Konzertwertungsspielordnung des BVT

Wertungsspielordnung
desBlasmusikverbandesTirol
(gültigabOktober2016)
Präambel
DieimRahmendesBlasmusikverbandesTiroldurchgeführtenKonzertbewertungen,kurz
„Wertungsspiele“genannt,dienen
a)
derHebungdesmusikalischenNiveausderBlasorchester,
b)
derIntensivierungderProbenarbeitindenBlasmusikkapellen,
c)
derFeststellungdesmusikalischenLeistungsstandesderOrchester,
d)
derVerbreitunggehaltvoller,empfehlenswerterBlasmusikliteraturund
e)
derFörderungdeszeitgenössischenösterreichischenBlasmusikschaffensundneuer
richtungsweisenderTendenzeninderBlasmusikkulturderGegenwart.
Im Sinne des geltenden Vereinsgesetzes können Wertungsspiele von folgenden Körperschaften veranstaltetwerden:
1.
vomBlasmusikverbandTirol,
2.
vondenTirolerBezirksverbändenund
3.
vonMitgliedsvereinenaufgrundeinesentsprechenden Auftragesdes
BlasmusikverbandesTirol.
§1
Kategorien
BeimWertungsspielkanninfünfKategorienangetretenwerden.
KategorieA
(sehrleicht)
KategorieB
(leicht)
KategorieC
(mittelschwierig)
KategorieD
(schwierig)
KategorieE
(sehrschwierig)
zusätzlicheBezeichnungSzurKategorie=Sonderklasse:
a)fürjeneMusikkapellen,diemitmehralsdenerlaubtenSubstitutenundAushilfenbeim
Wertungsspielantreten
b)fürAuswahl-,Schul-,Bezirks-oderLandesblasorchester
§2 Pflicht-/Selbstwahlstück
In der Regel sind bei einem Wertungsspiel ein Pflichtstück und ein Selbstwahlstück vorzutragen. Die
Pflichtstücke werden alle zwei Jahre durch den ÖBV (Österreichischer Blasmusikverband) und (als
zusätzliche Alternative) durch die Landesverbände festgelegt und zeitgerecht in der Fachzeitschrift
„ÖsterreichischeBlasmusik“inderVerbandszeitungBiT(BlasmusikinTirol)sowieaufderHomepagedes
Blasmusikverbandes Tirol (www.blasmusikverband-tirol.at) bekannt gemacht. Das von einem
Blasorchester aufgeführte Pflichtstück darf von diesem in den folgenden drei Jahren nicht als
Selbstwahlstück verwendet werden. In der Leistungsstufe A muss kein Pflichtstück gespielt werden.
SelbstwahlstückemüssenfolgendeKriterienerfüllen:
1.
KonzertantegehaltvolleLiteratur
2.
DieNettospielzeitbeiderKonzertstücke(Pflicht-undSelbstwahlstück)zusammen
mussderjeweiligenStufeentsprechen:
KategorieA–mindestens7Minuten
KategorieB–mindestens9Minuten
KategorieC–mindestens13Minuten
KategorieD–mindestens19Minuten
KategorieE–mindestens23Minuten
3.
DasStückmussmehrereunterschiedlichedynamischeAbstufungenund
4.
mindestenszweiverschiedeneTempi(Charakteristika)enthalten.
Grundsätzlich sind als Selbstwahlstücke zum Wertungsspiel nur die Werke aus der Selbstwahlliste des
BlasmusikverbandesTirolsowiedesÖsterreichischenBlasmusikverbandesgültig(Veröffentlichungenauf
derjeweiligenHomepage).
Noch nicht eingestufte Werke können eingestuft werden, wenn mindestens acht Wochen vor dem
Wertungsspiel (am Besten vor der Vorbereitungsphase) drei Partituren bei der Geschäftsstelle des
BlasmusikverbandesTirolzurEinstufungeingereichtoderalsPdf-Dateigemailtwerden.
§3 Einstufung
DasOrchesterspieltinjenerKategorie,derdasPflichtstückangehört.DasSelbstwahlstückmussdaher
auchderselben(odereinerhöheren)Kategorieangehören.
.
§4
VerschiedeneModi
Um den Tiroler Musikkapellen weitere Anreize zu bieten, an Wertungsspielen teilnehmen zu können,
werdenverschiedeneModiangeboten:
a) Pflicht-/Selbstwahlstück
VortrageinesPflicht-undSelbstwahlstückesmiteinerPunktebewertung.AlsFeedbackerhältdie
Kapelle das Punkteprotokoll (Durchschnitt aller drei Juroren vom Pflicht- und Selbstwahlstück
getrennt), die schriftlichen Kurznotizen der Juroren, einen Live-Mitschnitt und auf Wunsch ein
Jurygespräch.
b) Kritikspiel
BeimKritikspielmüssenzweiSelbstwahlstückederangegebenLeistungsstufegespieltwerden.Es
werden keine Punkte vergeben. Ein Feedback wird durch ein schriftliches Kurzprotokoll, einen
Live-MitschnittsowieeinJurygesprächgegeben.
c) Kurzkonzert
Beim Kurzkonzert müssen keine Pflichtstücke gespielt werden. Alle vorzutragenden
Konzertstücke müssen aber aus der gleichen oder einer höheren Kategorie sein – ein
Konzertstück,dasmaximal25%dergesamtenSpielzeitausmachendarf,kannumeineKategorie
tiefersein.DieJurorenvergebeneinezusammenfassendePunktebewertung.
