Wertungsspielordnung desBlasmusikverbandesTirol (gültigabOktober2016) Präambel DieimRahmendesBlasmusikverbandesTiroldurchgeführtenKonzertbewertungen,kurz „Wertungsspiele“genannt,dienen a) derHebungdesmusikalischenNiveausderBlasorchester, b) derIntensivierungderProbenarbeitindenBlasmusikkapellen, c) derFeststellungdesmusikalischenLeistungsstandesderOrchester, d) derVerbreitunggehaltvoller,empfehlenswerterBlasmusikliteraturund e) derFörderungdeszeitgenössischenösterreichischenBlasmusikschaffensundneuer richtungsweisenderTendenzeninderBlasmusikkulturderGegenwart. Im Sinne des geltenden Vereinsgesetzes können Wertungsspiele von folgenden Körperschaften veranstaltetwerden: 1. vomBlasmusikverbandTirol, 2. vondenTirolerBezirksverbändenund 3. vonMitgliedsvereinenaufgrundeinesentsprechenden Auftragesdes BlasmusikverbandesTirol. §1 Kategorien BeimWertungsspielkanninfünfKategorienangetretenwerden. KategorieA (sehrleicht) KategorieB (leicht) KategorieC (mittelschwierig) KategorieD (schwierig) KategorieE (sehrschwierig) zusätzlicheBezeichnungSzurKategorie=Sonderklasse: a)fürjeneMusikkapellen,diemitmehralsdenerlaubtenSubstitutenundAushilfenbeim Wertungsspielantreten b)fürAuswahl-,Schul-,Bezirks-oderLandesblasorchester §2 Pflicht-/Selbstwahlstück In der Regel sind bei einem Wertungsspiel ein Pflichtstück und ein Selbstwahlstück vorzutragen. Die Pflichtstücke werden alle zwei Jahre durch den ÖBV (Österreichischer Blasmusikverband) und (als zusätzliche Alternative) durch die Landesverbände festgelegt und zeitgerecht in der Fachzeitschrift „ÖsterreichischeBlasmusik“inderVerbandszeitungBiT(BlasmusikinTirol)sowieaufderHomepagedes Blasmusikverbandes Tirol (www.blasmusikverband-tirol.at) bekannt gemacht. Das von einem Blasorchester aufgeführte Pflichtstück darf von diesem in den folgenden drei Jahren nicht als Selbstwahlstück verwendet werden. In der Leistungsstufe A muss kein Pflichtstück gespielt werden. SelbstwahlstückemüssenfolgendeKriterienerfüllen: 1. KonzertantegehaltvolleLiteratur 2. DieNettospielzeitbeiderKonzertstücke(Pflicht-undSelbstwahlstück)zusammen mussderjeweiligenStufeentsprechen: KategorieA–mindestens7Minuten KategorieB–mindestens9Minuten KategorieC–mindestens13Minuten KategorieD–mindestens19Minuten KategorieE–mindestens23Minuten 3. DasStückmussmehrereunterschiedlichedynamischeAbstufungenund 4. mindestenszweiverschiedeneTempi(Charakteristika)enthalten. Grundsätzlich sind als Selbstwahlstücke zum Wertungsspiel nur die Werke aus der Selbstwahlliste des BlasmusikverbandesTirolsowiedesÖsterreichischenBlasmusikverbandesgültig(Veröffentlichungenauf derjeweiligenHomepage). Noch nicht eingestufte Werke können eingestuft werden, wenn mindestens acht Wochen vor dem Wertungsspiel (am Besten vor der Vorbereitungsphase) drei Partituren bei der Geschäftsstelle des BlasmusikverbandesTirolzurEinstufungeingereichtoderalsPdf-Dateigemailtwerden. §3 Einstufung DasOrchesterspieltinjenerKategorie,derdasPflichtstückangehört.DasSelbstwahlstückmussdaher auchderselben(odereinerhöheren)Kategorieangehören. . §4 VerschiedeneModi Um den Tiroler Musikkapellen weitere Anreize zu bieten, an Wertungsspielen teilnehmen zu können, werdenverschiedeneModiangeboten: a) Pflicht-/Selbstwahlstück VortrageinesPflicht-undSelbstwahlstückesmiteinerPunktebewertung.AlsFeedbackerhältdie Kapelle das Punkteprotokoll (Durchschnitt aller drei Juroren vom Pflicht- und Selbstwahlstück getrennt), die schriftlichen Kurznotizen der Juroren, einen Live-Mitschnitt und auf Wunsch ein Jurygespräch. b) Kritikspiel BeimKritikspielmüssenzweiSelbstwahlstückederangegebenLeistungsstufegespieltwerden.Es werden keine Punkte vergeben. Ein Feedback wird durch ein schriftliches Kurzprotokoll, einen Live-MitschnittsowieeinJurygesprächgegeben. c) Kurzkonzert Beim Kurzkonzert müssen keine Pflichtstücke gespielt werden. Alle vorzutragenden Konzertstücke müssen aber aus der gleichen oder einer höheren Kategorie sein – ein