BlickHinein Offizielle Nachrichten der Bezirkshauptmannschaft Hartberg-Fürstenfeld 3/2016 Benefizausstellung 2016 KünstlerInnen für die Kinder im Bezirk Hartberg-Fürstenfeld Forst Schwere Sturmschäden im Hartberger Oberland Gesundheit Neue Amtsärztin in Fürstenfeld Katastrophenschutz Unwetter im Bezirk Sicherheit Jugendschutz geht uns alle an Anlagen Wildbachbegehungen durch die Gemeinden Elternberatungszentrum Die neue Vortragsreihe ist online Inhalt Hagelschäden im Bezirk Jugendschutzkontrollen im Bezirk 3 Bezirkshauptmann 4 Intern 5 Katastrophenschutz 6 Forst 7 9 Schwere Sturmschäden Aktuelles Programm des EBZ 19 EBZ 20 Baubezirksleitung Oststeiermark 21 Polizei Feuerwehr 22 Kammer für Arbeiter und Angestellte Anlagen/Gemeinden 23 Feuerwehr 10 Baubezirksleitung Oststeiermark 24 Feuerwehr 11 Baubezirksleitung Oststeiermark 25 Vorwort des Bezirkshauptmannes Benefizausstellung 2016 Häufung der Unwetter im heurigen Jahr Schwere Sturmschäden im Hartberger Oberland Unwetter im Bereich Hartberg Feuerwehren im Großeinsatz Wildbachbegehungen durch die Gemeinden/ Gemeindewappen für die Gemeinde Rohr b.H. Flussführungen „Erlebbarer Hochwasserschutz“ Oberflächenabwasserabfluss - Risiko für Bauland 12 Sicherheit 14 Sicherheit Jugendschutz geht uns alle an Die Vortragsreihe 2016/2017 des Elternberatungszentrums Hartberg-Fürstenfeld ist online Neuer Regionalleiter/ Prachtvolle Felsformation unter Schutz Personelles/ Weltradsportwoche Hartberg 2016 Falsche Verbund-Rechnung verbreitet Schadsoftware Markt Ilz im Mittelpunkt der steirischen Feuerwehren Schachblumenort Großsteinbach war im Bann der steirischen Feuerwehrjugend ÖRK Mobile Pflege und Betreuung des Roten Kreuzes Steiermark erhielt hohe Qualitätsauszeichnungen 26 Kinderschutzzentrum/Selbsthilfe Ominöse Gruppierung mit steigenden Anhängerzahlen 27 Sprechtage/Veranstaltungen 15 Sozial 28 Benefizausstellung 17 Veterinär 18 Intern/Gesundheit 8 Novellierung des Stmk. Mindestsicherungsgesetzes Hilfe bei Krisen/ 1. Treffen der Pakinsonselbsthilfe Hartberg „Wenn das Pferd zum Doktor muss“ Personal - aktuell/ Neue Amtsärztin in der BH Hartberg-Fürstenfeld Durch einen Mausklick auf das Inhaltsverzeichnis gelangen Sie zum jeweiligen Bericht 2 Der Bezirkshauptmann Werte Leserinnen und Leser! In dieser Ausgabe unseres Amtsblattes berichten wir von uns sowie wird von der Bereichsfeuerwehr ausführlich über die verheerenden Unwetter in unserem Bezirk berichtet. Sturm, Hagelschlag und Starkregen haben Bezirkshauptmann große Schäden an landwirtschaft- Mag. Max Wiesenhofer lichen Gütern wie auch an Fahrzeugen und Gebäuden verursacht. Allein beim Unwetter am 15. August (Feiertag „Maria Himmelfahrt“) verzeichnete das Bereichsfeuerwehrkommando Hartberg bis zum frühen Abend 76 Schadenslagen. 200 Mann mit FF-Frauen von zehn Freiwilligen Feuerwehren waren mit 34 Fahrzeugen im Einsatz. Schneepflüge mussten zur Räumung von Straßen und Plätzen ausrücken. Hier möchte ich wieder einmal die Möglichkeit nützen, um mich bei den vielen freiwilligen Helferinnen und Helfern der Freiwilligen Feuerwehren in unserem Bezirk sehr herzlich zu bedanken. Ihrer stetigen Einsatzbereitschaft sowie dem tatkräftigen Wirken ist es zu verdanken, dass Unwetterschäden sehr rasch beseitigt werden konnten. Nach Ausrufung der Katastrophe für den Bereich der Marktgemeinde Vorau konnte ich mit Freude feststellen, dass die Zusammenarbeit zwischen der Katastrophenschutzabteilung des Landes, der Bezirkshauptmannschaft, den Gemeinden, den Einsatzorganisationen sowie den Sachverständigen aus den Bereichen Gemeinden, Straßenbau und Wasserwirtschaft ausgezeichnet funktioniert. Nicht zu vergessen sind die vielen nachfolgenden Arbeiten zur Schadensaufarbeitung sowie zur Vermeidung weiterer Folgeschäden wie etwa das rasche Verbringen der Schadhölzer, um eine Massenvermehrung des Borkenkäfers zu vermeiden oder die Beseitigung von Vermurungen und von Verklausungen. zu überlegen, wie sich Schäden im eigenen und im öffentlichen Bereich vermeiden oder verringern lassen. So können gegebenenfalls einfache Vorkehrungen dazu beitragen, dass Wasser nicht mehr über Kellerfenster oder -türen in das Gebäude eintritt. Eine entsprechende Bepflanzung - hier sind Tiefwurzler, wie es die meisten Laubbäume sind, vorteilhaft - kann für eine erforderliche Hangstabilität von rutschungsgefährdeten Bereichen sorgen. Oft trägt ein unbehindertes Abfließen der Niederschläge zu einem sehr raschen Anstieg der Bäche und Flüsse und so zu Hochwässern und Überschwemmungen bei. Gräben, Hecken, Büsche und anderes mehr erfüllen die Aufgabe kleiner Rückhaltebecken und fördern zugleich den Wasserhaushalt. Der Abschluss von entsprechenden Versicherungen ist eine weitere Form der Eigenvorsorge. Bund und Land unterstützen diese Vorsorgemaßnahmen durch Beiträge im Rahmen des Hagelversicherungsförderungsgesetzes, was wiederum zu einer Prämienverbilligung für den einzelnen beiträgt. Nicht zuletzt auf Grund der verschiedenen notwendigen Sparmaßnahmen der öffentlichen Hand wird es künftig immer weniger Sonderförderaktionen nach Unwettern geben. Bewusstsein und Eigenverantwortung sind verstärkt gefragt. Ihr Mag. Max Wiesenhofer Bezirkshauptmann von Hartberg-Fürstenfeld Unwetter, die in den letzten Jahren sehr gehäuft aufgetreten sind, werden leider auch in Zukunft auftreten. Allerdings sind alle aufgerufen, zu 3 ï Zurück zum Inhaltsverzeichnis 8 Intern von Gerlinde Posch Sachbearbeiterin Benefizausstellung 2016 Nach 2004, 2006, 2008, 2010 und 2013 findet heuer vom 14. Oktober 2016 bis 3. Jänner 2017 zum sechsten Mal eine Benefizausstellung unter dem Motto „Künstler/innen für den Kinderfonds des Bezirkes Hartberg-Fürstenfeld“ statt. Alle Künstlerinnen und Künstler des Bezirkes sind zum Mittun eingeladen. Über 60 Künstlerinnen und Künstler haben ihre Teilnahme zugesagt und Kunstwerke abgegeben. Die Künstlerinnen und Künstler aus allen Teilen des Bezirkes stellen jeweils ein Kunstwerk für den guten Zweck zur Verfügung. Die breite Vielfalt reicht dabei von der Malerei über Fotografie bis zu Skulpturen und Bildhauerei. Der Erlös fließt dem Kinderfonds des Bezirkes zu. Ein schönes Kunstwerk zu einem guten Preis und gleichzeitig etwas für den guten Zweck zu leisten, dafür besteht die Möglichkeit für jede Besucherin und Besucher der Ausstellung. Die Preise für die Kunstwerke liegen unter dem üblichen Wert, der normalerweise für die Kunstwerke erzielt wird. Alle Künstlerinnen und Künstler, welche sich noch an der Ausstellung beteiligen möchten, werden ersucht, sich so rasch als möglich mit Gerlinde Posch in der Bezirkshauptmannschaft HartbergFürstenfeld, Tel.: 03332/606-201, E-Mail: [email protected], in Verbindung zu setzen. Die Ausstellungseröffnung findet am 14. Oktober 2016 um 19.00 Uhr statt und sind alle herzlich eingeladen. Wir bedanken uns bei den Künstlerinnen und Künstler die bei dieser Großveranstaltung mitmachen und freuen uns über viele Besucherinnen und Besucher bei der Ausstellung. 