Sachverhalt - Prof. Dr. Beckemper

Universität Leipzig
Prof. Dr. Katharina Beckemper
Wintersemester 2016/2017
Hausarbeit im Strafrecht für Fortgeschrittene
„Harry in Nöten“
Nachdem der Hallenwart Harry (H) Probleme mit den Strafverfolgungsbehörden bekommen hatte,
wandte er sich an den bekanntesten Macherner Strafverteidiger Volker von Vindenau (V). Diesem
gelang es – leider gegen ein fürstliches Honorar –, dass H bloß zu einer Geldstrafe verurteilt wurde.
Dadurch geriet H in Geldnot. Nur mit Mühe konnte er sich den allmontaglichen Skatabend mit Opa
Erwin (E) und Klaus noch leisten. Nachdem Klaus um dreiviertel 11 Uhr den Heimweg angetreten
hatte, eröffnete H dem E seinen Plan, in die Apotheke, in der Silke – die verhasste Schwiegertochter
des E – arbeitet, einzubrechen. Dabei wollte er mehr über die Räumlichkeiten erfahren; abbringen
lassen von seinem Plan wollte er sich aber auf keinen Fall. E zeigte sich erwartungsgemäß aufgeschlossen, hatte jedoch Verbesserungsvorschläge. Er wandte ein, das Versilbern der Medikamente
sei aufwändig und risikobehaftet. Besser sei es, sich eine Bank „vorzunehmen“, freilich brauche
man dafür Helfer und das richtige Werkzeug. Als dieses schlug E die Flinte vor, die er noch im Keller
hatte.
Das überzeugte H, so dass er am nächsten Tag direkt seine beiden Saufkollegen Thorsten (T) und
Marko (M) anrief, von denen er wusste, dass sie verlässlich und immer in Geldnot sind. T hatte vor
einigen Jahren in Leipzig Philosophie studiert, danach ist ihm der Berufseinstieg nicht geglückt
und er ist wieder zurück nach Machern gezogen, wo er seitdem als Taxifahrer arbeitet. Seinen großen Traum, ein Lebensberatungsinstitut zu eröffnen, scheiterte immer an dem nötigen Startkapital.
Nachdem M lange Zeit nur kleine Nebenjobs hatte, macht er nun eine Lehre zum Maurer. Die Lehrstelle hatte ihm H besorgt, nachdem Ms Freundin Melanie unerwartet schwanger wurde und die
kleine Schanayah auf die Welt gekommen war. Noch am gleichen Abend einigten H, T und M sich
darauf, die Volks- und Raiffeisenbank in Bennewitz am Freitagnachmittag zu ihrem Ziel zu machen.
T würde dafür nicht mehr funktionsfähige Waffen aus dem Bestand seines Großvaters mitbringen
und sein Taxi sollte als Fluchtauto dienen.
Bereits einen Tag später nahm M aber Abstand von diesem Plan, um sein Familienglück nicht auf´s
Spiel zu setzen. Der Banküberfall erschien ihm doch zu riskant. Er würde am Freitag einfach nicht
am vereinbarten Treffpunkt erscheinen, damit sei er ja sauber raus aus der Sache. Damit er von den
anderen nicht doch noch dazu gedrängt würde, wollte er den beiden auch gar nichts sagen.
Als H und T am Freitag merkten, dass sie vergeblich auf ihren Kameraden warteten, entschieden
sie sich, das Ding einfach ohne ihn durchzuziehen und fuhren wie geplant mit dem Taxi nach
Bennewitz. Mit Sturmhauben maskiert und den zugeschweißten Waffen in der Hand stürmten sie
in die Filiale, in der sich zu diesem Moment neben dem Bankangestellten Björn (B) auch noch zwei
Kunden befanden. Lautstark forderten sie die Kunden auf, sich hinzulegen und den B, das Geld aus
dem verschlossenen Tresor zu holen. Weder die Kunden noch B kamen dem sofort nach, weshalb
H die abgesägte Flinte des E aus dem Rucksack zog, um der Forderung Nachdruck zu verleihen. Als
T die schussbereite Waffe sah, wurde ihm die Sache doch zu heiß und er rannte, ohne ein Wort zu
sagen, aus der Bank. Dabei ging er davon aus, dass H die Tat ohne ihn nicht vollenden könne und
würde, weil T mit dem Fluchtauto davonfahren wollte.
