Blick Hinein - BH Hartberg-Fürstenfeld

BlickHinein
Offizielle Nachrichten der
Bezirkshauptmannschaft
Hartberg-Fürstenfeld
3/2016
Benefizausstellung 2016 KünstlerInnen für die Kinder
im Bezirk Hartberg-Fürstenfeld
Forst
Schwere Sturmschäden
im Hartberger Oberland
Gesundheit
Neue Amtsärztin
in Fürstenfeld
Katastrophenschutz
Unwetter
im Bezirk
Sicherheit
Jugendschutz
geht uns alle an
Anlagen
Wildbachbegehungen
durch die Gemeinden
Elternberatungszentrum
Die neue Vortragsreihe
ist online
Inhalt
Hagelschäden im Bezirk
Jugendschutzkontrollen
im Bezirk
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Bezirkshauptmann
4
Intern
5
Katastrophenschutz
6
Forst
7
9
Schwere Sturmschäden
Aktuelles Programm
des EBZ
19
EBZ
20
Baubezirksleitung Oststeiermark
21
Polizei
Feuerwehr
22
Kammer für Arbeiter und Angestellte
Anlagen/Gemeinden
23
Feuerwehr
10
Baubezirksleitung Oststeiermark
24
Feuerwehr
11
Baubezirksleitung Oststeiermark
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Vorwort des Bezirkshauptmannes
Benefizausstellung 2016
Häufung der Unwetter im heurigen Jahr
Schwere Sturmschäden im Hartberger Oberland
Unwetter im Bereich Hartberg Feuerwehren im Großeinsatz
Wildbachbegehungen durch die Gemeinden/
Gemeindewappen für die Gemeinde Rohr b.H.
Flussführungen „Erlebbarer Hochwasserschutz“
Oberflächenabwasserabfluss - Risiko für Bauland
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Sicherheit
14
Sicherheit
Jugendschutz geht uns alle an
Die Vortragsreihe 2016/2017 des Elternberatungszentrums Hartberg-Fürstenfeld ist online
Neuer Regionalleiter/
Prachtvolle Felsformation unter Schutz
Personelles/
Weltradsportwoche Hartberg 2016
Falsche Verbund-Rechnung verbreitet
Schadsoftware
Markt Ilz im Mittelpunkt der steirischen
Feuerwehren
Schachblumenort Großsteinbach war im Bann
der steirischen Feuerwehrjugend
ÖRK
Mobile Pflege und Betreuung des Roten Kreuzes
Steiermark erhielt hohe Qualitätsauszeichnungen
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Kinderschutzzentrum/Selbsthilfe
Ominöse Gruppierung mit steigenden
Anhängerzahlen
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Sprechtage/Veranstaltungen
15
Sozial
28
Benefizausstellung
17
Veterinär
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Intern/Gesundheit
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Novellierung des Stmk. Mindestsicherungsgesetzes
Hilfe bei Krisen/
1. Treffen der Pakinsonselbsthilfe Hartberg
„Wenn das Pferd zum Doktor muss“
Personal - aktuell/
Neue Amtsärztin in der BH Hartberg-Fürstenfeld
Durch einen Mausklick auf das Inhaltsverzeichnis gelangen Sie zum jeweiligen Bericht
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Der Bezirkshauptmann
Werte Leserinnen und Leser!
In dieser Ausgabe unseres
Amtsblattes berichten wir von
uns sowie wird von der Bereichsfeuerwehr ausführlich über die
verheerenden Unwetter in
unserem Bezirk berichtet. Sturm,
Hagelschlag und Starkregen haben Bezirkshauptmann
große Schäden an landwirtschaft- Mag. Max
Wiesenhofer
lichen Gütern wie auch an Fahrzeugen und Gebäuden verursacht.
Allein beim Unwetter am 15. August (Feiertag
„Maria Himmelfahrt“) verzeichnete das Bereichsfeuerwehrkommando Hartberg bis zum frühen
Abend 76 Schadenslagen. 200 Mann mit FF-Frauen
von zehn Freiwilligen Feuerwehren waren mit 34
Fahrzeugen im Einsatz. Schneepflüge mussten zur
Räumung von Straßen und Plätzen ausrücken. Hier
möchte ich wieder einmal die Möglichkeit nützen,
um mich bei den vielen freiwilligen Helferinnen und
Helfern der Freiwilligen Feuerwehren in unserem
Bezirk sehr herzlich zu bedanken. Ihrer stetigen
Einsatzbereitschaft sowie dem tatkräftigen Wirken
ist es zu verdanken, dass Unwetterschäden sehr
rasch beseitigt werden konnten. Nach Ausrufung
der Katastrophe für den Bereich der Marktgemeinde
Vorau konnte ich mit Freude feststellen, dass die
Zusammenarbeit zwischen der Katastrophenschutzabteilung des Landes, der Bezirkshauptmannschaft,
den Gemeinden, den Einsatzorganisationen sowie
den Sachverständigen aus den Bereichen Gemeinden, Straßenbau und Wasserwirtschaft ausgezeichnet funktioniert. Nicht zu vergessen sind die vielen
nachfolgenden Arbeiten zur Schadensaufarbeitung
sowie zur Vermeidung weiterer Folgeschäden wie
etwa das rasche Verbringen der Schadhölzer, um
eine Massenvermehrung des Borkenkäfers zu vermeiden oder die Beseitigung von Vermurungen und
von Verklausungen.
zu überlegen, wie sich Schäden im eigenen und im
öffentlichen Bereich vermeiden oder verringern
lassen.
So können gegebenenfalls einfache Vorkehrungen
dazu beitragen, dass Wasser nicht mehr über
Kellerfenster oder -türen in das Gebäude eintritt.
Eine entsprechende Bepflanzung - hier sind Tiefwurzler, wie es die meisten Laubbäume sind, vorteilhaft - kann für eine erforderliche Hangstabilität
von rutschungsgefährdeten Bereichen sorgen. Oft
trägt ein unbehindertes Abfließen der Niederschläge
zu einem sehr raschen Anstieg der Bäche und Flüsse
und so zu Hochwässern und Überschwemmungen
bei. Gräben, Hecken, Büsche und anderes mehr
erfüllen die Aufgabe kleiner Rückhaltebecken und
fördern zugleich den Wasserhaushalt. Der
Abschluss von entsprechenden Versicherungen ist
eine weitere Form der Eigenvorsorge. Bund und
Land unterstützen diese Vorsorgemaßnahmen
durch Beiträge im Rahmen des Hagelversicherungsförderungsgesetzes, was wiederum zu einer
Prämienverbilligung für den einzelnen beiträgt.
Nicht zuletzt auf Grund der verschiedenen notwendigen Sparmaßnahmen der öffentlichen Hand
wird es künftig immer weniger Sonderförderaktionen nach Unwettern geben. Bewusstsein und
Eigenverantwortung sind verstärkt gefragt.
Ihr
Mag. Max Wiesenhofer
Bezirkshauptmann von Hartberg-Fürstenfeld
Unwetter, die in den letzten Jahren sehr gehäuft
aufgetreten sind, werden leider auch in Zukunft
auftreten. Allerdings sind alle aufgerufen, zu
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Intern
von Gerlinde Posch
Sachbearbeiterin
Benefizausstellung 2016
Nach 2004, 2006, 2008, 2010 und 2013 findet
heuer vom 14. Oktober 2016 bis 3. Jänner 2017 zum
sechsten Mal eine Benefizausstellung unter dem
Motto „Künstler/innen für den Kinderfonds des
Bezirkes Hartberg-Fürstenfeld“ statt. Alle Künstlerinnen und Künstler des Bezirkes sind zum Mittun
eingeladen. Über 60 Künstlerinnen und Künstler
haben ihre Teilnahme zugesagt und Kunstwerke
abgegeben.
Die Künstlerinnen und Künstler aus allen Teilen des
Bezirkes stellen jeweils ein Kunstwerk für den guten
Zweck zur Verfügung. Die breite Vielfalt reicht dabei
von der Malerei über Fotografie bis zu Skulpturen
und Bildhauerei. Der Erlös fließt dem Kinderfonds
des Bezirkes zu.
Ein schönes Kunstwerk zu einem guten Preis und
gleichzeitig etwas für den guten Zweck zu leisten,
dafür besteht die Möglichkeit für jede Besucherin
und Besucher der Ausstellung. Die Preise für die
Kunstwerke liegen unter dem üblichen Wert, der
normalerweise für die Kunstwerke erzielt
wird.
Alle Künstlerinnen und Künstler, welche sich noch
an der Ausstellung beteiligen möchten, werden
ersucht, sich so rasch als möglich mit Gerlinde
Posch in der Bezirkshauptmannschaft HartbergFürstenfeld, Tel.: 03332/606-201,
E-Mail: [email protected], in Verbindung
zu setzen.
Die Ausstellungseröffnung findet am 14. Oktober
2016 um 19.00 Uhr statt und sind alle herzlich
eingeladen.
Wir bedanken uns bei den Künstlerinnen und
Künstler die bei dieser Großveranstaltung
mitmachen und freuen uns über viele
Besucherinnen und Besucher bei der Ausstellung.
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von Wolfgang Jauk
Katastrophenschutzreferent
Katastrophenschutz
Häufung der Unwetter im heurigen Jahr
Nachdem unser Bezirk im vorigen Jahr von starken
Unwettern und großen Schäden weitgehend
verschont geblieben ist, trifft es uns heuer umso
massiver. Bereits im Frühjahr kam es zu weitreichenden Frostschäden in der Landwirtschaft.
Am 27. Mai kam es nach der ersten Hitzewelle zu
ergiebigen Regenschauern mit bis zu 80 l/m2. Es
kam zu Überschwemmungen, Murenabgängen und
Hagelschäden. Betroffen waren vor allem die
Gemeinden vom Wechselgebiet bis ins Lafnitztal.
