Zentrale Polizeidirektion Niedersachsen Dezernat 31.1 - Fuhrparkmanagement Tannenbergallee 11 30163 Hannover Gebrauchtfahrzeug-Bewertung Auftraggeber/ Halter: Polizeidirektion Hannover Besichtigungsdatum: 11.10.2016 Besichtigungsbedingungen: Fzg. trocken/ ungereinigt; bei Tageslicht Letztes amtl. Kennzeichen: H-7610 Fzg.hersteller/ Schl.nr.: Opel / 0039 Fzg.typ/ Schl.nr.: J96 (Vectra B) / 945 FIN: W0L0JBF19X1200776 Motorart/ Code: Benzin / Hubraum / Leistung: 1.796 ccm / 85 kW Abgelesene Laufleistung lt. Tacho (km): 159.154 Reifenfabrikat/ Art: Goodyear / Allwetter Reifengröße: 195/65 R 15 Profiltiefe (mm): VL: 3, VR: 4, HL: 5, HR: 5 AT-Motor: nicht bekannt AT-Getriebe: nicht bekannt Instandsetzungskosten Vorschäden: 0,- € Erstzulassung: 09.05.2000 Fahrzeugklasse/ -art: Pkw geschlossen polizei-externe Vorbesitzer: nein Getriebe/ Code: Automatik / Fälligkeit HU: 03/2015 Farbe außen/ innen: blaumetallic / grau Leermasse/ zGM (kg): 1.348 / 1.845 Sitzplätze/ Türen: 5 / 4 Anhängerkupplung: ohne Klimaanlage: ja Schiebedach: ohne Standheizung: ohne Extras: Durch den intensiven Gebrauch des auszusondernden Fahrzeugs im Polizeidienst sind Motor, Antrieb, Fahrwerk, Karosserie und Innenraum in einem alters- u. nutzungsbedingten Zustand, welcher nicht dem eines vergleichbaren Gebrauchtfahrzeugs auf dem privaten Markt entspricht. Durch Ausbau polizeitypischer Ausstattung können Löcher, Beschädigungen und Makel an Armaturenbrett, Innenausstattung u. Karosserie vorhanden sein. Es kann möglich sein, dass Teile fehlen. Die Prüfung des Zustandes erfolgte ohne Demontage oder Zerlegung von Bauteilen, Baugruppen oder Aggregaten. Neben den äußerlich erkennbaren Mängeln sind weitere technische Mängel, insbesondere Standschäden und Schäden, die trotz sorgfältiger Prüfung nicht entdeckt wurden, sowie Schäden durch Sondereinbauten möglich. Auf die Bestimmungen des §19 Abs. 2a StVZO (Wirksamkeit / Erlöschen der Betriebserlaubnis z.B. bei Sonderverglasung) wird ausdrücklich hingewiesen. Für eine Wiederzulassung kann ggfs. ein Gutachten gem. §21 StVZO erforderlich sein. Abgasrelevante Baugruppen wurden nicht messtechnisch geprüft, so dass nur bei einer Abgasuntersuchung feststellbare Mängel vorhanden sein können. Das Fahrzeug wurde unparteiisch und nach bestem Wissen und Gewissen beschrieben und bewertet. Die Beschreibung dient der allgemeinen Identifizierung des Fahrzeugs und weist keine Eigenschaften im kaufrechtlichen Sinne aus. Die Angaben erheben nicht den Anspruch auf Vollständigkeit. Irrtümer bleiben vorbehalten. Zum Zeitpunkt der Prüfung festgestellte, wertbeeinflussende Faktoren: - das Fzg. war zum Zeitpunkt der Überprüfung nicht fahrbereit / eingeschränkt rollfähig - Motorprobelauf nach externer Starthilfe unauffällig; Getriebe wurde aktuell nicht geprüft - das Fzg. wurde zuletzt im Einsatz- und Fahrtraining genutzt, daher hoher Verschleiß an Motor, Antrieb, Fahrwerk u. Bremsanlage sowie Karosserieschäden / Anstoßstellen an folgenden Bauteilen: Stoßfänger hi. u. vo., Haube, Kotflügel li., Türen li., Seitenteil re., Rückleuchte re., Außenspiegel, Frontscheibe, Rad vo. li. samt -aufhängung u. -führung - Gelenkwelle li. u. Lenkung stoßbeaufschlagt/ erneuern; Getriebeölaustritt - Dach erheblich eingedellt/ deformiert - Ölverlust an Motor u. Getriebe - Standschäden; Batterie defekt - Wählhebel in Stellung „P“ blockiert; Notentriegelung möglich - Klimaanlage beschädigt/ undicht - Korrosion: Abgasanlage, Radläufe hi., Unterboden, Längsträger - Innenraum: polizeispezifische Abnutzung, starke Verschmutzung durch Glassplitter - Fehlteile: Türgriff vo. re. außen, Handschuhfach, Außenspiegel re., Scheinwerfer li., Innenspiegel, Verkleidungsteile - Motorsteuergerät erneuert im Jahr 2012 bei km-Stand 139.749 Aufgrund des Alters, der Laufleistung, der festgestellten Mängel und des Gesamtzustandes festgesetztes Mindestgebot: 50,- € i.A. Ahlers, Polizeioberkommissarin und sachverständige Kfz-Wertermittlerin
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