Anlage 2 Muster Rahmenvertrag zur Leistungsbeschreibung ÖA 21_2016 UFZ Rahmenvertrag zwischen dem Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung GmbH - UFZ, Permoserstraße 15, 04318 Leipzig vertreten durch die Geschäftsführung - nachfolgend Auftraggeber genannt und ………………………… …………………………… - nachfolgend Auftragnehmer genannt – - nachfolgend gemeinsam Vertragsparteien genannt §1 Gegenstand des Vertrages (1) Der Auftragnehmer und der Auftraggeber schließen einen Rahmenvertrag zur Belieferung des Auftraggebers mit Recyclingpapier (2) Der Leistungsumfang ist in der Leistungsbeschreibung zur Öffentlichen Ausschreibung ÖA 21_2016 UFZ (Anlage 1) genau definiert. (3) Gegenstand der Beauftragung ist die folgende Papiersorte aus dem Angebot des Auftragnehmers auf die Öffentliche Ausschreibung ÖA 21_2016 UFZ (Anlage 2). xxxxxxxxxx xxxxxxxx (4) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, über die Dauer der gesamten Vertragslaufzeit, die in der Leistungsbeschreibung definierten Qualitäts- und Umweltanforderungen einzuhalten. (5) Die Beschaffung erfolgt anhand von bedarfsorientierten Einzelbestellungen, i.d.R. palettenweise. Geringfügige Mengen in DIN A3 werden mitbestellt. (6) Die Lieferung muss frei Haus (= ohne jegliche Versand- oder Frachtkosten oder Zuschläge für Verpackung o.Ä.) spätestens 3 Werktage nach Bestellauslösung erfolgen. (7) Es wird vereinbart, dass sich die Vertragsparteien über Marktaktivitäten, Produktweiterentwicklungen und neue Produktlinien, Sortiments- und Artikelwünsche informieren. §2 Laufzeit Der Rahmenvertrag beginnt am 01.01.2017 und endet zum 31.12.2020. 1 von 4 Anlage 2 Muster Rahmenvertrag zur Leistungsbeschreibung ÖA 21_2016 UFZ §3 Vertragsgrundlagen Folgende Unterlagen werden in der nachstehenden Rangfolge Vertragsbestandteil: - die vertraglichen Vereinbarungen §§ 1 – 10 - Ausschreibungsbedingungen ÖA 21_2016 UFZ (Anlage 1) - das Angebot Nr. …. vom … des Auftragnehmers (Anlage 2) - die Allgemeinen Einkaufsbedingungen des Auftraggebers (Anlage 3) Andere Bedingungen, insbesondere die AGBs des Auftragsnehmers werden nicht Vertragsbestandteil. §4 Ansprechpartner Die Vertragsparteien benennen folgende Ansprechpartner: Ansprechpartner des Auftraggebers: Frau Nadine Parchwitz Tel.: 0341 235 1610 Email: [email protected] Ansprechpartner des Auftragnehmers: …………………. Tel.: ………………. Email: ……………………… §5 Vergütung (1) Für die Bestellungen aus dem vereinbarten Sortiment gelten die in der Anlage 1 aufgeführten Preise zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. (2) Die angebotenen Preise sind Festpreise für die gesamte Vertragslaufzeit. (3) Ändert sich künftig der Index der Großhandelsverkaufspreise - Fachserie 17 Reihe 6, WZ 46.49.4 (Großhandel mit Karton, Papier, Pappe, Schreibwaren, Bürobedarf, Büchern, Zeitschriften und Zeitungen) - zum September eines Jahres gegenüber dem für den Monat September des Vorjahres veröffentlichten Index um mehr als 2 %, so können auf Anforderung eines Vertragspartners die vereinbarten Preise im gleichen prozentualen Verhältnis zum 01.01. des Folgejahres erhöht oder ermäßigt werden. Die geforderte Preisanpassung ist dem anderen Vertragspartner schriftlich bis spätestens 15.11. eines Jahres mitzuteilen und durch Nachtrag zum vorliegenden Rahmenvertrag festzuhalten. Sofern bis zum 15.11. eines Jahres keiner der Vertragspartner eine Preisanpassung fordert, gelten die lt. § 5 Abs. 1 vereinbarten Preise fort. (4) Rechnungen und Lieferscheine sind jeweils pro Lieferung UFZ-Referenznummer (10stellig) zu beinhalten. Warenlieferungen in zweifacher Ausfertigung beizulegen. oder TIFF-Dokument an [email protected] zu senden. auszuweisen. Rechnungsadresse: auszustellen und haben die Lieferscheine sind den Rechnungen sind als PDFUmsatzsteuer ist getrennt Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung GmbH – UFZ Finanzabteilung Permoserstraße 15 04318 