Bereits am 4. Juni gab es erneut ein schweres
Unwetter im Wechselgebiet in dem vor allem die
Gemeinden Friedberg und Pinggau betroffen waren.
Am Samstag, dem 25. Juni kam es in der Gemeinde
Vorau zu Orkanschäden, bei welchem bis zu 7,5 ha
Wald geschädigt wurden. Im Bereich Beigütl musste
die Landesstraße L 405 halbseitig mit Ampelregelung gesperrt werden, da die Gefahr von Steinschlag
und Rutschung bestand. Zur Sicherung wurden
Betonleitwände aufgestellt. Zur Beurteilung der
Sicherheit dieser Schadenslage musste eine
Erkundung mittels Hubschrauber durchgeführt
werden.
Am Samstagabend, dem 2. Juli, kam es erneut zu
einem heftigen Gewitter mit Starkregen in der
Menge bis fast zu 100 l/m2. Betroffen waren wieder
die Gemeinde Rohrbach a.d.L, sowie das Pöllauer
Tal. In der Gemeinde Lafnitz trat der Lungitzbach
über die Ufer. Aus einem überfluteten Stall musste
die Feuerwehr Nutztiere befreien. Durch das
Hochwasser kam es auch zum Austritt von Altöl.
12. Juli - Gemeinde Feistritztal: Rund 20 Minuten
dauerte das Unwetter über Blaindorf mit bis zu
golfballgroßen Hagelkörnern. Zahlreiche Häuser
wurden beschädigt und die landwirtschaftlichen
Kulturen vernichtet.
In Rohrbach a.d.L. drohte ein Hang auf ein Wohnhaus zu rutschen. Die Bewohner mussten umgehend
evakuiert werden.
15. August: Eine Gewitterfront zog von Vorau über
Lafnitz bis nach Grafendorf. Heftige Hagel- und
Regenschauer waren die Folge.
In Grafendorf wurden die Straßen mit einer Hagelschicht bedeckt und mussten mit dem Schneepflug
geräumt werden.
Im Bild: Schwere Schäden nach dem Hagelunwetter in Blaindorf
Im Ortsgebiet Vorau musste die L 405 nach einer
Rutschung kurzfristig gesperrt werden. Im Ortsteil
Schachen stürzte infolge des Hochwassers die
Schachenwaldbrücke ein. Die Krautgartnerbrücke
wurde wegen Unterschwemmung gesperrt.
In der Nacht zum Sonntag kam es zu sintflutartigen
Regenfällen im Bereich der Gemeinde RohrbachEichberg mit Überschwemmungen und Verklausungen. Es musste die L 429 gesperrt werden.
Auf Grund der Gefahr für die öffentliche Sicherheit
wurde vom Bezirkshauptmann, Mag. Max Wiesenhofer, an diesem Tag um 19.10 Uhr in Vorau die
Katastrophe ausgerufen.
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Forst
von Ing. Franz Weber
Bezirksförster
Schwere Sturmschäden im Hartberger Oberland
Das Jahr 2016 ist von Unwetterkatastrophen
geprägt. In nur wenigen Minuten wurden tausende
Bäume vom Wind abgebrochen oder entwurzelt.
Die Waldeigentümer, denen beträchtlicher Schaden
entstanden ist, haben die Möglichkeit, um Entschädigung aus dem Katastrophenfonds anzusuchen.
Am 25. Juni 2016 kam es im Bereich Reinberg, Koglerau und Beigütel zu schweren Schäden am Waldbestand. Hauptbetroffen waren rund 20 Waldeigentümer. Die geschätzte Schadholzmenge
beträgt etwa 10.000 Festmeter Rundholz. Um einer
Massenvermehrung des Borkenkäfers vorzubeugen,
musste das Holz rasch aufgearbeitet und aus dem
Wald entfernt werden. Vor allem im Bereich
Beigütel musste, bedingt durch die Steilheit und
die darunterliegende Landesstraße, mit Tragseilgeräten gearbeitet werden, wodurch erhöhte Aufarbeitungskosten entstanden. Aus Sicherheitsgründen wurde die Landestraße L405 einseitig
gesperrt. In der Fahrbahnmitte wurde eine Absicherung mit Betonleitwänden errichtet. Nach Beendigung der Holzschlägerung wurden auf der Fläche
lose Steine entfernt bzw. Fangzäune im
oberen Bereich der Schadfläche errichtet.
Zusätzlich wurden alle Wurzelstöcke, welche ein
Gefahrenpotential darstellen, entweder entfernt
oder mittels Stahlseilen auf der Fläche gesichert.
Aus Sicherheitsgründen werden die Betonleitwände in den Folgejahren am Fahrbahnrand
verbleiben.
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Die finanzielle Unterstützung liegt bei 30 % des gutachtlich festgestellten Schadens. Zusätzlich ist eine
Förderung der Wiederbewaldung über das
Programm Ländliche Entwicklung möglich. Der
Fördersatz beträgt dabei 60 % - im Bereich mit
erhöhter Schutzfunktion sogar 80 % der Kosten.
Den betroffenen Waldeigentümern wird ein
besonderer Dank für die rasche und sorgfältige
Aufarbeitung ausgesprochen.
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von DDI Hans Peter Feichtinger
Bereichsfeuerwehrverband Hartberg
Feuerwehr
Unwetter im Bereich Hartberg Feuerwehren im Großeinsatz
Am Feiertag (Mariä Himmelfahrt), dem 15. August
2016 wurde der Bezirk Hartberg-Fürstenfeld zum
wiederholten Male in diesem Sommer von
schweren Unwettern heimgesucht. Heftige Niederschläge und Hagel gingen über dem Wechsel- und
Joglland bzw. bis nach Lafnitz und Grafendorf nieder. Vermurte und unterspülte Straßen, überflutete
Keller, verstopfte Kanäle und Bäche, welche über
die Ufer traten, waren die Folge. Ein Großaufgebot
der Feuerwehren des Bereichsfeuerwehrverbandes Hartberg war daher in den Nachmittags- und
Abendstunden erforderlich.
Die Lafnitz führte annähernd 100-jährliches Hochwasser (HQ100), der Voraubach wurde zu einem
reißenden Strom. Straßen wurden vermurt und
Keller überflutet. Eine Vielzahl unterschiedlichster
Schadenslagen musste daraufhin von den Freiwilligen Feuerwehren des Bereiches Hartberg bewältigt
werden.
Nach Überschreitung der Pegelstände an der Lafnitz
wurden entsprechend dem Hochwasserschutzplan
des Bezirkes vom Rufbereitschaftshabenden der
Bezirkshauptmannschaft Hartberg-Fürstenfeld die
umliegenden Bürgermeister und vom Bereichsfeuerwehrkommando die Feuerwehren vorinformiert.
Vermurungen im Wechselgebiet
Als eine der ersten Feuerwehren wurde die FF
Sparberegg um kurz nach 13.00 Uhr zu einer vermurten Straße gerufen. Der Hotspot des Unwetters
verlagerte sich allerdings im Laufe des Nachmittags
ins Joglland (Raum Vorau) bis nach Lafnitz und
Grafendorf.
© Pressedienst BFVHB
Die nördliche Oststeiermark, speziell der Bereich
Hartberg, wurde binnen kürzester Zeit wieder von
ergiebigen Gewittern heimgesucht. In Oberlungitz
(Gemeinde Lafnitz) wurde unter anderem ein
Niederschlag von 44 l/m² in zwölf Minuten verzeichnet. Auch im Wechsel- und Joglland wurden
ähnliche Regenschauer gemessen. Zusätzlich zu
diesen ergiebigen Niederschlägen wurden die
Regionen rund um Vorau und Grafendorf von
heftigem Hagel, wobei die Körner eine Größe von
mehreren Zentimetern aufwiesen, heimgesucht.
Straßen und Felder wurden bis zu einem halben
Meter mit Hagelkörnern bedeckt. Die dadurch entstandenen Wassermassen bahnten sich in weiterer
Folge ihren Weg ins Unterland - Bilder der Verwüstung waren die Folge. Flüsse wiesen Hochwässer auf und traten kleinräumig über die Ufer.
7
Hagel und Starkregen in Grafendorf und
Lafnitz
Im Raum Grafendorf sorgten ergiebige Hagelschauer für zahlreiche Einsätze.
© Pressedienst BFVHB
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Feuerwehr
von DDI Hans Peter Feichtinger
Bereichsfeuerwehrverband Hartberg
Hagelkörner türmten sich bis zu einem halben
Meter hoch auf den Straßen, verlegten Kanalschächte und Abflussrohre und sorgten somit für
zahlreiche Überschwemmungen von Kellern und
Häusern. „Der Hauptplatz war ein einziger See, die
Straßen verwandelten sich in Flüsse!“, berichtete
der zuständige Orts- und Abschnittskommandant
Alois Gleichweit.
Weiters wurde in einem Wohnhaus in Grafendorf
eine Rauchentwicklung wahrgenommen. Die
unverzüglich eingetroffene Feuerwehr konnte die
Lage allerdings rasch unter Kontrolle bringen.
Die Feuerwehr Lafnitz musste, zusätzlich zu zahlreichen anderen Schadenslagen, auch Tierrettungen
durchführen. In Wagendorf wurde ein landwirtschaftliches Anwesen von den Wassermassen überschwemmt. Tiere standen bis zu einem Meter tief im
Wasser und mussten von den Feuerwehrmännern
und -frauen aus ihrer misslichen Lage befreit
werden.
Im Bild: Brückeneinsturz nach dem Unwetter in Vorau
Von Bezirkshauptmann Mag. Max Wiesenhofer
wurde vor Ort der Bereich der Marktgemeinde
Vorau zum Katastrophenschutzgebiet erklärt.
