß aber nicht so recht, wo ich das machen kann?“ Für alle, die solche und ähnliche Fragen haben, gibt es jetzt die Freiwilligenbörse im Bodenseekreis. Im Internet kann man sich hier Angebote und Projekte anzeigen lassen, die den eigenen Interessen und Möglichkeiten entsprechen. Die Börse ist ein Kooperationsprojekt des Landkreises mit der Stadt Friedrichshafen. Dort gibt solch eine Börse schon seit etwa zwei Jahren und wird von den Häfler Bürgerinnen und Bürgern rege genutzt. Die neue, gemeinsame Börse von Kreis und Stadt enthält aktuell über 50 Einträge und es kommen stetig neue hinzu. Die Themen, für die ehrenamtliche Helfer gesucht werden, reichen vom Kleiderladen, über Vorleser für Kinder und Betreuung von Senioren, bis hin zur Turnübungsleitung. „Wir wollen mit der landkreisweiten Freiwilligenbörse dem bürgerschaftlichen Engagement in der Region zusätzlichen Auftrieb geben“, sagt Ignaz Wetzel, Sozialdezernent des Bodenseekreises. „Ehrenamtlich zu arbeiten bringt nicht nur ein Gewinn für die Gesellschaft, sondern bereichert auch das eigene Leben. Viele Angebote wären ohne die Vereine, Initiativen und kirchlichen Organisationen nicht möglich, beispielsweise in den Bereichen Nachbarschaftshilfe, Umweltschutz, Sport, Kultur, Feuerwehr und vielem mehr. Mit der Börse wollen wir es hoffentlich vielen weiteren Menschen möglich und einfach machen, ehrenamtlich tätig zu werden“, so Wetzel weiter. Die Freiwilligenbörsen Friedrichshafens und des Bodenseekreises haben eine gemeinsame Online-Datenbank. Über sie können Vereine, Institutionen und Initiativen ihren jeweiligen Bedarf an ehrenamtlicher Unterstützung bekannt machen. Einrichtungen tragen sich mit ihren Bedarfen nur einmal ein und erscheinen automatisch in beiden Börsen. „Wer hier ein ehrenamtliches Betätigungsfeld sucht, kann die Einträge nach Ort, Thema oder Zielgruppe filtern und dann bequem durch die Angebote surfen und sich etwas passendes raussuchen“, erklärt Corinne Haag von der Servicestelle für Bürgerschaftliches Engagement im Landratsamt, die die Freiwilligenbörse dort betreut. „Klickt man auf einen Eintrag, bekommt man eine Beschreibung der Aufgabe und vor allem die Kontaktdaten, um sich mit dem suchenden Verein oder der Organisation in Verbindung zu setzen“, so Haag weiter. Die neue Freiwilligenbörse kann über www.bodenseekreis. de (Rubrik: Soziales und Gesundheit, Bürgerschaftliches Engagement) oder direkt über die Internetadresse www.freiwilligenboerse.bodenseekreis.de erreicht werden. Infos und Beratung geben auch die Service- und Koordinierungsstellen für Bürgerschaftliches En-gagement von Stadt und Landkreis: Landratsamt Bodenseekreis Servicestelle Bürgerschaftliches Engagement Corinne Haag [email protected], Tel.: 07541 204-5605 www.freiwilligenboerse.bodenseekreis.de Das sind die Köpfe und Ansprechpersonen hinter der neuen gemeinsamen Freiwilligenbörse von Stadt und Landkreis: Alexandra Eberhard von der Häfler Koordinierungsstelle Bürgerschaftliches Engagement und Corinne Haag und Marius Linnebach von der Servicestelle Bürgerschaftliches Engagement im Landratsamt. Foto: Landratsamt Bodenseekreis Öffnungszeiten Pfarrbüro, Martin-Luther-Str. 7, 88069 Tettnang Montag bis Donnerstag 9.00 Uhr – 12.00 Uhr Tel. 0 75 42/74 55, Fax 0 75 42/9 39 61 02 [email protected] Kirchenpflege: Donnerstag 9.00 – 12.00 Uhr, Tel. 0 75 42/9 39 61 05 Gemeindebüro: Montag bis Donnerstag 9.15 bis 11.00 Uhr Gottesdienste in Neukirch: Sonntag, 25. September 2016, 18.n.Trinit.: 11.00 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl (mit Saft) in der kath. Kirche Neukirch Wir laden herzlich ein zu folgenden Gottesdiensten und Veranstaltungen. Alle Veranstaltungen, wenn nicht anders angegeben, im Martin-Luther-Gemeindehaus, Martin-Luther-Str. 7, Tettnang: Freitag, 30. September: Jeden 2. und 4. Freitag im Monat: 15.30 Uhr bis 17.00 Uhr Jungschar (Klasse 1-4). Sonntag, 2. Oktober: 9.30 Uhr Gottesdienst in der Schlosskirche. Predigt: Prädikant Volker Lenz. Die Kinderkirche trifft sich wieder zum Erntedankgottesdienst am 09.10.16. Gaben für den Hospizverein. Dienstag, 4. Oktober: 9.50 Uhr ökum. Marktgebet „zehn vor zehn“ in der St. Georgs-Kapelle. 14.30 Uhr Herzliche Einla- Seite 14 Freitag, 30. September 2016 dung zum Seniorenkreis „Die großen Krankheiten in der Weltgeschichte“. Referent: Walter Mayer, Ravensburg. 9. Tettnanger Tischreden am 04.10.16, 20.00 Uhr. „Glaube, der Gestalt gewinnt. Luthers Katechismus als Leitfaden zwischen Beliebigkeit und Bevormundung“. Referent: Dekan Dr. Friedrich Langsam. Martin-Luther-Gemeindezentrum. Glaube ist nach reformatorischem Verständnis das, was trägt und prägt. Entscheidend ist daher nicht nur, dass wir glauben, sondern was wir glauben. Was unserem Leben Hilfe und Halt geben soll, kann daher nicht beliebig sein. Andererseits geht es um mehr als um Vorgaben, die wir nur nachsprechen oder nachbeten müssten. Luthers Kleiner Katechismus zeigt einen Weg zwischen den beiden Polen: Zum einen geht es um den Glauben an den dreieinigen Gott und zum andern um einen persönlich angeeigneten und verantworteten Glauben. Wer sagt, „ICH glaube“, sollte deshalb sich und andern darüber Rechenschaft geben können, an was er sich hält und was ihn hält. Dazu will Luthers Katechismus helfen. Mittwoch, 5. Oktober: Konfirmanden-Unterricht: 14.30 Uhr Gruppe 1; 16.00 Uhr Gruppe 2. 19.00 Uhr Flötenkreis. Donnerstag, 6. Oktober: 20.00 Uhr Probe Kirchenchor Freitag, 7. Oktober: Jeden 2. und 4. Freitag im Monat: 15.30 Uhr bis 17.00 Uhr Jungschar (Klasse 1-4). Was sonst noch interessiert: Zum Schmücken des Erntedankaltars bitten wir auch in diesem Jahr wieder um Gaben (Früchte aus Feld und Garten, Lebensmittel, Blumen, Obst, Gemüse). In Tettnang können die Gaben am Samstag, 08.10.16, von 10.00 bis 12.00 Uhr, in der Sakristei der Schlosskirche abgegeben werden. In Neukirch bitten wir, die Gaben direkt zum Gottesdienst am 09.10.16 um 11.00 Uhr mitzubringen. Nach dem Erntedankfest werden diese Gaben über die Bezirksstelle Ravensburg an Bedürftige weitergegeben. Vielen Dank für Ihre Unterstützung! 