ORGANISATORISCHES Datum / Ort Donnerstag, 20. Oktober 2016, Congress Center Basel, Messeplatz 21, 4058 Basel Sekretariat HAVE / REAS Postfach 12, 8193 Eglisau Tel. 043 422 40 10, Fax 043 422 40 11 E-Mail [email protected] Kosten CHF 660.– CHF 550.– für HAVE/REAS-Abonnenten (eine Vergünstigung pro Abonnement) CHF 220.– für Studierende (inkl. Tagungsband, Mittags- und Pausenverpflegung) Für die Weiterbildung zum Fachanwalt SAV Haftpflicht- und Versicherungsrecht werden für den Besuch der Veranstaltung 4 Credits, für die zum Fachanwalt Arbeitsrecht werden 5 Credits gutgeschrieben. Veranstalter HAVE (Verein Haftung und Versicherung), Eglisau Anmeldung Mittels untenstehenden Anmeldetalons an das Sekretariat oder auf www.have.ch unter Tagungen Anmeldeschluss: Mittwoch, 12. Oktober 2016 Teilnahmebedingungen Die Kosten für diese Veranstaltung inklusive Tagungsunterlagen, Mittagessen und Getränke sind nach Erhalt der Rechnung fällig. Nach Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine Bestätigung. Die schriftliche Stornierung ist bis zum 12. Oktober 2016 kostenlos möglich, danach wird die Hälfte der Kosten erhoben. Bei Nichterscheinen oder Stornierung am Veranstaltungstag wird der gesamte Betrag fällig. Gerne akzeptieren wir ohne zusätzliche Kosten einen Ersatzteilnehmer. Anmeldeschluss: Mittwoch, 12. Oktober 2016 ANMELDUNG ✂ Schnittstellen des Versicherungs- und Haftpflichtrechts zu arbeitsrechtlichen Fragen, Tagung vom 20. Oktober 2016 Die Teilnehmerzahl ist beschränkt. Die Anmeldungen werden nach Eingang berücksichtigt. Abonnent /-in von HAVE / REAS: ❏ Ja ❏ Nein Kosten: CHF 660.– / CHF 550.– für HAVE / REAS-Abonnenten / CHF 220.– für Studierende (Legi-Kopie beilegen) Die Rechnung wird Ihnen nach Eingang der Anmeldung zugestellt. Name / Vorname* Titel / Funktion* Firma* Adresse PLZ Ort* TelefonE-Mail DatumUnterschrift * Die hier gemachten Angaben erscheinen so auch auf der Teilnehmerliste. Einsenden an: HAVE / REAS, Postfach 12, 8193 Eglisau, Fax: 043 422 40 11, E-Mail: [email protected] Schnittstellen des Versicherungsund Haftpflichtrechts zu arbeitsrechtlichen Fragen Donnerstag, 20. Oktober 2016, Congress Center Basel Die Tagung widmet sich aktuellen und o ffenen Fragen rund um das Verhältnis zwischen aftpflicht- und Versicherungsrecht zu arbeitsH rechtlichen Problemkreisen. Veranstalter Verein Haftung und Versicherung, Eglisau Tagungsleitung Marc Hürzeler und Adrian von Kaenel THEMEN UND REFERIERENDE Einführung Dr. iur. Adrian von Kaenel, Rechtsanwalt, Wetzikon Bevorschussung von Versicherungsleistungen durch den Arbeitgeber PROGRAMM berufliche Vorsorge sowie die vorsorgerechtlichen Verpflichtungen des Arbeitgebers gegenüber seinen Arbeitnehmern. Aktuelles aus der Krankentaggeldversicherung Donnerstag, 20. Oktober 2016 ab 08.30 Check-in und Kaffee 09.15 – 09.30 Einführung Adrian von Kaenel 09.30 – 10.00 Bevorschussung von Versicherungsleistungen durch den Arbeitgeber Adrian von Kaenel 10.00 – 10.30 Lohn im Arbeitsrecht – Lohn im Sozialversicherungsrecht: Parität – Disparität? Ueli Kieser 10.30 – 11.00 Pause 11.00 – 11.30 Arbeitsrechtliche Vorfragen im Sozialversicherungsprozess Raffaella Biaggi Dr. iur. Adrian von Kaenel, Rechtsanwalt, Wetzikon Christoph Häberli, Rechtsanwalt, Fachanwalt SAV Arbeitsrecht, Zürich Aufgrund der administrativen Prozesse, die zu durchlaufen sind, oder aufgrund ungeklärter Fragen dauert es oft länger, bis Versicherungsleistungen an Arbeitnehmende zur Auszahlung gelangen. Nicht selten führt dies zu finanziellen Schwierigkeiten. Trifft den Arbeitgeber in dieser Situation eine Vorschusspflicht? Wie ist die Rechtslage, wenn er eine Bevorschussung erbringt? Kann und sollte er sich im Hinblick auf eine spätere Rückzahlung absichern? Die kollektive Krankentaggeldversicherung füllt für die Mehrheit der Arbeitnehmenden in der Schweiz die Lücke zwischen der Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers und der IV sowie der beruflichen Vorsorge. Trotz dieser grossen Bedeutung ist sie gesetzlich nur marginal geregelt. Die Schliessung der dadurch bestehenden Regelungslücken durch Rechtsprechung und Lite ratur entwickelt sich laufend. Das Referat gibt einen Überblick über die aktuellsten Entwicklungen. Lohn im Arbeitsrecht – Lohn im Sozialversicherungsrecht: Parität – Disparität? Haftung des Arbeitgebers gegenüber dem geschädigten Arbeitnehmer 11.30 – 12.00 Prof. Dr. iur. Ueli Kieser, Titularprofessor und Vizedirektor des IRP-HSG St. Gallen und Titularprofessor an der Universität Bern, Partner bei Kieser Senn Rechtsanwälte, Zürich Ausgewählte Schnittstellen zwischen Arbeitsrecht und Personalvorsorge Marc Hürzeler Dr. iur. Volker Pribnow, Rechtsanwalt, Fachanwalt SAV Haftpflichtund Versicherungsrecht, Advokatur Baden, Baden 12.00 – 12.30 Diskussion mit den Vormittagsreferenten 12.30 – 14.00 Stehlunch 14.00 – 14.30 Aktuelles aus der Krankentaggeldversicherung Christoph Häberli 14.30 – 15.00 Haftung des Arbeitgebers gegenüber dem geschädigten Arbeitnehmer Volker Pribnow 15.00 – 15.20 Pause 15.20 – 15.50 Der Arbeitgeber im Schadenausgleichssystem Markus Schmid 15.50 – 16.20 Praktische Fragestellungen in der Betriebshaftpflichtversicherung Pascal Grolimund 16.20 – 16.45 Diskussion mit den Nachmittagsreferenten ab 16.45 Abschluss der Tagung mit einem Apéro, gesponsert von Was arbeitsvertraglich Lohn ist, ist im Sozialversicherungsrecht nicht immer auch «Lohn». Das Sozialversicherungsrecht stützt sich zwar für die Bemessung der Beiträge und Prämien sowie für die Berechnung der Leistungen (Taggelder, Renten) im Ausgangspunkt auf den arbeitsvertraglich massgebenden Lohn. In mancherlei Hinsicht ergeben sich aber Änderungen, Korrekturen oder Anpassungen. Der Vortrag zeigt Paritäten und Disparitäten auf und thematisiert die Probleme anhand von konkreten Beispielen. Arbeitsrechtliche Vorfragen im Sozialversicherungsprozess lic. iur. Raffaella Biaggi, Advokatin, Schmid Hofer Rechtsanwälte, Basel Sozialversicherungsfälle lassen sich ohne die Beantwortung arbeitsrechtlicher Vorfragen häufig nicht lösen. Die Referentin geht namentlich der Frage nach, welche Problemkreise des Arbeitsrechts im Sozialversicherungsprozess vorfrageweise geklärt werden können und welche Bedeutung diese sozialversicherungsgerichtliche Beurteilung in allfälligen Verfahren vor den Arbeitsgerichten einnimmt. Ausgewählte Schnittstellen zwischen Arbeitsrecht und Personalvorsorge Prof. Dr. iur. Marc Hürzeler, Sozialversicherungsfachmann mit eidg. FA, Ordinarius für Sozialversicherungsrecht an der Universität Luzern Die Personalvorsorge steht in einem engen Verhältnis zur arbeitsrechtlichen Verbindung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Das Referat stellt ausgewählte Schnittstellen zwischen Arbeitsrecht und Personalvorsorge dar und beleuchtet insbesondere die Auswirkungen der Auflösung von Arbeitsverhältnissen auf die Im Arbeitsverhältnis schuldet der Arbeitnehmer Treue und Sorgfalt, während der Arbeitgeber die Persönlichkeit des Arbeitnehmers zu schützen hat. Die Fürsorgepflichten des Arbeitsgebers sind zahlreich. Das Referat greift auf, welche Pflichten bestehen und wie eine Haftung des Arbeitgebers aus der Verletzung dieser Pflichten entstehen kann. Der Arbeitgeber im Schadenausgleichssystem Markus Schmid, Rechtsanwalt, Fachanwalt SAV Haftpflichtund Versicherungsrecht, Schmid Hofer Rechtsanwälte, Basel Der Arbeitgeber kann als Leistungserbringer, aber auch als Leistungsverpflichteter bei der Regulierung von Haftpflichtbzw. Regressansprüchen der leistenden Sozialversicherungen in Erscheinung treten. Das Referat zeigt die Voraussetzungen auf, unter welchen der Arbeitgeber vom verunfallten Arbeitnehmer oder der regressierenden Sozialversicherung in Anspruch genommen werden kann, und beleuchtet die Möglichkeiten des Arbeitgebers, die von ihm im Rahmen der Lohnfortzahlungspflicht erbrachten Leistungen beim Haftpflichtigen zurückzufordern. Anmeldetalon Bitte frankieren Praktische Fragestellungen in der Betriebshaftpflicht versicherung Prof. Dr. iur. Pascal Grolimund, Rechtsanwalt, LL.M., Partner in der Anwaltskanzlei Kellerhals Carrard, Titularprofessor an den Universitäten Basel und Zürich Im Dreiecksverhältnis der Betriebshaftpflichtversicherung ergeben sich, etwa was die Koordination des Haftpflicht- und des Versicherungsverhältnisses anbelangt, schwierige Fragen, für die es im Rechtsalltag eine Lösung zu finden gilt. Das Referat greift einzelne Sachverhaltskonstellationen auf und bietet Lösungsvorschläge an. HAVE / REAS Postfach 12 8193 Eglisau
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