Insgesamt wurden im Bereichsfeuerwehrverband
Hartberg zehn Feuerwehren mit 34 Einsatzfahrzeugen und ca. 200 Mitgliedern zu etwa 80
Einsätzen gerufen. Die Aufräumarbeiten der im
Einsatz befindlichen freiwilligen Helfer dauerten bis
in die Nacht. Der Schaden an Sachwerten konnte
aufgrund des flächendeckenden und professionellen
Einsatzes der Feuerwehren möglichst gering gehalten werden. Verletzt wurde aufgrund des Unwetters
und im Zuge der Einsatztätigkeiten niemand!
© Pressedienst BFVHB
Straßensperren und beschädigte Brücken
in Vorau
Ein weiterer Hotspot der Unwetter lag im Raum
Vorau. Hagel und Starkregen hinterließen im
Zentrum und in den umliegenden Ortschaften ein
Bild der Verwüstung. Im Bereich der Ortseinfahrt
war eine massive Hangrutschung Grund für eine
Sperre der Landesstraße. Im Ortsteil Schachen
wurde eine Brücke von den reißenden Wassermassen eines Flusses zerstört. Die zentimetergroßen
Hagelkörner führten zu zerstörten Dächern und
umgestürzten Bäumen, welche Straßen blockierten.
8
Im Bild: Feuerwehrhilfe nach dem Hagelunwetter in Blaindorf
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8
Anlagen/
Gemeinden
von Mag. Klaus Ebner
Referent im Anlagenreferat
Wildbachbegehungen durch die Gemeinden –
erste Amtshaftungsklage gegen eine Gemeinde
beim OGH
Aufgrund der in den letzten Monaten in mehreren
Bereichen unseres Bezirkes aufgetretenen
Starkregenereignissen und den daraus resultierenden Überschwemmungen und Vermurungen wird
erneut auf die Verpflichtung der Gemeinden zur
Begehung der Wildbäche hingewiesen.
Im Frühsommer 2015 hat die Bezirkshauptmannschaft Hartberg-Fürstenfeld im Rahmen einer
Informationsveranstaltung auf die Verpflichtung
zur Begehung der Wildbäche durch die Gemeinden
hingewiesen. Schon damals wurde die Vermutung
aufgestellt, dass bei einer Vernachlässigung dieser
Verpflichtung Amtshaftungsklagen gegen Gemeinden folgen werden. Dies ist mittlerweile geschehen.
Am 24.5.2016 hat der Oberste Gerichtshof (OGH)
in einer Amtshaftungsklage gegen eine Gemeinde
entschieden.
Die Quintessenz dieser Entscheidung ist, dass die
Organe, welche die Begehungen durchführen, zwar
keine Sachverständigen der Gewässerkunde sein
müssen. Auch der OGH stellt die Pflicht zur
Begehung unmissverständlich klar.
Folgeverfahren, die eine Amtshaftung der Gemeinden zum Ziel haben, sind daher zu erwarten.
Die Entscheidung des OGH vom 24.5.2016 kann
durch einen Klick angezeigt werden.
8
KLICK
Entscheidung des OGH
Gemeindewappen für die Gemeinde Rohr b.H.
Der Gemeinde Rohr wurde mit Wirkung vom
2. Juni 2016 das Recht zur Führung eines
Gemeindewappens verliehen.
Im Bild:
Das Wappen
der Gemeinde Rohr bei Hartberg
8
Das Wappen wird wie folgt beschrieben:
„In rotem Schild zwischen zwei goldenen,
je vierfach beblätterten Rohrpflanzen unten ein
goldener Mühlstein mit durchzogenem
verschlungenen Seil, überhöht von einem silbernen
Wolfsdrachen.“
KLICK
LGBl. Nr. 61/2016
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Baubezirksleitung
Oststeiermark
8
von DIin Eva Maria Leitner
Wasserbautechnische Amtssachverständige
Flussführungen „Erlebbarer Hochwasserschutz“
Im Jahr 2009 wurde von der Fachabteilung 19 B,
Wasserwirtschaft (nunmehr Abteilung 14) Amt der
Steiermärkischen Landesregierung in einem zweitägigen Seminar die Ausbildung für flusspädagogische Führungen angeboten. Intention dieser
Ausbildung war und ist es, Bewusstseinsbildung in
Schulen unter dem Titel „Erlebbarer Hochwasserschutz“ anzubieten.
Diese Ausbildung wurde von den Mitarbeiterinnen
der BBL Oststeiermark, Mag.a Elisabeth PölzlerSchalk und Dipl. Ing.in Eva Leitner absolviert.
Bei den Flussführungen geht es darum, Schülerinnen und Schülern gewisse grundlegende Informationen über Gewässer zu vermitteln. Dabei werden
naturkundliche, wasserwirtschaftliche und wasserbautechnische Aspekte spielerisch aufbereitet.
Innnerhalb von 2-3 Stunden werden Begriffe wie
passiver Hochwasserschutz, Pegel, Renaturierung,
etc. erklärt, Sickerversuche mit unterschiedlichen
Materialien durch-
geführt oder zu guter Letzt (als „Highlight“) ein
kleiner Bachlauf inklusive Rückhaltebecken errichtet und ausgetestet. Sich nebenbei ergebende Fragen
zu Libellen, Biberspuren oder plötzlich anwesenden
Krötenarten werden natürlich auch gerne behandelt.
Begonnen wurde mit den flusspädagogischen
Führungen im Jahr 2010. Seitens der BBL Oststeiermark werden jedes Jahr im Februar/März
einige Schulen bezüglich des Angebotes einer Flussführung angeschrieben. Bisher wurden vor allem
Schulen kontaktiert, bei welchen sich in der näheren
Umgebung optimale Führungsstellen an
Gewässern (Zugänglichkeit, Platzangebot, Sicherheit, etc.) anbieten und diese auch fußläufig von der
Schule aus zu erreichen sind. Die Flussführung wird
im Rahmen einer Schulexkursion abgehalten und ist
kostenlos.
Seit 2010 wurden jährlich zwischen 3 und 8 flusspädagogische Führungen mit Klassen der 5. oder 6.
Schulstufe durchgeführt.
Eine Adresse,
die Sie sich merken sollen:
www.bh-hartberg-fuerstenfeld.steiermark.at
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8
Baubezirksleitung
Oststeiermark
von DI Herwig Seibert
Referatsleiter
Oberflächenabwasserabfluss - Risiko für Bauland
Mit „Hochwasser“ verbinden die meisten den
Umstand, dass ein Bach, ein Fluss über seine Ufer
tritt und angrenzende Flächen dadurch überschwemmt werden. Damit verbunden sind oft
Schäden, deren Größe unter anderem von der
jeweiligen Flächennutzung bzw. der Intensität des
Hochwassers abhängt.
Gegen die schadbringende Auswirkung dieser
Hochwässer wurden in den letzten Jahrzehnten
und werden nach wie vor umfangreiche Hochwasserschutzbauten errichtet.
Auch ist allgemein bekannt, dass die Hochwasserfreiheit eines Grundstückes bis zu einer gewissen
Jährlichkeit Voraussetzung für eine höherwertige
Nutzung, wie Bauland, ist. Für Informationen in
diesem Bereich liegen umfangreiche Grundlagen
vor.
Im Bild: Rutschung nach dem Unwetter in Vorau
Es gibt aber noch andere Ursachen, welche ein
Risiko für Grundstücke - ausgelöst durch Wasser darstellen:
Regenwasser am eigenen Grundstück
Grundwasser
Rückstau aus Kanälen
Hangwasser, verbunden mit Abschwemmungen
bei Starkregenereignissen
Unter Hangwasser versteht man einen oberflächlichen Abfluss abseits eines Baches.
Das Wasser bewegt sich vorerst flächenhaft, weiter
entlang der Tiefenlinie bis hin zu einem Bach, der
den Weitertransport übernimmt. Dabei sind
Wald-, Wiesen- und Ackerflächen betroffen, in weiterer Folge auch Siedlungsgebiete und Verkehrs-
11
wege. Bei hohen Abflüssen kann es abhängig von
der Bodennutzung zu flächenhaften Abträgen, zu
Abschwemmungen bis hin zu Hangrutschungen
kommen.
Für Grundstücke leiten sich aus diesen Vorgängen
mehrere Gefährdungen ab: „Wasserhochstand“ am
Grundstück, flächenhafter Abtrag von Erdmaterial,
Ablagerungen von abgeschwemmtem Material,
Gefährdung bei auftretenden Rutschungen.
Diese mögliche Gefährdung durch Hangwasser
wurde bisher bei der Ausweisung von Bauland zu
wenig berücksichtigt.
Die Klärung der Hangwasserproblematik ist wie
das Vorhandensein einer entsprechenden Wasserversorgung, Abwasserentsorgung, usw. als ein notwendiges Aufschließungserfordernis für vollwertiges Bauland zu sehen.
Dabei geht es einerseits um die schadlose Abfuhr
bzw. Behandlung des auftretenden Wassers,
andererseits aber auch um die Verhinderung
von Ablagerungen von Schwemmgut und abgeschwemmten Erdmaterial.
Maßnahmen dagegen können Pufferstreifen
zwischen landwirtschaftlichen Nutzflächen und
Bauland sein, aber auch die ordnungsgemäße landund forstwirtschaftliche Nutzung in der Hanglage.
Jedenfalls dürfen natürliche Abflussverhältnisse
nicht verändert werden.
Eine Planungsgrundlage dafür können die
sogenannten Hangwasserkarten sein, in denen
analog zu Abflussuntersuchungen an Fließgewässern Fließwege und damit verbundene
Gefährdungen dargestellt werden.
Ausführliche Informationen zu diesem Thema
sind auf den unten angeführten Homepage-Seiten
ersichtlich.