FolgendeZeitrahmensindeinzuhalten:
KategorieA: 10–12Minuten
KategorieB: 14–16Minuten
KategorieC: 18–20Minuten
KategorieD: 25–30Minuten
KategorieE: 30–35Minuten
ReineSpielzeit(ersterbisletzterTon),keineAnsagezwischendenStücken.
§5
Aushilfen/Substituten
GrundsätzlichdarfnurmitvereinsinternenMusikern/innenzumWertungsspielangetretenwerden.
ImInteresseeinerwerksgetreuenInterpretationsindmaximaldreiSubstitutenfürOboe,Englischhorn,
Fagott,Kontrabass,Kontrabassklarinette,Kontrafagott,Harfe,Klavier,E-GitarreoderE-Basszugelassen.
Als Substituten gelten jene Musikerinnen und Musiker, die nicht als ordentliche Mitglieder (Erstmitgliedschaft oder Zweitmitgliedschaft) in der Mitgliederverwaltung eingetragen sind und für ein
KonzertprojektineinerfremdenMusikkapellemitspielen.
Weiters können fehlende Stimmen durch maximal drei Aushilfen aus anderen Musikkapellen ersetzt
werden.
JedeKapelleistverpflichtetdieAnzahlderSubstitutenundAushilfenanzugeben,diebeimWertungsspiel
publikgemachtwerdenkönnen.
SindmehralsdreiAushilfenfüreinewerksgetreueInterpretationnötig,kanndieKapelleinderStufeS
(A/S,B/S,C/S,D/S,E/S)antreten.Berufsmusiker,dieweiterhinzumMitgliederstanddesMusikvereines
zählen, sowie aktive Vereinsmitglieder, die bei einer der österreichischen Militärmusiken ihren
Militärdienstableisten,geltennichtalsAushilfen.
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DerfürdenmusikalischenBereicheinesWertungsspielesfachlichzuständigeFunktionär(Bezirkskapellmeister)hatfürdieEinhaltungdieserBestimmungenzusorgen.
Damit der Einsatz von Aushilfen und Substituten innerhalb des vorgegebenen Rahmens kontrolliert
werden kann, hat jede Kapelle unmittelbar vor dem Wertungsspiel eine aktuelle Besetzungs- und
Namensliste unter der Angabe der Substituten und Aushilfen einzureichen. Bei eventuellen Unregelmäßigkeiten können die Verbandsfunktionäre, Bezirksfunktionäre und jeweils der Obmann und
Kapellmeister der am Wertungsspiel teilnehmenden Musikkapellen Einspruch erheben. Dieser muss in
schriftlicher Form noch vor der Überreichung der Wertungsurkunde an den Veranstalter eingereicht
werden. Kapellen, die nachgewiesenermaßen mehr Aushilfen oder Substitute als zulässig eingesetzt
haben,erhaltenkeinenWertungsausweis.DieJuryistmitdieserFragenichtzubefassen.
§6 Jury
DievomLandeskapellmeisterteamzubestellendeJurysetztsichinderRegelausdreiJurorenzusammen.
Um die Unabhängigkeit der Jury zu demonstrieren, werden mindestens zwei Juroren aus den
benachbarten Bundesländern oder aus dem Ausland bestellt. Die Koordination und den Vorsitz
übernimmteinMitglieddesLandeskapellmeisterteamsdesBlasmusikverbandesTirol.
DieWertungsergebnissesindunanfechtbar.
§7
Bewertungskriterien
DieBewertungerfolgtindenKriterien:
1.
StimmungundIntonation
2.
Ton-/Klangqualität
3.
PhrasierungundArtikulation
4.
SpieltechnischeAusführung
5.
RhythmischeundZusammenspiel
6.
TempoundAgogik
7.
DynamischeDifferenzierung
8.
KlangausgleichundRegisterbalance
9.
InterpretationundStilempfinden
10.
Künstlerisch-musikalischerGesamteindruck
§8
PreiseundMedaillen
Es wird nach einem Punktesystem bewertet. Jedem Juror stehen 100 Punkte zur Verfügung. Die
EndpunktezahlresultiertalsDurchschnittswertdervorliegendenBewertungsergebnissejedeseinzelnen
Jurors.DieEndergebnissewerdeninPreisenausgedrückt: Punkte
teilgenommen bis69 mitErfolgteilgenommen
ab70 3.PreisundBronzemedaille
ab75 2.PreisundSilbermedaille
ab80 1.PreisundGoldmedaille
ab85 1.PreismitAuszeichnungundGoldmedaillemitAuszeichnung ab92
ÜberdieöffentlicheBekanntgabederWertungsergebnisseentscheidetderVeranstalter.
§9 Registerpreis
FürjedeKategorie(A,B,C,D,E)wirdvonderJurydasamklangschönstenundhomogenmusizierende
Registerbestimmt.DieserZusatzpreisistmit250€dotiert.
DasLandeskapellmeisterteamdesBlasmusikverbandesTirol.
LKpm.Stv.JosefWetzingerLKpm.RudolfPascher
LKpm.Stv.MartinScheiring
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