Sozialversicherung mit 1,3 Milliarden Euro Defizit im 1. Halbjahr 2016

Statistisches Bundesamt
Pressemitteilung vom 14. Oktober 2016 – 369/16
Sozialversicherung mit 1,3 Milliarden
Euro Defizit im 1. Halbjahr 2016
WIESBADEN – Die Sozialversicherung erreichte im ersten Halbjahr 2016 ein kassenmäßiges Finanzierungsdefizit – in Abgrenzung der Finanzstatistiken – von 1,3 Milliarden
Euro. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, fiel das Defizit damit um
3,4 Milliarden Euro geringer aus als im ersten Halbjahr 2015.
In der ersten Jahreshälfte 2016 summierten sich die Einnahmen der Sozialversicherung
auf 293,4 Milliarden Euro. Dies entspricht gegenüber dem ersten Halbjahr 2015 einem
Anstieg um 4,2 %. Die Ausgaben erhöhten sich um 3,0 % auf 294,7 Milliarden Euro. Die
Sozialversicherung umfasst die gesetzliche Krankenversicherung, die gesetzliche Unfallversicherung, die allgemeine Rentenversicherung und die knappschaftliche Rentenversicherung, die Alterssicherung für Landwirte, die soziale Pflegeversicherung sowie die
Bundesagentur für Arbeit einschließlich der Extrahaushalte der Sozialversicherung.
Mit jeweils 48 % stellte die allgemeine Rentenversicherung die höchsten Anteile der
Einnahmen und Ausgaben der Sozialversicherung. Die allgemeine Rentenversicherung
wies das sechste Quartal in Folge ein finanzwirtschaftliches Defizit auf. Dies ist auf den
gesunkenen Beitragssatz zurückzuführen sowie auf die jüngsten rentenpolitischen Maßnahmen wie zum Beispiel die Ausweitung der anrechenbaren Kindererziehungszeiten für
vor 1992 geborene Kinder („Mütterrente“).
Im ersten Halbjahr 2016 bezifferte sich das Finanzierungsdefizit der allgemeinen Rentenversicherung auf 1,0 Milliarden Euro, das waren 1,2 Milliarden weniger als im ersten
Halbjahr 2015. Dies resultiert daraus, dass einer Ausgabensteigerung von 2,6 % auf
140,5 Milliarden Euro eine Erhöhung der Einnahmen um 3,6 % auf 139,5 Milliarden Euro
gegenüberstand. Wesentlich bei den Einnahmen hervorzuheben sind zwei Entwicklungen: Die Beiträge stiegen verglichen mit dem ersten Halbjahr 2015 um 3,9 % auf 97,8
Milliarden Euro; die Bundeszuschüsse, Beiträge für Kindererziehungszeiten und Erstattungen erhöhten sich im gleichen Zeitraum um 3,1 % auf 41,2 Milliarden.
Das Finanzierungsdefizit der allgemeinen Rentenversicherung wurde durch eine planmäßige Entnahme aus der Nachhaltigkeitsrücklage gedeckt.
Den einnahmen- und ausgabenseitig zweitgrößten Bereich der Sozialversicherung bildet
die gesetzliche Krankenversicherung einschließlich Gesundheitsfonds, die zusammen
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seit dem ersten Quartal 2014 regelmäßig ein Defizit aufwiesen. Im ersten Halbjahr 2016
bezifferte sich das Defizit auf 2,6 Milliarden Euro und war damit 1,7 Milliarden Euro niedriger als ein Jahr zuvor. Ausschlaggebend für die Verbesserung des Finanzierungssaldos
war, dass die Einnahmen (+ 6,1 %) prozentual stärker stiegen als die Ausgaben
(+ 4,3 %). Steigende Arzneimittelausgaben und Behandlungskosten sowie das Defizit
des Gesundheitsfonds bestimmten die Ausgabenentwicklung.
Insgesamt ergab sich für die Bundesagentur für Arbeit (einschließlich Versorgungsfonds)
im ersten Halbjahr 2016 ein Finanzierungsüberschuss von 1,6 Milliarden Euro.
Die Einnahmen der Bundesagentur für Arbeit einschließlich deren Versorgungsfonds
lagen in der ersten Jahreshälfte 2016 bei 17,4 Milliarden Euro. Verglichen mit dem entsprechenden Vorjahreszeitraum ergab sich eine Zunahme um 2,4 %. Diese Entwicklung
ist maßgeblich auf den deutlichen Anstieg der in der Arbeitslosenversicherung beitragspflichtigen Beschäftigung sowie der gestiegenen Bruttolohnsumme und den daraus resultierenden Beitragseinnahmen zurückzuführen.
Die Ausgaben gingen hingegen um 4,0 % auf 15,8 Milliarden Euro zurück. Auffällig sind
hier die gesunkenen Personalausgaben, die vor allem auf die einmalige Erstattung von
Sanierungsgeldern durch die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder zurückzuführen sind. Ebenfalls rückläufig entwickelten sich die „Laufenden Zuweisungen und
Zuschüsse an andere Bereiche“. Aus dem Rückgang der Leistungsbezieher und
-bezieherinnen resultierten geringere Ausgaben für das Arbeitslosengeld. Bedingt durch
demografische Effekte nahmen auch die Ausgaben zur Förderung der Berufsausbildung
ab.
Verglichen mit dem Vorjahr stiegen sowohl die Einnahmen als auch die Ausgaben der
gesetzlichen Pflegeversicherung. Ausgabenseitig wirkte sich die Reform der Pflegeversicherung mit dem Inkrafttreten des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes zum 1. Januar 2016
aus. Die Einnahmenseite profitierte – wie auch die der anderen Sozialversicherungszweige – von der anhaltend guten konjunkturellen Entwicklung.
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Einnahmen und Ausgaben der Sozialversicherung im 1.-2. Quartal 2016
Bereinigte Einnahmen
Veränderung1
in Mrd. Euro
gegenüber
2015 in %
Sozialversicherung insgesamt3
293,4
Bereinigte Ausgaben
Veränderung1
in Mrd. Euro
gegenüber
2015 in %
Finanzierungssaldo2 in
Mrd. Euro
4,2
294,7
3,0
– 1,3
darunter:
Allgemeine Rentenversicherung
139,5
3,6
140,5
2,6
– 1,0
Gesetzliche Krankenversicherung4
109,7
6,1
112,3
4,3
– 2,6
17,4
2,4
15,8
– 4,0
1,6
15,5
4,5
15,3
8,6
0,3
Bundesagentur für Arbeit
5
Soziale Pflegeversicherung
6
Abweichungen in den Summen durch Rundungen.
1) Veränderung auf Basis revidierter Vorjahresergebnisse.
2) Einschließlich Saldo der haushaltstechnischen Verrechnungen. Der Finanzierungssaldo in Abgrenzung der Finanzstatistiken ist
nicht identisch mit dem Finanzierungssaldo des Staates in Abgrenzung der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen.
3) Für die gesetzliche Unfallversicherung werden die Daten unterjährig – auf der Basis vorliegender Jahresergebnisse – geschätzt.
4) Einschließlich Gesundheitsfonds.
5) Einschließlich Versorgungsfonds der Bundesagentur für Arbeit.
6) Einschließlich Vorsorgefonds der Pflegeversicherung.
Detaillierte Ergebnisse zu Einnahmen und Ausgaben der gesetzlichen Sozialversicherung
nach Sozialversicherungszweigen sind unter www.destatis.de > Zahlen & Fakten > Gesellschaft & Staat > Öffentliche Finanzen & Steuern > Öffentliche Finanzen > Ausgaben &
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