4 ï Zurück zum Inhaltsverzeichnis 8 von Wolfgang Jauk Katastrophenschutzreferent Katastrophenschutz Häufung der Unwetter im heurigen Jahr Nachdem unser Bezirk im vorigen Jahr von starken Unwettern und großen Schäden weitgehend verschont geblieben ist, trifft es uns heuer umso massiver. Bereits im Frühjahr kam es zu weitreichenden Frostschäden in der Landwirtschaft. Am 27. Mai kam es nach der ersten Hitzewelle zu ergiebigen Regenschauern mit bis zu 80 l/m2. Es kam zu Überschwemmungen, Murenabgängen und Hagelschäden. Betroffen waren vor allem die Gemeinden vom Wechselgebiet bis ins Lafnitztal. Bereits am 4. Juni gab es erneut ein schweres Unwetter im Wechselgebiet in dem vor allem die Gemeinden Friedberg und Pinggau betroffen waren. Am Samstag, dem 25. Juni kam es in der Gemeinde Vorau zu Orkanschäden, bei welchem bis zu 7,5 ha Wald geschädigt wurden. Im Bereich Beigütl musste die Landesstraße L 405 halbseitig mit Ampelregelung gesperrt werden, da die Gefahr von Steinschlag und Rutschung bestand. Zur Sicherung wurden Betonleitwände aufgestellt. Zur Beurteilung der Sicherheit dieser Schadenslage musste eine Erkundung mittels Hubschrauber durchgeführt werden. Am Samstagabend, dem 2. Juli, kam es erneut zu einem heftigen Gewitter mit Starkregen in der Menge bis fast zu 100 l/m2. Betroffen waren wieder die Gemeinde Rohrbach a.d.L, sowie das Pöllauer Tal. In der Gemeinde Lafnitz trat der Lungitzbach über die Ufer. Aus einem überfluteten Stall musste die Feuerwehr Nutztiere befreien. Durch das Hochwasser kam es auch zum Austritt von Altöl. 12. Juli - Gemeinde Feistritztal: Rund 20 Minuten dauerte das Unwetter über Blaindorf mit bis zu golfballgroßen Hagelkörnern. Zahlreiche Häuser wurden beschädigt und die landwirtschaftlichen Kulturen vernichtet. In Rohrbach a.d.L. drohte ein Hang auf ein Wohnhaus zu rutschen. Die Bewohner mussten umgehend evakuiert werden. 15. August: Eine Gewitterfront zog von Vorau über Lafnitz bis nach Grafendorf. Heftige Hagel- und Regenschauer waren die Folge. In Grafendorf wurden die Straßen mit einer Hagelschicht bedeckt und mussten mit dem Schneepflug geräumt werden. Im Bild: Schwere Schäden nach dem Hagelunwetter in Blaindorf Im Ortsgebiet Vorau musste die L 405 nach einer Rutschung kurzfristig gesperrt werden. Im Ortsteil Schachen stürzte infolge des Hochwassers die Schachenwaldbrücke ein. Die Krautgartnerbrücke wurde wegen Unterschwemmung gesperrt. In der Nacht zum Sonntag kam es zu sintflutartigen Regenfällen im Bereich der Gemeinde RohrbachEichberg mit Überschwemmungen und Verklausungen. Es musste die L 429 gesperrt werden. Auf Grund der Gefahr für die öffentliche Sicherheit wurde vom Bezirkshauptmann, Mag. Max Wiesenhofer, an diesem Tag um 19.10 Uhr in Vorau die Katastrophe ausgerufen. 5 ï Zurück zum Inhaltsverzeichnis 8 Forst von Ing. Franz Weber Bezirksförster Schwere Sturmschäden im Hartberger Oberland Das Jahr 2016 ist von Unwetterkatastrophen geprägt. In nur wenigen Minuten wurden tausende Bäume vom Wind abgebrochen oder entwurzelt. Die Waldeigentümer, denen beträchtlicher Schaden entstanden ist, haben die Möglichkeit, um Entschädigung aus dem Katastrophenfonds anzusuchen. Am 25. Juni 2016 kam es im Bereich Reinberg, Koglerau und Beigütel zu schweren Schäden am Waldbestand. Hauptbetroffen waren rund 20 Waldeigentümer. Die geschätzte Schadholzmenge beträgt etwa 10.000 Festmeter Rundholz. Um einer Massenvermehrung des Borkenkäfers vorzubeugen, musste das Holz rasch aufgearbeitet und aus dem Wald entfernt werden. Vor allem im Bereich Beigütel musste, bedingt durch die Steilheit und die darunterliegende Landesstraße, mit Tragseilgeräten gearbeitet werden, wodurch erhöhte Aufarbeitungskosten entstanden. Aus Sicherheitsgründen wurde die Landestraße L405 einseitig gesperrt. In der Fahrbahnmitte wurde eine Absicherung mit Betonleitwänden errichtet. Nach Beendigung der Holzschlägerung wurden auf der Fläche lose Steine entfernt bzw. Fangzäune im oberen Bereich der Schadfläche errichtet. Zusätzlich wurden alle Wurzelstöcke, welche ein Gefahrenpotential darstellen, entweder entfernt oder mittels Stahlseilen auf der Fläche gesichert. Aus Sicherheitsgründen werden die Betonleitwände in den Folgejahren am Fahrbahnrand verbleiben. 6 Die finanzielle Unterstützung liegt bei 30 % des gutachtlich festgestellten Schadens. Zusätzlich ist eine Förderung der Wiederbewaldung über das Programm Ländliche Entwicklung möglich. Der Fördersatz beträgt dabei 60 % - im Bereich mit erhöhter Schutzfunktion sogar 80 % der Kosten. Den betroffenen Waldeigentümern wird ein besonderer Dank für die rasche und sorgfältige Aufarbeitung ausgesprochen. ï Zurück zum Inhaltsverzeichnis 8 von DDI Hans Peter Feichtinger Bereichsfeuerwehrverband Hartberg Feuerwehr Unwetter im Bereich Hartberg Feuerwehren im Großeinsatz Am Feiertag (Mariä Himmelfahrt), dem 15. August 2016 wurde der Bezirk Hartberg-Fürstenfeld zum wiederholten Male in diesem Sommer von schweren Unwettern heimgesucht. Heftige Niederschläge und Hagel gingen über dem Wechsel- und Joglland bzw. bis nach Lafnitz und Grafendorf nieder. Vermurte und unterspülte Straßen, überflutete Keller, verstopfte Kanäle und Bäche, welche über die Ufer traten, waren die Folge. Ein Großaufgebot der Feuerwehren des Bereichsfeuerwehrverbandes Hartberg war daher in den Nachmittags- und Abendstunden erforderlich. Die Lafnitz führte annähernd 100-jährliches Hochwasser (HQ100), der Voraubach wurde zu einem reißenden Strom. Straßen wurden vermurt und Keller überflutet. Eine Vielzahl unterschiedlichster Schadenslagen musste daraufhin von den Freiwilligen Feuerwehren des Bereiches Hartberg bewältigt werden. Nach Überschreitung der Pegelstände an der Lafnitz wurden entsprechend dem Hochwasserschutzplan des Bezirkes vom Rufbereitschaftshabenden der Bezirkshauptmannschaft Hartberg-Fürstenfeld die umliegenden Bürgermeister und vom Bereichsfeuerwehrkommando die Feuerwehren vorinformiert. Vermurungen im Wechselgebiet Als eine der ersten Feuerwehren wurde die FF Sparberegg um kurz nach 13.00 Uhr zu einer vermurten Straße gerufen. Der Hotspot des Unwetters verlagerte sich allerdings im Laufe des Nachmittags ins Joglland (Raum Vorau) bis nach Lafnitz und Grafendorf. © Pressedienst BFVHB Die nördliche Oststeiermark, speziell der Bereich Hartberg, wurde binnen kürzester Zeit wieder von ergiebigen Gewittern heimgesucht. In Oberlungitz (Gemeinde Lafnitz) wurde unter anderem ein Niederschlag von 44 l/m² in zwölf Minuten verzeichnet. Auch im Wechsel- und Joglland wurden ähnliche Regenschauer gemessen. Zusätzlich zu diesen ergiebigen Niederschlägen wurden die Regionen rund um Vorau und Grafendorf von heftigem Hagel, wobei die Körner eine Größe von mehreren Zentimetern aufwiesen, heimgesucht. Straßen und Felder wurden bis zu einem halben Meter mit Hagelkörnern bedeckt. Die dadurch entstandenen Wassermassen bahnten sich in weiterer Folge ihren Weg ins Unterland - Bilder der Verwüstung waren die Folge. Flüsse wiesen Hochwässer auf und traten kleinräumig über die Ufer. 7 Hagel und Starkregen in Grafendorf und Lafnitz Im Raum Grafendorf sorgten ergiebige Hagelschauer für zahlreiche Einsätze. © Pressedienst BFVHB ï Zurück zum Inhaltsverzeichnis 8 Feuerwehr von DDI Hans Peter Feichtinger Bereichsfeuerwehrverband Hartberg Hagelkörner türmten sich bis zu einem halben Meter hoch auf den Straßen, verlegten Kanalschächte und Abflussrohre und sorgten somit für zahlreiche Überschwemmungen von Kellern und Häusern. „Der Hauptplatz war ein einziger See, die Straßen verwandelten sich in Flüsse!“, berichtete der zuständige Orts- und Abschnittskommandant Alois Gleichweit. Weiters wurde in einem Wohnhaus in Grafendorf eine Rauchentwicklung wahrgenommen. Die unverzüglich eingetroffene Feuerwehr konnte die Lage allerdings rasch unter Kontrolle bringen. Die Feuerwehr Lafnitz musste, zusätzlich zu zahlreichen anderen Schadenslagen, auch Tierrettungen durchführen. In Wagendorf wurde ein landwirtschaftliches Anwesen von den Wassermassen überschwemmt. Tiere standen bis zu einem Meter tief im Wasser und mussten von den Feuerwehrmännern und -frauen aus ihrer misslichen Lage befreit werden. Im Bild: Brückeneinsturz nach dem Unwetter in Vorau Von Bezirkshauptmann Mag. Max Wiesenhofer wurde vor Ort der Bereich der Marktgemeinde Vorau zum Katastrophenschutzgebiet erklärt. Insgesamt wurden im Bereichsfeuerwehrverband Hartberg zehn Feuerwehren mit 34 Einsatzfahrzeugen und ca. 200 Mitgliedern zu etwa 80 Einsätzen gerufen. Die Aufräumarbeiten der im Einsatz befindlichen freiwilligen Helfer dauerten bis in die Nacht. Der Schaden an Sachwerten konnte aufgrund des flächendeckenden und professionellen Einsatzes der Feuerwehren möglichst gering gehalten werden. Verletzt wurde aufgrund des Unwetters und im Zuge der Einsatztätigkeiten niemand! © Pressedienst BFVHB Straßensperren und beschädigte Brücken in Vorau Ein weiterer Hotspot der Unwetter lag im Raum Vorau. Hagel und Starkregen hinterließen im Zentrum und in den umliegenden Ortschaften ein Bild der Verwüstung. Im Bereich der Ortseinfahrt war eine massive Hangrutschung Grund für eine Sperre der Landesstraße. Im Ortsteil Schachen wurde eine Brücke von den reißenden Wassermassen eines Flusses zerstört. Die zentimetergroßen Hagelkörner führten zu zerstörten Dächern und umgestürzten Bäumen, welche Straßen blockierten. 