13. Tettnanger Frauenfrühstück am 15.10.2016. „Nur wer die Menschen bejaht, kann sie weiterbringen – Die unschätzbare Bedeutung der Wertschätzung“. Referentin: Dr. Beate Weingardt, evangelische Theologin und Psychologin. Kostenbeitrag 9,00 €. Anmeldung ab 26.09.16, Tel. 0 75 42/98 98 95 und 0 75 42/5 54 32. Geistliche Begleitung: „Das Leben ist nicht ein Frommsein, sondern ein Frommwerden, nicht eine Gesundheit, sondern ein Gesundwerden, nicht ein Sein, sondern ein Werden, nicht eine Ruhe, sondern eine Übung. Wir sind’s noch nicht, wir werden’s aber. Es ist noch nicht getan oder geschehen, es ist aber im Gang und im Schwang. Es ist nicht das Ende, es ist aber der Weg.“ (Martin Luther). Geistliche Begleitung will helfen, die persönliche Beziehung zu Gott zu klären und zu vertiefen. In regelmäßig vereinbarten Gesprächen begleitet sie Menschen, die ihrer Sehnsucht nach Gott nachgehen, Gottes Willen und seinen Weg mit ihnen auf dem eigenen Lebensweg erkennen möchten. Kontakt: Pfrin. Martina Kleinknecht-Wagner, Tel. 0 75 42/74 55. Wir suchen offene, kontaktfreudige Menschen, die im Namen unserer Kirchengemeinde Besuche bei Geburtstagsjubilaren in Neukirch übernehmen möchten. Frau Schulz hat diese Aufgabe – die sie viele Jahre mit großem Einsatz übernommen hatte – abgegeben. Wenn Sie sich dafür interessieren oder für weitere Informationen melden Sie sich bitte im Pfarramt (Tel. 0 75 42/74 55). Neukircher Nachrichten Seelsorgeeinheit Argental Dekan Reinhard Hangst, Laimnau Tel.: (0 75 43) 62 44, Fax: 5 49 55 Öffnungszeiten des Pfarrbüros: Mo bis Fr 9 – 11 Uhr Do 15 – 16.30 Uhr Pfarrbüro Neukirch Tel.: (0 75 28) 22 62, Fax: 91 52 63 Öffnungszeiten des Pfarrbüros: Di, Do, Fr 9 bis 11 Uhr Pfarrer Sebastian Powath Laimnau Tel.: (0 75 43) 9344918 Gemeindereferentin Michaela Hertnagel, Laimnau Tel.: (0 75 43) 91 32 57 Kirchenpflege GKG Argental: Frau I. Holzhauser Tel.: (07543) 3004501 Redaktion Kirchenanzeiger, Büro der Seelsorgeeinheit Tel.: (0 75 43) 50133, [email protected] Website: www.se-argental.de Gottesdienste und Veranstaltungen Vom 1. bis einschl. 9. Oktober 2016 Samstag, 1. Oktober 14.00 Uhr Krumbach Hochzeitsmesse von Bernd Reihs und Daniela Reihs, geb. Sauter 16.00 Uhr Neukirch Rosenkranz 18.00 Uhr Wildpoltsweiler Eucharistiefeier 18.00 Uhr Hiltensweiler Eucharistiefeier 18.30 Uhr Obereisenbach Rosenkranz für geistl. Berufe 19.00 Uhr Hiltensweiler Anbetung Sonntag, 2. Oktober: 27. Sonntag im Jahreskreis 8.30 Uhr Obereisenbach Eucharistiefeier 10.00 Uhr Laimnau Eucharistiefeier 10.00 Uhr Krumbach Eucharistiefeier 10.00 Uhr Neukirch Festgottesdienst zum Patrozinium musikalisch mitgestaltet vom Musikverein Neukirch anschl. Stehempfang auf dem Kirchenvorplatz 10.00 Uhr Goppertsweiler Kinderwortgottesdienst 10.00 Uhr Tannau Familiengottesdient zum Erntedankfest Dienstag, 4. Oktober 8.00 Uhr Laimnau Schülerwortgottesdienst 19.00 Uhr Krumbach Eucharistiefeier 19.00 Uhr Neukirch Eucharistiefeier Mittwoch, 5. Oktober 8.00 Uhr Obereisenbach Schülerwortgottesdienst 18.00 Uhr Wildpoltsweiler Betstunde für alle, zum Tag der Ewigen Anbetung 19.00 Uhr Wildpoltsweiler Eucharistiefeier mit feierlichen Schlusssegen Donnerstag, 6. Oktober 7.50 Uhr Neukirch Schülerwortgottesdienst 19.00 Uhr Hiltensweiler Eucharistiefeier 19.00 Uhr Tannau Eucharistiefeier in der Georgskapelle Freitag, 7. Oktober 8.00 Uhr Laimnau Eucharistiefeier 19.00 Uhr Obereisenbach Eucharistiefeier Samstag, 8. Oktober 18.00 Uhr Laimnau Eucharistiefeier 18.30 Uhr Obereisenbach Rosenkranz für geistl. Berufe Sonntag, 9. Oktober: 28. Sonntag im Jahreskreis 8.30 Uhr Tannau Eucharistiefeier 8.30 Uhr Neukirch Eucharistiefeier 8.30 Uhr Krumbach Eucharistiefeier 10.00 Uhr Goppertsweiler Eucharistiefeier 10.00 Uhr Hiltensweiler Eucharistiefeier 10.00 Uhr Obereisenbach Familiengottesdienst mit der Band „Veritas“ 10.00 Uhr Wildpoltsweiler Eucharistiefeier 11.30 Uhr Laimnau Tauffeier von Nayla Chiara Erath Neukircher Nachrichten Freitag, 30. September 2016 Herzliche Einladung zum Kirchenpatrozinium St. Maria Rosenkranzkönigin am Sonntag, 2. Oktober 2016 10.00 Uhr Festgottesdienst in der Pfarrkirche St. Maria Rosenkranzkönigin. Musikalisch mitgestaltet vom Musikverein Neukirch, mit Rückblick auf das vergangene Jahr und Vorschau auf das kommende Kirchenjahr durch Sieglinde Heimpel. Nach dem Gottesdienst sind Sie herzlich zu einem Stehempfang auf dem Kirchenvorplatz eingeladen, musikalisch umrahmt vom MV Neukirch. Kuchenverkauf zum Mitnehmen Hierzu laden wir alle recht herzlich ein Ihr Kirchengemeinderat Neukirch Sonntag, 2. Oktober um 10 Uhr in Goppertsweiler, Einladung zur Kleinkinderwortgottesfeier. Zur Erntedankzeit wollen wir dem Wort „Danke“ auf die Spur kommen. Auf Euer Kommen freut sich das Vorbereitungsteam Donnerstag 13. Oktober Halbtagesausflug der Senioren aus Laimnaue und Hiltensweiler Wir besuchen Pfarrer Caxilé in Erolzheim. Abfahrt mit dem Bus ist ca. 12.30 Uhr. Anmeldung bis 8. Oktober bei: J. Birk: 07543 8542, E. Nerz 07528 2307, C. Willburger: 07528 1404 Samstag, 15. Oktober, Männerwallfahrt 2016 der Seelsorgeeinheit Argental zur Wallfahrtskirche Schömberg-Palmbühl und in die Stadt Rottweil. Abfahrt morgens: Neukirch: 6 Uhr (Schule), Tannau: 6.10 Uhr (Dorfgemeinschaftshaus) Laimnau: 6.20 Uhr (Argentalhalle) Nähere Infos und Anmeldungen für diese Wallfahrt erhalten sie in unseren Pfarrbüros. Gottesdienst-Ordnung Für die Pfarrgemeinde St. Stephanus von Haslach vom 30.09. – 09.10.2016 Freitag, 30.09. 18:30 Uhr Rosenkranzgebet 19:00 Uhr Abendmesse (Messe nach Meinung) Samstag, 01.10. 