Leipzig 2 von 4 Anlage 2 Muster Rahmenvertrag zur Leistungsbeschreibung ÖA 21_2016 UFZ (5) Als Zahlungsfrist werden 30Tage nach Rechnungseingang mit .. % Skonto, .. Tage netto vereinbart. §6 Vertraulichkeit/Datenschutz (1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle im Zusammenhang mit diesem Vertrag erhaltenen Informationen nur für Zwecke der Erfüllung dieses Vertrages zu verwenden und im Übrigen vertraulich zu behandeln. (2) Der Auftragnehmer ist nur mit vorheriger ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung befugt, ihm anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen seiner Tätigkeit zu verarbeiten oder verarbeiten zu lassen. Bei Einschaltung Dritter hat der Auftragnehmer deren Verpflichtung zur Verschwiegenheit sicherzustellen. (3) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle ihm zur Verfügung gestellten Betriebsunterlagen ordnungsgemäß aufzubewahren, insbesondere dafür zu sorgen, dass Dritte nicht Einsicht nehmen können. Die zur Verfügung gestellten Unterlagen oder übergebenen Daten sind während der Dauer des Vertrages auf Anforderung, nach Beendigung des Vertrages unaufgefordert dem Auftraggeber zurückzugeben. In jedem Fall sind die Daten des Onlineportals nach Vertragsende entsprechend der gesetzlichen Regelungen zu löschen und zu vernichten. §7 Haftung (1) Der Auftragnehmer gewährleistet die sorgfältige, vollständige, sach- und termingerechte Leistungserfüllung nach dem Stand der Wissenschaft und Technik sowie die Einhaltung einschlägiger Gesetze, Verordnungen und Normen. (2) Der Auftragnehmer haftet dem Auftraggeber für vorsätzliche oder fahrlässige Vertragsverletzungen und aus Delikt. Dies gilt auch für die Haftung seiner gesetzlichen Vertreter, seiner Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. (3) Die Haftung des Auftraggebers für Vertragsverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt auch für die Haftung seiner gesetzlichen Vertreter, seine Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. (4) Die Haftungsbegrenzung gilt nicht für Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. §8 Kündigung (1) Der Rahmenvertrag ist durch den Auftraggeber ordentlich mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Monatsende ohne Angabe von Gründen kündbar. Die Kündigung bedarf der Schriftform. § 9 findet Anwendung. (2) Eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. 3 von 4 Anlage 2 Muster Rahmenvertrag zur Leistungsbeschreibung ÖA 21_2016 UFZ §9 Vertragsänderungen Alle Änderungen bzw. Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages sind nur wirksam, wenn sie schriftlich abgeschlossen wurden. Schriftform wird erfüllt durch Erklärung in der Form der §§ 126 Abs.2 BGB. § 10 Sonstige Bestimmungen (1) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, oder sollte sich im Vertrag eine Regelungslücke herausstellen, so wird der Vertrag als Ganzes nicht unwirksam. Die Vertragspartner werden für die unwirksamen, undurchführbaren und lückenhaften Regelungen rechtlich zulässige Regelungen treffen. Diese sollen dem am nächsten kommen, was die Partner bei Kenntnis der Unwirksamkeit, Undurchführbarkeit und Lückenhaftigkeit gewollt hätten. (2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Leipzig. (3) Alle Anlagen werden Vertragsbestandteil. (4) Der Vertrag tritt zum 01.01.2017 in Kraft. Leipzig, ...................................................... …………., .............................................. Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung GmbH – UFZ ………. …………….. .................................................................. Prof. Dr. H. Graßmann ................................................................ rechtsverbindliche Unterschrift Administrative Geschäftsführerin .................................................................. i. V. K. Körner Leiterin Abt. Einkauf 4 von 4
© Copyright 2025 ExpyDoc