8 Im Bild: Feuerwehrhilfe nach dem Hagelunwetter in Blaindorf ï Zurück zum Inhaltsverzeichnis 8 Anlagen/ Gemeinden von Mag. Klaus Ebner Referent im Anlagenreferat Wildbachbegehungen durch die Gemeinden – erste Amtshaftungsklage gegen eine Gemeinde beim OGH Aufgrund der in den letzten Monaten in mehreren Bereichen unseres Bezirkes aufgetretenen Starkregenereignissen und den daraus resultierenden Überschwemmungen und Vermurungen wird erneut auf die Verpflichtung der Gemeinden zur Begehung der Wildbäche hingewiesen. Im Frühsommer 2015 hat die Bezirkshauptmannschaft Hartberg-Fürstenfeld im Rahmen einer Informationsveranstaltung auf die Verpflichtung zur Begehung der Wildbäche durch die Gemeinden hingewiesen. Schon damals wurde die Vermutung aufgestellt, dass bei einer Vernachlässigung dieser Verpflichtung Amtshaftungsklagen gegen Gemeinden folgen werden. Dies ist mittlerweile geschehen. Am 24.5.2016 hat der Oberste Gerichtshof (OGH) in einer Amtshaftungsklage gegen eine Gemeinde entschieden. Die Quintessenz dieser Entscheidung ist, dass die Organe, welche die Begehungen durchführen, zwar keine Sachverständigen der Gewässerkunde sein müssen. Auch der OGH stellt die Pflicht zur Begehung unmissverständlich klar. Folgeverfahren, die eine Amtshaftung der Gemeinden zum Ziel haben, sind daher zu erwarten. Die Entscheidung des OGH vom 24.5.2016 kann durch einen Klick angezeigt werden. 8 KLICK Entscheidung des OGH Gemeindewappen für die Gemeinde Rohr b.H. Der Gemeinde Rohr wurde mit Wirkung vom 2. Juni 2016 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen. Im Bild: Das Wappen der Gemeinde Rohr bei Hartberg 8 Das Wappen wird wie folgt beschrieben: „In rotem Schild zwischen zwei goldenen, je vierfach beblätterten Rohrpflanzen unten ein goldener Mühlstein mit durchzogenem verschlungenen Seil, überhöht von einem silbernen Wolfsdrachen.“ KLICK LGBl. Nr. 61/2016 9 ï Zurück zum Inhaltsverzeichnis Baubezirksleitung Oststeiermark 8 von DIin Eva Maria Leitner Wasserbautechnische Amtssachverständige Flussführungen „Erlebbarer Hochwasserschutz“ Im Jahr 2009 wurde von der Fachabteilung 19 B, Wasserwirtschaft (nunmehr Abteilung 14) Amt der Steiermärkischen Landesregierung in einem zweitägigen Seminar die Ausbildung für flusspädagogische Führungen angeboten. Intention dieser Ausbildung war und ist es, Bewusstseinsbildung in Schulen unter dem Titel „Erlebbarer Hochwasserschutz“ anzubieten. Diese Ausbildung wurde von den Mitarbeiterinnen der BBL Oststeiermark, Mag.a Elisabeth PölzlerSchalk und Dipl. Ing.in Eva Leitner absolviert. Bei den Flussführungen geht es darum, Schülerinnen und Schülern gewisse grundlegende Informationen über Gewässer zu vermitteln. Dabei werden naturkundliche, wasserwirtschaftliche und wasserbautechnische Aspekte spielerisch aufbereitet. Innnerhalb von 2-3 Stunden werden Begriffe wie passiver Hochwasserschutz, Pegel, Renaturierung, etc. erklärt, Sickerversuche mit unterschiedlichen Materialien durch- geführt oder zu guter Letzt (als „Highlight“) ein kleiner Bachlauf inklusive Rückhaltebecken errichtet und ausgetestet. Sich nebenbei ergebende Fragen zu Libellen, Biberspuren oder plötzlich anwesenden Krötenarten werden natürlich auch gerne behandelt. Begonnen wurde mit den flusspädagogischen Führungen im Jahr 2010. Seitens der BBL Oststeiermark werden jedes Jahr im Februar/März einige Schulen bezüglich des Angebotes einer Flussführung angeschrieben. Bisher wurden vor allem Schulen kontaktiert, bei welchen sich in der näheren Umgebung optimale Führungsstellen an Gewässern (Zugänglichkeit, Platzangebot, Sicherheit, etc.) anbieten und diese auch fußläufig von der Schule aus zu erreichen sind. Die Flussführung wird im Rahmen einer Schulexkursion abgehalten und ist kostenlos. Seit 2010 wurden jährlich zwischen 3 und 8 flusspädagogische Führungen mit Klassen der 5. oder 6. Schulstufe durchgeführt. Eine Adresse, die Sie sich merken sollen: www.bh-hartberg-fuerstenfeld.steiermark.at 10 ï Zurück zum Inhaltsverzeichnis 8 Baubezirksleitung Oststeiermark von DI Herwig Seibert Referatsleiter Oberflächenabwasserabfluss - Risiko für Bauland Mit „Hochwasser“ verbinden die meisten den Umstand, dass ein Bach, ein Fluss über seine Ufer tritt und angrenzende Flächen dadurch überschwemmt werden. Damit verbunden sind oft Schäden, deren Größe unter anderem von der jeweiligen Flächennutzung bzw. der Intensität des Hochwassers abhängt. Gegen die schadbringende Auswirkung dieser Hochwässer wurden in den letzten Jahrzehnten und werden nach wie vor umfangreiche Hochwasserschutzbauten errichtet. Auch ist allgemein bekannt, dass die Hochwasserfreiheit eines Grundstückes bis zu einer gewissen Jährlichkeit Voraussetzung für eine höherwertige Nutzung, wie Bauland, ist. Für Informationen in diesem Bereich liegen umfangreiche Grundlagen vor. Im Bild: Rutschung nach dem Unwetter in Vorau Es gibt aber noch andere Ursachen, welche ein Risiko für Grundstücke - ausgelöst durch Wasser darstellen: Regenwasser am eigenen Grundstück Grundwasser Rückstau aus Kanälen Hangwasser, verbunden mit Abschwemmungen bei Starkregenereignissen Unter Hangwasser versteht man einen oberflächlichen Abfluss abseits eines Baches. Das Wasser bewegt sich vorerst flächenhaft, weiter entlang der Tiefenlinie bis hin zu einem Bach, der den Weitertransport übernimmt. Dabei sind Wald-, Wiesen- und Ackerflächen betroffen, in weiterer Folge auch Siedlungsgebiete und Verkehrs- 11 wege. Bei hohen Abflüssen kann es abhängig von der Bodennutzung zu flächenhaften Abträgen, zu Abschwemmungen bis hin zu Hangrutschungen kommen. Für Grundstücke leiten sich aus diesen Vorgängen mehrere Gefährdungen ab: „Wasserhochstand“ am Grundstück, flächenhafter Abtrag von Erdmaterial, Ablagerungen von abgeschwemmtem Material, Gefährdung bei auftretenden Rutschungen. Diese mögliche Gefährdung durch Hangwasser wurde bisher bei der Ausweisung von Bauland zu wenig berücksichtigt. Die Klärung der Hangwasserproblematik ist wie das Vorhandensein einer entsprechenden Wasserversorgung, Abwasserentsorgung, usw. als ein notwendiges Aufschließungserfordernis für vollwertiges Bauland zu sehen. Dabei geht es einerseits um die schadlose Abfuhr bzw. Behandlung des auftretenden Wassers, andererseits aber auch um die Verhinderung von Ablagerungen von Schwemmgut und abgeschwemmten Erdmaterial. Maßnahmen dagegen können Pufferstreifen zwischen landwirtschaftlichen Nutzflächen und Bauland sein, aber auch die ordnungsgemäße landund forstwirtschaftliche Nutzung in der Hanglage. Jedenfalls dürfen natürliche Abflussverhältnisse nicht verändert werden. Eine Planungsgrundlage dafür können die sogenannten Hangwasserkarten sein, in denen analog zu Abflussuntersuchungen an Fließgewässern Fließwege und damit verbundene Gefährdungen dargestellt werden. Ausführliche Informationen zu diesem Thema sind auf den unten angeführten Homepage-Seiten ersichtlich. 