17:00 Uhr Vorabendmesse im Heim St. Konrad Sonntag, 02.10. - 27. Sonntag im Jahreskreis - Erntedankfest 09:45 Uhr Rosenkranzgebet 10:15 Uhr Eucharistiefeier zum Erntedankfest; es singt der Jubilate-Chor 14:30 Uhr Andacht in der Schomburger Kapelle Montag, 03.10. - Tag der Deutschen Einheit 19:00 Uhr Hl. Messe im Heim St. Konrad Dienstag, 04.10. 07:45 Uhr Hl. Messe in der Pfarrkirche Donnerstag, 06.10. 07:45 Uhr Hl. Messe im Heim St. Konrad 20:00 Uhr Ökumenische Lichternacht in der Rosenkranzkapelle von St. Konrad Freitag, 07.10. - Herz-Jesu-Freitag 18:30 Uhr Rosenkranzgebet 19:00 Uhr Abendmesse (Jahrtagsmesse für Maria Baumann und Gebetsgedenken für Bernhard Baumann) Samstag, 08.10. - Herz-Mariä-Samstag 17:00 Uhr Vorabendmesse im Heim St. Konrad Sonntag, 09.10. - 28. Sonntag im Jahreskreis 10:15 UhrAmtzell: Gemeinsamer Gottesdienst der Seelsorgeeinheit „An der Argen“ mit Taizé-Gesängen 19:00 Uhr Lichterprozession zur Lourdesgrotte des Heims St. Konrad; Treffpunkt ist vor der Rosenkranzkapelle Seite 15 Herzliche Einladung zur ökumenischen Nacht der Lichter in Haslach Wir laden euch/Sie ein zu einer meditativen Taizé-Lichternacht für Jung und Alt am Donnerstag, 6. Oktober 2016, 20 Uhr, in der Rosenkranzkapelle des Heimes St. Konrad in Haslach-Wangen. Über viele und besonders auch über junge und junggebliebene Taizé-begeisterte Mitfeiernde würden wir uns sehr freuen. Turn- und Sportverein 1925 Neukirch e.V. ALTPAPIERSAMMLUNG!!! Am Samstag, 01. Oktober führt die Fußballabteilung wieder ihre Altpapiersammlung durch. Bitte stellen Sie das Papier gebündelt bis 8:00 Uhr bereit. Für Ihre Bemühungen schon im Voraus recht herzlichen Dank. Im Namen der Abteilung Fußball: Nicolas Horb 0160/ 98275700 Abteilung Fußball Ergebnisse: Nichts zu holen für den TSV… TSV Neukirch I - SV Oberteuringen I 0:3 Tore: 0:1 Eigentor (35.), 0:2 Eigentor (53.), 0:3 (71.) Für den TSV spielten: Stehle M., Möhrle A. (50. Reihs P.), Wellhäuser R., Butscher M., Nuber T., Butscher A. (54. Weithase M.), Wicker M. (64. Gauggel A.), Nuber S., Sauter M., Rist C. (73. Fricker S.), Oberhauser M. Das Verletzungspech reißt nicht ab in Neukirch. Derzeit können sage und schreibe 8 Stammspieler nicht mitwirken. Von den übrigen gingen heute 3 Spieler noch angeschlagen auf den Platz. So langsam ist es sogar schwierig überhaupt noch eine zweite Mannschaft zu stellen. Dementsprechend verlief heute das Spiel. Neukirch fand zu keiner Zeit wirklich richtig gut ins Spiel. Personell bedingt mussten auch noch Spieler auf ungewohnten Positionen ran. Dann kam auch noch das Pech hinzu. Das 0:1 durch ein Eigentor unseres Abwehrspielers der den Ball nicht mehr weg bekam. Das war es aber noch nicht. Auch das 0:2 passierte durch ein Eigentor. Ein über außen rein gespielter Ball fand den Weg an die Fußspitze unseres Spielers. So war unsere Elf geschlagen. Obwohl die Gäste aus Oberteuringen verhältnismäßig harmlos waren und nur zu wenig Chancen kamen. Bei unserem TSV klappte heute der Spielaufbau gar nicht und wurde immer wieder durch schlechtes Zweikampfverhalten oder schlampige Pässe gestoppt. 20 Minuten vor Ende dann endgültig die Entscheidung. Der freistehende Nägele mit einem platziertem Schuss am 16 er. Fazit: So fällt unser TSV schon Richtung Abstiegsränge ab. Zu ändern wird das so schnell leider nicht sein wenn man die verletzten Spieler betrachtet. Man kann nur hoffen dass manche Spieler schneller zurückkommen als geplant. Es wäre derzeit notwendiger denn je ... TSV Neukirch II - SV Oberteuringen II Tor: Zieher D. 1:0 Seite 16 Freitag, 30. September 2016 Neukircher Nachrichten Saison 2016/2017 - 7.Spieltag - Sonntag 02.10.2016 SpVgg Lindau II - TSV Neukirch II 13:15 Uhr SpVgg Lindau I - TSV Neukirch I 15:00 Uhr Über zahlreiche Zuschauerunterstützung beim Auswärtsspiel würden wir uns sehr freuen. #EINWEGEINZIELTSV Vorschau: Sonntag 09.10.2016 TSV Neukirch - Spielfrei Vorschau: Sonntag 16.10.2016 (Sportplatz in Hege/Wasserburg) SG Hege-Bodolz-Nonnenhorn II TSV Neukirch II SG Hege-Bodolz-Nonnenhorn I TSV Neukirch I Aktuelle Trainingszeiten und Trainingsorte: Mannschaft Trainingszeit Aktive Mittwoch 19:00 Uhr – 21:00 Uhr Freitag 19:00 Uhr – 21:00 Uhr Damen Dienstag 19:30 Uhr - 21:00 Uhr Donnerstag 19:30 Uhr - 21:00 Uhr A-Junioren Montag 19:00 Uhr - 20:30 Uhr Donnerstag 19:00 Uhr - 20:30 Uhr B1-Junioren Dienstag 18:00 Uhr - 19:30 Uhr Donnerstag 19:00 Uhr - 20:30 Uhr B2-Junioren Dienstag 18:00 Uhr - 19:30 Uhr Donnerstag 19:00 Uhr - 20:30 Uhr C-Junioren Montag 18:00 Uhr - 19:30 Uhr Mittwoch 18:00 Uhr - 19:30 Uhr D1-Junioren Montag 18:00 Uhr - 19:30 Uhr Mittwoch 18:00 Uhr - 19:30 Uhr D2-Junioren Montag 18:00 Uhr - 19:30 Uhr Mittwoch 18:00 Uhr - 19:30 Uhr E-Junioren Dienstag 17:30 Uhr - 19:00 Uhr F-Junioren Mittwoch 17:00 Uhr - 18:30 Uhr Bambini Dienstag 17:00 Uhr - 18:30 Uhr 13:15 Uhr 15:00 Uhr Trainingsort Neukirch Neukirch Neukirch Tannau Tannau Neukirch Tannau Neukirch Tannau Tannau Neukirch Tannau Neukirch Tannau Neukirch Neukirch Neukirch Aktuelles kann jederzeit auf unserer neuen Homepage nachgelesen werden: www.tsv-neukirch.de Andreas Schmid Abteilungsleiter Fußball Ergebnisse 1. F-Jugend Spieltag bei der SpVgg. Lindau 1919 e.V. Neukirch - Haslach 1:2 Tore: Noel Maiwald Neukirch - Tannau 3:0 Tore: Noel Maiwald (3) Neukirch - Bodnegg 2:1 Tore: Rico Buchmaier, Noel Maiwald Besonderer Dank gilt unserem Trikot-Sponsor MC Donald Bodensee Andreas Fehr, der uns zum Abschluss des erfolgreichen Spieltages noch zum Essen ins MC Donald nach Lindau eingeladen hat. TSV Neukirch Fußball - JUGEND Ergebnisse vom vorherigen Wochenende, 23.09.2016 25.09.2016 A-Junioren - Samstag, 24.09.2016 SGM Neukirch/Tannau/Argental SGM Ettenk./Obert. 