8
8
KLICK
Homepage der
Wasserwirtschaft Steiermark
KLICK
Homepage des
ÖWAV
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8
Sicherheit
von Mag. Karl Wurzer
Leiter des Sicherheitsreferates
Jugendschutz geht alle an
„Ernüchternde Ergebnisse“ von Kontrollen nach dem Jugendschutzgesetz
im Bezirk
Bei einer Schwerpunktaktion mit einem 15-jährigen
Testkäufer wurden in der Innenstadt 7 Lokale
kontrolliert; dabei wurden bei 3 Lokalen Alkohol
ohne Ausweiskontrolle an den jugendlichen Testkäufer ausgeschenkt (bei einem Lokal war es schon
das 2. Mal); diesbezüglich Anzeigen an die Bezirkshauptmannschaft wurden erstattet.
Bei einem Fest in unserem Bezirk wurde fast bei
allen Verkaufsständen ein Testkauf durchgeführt;
aufgrund des Stempels für Minderjährige, den der
Testkäufer beim Eintritt auf die Hand bekommen
hat, wurde bei keinem Stand Alkohol an den
Jugendlichen ausgeschenkt. Jedoch konnte
während der Testkäufe immer wieder beobachtet
werden, dass unter 18-jährige Jugendliche
gebrannten Alkohol bzw. unter 16-Jährige Bier und
Wein konsumiert haben.
Die Kinder sind unsere Zukunft
Nach der Durchführung der Testkäufe hat die
Polizei Jugendschutzkontrollen durchgeführt und
dabei war es nicht sonderlich schwer, Jugendliche
unter 16 beim Konsum von Alkohol bzw. Jugendliche unter 18 beim Konsum von gebranntem
Alkohol zu „ertappen“. Einige Jugendliche haben
angegeben, dass der Alkohol direkt an der Bar an
sie abgegeben wurde, andere haben angegeben, dass
sie den Alkohol von Bekannten oder Verwandten
bekommen haben. Einige Jugendliche hatten auch
12
keine Aufsichtsperson bzw. konnte diese nicht
gefunden werden.
Die Vielzahl der Übertretungen ist aber nicht
alleine dem Veranstalter zuzurechnen, sondern sehr
oft auch älteren Jugendlichen, die Alkohol leichtsinnig an unter 18- bzw. unter 16- Jährige weitergeben. Auch Eltern, Verwandte und andere Aufsichtspersonen nehmen es mit dem Jugendschutz
oft nicht so ernst und kaufen Alkohol für die
Jugendlichen.
Es wird wohl noch sehr lange dauern, die „Trinkkultur“ in den Griff zu bekommen. Es ist daher besonders wichtig, dass dem Jugendschutz seitens der
Behörde wie auch der Polizei ein hoher Stellenwert
zukommt.
Einige Bemerkungen zur Rechtslage:
Seit etwa drei Jahren gilt in der Steiermark das neue
Jugendgesetz. Die Jugendschutzbestimmungen
richten sich aber nicht nur an Jugendliche, sondern
auch an Eltern und sonstige Erziehungsberechtigte,
sowie Erwachsene generell.
Dem Jugendgesetz zufolge sind Aufsichtspersonen
(d.s. Erziehungsberechtigte sowie Erwachsene,
denen die Aufsicht beruflich anvertraut oder von
Erziehungsberechtigten übertragen ist) verpflichtet,
dafür Sorge zu tragen, dass die ihrer Aufsicht
unterstehenden Kinder und Jugendlichen die
Bestimmungen des Jugendgesetzes einhalten.
Erziehungsberechtigte haben bei der Übertragung
der Aufsichtspflicht sorgfältig und verantwortungsbewusst umzugehen.
Erwachsene dürfen Kindern und Jugendlichen die
Übertretung des Jugendgesetzes nicht ermöglichen
oder erleichtern.
Die gesetzlichen Ausgehzeiten
für Jugendliche sind:
bis zum vollendeten 14. Lebensjahr:
bis zum vollendeten 16. Lebensjahr:
ab dem vollendeten 16. Lebensjahr:
21.oo Uhr
23.oo Uhr
unbegrenzt
ï Zurück zum Inhaltsverzeichnis
8
von Mag. Karl Wurzer
Sicherheit
Leiter des Sicherheitsreferates
Die angeführten Ausgehzeiten sind als maximaler
Rahmen zu verstehen – innerhalb dieser vorgegebenen Zeiten bestimmen die Eltern oder Erziehungsberechtigten, wie lange ihr Kind tatsächlich
ausbleiben dürfen.
In Begleitung einer Aufsichtsperson gibt es keine
zeitlichen Beschränkungen, wobei die Auswahl der
Aufsichtsperson sehr gewissenhaft zu erfolgen hat.
Bis zum vollendeten 16. Lebensjahr ist Alkohol- und
Nikotinkonsum sowie Autostoppen verboten;
bis zum vollendeten 18. Lebensjahr ist der Konsum
von gebranntem Alkohol, d.h. von Spirituosen, wozu
auch Alkopops zählen, verboten.
Jugendliche sind zum Altersnachweis gegenüber der
Polizei, den Aufsichtsorganen, aber auch gegenüber
Gastwirten, Gewerbetreibenden sowie Veranstaltern
und Vereinen verpflichtet. Als Nachweis kommen
in Betracht: die Jugendkarte des Landes Steiermark
oder eines anderen Bundeslandes oder ein amtlicher
Lichtbildausweis (Reisepass, Personalausweis,
Führerschein, Schülerausweis).
Der Ausweis muss beinhalten:
vollständigen Namen
Geburtsdatum
Passbild
Der Strafrahmen für Erwachsene liegt – je nach Art
und Schwere der Übertretung – bei Geldstrafen bis
zu € 3.000.- (Ersatzfreiheitsstrafe bis zu 2 Wochen)
bzw. bis zu € 15.ooo.- (Ersatzfreiheitsstrafe bis zu 6
Wochen).
Bei wiederholter Begehung einer Verwaltungsübertretung binnen drei Jahren kann Erwachsenen
als Strafe oder als Teil einer Strafe die Teilnahme
an einer (Gruppen-)Schulung zum Thema Jugendschutz in der Dauer von maximal vier Stunden
gegen Kostenersatz aufgetragen werden.
Für Jugendliche sind folgende Strafen vorgesehen:
Erbringung einer sozialen Leistung (Mithilfe im
Jugend-, Gesundheits- bzw. Behindertenbereich, in
der Altenpflege oder in Tierschutzeinrichtungen) bis
zu 36 Stunden
Geldstrafen bis zu € 300.- (keine Ersatzfreiheitsstrafe)
Teilnahme an Beratungsgesprächen
Teilnahme an einer Gruppenarbeit
Schulung zum Thema Jugendschutz
Kombination von Geldstrafe und Vorschreibung
einer Maßnahme ist möglich
Der Strafrahmen für Gewerbetreibende (Lokalinhaber) wegen Alkoholausschank an Jugendliche
liegt bei bis zu € 3.600.-
Kinderfonds des Bezirkes Hartberg-Fürstenfeld
Immer öfter geraten Kinder in unserem Bezirk unschuldig in eine Notlage oder Situation, wo es ihnen
an dem für das Leben Notwendigste fehlt und sie in ihrer Entwicklung gegenüber anderen Kindern
benachteiligt sind.
Zur Unterstützung dieser Kinder wurde die Idee geboren, einen speziellen „Kinderfonds des Bezirkes
Hartberg-Fürstenfeld“ einzurichten. Dieser ist bei der Bezirkshauptmannschaft eingerichtet, die
Abwicklung erfolgt im Sozialreferat über die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter. Eine Unterstützung
seitens des Kinderfonds erfolgt nur, wenn alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft oder erfolglos sind.
Der Kinderfond des Bezirkes Hartberg-Fürstenfeld speist sich aus Spenden, finanziellen
Unterstützungen und Förderungen von Einrichtungen, Organisationen und Privatpersonen sowie
aus dem Erlös verschiedener sozialer Aktivitäten.
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Sicherheit
von Mag.a Kristin Uhl
Trainee in der BH Hartberg-Fürstenfeld
Ominöse Gruppierung mit steigenden
Anhängerzahlen
Zunehmend wird die Bezirkshauptmannschaft Hartberg-Fürstenfeld
mit bedenklichen Eingaben seitens subversiver Gruppierungen konfrontiert
Anhänger dieser Bewegung versuchen Glauben zu
machen, dass Staaten lediglich Unternehmen
seien, deren Mitarbeiter Angestellte nach Privatund Vertragsrecht seien und diese lediglich im Auftrag dieser Firmen arbeiten. Widerlegt könnte dies
durch diverse Nachweise der amtlichen
Legitimation werden, passiere das nicht, sei dies
eine unwiderrufliche und absolute Zustimmung zu
der Annahme, dass es sich beim Staat Österreich
um ein Unternehmen handle.
Beschwerdeführer vermeint - den vorherigen
Abschluss eines Vertrages oder eine sonstige
Willensübereinstimmung zwischen den hoheitlich
tätigen Staatsorganen und dem Rechtsadressaten voraus. Die vom Beschwerdeführer
geforderte „Akzeptanz“ seines Standpunktes ist
daher von der belangten Behörde zu Recht abzulehnen und die Vollstreckung der rechtmäßig verhängten Geldstrafe allenfalls mit Hilfe des
staatlichen Gewaltmonopols durchzusetzen…“
Derartige Schriftstücke langen zumeist als Reaktion
auf die Vollziehung von Gesetzen durch Aussendung
behördlicher Erledigungen bei der Behörde ein.
Absender dieser Schreiben geben sich als Mitglieder
der „One People`s Public Trust (OPPT)“,
„Souveräne Bürger“, „Freeman – Bewegung“ oder
„Verfassungsgebende Versammlung Staat Steiermark“ aus. Sie seien Menschen aus Fleisch und Blut,
leben nach dem Natur- und Völkerrecht und seien
daher nicht mehr den österreichischen Rechtsnormen unterworfen.
Dieselbe Haltung, welche auch das Bundesfinanzgericht vertritt, wird auch durch die Verwaltungsbehörden vertreten. Derartige Eingaben werden zur
Kenntnis genommen, aber für den Sachverhalt und
somit für die Entscheidung als irrelevant angesehen.