8 8 KLICK Homepage der Wasserwirtschaft Steiermark KLICK Homepage des ÖWAV ï Zurück zum Inhaltsverzeichnis 8 Sicherheit von Mag. Karl Wurzer Leiter des Sicherheitsreferates Jugendschutz geht alle an „Ernüchternde Ergebnisse“ von Kontrollen nach dem Jugendschutzgesetz im Bezirk Bei einer Schwerpunktaktion mit einem 15-jährigen Testkäufer wurden in der Innenstadt 7 Lokale kontrolliert; dabei wurden bei 3 Lokalen Alkohol ohne Ausweiskontrolle an den jugendlichen Testkäufer ausgeschenkt (bei einem Lokal war es schon das 2. Mal); diesbezüglich Anzeigen an die Bezirkshauptmannschaft wurden erstattet. Bei einem Fest in unserem Bezirk wurde fast bei allen Verkaufsständen ein Testkauf durchgeführt; aufgrund des Stempels für Minderjährige, den der Testkäufer beim Eintritt auf die Hand bekommen hat, wurde bei keinem Stand Alkohol an den Jugendlichen ausgeschenkt. Jedoch konnte während der Testkäufe immer wieder beobachtet werden, dass unter 18-jährige Jugendliche gebrannten Alkohol bzw. unter 16-Jährige Bier und Wein konsumiert haben. Die Kinder sind unsere Zukunft Nach der Durchführung der Testkäufe hat die Polizei Jugendschutzkontrollen durchgeführt und dabei war es nicht sonderlich schwer, Jugendliche unter 16 beim Konsum von Alkohol bzw. Jugendliche unter 18 beim Konsum von gebranntem Alkohol zu „ertappen“. Einige Jugendliche haben angegeben, dass der Alkohol direkt an der Bar an sie abgegeben wurde, andere haben angegeben, dass sie den Alkohol von Bekannten oder Verwandten bekommen haben. Einige Jugendliche hatten auch 12 keine Aufsichtsperson bzw. konnte diese nicht gefunden werden. Die Vielzahl der Übertretungen ist aber nicht alleine dem Veranstalter zuzurechnen, sondern sehr oft auch älteren Jugendlichen, die Alkohol leichtsinnig an unter 18- bzw. unter 16- Jährige weitergeben. Auch Eltern, Verwandte und andere Aufsichtspersonen nehmen es mit dem Jugendschutz oft nicht so ernst und kaufen Alkohol für die Jugendlichen. Es wird wohl noch sehr lange dauern, die „Trinkkultur“ in den Griff zu bekommen. Es ist daher besonders wichtig, dass dem Jugendschutz seitens der Behörde wie auch der Polizei ein hoher Stellenwert zukommt. Einige Bemerkungen zur Rechtslage: Seit etwa drei Jahren gilt in der Steiermark das neue Jugendgesetz. Die Jugendschutzbestimmungen richten sich aber nicht nur an Jugendliche, sondern auch an Eltern und sonstige Erziehungsberechtigte, sowie Erwachsene generell. Dem Jugendgesetz zufolge sind Aufsichtspersonen (d.s. Erziehungsberechtigte sowie Erwachsene, denen die Aufsicht beruflich anvertraut oder von Erziehungsberechtigten übertragen ist) verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass die ihrer Aufsicht unterstehenden Kinder und Jugendlichen die Bestimmungen des Jugendgesetzes einhalten. Erziehungsberechtigte haben bei der Übertragung der Aufsichtspflicht sorgfältig und verantwortungsbewusst umzugehen. Erwachsene dürfen Kindern und Jugendlichen die Übertretung des Jugendgesetzes nicht ermöglichen oder erleichtern. Die gesetzlichen Ausgehzeiten für Jugendliche sind: bis zum vollendeten 14. Lebensjahr: bis zum vollendeten 16. Lebensjahr: ab dem vollendeten 16. Lebensjahr: 21.oo Uhr 23.oo Uhr unbegrenzt ï Zurück zum Inhaltsverzeichnis 8 von Mag. Karl Wurzer Sicherheit Leiter des Sicherheitsreferates Die angeführten Ausgehzeiten sind als maximaler Rahmen zu verstehen – innerhalb dieser vorgegebenen Zeiten bestimmen die Eltern oder Erziehungsberechtigten, wie lange ihr Kind tatsächlich ausbleiben dürfen. In Begleitung einer Aufsichtsperson gibt es keine zeitlichen Beschränkungen, wobei die Auswahl der Aufsichtsperson sehr gewissenhaft zu erfolgen hat. Bis zum vollendeten 16. Lebensjahr ist Alkohol- und Nikotinkonsum sowie Autostoppen verboten; bis zum vollendeten 18. Lebensjahr ist der Konsum von gebranntem Alkohol, d.h. von Spirituosen, wozu auch Alkopops zählen, verboten. Jugendliche sind zum Altersnachweis gegenüber der Polizei, den Aufsichtsorganen, aber auch gegenüber Gastwirten, Gewerbetreibenden sowie Veranstaltern und Vereinen verpflichtet. Als Nachweis kommen in Betracht: die Jugendkarte des Landes Steiermark oder eines anderen Bundeslandes oder ein amtlicher Lichtbildausweis (Reisepass, Personalausweis, Führerschein, Schülerausweis). Der Ausweis muss beinhalten: vollständigen Namen Geburtsdatum Passbild Der Strafrahmen für Erwachsene liegt – je nach Art und Schwere der Übertretung – bei Geldstrafen bis zu € 3.000.- (Ersatzfreiheitsstrafe bis zu 2 Wochen) bzw. bis zu € 15.ooo.- (Ersatzfreiheitsstrafe bis zu 6 Wochen). Bei wiederholter Begehung einer Verwaltungsübertretung binnen drei Jahren kann Erwachsenen als Strafe oder als Teil einer Strafe die Teilnahme an einer (Gruppen-)Schulung zum Thema Jugendschutz in der Dauer von maximal vier Stunden gegen Kostenersatz aufgetragen werden. Für Jugendliche sind folgende Strafen vorgesehen: Erbringung einer sozialen Leistung (Mithilfe im Jugend-, Gesundheits- bzw. Behindertenbereich, in der Altenpflege oder in Tierschutzeinrichtungen) bis zu 36 Stunden Geldstrafen bis zu € 300.- (keine Ersatzfreiheitsstrafe) Teilnahme an Beratungsgesprächen Teilnahme an einer Gruppenarbeit Schulung zum Thema Jugendschutz Kombination von Geldstrafe und Vorschreibung einer Maßnahme ist möglich Der Strafrahmen für Gewerbetreibende (Lokalinhaber) wegen Alkoholausschank an Jugendliche liegt bei bis zu € 3.600.- Kinderfonds des Bezirkes Hartberg-Fürstenfeld Immer öfter geraten Kinder in unserem Bezirk unschuldig in eine Notlage oder Situation, wo es ihnen an dem für das Leben Notwendigste fehlt und sie in ihrer Entwicklung gegenüber anderen Kindern benachteiligt sind. Zur Unterstützung dieser Kinder wurde die Idee geboren, einen speziellen „Kinderfonds des Bezirkes Hartberg-Fürstenfeld“ einzurichten. Dieser ist bei der Bezirkshauptmannschaft eingerichtet, die Abwicklung erfolgt im Sozialreferat über die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter. Eine Unterstützung seitens des Kinderfonds erfolgt nur, wenn alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft oder erfolglos sind. Der Kinderfond des Bezirkes Hartberg-Fürstenfeld speist sich aus Spenden, finanziellen Unterstützungen und Förderungen von Einrichtungen, Organisationen und Privatpersonen sowie aus dem Erlös verschiedener sozialer Aktivitäten. 13 ï Zurück zum Inhaltsverzeichnis 8 Sicherheit von Mag.a Kristin Uhl Trainee in der BH Hartberg-Fürstenfeld Ominöse Gruppierung mit steigenden Anhängerzahlen Zunehmend wird die Bezirkshauptmannschaft Hartberg-Fürstenfeld mit bedenklichen Eingaben seitens subversiver Gruppierungen konfrontiert Anhänger dieser Bewegung versuchen Glauben zu machen, dass Staaten lediglich Unternehmen seien, deren Mitarbeiter Angestellte nach Privatund Vertragsrecht seien und diese lediglich im Auftrag dieser Firmen arbeiten. Widerlegt könnte dies durch diverse Nachweise der amtlichen Legitimation werden, passiere das nicht, sei dies eine unwiderrufliche und absolute Zustimmung zu der Annahme, dass es sich beim Staat Österreich um ein Unternehmen handle. Beschwerdeführer vermeint - den vorherigen Abschluss eines Vertrages oder eine sonstige Willensübereinstimmung zwischen den hoheitlich tätigen Staatsorganen und dem Rechtsadressaten voraus. Die vom Beschwerdeführer geforderte „Akzeptanz“ seines Standpunktes ist daher von der belangten Behörde zu Recht abzulehnen und die Vollstreckung der rechtmäßig verhängten Geldstrafe allenfalls mit Hilfe des staatlichen Gewaltmonopols durchzusetzen…“ Derartige Schriftstücke langen zumeist als Reaktion auf die Vollziehung von Gesetzen durch Aussendung behördlicher Erledigungen bei der Behörde ein. Absender dieser Schreiben geben sich als Mitglieder der „One People`s Public Trust (OPPT)“, „Souveräne Bürger“, „Freeman – Bewegung“ oder „Verfassungsgebende Versammlung