2:2 Tore: Freddy W. , Marco R. B1-Junioren - Sonntag, 25.09.2016 2:2 SGM Neukirch/Tannau/Argental I - TSV Meckenbeuren I Tore: Julius G., Pascal M. B2-Junioren - Sonntag, 25.09.2016 2:1 SGM Neurav./Achberg - SGM Neukirch/Tannau/Argental II Tore: David H. C-Junioren - Samstag, 24.09.2016 SGM Neukirch/Tannau - SGM RW Weil/Scheid/Ellh. I 4:2 Tore: Thommi K. (2), Noah B., Eigentor D2-Junioren - Samstag, 24.09.2016 SGM Schlachters/Hergens. - SGM Neukirch/Tannau II 2:2 Tore: Patrick F., Jannick W. D1-Junioren - Samstag, 24.09.2016 FC Lindenberg I - SGM Neukirch/Tannau I 6:0 E-Junioren - Freitag, 23.09.2016 TSV Neukirch - TSV Eriskirch 7:5 Tore: Finn R. (4), Liam N. (2), Leon H. Bambini - Spieltag beim TSG Ailingen TSV Neukirch - SC Schnetzenhausen TSG Ailingen - TSV Neukirch TSV Neukirch - TSV Hergensweiler TSV Tettnang - TSV Neukirch TSV Neukirch - SV Kehlen TSV Neukirch - TSG Ailingen I Torschützen: Paul St. (8), Tim R. (4) 1:1 2:1 3:2 0:4 2:2 3:1 Pokalrunde unserer B-Junioren Unsere B1-Junioren bestritten das 1. Pokalspiel gegen den SGM Hege/Nonnenh./Bodolz und gewannen diese Partie mit 2:0. In die 2. Runde geht es nun am Dienstag, 04.10.2016, um 18.30 Uhr, gegen den TSV Meckenbeuren II. (Spielort: Meckenbeuren) Unsere B2-Junioren haben es gegen den TSV Meckenbeuren I mit 0:4 leider nicht geschafft. Vorschau für das kommende Wochenende: A-Junioren - Samstag, 01.10.2016 17 Uhr SGM Schlachters/Herg/Oberr II - SGM Neukirch/Tannau/Argental Neukircher Nachrichten Freitag, 30. September 2016 B1-Junioren - SPIELREI B2-Junioren - Sonntag, 02.10.2016 11 Uhr SGM Neukirch/Tannau/Argental II SPVGG Lindau Spielort: Laimnau C-Junioren - Samstag, 01.10.2016 15.30 Uhr SGM Hege/Nonnen/Bodolz - SGM Neukirch/Tannau D2-Junioren - SPIELFREI D1-Junioren - Samstag, 01.10.2016 14.15 Uhr SGM Hege/Nonnen/Bodolz I - SGM Neukirch/Tannau I E-Junioren - Freitag, 30.09.2016 17.15 Uhr TSV Bodnegg - TSV Neukirch F-Junioren - Samstag, 01.10.2016 2. Spieltag beim SV Tannau ab 10 Uhr SpVgg Lindau - TSV Neukirch 10:34 Uhr TSV Tettnang III - TSV Neukirch 11:25 Uhr SV Haslach III - TSV Neukirch 11:59 Uhr Bambini-Turnier - Samstag, 01.10.2016 2. Spieltag ab 10 Uhr beim TSV Hergensweiler Zuschauer sind zu allen Spielen wie immer herzlich willkommen. Erfolgreiches Tischtennisjugendwochenende Am vergangenen Wochenende hatten am Samstag die Jungs ihr 2. Spiel. Sie spielten in Meckenbeuren und fuhren mit einem klaren 6:0 Sieg nach Hause. Mit dabei waren Felix Wagner, Jeremias Baur, Tobias Zuber und Linus Baur. Am Sonntag stand die Bezirksrangliste der Jugend in Aulendorf an. Es qualifizierten sich: U13 Lara Kollmann U15 Sarah Zerlaut U18 Talitha Fritz (Neuzugang) Nadine Stehle Lara Kollmann erreichte als Gruppendritter die Endrunde und erreichte auch dort einen 3. Platz. Sarah Zerlaut erreichte als Gruppenerste die Endrunde und erreichte dort einen herausragenden 2. Platz und ist somit für den Schwerpunkt am 22.10.16 in Oberkochen weiterqualifiziert. Talitha Fritz erreichte leider die Endrunde nur knapp nicht. Es fehlte ihr leider 1 Satz mehr zum gewinnen. Nadine Stehle hatte sich mit einem Ersatzplatz qualifiziert und hatte eine schwere Gruppe erwischt. Aber ihr gelang es 2 Spiele und Erfahrung zu gewinnen. Seite 17 Soldatenkameradschaft Neukirch 2 fotos einfügen, s. manu Am Sonntag, den 2. Oktober 2016, feiert unsere Pfarrei ihr Kirchenpatrozinium. Beginn des Festgottesdienstes um 10.00 Uhr. Wir beteiligen uns mit unserer Musikkapelle und den Fahnenabordnungen der örtlichen Vereine am Kirchgang. Antreten um 9.45 Uhr beim Landhaus Köhle. Wir bitten um eine zahlreiche Beteiligung. Die Vorstandschaft Gemeinsam Musizieren von Anfang an Das musikalische Eltern–KindKonzept von 0 – 5 Jahren Am 11. Oktober 2016 starten die neuen Musikgartenkurse im Musikantenstadl in Goppertsweiler. Der Musikgarten lädt Kinder ab dem Säuglingsalter und deren Eltern zum gemeinsamen Musizieren ein. Durch Singen, Musizieren, Bewegen und Musikhören können die Kinder ein Gefühl für die Schönheit und Wirkung von Musik entwickeln und erfahren, wie viel Freude Musik machen kann. Ziel von Musikgarten ist, Kinder spielerisch an Musik heranzuführen. Die Kinder sollen ohne Leistungserwartungen die Gelegenheit bekommen, Musik aufzunehmen und selbst zu gestalten. Der Musikgarten ist in drei Phasen konzipiert und dem jeweiligen Entwicklungsstand der Kinder angepasst: Babys: 0 - ca. 1,5 Jahren (35 Minuten) Phase 1: 1,5 – ca. 3 Jahren (35 Minuten) Phase 2: 3 – ca. 5 Jahren (45 Minuten) Ein Kurs umfasst 10 Termine. Kursbeginn: 11. Oktober 2016 Preis: Babys und Phase 1: je 59 €; Phase 2: 75 € (Geschwisterrabatt bei Teilnahme mehrerer Kinder aus einer Familie) Kursort:Musikantenstadel Goppertsweiler (Neukirch) Wir, Claudia Ray und Christina Brugger, sind lizenzierte Musikgarten-Lehrkräfte und freuen uns, wenn wir Ihr Kind und Sie auf diese musikalische Reise mitnehmen dürfen. Verschenken Sie den Musikgarten Als Weihnachtsgeschenk, zur Geburt, zum Geburtstag oder einfach so. Den Musikgarten zu verschenken ist eine besondere Geschenkidee. Wir stellen Ihnen gerne einen Gutschein über den von Ihnen gewünschten Betrag aus. Nähere Informationen/ Anmeldung bei: Christina Brugger, Am Vogelherd 19, 88099 Neukirch, Tel. 07528/915455, Mobil: 0176/20334868, [email protected] oder Claudia Ray, Bauren 1/1, 88239 Wangen im Allgäu, Tel. 07528/9759438, Mobil: 01707094200, [email protected] S O Z I A LV E R B A N D OrtsverbandNeukirch Neukirch Ortsverband Der Ortsverband informiert: VdK Vizepräsident und Landeschef Roland Sing wird 75 Ende September vollendet der Vizepräsident des VdK Deutschland, Vorsitzender des VdK Baden-Württemberg und Bezirksvorsitzender von Nordwürttemberg, Roland Sing, sein 75. Lebensjahr. Sing steht im Lande seit 2011 an der VdK-Vorstandsspitze. Schon lange zuvor hatte der gebürtige Stuttgarter als Landesvize Verantwortung übernommen und viele Akzente auf den verschiedenen VdK-Ebenen und in der Sozialpolitik gesetzt. Der frühere Vorstandsvorsitzende der AOK Seite 18 Freitag, 30. September 2016 Baden-Württemberg ist zudem in den Sozialpolitischen Ausschüssen des VdK Deutschland und des VdK Baden-Württemberg führend tätig und trägt so entscheidend zur Entwicklung