Wie sich diese Bewegung in Zukunft entwickeln
wird, ist abzuwarten, jedenfalls wird die Behörde
diese Personen auch zukünftig gleich wie jede
(normengetreue) Partei behandeln.
An dieser Stelle ist auf die Ausführung des
österreichischen Bundesfinanzgerichtes hinzuweisen (BFG 15.2.2016 RV/7500186/2016): „…Der
Beschwerdeführer erblickt die Rechtswidrigkeit
der angefochtenen Vollstreckungsverfügung darin,
dass die österreichische Verfassung und sämtliche
Rechtsnormen von ihm nicht anerkannt werden.
Dem ist entgegenzuhalten, dass dieser geradezu
absurde Standpunkt nichts daran zu ändern vermag, dass er als Normadressat der österreichischen
Rechtsordnung auch ohne sein Einverständnis
jedenfalls unterworfen ist, solange er sich auf
österreichischem Hoheitsgebiet aufhält. Nach
herrschender Lehre und Rechtsprechung kommt
dem öffentlichen Recht Zwangscharakter zu. Seine
Durchsetzung setzt daher nicht - wie der
14
Grippe-Impfaktion
3. Oktober 2016 bis 27. Jänner 2017
Bezirkshauptmannschaft Hartberg-Fürstenfeld,
8230 Hartberg, Rochusplatz 2, Zimmer Nr.: 009/010
jeden Dienstag von 7.30 bis 12.30 Uhr und
jeden 1. Dienstag im Monat von 13.30 bis 16.00 Uhr,
sowie freitags nach telefonischer Vereinbarung
unter der Tel. Nr. 03332/606-251
Außenstelle Fürstenfeld,
8280 Fürstenfeld, Realschulstraße 1, Zimmer-Nr. 107
nur nach telefonischer Vereinbarung
unter der Tel. Nr. 03332/606-451 oder -459
ï Zurück zum Inhaltsverzeichnis
8
von Dominik Weidinger
Sozial
Sachbearbeiter im Bereich Leistungsgewährung
Novellierung des Steiermärkischen
Mindestsicherungsgesetzes mit 1.9.2016
Mit Beschluss Nr. 285, Einl.Zahl 942/11, vom 6. Juli
2016 des Landtages Steiermark wurden Änderungen
zum Steiermärkischen Mindestsicherungsgesetz
(StMSG), welche mit 1. September 2016 in Kraft
getreten sind, beschlossen.
Die Bedarfsorientierte Mindestsicherung ist eine
Unterstützung für Personen, die sich in einer
finanziellen Notlage befinden, damit der Lebensunterhalt und die Wohnkosten weiterhin gewährleistet sind.
Ein primäres Ziel der Bedarfsorientierten Mindestsicherung ist die (Wieder-)Eingliederung in das
Erwerbsleben. Folglich wurde im Zuge der
Novellierung besonderes Augenmerk auf den entsprechenden Einsatz der Arbeitskraft, welcher von
den Bezieher/innen zu erbringen ist, gelegt. Die
mangelnde Mitwirkung bzw. der unzureichende
Einsatz der Arbeitskraft der Hilfe suchenden Person
muss eine entgegenwirkende Sanktion zur Folge
haben. Angesichts dessen soll es eine bessere
Abstimmung mit dem Arbeitsmarktservice (AMS)
und keine Kompensation der AMS-Sanktionen
durch die Mindestsicherung mehr geben. Auch die
Berechnung gestaltet sich durch den Wegfall des
ergänzenden Wohnaufwandes und der Nichtberücksichtigung der Wohnunterstützung vereinfacht.
Letztlich wurden die Mindeststandards für Kinder
angepasst.
Im Nachfolgenden sind die genannten Änderungen
der Bedarfsorientierten Mindestsicherung im Detail
angeführt:
Sanktionierung bei unzureichendem
Einsatz der Arbeitskraft
Sollte die Arbeitskraft nicht in zumutbarer Weise
eingesetzt werden bzw. keine Mitwirkung an den
von der Behörde erteilten Aufträgen erfolgen, kann
unverzüglich und ohne vorhergehende Mahnung
eine Kürzung um 25 % für höchstens 3 Monate mittels Bescheid vorgenommen werden. Beschwerden
gegen den Kürzungsbescheid haben aufschiebende
Wirkung. Es ist davon auszugehen, dass die Arbeitskraft nicht in zumutbarer Weise eingesetzt wird,
wenn:
- eine arbeitsfähige Person sich weigert, eine Vormerkung beim AMS vorzunehmen,
- vom AMS eines Sperre gemäß § 10 Arbeitslosenversicherungsgesetz (AlVG) verhängt wird,
- arbeitsfähige Personen ohne Leistungsbezug
gemäß AlVG, welche die Aufnahme einer zumutbaren Beschäftigung verweigern bzw. diese vereiteln, die Teilnahme an einer Maßnahme der
aktiven Arbeitsmarktpolitik verweigern bzw. vereiteln oder keine ausreichenden Anstrengungen zur
Erlangung einer Beschäftigung nachweisen können,
- Kontrollmeldungen gemäß § 49 AlVG beim AMS
ohne triftigen Grund unterlassen werden,
- die Person dem Auftrag der Behörde nicht nachkommt, an einer Begutachtung gemäß § 7 Abs. 5
StMG teilzunehmen,
- die Person dem Auftrag der Behörde nicht nachkommt, an sonstigen Maßnahmen zur Verbesserung
der Arbeitsfähigkeit, Vermittelbarkeit, Integration
oder sozialen Stabilisierung teilzunehmen.
Für den Fall, dass sich nach Ablauf der 3 Monate noch immer nichts an der Arbeitsunwilligkeit
geändert hat, kann eine weitergehende Kürzung der
Mindestsicherung mittels Bescheid, jedoch mit vorhergehender schriftlicher Ermahnung, stufenweise
von 35 %, 50 % bis max. 75 % erfolgen. 15
ï Zurück zum Inhaltsverzeichnis
8
Sozial
von Dominik Weidinger
Sachbearbeiter im Bereich Leistungsgewährung
innerhalb einer Wirtschaftsgemeinschaft beträgt
der Richtsatz nunmehr € 150,80 (18%) und ab dem
viertältesten Kind € 125,66 (15%). Die 14-malige
Auszahlung bei Kindern bleibt weiterhin bestehen.
Wegfall des ergänzenden Wohnaufwandes
Der ergänzende Wohnaufwand entfällt zur Gänze.
Wohnunterstützung (vormals Wohnbeihilfe) kein Einkommen mehr
Im Gegensatz zur Wohnbeihilfe gilt die Wohnunterstützung nicht als Einkommen und ist wie die
Familienbeihilfe oder das Pflegegeld zu behandeln.
Die Wohnunterstützung ist somit eine neue eigene
Leistung außerhalb der Bedarfsorientierten
Mindestsicherung und nicht mehr bei der
Berechnung zu berücksichtigen.
Änderungen der Mindeststandards für
Kinder
Die Mindeststandards wurden im Zuge der Novellierung angepasst. Für das älteste bis drittälteste Kind
Übergangsbestimmungen
Alle Zuerkennungsbescheide, welche nach dem
1. September 2016 erlassen werden, haben auf der
neuen Rechtslage zu basieren. Alle aufrechten,
unbefristeten und über dem 28. Februar 2017
hinaus befristeten Bescheide, welche vor dem 1.
September 2016 erlassen worden sind, treten automatisch mit 28. Februar 2017 außer Kraft. Danach
sind ein neuer Antrag und ein neues Ermittlungsverfahren erforderlich.
Lebenswerte Dorf-, Markt- und Hauptplätze gesucht!
Präsentieren Sie Ihre Plätze, auf denen der Lebenswert für Menschen
und kulturelle Ereignisse Vorrang genießen.
Füllen Sie das Anmeldeformular aus und beschreiben Sie die Leistungen,
der von Ihnen zur Auszeichnung vorgeschlagenen Gemeinden,
Intitiativen und Lebenswerke herausragender Persönlichkeiten.
Detailierte Informationen finden Sie unter www.volksbildung.at
8
KLICK
Anmeldeformular
16
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8
von Dr. Herfried Haupt
Amtstierarzt
Veterinär
„Wenn das Pferd zum Doktor muss“
Tierärztliche Behandlungen sind im Pferdepass einzutragen.
Dieser hat am Ort der Haltung verfügbar zu sein.
Die Auswahl von Medikamenten bei der tierärztlichen Behandlung von Pferden hat weitreichende Folgen für spätere Entscheidungen über das
Schicksal der Tiere am Ende des Lebenszyklus. Der
Pferdepass stellt dabei ein wesentliches Instrument
der Rückverfolgbarkeit dar. Dieser hat am Ort der
Haltung grundsätzlich immer verfügbar zu sein.
In der EU geborene Pferde, Equide - in diesem Text
als „Pferde“ bezeichnet (auch pferdeartige Tiere) sind zu kennzeichnen (von Tierärztin oder Tierarzt
einzusetzender Chip), zu registrieren und mit einem
Identifizierungsdokument (=ID, = „Pferdepass“, =
Equidenpass) zu versehen. Ausnahmen bestehen
für bis 12 Monate alte Tiere, die vom Geburtsbetrieb
direkt zur Schlachtung verbracht werden, jenen also
bis dahin nie verlassen haben. Der Pferdepass hat
eingetragene Pferde ständig zu begleiten. Dies gilt
auch für eingestellte Pferde, deren Pass am Ort der
Haltung vorhanden sein muss, also etwa in Reitställen, Reithallen von Vereinen, und anderen Einrichtungen, in denen Pferde mehrerer Eigentümerinnen
und Eigentümer, Besitzerinnen und Besitzer, gehalten werden. Bei Ausritten innerhalb Österreichs
von bis zu drei Stunden Dauer muss der Pferdepass
nicht mitgeführt werden. Auch die Pflichten nach
der Rückstandskontrollverordnung zur Führung von
Bestandregistern, also Aufbewahrung aller Arzneimittelabgabe- und Behandlungsbelege, bestehen für
Pferdehalter.