Staat Steiermark“ aus. Sie seien Menschen aus Fleisch und Blut, leben nach dem Natur- und Völkerrecht und seien daher nicht mehr den österreichischen Rechtsnormen unterworfen. Dieselbe Haltung, welche auch das Bundesfinanzgericht vertritt, wird auch durch die Verwaltungsbehörden vertreten. Derartige Eingaben werden zur Kenntnis genommen, aber für den Sachverhalt und somit für die Entscheidung als irrelevant angesehen. Wie sich diese Bewegung in Zukunft entwickeln wird, ist abzuwarten, jedenfalls wird die Behörde diese Personen auch zukünftig gleich wie jede (normengetreue) Partei behandeln. An dieser Stelle ist auf die Ausführung des österreichischen Bundesfinanzgerichtes hinzuweisen (BFG 15.2.2016 RV/7500186/2016): „…Der Beschwerdeführer erblickt die Rechtswidrigkeit der angefochtenen Vollstreckungsverfügung darin, dass die österreichische Verfassung und sämtliche Rechtsnormen von ihm nicht anerkannt werden. Dem ist entgegenzuhalten, dass dieser geradezu absurde Standpunkt nichts daran zu ändern vermag, dass er als Normadressat der österreichischen Rechtsordnung auch ohne sein Einverständnis jedenfalls unterworfen ist, solange er sich auf österreichischem Hoheitsgebiet aufhält. Nach herrschender Lehre und Rechtsprechung kommt dem öffentlichen Recht Zwangscharakter zu. Seine Durchsetzung setzt daher nicht - wie der 14 Grippe-Impfaktion 3. Oktober 2016 bis 27. Jänner 2017 Bezirkshauptmannschaft Hartberg-Fürstenfeld, 8230 Hartberg, Rochusplatz 2, Zimmer Nr.: 009/010 jeden Dienstag von 7.30 bis 12.30 Uhr und jeden 1. Dienstag im Monat von 13.30 bis 16.00 Uhr, sowie freitags nach telefonischer Vereinbarung unter der Tel. Nr. 03332/606-251 Außenstelle Fürstenfeld, 8280 Fürstenfeld, Realschulstraße 1, Zimmer-Nr. 107 nur nach telefonischer Vereinbarung unter der Tel. Nr. 03332/606-451 oder -459 ï Zurück zum Inhaltsverzeichnis 8 von Dominik Weidinger Sozial Sachbearbeiter im Bereich Leistungsgewährung Novellierung des Steiermärkischen Mindestsicherungsgesetzes mit 1.9.2016 Mit Beschluss Nr. 285, Einl.Zahl 942/11, vom 6. Juli 2016 des Landtages Steiermark wurden Änderungen zum Steiermärkischen Mindestsicherungsgesetz (StMSG), welche mit 1. September 2016 in Kraft getreten sind, beschlossen. Die Bedarfsorientierte Mindestsicherung ist eine Unterstützung für Personen, die sich in einer finanziellen Notlage befinden, damit der Lebensunterhalt und die Wohnkosten weiterhin gewährleistet sind. Ein primäres Ziel der Bedarfsorientierten Mindestsicherung ist die (Wieder-)Eingliederung in das Erwerbsleben. Folglich wurde im Zuge der Novellierung besonderes Augenmerk auf den entsprechenden Einsatz der Arbeitskraft, welcher von den Bezieher/innen zu erbringen ist, gelegt. Die mangelnde Mitwirkung bzw. der unzureichende Einsatz der Arbeitskraft der Hilfe suchenden Person muss eine entgegenwirkende Sanktion zur Folge haben. Angesichts dessen soll es eine bessere Abstimmung mit dem Arbeitsmarktservice (AMS) und keine Kompensation der AMS-Sanktionen durch die Mindestsicherung mehr geben. Auch die Berechnung gestaltet sich durch den Wegfall des ergänzenden Wohnaufwandes und der Nichtberücksichtigung der Wohnunterstützung vereinfacht. Letztlich wurden die Mindeststandards für Kinder angepasst. Im Nachfolgenden sind die genannten Änderungen der Bedarfsorientierten Mindestsicherung im Detail angeführt: Sanktionierung bei unzureichendem Einsatz der Arbeitskraft Sollte die Arbeitskraft nicht in zumutbarer Weise eingesetzt werden bzw. keine Mitwirkung an den von der Behörde erteilten Aufträgen erfolgen, kann unverzüglich und ohne vorhergehende Mahnung eine Kürzung um 25 % für höchstens 3 Monate mittels Bescheid vorgenommen werden. Beschwerden gegen den Kürzungsbescheid haben aufschiebende Wirkung. Es ist davon auszugehen, dass die Arbeitskraft nicht in zumutbarer Weise eingesetzt wird, wenn: - eine arbeitsfähige Person sich weigert, eine Vormerkung beim AMS vorzunehmen, - vom AMS eines Sperre gemäß § 10 Arbeitslosenversicherungsgesetz (AlVG) verhängt wird, - arbeitsfähige Personen ohne Leistungsbezug gemäß AlVG, welche die Aufnahme einer zumutbaren Beschäftigung verweigern bzw. diese vereiteln, die Teilnahme an einer Maßnahme der aktiven Arbeitsmarktpolitik verweigern bzw. vereiteln oder keine ausreichenden Anstrengungen zur Erlangung einer Beschäftigung nachweisen können, - Kontrollmeldungen gemäß § 49 AlVG beim AMS ohne triftigen Grund unterlassen werden, - die Person dem Auftrag der Behörde nicht nachkommt, an einer Begutachtung gemäß § 7 Abs. 5 StMG teilzunehmen, - die Person dem Auftrag der Behörde nicht nachkommt, an sonstigen Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsfähigkeit, Vermittelbarkeit, Integration oder sozialen Stabilisierung teilzunehmen. Für den Fall, dass sich nach Ablauf der 3 Monate noch immer nichts an der Arbeitsunwilligkeit geändert hat, kann eine weitergehende Kürzung der Mindestsicherung mittels Bescheid, jedoch mit vorhergehender schriftlicher Ermahnung, stufenweise von 35 %, 50 % bis max. 75 % erfolgen. 15 ï Zurück zum Inhaltsverzeichnis 8 Sozial von Dominik Weidinger Sachbearbeiter im Bereich Leistungsgewährung innerhalb einer Wirtschaftsgemeinschaft beträgt der Richtsatz nunmehr € 150,80 (18%) und ab dem viertältesten Kind € 125,66 (15%). Die 14-malige Auszahlung bei Kindern bleibt weiterhin bestehen. Wegfall des ergänzenden Wohnaufwandes Der ergänzende Wohnaufwand entfällt zur Gänze. Wohnunterstützung (vormals Wohnbeihilfe) kein Einkommen mehr Im Gegensatz zur Wohnbeihilfe gilt die Wohnunterstützung nicht als Einkommen und ist wie die Familienbeihilfe oder das Pflegegeld zu behandeln. Die Wohnunterstützung ist somit eine neue eigene Leistung außerhalb der Bedarfsorientierten Mindestsicherung und nicht mehr bei der Berechnung zu berücksichtigen. Änderungen der Mindeststandards für Kinder Die Mindeststandards wurden im Zuge der Novellierung angepasst. Für das älteste bis drittälteste Kind Übergangsbestimmungen Alle Zuerkennungsbescheide, welche nach dem 1. September 2016 erlassen werden, haben auf der neuen Rechtslage zu basieren. Alle aufrechten, unbefristeten und über dem 28. Februar 2017 hinaus befristeten Bescheide, welche vor dem 1. September 2016 erlassen worden sind, treten automatisch mit 28. Februar 2017 außer Kraft. Danach sind ein neuer Antrag und ein neues Ermittlungsverfahren erforderlich. Lebenswerte Dorf-, Markt- und Hauptplätze gesucht! Präsentieren Sie Ihre Plätze, auf denen der Lebenswert für Menschen und kulturelle Ereignisse Vorrang genießen. Füllen Sie das Anmeldeformular aus und beschreiben Sie die Leistungen, der von Ihnen zur Auszeichnung vorgeschlagenen Gemeinden, Intitiativen und Lebenswerke herausragender Persönlichkeiten. Detailierte Informationen finden Sie unter www.volksbildung.at 8 KLICK Anmeldeformular 16 ï Zurück zum Inhaltsverzeichnis 8 von Dr. Herfried Haupt Amtstierarzt Veterinär „Wenn das Pferd zum Doktor muss“ Tierärztliche Behandlungen sind im Pferdepass einzutragen. Dieser hat am Ort der Haltung verfügbar zu sein. Die Auswahl von Medikamenten bei der tierärztlichen Behandlung von Pferden hat weitreichende Folgen für spätere Entscheidungen über das Schicksal der Tiere am Ende des Lebenszyklus. Der Pferdepass stellt dabei ein wesentliches Instrument der Rückverfolgbarkeit dar. Dieser hat am Ort der Haltung grundsätzlich immer verfügbar zu sein. In der EU geborene Pferde, Equide - in diesem Text als „Pferde“ bezeichnet (auch pferdeartige Tiere) sind zu kennzeichnen (von Tierärztin oder Tierarzt einzusetzender Chip), zu registrieren und mit einem Identifizierungsdokument (=ID, = „Pferdepass“, = Equidenpass) zu versehen. Ausnahmen bestehen für bis 12 Monate alte Tiere, die vom Geburtsbetrieb direkt zur Schlachtung verbracht werden, jenen