Fahrzeugbeschreibung - Zoll

Zentrale Polizeidirektion Niedersachsen
Dezernat 31.1 - Fuhrparkmanagement
Tannenbergallee 11
30163 Hannover
Gebrauchtfahrzeug-Bewertung
Auftraggeber/ Halter: Polizeidirektion Hannover
Besichtigungsdatum: 11.10.2016
Besichtigungsbedingungen: Fzg. trocken/ ungereinigt; bei Tageslicht
Letztes amtl. Kennzeichen: H-7610
Fzg.hersteller/ Schl.nr.: Opel / 0039
Fzg.typ/ Schl.nr.: J96 (Vectra B) / 945
FIN: W0L0JBF19X1200776
Motorart/ Code: Benzin /
Hubraum / Leistung: 1.796 ccm / 85 kW
Abgelesene Laufleistung lt. Tacho (km): 159.154
Reifenfabrikat/ Art: Goodyear / Allwetter
Reifengröße: 195/65 R 15
Profiltiefe (mm): VL: 3, VR: 4, HL: 5, HR: 5
AT-Motor: nicht bekannt
AT-Getriebe: nicht bekannt
Instandsetzungskosten Vorschäden: 0,- €
Erstzulassung: 09.05.2000
Fahrzeugklasse/ -art: Pkw geschlossen
polizei-externe Vorbesitzer: nein
Getriebe/ Code: Automatik /
Fälligkeit HU: 03/2015
Farbe außen/ innen: blaumetallic / grau
Leermasse/ zGM (kg): 1.348 / 1.845
Sitzplätze/ Türen: 5 / 4
Anhängerkupplung: ohne
Klimaanlage: ja
Schiebedach: ohne
Standheizung: ohne
Extras:
Durch den intensiven Gebrauch des auszusondernden Fahrzeugs im Polizeidienst sind Motor, Antrieb,
Fahrwerk, Karosserie und Innenraum in einem alters- u. nutzungsbedingten Zustand, welcher nicht
dem eines vergleichbaren Gebrauchtfahrzeugs auf dem privaten Markt entspricht. Durch Ausbau
polizeitypischer Ausstattung können Löcher, Beschädigungen und Makel an Armaturenbrett,
Innenausstattung u. Karosserie vorhanden sein. Es kann möglich sein, dass Teile fehlen. Die Prüfung
des Zustandes erfolgte ohne Demontage oder Zerlegung von Bauteilen, Baugruppen oder Aggregaten.
Neben den äußerlich erkennbaren Mängeln sind weitere technische Mängel, insbesondere
Standschäden und Schäden, die trotz sorgfältiger Prüfung nicht entdeckt wurden, sowie Schäden durch
Sondereinbauten möglich. Auf die Bestimmungen des §19 Abs. 2a StVZO (Wirksamkeit / Erlöschen
der Betriebserlaubnis z.B. bei Sonderverglasung) wird ausdrücklich hingewiesen. Für eine
Wiederzulassung kann ggfs. ein Gutachten gem. §21 StVZO erforderlich sein. Abgasrelevante
Baugruppen wurden nicht messtechnisch geprüft, so dass nur bei einer Abgasuntersuchung
feststellbare Mängel vorhanden sein können. Das Fahrzeug wurde unparteiisch und nach bestem
Wissen und Gewissen beschrieben und bewertet. Die Beschreibung dient der allgemeinen
Identifizierung des Fahrzeugs und weist keine Eigenschaften im kaufrechtlichen Sinne aus. Die
Angaben erheben nicht den Anspruch auf Vollständigkeit. Irrtümer bleiben vorbehalten.
Zum Zeitpunkt der Prüfung festgestellte, wertbeeinflussende Faktoren:
- das Fzg. war zum Zeitpunkt der Überprüfung nicht fahrbereit / eingeschränkt rollfähig
- Motorprobelauf nach externer Starthilfe unauffällig; Getriebe wurde aktuell nicht geprüft
- das Fzg. wurde zuletzt im Einsatz- und Fahrtraining genutzt, daher hoher Verschleiß an
Motor, Antrieb, Fahrwerk u. Bremsanlage sowie Karosserieschäden / Anstoßstellen an
folgenden Bauteilen: Stoßfänger hi. u. vo., Haube, Kotflügel li., Türen li., Seitenteil re.,
Rückleuchte re., Außenspiegel, Frontscheibe, Rad vo. li. samt -aufhängung u. -führung
- Gelenkwelle li. u. Lenkung stoßbeaufschlagt/ erneuern; Getriebeölaustritt
- Dach erheblich eingedellt/ deformiert
- Ölverlust an Motor u. Getriebe
- Standschäden; Batterie defekt
- Wählhebel in Stellung „P“ blockiert; Notentriegelung möglich
- Klimaanlage beschädigt/ undicht
- Korrosion: Abgasanlage, Radläufe hi., Unterboden, Längsträger
- Innenraum: polizeispezifische Abnutzung, starke Verschmutzung durch Glassplitter
- Fehlteile: Türgriff vo. re. außen, Handschuhfach, Außenspiegel re., Scheinwerfer li.,
Innenspiegel, Verkleidungsteile
- Motorsteuergerät erneuert im Jahr 2012 bei km-Stand 139.749
Aufgrund des Alters, der Laufleistung, der festgestellten Mängel und des Gesamtzustandes
festgesetztes
Mindestgebot: 50,- €
i.A.
Ahlers, Polizeioberkommissarin
und sachverständige
Kfz-Wertermittlerin