und Erneuerungsmaßnahmen nach dem Gräbergesetz (GräbG)

Ausgabennachweis für Instandsetzungsund Erneuerungsmaßnahmen nach dem Gräbergesetz (GräbG)
Zuständige Behörde nach § 12 Abs. 1 GräbG
Bezirksregierung Arnsberg
Anschrift
Seibertzstraße 1, 59821 Arnsberg
Aktenzeichen
Sachbearbeitung
Telefon (bitte mit Vorwahl)
21.04.01.02-Inst.
I – ALLGEMEINES
Bezeichnung des Friedhofes
Ort
Ortsteil
Anschrift
Eigentümer/-in, Friedhofsträger/-in
Anschrift
Kostenanmeldung vom (Datum)
Aktenzeichen
Vorläufige Kostenübernahme durch das Bundesverwaltungsamt (BVA)/die Bezirksregierung (Bez. Reg.)
mit Schreiben vom
Datum
Aktenzeichen BVA/Bez. Reg.
Die Maßnahme wurde abgeschlossen am
II – GESAMTKOSTEN DER MASSNAHME, ABRECHNUNG, ZAHLUNGSWEG
EUR
Gemäß Kostenaufstellung wurde ausgegeben
geleistete Abschlagszahlung
des BVA/der Bez. Reg. vom
Datum
EUR
Es verbleibt ein Erstattungsbetrag in Höhe von
EUR
Zahlung bitte ich zu leisten an die (Kassenbezeichnung)
IBAN
zu Gunsten (Kapitel, Titel, Kassenzeichen)
BIC
III – KOSTENGLIEDERUNG
(Die Aufstellung beinhaltet ausschließlich Kosten, die nach § 10 GräbG vom Bund zu tragen sind)
A – Gesamtanlage
Rahmenbepflanzung
EUR
Wege
EUR
Sonstiges
EUR
B – Gräberbepflanzung
Anzahl der Gräber
Anzahl m²
je
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
je
C – Grabzeichen
Anzahl für Einzelgräber
Anzahl für Sammelgräber
je
je
D – Sonstiges
EUR
EUR
EUR
Insgesamt
EUR
Ort, Datum
Sachlich richtig
Fachtechnisch richtig
Rechnerisch richtig
Unterschrift, Amtsbezeichnung, Entgeltgruppe
Unterschrift, Amtsbezeichnung, Entgeltgruppe Unterschrift, Amtsbezeichnung, Entgeltgruppe