Monatliche Leistungen nach den Richtlinien des

Monatliche Leistungen nach den Richtlinien des
Bundesministeriums für Bildung und Forschung
Grundstipendium
elternabhängig, angelehnt
an BaföG
bis zu
649 €
zuzüglich
Krankenversicherung
71 €
Pflegeversicherung
15 €
Promotionsstipendium
elternunabhängig
bis zu
1.350 €
Studienkostenpauschale
300 €
Forschungskostenpauschale
100 €
Familienzuschlag
155 €
Familienzuschlag
155 €
Kinderbetreuungszuschlag
(je Kind)
130 €
Kinderbetreuungszuschlag
für jedes weitere Kind
155 €
50 €
Förderdauer
Regelstudienzeit laut BaföG
Förderdauer
Zwei Jahre. Eine Verlängerung von
zweimal je einem Semester ist möglich.
Eine Förderung über drei Jahre hinaus ist
nur in Ausnahmefällen bis zu einem Jahr
aufgrund von Kinderbetreuung oder
Krankheit möglich.
Ausland
Zusätzlich zu den Leistungen des Inlandsstipendiums, können Sie folgende Zuschüsse erhalten:
- einen länderbezogenen Auslandszuschlag
- eine länderbezogene Reisekostenpauschale
- Sprachkursgebühren im Ausland zur Vorbereitung des anschließenden Auslandsaufenthaltes
- Auslandskrankenversicherung (Grundversorgung günstigster Tarif in Deutschland)
- Zuschuss zu Studiengebühren
Stand 09/2016