Schnittstellen des Versicherungs- und Haftpflichtrechts zu

ORGANISATORISCHES
Datum / Ort
Donnerstag, 20. Oktober 2016,
Congress Center Basel, Messeplatz 21,
4058 Basel
Sekretariat HAVE / REAS
Postfach 12, 8193 Eglisau
Tel. 043 422 40 10, Fax 043 422 40 11
E-Mail [email protected]
Kosten
CHF 660.–
CHF 550.– für HAVE/REAS-Abonnenten
(eine Vergünstigung pro Abonnement)
CHF 220.– für Studierende
(inkl. Tagungsband, Mittags- und Pausenverpflegung)
Für die Weiterbildung zum Fachanwalt SAV Haftpflicht- und Versicherungsrecht werden für den
­Besuch der Veranstaltung 4 Credits, für die zum Fachanwalt Arbeitsrecht werden 5 Credits gutgeschrieben.
Veranstalter
HAVE (Verein Haftung und Versicherung), Eglisau
Anmeldung
Mittels untenstehenden Anmeldetalons
an das Sekretariat oder auf
www.have.ch unter Tagungen
Anmeldeschluss: Mittwoch, 12. Oktober 2016
Teilnahmebedingungen
Die Kosten für diese Veranstaltung inklusive Tagungsunterlagen, Mittagessen und Getränke sind nach Erhalt der Rechnung
fällig. Nach Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine Bestätigung. Die schriftliche Stornierung ist bis zum 12. Oktober 2016
kostenlos möglich, danach wird die Hälfte der Kosten erhoben. Bei Nichterscheinen oder Stornierung am Veranstaltungstag
wird der gesamte Betrag fällig. Gerne akzeptieren wir ohne zusätzliche Kosten einen Ersatzteilnehmer.
Anmeldeschluss: Mittwoch, 12. Oktober 2016
ANMELDUNG
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Schnittstellen des Versicherungs- und Haftpflichtrechts
zu arbeitsrechtlichen Fragen, Tagung vom 20. Oktober 2016
Die Teilnehmerzahl ist beschränkt. Die Anmeldungen werden nach Eingang berücksichtigt.
Abonnent /-in von HAVE / REAS: ❏ Ja ❏ Nein
Kosten: CHF 660.– / CHF 550.– für HAVE / REAS-Abonnenten / CHF 220.– für Studierende (Legi-Kopie beilegen)
Die Rechnung wird Ihnen nach Eingang der Anmeldung zugestellt.
Name / Vorname*
Titel / Funktion*
Firma*
Adresse
PLZ Ort*
TelefonE-Mail
DatumUnterschrift
* Die hier gemachten Angaben erscheinen so auch auf der Teilnehmerliste.
Einsenden an: HAVE / REAS, Postfach 12, 8193 Eglisau, Fax: 043 422 40 11, E-Mail: [email protected]
Schnittstellen des Versicherungsund Haftpflichtrechts zu
arbeitsrechtlichen Fragen
Donnerstag, 20. Oktober 2016,
Congress Center Basel
Die Tagung widmet sich aktuellen und o­ ffenen
Fragen rund um das Verhältnis zwischen
­ aftpflicht- und Versicherungsrecht zu arbeitsH
rechtlichen Problemkreisen.
Veranstalter
Verein Haftung und Versicherung, Eglisau
Tagungsleitung
Marc Hürzeler und Adrian von Kaenel
THEMEN UND REFERIERENDE
Einführung
Dr. iur. Adrian von Kaenel, Rechtsanwalt, Wetzikon
Bevorschussung von Versicherungsleistungen durch den Arbeitgeber
PROGRAMM
berufliche Vorsorge sowie die vorsorgerechtlichen Verpflichtungen des Arbeitgebers gegenüber seinen Arbeitnehmern.
Aktuelles aus der Krankentaggeldversicherung
Donnerstag, 20. Oktober 2016
ab 08.30
Check-in und Kaffee
09.15 – 09.30
Einführung
Adrian von Kaenel
09.30 – 10.00
Bevorschussung von Versicherungsleistungen durch den Arbeitgeber
Adrian von Kaenel
10.00 – 10.30
Lohn im Arbeitsrecht – Lohn im Sozialversicherungsrecht: Parität – Disparität?
Ueli Kieser
10.30 – 11.00
Pause
11.00 – 11.30
Arbeitsrechtliche Vorfragen im Sozialversicherungsprozess
Raffaella Biaggi
Dr. iur. Adrian von Kaenel, Rechtsanwalt, Wetzikon
Christoph Häberli, Rechtsanwalt, Fachanwalt SAV Arbeitsrecht,
Zürich
Aufgrund der administrativen Prozesse, die zu durchlaufen
sind, oder aufgrund ungeklärter Fragen dauert es oft länger, bis
Versicherungsleistungen an Arbeitnehmende zur Auszahlung
gelangen. Nicht selten führt dies zu finanziellen Schwierigkeiten.
Trifft den Arbeitgeber in dieser Situation eine Vorschusspflicht?
Wie ist die Rechtslage, wenn er eine Bevorschussung erbringt?
Kann und sollte er sich im Hinblick auf eine spätere Rückzahlung
absichern?
Die kollektive Krankentaggeldversicherung füllt für die Mehrheit
der Arbeitnehmenden in der Schweiz die Lücke zwischen der
Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers und der IV sowie der
beruflichen Vorsorge. Trotz dieser grossen Bedeutung ist sie
gesetzlich nur marginal geregelt. Die Schliessung der dadurch
bestehenden Regelungslücken durch Rechtsprechung und Lite­
ratur entwickelt sich laufend. Das Referat gibt einen Überblick
über die aktuellsten Entwicklungen.