Konzertstück,dasmaximal25%dergesamtenSpielzeitausmachendarf,kannumeineKategorie tiefersein.DieJurorenvergebeneinezusammenfassendePunktebewertung. FolgendeZeitrahmensindeinzuhalten: KategorieA: 10–12Minuten KategorieB: 14–16Minuten KategorieC: 18–20Minuten KategorieD: 25–30Minuten KategorieE: 30–35Minuten ReineSpielzeit(ersterbisletzterTon),keineAnsagezwischendenStücken. §5 Aushilfen/Substituten GrundsätzlichdarfnurmitvereinsinternenMusikern/innenzumWertungsspielangetretenwerden. ImInteresseeinerwerksgetreuenInterpretationsindmaximaldreiSubstitutenfürOboe,Englischhorn, Fagott,Kontrabass,Kontrabassklarinette,Kontrafagott,Harfe,Klavier,E-GitarreoderE-Basszugelassen. Als Substituten gelten jene Musikerinnen und Musiker, die nicht als ordentliche Mitglieder (Erstmitgliedschaft oder Zweitmitgliedschaft) in der Mitgliederverwaltung eingetragen sind und für ein KonzertprojektineinerfremdenMusikkapellemitspielen. Weiters können fehlende Stimmen durch maximal drei Aushilfen aus anderen Musikkapellen ersetzt werden. JedeKapelleistverpflichtetdieAnzahlderSubstitutenundAushilfenanzugeben,diebeimWertungsspiel publikgemachtwerdenkönnen. SindmehralsdreiAushilfenfüreinewerksgetreueInterpretationnötig,kanndieKapelleinderStufeS (A/S,B/S,C/S,D/S,E/S)antreten.Berufsmusiker,dieweiterhinzumMitgliederstanddesMusikvereines zählen, sowie aktive Vereinsmitglieder, die bei einer der österreichischen Militärmusiken ihren Militärdienstableisten,geltennichtalsAushilfen. 2 DerfürdenmusikalischenBereicheinesWertungsspielesfachlichzuständigeFunktionär(Bezirkskapellmeister)hatfürdieEinhaltungdieserBestimmungenzusorgen. Damit der Einsatz von Aushilfen und Substituten innerhalb des vorgegebenen Rahmens kontrolliert werden kann, hat jede Kapelle unmittelbar vor dem Wertungsspiel eine aktuelle Besetzungs- und Namensliste unter der Angabe der Substituten und Aushilfen einzureichen. Bei eventuellen Unregelmäßigkeiten können die Verbandsfunktionäre, Bezirksfunktionäre und jeweils der Obmann und Kapellmeister der am Wertungsspiel teilnehmenden Musikkapellen Einspruch erheben. Dieser muss in schriftlicher Form noch vor der Überreichung der Wertungsurkunde an den Veranstalter eingereicht werden. Kapellen, die nachgewiesenermaßen mehr Aushilfen oder Substitute als zulässig eingesetzt haben,erhaltenkeinenWertungsausweis.DieJuryistmitdieserFragenichtzubefassen. §6 Jury DievomLandeskapellmeisterteamzubestellendeJurysetztsichinderRegelausdreiJurorenzusammen. Um die Unabhängigkeit der Jury zu demonstrieren, werden mindestens zwei Juroren aus den benachbarten Bundesländern oder aus dem Ausland bestellt. Die Koordination und den Vorsitz übernimmteinMitglieddesLandeskapellmeisterteamsdesBlasmusikverbandesTirol. DieWertungsergebnissesindunanfechtbar. §7 Bewertungskriterien DieBewertungerfolgtindenKriterien: 1. StimmungundIntonation 2. Ton-/Klangqualität 3. PhrasierungundArtikulation 4. SpieltechnischeAusführung 5. RhythmischeundZusammenspiel 6. TempoundAgogik 7. DynamischeDifferenzierung 8. KlangausgleichundRegisterbalance 9. InterpretationundStilempfinden 10. Künstlerisch-musikalischerGesamteindruck §8 PreiseundMedaillen Es wird nach einem Punktesystem bewertet. Jedem Juror stehen 100 Punkte zur Verfügung. Die EndpunktezahlresultiertalsDurchschnittswertdervorliegendenBewertungsergebnissejedeseinzelnen Jurors.DieEndergebnissewerdeninPreisenausgedrückt: Punkte teilgenommen bis69 mitErfolgteilgenommen ab70 3.PreisundBronzemedaille ab75 2.PreisundSilbermedaille ab80 1.PreisundGoldmedaille ab85 1.PreismitAuszeichnungundGoldmedaillemitAuszeichnung ab92 ÜberdieöffentlicheBekanntgabederWertungsergebnisseentscheidetderVeranstalter. §9 Registerpreis FürjedeKategorie(A,B,C,D,E)wirdvonderJurydasamklangschönstenundhomogenmusizierende Registerbestimmt.DieserZusatzpreisistmit250€dotiert. DasLandeskapellmeisterteamdesBlasmusikverbandesTirol. LKpm.Stv.JosefWetzingerLKpm.RudolfPascher LKpm.Stv.MartinScheiring 3
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