der VdK-Sozialpolitik, der Verbandsforderungen und der Leitlinien des größten Sozialverbands in Deutschland und im Südwesten bei. Außerdem ist Roland Sing regelmäßiger Gesprächspartner von Politikern in Bund und Land, von anderen Entscheidungsträgern und von den Medien. Neben seiner VdK-Tätigkeit ist Sing im Landesseniorenrat (LSR) und in diversen Gremien aktiv. Dem LSR steht er seit 2008 vor. Dieser große ehrenamtliche Einsatz wurde 2015 mit dem Bundesverdienstkreuz Erster Klasse gewürdigt. Wir alle wünschen Ihnen einen schönen Markttag! Schäferhof Broger, 07520/6822 Bauernhofprodukte Max Hagg, 07528/2294 Wolfgang Heilig 07542/3054 Bäckerei Straub, 07543/6411 Stiftung Liebenau „Liebenauer Landleben“ Klostermetzgerei „Reute“, 07524/708249 MEICHLE Feinkost und Fisch Hagnau, 07532/808540 Bäckerei Klaus Denzel, Vogt, 07529/7797 Käse- und Molkereiprodukte Eilers GbR 07541/53417 Maryam Zaghari Griechische Spezialitäten 0157/59199181 Olivenstand Zaghari Ab Freitag, 30.09.2016 sind wir wieder auf dem Wochenmarkt für Sie da! Land schreibt Landesamateurtheaterpreis Baden-Württemberg 2017 aus Bewerbungsschluss: 1. April 2017 Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst möchte herausragende und modellhafte Leistungen in der Amateurtheaterszene auszeichnen. Die Amateurtheater im Land können sich mit ihren Produktionen bis 1. April 2017 bewerben. „Die Qualität und Vielseitigkeit des Amateurtheaters ist in unserem Land ganz besonders ausgeprägt. Der Landesamateurtheaterpreis Baden-Württemberg LAMATHEA würdigt dieses außergewöhnlich breite Theaterschaffen im Ehrenamt“, so Staatssekretärin Petra Olschowski. Ausgeschrieben wird der LAMATHEA in den sechs Theaterka- Neukircher Nachrichten tegorien Innenraumtheater, Theater mit Kindern und Jugendlichen, Freilichttheater, Mundarttheater, Theater mit soziokulturellem Hintergrund sowie Puppen- und Figurentheater. Insgesamt ist die Auszeichnung mit 12.000 Euro dotiert - 2.000 Euro Preisgeld pro Theaterkategorie. Zudem wird ein undotierter Sonderpreis für ein Lebenswerk und bürgerschaftliches Engagement verliehen. In dieser Kategorie können Einzelpersonen oder Personengruppen / Institutionen / Unternehmen für den LAMATHEA vorgeschlagen werden, die durch ihr ehrenamtliches Engagement im Dienste des Amateurtheaters Herausragendes geleistet haben. Die Durchführung und Abwicklung der Ausschreibung des LAMATHEA erfolgt durch den Landesverband Amateurtheater Baden-Württemberg e.V. Dort können sich bis zum 1. April 2017 alle außerberuflichen Ensembles der darstellenden Kunst in Baden-Württemberg mit ihren Produktionen bewerben. Die Mitgliedschaft im Landesverband wird hierzu nicht vorausgesetzt. Der Jury gehören sowohl Experten des deutschen Amateurtheaters als auch Vertreter der professionellen Theaterszene an. Pro Kategorie werden drei Bewerbungen nominiert, aus denen jeweils ein Preisträger gekürt wird. In der Kategorie Lebenswerk und bürgerschaftliches Engagement wird nur der Preisträger bzw. die Preisträgerin bekanntgegeben. Die Verleihung des Preises bildet das Ende eines dreitägigen Preisträgerfestivals im Rahmen der Heimattage Baden-Württemberg, das vom 30. September bis 2. Oktober 2017 in Karlsruhe stattfindet. Die festliche Preisverleihung durch ein Mitglied der Landesregierung wird im Festsaal des Studentenhauses am Studentischen Kulturzentrum der Universität Karlsruhe erfolgen. Die detaillierte Ausschreibung, Erläuterungen zu den Kategorien und zum Bewerbungsverfahren sowie die entsprechenden Unterlagen finden sich im Internet unter www.lamathea.de . Hintergrundinformationen: Die Etablierung eines landesweiten, dotierten Amateurtheaterpreises verwirklicht die Empfehlung der Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland“ des Deutschen Bundestages sowie der Kunstkonzeption „Kultur 2020. Kunstpolitik für Baden-Württemberg“. Diese Initiative fand in Baden-Württemberg ein großes Echo. Der Landesamateurtheaterpreis LAMATHEA wurde 2013 erstmals als Landespreis vom Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst ausgelobt. Landespreis für Heimatforschung Baden-Württemberg 2017 ausgeschrieben Bewerbungsschluss: 30. April 2017 (für den Schülerpreis: 31. Mai 2017) Die Landesregierung möchte auch im kommenden Jahr wieder besondere Leistungen in der Erforschung der lokalen Geschichte und Tradition auszeichnen. Hierzu schreibt das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst den Landespreis für Heimatforschung aus. Bewerbungen können bis 30. April 2017 erfolgen. Für den Schülerpreis endet die Bewerbungsfrist am 31. Mai 2017. Kunststaatssekretärin Petra Olschowski: “Gerade in einem zukunftsorientierten Land wie Baden-Württemberg halte ich es für wichtig, dass auch die Geschichte des Südwestens erforscht wird und somit für kommende Generationen lebendig bleibt.“ Mit dem Landespreis werden in sich geschlossene Einzelwerke ausgezeichnet, die auf einer eigenen Forschungsleistung beruhen. Die eingereichten Arbeiten sollen folgende Themenbereiche mit Bezug zu Baden-Württemberg behandeln: • Orts-, Regional- und Landesgeschichte auch im Hinblick auf ein zusammenwachsendes Europa • Neue Heimat in Baden-Württemberg • Heimatmuseen, Heimatforschung • Natur und Naturschutz, Landschaftsschutz, Umweltschutz • Entwicklung und Geschichte von Technik und Industrie • Denkmalschutz, Dorferneuerung, Stadterneuerung Neukircher Nachrichten Freitag, 30. September 2016 • Kunst und Architektur • Dialektforschung, Literatur, Brauchtum • Volksmusik, Volkstanz, Tracht • Bevölkerung und Minderheiten • Bürgerengagement und Bürgerbeteiligung. Der Landespreis für Heimatforschung Baden-Württemberg wird seit 1982 verliehen. Ausgelobt wird die jährliche Auszeichnung vom Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst in Zusammenarbeit mit dem Landesausschuss Heimatpflege Baden-Württemberg mit dem Ziel, die Leistungen ehrenamtlich