Die über das Tier verfügungsberechtigte Person
entscheidet, ob das Pferd zur Schlachtung bestimmt
ist. Diese Festlegung ist im Abschnitt IX, Teil II,
„Verabreichung von Tierarzneimitteln“ des Pferdepasses zu deklarieren und zu unterschreiben.
Ebenso hat die behandelnde Tierarztperson diese
Verfügung zu unterzeichnen.
Da bestimmte Arzneimittel bei Tieren, die der Lebensmittelgewinnung dienen (also auch Schlacht-
17
pferde) nicht angewendet werden dürfen, hat die
Auswahl der verabreichten oder verschriebenen
Medikamente grundlegende Bedeutung für die
weiteren Verfügungen über die Tiere.
In Abschnitt IX, Teil III, des Pferdepasses sind
die Behandlungen und Verschreibungen von der
Tierärztin, dem Tierarzt, einzutragen.
Werden alle diese Vorgaben eingehalten, besteht
eine nachvollziehbare Behandlungsgeschichte der
Tiere, und bei Schlachtpferden wird damit die
Lebensmittelsicherheit gewährleistet.
KLICK
Arzneimittelanwendung
bei Equiden
KLICK
Rückstandskontrollverordnung
KLICK
Richtlinie 156/2009
KLICK
Verordnung 1950/2006
KLICK
Verordnung 504/2008
KLICK
Durchführungsverordnung
262/2015
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8
Intern
von Peter Rechberger
Kanzleileiter
Personal - aktuell
In der Bezirkshauptmannschaft Hartberg-Fürstenfeld hat es nachstehende personelle Veränderungen
gegeben:
21.6.2016: Mag. (FH) Christine Fritz, Sozialarbeiterin in der Außenstelle Fürstenfeld, tritt in den
vorzeitigen Mutterschutz über.
1.9.2016: Dr.in Ingrid Sperka, Bakk.techn., beginnt
ihr Dienstverhältnis beim Land Steiermark mit
einem Beschäftigungsausmaß von 50% als Amtsärztin. Sie wird in der Außenstelle Fürstenfeld
eingesetzt.
1.9.2016: Theresia Kliem wurde von der Bezirkshauptmannschaft Weiz zur Bezirkshauptmannschaft Hartberg-Fürstenfeld versetzt, sie ist als
Assistentin im Strafreferat tätig.
5.9.2016: Jennifer Kerschhofer beginnt die Lehre
eine Verwaltungsassistentin in der Bezirkshauptmannschaft Hartberg-Fürstenfeld.
Die Dauer der Lehre beträgt 3 Jahre.
Im Bild:
Theresia Kliem und
Jennifer Kerschhofer
Hochzeiten:
Am 18.6.2016 hat Nicole Wetzelberger ihren Edis
geheiratet und heißt ab sofort Nicole Zeckanovic.
Sie ist Sachbearbeiterin in der Bürgerservicestelle in
Hartberg.
Am 2.9.2016 heiratete Anita Grabner ihren langjährigen Lebensgefährten Bernd Stangl. Anita Stangl
befindet sich derzeit im Mutterschutz und erwartet
demnächst ihr 1. Kind.
Wir gratulieren unseren Kolleginnen und
Angetrauten zur Vermählung und wünschen für den
weiteren Lebensweg alles Gute.
Neue Amtsärztin in der BH Hartberg-Fürstenfeld
Dr.in Ingrid Sperka ist seit
1. September 2016 als Amtsärztin
in der BH HF tätig.
Aufgewachsen im Südburgenland
und maturiert am BG und BRG
Fürstenfeld, promovierte sie im
Jahre 1984 an der Medizinischen
Fakultät der Karl Franzens Universität Graz. Anschließend setzte sie ihre medizinische Ausbildung an den Landeskrankenanstalten in
Bruck an der Mur, Leoben und Graz fort.
Als Wahlärztin mit den Schwerpunkten Pädiatrie
und Gynäkologie arbeitete sie dann jahrzehntelang
in einer Landarztpraxis in der Obersteiermark, wo
sie auch noch die Zeit fand, mehrere Zusatzaus-
18
bildungen zu erlangen. In dieser Zeit war sie auch
20 Jahre lang in der Bergrettung aktiv.
In einer kurzen medizinischen Auszeit verschlug es
sie nach Wien, um an der Universität für Bodenkultur das Bakkalaureat für Landschaftsökologie und
Gartenarchitektur zu erwerben. Nebenbei und im
Anschluss blieb sie für geraume Zeit als
Mitarbeiterin in einem medizinischen Großlabor
in der Bundeshauptstadt, um sich dann abermals
beruflich zu verändern und nach Graz zu ziehen.
In der Landeshauptstadt war sie bis zuletzt in das
medizinische Team eines großen Analyselabors
eingebunden, bis ihr nun die Möglichkeit geboten
wurde, als Amtsärztin der BH Hartberg/Fürstenfeld
in ihre alte Schulstadt Fürstenfeld gleichsam „back
to the roots“ zurückzukehren.
ï Zurück zum Inhaltsverzeichnis
8
von DSA Sylvia Fuchs
Elternberatungszentrum Hartberg
EBZ
Die Vortragsreihe 2016/2017 des Elternberatungszentrums Hartberg-Fürstenfeld
ist online!
Wir haben für alle Eltern ein vielfältiges Angebot an
interessanten Workshops, Vorträgen und Kursen an
verschiedenen Orten des Bezirks.
Unsere Kinder lernen die Welt kennen wie wir ihnen
diese Welt zeigen, und dies geschieht im alltäglichen
Miteinander. Jedes Kind in seiner Einzigartigkeit
zu begleiten fordert die Eltern und andere Bezugspersonen. Durch Information sollen Eltern
Orientierung und Selbstbewusstsein bekommen.
Informationen unter: 03332/606-515 oder 516,
0676/866 40 356 oder 0676/866 40 348,
E-Mail: [email protected]
Zwei Vorträge „Impfgespräche –
Schulmedizin & Homöopathie“ und
„Behinderung und Sexualität“ sind besonders
hervorzuheben. Bei diesen beiden Themen gibt es
viele Fragen beziehungsweise Unsicherheit bei den
Eltern. Kompetente Fachkräfte können durch
Informationen Sicherheit geben.
Mit einem Klick auf das Bild steigen Sie ein
AUSSTELLUNG
Mother and Son
Werke von Susanne Posch und Karin Lang
in den Räumlichkeiten der Bezirkshauptmannschaft Hartberg-Fürstenfeld,
Rochusplatz 2, 8230 Hartberg
Gr
Ausstellungseröffnung: Freitag, 13. Jänner 2017, 19.00 Uhr
Ausstellungsdauer: 13.1.-30.3.2017
Montag bis Freitag von 8.00 bis 18.00 Uhr
19
ï Zurück zum Inhaltsverzeichnis
Baubezirksleitung
Oststeiermark
8
von DI Christian Scheuer
Regionalleiter Straßenerhaltungsdienst
Neuer Regionalleiter im STED
Mit 1. September wurde Dipl. Ing. Christian Scheuer
zum neuen Regionalleiter des Straßenerhaltungsdienstes bestellt.
Er ist als Regionalleiter für die Straßenmeistereien
Birkfeld, Hartberg, Ilz-Fürstenfeld und Pinggau sowie für die Zentralwerkstätte in Hartberg zuständig.
Dipl. Ing. Scheuer ist Bauingenieur und seit dem
Jahr 2000 im Landesdienst. Bis zum Wechsel nach
Hartberg war er in Graz in der Zentrale des
Straßenerhaltungsdienstes tätig und für die
Bereiche Bauwerksprüfung, Brücken- und Mauern
sowie Straßenausrüstung verantwortlich.
Im Bild:
Der neue Regionalleiter des
Straßenerhaltungsdienstes
DI Christian Scheuer
Christian Scheuer freut sich auf seine neue Aufgabe
und hat sein Büro im 2. Stock, Zimmer 205, bereits
bezogen.
8
von Mag.a Elisabeth Pölzler-Schalk
Naturschutzbeauftragte
Prachtvolle Felsformation unter Naturschutz
kleine Bäche, nämlich dem
Schlossbach und dem
Hofstätterbach, malerisch
durchschnitten werden.
Im Gemeindegebiet von Pöllauberg befindet sich in
der Nähe des Rauschbaches, unterhalb der Ruine
des Schlosses Pikeroi, ein sehr interessantes Gebiet,
das im heurigen Jahr als geschützter Landschaftsteil
unter Schutz gestellt wurde. Es handelt sich hier
einerseits um wunderschöne Felsformationen aus
verschiedenen Gneisen, die an zwei Stellen durch
20
Am Hofstätterbach befindet
sich zusätzlich die Ruine
einer alten Mühle, die wie
das Schloss geschichtlich
erwähnt wird und Teil des
des Schutzgebietes ist. Die
Grundeigentümer Theresia Schöngrundner,
Gerlinde Heigl, Jürgen Steinermann und Lars Viktor
Larson waren sofort bereit, der Unterschutzstellung
zuzustimmen und sind stolz auf die wunderschöne
Umgebung ihrer Häuser.
Auch diese außerhalb des Schutzgebietes liegenden
Häuser werden von den Besitzern stilvoll erhalten.
Die Schlossruine Pikeroi selbst ist noch nicht im
Schutzgebiet, da hier noch Bedenken des Eigentümers bestehen.
ï Zurück zum Inhaltsverzeichnis
8
von Obstlt. Martin Spitzer
Polizei
Bezirkspolizeikommandant
Personelles
Mit Wirksamkeit vom 1. September 2016 wird
BezInsp Kurt Pumm der PI Ilz als Sachbereichsleiter
und 2. Stellvertreter des Inspektionskommandanten
der PI Ilz eingeteilt.