also bis dahin nie verlassen haben. Der Pferdepass hat eingetragene Pferde ständig zu begleiten. Dies gilt auch für eingestellte Pferde, deren Pass am Ort der Haltung vorhanden sein muss, also etwa in Reitställen, Reithallen von Vereinen, und anderen Einrichtungen, in denen Pferde mehrerer Eigentümerinnen und Eigentümer, Besitzerinnen und Besitzer, gehalten werden. Bei Ausritten innerhalb Österreichs von bis zu drei Stunden Dauer muss der Pferdepass nicht mitgeführt werden. Auch die Pflichten nach der Rückstandskontrollverordnung zur Führung von Bestandregistern, also Aufbewahrung aller Arzneimittelabgabe- und Behandlungsbelege, bestehen für Pferdehalter. Die über das Tier verfügungsberechtigte Person entscheidet, ob das Pferd zur Schlachtung bestimmt ist. Diese Festlegung ist im Abschnitt IX, Teil II, „Verabreichung von Tierarzneimitteln“ des Pferdepasses zu deklarieren und zu unterschreiben. Ebenso hat die behandelnde Tierarztperson diese Verfügung zu unterzeichnen. Da bestimmte Arzneimittel bei Tieren, die der Lebensmittelgewinnung dienen (also auch Schlacht- 17 pferde) nicht angewendet werden dürfen, hat die Auswahl der verabreichten oder verschriebenen Medikamente grundlegende Bedeutung für die weiteren Verfügungen über die Tiere. In Abschnitt IX, Teil III, des Pferdepasses sind die Behandlungen und Verschreibungen von der Tierärztin, dem Tierarzt, einzutragen. Werden alle diese Vorgaben eingehalten, besteht eine nachvollziehbare Behandlungsgeschichte der Tiere, und bei Schlachtpferden wird damit die Lebensmittelsicherheit gewährleistet. KLICK Arzneimittelanwendung bei Equiden KLICK Rückstandskontrollverordnung KLICK Richtlinie 156/2009 KLICK Verordnung 1950/2006 KLICK Verordnung 504/2008 KLICK Durchführungsverordnung 262/2015 ï Zurück zum Inhaltsverzeichnis 8 Intern von Peter Rechberger Kanzleileiter Personal - aktuell In der Bezirkshauptmannschaft Hartberg-Fürstenfeld hat es nachstehende personelle Veränderungen gegeben: 21.6.2016: Mag. (FH) Christine Fritz, Sozialarbeiterin in der Außenstelle Fürstenfeld, tritt in den vorzeitigen Mutterschutz über. 1.9.2016: Dr.in Ingrid Sperka, Bakk.techn., beginnt ihr Dienstverhältnis beim Land Steiermark mit einem Beschäftigungsausmaß von 50% als Amtsärztin. Sie wird in der Außenstelle Fürstenfeld eingesetzt. 1.9.2016: Theresia Kliem wurde von der Bezirkshauptmannschaft Weiz zur Bezirkshauptmannschaft Hartberg-Fürstenfeld versetzt, sie ist als Assistentin im Strafreferat tätig. 5.9.2016: Jennifer Kerschhofer beginnt die Lehre eine Verwaltungsassistentin in der Bezirkshauptmannschaft Hartberg-Fürstenfeld. Die Dauer der Lehre beträgt 3 Jahre. Im Bild: Theresia Kliem und Jennifer Kerschhofer Hochzeiten: Am 18.6.2016 hat Nicole Wetzelberger ihren Edis geheiratet und heißt ab sofort Nicole Zeckanovic. Sie ist Sachbearbeiterin in der Bürgerservicestelle in Hartberg. Am 2.9.2016 heiratete Anita Grabner ihren langjährigen Lebensgefährten Bernd Stangl. Anita Stangl befindet sich derzeit im Mutterschutz und erwartet demnächst ihr 1. Kind. Wir gratulieren unseren Kolleginnen und Angetrauten zur Vermählung und wünschen für den weiteren Lebensweg alles Gute. Neue Amtsärztin in der BH Hartberg-Fürstenfeld Dr.in Ingrid Sperka ist seit 1. September 2016 als Amtsärztin in der BH HF tätig. Aufgewachsen im Südburgenland und maturiert am BG und BRG Fürstenfeld, promovierte sie im Jahre 1984 an der Medizinischen Fakultät der Karl Franzens Universität Graz. Anschließend setzte sie ihre medizinische Ausbildung an den Landeskrankenanstalten in Bruck an der Mur, Leoben und Graz fort. Als Wahlärztin mit den Schwerpunkten Pädiatrie und Gynäkologie arbeitete sie dann jahrzehntelang in einer Landarztpraxis in der Obersteiermark, wo sie auch noch die Zeit fand, mehrere Zusatzaus- 18 bildungen zu erlangen. In dieser Zeit war sie auch 20 Jahre lang in der Bergrettung aktiv. In einer kurzen medizinischen Auszeit verschlug es sie nach Wien, um an der Universität für Bodenkultur das Bakkalaureat für Landschaftsökologie und Gartenarchitektur zu erwerben. Nebenbei und im Anschluss blieb sie für geraume Zeit als Mitarbeiterin in einem medizinischen Großlabor in der Bundeshauptstadt, um sich dann abermals beruflich zu verändern und nach Graz zu ziehen. In der Landeshauptstadt war sie bis zuletzt in das medizinische Team eines großen Analyselabors eingebunden, bis ihr nun die Möglichkeit geboten wurde, als Amtsärztin der BH Hartberg/Fürstenfeld in ihre alte Schulstadt Fürstenfeld gleichsam „back to the roots“ zurückzukehren. ï Zurück zum Inhaltsverzeichnis 8 von DSA Sylvia Fuchs Elternberatungszentrum Hartberg EBZ Die Vortragsreihe 2016/2017 des Elternberatungszentrums Hartberg-Fürstenfeld ist online! Wir haben für alle Eltern ein vielfältiges Angebot an interessanten Workshops, Vorträgen und Kursen an verschiedenen Orten des Bezirks. Unsere Kinder lernen die Welt kennen wie wir ihnen diese Welt zeigen, und dies geschieht im alltäglichen Miteinander. Jedes Kind in seiner Einzigartigkeit zu begleiten fordert die Eltern und andere Bezugspersonen. Durch Information sollen Eltern Orientierung und Selbstbewusstsein bekommen. Informationen unter: 03332/606-515 oder 516, 0676/866 40 356 oder 0676/866 40 348, E-Mail: [email protected] Zwei Vorträge „Impfgespräche – Schulmedizin & Homöopathie“ und „Behinderung und Sexualität“ sind besonders hervorzuheben. Bei diesen beiden Themen gibt es viele Fragen beziehungsweise Unsicherheit bei den Eltern. Kompetente Fachkräfte können durch Informationen Sicherheit geben. Mit einem Klick auf das Bild steigen Sie ein AUSSTELLUNG Mother and Son Werke von Susanne Posch und Karin Lang in den Räumlichkeiten der Bezirkshauptmannschaft Hartberg-Fürstenfeld, Rochusplatz 2, 8230 Hartberg Gr Ausstellungseröffnung: Freitag, 13. Jänner 2017, 19.00 Uhr Ausstellungsdauer: 13.1.-30.3.2017 Montag bis Freitag von 8.00 bis 18.00 Uhr 19 ï Zurück zum Inhaltsverzeichnis Baubezirksleitung Oststeiermark 8 von DI Christian Scheuer Regionalleiter Straßenerhaltungsdienst Neuer Regionalleiter im STED Mit 1. September wurde Dipl. Ing. Christian Scheuer zum neuen Regionalleiter des Straßenerhaltungsdienstes bestellt. Er ist als Regionalleiter für die Straßenmeistereien Birkfeld, Hartberg, Ilz-Fürstenfeld und Pinggau sowie für die Zentralwerkstätte in Hartberg zuständig. Dipl. Ing. Scheuer ist Bauingenieur und seit dem Jahr 2000 im Landesdienst. Bis zum Wechsel nach Hartberg war er in Graz in der Zentrale des Straßenerhaltungsdienstes tätig und für die Bereiche Bauwerksprüfung, Brücken- und Mauern sowie Straßenausrüstung verantwortlich. Im Bild: Der neue Regionalleiter des Straßenerhaltungsdienstes DI Christian Scheuer Christian Scheuer freut sich auf seine neue Aufgabe und hat sein Büro im 2. Stock, Zimmer 205, bereits bezogen. 