tätiger Heimatforscher zu würdigen und ihnen die verdiente öffentliche Anerkennung zukommen zu lassen. Die Verleihung des Preises findet am 23. November 2017 in Karlsruhe im Rahmen der Heimattage Baden-Württemberg statt. Der Landespreis besteht aus einem 1. Preis zu 5.000 Euro, zwei 2. Preisen zu je 1.500 Euro, einem Jugendförderpreis und einem Schülerpreis mit je 1.500 Euro. Über die Vergabe entscheidet eine ehrenamtliche Jury. Die Bewerbungsunterlagen können in der Geschäftsstelle im Ministerium angefordert oder im Internet unter www.mwk. baden-wuerttemberg.de/ausschreibungen heruntergeladen werden. Online: www.landespreis-fuer-heimatforschung.de St. Gallus-Hilfe für behinderte Menschen Brennholz lm Rahmen eines Arbeitsprojektes für Menschen mit Behinderung wird regional geschlagenes Holz zu Brennholz und Spechtele {Anfeuerholz} weiterverarbeitet. Buche/Esche gemischt 33 cm/Trocken Obstholz 33 cm/Trocken Rufen Sie uns gerne an, oder schauen Sie bei uns in Bodnegg-Rosenharz vorbei. Herzlich willkommen. Allgemeine Öffnungszeiten: Montag - Freitag von 8.00 Uhr - 16.30 Uhr Kontaktdate für weitere Infos: Richard Weiland, Tel. 07520-9292797 oder 0172-8249645 E-Mail: [email protected] Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. Aufruf zur Haus- und Straßensammlung vom 31. Oktober bis 13. November 2016 Für die Anlage und zur Erhaltung deutscher Kriegsgräberstätten im Ausland bittet der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e. V. um Ihre Spende. Der Volksbund arbeitet in 45 Ländern. Er baut und betreut die Ruhestätten von über 2,7 Millionen deutschen Kriegstoten. Fast 30.000 Umbettungen im Laufe des Jahres zeugen von den Aufgaben, die es zu bewältigen gilt. Bei fast einem Drittel der Kriegstoten kann eine Identifizierung erfolgen und so erhalten noch heute Angehörige Nachricht über den Verbleib des so lange Gesuchten. Ein weiterer Schritt zur Klärung von Schicksalen kann nun angegangen werden. Außenminister Frank-Walter Steinmeier und sein russischer Amtskollege Sergej Lawrow haben im Juni den Beschluss eines gemeinsamen Projektes zur Suche und Digitalisierung von Archivunterlagen sowjetischer und deutscher Kriegsgefangener und Internierter in einer gemeinsamen Erklärung bekannt gegeben. Die Koordination des Projektes auf deutscher Seite übernimmt der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge. Kriegsgefangene und Internierte gehören laut Gräbergesetz zu Kriegstoten. Es ist wichtig, die noch verbliebenen Lücken zu schließen, um letztendlich - soweit irgend möglich - jedem Opfer seinen Namen zurück zu geben. Denn auch an diese Kriegsopfer ist das Gedenken zu bewahren. Für seine vorbildliche internationale Gedenk-, Bildungs- und Jugendarbeit wurde der Volksbund zudem in diesem Jahr mit dem „Deutschen Nationalpreis“ ausgezeichnet. Der Landesverband Baden-Württemberg organisierte Jugend- Seite 19 begegnungen in Italien, den Niederlanden, der Slowakischen Republik, Frankreich und Slowenien. Die Internationale Jugendbegegnung Hegau-Bodensee führte 30 Jugendliche aus 12 Nationen an die Ruhestätten der Kriegstoten in der Region. Bei Arbeit, Bildung und Begegnung entstanden zahlreiche Freundschaften. Bitte helfen Sie dem Volksbund mit Ihrer Spende bei der Anlage und Pflege der Kriegsgräberstätten sowie beim Ausbau der Jugendarbeit. Sie tragen mit Ihrem Beitrag zum Frieden in der Welt bei. Dr. Jörg Schmidt Dr. Sven von Ungern-Sternberg Regierungspräsident Vorsitzender des Bezirksverbands Als Lebensretter dabei sein Der DRK-Blutspendedienst bittet um eine Blutspende Da Blut nach wie vor nicht künstlich hergestellt werden kann, sind viele Patienten regelmäßig auf die freiwilligen unentgeltlichen Blutspenden beim Deutschen Roten Kreuz angewiesen. 15.000 Blutspenden sind täglich in Deutschland für die lebenswichtige Blutversorgung der Patienten nötig. Der DRK-Blutspendedienst bittet daher um eine Blutspende Dienstag, dem 11.10.2016 von 15:00 Uhr bis 19:30 Uhr Argentalhalle, Römerstraße 12, 88069 Tettnang-Laimnau Mit Kinderspielecke! Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis mit! Blutspender machen mit ihrer Spende den Patienten in den Krankenhäusern das wertvollste Geschenk, welches ein Mensch geben kann: Sie helfen einem Krebspatienten, dessen Chemotherapie zu einer vorübergehenden Unterdrückung der körpereigenen Blutbildung führt und der lebenswichtig auf Blutübertragungen angewiesen ist, dem Unfallopfer, welches einen Blutverlust erlitten hat oder einem Patienten, der an einer Blutgerinnungsstörung erkrankt ist Jede Spende zählt. Blut spenden kann jeder Gesunde von 18 bis zum 72. Lebensjahr, Erstspender dürfen jedoch nicht älter als 64 Jahre sein. Damit die Blutspende gut vertragen wird, erfolgt vor der Entnahme eine ärztliche Untersuchung. Die eigentliche Blutspende dauert nur wenige Minuten. Mit Anmeldung, Untersuchung und anschließendem Imbiss sollten Spender eine gute Stunde Zeit einplanen. Eine Stunde, die ein ganzes Leben retten kann. Bitte zur Blutspende den Personalausweis mitbringen. Alternative Blutspendetermine und weitere Informationen zur Blutspende sind unter der gebührenfreien Hotline 08001194911 und im Internet unter www.blutspende.de Wangen: Helmut A. Binser kommt mit dem Kabarett „Wie im Himmel“ am Freitag, 30. September um 20.00 Uhr in die Häge-Schmiede. Bitterböse bis makaber, hintersinnig bis politisch. Binser ist ein bayerisches Original: lebenslustig, humorvoll und zünftig, sein Bühnenauftritt so lässig und selbstverständlich als hätte er nie etwas anderes gemacht. Mit seinem neuen Programm „Wie im Himmel“ bespielt er ab 2016 spitzbübisch und voller Leidenschaft die Kabarett- und Wirtshausbühnen Bayerns und Österreichs. Aus dem Kofferraum seines alten Daimler-Benz holt er Gitarre und Ziehharmonika und schon geht‘s los mit vielen großen und kleinen Anekdoten aus Binsers scheinbar beschaulichem