Mit 1. Oktober wird GrInsp Johann Klug der
PI Hartberg zur PI Rohrbach/Lafnitz versetzt.
Weltradsportwoche Hartberg 2016 Überwachungsmaßnahmen
In der Zeit vom 11. bis zum 21.8.2016 fand die Weltradsportwoche im Bezirk Hartberg-Fürstenfeld
statt. Neben zahlreichen Besprechungen stand die
Überwachung der einzelnen Radrennen (190) im
Hauptaugenmerk der polizeilichen Bemühungen.
An acht Renntagen sorgten sieben Motorradfahrer,
ein Kommandofahrzeug und zahlreiche Beamte der
Polizei vor Ort gemeinsam mit vielen Ordnern für
einen sicheren Verlauf der Großveranstaltung.
Etwa 1.000 teilnehmende Radfahrer aus über 30
Nationen kämpften sich in verschiedenen Kategorien um den Sieg. Im kommenden Jahr soll die Radsportwoche wieder im Bezirk Hartberg-Fürstenfeld
zur Austragung kommen.
Im Bild sind die eingesetzten Kollegen der Polizei
mit dem Veranstaltungsteam zu sehen.
© Foto Maxl
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dieser Ausgabe:
Bezirkshauptmann Mag. Max Wiesenhofer, Gerlinde Posch, Wolfgang Jauk, Ing. Franz Weber, DDI Hans Peter Feichtinger,
Mag. Klaus Ebner, DIin Eva Maria Leitner, DI Herwig Seibert, Mag. Karl Wurzer, Mag.a Kristin Uhl, Dominik Weidinger,
Dr. Herfried Haupt, Peter Rechberger, r.in Ingrid Sperka, Bakk. techn., DSA Sylvia Fuchs, DI Christian Scheuer, Mag.a Elisabeth
Pölzler-Schalk, Obstlt. Martin Spitzer, Kammer für Arbeiter und Angestellte, BI d.V. Franz Kaplan, DGKS Gisela C. Ambrosch,
Dr.in Evelyn Moser, Dipl. Päd.in Elisabeth Bachler
Anmerkung: Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit des Berichtes wurde auf die laufende Anführung der weiblichen und männlichen Form
verzichtet. Sämtliche personenbezogenen Anführungen gelten natürlich für beide Geschlechterbezeichnungen.
Wir ersuchen Sie, das Amtsblatt „Blick Hinein“ an Interessierte
weiterzuleiten.
K
Laufende Zustellung nach Mitteilung der E-Mail-Adresse an:
[email protected]
21
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Kammer für Arbeiter
und Angestellte
8
Kammer für Arbeiter und Angestellte
Hartberg und Fürstenfeld
Falsche Verbund-Rechnung
verbreitet Schadsoftware
Im E-Mailpostfach findet sich eine Rechnung des
Stromanbieters Verbund. Kunden sollen diese auf
der Website „verbund-bill.com“ ansehen. Dem
sollen Empfänger nicht nachkommen, denn
andernfalls installieren sie Schadsoftware auf ihrem
Computer. Sie macht den PC unbrauchbar.
Kriminelle fordern Bitcoins, um den Schaden zu
beheben.
Ransomware findet durch falsche Rechnungen oder
infizierte Websites Verbreitung. Sie sucht auf fremden Computern nach Dateien und verschlüsselt
diese. Dadurch können Besitzer und Besitzerinnen
die Dokumente nicht mehr benutzen. Kriminelle
fordern von ihnen Geld und stellen dafür in Aussicht, die Dateien der Opfer wiederherzustellen.
Darauf zielt eine im Umlauf befindliche falsche
Rechnung des Verbundes an. In Wahrheit stammt
sie von Verbrechern. In der Rechnung ist von einer „Detailaufstellung“ die Rede. Wer diese sehen
möchte, muss den Link „Ansicht einer Rechnung“
aufrufen:
Solche „falschen Rechnungen“ sind auch von A1,
Ebay und anderen Firmen im Umlauf.
Nähere Informationen finden Sie auf der „Watchlist Internet“ (https://www.watchlist-internet.at/
gefaelschte-rechnungen/falsche-verbund-rechnungverbreitet-schadsoftware/).
Impressum:
Blick Hinein 3/2016, Offizielle Nachrichten der Bezirkshauptmannschaft Hartberg-Fürstenfeld
Herausgeber:
Bezirkshauptmannschaft Hartberg-Fürstenfeld
Redaktionsleitung:
Bezirkshauptmann Mag. Max Wiesenhofer, Bezirkshauptmannschaft Hartberg-Fürstenfeld
Redaktionsteam:
Dr. Beatrix E. Pfeifer, Dr. Herfried Haupt, Mag. Bernd Holzer, Peter Rechberger, Mag. Peter Bubik, Mag. Klaus Ebner, Ing. Franz Weber,
Mag. Karl Wurzer, Katharina Samer und Mag. Max Wiesenhofer
Ergeht per E-Mail an:
Rund 6.500 Leserinnen und Leser. Erscheint seit 2004
Redaktionsanschrift:
Bezirkshauptmannschaft Hartberg-Fürstenfeld, Rochusplatz 2, 8230 Hartberg, Telefon: 03332/606-201, Fax: 03332/606-550,
E-Mail: [email protected], Internet: www.bh-hartberg-fuerstenfeld.steiermark.at
22
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8
von BI d.V. Franz Kaplan
Bereichsfeuerwehrverband Fürstenfeld
Feuerwehr
Markt Ilz im Mittelpunkt
der steirischen Feuerwehren
lichen Lebens, darunter Landeshauptmann Hermann Schützenhöfer, die Siegerehrung des Leistungsbewerbes in Silber und Bronze, sowie des
Parallelbewerbes vor.
Am 24. und 25. Juni 2016 stand der Bereichsfeuerwehrverband Fürstenfeld, vor allem aber der Abschnitt Ilz, im Bann des 132. Landesfeuerwehrtages
und 52. Landesleistungsbewerbs. Rund 3.000
Feuerwehrmänner und Feuerwehrfrauen, darunter
2.200 Bewerbsteilnehmer, sowie FeuerwehrkameradInnen aus anderen Bundesländern Österreichs
demonstrierten die Schlagkraft und Geschlossenheit
dieser Einsatzorganisation auch über die Grenzen
der Steiermark hinaus.
Über 350 Wettkampfgruppen konnte Landesbewerbsleiter und Bereichsfeuerwehrkommandant
Johann Hönigschnabl aus Hartberg bei der Schlusskundgebung in der Sportarena und dem Bewerbsplatz in Ilz, dem Präsidenten des Bundesfeuerwehrverbands Albert Kern, melden. Dieser nahm unter
Beisein zahlreicher Persönlichkeiten des öffent-
23
Im Rahmen dieses Landesfeuerwehrtages gab es
stellvertretend Dank und Lob vom Landesfeuerwehrverband für die zahlreichen Helfer, für den
Bereichsfeuerwehrverband unter dem Kommando
von Oberbrandrat Ing. Franz Nöst und Erwin
Gutmeier sowie den durchführenden Feuerwehren
Markt Ilz, Neudorf, Kalsdorf-Buchberg, Hochenegg,
Ottendorf und Hainfeld. Besonders gedankt wurde
dem Ilzer Gemeindeoberhaupt Rupert Fleischhacker
für die hervorragende Sportanlage.
Im Bild: Schlusskundgebung und Siegerehrung beim Landesfeuerwehrtag in Ilz
ï Zurück zum Inhaltsverzeichnis
8
Feuerwehr
von BI d.V. Franz Kaplan
Bereichsfeuerwehrverband Fürstenfeld
Schachblumenort Großsteinbach
war im Bann der steirischen Feuerwehrjugend
Über 2.500 Kinder und Jugendliche des steirischen
Feuerwehrnachwuchses waren am 15. und 16. Juli
2016 in der Schachblumengemeinde Großsteinbach
im Bereichsfeuerwehrverband Fürstenfeld zu Gast,
um „Vollgas“ zu geben. Zunächst auf der Bewerbsbahn, anschließend beim Hindernislauf wurde in
den verschiedenen Durchgängen beim 46. Landesfeuerwehrjugend-Leistungsbewerb und beim 9.
Bewerbsspiel gekämpft um die „Champions 2016“
zu ermitteln.
Grundsätzliches Ziel bei diesem Wettbewerb der
Kinder war es, ein Leistungsabzeichen in Bronze
oder Silber zu erlangen, je nach Alter im Bewerbsspiel oder beim Leistungsbewerb. Für manche
Teilnehmer ging es auch darum, möglichst hoch am
Stockerl zu stehen, um beim Bundesfeuerwehrjugend-Leistungsbewerb im August 2016 in Feldkirch-Gisingen dabei zu sein.
Den Abschluss dieser zweitägigen Veranstaltung
unter der Bewerbsleitung von ABI d.F Johannes
Matzhold mit seinem 170-köpfigen Landesbewerterstab auf dem Sportplatz Großsteinbach bildete die
Schlusskundgebung.
Hunderte Schlachtenbummler aus allen Teilen der
Steiermark sorgten trotz kühlen und regnerischen
Wetters für die perfekte Soundkulisse. Es gab viel
Jubel für die Sieger.
24
Als Landessieger in Bronze wurde die Jugend aus
Prebensdorf (Bezirk Weiz), gefolgt von Schützing
(Bezirk Feldbach), und Fressnitz (Bezirk Mürzzuschlag) ermittelt.
Den ersten Platz im Bewerb Silber belegte die
Gruppe Fressnitz (Bezirk Mürzzuschlag) vor
Prebensdorf (Bezirk Weiz) und Edelsbach bei Feldbach (Bezirk Südoststeiermark).
Beim Bewerbsspiel der 10- bis 12-Jährigen siegte
das Team Dirnbach (Bezirk Feldbach) vor Ehrenschachen/Friedberg (Bezirk Hartberg-Fürstenfeld)
und Hausmannstätten (Bezirk Graz-Umgebung).