Harry schaute ihm verdutzt hinterher. Diesen Moment wollte B ausnutzen und langte nach dem
Alarmknopf unter dem Schalter. Das sah Harry aus dem Augenwinkel und erschrak darüber so
sehr, dass er zusammenzuckte und aus Versehen den Abzug betätigte. Die sich lösende Schrotladung traf einen der Kunden tödlich und B am Bein. Das sah H jedoch nicht mehr. Erschrocken über
den Schuss und dass sein Komplize abgehauen war, polterte er T hinterher und sprang in das Taxi,
das T gerade starten wollte. Enttäuscht über den Ausgang des Unterfangens, wies er T an, zurück
nach Machern zu fahren und sagte die übrige Fahrt kein Wort mehr. Der von den dem überlebenden
Kunden herbeigerufene Rettungsdienst brachte B ins nächstgelegene Krankenhaus, wo es den Ärzten gelang, auf Kosten seines Beines sein Leben zu retten.
Am nächsten Tag während seines Dienstes in der Halle traf H die Rechtsanwaltsfachangestellte des
V Rita (R), die in ihrer Freizeit als Kassenwartin des SV Machern tätig war. Wie so oft hatte sie ihm
selbstgebackenen Streuselkuchen mitgebracht und sie plauschten ein wenig. R bemerkte, dass H
ein bisschen niedergeschlagen war und bemühte sich nach Kräften, ihn mit ein wenig Getratsche
abzulenken. Sie schwatzte ein bisschen über dies und das, unter anderem über den Ärger mit ihrer
jungen, gutaussehenden Kollegin Kerstin (K). Diese hatte am Vormittag eine Abrechnungsdatei
versehentlich gelöscht, so dass V die Rechnung an den Mandanten nicht hatte stellen können. Da
hatte H einen Geistesblitz: Die Datei mit seiner Rechnung müsste ebenso verschwinden. R, die H
insgeheim sehr ansprechend fand, wollte er aber nicht mit in die Sache reinziehen.
Am nächsten Montag rief H daraufhin bei V an und bat um einen Termin am Abend, weil er vorher
wegen seiner Verpflichtungen in der Halle nicht kommen könne. Widerwillig sagte V ihm einen
Termin um 21.00 Uhr zu, obwohl zu diesem späten Zeitpunkt keine seiner Mitarbeiterinnen mehr
arbeiten würde. Pünktlich klingelte H an der Kanzleitür. Als V öffnete, kramte H abermals die Flinte
aus dem Rucksack, fuchtelte damit vor V herum und drohte mit betont tiefer Stimme: „Tür zu und
hinsetzen!“, wobei er auf die Couch im Flur der Kanzlei deutete. Vollkommen überrumpelt und mit
ängstlichem Blick auf die Waffe in den Händen des H, tat V wie ihm geheißen. H forderte V auf, das
Passwort – von dem R ihm erzählt hatte – für den Kanzleicomputer rauszurücken, ansonsten könne
er für nichts garantieren. V brach jedoch nur unter Tränen zusammen und stammelte, dass er das
Passwort nicht kenne, weil das mit dem Technikkram immer die Mitarbeiterinnen machten. H solle
ihn aber verschonen, er würde auch nichts sagen, sondern alles vergessen. Nachdem H weitere Male
vergeblich versucht hatte, V das Passwort zu entlocken, dieser sich aber nur wimmernd auf der
Couch zusammenkauerte, erkannte H, dass sein Vorgehen keinen Zweck mehr habe. Mit der Drohung „Wenn du irgendjemandem hiervon erzählt, bist du dran!“ zog sich H unverrichteter Dinge
zurück.
Wie haben sich die Beteiligten nach dem StGB strafbar gemacht?
Bearbeiterhinweise:
Die Tatbestände gem. §§ 202 a, 202 b und 202 c StGB sowie die Tatbestände gem. §§ 303 a und
303 b StGB sind nicht zu prüfen. Eventuell erforderliche Strafanträge sind gestellt.
Das Gutachten soll im Rahmen einer auf das Wesentliche konzentrierten Lösung einen Umfang von
25 Seiten (Schriftgröße: 12 pt.; Schriftart: Times New Roman; Zeilenabstand: 1,5 zeilig; Rand: 2
cm oben, 2 cm unten, 2 cm links, 7 cm rechts) nicht überschreiten.
Abgabe:
Spätestens bis zum 10.10.2016 im Sekretariat des Lehrstuhls für Strafrecht, Strafprozessrecht und
Wirtschaftsstrafrecht, Zi. 4.17, Burgstraße 27, 04109 Leipzig. Bei Abgabe per Post ist das Datum
des Poststempels maßgeblich.