Lebensumfeld. Jetzt Mitte dreißig - die Lausbubenjahre sind gezählt - findet sich der ehemalige Rockmusiker plötzlich zwischen Gartenpflege, Thermomixpartys und verpassten Biotonnenabholterminen wieder. Binser ist ein Schlitzohr, ein Künstler zum Anfassen und Gernhaben, der nach dem Konzert nicht selten noch in geselliger Runde - natürlich mit Schnupftabak und einer gemütlichen Halbe Bier - anzutreffen ist. Erfrischend unangepasst purzeln die Pointen und Wortspiele aus seinem Mund und der Zuhörer Seite 20 Freitag, 30. September 2016 fühlt sich dabei wie im Himmel, genauso wie der Binser selbst, wenn er auf der Bühne steht. Karten gibt es im Vorverkauf im Gästeamt, Bindstraße 10,Tel. 07522/74-211, Reservierungen macht Maria Neumann, Email: maria.neumann49@t-online. de, Telefonnummer 07522/29131 oder über www.reservix.de oder die Abendkasse im Weberzunfthaus-Café, Zunfthausgasse 9/1, ist ab 18 Uhr geöffnet und unter der Telefonnummer 07522/913627 erreichbar. Zusatztermin Django Asül Django Asül ist ein weiteres Mal mit dem satirischen Jahresrückblick „Rückspiegel 2016“ in der Häge-Schmiede. Nachdem die Veranstaltung am Mittwoch, 30. November schon längst ausverkauft ist konnte die Veranstalterin Django Asül für den Dienstag, 29. November nochmals engagieren. Ein satirischer Detektiv, ein gewitzter Spürhund, der zupackt, ohne mit den Zähnen zu fletschen. Wer nach vorne fährt, sollte den Blick nach hinten nicht vergessen. Das lernt man schon in der ersten Fahrstunde, Was in der räumlichen Dimension angebracht ist, kann also für die zeitliche Dimension nicht schlecht sein. Und das Jahr 2016 hat einen ganzen Abend im Rückspiegel wahrlich verdient. Erinnerungskultur auf hohem Niveau, pointensatt, geistreich geschliffen und souverän selbstsicher präsentiert: Highlights, Downlights, Total-Flops und messerscharfe Attacken, die auch in abendfüllender Länge keine Sekunde an Verve verlieren. Django Asüls „Rückspiegel“ ist ideal für alle, die das ganze Jahr nichts mitkriegen, der türkisch-bayerische Kabarettist liefert es in kompakter Form und hat sich vorgenommen: An ein Jahr, das zum Vergessen ist, muss zumindest 100 Minuten erinnert werden. Karten gibt es im Vorverkauf im Gästeamt, Bindstraße 10,Tel. 07522/74-211, Reservierungen macht Maria Neumann, Email: [email protected], Telefonnummer 07522/29131 oder über www.reservix.de oder die Abendkasse im Weberzunfthaus-Café, Zunfthausgasse 9/1, ist ab 18 Uhr geöffnet und unter der Telefonnummer 07522/913627 erreichbar. Herausgeber: Bürgermeisteramt Neukirch, 88099 Neukirch (Bodenseekreis), Schulstraße 3 Telefon: (0 75 28) 9 20 92 - 0, Fax (0 75 28) 9 20 92 - 44 Homepage: www.neukirch-gemeinde.de E-Mail: [email protected] Öffnungszeiten: Montag - Donnerstag 7.30 - 12.00 Uhr, Donnerstag 16.30 - 18.30 Uhr und Freitag 7.30 - 12.30 Uhr Verantwortlich für den amtlichen und redaktionellen Inhalt: Bürgermeister Reinhold Schnell oder sein Vertreter im Amt. Herstellung und Vertrieb: Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-10 Verantwortlich für den Anzeigenteil: Achim Abele, E-Mail: [email protected] Anzeigenberatung: Tel. (07154) 82 22-70, -71, -72 Anzeigenschluss: Montag, 8.00 Uhr Erscheint wöchentlich freitags. Bezugsgebühr jährlich 20,70 €. Neukircher Nachrichten Kulturtreff Amtzell „Meinst Du, die Russen wollen Krieg?“ PITs Friedensfahrt-Impressionen in Wort & Bild gepaart mit Boone & Nhu Freitag, 30. September 2016, 19:00 Uhr Altes Schloss Amtzell, Altmannshausensaal Saalöffnung ab 18.30 Uhr Gemeinsam mit 235 „am Frieden Interessierten“, mit 70 Fahrzeugen, in 14 Tagen durch 6 Länder. Unser Ziel: - Frieden und Verständigung von Mensch zu Mensch, - neue Erfahrungen & Erlebnisse zulassen, - Vor-Urteile überwinden und (neue) Freunde finden. Persönliche Bilder und Eindrücke im Wechsel mit verzaubernden Balladen von Boone & Nhu geben Antwort auf: Wer ist WIR? Warum FRIEDEN(SFAHRT)? Warum RUSSLAND? Warum JETZT? Was beEINDRUCKte besonders? Was tun für FRIEDEN? Der Eintritt ist frei - Spenden gern gesehen Schwäbisches Mundart-Kabarett „MaulArt“ mit Wolfgang Engelberger & Siege Schock „Jo goht‘s no“ - Ein typisches, schwäbisches Ehepaar. Samstag, 08. Oktober 2016, 20:00 Uhr Altes Schloss Amtzell, Reichlin-Meldegg-Saal Eintritt: Kategorie 1 Abendkasse 12.- € Kategorie 2 Abendkasse 10.- € Ermäßigung im Vorverkauf je 2.- € Ermäßigung für Schüler und Rentner zus. je 1.- € Mit viel Humor und einem ideenreichen Programm bringen das Duo „MaulArt“, bestehend aus Wolfgang Engelberger und Siege Schock schwäbische Eigenarten, Männer- und Frauenklischees und den ganz normalen Alltag in einzelnen Liedern und Sketchen aufs Korn. Viel dreht sich um die Schwaben, ihren Sinn fürs Elementare, um den VFB Stuttgart und den Schwabenhass, der im fernen Berlin herrsche. Engelberger schlüpft gekonnt in die Rolle eines Hausmeisters oder in die der Paula, die sich mit ihrem Mann vor dem Fernseher einen munter-witzigen Schlagabtausch liefern. Aber auch die Schwabenhymne mit der Hand auf dem Herzen wird nicht fehlen. Bei den Zuhörern wird kein Auge trocken bleiben und ein Bauchmuskelkater vom Lachen ist ebenfalls vorprogrammiert. Karten gibt es im Vorverkauf bei der Gemeindeverwaltung Amtzell, Tel. 07520 / 95014 und an der Abendkasse ab 19:00 Uhr. Die Plätze sind nummeriert. Weitere Info auch unter www.maulart-Kabarett.de unter www. amtzell-akd.de Oberschwabenschau Ravensburg Am 8. Oktober fällt der Startschuss zur 49. Auflage der Oberschwabenschau in Ravensburg. Knapp drei Wochen vor Beginn der größten jährlichen Landwirtschafts- und Verbraucherausstellung in Süddeutschland laufen die Vorbereitungen längst auf Hochtouren. Mit einer gelungenen Mischung aus hochwertiger Leistungsschau mit Handel und Dienstleistung, Handwerk und Landwirtschaft, einem regional einmaligen kulinarischen Angebot und einem bunten Event- und Abendprogramm lockt die Oberschwabenschau