Original - Gemeinde Giekau

Gemeinde Giekau
Der Bürgermeister
Giekau, 10.Oktober 2016
Liebe Bewohnerinnen und Bewohner
der Gemeinde Giekau,
die Gemeindevertretung Giekau hat ja bekanntlich 2014 beschlossen, zu einem
jährlichen Neujahrsempfang einzuladen und engagierte Bewohnerinnen und
Bewohner mit einem Ehrenpreis auszuzeichnen.
Der zweite Neujahrsempfang hat am 17.01.2016 stattgefunden und war wieder
ein voller Erfolg. Der nächste Termin ist am 22. Januar 2017 geplant.
Im Hinblick auf die Verleihung eines Ehrenpreises
ausgearbeitet und beschlossen worden (Rückseite).
sind
Richtlinien
Danach können von Einzelpersonen, Vereinen, Verbänden oder Organisationen
aus der Gemeinde mit einer Begründung versehene Vorschläge für die
Ehrung unterbreitet werden. Die Gemeinde Giekau würde sich sehr über
möglichst viele Vorschläge freuen.
Die Vorschläge werden von einer einzusetzenden Jury bewertet, die dann auch
eine Entscheidung für die Ehrung trifft. Die Ehrung wird beim
Neujahrsempfang am 22. Januar 2017 vorgenommen.
In der Jury sitzen sechs Personen, jeweils drei Gemeindevertreter (einer von
jeder Fraktion) und weitere drei Bürgerinnen und Bürger aus der Gemeinde.
Wer daran interessiert ist, in dieser Jury mitzuarbeiten, möge sich bitte bis zum
10. November 2015 mündlich oder schriftlich melden beim Bürgermeister
Manfred Koch in Engelau (Tel. 5145) oder einem seiner Vertreter, Hauke Stenzel
in Gottesgabe (Tel. 1798) bzw. Dieter Juhls in Giekau (Tel. 3311). Wenn mehr als
drei Bewerbungen eingehen, wird gelost.
Vorschläge für den Ehrenpreis richten Sie bitte bis zum 20. November 2015
schriftlich in einem verschlossenen Briefumschlag an den Bürgermeister (in
Engelau 46). Damit der Umschlag ungeöffnet bleiben kann, bitte mit „Vorschlag
Bürgerpreis“ beschriften.
Der Vorschlag ist mit einer inhaltlichen Begründung zu versehen, damit die
Jury eine gute Beurteilungsgrundlage erhält. Die Jury trifft ihre Entscheidung
dann bis Ende November 2016.
Über eine aktive Beteiligung würden wir uns sehr freuen.
Viele Grüße
Gez. Manfred Koch
-Bürgermeister-