8 von Mag.a Elisabeth Pölzler-Schalk Naturschutzbeauftragte Prachtvolle Felsformation unter Naturschutz kleine Bäche, nämlich dem Schlossbach und dem Hofstätterbach, malerisch durchschnitten werden. Im Gemeindegebiet von Pöllauberg befindet sich in der Nähe des Rauschbaches, unterhalb der Ruine des Schlosses Pikeroi, ein sehr interessantes Gebiet, das im heurigen Jahr als geschützter Landschaftsteil unter Schutz gestellt wurde. Es handelt sich hier einerseits um wunderschöne Felsformationen aus verschiedenen Gneisen, die an zwei Stellen durch 20 Am Hofstätterbach befindet sich zusätzlich die Ruine einer alten Mühle, die wie das Schloss geschichtlich erwähnt wird und Teil des des Schutzgebietes ist. Die Grundeigentümer Theresia Schöngrundner, Gerlinde Heigl, Jürgen Steinermann und Lars Viktor Larson waren sofort bereit, der Unterschutzstellung zuzustimmen und sind stolz auf die wunderschöne Umgebung ihrer Häuser. Auch diese außerhalb des Schutzgebietes liegenden Häuser werden von den Besitzern stilvoll erhalten. Die Schlossruine Pikeroi selbst ist noch nicht im Schutzgebiet, da hier noch Bedenken des Eigentümers bestehen. ï Zurück zum Inhaltsverzeichnis 8 von Obstlt. Martin Spitzer Polizei Bezirkspolizeikommandant Personelles Mit Wirksamkeit vom 1. September 2016 wird BezInsp Kurt Pumm der PI Ilz als Sachbereichsleiter und 2. Stellvertreter des Inspektionskommandanten der PI Ilz eingeteilt. Mit 1. Oktober wird GrInsp Johann Klug der PI Hartberg zur PI Rohrbach/Lafnitz versetzt. Weltradsportwoche Hartberg 2016 Überwachungsmaßnahmen In der Zeit vom 11. bis zum 21.8.2016 fand die Weltradsportwoche im Bezirk Hartberg-Fürstenfeld statt. Neben zahlreichen Besprechungen stand die Überwachung der einzelnen Radrennen (190) im Hauptaugenmerk der polizeilichen Bemühungen. An acht Renntagen sorgten sieben Motorradfahrer, ein Kommandofahrzeug und zahlreiche Beamte der Polizei vor Ort gemeinsam mit vielen Ordnern für einen sicheren Verlauf der Großveranstaltung. Etwa 1.000 teilnehmende Radfahrer aus über 30 Nationen kämpften sich in verschiedenen Kategorien um den Sieg. Im kommenden Jahr soll die Radsportwoche wieder im Bezirk Hartberg-Fürstenfeld zur Austragung kommen. Im Bild sind die eingesetzten Kollegen der Polizei mit dem Veranstaltungsteam zu sehen. © Foto Maxl Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dieser Ausgabe: Bezirkshauptmann Mag. Max Wiesenhofer, Gerlinde Posch, Wolfgang Jauk, Ing. Franz Weber, DDI Hans Peter Feichtinger, Mag. Klaus Ebner, DIin Eva Maria Leitner, DI Herwig Seibert, Mag. Karl Wurzer, Mag.a Kristin Uhl, Dominik Weidinger, Dr. Herfried Haupt, Peter Rechberger, r.in Ingrid Sperka, Bakk. techn., DSA Sylvia Fuchs, DI Christian Scheuer, Mag.a Elisabeth Pölzler-Schalk, Obstlt. Martin Spitzer, Kammer für Arbeiter und Angestellte, BI d.V. Franz Kaplan, DGKS Gisela C. Ambrosch, Dr.in Evelyn Moser, Dipl. Päd.in Elisabeth Bachler Anmerkung: Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit des Berichtes wurde auf die laufende Anführung der weiblichen und männlichen Form verzichtet. Sämtliche personenbezogenen Anführungen gelten natürlich für beide Geschlechterbezeichnungen. Wir ersuchen Sie, das Amtsblatt „Blick Hinein“ an Interessierte weiterzuleiten. K Laufende Zustellung nach Mitteilung der E-Mail-Adresse an: [email protected] 21 ï Zurück zum Inhaltsverzeichnis Kammer für Arbeiter und Angestellte 8 Kammer für Arbeiter und Angestellte Hartberg und Fürstenfeld Falsche Verbund-Rechnung verbreitet Schadsoftware Im E-Mailpostfach findet sich eine Rechnung des Stromanbieters Verbund. Kunden sollen diese auf der Website „verbund-bill.com“ ansehen. Dem sollen Empfänger nicht nachkommen, denn andernfalls installieren sie Schadsoftware auf ihrem Computer. Sie macht den PC unbrauchbar. Kriminelle fordern Bitcoins, um den Schaden zu beheben. Ransomware findet durch falsche Rechnungen oder infizierte Websites Verbreitung. Sie sucht auf fremden Computern nach Dateien und verschlüsselt diese. Dadurch können Besitzer und Besitzerinnen die Dokumente nicht mehr benutzen. Kriminelle fordern von ihnen Geld und stellen dafür in Aussicht, die Dateien der Opfer wiederherzustellen. Darauf zielt eine im Umlauf befindliche falsche Rechnung des Verbundes an. In Wahrheit stammt sie von Verbrechern. In der Rechnung ist von einer „Detailaufstellung“ die Rede. Wer diese sehen möchte, muss den Link „Ansicht einer Rechnung“ aufrufen: Solche „falschen Rechnungen“ sind auch von A1, Ebay und anderen Firmen im Umlauf. Nähere Informationen finden Sie auf der „Watchlist Internet“ (https://www.watchlist-internet.at/ gefaelschte-rechnungen/falsche-verbund-rechnungverbreitet-schadsoftware/). Impressum: Blick Hinein 3/2016, Offizielle Nachrichten der Bezirkshauptmannschaft Hartberg-Fürstenfeld Herausgeber: Bezirkshauptmannschaft Hartberg-Fürstenfeld Redaktionsleitung: Bezirkshauptmann Mag. Max Wiesenhofer, Bezirkshauptmannschaft Hartberg-Fürstenfeld Redaktionsteam: Dr. Beatrix E. Pfeifer, Dr. Herfried Haupt, Mag. Bernd Holzer, Peter Rechberger, Mag. Peter Bubik, Mag. Klaus Ebner, Ing. Franz Weber, Mag. Karl Wurzer, Katharina Samer und Mag. Max Wiesenhofer Ergeht per E-Mail an: Rund 6.500 Leserinnen und Leser. Erscheint seit 2004 Redaktionsanschrift: Bezirkshauptmannschaft Hartberg-Fürstenfeld, Rochusplatz 2, 8230 Hartberg, Telefon: 03332/606-201, Fax: 03332/606-550, E-Mail: [email protected], Internet: www.bh-hartberg-fuerstenfeld.steiermark.at 22 ï Zurück zum Inhaltsverzeichnis 8 von BI d.V. Franz Kaplan Bereichsfeuerwehrverband Fürstenfeld Feuerwehr Markt Ilz im Mittelpunkt der steirischen Feuerwehren lichen Lebens, darunter Landeshauptmann Hermann Schützenhöfer, die Siegerehrung des Leistungsbewerbes in Silber und Bronze, sowie des Parallelbewerbes vor. Am 24. und 25. Juni 2016 stand der Bereichsfeuerwehrverband Fürstenfeld, vor allem aber der Abschnitt Ilz, im Bann des 132. Landesfeuerwehrtages und 52. Landesleistungsbewerbs. Rund 3.000 Feuerwehrmänner und Feuerwehrfrauen, darunter 2.200 Bewerbsteilnehmer, sowie FeuerwehrkameradInnen aus anderen Bundesländern Österreichs demonstrierten die Schlagkraft und Geschlossenheit dieser Einsatzorganisation auch über die Grenzen der Steiermark hinaus. Über 350 Wettkampfgruppen konnte Landesbewerbsleiter und Bereichsfeuerwehrkommandant Johann Hönigschnabl aus Hartberg bei der Schlusskundgebung in der Sportarena und dem Bewerbsplatz in Ilz, dem Präsidenten des Bundesfeuerwehrverbands Albert Kern, melden. Dieser nahm unter Beisein zahlreicher Persönlichkeiten des öffent- 23 Im Rahmen dieses Landesfeuerwehrtages gab es stellvertretend Dank und Lob vom Landesfeuerwehrverband für die zahlreichen Helfer, für den Bereichsfeuerwehrverband unter dem Kommando von Oberbrandrat Ing. Franz Nöst und Erwin Gutmeier sowie den durchführenden Feuerwehren Markt Ilz, Neudorf, Kalsdorf-Buchberg, Hochenegg, Ottendorf und Hainfeld. Besonders gedankt wurde dem Ilzer Gemeindeoberhaupt Rupert Fleischhacker für die hervorragende Sportanlage. Im Bild: Schlusskundgebung und Siegerehrung beim Landesfeuerwehrtag in Ilz ï Zurück zum Inhaltsverzeichnis 8 Feuerwehr von BI d.V. Franz Kaplan Bereichsfeuerwehrverband Fürstenfeld Schachblumenort Großsteinbach war im Bann der steirischen Feuerwehrjugend Über 2.500 Kinder und Jugendliche des steirischen Feuerwehrnachwuchses waren am 15. und 16. Juli 2016 in der Schachblumengemeinde Großsteinbach im Bereichsfeuerwehrverband Fürstenfeld zu Gast, um „Vollgas“ zu geben. Zunächst auf der Bewerbsbahn, anschließend beim Hindernislauf wurde in den verschiedenen Durchgängen beim 46. Landesfeuerwehrjugend-Leistungsbewerb und beim 9. Bewerbsspiel gekämpft um die „Champions 2016“ zu ermitteln. Grundsätzliches Ziel bei diesem Wettbewerb der Kinder war es, ein Leistungsabzeichen in Bronze oder Silber zu erlangen, je nach Alter im Bewerbsspiel oder beim Leistungsbewerb. Für manche Teilnehmer ging es auch darum, möglichst hoch am Stockerl zu stehen, um beim Bundesfeuerwehrjugend-Leistungsbewerb im August 2016 in Feldkirch-Gisingen dabei zu sein. Den Abschluss dieser zweitägigen Veranstaltung unter der Bewerbsleitung von ABI d.F Johannes Matzhold mit seinem 170-köpfigen Landesbewerterstab auf dem Sportplatz Großsteinbach bildete die Schlusskundgebung. Hunderte Schlachtenbummler aus allen Teilen der Steiermark sorgten trotz kühlen und regnerischen Wetters für die perfekte Soundkulisse. Es gab viel Jubel für die Sieger. 