Lohn im Arbeitsrecht – Lohn im Sozialversicherungsrecht:
Parität – Disparität?
Haftung des Arbeitgebers gegenüber dem geschädigten
Arbeitnehmer
11.30 – 12.00
Prof. Dr. iur. Ueli Kieser, Titularprofessor und Vizedirektor des
IRP-HSG St. Gallen und Titularprofessor an der Universität Bern,
Partner bei Kieser Senn Rechtsanwälte, Zürich
Ausgewählte Schnittstellen zwischen Arbeitsrecht und Personalvorsorge
Marc Hürzeler
Dr. iur. Volker Pribnow, Rechtsanwalt, Fachanwalt SAV Haftpflichtund Versicherungsrecht, Advokatur Baden, Baden
12.00 – 12.30
Diskussion mit den Vormittagsreferenten
12.30 – 14.00
Stehlunch
14.00 – 14.30
Aktuelles aus der Krankentaggeldversicherung
Christoph Häberli
14.30 – 15.00
Haftung des Arbeitgebers gegenüber dem geschädigten Arbeitnehmer
Volker Pribnow
15.00 – 15.20
Pause
15.20 – 15.50
Der Arbeitgeber im Schadenausgleichssystem
Markus Schmid
15.50 – 16.20
Praktische Fragestellungen in der Betriebshaftpflichtversicherung
Pascal Grolimund
16.20 – 16.45
Diskussion mit den Nachmittagsreferenten
ab 16.45
Abschluss der Tagung mit einem Apéro, gesponsert von
Was arbeitsvertraglich Lohn ist, ist im Sozialversicherungsrecht
nicht immer auch «Lohn». Das Sozialversicherungsrecht stützt
sich zwar für die Bemessung der Beiträge und Prämien sowie für
die Berechnung der Leistungen (Taggelder, Renten) im Ausgangspunkt auf den arbeitsvertraglich massgebenden Lohn. In mancherlei Hinsicht ergeben sich aber Änderungen, Korrekturen oder
Anpassungen. Der Vortrag zeigt Paritäten und Disparitäten auf
und thematisiert die Probleme anhand von konkreten Beispielen.
Arbeitsrechtliche Vorfragen im Sozialversicherungsprozess
lic. iur. Raffaella Biaggi, Advokatin, Schmid Hofer Rechtsanwälte,
Basel
Sozialversicherungsfälle lassen sich ohne die Beantwortung
arbeitsrechtlicher Vorfragen häufig nicht lösen. Die Referentin
geht namentlich der Frage nach, welche Problemkreise des
Arbeitsrechts im Sozialversicherungsprozess vorfrageweise
geklärt werden können und welche Bedeutung diese sozialversicherungsgerichtliche Beurteilung in allfälligen Verfahren vor den
Arbeitsgerichten einnimmt.
Ausgewählte Schnittstellen zwischen Arbeitsrecht und
­Personalvorsorge
Prof. Dr. iur. Marc Hürzeler, Sozialversicherungsfachmann
mit eidg. FA, Ordinarius für Sozialversicherungsrecht an der
Universität Luzern
Die Personalvorsorge steht in einem engen Verhältnis zur arbeitsrechtlichen Verbindung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
Das Referat stellt ausgewählte Schnittstellen zwischen Arbeitsrecht und Personalvorsorge dar und beleuchtet insbesondere die
Auswirkungen der Auflösung von Arbeitsverhältnissen auf die
Im Arbeitsverhältnis schuldet der Arbeitnehmer Treue und Sorgfalt, während der Arbeitgeber die Persönlichkeit des Arbeitnehmers zu schützen hat. Die Fürsorgepflichten des Arbeitsgebers
sind zahlreich. Das Referat greift auf, welche Pflichten bestehen
und wie eine Haftung des Arbeitgebers aus der Verletzung dieser
Pflichten entstehen kann.
Der Arbeitgeber im Schadenausgleichssystem
Markus Schmid, Rechtsanwalt, Fachanwalt SAV Haftpflichtund Versicherungsrecht, Schmid Hofer Rechtsanwälte, Basel
Der Arbeitgeber kann als Leistungserbringer, aber auch als
Leistungsverpflichteter bei der Regulierung von Haftpflichtbzw. Regressansprüchen der leistenden Sozialversicherungen
in Erscheinung treten. Das Referat zeigt die Voraussetzungen
auf, unter welchen der Arbeitgeber vom verunfallten Arbeitnehmer oder der regressierenden Sozialversicherung in Anspruch
genommen werden kann, und beleuchtet die Möglichkeiten des
Arbeitgebers, die von ihm im Rahmen der Lohnfortzahlungspflicht
erbrachten Leistungen beim Haftpflichtigen zurückzufordern.
Anmeldetalon
Bitte
frankieren
Praktische Fragestellungen in der Betriebshaftpflicht­
versicherung
Prof. Dr. iur. Pascal Grolimund, Rechtsanwalt, LL.M., Partner
in der Anwaltskanzlei Kellerhals Carrard, Titularprofessor an
den Universitäten Basel und Zürich
Im Dreiecksverhältnis der Betriebshaftpflichtversicherung
ergeben sich, etwa was die Koordination des Haftpflicht- und
des Versicherungsverhältnisses anbelangt, schwierige Fragen,
für die es im Rechtsalltag eine Lösung zu finden gilt. Das Referat
greift einzelne Sachverhaltskonstellationen auf und bietet
Lösungsvorschläge an.
HAVE / REAS Postfach 12
8193 Eglisau