jährlich rund 100.000 Besucher aufs Ravensburger Messegelände. Traditionell ist die Oberschwabenschau Treffpunkt für den Bauernstand. Land- und Forstwirte informieren sich hier über neueste Technik, Maschinen und Fahrzeuge. Dabei bleiben die Landwirte aber nicht unter sich: Im Tierzelt und in der im letzten Jahr neu gestalteten Sonderschau Der Grüne Pfad findet ein lebhafter Dialog mit den Verbrauchern statt. Die Themenschwerpunkte Bauen & Renovieren, Wohnen & Einrichten und Leben & Genießen machen das Oberschwabenschau-Angebot perfekt. Dabei ist für viele Messebesu- Neukircher Nachrichten Freitag, 30. September 2016 cher das Erfahren mit allen Sinnen, also der direkte Kontakt mit Anbieter und Produkt, der ausschlaggebende Grund für den Messebesuch. Dazu kommen zahllose Vorführungen der Messe-Profis und ein sehr abwechslungsreiches Rahmenprogramm, das vom Vortrag über energetische Sanierung bis zur stylischen Fashion Show reicht. Gut etabliert hat sich auch das „Männerparadies“: Grillen, Angeln, Boxen, Rennbahn fahren - und dieses Jahr neu mit einer Ü18-Zone. Was sich dahinter verbirgt? Überraschen lassen! Hinsichtlich der angebotenen Speisen und Getränke ist die Oberschwabenschau ein Manifest ländlichen Selbstbewusstseins und ein kulinarischer Erntedank zum Ende des landwirtschaftlichen Jahres. Das macht sie zur abwechslungsreichsten Genussmeile im ganzen Südwesten: Von der Hochzeitssuppe der Landfrauen bis zu Griebenschmalz und „gezogene Küchle“, vom Allgäuer Weiderind bis zum Ausschank regionaler Brauereien: Ein Oberschwabenschau Besuch ist immer auch ein Leib-und-Magen Ausflug. Die Abendveranstaltungen im Leibinger-Festzelt sind der große Treffpunkt nach der Messe. Der WiesnRausch (8. Oktober) ist seit Jahren „dermaßa guat“, dass man schon rechtzeitig ein Ticket sichern sollte. Die Band „Bergluft“ hieß früher „Barfuss“ und rockt in neuer Besetzung eine Power-Stimmung ins Zelt. Zweite Kultveranstaltung ist der „Heimatabend“ am Freitag, 14. Oktober. Der wird zum Gigantentreffen der Schwabenrockbands „Gsälzbär“ und „Pomm Fritz“. Oberschwaben-Power mit Party-Garantie. Kultabend Nummer Drei: Der große Abend der Blasmusik am Samstag, 15. Oktober. Nirgendwo gibt es so viele Blaskapellen wie in Oberschwaben und im Allgäu. Kein Wunder also, dass sich der große Blasmusikabend auf der Oberschwabenschau als echter Publikumsmagnet etabliert hat. Dieses Jahr werden die Kapellen aus Fronhofen, Diepoldshofen und Wolfegg zeigen, wie hoch die Qualität von Blasmusik made in Oberschwaben ist. Info: Die Oberschwabenschau Ravensburg ist von 08. bis 16. Oktober täglich geöffnet von 9 bis 18 Uhr. Eintrittspreise: Erwachsene 8,00 Euro, ermäßigt (Rentner, Schüler, Studenten, Jugendl. 15 - 18 J, Behinderte, Gruppen ab 10 Pers.) 7,00 Euro, Kinder von 6 - 14 J. 3,00 Euro, Familien (2 Erw. + Ki. 6 - 14) 18 Euro. Informationen & Tagestickets im Vorverkauf unter www. oberschwabenschau.de Tickets zu den Abendveranstaltungen unter www.liveinravensburg.de und der Tickethotline 0751-82 888. Haus Josefine Kramer - Familientreff Tettnang Tagespflegefachstelle Tagespflege – eine Aufgabe mit Perspektive Tagespflegebetreuung ist für Menschen interessant, die gern mit Kindern arbeiten und Verantwortung übernehmen wollen. Auch Eltern, die ihre eigenen Kinder zu Hause betreuen wollen oder beruflich Wieder – und Quereinsteiger profitieren von diesem Modell. Die Vorteile einer eigenen Zeiteinteilung und die von Eltern sehr geschätzte und gewünschte Form der Kinderbetreuung wirken sich positiv auf die Umsetzung aus, die im eigenen Haushalt oder in dem der Eltern stattfinden kann. Informieren Sie sich unverbindlich was Sie tun müssen, um die gesetzlich vorgeschriebene Pflegeerlaubnis zu bekommen. Kontakt: Tagespflegefachstelle für Tettnang und Neukirch, Wilhelmstraße 6, 07542 – 980 630 20, [email protected] Kinderkleiderbasar in Bodnegg Am Samstag, den 08.10.2016, findet in der Festhalle Bodnegg von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr unser Kinderkleiderbasar statt. Es werden Kinderkleidung, Spielsachen und vieles mehr rund ums Kind angeboten. Unser Herbstbasar ist kein Selbstverkäuferbasar! Verkäufernummern werden per E-Mail: Basar-Bodnegg@ Seite 21 web.de ab 19.09.2016 vergeben. Bitte Namen und Telefonnummer angeben! Warenannahme ist am 08.10.2016 von 9.00 Uhr bis 10.00 Uhr in der Festhalle. Warenrückgabe von 19.00 Uhr bis 19.30 Uhr. Wir freuen uns auf Ihr Kommen. Ihr Basar-Team 10. Tettnanger Spielzeugbasar Am 5. November 2016 von 9.30 – 11.30 Uhr, im Gemeindehaus St. Gallus Bereits im zehnten Jahr in Folge veranstaltet die Kirchengemeinde St. Gallus aufgrund der großen Resonanz einen Spielzeugbasar. Dieser findet am Samstag, den 5. November 2016, von 9.30 Uhr bis 11.30 Uhr, im Gemeindezentrum St. Gallus in Tettnang statt. Wer Kinderspielzeug verkaufen möchte, bekommt weitere Informationen und Verkäufernummern unter Anne Forster (Tel. 07543/9529525), Jeanette Sorg (Tel. 07542/6228) oder Daniela Romer (07542/5509757). Die Annahme von gut erhaltenem Kinderspielzeug erfolgt am Freitag, 5. November 2016, von 17.00 Uhr bis 18.00 Uhr, direkt im Gemeindezentrum. Angeliefert werden können Puppen/Puppenzubehör, Barbies, Duplo, Lego, Playmobil, Spiele, Puzzle und Kinderfahrzeuge wie zum Beispiel Dreiräder, Fahrräder oder Bobbycars. Aber auch Bilder-/Kinderbücher, Kassetten, Videos/DVDs, Puppenhäuser, Kaufläden und Kindersportgeräte (Schlitten, Skier etc.) können ihren Besitzer wechseln. Vom Verkauf ausgeschlossen sind Kindermöbel und Kuscheltiere. Die Bearbeitungsgebühr beträgt 2,50 EUR, welche zusammen mit zehn Prozent des Umsatzes der Familienhilfe der Sozialstation St. Gallus zugute kommt. Anzeigenannahme Tel.: 07154 8222-70 Neukircher Nachrichten Freitag, 30. September 2016 Neukircher Nachrichten Freitag, 30. September 2016
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