In der Wertung Bewerbsspiel Silber waren die
Gruppe Dirnbach bei Feldbach, Hausmannstätten
bei Graz, sowie Grambach bei Graz, auf dem Siegerstockerl.
Der „Styrian Junior Firefighter Cup“ ging im
heurigen Jahr an die Feuerwehr Kornberg-Bergl
bei Riegersburg (Bezirk Südoststeiermark), sowie
Ehrenschachen/Friedberg (Bezirk HartbergFürstenfeld).
Mit der Durchführung dieses Leistungsbewerbes
in der Schachblumengemeinde Großsteinbach mit
ihrem Bürgermeister Josef Rath war ein weiterer
Meilenstein in der Geschichte der Freiwilligen Feuerwehr Großsteinbach mit ihrem Kommando unter
der Führung von Günther Groß und dessen Stellvertreter Dieter Groß, sowie seinem über 100-köpfigen
Team vollbracht. Für den nächsten Landesjugendbewerb im Jahr 2017 im Bereichsfeuerwehrverband
Judenburg wurde somit eine hohe Latte gelegt.
ï Zurück zum Inhaltsverzeichnis
8
Österreichisches Rotes Kreuz,
Landesverband Steiermark
ÖRK
Mobile Pflege und Betreuung des Roten Kreuzes
Steiermark erhielt hohe Qualitätsauszeichnungen
Zu den Besten zu zählen, ist das Ziel der MitarbeiterInnen des Bereichs Pflege und Betreuung
im Roten Kreuz Steiermark.
Stellvertretend für alle ca. 500 professionell
Pflegenden erhielt ein Team von 24 Personen vom
Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung
und Wirtschaft und der Quality Austria zwei hohe
Auszeichnungen.
Zum einen die europaweit anerkannte EFQMAuszeichnung „Recognised for Excellence 5*“, die
international nachvollziehbar das hohe Niveau der
ausgezeichneten Organisation bekundet. Zum
anderen wurde erstmals in Österreich der Bereich
mobile Pflege und Betreuung vom Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und
Wirtschaft zum Sieger in der Kategorie Non-ProfitOrganisationen ernannt.
Dem Leitspruch folgend, „Aus Liebe zum
Menschen“, stehen dabei sowohl die PatientInnen
als auch die MitarbeiterInnen im Fokus aller
Aktivitäten.
Alle regionalen Rot-Kreuz-Pflegeteams der Steiermark zielen mit dem EFQM Excellence Modell
konsequent auf Verbesserung, Weiterentwicklung
und langfristigen Erfolg.
So ist diese hohe Würdigung für alle Teams der
mobilen Pflege und Betreuung des Roten
Kreuzes ein großer Ansporn, sich weiter täglich für
die höchste Zufriedenheit der betreuten Patienten
und Patientinnen und aller Partner wie niedergelassene Ärzte, Krankenhäuser, Land Steiermark,
Gemeinden, Krankenkassen und Sanitätsfachhandel, zu engagieren.
Quality Austria sieht diese Auszeichnung auch als
Signal an das Gesundheitswesen und würdigt
besonders die Vorbildwirkung des Roten Kreuzes
in der Organisation und Koordination eines großen
Mitarbeiterstabes.
Im Bild: Die Pflegemobilleitung mit Bezirksschwester
DGKS Sigrid Cividino
Anforderung über die Sozialzentren in den Regionen bzw.
unter 050/144 518 022
Die Jury der Quality Austria begründete ihre Entscheidung für das Rote Kreuz damit, dass dort
bereits seit 2005 das EFQM (European Foundation
for Quality Management) Excellence Modell zur
umfassenden Steuerung der Pflege- und
Betreuungsdienste erfolgreich angewendet wird.
25
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Kinderschutzzentrum/
Selbsthilfe
8
von Dr. Evelyn Moser
Dienststellenleitung-Psychosoziales Zentrum Weiz
Hilfe bei Krisen
Seit Juli bietet das Kinderschutzzentrum ihre Leistungen
auch in Hartberg an
Das Kinderschutzzentrum Weiz bietet Information,
Beratung und Therapie für Kinder und Jugendliche
in Krisensituationen, bei Vernachlässigung,
psychischer und/oder physischer Gewalt, sexuellem
Missbrauch, weiters psychosoziale und juristische
Prozessbegleitung. Das Angebot richtet sich auch an
Eltern und andere, mit Erziehung befasste,
Personen.
Seit Juli dieses Jahres bietet das Kinderschutzzentrum Weiz auch in Hartberg jeden 2. Dienstag
von 10.00-12.00 Sprechstunden an, zu denen man
ohne Voranmeldung zu einem Informationsgespräch kommen kann.
Die Beratungen sind kostenlos und unterliegen den
Grundsätzen der Freiwilligkeit und des Datenschutzes. Auf Wunsch kann das Angebot auch
anonym in Anspruch genommen werden.
Kontaktdaten:
Sozialzentrum Hartberg
Rotkreuzplatz 1/1.Stock
8230 Hartberg
Sprechstunden:
Jeden 2. Dienstag von 10.00-12.00
Kinderschutzzentrum Weiz
Franz-Pichler-Str. 24
8160 Weiz
Telefonnummer: 03172/42 559
E-Mail: [email protected]
Homepage: www.rettet-das-kind-stmk.at
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KLICK
Sprechstunden im Sozialen
Beratungszentrum Hartberg
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von Dipl. Päd.in Elisabeth Bachler
Leitung Selbsthilfe Steiermark
1. Treffen der Parkinsonselbsthilfe Hartberg
Ab 11. Oktober 2016 findet jeden 2. Dienstag im
Monat um 14.00 Uhr im Uniqua-Gebäude,
Feridinand-Leihs-Straße 5 (Jugend am Werk),
8230 Hartberg, ein Treffen der Parkinsonselbsthilfe
Hartberg statt. Anmeldung unter 0316/48 33 77.
Ziele der Parkinsonselbsthilfe:
Wenn jemand die Diagnose Parkinson bekommt,
tritt bei den Betroffenenen, sowie bei den Angehörigen eine gewisse Ratlosigkeit auf. Daher ist ein
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Gedankenaustausch unter Patienten und Angehörigen sehr hilfreich. Man fühlt sich nicht so
alleine. Im Internet bekommt man viele
Informationen, die ein persönliches Gespräch
nicht ersetzen können. Es gibt Hilfestellungen bei
Anträgen zum Behindertenausweis, bei Pflegegeld,
bei Betreuungen usw.
Betroffene und ihre Angehörigen sind herzlich willkommen! Sie sind mit ihrer Krankheit nicht allein!
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Sprechtage/Veranstaltungen
Zuchtrinderversteigerung
im Vermarktungszentrum Greinbach
Auftrieb von 8.00 bis 9.30 Uhr
Beginn der Versteigerung: 10.30 Uhr
Projektsprechtage des Anlagenreferates
Montag, 10. Oktober 2016
Nutzrinderversteigerungen in Greinbach
Beginn: 11.00 Uhr
Dienstag, 27. September 2016
Dienstag, 11. Oktober 2016
Dienstag, 25. Oktober 2016
Dienstag, 8. November 2016
Dienstag, 22. November 2016
Dienstag, 6. Dezember 2016
Dienstag, 20. Dezember 2016
Hartberg:
Jeden 2. und 4. Donnerstag im Monat
9.00-12.30 Uhr
in der Wirtschaftskammer Hartberg,
8230 Rosseggerstraße 1,
Anmeldung unter: 03332/606-221
Hundekundekurse
finden vierteljährlich an der Bezirkshauptmannschaft
Hartberg-Fürstenfeld statt.
Anfragen im Veterinärreferat unter:
03332/606-261
oder beim zuständigen Gemeindeamt
Weitere Infos unter:
www.rinderzucht-stmk.at
Die nächste Veranstaltung ist für
4. November 2016, 14.00 Uhr
Rochusplatz 2, 8230 Hartberg, geplant.
Mütter- und Elternberatungen
im Bezirk Hartberg-Fürstenfeld
Elternberatungszentrum Hartberg
Jeden Montag 9.00-10.00 Uhr
Jeden Dienstag 14.00-15.00 Uhr
Sprechtage der BVA
Sozialzentrum Bad Waltersdorf
Jeden 1. Montag im Monat 9.00-10.00 Uhr
Pfarrhof Pinggau
Jeden 1. und 4. Mittwoch im Monat 8.30-10.00 Uhr
Sozialzentrum Vorau
Jeden 3. Mittwoch im Monat 8.30-10.00 Uhr
Sozialzentrum Stubenberg
Jeden 2. Dienstag im Monat 14.00-15.00 Uhr
Hartberg
in der BH Hartberg-Fürstenfeld
8230 Rochusplatz 2
27. Oktober 2016
10.00-11.00 Uhr
Fürstenfeld
in der Außenstelle der BH Hartberg-Fürstenfeld
8280 Realschulstraße 1
8. November 2016
10.00-11.00 Uhr
Ilz
im Gemeindeamt Ilz
8262 Ilz 58
8. November 2016
13.00-14.00 Uhr
Sozialzentrum Pöllau
Jeden 2. Mittwoch im Monat 10.00-11.00 Uhr
Außenstelle Fürstenfeld
Jeden 1. Dienstag im Monat 9.00-10.00 Uhr
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Bezirkshauptmannschaft Hartberg-Fürstenfeld
BENEFIZ - AUSSTELLUNG
mit Verkauf von Kunstwerken zahlreicher Künstlerinnen und Künstler aus dem Bezirk
in der BH Hartberg-Fürstenfeld in Hartberg
_______________________vom 14. Oktober 2016 bis 3. Jänner 2017________________________
Eröffnung:
Freitag, 14. Oktober 2016 um 19.00 Uhr
BH Hartberg-Fürstenfeld
Alle sind herzlich eingeladen.