24 Als Landessieger in Bronze wurde die Jugend aus Prebensdorf (Bezirk Weiz), gefolgt von Schützing (Bezirk Feldbach), und Fressnitz (Bezirk Mürzzuschlag) ermittelt. Den ersten Platz im Bewerb Silber belegte die Gruppe Fressnitz (Bezirk Mürzzuschlag) vor Prebensdorf (Bezirk Weiz) und Edelsbach bei Feldbach (Bezirk Südoststeiermark). Beim Bewerbsspiel der 10- bis 12-Jährigen siegte das Team Dirnbach (Bezirk Feldbach) vor Ehrenschachen/Friedberg (Bezirk Hartberg-Fürstenfeld) und Hausmannstätten (Bezirk Graz-Umgebung). In der Wertung Bewerbsspiel Silber waren die Gruppe Dirnbach bei Feldbach, Hausmannstätten bei Graz, sowie Grambach bei Graz, auf dem Siegerstockerl. Der „Styrian Junior Firefighter Cup“ ging im heurigen Jahr an die Feuerwehr Kornberg-Bergl bei Riegersburg (Bezirk Südoststeiermark), sowie Ehrenschachen/Friedberg (Bezirk HartbergFürstenfeld). Mit der Durchführung dieses Leistungsbewerbes in der Schachblumengemeinde Großsteinbach mit ihrem Bürgermeister Josef Rath war ein weiterer Meilenstein in der Geschichte der Freiwilligen Feuerwehr Großsteinbach mit ihrem Kommando unter der Führung von Günther Groß und dessen Stellvertreter Dieter Groß, sowie seinem über 100-köpfigen Team vollbracht. Für den nächsten Landesjugendbewerb im Jahr 2017 im Bereichsfeuerwehrverband Judenburg wurde somit eine hohe Latte gelegt. ï Zurück zum Inhaltsverzeichnis 8 Österreichisches Rotes Kreuz, Landesverband Steiermark ÖRK Mobile Pflege und Betreuung des Roten Kreuzes Steiermark erhielt hohe Qualitätsauszeichnungen Zu den Besten zu zählen, ist das Ziel der MitarbeiterInnen des Bereichs Pflege und Betreuung im Roten Kreuz Steiermark. Stellvertretend für alle ca. 500 professionell Pflegenden erhielt ein Team von 24 Personen vom Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft und der Quality Austria zwei hohe Auszeichnungen. Zum einen die europaweit anerkannte EFQMAuszeichnung „Recognised for Excellence 5*“, die international nachvollziehbar das hohe Niveau der ausgezeichneten Organisation bekundet. Zum anderen wurde erstmals in Österreich der Bereich mobile Pflege und Betreuung vom Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft zum Sieger in der Kategorie Non-ProfitOrganisationen ernannt. Dem Leitspruch folgend, „Aus Liebe zum Menschen“, stehen dabei sowohl die PatientInnen als auch die MitarbeiterInnen im Fokus aller Aktivitäten. Alle regionalen Rot-Kreuz-Pflegeteams der Steiermark zielen mit dem EFQM Excellence Modell konsequent auf Verbesserung, Weiterentwicklung und langfristigen Erfolg. So ist diese hohe Würdigung für alle Teams der mobilen Pflege und Betreuung des Roten Kreuzes ein großer Ansporn, sich weiter täglich für die höchste Zufriedenheit der betreuten Patienten und Patientinnen und aller Partner wie niedergelassene Ärzte, Krankenhäuser, Land Steiermark, Gemeinden, Krankenkassen und Sanitätsfachhandel, zu engagieren. Quality Austria sieht diese Auszeichnung auch als Signal an das Gesundheitswesen und würdigt besonders die Vorbildwirkung des Roten Kreuzes in der Organisation und Koordination eines großen Mitarbeiterstabes. Im Bild: Die Pflegemobilleitung mit Bezirksschwester DGKS Sigrid Cividino Anforderung über die Sozialzentren in den Regionen bzw. unter 050/144 518 022 Die Jury der Quality Austria begründete ihre Entscheidung für das Rote Kreuz damit, dass dort bereits seit 2005 das EFQM (European Foundation for Quality Management) Excellence Modell zur umfassenden Steuerung der Pflege- und Betreuungsdienste erfolgreich angewendet wird. 25 ï Zurück zum Inhaltsverzeichnis Kinderschutzzentrum/ Selbsthilfe 8 von Dr. Evelyn Moser Dienststellenleitung-Psychosoziales Zentrum Weiz Hilfe bei Krisen Seit Juli bietet das Kinderschutzzentrum ihre Leistungen auch in Hartberg an Das Kinderschutzzentrum Weiz bietet Information, Beratung und Therapie für Kinder und Jugendliche in Krisensituationen, bei Vernachlässigung, psychischer und/oder physischer Gewalt, sexuellem Missbrauch, weiters psychosoziale und juristische Prozessbegleitung. Das Angebot richtet sich auch an Eltern und andere, mit Erziehung befasste, Personen. Seit Juli dieses Jahres bietet das Kinderschutzzentrum Weiz auch in Hartberg jeden 2. Dienstag von 10.00-12.00 Sprechstunden an, zu denen man ohne Voranmeldung zu einem Informationsgespräch kommen kann. Die Beratungen sind kostenlos und unterliegen den Grundsätzen der Freiwilligkeit und des Datenschutzes. Auf Wunsch kann das Angebot auch anonym in Anspruch genommen werden. Kontaktdaten: Sozialzentrum Hartberg Rotkreuzplatz 1/1.Stock 8230 Hartberg Sprechstunden: Jeden 2. Dienstag von 10.00-12.00 Kinderschutzzentrum Weiz Franz-Pichler-Str. 24 8160 Weiz Telefonnummer: 03172/42 559 E-Mail: [email protected] Homepage: www.rettet-das-kind-stmk.at 8 KLICK Sprechstunden im Sozialen Beratungszentrum Hartberg 8 von Dipl. Päd.in Elisabeth Bachler Leitung Selbsthilfe Steiermark 1. Treffen der Parkinsonselbsthilfe Hartberg Ab 11. Oktober 2016 findet jeden 2. Dienstag im Monat um 14.00 Uhr im Uniqua-Gebäude, Feridinand-Leihs-Straße 5 (Jugend am Werk), 8230 Hartberg, ein Treffen der Parkinsonselbsthilfe Hartberg statt. Anmeldung unter 0316/48 33 77. Ziele der Parkinsonselbsthilfe: Wenn jemand die Diagnose Parkinson bekommt, tritt bei den Betroffenenen, sowie bei den Angehörigen eine gewisse Ratlosigkeit auf. Daher ist ein 26 Gedankenaustausch unter Patienten und Angehörigen sehr hilfreich. Man fühlt sich nicht so alleine. Im Internet bekommt man viele Informationen, die ein persönliches Gespräch nicht ersetzen können. Es gibt Hilfestellungen bei Anträgen zum Behindertenausweis, bei Pflegegeld, bei Betreuungen usw. Betroffene und ihre Angehörigen sind herzlich willkommen! Sie sind mit ihrer Krankheit nicht allein! ï Zurück zum Inhaltsverzeichnis Sprechtage/Veranstaltungen Zuchtrinderversteigerung im Vermarktungszentrum Greinbach Auftrieb von 8.00 bis 9.30 Uhr Beginn der Versteigerung: 10.30 Uhr Projektsprechtage des Anlagenreferates Montag, 10. Oktober 2016 Nutzrinderversteigerungen in Greinbach Beginn: 11.00 Uhr Dienstag, 27. September 2016 Dienstag, 11. Oktober 2016 Dienstag, 25. Oktober 2016 Dienstag, 8. November 2016 Dienstag, 22. November 2016 Dienstag, 6. Dezember 2016 Dienstag, 20. Dezember 2016 Hartberg: Jeden 2. und 4. Donnerstag im Monat 9.00-12.30 Uhr in der Wirtschaftskammer Hartberg, 8230 Rosseggerstraße 1, Anmeldung unter: 03332/606-221 Hundekundekurse finden vierteljährlich an der Bezirkshauptmannschaft Hartberg-Fürstenfeld statt. Anfragen im Veterinärreferat unter: 03332/606-261 oder beim zuständigen Gemeindeamt Weitere Infos unter: www.rinderzucht-stmk.at Die nächste Veranstaltung ist für 4. November 2016, 14.00 Uhr Rochusplatz 2, 8230 Hartberg, geplant. Mütter- und Elternberatungen im Bezirk Hartberg-Fürstenfeld Elternberatungszentrum Hartberg Jeden Montag 9.00-10.00 Uhr Jeden Dienstag 14.00-15.00 Uhr Sprechtage der BVA Sozialzentrum Bad Waltersdorf Jeden 1. Montag im Monat 9.00-10.00 Uhr Pfarrhof Pinggau Jeden 1. und 4. Mittwoch im Monat 8.30-10.00 Uhr Sozialzentrum Vorau Jeden 3. Mittwoch im Monat 8.30-10.00 Uhr Sozialzentrum Stubenberg Jeden 2. Dienstag im Monat 14.00-15.00 Uhr Hartberg in der BH Hartberg-Fürstenfeld 8230 Rochusplatz 2 27. Oktober 2016 10.00-11.00 Uhr Fürstenfeld in der Außenstelle der BH Hartberg-Fürstenfeld 8280 Realschulstraße 1 8. November 2016 10.00-11.00 Uhr Ilz im Gemeindeamt Ilz 8262 Ilz 58 8. November 2016 13.00-14.00 Uhr Sozialzentrum Pöllau Jeden 2. Mittwoch im Monat 10.00-11.00 Uhr Außenstelle Fürstenfeld Jeden 1. Dienstag im Monat 9.00-10.00 Uhr 27 ï Zurück zum Inhaltsverzeichnis Bezirkshauptmannschaft Hartberg-Fürstenfeld BENEFIZ - AUSSTELLUNG mit Verkauf von Kunstwerken zahlreicher Künstlerinnen und Künstler aus dem Bezirk in der BH Hartberg-Fürstenfeld in Hartberg _______________________vom 14. Oktober 2016 bis 3. Jänner 2017________________________ Eröffnung: Freitag, 14. Oktober 2016 um 19.00 Uhr BH Hartberg-Fürstenfeld Alle sind herzlich eingeladen.
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